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Innovativer Biogasfonds mit direkter Bio-Erdgas-Einspeisung UDI Biogasfonds Barleben

Innovativer Biogasfonds mit direkter Bio-Erdgas-Einspeisung · 5 Vorwort Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger, als die Weltwirtschaft in die Krise geriet, standen Sachwerte

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Innovativer Biogasfonds mit

direkter Bio-Erdgas-EinspeisungUDI Biogasfonds Barleben

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Datum der Aufstellung und Stand dieses Prospektes6.12.2011

Prospektherausgeberin, Emittentin und Anbieterin/Firma der EmittentinUDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG

SitzKellerweg 1291154 Roth

GeschäftsanschriftLina-Ammon-Str. 3090329 Nürnberg

Telefon: 0911 - 92 90 550Telefax: 0911 - 92 90 555

HandelsregisterAmtsgericht Nürnberg HRA 16039

Geschäftsführer der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KGGeorg Hetz, Harald Felker M.A., Matthias Kubat

Gründungsdatum14.10.2011

VerantwortlichkeitserklärungDie UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Prospektes und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Prospekt richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden.

Nürnberg, den 6.12.2011

UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG,vertreten durch die Geschäftsführer der Komplementärin UDI Biomasse Verwaltungs GmbH

Georg Hetz Harald Felker

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort�  5

Angebot�  7

Risiken�  11

Zukunftsenergie�Biogas�  21

Chancen�  25

Biogasanlage�Barleben�  33

Finanz-�und�Investitionsplanung�(Prognose)�  37

Ergebnis-�und�Liquiditätsprognose�  42

Prognose�aus�Sicht�des�Anlegers�  46

Emittentin�und�beteiligte�Partner�  48

Emittentin�und�ihr�Kapital�im�Überblick�  50

Gründungsgesellschafter�der�Emittentin�  52

Vermögens-,�Finanz-�und�Ertragslage�  53

Übersicht�der�wichtigsten�Verträge�der�Emittentin�  57

Wichtigste�Verträge�der�Projektgesellschaft�  57

Rechtliche�Grundlagen�  58

Grundlagen�der�steuerlichen�Konzeption�  63

Negativtestate�  67

Gesellschaftsvertrag��  70

Hinweise�zu�Fernabsatzverträgen�  78

Praktische�Hinweise�zur�Zeichnung�  80

Beitrittserklärung�  81

Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung durch die Bundes-anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Hinweis nach § 2 Abs. 2 S. 2 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung

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Vorwor t

Sehr geehrte Anlegerin,sehr geehrter Anleger,

als die Weltwirtschaft in die Krise geriet, standen Sachwerte wie Biogas-Anlagen wie eine Eins. Denn sie haben einen enormen Vorteil: Sie werden gebraucht, weil sie sauberen Strom und Wärme liefern. Also etwas, das den Menschen nützt.

Das wird in Zukunft sogar noch wichtiger. Experten gehen davon aus, dass der weltweite Energiebedarf deutlich stei-gen wird. Besonders Länder wie China und Indien, die zusammen ein Drittel der Weltbevölkerung stellen, gelten als enorm energiehungrig. Um diesen Bedarf zu decken, darf aber das Weltklima nicht zusätzlich belastet werden. Das können nur Erneuerbare Energien garantieren. Denn Wind-, Solar- und Biogas-Kraftwerke produzieren sauberen Strom, der den Menschen und der Natur gut tut.

Deshalb sind Sie gut beraten, auch künftig verstärkt auf diese zukunftsfähigen Energien zu setzen. Denn mit saube-rer Energie ist gutes Geld zu verdienen. Natürlich müssen solche Investitionen sorgfältig und sachkundig geplant und umgesetzt werden. Hierbei ist Know-how gefragt. Wir von UDI haben in den letzten dreizehn Jahren 92 Erneuerbare- Energien-Projekte begleitet und dabei viel Erfahrung sam-meln können.

Gerade bei dem hier angebotenen Biogasprojekt kommt uns dies verstärkt zugute. Denn Biogasanlagen wollen gut ausgewählt werden. Hier spielen neben der regionalen Ver-sorgung mit allen Inputstoffen die hervorragende Technik und eine exzellente Rund-um-die-Uhr-Betreuung eine her-ausragende Rolle. Nur dann können Sie sich als Anleger sicher sein, dass Milliarden emsiger Bakterien nichts ande-res tun, als in Ihrer Fonds-Biogasanlage rund um die Uhr Gas herzustellen, das aufbereitet in das Erdgasnetz ein-gespeist wird und aus dem umweltfreundlicher Strom und kuschelige Wärme gewonnen wird.

Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Sie von dieser Vision überzeugen können und Sie uns bei diesem zukunftsfähi-gen�Projekt�begleiten.�Denn�damit�profitieren�Sie�über�viele�Jahre von überdurchschnittlichen Ausschüttungen. Und Sie haben teil an den vielfältigen Chancen, die wir Ihnen auf den folgenden Seiten dieses Prospektes ausführlich erläutern.

Nürnberg, den 6.12.2011

Georg Hetz Harald Felker Matthias Kubat

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Angebot im Überbl ick

Emittentin UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KGKellerweg 12, 91154 RothGeschäftsanschrift:Lina-Ammon-Str. 30, 90329 Nürnberg

Geschäftsführer Georg Hetz, Harald Felker, Matthias Kubat

Branche Erneuerbare Energien: Biogasproduktion, Aufbereitung des Biogases auf Erdgasqualität, Verkauf von Biogas, Strom und Wärme

Form der Beteiligung Kommanditanteile an der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG

Gegenstand der Beteiligung Gegenstand der Vermögensanlage ist eine Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG. Das Komman-ditkapital wird in eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Projektge-sellschaft ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG investiert, die eine Biogasanlage in Barleben errichtet und betreibt.

Standort der Biogasanlage Die Projektgesellschaft ABO Wind Biogas Barleben errichtet und betreibt eine Biogasanlage in Barleben, einem Vorort von Magdeburg in Sachsen-Anhalt.

Emissionsvolumen Das Emissionsvolumen beträgt 3.150.000 Euro.

Anlegerkreis Das Angebot richtet sich an Anleger, die in zukunftsfähige und umweltfreund-liche Energieerzeugung investieren und dabei eine angemessen hohe Ren-dite erzielen wollen.

Laufzeit Unbegrenzt, erstmalige Kündigungsmöglichkeit zum 31.12.2032

Mindestzeichnungssumme 5.000 Euro, höhere Beträge durch 1.000 teilbar

Ausschüttungen (Prognose) 311 % über den Prognosezeitraum bis 31.12.2032

Agio 5 % des Zeichnungsbetrages

Informations- und Kontrollrechte

Jahresbilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung, Kontroll- und Widerspruchs-rechte nach §§ 164, 166 HGB und dem Gesellschaftsvertrag

Übertragbarkeit Weiterveräußerung durch Abtretung mit schriftlicher Zustimmung der Geschäftsführung möglich

Nachschussverpflichtung Keine, soweit die gezeichnete Einlage geleistet wurde

Zeichnungsfrist Das öffentliche Angebot der Kommanditanteile beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und endet am 31.12.2012. Die per-sönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen.

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Angebot im Detai l

VorbemerkungDas Angebot der Vermögensanlage erfolgt ausschließlich in Deutschland. Ein gleichzeitiges Angebot in anderen Staa-ten erfolgt nicht.

Stand des ProspektesDie in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben beruhen auf dem Stand vom 6.12.2011. Soweit während der Zeichnungsfrist Veränderungen eintreten, die für die Beurteilung der Emittentin oder der Vermögensanlage von wesentlicher Bedeutung sind, werden diese unver-züglich in einem Nachtrag zu diesem Verkaufsprospekt veröffentlicht.

Das BeteiligungsangebotMit der Beteiligung an der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG können sich Kapitalanleger im Rahmen eines geschlos-senen Fonds über Kommanditkapital an einer Fondsgesell-schaft beteiligen. Diese Fondsgesellschaft investiert das Kapital der Anleger in die Projektgesellschaft ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG, die eine Biogasanlage in Barleben/Sachsen-Anhalt errichtet und betreibt. Anlageziel ist eine unternehmerische Beteiligung an der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG, um hierdurch eine attraktive Rendite für den Anleger zu erzielen. Anlagepolitik der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG ist es, eine Beteiligung an der Projektgesellschaft ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG zu halten, aus dem Ergebnis dieser Gesellschaft einen an die Anleger auszuschüttenden Gewinn zu erzie-len und die Beteiligung am Ende der Laufzeit zu verkaufen, wenn dies von den Anlegern beschlossen wird.

Tätigkeit der Beteiligungsgesellschaftund AnlageobjektDie UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG bewegt sich mit ihrem operativen Geschäft im Zukunftsmarkt der Erneuer-baren Energien und hat sich dabei auf das Geschäftsfeld Biogas in Deutschland spezialisiert. Nach Einwerbung des Kommanditkapitals wird die UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG dieses in eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Projektgesellschaft ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG investieren, die die Biogasanlage errichtet und betreibt. Die von der Projektgesellschaft durch den Verkauf von auf Erdgasqualität aufbereitetem Biogas sowie von Strom und Wärme generierten Überschüsse werden an die Fondsgesellschaft weitergegeben, die sie für die Ausschüt-tungen an die Anleger verwendet.

Anlageobjekt der Vermögensanlage und konkretes Pro-jekt, für das die Nettoeinnahmen aus dem Angebot genutzt werden, ist demnach die gesellschaftsrechtliche Beteili-gung der Fondsgesellschaft UDI Biogas Barleben GmbH

& Co. KG an der Projektgesellschaft ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG. Bei dieser Beteiligung handelt es sich um eine Kommanditbeteiligung. Die Fondsgesell-schaft�wird�mit�einem�Anteil�von�50,89�%�Mehrheitsgesell-schafter der Projektgesellschaft (siehe Schaubild Seite 9),� was� ihr� einen� bestimmenden� Einfluss� in� der� Gesell-schafterversammlung der Projektgesellschaft sichert. Die Kommanditbeteiligung ist insbesondere mit dem Recht auf Beteiligung am Ergebnis der Projektgesellschaft entspre-chend ihrem Anteil verbunden. Die weiteren Rechte aus dieser Kommanditbeteiligung entsprechen den auf Seite 58�dargestellten�Rechten.

Form und Umfang der BeteiligungDas Angebot bezieht sich auf Kommanditanteile an der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG. Das Kommanditkapital der Gesellschaft soll durch Aufnahme weiterer Gesellschaf-ter um 3.150.000 Euro auf 3.151.000 Euro erhöht werden. Die Mindestbeteiligung beträgt 5.000 Euro. Höhere Einla-gen müssen durch 1.000 teilbar sein.

Realisierungsgrad der Projekte Eine Investition der Fondsgesellschaft in die Projektge-sellschaft hat bisher nicht stattgefunden. Jedoch wurde bereits�am�28.9.2011�ein�Kauf-�und�Abtretungsvertrag�über�den Erwerb sämtlicher Kommanditanteile an der Projekt-gesellschaft ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG geschlossen. Dieser steht unter der Bedingung der vollstän-digen Zahlung eines Kaufpreises.

Nach Einwerbung des Eigenkapitals wird die Fondsgesell-schaft die nach diesem Vertrag vereinbarten Zahlungen leisten, der Projektgesellschaft als Kommanditist beitreten, in der Projektgesellschaft die Komplementärin auswech-seln, die Geschäftsführung in die Hand der UDI Biomasse Verwaltungs GmbH übergeben und eine Kapitalerhöhung in der Projektgesellschaft durchführen. Die Fondsgesellschaft wird auf diese Weise einen Teil des notwendigen Eigen-kapitals� im�Umfang� von� 2.850.000�Euro� in� die�Projektge-sellschaft einbringen. Weiteres Eigenkapital in Höhe von 2.750.000�Euro�bringen�zwei�weitere�Fondsgesellschaften�aus der UDI-Gruppe ein. Zusätzlich werden zur Finanzie-rung der Biogasanlage und der Nebenanlagen von der Pro-jektgesellschaft ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG Bankkredite zur Finanzierung aufgenommen.

Die von der Projektgesellschaft errichtete Biogasanlage ist bereits im Bau. Mit der Fertigstellung und der Erstein-speisung von Strom und aufbereitetem Biogas wird für das 1. Quartal 2012 gerechnet. Für den Betrieb der Biogasan-lage liegen alle wichtigen Verträge vor (vgl. die Aufstellung auf�Seite�57).

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Angebot im Detai l

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Beteiligungsstruktur an der Projektgesellschaft ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG

LaufzeitGrundsätzlich ist die Dauer der Beteiligung unbefristet. Die Gesellschafter können ihr Gesellschaftsverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres, erstmals zum 31.12.2032, kündigen.

FrühzeichnerbonusFür Anleger, die sich bis einschließlich 31.1.2012 zur Zeich-nung entschließen, hat die Emittentin einen Frühzeichner-bonus vorgesehen. Wer bis zu diesem Datum eine unter-zeichnete Beitrittserklärung an die Emittentin gesandt und

Behördliche GenehmigungenBehördliche Genehmigungen sind für das Anlageobjekt „Gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Projektgesell-schaft ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG“ nicht erforderlich.

Was die von der Projektgesellschaft zu errichtende Bio-gasanlage angeht, so liegen alle für die Errichtung und den Betrieb der Biogasanlage nebst Nebenanlagen erforderli-chen Genehmigungen bereits vor.

Risiken der AnlageDie Beteiligung an der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG ist mit unternehmerischen Risiken verbunden. Ausführ-liche Informationen entnehmen Sie bitte dem Kapitel „Risi-ken“ ab Seite 11 dieses Prospektes.

0 %

10 %

20 %

30 %

40 %

50 %

60 %

70 %

80 %

203220312030202920282027202620252024202320222021202020192018201720162015201420132012

4 % 6 % 6 %6 % 6 % 8�% 8�% 8�% 8�% 8�% 8�% 8�% 10 % 10 %15 % 15 %

22 % 22 %26 % 28�%

79�%

ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG

2.850.000�Euro�=�50,89�% 1.450.000�Euro�=�25,89�%

UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG

UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG

UDI Energie Mix Fest-zins GmbH & Co. KG

1.300.000�Euro�=�23,21�%

den Zeichnungsbetrag auf das Konto der Emittentin über-wiesen hat, erhält eine Verzinsung des Zeichnungsbetrages von 6 % p. a. vom Tag des Einganges der Einlage bis zum 31.3.2012.

Prognose der Ausschüttungen/EntnahmenAnleger erhalten nach der Prognose Ausschüttungen in Höhe von 311 % über die betrachtete Laufzeit. Nähere Erläuterungen zu den der dargestellten Ausschüttungsreihe zugrunde�liegenden�Annahmen�finden�Sie�in�der�Ergebnis-�und�Liquiditätsprognose�und�den�Erläuterungen�ab�Seite�38.�

Haftungsbegrenzung der KommanditistenÜber das eingezahlte Kommanditkapital hinaus besteht keine�Nachschusspflicht�(siehe�auch�Seite�60).

Steuerliche AuswirkungenDen Kommanditisten werden als Mitunternehmern die steu-erlichen Ergebnisse der Gesellschaft anteilig zugerechnet. Einzelheiten zu der steuerlichen Auswirkung einer Beteili-gung sind im Kapitel „Grundlagen der steuerlichen Konzep-tion“ ab Seite 63 dargestellt.

Chancen der AnlageDie Prognosen über die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung bein-halten nach Einschätzung der Emittentin hohe Sicherheitsab-schläge. Daher sind höhere Ausschüttungen als geplant mög-lich.�Details�finden�Sie�im�Kapitel�„Die�Chancen“�ab�Seite�25.

Grafik der Ausschüttungen/Entnahmen (Prognose)

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Risiken

Handelbarkeit (Fungibilität) der Kommanditanteile

Anteile an einer Kommanditgesellschaft sind nur eingeschränkt handelbar. Bei einem Verkauf kann daher evtl. kein angemessener Kaufpreis erzielt werden.

Majorisierung bei Gesellschafterbeschlüssen

In der Gesellschafterversammlung ist es möglich, dass eine Mehrheit von Anlegern Beschlüsse fasst, die nicht im Interesse aller Anleger sind und die Ausschüttungen an die Anleger reduzieren können.

PersönlicheAnteilsfinanzierung

Bei�Darlehensfinanzierung�der�Anteile�besteht�die�Möglichkeit,�bei�ausblei-benden Ausschüttungen das Darlehen nicht mehr aus diesen bedienen zu können. Darlehenszinsen und Darlehenstilgung müssten dann aus dem sonstigen Vermögen des Anlegers geleistet werden.

Anlegerhaftung Wird die Kommanditeinlage durch Entnahmen (Ausschüttungen) oder zusätz-liche Zahlungen unter die geleistete Einlage gemindert, kann die Haftung wieder�aufleben.�

Steuerrecht Veränderungen der steuerrechtlichen Grundlagen während der Dauer der Beteiligung könnten nachteilige Folgen für die Besteuerung der Erträge beim Anleger haben.

Einzahlung gezeichneterKapitaleinlagen

Die verspätete oder unterbleibende Einzahlung gezeichneter Kapitaleinlagen kann zu unzureichender Kapitalisierung des Fonds und so zur Notwendigkeit einer Rückabwicklung des Fonds oder zu einer Reduzierung der Ausschüt-tungen an die Anleger führen.

A. Risiken auf Ebene des Anlegers

B. Risiken auf Ebene der Fondsgesellschaft

Mehrstufigkeit der Investmentstruktur

Die�Mehrstufigkeit� von�Fonds-�und�Projektgesellschaft� kann�zu�einer�Stei-gerung einzelner Risiken führen und hierdurch die Ausschüttungen an die Anleger reduzieren.

Rückabwicklung Bei einer Rückabwicklung des Fonds könnten Rückzahlungsansprüche der Anleger nicht in vollem Umfang durchsetzbar sein. Dies könnte zu einem teil-weisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Schlüsselpersonen Der Verlust von unternehmerisch für den Fonds handelnden Personen kann sich nachteilig auf das Ergebnis der Gesellschaft auswirken und hierdurch die Ausschüttungen an die Anleger reduzieren.

Beratungsfehler, Managementfehler und Gutachtenfehler

Beratungs- und Gutachtenfehler interner und externer Berater oder Manage-mentfehler können zu Mehrausgaben oder Mindereinnahmen führen und hierdurch die Ausschüttungen an die Anleger reduzieren.

Änderung der Rechtslage Änderungen der Rechtslage könnten die Liquidität der Fondsgesellschaft reduzieren. Dies könnte zu verminderten oder ausbleibenden Ausschüttun-gen an die Anleger führen.

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Risiken

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Spätere Fertigstellung der Anlagen

Die Biogasanlage könnte aufgrund unvorhergesehener Ereignisse später als geplant fertiggestellt werden.

Schlechtleistung, Leistungs-ausfall und Insolvenz von Vertragspartnern

Ausbleibende oder fehlerhafte Leistungen von Vertragspartnern oder deren Insolvenz�könnten�zu�finanziellen�Einbußen�führen.

Technische Verfügbarkeit Ausfallzeiten der Biogasanlage durch technische Defekte, die das kalkulierte Maß überschreiten, könnten die Ausschüttungen reduzieren.

Rohstoffversorgung Trotz Vorliegen von langfristigen Lieferverträgen kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Versorgung der Biogasanlage mit Rohstoffen nicht vollstän-dig erreicht wird oder dass nach Ablauf der Vertragslaufzeit Preiserhöhungen für die Rohstoffe hingenommen werden müssen.

Verringerung des Gaspreises Die Abnahme des auf Erdgasqualität aufbereiteten Biogases ist für 15 Jahre gesichert. Danach besteht die Möglichkeit einer Preisreduzierung.

Prozessbiologie Störungen des biochemischen Prozesses der Biogasproduktion durch Tem-peraturschwankungen, Rohstoffqualität etc. können die Biogasproduktion mindern.

Ausfall der Gasaufbereitung Ein Ausfall der Gasaufbereitung würde zu verminderter Gaseinspeisung führen.

Versicherungsschutz bei Schadensfällen

Unvorhergesehene�Lücken�im�Versicherungsschutz�könnten�zu�finanziellen�Einbußen bei den Projektgesellschaft führen. Nach einem Schadensfall kön-nen sich die Versicherungsprämien erhöhen.

Beschädigung oder Zerstö-rung der Anlagen

Die Biogasanlage könnte beschädigt oder zerstört werden, ohne dass Versi-cherungsschutz besteht.

Kontokorrent- und Betriebsmittelkredit

Die Projektgesellschaft könnte den erforderlichen Kontokorrent- und Betriebsmittelkredit nicht, nicht im geplanten Umfang, nicht zu den geplanten Konditionen oder nicht mit der geplanten Laufzeit erhalten.

Klagen und Widersprüche Gegen die für die Biogasanlage notwendige bau- oder immissionsschutz-rechtliche Genehmigung könnte Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben werden.

Behördliche Auflagen Nachträgliche�behördliche�Auflagen�für�den�Betrieb�der�Biogasanlage�könn-ten� zu�einer� nicht� vorhersehbaren� finanziellen�Belastung�der�Fondsgesell-schaft oder zur Einstellung des Betriebes führen.

C. Risiken auf Ebene der ProjektgesellschaftDie nachfolgend beschriebenen Risiken können zu verminderten oder ausbleibenden Ausschüttungen an die Anleger führen.

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Risiken

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Verzinsung liquider Mittel Die Verzinsung für liquide Mittel könnte geringer ausfallen als geplant.

Netzanschluss Der Netzanschluss der Biogasanlage könnte durch den Netzbetreiber verzö-gert werden.

Betriebskosten Die tatsächlich anfallenden Betriebskosten könnten höher ausfallen als geplant.

Prognosen Prognosen, auf denen die Angaben dieses Prospektes beruhen, könnten sich als unzutreffend erweisen.

Netzunterbrechung Wegen Netzunterbrechung könnte die Gas- und Stromeinspeisung zeitweise nicht möglich sein.

Betriebsunterbrechung Störungen oder Schadensereignisse an der Biogasanlage könnten zu Betriebsunterbrechungen führen.

Betriebsdauer der Anlage Die Anlagen könnten die geplante Betriebsdauer nicht erreichen.

Nutzungseinschränkungendurch Behörden

Behörden könnten eine Beschränkung oder die Einstellung des Betriebes der Biogasanlage anordnen.

Anspruchsverjährung und-durchsetzung

Anspruchsbegründende Tatsachen (z. B. Mängel) könnten erst nach der Ver-jährung erkannt werden.

Betriebshaftung Die Haftung als Anlagenbetreiber gegenüber geschädigten Dritten könnte das Ergebnis der Gesellschaft reduzieren.

Wärmeverkauf Der Verkauf der bei der Verstromung des Biogases entstehenden Wärme könnte geringer ausfallen als geplant.

Verkauf des aufbereiteten Biogases

Nach Ablauf der 15-jährigen Laufzeit des Einspeisevertrages über das auf-bereitete Biogas sind Preisreduzierungen möglich.

Wegfall der Voraussetzungen einer Rohstoffvergütungs- klasse

Können die Voraussetzungen der Rohstoffvergütungsklassen nach dem EEG 2012 nicht erfüllt werden, verschlechtert sich die Wirtschaftlichkeit.

Fortsetzung: C. Risiken auf Ebene der ProjektgesellschaftDie nachfolgend beschriebenen Risiken können zu verminderten oder ausbleibenden Ausschüttungen an die Anleger führen.

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Risiken

Grundsätzliche RisikoerwägungenEine Beteiligung an der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG ist eine unternehmerische Beteiligung und als solche mit Unsicherheiten verbunden. Durch zukünftige Entwicklun-gen in rechtlicher, steuerlicher oder wirtschaftlicher Hinsicht kann es zu Abweichungen der tatsächlichen von der pro-gnostizierten Entwicklung der Fondsgesellschaft kommen. Hierdurch könnten sich die Ausschüttungen an die Anleger reduzieren oder ganz ausbleiben.

Maximales RisikoDas maximale Risiko für den Anleger besteht im vollständi-gen Verlust des investierten Kapitals. Wird die Beteiligung statt�aus�Eigenmitteln�durch�Darlehen�fremdfinanziert,�müss-ten zudem die Darlehenszinsen und die Darlehenstilgung gezahlt und möglicherweise Steuernachzahlungen geleistet werden, auch wenn keine Ausschüttungen erfolgen. Diese Zahlungen müssten dann aus dem sonstigen Vermögen des Anlegers geleistet werden. Die Emittentin rät daher von einer�Fremdfinanzierung�von�Kommanditanteilen�ab.

Kenntnisnahme des Prospektes und Prüfung der individuellen SituationVor einer Investition in die hier angebotene Vermögensan-lage sollte der Anleger den Inhalt dieses Prospektes einge-hend zur Kenntnis nehmen. Da jeder Anleger mit einer Betei-ligung individuelle Ziele verfolgen kann, sollten die Angaben und Annahmen in diesem Prospekt unter Berücksichtigung der individuellen Situation sorgfältig geprüft werden. Gege-benenfalls sollte sich der Anleger vor dem Beitritt von einem fachkundigen Dritten seines Vertrauens beraten lassen.

A. Risiken auf Ebene des Anlegers

Handelbarkeit (Fungibilität) der KommanditanteileEinen nennenswerten öffentlichen Handelsplatz für Kom-manditanteile, wie z. B. eine amtliche Börse, gibt es der-zeit nicht. Die in den letzten Jahren entstandenen nicht amtlichen Zweitmarkt-Börsen für den Handel „gebrauchter“ Kommanditanteile sind noch im Aufbau begriffen, so dass hiervon� noch� keine� signifikante� Nachfrage� erwartet� wer-den� kann.� Zudem� profitieren� Zweiterwerber� in� der� Regel�nicht wie Ersterwerber von den steuerlichen Effekten der Anfangsjahre des Fonds. Bei einem Verkauf besteht daher das Risiko, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Erwerber gefunden werden kann oder eine Veräußerung nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann.

Majorisierung bei GesellschafterbeschlüssenEs besteht die Möglichkeit, dass sich eine Gruppe von Gesellschaftern zusammenschließt und in Gesellschaftsver-sammlungen Beschlüsse durch Majorisierung herbeiführt,

die nicht im Interesse aller Anleger sind. Da die Gesellschaf-terversammlung mit Mehrheit entscheidet, können sich für den�in�der�Minderheitsposition�befindlichen�Anleger�auch�bei�Abgabe seiner Stimme wirtschaftliche und steuerliche Nach-teile ergeben, durch die die Ausschüttungen oder der Wert der Kommanditanteile bei einer Veräußerung gemindert werden.

Persönliche AnteilsfinanzierungIm� Falle� einer� vollständigen� oder� teilweisen� Fremdfinan-zierung der Kapitalanlage durch den Anleger besteht das Risiko, dass die Ausschüttungen/Entnahmen aus die-sem Beteiligungsangebot nicht ausreichen, um sämtliche Zins-�und�Tilgungsleistungen�für�die�Fremdfinanzierung�zu�erbringen.�Diese�Verpflichtung�aus�einer�Fremdfinanzierung�besteht auch dann, wenn Ausschüttungen/Entnahmen nicht wie prognostiziert erfolgen. In diesen Fällen müsste der Anleger�weitere�Mittel�zur�Rückführung�der�Fremdfinanzie-rung samt Zinsen aufwenden. Die Anbieterin rät von einer Fremdfinanzierung�der�Beteiligung�ausdrücklich�ab.

AnlegerhaftungDie Haftung eines Kommanditisten ist grundsätzlich auf die Höhe der im Handelsregister eingetragenen Einlage beschränkt. Diese ist identisch mit dem Zeichnungsbe-trag. Werden die Kapitalanteile jedoch durch übermäßige Entnahmen (Ausschüttungen) oder zusätzliche Zahlungen unter die geleistete Einlage gemindert, lebt die Haftung wie-der auf. Gleiches gilt, soweit Entnahmen getätigt werden, während der Kapitalanteil des Kommanditisten durch steu-erliche Verluste unter den Betrag der eingezahlten Kom-manditeinlage gemindert wurde. In beiden Fallen besteht das Risiko, dass der Anleger gewährte Ausschüttungen an die Gesellschaft zurückzahlen oder für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften muss.

SteuerrechtDie dargestellten Prognosen zur zukünftigen steuerlichen Behandlung der Fondsgesellschaft und eines Anlegers, der in�Deutschland�lebt�und�uneingeschränkt�steuerpflichtig�ist,�wurden mit einem Vertreter des steuerberatenden Berufs-standes abgestimmt. Es kann jedoch nicht ausgeschlos-sen werden, dass sich die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen des Fonds im Laufe der Zeit ändern. Die in diesem Prospekt dargestellten steuerlichen Aspekte beruhen nicht auf einer verbindlichen Auskunft der zustän-digen Finanzbehörden. Eine anders lautende Auffassung durch die Finanzbehörden oder Finanzgerichte oder eine Änderung des Steuerrechts durch den Gesetzgeber könnte zu einer steuerlichen Belastung der Fondsgesellschaft füh-ren, die höher ist als prognostiziert. Dies könnte zu einem ungünstigeren Geschäftsverlauf der Fondsgesellschaft und dadurch zu niedrigeren Ausschüttungen führen.

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Risiken

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Einzahlung gezeichneter KapitaleinlagenEs besteht das Risiko, dass Anleger ihre Kapitaleinlage nicht oder erst verspätet leisten. Dies hätte zur Folge, dass weniger oder unzureichend Kapital für Investitionen zur Verfügung stünde oder die Fondsgesellschaft die geschul-deten� Einlagen� zwischenfinanzieren� müsste.� Gleichzeitig�würde der prozentuale Anteil der Nebenkosten der Investi-tion steigen. Dies könnte im schlechtesten Falle zur Rück-abwicklung des Fonds führen, andernfalls zumindest die Einnahmen der Fondsgesellschaft schmälern und damit die Ausschüttungen an die Anleger reduzieren.

B. Risiken auf Ebene der Fondsgesellschaft

Mehrstufigkeit der InvestmentstrukturDie Fondsgesellschaft investiert nicht unmittelbar in die Bio-gasanlage, sondern mittelbar über eine Beteiligung an einer Projektgesellschaft.�Durch�die�Zweistufigkeit�der�Fondsstruktur�kann es bei Eintritt von Risiken auf den beiden Ebenen zu einer Steigerung der Risiken kommen. Hierdurch könnten die Ein-nahmen der Fondsgesellschaft vermindert und die Ausschüt-tungen an die Anleger niedriger ausfallen als prognostiziert.

RückabwicklungGrundsätzlich ist eine Rückabwicklung des Fonds nicht vor-gesehen. Sollte es dennoch dazu kommen, so besteht ein Anspruch des Anlegers auf Rückzahlung des investierten Kapitals. Der Rückzahlungsanspruch des Anlegers könnte aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten der Fondsgesell-schaft nicht oder nicht in vollem Umfang durchsetzbar sein. Dies könnte zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

SchlüsselpersonenDas wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft und damit die Höhe der Ausschüttungen an die Anleger hängen auch von der unternehmerischen Tätigkeit der Geschäfts-führung der Fondsgesellschaft sowie derjenigen der Pro-jektgesellschaft ab. Dies betrifft ebenso das Management des mit der Errichtung der Biogasanlage betrauten Gene-ralunternehmers sowie der externen Berater und Vertrags-partner der Fondsgesellschaft oder der Projektgesellschaft. Der Verlust von Mitgliedern der Geschäftsführung oder lei-tender Mitarbeiter dieser Unternehmen könnte sich deshalb nachteilig auf die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsge-sellschaft auswirken. Dies könnte dazu führen, dass Aus-schüttungen nicht oder nicht in der prognostizierten Höhe geleistet werden können.

Beratungsfehler, Managementfehler und GutachtenfehlerFehler in den Ertragsgutachten sowie Beratungsfehler interner oder externer Berater können nicht ausgeschlossen werden. Zudem besteht das Risiko, dass das Management auf Ebene der Projektgesellschaft und/oder der Fondsgesellschaft

Fehlentscheidungen trifft. Dies könnte dazu führen, dass die Einnahmen der Projektgesellschaft, und damit auch der Fondsgesellschaft, niedriger ausfallen als prognostiziert, was verminderte Ausschüttungen an die Anleger zur Folge hätte.

Änderung der RechtslageAuf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird ein kleiner Teil des erzeugten Biogases, der nicht auf Erdgasqualität aufbereitet und eingespeist wird, in einem Blockheizkraftwerk verstromt und an den jeweiligen Ener-gieversorger verkauft. Die Energieversorger sind nach dem EEG�verpflichtet,�diesen�Strom�20�Jahre�lang�zu�einem�fes-ten Preis zu vergüten. Auf absehbare Zeit ist die Mehrheit der Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien auf die durch das EEG gewährleisteten Vergütungen angewiesen, da die Gestehungskosten für Strom aus Erneuerbaren Ener-gien zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung über den aktuel-len Marktpreisen liegen. Ein Wegfall oder nachteilige Ände-rungen dieses Gesetzes oder anderer Fördermechanismen, insbesondere eine Verringerung der Vergütungssätze oder ein Wegfall des Anspruchs auf privilegierte Einspeisung in das Energieverteilungsnetz, könnten dazu führen, dass die Anlagen nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Hierdurch könnten sich die Ausschüttungen an die Anleger reduzieren oder ganz ausbleiben. Änderungen oder die Auf-hebung dieses Gesetzes könnten die Einnahmensituation der� Gesellschaft� daher� negativ� beeinflussen.� Ein� Wegfall�oder die Einschränkung der EEG-Förderung könnte z. B. dann�eintreten,�wenn�das�EEG�modifiziert�oder�als�solches�abgeschafft würde. Letzteres wäre nicht auszuschließen für den Fall, dass das EEG gegen höherrangiges Recht, insbe-sondere gegen EU-Recht, verstoßen würde.

Eine zukünftige Rechtsprechung zuungunsten des EEG ist grundsätzlich vor dem Hintergrund der weiter gehenden Libe-ralisierung des Strommarktes auf europäischer Ebene nicht völlig auszuschließen. In diesem Fall könnte der deutsche Gesetzgeber gezwungen sein, das EEG einschließlich der Regelungen der Mindestentgelte ganz oder teilweise aufzu-heben. Dadurch könnte der wirtschaftliche Betrieb der Bio-gasanlage gefährdet sein, was zu verminderten Ausschüt-tungen oder einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Kapitaleinlage führen könnte. Zudem können Änderun-gen in der Gesetzgebung im Genehmigungs-, Steuer- und Energierecht dazu führen, dass die Biogasanlage nicht oder nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kann. Dies kann zu niedrigeren oder ausbleibenden Ausschüttungen führen.

C. Risiken auf Ebene der Projektgesellschaft

Spätere Fertigstellung der AnlagenEs ist möglich, dass sich durch den Eintritt unvorhergese-hener Ereignisse bei der Errichtung der Anlagen die Bau-zeit verlängert und diese deshalb nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt in Betrieb gehen können. Da dann erst später als

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angenommen mit der Aufbereitung des gewonnen Bioga-ses auf Erdgasqualität und der Einspeisung dieses Gases in das allgemeine Erdgasnetz sowie mit der Produktion von Strom, dessen Einspeisung in das Stromnetz und mit dem Verkauf von Wärme begonnen werden kann, könnten sich die Ausschüttungen an die Anleger zumindest im ersten und zweiten Geschäftsjahr entsprechend vermindern.

Schlechtleistung, Leistungsausfall und Insolvenz von VertragspartnernDurch Verzögerungen bei der Leistungserbringung oder mangelhafte Leistungsausführung von Unternehmen, die sich�vertraglich�hierzu�verpflichtet�haben,�könnte�die�Projekt-gesellschaft geringere Erträge erwirtschaften als geplant. Sollten Vertragspartner der Projektgesellschaft mit ihren geschuldeten Leistungen, z. B. im Falle der Insolvenz, ganz ausfallen oder ist es notwendig, z. B. bei Vertragsauslauf oder Kündigung neue Verträge abzuschließen, so besteht das Risiko, neue Vertragspartner nicht oder nur zu schlech-teren� Konditionen� verpflichten� zu� können.� Ferner� könnten�beim Ausfall eines wichtigen Vertragspartners die von die-sem vertraglich zugesagten oder der Projektgesellschaft gesetzlich zustehenden Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzleistungen entfallen. Dies könnte zusätzliche, nicht prognostizierte Aufwendungen der Projektgesellschaft zur Reparatur etwaiger Mängel erforderlich machen. Auch besteht die Möglichkeit, dass der Haftungsumfang dieser Forderungen möglicherweise die Kapitalkraft dieses Unter-nehmens übersteigt. Es ist daher nicht auszuschließen, dass Ansprüche nicht oder nicht in vollem Umfang durchgesetzt werden könnten. Die Insolvenz des Gasnetzbetreibers oder des Energieversorgers kann zu Unterbrechungen hinsicht-lich der Erlöszahlungen aus der Gas-und Stromeinspeisung führen. In der Folge eines der vorstehend geschilderten Ereignisse könnten sich die Einnahmen der Projektgesell-schaft und damit auch der Fondsgesellschaft vermindern und dazu führen, dass Ausschüttungen nicht oder nicht in der prognostizierten Höhe geleistet werden können.

Technische VerfügbarkeitIn den Prognosen über den Gas-, Strom- und Wärmeertrag der Biogasanlage sind Sicherheitsabschläge auf die tech-nische Verfügbarkeit der unterschiedlichen Anlagen bereits eingerechnet. Diese beinhalten u. a. Abschläge für planmä-ßige Wartungen und Reparaturen. Darüber hinausgehende Ausfallzeiten durch technische Defekte der Biogasanlage würden zu einer Reduktion der Gas-, Strom- und Wärme-produktion und der Einspeiseerlöse, zu geringeren Einnah-men der Projektgesellschaft und der Fondsgesellschaft und damit zu verminderten oder ausbleibenden Ausschüttungen an die Anleger führen.

RohstoffversorgungDer Betrieb der Biogasanlage setzt eine ausreichende Verfügbarkeit der benötigten Einsatzstoffe voraus. Die

Rohstoffversorgung für die Biogasanlage Barleben ist durch langfristige Verträge (15 Jahre) mit den Landwirten zu 100 % gesichert.

Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die ausreichende Versorgung der Anlagen dennoch nicht oder nicht�rechtzeitig�erreicht�werden�kann,�weil�die�Rohstofflie-feranten nicht die vertraglich zugesicherten Mengen oder Qualitäten zur Verfügung stellen können oder wollen (z. B. aufgrund schlechter Ernten, Naturkatastrophen, gesetzli-cher oder behördlicher Abgabebeschränkungen, Betriebs-aufgabe oder Insolvenz von Lieferanten). In diesem Fall wäre ein Zukauf aus anderen Quellen zu möglicherweise höheren Preisen notwendig. Dies würde das Ergebnis der Projektgesellschaft schmälern und könnte zu geringeren Ausschüttungen führen als geplant.

Versorgungsengpässe könnten sich auch aus der Logistik ergeben, wenn Schwierigkeiten beim Transport auftreten. Sollte eine ausreichende Belieferung der Anlagen mit Roh-stoffen nicht oder nicht rechtzeitig sichergestellt werden können, könnte sich die vorgesehene Biogasproduktion ver-zögern oder vermindern. Dies würde zu Einnahmeausfällen führen, welche die Ausschüttungen mindern könnten.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass die benötigten Ein-satzstoffe nach Ablauf der Vertragslaufzeit zu höheren Kos-ten eingekauft werden müssen, als geplant. Dies könnte zu einem erhöhten Kostenaufwand führen, der die Ausschüt-tungen an die Anleger mindern könnte.

Verringerung des GaspreisesDie Abnahme des auf Erdgasqualität aufbereiteten Biogases ist für 15 Jahre vertraglich gesichert. Nach Ablauf der Ver-tragslaufzeit besteht die Gefahr, dass das Biogas nicht mehr zu dem kalkulierten Preis verkauft werden kann. Dies könnte zu niedrigeren Einnahmen der Projektgesellschaft und damit zu niedrigeren Ausschüttungen an die Fondsgesellschaft führen.

ProzessbiologieDie Gasausbeute und der für den Brennwert des Biogases maßgebliche Methangehalt hängen im Wesentlichen von den Einsatzstoffen und der Prozessbiologie ab. Die Rohstoffqua-litäten können wetter- und lagerungsbedingten Schwankun-gen unterliegen, die sich mindernd auf die Gaserträge aus-wirken.�Auch� die�Stabilität� der�Prozessbiologie� beeinflusst�die Gasproduktion. Wesentliche Störungen können durch Schwankungen in der Zusammensetzung der Einsatzstoffe, durch die Einleitung von Fremd- und Hemmstoffen oder durch Temperaturschwankungen auftreten. Im Extremfall könnten die biologischen Prozesse im Fermenter vollständig zum Erliegen kommen, so dass die Gasproduktion für einen längeren Zeitraum unterbrochen wäre. Eine dauerhaft gerin-gere Gasausbeute würde die Erlöse der Biogasanlage und die Ausschüttungen an die Anleger vermindern.

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Risiken

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Ausfall der GasaufbereitungEin teilweiser oder vollständiger Ausfall der Gasaufberei-tung könnte die Menge des aufbereiteten Biogases redu-zieren und dadurch zu einer verminderten Gaseinspeisung führen. Dies hätte verminderte Einnahmen bzw. erhöhte Ausgaben der Projektgesellschaft und damit verminderte Auszahlungen an die Kommanditisten der Fondsgesell-schaft zur Folge.

Versicherungsschutz bei SchadensfällenFür�die�Deckung�von�Bau-,�Betriebs-�und�Haftpflichtrisiken�werden Versicherungen abgeschlossen. Dennoch sind Lücken im Versicherungsschutz nicht auszuschließen, so dass Schäden möglicherweise nicht oder nur teilweise abgedeckt sind. Eingetretene Versicherungsfälle können zu einer Erhöhung der Versicherungsprämien, gegebenen-falls auch zum Wegfall des Versicherungsschutzes füh-ren, sofern keine alternative Versicherung für diesen Fall gefunden würde. Es könnte sein, dass die entsprechenden Risiken infolge des Schadenseintritts nicht mehr oder nicht mehr vollumfänglich versicherbar sind und Schäden dann von der Projektgesellschaft selbst getragen werden müs-sen. Hieraus könnten sich höhere Ausgaben für die Projekt-gesellschaft ergeben, was zu geringeren Ausschüttungen an die Kommanditisten der Fondsgesellschaft führen kann. Gleiches gilt, wenn ein Schaden von der Versicherung zwar reguliert wird, die Projektgesellschaft aber einen gewissen Selbstbehalt zu übernehmen hätte.

Beschädigung oder Zerstörung der AnlagenDie Folgen der völligen oder teilweisen Zerstörung der Bio-gasanlage trägt, soweit dies nicht durch einen Full-Service-Vertrag bzw. entsprechende Versicherungen abgedeckt wird, die Projektgesellschaft. Eine Zerstörung der Biogas-anlage würde einen langfristigen Nutzungsausfall bedeu-ten, gegebenenfalls Ersatz- bzw. Erweiterungsinvestitio-nen notwendig machen und im Extremfall zur vorzeitigen Beendigung des Betriebes der Biogasanlage führen. Dies hätte verminderte Einnahmen bzw. erhöhte Ausgaben der Projektgesellschaft und damit verminderte Auszahlungen an die Kommanditisten der Fondsgesellschaft zur Folge.

Kontokorrent- und Betriebsmittelkredit Die� Fremdfinanzierung� der� Projektgesellschaft� wird� zum�einen durch langfristige Kredite gewährleistet. Diese Ver-träge wurden bereits unterzeichnet. Zudem soll die Pro-jektgesellschaft jedoch einen Teil des Fremdkapitalbe-darfs über einen kurz- bis mittelfristigen Kontokorrent- und Betriebsmittelkredit decken. Bei diesem besteht die Gefahr, dass er erstmalig nicht, nicht zu den geplanten Konditionen, nicht mit der geplanten Laufzeit oder nicht in dem geplanten Umfang erreicht werden kann. Wegen der Kurz- bis Mittel-fristigkeit kann es zudem sein, dass bei einer Verlängerung oder Erneuerung des Kredits dieser nicht, nicht zu den geplanten Konditionen, nicht mit der geplanten Laufzeit oder

nicht in dem geplanten Umfang vertraglich gesichert wer-den kann. Ungünstigere Kreditkonditionen oder die Verwei-gerung eines Kredits würden zu einem reduzierten Ergebnis der Projekt- und der Fondsgesellschaft und damit zu gerin-geren oder ausbleibenden Ausschüttungen führen. Da für die Projekte bis dahin bereits Anlaufkosten entstanden sind, würden die Anleger in einem solchen Falle das investierte Kapital nicht in vollem Umfang zurück erhalten.

Klagen und WidersprücheDa für die Biogasanlage behördliche (bau- und immissions-schutzrechtliche) Genehmigungen bestehen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass gegen diese Verwaltungs-akte Widersprüche eingelegt oder Klagen erhoben werden. Hierdurch kann es zu Verzögerungen beim Bau und der Fer-tigstellung kommen. Ist die Anlage bereits errichtet, besteht die Möglichkeit, dass die Genehmigungen behördlich oder gerichtlich�wieder�entzogen�oder�nur�unter�Auflagen�erteilt�werden. In diesen Fällen kann es zu Abweichungen von der Prognose- und Renditerechnung und somit zu niedrigeren Ausschüttungen an die Anleger kommen.

Behördliche AuflagenNachträgliche� behördliche� Auflagen� für� den� Betrieb� der�Anlagen können zu zusätzlichen Ausgaben und damit zu finanziellen�Belastungen�der�Fondsgesellschaft�führen,�die�in der Investitionsplanung bisher nicht berücksichtigt wer-den konnten. Dies könnte zu nachteiligen Abweichungen gegenüber der Investitionsrechnung und der Ergebnispro-gnose führen. Für den Anleger könnte dies verzögerte oder verringerte Ausschüttungen nach sich ziehen.

Verzinsung liquider MittelDie Projektgesellschaft beabsichtigt, liquide Mittel kurz- bis mittelfristig anzulegen. Sollte die Verzinsung, von der in der Prognoserechnung ausgegangen wurde, nicht zu erzielen sein, könnte dies zu einem geringeren Ergebnis der Projekt- und damit auch der Fondsgesellschaft führen. Dies kann die Ausschüttungen an die Anleger vermindern.

Netzanschluss (Strom und Gas)Der jeweilige örtliche Stromnetzbetreiber ist nach dem EEG zur Abnahme von Strom aus Erneuerbaren Energien ver-pflichtet.�Sollte�der�geplante�Netzanschluss�jedoch�nicht�in�der�zugesagten�Form�und�Anlagenkonfiguration�oder�nicht�rechtzeitig realisiert werden, könnte dies zu niedrigeren Ein-speisevergütungen, erhöhten Kosten und damit zu vermin-derten Ausschüttungen führen. Auch könnte es dazu kom-men, dass der Anschluss an das Gasnetz zur Einspeisung des auf Erdgasqualität aufbereiteten Biogases nicht oder nicht fristgerecht fertiggestellt wird. Hierdurch könnte nicht oder nicht rechtzeitig mit der Einspeisung des Gases in das öffentliche Gasnetz begonnen werden, was zu verminder-ten Einnahmen der Projektgesellschaft und damit zu ver-minderten Ausschüttungen an die Anleger führen könnte.

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BetriebskostenFür die Wartung und Instandhaltung der Biogasanlage wird ein Service- und Wartungsvertrag und für die Betriebsfüh-rung der Anlage ein Betriebsführungsvertrag abgeschlos-sen. Hierbei besteht zum einen das Risiko, dass die Ver-gütung, die hinsichtlich der Höhe an bestimmte Indizes gebunden ist, stärker steigt als prognostiziert, was zu einer Belastung des Ergebnisses der Projektgesellschaft führen würde.

Nach Ablauf der festen Vertragslaufzeit oder im Falle der Kündigung des Vertrages besteht zudem die Möglichkeit, dass dann für dieselben Leistungen ein höherer Preis gezahlt werden muss und sich die Betriebskosten dadurch erhöhen, was zu einer Verminderung des Ergebnisses der Projektgesellschaft führen würde.

Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass ein Vertrag mit denselben Leistungen nicht mehr abgeschlossen werden kann. Alle hier genannten Fälle können zu verminderten Einnahmen der Fondsgesellschaft und damit zu geringeren Ausschüttungen an die Anleger führen.

PrognosenDieser Prospekt enthält zukunftsgerichtete Aussagen, ins-besondere subjektive Zielvorstellungen zur künftigen Ent-wicklung der Projekt- und der Fondsgesellschaft, sowie Prognosen, die naturgemäß mit Unsicherheiten verbun-den sind. Diese geben die gegenwärtigen Einschätzungen und Erwartungen der Emittentin im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wieder. Prognosen sind in diesem Prospekt durch die Formulierungen „Prognose“ und „prognostiziert“ gekennzeichnet.

Die Einschätzungen und Erwartungen basieren auf Erfah-rungswerten sowie Marktanalysen und Recherchen. Diese können sich als unzutreffend erweisen. Es ist nicht auszu-schließen, dass die tatsächlichen Erträge der Biogasanlage erheblich niedriger sein wird als angenommen. Hierdurch würde die wirtschaftliche Situation der Projektgesellschaft schlechter ausfallen als prognostiziert. Dann könnten Aus-schüttungen an die Kommanditisten der Fondsgesellschaft nicht oder nicht in der prognostizierten Höhe geleistet werden.

NetzunterbrechungEs könnte sein, dass durch Unregelmäßigkeiten in der allge-meinen Stromversorgung oder Unterbrechung des Netzan-schlusses keine Einspeisung von Gas und / oder von Strom erfolgen kann und die Projektgesellschaft hierfür keine oder nur eine der Höhe nach begrenzte Entschädigung erhält. Dies würde zu einer Verminderung der Einnahmen der Pro-jekt- und damit der Fondsgesellschaft führen. Dies hätte zur Folge, dass Ausschüttungen an die Anleger nicht oder nicht in der prognostizierten Höhe geleistet werden können.

BetriebsunterbrechungAufgrund von Störungen oder Schadensereignissen an der Biogasanlage kann es zu Betriebsunterbrechungen kommen. Während dieser Unterbrechungen können nur verringerte Mengen oder gar kein Gas und/oder Strom ein-gespeist oder Wärme verkauft werden. Das könnte, wenn die abgeschlossenen Versicherungen nicht eingreifen, die Liquidität der Projektgesellschaft und damit der Fondsge-sellschaft vermindern und dazu führen, dass Ausschüttun-gen nicht oder nicht in der prognostizierten Höhe geleistet werden können.

Betriebsdauer der AnlageDie Biogasanlage könnte aufgrund von Ursachen, die nicht unter die Gewährleistung des Herstellers fallen und auch nicht versicherungsrechtlich abgesichert wurden, ihre geplante Betriebsdauer von mindestens 20 Jahren nicht erreichen. Dies kann insbesondere in Fällen ungewöhnlich großer Abnutzung einzelner Anlagenteile geschehen. Das könnte die Liquidität der Projekt- und der Fondsgesellschaft vermindern und dazu führen, dass Ausschüttungen nicht oder nicht in der prognostizierten Höhe geleistet werden können.

Nutzungseinschränkungen durch BehördenBehördlich angeordnete Betriebseinschränkungen zu Las-ten der Biogasanlage können zu Einnahmeausfällen führen, die nicht durch Versicherungen oder Vertragspartner der Projektgesellschaften auszugleichen wären. Das könnte die Liquidität der Projekt- und der Fondsgesellschaft ver-mindern und dazu führen, dass Ausschüttungen nicht oder nicht in der prognostizierten Höhe geleistet werden können.

Anspruchsverjährung und -durchsetzungIm Rahmen des Errichtungsvertrages über den Bau der Bio-gasanlage hat der Vertragspartner Gewährleistungen und Garantien zur Qualität und Leistungsfähigkeit der Anlagen abgegeben. Es könnte sein, dass Sach- und Rechtsmän-gel bezüglich der Anlagen erst nach Ablauf der vereinbar-ten Verjährungsfrist erkannt und dann nicht mehr geltend gemacht werden können. Die Beweislast für mögliche technische Mängel an dem Investitionsobjekt liegt zudem auf der Käuferseite. In gleicher Weise könnten Ansprü-che gegenüber anderen Vertragspartnern im Rahmen der Errichtung des Projektes nicht rechtzeitig erkannt bzw. gel-tend gemacht werden. Es könnten so zusätzliche Kosten für die Behebung derartiger Mängel entstehen. Dies könnte zu einer Verminderung der Liquidität der Fondsgesellschaft führen und niedrigere Ausschüttungen an die Anleger zur Folge haben.

BetriebshaftungAls Betreiber der Biogasanlage übernimmt die Projektgesell-schaft sämtliche mit dem Betrieb verbundenen Risiken, d. h. insbesondere die Haftung als Anlagenbetreiber gegenüber

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Dritten. Zudem haftet die Projektgesellschaft für die Einhal-tung� der� gesetzlichen� Verkehrssicherungspflichten.� Dies�kann, soweit nicht ausreichend versichert, bei Eintritt eines Schadensfalles die Liquidität der Projektgesellschaft ver-mindern und dazu führen, dass die Fondsgesellschaft nur geringere Ausschüttungen an die Anleger leisten kann als prognostiziert.

WärmeverkaufIm Rahmen des Verkaufs der bei der Verstromung eines Teils des Biogases entstehenden Abwärme als Fernwärme besteht zum einen das Risiko, dass es nicht in dem pro-gnostizierten Ausmaß gelingt, die Wärme an Endkunden zu verkaufen. Zum anderen kann es dazu kommen, dass die geplante Wärmemenge nicht in vollem Umfang abge-nommen wird, z. B. wegen Insolvenz oder Produktionsver-lagerung. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass die Wärmeabnehmer langfristig, z. B. wegen besserer Gebäudeisolierung, weniger Wärme verbrauchen werden als in der Prognoserechnung einkalkuliert. Außerdem ist es möglich, dass wärmere Winter zu niedrigeren Wärme-verkäufen führen. Folge der beschriebenen Risiken wären geringere Einnahmen aus dem Wärmeverkauf und damit auch geringere Ausschüttungen an die Anleger.

Verkauf des aufbereiteten Biogases Nach Ablauf der 15-jährigen Laufzeit des Einspeisevertra-ges über das aufbereitete Biogas, wenn die Konditionen des Einspeisevertrages neu verhandelt werden müssen, besteht die Möglichkeit, dass das Biogas nicht mehr zu demselben Preis oder unter denselben Konditionen verkauft werden kann. Dies könnte zu einer Reduzierung der Einnahmen der Projektgesellschaft und damit zu einer Verminderung der Ausschüttungen an die Anleger führen.

Wegfall der Voraussetzungen einerRohstoffvergütungsklasse Die Kalkulation der Einspeiseerlöse in der Prognoserech-nung beruht auf der Annahme, dass mit dem Betrieb der Biogasanlage – soweit hierbei Gülle und Mais zum Einsatz kommen – die die Rohstoffvergütungsklasse 1 erreicht wird. Nach den Verträgen mit den Landwirten sind diese zur Lie-ferung�entsprechender�Mengen�verpflichtet.�Es�kann�jedoch�nicht ausgeschlossen werden, dass wegen des ungleich-mäßigen Anfalls der Einsatzstoffe nicht zu jedem Zeitpunkt der erstrebte Prozentsatz sichergestellt werden kann. Dies könnte dazu führen, dass die Rohstoffvergütungsklasse 1 für einen Teil oder für die gesamte Laufzeit nicht mehr gel-tend gemacht werden kann. Dies würde zu niedrigeren Ein-nahmen für die Fondsgesellschaft und damit zu niedrigeren Ausschüttungen an den Anleger führen.

Weitere RisikenWeitere wesentliche Risiken existieren nach Kenntnis des Anbieters nicht.

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Zukunftsenergie Biogas

Strom, Wärme und Bio-Erdgas aus nachwachsenden Roh-stoffen sind vielversprechende Wege, um die Energiever-sorgung umweltfreundlich zu gestalten. Hierüber sind sich alle� politischen� Lager� einig.� Energiepflanzen,� die� vor� Ort�wachsen, machen unabhängiger von den endlichen fossilen Energieträgern Erdöl, Erdgas und Kohle.

Energie aus Biomasse schont zudem das Klima und trägt dazu bei, die Klimaschutzziele zu erreichen. Und nicht nur� die�Umwelt� profitiert:�Der�Anbau� von�Energiepflanzen�schafft neue Perspektiven selbst für Landwirte im Nebener-werb, für die die Landwirtschaft sonst kaum mehr rentabel ist.

Biogas aus Biomasse kann dank ausgereifter Technik mit hohem� Wirkungsgrad� und� größter� Effizienz� erzeugt� wer-den,�denn�für�Biogas�wird�die�ganze�Pflanze�verwertet.�So�wird� aus� der� gleichen� Pflanzenmenge� viel� mehr� Energie�freigesetzt�als�bei�Verfahren,�die�nur�bestimmte�Pflanzen-teile nutzen wie beispielsweise die Ölpressung. Selbst aus Nebenprodukten der Landwirtschaft wie Gülle, Mist oder organischen Abfällen entsteht wertvolles Biogas.

Multitalent Biogas sichert Mobilität undEnergieversorgung zugleich Biogas ist ausgesprochen vielseitig. Als immer verfügbare Energiequelle ergänzt Biogas Windkraft und Sonnenener-gie ideal. Denn Biogas liefert Energie rund um die Uhr und ist somit grundlastfähig. Es kann in einem Blockheizkraft-werk verbrannt werden, um Strom und Wärme zu erzeugen. Biogas, das als Bio-Methan aufbereitet wird, kann in Tanks abgefüllt oder in Pipelines transportiert werden. Weil seine Eigenschaften denen des Erdgases gleichen, kann es Erd-gas ersetzen und dessen bestehende Infrastruktur nutzen. An Biogastankstellen kann der Kraftstoff vom Acker von Erdgasfahrzeugen getankt werden und macht so umwelt-freundlich mobil.

Wärme fällt bei der Biogasverstromung automatisch an: Wird aus Biogas Strom gewonnen, kann dabei rund 40 % der Energie umgesetzt werden, die im Biogas enthalten ist. Wird die anfallende Wärme zusätzlich genutzt, steigt die�Energieausbeute�auf�bis�zu�85�%.�Dezentrale�Biogas-Blockheizkraftwerke erzeugen Strom und versorgen gleich-zeitig über ein Nahwärmenetz Krankenhäuser, Schulen, Schwimmbäder oder das benachbarte Dorf mit klimafreund-licher Wärme.

Bakterien produzieren EnergieBiogasanlagen arbeiten nach dem Prinzip des Rinderma-gens. In so genannten Fermentern bauen Bakterien unter Luftabschluss Biomasse ab und erzeugen dadurch Biogas.

Ausgangsmaterial können unterschiedliche Substrate sein. Gülle und Mist sind den Kleinstlebewesen ebenso willkom-men wie Mais- oder Grassilage. Meist werden mehrere Rohstoffe bakterienfreundlich kombiniert. Einem Substrat aus nachwachsenden Rohstoffen (sog. NawaRo wie z. B. Mais) wird meist Gülle beigesetzt, um den Vergasungspro-zess zu stabilisieren.

Biogas besteht vor allem aus Methan, enthält daneben aber auch Kohlendioxid, Stickstoff und weitere Gase wie Spuren von Schwefelverbindungen. Chemisch ist es nahezu iden-tisch mit Erdgas, der Unterschied liegt im Methangehalt: Biogas besteht zu 55 %, Erdgas aus mehr als 96 % Methan.Soll Biogas ins Erdgasnetz eingespeist oder als Kraftstoff genutzt werden, muss der Methangehalt auf den von Erd-gas angehoben werden. Das Biogas wird dann aufbereitet: Alle Spurengase und Wasser werden vollständig entfernt, der Kohlendioxidanteil reduziert. Die Technik hierfür ist praxiserprobt. Vor allem für große Biogasanlagen, die pro Stunde 250 bis 500 m³ Biomethan erzeugen, ist die Gasauf-bereitung längst wirtschaftlich interessant. Besonders dann, wenn ein Gaseinspeisepunkt in der Nähe ist.

Energiepflanzen als ökologisch sinnvoller Rohstoff Energiepflanzen�wie�spezielle�gentechnikfreie�Maiszüchtun-gen liefern besonders hohe Erträge an Biogas. Dazu wird Mais gehäckselt, luftdicht abgeschlossen in Silos verdichtet und dadurch haltbar gemacht. Vor allem Mais-, Gras- oder Getreidesilagen werden in Biogasanlagen vergoren. Beson-ders ertragreich ist der Zwei-Kulturen-Anbau, bei dem die Ackerfläche�sowohl�ökologisch�als�auch�ökonomisch�sinn-voll genutzt wird. Dabei wird im Frühjahr z. B. der Klassi-ker Mais ausgesät und im Herbst geerntet. Danach wird die Zweitkultur – üblicherweise ein Wintergetreide – angebaut. Ein weiterer Vorteil kommt hinzu: In den Gärrückständen sind noch alle Mineralien und Spurenelemente erhalten, die dem�Boden�zuvor�durch�das�Pflanzenwachstum�entzogen�wurden. Der Gärrückstand ist daher zugleich wertvoller Dünger. Gülle wird durch den Gärvorgang sogar zu einem höherwertigen� Pflanzennährstoff� veredelt,� als� wenn� sie�direkt auf die Felder ausgebracht wird.

Biogas ist klimafreundlich und CO2-neutralWird Biogas verstromt, wird genau so viel CO2 freigesetzt, wie�die�Pflanzen�während�ihres�Wachstums�aufgenommen�haben. Biogas ist deshalb im Gegensatz zu fossilen Brenn-stoffen CO2-neutral. Wird Biogas in Strom umgewandelt und die dabei entstehende Wärme vollständig genutzt, um Erdgas- oder Ölheizungen zu ersetzen, schneidet Biogas noch besser ab. Mit der gleichen Menge Biogas wird dann doppelt Energie gewonnen: Strom und Wärme. Biogas hilft

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Zukunf tsenergie Biogas

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so, Treibhausgas zu vermeiden. Laut Öko-Institut sinkt der Ausstoß von CO2 dabei um rund 400 Gramm pro Kilowatt-stunde. Ein weiterer Aspekt: Wenn Gülle oder Stallmist mit-vergoren werden, erspart dies zusätzlich Methanemissionen aus der Viehhaltung. Das Methan wird dabei verbrannt statt in die Luft abgegeben. Schließlich weist Methan etwa den 23-fachen Treibhauseffekt von CO2 auf! Das EEG hat seit seiner Novelle von 2009 deshalb einen Gülle-Bonus einge-führt, der für den eingespeisten Strom gezahlt wird, wenn Gülle oder Festmist als Substrat zum Einsatz kommen.

Perspektiven

Energiesicherheit durch BiogasUm diese Chancen zu nutzen, kann Biogas einen bedeu-tenden Beitrag leisten. Der immer verfügbare Energieträger aus nachwachsenden Rohstoffen ergänzt Wind und Son-nenenergie im Energiemix der Erneuerbaren Energien in Zuverlässigkeit,�Effizienz�und�Verfügbarkeit�ideal.

Bis� 2020� können� 47�%� des� deutschen� Strombedarfs� aus�erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Zu diesem Ergebnis kommt das Zukunftsszenario „Stromversorgung 2020“ des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE) und der Agentur für Erneuerbare Energien. Windenergie-, Photovol-taik- und Biogasanlagen, Wasserturbinen, Biomasse- und Erdwärmekraftwerke liefern demnach bereits in weniger als zehn Jahren fast die Hälfte unseres Stroms. Selbst zu Spitzenlastzeiten sieht das Branchenszenario eine sichere Stromversorgung gewährleistet – ohne zusätzliche Kohle-kraftwerke und ohne eine Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke. Eine sichere, nachhaltige und klimafreund-liche Stromversorgung ohne Atomkraft rückt damit in greif-bare Nähe. Biogas spielt dabei eine zentrale Rolle für eine sichere und kontinuierliche Energieversorgung.

Potenzial bei Weitem nicht ausgeschöpftEnde 2010 waren in Deutschland mehr als 5.900 Biogas-anlagen mit einer elektrischen Gesamtleistung von 2.291 Megawatt in Betrieb, die vor allem Strom, aber auch Wärme und Biogas als Erdgasersatz aus nachwachsenden Roh-stoffen, organischen Nebenprodukten und Abfällen erzeug-ten.�Biogasanlagen� lieferten�2010� insgesamt�14.800�GWh�Strom. Dies reicht aus, um 4,2 Mio. Privathaushalte rund um die Uhr mit Ökostrom zu versorgen. Laut Branchenszenario wird die Stromproduktion aus Biogas in den kommenden Jahren weiter stark wachsen. Mit 31.000 GWh könnte Bio-gas demnach bis 2020 mehr als die doppelte Strommenge wie heute liefern.

GaseinspeisungNoch interessantere Perspektiven eröffnen sich durch die Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität und Einspei-sung des Biogases in das Erdgasnetz, wie sie bei der Bio-gasanlage in Barleben umgesetzt wird.

Zukünftig könnte hierdurch unsere Gasversorgung weniger abhängig von Gasimporten aus Russland und der Ukraine werden. Auch die Bundesregierung setzt auf eine unab-hängige, klimafreundliche Gasversorgung aus heimischen Quellen: Bis zum Jahr 2030 sollen jährlich 10 Mrd. m³ Erdgas durch aufbereitetes Biogas ersetzt werden. Diese Menge entspricht etwa 10 % des heutigen Erdgasver-brauchs in Deutschland. Vor allem die Kraft-Wärme-Kop-pelung in dezentralen BHKW soll gefördert werden. Der Gesetzgeber hat die Gasnetzzugangsverordnung (Gas-NZV) und die Gasnetzentgeltverordung (GasNEV) im April 2008� daher� durch� Regelungen� ergänzt,� die� die� Gasein-speisung erleichtern. Und das EEG belohnt den Strom von Biogasanlagen, die Biomethan produzieren, zusätzlich mit einem „Gaseinspeisebonus“.

Biogasanlagen zur Biomethan-Produktion in Deutschland (Jahr 2011 = Prognose)

Wird Biogas zu Biomethan veredelt und ins Gasnetz ein-gespeist, erhöht sich der Wirkungsgrad einer Biogasan-lage� erheblich.�Biogasanlagen�befinden� sich� in� der�Regel�in ländlichen Regionen, da die Substrate dann vor Ort und mit geringen Transportkosten bezogen werden können. Bis-her wird der größte Teil des Biogases in BHKW direkt an der Biogasanlage verstromt. Die Energieausbeute in Form von Strom liegt bei max. 42 %, die restliche Energie wird in Form von Abwärme freigesetzt. Die ländliche Lage hat oft den Nachteil, dass die entstehende Wärme nicht vollstän-dig genutzt werden kann, da nicht immer ausreichend Wär-meabnehmer in der Nähe sind. Hier liegt der große Vorteil der Gasaufbereitung und Einspeisung ins Gasnetz: Zu Bio-methan veredeltes Biogas kann unabhängig vom Produkti-onsstandort�entlang�des�Erdgasnetzes�flexibel�dort�einge-setzt werden, wo und wann Energie benötigt wird: dezentral in BHKW, in Gasheizanlagen (Energieausbeute 90 %) oder als Kraftstoff für Fahrzeuge.

Quellen: Dena, Bundesnetzagentur, DBFZ

Anlagenzahl Aufbereitungskapazität 1.000 Nm3 Biomethan/h

110

100

90

80

70

60

50

40

30

20

10

Biomethan im Erdgasnetz2009:� 187�Mio.�Nm3

2010:� 280�Mio.�Nm3

2011:� 570�Mio.�Nm3

2006 2007 2008 2009 2010 2011

3 1,17

2,7

15

6,1

33

22,3

52

34,1

107

68,1Anlagenzahl Anlagenkapazität

110

100

90

80

70

60

50

40

30

20

10

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Zukunf tsenergie Biogas

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Schweden und die Schweiz sind Vorreiter in Europa bei der Nutzung von Biomethan als Kraftstoff. Schon seit Jahren fahren dort Pkw, Busse, Lkw und Schienenfahrzeuge mit Biogas. So können große Mengen CO2 eingespart werden. Schon wenn dem Erdgas 20 % Biomethan beigemengt wird, verringert sich der Kohlendioxidausstoß gegenüber dem von Benzin um 39 %. Obwohl fast alle Fahrzeughersteller inzwischen ausgereifte gasbetriebene Modelle im Sorti-ment haben, steht diese Entwicklung hierzulande noch am Anfang. Etwa ein Drittel der 900 Erdgastankstellen bundes-weit bietet bisher Biomethan an, meist gemischt mit Erdgas. Biogas�als�Kraftstoff� ist�zunächst�bis�2018� in�Deutschland�steuerbefreit.

Chancen für die regionale LandwirtschaftDie Biogasproduktion eröffnet Landwirten lohnende neue Arbeitsfelder und langfristige Planungssicherheit: Diese können�Energiepflanzen�anbauen�und�über�langfristige�Ver-träge sicher verkaufen oder eine Biogasanlage auf eigenem Grund betreiben. Da für eine Biogasanlage eine regionale Rohstoffversorgung�mit�Energiepflanzen,�Gülle�und�Mist�am�sinnvollsten ist, liegen hier Chancen für eine sichere und gute Einnahmequelle für Landwirte. Die NawaRo werden aus der unmittelbaren Umgebung beschafft. Günstig ist dabei ein Radius von etwa 10 bis 20 Kilometern. Die Land-wirte vor Ort erhalten durch langfristige Lieferverträge für die Biomasse eine neue wirtschaftliche Perspektive.

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Chancen im Überbl ick

Vorteil der Vermögensanlage Die geplanten attraktiven Renditen können auch höher ausfallen.

Vorsichtiger Kalkulationsansatz

Hoher Sicherheitspuffer durch vorsichtige Kalkulation der Gaserträge und der Zahl der Volllaststunden des BHKW. Dies kann zu höheren Ausschüttun-gen an die Anleger führen.

Sicherheit durch langfristigen Bio-Erdgas-Abnahmevertrag

Die Abnahme des zu Erdgasqualität aufbereiteten Biogases ist für 15 Jahre mit Verlängerungsoption gesichert.

Inflationsschutz Verkauf�des�aufbereiteten�Biogases�zu�Marktpreisen�mit�Inflationsausgleich

Mehreinnahmen aus Gas- und Stromverkauf

Wird mehr Biogas erzeugt als kalkuliert, kann auch mehr Bio-Erdgas, Strom und Wärme erzeugt und verkauft werden. Dies kann zu höheren Ausschüt-tungen an die Anleger führen.

Sicherheit durch EEG Der erzeugte Strom wird für 20 Jahre sicher nach EEG vergütet.

Investition in ein nahezu fer-tig errichtetes Projekt

Bau- und Finanzierungsrisiko entfallen fast komplett, da die Anlage nahezu fertiggestellt ist und bereits im Februar 2012 in Betrieb geht.

Qualitativ hochwertige Anlagentechnik

Hohe�Wirtschaftlichkeit�und�Effizienz�durch� langlebige�und�qualitativ�hoch-wertige Anlagentechnik.

Flexibilität der Einsatzstoffe Die�Anlage�ist�so�konzipiert,�dass�sie�flexibel�und�variabel�unterschiedliche�Substrate verarbeiten kann.

Prozessoptimierung Durch künftige Maßnahmen zur Optimierung der technischen und biologi-schen Prozesse kann mehr Biogas produziert werden als geplant. Dies kann zu höheren Ausschüttungen an die Anleger führen.

Überzeugendes regionales Versorgungskonzept

Vor Ort angebaute Substrate sparen Transportkosten und kommen den Landwirten aus der direkten Umgebung zugute.

Langfristig gesicherte Rohstoffströme

Langfristige Substratlieferverträge geben Kalkulationssicherheit.

Konzept für Wärmenutzung Potenzial für zusätzliche Einnahmen durch Ausbau der Wärmenutzung. Dies kann zu höheren Ausschüttungen an die Anleger führen.

Zukunftsenergie Biogas mit dreifachem Nutzen

Biogas als Lieferant von Bio-Erdgas, Strom und Wärme aus nachwach-senden Rohstoffen hat riesiges Potenzial bei knapper werdenden fossilen Brennstoffen.

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Chancen im Überbl ick

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Innovationen bei mikrobiolo-gischen Prozessen

Potenzial durch Innovationen, beispielsweise durch neue Bakterienstämme, die mehr Gas produzieren. Dies kann zu höheren Ausschüttungen an die Anleger führen.

Innovationen bei der Anlagentechnik

Potenzial durch höhere Wirkungsgrade, z. B. des BHKW. Dies kann zu höhe-ren Ausschüttungen an die Anleger führen.

Innovationen bei den Energiepflanzen

Potenzial durch Neuzüchtungen, die höhere Gaserträge bringen als kalku-liert. Dies kann zu höheren Ausschüttungen an die Anleger führen.

Perspektive dezentrale Stromversorgung

Bei weiter steigenden Strompreisen kann es wirtschaftlich interessant sein, den aus Biogas gewonnenen Strom direkt vor Ort zu Preisen über der EEG-Vergütung zu verkaufen. Dies kann zu höheren Ausschüttungen an die Anle-ger führen.

Vorliegen aller behördlicher Genehmigungen

Für den Bau und den Betrieb der Biogasanlage liegen alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen vor.

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Vorteil der VermögensanlageMit einer Beteiligung an der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG ermöglichen Sie die Realisierung eines hochef-fizienten� und� zukunftsträchtigen� Projektes� im� Bereich� der�Erneuerbaren Energien und sichern sich zugleich attraktive Renditechancen. Vor dem Hintergrund von Klimaschutz, endlichen fossilen Energieträgern sowie steigenden Öl- und Gaspreisen entwickelt sich Biogas zur Zukunftsenergie. Biogas als Lieferant von Bio-Erdgas, Strom und Wärme aus nachwachsenden Rohstoffen gewinnt immens an Bedeu-tung. Ganz neue Perspektiven eröffnen sich, wenn Biogas zu Erdgasqualität aufbereitet und in das öffentliche Erdgas-netz eingespeist wird. Auf diesen innovativen Trend setzt das Projekt Barleben in großem Umfang. Bio-Erdgas kann teure Gasimporte aus Russland und der Ukraine, die heute noch über 32 % des deutschen Gasbedarfs decken, voll-wertig ersetzen und leistet so einen bedeutenden Beitrag zu einer unabhängigen, sicheren und nachhaltigen Gasversor-gung der Zukunft.

Zudem eröffnet die Produktion von Biogas ökologische und ökonomische Chancen gerade für landwirtschaftlich geprägte, wirtschaftlich schwache Regionen. Eine Vielzahl von Dörfern und Gemeinden könnte sich mit Strom und Wärme aus Bio-energie preisgünstig selbst versorgen und gleichzeitig große Mengen klimaschädigendes CO2 einsparen.

Gleichzeitig�profitieren�die�Landwirte�vor�Ort�als�Substratlie-feranten und Betriebsführer der Biogasanlagen. Investitio-nen in Erneuerbare Energien sind neben den wirtschaftlich interessanten Perspektiven zugleich eine Investition in den Erhalt der Lebensgrundlagen künftiger Generationen.

Biogasanlagen liegen oft außerhalb geschlossener Ort-schaften im ländlichen Bereich. Dies ist einerseits sinnvoll, da kurze Transportwege für eine nachhaltige Substratver-sorgung entscheidend sind. Andererseits kann an solchen Standorten oft die bei der Verstromung anfallende Wärme nicht vollständig und sinnvoll genutzt werden. Gerade hier bietet die Biogasaufbereitung und Einspeisung ins Erdgas-netz einen optimalen Lösungsansatz.

In Barleben wird ein großer Teil des Rohbiogases zunächst gereinigt und dann in das Erdgasnetz der Firma Ontras eingespeist. Die Firma e.distherm Wärmedienstleistungen GmbH kauft diese Gasmenge. Das Unternehmen betreibt bundesweit eine Reihe von Blockheizkraftwerken, die z. B. Industriebetriebe mit Strom und Wärme versorgen. Das heißt, anders als bei Biogasanlagen im landwirtschaftli-chen Bereich wird das Gas genau dort verstromt, wo auch Wärme nachgefragt wird. So wird Biogas rundum effektiv und mit optimalem Wirkungsgrad genutzt.

Der Ausbau Erneuerbarer Energien legt den Grundstein für einen schrittweisen Umbau der Energiewirtschaft zu einem zukunftsfähigen Energiemix. Die UDI Biogas Barle-ben GmbH & Co. KG bietet Ihnen die Möglichkeit, sich als Kommanditist an der Gesellschaft zu beteiligen und so von den�Vorteilen�dieser�Vermögensanlage�zu�profitieren.�Diese�Kommanditbeteiligung eröffnet die Chance auf eine hohe Rendite mit prognostizierten Ausschüttungen von 311 % bis zum Jahr 2032.

Vorsichtiger KalkulationsansatzFür die wirtschaftliche Beurteilung des Projektes wurde ein kaufmännisch vorsichtiger Kalkulationsansatz gewählt. Die Gaserträge sind bewusst niedrig angesetzt. Basis der kal-kulierten Gasausbeute aus den Einsatzstoffen für die Aufbe-reitung zu Biomethan ist die so genannte KTBL-Liste. Diese gibt für jeden Einsatzstoff einen bestimmten Gasertrag vor, z. B. ca. 200 m³ Rohbiogas je Tonne Maissilage. Dies ist sehr vorsichtig gerechnet. In der Praxis liegen die Erträge um bis zu 15 % über den in der KTBL-Liste genannten Wer-ten. Da die Biogasanlage Barleben über ein sehr großes Behältervolumen verfügt, in dem die Substrate Verweilzeiten von weit über 100 Tagen erreichen, wird die Gasausbeute mit großer Wahrscheinlichkeit deutlich über den kalkulierten Werten liegen.

Rund 25 % der jährlichen Einnahmen erwirtschaftet die Anlage Barleben durch die Verstromung eines Teils des Biogases in einem BHKW. Auch hier wurde ein vorsichtiger Ansatz gewählt. In der Planrechnung wurde nicht die theo-retisch�maximale�Stundenzahl�von�8.760�Stunden�pro�Jahr�angesetzt. Um Ausfallzeiten z. B. durch Wartungsarbeiten oder natürliche Schwankungen in der Prozessbiologie zu berücksichtigen, wurde bei der Planrechnung davon ausge-gangen,�dass�die�Anlage�nur�7.700�Volllaststunden�Strom�produziert. Anders ausgedrückt wurde ein Sicherheitsab-schlag von 12 % eingerechnet. Nach Angaben des Herstel-lers überschreiten Biogasanlagen in der Praxis regelmäßig 7.700�Volllaststunden� pro� Jahr� deutlich.� Ziel� ist� es,�Werte�von� über� 8.000� Stunden� zu� erreichen.� Das� bedeutet� die�große Chance, dass die tatsächlich erzielten Einspeiseer-löse über den prognostizierten liegen, wenn die Substratzu-fuhr entsprechend erhöht wird.

Sicherheit durch langfristigen Abnahmevertrag für das aufbereitete BiogasDer�Hauptanteil�von�75�%�des�erzeugten�Biogases�wird�zu�Biomethan aufbereitet und in das Erdgasnetz eingespeist. Der besondere Vorteil an diesem Standort: Ein Anschluss an das Erdgasnetz der Ontras VNG Gastransport GmbH ist auf dem Grundstück in unmittelbarer Nähe der Anlage vorhanden. Diese Gasmenge kauft die e.distherm

Chancen im Detai l

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Wärmedienstleistungen GmbH zu garantierten Preisen für volle 15 Jahre mit 5 Jahren Verlängerungsoption und ver-stromt es in eigenen Blockheizkraftwerken. Das bedeutet hohe und langfristig gesicherte Einnahmen aus dem Bio-Erdgasverkauf und damit hohe Sicherheit für die Anleger.

Mehreinnahmen aus Bio-Erdgas- undStromverkaufBei den Planrechnungen wurden Gaserträge und Betriebs-stunden bei der Bio-Erdgasaufbereitung und der Strom-einspeisung kalkuliert, die bei plangemäßem Betrieb gut zu erreichen sind. Wenn durch einen höheren Substrateinsatz oder durch optimierte Betriebsführung die Anlagen mehr Betriebsstunden pro Jahr leisten als angenommen oder die Gaserträge höher ausfallen, führt dies zu einer höheren Bio-methan- bzw. Stromproduktion, zu höheren Einnahmen und damit auch zu höheren Ausschüttungen an die Anleger.

Inflationsschutz Zudem wurde in der Planrechnung beim Gasverkauf mit einer 1-%igen Preisanpassung jährlich gerechnet. Der Gasabnahmevertrag mit der e.distherm Wärmedienstleis-tungen GmbH sieht eine anteilige Koppelung des Gasprei-ses an mehrere Preisindikatoren vor, u. a. den Dieselpreis und den Preis für allgemeine Wirtschaftsgüter. Vor allem die Treibstoffpreise wiesen in der Vergangenheit oft deutlich höhere�Steigerungsraten�auf�als�die�allgemeine�Inflation.�Es�besteht also die Chance, dass aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Verkaufspreis für das Bio-Erdgas stärker steigt als die genannten 1 % pro Jahr. Zwar ist die jährliche Anpassung vertraglich auf max. + 2,0 % gedeckelt, aber auch eine jährliche Erhöhung des Preises um 2 % würde zu deutlichen Mehreinnahmen und damit zu einer höheren Gesamtrendite führen.

Sicherheit durch EEG-VergütungDas EEG sichert für 20 Jahre zzgl. des Inbetriebnahmejah-res feste Preise für die Abnahme des Stroms, der aus Bio-gas erzeugt und ins Netz eingespeist wird. Insbesondere die Neuregelung des EEG, die zum 1.1.2012 in Kraft tritt, wirkt sich für die Anlage Barleben positiv aus. Der Käufer des von der Biogasanlage erzeugten und aufbereiteten Bio-gases erhält für die Verstromung des von der Projektgesell-schaft erworbenen Gases nunmehr eine Zusatzvergütung von 1 Cent je kWh. Diese Erhöhung der EEG-Vergütung hat zu einem höheren Preis für das Biogas geführt, das die Pro-jektgesellschaft verkauft. Hoher Einsatz von Gülle und Mist Darüber�hinaus�profitiert�die�Anlage� in�Barleben�auch�von�den geänderten Vergütungssätzen bei der Biogas-Verstro-mung. Der Substratmix für das hier beschriebene Projekt erfüllt die strengeren Anforderungen des EEG 2012 voll-ständig, das den Mais- bzw. Getreideanteil beschränkt und einen hohen Gülle- und Misteinsatz belohnt. In der

Neufassung des EEG wird für bestimmte Einsatzstoffe, unter anderem Gülle und Mist, eine höhere Einspeisever-gütung�gezahlt.�Neben�Pflanzensilage�kommt� in�Barleben�auch ein hoher Anteil an Putenmist und Schweinegülle zum Einsatz, so dass die Anlage von den neuen Vergütungssät-zen�profitiert.�Insgesamt�bedeutet�dies�hohe�und�langfristig�gesicherte Einnahmen aus dem Energieverkauf und damit hohe Sicherheit für die Anleger.

Investition in ein fast fertig errichtetes ProjektEine Beteiligung an der UDI Biogas Barleben GmbH und Co. KG ist eine Investition in ein praktisch vollständig errichtetes Projekt. Alle Genehmigungen sind erteilt, die Finanzierung für das Projekt steht, die Bauarbeiten sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung fast abgeschlossen. Bereits im Februar 2012 soll die Biogasanlage in Betrieb gehen und umwelt-freundliches Biogas produzieren. Bau- und Finanzierungs-risiko entfallen so fast komplett. Das bedeutet höchstmögli-che Sicherheit für den Anleger und Erträge von Anfang an.

Qualitativ hochwertige AnlagentechnikDie Schachtbau Nordhausen GmbH, die die Biogasanlage als Generalunternehmer schlüsselfertig errichtet, hat sich in der Branche als kompetenter Komplettanbieter für qualitativ hochwertige Biogasanlagen einen Namen gemacht. In die Konzeption�der�Schachtbau�Nordhausen�fließt�die�Erfahrung�aus der schlüsselfertigen Errichtung und dem Betrieb von einer Vielzahl von Abwasser- und Biogasanlagen ein. Das klassische Betätigungsfeld des seit 1994 existierenden Berei-ches Umwelttechnik der Schachtbau Nordhausen GmbH ist der Bau und die Ausrüstung von Kläranlagen sowie sonstiger wasserwirtschaftlicher Anlagen. Im Jahr 2000 modernisierte die Schachtbau Nordhausen die Biogasanlage Nordhausen und etablierte ein zweites, gleichwertiges Geschäftsfeld mit dem Schwerpunkt Bau und Ausrüstung von Biogasanlagen. In den letzten Jahren konnten insgesamt über 160 Bauvor-haben erfolgreich realisiert werden. Typisch sind die Hoch-fermenter in geschweißter Stahlausführung, die sich durch einen sehr niedrigen Eigenstromverbrauch auszeichnen und mit denen sich laut Hersteller Gaserträge erzielen lassen, die 25–30 % über dem branchenüblichen Wert liegen. Diese günstigen Voraussetzungen lassen einen wirtschaftlich hocheffizienten�Betrieb�und�hohe�Gaserträge�erwarten.

Flexibilität der EinsatzstoffeDie�Biogasanlage�ist�so�konzipiert,�dass�sie�flexibel�und�vari-abel zu füttern ist. Nachwachsende Rohstoffe sind Naturpro-dukte, deren Qualität und Erntemengen schwanken können. Es ist deshalb von großem Vorteil, wenn die Anlage verschie-dene Rohstoffe verarbeiten kann. Substrate können dann je nach Marktlage preisgünstig eingekauft werden. In den groß dimensionierten Fermentern der Biogasanlage haben die Substrate eine lange Verweildauer und können so optimal biologisch abgebaut werden. Vor dem Gärprozess zerklei-nern zusätzlich zwei Querstromzerspaner die Rohstoffe

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mechanisch, so dass selbst schwierige Einsatzstoffe mit hohem Zelluloseanteil wie beispielsweise Rindermist mit hohem Strohanteil oder Holzreste mühelos zu klimafreund-lichem Biogas vergoren werden. Ein Teil der Gärrestlager kann zusätzlich beheizt und als weiterer Fermenter einge-setzt werden, um mehr Gärvolumen zu erzielen. Das garan-tiert maximale Flexibiltät beim Substrateinsatz und sorgt daher für eine sichere Versorgung mit Rohstoffen. So kann die Anlage stets mit voller Leistung gefahren werden. Das erhöht gleichzeitig die Chancen, dass höhere Gaserträge als vorgesehen erzielt werden können.

ProzessoptimierungDie ABO Wind Betriebs GmbH wird sich um die fortlaufende Optimierung der technischen und mikrobiologischen Pro-zesse kümmern. Sie verantwortet zusätzlich die kaufmän-nische und technische Betriebsführung. So liegen alle mit dem Betrieb der Anlage verbundenen Aufgaben in der Hand von ABO Wind. Das Unternehmen kann auf langjährige Erfahrung und umfassendes Know-how im Biogasbereich zurückgreifen. Ziel ist es, die Gaserträge bei gleichbleiben-der Substratmenge zu steigern und damit die wirtschaftliche Rentabilität der Anlagen zu erhöhen. Dabei verfolgt ABO Wind einen ganzheitlichen Betreuungsansatz, der die Bera-tung der Landwirte bei der Optimierung der Biomasse (z. B. Energiepflanzenanbau)�und�der�biologischen�Prozesse�sowie�das Feintuning der Technik für reibungslose Abläufe umfasst. Dies�lässt�einen�wirtschaftlichen�und�hocheffizienten�Betrieb�der Biogasanlagen und hohe Gaserträge erwarten.

Überzeugendes regionales VersorgungskonzeptDas Betreiberkonzept basiert auf einem regionalen Versor-gungsprinzip: Die Substrate werden in der Umgebung der Anlage angebaut, was die Transportkosten niedrig hält. Zusätzlich bezieht die Anlage Gülle und Mist überwiegend direkt aus nahegelegenen Betrieben. So wird die Wert-schöpfung in der Region gehalten und kommt allen Betei-ligten vor Ort zugute.

Langfristig gesicherte StoffströmeDer Einkauf der Rohstoffe und der Absatz von Bio-Erdgas und Strom sind gesichert. Durch langfristige Substratliefer-verträge wurde für in der Regel zehn Jahre die Belieferung mit dem Großteil der benötigten Einsatzstoffe vertraglich gesichert. In der Region stehen heute bereits mehr Einsatz-stoffe zur Verfügung als für den Betrieb benötigt werden. Die Lieferverträge sehen entweder eine Lieferung zu Fest-preisen vor oder sie enthalten eine Preisanpassungsklau-sel, die nach oben und unten begrenzt ist. Die maximale Schwankungsbreite liegt je nach Vertrag zwischen +/- 5 und +/- 15 % bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit. Damit besteht einerseits die Chance, bei sinkenden Rohstoffprei-sen die Substrate zu günstigeren Preisen als geplant ein-zukaufen. Auf der anderen Seite können die Preise durch diese Regelung nur bis zu einer festen Grenze steigen.

Konzept für die WärmenutzungDie Biogasanlage Barleben liegt in einem Gewerbegebiet am Ortsrand. Wärmeabnehmer sind in nächster Nähe reich-lich vorhanden. Bisher fehlte den Betrieben eine ökologisch sinnvolle Wärmequelle, sie heizen deshalb ausschließlich mit fossilen Energieträgern. Künftig werden diese Betriebe durch ein Nahwärmenetz mit dem BHKW der Biogasanlage verbunden. So kann das Gewerbegebiet mit umweltfreund-licher Energie in Form der überschüssigen Abwärme ver-sorgt werden. Für die Fondsgesellschaft und damit für den Anleger bedeutet dies höhere Einnahmen. Zudem besteht die Möglichkeit, das Wärmenetz langfristig zu erweitern, was ein Potenzial für zusätzliche Einnahmen für die Fonds-gesellschaft bedeutet.

Zukunftsenergie Biogas mit dreifachem NutzenBiogas kann wesentlich dazu beitragen, unsere Energiever-sorgung bei knapper werdenden fossilen Ressourcen für die Zukunft zu sichern. Der klimafreundliche Energieträger lässt sich ausgezeichnet speichern und ist grundlastfähig, also für die Rund-um-die-Uhr-Versorgung bestens geeig-net. Biogas ergänzt deshalb als immer verfügbare Ener-giequelle Windkraft und Sonnenenergie ideal. Biogas kann zur Erzeugung von Bio-Erdgas, Strom und Wärme, aber auch als Kraftstoff genutzt werden. Und Biogas kann dank ausgereifter Technik mit hohem Wirkungsgrad und größter Effizienz� erzeugt� werden.� Die� intensive� Nutzung� der� viel-seitigen und nachhaltigen Energiequelle Biogas steht dabei erst am Anfang. Gerade für strukturschwache Agrarregio-nen bietet die Biogasproduktion ein enormes ökologisches und wirtschaftliches Potenzial. Das Projekt Barleben speist pro Jahr über 3 Mio. m³ Bio-Erdgas ins Netz ein. Mit dieser Gasmenge können theoretisch 1.500 bis 2.000 Haushalte umweltfreundlich heizen. Besser ist natürlich die dezentrale Verstromung in BHKW, da dann ein höherer Gesamtwir-kungsgrad erzielt werden kann. Auch die Selbstversorgung von Dörfern und Gemeinden mit Wärme und Strom aus nachwachsenden Rohstoffen kann einen entscheidenden Beitrag zur Energiesicherheit in Deutschland und zur Unab-hängigkeit von Gasimporten sowie zum Klimaschutz welt-weit leisten.

Innovationen bei der Steuerung mikrobiologi-scher ProzesseDie Erforschung der mikrobiologischen Prozesse in einer Biogasanlage steht praktisch erst am Anfang. Betreiber, Anlagenbauer, Labore und Hochschulen forschen inten-siv, um den Vergärungsprozess zu optimieren und höhere Gaserträge zu erzielen. Derzeit sind mehrere Entwicklun-gen im Gang, die auch den Anlagen dieses Fonds zugute-kommen können. Neue Bakterienstämme, die die Substrate schneller�und�effizienter�abbauen,�könnten�die�Gaserträge�erhöhen oder die gleiche Gasmenge aus weniger Rohstof-fen produzieren. Auch neue Enzympräparate können die Effizienz�der�Gärprozesse�steigern.

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Innovationen bei der AnlagentechnikAuch in der Anlagentechnik sind Innovationen zu erwar-ten,�die�die�Wirtschaftlichkeit�und�Effizienz�der�Biogasanla-gen oder die Weiterverwertung von Biogas optimieren. Mit Blockheizkraftwerken (BHKW) höheren Wirkungsgrades könnte beispielsweise aus der gleichen Menge Biogas mehr Strom und Wärme gewonnen werden.

Innovationen bei den EnergiepflanzenBeim Anbau von nachwachsenden Rohstoffen können neue Erkenntnisse dazu beitragen, pro Tonne Biomasse höhere Erträge� zu� erzielen.� Spezielle� Pflanzensorten� könnten�gezüchtet werden, die sich noch besser zum Vergären in Biogasanlagen eignen und eine größere Gasausbeute lie-fern als heute möglich. Dabei wird selbstverständlich auf gentechnisch verändertes Saatgut verzichtet. Letztendlich soll erreicht werden, dass sich die Kosten für die Rohstoffe durch Ertragssteigerungen und Verbesserungen der Anbau-verfahren senken lassen. Und dies kommt letztlich auch den Anlegern zugute.

Perspektive dezentrale StromversorgungDie Einspeisevergütung für Biogas-Energie nach dem EEG entspricht heute ungefähr den Endverbraucherpreisen für Strom. Da Biogas im Gegensatz zu Sonnenenergie und Windkraft grundlastfähig ist und für die konstante Strom-produktion genutzt werden kann, besteht bei weiter stei-genden Strompreisen die Perspektive, den Biogas-Strom regional zu vermarkten. Wenn die Endverbraucherpreise weiter steigen, könnte Strom in einem lokalen Stromnetz zu einem höheren Preis angeboten werden, als es die EEG-Vergütung vorsieht. Strom und Wärme aus nachwachsen-den Rohstoffen sind zwei vielversprechende Wege, um die Energieversorgung umweltfreundlich zu gestalten. Hierüber sind�sich�alle�politischen�Lager�einig.�Energiepflanzen,�die�vor Ort wachsen und speziell für die Energieerzeugung angebaut werden, machen unabhängiger von den endlichen fossilen Energieträgern Erdöl, Erdgas und Kohle. Energie aus Biomasse schont das Klima und trägt dazu bei, die Kli-maschutzziele zu erreichen. Und nicht nur die Umwelt pro-fitiert:�Der�Anbau�von�Energiepflanzen�schafft�neue�Pers-pektiven selbst für Landwirte im Nebenerwerb, für die die Landwirtschaft sonst kaum mehr rentabel ist. Biogas aus Biomasse kann dank ausgereifter Technik mit hohem Wir-kungsgrad�und�größter�Effizienz�erzeugt�werden,�denn�Bio-gas� kann� aus� der� ganzen�Pflanze� gewonnen�werden.� So�wird� viel� mehr� Energie� aus� der� gleichen� Pflanzenmenge�freigesetzt,�als�wenn�nur�bestimmte�Pflanzenteile�verwertet�werden wie z. B. bei der Ölpressung. Selbst Nebenprodukte der Landwirtschaft wie Gülle, Mist oder organische Abfälle können verwertet werden.

Alle behördlichen Genehmigungen liegen vorAlle für die Errichtung und den Betrieb der Biogasanlage in Barleben erforderlichen behördlichen Genehmigungen lie-gen vor und sind bestandskräftig. Hierdurch ist Investitions-sicherheit für die Zeitdauer des Betriebes der Biogasanlage gewährleistet.

Die Biogas-Vorteile auf einen Blick

► Nahezu wetter- und saisonunabhängiger Anlagenbetrieb

► Grundlast- und spitzenlastfähig

► Biogas ist speicherbar

► Konkurrenzlos hohe Energieausbeute bei Kraft-Wärme- Kopplung

► Komplett aus Mist und Gülle sowie nachwachsenden Rohstoffen produzierbar

► CO2-neutral

► Umweltfreundlich durch Vermeidung von Methanemissi-onen aus Gülle

► Hoher technischer Standard der Anlagen

► Hohe Planbarkeit der wirtschaftlichen Ergebnisse

► Hohes Potenzial für technische und biochemische Fortschritte

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Biogasanlage Bar leben

Mehr Unabhängigkeit von teuren, fossilen Gasimporten aus Russland und der Ukraine ist ein Ziel deutscher Politik. Bio-gas, das zu Bio-Erdgas aufbereitet ist, kann fossiles Erdgas als Heizstoff vollwertig ersetzen und einen bedeutenden Bei-trag für eine sichere Gasversorgung der Zukunft leisten. Auf diese zukunftsträchtige Perspektive setzt UDI mit dem ersten eigenen Biogasprojekt, das in großem Umfang Biogas aufbe-reiten und in das Erdgasnetz einspeisen wird.

Alle Komponenten der Anlage sind so ausgelegt, dass das Biogas wirtschaftlich rentabel zu Bio-Erdgas veredelt wer-den kann. Drei Viertel des Biogases werden aufbereitet, aus dem übrigen Biogas werden Strom und Wärme erzeugt. So wird Biogas rundum effektiv und mit höchstem Wirkungs-grad genutzt.

Mit der ABO Wind AG konnte ein erfahrener und zuverläs-sige Partner als Projektierer und Generalunternehmer mit ins Boot geholt werden. Der Anlagenbauer Schachtbau Nordhausen setzt ganz auf langlebige und hochwertige Technik. Er bringt fundiertes Know-how in der technischen und biologischen Prozessführung von Biogasprojekten mit ein. Die Bauarbeiten sind derzeit fast abgeschlossen, und die Anlage wird bereits im Februar 2012 klimafreundliches Biogas produzieren. Eine Beteiligung an der UDI Biogas Bar-leben GmbH & Co. KG ist deshalb eine Investition in ein fast vollständig errichtetes Projekt. Das bedeutet höchstmögliche Sicherheit für die Anleger und Erträge von Anfang an.

Die Rohstoffe für die Biogasproduktion werden von Land-wirtschaftsbetrieben aus der Region geliefert und sind langfristig gesichert. Der Substratmix, mit dem die Biogas-anlage gefüttert wird, erfüllt die strengeren Anforderungen durch das EEG 2012. Das Bio-Erdgas nimmt die e.distherm Wärmedienstleistungen GmbH für 15 Jahre mit Verlänge-rungsoption zu garantierten Preisen ab. Der gewonnene Strom wird für 20 Jahre nach dem EEG vergütet. Durch den Zeitpunkt�der�Inbetriebnahme�profitiert�der�Anleger�von�den�günstigeren Regelungen durch die EEG-Novelle, die die Gasaufbereitung gezielt fördert. Das schlüssige Wärmekon-zept sichert zusätzliche Einnahmen.

Mit einer Beteiligung an der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG investieren Sie in ein innovatives und ökologisch nachhaltiges�Biogasprojekt�und�profitieren�von�einer�hohen�Rendite für Ihr Kapital.

Der StandortBarleben liegt nördlich von Magdeburg, der Landes-hauptstadt von Sachsen-Anhalt. Die Gemeinde zählt etwa 9000 Einwohner und verfügt über eine gute Anbin-dung an Straßennetz, Schiene und Schifffahrtswege. Das

Autobahnkreuz�A2/A14�befindet�sich�in�unmittelbarer�Nähe.�Am Wasserstraßenkreuz Magdeburg verbindet das Schiffs-hebewerk Rothensee den Mittellandkanal mit der Elbe. Bis 2001 passierte der gesamte Schiffsverkehr zwischen den westdeutschen Industriezentren und West-Berlin dieses technische Denkmal. Inzwischen hat die Sparschleuse Rothensee diese Rolle übernommen.

Die Region lebt traditionell von der Landwirtschaft. Substrate für die Biogasproduktion können deshalb ausreichend von Landwirten vor Ort bezogen werden. Durch die gute Ver-kehrsanbindung, die unmittelbare Nachbarschaft zur Lan-deshauptstadt Magdeburg und günstige Standortkosten hat sich Barleben auch zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort mit guter Infrastruktur entwickelt. Rund um die Gemeinde sind mehrere Industriegebiete entstanden, die Einwohner-zahl wächst entgegen dem ostdeutschen Trend stetig.

Die Biogasanlage wird im Gewerbegebiet „Kleiner Schleif-weg“ in Barleben-Ebendorf errichtet. In unmittelbarer Nähe befindet� sich� der� Einspeisepunkt� in� das� Erdgasnetz� der�Ontras Gastransport GmbH. Die Aufbereitung des Bioga-ses zu Bio-Erdgas bietet sich deshalb für diesen Standort an. In der Nähe der Biogasanlage gibt es zudem mehrere Betriebe, die als Abnehmer der durch die Verstromung ent-stehenden Wärme infrage kommen und mit denen bereits Verhandlungen aufgenommen wurden.

Sichere Substratversorgung vor OrtIn der Biogasanlage werden ausschließlich Mist und Gülle sowie nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) zu Biogas ver-wertet, die in der benachbarten Landwirtschaft anfallen bzw. in der Region angebaut werden und langfristig vertrag-lich gesichert sind. Die Anlage wird jährlich insgesamt ca. 49.900 Tonnen Biomasse zu Biogas vergären. Zum Einsatz kommt�ein�Substratmix�aus�62�%�Mist�und�Gülle�und�38�%�Nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo). Das entspricht den strengen Kriterien des EEG 2012 für den Substratmix, das die Verwertung von Mais und Getreide begrenzt und einen hohen Einsatz von Gülle und Mist belohnt.

Substrat Menge in t pro Jahr

Schweinegülle 17.000

Putenmist 14.000

Maissilage 14.900

Roggen-GPS 4.000

Summe 49.900

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Biogasanlage Bar leben

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Etwa�die�Hälfte�der�Maissilage�und�Roggen-Ganzpflanzen-silage werden direkt am Standort der Biogasanlage einsi-liert. Den anderen Teil lagern kooperierende Landwirte in der Nähe. Landwirtschaftsbetriebe aus der näheren Umge-bung liefern Schweinegülle und ein Drittel des Putenmists. Zwei Drittel Putenmist werden direkt aus benachbarten Landkreisen bezogen, so dass die Transportkosten gering gehalten werden können. Ein Großteil der Substrate ist mit Lieferverträgen über zehn Jahre gesichert.

Sinnvolle Kreislaufwirtschaft: Die Gärreste, die bei der Biogasproduktion zurückbleiben, erhalten die Landwirte, die Substrate liefern, als wertvollen Dünger für ihre Felder zurück. Das erspart Kunstdünger und trägt zu einer nach-haltigen und ökologischen Landwirtschaft bei.

Rundum effektiv: Bio-Erdgas, Strom und Wärme aus BiomasseDie Biogasanlage Barleben nutzt das entstehende Bio-Methan auf drei unterschiedlichen Wegen: Der Biogaspro-duktion sind eine Anlage zur Aufbereitung des Rohgases zu Bio-Erdgas sowie ein BHKW, das Biogas in Strom und Wärme umwandelt, nachgeschaltet.

► Bio-Erdgas:� 75� %� des� erzeugten� Biogases� wird� zu�Biomethan aufbereitet und in das Erdgasnetz einge-speist. Ein Anschluss an das Erdgasnetz ist unmittelbar in der Nähe am Standort vorhanden. Die Anlage wird jährlich 3 Mio. m3 Bio-Erdgas erzeugen und ersetzt so fossiles Gas in beachtlichem Umfang. Mit dem erzeug-ten Biomethan können 1.500 bis 2.000 Haushalte kli-mafreundlich heizen. Das Projekt setzt damit auf eine umweltfreundliche Alternative zu teuren Gasimporten aus Russland. Die e.distherm Wärmedienstleistungen GmbH vergütet das Bio-Erdgas zu garantierten Preisen für 15 Jahre mit Verlängerungsoption. Ziel der Bundes-regierung ist der Ausbau der Produktion von Bio-Erd-gas. Daher fördert sie Anlagen mit einer Gasaufberei-tung�von�700�Nm³/h�(bisher�350�Nm³/h)�mit�3�Cent/kWh�(bisher 2 Cent/kWh).

► Strom: 25 % Biogas wird in einem angeschlossenen BHKW direkt am Standort verstromt. Der Biogas-Strom wird in das Netz des örtlichen Energieversorgers einge-speist und über 20 Jahre nach EEG vergütet. Da der Subs-tratmix einen hohen Gülle- und Mistanteil aufweist, belohnt das EEG 2012 dies mit einer höheren einsatzstoffbezoge-nen�Vergütung�(Vergütungsklasse�II,�bis�zu�8�Cent/kWh).

► Wärme: Für die durch die Verstromung anfallende Wärme gibt es ein schlüssiges Wärmekonzept. Der wesentliche Teil der Abwärme wird zur Beheizung der Fermenter benö-tigt. Rund 1.000 MWh jährlich sollen an zwei Betriebe im benachbarten Gewerbegebiet verkauft werden. Die ent-sprechenden Verträge sind endverhandelt und stehen

kurz vor der Unterzeichnung. Weitere potenzielle Wärme-abnehmer sind ein Hotel sowie ein Altenheim in der Nähe der Biogasanlage. Da die Nachfrage wesentlich größer ist als die verfügbare Wärmemenge, sind eine vollständige Wärmenutzung und damit Mehreinnahmen aus dem Wär-meverkauf realistisch.

Die Anlage ist so konzipiert, dass sie den höchstmöglichen Wirkungsgrad aus dem erzeugten Biogas erzielt.

Langlebige und hochwertige TechnikFür die Biogasanlage wurden ausschließlich Komponenten erfahrener und renommierter Hersteller eingesetzt. Gebaut wurde nach Industriestandard, d. h. die Maschinentechnik wird nach der Maschinenrichtlinie und die Behälter werden nach der Tankbaurichtlinie errichtet. Das garantiert höchste Qualität und Langlebigkeit für die Anlagentechnik und beste Voraussetzungen�für�einen�wirtschaftlichen�und�effizienten�Betrieb.

Die Biogasanlage wird von Schachtbau Nordhausen, einem Unternehmen aus der Region, schlüsselfertig errichtet. Schachtbau Nordhausen ist ein im Bereich Biogas sehr erfahrenes Unternehmen, das eine hervorragende Refe-renzliste im Bereich Biogasanlagen vorweisen kann. Mehr als 160 Bauvorhaben wurden in den letzten Jahren erfolg-reich realisiert. Der traditionelle Bergbauspezialdienstleis-ter VEB Schachtbau Nordhausen entwickelte sich nach der Wiedervereinigung zu einem modernen, international agierenden Technologieunternehmen mit den Geschäfts-feldern Infrastruktur- und Bergbau, Maschinen- und Anla-genbau. 1994 kam der Umweltanlagenbau neu dazu. Im Jahr 2000 modernisierte die Schachtbau Nordhausen die Biogasanlage Nordhausen und erweiterte ab diesem Zeit-punkt ihr Leistungsspektrum um die Planung und schlüs-selfertige Errichtung von Biogasanlagen. Das Unternehmen konstruiert, fertigt und montiert hochwertige Stahlfermenter, Technikcontainer und Edelstahlkomponenten für Klär- und Biogasanlagen. Biogasanlagen von Schachtbau Nordhau-sen zeichnet ein intelligentes Anlagenkonzept mit größter Bedienerfreundlichkeit und höchster Wirtschaftlichkeit aus. Das Unternehmen setzt dabei auf langjährig erprobte Tech-nik und Komponenten von höchster Qualität.

Das BHKW liefert die Firma SES Energiesysteme GmbH, ein erfahrener Spezialist für dezentrale Energiesysteme. Die Firma Schwelm Anlagentechnik GmbH baut die Gas-aufbereitungsanlage. Das Unternehmen hat sich im Bereich Anlagen zur Biogasaufbereitung und Erdgastankstellen einen Namen gemacht.

Technisches KonzeptDie Biogasanlage ist als voll durchmischte Speicherdurch-flussanlage� konzipiert,� die� ausschließlich� Mist� und� Gülle�sowie nachwachsende Rohstoffe verwertet. Im Unterschied

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Biogasanlage Bar leben

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zu�reinen�Durchflussanlagen,�bei�denen�der�Gärrückstand�in offenen Lagerbehältern gesammelt wird, werden bei die-sem Verfahren gasdichte Nachgär- bzw. Endlagerbehälter eingesetzt und mit dem Gasspeicher verbunden. Biogas, das sich durch Nachgärung bildet, kann zusätzlich gesam-melt und energetisch verwertet werden. So wird eine beson-ders hohe Gasausbeute aus den eingesetzten Substraten erzielt.

Die Biogasanlage wurde großzügig konzipiert, alle Behälter sind mindestens doppelt vorhanden. Dies hat einerseits den Vorteil, dass sich diese betrieblich ersetzen können. Durch das gigantische Faulraumvolumen kann die Anlage vor allem� flexibel� und� variabel� unterschiedliche� Einsatzstoffe�verarbeiten. Das ist deshalb von großem Vorteil, da nach-wachsende Rohstoffe Naturprodukte sind, deren Qualität und Erntemengen schwanken. Substrate können außerdem je nach Marktlage preisgünstiger eingekauft werden. In den groß dimensionierten Fermentern der Biogasanlage haben die Substrate eine lange Verweildauer und können so opti-mal biologisch abgebaut werden. Vor dem Gärprozess zer-kleinern zusätzlich zwei Querstromzerspaner die Rohstoffe mechanisch, so dass selbst schwierige Einsatzstoffe mit hohem Zelluloseanteil, wie beispielsweise Rindermist mit hohem Strohanteil, mühelos zu klimafreundlichem Biogas vergoren werden. Ein Teil der Gärrestlager kann zusätzlich beheizt und als weiterer Fermenter eingesetzt werden, um mehr Gärvolumen zu erzielen. Die Anlagengröße bietet zudem Potenzial für Mehrerträge: Mit zwei Fermentern, gro-ßem Faulraum- und Gasspeichervolumen ist die Biogasan-lage so ausgelegt, dass sie bis zu 15–20 % mehr Biogas erzeugen kann.

Technische Highlights

► Zwei parallel betriebene, robuste Stahl-Fermenter mit einem� Faulraumvolumen� von� insgesamt� 8.800� m³� zur�Vergärung der Substrate

► Zwei Nachgärlager (insgesamt ca. 5.200 m³) aus Stahl-beton gefertigt mit integriertem Biogasspeicher

► Drei Endlager (insgesamt ca. 19.200 m³ Nettovolumen) mit integriertem Biogasspeicher, die durch eine gas-dichte Doppelmembranfolie vollständig abgedeckt sind

► Zentrale Rührwerke sorgen für eine gute Durchmi-schung der Rohstoffe und schaffen so optimale Pro-zessbedingungen für die Mikroben. Die Rührwerke haben einen geringen Eigenstromverbrauch und können leicht gewartet und bei Bedarf ersetzt werden.

Die zentrale Steuereinheit gewährleistet einen weitgehend automatischen und reibungslosen Betrieb. Sie sorgt für eine kontinuierliche Beschickung der Fermenter, kontrolliert

Bilder Biogasanlage Barleben

die Temperatur in den Faulraumbehältern, überwacht die Qualität des erzeugten Biogases sowie die Funktionen von BHKW und Gasaufbereitung. Eine versierte Betriebsfüh-rungsmannschaft betreut die Anlage vor Ort.

Das gewonnene Biogas wird entschwefelt und anschlie-ßend im BHKW zu Strom und Wärme gewandelt bzw. in der Gasaufbereitungsanlage nach dem bewährten Verfah-ren der Druck-Absorptions-Wäsche zu Bio-Erdgas veredelt. Das BHKW liefert die notwendige Prozesswärme für die Gärbehälter. Das Bio-Erdgas wird über Gasleitungen direkt ins nahe gelegene Erdgasnetz eingespeist.

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Biogasanlage Bar leben

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Biogasanlage Barleben im Überblick

Anlagengröße Biogasanlage 2,4 MWel (äquivalent)

Jährliche Biogasproduktion 45,3 GWh

Kapazität der Aufbereitungsanlage zu Bio-methan zur Gaseinspeisung

max. 350 m³/h

BHKW Nennleistung 600 kWel

Wartungsvertrag Mit den Firmen SES Energiesysteme GmbH (BHKW) und Schwelm Anlagentechnik GmbH (Gasaufbereitung)

Kalkulierte Volllaststunden BHKW ca.�7.700�Std.

Substrat-Lieferverträge liegen vor

Vertragslaufzeit der Lieferverträge Großteile des Input über 10 Jahre gesichert

Eingesetzte Substrate Schweinegülle:� 17.000�t�pro�JahrPutenmist: 14.000 t pro Jahr Maissilage: 14.900 t pro JahrRoggen-GPS: 4.000 t pro Jahr

Abnahme der Gärreste vertraglich gesichert

Biomethanliefervertrag über 30 GWh pro Jahr mit e.distherm Wärmedienstleistun-gen GmbH

Kalkulierte Wärmenutzung 1.000 MWh p. a.

Zusatzpotenzial Wärmelieferverträge mit einem Hotel und einem Altenheim

Zuverlässiger und erfahrener Partner: ABO Wind AGAls erfahrener Projektierer und Generalunternehmer fun-giert die ABO Wind AG, die auch die Betriebsführung über-nimmt. Die ABO Wind AG mit Sitz in Wiesbaden plant, finanziert� und�betreibt�Anlagen�zur�Nutzung�Erneuerbarer�Energien mit den Schwerpunkten Windenergie und seit 2004 auch Bioenergie.

1996 gründeten der promovierte Physiko-Chemiker Jochen Ahn und der Ingenieur der Elektrotechnik Matthias Bock-holt, die nach wie vor als Mehrheitseigentümer und Vor-stände aktiv sind, das Unternehmen als Zwei-Mann-Betrieb. Seither ist ABO Wind stetig gewachsen und zählt mit einem

jährlichen Projektumfang von rund 100 Mio. Euro längst zu Europas versierten Entwicklern von Projekten im Erneuer-bare-Energien-Sektor. Das dynamisch wachsende Unter-nehmen�beschäftigt�inzwischen�175�Mitarbeiter�in�Deutsch-land, dem europäischen Ausland sowie in Argentinien. ABO Wind hat seit Unternehmensgründung mehr als 300 Wind-kraftanlagen im In- und Ausland und sechs Biogasanlagen ans Netz gebracht.

ABO Wind projektiert und baut nicht nur neue Biogasanla-gen. Die Fachplaner von ABO Wind verfügen auch über viel Erfahrung im Repowering von Bestandsanlagen.

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Finanz- und Investi t ionsplanung (Prognose)

Mittelverwendung in Euro in %

1. Beteiligung an Projektgesellschaft 2.850.000,00� 86,17

2. Prospekterstellung, Marketing, Fondskonzeption und Strukturierung 95.000,00 2,87

3. Einwerbung des Eigenkapitals 157.500,00� 4,76

4. Sicherheitsreserve 206.000,00 6,20

Gesamt 3.308.500,00 100,00

Mittelherkunft in Euro in %

5. Eigenkapital 3.151.000,00 95,26

6. Agio 157.500,00� 4,74

Gesamt 3.308.500,00 100,00

Erläuterung zur Finanz- und Investitionsplanung

Mittelverwendung

1. Beteiligung an der Projektgesellschaft ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG Die UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG wird sich mit insgesamt�2.850.000,00�Euro�Eigenkapital�an�der�Projekt-gesellschaft beteiligen, die die Biogasanlage errichtet und betreibt.

2. Prospekterstellung und MarketingHier sind die Kosten für die Erstellung, das Layout, die gra-fische�Gestaltung,�den�Druck�des�Verkaufsprospektes,�die�Marketingaufwendungen sowie für Fondskonzeption und Strukturierung ausgewiesen.

3. Einwerbung des EigenkapitalsDie Einwerbung des Eigenkapitals durch die UmweltDirekt-Invest-Beratungsgesellschaft mbH (UDI) wird mit dem dar-gestellten Betrag vergütet.

4. SicherheitsreserveAus Sicherheitsgründen wurde eine Kostenreserve in der oben genannten Höhe eingeplant.

Mittelherkunft

5. EigenkapitalVon Anlegern wird Kommanditkapital in Höhe von 3.150.000,00 Euro erbracht.

6. AgioBei der Einwerbung des Eigenkapitals wird ein Ausgabe-aufschlag (Agio) in Höhe von 5 % des vermittelten Kapitals erhoben.

NettoeinnahmenDie Nettoeinnahmen der Gesellschaft werden nur zur Errei-chung der Anlageziele sowie zur Bildung einer Liquiditätsre-serve verwendet. Für sonstige Zwecke werden die Nettoein-nahmen nicht verwendet. Die UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG wird das eingeworbene Eigenkapital und die daraus resultierenden Nettoeinnahmen in die Beteiligung an einer Projektgesellschaft investieren, die den Bau und den Betrieb der Biogasanlage in Barleben zum Gegenstand haben. Da auf Ebene der Fondsgesellschaft kein Fremdkapital aufge-nommen wird, reichen die Nettoeinnahmen zur Realisierung des konkreten Projekts aus. Aus den Nettoeinnahmen wird eine Liquiditätsreserve auf Ebene der Fondsgesellschaft gebildet. Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen nicht genutzt. Eine Aufnahme von Fremdkapital erfolgt aus-schließlich auf Ebene der Projektgesellschaft.

der Fondsgesel lschaf t UDI Biogas Bar leben GmbH & Co. KG

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Ergebnis- und Liquiditätsprognose

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 Gesamt

Steuerliche Ergebnisrechnung

Erträge

1. Ergebniszuweisung aus der Projektgesellschaft

-248.046 126.783 145.248 164.262 132.382 190.074 183.132 189.167 255.566 225.932 274.000 304.387 348.377 345.580 386.828 379.293 766.409 747.405 799.304 780.371 818.716 7.315.171

2. Gewinn aus dem Verkauf der Anteile an der Projektgesellschaft

553.267 553.267

3. Verzinsung des Guthabens 7.000 8.695 10.858 10.100 9.643 8.604 8.580 7.425 6.609 6.785 5.416 6.033 5.637 7.261 7.649 13.634 16.580 19.575 18.212 19.356 12.837 216.490

Summe der Erträge -241.046 135.478 156.106 174.362 142.025 198.678 191.712 196.592 262.175 232.717 279.415 310.420 354.015 352.841 394.477 392.927 782.989 766.980 817.516 799.728 1.384.820 8.084.927

Aufwendungen

4. Fondsverwaltung und Anlegerbetreuung 12.000 12.180 12.363 12.548 12.736 12.927 13.121 13.318 13.518 13.721 13.926 14.135 14.347 14.563 14.781 15.003 15.228 15.456 15.688 15.923 16.162 293.646

5. Abschreibung von Kosten für Prospekterstel-lung, Marketing, Konzeptionierung, Agio

15.781 15.781 15.781 15.781 15.781 15.781 15.781 15.781 15.781 15.781 15.781 15.781 15.781 15.781 15.781 15.781 252.500

6. Jahresabschluss 7.500 7.613 7.727 7.843 7.960 8.080 8.201 8.324 8.449 8.575 8.704 8.835 8.967 9.102 9.238 9.377 9.517 9.660 9.805 9.952 10.101 183.529

7. Komplementär- und Geschäftsführungsvergütung

4.500 4.568 4.636 4.706 4.776 4.848 4.920 4.994 5.069 5.145 5.222 5.301 5.380 5.461 5.543 5.626 5.710 5.796 5.883 5.971 6.061 110.117

Summe der Aufwendungen 39.781 40.141 40.507 40.878 41.254 41.636 42.024 42.418 42.817 43.223 43.634 44.052 44.476 44.907 45.343 45.787 30.456 30.912 31.376 31.847 32.325 839.793

8. Steuerliches Ergebnis -280.827 95.337 115.599 133.484 100.771 157.042 149.688 154.174 219.358 189.494 235.781 266.368 309.539 307.934 349.133 347.140 752.533 736.068 786.140 767.881 1.352.496 7.245.135

Liquiditätsprognose

9. Steuerliches Ergebnis der Fondsgesellschaft -280.827 95.337 115.599 133.484 100.771 157.042 149.688 154.174 219.358 189.494 235.781 266.368 309.539 307.934 349.133 347.140 752.533 736.068 786.140 767.881 1.352.496 7.245.135

10. Korrektur des steuerlichen Ergebnisses 263.827 -111.002 -129.467 -148.480 -116.601 -174.293 -167.351 -173.386 -239.785 -210.150 -258.218 -288.606 -332.596 -329.798 -371.047 -363.512 -766.409 -747.405 -799.304 -780.371 -646.983

11. Zufluss�Ausschüttung�aus�der�Projektgesellschaft

245.734 249.816 165.005 181.131 152.856 205.061 211.915 230.428 281.237 204.166 305.299 254.464 356.250 356.250 636.161 636.161 636.161 636.161 763.393 890.625 1.640.474 9.238.747

12. Einzahlung Eigenkapital 3.150.000 3.150.000

13. Einzahlung Agio 157.500 157.500

14. Beteiligung an Biogasanlage Barleben -2.850.000 -2.850.000

15. Kosten für Eigenkapitalbeschaffung, Pros-pekterstellung und Marketing, Strukturierung und Konzeptionierung

-252.500 -252.500

16. Liquidität laufendes Jahr 433.734 234.151 151.137 166.135 137.027 187.810 194.252 211.216 260.810 183.510 282.862 232.226 333.193 334.386 614.248 619.789 622.285 624.824 750.229 878.135 2.345.987 9.797.944

17. Liquidität Vorjahr 1.000 308.734 353.885 316.022 293.157 241.183 176.993 119.245 78.462 87.272 18.782 49.644 29.870 48.063 67.449 209.197 356.486 285.770 217.594 148.823 144.957 1.000

18. Liquidität laufendes Jahr vor Ausschüttungen 434.734 542.885 505.022 482.157 430.183 428.993 371.245 330.462 339.272 270.782 301.644 281.870 363.063 382.449 681.697 828.986 978.770 910.594 967.823 1.026.957 2.490.944 9.798.944

19. Ausschüttung 126.000 189.000 189.000 189.000 189.000 252.000 252.000 252.000 252.000 252.000 252.000 252.000 315.000 315.000 472.500 472.500 693.000 693.000 819.000 882.000 2.490.944 9.798.944

20. Ausschüttung in % des Eigenkapitals 4,0% 6,0% 6,0% 6,0% 6,0% 8,0% 8,0% 8,0% 8,0% 8,0% 8,0% 8,0% 10,0% 10,0% 15,0% 15,0% 22,0% 22,0% 26,0% 28,0% 79,1% 311,1%

21. Liquidität kumuliert 308.734 353.885 316.022 293.157 241.183 176.993 119.245 78.462 87.272 18.782 49.644 29.870 48.063 67.449 209.197 356.486 285.770 217.594 148.823 144.957 0 0

Erläuterung zur Ergebnis- und Liquiditätsprognose der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG (Fondsgesellschaft)

Die UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG, an der sich die Anleger beteiligen, ist als Fondsgesellschaft nicht gewerblich tätig, da ihr alleiniger Geschäftszweck die Beteiligung an der Projektgesellschaft ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG ist. Aus steuerrechtlicher Sicht gilt sie jedoch dennoch als gewerblich geprägte Gesellschaft. Die Ergebnisfeststellung der

Fondsgesellschaft� hat�Einfluss�auf�das�steuerliche�Ergeb-nis, das dem Anleger letztendlich zugewiesen wird.

In der oben dargestellten Ergebnis- und Liquiditätsprognose wird davon ausgegangen, dass die Beteiligung an der ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG zum 31.12.2032

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Ergebnis- und Liquidi tätsprognose

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der Fondsgesel lschaf t UDI Biogas Bar leben GmbH & Co. KG in Euro

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 Gesamt

Steuerliche Ergebnisrechnung

Erträge

1. Ergebniszuweisung aus der Projektgesellschaft

-248.046 126.783 145.248 164.262 132.382 190.074 183.132 189.167 255.566 225.932 274.000 304.387 348.377 345.580 386.828 379.293 766.409 747.405 799.304 780.371 818.716 7.315.171

2. Gewinn aus dem Verkauf der Anteile an der Projektgesellschaft

553.267 553.267

3. Verzinsung des Guthabens 7.000 8.695 10.858 10.100 9.643 8.604 8.580 7.425 6.609 6.785 5.416 6.033 5.637 7.261 7.649 13.634 16.580 19.575 18.212 19.356 12.837 216.490

Summe der Erträge -241.046 135.478 156.106 174.362 142.025 198.678 191.712 196.592 262.175 232.717 279.415 310.420 354.015 352.841 394.477 392.927 782.989 766.980 817.516 799.728 1.384.820 8.084.927

Aufwendungen

4. Fondsverwaltung und Anlegerbetreuung 12.000 12.180 12.363 12.548 12.736 12.927 13.121 13.318 13.518 13.721 13.926 14.135 14.347 14.563 14.781 15.003 15.228 15.456 15.688 15.923 16.162 293.646

5. Abschreibung von Kosten für Prospekterstel-lung, Marketing, Konzeptionierung, Agio

15.781 15.781 15.781 15.781 15.781 15.781 15.781 15.781 15.781 15.781 15.781 15.781 15.781 15.781 15.781 15.781 252.500

6. Jahresabschluss 7.500 7.613 7.727 7.843 7.960 8.080 8.201 8.324 8.449 8.575 8.704 8.835 8.967 9.102 9.238 9.377 9.517 9.660 9.805 9.952 10.101 183.529

7. Komplementär- und Geschäftsführungsvergütung

4.500 4.568 4.636 4.706 4.776 4.848 4.920 4.994 5.069 5.145 5.222 5.301 5.380 5.461 5.543 5.626 5.710 5.796 5.883 5.971 6.061 110.117

Summe der Aufwendungen 39.781 40.141 40.507 40.878 41.254 41.636 42.024 42.418 42.817 43.223 43.634 44.052 44.476 44.907 45.343 45.787 30.456 30.912 31.376 31.847 32.325 839.793

8. Steuerliches Ergebnis -280.827 95.337 115.599 133.484 100.771 157.042 149.688 154.174 219.358 189.494 235.781 266.368 309.539 307.934 349.133 347.140 752.533 736.068 786.140 767.881 1.352.496 7.245.135

Liquiditätsprognose

9. Steuerliches Ergebnis der Fondsgesellschaft -280.827 95.337 115.599 133.484 100.771 157.042 149.688 154.174 219.358 189.494 235.781 266.368 309.539 307.934 349.133 347.140 752.533 736.068 786.140 767.881 1.352.496 7.245.135

10. Korrektur des steuerlichen Ergebnisses 263.827 -111.002 -129.467 -148.480 -116.601 -174.293 -167.351 -173.386 -239.785 -210.150 -258.218 -288.606 -332.596 -329.798 -371.047 -363.512 -766.409 -747.405 -799.304 -780.371 -646.983

11. Zufluss�Ausschüttung�aus�der�Projektgesellschaft

245.734 249.816 165.005 181.131 152.856 205.061 211.915 230.428 281.237 204.166 305.299 254.464 356.250 356.250 636.161 636.161 636.161 636.161 763.393 890.625 1.640.474 9.238.747

12. Einzahlung Eigenkapital 3.150.000 3.150.000

13. Einzahlung Agio 157.500 157.500

14. Beteiligung an Biogasanlage Barleben -2.850.000 -2.850.000

15. Kosten für Eigenkapitalbeschaffung, Pros-pekterstellung und Marketing, Strukturierung und Konzeptionierung

-252.500 -252.500

16. Liquidität laufendes Jahr 433.734 234.151 151.137 166.135 137.027 187.810 194.252 211.216 260.810 183.510 282.862 232.226 333.193 334.386 614.248 619.789 622.285 624.824 750.229 878.135 2.345.987 9.797.944

17. Liquidität Vorjahr 1.000 308.734 353.885 316.022 293.157 241.183 176.993 119.245 78.462 87.272 18.782 49.644 29.870 48.063 67.449 209.197 356.486 285.770 217.594 148.823 144.957 1.000

18. Liquidität laufendes Jahr vor Ausschüttungen 434.734 542.885 505.022 482.157 430.183 428.993 371.245 330.462 339.272 270.782 301.644 281.870 363.063 382.449 681.697 828.986 978.770 910.594 967.823 1.026.957 2.490.944 9.798.944

19. Ausschüttung 126.000 189.000 189.000 189.000 189.000 252.000 252.000 252.000 252.000 252.000 252.000 252.000 315.000 315.000 472.500 472.500 693.000 693.000 819.000 882.000 2.490.944 9.798.944

20. Ausschüttung in % des Eigenkapitals 4,0% 6,0% 6,0% 6,0% 6,0% 8,0% 8,0% 8,0% 8,0% 8,0% 8,0% 8,0% 10,0% 10,0% 15,0% 15,0% 22,0% 22,0% 26,0% 28,0% 79,1% 311,1%

21. Liquidität kumuliert 308.734 353.885 316.022 293.157 241.183 176.993 119.245 78.462 87.272 18.782 49.644 29.870 48.063 67.449 209.197 356.486 285.770 217.594 148.823 144.957 0 0

verkauft wird. Aufgrund laufender Wartung und Instandhal-tung besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der hier geschätzte Verkaufspreis zu erzielen sein wird. Über den Verkauf der Beteiligung entscheidet abschließend jedoch die Gesellschafterversammlung der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG. Sollte der Verkauf am Ende der Laufzeit nicht mög-lich sein oder entscheiden sich die Kommanditisten gegen eine Veräußerung der Beteiligung, so wird die Fondsgesell-schaft über den Ablauf der hier skizzierten Laufzeit fortgeführt.

1. Ergebniszuweisung aus der ProjektgesellschaftHier wird das auf den Gesellschaftsanteil der Fondsgesellschaft entfallende anteilige Ergebnis der Projektgesellschaft dargestellt.

2. Gewinn aus dem Verkauf der Anteile an der Projektgesellschaft Diese Zeile weist den auf den Gesellschaftsanteil der Fondsge-sellschaft entfallenden anteiligen steuerlichen Gewinn aus dem Verkauf der Biogasanlage nach Ende der Laufzeit aus.

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Ergebnis- und Liquidi tätsprognose

40

13. Einzahlung AgioGezeigt wird hier die Einzahlung des Agios durch die beitre-tenden Kommanditisten.

14. Beteiligung an Biogasanlage BarlebenIn� dieser� Zeile� findet� sich� der� Betrag,� mit� dem� sich� die�Fondsgesellschaft an der Projektgesellschaft beteiligt.

15. Kosten für Eigenkapitalbeschaffung, Prospekt-erstellung und Marketing, Strukturierung und Konzeptionierung In dieser Position sind die Kosten für den Eigenkapitalbe-schaffung�(157.500�Euro),�Prospekterstellung�und�Marketing�(70.000�Euro)�und�für�Strukturierung�und�Konzeptionierung�(25.000 Euro) zusammengefasst.

16. Liquidität laufendes JahrDer�jährliche�Liquiditätszufluss�für�die�Gesellschaft�wird�hier�abgebildet.

17. Liquidität VorjahrDie kumulierte Restliquidität des Vorjahres nach den vorge-nommenen Ausschüttungen wird hier gezeigt.

18. Liquidität laufendes Jahr vor AusschüttungenDer Liquiditätszuwachs aus dem laufenden Jahr zzgl. der Restliquidität aus dem Vorjahr ergibt die Liquidität der Gesellschaft vor Ausschüttungen.

19. AusschüttungDies sind die jährlich geplanten Ausschüttungen an die Anleger.

20. Ausschüttung in % des EigenkapitalsDie geplanten Ausschüttungen in Prozent auf das angelegte Kapital werden hier abgebildet.

21. Liquidität kumuliertDie in dieser Zeile aufgeführten Beträge stellen die Liquidi-tät der Gesellschaft nach Steuern und Ausschüttungen dar. Aus Sicherheitsgründen wird hier immer eine Restliquidität in der Gesellschaft gehalten, die nicht ausgeschüttet wird.

3. Verzinsung des GuthabensHier wird die zu erwartende Guthabenverzinsung auf dem Gesellschaftskonto dargestellt.

4. Fondsverwaltung und AnlegerbetreuungHierin ist der Aufwand für die laufende Betreuung der Anle-ger, die Ausrichtung der jährlichen Gesellschafterversamm-lung sowie das Erstellen und Verschicken laufender Infor-mationen an die Anleger enthalten.

5. Abschreibung von Kosten für Prospekterstellung,Marketing, Konzeptionierung, AgioDie Kosten für Prospekterstellung, Marketing und Kon-zeptionierung werden über 15 Jahre abgeschrieben und mindern in diesen Jahren den steuerlichen Gewinn der Fondsgesellschaft.

6. JahresabschlussDie Kosten des Jahresabschlusses werden hier angegeben.

7. Komplementär- und Geschäftsführungsvergütung Für die Übernahme der Haftung erhält die UDI Biomasse Verwaltungs GmbH als Komplementärin (persönlich haf-tende Gesellschafterin) eine Vergütung. Zudem erhält sie eine Vergütung für die Übernahme der Geschäftsführung.

8. Steuerliches ErgebnisDas Vorsteuerergebnis der Fondsgesellschaft ist hier dargestellt.

9. Steuerliches Ergebnis der FondsgesellschaftDas jährliche steuerliche Ergebnis wird hier wieder übernommen.

10. Korrektur des steuerlichen Ergebnisses Die Unterschiede der steuerlichen Betrachtung in der Ergebnis- und der handelsrechtlichen Betrachtung in der Liquiditätsprognose (z. B. durch die unterschiedliche Berücksichtigung von Abschreibungen) sind hier zu korri-gieren. Außerdem werden nicht liquiditätswirksame Positi-onen wieder hinzugerechnet.

11. Zufluss Ausschüttung aus der ProjektgesellschaftDie bei planmäßigem Verlauf zu erwartenden Ausschüt-tungen aus der Beteiligung an der Projektgesellschaft sind hier dargestellt. Der Betrag ergibt sich unter Berück-sichtigung des Beteiligungsanteil der Fondsgesellschaft von� 50,89� %� aus� Zeile� 34� der� Liquiditätsprognose� der�Projektgesellschaft.

12. Einzahlung EigenkapitalDie Einzahlung des Eigenkapitals durch die Kommanditis-ten wird hier ausgewiesen.

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Ergebnis- und Liquiditätsprognose

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 Gesamt

Erträge

1. Umsatzerlöse Stromverkauf 685.849 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 18.748.689

2. Umsatzerlöse Biogasverkauf 1.707.475 2.474.601 2.499.347 2.524.341 2.549.584 2.575.080 2.600.831 2.626.839 2.653.108 2.679.639 2.706.435 2.733.500 2.760.835 2.788.443 2.816.327 2.844.491 2.872.935 2.901.665 2.930.681 2.959.988 2.989.588 56.195.734

3. Umsatzerlöse Wärmeverkauf 21.546 47.879 49.814 50.810 51.826 52.863 53.920 54.998 56.098 57.220 58.365 59.532 60.722 61.937 63.176 64.439 65.728 67.042 68.383 69.751 71.146 1.207.194

4. Verzinsung 11.400 13.420 14.420 15.420 16.420 17.420 18.420 18.920 18.920 18.920 18.920 18.920 21.251 23.153 24.954 24.583 26.400 26.282 25.491 21.530 11.899 407.062

Summe der Erträge 2.426.270 3.439.043 3.466.723 3.493.713 3.520.972 3.548.505 3.576.313 3.603.899 3.631.268 3.658.921 3.686.862 3.715.093 3.745.950 3.776.674 3.807.598 3.836.654 3.868.205 3.898.131 3.927.698 3.954.412 3.975.775 76.558.679

Aufwendungen

5. Verbrauch Inputstoffe 874.606 1.182.543 1.194.368 1.206.312 1.218.375 1.230.559 1.242.864 1.255.293 1.267.846 1.280.524 1.293.330 1.306.263 1.319.326 1.332.519 1.345.844 1.359.302 1.372.895 1.386.624 1.400.491 1.414.496 1.428.640 26.913.020

6. Kosten für Strombezug und Hilfsstoffe 175.718 127.718 129.634 131.578 133.552 135.555 137.589 139.652 141.747 143.873 146.031 148.222 150.445 152.702 154.992 157.317 159.677 162.072 164.503 166.971 169.475 3.129.027

7. Wartung und Instandhaltung 103.386 142.000 144.130 146.292 148.486 150.714 152.974 155.269 157.598 159.962 162.361 164.797 167.269 169.778 172.324 174.909 177.533 180.196 182.899 185.642 188.427 3.386.947

8. Runderneuerung BHKW und Gasaufbereitung 0 0 0 0 100.000 24.000 75.000 100.000 24.000 125.000 80.000 60.000 20.000 64.000 20.000 48.000 80.000 128.000 36.000 80.000 0 1.064.000

9. Kosten der Gasaufbereitung 96.537 142.708 144.849 147.021 149.227 151.465 153.737 156.043 158.384 160.760 163.171 165.618 168.103 170.624 173.184 175.781 178.418 181.094 183.811 186.568 189.366 3.396.470

10. Personalkosten 100.000 101.500 103.023 104.568 106.136 107.728 109.344 110.984 112.649 114.339 116.054 117.795 119.562 121.355 123.176 125.023 126.899 128.802 130.734 132.695 134.686 2.447.052

11. Betriebsführung und Verwaltung 113.716 141.506 142.916 144.344 145.789 147.253 148.735 150.236 151.756 153.295 154.853 156.431 158.029 159.648 161.287 162.946 164.627 166.328 168.052 169.797 171.564 3.233.110

12. Versicherung 45.000 45.675 46.360 47.056 47.761 48.478 49.205 49.943 50.692 51.453 52.224 53.008 53.803 54.610 55.429 56.260 57.104 57.961 58.830 59.713 60.608 1.101.173

13. Zinsen 574.509 475.819 445.314 412.775 380.236 347.697 315.159 282.620 250.081 211.126 172.513 138.955 98.655 65.854 37.895 29.283 22.283 15.283 8.283 1.283 58

14. Abschreibungen 812.185 812.185 812.185 812.185 812.185 812.185 812.185 812.185 794.073 794.073 787.048 784.707 784.707 784.707 781.214 780.049 0 0 0 0 0 12.788.060

15. Kosten für Unvorhergesehenes 18.000 18.270 18.544 18.822 19.105 19.391 19.682 19.977 20.277 20.581 20.890 21.203 21.521 21.844 22.172 22.504 22.842 23.184 23.532 23.885 24.243 440.469

Summe der Aufwendungen 2.913.658 3.189.924 3.181.323 3.170.953 3.260.853 3.175.026 3.216.475 3.232.203 3.129.103 3.214.985 3.148.477 3.116.999 3.061.419 3.097.641 3.047.516 3.091.377 2.362.278 2.429.546 2.357.135 2.421.050 2.367.070 62.185.011

16. Steuerliches Ergebnis -487.388 249.118 285.400 322.760 260.119 373.479 359.838 371.696 502.165 443.936 538.385 598.094 684.531 679.033 760.083 745.278 1.505.927 1.468.585 1.570.563 1.533.362 1.608.705 14.373.668

17. Gewerbesteuer 0 0 32.636 38.210 31.026 41.707 39.496 39.874 52.291 45.393 53.999 59.208 66.993 66.435 74.662 73.159 150.365 146.575 156.925 153.149 160.797 1.482.902

18. Ergebnis nach Steuern -487.388 249.118 252.764 284.550 229.093 331.772 320.342 331.822 449.874 398.543 484.386 538.886 617.537 612.598 685.421 672.119 1.355.562 1.322.011 1.413.637 1.380.212 1.447.909 12.890.767

Liquiditätsprognose

19. Steuerliches Ergebnis -487.388 249.118 285.400 322.760 260.119 373.479 359.838 371.696 502.165 443.936 538.385 598.094 684.531 679.033 760.083 745.278 1.505.927 1.468.585 1.570.563 1.533.362 1.608.705 14.373.668

20. Gewerbesteuer 0 0 -32.636 -38.210 -31.026 -41.707 -39.496 -39.874 -52.291 -45.393 -53.999 -59.208 -66.993 -66.435 -74.662 -73.159 -150.365 -146.575 -156.925 -153.149 -160.797 -1.482.902

21. Abschreibungen 812.185 812.185 812.185 812.185 812.185 812.185 812.185 812.185 794.073 794.073 787.048 784.707 784.707 784.707 781.214 780.049 0 0 0 0 0 12.788.060

22. Auszahlung und Tilgung Darlehen 100.000 -510.582 -680.776 -680.776 -680.776 -680.776 -680.776 -680.776 -680.776 -780.776 -660.770 -696.160 -596.160 -596.160 -223.960 -100.000 -100.000 -100.000 -100.000 -100.000 -10.000 -9.240.000

23. Korrektur�Geldfluss�bei�Inputstoffen -95.452 -9.855 -9.953 -10.053 -10.153 -10.255 -10.357 -10.461 -10.565 -10.671 -10.778 -10.886 -10.994 -11.104 -11.215 -11.328 -11.441 -11.555 -11.671 -11.787 1.190.534 890.000

24. Einlage UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG 1.450.000 1.450.000

25. Einlage UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG 1.300.000 1.300.000

26. Einlage UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG 2.850.000 2.850.000

27. Kapitalbeschaffungs-, Strukturierungs- und Verwaltungskosten

- 665.500 -735.500

28. Kaufpreis ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG inkl. Nebenkosten

-4.680.000 -4.610.000

29. Liquidität laufendes Jahr 583.845 540.867 374.220 405.906 350.349 452.927 441.394 452.770 552.605 401.169 599.886 616.547 795.090 790.041 1.231.459 1.340.840 1.244.121 1.210.455 1.301.966 1.268.425 2.628.442 17.583.327

30. Liquidität Vorjahr 570.000 671.000 721.000 771.000 821.000 871.000 921.000 946.000 946.000 946.000 946.000 946.000 1.062.547 1.157.637 1.247.678 1.229.138 1.319.978 1.314.099 1.274.554 1.076.521 594.945 570.000

31. Liquidität laufendes Jahr vor Ausschüttungen 1.153.845 1.211.867 1.095.220 1.176.906 1.171.349 1.323.927 1.362.394 1.398.770 1.498.605 1.347.169 1.545.886 1.562.547 1.857.637 1.947.678 2.479.138 2.569.978 2.564.099 2.524.554 2.576.521 2.344.945 3.223.388 18.153.327

32. Entnahmebeschränkungen 671.000 721.000 771.000 821.000 871.000 921.000 946.000 946.000 946.000 946.000 946.000 946.000 946.000 946.000

33. Ausschüttung insgesamt 482.845 490.867 324.220 355.906 300.349 402.927 416.394 452.770 552.605 401.169 599.886 500.000 700.000 700.000 1.250.000 1.250.000 1.250.000 1.250.000 1.500.000 1.750.000 3.223.388 18.153.327

34. Davon Ausschüttungen an Fondsgesellschaft 245.734 249.816 165.005 181.131 152.856 205.061 211.915 230.428 281.237 204.166 305.299 254.464 356.250 356.250 636.161 636.161 636.161 636.161 763.393 890.625 1.640.474 9.238.747

35. Liquidität kumuliert 671.000 721.000 771.000 821.000 871.000 921.000 946.000 946.000 946.000 946.000 946.000 1.062.547 1.157.637 1.247.678 1.229.138 1.319.978 1.314.099 1.274.554 1.076.521 594.945 0

Page 43: Innovativer Biogasfonds mit direkter Bio-Erdgas-Einspeisung · 5 Vorwort Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger, als die Weltwirtschaft in die Krise geriet, standen Sachwerte

Ergebnis- und Liquidi tätsprognose

43

der ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG (Projektgesellschaft) in Euro

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 Gesamt

Erträge

1. Umsatzerlöse Stromverkauf 685.849 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 903.142 18.748.689

2. Umsatzerlöse Biogasverkauf 1.707.475 2.474.601 2.499.347 2.524.341 2.549.584 2.575.080 2.600.831 2.626.839 2.653.108 2.679.639 2.706.435 2.733.500 2.760.835 2.788.443 2.816.327 2.844.491 2.872.935 2.901.665 2.930.681 2.959.988 2.989.588 56.195.734

3. Umsatzerlöse Wärmeverkauf 21.546 47.879 49.814 50.810 51.826 52.863 53.920 54.998 56.098 57.220 58.365 59.532 60.722 61.937 63.176 64.439 65.728 67.042 68.383 69.751 71.146 1.207.194

4. Verzinsung 11.400 13.420 14.420 15.420 16.420 17.420 18.420 18.920 18.920 18.920 18.920 18.920 21.251 23.153 24.954 24.583 26.400 26.282 25.491 21.530 11.899 407.062

Summe der Erträge 2.426.270 3.439.043 3.466.723 3.493.713 3.520.972 3.548.505 3.576.313 3.603.899 3.631.268 3.658.921 3.686.862 3.715.093 3.745.950 3.776.674 3.807.598 3.836.654 3.868.205 3.898.131 3.927.698 3.954.412 3.975.775 76.558.679

Aufwendungen

5. Verbrauch Inputstoffe 874.606 1.182.543 1.194.368 1.206.312 1.218.375 1.230.559 1.242.864 1.255.293 1.267.846 1.280.524 1.293.330 1.306.263 1.319.326 1.332.519 1.345.844 1.359.302 1.372.895 1.386.624 1.400.491 1.414.496 1.428.640 26.913.020

6. Kosten für Strombezug und Hilfsstoffe 175.718 127.718 129.634 131.578 133.552 135.555 137.589 139.652 141.747 143.873 146.031 148.222 150.445 152.702 154.992 157.317 159.677 162.072 164.503 166.971 169.475 3.129.027

7. Wartung und Instandhaltung 103.386 142.000 144.130 146.292 148.486 150.714 152.974 155.269 157.598 159.962 162.361 164.797 167.269 169.778 172.324 174.909 177.533 180.196 182.899 185.642 188.427 3.386.947

8. Runderneuerung BHKW und Gasaufbereitung 0 0 0 0 100.000 24.000 75.000 100.000 24.000 125.000 80.000 60.000 20.000 64.000 20.000 48.000 80.000 128.000 36.000 80.000 0 1.064.000

9. Kosten der Gasaufbereitung 96.537 142.708 144.849 147.021 149.227 151.465 153.737 156.043 158.384 160.760 163.171 165.618 168.103 170.624 173.184 175.781 178.418 181.094 183.811 186.568 189.366 3.396.470

10. Personalkosten 100.000 101.500 103.023 104.568 106.136 107.728 109.344 110.984 112.649 114.339 116.054 117.795 119.562 121.355 123.176 125.023 126.899 128.802 130.734 132.695 134.686 2.447.052

11. Betriebsführung und Verwaltung 113.716 141.506 142.916 144.344 145.789 147.253 148.735 150.236 151.756 153.295 154.853 156.431 158.029 159.648 161.287 162.946 164.627 166.328 168.052 169.797 171.564 3.233.110

12. Versicherung 45.000 45.675 46.360 47.056 47.761 48.478 49.205 49.943 50.692 51.453 52.224 53.008 53.803 54.610 55.429 56.260 57.104 57.961 58.830 59.713 60.608 1.101.173

13. Zinsen 574.509 475.819 445.314 412.775 380.236 347.697 315.159 282.620 250.081 211.126 172.513 138.955 98.655 65.854 37.895 29.283 22.283 15.283 8.283 1.283 58

14. Abschreibungen 812.185 812.185 812.185 812.185 812.185 812.185 812.185 812.185 794.073 794.073 787.048 784.707 784.707 784.707 781.214 780.049 0 0 0 0 0 12.788.060

15. Kosten für Unvorhergesehenes 18.000 18.270 18.544 18.822 19.105 19.391 19.682 19.977 20.277 20.581 20.890 21.203 21.521 21.844 22.172 22.504 22.842 23.184 23.532 23.885 24.243 440.469

Summe der Aufwendungen 2.913.658 3.189.924 3.181.323 3.170.953 3.260.853 3.175.026 3.216.475 3.232.203 3.129.103 3.214.985 3.148.477 3.116.999 3.061.419 3.097.641 3.047.516 3.091.377 2.362.278 2.429.546 2.357.135 2.421.050 2.367.070 62.185.011

16. Steuerliches Ergebnis -487.388 249.118 285.400 322.760 260.119 373.479 359.838 371.696 502.165 443.936 538.385 598.094 684.531 679.033 760.083 745.278 1.505.927 1.468.585 1.570.563 1.533.362 1.608.705 14.373.668

17. Gewerbesteuer 0 0 32.636 38.210 31.026 41.707 39.496 39.874 52.291 45.393 53.999 59.208 66.993 66.435 74.662 73.159 150.365 146.575 156.925 153.149 160.797 1.482.902

18. Ergebnis nach Steuern -487.388 249.118 252.764 284.550 229.093 331.772 320.342 331.822 449.874 398.543 484.386 538.886 617.537 612.598 685.421 672.119 1.355.562 1.322.011 1.413.637 1.380.212 1.447.909 12.890.767

Liquiditätsprognose

19. Steuerliches Ergebnis -487.388 249.118 285.400 322.760 260.119 373.479 359.838 371.696 502.165 443.936 538.385 598.094 684.531 679.033 760.083 745.278 1.505.927 1.468.585 1.570.563 1.533.362 1.608.705 14.373.668

20. Gewerbesteuer 0 0 -32.636 -38.210 -31.026 -41.707 -39.496 -39.874 -52.291 -45.393 -53.999 -59.208 -66.993 -66.435 -74.662 -73.159 -150.365 -146.575 -156.925 -153.149 -160.797 -1.482.902

21. Abschreibungen 812.185 812.185 812.185 812.185 812.185 812.185 812.185 812.185 794.073 794.073 787.048 784.707 784.707 784.707 781.214 780.049 0 0 0 0 0 12.788.060

22. Auszahlung und Tilgung Darlehen 100.000 -510.582 -680.776 -680.776 -680.776 -680.776 -680.776 -680.776 -680.776 -780.776 -660.770 -696.160 -596.160 -596.160 -223.960 -100.000 -100.000 -100.000 -100.000 -100.000 -10.000 -9.240.000

23. Korrektur�Geldfluss�bei�Inputstoffen -95.452 -9.855 -9.953 -10.053 -10.153 -10.255 -10.357 -10.461 -10.565 -10.671 -10.778 -10.886 -10.994 -11.104 -11.215 -11.328 -11.441 -11.555 -11.671 -11.787 1.190.534 890.000

24. Einlage UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG 1.450.000 1.450.000

25. Einlage UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG 1.300.000 1.300.000

26. Einlage UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG 2.850.000 2.850.000

27. Kapitalbeschaffungs-, Strukturierungs- und Verwaltungskosten

- 665.500 -735.500

28. Kaufpreis ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG inkl. Nebenkosten

-4.680.000 -4.610.000

29. Liquidität laufendes Jahr 583.845 540.867 374.220 405.906 350.349 452.927 441.394 452.770 552.605 401.169 599.886 616.547 795.090 790.041 1.231.459 1.340.840 1.244.121 1.210.455 1.301.966 1.268.425 2.628.442 17.583.327

30. Liquidität Vorjahr 570.000 671.000 721.000 771.000 821.000 871.000 921.000 946.000 946.000 946.000 946.000 946.000 1.062.547 1.157.637 1.247.678 1.229.138 1.319.978 1.314.099 1.274.554 1.076.521 594.945 570.000

31. Liquidität laufendes Jahr vor Ausschüttungen 1.153.845 1.211.867 1.095.220 1.176.906 1.171.349 1.323.927 1.362.394 1.398.770 1.498.605 1.347.169 1.545.886 1.562.547 1.857.637 1.947.678 2.479.138 2.569.978 2.564.099 2.524.554 2.576.521 2.344.945 3.223.388 18.153.327

32. Entnahmebeschränkungen 671.000 721.000 771.000 821.000 871.000 921.000 946.000 946.000 946.000 946.000 946.000 946.000 946.000 946.000

33. Ausschüttung insgesamt 482.845 490.867 324.220 355.906 300.349 402.927 416.394 452.770 552.605 401.169 599.886 500.000 700.000 700.000 1.250.000 1.250.000 1.250.000 1.250.000 1.500.000 1.750.000 3.223.388 18.153.327

34. Davon Ausschüttungen an Fondsgesellschaft 245.734 249.816 165.005 181.131 152.856 205.061 211.915 230.428 281.237 204.166 305.299 254.464 356.250 356.250 636.161 636.161 636.161 636.161 763.393 890.625 1.640.474 9.238.747

35. Liquidität kumuliert 671.000 721.000 771.000 821.000 871.000 921.000 946.000 946.000 946.000 946.000 946.000 1.062.547 1.157.637 1.247.678 1.229.138 1.319.978 1.314.099 1.274.554 1.076.521 594.945 0

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Ergebnis- und Liquidi tätsprognose

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Erläuterung zur Ergebnis- und Liquiditätsprognose der ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG (Projektgesellschaft)

Kosten für die Buchhaltung, Jahresabschluss etc.) wurde ein Vertrag mit ABO Wind AG geschlossen.

12. VersicherungDie Prämien für die Versicherungen, die für den Betrieb der Biogasanlage abgeschlossen werden, sind hier ausgewiesen.

13. ZinsenDies sind die Zinsen, die die Projektgesellschaft an die fremdfinanzierende�Bank� zu� bezahlen� hat.� Aufgenommen�wurden von der Projektgesellschaft ein langfristiges Pro-jektdarlehen, ein Konto mit Kontokorrentlimit sowie ein Betriebsmittelkredit.

14. Abschreibungen Die Biogasanlage, das BHKW und die Gasaufbereitungs-anlage werden jährlich mit diesem Betrag abgeschrieben und mindern den steuerlichen Gewinn der Projektgesell- schaft.

15. Kosten für UnvorhergesehenesDieser Posten ist für unvorhergesehene Ausgaben vorgesehen.

16. Steuerliches ErgebnisDas Vorsteuerergebnis der Fondsgesellschaft ist hier dargestellt.

17. GewerbesteuerVom Vorsteuerergebnis wird die Gewerbesteuer abgezogen.

18. Ergebnis nach SteuernDas jährliche steuerliche Ergebnis kann dieser Zeile ent-nommen werden.

19. Steuerliches ErgebnisDas�steuerliche�Ergebnis�wird�hier�aus�Ziffer�18�übernommen.

20. GewerbesteuerVom steuerlichen Ergebnis wird die Gewerbesteuer liquidi-tätswirksam abgezogen.

21. AbschreibungenDie oben (14.) bei der Berechnung des steuerlichen Ergeb-nisses abgezogenen Abschreibungen der Kosten für die Biogasanlage, das BHKW und die Gasaufbereitungsanlage werden hier wieder hinzugerechnet, da diese nur das steu-erliche Ergebnis mindern, aber keinen tatsächlichen jährli-chen�Kapitalfluss�darstellen.

Die hier dargestellte Ergebnis- und Liquiditätsprognose der Projektgesellschaft ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG bildet das gesamte Biogasprojekt Barleben ab. Hieran ist die Fondsgesellschaft, deren Kommanditist Sie mit einer Beteiligung werden können, mit einem Anteil von 50,89�%� (2.850.000�Euro)� beteiligt.�Alle� hier� dargestellten�Zahlen beziehen sich auf die Gesamtsumme des für die Realisierung dieses Projektes notwendigen Eigenkapitals in Höhe von 5.600.000 Euro.

1.–3. Umsatzerlöse aus dem Strom-, Biogas- und WärmeverkaufIn dieser Zeile werden die Umsatzerlöse aus dem Strom-, Biogas- und Wärmeverkauf gezeigt.

4. Verzinsung Hier werden die Zinserträge, die durch die Anlage von freien liquiden Mitteln erwirtschaftet werden, angegeben.

5. Verbrauch InputstoffeAn dieser Stelle werden die Kosten für die für den Betrieb der Biogasanlage notwendigen Rohstoffe (Substrate) auf-gezeigt. Über die Lieferung dieser Rohstoffe wurden mit Landwirten langfristige Lieferverträge abgeschlossen.

6. Kosten für Strombezug und HilfsstoffeDie Kosten für den Bezug von Strom, z. B. zur Heizung der Fermenter, werden hier dargelegt.

7. Wartung und InstandhaltungFür die Wartung und Instandhaltung wurde ein Vertrag mit der ABO Wind AG abgeschlossen. Die Vergütung aus die-sem�Vertrag�findet�sich�in�dieser�Zeile.

8. Runderneuerung BHKW und GasaufbereitungDie für eine Runderneuerung des BHKW und der Gasauf-bereitungstechnik eingeplanten Mittel werden in dieser Zeile gezeigt.

9. Kosten der GasaufbereitungDie�Kosten�der�Gasaufbereitung�finden�sich�in�dieser�Zeile.

10. PersonalkostenDiese Kosten fallen für die Vergütung der Betriebsführer vor Ort an, die die Biogasanlage rund um die Uhr mit neuen Einsatzstoffen versorgen und die Anlage bedienen.

11. Betriebsführung und VerwaltungFür die technische und kaufmännische Betriebsführung der Biogasanlage und die kaufmännische Führung der Projekt-gesellschaft (Geschäftsführung der Projektgesellschaft,

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Ergebnis- und Liquidi tätsprognose

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22. Auszahlung und Tilgung DarlehenAuszahlung�und�Tilgung�der�von�fremdfinanzierenden�Ban-ken gewährten Kredite.

23. Korrektur Geldfluss bei InputstoffenIn�dieser�Zeile�wird�der�Geldfluss�hinsichtlich�der�Substrate�korrigiert. Dies ist notwendig, da die Substrate bereits für die Ernte 2011 bestellt werden mussten und sich daher Ver-schiebungen abweichend vom Geschäftsjahr ergeben.

24. und 25. Einlage UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG und der UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KGDie Beteiligungen von zwei weiteren UDI-Fonds an der Pro-jektgesellschaft sind hier dargestellt.

26. Einlage UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KGDie Einlage der Fondsgesellschaft, an der sich die Anleger dieses Fonds beteiligen, werden hier ausgewiesen.

27. Kapitalbeschaffungs-, Strukturierungs- und VerwaltungskostenFür die Beratung bei der Strukturierung dieses Projektes (Projektprüfung, Projektaufbereitung, Projektbegleitung, Kosten für eine externe Vertragsprüfung (Due Diligence), sonstige Verwaltungskosten) und für die Vermittlung der Fondsgesellschaft als Investor von Eigenkapital an die Pro-jektgesellschaft fällt der angegebene Betrag an.

28. Kaufpreis ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG inkl. NebenkostenHier ist der Kaufpreis für den Erwerb aller Anteile an der Projektgesellschaft samt Nebenkosten ausgewiesen.

29. Liquidität laufendes JahrDer� jährliche� Liquiditätszufluss� für� die� Gesellschaft� nach�Steuern wird hier abgebildet.

30. Liquidität VorjahrDie kumulierte Restliquidität des Vorjahres nach den vorge-nommenen Ausschüttungen wird hier gezeigt.

31. Liquidität laufendes Jahr vor AusschüttungenDer Liquiditätszuwachs aus dem laufenden Jahr zzgl. der Restliquidität aus dem Vorjahr ergibt die Liquidität der Gesellschaft vor Ausschüttungen.

32. Entnahmebeschränkungen Zur Absicherung des Kapitaldienstes aus den auszurei-chenden�Krediten�hat�die�fremdfinanzierende�Bank�die�jähr-liche�Ansparung�von�zwei�Reserven�zur�Auflage�gemacht:�Einer Kapitaldienstreserve und einer weiteren Reserve für die Instandhaltung des BHKW und der Gasaufbereitungs-anlage. Ausschüttungen an die Fondsgesellschaft sind danach nur dann möglich, wenn diese Reserven, die in Zeile 32 zusammengefasst wurden, jährlich nicht unterschritten werden.

33. Ausschüttung insgesamtDies sind die jährlich geplanten Gesamtausschüttungen an die Gesellschafter der ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG. Hiervon erhält die Fondsgesellschaft gemäß ihrem Kapitalanteil�an�der�Projektgesellschaft�50,89�%�(vgl.�Zeile�34)

34. Davon Ausschüttungen an Fondsgesellschaft In dieser Zeile ist der Anteil der Gesamtausschüttungen ausgewiesen,� der� an� die� Fondsgesellschaft� fließt.� Dieser�Betrag�findet�sich�in�der�Ergebnis-�und�Liquiditätsprognose�der�Fondsgesellschaft�auf�Seite�38�in�Zeile�11�als�„Zufluss�Ausschüttungen aus der Projektgesellschaft“ wieder.

35. Liquidität kumuliertDie in dieser Zeile aufgeführten Beträge stellen die Liquidi-tät der Gesellschaft nach Steuern und Ausschüttungen dar. Aus Sicherheitsgründen wird hier immer eine Restliquidität in der Gesellschaft gehalten, die nicht ausgeschüttet wird.

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2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032

1. Einlage inkl. Agio -21.000

2. Ausschüttung 800 1.200 1.200 1.200 1.200 1.600 1.600 1.600 1.600 1.600 1.600 1.600 2.000 2.000 3.000 3.000 4.400 4.400 5.200 5.600 15.816

3. Steuerwirkung 654 -224 -159 -182 -131 -227 -216 -225 -337 -290 -371 -425 -500 -499 -568 -569 -1.277 -1.250 -1.337 -1.305 -2.708

4. Geldfluss�p.�a.� -19.546 976 1.041 1.018 1.069 1.373 1.384 1.375 1.263 1.310 1.229 1.175 1.500 1.501 2.432 2.431 3.123 3.150 3.863 4.295 13.108

5. Liquidität kumuliert -19.546 -18.570 -17.528 -16.510 -15.441 -14.068 -12.684 -11.309 -10.045 -8.736 -7.506 -6.331 -4.831 -3.330 -899 1.532 4.655 7.806 11.669 15.964 29.072

Prognose aus Sicht des Anlegers

Beispiel 1 ( in Euro ) – PrognoseZu�versteuerndes�Einkommen�75.000�Euro�nach�Splittingtabelle,�Kommanditeinlage:�20.000�Euro,�Agio:�1.000�Euro

Beispiel 2 ( in Euro ) – Prognose Zu versteuerndes Einkommen 35.000 Euro nach Grundtabelle, Kommanditeinlage: 10.000 Euro, Agio: 500 Euro

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032

1. Einlage inkl. Agio -10.500

2. Ausschüttung 400 600 600 600 600 800 800 800 800 800 800 800 1.000 1.000 1.500 1.500 2.200 2.200 2.600 2.800 7.908

3. Steuerwirkung 317 -108 -75 -86 -60 -106 -100 -105 -159 -135 -173 -200 -234 -234 -267 -266 -605 -592 -631 -617 -1.296

4. Geldfluss�p.�a.� -9.784 492 525 514 540 694 700 695 641 665 627 600 766 766 1.233 1.234 1.595 1.608 1.969 2.183 6.612

5. Liquidität kumuliert -9.784 -9.291 -8.766 -8.252 -7.712 -7.018 -6.319 -5.624 -4.982 -4.317 -3.690 -3.090 -2.324 -1.557 -325 910 2.505 4.113 6.082 8.265 14.877

Erläuterungen zu den Beispielrechnungen

Allgemeine HinweiseDie steuerlichen Auswirkungen für den einzelnen Komman-ditisten können mit den Beispielrechnungen nur näherungs-weise dargestellt werden. Jede Abweichung bei den persönli-chen Grundlagen führt automatisch zu einem abweichenden Ergebnis. Weitere Hinweise zur Besteuerung der Ergebnisse der�Beteiligung�finden�Sie�auch� im�Kapitel� „Grundlagen�der�steuerlichen Konzeption“. Das zu versteuernde Einkommen versteht sich als Summe aller Einkünfte inkl. der Einkünfte aus dieser Beteiligung. Die oben dargestellten Berechnungen sollen dem Anleger als grober Richtwert für die Bewertung einer Beteiligung dienen. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater.

Einlage inkl. AgioDie Kommanditeinlage ist zusammen mit dem Agio in Höhe von 5 % innerhalb von 14 Tagen nach Annahme der Bei-trittserklärung zu leisten.

AusschüttungDie Ausschüttungen (Entnahmen) ergeben sich aus der Prognose der freien Liquidität bezogen auf die Höhe der Beteiligungssumme.

SteuerwirkungBei der Steuerwirkung wird die Versteuerung der jährlich prognostizierten Ergebnisse dargestellt. Berücksichtigt ist hierbei der Solidaritätszuschlag mit durchgehend 5,5 % sowie die Anrechnung der Gewerbesteuer. Eine gegebe-nenfalls anfallende Kirchensteuer ist nicht berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgten auf Grundlage der bei Erstel-lung des Prospektes gültigen Steuertabellen. Eine Anrech-nung der anteiligen Kapitalertragsteuer zzgl. des Solidari-tätszuschlags sowie gegebenenfalls der Abgeltungsteuer wurde aus Vereinfachungsgründen nicht berücksichtigt. Zur Betrachtung der individuellen, steuerlichen Situation sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.

Geldfluss p. a.Der�jährliche�Geldfluss�ergibt�sich�aus�den�Ausschüttungen�(Entnahmen) und der Steuerwirkung.

Liquidität kumuliertEs� wird� der� kumulierte� Geldfluss� für� das� jeweilige� Jahr�dargestellt. Bitte beachten Sie, dass das ursprünglich ein-gesetzte Kapital inklusive Agio im Verlauf der Beteiligung zurückfließt.

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Prognose aus Sicht des Anlegers

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2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032

1. Einlage inkl. Agio -21.000

2. Ausschüttung 800 1.200 1.200 1.200 1.200 1.600 1.600 1.600 1.600 1.600 1.600 1.600 2.000 2.000 3.000 3.000 4.400 4.400 5.200 5.600 15.816

3. Steuerwirkung 654 -224 -159 -182 -131 -227 -216 -225 -337 -290 -371 -425 -500 -499 -568 -569 -1.277 -1.250 -1.337 -1.305 -2.708

4. Geldfluss�p.�a.� -19.546 976 1.041 1.018 1.069 1.373 1.384 1.375 1.263 1.310 1.229 1.175 1.500 1.501 2.432 2.431 3.123 3.150 3.863 4.295 13.108

5. Liquidität kumuliert -19.546 -18.570 -17.528 -16.510 -15.441 -14.068 -12.684 -11.309 -10.045 -8.736 -7.506 -6.331 -4.831 -3.330 -899 1.532 4.655 7.806 11.669 15.964 29.072

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032

1. Einlage inkl. Agio -10.500

2. Ausschüttung 400 600 600 600 600 800 800 800 800 800 800 800 1.000 1.000 1.500 1.500 2.200 2.200 2.600 2.800 7.908

3. Steuerwirkung 317 -108 -75 -86 -60 -106 -100 -105 -159 -135 -173 -200 -234 -234 -267 -266 -605 -592 -631 -617 -1.296

4. Geldfluss�p.�a.� -9.784 492 525 514 540 694 700 695 641 665 627 600 766 766 1.233 1.234 1.595 1.608 1.969 2.183 6.612

5. Liquidität kumuliert -9.784 -9.291 -8.766 -8.252 -7.712 -7.018 -6.319 -5.624 -4.982 -4.317 -3.690 -3.090 -2.324 -1.557 -325 910 2.505 4.113 6.082 8.265 14.877

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Emit tentin und betei l igte Par tner

UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KGBei der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG handelt es sich um die Fondsgesellschaft, deren Kommanditist der Anleger wird und die das Kapital direkt in die Projektge-sellschaft investiert. Die Projektgesellschaft errichtet und betreibt die Biogasanlage in Barleben.

UDI Biomasse Verwaltungs GmbHDie UDI Biomasse Verwaltungs GmbH ist die Komplementä-rin und persönlich haftende Gesellschafterin der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG. Ihr wird im Gesellschaftsvertrag (§ 6 Abs. 1) die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft übertragen. Zudem wird diese auch die Geschäftsführung der als GmbH & Co. KG strukturierten Projektgesellschaft als Komplementärin übernehmen.

UDI Bioenergie GmbHInnerhalb der UDI-Gruppe unterstützt die UDI Bioenergie GmbH im Rahmen von Beraterverträgen die Emittenten von geschlossenen Bioenergiefonds. In dieser Funktion rea-lisiert sie Finanzierungsmodelle für den Bau von Bioener-gie-Projekten. Die UDI Bioenergie GmbH unterstützt die Fondsgesellschaft bei der Planung, Konzeption und Pros-pekterstellung. Zudem übernimmt sie die Anlegerbetreuung und Fondsverwaltung.

UmweltDirektInvest-Beratungsgesellschaft mbHDie UmweltDirektInvest-Beratungsgesellschaft mbH (kurz: UDI) wird die Einwerbung des Eigenkapitals übernehmen und die Kommanditisten der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG für die Laufzeit des Fonds betreuen. Die UDI ver-steht sich als Finanzdienstleister für Menschen, die ökolo-gisch sinnvolle Kapitalanlagen und gleichzeitig attraktive Renditen suchen. Anspruch der UDI sind Investitionen in qualitativ hochwertige Projekte. Diese bieten im Vergleich zu herkömmlichen Anlageformen eine langfristig rentable Alternative, die Gesellschaft, Umwelt und Anlegern nach-haltige�Vorteile�bringt.�1998�als�Vertrieb�für�die�Einwerbung�von Eigenkapital für Windkraftprojekte gegründet, gehört UDI heute zur Spitzengruppe von Anbietern ökologischer Kapitalanlagen. 2002 hat UDI ihr Angebot auf Solarprojekte ausgeweitet.

Seit 2006 gehört auch Biogas zu den Geschäftsfeldern. Qualität steht bei allen Produkten an oberster Stelle. Der Erfahrung und der Qualität ihrer Beteiligungsangebote ver-trauen bereits gut 11.000 Anleger. Insgesamt wurde bisher Eigenkapital in Höhe von 242 Mio. Euro platziert. Durch das Kapital der Anleger konnten 359 Windkraftanlagen, 54 Photovoltaikanlagen�und�37�Biogasanlagen�mit�Eigenkapital�ausgestattet werden. Mit diesen Anlagen werden jährlich ca. 1.323 Mrd. kWh Strom erzeugt. Damit können pro Jahr rund

1,5 Mio. Menschen mit umweltfreundlich erzeugter Energie versorgt werden. Pro Jahr werden so gut 1,5 Mio. Tonnen Kohlendioxid-Emissionen eingespart. Heute kann UDI in allen wichtigen Bereichen im Energiemix der Erneuerbaren Energien – Wind, Sonne und Biomasse – langjährige Erfah-rung vorweisen.

Die Mitglieder der GeschäftsführungGeorg Hetz, 59 Jahre, Bankkaufmann, Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, Geschäftsanschrift: Lina-Ammon-Str. 30, 90329 Nürnberg, war ca. 30 Jahre in unterschiedlichen Positionen bei verschiedenen Banken tätig, unter anderem in verantwortlicher Position bei der Gründung einer großen deutschen Direktbank. Die zweite Bankgründung, in diesem Falle eine „grüne“ Direktbank mit Sitz in Nürnberg, gestaltete Georg Hetz als Vertriebslei-ter aktiv mit und war für die erfolgreiche Einwerbung des gesamten Eigenkapitals von rund 50,5 Mio. DM verant-wortlich.�1998�gründete�er�mit�Partnern�aus�der�Windener-giebranche die UDI UmweltDirektInvest-Beratungsgesell-schaft mbH, deren Tätigkeit im Einwerben von Eigenkapital für Wind-, Solarparks und Biogasanlagen besteht. Das Know-how aus der Platzierung von 90 Wind-, Solar- und Biogasfonds sowie die Erfahrungen aus dem Praxisbetrieb der Anlagen kommen der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG zugute.

Harald�Felker,�38�Jahre,�Mitglied�der�Geschäftsführung�der�Emittentin, Geschäftsanschrift: Lina-Ammon-Str. 30, 90329 Nürnberg, ist seit über zehn Jahren in der Erneuerbare- Energien-Branche tätig. Als Geschäftsführer der UDI Bio-energie GmbH verantwortet er die Projektierung und kauf-männische Betreuung von Biogas-Projekten.

Matthias Kubat, 46 Jahre, Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, Geschäftsanschrift: Lina-Ammon-Str. 30, 90329 Nürnberg, war langjährig in der Wirtschafts- und Steuerberatung tätig, bevor er als Finanzvorstand zu einem großen deutschen Biogasanlagenhersteller wechselte. Als Geschäftsführer der UDI Bioenergie GmbH bringt er seine erworbenen wertvollen Erfahrungen in die Projektierung und Projektentwicklung von Biogasprojekten erfolgreich ein.

Nach� dem�Gesellschaftsvertrag� (Seite� 70� ff.,� §� 6� Abs.� 1)�übernimmt die Komplementärin die Geschäftsführung in der Fondsgesellschaft. Die Geschäftsführer der Komple-mentärin, Georg Hetz, Harald Felker und Matthias Kubat, sind damit auch zur Geschäftsführung in der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG berechtigt. Eine Funktionstren-nung im Sinne einer konkreten Aufgabenverteilung besteht in der Geschäftsführung der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG nicht.

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Emit tentin und bete i l igte Par tner

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VerflechtungenGeorg Hetz, Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, ist gleichzeitig geschäftsführender Gesellschafter der mit dem Vertrieb betrauten UmweltDirektInvest-Beratungsgesell-schaft mbH. Ansonsten sind die Mitglieder der Geschäftsfüh-rung der Emittentin nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut sind.

Zudem sind Georg Hetz, Harald Felker und Matthias Kubat, die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, auch als Geschäftsführer für die mit der Unterstützung bei der Kon-zeptionierung, Planung und Prospekterstellung des Fonds beauftragten UDI Bioenergie GmbH tätig. Die UDI Bioener-gie GmbH übernimmt zudem die Fondsverwaltung und Anle-gerbetreuung. Ansonsten sind Mitglieder der Geschäfts-führung der Emittentin nicht für Unternehmen tätig, die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.

Von den Gründungsgesellschaftern führt die Komple-mentärin die Geschäfte des Fonds. Die Mitglieder der

Geschäftsführung der Emittentin, Georg Hetz, Harald Fel-ker und Matthias Kubat, übernehmen jeweils die Geschäfts-führung bei der Komplementärin und der Emittentin.

Die Gründungsgesellschafterin UDI Bioenergie erbringt als Gründungskommanditist Leistungen im Rahmen eines Ver-trages über die Beratung bei der Konzeptionierung, Planung und Projektentwicklung des Fonds und im Rahmen eines Vertrages über die Fondsverwaltung und Anlegerbetreuung. Zudem erbringt sie für die Projektgesellschaft Leistungen im Rahmen eines Vertrages über die die Projektbegleitung und externe Vertragsprüfung (Due Diligence) eines Vertrages über die Übernahme eines Anteils der allgemeinen Verwal-tungskosten der Gründungskommanditistin.

Ansonsten werden von der Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern und den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin keine nicht nur geringfügi-gen Leistungen und Lieferungen erbracht.

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Firma und Sitz der Emittentin UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG, Kellerweg 12, 91154 Roth

Geschäftsanschrift Lina-Ammon-Str. 30, 90329 Nürnberg

Datum der Gründung der Emittentin

14.10.2011

Für die Emittentin maßgebli-che Rechtsordnung

Die Emittentin unterliegt der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Rechtsform der Emittentin Die Emittentin ist eine Gesellschaft in der Rechtsform der Kommandit- gesellschaft.

Angaben über die Struktur des persönlich haftenden Gesellschafters

Firma: UDI Biomasse Verwaltungs GmbHSitz: Kellerweg 12, 91154 RothGeschäftsanschrift: Lina-Ammon-Str. 30, 90329 NürnbergHandelsregister: HRB 24053 (AG Nürnberg)Eigenkapital: 25.000 Euro (vollständig eingezahlt) Geschäftsführer: Georg Hetz, Harald Felker, Matthias KubatDie Geschäftsführer sind nach dem Gesellschaftsvertrag von den Beschrän-kungen�des�§�181�BGB�befreit.Da die Haftung der Komplementärin gesetzlich (§ 13 Abs. 2 GmbHG) auf ihr Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, weicht die im Gesellschaftsver-trag bestimmte gesellschaftsrechtliche Struktur von dem gesetzlichen Leitbild des als natürliche Person unbeschränkt haftenden Komplementärs (§ 161 Abs. 1 HGB) ab. Die Komplementärin ist eine 100-%ige Tochter der Umwelt-DirektInvest-Beratungsgesellschaft mbH (kurz UDI). Das Kapital und die Stimmrechte werden zu 100 % von der UDI gehalten bzw. ausgeübt. Die UDI Biomasse Verwaltungs GmbH gehört somit zum UDI-Konzern.

Von den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages

A. Im Gesellschaftsvertrag (GV) der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG1. §�5�GV�regelt�die�Beiträge�der�Gesellschafter�abweichend�von�§�706�BGB.2. § 6 Abs. 1 GV weicht von den gesetzlichen Regelungen der Vertretungs-

befugnis�in�§§�114,�164�HGB�und�§�181�BGB�ab.3. Der Umfang des Stimmrechts in der Gesellschafterversammlung (§

7�Abs.�3�GV)�ist�abweichend�von�§�119�Abs.�2�HGB�vom�finanziellen�Umfang der Beteiligung abhängig.

4. Vom Einstimmigkeitserfordernis in der Gesellschafterversammlung (§�119�Abs.�1�HGB)�weicht�§�7�Abs.�4�GV�ab,�indem�er�Abstimmungen�mit Mehrheit zulässt.

5. Die Regelungen über das Abhalten von Gesellschaftsversammlungen in § 9 GV weichen von der gesetzlichen Regelung nach § 119 HGB ab.

6. Die Regelungen über die Verbuchung von Gewinnen und Verlusten über mehrere Kapitalkonten in § 11 GV und die Regelungen in §§ 12, 13 GV regeln die Gewinn- und Verlustverteilung sowie die Entnahmerechte der Gesellschafter abweichend von der gesetzlichen Regelung nach §§ 120, 121,�122,�168,�169�HGB.

7.� Bezüglich der Liquidation der Gesellschaft trifft § 19 GV abweichende Regelungen zu § 131 HGB.

8.� § 16 GV weicht von den gesetzlichen Todesfallregelungen in §§ 131 Abs. 3, 139 HGB ab.

9. § 4 Abs. 3 GV weicht von der gesetzlichen Regelung eines jederzeitigen Kündigungsrechts ab.

Emit tentin und ihr Kapital im Überbl ick

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Emit tentin und ihr Kapita l im Überbl ick

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Fortsetzung:Von den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages

10. § 15 GV weicht von den gesetzlichen Regelungen über die Verfügung über�Beteiligungsrechte�in�§�717�BGB�ab.

11.�§�17�GV�weicht�von�den�gesetzlichen�Regelungen�über�das�Ausschei-den von Gesellschaftern in besonderen Fällen nach § 140 HGB ab.

12.�§�18�GV�weicht�von�den�gesetzlichen�Regelungen�über�die�Abfindung�bei�Ausscheiden�eines�Gesellschafters�in�§�738�BGB�ab.

13.�§�20�Abs.�1�GV�weicht�von�den�Haftungsregelungen�in�§§�713,�664�ff.�BGB ab.

B. Im Gesellschaftsvertrag der Komplementärin UDI Biomasse Verwaltungs GmbH:1. §�7�(Verfügung�über�Geschäftsanteil):�Die�Beschränkungen�und�das�Vor-

kaufsrecht weichen zulässigerweise von § 15 Abs. 1 GmbHG ab.2. §�8� (Einziehung�von�Geschäftsanteilen):�Die�Regelungen�über�die�Ein-

ziehung von Geschäftsanteilen weicht zulässigerweise von § 15 Abs. 1 GmbHG ab (vgl. § 34 Abs. 1 GmbHG).

Zuständiges Registergericht Amtsgericht Nürnberg

Registernummer der Emittentin HRA 16039

Kurzbeschreibung des UDI-Konzerns und der Einord-nung der Emittentin in diesen

Die Fondsgesellschaft ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung kein Kon-zernunternehmen�im�Sinne�von�§§�18�AktG,�290�HGB,�da�ein�beherrschender�Einfluss�auf�die�Emittentin�von�der�Konzernmutter�nicht�ausgeübt�werden�kann.

Höhe des eingezahlten Eigen-kapitals und des gezeichne-ten Kapitals

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung entspricht das gezeichnete Kapital der Emittentin einem Kommanditkapital in Höhe von 1.000 Euro, das vollstän-dig eingezahlt ist. Auf das gezeichnete Kapital der Emittentin waren somit zum Datum der Prospektaufstellung keine Kapitaleinlagen ausstehend.

Art der Anteile Kommanditbeteiligung

Hauptmerkmale der gezeichnetenKapitalanteile

Mit den gezeichneten Kapitalanteilen verbundene Hauptmerkmale: ► Informations- und Kontrollrechte (§ 166 HGB, § 14 GV) ► Widerspruchsrecht (§ 164 S. 1 Hs. 2 HGB) ► Recht auf Teilnahme an Gesellschafterversammlungen und Stimmrecht

entsprechend der gezeichneten Kapitaleinlage (je volle 1.000 Euro eine Stimme�gem.�§�7�GV)

► Recht�auf�Ergebnisbeteiligung�(§§�167�f.,�120�f.�HGB) ► Ausschüttungsanspruch / Gewinnauszahlungsanspruch (§§ 12, 13 GV) ► Kündigungsrecht (§ 4 Abs. 3 GV) ► Recht zur Übertragung des Gesellschaftsanteils (§ 15 GV) ► Recht�auf�Abfindung�bei�Ausscheiden�(§�18�GV)

Die Rechte der bereits gezeichneten Anteile sind zu denjenigen der noch zu zeichnenden�Anteile�im�Übrigen�gleich�(vgl.�Seite�58).Abweichende Hauptmerkmale der Komplementärin

► Aufnahme weiterer Gesellschafter (§ 5 Abs. 4 GV) ► Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft (§ 6 Abs. 1 GV) ► Ergebnisunabhängige Haftungstantieme (§ 6 Abs. 6 GV) ► Erhöhtes Stimmrecht ohne Kapitaleinlage, je 5 Euro Kommanditkapital eine�Stimme�(§�7�Abs.�3�GV)

► Initiierung�eines�schriftlichen�Umlaufverfahrens�(§�8�Abs.�1�GV)�oder�Einberufung einer Gesellschafterversammlung (§ 9 Abs. 1 GV)

► Entscheidung über die Zustimmung zu Verfügungen über Beteiligungs-rechte (§ 15 Abs. 1 GV)

Darüber hinaus stimmen die Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen Gesellschafter mit denen der zukünftig beitretenden Anleger überein.

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Gründungsgesel lschaf ter der Emit tentin

Name, Anschrift und Sitz der Gründungsgesellschafter und Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaf-tern insgesamt gezeichneten und eingezahlten Einlagen, Komplementärin

Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin):UDI Biomasse Verwaltungs GmbHSitz: Kellerweg 12, 91154 RothGeschäftsanschrift: Lina-Ammon-Str. 30, 90329 NürnbergHandelsregister AG Nürnberg, HRB 24053Sie hat insgesamt keine Einlage gezeichnet und keine Einlage eingezahlt. Die Komplementärin haftet vollständig und unmittelbar, jedoch maximal in Höhe ihres Gesellschaftsvermögens.Gründungskommanditistin:UDI Bioenergie GmbHSitz: Kellerweg 12, 91154 RothGeschäftsanschrift: Lina-Ammon-Str. 30, 90329 NürnbergHandelsregister AG Nürnberg, HRB 23304Der Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaftern insgesamt gezeichneten und eingezahlten Einlagen beträgt 1.000 Euro. Es handelt sich dabei ausschließlich um Kommanditkapital.

Vergütungen der Gründungsgesellschafter

Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für die Übernahme der persön-lichen Haftung als Komplementärin eine ergebnisunabhängige Haftungstanti-eme von 1.250 Euro pro Jahr, beginnend mit der Inbetriebnahme der Anlage (§ 6 Abs. 6 Gesellschaftsvertrag). Ab demselben Zeitpunkt steht der persön-lich haftenden Gesellschafterin auch eine Geschäftsführungsvergütung in Höhe von 3.250 Euro jährlich zu, die sich ab dem Jahr 2013 um jeweils 2 % erhöht. Zudem sind die Gründungskommanditistin und die Komplementärin, soweit diese eine Kapitaleinlage leistet, am Gewinn und Verlust der Emittentin (§ 12) und an den Ausschüttungen (§ 13) im Verhältnis der gehaltenen Kapi-taleinlage zum Gesamtkapital beteiligt. Die Gründungskommanditistin erhält zudem von der Fondsgesellschaft für die Konzeptionierung des Fonds, die Planung und die Prospekterstellung einmalig 20.000 Euro und für die Fonds-verwaltung und Anlegerbetreuung jährlich 12.000 Euro des eingeworbenen Kapitals. Von der Projektgesellschaft erhält die Gründungskommanditistin 150.000 Euro für die Projektbegleitung und für eine externe Vertragsprüfung (Due Diligence) sowie 25.000 Euro als Anteil an allgemeinen Verwaltungskos-ten der Gründungskommanditistin. Ansonsten bestehen keine Gewinnbeteili-gungen, Entnahmerechte, sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeglicher Art, die den Gründungsgesell-schaftern außerhalb und innerhalb des Gesellschaftsvertrages zustehen.

Unmittelbare und mittelbare Beteiligungen der Grün-dungsgesellschafter an Unternehmen, die mit dem Vertrieb der emittierten Ver-mögensanlage betraut sind

Die persönlich haftende Gesellschafterin UDI Biomasse Verwaltungs GmbH ist eine 100-%-Tochter der mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensan-lage betrauten UmweltDirektInvest-Beratungsgesellschaft mbH. Es bestehen keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen der Gründungsgesell-schafter an Unternehmen, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögens-anlage betraut sind.

Beteiligungen der Gründungs-gesellschafter an Unterneh-men, die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anla-geobjekts Lieferungen oder Leistungen erbringen

Es bestehen keine unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Grün-dungsgesellschafter an Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Her-stellung des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistun-gen erbringen.

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Vermögens-, Finanz- und Er tragslage

Die Emittentin UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG wurde am 14.10.2011 gegründet. Die Eröffnungsbilanz erfolgte somit zum 14.10.2011. Am 19.11.2011 wurde die Emittentin in das Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter der Nummer HRA 16039 eingetragen.

Seit Aufstellung der Eröffnungsbilanz haben keine erfolgs- oder bilanzwirksamen Veränderungen und/oder Geschäfts-vorfälle stattgefunden. Deshalb wurde auf die Darstellung einer Zwischenübersicht verzichtet. Da es sich um eine Neugründung handelt, weist die Eröffnungsbilanz lediglich die Einlage der Gründungskommanditistin auf.

Wesentliche Annahmen und WirkungszusammenhängeNachfolgend dargestellte Prognosen zur künftigen Vermö-gens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin beruhen auf den Annahmen, die im Kapitel „Finanz- und Investitionspla-nung“�ab�Seite�37�getroffen�wurden,�sowie�auf�der�Ergebnis-�und�Liquiditätsprognose�für�die�Gesellschaft�auf�Seite�38�f.

Die Prognose hinsichtlich der Vermögenslage wird im Rah-men der dargestellten Planbilanz für die Jahre 2012 bis 2016 dargestellt. Aus der Ergebnis- und Liquiditätsprognose wird die Prognose der Finanzlage für denselben Zeitraum in Kurz-form wiedergegeben, die prognostizierte Ertragslage geht aus der Prognose-Gewinn-und-Verlust-Rechnung hervor. Über die für das Jahr 2012 dargestellten Investitionen hin-aus sind im Planungszeitraum keine weiteren Investitionen geplant. Die Prognoserechnung beruht auf der Annahme, dass die Gesamtinvestition im Jahr 2012 vollständig erfolgt. Entsprechend entwickelt sich das Anlagevermögen in der Bilanz. Ferner wurde davon ausgegangen, dass die von der Projektgesellschaft errichtete Biogasanlage planmäßig im 1. Quartal 2012 ans Netz geht und betrieben werden kann, so dass der Gesellschaft ab dann entsprechende Mittel lau-fend�zufließen.

Die Liquiditätsprognose weist in den jeweiligen Jahren unab-hängig� vom� handelsrechtlichen� Erfolg� den� Zahlungsfluss�der Gesellschaft sowie die jährlich gehaltene Liquidität aus.

ERÖFFNUNGSBILANZ

UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG,Roth,

zum

14. Oktober 2011AKTIVA PASSIVA

Euro

A. Eigenkapital

I. Kapitalanteile Kommanditisten

1.000,00

1.000,00

Euro

A. Umlaufvermögen

I.

Kassenbestand, Bundesbankgut-haben, Guthaben bei Kreditinsti-tuten und Schecks

1.000,00

1.000,00

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Vermögens-, Finanz- und Er tragslage

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2011 2012 2013 2014 2015 2016

Aktiva

A. Anlagevermögen

I. Finanzanlagen 0 2.850.000 2.850.000 2.850.000 2.850.000 2.850.000

B. Umlaufvermögen

I. Bank 500 308.734 353.885 316.022 293.157 241.183

II. Forderungen 0 126.000 315.000 504.000 693.000 882.000

Bilanzsumme 500 3.284.734 3.518.885 3.670.022 3.836.157 3.973.183

Passiva

A. Eigenkapital

I. Kapital persönlich haftender Gesellschafter 0 0 0 0 0 0

II. Kapitalanteile Kommanditisten 1.000 3.151.000 3.151.000 3.151.000 3.151.000 3.151.000

III. Kapitalrücklage (Agio) 0 157.500 157.500 157.500 157.500 157.500

IV. Verlustvortragskonto -500 -269.500 -285.165 -275.047 -125.781 -9.229

B. Verbindlichkeiten

I. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 245.734 495.550 636.569 653.438 673.912

Bilanzsumme 500 3.284.734 3.518.885 3.670.022 3.836.157 3.973.183

Planbi lanz 2011–2016 (Prognose)für die UDI Biogas Bar leben GmbH & Co. KG in Euro

Erläuterung zur Planbilanz

Aktiva

A. Anlagevermögen / I. FinanzanlagenBuchwert des in die Projektgesellschaften investierten Kapitals.

B. Umlaufvermögen / I. Bank/KasseGuthaben bei Kreditinstituten und Schecks. Hier wird der jeweilige Kassenstand der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG wiedergegeben (Prognose).

Passiva

A. EigenkapitalI. Kapital persönlich haftender GesellschafterDie persönlich haftende Gesellschafterin (UDI Biomasse Verwaltungs GmbH) beteiligt sich nicht an den Projektge-sellschaften und leistet keine Einlage.

II. Kapitalanteile KommanditistenAngegeben wird hier der Wert der von den Kommanditis-ten gezeichneten und in die Fondsgesellschaft eingezahlten Kapitalanteile.

III. Kapitalrücklage (Agio)Hier wird das zusätzlich zu dem Eigenkapital eingeworbene Agio ausgewiesen.

IV. VerlustvortragNegative steuerliche Ergebniszuweisungen werden in der Gesellschaft vorgetragen und mit späteren Gewinnen verrechnet.

B. VerbindlichkeitenI. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestehtDiese Position gibt die Verbindlichkeiten der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG gegenüber der Projektgesell-schaft wieder. Da Ausschüttungen der Projektgesellschaft die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft erhöhen, steigt der Betrag zunächst an.

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Vermögens-, Finanz- und Er tragslage

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Gewinn-und-Verlust-Rechnung 2011–2016(Prognose) für die UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG in Euro

Die angegebenen Zahlen beziehen sich jeweils auf den Zeitraum vom 1.1. bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres.

2011 2012 2013 2014 2015 2016

1. Sonstige betriebliche Aufwendungen 500 276.500 24.360 24.725 25.096 25.473

2. Erträge aus Beteiligungen 0 0 0 23.986 164.262 132.382

3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 7.000 8.695 10.858 10.100 9.643

4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -500 -269.500 -15.665 10.118 149.266 116.553

5. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0 0 0 0 0 0

6. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -500 -269.500 -15.665 10.118 149.266 116.553

7. Verlustvortrag aus Vorperiode 0 0 -269.500 -285.165 -275.047 -125.781

8. Gewinn- / Verlustvortrag -500 -269.500 -285.165 -275.047 -125.781 -9.229

Erläuterungen zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung(Prognose)Die in der oben stehenden Gewinn-und-Verlust-Rechnung angegebenen Zahlen beziehen sich jeweils auf den Zeit-raum vom 1.1. bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung basiert auf handelsrechtli-chen Vorschriften, während die Zahlen der Ergebnisprog-nose auf steuerlichen Vorschriften beruhen. Etwaige Abwei-chungen beider Zahlenwerke haben hierin ihre Ursache.

1. Sonstige betriebliche AufwendungenDies sind die jährlich zu erwartenden Kosten für die Anle-gerbetreuung, die Komplementärvergütung, den Jahresab-schluss sowie die eingeplante Sicherheitsreserve.

2. Erträge aus BeteiligungenAngegeben wird hier, welche Beträge der Fondsgesell-schaft�aus�der�Projektgesellschaft�zufließen.

3. Sonstige Zinsen und ähnliche ErträgeHier werden die Kapitalerträge aus dem Liquiditätskonto dargestellt.

4. Ergebnis der gewöhnlichen GeschäftstätigkeitDas ist das Ergebnis der Fondsgesellschaft vor Steuern.

5. Steuern vom Einkommen und ErtragHier wird die bei planmäßigem Verlauf anfallende Steuerlast dargestellt.

6. JahresüberschussHier wird das Ergebnis der Fondsgesellschaft nach Steuern dargestellt.

7.�Verlustvortrag�aus�VorperiodeDiese Position gibt den steuerlichen Verlustvortrag aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr wieder.

8.�VerlustvortragDieser Betrag gibt wieder, welche Summe die Fondsgesell-schaft steuerlich in das nächste Jahr vortragen kann.

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Vermögens-, Finanz- und Er tragslage

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2011 2012 2013 2014 2015 2016

Steuerliches Ergebnis -500 -280.827 95.337 115.599 133.484 100.771

Steuerliche Korrekturen 0 263.827 -111.002 -129.467 -148.480 -116.601

Zufluss�Ausschüttung�ABO�Wind�Biogas�Barleben�GmbH & Co. KG (Projektgesellschaft) 0 245.734 249.816 165.005 181.131 152.856

Einzahlung Eigenkapital 1.000 3.150.000

Einzahlung Agio 0 157.500

Beteiligung an ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG (Projektgesellschaft)

0 -2.850.000

Kosten für Gründung, Prospekterstellung, Marke-ting, Konzeption und Eigenkapitalbeschaffung

0 -252.500

Liquidität lfd. Jahr 500 433.734 234.151 151.137 166.135 137.027

Liquidität Vorjahr 0 1.000 308.734 353.885 316.022 293.157

Liquidität lfd. Jahr vor Ausschüttung 500 434.734 542.885 505.022 482.157 430.183

Ausschüttung 0 126.000 189.000 189.000 189.000 189.000

Ausschüttung in % des Eigenkapitals 0,0% 4,0% 6,0% 6,0% 6,0% 6,0%

Liquidität kumuliert 500 308.734 353.885 316.022 293.157 241.183

Liquiditätsprognose 2011–2016für die UDI Biogas Bar leben GmbH & Co. KG in Euro

Die Prognose der Liquiditätsplanung ist der umfassen-den� Ergebnis-� und� Liquiditätsprognose� auf� Seite� 38 (Zeilen 9 – 21) entnommen. Für die Erläuterung zu den Prog-nosezahlen�siehe�die�Ausführungen�hierzu�ab�Seite�38.

Planzahlen 2011–2016 (Prognose)

2011 2012 2013 2014 2015 2016

Investition 0 2.850.000

Produktion 0 0 0 0 0 0

Umsatz 0 0 0 0 0 0

Ergebnis 0 -280.827 95.337 115.599 133.484 100.771

Erläuterung zu den PlanzahlenDie UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG ist kein produ-zierendes Unternehmen, sondern hält lediglich eine Betei-ligung an einer Projektgesellschaft, die ihrerseits Biogas produziert, dieses auf Erdgasqualität aufbereitet und in das

allgemeine Erdgasnetz einspeist sowie Strom und Wärme produziert. Dementsprechend entfallen auf die Gesellschaft weder eine eigene Produktion noch macht die Gesellschaft einen Umsatz.

Die angegebenen Zahlen beziehen sich jeweils auf den Zeit-raum vom 1.1. bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres.

für die UDI Biogas Bar leben GmbH & Co. KG in Euro

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Übersicht der wichtigsten Verträge der Emittentin

Die Emittentin hat folgende Verträge mit den ange-gebenen Vertragspartnern über die Anschaffung und

Herstellung des Anlageobjekts oder wesentlicher Teile davon geschlossen:

Vertrag Vertragspartner Vertragsdatum Vertragsgegenstand

Vertragsübernahme des Kauf- und Abtretungsvertrages mit ABO Wind AG

UDI Bioenergie GmbH 1.12.2011 Erwerb der Projektgesellschaft (Share-Deal)

Beratervertrag über die Projektentwicklung

UDI Bioenergie GmbH 1.12.2011 Beratung bei Konzeption, Planung und Projektentwicklung

Vertriebsvereinbarung für die Einwerbung des Eigenkapitals

UmweltDirektInvest-Bera-tungsgesellschaft mbH

1.12.2011 Einwerbung des Eigenkapitals durch die Vermittlung von Kommanditbeteiligun-gen an Privatpersonen

Vertrag über die Anlegerbe-treuung und Fondsverwaltung

UDI Bioenergie GmbH 1.12.2011 Anleger- und Fondsverwaltung

Wichtigste Verträge der ProjektgesellschaftVertrag Vertragspartner Vertragsdatum Vertragsgegenstand

Projektentwicklungsvertrag ABO Wind AG 28.9.2011 Projektentwicklung

Errichtungsvertrag ABO Wind AG 28.9.2011 Errichtung der Biogasanlage

Betriebsführungsvertrag ABO Wind Betriebs GmbH

21.9.2011 Kaufmännische und technische Betriebsführung der Biogasanlage

Substratlieferverträge Landwirte aus der Region

im Jahr 2011 Lieferung der notwendigen Einsatzstoffe und Abnahme der Gärreste

Biomethanliefervertrag mit Ergänzungsvereinbarung

e.distherm Wärmedienst-leistungen GmbH

29.3.2010 und23.3.2011

Abnahme von Biomethan und die Zah-lung einer Vergütung

Werkvertrag zur Errichtung der Biogasanlage

Schachtbau Nordhausen Großprojekte GmbH

7.2.2011 Lieferung, Errichtung und Inbetriebset-zung der Gaserzeugungstechnik

Werkvertrag über die Errich-tung der Gasentschwefelung

TS Umweltanlagenbau GmbH

2.3.2011 Lieferung, Errichtung und Inbetriebset-zung der Gasentschwefelungstechnik

Werkvertrag über die Errich-tung der BHKW-Anlage

SES Energiesysteme GmbH

23.3.2011 Lieferung, Errichtung und Inbetriebset-zung des BHKWs einschließlich Neben-aggregaten für die Biogasanlage

Werkvertrag über die Errichtung einer Gasaufbereitungsanlage

Schwelm Anlagentechnik GmbH

24.3.2011 Lieferung, Errichtung und Inbetriebset-zung der Gasaufbereitungstechnik

Vertrag über die Vermittlung von Eigenkapital

UmweltDirektInvest-Bera-tungsgesellschaft mbH

10.10.2011 Vermittlung des Eigenkapitals

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Rechtl iche Grundlagen

VorbemerkungDie folgenden Ausführungen beschreiben die rechtlichen Grundlagen einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG. Erklärt wird unter ande-rem, welche Rechte mit einer Beteiligung verbunden sind, wie sich der Beitritt zur Gesellschaft vollzieht und wie der Anleger von seinen Mitwirkungsrechten in der Gesellschaft Gebrauch machen kann.

Die mit der Vermögensanlage verbundenen RechteDer Anleger beteiligt sich als Kommanditist an der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG. Als Kommanditist steht dem Anleger eine ganze Reihe von Rechten zu, die es ihm ermöglichen, sich über die Tätigkeit seiner Gesell-schaft zu informieren, deren Geschäftsführung zu kon-trollieren sowie an wichtigen Entscheidungen im Rahmen der Gesellschafterversammlungen mitzuwirken. Diese Rechte haben ihre Grundlage vor allem im Handelsge-setzbuch (HGB) und im Gesellschaftsvertrag (GV). Diese sind:

► Informations- und Kontrollrechte (§ 166 HGB, § 14 GV)

► Widerspruchsrecht (§ 164 S. 1 Hs. 2 HGB)

► Recht auf Teilnahme an Gesellschafterversammlungen und Stimmrecht entsprechend der gezeichneten Kapi-taleinlage�(je�1,00�Euro�eine�Stimme�gemäß�§�7�GV)

► Recht�auf�Ergebnisbeteiligung�(§§�167�f.,�120�f.�HGB)

► Ausschüttungsanspruch / Gewinnauszahlungsanspruch (§§ 12, 13 GV)

► Kündigungsrecht (§ 4 Abs. 3 GV)

► Recht zur Übertragung des Gesellschaftsanteils (§ 15 GV)

► Recht�auf�Abfindung�bei�Ausscheiden�(§�18�GV)

Gesellschaftsvertrag: Rechtsform, Gegenstand und Satzung der BeteiligungsgesellschaftGegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Ver-waltung von Beteiligungen an Gesellschaften, die Anlagen zur Produktion von Biogas errichten und betreiben sowie die Aufbereitung und Direkteinspeisung des Biogases in das allgemeine Gasnetz. Zudem gehört zu ihrem Gegenstand die Verstromung des erzeugten Biogases und die Einspei-sung und der Verkauf des so gewonnenen Stroms in das allgemeine Stromnetz sowie der Verkauf von bei der Strom-erzeugung entstehender Wärme.

Die Gesellschaft ist befugt, Tochterunternehmen zu grün-den und diesen die Aufgaben nach Abs. 1 zu übertragen sowie gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwer-ben, sich an solchen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft kann die zur Erreichung ihres Zwecks erforder-lichen oder zweckmäßigen Handlungen selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.

Der Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft ist ab Seite�70�abgedruckt.�

Die vorstehend zum Gesellschaftszweck genannten Geschäftsfelder sind auch die wichtigsten Tätigkeitsberei-che der Emittentin.

Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektauf-stellung und deren EinlagenPersönlich haftende Gesellschafterin ist die UDI Biomasse Verwaltungs GmbH. Sie ist zu einer Kapitaleinlage in die UDI� Biogas� Barleben� GmbH� &� Co.� KG� nicht� verpflichtet.�Leistet sie eine Einlage, ist sie am Vermögen sowie am Ergebnis der Fondsgesellschaft anteilig beteiligt. Die per-sönlich haftende Gesellschafterin erhält für die Übernahme der persönlichen Haftung eine ergebnisunabhängige Haf-tungstantieme von 1.250 Euro pro Jahr, beginnend mit der Inbetriebnahme der Anlage.

Gründungskommanditistin ist die UDI Bioenergie GmbH mit einer Kommanditeinlage von 1.000 Euro. Die Einlage ist voll erbracht. Ausstehende Einlagen auf das bisher gezeichnete Kapital bestehen nicht.

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Aufnahme weiterer Gesellschafter – der Beitritt des AnlegersDas Eigenkapital beträgt 3.151.000 Euro; die Gründungs-kommanditistin hat 1.000 Euro gezeichnet und voll einge-zahlt. Der verbleibende Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage beträgt somit 3.150.000 Euro. Der Min-destzeichnungsbetrag beträgt mindestens 5.000 Euro oder einen durch 1.000 ohne Rest teilbaren höheren Betrag. Folglich beträgt die Anzahl der angebotenen Vermögens-anlagen 630. Der Erwerbspreis beträgt mindestens 5.000 Euro. Die beitretenden Gesellschafter übernehmen eine in das Handelsregister einzutragende Kommanditeinlage nach Maßgabe des Zeichnungsscheins. Die Art der Vermögens-anlage ist eine Kommanditbeteiligung an der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG.

a) Empfangsberechtigte für die BeitrittserklärungDie unterschriebene Beitrittserklärung ist an die von der persönlich haftenden Gesellschafterin zum Empfang bevollmächtigte UmweltDirektInvest-Beratungsgesellschaft mbHLina-Ammon-Str. 3090329 Nürnberg zu senden. Sie ist diejenige Stelle, die Willenserklä-rungen des Publikums auf Erwerb von Beteiligungen entgegennimmt.

b) ZeichnungsfristDie für die Zeichnung oder den Erwerb der Vermögens-anlage vorgesehene Frist beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes durch entspre-chende Hinweisbekanntmachung in einem überregionalen Börsenpflichtblatt.� Diese� Frist� endet�mit� der� vollständigen�Zeichnung des Kommanditkapitals, spätestens jedoch am 31.12.2012. Die Geschäftsführung hat das Recht, die Zeich-nung vorzeitig zu schließen. Die Möglichkeit, gezeichnete Kommanditanteile zu kürzen, besteht insoweit, als dem Anleger auch eine niedrigere als die von ihm gezeichnete Kommanditeinlage zugewiesen werden kann.

c) Zahlung der ZeichnungssummeDie Kapitaleinlage zuzüglich Agio wird zwei Wochen nach Annahme der Beitrittserklärung fällig. Einzahlungen erfol-gen auf folgendes Bankkonto der Gesellschaft:

Kontoinhaber: UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KGKontonummer:�231�286�790BLZ:� 764�500�00Bank: Sparkasse Mittelfranken-Süd

Verspätet geleistete Einlagen sind mit 12 % p. a. zu verzin-sen, wobei eine gesonderte Mahnung entbehrlich ist. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, einen

Kommanditisten aus der Gesellschaft auszuschließen, wenn dieser trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen seine Kommanditeinlage inklusive des Agios nicht oder nicht vollständig leistet oder dieser keine Han-delsregistervollmacht in der geforderten Form ausstellt. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird danach die Kom-manditisten in das Handelsregister eintragen.

d) ZahlstelleDarunter versteht man diejenige Stelle, die bestimmungsge-mäß Zahlungen an den Anleger ausführt. Hier wird auch der Verkaufsprospekt für den Anleger zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Zahlstelle ist hier die von der persönlich haftenden Gesellschafterin bevollmächtigte UmweltDirekt-Invest-Beratungsgesellschaft mbH, Lina-Ammon-Str. 30, 90329 Nürnberg

e) Weitere KostenDer Anleger hat ein Agio in Höhe von 5 % zu leisten. Zudem trägt er die Notargebühr für die Unterschriftsbe-glaubigung auf der Vollmacht zur Eintragung ins Handels-register. Sie beträgt z. B. bei einer Zeichnungssumme von 20.000 Euro ca. 25 Euro. Eventuelle Gebühren, die durch die Überweisung des Anlagebetrages bei der Bank des Zeichners entstehen, übernimmt der Anleger. Zudem hat der Anleger im Falle einer verspäteten Leistung seiner Einlagen Verzugszinsen in Höhe von 12 % des Anlagebe-trages p. a. zu zahlen. Die Fondsgesellschaft UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG trägt anschließend die Kosten der Eintragung des Kommanditisten ins Handelsregister sowie der Verwaltung des Fonds. Darüber hinaus entste-hen keine weiteren mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbundenen Kosten.

GeschäftsführungDie Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ist der UDI Biomasse Verwaltungs GmbH als persönlich haftender Gesellschafterin übertragen. Die Geschäfts-führung ist berechtigt, sämtliche für das Investitionsvor-haben und dessen Finanzierung erforderlichen Verträge abzuschließen und durchzuführen. Sie ist berechtigt, die Geschäfte der Gesellschaft ganz oder teilweise von Dritten besorgen zu lassen und die dazu erforderlichen Vollmachten zu erteilen. Die Geschäftsführung bedarf zu Rechtshandlungen und Maßnahmen, die nach Art, Umfang oder Risiko über den gewöhnlichen Geschäfts-betrieb der Gesellschaft in erheblichem Maße hinaus-gehen und für die Gesellschaft von besonderer Bedeu-tung sind, grundsätzlich der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

GesellschafterversammlungDie Gesellschafter fassen ihre Beschlüsse in den ersten drei Jahren in der Gesellschafterversammlung. Danach ist

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vorgesehen, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu treffen.

a ) Abstimmung in der Gesellschafterversammlung ► Die Geschäftsführung lädt mit einer Frist von vier

Wochen schriftlich und unter Angabe der Tagesord-nung zu den Gesellschafterversammlungen ein. Eine Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Gesellschafter ordnungsgemäß geladen wurden und die anwesenden oder vertretenen Gesellschafter zusammen über mindestens 50 % der vorhandenen Stimmen verfügen. Ist eine Gesellschafterversammlung nicht beschlussfähig, so ist unverzüglich eine weitere Gesellschafterversammlung mit derselben Tagesord-nung einzuberufen, die unabhängig von der Anzahl der anwesenden oder vertretenen Stimmen beschlussfä-hig ist. Der wesentliche Verlauf der Gesellschafterver-sammlung und die gefassten Gesellschafterbeschlüsse sind in einem von der Geschäftsführung zu unterzeich-nenden Protokoll festzuhalten und den Kommanditisten zu übersenden. Einsprüche gegen das Protokoll sind innerhalb von vier Wochen nach Absendung schriftlich mit Begründung gegenüber der Geschäftsführung gel-tend zu machen. Über die Einsprüche entscheidet die nächste Gesellschafterversammlung. Eine außeror-dentliche Gesellschafterversammlung ist einzuberufen, wenn dies nach Auffassung der persönlich haftenden Gesellschafterin im Interesse der Gesellschaft liegt oder Kommanditisten, die mindestens 20 % des Kommandit-kapitals halten, schriftlich unter Angabe der Tagesord-nung die Einberufung einer außerordentlichen Gesell-schafterversammlung verlangen. Kommt die persönlich haftende Gesellschafterin dieser Aufforderung nicht innerhalb von vier Wochen nach, so sind die Kommandi-tisten, welche die Einberufung ordnungsgemäß verlangt haben, berechtigt, diese Gesellschafterversammlung selbst einzuberufen. Jeder Kommanditist kann sich in der Gesellschafterversammlung durch einen Mitgesell-schafter, seinen Ehegatten, die persönlich haftende Gesellschafterin, eine zur Berufsverschwiegenheit ver-pflichtete� Person� oder� durch� die� UmweltDirektInvest-Beratungsgesellschaft mbH aufgrund einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen.

b ) Abstimmung im schriftlichen Umlaufverfahren ► Bei der schriftlichen Beschlussfassung sind die Kom-

manditisten mittels einfachen Briefes unter Mittei-lung des Beschlussgegenstandes zur Stimmabgabe aufzufordern. Die schriftlichen Stimmabgaben müs-sen innerhalb von vier Wochen nach Absendung der Beschlussfassungsunterlagen an die Gesellschafter bei der Komplementärin eingehen. Eine nicht frist-gerechte Stimmabgabe gilt als Stimmenthaltung. Über die Art der Beschlussfassung entscheidet die Gesellschafterversammlung.

c ) Gesellschafterbeschlüsse ► Die Gesellschafter beschließen über alle Angelegenhei-

ten der Gesellschaft, insbesondere über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäfts-führung, die Verwendung des Jahresergebnisses und der Entnahmen (Ausschüttungen), den Ausschluss eines Gesellschafters, die Änderungen des Gesellschaftsver-trages� und� über� die� Auflösung� der� Gesellschaft.� Die�Gesellschafter haben je 1,00 Euro ihrer Kommanditein-lage eine Stimme. Die persönlich haftende Gesellschaf-terin hat ohne Leistung einer Kapitaleinlage je 5.000 Euro eingeworbenem Kommanditkapital eine Stimme. Die Gesellschafterversammlung fasst ihre Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelun-gen oder der Gesellschaftsvertrag ausdrücklich andere Mehrheitserfordernisse vorsehen. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Bei Stimmen-gleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Kontrollrechte / JahresabschlussDie Geschäftsführung hat innerhalb von neun Mona-ten nach Ende des Geschäftsjahres die Jahresbilanz mit Gewinn-und-Verlust-Rechnung nach den gesetzlichen Vorschriften aufzustellen. Den Kommanditisten stehen Kontroll- und Widerspruchsrechte nach §§ 164, 166 HGB zu. Die Kontrollrechte werden insbesondere durch Ein-sichtnahme in die Jahresabschlüsse wahrgenommen. Im Übrigen können Kommanditisten ihr Kontrollrecht mit angemessener Frist der Vorankündigung am Sitz der Gesellschaft persönlich ausüben oder auf ihre Kosten durch� einen� zur� Verschwiegenheit� verpflichteten�Rechts-anwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer geltend machen, wenn dieser durch beglaubigte Vollmacht dazu ermächtigt wurde.

BeiratDie Gesellschaft kann die Bildung eines Beirats beschlie-ßen. Der Beirat hat für die Geschäftsführung beratende Funktion.

HaftungBis zur Eintragung in das Handelsregister wird der Anle-ger als atypischer stiller Gesellschafter behandelt und haf-tet in Höhe seiner Einlage. Nach Eintragung ins Handels-register beschränkt sich seine Haftung ebenfalls auf die eingetragene Hafteinlage. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit die Einlage geleistet ist. Wenn die Kapitalanteile durch Entnahmen (Ausschüttungen) unter den Wert der ursprünglichen Einlage gemindert werden, lebt�die�Haftung�nach�§�172�Abs.�4�HGB�bis�maximal�zur�Höhe der eingetragenen Einlage wieder auf. Das Gleiche gilt, soweit Entnahmen erfolgen, während der Kapitalanteil des Kommanditisten zuvor durch steuerliche Verluste unter den Betrag der Kommanditeinlage gemindert ist. Darüber

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hinaus� sind� die� Kommanditisten� nicht� verpflichtet,� weitere�Leistungen zu erbringen, insbesondere weitere Zahlungen zu leisten.

Vermögens- und ErgebnisbeteiligungDie Gesellschafter sind im Verhältnis ihrer festen Kapital-konten zum 31.12. des betreffenden Geschäftsjahres am Vermögen und am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Bis zum 31.12.2012 gilt folgende Sonderregelung: Unabhängig vom Zeitpunkt seines Beitritts wird dem einzelnen Kom-manditisten, soweit rechtlich zulässig, im Geschäftsjahr 2012 das Ergebnis der Gesellschaft so zugerechnet, dass alle Kommanditisten zum 31.12.2012 gleichmäßig und ent-sprechend dem Verhältnis ihrer Beteiligung (gemäß den festen Kapitalkonten zum gesamten Kommanditkapital) am Gesamtergebnis beteiligt sind. Durch diese Sonderrege-lung soll sichergestellt werden, dass alle Kommanditisten entsprechend ihrer Beteiligung an der Gesellschaft an den steuerlichen Verlusten der Investitionsphase gleichmäßig teilnehmen.

Ausschüttungen/EntnahmenNach Begleichung der laufenden Aufwendungen und Rück-stellung einer Liquiditätsreserve kann die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses einen verbleibenden freien Liquiditätsüberschuss an die Kommanditisten aus-schütten. Dies gilt in dem Umfang, wie vertragliche Ver-pflichtungen� gegenüber� Dritten,� vertragsgleiche� Rechte�und/oder das Gebot der kaufmännischen Vorsicht dem nicht entgegenstehen.

Anteilsabtretung und -verpfändung / FungibilitätJeder Kommanditist kann seine Beteiligung mit Zustim-mung der persönlich haftenden Gesellschafterin, die nur aus wichtigem Grund versagt werden darf, durch Abtre-tung übertragen oder in sonstiger Weise darüber verfü-gen (z. B. durch Verpfändung des Anteils). Eine solche Verfügung ist jedoch nur zum Ende des jeweils laufenden Geschäftsjahres und nur dann möglich, wenn sich der abgetretene Betrag ohne Rest durch 1.000 teilen lässt (§ 15 Gesellschaftsvertrag). Voraussetzung eines Ver-kaufs des Anteils ist es, dass der neue Gesellschafter der Geschäftsführung eine Handelsregistervollmacht erteilt. Einen relevanten öffentlichen Handelsplatz für Komman-ditanteile (z. B. Börse) gibt es derzeit nicht. Die Emittentin wird sich aber bei Bedarf um die Vermittlung möglicher Verkaufswünsche aus dem Gesellschafterkreis an andere Anleger bemühen. Für den Erfolg einer Vermittlung kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Die Han-delbarkeit der Vermögensanlage ist deshalb durch die Erteilung der Zustimmung durch die persönlich haftende Gesellschafterin, durch die Möglichkeit der Abtretung nur zum Jahresende, durch das Erfordernis der Teilbarkeit des Betrages durch 1.000, durch das Erfordernis der Erteilung einer Handelsregistervollmacht und durch die Tatsache

eingeschränkt, dass es keinen relevanten öffentlichen Markt für Kommanditanteile gibt.

Ausscheiden aus der Gesellschaft / AbfindungsguthabenEin Kommanditist scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn a ) er die Kommanditbeteiligung wirksam kündigt,

b ) in seine Kommanditbeteiligung die Zwangsvollstreckung betrieben wird und diese nicht innerhalb von drei Mona-ten oder spätestens bis zur Verwertung aufgehoben wird,

c ) über das Vermögen des Kommanditisten das Insolvenz-verfahren eröffnet oder das Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wurde oder wenn

d ) er nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages (§�17�Abs.�2�und�3)�aus�der�Gesellschaft�ausgeschlos-sen wird.

Bei einer wirksamen Kündigung erhält der ausscheidende Gesellschafter� eine� Abfindung,� die� sich� nach� dem� wirkli-chen Wert seiner Gesellschaftsbeteiligung richtet. Dieser

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Wert wird anhand einer nach handelsrechtlichen Grundsät-zen zu erstellenden Auseinandersetzungsbilanz ermittelt. Weitere�Details�zum�Abfindungsguthaben�sind�in�§�18�des�Gesellschaftsvertrages enthalten.

Dauer der GesellschaftDie Emittentin ist auf unbestimmte Zeit gegründet. Die Kom-manditbeteiligung kann erstmals zum 31.12.2032 gekündigt werden. Die Gesellschaft endet erst mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung, die Gesellschaft aufzulösen. Dieser Beschluss bedarf einer Dreiviertelmehrheit.

Verkauf oder Weiterbetrieb der BiogasanlagenGeplant ist, die Biogasanlagen mindestens bis zum 31.12.2032 zu betreiben. Eine Möglichkeit ist danach grund-sätzlich der Verkauf der Anlagen zu einem guten Preis. Eine Alternative hierzu ist der Weiterbetrieb. Ob sich die Gesellschaft für einen Verkauf oder einen Weiterbetrieb der Biogasanlagen entscheidet, wird maßgeblich von der wirtschaftlichen Situation und Perspektive im Jahre 2032 abhängen.

ErbfallStirbt ein Gesellschafter wird die Gesellschaft mit dessen Erben oder Vermächtnisnehmer(n) fortgesetzt. Die Beteili-gung des Erblassers geht ungeteilt mit sofortiger Wirkung auf seine Erben oder auf den bezüglich des Gesellschafts-anteils eingesetzten Vermächtnisnehmer über.

Die Erben können die Teilung des Gesellschaftsanteils des Erblassers mit Wirkung zu dem auf das Ableben folgenden 1. Januar verlangen. Eine solche Teilung des Gesellschafts-anteils oder eine Verfügung über Kommanditanteile im Zuge der Erbauseinandersetzung ist nur gemäß der Rege-lung über die Verfügung über Beteiligungsrechte (§ 15 des Gesellschaftsvertrages) mit der Maßgabe zulässig, dass dabei auch Kommanditanteile entstehen dürfen, die nicht ohne Rest durch 1.000 teilbar sind.

Die Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheins gegenüber dem persönlich haftenden Gesellschafter legi-timieren, Vermächtnisnehmer durch Vorlage einer Sterbe-urkunde sowie einer beglaubigten Abschrift der letztwilligen Verfügung nebst Eröffnungsbeschluss. In begründeten Ausnahmefällen kann der Nachweis auch durch Vorlage anderer geeigneter Dokumente im Original oder in öffentlich beglaubigter Form erfolgen.

Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer sind bis zu einer Teilung�des�Gesellschaftsanteils�verpflichtet,�zur�Ausübung�ihrer Rechte aus der Beteiligung einen gemeinsamen, schrift-lich bevollmächtigten Vertreter zu bestellen, der zur Entge-gennahme von Erklärungen und Zahlungen zu ermächtigen ist. Solange ein gemeinsamer Vertreter nicht bestellt oder die Legitimation des oder der Erben nicht erfolgt ist, ruhen

die Rechte aus der Kommanditbeteiligung, insbesondere das Stimmrecht, soweit es sich nicht um Beschlüsse über die Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrages handelt, mit Ausnahme des Rechtes auf Entnahmen. Bis zum Zugang einer schriftlichen Vollmachtserklärung kann die Gesellschaft Zustellungen und Zahlungen an jeden Rechtsnachfolger mit Wirkung für und gegen alle übrigen Rechtsnachfolger vornehmen. Sämtliche etwaig anfallen-den Kosten einer für erbschaftsteuerliche Zwecke erforder-lichen Bewertung des Gesellschaftsanteils sind durch den/die Erben bzw. Vermächtnisnehmer zu tragen.

Provisionen oder vergleichbare Vergütungen Gemäß der Investitionsplanung werden folgende Provisio-nen und vergleichbare Vergütungen anfallen:

► 5 % des gezeichneten Eigenkapitals in Form eines Agios zugunsten der mit der Vermittlung des Eigenka-pitals beauftragten UDI UmweltDirektInvest-Beratungs-gesellschaft mbH;

► 10 % des in die Projektgesellschaft investierten Kapitals als Vermittlungsprovision der Projektgesellschaft an die UDI UmweltDirektInvest-Beratungsgesellschaft mbH.

Bei der Einwerbung von 3.150.000 Euro Kommanditkapital werden also Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisi-onen oder vergleichbare Vergütungen, in einer Gesamthöhe von 442.500 Euro geleistet. Weitere Provisionen, insbeson-dere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütun-gen, werden nicht geleistet.

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Grundlagen der steuer l ichen Konzeption

VorbemerkungenIm Folgenden werden die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage dargestellt. Die Erläuterungen beziehen sich ausschließlich auf natürli-che, in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steu-erpflichtige�Personen.�Sofern�die�Beteiligung�zum�Betriebs-vermögen des Anlegers gehört, hat dies Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung. Es wird daher empfohlen, sich mit seinem Steuerberater zu besprechen.

Steuerliche Grundlagen für die Beteiligungsge-sellschaft – BesteuerungsverfahrenDie Beteiligungsgesellschaft unterliegt als gewerblich geprägte Personengesellschaft der Gewerbesteuer, ist jedoch� selbst� nicht� einkommensteuerpflichtig.� Stattdes-sen wird auf Ebene der Gesellschaft ein handelsrecht-licher Jahresabschluss sowie eine darauf basierende steuerliche Gewinnermittlung vorgenommen. Hieraus wird eine Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte der Beteiligungsgesellschaft erstellt, durch welche die durch die Beteiligungsgesell-schaft erzielten Gewinne und Verluste insgesamt festge-stellt und den einzelnen Kommanditisten anteilig zuge-rechnet werden.

GewerbesteuerDie Einkünfte der Gesellschaft unterliegen grundsätzlich der Gewerbesteuer. Die Gesellschaft beteiligt sich an Pro-jektgesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die ihrerseits der Gewerbesteuer unterliegen. Auf Ebene der Fondsgesellschaft fallen nur dann Belastungen mit Gewer-besteuer an, wenn sie ein eigenes steuerliches Ergebnis, beispielsweise Zinseinkünfte aus Kapitalanlagen, vermin-dert um steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben, erwirt-schaftet. Hinsichtlich der Besteuerung der Beteiligungser-träge kann die Gesellschaft wegen der Doppelstöckigkeit der Gesellschaften die besondere Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 2 GewStG in Anspruch nehmen. Der bei der Gesell-schaft anfallende Gewerbesteueraufwand ist in Höhe des 3,8-Fachen� des� Gewerbesteuermessbetrags� auf� Gesell-schaftsebene auf die persönliche Einkommensteuer des Anlegers anrechenbar. Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer ist auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer beschränkt.

UmsatzsteuerDie UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG erwirtschaf-tet durch Kapitalanlagen Zinserträge. Hierbei handelt es sich um sonstige Leistungen im Sinne des Umsatzsteuer-gesetzes. Die UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG ist daher umsatzsteuerlich als Unternehmerin einzustufen. Das alleinige Halten und Verwalten von Beteiligungen an

Personengesellschaften begründet keine unternehmeri-sche Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Des-halb steht der Gesellschaft das Recht zum Vorsteuerabzug auch nur in dem Maße zu, in dem in Rechnung gestellte Umsatzsteuer aus empfangenen Leistungen in Zusam-menhang� mit� steuerpflichtigen� Ausgangsumsätzen� steht.�Vorsteuerbeträge in Zusammenhang mit der Beteiligung an der Projektgesellschaft oder steuerfreien Zinserträgen sind nicht abzugsfähig und als Anschaffungskosten der Beteili-gung oder Betriebsausgaben einzustufen.

Steuerliche Grundlagen für den Kommanditisten – BesteuerungsverfahrenNach Feststellung des Jahresabschlusses der Beteiligungs-gesellschaft durch die Gesellschafterversammlung wird dieser� an� das�Betriebsstättenfinanzamt�weitergeleitet.�Die�Einkünfte werden hier gesondert und einheitlich festgestellt. Die Kommanditisten geben davon unabhängig ihre persön-liche Einkommensteuererklärung bei dem für sie zuständi-gen�Wohnsitzfinanzamt� ab.�Vom�Betriebsstättenfinanzamt�erhalten�die�Wohnsitzfinanzämter�über�eine�Kontrollmittei-lung die erforderlichen Daten zur Feststellung der gewerbli-chen Einkünfte aus der Fondsgesellschaft.

MitunternehmerschaftGemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages sind die Kommanditisten an positiven wie negativen steuer-lichen Ergebnissen der Gesellschaft beteiligt. Das jeweilige Beteiligungsverhältnis eines Kommanditisten errechnet sich aus dem Verhältnis seines festen Kapitalkontos zum gesam-ten Kommanditkapital. Durch die im Gesellschaftsvertrag verankerten Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechte, die den Bestimmungen der §§ 164 und 166 des Handelsgesetz-buches entsprechen, sind die Kommanditisten Mitunterneh-mer der Gesellschaft.

EinkunftsartDie Fondsgesellschaft wird Beteiligungen an der Projektge-sellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG erwer-ben und halten. Die Projektgesellschaft wird Biogasanlagen betreiben. Da der persönlich haftende Gesellschafter der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG allein die UDI Bio-masse Verwaltungs GmbH ist und nur sie zur Geschäftsfüh-rung befugt ist, handelt es sich bei der Fondsgesellschaft gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG um eine gewerblich geprägte Personengesellschaft. Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft gilt in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Die Anleger sind nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG als Mitunternehmer an einer doppelstöckigen GmbH & Co. KG einzustufen und erzielen folglich Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Aufgrund der damit bestehenden Mitunternehmerschaft sind die Einkünfte der

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Grundlagen der steuerlichen Konzeption

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Gesellschaft den Anlegern grundsätzlich als gewerbliche Einkünfte zuzurechnen und von diesen im Rahmen der pri-vaten Einkommensteuer zu erfassen.

GewinnerzielungsabsichtDie Anerkennung der steuerlichen Ergebnisse durch die Finanzverwaltung setzt eine Gewinnerzielungsabsicht sowohl auf Ebene der Fonds- und Projektgesellschaft als auch auf Ebene des einzelnen Kommanditisten voraus. Nach� dem� Urteil� des� Bundesfinanzhofs� vom� 12.12.1995�ist�eine�Gewinnerzielungsabsicht�definiert�als�das�Streben�nach Betriebsvermögensmehrung in Form eines Totalge-winnes. Ein Totalgewinn liegt vor, wenn das steuerliche Ergebnis der Totalperiode positiv ist.

Gewinnerzielungsabsicht der BeteiligungsgesellschaftDie Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht auf der Ebene der Fondsgesellschaft erfolgt auf Grundlage der Ergebnisse aus den Steuerbilanzen der Projektgesellschaft sowie aus dem eigenen steuerlichen Ergebnis der Fonds-gesellschaft. Die Erzielung des Totalgewinns muss sowohl auf Ebene der Fondsgesellschaft als auch auf Ebene der Projektgesellschaft nachgewiesen werden. Gemäß den Prognosen und unter den Voraussetzungen eines plan-mäßig laufenden Betriebs der Biogasanlage wird die Pro-jektgesellschaft einen steuerlichen Totalgewinn erzielen. Auch die Fondsgesellschaft wird danach einen Totalge-winn ausweisen, da der Geschäftsbetrieb der Fondsgesell-schaft ausschließlich auf den Erwerb und das Halten der Beteiligung ausgerichtet ist. Von dieser Beteiligung werden Gewinnanteile erwartet, die die steuerlichen Aufwendun-gen auf Ebene der Fondsgesellschaft deutlich übersteigen.

Gewinnerzielungsabsicht des KommanditistenDa auf Ebene der Fonds- und Projektgesellschaft eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, sollte auch auf Ebene des einzelnen Kommanditisten von einer solchen Absicht ausgegangen werden. Für die Anerkennung der steuerli-chen Verluste beim Kommanditisten sind die individuellen Sonderbetriebsausgaben und -einnahmen zu berücksich-tigen. So entstehen Sonderbetriebsausgaben z. B., wenn der� Kommanditist� seine� Kommanditeinlage� fremdfinan-ziert. Durch Geltendmachung der Zinsaufwendungen für eine� derartige� Fremdfinanzierung� oder� etwaige� andere�Sonderbetriebsausgaben könnte der zu erwartende steu-erliche Totalgewinn beim Kommanditisten zu einem spä-teren Zeitpunkt entstehen oder vollständig aufgezehrt werden. Dies könnte dazu führen, dass die Finanzverwal-tung die Gewinnerzielungsabsicht dieses Kommanditis-ten infrage stellt und die steuerlichen Verluste nicht aner-kennt. Sollte ein Kommanditist seine Anteile entgeltlich veräußern, ohne dass ein steuerlicher Totalgewinn erzielt wird, was insbesondere bei einer Veräußerung nach weni-gen Jahren der Fall sein könnte, so lässt dies seitens der

Finanzverwaltung die Vermutung zu, dass die Veräuße-rung von vornherein geplant oder beabsichtigt war. Damit könnte die Finanzverwaltung die Gewinnerzielungsabsicht beim Kommanditisten verneinen und die steuerlichen Ver-luste wegen so genannter „Liebhaberei“ nicht anerkennen. Insbesondere�für�den�Fall�jeglicher�Fremdfinanzierung�der�Kommanditeinlage oder Veräußerungsabsicht der Beteili-gung wird jedem Gesellschafter dringend empfohlen, das Bestehen seiner persönlichen Gewinnerzielungsabsicht sowie das Vorliegen und den Zeitpunkt des Eintrittes sei-nes Totalgewinnes von seinem steuerlichen Berater ermit-teln zu lassen.

Veräußerung des KommanditanteilsFür den Fall der Veräußerung des Kommanditanteils, der Liquidation oder des Ausscheidens eines Gesellschafters kann bei dem einzelnen Kommanditisten ein Veräuße-rungs- bzw. Aufgabegewinn entstehen, welcher der Ver-steuerung unterliegt. Der Veräußerungsgewinn ergibt sich dabei aus der Differenz von Veräußerungserlös zum Kapi-talkonto der Kommanditisten unter Abzug etwaiger Veräu-ßerungskosten. Hat der Kommanditist zum Zeitpunkt der Veräußerung ein negatives Kapitalkonto und wird er von einer�Ausgleichsverpflichtung�freigestellt,�gilt�dieser�nega-tive Betrag als zusätzlicher Veräußerungserlös und erhöht somit den Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn. Gemäß § 34 EStG kann die Versteuerung nach der so genannten Fünftelregelung oder mit 56 % des durchschnittlichen Steu-ersatzes (mindestens aber 15 %) des betreffenden Kom-manditisten in Betracht kommen. Die Inanspruchnahme des�ermäßigten�Steuersatzes� (=�56�%�des�durchschnittli-chen Steuersatzes) wird neben anderen Voraussetzungen auf Antrag einmal im Leben und nur dann gewährt, wenn der Betroffene das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dau-ernd berufsunfähig ist.

Verteilung von Gewinn und VerlustDie Kommanditisten sind zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres im Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten am Vermögen, Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt.

Keine Anwendung der Beschränkung der Verlust-verrechnung aus Steuerstundungsmodellen nach § 15 b EStGMit Wirkung zum 11.11.2005 trat ein Gesetz zur Beschrän-kung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steu-erstundungsmodellen in Kraft. Aufgrund des § 15 b EStG können Verluste aus einem Steuerstundungsmodell weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dür-fen auch nicht nach § 10 d EStG abgezogen werden. Die Verluste können jedoch mit Gewinnen aus derselben Ein-kunftsquelle vor- oder zurückgetragen werden. Ein Steuer-stundungsmodell in diesem Sinne liegt vor, wenn aufgrund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form

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Grundlagen der steuerlichen Konzeption

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negativer Einkünfte erzielt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn das Verhältnis der Summe der prognostizierten Ver-luste in der Verlustphase zur Höhe des gezeichneten und nach dem Konzept auch aufzubringenden Kapitals 10 % übersteigt.

Auf Basis der Prognoserechnung wird das Verhältnis der Summe der Verluste in der Verlustphase die 10-%-Grenze nicht übersteigen. Eine Verrechnung der Verluste aus die-ser Beteiligung mit anderen Einkünften ist damit uneinge-schränkt möglich.

Verluste bei beschränkter Haftung nach § 15 a EStG / EntnahmenDie Haftung der Gesellschafter gegenüber Gläubigern der Gesellschaft ist ab Eintragung in das Handelsregister auf die nominale Höhe der Einlage beschränkt. Die geplanten Aus-schüttungen entsprechen nicht den jeweiligen steuerlichen Ergebnissen der einzelnen Jahre; sie stellen grundsätzlich Entnahmen dar. Soweit durch Ausschüttung das Kapital-konto des Gesellschafters unter die Haftsumme gemindert wird, lebt insoweit die persönliche Haftung des einzelnen Gesellschafters auf. Dabei ist die so entstehende persönli-che�Haftung�in�ihrem�Aufleben�auf�die�Höhe�der�gezeichne-ten Kommanditeinlage begrenzt. Nach § 15 a Abs. 1 EStG kann der einem Kommanditisten zuzurechnende Verlust nicht mit seinen positiven Einkünften ausgeglichen werden (abzugsfähige Verluste), soweit ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht. Er darf insoweit nicht nach § 10 d EStG abgezogen werden. Diese übersteigenden Verluste sind dann nur mit Gewinnen, die dem Kommanditisten spä-ter�aus�seiner�Beteiligung�zufließen,�zu�verrechnen�(verre-chenbare Verluste).

Beschränkung der Verlustvor- und Verlustrück-träge, Mindestbesteuerung nach § 10 d EStGGemäß�§� 10� d�EStG� können�Steuerpflichtige,�wenn� nach�Saldierung sämtlicher Einkünfte ein Saldo von negativen Einkünften verbleibt, diese bis zu 511.500 Euro (bei zusam-men veranlagten Ehegatten bis zu 1.023.000 Euro) in das vorangegangene Jahr zurücktragen. Für negative Einkünfte, die weder mit anderen positiven Einkünften verrechnet noch zurückgetragen werden können, besteht das Recht eines zeitlich unbeschränkten Vortrags. Verlustvorträge sind bis zu 1.000.000 Euro (bei Zusammenveranlagung von Ehegat-ten bis zu 2.000.000 Euro) pro Jahr ohne Einschränkung mit anderen positiven Einkünften verrechenbar. Darüber hin-ausgehende Verlustvorträge können maximal bis zu 60 % der dann verbleibenden positiven Einkünfte verrechnet werden, so dass die verbleibenden 40 % des die 1.000.000 Euro (bzw. 2.000.000 Euro) übersteigenden Betrags zu ver-steuern� sind.�Die�Emittentin� empfiehlt� jedem�Gesellschaf-ter, wegen steuerlicher Auswirkungen seinen steuerlichen Berater zu konsultieren.

Pauschale Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG§ 35 EStG enthält eine Regelung, nach der die gewerbe-steuerliche Belastung bei der Fondsgesellschaft durch eine Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer beseitigt werden soll. Handelt es sich um Einkünfte aus Gewerbe-betrieb, wie dies bei der Beteiligung als Kommanditist an dieser�Gesellschaft�der�Fall� ist,�ermäßigt�sich�die�tarifliche�Einkommensteuer.�Die�Steuerermäßigung�beträgt�das�3,8-�Fache des jeweils für den Veranlagungszeitraum festge-setzten anteiligen Gewerbesteuer-Messbetrags, höchstens jedoch die anteilig tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer. Der jeweils zugrunde liegende Anteil eines Kommanditisten am Gewerbesteuermessbetrag richtet sich nach dem Anteil des Kommanditisten am Gewinn der Gesellschaft. Maß-gebend dafür ist der allgemein gültige Gewinnverteilungs-schlüssel, der im Gesellschaftsvertrag geregelt ist (§ 13 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag). Erforderlich ist, dass auf der Ebene des Kommanditisten auf die gewerblichen Einkünfte überhaupt Einkommensteuer entfällt. Zu einer vollständigen Entlastung von der anteiligen Gewerbesteuer kommt es nur unter bestimmten Konstellationen aus Hebesatz und per-sönlichem Einkommensteuersatz. Auch wirken sich andere einkommensteuerliche Vergünstigungen, wie zum Beispiel der horizontale Verlustausgleich, Sonderbetriebsausgaben und andere Steuerermäßigungen, die § 35 EStG im Range vorgehen, mindernd auf das Anrechnungspotenzial aus. Da Anrechnungsüberhänge nicht erstattungsfähig sind und es unter gewissen Voraussetzungen zum vollständigen Weg-fall der Gewerbesteueranrechnung kommen kann, sollte jeder Anleger mit seinem steuerlichen Berater klären, ob eine Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG zum Tra-gen kommt.

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Grundlagen der steuerlichen Konzeption

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SonderbetriebsausgabenSonderbetriebsausgaben (z. B. Darlehenszinsen zur Anteilsfinanzierung)� der� Kommanditisten� können� nur� im�Rahmen der Steuererklärung der Fondsgesellschaft gel-tend gemacht werden. Daher haben die Kommanditisten gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages (§ 10 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag) die Möglichkeit, eine Auf-stellung über die ihnen entstandenen Kosten für das vor-angegangene Jahr unter Beifügung der Originalbelege bis zum 15.3. des Folgejahres der Fondsgesellschaft zuzulei-ten. Nach diesem Termin können die Sonderbetriebsausga-ben nur noch im Rahmen der Einspruchsfristen bzw. über Änderungsanträge bei Steuerbescheiden unter dem Vorbe-halt der Nachprüfung nach § 164 Abgabenordnung berück-sichtigt werden.

KapitalertragsteuerErzielt die Gesellschaft Zinserträge (z. B. Verzinsung von Liquiditätsreserven), so handelt es sich hierbei steuerlich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die nicht der Abgel-tungsteuer unterliegen. Die Zinsen werden mit 25 % Kapi-talertragsteuer besteuert. Diesem Betrag ist noch der Soli-daritätszuschlag von derzeit 5,5 % zuzurechnen. Damit werden�26,38�%�der�Zinserträge�vorab�an�das�Finanzamt�abgeführt.� Dieser� Betrag� fließt� der� Gesellschaft� nicht� zu.�Die abgeführte Kapitalertragsteuer und der dazugehörige Solidaritätszuschlag werden beim einzelnen Kommanditis-ten auf die spätere persönliche Einkommensteuer bzw. den Solidaritätszuschlag über die einheitliche und gesonderte Feststellung angerechnet.

Erbschaft- und SchenkungsteuerDie seit 1.1.2009 geltende Neuregelung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes sieht vor, dass Unterneh-men und damit auch Anteile an Unternehmen künftig mit dem gemeinen Wert zu bewerten sind. Der gemeine Wert

ist – soweit eine Wertermittlung aus Verkäufen unter frem-den Dritten oder andere anerkannte Bewertungsmethoden nicht vorhanden sind – durch ein vereinfachtes Ertrags-wertverfahren zu ermitteln. Der sich ergebende Wert kann gegebenenfalls durch Abzug eines Verschonungsabschla-ges von der Erbschaftsteuer freigestellt werden. Aufgrund der Komplexität der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird jedem Anleger empfohlen, sich zu den Sachverhalten steu-erlich beraten zu lassen.

Steuerliche VorbehalteDie Darstellung der steuerlichen Grundlagen beruht auf der aktuellen Rechtslage unter Berücksichtigung der derzeit geltenden Steuergesetze sowie der Auffassung der Finanz-verwaltung und der Rechtsprechung zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Zukünftige Änderungen der Gesetze, ihrer Auslegung durch Gerichte und Finanzverwaltung sowie Änderungen der Verwaltungsauffassungen können abweichende Auswirkungen auf die dargestellten steuerli-chen Grundlagen haben. Die vorstehenden Ausführungen enthalten die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage. Sie erfolgen nach bes-tem Wissen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Im Übrigen verweisen wir auf die entsprechende Rubrik bei der Dar-stellung der Risiken auf Seite 11 ff. Eine Haftung für die von der Gesellschaft und den Anlegern erstrebte steuer-liche Behandlung kann daher nicht übernommen werden. Letztlich sollten aber nicht die steuerlichen Folgen für das angestrebte Investment ausschlaggebend sein, sondern die langfristigen wirtschaftlichen Erfolgsaussichten.

EmpfehlungWir empfehlen jedem Interessenten, sich über unsere Infor-mationen hinaus zu steuerlichen Fragen der Beteiligung bei Fachleuten der steuerberatenden Berufe zu informieren.

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Negativ testate

§ 2 Abs. 1 Satz 5 VermVerkProspV

Der Verkaufsprospekt ist weder ganz noch teilweise in einer anderen in Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache abgefasst.

§ 2 Abs. 5 VermVerkProspV Vorgeschriebene Angaben sind dem nach § 10 Abs. 1 VermVerkProspV in den Verkaufsprospekt aufgenommenen Jahresabschluss nicht unmittelbar zu entnehmen.

§ 3 Hs. 1 VermVerkProspV Die UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG übernimmt die Verantwortung für diesen Prospekt. Natürliche Personen, die diese Verantwortung überneh-men, existieren nicht.

§ 4 S. 1 Nr. 2 VermVerkProspV Die Anbieterin übernimmt für den Anleger in keiner Weise die Zahlung von Steuern.

§ 4 S. 1 Nr. 8 VermVerkProspV Das Angebot erfolgt nicht in unterschiedlichen Staaten mit bestimmten Teilbeträgen.

§ 4 S. 2 Var. 2 VermVerkProspV

Bei den angebotenen Anteilen handelt es sich nicht um ein Treuhandvermö-gen�im�Sinne�des�§�8�f�Abs.�1�S.�1�Verkaufsprospektgesetz.

§ 5 Nr. 2 VermVerkProspV Die Emittentin ist auf unbestimmte Zeit gegründet.

§ 6 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV

Wertpapiere�oder�Vermögensanlagen� im�Sinne�des�§� 8� f�Abs.� 1� des�Ver-kaufsprospektgesetzes sind bisher nicht ausgegeben worden.

§ 6 Satz 2 und 3 VermVerkProspV

Die Emittentin ist weder eine Aktiengesellschaft noch eine Kommanditgesell-schaft auf Aktien.

§ 7 Abs. 1 S. 2 VermVerkProspV

Verminderte�Prospektanforderungen�nach�§�7�Abs.�1�S.�2�VermVerkProspV�kommen hier nicht in Betracht, weil die Emittentin vor weniger als fünf Jahren gegründet wurde.

§ 7 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV

Unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen der Gründungsgesellschafter an Unternehmen, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen, beste-hen nicht.

§ 8 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV

Es besteht keine Abhängigkeit der Emittentin von Patenten, Lizenzen, Verträ-gen oder neuen Herstellungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage sind.

§ 8 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspV

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehen keine Gerichts- oder Schiedsverfahren,� die� einen� wesentlichen� Einfluss� auf� die� wirtschaftliche�Lage der Emittentin haben können.

§ 8 Abs. 1 Nr. 4 VermVerkProspV

Mit Ausnahme der Finanzanlagen werden keine laufenden Investitionen getätigt.

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Negativ testate

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§ 8 Abs. 2 VermVerkProspV Die Tätigkeit der Emittentin ist nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst�worden.

§ 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV

Der Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern und den Mit-gliedern der Geschäftsführung des Emittenten standen oder stehen das Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlichen Teilen desselben nicht zu, und es steht diesen Personen auch aus anderen Gründen eine dingliche Berech-tigung am Anlageobjekt nicht zu.

§ 9 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV

Es besteht keine nicht nur unerhebliche dingliche Belastung des Anlageobjekts.

§ 9 Abs. 2 Nr. 4 VermVerkProspV

Rechtliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageob-jekts, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel, bestehen nicht.

§ 9 Abs. 2 Nr. 4 VermVerkProspV

Tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlage-objekts, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel, bestehen nicht.

§ 9 Abs. 2 Nr. 7 VermVerkProspV

Ein Bewertungsgutachten für das Anlageobjekt wurde nicht erstellt.

§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 a und 2 b, Abs. 3 VermVerkProspV

Da die Emittentin nicht zur Aufstellung eines geprüften Jahresabschlusses und�Lageberichts�verpflichtet�ist�und�auch�tatsächlich�keinen�geprüften�Jah-resabschluss und keinen Lagebericht aufgestellt hat und zudem vor weniger als� 18�Monaten�gegründet�wurde,� richten� sich� die�Prospektanforderungen�nach § 15 VermVerkProspV.

§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 VermVerkProspV

Eine zwischenzeitlich veröffentlichte Zwischenübersicht wurde nicht erstellt.

§ 10 Abs. 2 und Abs. 3 VermVerkProspV

Die Emittentin ist weder zur Aufstellung eines Konzernabschlusses noch zur Aufstellung�eines�Jahresabschlusses�verpflichtet.

§ 11 VermVerkProspV Der Jahresabschluss der Emittentin wurde nicht nach den gesetzlichen Vor-schriften geprüft. Es erfolgte eine prüferische Durchsicht, die nicht die durch eine Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit bietet.

§ 12 Abs. 1 Nr. 1 VermVerkProspV

Die Emittentin besitzt keinen Vorstand, kein Aufsichtsgremium und keinen Beirat.

§ 12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV

Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin oder sonstigen Perso-nen wurden insgesamt für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr keine Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwands-entschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art, gewährt.

§ 12 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV

Mitglieder der Geschäftsführung sind nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen.

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§ 12 Abs. 3 VermVerkProspV Einen Treuhänder gibt es bei der Beteiligung an der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG nicht.

§ 12 Abs. 4 i. V. m. § 12 Abs. 1 und Abs. 2 VermVerkProspV

Personen,�die�nicht�in�den�Kreis�der�nach�dieser�Verordnung�angabepflichti-gen Personen gehören, die aber die Herausgabe oder den Inhalt des Pros-pektes oder die Angaben oder den Inhalt des Angebots der Vermögensan-lage�wesentlich�beeinflusst�haben,�existieren�nicht.

§ 13 VermVerkProspV Da die Emittentin nicht zur Aufstellung eines geprüften Jahresabschlusses und�Lageberichts�verpflichtet�ist�und�auch�tatsächlich�keinen�geprüften�Jah-resabschluss und keinen Lagebericht aufgestellt hat und zudem vor weniger als� 18�Monaten�gegründet�wurde,� richten� sich� die�Prospektanforderungen�nach § 15 VermVerkProspV.

§ 14 VermVerkProspV Für die angebotene Vermögensanlage hat keine juristische Person oder Gesellschaft eine Gewährleistung für ihre Verzinsung oder ihre Rückzahlung übernommen.

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Gesellschaftsvertrag

§ 1 Firma und Sitz(1) Die Firma der Kommanditgesellschaft (KG) lautet „UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG“.

(2) Sitz der Gesellschaft ist Kellerweg 12, 91154 Roth. § 2 Gegenstand des Unternehmens(1) Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften, die Anlagen zur Produktion von Biogas errichten und betreiben sowie die Aufbereitung und Direkteinspeisung des Biogases in das allgemeine Gasnetz. Zudem gehört zu ihrem Gegenstand die Verstromung des erzeugten Biogases und die Einspeisung und der Verkauf des so gewonnenen Stroms in das allgemeine Stromnetz sowie der Verkauf von bei der Stromerzeugung entstehender Wärme.

(2) Die Gesellschaft ist befugt, Tochterunternehmen zu gründen und diesen die Aufgaben nach Abs. 1 zu über-tragen sowie gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft kann die zur Erreichung ihres Zwecks erforder-lichen oder zweckmäßigen Handlungen selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.

§ 3 GeschäftsjahrGeschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 4 Beginn, Dauer, Kündigung(1) Die Gesellschaft beginnt am 14.10.2011.

(2) Ihre Dauer ist nicht begrenzt.

(3) Die Gesellschafter können ihr Gesellschaftsverhält-nis mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres, erstmals jedoch zum 31.12.2032 sowie zum Ende jedes nachfolgenden Geschäftsjahres, durch ein an die persönlich haftende Gesellschafterin gerichtetes Ein-schreiben kündigen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang bei der persönlich haftenden Gesellschafterin an. Die Kündigung eines Gesellschafters hat�nicht�die�Auflösung�der�Gesellschaft�zur�Folge,�sondern�führt lediglich mit Wirksamwerden der Kündigung zum Aus-scheiden des kündigenden Gesellschafters aus der Gesell-schaft und der Fortsetzung der Gesellschaft unter den übri-gen Gesellschaftern.

§ 5 Kommanditkapital, Gesellschafter, Zeichnungsfrist, Kapitalanteile(1) Persönlich haftende Gesellschafterin ist die UDI Bio-masse Verwaltungs GmbH.

(2)�Sie�ist�nicht�verpflichtet,�aber�berechtigt,�eine�Kapitalein-lage zu leisten. Leistet sie keine Kapitaleinlage, ist sie nicht am Vermögen und am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt.

(3) Gründungskommanditistin ist die UDI Bioenergie GmbH, Roth, mit einer Kommanditeinlage von 1.000 Euro.

(4) Das Kommanditkapital der Gesellschaft soll zwischen dem ersten Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufs-prospektes und dem 31.12.2012 (Zeichnungsschluss) um 3.150.000 Euro auf 3.151.000 Euro durch Aufnahme weite-rer Gesellschafter erhöht werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, auch im Namen der übri-gen Gesellschafter weitere Kommanditisten im Rahmen der Erhöhung des Gesellschaftskapitals aufzunehmen. Sie ist zur Annahme der Beitrittserklärungen namens aller Gesellschafter unter Befreiung von den Beschränkungen des� §� 181� BGB� bevollmächtigt.� Die� persönlich� haftende�Gesellschafterin ist zudem befugt, die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen.

(5) Die Kommanditeinlage der beitretenden Kommanditisten beträgt mindestens 5.000 Euro und muss durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Das Kommanditkapital haben die Kom-manditisten grundsätzlich in voller Höhe einzuzahlen.

(6) Die beitretenden Kommanditisten zeichnen grundsätz-lich eine Einlage, die aus einer Kapitaleinlage und einem Agio (Aufgeld) in Höhe von 5 % der Kapitaleinlage besteht.

(7)� Die� Kapitaleinlage� inklusive� Agio� wird� zwei� Wochen�nach Annahme der Beitrittserklärung fällig. Einzahlungen erfolgen durch Banküberweisung auf folgendes Bankkonto der Gesellschaft:

Kontoinhaber: UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KGKontonummer:�231�286�790BLZ:� 764�500�00Bank: Sparkasse Mittelfranken-Süd

(8)� Verspätet� geleistete� Einlagen� sind� mit� 12� %� p.� a.� zu�verzinsen; einer Mahnung bedarf es dafür nicht. Die Gel-tendmachung weiterer Schadenersatzansprüche durch die Gesellschaft bleibt hiervon unberührt.

der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG

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(9) Im Außenverhältnis wird die Beteiligung eines weiteren Kommanditisten erst mit seiner Eintragung ins Handels-register wirksam. Bis dahin wird seine Beteiligung als aty-pisch stille Gesellschaftsbeteiligung in Höhe seiner Einlage behandelt, die sich nach den Vorschriften dieses Gesell-schaftsvertrages richtet. Der Kommanditist haftet den Gläu-bigern der Gesellschaft bis zur Eintragung in das Handels-register in Höhe seiner Einlage.

(10)� Die� Kommanditisten� sind� verpflichtet,� der� persönlich�haftenden Gesellschafterin in notariell beglaubigter Form eine Registervollmacht zu erteilen. Das hierfür zu verwen-dende Formular wird dem beitretenden Kommanditisten mit der Annahmebestätigung zugesandt.

(11) Sobald die Kommanditeinlage voll geleistet ist, sind die�Gesellschafter�nicht�zum�Nachschuss�verpflichtet.�Eine�Nachschussverpflichtung� über� die� gesetzlichen� Bestim-mungen hinaus kann ohne Zustimmung aller Gesellschafter auch nicht durch einen den Gesellschaftsvertrag ändernden Beschluss begründet werden.

(12) Die Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbs- verbot.

§ 6 Geschäftsführung und Vertretung(1) Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ist die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt und verpflichtet.�Sie�ist�vom�Wettbewerbsverbot�des�§�112�HGB�entbunden. Die Geschäftsführer bzw. deren Organe sind für alle Rechtsgeschäfte zwischen ihr und der Gesellschaft sowie den Kommanditisten von den Beschränkungen des §�181�BGB�befreit.

(2) Die Geschäftsführung ist berechtigt, sämtliche für das Investitionsvorhaben und dessen Finanzierung erforderli-chen Verträge abzuschließen und durchzuführen. Hierunter fallen insbesondere auch die Abgabe von Erklärungen und der Abschluss von Verträgen, welche zur Eingehung und Verwaltung der vorgesehenen Beteiligungen erforderlich sind oder dieser zu dienen geeignet erscheinen.

(3) Die Gesellschafter erteilen hiermit der Geschäftsführung Auftrag und Vollmacht, die nachfolgenden Maßnahmen zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes nach kaufmännischem Ermessen durchzuführen:

a ) Die Auszahlung einer Verzinsung von 6 % p. a. auf die Einlagen von beitretenden Kommanditisten im Rahmen des so genannten Frühzeichnerbonus für Anleger, die ihre Einlage vor dem 31.01.2012 eingezahlt haben. Die Verzinsung darf längstens bis zum 31.03.2012 gewährt werden.

b ) das Eingehen von Beteiligungen an der Projektgesellschaft;

c ) die Festlegung und ggf. Änderung des Verhält-nisses von Eigenkapital zu Fremdkapital bei den Projektgesellschaften;

d ) den Abschluss aller Verträge und Abgabe aller Erklärun-gen, die zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks erforderlich sind oder geeignet erscheinen, insbeson-dere den Abschluss von Verträgen über die Vermittlung und Aufnahme von kapitalgebenden Neugesellschaftern im Rahmen von § 5 Abs. 4;

e ) den Abschluss von Veräußerungsverträgen für die Beteiligungen zum Ende der Laufzeit der Gesellschaft.

(4) Die Geschäftsführung ist berechtigt, zur Durchführung von Geschäftsführungsaufgaben Dritte einzuschalten und ggf. Untervollmachten zu erteilen. Die Verantwortlichkeit für die Geschäftsführung bleibt davon unberührt.

(5) Die Geschäftsführung bedarf – vorbehaltlich Abs. 3 – zu Rechtshandlungen und Maßnahmen, die nach Art, Umfang oder Risiko über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft in erheblichem Maße hinausgehen und für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind, der vorheri-gen Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

(6) Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für die Übernahme der persönlichen Haftung eine ergebnisunab-hängige Haftungstantieme von 1.250 Euro pro Jahr, begin-nend mit der erstmaligen Einspeisung von Strom durch die von der Projektgesellschaft betriebene Biogasanlage. Zusätzlich werden der persönlich haftenden Gesellschafte-rin ihre Aufwendungen erstattet.

(7)�Die�Investitionen�der�Gesellschaft�richten�sich�nach�dem�Investitions- und Finanzierungsplan. § 7 Gesellschafterbeschlüsse(1) Die Gesellschafter fassen ihre Beschlüsse in den ersten drei Jahren in der Gesellschafterversammlung, danach ist ein schriftliches Umlaufverfahren vorgesehen. Die Gesell-schafter fassen ihre Beschlüsse weiter in der Gesellschaf-terversammlung, wenn dies nach Auffassung der persönlich haftenden Gesellschafterin im Interesse der Gesellschaft liegt oder Kommanditisten, die mindestens 20 % des Kom-manditkapitals halten, dies schriftlich unter Angabe der Tagesordnung� verlangen.�Die�Regelungen�des�§�7�gelten�sowohl� für�das�schriftliche�Umlaufverfahren�(§�8)�als�auch�für die Gesellschafterversammlung (§ 9).

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(2) Die Gesellschafter beschließen nach Maßgabe dieses Vertrages über alle Angelegenheiten der Gesellschaft. Sie beschließen insbesondere über

a ) die Feststellung des Jahresabschlusses;

b ) die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin;

c ) Maßnahmen der Geschäftsführung gemäß § 6 Abs. 5;

d ) die Verwendung des Jahresergebnisses und Ent- nahmen/Liquiditätsausschüttungen;

e ) den�Ausschluss�eines�Gesellschafters�gemäß�§�17�Abs.�3;

f ) Änderungen des Gesellschaftsvertrages;

g ) die�Auflösung�der�Gesellschaft.

(3) Die Gesellschafter haben je 1,00 Euro ihrer Komman-diteinlage eine Stimme. Die persönlich haftende Gesell-schafterin hat – ohne Leistung einer Kapitaleinlage – je 5,00 Euro der Kapitalerhöhung nach § 5 Abs. 4 eine Stimme. Kommanditisten, die ihr Gesellschaftsverhältnis gekündigt haben, besitzen kein Stimmrecht mehr.

(4) Die Gesellschafterversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenste-hen oder dieser Gesellschaftsvertrag andere Mehrheitser-fordernisse vorsieht. Änderungen des Gesellschaftsvertra-ges bedürfen einer Dreiviertelmehrheit. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleich-heit gilt ein Antrag als abgelehnt.

(5) Fehlerhafte Gesellschafterbeschlüsse können von jedem Gesellschafter analog §§ 241 ff. AktG angefochten werden. Die Klage ist gegen die Gesellschaft, vertreten durch die Komplementärin, zu richten und der Komple-mentärin zuzustellen. Die Frist für die Erhebung der Klage beträgt einen Monat ab Beschlussfassung (§ 246 Abs. 1 AktG analog). Nach Ablauf der Monatsfrist gilt ein Mangel als geheilt.

§ 8 Schriftliches Umlaufverfahren(1) Die Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren sind von der persönlich haftenden Gesellschafterin herbeizu-führen.� Jeder� Gesellschafter� ist� berechtigt,� bis� zum� 28.2.�des jeweiligen Jahres einen Antrag auf Beschlussfassung über einen bestimmten Beschlussgegenstand schrift-lich bei der persönlich haftenden Gesellschafterin zu stellen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ver-pflichtet,� diesen� Beschlussgegenstand� als� Abstimmungs-punkt in die Aufforderung zur Beschlussfassung aufzu- nehmen.

(2) Die persönlich haftende Gesellschafterin bestimmt den Abgabetermin,�der�mit�Ausnahme�von�§�8�Abs.�6�mindes-tens vier Wochen nach Absendung der Beschlussfassungs-unterlagen an die Gesellschafter liegen muss.

(3) Für die Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufver-fahren sind die Kommanditisten schriftlich mittels einfa-chen Briefs, per Telefax oder E-Mail unter Mitteilung sämt-licher Abstimmungspunkte, der Mitteilung des Verfahrens, der Mitteilung des letzten Abstimmungstages und der Zahl der Stimmen des Gesellschafters zur Stimmabgabe aufzufordern.

(4) Die Versendung der Beschlussfassungsunterlagen ist ordnungsgemäß erfolgt, wenn sie an die der Gesellschaft zuletzt genannte Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse des Gesellschafters gerichtet wurde. Ist der Aufenthalt eines Gesellschafters unbekannt oder können ihm aus anderen Gründen die Beschlussfassungsunterlagen nicht zugestellt werden, so ruht sein Stimmrecht bis zur Beseitigung dieses Zustandes.

(5) Die persönlich haftende Gesellschafterin ist zur Annahme der Stimmabgaben berechtigt.

(6) Die Stimmabgabe hat innerhalb kürzerer Zeit zu erfol-gen, wenn dies nach Auffassung der persönlich haftenden Gesellschafterin im Interesse der Gesellschaft liegt. In die-sem Fall hat die Aufforderung zur Stimmabgabe mittels eingeschriebenen Briefs zu erfolgen. Die Frist zur Stimm-abgabe�muss�in�diesem�Fall�mindestens�17�Tage�ab�Postab-gabedatum betragen. Eine nicht fristgerechte Stimmabgabe gilt als Stimmenthaltung. Eine Stimmenthaltung gilt als nicht abgegebene Stimme.

(7)� Die� Beschlüsse� im�Umlaufverfahren� sind�mit� Eingang�der�erforderlichen�Mehrheit�gemäß�§�7�Abs.�4�bei�der�per-sönlich haftenden Gesellschafterin mit Ablauf des letzten Abstimmungstags wirksam gefasst. Für die Wahrung der Frist ist der Zugang maßgebend.

(8)� Ein� Beschluss� im� Umlaufverfahren� bedarf� neben� der�erforderlichen Mehrheit einer Stimmabgabe von Gesell-schaftern, die zusammen mindestens 50 % des Komman-ditkapitals halten. Die Ergebnisse einer schriftlichen Abstim-mung werden von der persönlich haftenden Gesellschafterin festgestellt, schriftlich festgehalten und den Kommanditis-ten durch Übersendung einer Ablichtung der schriftlichen Feststellung mitgeteilt.

(9) Ab dem dritten Jahr soll einmal im Jahr bis spätes-tens zum 30.9. eine schriftliche Beschlussfassung erfol-gen, die insbesondere die Genehmigung des geprüften Jahresabschlusses, die Entlastung der persönlich haf-tenden Gesellschafterin und die Ausschüttungen gemäß

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§ 12 und § 13 zum Gegenstand hat. Der Aufforderung zur Stimmabgabe müssen in diesem Fall der Jahresab-schluss und der Geschäftsbericht der Gesellschaft bei-gefügt sein.

§ 9 Gesellschafterversammlung(1) Gesellschafterversammlungen werden von der persön-lich haftenden Gesellschafterin mit einer Frist von mindes-tens vier Wochen unter Angabe der Tagesordnung schrift-lich einberufen. Die Einladung hat an die der Gesellschaft zuletzt bekannt gegebene Anschrift des Gesellschafters mittels einfachen Briefs zu erfolgen, der mit Aufgabe zur Post als zugestellt gilt.

(2) Eine Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Gesellschafter ordnungsgemäß geladen wur-den und die anwesenden oder vertretenen Gesellschafter zusammen über mindestens 50 % der vorhandenen Stim-men verfügen. Ist eine Gesellschafterversammlung nicht beschlussfähig, so ist gemäß Absatz 1 unverzüglich eine weitere Gesellschafterversammlung mit derselben Tages-ordnung einzuberufen, die unabhängig von der Anzahl der anwesenden oder vertretenen Stimmen beschlussfähig ist. Hierauf ist in der Einladung zur Gesellschafterversammlung hinzuweisen.

(3) Die Gesellschafterversammlung wird von der persönlich haftenden Gesellschafterin oder durch einen von dieser benannten Vertreter geleitet.

(4) Eine ordentliche Gesellschafterversammlung, in der insbesondere über die Genehmigung des Jahres-abschlusses, die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin und über Ausschüttungen gemäß § 12 und § 13 zu beschließen ist, soll in den ersten drei Jah-ren�jeweils�bis�zum�30.9.�stattfinden.�Davor�ist�den�Kom-manditisten der Jahresabschluss und der Geschäftsbe-richt der Gesellschaft zuzusenden. Nach Ablauf von drei Jahren sollen diese Entscheidungen bis zum 30.9. im schriftlichen Umlaufverfahren getroffen werden. Mit den Abstimmungsunterlagen ist der Jahresabschluss sowie der Geschäftsbericht der Gesellschaft zu versenden.

(5) Eine außerordentliche Gesellschafterversammlung ist einzuberufen, wenn dies nach Auffassung der persönlich haftenden Gesellschafterin im Interesse der Gesellschaft liegt oder Kommanditisten, die zusammen mindestens 20 % des Kommanditkapitals halten, schriftlich unter Angabe der Tagesordnung die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung verlangen. Kommt die persön-lich haftende Gesellschafterin dieser Aufforderung nicht innerhalb von vier Wochen nach, so sind die Kommanditis-ten, die deren Einberufung ordnungsgemäß verlangt haben, berechtigt, diese selbst einzuberufen.

(6) Jeder Kommanditist kann sich in der Gesellschafter-versammlung durch einen Mitgesellschafter, seinen Ehe-gatten, die persönlich haftende Gesellschafterin, eine zur Berufsverschwiegenheit�verpflichtete�Person�oder�durch�die�UmweltDirektInvest-Beratungsgesellschaft mbH aufgrund einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen.

(7)� Der� wesentliche� Verlauf� der� Gesellschafterversamm-lung nebst den gefassten Gesellschafterbeschlüssen ist in einem von der persönlich haftenden Gesellschafterin zu unterzeichnenden Protokoll festzuhalten und den Komman-ditisten zu übersenden. Hinsichtlich der Übersendung gilt Abs. 1 Satz 2 sinngemäß. Einsprüche gegen das Protokoll sind innerhalb von vier Wochen nach Absendung schrift-lich mit Begründung gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin geltend zu machen. Über die Einsprüche entscheidet die nächste Gesellschafterversammlung.

§ 10 Jahresabschluss, Berichte(1) Die persönlich haftende Gesellschafterin hat innerhalb von neun Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres den Jahresabschluss mit Bilanz sowie Gewinn-und-Verlust-Rechnung nach den gesetzlichen Vorschriften aufzustellen. Sondervergütungen im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, insbesondere die Vergütungen der persönlich haftenden Gesellschafterin und Zinsgutschriften, sind als Aufwand der Gesellschaft zu behandeln.

(2) Die persönlich haftende Gesellschafterin wird den Kom-manditisten alljährlich einen Geschäftsbericht erstatten und sie über außergewöhnliche Geschäftsvorfälle unverzüglich unterrichten.

(3) Sonderbetriebsausgaben der Gesellschafter (z. B. Zin-sen auf die Finanzierung der Kommanditeinlage) sind der persönlich haftenden Gesellschafterin bis zum 15.3. des Folgejahres nachzuweisen. Später nachgewiesene Sonder-betriebsausgaben können nur berücksichtigt werden, wenn dies verfahrensrechtlich noch möglich ist, und nur gegen Erstattung der entstehenden Aufwendungen.

§ 11 Gesellschafterkonten(1) Für die Gesellschafter werden folgende Konten geführt:

a ) Gesellschafterkonten (Kapitalkonten I),

b ) Verlustvortragskonten (Kapitalkonten II),

c ) Agiokonten (Kapitalkonten III),

d ) Verrechnungskonten.

(2) Auf den Gesellschafterkonten, die Festkonten sind, sind die Kommanditeinlagen (einschließlich Kapitalerhöhungen) der Gesellschafter zu buchen.

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(3) Auf den Verlustvortragskonten, die Unterkonten der Gesellschafterkonten sind, werden die Verlustanteile der Gesellschafter verbucht. Gewinnanteile sind den Verlust-vortragskonten so lange gutzuschreiben, bis diese ausge-glichen sind.

(4) Auf den Agiokonten, die Unterkonten der Gesellschafter-konten sind, werden die Agiozahlungen verbucht.

(5) Auf den Verrechnungskonten werden alle Gutschriften und Belastungen verbucht, die nach den vorstehenden Bestimmungen nicht auf einem der anderen Konten zu ver-buchen sind. Die Verrechnungskonten sind weder im Soll noch im Haben zu verzinsen.

§ 12 Ergebnis- und Vermögensbeteiligung(1) Am Vermögen sowie am Gewinn und Verlust sind die Gesellschafter grundsätzlich in dem zum 31.12. des betref-fenden Geschäftsjahres gegebenen Verhältnis ihrer festen Gesellschafterkonten beteiligt.

(2) Für das Geschäftsjahr 2012 wird das Ergebnis auf die Kommanditisten – unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts oder der Erhöhung der Einlagen – so verteilt, dass die Ver-lustvortragskonten zum 31.12. im selben Verhältnis zuein-ander stehen wie die festen Gesellschafterkonten. Die Ver-teilung erfolgt dabei in der Weise, dass das Ergebnis der Gesellschaft vom Zeitpunkt des Beitritts eines Kommanditis-ten oder der Erhöhung der Einlage an zunächst dem beitre-tenden oder die Einlage erhöhenden Gesellschafter bis zu der Höhe allein zugewiesen wird, in der vorher beigetretene Kommanditisten entsprechend ihrer festen Gesellschafter-konten am Ergebnis beteiligt waren. Das nach Abzug dieser Vorabverteilung verbleibende Ergebnis wird auf alle Kom-manditisten im Verhältnis ihrer festen Gesellschafterkonten verteilt. Durch diese Sonderregelung soll sichergestellt wer-den, dass alle Kommanditisten entsprechend ihrer Beteili-gung an der Gesellschaft an den steuerlichen Verlusten der Investitionsphase gleichmäßig teilnehmen.

(3) Einem Kommanditisten werden Verlustanteile auch dann zugerechnet, wenn diese die Kommanditeinlage überstei-gen. Zum Ausgleich eines Verlustvortragskontos sind die Kommanditisten weder gegenüber der Gesellschaft noch untereinander�verpflichtet.

§ 13 Verwendung von Liquiditätsüberschüssen, Ausschüttungen(1) Aus dem Liquiditätsüberschuss der Gesellschaft ist nach Ermessen der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsfüh-rung eine angemessene Liquiditätsreserve zu halten. Diese Reserve ist mindestens in der Höhe zu halten, wie sie in der Liquiditätsprognose des Beteiligungsprospektes ange-geben ist.

(2) Der nach Bildung der Liquiditätsreserve gemäß Abs. 1 verbleibende Liquiditätsüberschuss kann nach Feststellung des Jahresabschlusses an die Kommanditisten im Verhält-nis ihrer festen Gesellschafterkonten ausgeschüttet werden.

(3) Soweit die Ausschüttungen nach den handelsrechtli-chen Vorschriften als Rückzahlung der Kommanditeinlagen anzusehen sind, entsteht bis zur Höhe der jeweils übernom-menen Hafteinlage eine persönliche Haftung der Komman-ditisten� für� die� Verbindlichkeiten� der� Gesellschaft� (§� 172�Abs. 4 HGB).

§ 14 Kontrollrechte der Kommanditisten(1) Die Kommanditisten sind berechtigt, selbst oder auf ihre Kosten�durch�eine�zur�Berufsverschwiegenheit�verpflichtete�Person die Bücher und Papiere der Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft nach Ankündigung mit angemessener Frist einzusehen bzw. einsehen zu lassen.

(2) Die Informationsrechte aus § 166 HGB bleiben unberührt.

§ 15 Verfügungen über Beteiligungsrechte(1) Jeder Kommanditist kann nach vollständiger Einzahlung der Einlage samt Agio seinen Gesellschaftsanteil oder Teile davon mit Wirkung zum 1.1. eines Jahres übertragen oder in sonstiger Weise darüber verfügen, soweit dadurch nicht Kommanditanteile unter dem Betrag der Mindestbeteiligung gemäß § 5 Abs. 5 entstehen und der Betrag ohne Rest durch 1.000 teilbar ist. Die übrigen Gesellschafter stimmen einer Übertragung eines Kommanditanteils bereits jetzt zu. Das Erlaubniserfordernis nach Abs. 2 bleibt hiervon unberührt.

(2) Weiterhin hat der Erwerber zugunsten der persönlich haftenden Gesellschafterin eine Handelsregistervollmacht in der dem Anleger von dieser zur Verfügung gestellten Form zu erteilen.

(3) Bedingung der Wirksamkeit der Abtretung ist die Ertei-lung der Erlaubnis durch die persönlich haftende Gesell-schafterin, die nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verweigert werden darf. Als wichtiger Grund gilt hierbei auch die Nichterteilung der Handelsregistervollmacht in der als Anlage beigefügten Form zugunsten der persönlich haf-tenden Gesellschafterin.

(4) Die Verpfändung von Gesellschaftsanteilen ist zulässig. Die übrigen Gesellschafter stimmen einer Verpfändung des Kommanditanteils eines Gesellschafters bereits jetzt zu. Außerdem erteilt die persönlich haftende Gesellschafterin ihre Zustimmung.

§ 16 Ableben eines Kommanditisten(1) Stirbt ein Gesellschafter, wird die Gesellschaft mit dessen Erben oder Vermächtnisnehmer(n) fortgesetzt. Die Beteili-gung des Erblassers geht ungeteilt mit sofortiger Wirkung

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auf seine Erben oder auf den bezüglich des Gesellschafts-anteils eingesetzten Vermächtnisnehmer über.

(2) Die Erben können die Teilung des Gesellschaftsanteils des Erblassers mit Wirkung zu dem auf das Ableben folgen-den 1.1. verlangen. Eine solche Teilung des Gesellschafts-anteils oder eine Verfügung über Kommanditanteile im Zuge der Erbauseinandersetzung ist nur gemäß der Regelung des § 15 mit der Maßgabe zulässig, dass dabei auch Kom-manditanteile entstehen dürfen, die nicht ohne Rest durch 1.000 teilbar sind.

(3) Die Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheins gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin legiti-mieren, Vermächtnisnehmer durch Vorlage einer Sterbeur-kunde sowie einer beglaubigten Abschrift der letztwilligen Verfügung nebst Eröffnungsbeschluss. In begründeten Ausnahmefällen kann der Nachweis auch durch Vorlage anderer geeigneter Dokumente im Original oder in öffentlich beglaubigter Form erfolgen.

(4) Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer sind bis zu einer�Teilung�nach�Abs.�2�verpflichtet,�zur�Ausübung� ihrer�Rechte aus der Beteiligung einen gemeinsamen, schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu bestellen, der zur Entgegen-nahme von Erklärungen und Zahlungen zu ermächtigen ist. Solange ein gemeinsamer Vertreter nicht bestellt oder die Legitimation des oder der Erben nicht erfolgt ist, ruhen die Rechte aus der Kommanditbeteiligung, insbesondere das Stimmrecht, soweit es sich nicht um Beschlüsse über die Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrages han-delt, mit Ausnahme des Rechtes auf Entnahmen. Bis zum Zugang einer schriftlichen Vollmachtserklärung kann die Gesellschaft Zustellungen und Zahlungen an jeden Rechts-nachfolger mit Wirkung für und gegen alle übrigen Rechts-nachfolger vornehmen.

(5) Sämtliche etwaig anfallenden Kosten einer für erbschaft-steuerliche Zwecke erforderlichen Bewertung des Gesell-schaftsanteils sind durch den/die Erben bzw. Vermächtnis-nehmer zu tragen. § 17 Ausscheiden von Gesellschaftern(1) Ein Kommanditist scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn

a ) er die Kommanditbeteiligung wirksam kündigt;

b ) in die Kommanditbeteiligung oder einzelne Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis aufgrund eines nicht nur� vorläufig�vollstreckbaren�Titels�die�Zwangsvollstre-ckung betrieben wird und diese nicht innerhalb von drei Monaten, spätestens bis zur Verwertung, aufgehoben wird;

c ) über das Vermögen des Kommanditisten das Insolvenz-verfahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzver-fahrens mangels Masse abgelehnt wird;

d ) der Kommanditist gemäß Abs. 2 oder Abs. 3 aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird.

(2) Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, einen Kommanditisten aus der Gesellschaft auszuschlie-ßen, wenn dieser trotz Mahnung unter Setzung einer Nach-frist von 14 Tagen seine Kommanditeinlage nicht oder nicht vollständig� leistet� oder� seine� Mitwirkungspflichten,� insbe-sondere hinsichtlich seiner Eintragung in das Handelsregis-ter, nicht erfüllt.

(3) Ein Kommanditist kann durch Beschluss der Gesell-schafterversammlung aus der Gesellschaft ausgeschlos-sen� werden,� wenn� er� seine� Verpflichtungen� aus� dem�Gesellschaftsverhältnis verletzt und den anderen Gesell-schaftern die Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses mit diesem Kommanditisten unzumutbar geworden ist. Bei der Beschlussfassung über den Ausschluss hat der betrof-fene Kommanditist kein Stimmrecht. Er ist jedoch anzuhö-ren, wenn er an der Gesellschafterversammlung, in der über seinen Ausschluss Beschluss gefasst werden soll, teilnimmt.

(4) Scheidet ein Kommanditist aus der Gesellschaft aus, so wird die Gesellschaft von den verbleibenden Gesellschaf-tern fortgesetzt. Der Gesellschaftsanteil des ausgeschiede-nen Kommanditisten wächst den Gesellschaftsanteilen der verbleibenden Kommanditisten im Verhältnis ihrer festen Gesellschafterkonten zu, sofern nicht etwas anderes ver-einbart ist. Der ausscheidende Kommanditist ist gemäß den Bestimmungen�des�§�18�abzufinden.

§ 18 Abfindung(1) Soweit keine andere Regelung getroffen ist, erhält der� ausscheidende� Gesellschafter� eine� Abfindung,� die�sich nach dem wirklichen Wert seiner Gesellschafts-beteiligung richtet. Dieser Wert wird anhand einer nach handelsrechtlichen Grundsätzen zu erstellenden Ausein-andersetzungsbilanz, welche die vorhandenen stillen Reserven sowie notwendigen Rückstellungen und Risi-ken berücksichtigt, ermittelt. Scheidet ein Gesellschaf-ter zum Schluss eines Kalenderjahres aus, ist der Jah-resabschluss zum 31.12. der Auseinandersetzungsbilanz zugrunde zu legen; andernfalls ist der Jahresabschluss zum 31.12. des Jahres, welches dem Zeitpunkt des Aus-scheidens voranging, Grundlage für die Auseinanderset-zungsbilanz. Der ausscheidende Kommanditist erhält als Abfindung�mindestens�einen�Betrag� in�Höhe�der�Salden�seiner Gesellschafterkonten (§ 11). Bilanzberichtigungen aufgrund steuerlicher Außenprüfungen haben auf die Abfindung�keinen�Einfluss.

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(2)�Scheidet�ein�Kommanditist�gemäß�§�17�Abs.�2�aus�der�Gesellschaft aus, so ist er an dem Ergebnis, das die Gesell-schaft während der Investitionsphase erzielt, nicht beteiligt. Er hat an die Gesellschaft zur Deckung der mit seinem Bei-tritt zur Gesellschaft verbundenen Kosten einen Betrag in Höhe von 10 % des Nominalbetrages seiner gezeichneten Einlage zu zahlen. Hat dieser Kommanditist einen Teil sei-ner Einlage geleistet, so erhält er spätestens binnen sechs Monaten nach seinem Ausscheiden diesen Teil seiner Ein-lage, gekürzt um den Kostenbeitrag gemäß Satz 1, zurück.

(3)�Scheidet�ein�Kommanditist�gemäß�§�17�Abs.�1�lit.�b),�c)�oder�d)�aus,�so�erhält�er�eine�Abfindung,�die�sich�nach�den�Salden seiner Gesellschafterkonten richtet. Auf die abwei-chende Regelung des Abs. 2 wird verwiesen.

(4) Scheidet ein Kommanditist nicht mit Ablauf eines Geschäftsjahres aus der Gesellschaft aus, nimmt er am Ergebnis des dann laufenden Geschäftsjahres und am Ergebnis der bei seinem Ausscheiden noch schwebenden Geschäfte nicht mehr teil.

(5)�Die�Ermittlung�des�Abfindungsguthabens�des�ausschei-denden Kommanditisten ist auf dessen Kosten vom Steuer-berater der Gesellschaft vorzunehmen.

(6)�Im�Streitfall�erfolgt�die�Ermittlung�des�Abfindungsgutha-bens für sämtliche Beteiligten verbindlich durch einen von der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer zu benennenden Wirtschaftsprüfer, sofern sich die Beteilig-ten nicht auf eine andere sachverständige Person einigen. Die�Kosten�der�Ermittlung�des�Abfindungsguthabens�durch�den Sachverständigen sind dann von der Gesellschaft und dem ausscheidenden Kommanditisten in entsprechen-der Anwendung der Bestimmungen der §§ 91 ff. ZPO zu tragen.

(7)� Das� Abfindungsguthaben� gemäß� Abs.� 1� oder� 3� ist� in�sechs gleichen Halbjahresraten zu bezahlen, deren erste ein� Jahr� nach� dem� Ausscheiden� fällig� wird.� Das� Abfin-dungsguthaben ist mit 2 % p. a. über dem Zinssatz des Bürgerlichen�Gesetzbuches�(§�247�BGB)�zu�verzinsen.�Die�Zinsen�sind�jeweils�mit�der�nächsten�Abfindungsrate�fällig.�Die� Gesellschaft� ist� berechtigt,� das� Abfindungsguthaben�vorzeitig auszuzahlen. Eine Sicherheitsleistung für das Abfindungsguthaben� oder� eine� Haftungsbefreiung� gegen-über den Gesellschaftsgläubigern kann der ausscheidende Gesellschafter nicht verlangen. Die Gesellschaft hat den ausscheidenden Kommanditisten jedoch von der Inan-spruchnahme für Gesellschaftsschulden freizuhalten. (8)�Die�Änderung�der�in�Absatz�1�bis�6�getroffenen�Abfindungs-regeln bedarf eines Gesellschafterbeschlusses mit einer Mehrheit von mindestens 90 % der vorhandenen Stimmen.

§ 19 Auflösung der Gesellschaft(1) Die Gesellschaft tritt unter den gesetzlichen Vorausset-zungen sowie dann in Liquidation, wenn die Gesellschafter die�Auflösung�mit�einer�Mehrheit�von�mindestens�75�%�der�vorhandenen Stimmen beschließen.

(2)� Bei� Auflösung� der� Gesellschaft� erfolgt� die� Liquidation�durch die persönlich haftende Gesellschafterin. Der Umfang ihrer Geschäftsführungs- und Vertretungsmacht wird durch die�Auflösung�der�Gesellschaft�nicht�verändert.

(3) Die persönlich haftende Gesellschafterin hat das Ver-mögen der Gesellschaft bestmöglich zu veräußern und den nach Berichtigung aller Verbindlichkeiten der Gesell-schaft verbleibenden Liquidationsüberschuss an die Gesell-schafter im Verhältnis der festen Gesellschafterkonten auszuzahlen.

§ 20 Haftung und Verjährung(1) Die Gesellschafter untereinander sowie die Gesellschaf-ter im Verhältnis zur Gesellschaft haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche der Gesell-schafter untereinander verjähren innerhalb von drei Jahren nach Bekanntwerden des haftungsbegründenden Sachver-halts, soweit nicht das Gesetz oder andere Bestimmungen eine kürzere Verjährungsfrist vorsehen.

(2) Die Ansprüche sind binnen einer Frist von sechs Mona-ten nach Kenntniserlangung von dem Schaden gegenüber dem�Verpflichteten�per�eingeschriebenem�Brief�geltend�zu�machen.

§ 21 BeiratDie Gesellschaft kann auf der Gesellschafterversammlung die Bildung eines Beirats beschließen. Dieser Beirat hat für die Geschäftsführung beratende Funktion.

§ 22 Schriftform(1) Sämtliche rechtsgeschäftliche Erklärungen, die das Gesellschaftsverhältnis berühren, bedürfen zu ihrer Wirk-samkeit der Schriftform, die mündlich nicht abbedungen werden kann.

(2) Dies gilt nicht für Erklärungen durch Gesellschafterbe-schlüsse, die mit dem Tag der Beschlussfassung oder – bei Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren – mit dem Tag des Ablaufs der Beschlussfassung wirksam wer-den, unabhängig davon, wann das Beschlussfassungser-gebnis schriftlich mitgeteilt wird.

§ 23 Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, Ver-pflichtungen� und� Streitigkeiten� aus� diesem�Gesellschafts-vertrag ist der Sitz der Gesellschaft.

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die Gerichte in Nürnberg ausschließlich zuständig, soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.

(5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teil-weise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn und soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine ange-messene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem an nächsten kommt, was die Vertragsparteien wirt-schaftlich gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder der späteren Aufnahme der Bestim-mung diesen Punkt bedacht hätten.

Nürnberg, 14.11.2011

UDI Bioenergie GmbH,vertreten durch den GeschäftsführerGeorg Hetz

§ 24 Kosten des Vertrages und seiner DurchführungDie Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung trägt die Gesellschaft.

§ 25 Schlussbestimmungen(1) Änderungen dieses Vertrages sowie ein Verzicht auf ein Recht aus diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der ausdrücklichen Bezugnahme auf diesen Vertrag, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

(2) Dieser Vertrag gibt die Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern hinsichtlich des Vertragsgegenstands vollständig wieder; Nebenabreden sind nicht getroffen. Alle bisherigen Abreden der Vertragspartner im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand werden durch diesen Vertrag ersetzt.

(3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seine Gültigkeit sind in erster Instanz

UDI Biomasse Verwal-tungs GmbH, vertreten durch den Geschäfts-führer Harald Felker

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Hinweise zu Fernabsatzver trägen

Aufgrund der §§ 312b–312d BGB, die Regelungen zu Fern-absatzverträgen bei Finanzdienstleistungen treffen, sind wir verpflichtet,� Ihnen�als�Verbraucher� rechtzeitig� vor�Abgabe�Ihrer Beitrittserklärung folgende Informationen zur Verfü-gung zu stellen:

Grundlage Ihrer Beteiligung an der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG ist der vorliegende Beteiligungsprospekt mit Stand vom 6.12.2011.

I. Informationen zu den Beteiligten

Anbieterin des Beteiligungsangebots/EmittentinAnbieterin und Emittentin des Beteiligungsangebots ist die UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG mit Sitz in der Lina-Ammon-Str. 30, 90329 Nürnberg, eingetragen im Handels-register des Amtsgerichts Nürnberg unter HRA 16039. Per-sönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die UDI Biomasse Verwaltungs GmbH mit Sitz in 91154 Roth, Kellerweg 12, vertreten durch die Geschäftsführer Georg Hetz, Harald Felker und Matthias Kubat, Geschäftsan-schrift: Lina-Ammon-Str. 30, 90329 Nürnberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 24053. Gründungskommanditistin ist die UDI Bioenergie GmbH mit Sitz in 91154 Roth, Kellerweg 12, Amtsgericht Nürnberg, HRB 23304.

Vermittlerin der KapitalanlageVermittlerin der Kapitalanlage ist die UmweltDirektInvest-Beratungsgesellschaft mbH, Lina-Ammon-Straße 30, 90329 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Hetz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 16352. Die oben genannten Personen unterlie-gen nicht der Aufsicht einer speziellen Aufsichtsbehörde.

II. Informationen zum Beteiligungsangebot

Gegenstand der Gesellschaft und Hauptge-schäftstätigkeit des UnternehmensGegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Ver-waltung von Beteiligungen an Gesellschaften, die Anlagen zur Produktion von Biogas errichten und betreiben sowie die Aufbereitung und Direkteinspeisung des Biogases in das all-gemeine Gasnetz. Zudem gehört zu ihrem Gegenstand die Verstromung des erzeugten Biogases und die Einspeisung und der Verkauf des so gewonnenen Stroms in das allge-meine Stromnetz sowie der Verkauf von bei der Stromerzeu-gung entstehender Wärme. Die Gesellschaft ist befugt, Toch-terunternehmen zu gründen und diesen die vorstehenden Aufgaben zu übertragen sowie gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen im

In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betrei-ben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesell-schaft zu fördern. Die Gesellschaft kann die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlichen oder zweckmäßigen Handlun-gen selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.

Wesentliche Merkmale der angebotenen DienstleistungDer Beitretende beteiligt sich als Kommanditist an der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG. Der Beitretende ist ent-sprechend seiner Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft beteiligt. Die wesentlichen Merkmale der Beteiligung ergeben sich aus dem Verkaufsprospekt mit Stand vom 6.12.2011, der dem Anleger vorliegt. Um der Fondsgesellschaft beizutreten, hat der Anleger eine voll-ständig ausgefüllte Beitrittserklärung einzureichen und den Anlagebetrag zuzüglich Agio auf das Konto der Gesellschaft einzuzahlen. Der Beitritt zur Gesellschaft wird mit Annahme der Beitrittserklärung durch die Komplementärin und der rechtzeitigen Zahlung der Einlage wirksam.

Laufzeit / KündigungDie Beteiligung an der Fondsgesellschaft kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres, erstmals zum 31.12.2032, schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung ist per Einschreiben zu richten an die UDI Biomasse Verwaltungs GmbH, Lina-Ammon-Straße 30, 90329 Nürnberg.

Höhe und Kosten der BeteiligungDie Kapitaleinlage muss mindestens 5.000 Euro betragen und durch 1.000 teilbar sein und ist in bar zu leisten. Es ist ein Agio von 5 % der Einlage zu zahlen. Die Einzahlung der Kommanditeinlage zuzüglich Agio muss innerhalb zwei Wochen nach Annahme der Beitrittserklärung auf das Konto der Gesellschaft erfolgen. Als Verwendungszweck ist anzu-geben: Name, Vorname und Beteiligungsnummer. Weiter-hin hat der Anleger die eventuellen eigenen Kosten (z. B. Porto, Überweisungskosten) und die Kosten für die Beglau-bigung der Handelsregistervollmacht zu tragen. Darüber hinaus entstehen für den Anleger keine weiteren Kosten. Im Falle einer späteren Übertragung seines Anteils hat der Verkäufer die hierdurch ausgelösten Kosten einschließlich der Gebühr der Anmeldung zum Handelsregister und der Kosten der notariellen Beglaubigung zu tragen. Die exakte Höhe dieser Kosten ist von der Höhe der Einlage abhängig.

LeistungsvorbehalteNach Annahme des in der Beitrittserklärung abgegebenen Angebots durch die Komplementärin der Beteiligungsge-sellschaft bestehen keine Leistungsvorbehalte.

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Hinweise zu Fernabsatzver trägen

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Weitere VertragsbedingungenDie konkreten Vertragsbedingungen ergeben sich aus dem im� Verkaufsprospekt� ab� Seite� 70� abgedruckten� Gesell-schaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft. Im Verkaufs-prospekt�finden�sich�weitere�Informationen.

RisikenEine Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft ist, wie im�Verkaufsprospekt� dargestellt,�wegen� ihrer� spezifischen�Merkmale�(unternehmerische�Beteiligung)�mit�spezifischen�Risiken behaftet; in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind keine Indikatoren für künftige Erträge. Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den Anleger wird auf die Erläuterungen im Verkaufsprospekt, insbeson-dere im Kapitel „Grundlagen der steuerlichen Konzeption“ ab Seite 63, verwiesen.

Anwendbares Recht/SpracheDas Angebot richtet sich ausschließlich an im Inland ansäs-sige,�unbeschränkt�steuerpflichtige�Personen�aus�der�Bun-desrepublik Deutschland. Für die Verträge der Fondsgesell-schaft und die Beziehung zwischen der Fondsgesellschaft, gegebenenfalls dem Vermittler und dem Beitretenden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Verkaufs-prospekt, die Beitrittserklärung, die Widerrufsbelehrung sowie dieses Informationsblatt sind in deutscher Sprache abgefasst.

III. Informationen über Besonderheiten des Fernabsatzvertrages

– Widerrufsbelehrung –

WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftliches Angebot oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Angebotes zur Ver-fügung gestellt worden ist, jedoch nicht vor Vertragsschluss und�auch�nicht�vor�Erfüllung�unserer� Informationspflichten�gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die recht-zeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu rich-ten an:

UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KGLina-Ammon-Str. 3090329 Nürnberg

WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kön-nen Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungs-weise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen� für� den�Zeitraum�bis� zum�Wider-ruf�gleichwohl�erfüllen�müssen.�Verpflichtungen�zur�Erstat-tung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere HinweiseIhr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

Außergerichtliche Beschwerde und RechtsbehelfsverfahrenBei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, betreffend die Fernabsatzver-träge über Finanzdienstleistungen, können die Beteiligten unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, auch eine Schlichtungsstelle anrufen, die bei der Deutschen Bun-desbank eingerichtet ist. Ein Merkblatt sowie die Schlich-tungsverfahrensverordnung sind erhältlich bei:

Deutsche Bundesbank SchlichtungsstellePostfach 11 12 3260047�Frankfurt/Main

Der Beschwerdeführer hat zu versichern, dass er in dieser Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle angerufen und auch keinen außerge-richtlichen Vergleich geschlossen hat.

IV. Einlagensicherung, Sprache, Gültigkeit der InformationenEin Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen bestehen nicht. Die Vertragsbedingungen sowie diese Infor-mationen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Wir�verpflichten�uns,�die�Kommunikation�während�der�Lauf-zeit des Vertragsverhältnisses in Deutsch zu führen. Die zur Verfügung gestellten Informationen gelten bis zur Mitteilung von Änderungen. Preisanpassungen sind nicht vorgesehen.

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Praktische Hinweise zur Zeichnung

Wenn Sie das vorliegende Angebot annehmen und der Gesellschaft beitreten wollen, beachten Sie bitte folgende Punkte:

BeteiligungshöheDie Mindesthöhe der Zeichnungssumme beträgt 5.000 Euro. Ein höherer Betrag muss ohne Rest durch 1.000 teil-bar sein.

Beitrittserklärung mit WiderrufsbelehrungBitte füllen Sie die Beitrittserklärung vollständig aus und unterzeichnen Sie diese sowie die Widerrufsbelehrung. Senden Sie die Beitrittserklärung an die

UDI UmweltDirektInvest-Beratungsgesellschaft mbHLina-Ammon-Straße 3090329 Nürnberg

AnnahmeerklärungNach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie die Annahme-bestätigung Ihres Beitritts sowie eine Registervollmacht per Post zugeschickt. Die Registervollmacht ist für die Eintra-gung Ihrer Beteiligung im Handelsregister erforderlich.

EinzahlungenDie Kommanditeinlage ist zusammen mit 5 % Agio inner-halb von 14 Tagen nach Vertragsannahme auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KGKontonummer:�231�286�790BLZ:� 764�500�00Bank: Sparkasse Mittelfranken-Süd

HandelsregistereintragungIhre Beteiligung wird nach Annahme der Beitrittserklärung und nach Vorliegen der notariell beglaubigten Registervoll-macht ins Handelsregister eingetragen.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an!Unsere Experten sind Montag bis Freitag von 9.00 bis 20.00 Uhr gerne für Sie da.

Telefon: 0911 - 92 90 550� 0800�-�834�1234�(kostenfrei)Telefax: 0911 - 92 90 555E-Mail: [email protected]: www.udi.de

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Persönliche Angaben

Straße / Hausnummer

Vorname

Name

Geburtsdatum

E-Mail

Beruf

Steuernummer/Steuer-ID-Nummer

PLZ�und�Ort�Ihres�Wohnsitzfinanzamtes

Herr TitelFrau

PLZ Wohnort

Telefon

Steuerliche Angabe

,-

Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zur UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG als Kommanditist/-inmit einer Kommanditeinlage von: ( Mindesteinlage 5.000 Euro; höhere Beträge müssen durch 1.000 teilbar sein )

+ =,-Beteiligungssumme in €

,-5 % Agio in € Überweisungssumme gesamt in €

in Worten

Euro

Bis zur Eintragung bin ich als atypischer stiller Gesellschafter in Höhe meiner Einlage betei-ligt.�Ich�verpflichte�mich,�die�von�mir�zu�leistende�Kommanditeinlage zuzüglich 5 % Agio auf fol-gendes Konto der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG zu überweisen: Kontonummer:�231�286�790BLZ:� 764�500�00Bank: Sparkasse Mittelfranken-Süd

Unterschrift des Anlegers

Ich bevollmächtige die UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG, für mich den Beitritt zur Kom-manditgesellschaft�zu�vollziehen.�Ich�verpflich-te mich, auf meine Kosten eine notariell beglau-bigte Registervollmacht für die Durchführung aller erforderlichen Handelsregistereintra-gungen zu erteilen. Diese Beitrittserklärung wird im Innenverhältnis mit der schriftlichen Annahme wirksam. Der Beitritt erlangt im Au-ßenverhältnis erst Wirkung mit Eintragung in das Handelsregister.

Ort / Datum

Meine Bankverbindung für die Überweisung der Ausschüttungen lautet:Kontonummer BLZ Bank

Ich bestätige, einen Prospekt der UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG inkl. Gesellschafts-vertrag und Risikohinweisen erhalten und vollin-haltlich zur Kenntnis genommen zu haben, und erkenne den Inhalt für mich verbindlich an.

Mein Beitritt erfolgt ausschließlich aufgrund dieses Prospektes. Abweichende oder darü-ber hinausgehende Erklärungen oder Zusiche-rungen wurden nicht abgegeben. Ich bestätige, die Hinweise zu Fernabsatzverträgen erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Mit der Verarbeitung, Speicherung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten durch die Gesell-schaft zum Zwecke der Betreuung und Verwal-tung meiner Beteiligung bin ich einverstanden.

WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schrift-liches Angebot oder eine Abschrift der Vertragsur-kunde oder des Angebotes zur Verfügung gestellt worden ist, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch�nicht�vor�Erfüllung�unserer�Informationspflichten�gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KG Lina-Ammon-Str. 3090329 Nürnberg

erfüllen� müssen.� Verpflichtungen� zur� Erstattung� von�Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt wer-den. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere HinweiseIhr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nut-zungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück-gewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen,� dass�Sie�die� vertraglichen�Zahlungsverpflich-tungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl

Ort / Datum Unterschrift des Anlegers

Das vorstehende Vertragsangebot wird angenommen.

UDI Biogas Barleben GmbH & Co. KGOrt / Datum

Beitr i t tserk lärung

Bitte abtrennen, ausfüllen und senden an:UDI UmweltDirektInvest-Beratungsgesellschaft mbH, Kundenservice, 90329 Nürnberg

zur UDI Biogas Bar leben GmbH & Co. KG

Bitte

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Page 82: Innovativer Biogasfonds mit direkter Bio-Erdgas-Einspeisung · 5 Vorwort Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger, als die Weltwirtschaft in die Krise geriet, standen Sachwerte
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Layout, Gestaltung und Umsetzung:Agentur�2H�GmbH�●�Telefon:�0911�-�80�17�580�●�Internet:�www.agentur-2h.deBildmaterial: ABO Wind AG, Schachtbau Nordhausen GmbH, fotolia, istockphoto, thinkstock, shutterstock, panthermedia,

Dieser Prospekt ist auf 100 % Altpapier, das mit dem blauen Umweltengel ausgezeichnet ist, gedruckt.

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