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Info Musik 1 Inhaltsverzeichnis Bewerbungsfristen und allgemeine Hinweise ........................................................................................ 3 Hinweise für ausländische Bewerberinnen und Bewerber ...................................................................... 3 Künstlerische Ausbildung / Instrumente ................................................................................................ 4 Künstlerische Ausbildung / Zusatzstudium (Konzertexamen) .................................................................. 6 Künstlerische Ausbildung / Dirigieren.................................................................................................... 7 Künstlerische Ausbildung / Chordirigieren (Ergänzungsstudium) ............................................................ 8 Komposition ........................................................................................................................................ 9 Kirchenmusik (B-Prüfung und C-Prüfung)............................................................................................ 10 Ergänzungsstudium Kirchenmusik (A-Prüfung) .................................................................................... 11 Tonmeister ......................................................................................................................................... 12 Diplommusikerziehung (Instrumentale Hauptfächer, Gesang, Rhythmik, Musiktheorie, zusätzliches Hauptfach Chor- und Ensembleleitung, zusätzliches Hauptfach elementare Musikerziehung) ................ 14 Diplommusikerziehung Jazz ................................................................................................................ 17 Schulmusik (Studienrat/Studienrätin L6) .............................................................................................. 18 Schulmusik (Lehramt L1, L2, L3) ......................................................................................................... 20 Musiktherapie (Berufsbegleitendes Weiterbildungs- und Ergänzungsstudium) ...................................... 23 Nachwuchsförderung für Instrumentalspiel und Gesang Julius-Stern-Institut ........................................ 24 Adressen ........................................................................................................................................... 26 Anhang: Tabellen Lehramtsstudiengänge .............................................................................................28 Zulassungsantrag.................................................................................................................................33 .. Universität der Künste Berlin Darstellende Kunst Musik Gestaltung Bildende Kunst Info Bewerbung und Zulassung Stand 01/2004

infostudiengängmusik

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Page 1: infostudiengängmusik

Info Musik 1

Inhaltsverzeichnis

Bewerbungsfristen und allgemeine Hinweise ........................................................................................ 3

Hinweise für ausländische Bewerberinnen und Bewerber ...................................................................... 3

Künstlerische Ausbildung / Instrumente ................................................................................................ 4

Künstlerische Ausbildung / Zusatzstudium (Konzertexamen) .................................................................. 6

Künstlerische Ausbildung / Dirigieren.................................................................................................... 7

Künstlerische Ausbildung / Chordirigieren (Ergänzungsstudium) ............................................................ 8

Komposition ........................................................................................................................................ 9

Kirchenmusik (B-Prüfung und C-Prüfung)............................................................................................ 10

Ergänzungsstudium Kirchenmusik (A-Prüfung) .................................................................................... 11

Tonmeister......................................................................................................................................... 12

Diplommusikerziehung (Instrumentale Hauptfächer, Gesang, Rhythmik, Musiktheorie, zusätzliches Hauptfach Chor- und Ensembleleitung, zusätzliches Hauptfach elementare Musikerziehung)................ 14

Diplommusikerziehung Jazz ................................................................................................................ 17

Schulmusik (Studienrat/Studienrätin L6).............................................................................................. 18

Schulmusik (Lehramt L1, L2, L3) ......................................................................................................... 20

Musiktherapie (Berufsbegleitendes Weiterbildungs- und Ergänzungsstudium) ...................................... 23

Nachwuchsförderung für Instrumentalspiel und Gesang Julius-Stern-Institut........................................ 24

Adressen ........................................................................................................................................... 26

Anhang: Tabellen Lehramtsstudiengänge .............................................................................................28

Zulassungsantrag.................................................................................................................................33..

Universität der Künste BerlinDarstellende KunstMusikGestaltungBildende Kunst

Info Bewerbungund ZulassungStand 01/2004

Page 2: infostudiengängmusik

2 Info Musik

Page 3: infostudiengängmusik

Für die Studiengänge Diplommusikerziehung (incl.Jazz), Schulmusik, Tonmeister und Musiktherapiegilt:• Mindestvoraussetzung bis zum Ende der Bewer-bungsfrist: Sprachnachweis entsprechend demKursniveau der abgeschlossenen Mittelstufe I oderNachweis von ca. 600 Unterrichtseinheiten in ei-nem deutschen Intensivsprachkurs bzw. dem Test-DaF-Ergebnis mit Durchschnitt 3• Voraussetzung bis zur Immatrikulation: Sprach-nachweis entsprechend der Zentralen Oberstufen-prüfung (ZOP) oder Bestehen der DeutschenSprachprüfung für den Hochschulzugang ausländi-scher Studienbewerber (DSH) bzw. dem TestDaF-Ergebnis mit Durchschnitt 4,5Über Ausnahmen können Sie sich beim Akademi-schen Auslandsamt erkundigen.Bildungsinländer (Ausländerinnen u. Ausländer mitdeutschem Schulabschluss) müssen diese Nach-weise nicht erbringen.

Kann man auch ohne Abitur studieren?Für den Studiengang Tonmeister und Schulmusikist die allgemeine Hochschulreife zwingende Vor-aussetzung. Studieninteressierte ohne allgemeineHochschulreife können nach §11 des BerlinerHochschulgesetzes unter bestimmten Voraussetzun-gen auch in diesen Studiengängen zunächst vor-läufig immatrikuliert werden. Voraussetzungensind:1. Realschulabschluss oder eine gleichartige Schul-ausbildung;2. Abschluss einer für das Studium relevanten Be-rufsausbildung;

Das Sommersemester beginnt am 1. April, die Vorle-sungszeit dauert von Mitte April bis Mitte Juli, dasWintersemester beginnt am 1. Oktober, die Vorle-sungszeit dauert von Mitte Oktober bis Mitte Febru-ar.

Allgemeine Hinweise zur BewerbungEntscheidend ist der Tag des Eingangs der vollstän-digen Bewerbungsunterlagen, nicht der Poststem-pel.Fax- oder Online-Bewerbungen sind nicht möglich.Bitte verzichten Sie bei der Übersendung der Be-werbungsunterlagen auf Sichthüllen und Ähnliches.Die Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen istaus Kostengründen nicht möglich.Bei Bewerbungen für mehrere Studiengänge ist esunbedingt notwendig, jeweils einen eigenen Zulas-sungsantrag zu verwenden (Originalvordruck kopie-ren). Auch die beigefügten Unterlagen (Zeugnisko-pien etc.) müssen jeweils komplett sein.

Welche Sprachkenntnisse müssen ausländi-sche Studienbewerber nachweisen?Für die Studiengänge Instrumentale Hauptfächer,Chordirigieren, Dirigieren, Komposition und Kir-chenmusik gelten folgende Bestimmungen:• Mindestvoraussetzung bis zum Ende der Bewer-bungsfrist: Sprachnachweis mindestens entspre-chend dem Zertifikat „Deutsch” (ZD) bzw. demTestDaF-Ergebnis mit Durchschnitt 3• Voraussetzung bis zur Immatrikulation: Sprach-nachweis entsprechend der Zentralen Mittelstufen-prüfung (ZMP) bzw. dem TestDaF-Ergebnis mitDurchschnitt 4

Info Musik 3

Wann sind die Bewerbungsfristen?

Studiengang zum Sommersemester zum Wintersemester_____________________________________________________________________________

Künstlerische Ausbildung / Instrumente (außer Orgel 15.10. - 30.11. 15.03. - 30.04.und Orgelimprovisation)

Künstlerische Ausbildung / DirigierenKompositionTonmeisterDiplommusikerziehung (Instrumentalpädagogik,Musiktheorie, Gesangspädagogik, Rhythmik)Schulmusik_____________________________________________________________________________

Künstlerische Ausbildung Orgel u. Orgelimprovisation 15.03. - 30.04.Künstlerische Ausbildung / ChordirigierenDiplommusikerziehung Jazz, zusätzliche Hauptfächer Chor- und Ensemble-leitung und Elementare MusikerziehungMusiktherapieKirchenmusik (B- und A-Prüfung)_____________________________________________________________________________

Kirchenmusik (C-Prüfung) (evangelisch bzw. katholisch)bis 28.02.* bis 31.08.*_____________________________________________________________________________

Nachwuchsförderung 15.10. - 30.11. 15.03 - 30.04.Musik/Gesang_____________________________________________________________________________

*Bitte Bewerbungsunterlagen bei folgender Adresse anfordern:

Kirchenmusik (C-Prüfung) evangelisch:

Evangelisches Zentrum Berlin-Brandenburg, Landeskirchenmusikdirektor Dr. Gunter Kennel, Georgenkirchstr. 69 – 70, 10249 Berlin,

Tel. (030) 24 34 44 73, Fax (030) 24 34 44 72

Kirchenmusik (C-Prüfung) katholisch:

Erzbischöfliches Ordinariat, Referat Kirchenmusik, Postfach 561, 14005 Berlin, Tel. (030) 784 30 61, Fax (030) 784 40 80

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3. eine mindestens vierjährige Berufserfahrung imAnschluss an den Berufsabschluss,4. künstlerische BegabungNähere Hinweise erhalten Sie bei der AllgemeinenStudienberatung.

Künstlerische Ausbildung / Instrumente

Wie lange dauert das Studium?Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester, bei demHauptfach Klavier 10 Semester.

Wie ist das Studium aufgebaut und welchenAbschluss erhält man?

Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium vonvier Semestern und wird mit der Diplomvorprüfungabgeschlossen, die ersten beiden Semester geltenals Probesemester. Das Hauptstudium dauert vierSemester, bei Hauptfach Klavier sechs Semester, undschließt mit der Diplomprüfung ab. Siehe Tabelle.

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiesen Studiengang?Die Zulassung zum Studium setzt eine besonderekünstlerische Begabung voraus, die bei einer Auf-nahmeprüfung unter Beweis gestellt werden muss.

Wie und mit welchen Unterlagen muss mansich bewerben?Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unter-lagen einzureichen:• Zulassungsantrag (Anlage)• ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Anga-ben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält,• unbeglaubigte Fotokopie des letzten Schulzeug-nisses (Originale oder beglaubigte Kopien sind erst

zur Immatrikulation vorzulegen),• zwei Passbilder neueren Datums, beide mit demNamen versehen (ein Foto bitte auf den Zu-lassungsantrag aufkleben) ,• ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungs-leistungen• nur für ausländische Studienbewerber: Nachweisder deutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3)Bewerber aus der VR China müssen außerdem eineBescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS)in Peking (siehe Adressenanhang) über die Echtheitder vorgelegten Dokumente (Schul-/ Hochschul-zeugnisse) im Original einreichen.

Wo muss man sich bewerben?Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Siebitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebeneAdresse.

Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wiegestalten sie sich?Die Zugangsprüfung findet in der Regel am Endeder Vorlesungszeit für das folgende Semester statt,d.h. Ende Januar bis Mitte Februar für das Sommersemester und Ende Juni bis Mitte Juli fürdas Wintersemester. Das Immatrikulations- undPrüfungsamt versendet mit der Einladung zur Zu-lassungsprüfung einen Vordruck, auf dem das Pro-gramm sowie der eventuelle Wunsch nach Klavier-begleitung angegeben werden sollen.Die Zugangsprüfung für alle instrumentalen Haupt-fächer besteht aus folgenden Einzelprüfungen:1. Vortrag von drei Werken unterschiedlicher Stil-richtungen, die in der Regel vollständig vorbereitetsein müssen; Genaueres finden Sie in den Aufnah-mebedingungen der einzelnen Instrumenten-gruppen (Empfehlungen zum Schwierigkeitsgrad)2. Vomblattspiel;3. Musiktheorie (Tonsatz und Gehörbildung); Dau-er: etwa eine Stunde; schriftlich: Erkennen und Bestimmen von Intervallen, Dreiklängen, Sept-akkorden und deren Umkehrungen, Kadenzen so-wie Melodien und freien Tonfolgen; vorausgesetztwird die Kenntnis der allgemeinen Musiklehre. Das Ergebnis der musiktheoretischen Prüfung in denTeilprüfungen Tonsatz und Gehörbildung muss min-destens ausreichend sein.4. Klavier; Dauer: etwa 10 Minuten; Stücke leichtenSchwierigkeitsgrades, wie z.B. J.S. Bach „Noten-büchlein für Anna Magdalena“ oder R. Schumann„Album für die Jugend“.Die praktische Zugangsprüfung dauert in der Regel15-20 Minuten.

Orientierung und Empfehlungzum Schwierigkeitsgrad

• Bereich: Blas- und sonstige Orchesterinstrumenteeinschließlich SchlagzeugFlöte:Eines der drei vollständig vorzubereitenden Werkemuss ein Konzert sein (z. B. Mozart, Stamitz, Rein-ecke).Blockflöte:Vorzubereiten sind Werke aus mindestens drei Stil-richtungen (Frühbarock, Hochbarock und Avant-garde).Oboe:Eines der drei vorzubereitenden Werke muss ein

4 Info Musik

Hauptfach Klavier1. Hauptfach Klavier

(Einzelunterricht)10 Sem, je 1,5 SWS

2. Pflichtfach Klavier (Einzelunterricht)entfällt

3. Musiktheoriea) Tonsatz(Gruppenunterricht/Seminar)6 Sem, je 1 SWSb) Gehörbildung (Gruppenunterricht)6 Sem, je 1 SWS

4. Formenlehre (Vorlesung)4 Sem, je 2 SWS

5. Musikgeschichte (Vorlesung)4 Sem, je 2 SWS

6. Instrumentenkunde(Gruppenunterricht)2 Sem, je 1 SWS

7. Kammermusik (Gruppenunterricht)8 Sem, je 0,5 SWS

8. Orchesterspielentfällt, stattdessen

9. Hochschulchor6 Sem, je 2 SWS

Andere Hauptfächer1. Instrumentales Hauptfach

(Einzelunterricht)8 Sem, je 1,5 SWS

2. Pflichtfach Klavier (Einzelunterricht)4 Sem, je 0,75 SWS

3. Musiktheoriea) Tonsatz(Gruppenunterricht/Seminar)6 Sem, je 1 SWSb) Gehörbildung (Gruppenunterricht)6 Sem, je 1 SWSc) Musikalische Analyse2 Sem, je 2 SWS

4. Formenlehre (Vorlesung)4 Sem, je 2 SWS

5. Musikgeschichte (Vorlesung)4 Sem, je 2 SWS

6. Instrumentenkunde(Gruppenunterricht)2 Sem, je 1 SWS

7. Kammermusik (Gruppenunterricht)6 Sem, je 0,5 SWS

8. Orchesterspiel (Gruppenunterricht)8 Sem, je 6 SWS

9. Hochschulchor (Gruppenunterricht)6 Sem, je 2 SWS

Page 5: infostudiengängmusik

Dauer der Zugangsprüfung: ca. 30 Minuten.Harfe:Unter den vorzubereitenden Werken eine Sonatinemittlerer Schwierigkeit aus der Sammlung „Siebenprogressive Sonatinen für Harfe“ von F. J. Nader-mann, wahlweise die Sonate für Harfe von J.L. Dus-sek; ein weiteres Solostück nach freier Wahl ausdem klassischen oder romantischen Repertoire.• Bereich: TasteninstrumenteKlavier:Unter den drei vorzubereitenden Werken soll einesvon J. S. Bach (aus dem Wohltemperierten Klavieroder aus einem der Suiten-Werke) und eines ausder Klassik gewählt werden.Cembalo und/oder andere historische Tasteninstru-mente (Clavichord oder Hammerklavier):Unter folgenden Werken soll gewählt werden: Pa-vane, Fantasien, Liedvariationen, Präludium vonBull, Byrd, Phillips, Farnaby, Toccata, Canzone oderCapriccio von Frescobaldi, Sonata von D. Scarlatti,Ordre von Couperin (teilweise), Franz. Suite, Tocca-ta, Präludium und Fuge, Sinfonia von J. S. Bach, Su-ite von G. F. Händel, Preußische Sonate von C. Ph.E. Bach.Orgel:a) Orgel: Unter den vorzubereitenden drei größerenOrgelwerken verschiedener Epochen eines von J. S.Bach (im Schwierigkeitsgrad des Präludiums undder Fuge in D-Dur von Buxtehude, der Fantasie undFuge in g-Moll von Bach oder der Sonate in A-Durvon Mendelssohn); vom-Blatt-Spiel im Schwierig-keitsgrad leichter Choralbearbeitung von Scheide-mann.b) Klavier: Unter den vorzubereitenden drei größe-ren Werken verschiedener Epochen eines aus derRomantik (im Schwierigkeitsgrad des Wohltempe-rierten Klaviers von Bach, der Sonate a-Moll vonMozart oder des Intermezzos b-Moll von Brahms);Vomblattspiel im Schwierigkeitsgrad einer früh-klassischen Sonate.Orgelimprovisation:1. Harmonisation und Transposition von gegebenenMelodien (ad hoc) 2. Polyphone zwei- und dreistimmige Improvisationim strengen Satz (Barockstil), mit Vorbereitung 3. Improvisation mit romantischen Stilmitteln (Can-tabile, Fantasie o.ä.), mit Vorbereitung 4. Freie Improvisation über ein gegebenes Thema(ad hoc) Nähere Informationen zum Hauptfach Orgel-improvisation erhalten Sie in der AllgemeinenStudienberatung.

Was müssen Absolventinnen und Absolven-ten anderer Musik-Studiengänge bei einemErgänzungsstudium beachten?Für Absolventinnen und Absolventen der Studien-gänge Tonmeister, Kirchenmusik, Komposition, Diri-gieren und Korrepetition, Diplom-Musikerziehungsowie Schulmusik besteht die Möglichkeit, einHauptstudium für die kuenstlerische Ausbildung /Instrumente in ihrem Instrumentalfach anzuschlie-ßen. Voraussetzung sind das Bestehen der Zu-gangsprüfung mit einem Leistungsstand, der demin der Diplom-Vorprüfung verlangten entspricht,sowie der Nachweis einer viersemestrigen Mitwir-kung in einem Hochschulorchester. Fehlende Stu-

Konzert sein (z. B. Mozart, Lebrun o. a.).Klarinette:Eines der drei vorzubereitenden Werke muss einKonzert sein (z. B. Mozart, Weber o. a.).Fagott:Eines der drei vorzubereitenden Werke muss einKonzert sein (z. B. Mozart, Weber o. a.).Trompete:Unter den vorzubereitenden Werken ein Stück nachfreier Wahl im Schwierigkeitsgrad eines Konzertsvon H.F. Hummel oder einer Sonate von Hindemith.Posaune:Unter den vorzubereitenden Werken ein Konzert fürPosaune mit Klavierbegleitung, wie z.B. ConcertinoB-Dur von E. Sachse, Konzert B-Dur von F. Gräfe oderArie-Andante, Allegro, Moderato von E. Paudert.Saxofon:Eines der drei vorzubereitenden Werke muss einKonzert sein (z. B. Glasunow, Milhand).Horn:Unter den vorzubereitenden Werken ein Werk ausder klassischen Epoche (Mozart, Haydn) oder einesder beiden Hornkonzerte von R. Strauss.Tuba:Vortrag von zwei Stücken nach eigener Wahl.Pauke und Schlagzeug:Geprüft wird der Ausbildungsstand an den Pauken,der kleinen Trommel und einem der Mallet-Instru-mente (Vibrafon, Xylofon, Marimbafon).

• Bereich Saiteninstrumente:Violine:1. ein erster Satz aus einem Violinkonzert imSchwierigkeitsgrad von Kreutzer, Rode, Viotti, Beriot(oder höher),2.ein Satz einer Sonate für Violine und Klavier(oder Cembalo) im Schwierigkeitsgrad von Händel,Bach oder Mozart,3. eine Etüde mittlerer Schwierigkeit von Kreutzer,Fiorillo, Rode o.ä.,4. ein Werk freier Wahl.Das Prüfungsprogramm muss einen langsamenSatz beinhalten. Dauer der Prüfung: ca. 15 MinutenViola:1. ein Konzert (1. Satz),2. drei Sätze aus einer Bach-Suite BWV 1007-1012, o.ä.,3. eine Etüde,4. ein Stück freier Wahl.Das Prüfungsprogramm muss einen langsamenSatz beinhalten. Dauer der Prüfung: ca. 15 MinutenVioloncello:Unter den vorzubereitenden Werken drei Sätze ei-ner Solosuite von J.S. Bach, ein Konzert oder eineSonate im Schwierigkeitsgrad der Konzerte vonBoccerini, Saint-Saens oder Lalo, eine Etüde vonDuport oder Popper.Kontrabass:Unter den vorzubereitenden Werken eine Sonatevon De Fesch oder ein anderes Werk von minde-stens ähnlichem Schwierigkeitsgrad.Gitarre:Unter den vorzubereitenden Werken ein größeresWerk freier Wahl aus dem 19. oder 20. Jahrhundertsowie ein oder mehrere Sätze einer Suite von J.S.Bach, eine technisch anspruchsvolle Etüde (etwaVilla-Lobos, Dodgson, Coste, op. 38, oder Sor).

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dienleistungen in Kammermusik müssen im Ergän-zungsstudium nachgeholt werden. Über die Aner-kennung von Studien- und Prüfungsleistungen inden Pflichtfächern aus dem vorangegangenen Stu-dium entscheidet auf Antrag der Prüfungs-ausschuss im Einvernehmen mit der Zulassungs-kommission und dem Dekan.Orientierung und Empfehlungen zumSchwierigkeitsgrad für das Ergänzungsstu-dium/Hauptstudium (beispielhaft)

Hauptfach Violine:1. ein Konzert von Mozart oder Haydn(C- oder A-Dur)2. ein modernes Stück(keine „klassische Moderne“!)3. ein virtuoses Stück - incl. der Capricen von Pag-anini und Wieniawski4. ein Stück freier Wahl aus einer anderen Epoche5. VomblattspielDauer der Prüfung: ca. 15-20 Minuten. Alle Stückemüssen vollständig vorbereitet sein.

Hauptfach Viola:1. ein klassisches Konzert (1.und 2.Satz)2. eine romantische Sonate3. eine Konzertetüde bzw. Caprice4. ein modernes bzw. zeitgenössisches StückDauer der Prüfung: ca. 15-20 Minuten. Alle Stückeunter 2.-4. müssen vollständig vorbereitet sein.

Was muss man bei einem Hochschul- bzw.Studiengangwechsel beachten?Bei einem Hochschul- bzw. Studiengangwechselgelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen undBewerbungsfristen wie für Erststudierende. EineMeldung zur Diplomprüfung oder zum Konzertexa-men kann erst nach einem Studium von minde-stens zwei Semestern an der Universität der KünsteBerlin erfolgen.Einzelheiten zur Anerkennung von Studienzeiten,Studien- und Prüfungsleistungen regelt die Prü-fungsordnung für den Studiengang Musik-Instru-mentale Hauptfächer - in der jeweils geltendenFassung. Über eine Anerkennung wird grundsätz-lich erst nach erfolgter Zulassung entschieden.Liegen bereits an einer anderen Hochschule erwor-bene, vergleichbare Abschluss- oder Zwischenprü-fungszeugnisse vor, kann von der theoretischen Zu-gangsprüfung (Tonsatz und Gehörbildung) befreitwerden. Werden Studienzeiten, Studien- oder Prü-fungsleistungen nur teilweise oder gar nicht aner-kannt, bestimmt der Prüfungsausschuss im Einver-nehmen mit der Zulassungskommission und demDekan die nachzuholenden Leistungen nach Anhö-rung eines zuständigen Fachvertreters und setzt diedafür erforderliche Studienzeit fest.

Wo sind die Studienorte?Fasanenstrasse 1B (Fa), Berlin-CharlottenburgBundesallee 1-12 (Bu), Berlin-WilmersdorfMierendorffstr. 28-30 (Mie), Berlin-CharlottenburgHardenbergstr. 41 (Ha-Mu), Berlin-Charlottenburg

Künstlerische Ausbildung / Zusatzstudium(Konzertexamen)

Wie lange dauert das Studium?Die Regelstudienzeit für das Zusatzstudium beträgtvier Semester.

Wie ist das Studium aufgebaut und welchenAbschluss erhält man?Das Studium bietet die Möglichkeit, sich intensivdem Hauptfach zu widmen, pro Woche sind 90 Mi-nuten Einzelunterricht angesetzt. Zusätzlich könnenein instrumentales oder musiktheoretisches Neben-fach eigener Wahl im Umfang von 60 Minuten Ein-zelunterricht belegt werden.Das Studium wird mit dem Konzertexamen abge-schlossen.

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiesen Studiengang und wie kann man sichbewerben?Voraussetzung für die Zulassung zum Zusatzstu-dium ist die mit „sehr gut“ bestandene Diplomprü-fung an der UdK Berlin. Auf Antrag des Absolventenund auf Empfehlung des Hauptfachlehrers sowiedurch Entscheidung der Diplomprüfungs-Kommission kann sich das Zusatzstudium anschlie-ßen.Wurde die Diplomprüfung oder eine vergleichbareAbschlussprüfung nicht an der UdK abgelegt, ent-scheidet die Diplom-Prüfungskommission in einerbesonderen Zulassungsprüfung, die etwa den An-forderungen der Diplomprüfung entspricht, unterBerücksichtigung der Prüfungsergebnisse aus demvorangegangenen Studium über die Zulassung zumZusatzstudium. In diesem Fall ist eine reguläre Be-werbung mit Zulassungsantrag und allen Unterla-gen innerhalb der Bewerbungsfristen notwendig(siehe Infoabschnitt “Künstlerische Ausbildung / In-strumente”). Entsprechendes gilt für bereits exma-trikulierte Absolventen des Studiengangs der UdK.

Orientierung und Empfehlungen zumSchwierigkeitsgrad für die Zugangsprüfung

Hauptfach Violine:1. ein Konzert der klassisch-romantischen Literaturab Beethoven sowie der Moderne2. eine Solosonate von Bach oder eine barocke So-losonate kombiniert mit einer Cembalosonate vonBach3. eine große Sonate der klassisch-romantischen Li-teratur mit Klavier4. ein kürzeres virtuoses Werk5. eine Paganini-Caprice6. ein „modernes“ Werk(keine „klassische“ Moderne)Dauer der Prüfung: ca. 45-60 Minuten. Alle Stückemüssen vollständig vorbereitet sein.

Hauptfach Viola:1. ein großes Konzert2. eine große Sonate mit Klavier3. eine Solosonate von Hindemith, Reger oder Bach4. eine Konzertetüde bzw. CapriceDauer der Prüfung: ca. 45-60 Minuten. Alle Stückemüssen vollständig vorbereitet sein.

6 Info Musik

Page 7: infostudiengängmusik

in Peking (siehe Adressenanhang) über die Echtheitder vorgelegten Dokumente (Schul-/ Hochschul-zeugnisse) im Original einreichen.

Wo muss man sich bewerben?Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Siebitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebeneAdresse.

Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wiegestalten sie sich?Die Prüfungen finden in der Regel Anfang bis MitteFebruar für das Sommersemester und Anfang bisMitte Juli für das Wintersemester statt.

Anforderungen in der Zugangsprüfung1. SchriftlichTonsatzklausur (Dauer etwa drei Stunden): Anferti-gung eines mehrstimmigen Volksliedsatzes, Anferti-gung einer Instrumentation, z.B. eines Chorals fürtransponierende Instrumente (A-Klarinette, Eng-lischhorn, Viola, Tuba in B), Anfertigung eines Parti-cells aus einer Partitur, kurze harmonische Analyse;eine einstündige Gehörklausur: ein rhythmisches,ein einstimmiges, ein zweistimmig polyphones undein vierstimmig harmonisches Diktat;

2. mündlich-praktisch (Dauer etwa 1 Stunde):• Klavierspiel je eines mittelschweren Werkes ausder Zeit des Barock, der Klassik, der Romantik oderder Moderne (ca. 10-15 Minuten insgesamt) nacheigener Wahl• Vomblattspiel von Opernklavierauszügen• Partiturspiel von (ca. drei) Orchesterwerken vomBlatt• Gehörprüfung (Intervalle, Akkorde und ihre Um-kehrungen, Modulation, Rhythmen)Dirigieren zweier Pflichtwerke, die vier Wochen vorder Prüfung mitgeteilt werden (Realisation an zweiKlavieren)

Was muss man bei einem Hochschul- bzw.Studiengangwechsel beachten?Es gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungenund Bewerbungsfristen wie für Erststudierende. Ei-ne Meldung zur Diplomprüfung kann erst nach ei-nem mindestens zweisemestrigen Musikstudium ander UdK Berlin erfolgen. Studienzeiten, Studien-und Prüfungsleistungen in Haupt- und Nebenfä-chern an vergleichbaren Musikhochschulen werdennach Anhörung eines zuständigen Fachvertretersanerkannt, soweit sie nach Art, Inhalt und Umfanggleichwertig sind.Wurde bereits an einer anderen Hochschule einevergleichbare Abschluss- oder Zwischenprüfung ab-solviert, so ist eine Befreiung von der theoretischenZugangsprüfung möglich.Eine Anerkennung bzw. Befreiung ist in folgendenFächern möglich: Gehörbildung, Musikgeschichte,Tonsatz, Formenlehre, Harmonielehre und Analyse,Gesang, Generalbass -Spiel, Italienisch.

Wo sind die Studienorte ?Fasanenstrasse 1B, (Fa), Berlin-CharlottenburgHardenbergstr. 41, (Ha-Mu), Berlin-CharlottenburgBundesallee 1-12, (Bu), Berlin-Wilmersdorf

Hauptfach Klavier:Bach: 3 Präl. u. Fugen aus dem WohltemperiertenKlavier oder ein größeres Werk; eine klassische So-nate; ein Werk der Romantik; ein Werk der klassi-schen Moderne oder Impressionismus; eine Etüdevon Chopin; ein Satz eines Klavierkonzertes und ei-ne moderne Komposition (nach 1950). Dieses Pro-gramm entspricht dem Diplom-Prüfungsprogramm.Bei der Zulassungsprüfung wählt die Kommissionaus den genannten Werken aus.

Künstlerische Ausbildung / Dirigieren

Wie lange dauert das Studium?Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester.

Wie ist das Studium aufgebaut und welchenAbschluss erhält man? Das Studium gliedert sich in ein jeweils vierseme-striges Grund- und Hauptstudium. Die ersten bei-den Semester des Grundstudiums gelten als Probe-semester. Das Grundstudium wird mit derDiplomvorprüfung, das Hauptstudium mit der Di-plomprüfung abgeschlossen.

HauptfächerDirigieren (8 Semester, 6 Semesterwochenstun-den/SWS) und Klavier (8 Semester/1,75 SWS)Nebenfächer:Streich- und Blasinstrument und Schlagzeug (je-weils 2 Semester/0,5 SWS)Pflichtfächer:Musiktheorie (8 Sem./3 SWS), Musikgeschichte (6 Sem./1,5-2 SWS), Partiturspiel (8 Sem./1 SWS),Instrumentation (4 Sem./1 SWS), Gesang(4 Sem./0,75 SWS), Italienisch (4 Sem./1 SWS),Chorleitung (4 Sem./2 SWS), Chorsingen (4 Sem./2SWS), Korrepetition (4 Sem./1,5 SWS)Obwohl es für Korrepetition keine gültige Studien-und Prüfungsordnung gibt, ist ein Studium in Ver-bindung mit dem Studiengang Dirigieren möglich.

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiesen Studiengang?Die Zulassung zum Studium setzt eine besonderekünstlerische Begabung voraus.

Wie und mit welchen Unterlagen muss mansich bewerben?Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unter-lagen einzureichen:• Zulassungsantrag (Anlage)• ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Anga-ben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält,• unbeglaubigte Fotokopie des letzten Schulzeug-nisses (Originale oder beglaubigte Kopien sind erstzur Immatrikulation vorzulegen),• zwei Passbilder neueren Datums, beide mit demNamen versehen (ein Foto bitte auf den Zu-lassungsantrag aufkleben) ,• ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungs-leistungen• nur für ausländische Studienbewerber: Nachweisder deutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3)Bewerber aus der VR China müssen außerdem eineBescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS)

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Page 8: infostudiengängmusik

Künstlerische Ausbildung / Chordirigieren(Ergänzungsstudium)

Wie lange dauert das Studium? Die Regelstudienzeit des Ergänzungsstudiums dau-ert vier Semester.

Wie ist das Studium aufgebaut und welchenAbschluss erhält man?Inhalt des Studiums ist die Vermittlung künstle-risch-technischen Könnens, der Interpretationsfä-higkeit, des Stilempfindens und des gestalterischenVermögens durch den Vortrag selbstständig erar-beiteter Werke.Hauptfächer:Chordirigieren: 4 Semester, je 4 SWS Gruppen-unterricht und 2 Sem, je 1,5 SWS Einzelunterricht,Partiturspiel und Korrepitition jeweils 4 Sem, je0,75 SWSPflichtfächer:UdK-Chor: 4 Sem, je 2 SWS,Orchesterleitung: 4 Sem, je 1,5 SWS,Gesang: 4 Sem, je 0,75 SWS,Chorische Stimmbildung: 4 Sem, je 0,5 SWS,Musiktheorie/Chorliteraturkunde: 4 Sem, je 1 SWSNebenfach:Italienisch: 4 Sem, je 1 SWSDas Studium wird mit einem Diplom abgeschlossen.

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiesen Studiengang?Die Zulassung zum Ergänzungsstudiengang Chordi-rigieren setzt voraus:• eine besondere künstlerische Begabung;• einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung fürdie Schulmusik, des Studiums Kirchenmusik, Di-plom-Musikerziehung mit dem zusätzlichen Haupt-fach Chor- und Ensembleleitung oder eines ver-gleichbaren Studiums, sofern das Fach Chorleitungim Umfang von in der Regel vier Semestern stu-diert und mit der Mindestbeurteilung „gut“ be-standen wurde.

Wie und mit welchen Unterlagen muss mansich bewerben?Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unter-lagen einzureichen:• Zulassungsantrag (Anlage)• ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Anga-ben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält,• zwei Passbilder neueren Datums, beide mit demNamen versehen (ein Foto bitte auf den Zu-lassungsantrag aufkleben)• unbeglaubigte Fotokopie des letzten Schulzeug-nisses (Originale oder beglaubigte Kopien sind erstzur Immatrikulation vorzulegen)• eine Fotokopie des Zeugnisses über den Ab-schluss der vorangegangenen Ausbildung gemäßden Zugangsvoraussetzungen • nur für ausländische Studienbewerber: Nachweisder deutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3)Bewerber aus der VR China müssen außerdem eineBescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS)in Peking (siehe Adressenanhang) über die Echtheitder vorgelegten Dokumente (Schul-/ Hochschul-zeugnisse) im Original einreichen.

Wo muss man sich bewerben?Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Siebitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebeneAdresse.

Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wiegestalten sie sich?Die Zugangsprüfung findet in der Regel Ende Ju-ni/Anfang Juli für das folgende Wintersemesterstatt.Sie besteht aus drei Abschnitten.

1. Abschnitt:Prüfung in den Fächern Musiktheorie/Gehörbildungund Künstlerisches Klavierspiel mit folgenden An-forderungen:Musiktheorie/Gehörbildung:• schriftlicher Teil (ca. 45 Minuten): Harmonisiereneiner gegebenen Melodie; ein- und mehrstimmigesMusikdiktat; Nachschreiben von Akkorden• mündlich-praktischer Teil (ca. 45 Minuten): Be-herrschung der allgemeinen Musiklehre und derHarmonielehre; Grundbegriffe der Formenlehre, Ge-neralbass-Spiel; Erfassen von Intervallen,Akkorden, Rhythmen; Nachsingen einer Melodie,Improvisieren einer Volkslied-Klavierbegleitung oder Choralharmonisierung; Kenntnis der Transposi-tion der BlasinstrumenteKünstlerisches Klavierspiel:Vortrag je eines mittelschweren Werkes der vor-klassischen, romantischen und neueren Literatur(ca. 15 Minuten).Werden diese Anforderungen erfolgreich absolviert,erfolgt die Zulassung zum zweiten Abschnitt derZugangsprüfung. Dies gilt auch für diejenigen, dieim vorangegangenen Studium Musiktheorie/Gehör-bildung mindestens mit der Bewertung „gut“ so-wie Künstlerisches Klavierspiel als Hauptfach be-legt und mindestens mit der Bewertung„befriedigend“ abgeschlossen haben; sie brauchensich der Prüfung im jeweiligen Fach zu Abschnitt 1nicht zu unterziehen.

2. Abschnitt:Prüfung in den Fächern Singen, Dirigieren am Kla-vier und Partitur- und Klavierauszugsspiel mit fol-genden Anforderungen:Singen (ca. 10 Minuten): Singen einer einfachenArie aus Oper oder Oratorium, die der eigenenStimmlage entspricht. Der Bewerber begleitet sichselbst am Klavier; Vomblattsingen einer schwieri-gen Chorstimme (z.B. Reger, op. 110,1).Dirigieren am Klavier (ca. 10 Minuten): ein selbstgewähltes accompagnato-Rezitativ aus einem klas-sischen Oratorium (z.B. J. Haydn - Die Schöpfung).Hierbei ist während des Dirigierens der Gesangs-part selbst zu sprechen oder zu singen. Für den Or-chesterpart am Klavier muss eine Pianistin oder einPianist mitgebracht werden.Partitur- und Klavierauszugspiel (ca. 10 Minuten):Vomblattspiel eines Chorstückes in neuen Schlüsseln (z.B. A. Bruckner - Ave Maria) und altenSchlüsseln (Bach-Choral) sowie einer kurzen Passa-ge aus einem klassischen Klavierauszug und einerPartitur mit transponierenden Instrumenten (z.B.Mozart-Requiem).

8 Info Musik

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• Zulassungsantrag (Anlage)• ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Anga-ben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält,• unbeglaubigte Fotokopie des letzten Schulzeug-nisses (Originale oder beglaubigte Kopien sind erstzur Immatrikulation vorzulegen),• zwei Passbilder neueren Datums, beide mit demNamen versehen (ein Foto bitte auf den Zu-lassungsantrag aufkleben) ,• ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungs-leistungen• nur für ausländische Studienbewerber: Nachweisder deutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3)Bewerber aus der VR China müssen außerdem eineBescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS)in Peking (siehe Adressenanhang) über die Echtheitder vorgelegten Dokumente (Schul-/ Hochschul-zeugnisse) im Original einreichen.

Bitte bei der Bewerbung keine Tonbänder einsenden.

Wo muss man sich bewerben?Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Siebitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebeneAdresse.

Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wiegestalten sie sich?Die Zugangsprüfung findet in der Regel am Endeder Vorlesungszeit für das folgende Semester statt,d.h. Anfang bis Mitte Februar für das Sommerse-mester und Anfang bis Mitte Juli für das Winterse-mester.Anforderungen in der Zugangsprüfung:1. schriftlicher Teil (dreistündige Klausur):• dreistimmiger Kontrapunkt (eine Stimme ge-mischte Werte),• Generalbass (Bach/Schemelli),• vierstimmiger Liedsatz,• Erweiterung eines gegebenen musikalischen Ge-dankens auf ca. 16 Takte im freien Stil;2. mündlich-praktischer Teil:• Vorlage von mindestens drei eigenen Kompositio-nen in verschiedener Besetzung,• Prüfung des Gehörs (Intervalle, Akkorde, Rhyth-men etc.),• Vortrag einer kurzen mittelschweren Komposition(Klassik bis zeitgenössische Literatur) auf dem Kla-vier oder einem anderen Soloinstrument. Bei überragender kompositorischer Leistung kann vonder instrumentalen Prüfung abgesehen werden. DieZulassungskommissionen können Werke auch teilweise anhören.

Was ist bei einem Hochschul- bzw. Studien-gangwechsel zu beachten?Es gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungenund Bewerbungsfristen wie für Erststudierende. Ei-ne Meldung zur Diplomprüfung oder zum Meister-schülerexamen kann erst nach einem mindestenszweisemestrigen Musikstudium an der Universitätder Künste Berlin erfolgen.Einzelheiten zur Anerkennung von Studienzeiten,Studien- und Prüfungsleistungen regelt die Prü-fungsordnung für den Studiengang Musik - Haupt-fach Komposition - in der jeweils geltenden Fassung. Über eine Anerkennung wird grundsätz-lich erst nach erfolgter Zulassung entschieden.

Werden diese Anforderungen erfolgreich absolviert,erfolgt die Zulassung zum dritten Abschnitt der Zu-gangsprüfung.3. Abschnitt:Prüfung im Fach Dirigieren mit Chor (ca. 15 Minu-ten): Die Aufgabenstellung wird dem Bewerberacht Tage vorher mitgeteilt (Schwierigkeitsgrad:J.Brahms, op.62 - Waldesnacht; H.Schütz - Matthäus-Passion).

Wo sind die Studienorte?Fasanenstrasse 1B,(Fa), Berlin-CharlottenburgHardenbergstr. 41, (Ha-Mu), Berlin-Charlottenburg Bundesallee 1-12, (Bu), Berlin-Wilmersdorf

Komposition

Wie lange dauert das Studium?Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester, ggf.kann sich ein viersemestriges Zusatzstudium an-schließen.

Wie ist das Studium aufgebaut und welchenAbschluss erhält man?Das Grundstudium dauert 4 Semester, wobei dieersten beiden Semester als Probesemester gelten,an deren Ende gegebenenfalls bei nicht ausrei-chenden Studienleistungen eine Leistungsüberprü-fung über die Berechtigung zum Weiterstudiumentscheidet. Die Diplomvorprüfung schließt dasGrundstudium ab.Das Hauptstudium dauert vier Semester. Die Di-plomprüfung wird anschließend innerhalb dernächsten sechs Monate, dem Prüfungssemester,abgelegt.Ein Zusatzstudium von in der Regel vier Semesternkann sich anschließen. Voraussetzung hierfür ist ei-ne außergewöhnliche kompositorische Leistung.Die Diplomprüfung muss mit „sehr gut“ bestandenworden sein.Das reguläre Studium wird mit dem Diplom abge-schlossen, das Zusatzstudium wird mit dem Mei-sterschüler-Examen abgeschlossen.Pflichtfächer sind:

Komposition u. Tonsatz:jeweils 8 Semester (1,5 SWS)

Instrumentation, Gehörbildung und Dirigieren:jeweils 4 Semester (1 SWS)

Musikgeschichte, Formenlehre:jeweils 4 Semester (1,5 SWS)

Partiturspiel: 4 Semester (0,5 SWS)Klavier: 4 Semester (0,75 SWS)Studiotechnik: 3 Semester (2 SWS)Hochschulchor: 6 Semester (2 SWS) Instrumentenkunde:2 Semester (1 SWS)

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiesen Studiengang?Die Zulassung zum Studium setzt eine besonderekünstlerische Begabung voraus.

Wie und mit welchen Unterlagen muss mansich bewerben?Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unter-lagen einzureichen:

Info Musik 9

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Wo sind die Studienorte?Fasanenstrasse 1B, (Fa), Berlin-CharlottenburgHardenbergstr. 41, (Ha-Mu), Berlin-CharlottenburgBundesallee 1-12, (Bu), Berlin-Wilmersdorf

Kirchenmusik(B-Prüfung und C-Prüfung)

Wie lange dauert das Studium?Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester bis zurB-Prüfung, das Studium im C-Seminar umfasst vierSemester.

Wie ist das Studium aufgebaut und welchenAbschluss erhält man?B-Prüfung:Das Studium gliedert sich in ein Grund- und ein

Hauptstudium. Das Grundstudium, dessen erstebeide Semester als Probesemester gelten, umfasstvier Semester und wird durch die Diplom-Vorprü-fung abgeschlossen. Das Hauptstudium umfasst inder Regel vier Semester und führt zur Diplomprü-fung (B) für evangelische bzw. katholische Kirchen-musiker als erstem berufsqualifizierenden Ab-schluss. Ein zur Diplomprüfung (A) führendesErgänzungsstudium kann sich anschließen (weitereInformationen siehe Abschnitt Kirchenmusik - A-Prüfung-).Pflichtfächer sind (in der Regel im Umfang von ei-ner Semesterwochenstunde/SWS):• Orgelliteraturspiel, Liturgisches Orgelspiel, Kla-vierspiel, Gesang, Gehörbildung,Musiktheorie/Tonsatz/Formenkunde, Theologie, Kir-chenmusikgeschichte und Gregorianik fürkatholische Studierende (8 Semester)• Partiturspiel und Partiturkunde (6 Semester)• Hymnologie für evangelische Studierende, Gene-ralbass-Spiel, Allgemeine Musikgeschichte und Or-gelbaukunde (4 Semester)• Liturgisches Singen, Gregorianik für evangelischeStudierende, Hymnologie für katholische Studieren-de, Sprecherziehung und Stimmkunde (2 Semester)• Chorleitung und Orchesterleitung (8 Semester imUmfang von 2 SWS) • Musikalische Arbeit mit Kindern, Gemeindesing-arbeit und Arrangement (Blockunterricht)Die Beteiligung am Hochschulchor ist für alle Stu-dierenden für die Dauer von sechs Semestern obli-gatorisch. Mit Zustimmung des Hauptfachlehrerskönnen Studierende ein drittes Instrument, sowiedas Fach Bläserchorleitung freiwillig, in der Regelim Umfang von 1 SWS, belegen.

C-Prüfung:Das Studium im Kirchenmusikalischen C-Seminarumfasst 4 Semester und erfolgt in Form einer Gasthörerschaft, für die eine Gebühr von 107,- Europro Semester zu entrichten ist. Die Abschlussprüfungwird vor dem Prüfungsausschuss der EvangelischenKirche in Berlin-Brandenburg bzw. bei der Katholi-schen Kirche im Erzbistum abgelegt.Im C-Seminar wird Einzelunterricht in den FächernGottesdientliches Orgel-, Orgelliteratur- und Klavier-spiel und Gesang erteilt. Gruppenunterricht erfolgtin den Fächern Chor- und Singleitung, Musiktheorie,Gottesdienst- und Gesangbuchkunde, Musikge-

schichte und Orgelkunde.

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiesen Studiengang?• die allgemeine Hochschulreife und eine künstleri-sche Begabung oder in Ausnahmefällen (falls keinAbitur vorliegt) eine besondere künstlerische Bega-bung;• in der Regel ein Mindestalter von 18 und einHöchstalter von 29 Jahren.Für das Kirchenmusikalische C-Seminar: Zugehörig-keit zur evangelischen bzw. katholischen Kirche,das Abschlusszeugnis einer allgemeinbildendenSchule, hinreichende musikalische Vorbildung.

Wie und mit welchen Unterlagen muss mansich bewerben?Kirchenmusik B.:Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unter-lagen einzureichen:• Zulassungsantrag (Anlage)• ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Anga-ben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält• unbeglaubigte Fotokopie des letzten Schulzeug-nisses (Originale oder beglaubigte Kopien sind erstzur Immatrikulation vorzulegen),• zwei Passbilder neueren Datums, beide mit demNamen versehen (ein Foto bitte auf den Zu-lassungsantrag aufkleben) ,• ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungs-leistungen• nur für ausländische Bewerber: Nachweis derdeutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3); ausländi-sche Zeugnisse und Zeugnisse aus der DDR müssen,sofern sie als Nachweis der allgemeinen Hochschul-reife gelten sollen, von der Senatsverwaltung fürBildung, Jugend und Sport (siehe Adressenanhang)bereits anerkannt worden sein.Bewerber aus der VR China müssen außerdem eineBescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS)in Peking (siehe Adressenanhang) über die Echtheitder vorgelegten Dokumente (Schul-/ Hochschul-zeugnisse) im Original einreichen. Nur mit dieserEchtheitsbescheinigung kann die Anerkennungdurch die Senatsverwaltung erfolgen.

Kirchenmusik C (evangelisch und katholisch):Die Bewerbung um Zulassung zum Studium amKirchenmusikalischen C-Seminar setzt einen Auf-nahmeantrag voraus, der direkt beim Ausbildungs-leiter zu erhalten ist : Adresse siehe S.3Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:1. ein handgeschriebener Lebenslauf,2. zwei Passbilder neueren Datums, die mit demNamen versehen sein müssen,3. eine beglaubigte Kopie des letzten Schulzeug-nisses,4. ggf. Nachweise über die musikalische Vor-bildung,5. eine beglaubigte Kopie der Konfirmations-bescheinigung (nur evangelisch)6. ein pfarramtliches Zeugnis.

Wo muss man sich bewerben?Kirchenmusik B:Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Siebitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebeneAdresse.

10 Info Musik

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grad von Bachs „Zweistimmigen Inventionen“ undleichteren Haydn- oder Mozart-Sonaten;2. im Fach Musiktheorie: Erkennen von Intervallenund Akkorden;3. im Fach Gesang: Vomblattsingen einer leichterenChorstimme; Vortrag eines Kirchen- oder Volkslie-des (je zwei Strophen) bzw. Kunstliedes.

Was ist bei einem Hochschul- bzw. Studien-gangwechsel zu beachten?Auch bei einem Wechsel muss an dem Zulassungs-verfahren teilgenommen werden, um die künstleri-sche Begabung nachzuweisen. Nach der Zulassungerfolgt die Einstufung in ein Studiensemester unterBerücksichtigung der schon erbrachten Studien-und Prüfungsleistungen.Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistun-gen an vergleichbaren Musikhochschulen und Kir-chenmusikschulen im Geltungsbereich des Hoch-schulrahmengesetzes werden nach Anhörungzuständiger Fachvertreter anerkannt, soweit sienach Art, Inhalt und Umfang gleichwertig sind.Über die Anerkennung entscheidet auf Antrag derPrüfungsausschuss im Einvernehmen mit der Zulas-sungskommission und dem Dekan durch schrift-lichen Bescheid. Die Beantragenden sind verpflich-tet, die dem Antrag zugrunde liegenden Angabennachzuweisen. An ausländischen Musikhochschu-len erbrachte Studienleistungen können angerech-net werden soweit ihre Gleichwertigkeit festgestelltist. Werden Studienzeiten, Studien- und Prüfungs-leistungen nur teilweise oder nicht anerkannt, be-stimmt der Prüfungsausschuss im Einvernehmenmit der Zulassungskommission und dem Dekan dienachzuholenden Leistungen nach Anhörung eineszuständigen Fachvertreters und setzt die dafür er-forderliche Studienzeit fest.

Wo sind die Studienorte?Hardenbergstr. 41, (Ha-Mu), Berlin-CharlottenburgFasanenstrasse 1B, (Fa), Berlin-CharlottenburgBundesallee 1-12, (Bu), Berlin-Wilmersdorf

C-Seminar (evangelisch): Gemeindehaus derKaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche,Lietzenburger Str. 39, 10789 Berlin

C-Seminar (katholisch):Kirchengemeinde Herz Jesu,Alt-Lietzow 23, 10587 Berlin

Ergänzungsstudium Kirchenmusik(A-Prüfung)

Wie lange dauert das Studium?Das Ergänzungsstudium dauert vier Semester.

Wie ist das Studium aufgebaut und welchenAbschluss erhält man?Während des Ergänzungsstudiums sind folgendePflichtfächer vier Semester lang in der Regel imUmfang von einer Semesterwochenstunde zu bele-gen: Orgelliteraturspiel, Orgelimprovisation undGemeindebegleitung, Chorleitung, Orchesterlei-tung, Klavierspiel oder Cembalospiel nach Wahl,Gesang, Musiktheorie/Tonsatz/Formenkunde, Ge-

Kirchenmusik C (evangelisch):Bitte Bewerbungsunterlagen bei folgender Adresseanfordern: Evangelisches Zentrum Berlin-Branden-burg, Landeskirchenmusikdirektor Dr. Gunter Ken-nel, Georgenkirchstr. 69 – 70, 10249 Berlin.

Kirchenmusik C (katholisch):Bitte Bewerbungsunterlagen bei folgender Adresseanfordern: Erzbischöfliches Ordinariat, Referat Kir-chenmusik, Postfach 561, 14005 Berlin.

Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wiegestalten sie sich?Die Zugangsprüfungen finden in der Regel in den

letzten zwei Unterrichtswochen eines jeden Seme-sters statt. Das Immatrikulations- und Prüfungsamtteilt den Bewerbern spätestens vier Wochen vor derPrüfung Termin und Ort der Prüfung mit.Die Anmeldung zur Zulassungsprüfung am Kirchen-musikalischen C-Seminar gilt als angenommen,wenn keine Absage erfolgt. Der genaue Termin derAufnahmeprüfung wird ca. eine Woche vor der Prü-fung bekanntgegeben.

Gegenstand der Zugangsprüfung fürKirchenmusik B ist:1. im Fach Orgelliteraturspiel: der Vortrag von dreiselbstgewählten Orgelstücken aus verschiedenenEpochen, z.B. Dietrich Buxtehude, Präludium, Fugeund Ciacona C-Dur (Hedar II, Bd. 1); J.S. Bach, Prä-ludium und Fuge C-Dur (Peters II. Bd. 1); Max Re-ger, aus den Orgelstücken op. 59; Joseph Ahrens,aus den Cantiones gregorianae; Vomblattspielleichter Werke;2. im Fach Liturgisches Orgelspiel: Intonation undBegleitharmonisierung eines Kirchenliedes ohneVorbereitung;3. im Fach Klavierspiel: der Vortrag eines Präludi-ums mit Fuge aus dem Wohltemperierten Klaviervon J.S. Bach, eines klassischen Sonatensatzes so-wie eines weiteren Werkes aus einer anderen Epo-che;4. im Fach Musiktheorie/Tonsatz: Klausur (schrift-lich): Aussetzen eines bezifferten Basses, einfachervierstimmiger Satz zu einer gegebenen Melodieund ggf. mündlich: Vomblattspielen eines General-basses (Bach- Schemelli) sowie Improvisation einerVolksliedbegleitung;5. im Fach Gehörbildung: das Erfassen von Interval-len, Drei- und Vierklängen und Rhythmen; Vom-blattsingen einer leichten Chorstimme; Klausur undggf. mündliche Prüfung;6. im Fach Gesang:der Vortrag eines selbstgewählten Gesangstückesim Schwierigkeitsgrad etwa der Lieder des Schemellischen Gesangbuches;7. im Fach Chorleitung: Beherrschung der ge-

bräuchlichen Schlagfiguren, Angeben von Tönennach der Stimmgabel.Im Anschluss an die Prüfungsteile findet in der Re-gel zwischen den Mitgliedern der Zulassungskom-mission und der Bewerberin oder dem Bewerberein fachliches Gespräch statt.

Gegenstand der Aufnahmeprüfung für das Kirchen-musikalische C-Seminar ist:1. im Fach Klavierspiel: der Vortrag von zwei selbst-gewählten Werken mindestens im Schwierigkeits-

Info Musik 11

Page 12: infostudiengängmusik

hörbildung, Partiturspiel und Partiturkunde.Mit Zustimmung der Hauptfachlehrer können Stu-dierende während des Ergänzungsstudiums folgen-de fakultative Fächer im Umfang von in der Regeleiner Semesterwochenstunde belegen:Cembalospiel bzw. Klavierspiel nach Wahl, Kompo-sition, Generalbass-Spiel, Gregorianik.Innerhalb des Ergänzungsstudiums besteht dieMöglichkeit zu Spezialstudien in einem der künstle-rischen oder wissenschaftlichen Fächer des Kir-chenmusikspektrums.Das Studium wird mit dem Diplom (A-Prüfung) ab-geschlossen.

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiesen Studiengang?Auf Antrag des Absolventen und auf Empfehlungdes Hauptfachlehrers sowie durch Entscheidungder Diplomprüfungs-Kommission kann das Ergän-zungsstudium im Studiengang evangelische bzw.katholische Kirchenmusik aufgenommen werden.Die Diplomprüfung (B) muss mindestens mit demPrädikat „gut“ (2,0) bestanden sein (Fächer Orgel-literaturspiel und Chorleitung mindestens 2,0, so-wie der Durchschnitt der Noten in den Einzelfä-chern Orgelliteraturspiel, Liturgisches Orgelspiel,Chorleitung, Orchesterleitung, Klavierspiel, Gesangund Musiktheorie ebenfalls 2,0) Wurde die Diplomprüfung (B) nicht an der Univer-sität der Künste Berlin abgelegt, entscheidet dieKommission in einer besonderen Zulassungsprü-fung, die etwa den Anforderungen der Diplomprü-fung (B) entspricht, unter Berücksichtigung der Prü-fungsergebnisse aus dem vorangegangenenStudium über die Zulassung zum Ergänzungsstu-dium. In diesem Fall ist eine reguläre Bewerbungmit Zulassungsantrag und allen Unterlagen inner-halb der Bewerbungsfrist notwendig. (siehe Infoab-schnitt “Kirchenmusik B”).

Wo sind die Studienorte?Siehe Abschnitt Kirchenmusik (B- und C-Prüfung)

Tonmeister

Wie lange dauert das Studium?Die Regelstudienzeit beträgt zehn Semester.

Wie ist das Studium aufgebaut und welchenAbschluss erhält man?Die Tonmeisterausbildung umfasst ein gleichzeiti-ges Studium an der Universität der Künste Berlinund an der Technischen Universität Berlin (TU). Mitder Zulassung zum Tonmeisterstudium an der UdKBerlin ist gleichzeitig das Belegen der Pflichtveran-staltungen an der TU möglich. Die Studierendenmüssen sich bei der TU als Nebenhörer (kein be-sonderes Zulassungsverfahren!) einschreiben odereine Doppelimmatrikulation beantragen.Das Studium umfasst ein viersemestriges Grundstu-dium (die ersten beiden Semester gelten als Probe-semester, bei nicht ausreichenden Studienleistun-gen entscheidet eine Leistungsüberprüfung überdie Berechtigung zum Weiterstudium), das mit derDiplomvorprüfung (Musikalische Zwischenprüfung)abgeschlossen wird. Daran schließt sich ein

sechssemestriges Hauptstudium an, das mit derzweiteiligen Diplomprüfung endet. Während derSemesterferien ist außerhalb der Universität derKünste Berlin ein mindestens dreimonatiges auf-nahmetechnisches Praktikum zu absolvieren.Die nachfolgend aufgeführten Fächer sind Prü-fungsfächer und testatpflichtig:Hauptinstrument: 10 Semester 1 SWSNebeninstrument: (Fakultativ, wenn Klavier Haupt-instrument) 10 Semester, 0,5 SWSPflichtfach Klavier: (Pflicht, wenn Klavier nichtHauptinstrument) 10 Semester 1 SWSGehörbildung: 10 Semester 2 SWSMusiktheorie: 7 Semester 2 SWSPartiturkunde: 10 Semester 1 SWSMusikgeschichte: 3.-6. Semester 2 SWSDigitaltechnik: 1 Semester 1 SWSInstrumentenkunde: 5.-6. Semester 2 SWSMathematik: 1.-2. Semester 4 SWSElektrotechnik: 3.-4. Semester 8 SWSAkustik: 5.-6. Semester 2 SWSStudiotechnik: 5.-7. Semester 2-3 SWSGerätekunde: 5.-8. Semester 1-2 SWSStudiobetreuung(techn.): 7.-10. Semester 1 SWSMusikaufnahme: 5.-10. Semester 1-3 SWSKritik/Analyse: 7.-10. Semester 2 SWSTheoretischeAufnahmepraxis: 5.-10. Semester 2 SWSEinfache Studiopraxis: 1.-4. Semester 2 SWSEmpfohlene zusätzliche Lehrveranstaltungen zurVertiefung des Studiums (fakultative Teilnahme):• Musik und Technik (Integr. Lehrveranstaltung, TUFakultät I)• Einführung in die naturwissen. Grundlagen vonSprache und Musik (Vorlesung, TU Fakultät I)• Elektronische Klangsynthese (Integr. Veranstal-tung, TU Fakultät I)• Studioautomatisierung (Wissenschaftliches Arbei-ten, TU Fakultät I)• Einführung in die Kommunikationstechnik - ge-plant - (Vorlesung, TU Fakultät I)• Elektronische Musik (Experimentelles Studio, TUFakultät I)• Elektronik I, II (Vorlesung, Übung, TU Fakultät IV)• Technische Akustik 2 (Vorlesung, TU Fakultät III)• Grundlagen der Mathematik (Vorlesung, TU Fa-kultät II)• Jazz (UdK Fakultät Musik)

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiesen Studiengang?Die Zulassung zum Studium setzt die allgemeineHochschulreife und eine künstlerische sowie künst-lerisch-technische Begabung voraus. Zu einerkünstlerisch-technischen Begabung gehört auch einsehr gutes Gehör. Wegen der altersabhängigen Ver-ringerung der oberen Hörfrequenzgrenze ist dasHöchstalter in der Regel 28 Jahre.

Wie und mit welchen Unterlagen muss mansich bewerben?Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unter-lagen einzureichen:• der Zulassungsantrag (Anlage)• ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Anga-ben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält(bitte auch Angaben zur musikalischen oder techni-

12 Info Musik

Page 13: infostudiengängmusik

• Hören von feinen Tonhöhenunterschieden, Laut-heitsabstufungen und Klangfarbenstufen nach vor-geführten Tonbeispielen• Allgemeine Fragen zu Klangbildern vorgeführterMusikaufnahmen (z.B. Klangfarbe, Raumeindruck,Balance, Dynamik)• Bestimmen von Orchesterinstrumenten anhandvon Beispielen auf Tonträgern• Stilistische Einordnung dieser Beispiele • allgemeine Fragen zu den Grundlagen derElektrotechnik (Schulkenntnisse 12. Klasse Gymna-sium) und Aufnahmetechnik

2. Musiklehre schriftlich (Dauer ca. 90 Minuten)• Aussetzen eines einfachen Generalbasses• Ergänzen eines Melodieanfanges auf 8 - 12 Takte• Setzen einer zweiten Stimme zu einer gegebenenMelodie (Volkslied)• Vierstimmiger Satz einer erweiterten Kadenz, zudem die Oberstimme sowie Stufen- und Funktions-symbole gegeben sind

3. Test (schriftlich) Akustik/Instrumentenkunde Fragen zur musikalischen und technischen Akustiksowie zur Instrumentenkunde

4. Gehörbildung mündlich (Dauer 10 Minuten)Schnelles Erfassen von Intervallen, Dreiklängen,Dreiklangsumkehrungen, Septakkorden mit Umkeh-rungen, auch in zusammenhängender Form, Rhyth-men, Benennung harmoniefremder Töne in be-nannten Akkorden, einfache Tonhäufungen

5. Musiklehre mündlich (Dauer bis zu 10 Minuten)Kenntnis der elementaren Musiklehre

6. Hauptinstrument (Dauer 10 Minuten)Hauptinstrument können alle an der UdK imHauptfach studierbaren Instrumente sein. Ist Kla-vier das Hauptinstrument, kann als Wahlfach (nachMöglichkeiten der UdK) ein Nebeninstrument be-legt werden (1/2 Std. wöchentlich).Vortrag von zwei Stücken mittleren Schwierigkeits-grades aus verschiedenen Stilepochen (Klavier zum Beispiel Bach: aus dem Wohltemperierten Kla-vier), ein Präludium und eine Fuge;L.v.Beethoven: einen Satz aus den Sonaten op. 10).Die künstlerische Leistung und die beherrschteSpieltechnik auf dem Hauptinstrument sollte soweit fortgeschritten sein, dass der Bewerber auchin der Lage wäre, das Studium in seinem Instru-ment als Hauptfachstudium aufzunehmen.An die Stelle des Hauptinstruments kann auch Ge-sang (klassisch) treten.

7. Pflichtfach Klavier (nur vorgeschrieben, wennKlavier nicht Hauptinstrument) Vortrag eines einfa-chen Stückes eigener Wahl, Beispiele für denSchwierigkeitsgrad: zweistimmige Inventionen vonBach, Debussy Arabeske. Dabei ist nicht gefragt,ein Stück perfekt anzutrainieren, wichtig sind viel-mehr die Fingerfertigkeit und die Vertrautheit mitdem Instrument Klavier.8. Vomblattspiel eines leichten Klavierstückes. DerSchwierigkeitsgrad ist nach Haupt- und Pflichtfachabgestuft. Der Bewerber soll zeigen, dass er einen unbekannten Notentext erfassen und mitden richtigen Vorzeichen und dem richtigen

schen Vorbildung machen)• eine fachärztliche Bescheinigung über ein physio-logisch einwandfreies Gehör (mit Audiogramm 100Hz bis 12 kHz, kein “Gefälligkeitsaudiogramm”!)• zwei Passbilder neueren Datums, beide mit demNamen versehen (ein Foto bitte auf den Zu-lassungsantrag aufkleben),• unbeglaubigte Fotokopie der allgemeinen Hoch-schulreife (Originale oder beglaubigte Kopien sinderst zur Immatrikulation vorzulegen),• nur für ausländische Studienbewerber: Nachweisder deutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3), aus-ländische Zeugnisse einschließlich Zeugnisse ausder DDR müssen von der Senatsverwaltung für Bil-dung, Jugend und Sport (Anschrift siehe Adressen-anhang) bereits anerkannt worden sein.Bewerber aus der VR China müssen außerdem fol-gende Dokumente der Akademischen Prüfstelle(APS) in Peking im Original einreichen:entweder ein Zertifikat oder eine Bescheinigung über die Echtheit der vorgeleg-ten Dokumente (Schul-/ Hochschulzeugnisse) DieseEchtheitsbescheinigung muss zusammen mit derAnerkennung der Zeugnisse durch die Senatsver-waltung eingereicht werden.• ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungs-leistungen

Wo muss man sich bewerben?Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Siebitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebeneAdresse.

Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wiegestalten sie sich?Der Termin der Zugangsprüfung wird in der Regelvier Wochen vor ihrer Durchführung mitgeteilt. Eswird empfohlen, eine Studienfachberatung recht-zeitig in Anspruch zu nehmen.Die Zulassungsprüfung gilt als erfolgreich abgelegt,wenn in allen Teilfächern mindestens ausreichendeFähigkeiten nachgewiesen werden können, die alsMerkmal besonderer künstlerischer und technischerBegabung für das Tonmeisterstudium angesehenwerden. Da sich in den letzten Jahren ca. 60 bis 80Bewerberinnen und Bewerber pro Aufnahmeterminum die wenigen Studienplätze bemühten, ist dieAuswahl sehr streng und die Anforderungen sindsehr hoch. Es sollte daher die Frage gestellt wer-den, ob wirklich die geforderte Doppelbegabung inmusikalischer und technischer Hinsicht vorhandenist. Ferner ist zu bedenken, dass die Anforderungenim musikalisch-technischen Gehörtest z. B. auchdas Lesen von Partiturseiten einer spätromanti-schen Sinfonie verlangen und es wird erwartet,dass die gängigen Stücke des klassischen und ro-mantischen Repertoires bekannt sind.

Die Anforderungen der Zugangsprüfung sind:1. Gehörbildung schriftlich (Dauer 60 Minuten)• Musikdiktat einstimmig, melodisch-rhythmischeund atonale Tonfolgen• Musikdiktat mehrstimmig, Dreiklangsfolgen, Drei-klangsumkehrungen• Anhören mehrerer, mit Fehlern versehener kurzerMusikausschnitte verschiedener Besetzungen undKennzeichnen der Fehler in den vorgegebenenNotentexten

Info Musik 13

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Rhythmus, notfalls auch im wesentlich verlangsam-ten Tempo, vom Blatt spielen kann.

Was muss man bei einem Hochschulwechsel– bzw. Studiengangwechsel beachten?Studienbewerberinnen und Bewerber, die bereitsan anderen künstlerischen bzw. künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschulen in gleichartigenStudiengängen studiert haben, können nach erfolg-reicher Zulassungsprüfung unter Berücksichtigungbisher vollständig erbrachter Studienleistungen zueinem verkürzten Studium zugelassen werden. Die-se Regelung gilt sinngemäß für Bewerberinnen undBewerber anderer Fakultäten bzw. Studiengängeder Universität der Künste Berlin. Im Übrigen gel-ten die gleichen Zulassungsbedingungen. Eine Mel-dung zur Diplomprüfung kann erst nach einem Stu-dium von zwei Semestern erfolgen.Der Prüfungsausschuss entscheidet nach bestande-ner Zulassungsprüfung über die Zahl der anzurech-nenden Semester unter Berücksichtigung der bishererbrachten Studienleistungen. Er nimmt die Einstu-fung in das entsprechende Fachsemester vor. Anausländischen Hochschulen erbrachte Studienlei-stungen können angerechnet werden, sofern ihreGleichwertigkeit festgestellt ist.Studierende der Technischen Universität Berlin, dieein Elektrotechnik-Studium (Fachrichtung Nachrich-tentechnik) durchführen, können am Tonmeisterstu-dium nach bestandener Aufnahmeprüfung teilneh-men und dieses mit der Diplom-Prüfung an derUniversität der Künste Berlin abschließen. Vorausset-zung ist der Nachweis, dass die erforderlichen techni-schen Fächer an der Technischen Universität Berlin imSinne dieser Prüfung absolviert worden sind.

Wo ist der Studienort?Fasanenstrasse 1B, (Fa), Berlin-Charlottenburg

Diplommusikerziehung (DME)

Wie lange dauert das Studium?Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester, bei Ge-sangspädagogik zehn Semester.

Wie ist das Studium aufgebaut und welchenAbschluss erhält man?Das Studium gliedert sich in ein Grund- und einHauptstudium.Das Grundstudium umfasst in der Regel vier Seme-ster (Gesangspädagogik sechs Semester) und wirdmit der Diplomvorprüfung abgeschlossen, in dernachgewiesen werden muss, dass während desGrundstudiums die erforderlichen Grundlagen er-worben wurden, um das Hauptstudium mit Erfolgzu betreiben. Die Anforderungen sind je nach Stu-dienrichtung unterschiedlich. Das Hauptstudiumumfasst in der Regel vier Semester und wird mit ei-ner Diplomprüfung abgeschlossen, die zwei Ab-schnitte umfasst. Der erste Abschnitt wird in derRegel am Ende des 6. Semesters (Gesangspädago-gik 8. Semester), der zweite Abschnitt am Ende des8. Semesters (Gesangspädagogik 10. Semester) ab-gelegt. Ausführliche Studienpläne finden Sie imVorlesungsverzeichnis.

Was ist eine Erweiterungsprüfung?Wer die Diplomprüfung bestanden hat, kann durcheine Erweiterungsprüfung die Lehrbefähigung fürandere Hauptfächer erwerben. Diese Prüfungen fin-den in der Regel nur im Hauptfach und in dessenMethodik statt. Außerdem sind zwei Lehrprobenabzulegen. Voraussetzung ist der Nachweis einer inder Regel viersemestrigen Ausbildung im Hauptfachund in dessen Methodik (Prüfungsordnung §33).

Was ist eine Ergänzungsprüfung?Die Diplomprüfung kann von Bewerberinnen undBewerbern, die eine der folgenden Prüfungen be-standen haben, als Ergänzungsprüfung abgelegtwerden:1. die Teilprüfung im Fach Musik im Rahmen derErsten (künstlerisch-wissenschaftlichen) Staatsprü-fung für das Amt des Studienrats mit dem FachMusik oder die Teilprüfung im Fach Musik im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für das Amtdes Lehrers oder des Lehrers mit fachwissenschaft-licher Ausbildung in zwei Fächern mit dem FachMusik;2. die Staatliche Prüfung für Kirchenmusiker (A-Prüfung) bzw. Diplomprüfung Kirchenmusik (A) derUdK Berlin;3. das Konzertexamen oder die Diplomprüfung imStudiengang Musik (Instrumentale Hauptfächer)oder eine entsprechende Abschlussprüfung im Stu-diengang Gesang/Musiktheater der UdK Berlin;4. eine andere öffentliche künstlerische Prüfung,die nach Feststellung des Prüfungsausschussesmindestens gleiche Anforderungen stellt.Für die Ergänzungsprüfung ist ein ordnungsgemä-ßes Studium in den Beifächern nachzuweisen, dienoch nicht den Anforderungen der Prüfungsord-nung entsprechend studiert wurden. Unter 3. und4. genannte Bewerber müssen darüber hinaus eineDiplomarbeit anfertigen.

Was ist eine Zusatzprüfung?Zusatzprüfungen sind Prüfungen, bei denen einFach zum künstlerischen Hauptfach der Diplomprü-fung wird, das im Rahmen der Ausbildung des Be-werbers in einem anderen Studiengang zwar vonwesentlicher Bedeutung, aber nicht Hauptfach derabschließenden Prüfung war.Bewerberinnen und Bewerber, die eine Erweite-rungs-, Ergänzungs- oder eine Zusatzprüfung able-gen wollen, haben sich grundsätzlich in allen Fä-chern, die Gegenstand der Diplom-Prüfung seinwerden und für die der Nachweis einer künstleri-schen Begabung notwendig ist, vor Aufnahme desStudiums einer Zulassungsprüfung zu unterziehen.Das Programm für die Aufnahmeprüfung ist ver-gleichbar mit dem für das Hauptstudium IHF ( vgl.S. 4-5).Über die Anerkennung bereits in anderen Studien-gängen erbrachter Studienleistungen entscheidetder Prüfungsausschuss.

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiesen Studiengang?Die Zulassung zum Studium setzt die allgemeineHochschulreife und eine künstlerische Begabungvoraus. In Ausnahmefällen können Bewerber auchohne allgemeine Hochschulreife bei Nachweis einerbesonderen künstlerischen Begabung zugelassen

14 Info Musik

Page 15: infostudiengängmusik

A) Hauptfächer1. Instrumentale HauptfächerNachweis eines Ausbildungsstandes, der denerfolgreichen Abschluss in der vorgesehenen Stu-dienzeit erwarten lässt, durch Vorspiel von minde-stens 3 Stücken aus verschiedenen Stilepochen.

2. Gesang Nachweis eines Ausbildungsstandes, der denerfolgreichen Abschluss in der vorgesehenen Stu-dienzeit erwarten lässt durch:• Vorsingen von mindestens drei Stücken aus ver-schiedenen Epochen, darunter ein Kunstlied sowie ein Stück aus Oratorium oder Oper, davon eines indeutscher Sprache. Der geforderte Ausbildungsstand kann auch durch Bestehen derDiplomvorprüfung des Studiengangs Gesang/Musiktheater an der UdK nachgewiesenwerden.• ggf. eine Stimmprüfung, die auf Antrag der Zu-lassungskommission durchgeführt wird;• vom-Blatt-Singen eines leichteren Stückes;• ein fachliches Gespräch.• Im Zweifelsfall kann auf Beschluss der Kommission ein ärztliches Gutachten zur körper-lichen und stimmlichen Konstitution angefordertwerden.

3. Hauptfach MusiktheorieDas Hauptfach kann nur in der Kombination derTeilstudiengänge Musiktheorie und Gehörbildunggewählt werden. Es sind folgende Qualifikationennachzuweisen:• Gehörbildung: Erkennen musikalischer Phänome-ne aus dem 17. bis 20. Jahrhundert (Klausur voneiner Stunde);• Tonsatzarbeiten und Analyse nach Vorlage;• Ausarbeitung von drei unterschiedlichen satz-technischen Aufgaben und einer schriftlichen Ana-lyse- Aufgabe (Klausur von drei Stunden);• Klavierpraktische Fertigkeiten (Kadenz-/Modula-tionsspiel, Generalbass, Liedbegleitung,Improvisation).

4. Hauptfach RhythmikAnforderungen in der Zugangsprüfung (Dauer:Gruppenprüfung 1 1/2 Stunden, Einzelprüfung 1/2Stunde):• Musik: Improvisationen am Instrument, tonal undfreitonal (z. B. Singen und Begleiten eines einfa-chen Volks- oder Kinderliedes, Improvisation überein gegebenes Thema, Motiv...), Umsetzung vonRhythmen, Taktarten (am Instrument und in der Be-wegung);• Bewegung: Vorbereitete Bewegungsgestaltungzu einer selbstgewählten Musik, improvisatorisch-gestalterische Aufgaben (angeregt durch Musik,Bewegungsmotiv, Objekt, Bild, ...);• Rhythmik interaktionsorientiert: Partner- undGruppenaufgaben, deren Lösungen Fähigkeiten dif-ferenzierter Wahrnehmung und situationsgerechtenVerhaltens erfordern• Lehrversuch: Anregung und Führung einer Unter-richtsgruppe (ca. 10 Minuten). Das Thema aus demGesamtgebiet Musik - Bewegung ist selbstgewählt.• Colloquium: Begründung der Studienwahl,Stellungnahme zu Fachliteratur eigener Wahl,Reflexion der praktischen Prüfung

werden. Für die Studienrichtung Gesangspädago-gik wird zusätzlich eine für die Anforderungen desBerufs des Gesangslehrers bzw. der Gesangslehre-rin geeignete körperliche und stimmliche Konstitu-tion gefordert.

Wie und mit welchen Unterlagen muss mansich bewerben ?Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unter-lagen einzureichen:• Zulassungsantrag (Anlage)• ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Anga-ben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält,• zwei Passbilder neueren Datums, beide mit demNamen versehen (ein Foto bitte auf den Zu-lassungsantrag aufkleben) • unbeglaubigte Fotokopie der allgemeinen Hoch-schulreife bzw. des letzten Schulzeugnisses (Origi-nale oder beglaubigte Kopien sind erst zur Immatri-kulation vorzulegen),• nur für ausländische Bewerber: Nachweis derdeutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3); ausländi-sche Zeugnisse und Zeugnisse aus der DDR müssen,sofern sie als Nachweis der allgemeinen Hochschul-reife gelten sollen, von der Senatsverwaltung fürBildung, Jugend und Sport (siehe Adressenanhang)bereits anerkannt worden sein.Bewerber aus der VR China müssen außerdem eineBescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS)in Peking (siehe Adressenanhang) über die Echtheitder vorgelegten Dokumente (Schul-/ Hochschul-zeugnisse) im Original einreichen. Nur mit dieserEchtheitsbescheinigung kann die Anerkennungdurch die Senatsverwaltung erfolgen.• ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungs-leistungen

Wo muss man sich bewerben?Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Siebitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebeneAdresse.

Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wiegestalten sie sich?Die Prüfungen finden in der Regel in den letztenzwei Unterrichtswochen eines jeden Semestersstatt. In den Studienrichtungen, Instrumentalpäda-gogik Jazz sowie für die zusätzlichen HauptfächerChor- und Ensembleleitung und Elementare Musik-erziehung finden die Zugangsprüfungen jeweilseinmal jährlich am Ende des Sommersemesters nurzum Wintersemester statt. Das IPA teilt spätestens4 Wochen vor der Zugangsprüfung Termin und Ortder Prüfung mit.

Gegenstände und Anforderungender ZugangsprüfungenDie Zugangsprüfung besteht grundsätzlich aus dreiTeilen:A) der Prüfung im jeweiligen Hauptfach (zumSchwierigkeitsgrad siehe Ende des AbschnittesDME);B) der Prüfung im instrumentalen Beifach Klavier;(bei Rhythmik im instrumentalen Pflichtfach)C) der Prüfung in Musiktheorie (Gehörbildung undTonsatz).

Info Musik 15

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5. Zusätzliches Hauptfach Chor- und Ensemblelei-tungDieses zusätzliche Hauptfach ist erst ab dem 3.Studiensemester parallel zum instrumentalenHauptfachstudium möglich. Folgende Qualifikatio-nen sind dann nachzuweisen:• Nachweis stimmlicher Begabung durch Vortragvon Liedern; vom-Blatt-Singen einer Chorstimme;• Beherrschung des dirigiertechnischen Handwerks,soweit dieses in den entsprechenden Kursen imGrundstudium der Studienrichtung Instrumentalpä-dagogik erworben werden konnte.

6. Zusätzliches Hauptfach Elementare Musikerzie-hungDieses zusätzliche Hauptfach ist erst ab dem 3.Studiensemester parallel zum instrumentalenHauptfachstudium möglich. Folgende Qualifikatio-nen sind dann nachzuweisen:• Test der Sprechstimme (Gesundheit der Sprech-stimme, Belastbarkeit, Modulationsfähigkeit):Vorsprechen eines vorbereiteten Textes;• Test der Singstimme: auswendiges Singen einerbegleiteten oder unbegleiteten Melodie nach eige-ner Wahl (z. B. einfaches Kunstlied, Volkslied);• Gestaltung einer Gruppenarbeit über ein von derPrüfungskommission gestelltes Thema aus dem Bereich elementaren Musizierens mit vokalen undinstrumentalen Mitteln.

7. Instrumentale Hauptfächer der StudienrichtungInstrumentalpädagogik JazzAnforderungen siehe InformationsabschnittDiplommusikerziehung Jazz.

B) Instrumentales Beifach KlavierDurch Vortrag von mindestens zwei vorbereitetenStücken, vom-Blatt-Spiel und Spiel von KadenzenNachweis einer bereits erworbenen Grundlage, dieerwarten lässt, dass der Bewerber während seinesStudiums Begleitstimmen aus der Literatur seinesHauptfaches und mittelschwere Klavierliteratur er-arbeiten kann.Die Zugangsprüfung im Beifach Klavier ist auch fürBewerber mit dem Hauptfach Gitarre obligatorisch.Die Möglichkeit, nach der Zugangsprüfung ein an-deres instrumentales oder vokales Beifach zu wäh-len, bleibt hiervon unberührt.Anforderungen im Beifach Klavier für Instrumental-pädagogik Jazz: siehe Abschnitt Diplommusikerzie-hung Jazz.Bei Hauptfach Rhythmik: Vortrag von mindestenszwei vorbereiteten Stücken mittleren Schwierig-keitsgrades in einem instrumentalen Beifach.

C) Musiktheorie1. Gehörbildung und Tonsatz (für alle Studienrich-tungen mit Ausnahme des Hauptfachs Musiktheo-rie und der Studienrichtung InstrumentalpädagogikJazz). Folgende Qualifikationen sind nachzuweisen:• Gehördiktat, Höranalyse (Klausur von einer Stun-de);• schriftliche Ausarbeitung einfacher Tonsatz-Bei-spiele: Intervall- und Akkordbestimmungen,Generalbass, Grundlagen der klassischen Harmo-nielehre, Syntax- und Formbestimmungen (Klausur von einer Stunde); gegebenenfalls Nachprüfung(mündlich).

2. Musiktheorie Jazz (nur Studienrichtung Instru-mentalpädagogik Jazz) siehe Abschnitt DME Jazz.

Orientierung und Empfehlung zum Schwie-rigkeitsgrad für die Zulassungsprüfung in ei-nigen instrumentalen HauptfächernHauptfach:Klavier: z. B. Präludium und Fuge oder Suite vonBach, eine klassische Sonate (Haydn, Mozart, Beet-hoven), ein romantisches oder neueres WerkOrgel: z. B. aus der Zeit vor Bach oder von Bach(Präludium und Fuge), aus dem 19. und 20. Jahr-hundert (Reger, Pepping u. a.)Cembalo: z. B. englisch (Byrd, Bull); italienisch (Fre-scobaldi, Scarlatti); Suite oder Tokkata von BachVioline: z. B. ein Konzert (Bach, Mozart), eine So-nate, ein Spielstück bzw. eine anspruchsvolle EtüdeViola: z. B. ein Konzert, eine Sonate und ein Spiel-stück bzw. eine EtüdeVioloncello: z. B. ein Konzert im Schwierigkeits-grad der Konzerte von Boccherini, Saint-Saens oderLalo, eine Sonate, ein weiteres Stück bzw. eine Etü-de z. B. von Duport oder PopperKontrabass: z. B. ein Konzert oder eine Sonate, ei-ne Etüde (Simhandl Nr.15-20)Gitarre: z. B. ein technisch anspruchsvolles Spiel-stück bzw. eine entsprechende Etüde (z. B. Sor-Etü-de op. 29)Flöte: darunter ein Konzert (z. B. Stamitz, Haydn)Oboe: darunter ein Konzert (z. B. Haydn)Klarinette: darunter ein Konzert, ein Sonatensatzund ein technisch orientiertes Spielstück bzw. eineEtüde (z. B. Stamitz)Fagott: darunter ein Konzert, ein Sonatensatz, einSpielstück bzw. eine EtüdeWaldhorn: Vortrag eines Stückes der klassischenEpoche (Haydn, Mozart) oder eines der beidenHornkonzerte von Richard StraussTrompete: z. B. Konzert (Hummel) oder Sonate(Hindemith)Posaune: ein Konzert mit Klavierbegleitung, z. B.Sachse: Concertino B-Dur, Gräfe: Konzert B-Dur,Paudert: Arie - Andante, Allegro, ModeratoBlockflöte: aus dem 18. bzw. 20. Jahrhundert(Konzert, Sonate, Spielstück).

Was muss man bei einem Hochschul – bzw.Studiengangwechsel beachten ?Der Wechsel aus einem anderen Studiengang ander Universität der Künste oder von einer anderenHochschule in den Diplomstudiengang Musikerzie-hung ist nur möglich, indem sich die Bewerberinoder der Bewerber erneut einer vollständigen Zu-gangsprüfung entsprechend der Zulassungsord-nung unterzieht. Über die Befreiung von einzelnenPrüfungsteilen entscheidet der Prüfungsausschuss.Bisher erbrachte Studienleistungen werden vomPrüfungsausschuss anerkannt, sofern sie den im Di-plomstudiengang Musikerziehung zu erbringendenLeistungen entsprechen.

Wo sind die Studienorte?Mierendorffstrasse 30, (Mie), Berlin-CharlottenburgBundesallee 1-12, (Bu), Berlin-WilmersdorfFasanenstrasse 1B, (Fa), Berlin-CharlottenburgLietzenburger Strasse 45, (Lie), Berlin-Wilmersdorf

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kennung bereits in anderen Studiengängen erbrach-ter Studienleistungen entscheidet der Prüfungs-ausschuss.

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiesen Studiengang?Die Zulassung zum Studium setzt die allgemeineHochschulreife und eine künstlerische Begabungvoraus. In Ausnahmefällen ist eine Zulassung auchohne allgemeine Hochschulreife bei Nachweis einerbesonderen künstlerischen Begabung möglich.

Wie und mit welchen Unterlagen muss mansich bewerben?Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unter-lagen einzureichen:• Zulassungsantrag (Anlage)• ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Anga-ben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält,• zwei Passbilder neueren Datums, beide mit demNamen versehen (ein Foto bitte auf den Zu-lassungsantrag aufkleben) ,• unbeglaubigte Fotokopie der allgemeinen Hoch-schulreife bzw. des letzten Schulzeugnisses (Origi-nale oder beglaubigte Kopien sind erst zur Immatri-kulation vorzulegen),• nur für ausländische Bewerber: Nachweis derdeutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3); ausländi-sche Zeugnisse und Zeugnisse aus der DDR müssen,sofern sie als Nachweis der allgemeinen Hochschul-reife gelten sollen, von der Senatsverwaltung fürBildung, Jugend und Sport (siehe Adressenanhang)bereits anerkannt worden sein.Bewerber aus der VR China müssen außerdem eineBescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS)in Peking (siehe Adressenanhang) über die Echtheitder vorgelegten Dokumente (Schul-/ Hochschul-zeugnisse) im Original einreichen. Nur mit dieserEchtheitsbescheinigung kann die Anerkennungdurch die Senatsverwaltung erfolgen.• ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungs-leistungen

Wo muss man sich bewerben?Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Siebitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebeneAdresse.

Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wiegestalten sie sich?Die Zugangsprüfung findet in der Regel am Endedes Sommersemesters statt. Das IPA teilt späte-stens 4 Wochen vor der Zugangsprüfung Terminund Ort der Prüfung mit.Gegenstände und Anforderungen der Zugangsprü-fungen.Die Zugangsprüfung besteht aus drei Teilen:A) der Prüfung im jeweiligen Hauptfach;B) der Prüfung im instrumentalen Beifach Klavier;C) der Prüfung in Musiktheorie.

A) Prüfung im jeweiligen Hauptfach Gegenstände und Anforderungen der Zugangsprü-fungen:• Vorspiel/Vorsingen zweier Standards (ein Stücküber Changes im medium up tempo, eineBallade/Blues) und eines Stückes freier Wahl je-weils mit Improvisationen (mit eigener oder mit be-

Diplommusikerziehung (DME) Jazz

Wie lange dauert das Studium?Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester, ggf.kann sich ein viersemestriges Zusatzstudium an-schließen.

Wie ist das Studium aufgebaut und welchenAbschluss erhält man?Das Studium gliedert sich in ein Grund- und Haupt-studium, die in der Regel jeweils 4 Semester um-fassen. Am Ende des Grundstudiums wird die Di-plomvorprüfung abgelegt, in der die Studierendennachweisen sollen, dass sie während des Grundstu-diums die erforderlichen Grundlagen erworben ha-ben, um das Hauptstudium mit Erfolg zu betreiben.Das Hauptstudium wird mit der Diplomprüfung ab-geschlossen, die zwei Abschnitte umfasst. Der ersteAbschnitt wird in der Regel am Ende des 6. Seme-sters, der zweite Abschnitt am Ende des 8. Seme-sters abgelegt.Die Studierenden erhalten während ihrer gesamtenStudienzeit Unterricht in ihrem Hauptfach, dazuwährend einiger Semester als Beifächer Klavier undSchlagzeug. Pianisten und Schlagzeuger erhaltenentsprechend andere Nebenfächer. Ein detaillierterStudienplan, aus dem die einzelnen Studienfächerund deren Zuordnung zu den jeweiligen Semesternersichtlich sind, ist dem aktuellen Vorlesungsver-zeichnis zu entnehmen und in der Allgemeinen Stu-dienberatung einsehbar.Mögliche Hauptfächer der Studienrichtung Instru-mentalpädagogik Jazz:Klavier, Keyboards, Trompete, Posaune, Saxofon,Klarinette, Flöte, Gitarre, E-Gitarre, Kontrabass, E-Bass, Schlagzeug, Vibrafon, Gesang, Violine. AndereInstrumente können auf Antrag zur Zulassungsprü-fung zugelassen werden, sofern diese an der UdKunterrichtet werden.

ErweiterungsprüfungWer die Diplomprüfung bestanden hat, kann durcheine Erweiterungsprüfung die Lehrbefähigung fürandere Hauptfächer erwerben. Erweiterungsprüfun-gen finden nur im Hauptfach und in dessen Metho-dik statt. Außerdem sind drei Lehrproben abzule-gen. Voraussetzung zur Prüfung ist der Nachweiseiner in der Regel viersemestrigen Ausbildung imHauptfach und dessen Methodik.

ErgänzungsprüfungDie Diplomprüfung kann von Bewerberinnen oderBewerbern, die eine Abschlussprüfung in einem an-deren Musikstudiengang bestanden haben, als Er-gänzungsprüfung abgelegt werden. Grundsätzlichist die Diplomprüfung als Ergänzungsprüfung inden Fächern instrumentales Hauptfach Jazz, Jazz-Theorie sowie Lehrproben/Methodik abzulegen. Diezusätzliche Ausbildung im Hauptfach Jazz beträgtin der Regel sechs Semester.Bewerberinnen oder Bewerber, die eine Erweite-rungs- oder Ergänzungsprüfung ablegen wollen ha-ben sich grundsätzlich in allen Fächern, die Gegen-stand der Diplomprüfung sein werden und für dieder Nachweis einer künstlerischen Begabung not-wendig ist, vor Aufnahme des Studiums einer Zulas-sungsprüfung zu unterziehen. Über die Aner-

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reitgestellter Rhythmusgruppe, Bass und Drums);bei Schlagzeug mit Solo über die Form und offe-nem Solo im freien Tempo;• Vorspiel/Vorsingen eines transskribierten Solos;• vom-Blatt-Spiel/-Singen einer Ensemble-Stimme.

B) Instrumentales Beifach KlavierAnforderungen im Beifach Klavier: Das Vorspiel ei-nes Standards (rechte Hand Melodie, linke HandChanges); vom-Blatt-Spiel (einfache Changes ineinfachen Voicings).

C) MusiktheorieMusiktheorie Jazz:• Gehördiktat: Harmonie, Melodie, Rhythmus,Klang (Klausur von 1 Stunde);• Musiklehre (mündlich): allgemeine Kenntnisse(Intervalle, Akkordtypen, Kadenz) sowie jazzspezifi-sche Kenntnisse von Akkordbezeichnungen, wichti-gen Skalen sowie der binären und ternären Rhyth-mik.Wer beschließt an der Aufnahmeprüfung teilzuneh-men sollte folgende Tipps beachten:1. In der 60- minütigen Gehörbildungsklausur er-warten Sie Aufgaben zu Melodien, Harmonien,Rhythmen und Klängen. Es empfiehlt sich eine Vor-bereitung durch Abhören von Platten (Transkrip-tion) oder den 2. Band der Gehörbildung ( Gehör-bildungskurs Jazz, Rock, Pop) von Prof. SiegfriedBusch.2. Bereiten Sie 3 Jazzkompositionen vor, darunterzwei aus dem allgemeinen Jazzrepertoire (Realbook,Fakebook, etc.) unterschiedlichen Charakters. Bittehalten Sie Noten für die Begleitcombo (drei Kopien)bereit, die Sie vorher mit einer Aufnahme gecheckthaben. Ferner erwarten wir das Spiel einer selbster-stellten Solotranskription, bevorzugt zur Orginalauf-nahme gespielt. Im Nebenfach Klavier ist eine einfa-che Jazzkomposition vorzuspielen(Melodie/Changes). Im Prüfungsraum wird folgendesEquipment bereitgehalten: Piano, Bassamp, Gitarren-samp, Schlagzeug (od. Cymbals), PA (od. Mikrophonund Kabel), CD-, Platten- und Kassettenspieler.3. Nutzen Sie nach Absprache die Möglichkeit, eineUnterrichtsstunde als Gasthörer zu besuchen.4. Die Jazzabteilung bietet im Semester eine Lift-band an, die bei freien Plätzen Jazzinteressierte aufdie Aufnahmeprüfung vorbereitet.Weitere Auskünfte erteilt der künstlerische Mitar-beiter, den Sie in der Regel mo-do vormittags unterTel. 3185 2712 erreichenSprechstunde: mi, 12.00-14.00 Uhr, Raum 14,Mierendorffstrasse 30.

Was ist bei einem Hochschul- bzw. Studien-gangwechsel zu beachten?Studierende, die aus anderen Studienrichtungen inden Diplomstudiengang Musikerziehung Jazz über-wechseln bzw. Jazz als Zusatzfach bzw. Ergän-zungs- oder Erweiterungsfach studieren wollen,müssen sich einer Zulassungsprüfung im Rahmender normalen Zugangsprüfung unterziehen. Für dieAnmeldung zu dieser Zugangsprüfung gelten diegenannten Bewerbungsfristen. Die Zugangsprüfungist verknüpft mit einer Studienberatung und mit derEinstufung in allen Fächern, die im Rahmen des Di-plomstudiengangs Musikerziehung Jazz studiertwerden müssen. Alle Studierenden, die den Stu-

dienwechsel in den Diplomstudiengang Musikerzie-hung Jazz vollziehen wollen, werden gebeten, vorder Antragstellung den für die Studienfachberatungzuständigen Berater (siehe oben) aufzusuchen.

Was ist sonst noch von Interesse?• Sonderveranstaltungen/KonzerteZusätzlich zur internen musikalischen Ausbildungist die Jazzabteilung bemüht, durch Workshops dieenge Zusammenarbeit mit wechselnden namhaftenExperten des Jazz zu ermöglichen. Bisherige Do-zenten waren u.a. Dave Liebmann, Richie Beirach,Matthias Rüegg, Lee Townsend (Producer), JohnTaylor, Bill Dobbins, Bobby McFerrin u.a.. In UdKStudios werden regelmäßig Aufnahmesessions derEnsembles zum Erwerb der Studioroutine veranstal-tet. Am Ende jedes Wintersemesters findet ein Ab-schlusskonzert statt, das auch vom Rundfunk mit-geschnitten wird. Darüber hinaus werden spezielleLehrveranstaltungen wie z.B. Computerlehrgängeoder Kurse zum künstlerischen Verwertungsrechtangeboten.• Unterricht und LehrmittelAlle Instrumente, die nicht transportiert werdenkönnen, sind in der Universität vorhanden. So be-findet sich in den drei Hauptunterrichtsräumen je-weils ein Flügel, ein Schlagzeug sowie Bass- undGitarrenverstärker. Darüber hinaus stehen den Stu-dierenden auch Stereoanlagen mit Kassettendeck,Plattenspieler und CD-Spieler, Mehrspuraufnahme-und Videogeräte zur Verfügung.Die UdK hat eine Bibliothek zum Ausleihen von Bü-chern und Noten sowie eine Mediothek zum Über-spielen von Videos, Schallplatten und CDs auf Kas-sette. Außerdem besteht für die Studierenden dieMöglichkeit, mit in der Hochschule sich befinden-den Mitspielplatten und CDs zu üben.Ein Raum ist mit Synthesizern und einem Computerbestückt und kann als Midistudio genutzt werden.

Wo sind die Studienorte?Mierendorffstrasse 30, (Mie), Berlin-CharlottenburgBundesallee 1-12, (Bu), Berlin-WilmersdorfFasanenstrasse 1B, (Fa), Berlin-CharlottenburgLietzenburger Strasse 45, (Lie), Berlin-Wilmersdorf

Schulmusik (Studienrat/Studienrätin, L6)

Wie lange dauert das Studium?Die Regelstudienzeit beträgt zehn Semester.

Wie ist das Studium aufgebaut und welchenAbschluss erhält man?Das Studium besteht aus einem Grund- und Haupt-studium. Das Grundstudium dauert in der Regelvier Semester und schließt mit der Zwischenprü-fung (als studienbegleitende Prüfung) ab. DasHauptstudium umfasst sechs Semester und schließtein Prüfungssemester ein. Es endet mit der ErstenStaatsprüfung für das Amt des Studienrats mit demFach Musik.Eine Promotion in den Fächern Musikpädagogik,Musikwissenschaft und Erziehungswissenschaftenist nach der Ersten Staatsprüfung für das Amt desStudienrats möglich.Das Referendariat im Anschluss an die erste Staats-

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Anerkennung der Zeugnisse durch die Senatsver-waltung eingereicht werden.• ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungs-leistungenAußer dem Hauptinstrument ist auf dem Zulas-sungsantrag auch das gewünschte Nebeninstru-ment anzugeben.

Wo muss man sich bewerben?Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Siebitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebeneAdresse.

Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wiegestalten sie sich?Die Prüfungen für das Wintersemester sind in derRegel im Juni/Juli, die für das Sommersemester imJanuar/Februar. Die Zugangsprüfung besteht aus:

• Prüfung in Gehörbildung und Musiktheorie(schriftlich, Dauer: ca. 2 Stunden)Hördiktat, schriftliche Ausarbeitung einfacher Ton-satz-Beispiele (Intervall- und Akkordbestimmungen,einfacher Generalbass, Grundlagen der klassischenHarmonielehre, einfache Syntax- und Formbestim-mungen etc.).

• Gruppenleitung (Dauer ca. 5 Minuten)Anleitung einer kleinen Gruppe (ca. 10 Personen)zu einer der folgenden Formen künstlerischer Arbeit. Es wird nicht erwartet, dass die Erarbeitungzu einem künstlerisch voll befriedigendem Ergebnisführt. Die Aufgabe soll zu Hause vorbereitet undbenötigtes Material mitgebracht werden.1. Erarbeitung einer kurzen ein- oder zweistimmi-gen Melodie, wahlweise mit oder ohne Instrumen-talbegleitung (z.B. Volkslied, Kanon, Folk- oderPopsong);2. Rhythmische Übung (z. B. Erarbeitung einesSprechstücks, eines rhyhtmischen Begleitmodells,einer rhythmischen Komposition);3. Erarbeitung einer kurzen Tanzszene oder Bewe-gungsstudie.

• Prüfung im Hauptinstrument (Dauer ca. 15 Minu-ten, als Hauptinstrumente gelten: Klavier, Orgel,Cembalo, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Gi-tarre, Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Trompete,Horn, Posaune, Tuba, Blockflöte, Saxofon, Schlag-zeug). An die Stelle des Hauptinstruments kannGesang treten.Instrumentale Hauptfächer:Vortrag dreier mittelschwerer Werke aus verschie-denen Epochen; vom-Blatt-Spiel.Geprüft werden: Anlage und Beherrschungsgradder Instrumentaltechnik. Fähigkeit zur musikalischsinnvollen Gestaltung, die musikalische Ausdrucks-kraft, die Ausgewogenheit des Verhältnisses zwi-schen dem derzeitigen technischen Leistungsstandund der musikalisch-künstlerischen Darstellung.Nach diesen Kriterien ist die Auswahl der Stückeund deren Schwierigkeitsgrad vorzunehmen.Hauptfach Gesang:• Vorsingen von mindestens drei Stücken aus ver-schiedenen Epochen, darunter ein Kunstlied sowieein Stück aus Oratorium oder Oper, davon eines indeutscher Sprache.Geprüft werden: Stimmliche Anlage und Beherr-

prüfung dauert zwei Jahre und wird mit der zwei-ten Staatsprüfung abgeschlossen.Die Lehramtsstudierenden Studienrat Musik studie-ren an einer wissenschaftlichen Hochschule nochein anderes Prüfungsfach. Sie werden an der UdKnach bestandener Zulassungsprüfung als Doppel-studierende eingeschrieben (Doppelimmatrikula-tion) und sind den übrigen Studierenden gleichge-stellt. Sie müssen sich jedoch entscheiden, anwelcher der beiden Universitäten sie ihr Mitglied-schaftsrecht ausüben wollen. Dort zahlen sie dieGebühren und haben das Wahlrecht. Bei der Imma-trikulation, spätestens aber bei der Rückmeldungzum 3. Fachsemester, ist die Immatrikulation fürdas zweite Prüfungsfach nachzuweisen.Als zweites Prüfungsfach können folgende Fächergewählt werden: Biologie, Chemie, Deutsch, Eng-lisch, Erdkunde, Französisch, Geschichte, Grie-chisch, Informatik, Italienisch, Latein, Mathematik,Philosophie, Physik, Russisch, Sozialkunde, Spa-nisch, Sport.

Eine ausführliche Übersicht über die Studieninhalteund die zu erbringenden Studienleistungen findenSie im Anhang nach S. 27.Weitergehende Informationen zu den Schulpraktikaerhalten Sie nach der Zulassung in einer gesonder-ten Veranstaltung im 1. Studiensemester. Außerdemerhalten Lehramtsstudierende eine ausführlicheBroschüre zum Thema Praktikum im Praktikumsbü-ro für die Lehrämter (siehe Adressenanhang).

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiesen Studiengang?Die Zulassung zum Studium setzt voraus:• die allgemeine Hochschulreife und • eine künstlerische Begabung.Für das Hauptfach Gesang wird zusätzlich eine ge-sangliche Veranlagung und eine geeignete körper-liche und stimmliche Konstitution gefordert.

Wie und mit welchen Unterlagen muss mansich bewerben?Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unter-lagen einzureichen:• Zulassungsantrag (Anlage)• ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Anga-ben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält• zwei Passbilder neueren Datums, beide mit demNamen versehen (ein Foto bitte auf den Zu-lassungsantrag aufkleben) ,• unbeglaubigte Fotokopie der allgemeinen Hoch-schulreife bzw. des letzten Schulzeugnisses (Origi-nale oder beglaubigte Kopien sind erst zur Immatri-kulation vorzulegen),• nur für ausländische Bewerber: Nachweis derdeutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3); ausländi-sche Zeugnisse und Zeugnisse aus der DDR müssen,sofern sie als Nachweis der allgemeinen Hochschul-reife gelten sollen, von der Senatsverwaltung fürBildung, Jugend und Sport (siehe Adressenanhang)bereits anerkannt worden sein.Bewerber aus der VR China müssen außerdem fol-gende Dokumente der Akademischen Prüfstelle(APS) in Peking im Original einreichen:entweder ein Zertifikat oder eine Bescheinigung über die Echtheit der vorgeleg-ten Dokumente (Schul-/ Hochschulzeugnisse) DieseEchtheitsbescheinigung muss zusammen mit der

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schungsgrad der Gesangstechnik, Fähigkeit zur mu-sikalisch sinnvollen Gestaltung, die sängerischeAusdruckskraft, die Ausgewogenheit des Verhält-nisses zwischen dem derzeitigen stimmlichen undtechnischen Leistungsstand und der künstlerischenDarstellung. Nach diesen Kriterien ist die Auswahlder Stücke vorzunehmen.

• Vom-Blatt-Singen eines leichteren Stückes

• ggf. eine Stimmprüfung, die auf Antrag eines derMitglieder der Zulassungskommission durchgeführtwird. Im Zweifelsfall kann auf Beschluss der Kom-mission ein ärztliches Gutachten zur körperlichenund stimmlichen Konstitution gefordert werden.

• Prüfung im freien Klavierspiel für Haupt- undNebeninstrument KlavierHarmonisieren einer einfachen Melodiephrase,Transposition in eine nahegelegene Tonart. Einfa-che Improvisation über eine Akkordfolge.

• Prüfung im Tasteninstrument als Nebeninstru-mentVortrag zweier leichter Stücke (untere Schwierig-keitsgrenze etwa J.S. Bach: zweistimmige Inventio-nen; Bartok: Mikrokosmos III, leichte Sonaten vonHaydn, leichtes vom-Blatt-Spiel).

• Singen und Sprechen1. Test der Sprechstimme: Sinnbezogener Vortrageines vorbereiteten Textes (geprüft wird die Ge-sundheit der Stimme, die Belastbarkeit, das Aus-drucksvermögen und die Modulationsfähigkeit);2. Test der Singstimme: auswendiges Singen einesbegleiteten Stückes (z.B. einfaches Kunstlied, Arie,kein Popsong oder Chanson) und eines unbegleite-ten Volksliedes.

Was ist bei einem Hochschulwechsel/Studiengangwechsel zu beachten ?Bei einem Wechsel aus vergleichbaren Studiengän-gen gelten grundsätzlich dieselben Bestimmungenwie für Studienanfängerinnen und -anfänger. DieZulassungsanträge müssen ebenfalls innerhalb dergenannten Bewerbungsfristen bei der Universitäteingegangen sein.Über die Anerkennung bereits erbrachter Studien-leistungen aus vergleichbaren Studiengängen wirderst nach der Zulassung zum Studium vom Prü-fungsamt für Lehramtsprüfungen Berlin im Landes-schulamt im Einvernehmen mit Vertretern des Stu-diengangs entschieden. Die Einstufung in einStudiensemester erfolgt im Rahmen der Zugangs-prüfung durch die Zulassungskommission.

Was ist eine ergänzende Staatsprüfung? Es besteht für Absolventinnen und Absolventen derzweiten Staatsprüfung für das Amt des Lehrers mitfachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern,wovon eines das Fach Musik gewesen sein muss,die Möglichkeit, ein vertiefendes Studium und eineergänzende Staatsprüfung mit dem Abschluss Stu-dienrat/Studienrätin zu absolvieren. Für Absolven-tinnen und Absolventen des Lehramtsstudiums miteinem Fach (Musik) besteht ebenfalls die Möglich-keit eines Erweiterungsstudiums. Die Staatsprüfungsetzt allerdings voraus, dass noch ein zweites wis-

senschaftliches Fach studiert werden muss. Die ge-nannte Verordnung ist in der Allgemeinen Studien-beratung einsehbar.Für die Zulassung gelten dieselben Voraussetzun-gen wie bei einer Erstbewerbung. Da keine de-taillierten Studienpläne für ein solches Studium ander Fakultät Musik der UdK vorliegen, kann dasStudium auf der Grundlage der Prüfungsordnungprimär von den Studierenden selbst gestaltet wer-den.

Wann ist eine Erweiterungsprüfungmöglich?Absolventinnen und Absolventen der zweitenStaatsprüfung für die Lehramtsstudiengänge L2bis L6 können unter Beibehaltung ihres LehramtsErweiterungsprüfungen in einem oder mehrerenwissenschaftlichen oder künstlerischen Fächernoder weiteren sozialpädagogischen Fachrichtun-gen ablegen. Für diese Prüfungen wird ein Nach-weis mindestens ausreichender fachpraktischerLeistungen verlangt (im Fach Musik müssen dieseLeistungen in einer Prüfung nachgewiesen wer-den). Eine angemessene Vorbereitung ist nachzu-weisen. Die Erweiterungsprüfungen werden vomPrüfungsamt für Lehramtsprüfungen Berlin imLandesschulamt abgenommen, das auch weitereAuskünfte erteilt.

Wo sind die Studienorte?Bundesallee 1-12, (Bu), Berlin-WilmersdorfFasanenstrasse 1B, (Fa), Berlin-CharlottenburgLietzenburger Str. 45, (Lie), Berlin-Wilmersdorf

Schulmusik (Lehramt L1, L2, L3)

Wie lange dauert das Studium?Die Regelstudienzeit beträgt bei dem Studiengangfür das Amt des Lehrers/der Lehrerin an Grund-schulen (L1) sieben Semester, bei dem Lehramt fürHaupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien biszur 10.Klasse (L2) und beim Lehramt an Sonder-schulen (L3) neun Semester.

Wie ist das Studium aufgebaut und welchenAbschluss erhält man?Das Lehramtstudium L1 mit dem Fach Musik kannvollständig an der UdK studiert werden. Im Stu-diengang Lehramt mit zwei Fächern (L2) wird dasFach Musik an der UdK, das weitere Fach an eineranderen wissenschaftlichen Universität studiert(Freie Universität Berlin (FU), Humboldt-Universitätzu Berlin (HU), Technische Universität Berlin (TU)) .Sonderpädagogik wird nur an der HU Berlin ange-boten und im Lehramtstudiengang L3 als anderesFach neben dem Fach Musik studiert.Das Studium besteht aus einem Grund- und Haupt-studium. Das Grundstudium im Fach Musik sollnach der Hälfte des Fachstudiums mit einerZwischenprüfung abschließen. Für die Zulassungzur Zwischenprüfung sind entsprechende Vo-raussetzungen in der Studien- und Zwischenprü-fungsordnung formuliert. Die weitere, von der Leh-rerprüfungsordnung vorgeschriebene Zwischenprü-fung im wissenschaftlichen Fach muss nichtzeitgleich erfolgen. Das Studium wird mit der Er-sten Staatsprüfung vor dem Prüfungsamt für

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Bewerber aus der VR China müssen außerdem fol-gende Dokumente der Akademischen Prüfstelle(APS) in Peking im Original einreichen:entweder ein Zertifikat oder eine Bescheinigung über die Echtheit der vorgeleg-ten Dokumente (Schul-/ Hochschulzeugnisse) DieseEchtheitsbescheinigung muss zusammen mit derAnerkennung der Zeugnisse durch die Senatsver-waltung eingereicht werden.• ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungs-leistungen

Wo muss man sich bewerben?Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Siebitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebeneAdresse.

Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wiegestalten sie sich?Vor Beginn des Studiums müssen sich die Bewer-ber einer Zugangsprüfung unterziehen, in der ihrekünstlerische Begabung festgestellt werden soll.Die Prüfungen finden normalerweise in der Zeitvon Mitte Januar - Mitte Februar für das Sommer-semester und Mitte Juni - Mitte Juli für das Winter-semester statt. Die Zugangsprüfung besteht ausdrei Teilen:1. Theoretische Prüfung • Bestimmen von Instrumenten von vorgespieltenBeispielen• Einordnen von vorgespielten Beispielen in be-stimmte Musikepochen• Rhythmisieren einer gegebenen Melodie• Nachschreiben eines einstimmigen Beispiels (Me-lodiediktat)• Bestimmen von schriftlich vorgegebenen Drei-klängen und Septakkorden in Grundstellungen undUmkehrungen• Bezeichnen einer Kadenz mit Funktionsbezeich-nung

2. Gruppenleitung Musikalische Darstellung eines selbstgefertigtenArrangements mit einer Gruppe (bis zu 10 Perso-nen) von Mitbewerber/innen. Ein vorgegebeneseinfaches Musikstück (das den Bewerber/innen alsKlavierfassung vier Wochen vor dem Termin derAufnahmeprüfung zugeschickt wird) soll von denBewerber/innen selbst arrangiert und während derAufnahmeprüfung mit einer Gruppe eingeübt unddargestellt werden.Das vorgegebene Stück kann auf unterschiedlicheWeise arrangiert werden:• mit Orff-Instrumenten (das vorhandene Instru-mentarium wird mit der Aufgabenstellung bekannt-gegeben)• durch das Hinzufügen von Gesangsstimmen (ein-oder mehrstimmig)• durch die Umsetzung des Musikstückes in einenTanz• durch eine rhythmische Umgestaltung und/oderdurch Hinzunahme von Rhythmusinstrumenten (un-ter Verwendung des vorhandenen Instrumentari-ums).3. Künstlerisch-praktische Prüfung• Prüfung im Hauptinstrument (etwa 10 Minuten)

Lehramtsprüfungen Berlin im Landesschulamt ab-geschlossen. Das Referendariat im Anschluss an dieerste Staatsprüfung dauert zwei Jahre und wird mitder zweiten Staatsprüfung abgeschlossen.

Lehramtsstudierende, die an einer wissenschaft-lichen Hochschule ein anderes Prüfungsfach stu-dieren (hier L2 und L3), werden an der UdK nachbestandener Aufnahmeprüfung als Doppelstuden-ten eingeschrieben (Doppelimmatrikulation) undsind den übrigen Studierenden gleichgestellt. Siemüssen sich jedoch entscheiden, an welcher derbeiden Universitäten sie ihr Mitgliedschaftsrechtausüben wollen. Dort zahlen sie die Gebühren undhaben das Wahlrecht. Bei der Immatrikulation, spä-testens bei der Rückmeldung zum 3. Fachsemesterist die Immatrikulation für das zweite Prüfungsfachnachzuweisen.Als anderes Prüfungsfach können L2-Studierendewählen: Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Erd-kunde, Französisch, Geschichte, Haushalt/Arbeits-lehre, Informatik, Latein, Mathematik, Physik, Reli-gion, Russisch, Sozialkunde, Sport,Technik/Arbeitslehre.Die jeweils erforderlichen Zulassungsvoraussetzun-gen sowie ggf. Zulassungsbeschränkungen sind di-rekt bei den Universitäten zu erfragen.

Eine ausführliche Übersicht über die Studieninhalteund die zu erbringenden Studienleistungen findenSie im Anhang nach S. 27.Weitergehende Informationen zu den Schulpraktikaerhalten Sie nach der Zulassung in einer gesonder-ten Veranstaltung im 1. Studiensemester. Außerdemerhalten Lehramtsstudierende eine ausführlicheBroschüre zum Thema Praktikum im Praktikumsbü-ro für die Lehrämter (siehe Adressenanhang).

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiesen Studiengang?Die Zulassung zum Studium setzt voraus:• die allgemeine Hochschulreife,• eine künstlerische Begabung,• ausreichende deutsche Sprachkenntnisse

Wie und mit welchen Unterlagen muss mansich bewerben?Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unterlagen einzureichen:• Zulassungsantrag (Anlage)• ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Anga-ben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält,• zwei Passbilder neueren Datums, beide mit demNamen versehen (ein Foto bitte auf den Zu-lassungsantrag aufkleben),• unbeglaubigte Fotokopie der allgemeinen Hoch-schulreife bzw. des letzten Schulzeugnisses (Origi-nale oder beglaubigte Kopien sind erst zur Immatri-kulation vorzulegen),• nur für ausländische Bewerber: Nachweis derdeutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3); ausländi-sche Zeugnisse und Zeugnisse aus der DDR müssen,sofern sie als Nachweis der allgemeinen Hochschul-reife gelten sollen, von der Senatsverwaltung fürBildung, Jugend und Sport (siehe Adressenanhang)bereits anerkannt worden sein.

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Als Hauptinstrumente gelten: Klavier, Orgel, Cem-balo, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Gitarre,Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Trompete, Horn,Posaune, Tuba, Blockflöte, Saxophon, Schlagzeug.An die Stelle des Hauptinstruments kann auch Ge-sang treten.Vortrag dreier mittelschwerer Stücke. Erwünscht istein ausgewogenes Programm aus verschiedenenEpochen und/oder Genres:bei Klavier z.B.: J.S. Bach: zwei- und dreistimmige In-ventionen, Sonaten von Haydn, Mozart, Beethoven,Bartok: Mikrokosmos IV, neuere Klavierliteratur ab1960, Ragtimes von S. Joplin, Jazzstandards von D.Ellington, Rockpianotranskriptionen von B. Hornsby;bei Gesang z.B.: Kunstlieder, Arien, Chansons oderJazz- bzw. Popsongs.Für andere Instrumente im Hauptfach (z.B. Violine,Flöte, Gitarre, Cello usw.) gilt Entsprechendes.• Vomblattspielen im Hauptinstrument (Vomblatt-singen, wenn Gesang an die Stelle des Hauptin-struments tritt) einer einfachen Aufgabe.

• Klavier als Nebeninstrument und Nebenfach Ge-sang.Ist Klavier Hauptinstrument, wird Gesang alsNebenfach geprüft.Ist Gesang Hauptinstrument, wird Klavier alsNebeninstrument geprüft.In beiden oben genannten Fällen kann ein zweitesNebeninstrument hinzugenommen werden. Das Be-stehen dieser Prüfung berechtigt zur Teilnahme amUnterricht von vier Semestern im zweiten Nebenin-strument. Wird kein zweites Nebeninstrument ge-wählt, ist die Teilnahme an drei instrumentalprakti-schen Kursen (Gitarre, Schlagzeug und Combospiel)während des Grundstudiums verpflichtend.Ist weder Klavier noch Gesang Hauptinstrument,sondern ein anderes Instrument aus dem Hoch-schulangebot, wird sowohl Nebeninstrument Klavierals auch Nebenfach Gesang geprüft.Ist Orgel oder Cembalo Hauptinstrument, kann Kla-vier nicht als Nebeninstrument gewählt werden.• Prüfung im Nebeninstrument KlavierStücke leichteren Schwierigkeitsgrades wie z. B.J.S.Bach: „Notenbüchlein für Anna Magdalena“oder R.Schumann: „Album für die Jugend“, B. Bar-tok: „Mikrokosmos III“, Christopher Norton: „Mi-cro Jazz“. Zusätzlich kann ein leichtes Vom-Blatt-spiel-Stück vorgelegt werden (z.B. 4 Takte eineszweistimmigen Menuetts).• Prüfung im Nebenfach GesangIst das Hauptinstrument nicht Gesang, so muss einLied (Volks-, Kunstlied oder Popsong) eigener Wahlbegleitet oder unbegleitet vorgetragen werden.

Was ist bei einem Hochschulwechsel/Stu-diengangwechsel zu beachten?Bei einem Hochschulwechsel aus gleichartigen Stu-diengängen gelten grundsätzlich dieselben Bestim-mungen wie zu Studienbeginn. Die Zulassungsan-träge müssen ebenfalls innerhalb der genanntenBewerbungsfristen bei der Universität eingegangensein.Über die Anerkennung bereits erbrachter Studien-leistungen aus vergleichbaren Studiengängen wirderst nach der Zulassung zum Studium vom Prü-fungsamt für Lehramtsprüfungen Berlin im Landes-schulamt, im Einvernehmen mit dem Studiengang,

entschieden. Die Einstufung in ein Studiensemestererfolgt im Rahmen der Zugangsprüfung durch dieZulassungskommission.

Was ist eine ergänzende Staatsprüfung?Absolventinnen und Absolventen der zweitenStaatsprüfung für das Amt des Lehrers und für dasAmt des Lehrers mit fachwissenschaftlicher Ausbil-dung in zwei Fächern können durch ein weiterfüh-rendes Studium und eine ergänzende Staatsprü-fung die Befähigung für folgende Lehrämtererwerben:der Lehrer (L1): für das Amt des Lehrers mit fach-wissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern, desLehrers an Sonderschulen oder des Studienrats.der Lehrer mit fachwissenschaftlicher Ausbildung inzwei Fächern (L2): Für das Amt des Lehrers anSonderschulen oder des Studienrats.Es liegen keine detaillierten Studienpläne für einsolches Studium an der Fakultät Musik der UdKvor, das Studium kann daher primär, auf der Grund-lage der Prüfungsbestimmungen, von den Studie-renden selbst gestaltet werden.Bewerberinnen und Bewerber müssen ebenfalls amZulassungsverfahren teilnehmen. Für sie gelten die-selben Bewerbungsfristen wie für Studienanfänge-rinnen und -anfänger.

Wann ist eine Erweiterungsprüfungmöglich?Nach Absolvierung der zweiten Staatsprüfung fürdie Lehramtsstudiengänge L2 bis L6 können unterBeibehaltung des Lehramts Erweiterungsprüfungenin einem oder mehreren wissenschaftlichen oderkünstlerischen Fächern oder weiteren sozialpäda-gogischen Fachrichtungen abgelegt werden. Fürdiese Prüfungen wird ein Nachweis mindestensausreichender fachpraktischer Leistungen verlangt(im Fach Musik müssen diese Leistungen in einerPrüfung nachgewiesen werden). Eine angemesseneVorbereitung ist nachzuweisen. Die Erweiterungs-prüfungen werden vom Prüfungsamt für Lehramts-prüfungen Berlin im Landesschulamt abgenommen,das auch weitere Auskünfte erteilt.

Wo sind die Studienorte?Lietzenburger Strasse 45, (Lie), Berlin-WilmersdorfBundesallee 1-12, (Bu), Berlin-WilmersdorfFasanenstrasse 1B, (Fa), Berlin-CharlottenburgMierendorffstr. 30, (Mie), Berlin-Charlottenburg

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Fachgebiet Klinisch-musiktherapeutische Ausbil-dung eine Fallklausur zu bearbeiten.

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiesen Studiengang?Die Teilnahme am Zulassungsverfahren setzt vor-aus:• ein mindestens dreijähriges abgeschlossenes mu-sikalisches, pädagogisches, psychologisches odermedizinisches Hochschulstudium (In Einzelfällenkann der Prüfungsausschuss auch weitere sozial-und geisteswissenschaftliche Fächer zulassen.),• eine mindestens dreijährige auf die Studieninhal-te oder auf Musiktherapie allgemein bezogene Be-rufspraxis,• Teilnahme an der Informations- und Einführungs-veranstaltung (insgesamt 12 Stunden), diese Veranstaltung wird einmal jährlich , in der Regelzwischen Januar und März durchgeführt, und infor-miert über Studienorganisation und Studieninhalte.(Termin und Programm sind über die Ge-schäftsstelle zu erfragen.)• ein von Supervision begleitetes klinisches Vor-praktikum an einer Institution der psychosozialenVersorgung (Die Dauer des Praktikums muss fürBewerber und Bewerberinnen ohne Erfahrung impsychosozialen Bereich mindestens 10 Wochen be-tragen, für alle übrigen mindestens 6 Wochen.).Kompensationen einzelner Nachweise sind auf An-trag möglich. Begründete Einzelfallanträge sind anden Prüfungsausschuss Musiktherapie zu richten.Bewerber, die die geforderten Qualifikationen erfül-len, jedoch statt über einen Hochschulabschlussüber einen Fachhochschulabschluss verfügen, kön-nen in Einzelfällen ebenfalls zugelassen werden.

Wie und mit welchen Unterlagen muss mansich bewerben?Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unter-lagen einzureichen:• Zulassungsantrag (Anlage)• ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Anga-ben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält,• unbeglaubigte Fotokopie des letzten Schulzeug-nisses (Originale oder beglaubigte Kopien sind erstzur Immatrikulation vorzulegen),• zwei Passbilder neueren Datums, beide mit demNamen versehen (ein Foto bitte auf den Zu-lassungsantrag aufkleben) ,• ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungs-leistungen• nur für ausländische Studienbewerber: Nachweisder deutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3)Bewerber aus der VR China müssen außerdem eineBescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS)in Peking (siehe Adressenanhang) über die Echtheitder vorgelegten Dokumente (Schul-/ Hochschul-zeugnisse) im Original einreichen.• eine Fotokopie (unbeglaubigt) des Zeugnissesüber das abgeschlossene Studium. AusländischeZeugnisse werden nur bei Gleichwertigkeit aner-kannt.• eine Fotokopie (unbeglaubigt) des Vorpraktikum-Nachweises,• eine kurze schriftliche Erläuterung der Erwartun-gen an das Studium und der Gründe, die zur Ent-scheidung für diese berufliche Weiterqualifikationgeführt haben. Dieser Bericht ist, ebenso wie der

Musiktherapie(Berufsbegleitendes Weiterbildungs- und Ergän-zungsstudium)

Wie lange dauert das Studium?Die Regelstudienzeit des berufsbegleitenden Teil-zeitstudiums beträgt sechs Semester.

Wie ist das Studium aufgebaut und welchenAbschluss erhält man?Das Studium ist berufsbegleitend konzipiert. DieVeranstaltungen finden nicht wöchentlich, sondernals Blockveranstaltungen (do - so) am Wochenendeund in Intensivwochen (mo - so) über das Jahr ver-teilt an der UdK Berlin statt.Die Abschlussprüfung besteht aus einer Diplomar-beit und einer mündlichen Prüfung. Das Studiumbeinhaltet folgende Fachgebiete:

1. Klinisch-musiktherapeutische AusbildungDie klinisch-musiktherapeutische Ausbildung be-steht aus der Vermittlung von Grundlagen musik-therapeutischer Behandlung und speziellen metho-dischen Anwendungen. Einzelne Fächer sindGrundlagen klinisch-psychotherapeutischer Be-handlung, die musikalische Entwicklung des Men-schen, Musiktherapie in der psychotherapeutischenMedizin und Psychosomatik, Fallanalyse, Musikthe-rapie mit Kindern und Jugendlichen, Methoden undanwendungszentrierte Konzepte der Musiktherapie,Einzelmusiktherapie, Gruppenmusiktherapie, musik-therapeutische Behandlungstechnik. Weiterhin wirddie klinisch-musiktherapeutische Ausbildung er-gänzt durch:• die Lehrmusiktherapie (Insgesamt sind 100 Stun-den bei empfohlenen Lehrmusiktherapeuten nachzuweisen. Diese Therapiestunden sind von den Stu-dierenden selbst zu finanzieren.)• Supervision (Im 1. bis 3. Semester sind insgesamt30 Stunden verteilt auf die UnterrichtsblöckePflicht, für das 4. bis 6. Semester sind weitere 30Stunden Supervision nachzuweisen und von denStudierenden selbst zu finanzieren.)• Berufspraktika (Studienbegleitende Berufsprakti-ka von insgesamt mindestens 80 Stunden) sindnachzuweisen. Die UdK hilft bei der Auswahl derPraktika, kann jedoch keine festen Praktikumsplät-ze garantieren. Im Rahmen der Praktika sind zweiHausarbeiten zu schreiben.)Es sind zwei Leistungsnachweise aus unterschied-lichen Schwerpunkten zu erbringen.

2. Künstlerisch-musikalische AusbildungFächer sind die musiktherapiebezogene Musizier-praxis, Improvisation und der spieltechnische undimprovisatorische Einsatz von Instrument und Stim-me. Weiterhin wird dringend die musikalisch-künst-lerische Weiterbildung im instrumentalen bzw. vo-kalen Bereich empfohlen. Ressourcen kann die UdKdafür nicht zur Verfügung stellen. Nach dem 4. Se-mester findet eine Überprüfung der musiktherapeu-tischen Techniken statt.

3. Wissenschaftlich-theoretische AusbildungVermittelt werden entwicklungspsychologische undpsychoanalytische Konzepte der Musiktherapie,Musiktherapieforschung, Theorie der Musikthera-pie, Entwicklungspsychologie, Psychopathologie.Nach dem 4. Semester ist in Verbindung mit dem

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Praktikumsbericht, Gegenstand des Prüfungsge-sprächs.• Ein kurzer maschinengeschriebener Bericht überdas Vorpraktikum.

Wo muss man sich bewerben?Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Siebitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebeneAdresse.

Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wiegestalten sie sich?Die Aufnahmeprüfungen finden normalerweise inder Zeit von Mitte Juni bis Mitte Juli statt.Das Zulassungsverfahren besteht aus einem mehr-tägigen und mehrteiligen Workshop.

Bewerber ohne Musik- oder musikpädagogischenAbschluss nehmen teil an:1. einer musiktheoretischen Prüfung, die die Kennt-nisse der allgemeinen Musiklehre und ein gutesGehör deutlich macht:• Bestimmen von Instrumenten von vorgespieltenBeispielen• Einordnen von vorgespielten Beispielen in be-stimmte Musikepochen• Rhythmisieren einer gegebenen Melodie• Nachschreiben eines einstimmigen Beispiels (Melodiediktat)• Bestimmen von schriftlich vorgegebenen Drei-klängen und Septakkorden in Grundstellungen undUmkehrungen• Bezeichnen einer Kadenz mit Funktions- oderStufenbezeichnung2. einem Verfahren, das die interpretatorischen undimprovisatorischen (instrumentalen/vokalen) Fähig-keiten deutlich macht.Vorspiel auf einem Melodie- oder Rhythmus- undeinem Harmonieinstrument (Begleiter können mit-gebracht werden). Es sind je zwei Werke eigenerWahl aus verschiedenen Stilepochen, eines davonmindestens mit mittlerem Schwierigkeitsgrad vor-zutragen:bei Klavier z. B.: J.S. Bach: zwei- und dreistimmigeInventionen; Sonaten von Haydn, Mozart, Beetho-ven; Robert Schumann: „Kinderszenen“; C. De-bussy: „Arabesques“; B. Bartok: „MikrokosmosIV“; bei Blockflöte z. B.: Sonaten von Loillet undHändel; Spielbuch für Sopran-Flöte H. 12 (Hänssler-V., Stuttgart); C. Lechner: Kl. Tanz- und Spielstücke;Volksliedimprovisationen (Bärenreiter 1104 u.1257);bei Violine z. B.: Sonaten von Händel, Mozart oderSonatine von Schubert etc.Für andere Instrumente gilt entsprechendes. AuchStücke aus dem Bereich der Unterhaltungsmusiksind möglich.

Alle Bewerber nehmen teil:1. an Gruppenverfahren zur Feststellung derpsychotherapeutischen Eignung und der spiele-risch-kommunikativen Fähigkeiten; es ist ein selbst-gewähltes Lied mit Begleitung vorzutragen,

2. an Einzelgesprächen, die das Vorpraktikum, dieBerufsmotivation und die persönliche Entwicklung zum Inhalt haben.Deutlich werden sollen insgesamt:• die musiktheoretischen Voraussetzungen,• die spieltechnische Vorbildung und Eignung fürdie in der Musiktherapie am häufigsten verwende-ten Instrumente (wie z. B. Schlagwerk, Stimme,Blockflöte und Klavier oder Gitarre) durch Vorspielvorbereiteter und durch Realisation unvorbereiteterAufgaben,• die psychotherapeutische Eignung (seelische Be-lastbarkeit, Beziehungsfähigkeit, Wahrnehmungs-und Reflexionsfähigkeit),• die Fähigkeit, Musik als persönliches Ausdrucks-mittel und Mittel zwischenmenschlicher Verständi-gung einsetzen zu können.

Anfragen - Seminar MusiktherapieGeschäftsstelle, mo-fr 9.00-12.00 UhrFr. BörnerTel. (030) 3185 2553Prof.Dr.Mechthild Jahn-LangenbergTel. (030) 3185 2552Prof. Dr. Karin SchumacherTel. (030) 3185 2551Hedwig Koch-TemmingTel. (030) 3185-2575

Wo ist der Studienort?Mierendorffstr. 30 (Mie), Berlin-Charlottenburg

Nachwuchsförderung fürInstrumentalspiel und GesangJulius - Stern - Institut

Wie lange dauert die Ausbildung?Die Ausbildung endet mit Vollendung des acht-zehnten Lebensjahres, es sei denn, der Auszubil-dende hat den Besuch der allgemeinbildendenSchule noch nicht abgeschlossen.

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?Folgende instrumentale Hauptfächer werden zurZeit unterrichtet:Klavier, Cembalo, Orgel, Streichinstrumente, Blasin-strumente, Harfe, Schlagzeug, Gitarre, Alte Musik.Im Falle einer gesanglichen Ausbildung ist dasHauptfach Gesang.Die Ausbildung besteht aus wöchentlich 90 Minu-ten Einzelunterricht im instrumentalen Hauptfachbzw. im Hauptfach Gesang, einer Stunde Gruppen-unterricht wöchentlich im Pflichtfach Musiktheo-rie/Gehörbildung (in der Regel 4 Sem.) und derTeilnahme am Orchesterspiel (bei Orchesterinstru-menten).Im Hauptfach findet am Ende eines jeden Winterse-mesters eine Jahresprüfung statt. Das Ergebnis ent-scheidet über die Möglichkeit der Fortsetzung derAusbildung. Die Jahresprüfung besteht aus demVortrag mindestens zweier Werke bzw. dreier Ge-

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Page 25: infostudiengängmusik

beifügen)

Wo muss man sich bewerben?Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Siebitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebeneAdresse.

Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wiegestalten sie sich?Jede Bewerberin/ jeder Bewerber hat sich einemZulassungsverfahren zu unterziehen, in welchemdie instrumentalen bzw. gesanglichen Fähigkeitenund allgemeinmusikalischen Anlagen dem Alterund dem Instrument bzw. der Stimme entspre-chend überprüft werden und die besondere künst-lerische Begabung des Bewerbers festgestellt wer-den soll.Die Zulassungsprüfung findet jeweils innerhalb derletzten drei Semesterwochen, grundsätzlichsamstags, statt.Sie besteht aus folgenden Teilen:1. bei Instrumentalausbildung: dem Vorspiel vondrei Werken aus verschiedenen Stilepochen,bei Gesang: dem auswendigen Vorsingen einesVolksliedes a capella und von zwei begleitetenKunstliedern unterschiedlicher Epochen 2. der Überprüfung der Fähigkeit in Gehörbildungund Theorie (Intervalle, Dreiklänge, Sept-Akkorde,Dur-moll etc.) und im Vomblattspiel bzw. bei Ge-sang im Vomblattsingen und der Überprüfung derBelastbarkeit und des Umfanges der Stimme, so-weit darüber noch keine Klarheit besteht.Die vorzuspielenden bzw. vorzutragenden Werkewerden von den Bewerbern und Bewerberinnenselbst ausgewählt und sollen dem Lebensalter unddem Ausbildungsstand angemessen sein. Der Zu-lassungskommission ist ein Programm der vorzutra-genden Werke vorzulegen. Die geforderte Klavier-begleitung ist selbst zu stellen.Eine Zulassung gilt für das sich anschließende Se-mester. Ist der Bewerber nicht spätestens im darauffolgenden Semester nach Ablegen der bestandenenZulassungsprüfung an der Universität der KünsteBerlin als Gasthörer eingeschrieben worden, sokann bei Fortdauer der Bewerbung der Nachweisder Eignung erneut gefordert werden.

Wo sind die Ausbildungsorte?Bundesallee 1-12 (Bu), Berlin-WilmersdorfFasanenstrasse 1B (Fa), Berlin-CharlottenburgLietzenburger Str. 45 (Lie), Berlin-WilmersdorfMierendorffstr. 28-30 (Mie), Berlin-Charlottenburg

Die Auszubildenden sind durch die gesetzlicheSchülerversicherung in den Räumen der Universitätder Künste und auf dem Wege dorthin versichert.

sangsstücke aus verschiedenen Stilepochen, derenUmfang und Schwierigkeitsgrad der Altersstufe unddem Entwicklungsstand entsprechen soll. Außer-dem kann bei instrumentalem Hauptfach die Fer-tigkeit im Vomblattspiel überprüft werden. Die er-folgreiche Teilnahme an öffentlichen Wettbewerbenund Vorspielen kann auch als Jahresprüfung ge-wertet werden. Für das Pflichtfach Musiktheorie/Gehörbildung findet nach vier Semestern eine Prü-fung statt. Abschlussprüfungen finden im Rahmender Nachwuchsförderung nicht statt. Es werden aufWunsch Bescheinigungen über Art und Dauer derAusbildung ausgestellt.

Welchen Status haben die Auszubildenden? Die Auszubildenden sind Gasthörer an der UdK. So-weit sie noch schulpflichtig sind, müssen sie dieserPflicht außerhalb der Universität nachkommen.Für die Ausbildung sind pro Unterrichtsmonat 30,- Euro Gebühren bei der Einschreibung bzw.Rückmeldung zu entrichten (das Wintersemesterhat in der Regel 4 und das Sommersemester 3Unterrichtsmonate). Bei sozialer Härte kann einteilweiser oder gänzlicher Erlass der Gebühren be-antragt werden.Die eingeschriebenen Gasthörer, die ihre Ausbil-dung im neuen Semester fortsetzen wollen, müssensich innerhalb der festgesetzten Fristen für das je-weils folgende Semester zurückmelden.

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen fürdiese Ausbildung?Die Zulassung zur Ausbildung setzt voraus:• eine besondere künstlerische Begabung, die beieiner Zulassungsprüfung unter Beweis gestellt wer-den muss• bei Instrumentalisten und Instrumentalistinnenin der Regel ein Mindestalter von 9 Jahren, beiSängern in der Regel ein Mindestalter von 11 Jah-ren, bei Sängerinnen ein Mindestalter von 12 Jah-ren, jedoch darf bei allen Bewerbern und Bewer-berinnen zum Zeitpunkt der Aufnahmeprüfungdas 17. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.Über Ausnahmen entscheidet die Zulassungskom-mission.• für ausländische Studienbewerber ausreichendeKenntnisse der deutschen Sprache

Wie und mit welchen Unterlagen muss mansich bewerben? Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unterlagen einzureichen:• Zulassungsantrag (Anlage)• ein Lebenslauf• eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten zurAusbildung• eine ärztliche Bescheinigung über den unbedenk-lichen Gesundheitszustand im Hinblick auf die be-absichtigte Ausbildung; für die gesangliche Ausbil-dung eine fachärztliche Bescheinigung, dass der Bewerber über eine gesunde Stimmfunktionverfügt und keine erkennbaren Beeinträchtigungen der oberen Luftwege vorliegen• eine unbeglaubigte Fotokopie des letzten Schul-zeugnisses, als Nachweis des Schulbesuches (von ausländischen Zeugnissen bitte eine Übersetzung

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Praktikumsbüro für die Lehrämter:Beratung und Organisation der Schulpraktika inden Lehramtsstudiengängen:Ellen Kunze, Raum 30Hardenbergstr. 33, Berlin-CharlottenburgÖffnungszeiten sind: mo, di, do 9.30-12.30 UhrTel. (030) 3185 2100Fax (030) 3185 2704Postanschrift: Universität der Künste BerlinPostfach 12 05 44, 10595 Berlin

Anerkennung von ZeugnissenSenatsverwaltung fürBildung, Jugend und Sport - II E 9 -Beuthstrasse 6 - 8, 10117 Berlindirekt am U-Bahnhof Spittelmarkt1. Stock, Raum 1042Tel. (030) 9026 5228, -5231, -5232, -5219Sprechzeiten:mo, di 9.00-12.00, do 16.00-18.00 Uhr

Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen Berlinim LandesschulamtSenatsverwaltung fürBildung, Jugend und Sport/LandesschulamtBeuthstrasse 6 - 8, 10117 Berlindirekt am U-Bahnhof Spittelmarkt3. Stock, Tel. (030) 9026-7,Öffnungszeiten: di, do 13.30-15.30 UhrTelefonische Auskünfte: mo bis fr. 9.00-12.00 Uhrund mo, mi 13.30-15.30 Uhr

Akademische Prüfstelle in Peking (APS)Deutsche Botschaft der Kulturreferate in PekingLand Mark Tower 2Bureau 03118 DongsanhuanbeiluChao yang Bezirk100004 BeijingTel.:(0068) [email protected]

Beratung für behinderte undchronisch kranke Studierende an der UdKSusanne HagenBeauftragte für Behindertenfragen an der UdKHardenbergstraße 33, Zimmer 12810623 Berlin-CharlottenburgTel. (030) 3185 2368Beratungszeiten:mo, di und do 9.30-12.30 Uhr und nach telefoni-scher Vereinbarung.

Adressen

Allgemeine Studienberatung der Universitätder Künste BerlinDie Allgemeine Studienberatung richtet sich mit ih-rem Angebot sowohl an Studieninteressenten alsauch an Studierende aller Semester. Das Beratungs-angebot umfasst alle das Studium betreffendenFragen und Schwierigkeiten sowie psychosozialeProbleme, die sich aus der studentischen Lebenssi-tuation ergeben.Marion Arnold, Sabine Carossa, Joachim SchwabSekretariat: Heike SchiemanowskiHardenbergstrasse 33 (Ha), 10623 BerlinAnmeldung und Ausgabe von Wartenummern:Raum 34Unsere Beratungszeiten sind: mo 9.30-12.30 Uhr,di 15.00-17.00 Uhr und do 9.30-12.30 UhrTelefonische Auskünfte:mo 14.00-15.00 Uhr, di 9.30-10.30 Uhr und mi 10.00-12.00 UhrTel. (030) 3185 2204, Fax 3185 2713Postanschrift: Universität der Künste BerlinPostfach 12 05 44, 10595 [email protected]

Akademisches AuslandsamtDas Akademische Auslandsamt ist zuständig für:• Beratung und Betreuung von ausländischen Stu-dierenden bzw. Studieninteressenten sowie Deut-schen, die im Ausland studieren möchten,• Informationen zu Stiftungen und Stipendien (z. B.vom Deutschen Akademischen Austauschdienst),• Informationen über Studienmöglichkeiten imAusland.Ursula StephanHardenbergstr 33 (Ha), Raum 131Tel. (030) 3185 2196Postanschrift: Universität der Künste BerlinPostfach 12 05 44, 10595 BerlinFax (030) 3185 [email protected]: di, do 9.30-12.30 Uhr

Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA)Das IPA bearbeitet alle Unterlagen im Zusammen-hang mit: Bewerbungen und Zulassungen, Immatri-kulationen, Rückmeldungen, Prüfungsanträgen, Ex-matrikulationen, Gast- und Nebenhörerschaft.Postanschrift IPA:Universität der Künste Berlin - IPAStudiengang ..............................Postfach 12 05 44, 10595 BerlinDas IPA befindet sich in derHardenbergstrasse 33, (Ha)10623 Berlin-CharlottenburgTel. (030) 3185-App., Fax 3185 2744Sprechzeiten: mo, di, do 9.30-12.30 UhrDie Zulassungsverfahren zum Sommersemesterwerden in der Regel in der Zeit von ca. Mitte Janu-ar bis Mitte Februar durchgeführt. Die Zulassungs-verfahren zum Wintersemester finden in der Regelin der Zeit von ca. Mitte Juni bis Mitte Juli statt.Die genauen Termine, die erst am Ende der Bewer-bungsfrist feststehen, werden vom Immatrikula-tions- und Prüfungsamt (IPA) mit der Einladung zurZugangsprüfung verschickt.

Studiengang

Künstler. Ausbildung / Lieselotte Lebede Ha, Zimmer 127 App.: 23 43Instrumente,Dirigieren,Ergänzungsst. Chor-dirigieren, Komposition,KirchenmusikLehrämter Musik Ellen Kunze Ha, Zimmer 30 App.: 21 00Tonmeister, Musiktherapie, Ute Potthoff-Vötig Ha, Zimmer 30 App.: 23 23Diplommusikerziehung,Nachwuchsförderung Karin Krampitz Ha, Zimmer 30a App.: 25 99Musik/Gesang

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Allgemeiner Studierender-Ausschuss (AStA)Der AStA ist das ausführende Organ aller Studie-renden einer Hochschule und wird vom Studenten-parlament gewählt. Die AStA-Mitglieder vertretendie Interessen der Studierenden gegenüber derHochschulleitung und -verwaltung, den Gremienund Fakultäten sowie der Öffentlichkeit, beziehenzu den fachlichen, wirtschaftlichen und sozialenBelangen der Studierenden Stellung und koordinie-ren hochschul- und bildungspolitische Aktionen.Hardenbergstraße 33, Zimmer 0910623 Berlin-CharlottenburgTel. (030) 3185 2464, -2465, -2765.

Die Adressen der Beratungsstellen der Universitä-ten und künstlerischen Hochschulen in Berlin undBrandenburg können dem Informationsheft “Stu-dieren in Berlin und Brandenburg” entnommenwerden. Im Internet ist diese Broschüre abrufbarunter www.studieren-in-bb.de

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Lehrer/in mit dem Fach Musik (54 SWS) – L1(auf der Grundlage der 1. Lehrerprüfungsordnung vom 1.12.99)

Erziehungswissenschaften /Fachdidaktik

Grundschulpädagogik mit2 Lernbereichen

Prüfungsfach Musik

StudienanteileErziehungswissenschaft 12 SWSeine andere Sozialwissenschaft 8 SWS(Philosophie, Politologie, Psychologie,Soziologie)

insgesamt 20 SWS

Unterricht für ausländische Schüler 2 SWSIntegrationspädagogik 2 SWS(beides auch in Grundschulpädagogik möglich)

Fachdidaktik 10 SWS

Studienanteile

allgemeineGrundschulpäd. 6 SWS

1. Lernbereich 14 SWS2. Lernbereich 14 SWSSchriftspracherwerb 2 SWS

insgesamt 36 SWS

Studienanteile (i.V. mit der Studienordnung)Spielen eines Hauptinstrumentes (auch Gesang) incl. 2 Sem Kammermusik 6 SWSSpielen eines Nebeninstrumentes oder instrumentalprakt. Kurse 3-4 SWS1 Instrument muss ein Tasteninstrument (Klavier, Orgel, Cembalo) sein, bei Hauptf. Klavierggf. ein Melodie-Instrument (z.B. Flöte, Gitarre, Schlagzeug)Gesang (bei Hauptfach Gesang instrumentalpraktische Kurse) 3-4 SWSMusikalische Gruppenarbeit vokal 6 SWS

instumental 2-6 SWSTanz/Rhythmik/Jazz 2-6 SWS

Schulpraktisches Klavierspiel 3-4 SWSMusikwissenschaft 10-12 SWSMusiktheorie 6-7 SWSSprecherziehung 1-2 SWS

insgesamt 54 SWS

Orientierungspraktikum (OP)4 Wochen, in der Regel im 2. Semester

1 Unterrichtspraktikum (UP)i.d.R. nach dem 4. Semester

1 Unterrichtspraktikum (UP) im Fach Musik,in der Regel nach dem 4. Semester

Nähere Einzelheiten zu Umfang, Dauer und Schultypen regelt die Praktikumsordnung.Zulassungsvoraussetzungen zur1. StaatsprüfungAnteil: ErziehungswissenschaftStudienanteile s.o.1 Schein Erziehungswissenschaft1 Schein andere Sozialwissenschaft1 Schein Unterricht für ausländische Schüler1 Schein Integrationspädagogik

Anteil FachdidaktikStudienanteile s.o.1 Hauptseminarschein

Bei vorgezogener Prüfung bitte die VS derLehrerprüfungsordnung (§§ 5 - 7) beachten!

Zulassungsvoraussetzungenzur 1. StaatsprüfungPrüfungsteilGrundschulpädagogikStudienanteile s.o.je 1 Hauptseminarschein in zwei Lernbereichen oder in einem Lernbereich und in integrativen Aspekten von Lernbereichen1 Leistungsnachweis über eine Lehrveranstaltung zum Schrift- spracherwerb

Zulassungsvoraussetzungen zur 1. Staatsprüfung: Prüfungsfach MusikStudienanteile s.o.je 1 Bescheinigung über mind. ausreichende fachpraktische Leistungen - im Nebeninstrument (bzw. instrumentalprakt. Kurs), - in Gesang (bzw. Nebeninstrument), - in Ensembleleitung, - in Tonsatz/Komposition/Arrangement und - im schulpraktischen Klavierspiel2 der o.g. Bescheinigungen müssen eine Note enthalten.2 Hauptseminarscheine MusikwissenschaftBei vorgezogener Prüfung bitte Zulassungsvoraussetzungen derLehrerprüfungsordnung (§§ 5 - 7) beachten!

Page 29: infostudiengängmusik

Lehrer/in mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in 2 Fächern, ein Fach Musik (54 SWS) – L2(auf der Grundlage der 1. Lehrerprüfungsordnung vom 1.12.99)

Erziehungswissenschaften /Fachdidaktik

Grundschulpädagogik mit1 Lernbereich

Prüfungsfach Musik anderes Prüfungsfach

StudienanteileErziehungswissenschaft 12 SWSeine andere Sozialwissenschaft 8 SWS(Philosophie, Politologie, Psychologie,Soziologie)

insgesamt 20 SWS

Unterricht für ausländische Schüler 2 SWSIntegrationspädagogik 2 SWS(beides auch in Grundschulpädagogik möglich)

Fachdidaktik Musik 10 SWS 2. Fach 10 SWS

Studienanteile

allgemeineGrundschulpäd. 4 SWS

1 Lernbereich 8 SWS

insgesamt 12 SWS

Studienanteile (i.V. mit der Studienordnung)Spielen eines Hauptinstrumentes (auch Gesang)incl. 2 Sem Kammermusik 8 SWSSpielen eines Nebeninstrumentes 3-4 SWSoder instrumentalprakt. Kurse1 Instrument muss ein Tasteninstrument (Klavier, Orgel,Cembalo) sein, bei Hauptf. Klavier ggf. ein Melodie-Instrument (z.B. Flöte, Gitarre, Schlagzeug)Gesang (bei HFGesang instrumentalprakt. Kurse) 3-4 SWSMusikalische Gruppenarbeit vokal 6-8 SWS instrumental 2-4 SWS Tanz/Rhythmik/Jazz 2-4 SWSSchulpraktisches Klavierspiel 3-4 SWSMusikwissenschaft 10-12 SWSMusiktheorie 6-8 SWSSprecherziehung 1-2 SWSinsgesamt 54 SWS

Studienanteile

insgesamt 54 SWS

Orientierungspraktikum (OP)4 Wochen, in der Regel im 2. Semester

2 Unterrichtspraktika (UP), eins im Fach Musik, eins im anderen Prüfungsfach,in der Regel im 5. Semester

Nähere Einzelheiten zu Umfang, Dauer und Schultypen regelt die Praktikumsordnung.

Page 30: infostudiengängmusik

Zulassungsvoraussetzungen zur1. StaatsprüfungAnteil: ErziehungswissenschaftStudienanteile s.o.1 Schein Erziehungswissenschaft1 Schein andere Sozialwissenschaft1 Schein Unterricht für ausländische Schüler1 Schein IntegrationspädagogikAnteil FachdidaktikStudienanteile s.o.1 Hauptseminarschein

Bei vorgezogener Prüfung bitte die VS derLehrerprüfungsordnung (§§ 5 - 7) beachten!

Zulassungsvoraussetzungenzur 1. StaatsprüfungStudienanteile s.o.

kein Teil der Staatsprüfung mehr

Zulassungsvoraussetzungen zur 1. Staatsprüfung:Prüfungsfach MusikStudienanteile s.o.je 1 Bescheinigung über mind. ausreichende fachprak-tische Leistungen - im Nebeninstrument (bzw. instrumentalprakt. Kurs), - in Gesang (bzw. Nebeninstrument) , - in Ensembleleitung, - in Tonsatz/Komposition/Arrangement und - im schulpraktischen Klavierspiel2 der o.g. Bescheinigungen müssen eine Note enthalten.2 Hauptseminarscheine MusikwissenschaftBei vorgezogener Prüfung bitte VS derLehrerprüfungsordnung (§§ 5 - 7) beachten!

Zulassungsvorausset-zungen zur 1. Staatsprü-fung anderes Prüfungsfach

Sudienanteile s.o.Leistungsnachweise je nachFach

Bei vorgezogener Prüfungbitte §§ 5 - 7 derLehrerprüfungsordnungbeachten!

Lehrer/in an Sonderschulen mit dem Fach Musik (54 SWS) – L3(auf der Grundlage der 1. Lehrerprüfungsordnung vom 1.12.99)

Erziehungswissenschaften /Fachdidaktik

SonderpädagogikGrundwissenschaft

Prüfungsfach Musik Sonderpädagogik

StudienanteileErziehungswissenschaft 12 SWSeine andere Sozialwissenschaft 8 SWS(Philosophie, Politologie, Psychologie,Soziologie)

insgesamt 20 SWS

Unterricht für ausländische Schüler 2 SWSIntegrationspädagogik 2 SWS

Fachdidaktik 10 SWS

Studienanteile

insgesamt 16 SWS

Studienanteile (i.V. mit der Studienordnung)Spielen eines Hauptinstrumentes (auch Gesang)incl. 2 Sem Kammermusik 8 SWSSpielen eines Nebeninstrumentes 3-4 SWSoder instrumentalprakt. Kurse1 Instrument muss ein Tasteninstrument sein, bei HFKlavier ggf. ein Melodie-InstrumentGesang (bei HF Gesang instrumentalprakt. Kurse) 3-4 SWSMusikalische Gruppenarbeit vokal 6-8 SWS instumental 2-4 SWS Tanz/Rhythmik/Jazz 2-4 SWSSchulpraktisches Klavierspiel 3-4 SWSMusikwissenschaft 10-12 SWSMusiktheorie 6-8 SWSSprecherziehung 1-2 SWSinsgesamt 54 SWS

Studienanteile

Studium in zwei sonderpäda-gogischen Fachrichtungen

insgesamt 60 SWS

Orientierungspraktikum (OP)4 Wochen in der Regel im 2. Semester

1 Unterrichtspraktikum (UP) inder Sonderschule

1 Unterrichtspraktikum (UP) im Fach Musik,i.d.R. nach dem 4. Semester

Nähere Einzelheiten zu Umfang, Dauer und Schultypen regelt die Praktikumsordnung.

Page 31: infostudiengängmusik

Zulassungsvoraussetzungen zur1. StaatsprüfungAnteil: ErziehungswissenschaftStudienanteile s.o.1 Schein Erziehungswissenschaft1 Schein andere Sozialwissenschaft1 Schein Unterricht für ausländische Schüler1 Schein IntegrationspädagogikAnteil FachdidaktikStudienanteile s.o.1 Hauptseminarschein

Bei vorgezogener Prüfung bitte die VS derLehrerprüfungsordnung (§§ 5 - 7) beachten!

Zulassungsvoraussetzungenzur 1. Staatsprüfung

Studienanteile s.o.1 Leistungsnachweis allg.Sonderpädagogik

1 LeistungsnachweisRehabilitationspsychologie oderSoziologie der Behinderung

Bescheinigung (8 SWS) überVeranstaltungen und Übungenzur allg. sonderpäd. Diagnostikund Psychodiagnostik

Zulassungsvoraussetzungen zur 1. Staatsprüfung:Prüfungsfach MusikStudienanteile s.o.je 1 Bescheinigung über mind. ausreichende fach-praktische Leistungen - im Nebenistrument bzw. instrumentalprakt. Kurs - in Gesang (bzw. Nebeninstrument), - in Ensembleleitung, - in Tonsatz/Komposition/Arrangement und - im schulpraktischen Klavierspiel2 der o.g. Bescheinigungen müssen eine Note enthalten.2 Hauptseminarscheine MusikwissenschaftBei vorgezogener Prüfung bitte ZulVS derLehrerprüfungsordnung (§§ 5 - 7) beachten!

Zulassungsvs. zur1. Staatsprüfung:Sonderpäd.FachrichtungenSudienanteile s.o.je 2 Hauptseminarscheine injeder sonderpäd. Fach-richtungFür Gehörlosenpäd. undSchwerhörigenpädagogik:1 BescheinigungGebärdenspracheFür Blinden- undSehbehindertenpädagogik: 1Bescheinigung Blindenschrift

Page 32: infostudiengängmusik

Studienrat/rätin mit dem Fach Musik ( 100 SWS) – L6(auf der Grundlage der 1. Lehrerprüfungsordnung vom 1.12.99)

Erziehungswissenschaften /Fachdidaktik

Prüfungsfach Musik 2. Prüfungsfach

StudienanteileErziehungswissenschaft 12 SWSeine andere Sozialwissenschaft 8 SWS(Philosophie, Politologie, Psychologie,Soziologie)

insgesamt 20 SWS

Unterricht für ausländische Schüler 2 SWSIntegrationspädagogik 2 SWS

Fachdidaktik Musik 10 SWS 2. Fach 6 SWS

Studienanteile (i.V. mit der Studienordnung)Hauptinstrument/-fach 9 SWSNebeninstrument (Klavier) 6 SWSInstrumentalpraktische Kurse (für HF Klavier/Gesang) 6 SWSGesang (Pflichtfach) 6 SWSMusikalische Gruppenarbeit Chor/Orchester 6 SWS

Jazz/Rhythmik/Exp.Musik/Tanz 4 SWSDirigieren 2 SWS

Musikalische Gruppenleitung 2-6 SWSSchulpraktisches Klavierspiel 3-6 SWSMusikwissenschaft 10 SWSMusiktheorie Tonsatz/Gehörbildung 8 SWS Tonsatz/Komposition/Arrangement 5-9 SWS Hör-/Textanalyse/Kompositionsgeschichte 6 SWS

Sprecherziehung 1-2 SWSBewegungserziehung 2 SWSEinführung: Musikwiss./-didaktik 2 SWSMusikdidaktik 10 SWSinsgesamt 100 SWS

Studienanteile

insgesamt 60 SWS

davon 6 SWS Fachdidaktik

Orientierungspraktikum (OP)4 Wochen in der Regel im 2. Semester

1 Unterrichtspraktikum Musikin der Regel nach dem 4. Semester

1 Unterrichtspraktikum 2. Fachin der Regel nach dem 4. Semester

Nähere Einzelheiten zu Umfang, Dauer und Schultypen regelt die Praktikumsordnung.Zulassungsvoraussetzungen zur1. StaatsprüfungAnteil ErziehungswissenschaftStudienanteile s.o.1 Schein Erziehungswissenschaft1 Schein andere Sozialwissenschaft1 Schein Unterricht für ausländische Schüler1 Schein Integrationspädagogik

Anteil FachdidaktikStudienanteile s.o.1 HauptseminarscheinBei vorgezogener Prüfung bitte die VS derLPO (§§ 5 - 7) beachten!

Zulassungsvoraussetzungen zur 1.Staatsprüfung1.Prüfungsfach MusikStudienanteile s.o.je 1 Bescheinigung über mind. ausreichende fachpraktische Leistungen - im Nebeninstrument - in Gesang - in Ensembleleitung - in Tonsatz/Komposition/Arrangement - und im schulpraktischen Klavierspiel3 der o.g. Bescheinigungen müssen eine Note enthalten.2 Hauptseminarscheine Musikwissenschaft2 Hauptseminarscheine MusikdidaktikBei vorgezogener Prüfung bitte Zulassungsvoraussetzung der Lehrer-prüfungsordnung (§§ 5 - 7) beachten!

Zulassungsvoraussetzungen zur 1.Staatsprüfung 2.Prüfungsfach

Sudienanteile s.o.Leistungsnachweise je nach Fach

Bei vorgezogener Prüfung bitte Zulas-sungsvoraussetzung der Lehrer-prüfungsordnung (§§ 5 - 7) beachten!

Page 33: infostudiengängmusik

• Bewerbung¡zum Wintersemester / ¡Sommersemester ¡als Studienanfänger/-in (im 1. Semester)¡als Hochschulwechsler/-in im vergleichbaren Studiengang¡Bewerbung nach § 11 BerlHG

(wird nur mit den geforderten Nachweisen angenommen)

¡Zusatzstudium - Konzertexamen/Konzertreife¡Ergänzungsstudium Chordirigieren, DME, Lehrämter Musik¡erneute Bewerbung -

letzte Bewerbung zum Sommer-/Wintersemester• ZulassungsvoraussetzungenBitte jeweils Belege in Kopie (nicht beglaubigt und keine Faxe)beifügen, z.B. Schulabschlusszeugnis, Anerkennung der aus-ländischen Zeugnisse, Immatrikulations-/Studienbescheinigun-gen, Hochschulabschluss, Lebenslauf, BerufsausbildungSchulausbildung:¡allgemeine Hochschulreife¡ sonstiger SchulabschlussDatum des Schulabschlusses:• Hochschulausbildung (einschließlich Fachhochschule usw.)

Waren Sie bereits an einer Hochschule (Fachhochschule) immatrikuliert?¡Nein ¡ Ja, Semester, an der

Name der Hochschule

Studiengang/-richtung

Haben Sie einen Studienabschluss erworben ?¡Nein ¡ Ja,

• Persönliches

¡ Herr ¡ Frau

Name

Vorname

c/o

Straße

Postleitzahl Ort

Telefon

E-Mail

Geburtsdatum Geburtsort

Staatsangehörigkeit

Universität der Künste BerlinBildende Kunst Gestaltung Musik Darstellende Kunst

Zulassungsantrag Fakultät Musik

Universität der Künste BerlinImmatrikulations- und Prüfungsamt Fakultät Musik Postfach 12 05 44

10595 Berlin

Bitte hierPassbild einkleben

Bewerbung für die Fakultät Musik, Studiengang: (bitte nur einen Studiengang ankreuzen und deutlich in Druckbuchstaben schreiben)

¡Hauptfachinstrument (siehe auch Angaben auf der Rückseite)

¡künstler. Ausbildung/Instrumente ¡ Komposition¡künstler. Ausbildung/Dirigieren ¡ Kirchenmusik¡künstler. Ausbildung/Chordirigieren

¡Nachwuchsförderung (Instrument)¡DME ¡ DME Jazz¡Lehramt Musik (L6) ¡ Lehramt Musik (L1, L2, L3)¡Musiktherapie ¡ Tonmeister

UdK 2100.03 PC (09.03) Zul.Antrag Musik

Page 34: infostudiengängmusik

Bemerkungen:

• Ausländische Bewerberinnen und Bewerber benötigen zurZulassung den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse. Bit-te die Information in dieser Broschüre auf Seite 3 beachten.

• Bitte überprüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Bewerbungs-unterlagen anhand der Liste der einzureichenden Unterlagenund Nachweise in dem für Ihren Studiengang relevanten Ab-schnitt der Studieninformationen der Zwischenüberschrift„Wie und mit welchen Unterlagen muss man sich bewerben“.Nur vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen werdenbearbeitet.

Ich habe die Fragen wahrheitsgemäß beantwortet.

Nur für die Lehramtsstudiengänge MusikLehramtsstudiengang:¡Lehrer/Lehrerin (L1)¡Lehrer/Lehrerin mit fachwissenschaftlicher Ausbildung

in zwei Fächern (L2)¡Lehrer/Lehrerin an Sonderschulen (L3)¡Studienrat/Studienrätin (L6)Nebeninstrument:

Nur für Nachwuchsförderung (Gasthörer/-in am Julius-Stern-Institut)

Name und Adresse der Eltern

Telefon

Name und Ort der z.Z. besuchten allgemeinbildenden Schuleangestrebter Schulabschluss entspricht:¡Hauptschulabschluss¡Realschulabschluss¡HochschulreifeLehrer/Lehrerinnenwunsch: (wird unverbindlich vorgemerkt)

Musikalische Vorbildung in dem Fach:

Bei Minderjährigen: Zustimmung der Erziehungsberechtigtenzur AusbildungIch bin / Wir sind mit der Ausbildung meine... / unsere... Toch-ter / Sohnes / Mündels einverstanden.

• Berufsausbildung/praktische TätigkeitHaben Sie eine Berufsausbildung abgeschlossen?¡ Ja ¡ Nein

Haben Sie nach der Berufsausbildung eine hauptberuflichepraktische Tätigkeit ausgeübt?¡Nein ¡ Ja, Monate

UdK 2100.03 PC (09.03) Zul.Antrag Musik

Nur für den Hauptfachunterricht(Instrumentalausbildung, Lehrämter, DME, Tonmeister, Nachwuchsförderung)

Hauptfach und/oder Fachrichtung:¡ Klavier ¡ Orgel ¡ Orgelimprovisation ¡ Cembalo ¡ Violine ¡ Viola ¡ Cello ¡ Kontrabass ¡ Oboe ¡ Klarinette ¡ Saxophon ¡ Fagott ¡ Horn ¡ Posaune ¡ Flöte ¡ Trompete ¡ Tuba ¡ Schlagzeug ¡ Gitarre ¡ Laute ¡ Traversflöte ¡ Blockflöte ¡ Harfe ¡ Barockcello ¡Gesang (nur Lehrämter und DME)Angestrebter Studienabschluss¡Diplom¡Konzertexamen (Zusatzstudium)Lehrer/Lehrerinnenwunsch: (wird unverbindlich vorgemerkt)

Nur für den Studiengang KirchenmusikFachrichtung Kirchenmusik¡evangelisch ¡ katholischAngestrebter Studienabschluss¡Diplomprüfung (B)¡ Diplomprüfung (A)(Ergänzungsstudiengang)

Nur für den Studiengang DiplommusikerziehungHauptfach und/oder Fachrichtung:¡ Instrumentalpädagogik¡Musiktheorie¡ Instrumentalpädagogik mit zusätzlichem Hauptfach

Chor- und Ensembleleitung¡ Instrumentalpädagogik mit zusätzlichem Hauptfach

Elementare Musikerziehung¡Rhythmik¡Gesangspädagogik¡ Instrumentalpädagogik Jazz

Nur für...In dieser Rubrik müssen Sie nur die für Ihren Studiengang abgefragten Angaben machen.

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