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Informationsveranstaltung
Finanzausgleichsrevision und Finanzausgleich 2014
Liestal, 2. Juli 2014
Teil 1
Eckpfeiler
Regierungsrat Anton Lauber
Vorsteher Finanz- und Kirchendirektion
Stärkung der Gemeinden
Information
-Aktueller Stand der Arbeiten in der KKAF-Finanzausgleich 2014-Gemeindestrukturgesetz
Ausgangslage FAG
-Verfassungsauftrag / Solidarität-Budgetsicherheit / Transparenz / Planungssicherheit
Strategie
-Starke Regionen-GemeindestrukturG – FAG - De-Zentralisierung-Aufgabenteilung Kanton – Gemeinden
Lösungsansatz
Abschöpfungssatz – Ausgleichsniveau – vertikal Kanton – Zusatzbeiträge – Lastenausgleich – Steuerfuss
Teil 2
Finanzausgleich 2014
Johann ChristoffelKantonsstatistiker
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Finanzausgleich 2014
Horizontaler Finanzausgleich
•Funktionsweise•Resultate•Vergleiche•Ursachen für das Resultat
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Finanzausgleich 2014
Funktionsweise des horizontalen Finanzausgleichs (I)
•Horizontaler Finanzausgleich = Ressourcenausgleich •Unabhängig von Verschuldung, Eigenkapital oder Steuerfuss•Einziger Parameter: Steuerkraft (=Steuersubstrat) pro Kopf
Berechnungsschritte:1. Ausgleichsniveau = 93.5% der Dreijahressteuerkraft 2. Empfängergemeinden erhalten Differenz zum Ausgleichsniveau3. Gebergemeinden bezahlen:
• maximal 80% ihrer Steuerkraft über dem Ausgleichsniveau (80%-Regelung)
• maximal 17% ihrer Steuerkraft (finanzstärkste Geber)4. Wenn dies nicht reicht: Kürzung des Finanzausgleichs bei den Empfängergemeinden (d.h. das Ausgleichsniveau wird nicht mehr erreicht).
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Finanzausgleich 2014
Funktionsweise des horizontalen Finanzausgleichs (II)
Kurz: Die reichen Gemeinden bezahlen an die armen Gemeinden
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Finanzausgleich 2014
Resultate 2014
1.Ausgleichsniveau = 2374 Fr. pro Kopf
2. Empfängergemeinden würden 68.0 Mio. Fr. erhalten.
3. Gebergemeinden bezahlen total 62.2 Mio. Fr.: • Geber in der 80%-Regelung: 21.0 Mio. Fr.• Finanzstärkste Geber: 41.2 Mio. Fr. , dies entspricht 17%
ihrer Steuerkraft = maximaler Abschöpfungssatz
4.Es fehlen somit rund 5.9 Mio. Fr., welche den Empfängergemeinden gekürzt werden (45 Fr. pro Kopf).
Das Ausgleichsniveau kann nicht erreicht werden.
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Finanzausgleich 2014
Entwicklung des Finanzausgleichs seit 2010
Einführung max. Abschöpfungssatz von 17%
Erstmalige Anwendung max. Abschöpfungssatz von 17%
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2010 2011 2012 2013 2014Umverteilung in Mio. Fr. 67,3 62,2 65,3 63,5 62,2Ausgleichsniveau in Fr. pro Kopf 2246 2274 2310 2355 2374Kürzung Empfänger in Fr. pro Kopf - - - - 45Finanzaustattung Empfänger in Fr. pro Kopf 2246 2274 2310 2355 2330Differenzabschöpfung 80% 80% 80% 80% 80%Abschöpfungssatz 19,9% 16,9% 15,3% 15,4% 17,0%
Finanzausgleich 2014
Vergleich gegenüber dem Finanzausgleich 2010
•Empfängergemeinden: Trotz Kürzung im 2014 unter das Ausgleichsniveau ist die Finanzausstattung höher als im 2010.
•Geber in der 80%-Regelung: Geringere Belastung bei gleicher Steuerkraft wegen steigendem Ausgleichsniveau.
• Finanzstärkste Geber: • Im 2010 hat die Belastung 19.9% betragen, jetzt 17%. • In einzelnen Gemeinden ist die Steuerkraft aber stark
gestiegen und daher hat auch die Finanzausgleichsbelastung zugenommen.
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Finanzausgleich 2014
Vergleich gegenüber dem Finanzausgleich 2013
•Empfängergemeinden: Finanzausstattung von 2330 Fr. pro Kopf statt von 2355 Fr. pro Kopf.
•Geber in der 80%-Regelung: Geringere Belastung bei gleicher Steuerkraft wegen steigendem Ausgleichsniveau.
• Finanzstärkste Geber: • Um 11% höhere Belastung bei gleicher Steuerkraft. • Ohne den maximalen Abschöpfungssatz von 17% wäre die
Belastung im 2014 um 5.9 Mio. Fr. höher gewesen.
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Finanzausgleich 2014
Ursachen für den hohen Abschöpfungssatz nach Kategorien
Mehrere Faktoren mit Wechselwirkungen:•Das Ausgleichsniveau ist trotz sinkender Steuerkraft ange-stiegen, da das Ausgleichsniveau auf der Dreijahressteuerkraft basiert (Steuerkraft 2014 höher als Steuerkraft 2011).•Dadurch tragen die Gemeinden in der 80%-Regelung bei gleicher Steuerkraft weniger bei. Zudem ist die Steuerkraft bei diesen Gemeinden mit -3.3% am stärksten gesunken.•Insgesamt haben die Geber in der 80%-Regelung 4.3 Mio. Fr. weniger an den Finanzausgleich beigetragen.•Durch den Rückgang ihrer Steuerkraft (-2.2%) haben die Empfängergemeinden trotz sinkender Finanzausstattung (2330 statt 2355 Fr.) 1.4 Mio. Fr. mehr Finanzausgleich erhalten.•Insgesamt mussten die finanzstärksten Gemeinden 5.7 Mio. Fr. mehr an den Finanzausgleich beitragen. Diese «Solidar-haftung» wäre ohne den maximalen Abschöpfungssatz von 17% noch höher gewesen.
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Finanzausgleich 2014
Ursachen für den hohen Abschöpfungssatz nach Gemeinden
Einzelne Gemeinden machen den Unterschied:•Im 2013 zahlte Oberdorf 1.1 Mio. Fr. ein (finanzstarker Geber) und bezog im 2014 3.2 Mio. Fr. (zweittiefste Steuerkraft).
•In Muttenz ist die Steuerkraft um 10% zurückgegangen. Dadurch zahlt Muttenz 2.5 Mio. Fr. weniger.
•In Therwil und Pratteln ist die Steuerkraft ebenfalls zurück-gegangen. Beide Gemeinden bezahlen je 1.5 Mio. Fr. weniger.
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Finanzausgleich 2014 / Weiteres Vorgehen
1. Abschöpfungsgrenze
FAG § 6 Absatz 3 Satz 1:Damit es bei keiner der beitragsleistenden Einwohnergemeinden
zu einer über Gebühr liegenden Abschöpfung der vorhandenen Steuerkraft kommt, darf der Pro-Kopf-Anteil der beitragsleisten-den Einwohnergemeinden nicht mehr als einen in der Verordnung festgelegten Prozentsatz von höchstens 17% ihrer Steuerkraft betragen.
FAV § 4a Prozentsatz:Der Prozentsatz gemäss § 6 Absatz 3 Satz 1 FAG beträgt 17%.
Gretchenfrage: Soll der Regierungsrat § 4a FAV ändern und soll er als Prozentsatz neu 16, 15, 14, 13 oder 12% festlegen?
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Finanzausgleich 2014 / Weiteres Vorgehen
2. Vorgehen
Aug./Sept. KKAF-Sitzungen: Beratung der Gretchenfrage
Falls Senkung der Abschöpfungsgrenze erwünscht ist:
30. Sept. RRB: Anhörung der Gemeinden zur Änderung von§ 4a FAV (Senkung der Abschöpfungsgrenze)
15. Jan. 2015 Ende Anhörungsfrist
Falls tiefere Abschöpfungsgrenze in der Anhörung Anklang findet:
3. Februar RRB: Änderung von § 4a FAV, rüw. per 1.1.2015Juni 2015 Finanzausgleichsverfügungen mit neuer Ab-
schöpfungsgrenze
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Teil 3
Revision Finanzausgleichsgesetz
Daniel Schwörer
Leiter Stabsstelle Gemeinden
Revision Finanzausgleichsgesetz
1. Wirksamkeitsprüfung
FAG § 1 Zweck:Dieses Gesetz hat zum Zweck, ausgewogene Verhältnisse in der
Steuerbelastung sowie in den Leistungen der Gemeinden zu gewährleisten.
Es ist laufend auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen.
Bericht «Wirksamkeitsprüfung des Finanzausgleichs unter den Einwohnergemeinden des Kantons Basel-Landschaft» der Firma B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung AG, Basel, vom13. November 2013:
1. Sehr hohes Umverteilungsvolumen2. Möglichkeiten der Systemverbesserung
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Revision Finanzausgleichsgesetz
2. Landratsvorlage
Bericht zum Postulat von Karl Willimann betreffend Anpassung des Finanzausgleichs bei den Sozialhilfekosten (2011 / 085) vom17. Dezember 2013:-Berichterstattung über die B,S,S.-Studie-Diskussion möglicher Verordnungsanpassungen-In Aussicht stellen der Verordnungsanpassung bei der Sonder-lastenabgeltung „Sozialhilfe“ (§ 10 FAV)-Ausblick auf die Weiterentwicklung des Finanzausgleichs
LRB vom 8. Mai 2014: Diskussion und Postulats-Abschreibung
RRB vom 13. Mai 2014: Änderung von § 10 FAV per 1.1.2014
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Revision Finanzausgleichsgesetz
3. Konsultativkommission Aufgabenteilung und Finanzausgleich
13 Gemeindevertreterinnen und –vertreter, Leitung FKD
Johann Christoffel, Leiter Statistisches Amt, Co-Vizevorsitz (Finanzausgleich)Daniel Schwörer, Leiter Stabsstelle Gemeinden, Co-Vizevorsitz (Aufgabenteilung)Michael Bertschi, Statistisches Amt, AktuariatPeter Vogt, Gemeindepräsident Muttenz, Präsident VBLGUeli O. Kräuchi, Geschäftsführer VBLGMax Hippenmeyer, Mitglied Gemeinderat PrattelnChristine Mangold, Gemeindepräsidentin GelterkindenChristof Hiltmann, Gemeindepräsident BirsfeldenDoris Scheunemann, Gemeindepräsidentin BrislachDaniel Ballmer, Gemeinderat ArboldswilAnton N. Fritschi, Gemeinderat Arlesheim, Vorstandsmitglied VBLGChristoph Gerber, Gemeindepräsident OltingenMarkus Meyer, Gemeindeverwalter Waldenburg, Vorstandsmitglied VBLGMike Keller, Gemeindepräsident BinningenUrs Hintermann, Gemeindepräsident ReinachLukas Stückelberger, Gemeinderat Arlesheim
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Revision Finanzausgleichsgesetz
- Bis jetzt 2 Klausursitzungen über die Weiterentwicklung des Finanzausgleichs
- Thematische Herausforderungen:
1. Das Umverteilungsvolumen muss gesenkt werden, was Steuerfusserhöhungen bei den Empfängergemeinden zur Folge hat. - Welche Steuerfusshöhe ist politisch noch
akzeptierbar? 2. Steuerkraftschwankungen dürfen nicht mehr so
starkauf den Finanzausgleich durchschlagen.
3. Der Finanzausgleich muss eine verbesserteBudgetierbarkeit für die Gemeinden aufweisen.
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Revision Finanzausgleichsgesetz
4. ZeitplanAug./Sept. drei weitere Sitzungen der KKAF30. Sept. RRB: Vernehmlassung der Landratsvorlage
betreffend FAG-Revision als formulierterGegenvorschlag zur hängigen Gemeindeinitiativezur Abschaffung der Zusatzbeiträge
15. Jan. 2015 Ende VernehmlassungsfristFebruar KKAF-Sitzung: Auswertung der VernehmlassungFebruar Internes Mitberichtsverfahren10. März RRB: Verabschiedung der Vorlage an LRApril - Okt. LR: Kommissions- und Plenarberatungen29. Nov. Urnenabstimmung über FAG-Revision und(28.2.2016) Gemeindeinitiative1.1.2016 (rückwirkendes) Inkrafttreten FAG-RevisionJuni 2016 Finanzausgleichsverfügungen nach neuem Recht
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Revision Finanzausgleichsgesetz
5. Stand FAG-Revision in der KKAF – Arbeitshypothesen
-Der reine Finanzausgleich und die Aufgabenteilung(Zentralisierungsgrad) hängen zwar zusammen, sind aber getrennt anzugehen.-Die Grenzabschöpfung soll maximal 60% (statt 80%) betragen: Pro zusätzlichem Franken Steuerkraft soll eine Gebergemeinde maximal 60 Rp. abgeben (statt 80 Rp.).-Es soll geprüft werden, ob der Kanton zur Entlastung der Gebergemeinden den Ressourcenausgleich (heutigerhorizontaler Finanzausgleich) mitfinanziert.-Die Mindestausstattung bei den Empfängergemeinden soll ev. gesenkt werden (von heute 93.5% auf bspw. 85%).-Für die Modellrechnungen soll ein Höchststeuerfuss von 80% angenommen werden (Gemeinde mit höchstem Steuerfuss heute: 68%).
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Revision Finanzausgleichsgesetz
5. Stand FAG-Revision in der KKAF – Arbeitshypothesen (Forts.)
-Die Steuerfussregelung soll abgeschafft werden: Empfänger-gemeinden mit tiefem Steuerfuss werden heute bestraft.-Die Zusatzbeiträge sollen abgeschafft, jedoch zumindest teilweise durch ein besser geeignetes Instrument (Lasten der Weite) kompensiert werden.
-Der Mechanismus der Lastenabgeltung (Lasten- statt Kostenausgleich) soll beibehalten werden.
-Die Lastenabgeltungen sollen aber vereinfacht werden: Abschaffung der kumulierten Sonderlastenabgeltung.
-Die Einzelbeiträge sollen in heutiger Form beibehalten werden.
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Teil 4
Schlusswort
Regierungsrat Anton Lauber
Vorsteher Finanz- und Kirchendirektion
Fragen / Diskussion
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Apéro: Sie sind herzlich eingeladen!
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