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Interkommunaler Finanzausgleich Pressekonferenz vom 15. Oktober 2003

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Page 1: Interkommunaler Finanzausgleich Pressekonferenz vom 15. Oktober 2003

Interkommunaler Finanzausgleich

Pressekonferenz vom 15. Oktober 2003

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Zusammensetzung der KommissionPräsident :

Edouard Delalay, alt Ständerat, St-Léonard

Mitglieder :

Pierre Bonvin, Dienstchef der Kantonalen Finanzverwaltung, Sion

Claude Bumann, Präsident der Gemeinde Saas-Fee, Saas-Fee (bis August 2002)

Norbert Fragnière, Dienstchef der Dienststelle für innere Angelegenheiten, Sion

Bernhard Imoberdorf, Regionssekretär der Region, Münster

Christoph Kalbermatter, Finanzberater der Gemeinde Saas-Fee, Naters (ersetzt Claude Bumann)

Fernand Mariétan, Päsident der Gemeinde Monthey, Monthey

Christian Melly, Dienstchef des kantonalen Finanzinspektorates, Sion

Danièle Moulin-Fumeaux, Vizepräsidentin der Gemeinde Collombey-Muraz, Collombey-Muraz

Gaston Oggier, Präsident der Gemeinde Leuk, Leuk

Dany Perruchoud, Präsident der Gemeinde Chalais, Chalais

Pierre-Angel Piasenta, Präsident der Gemeinde Salvan, Salvan

Daniel Troger, Präsident der Gemeinde Raron, Raron

Vertreter der Veinigung der Walliser Gemeinden :

Michel Schwéry, Präsident, St-Léonard

Vertreter des Groupement des populations de montagne :

Jean-Daniel Antille, Gemeindepräsident, Salins (bis März 2003)

Narcisse Crettenand, Gemeindepräsident, Isérables (ersetzt Jean-Daniel Antille)

Dr. H.C. Nabholz – wurde vom Staatsrat als externer Berater der kantonalen Verwaltung ernannt

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Kontext des Finanzausgleichs

Reform des Gesetzes über die Gemeindeordnung

Dekret zur Sanierung der Gemeindefinanzen Spitalreform im Kanton Wallis Neuer Finanzausgleich auf Bundesebene Finanzausgleichsreformen in anderen

Kantonen

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Direkter Finanzausgleich versusandere Finanzflüsse

Kanton Wallis - Rechnung 2002

Direkter Finanzausgleich

Andere Finanzflüsse

Gemeindebeteiligungen an kantonalen Aufwendungen 86.1

Kantonsbeiträge an Gemeinden 50.6

Beteiligung des Staates am Gehalt des Lehrpersonals 174.2

Andere Finanzflüsse 310.9

18 Mio. CHF

311 Mio. CHF

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Besonderheiten in unserem Kanton

eine starke Gemeindeautonomie eine grosse Anzahl Gemeinden, davon viele kleine Gemeinden besondere Charakteristiken, die sich aus der Struktur des

Lebensraumes ergeben (Höhe ü. M., Bevölkerungsdichte, usw.) eine schwer messbare Steuerbelastung wegen der Anwendung

eines Koeffizienten und der Indexierung in den Gemeinden sowie sehr unterschiedliche Gebührensysteme in den Gemeinden

markante Abweichungen zwischen der Anzahl der Steuerzahler und der Anzahl Einwohner in den Tourismusgemeinden

sehr unterschiedliche Handhabung des harmonisierten Rechnungsmodells, dessen Verwendung zwar empfohlen, aber nicht obligatorisch ist

Existenz von, für bestimmte Gemeinden wichtigen, besonderen Einnahmen wie den Wasserzinsen

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Aktuelles System des Finanzausgleichs

Direkter Finanzausgleich oder interkommunaler Finanzausgleich :

- ordentlicher Fonds- ausserordentlicher Fonds oder Spezialhilfe

Indirekter Finanzausgleich oder abgestufte Subventionierung

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Aktuelles System : Äufnung

Durch die Gemeinden 0,6% der Wasserzinsen und der Steuereinnahmen 0,5%o des steuerbaren Gesamteinkommens 3% der Wasserzinsen und Steuereinnahmen (auf

den Teil über dem kantonalen Mittel) 0,4% des Einkommes über dem kantonalen Mittel

Durch den Kanton gleicher Betrag wie die Gesamtheit der Gemeinden

N.B. : Der Grosse Rat hat beschlossen von 1999 bis 2003 die Äufnung durch die Gemeinden auf 9 Mio. CHF zu begrenzen.

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31%

33%

36%

OberwallisMittelwallisUnterwallis

Gemeindebeiträge an den interkommunalen Finanzausgleichsfonds im 2003

2003/2004

Oberwallis 2'776'820.00

Mittelwallis 2'993'727.60

Unterwallis 3'226'017.10

Total 8'996'564.70

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Feststellungen

Alle Gemeinden beteiligen sich an der Äufnung des Fonds.

Die Äufnung des Fonds entwickelt sich gemäss den finanziellen Ressourcen der Gemeinden und nicht aufgrund der Entwicklung der fiskalischen Ungleichheiten.

Die Äufnung ist zwischen den drei Regionen des Kantons relativ homogen.

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Aktuelles System : Verteilung des ordentlichen Fonds

Finanzkraftindex einer Gemeinde < 85 Pkte

Finanzkraftindex = arithmetisches Mittel der Indices

–Wirtschaftskraft

–Steuerkraft

–Steuerbelastung

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Verteilung des ordentl. Fonds im 2003

70%

13%

17%

OberwallisMittelwallisUnterwallis

2003/2004

Oberwallis 9'827'695.00Mittelwallis 1'899'441.00Unterwallis 2'450'757.00

Total 14'177'893.00

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Feststellungen

Das aktuelle System begünstigt die kleinen Gemeinden, weil es für die Verteilung die Bevölkerung nicht berücksichtigt.

Das aktuelle System bietet kein angemessenes Instrument für Gemeinden, die z.Bsp. unter Nachteilen aufgrund der geographischen Lage leiden.

Die Berücksichtigung aperiodischer Einnahmen und der Steuern der nicht ortsansässigen natürlichen Personen kann das Bild der Steuerkraft einiger Gemeinden verfälschen, insbesondere von Tourismusgemeinden.

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Aktuelles System : Spezialfonds

Äufnung 10 % des interkommunalen Finanzausgleichsfonds + Saldo aus der begrenzten Verteilung an

Gemeinden aufgrund der Bevölkerungszahl

Verteilung ein mal pro Jahr durch den Vorsteher des Departements

für Finanzen, Landwirtschaft und äussere Angelegenheiten

schriftliches Gesuch an den Departementsvorsteher Hilfe zugunsten von Gemeinden mit sehr prekären

Finanzen

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Der neue Finanzausgleich

Drei Instrumente

1. Ressourcenausgleich

2. Lastenausgleich

3. Spezialfonds

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Der Finanzausgleich im Überblick

Hypothese 1999-2000-2001

Ordentlicher Finanzausgleichsfonds

Finanzschwache Gemeinden Strukturschwache Gemeinden

1. Pfeiler Ressourcenausgleich

2. Pfeiler Lastenausgleich

Kanton Vertikaler Finanzausgleich

10% der überdurchschnitt-lichen Steuererträge

5% der überdurchschnitt-lichen Erträge aus der Wasserkraft

Gemeinden Horizontaler Finanzausgleich

Kanton Vertikaler

Finanzauslgeich

Komplementäre Äufnung

Ressourcenausgleich Lastenausgleich

9 Mio.

8.3 Mio. 5.0 Mio. 9 Mio.

Kanton Vertikaler

Finanzausgleich

Spezial- fonds

1.2 Mio.

14.5 Mio.

Abg

estu

fte

Subv

entio

nier

ung

(6 M

io.)

Äu

fnu

ng

V

ert

eil

un

g

28.5 Mio.

5 Mio.

5 Mio.

3. Pfeiler Spezialfonds

Härtefälle

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Ressourcenausgleich

Zielt darauf ab, die Ungleichheiten der Steuerkraft zwischen den finanzkräftigen und finanzschwachen Gemeinden zu reduzieren.

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Berechnung des Ressourcenindex

Massnahme zu Gunsten kleiner Gemeinden :

Abzug eines Pauschalbetrages von Fr. 75’000.--

Steueraufkommen der ortsansässigennatürlichen Personen

Koeffizient 1, ohne Indexierung

Steueraufkommen der jurisitischenPersonen

Einkommen (Mittel 1999 -2000-2001)

Vermögen (Mittel 1999 -2000-2001)

Gewinn (Mittel 1999 -2000-2001)

Kapital (Mittel 1999 -2000-2001)

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Die Funktionsweise des Ressourcenausgleichs

Steuerkraft pro Einwohner (mittlerer Index 1.00)

Klassierung der Gemeinden nach Ressourcenindex

0.90

90

Horizontaler Ausgleich9.5 Mio. CHFVertikaler Ausgleich

5 Mio. CHF

« finanzschwach » « finanzstark »

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Berechnung der Äufnung und Verteilung

Wieviel ?

Differenz zu den 90% des kantonalen Steueraufkommens pro Kopf x Bevölkerung per 31.12.2001 (ESPOP) ; Maximum Fr. 400'000.-

Kompensieren

75% der Erträge aus Wasserkraft die Disparität ?

10% auf den, 90% des kantonalen Mittels übersteigenden, Steuererträgen pro Einwohner x Einwohnerzahl per 31.12.2001 (ESPOP) + 5% der Erträge aus der Wasserkraft (75%)

Hat die Gemeinde

Erträge aus Wasserkraft ?

nein

5% der Erträge aus der Wasserkraft (75%), welche die Kompensation der Disparität übersteigen.

Ist der Wert des Resourcenindex

geringer oder gleich 90 ?

nein

Äufnung

Wieviel ?

Zuteilung

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Überblick der erzielten Resultate

Hypothese 1999-2000-2001

Der Ressourcenausgleich beträgt 14.5 Mio. CHF und wird mit 9.5 Mio. CHF durch die Gemeinden und mit 5.0 Mio. CHF komplementär durch den Kanton geäufnet. Begünstigt sind 82 Gemeinden mit 84'680 Einwohnern.

Ressourcenausgleich, begünstigte Gemeinden

Nicht begünstigte Gemeinden

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Lastenausgleich

Erlaubt dem Kanton die Kompensation von exzessiven Kosten, die gewisse Gemeinden tragen müssen aufgrund von demographischen, geographischen, territorialen und strukturellen Besonderheiten und zu Disparitäten führt, sowohl bei den Kosten wie dem Bedarf.

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Konzeption und Elemente des Lastenindexes

BEVÖLKERUNG

Einwohner

HÖHE ü. M.

Meter

DICHTE

Einwohner pro ha Franken

STEUERBELASTUNG

0.2 0.2 0.2x x x 0.4 =

LASTENINDEX

STANDARDISIERUNG UND GEWICHTUNG

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Funktionsweise des Lastenausgleichs

Strukturell benachteiligte Gemeinden

Index Lastenausgleich

ja

Erhalt eines Kompensationsbetrages in Funktion:

1. der Abweichung der Lasten im Vergleich zum Durchschnitt (0)

2. der Bevölkerung

Keine Kompensation

nein

Strukturell bevorteilte Gemeinden

Ist der Wert grösser als 0?

Massnahme zu Gunsten kleiner Gemeinden : Erhöhung der Bevölkerungszahl um200 Einwohner pro Gemeinde

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Überblick der erzielten Resultate

Hypothese 1999-2000-2001

Der Lastenausgleich ist mit gesamthaft mit 9 Mio. CHF dotiert und wird durch den Kanton geäufnet. Es werden 77 Gemeinden mit 42’769 Einwohnern begünstigt.

Strukturell benachteiligte Gemeinden

Strukturell bevorteilte Gemeinden

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Der Spezialfonds

Der Spezialfonds bleibt erhalten und wird verstärkt, um wirtschaftsschwachen Gemeinden oder Gemeinden in finanziellen Schwierigkeiten punktuelle Hilfen zu gewähren. Dieser Fonds wird durch den Kanton finanziert.

Der Fonds sollte durch eine vom Staatsrat ernannte Kommission verwaltet werden, die beauftragt ist die Verteilung des Fonds zu Handen des Staatsrates auszuarbeiten.

Zudem sollte diese Kommission befugt sein Vorschläge zu machen zur Reduktion, Sistierung oder Streichung von Beiträgen aus dem Finanzausgleich, sofern diese offensichtlich nicht gerechtfertigt sind.

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Zusammenfassung nach Bezirken

Bezirk

Bevölkerungam

31.12.2001Neues

Systempro

Einw.Neues

Systempro

Einw.

GOMS 4 939 2 905 108 588 31 607 6

OESTL. RARON 2 995 794 837 265 87 809 22

BRIG 23 594 808 559 34 782 592 29

VISP 27 044 2 729 740 101 1 639 743 56

WESTL. RARON 8 042 2 408 599 300 98 930 14

LEUK 11 911 3 023 864 254 128 923 7

SIERRE 40 648 2 231 208 55 1 274 082 26

HERENS 9 385 1 857 538 198 235 101 26

SION 37 405 373 035 10 1 517 303 37

CONTHEY 20 719 1 027 504 50 81 155 4

MARTIGNY 33 663 1 579 214 47 847 777 22

ENTREMONT 12 225 654 819 54 1 042 159 83

ST-MAURICE 10 965 1 578 784 144 314 087 29

MONTHEY 34 677 1 196 442 35 1 429 612 49

Total 278 212 23 169 251 83 9 510 880 32

Oberwallis 78 525 12 670 707 2 769 604

Mittelwallis 108 157 5 489 285 3 107 641

Unterwallis 91 530 5 009 259 3 633 635

Total Kanton 278 212 23 169 251 9 510 880

ÄufnungVerteilung

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Ergebnisse gegenüber dem aktuellen System

Gegenüber dem aktuellen System verbessert das vorliegende System die Situation von 100 Gemeinden mit 150’295 Einwohnern, dies aufgrund einer Zunahme der gewährten Hilfen oder durch Abnahme des Äufnungsbeitrages in den Finanzausgleichsfonds.

Demgegenüber sind 33 Gemeinden mit 11’118 Einwohnern von einer Reduktion der gewährten Hilfen im Betrag von 2.5 Mio. CHF betroffen.

Sodann werden von 27 Gemeinden die Beiträge in den Finanzausgleichsfonds um insgesamt 3.1 Mio. CHF zunehmen.