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inprimo RentenGlobal AMI
1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015
OGAW-Sondervermögen
Jahresbericht
3Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo RentenGlobal AMI
Inhaltsverzeichnis
Jahresbericht inprimo RentenGlobal AMI für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015
Hinweise zu den Tätigkeiten der Gesellschaft 4
Hinweise zu den Anteilklassen des Sondervermögens 5
Anlageziele, Anlagestrategie, Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen 6
Auf einen Blick 7
Bericht des Fondsmanagements 8
Vermögensübersicht 11
Vermögensaufstellung 12
Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, … 14
Wertpapierkurse bzw. Marktsätze 15
Angaben zu den Kosten gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 3 d KARBV 15
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) 16
Entwicklung des Sondervermögens 16
Berechnung der Ausschüttung 16
Vergleichende Übersicht 16
Angaben nach der Derivateverordnung 17
Sonstige Angaben 17
Zusätzliche Angaben nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 KARBV 17
Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote 18
Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers 19
Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG (Zwischenausschüttung) 20
Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG 22
Bescheinigung über die steuerlichen Angaben 24
Steuerliche Hinweise 25
Angaben zu der Kapitalverwaltungsgesellschaft 26
4 Ampega Investment GmbHinprimo RentenGlobal AMI
Hinweise zu den Tätigkeiten der Gesellschaft
Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,
auf den nachfolgenden Seiten informieren wir Sie über die
Entwicklung unseres Publikumsfonds inprimo RentenGlobal
AMI innerhalb des Geschäftsjahres vom 1. Januar 2015 bis
31. Dezember 2015.
Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusammen-
setzung des Aufsichtsrates, den Gesellschafterkreis sowie
über das gezeichnete und eingezahlte Kapital finden Sie im
Abschnitt „Angaben zu der Kapitalverwaltungsgesellschaft“.
Köln, im Januar 2016
Ampega Investment GmbH
Die Geschäftsführung
Jörg Burger Manfred Köberlein
5Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo RentenGlobal AMI
Hinweise zu den Anteilklassen des Sondervermögens
Alle ausgegebenen Anteile haben gleiche Ausgestaltungs-
merkmale.
Derzeit hat die Gesellschaft für den Fonds keine unterschied-
lichen Anteilklassen gebildet. Die Bildung von Anteilklassen
mit unterschiedlichen Ausgestaltungsmerkmalen und Aus-
gabe entsprechender Anteile ist zulässig, sie liegt im Ermes-
sen der Gesellschaft. Anteile mit gleichen Ausgestaltungs-
merkmalen bilden in diesem Fall jeweils eine Anteil klasse.
Über die Einrichtung von unterschiedlichen Anteilklas sen
wird die Gesellschaft die Anleger auf ihrer Homepage
(www.ampega.de) unterrichten.
Alle ausgegebenen Anteile haben bis auf die durch Einrich-
tung der Anteilklassen bedingten Unterschiede gleiche Rech-
te. Für den Fonds können Anteilklassen gebildet werden, die
sich hinsichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeauf-
schlags, der Währung des Anteilwertes, der Verwaltungsver-
gütung, der Vergütung für die Verwahrstelle, der Vertriebs-
vergütung, der Vergütung der Beratungsgesellschaft, der
erfolgsbezogenen Vergütung, der Mindestanlagesumme
oder einer Kombination dieser Merkmale unterscheiden.
Nähere Informationen und Einzelheiten insbesondere hin-
sichtlich der Anteilpreisberechnung bei der Bildung von
unterschiedlichen Anteilklassen sind im Verkaufs prospekt
beschrieben, den Sie kostenlos bei der Gesellschaft erhalten.
6 Ampega Investment GmbHinprimo RentenGlobal AMI
Anlageziele, Anlagestrategie, Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen
Der inprimo RentenGlobal AMI ist ein Rentenfonds. Die Anle-
ger sind an den Vermögensgegenständen des Fonds entspre-
chend der Anzahl ihrer Anteile als Miteigentümer nach Bruch-
teilen beteiligt.
Der inprimo RentenGlobal AMI strebt als Anlageziel eine an-
gemessene und stetige Wertentwicklung an.
Die Anlagepolitik des Fonds stellt darauf ab, innerhalb der
Vermögensanlagen eine Struktur zu schaffen, die Vermö-
genserhaltung und Wertzuwachs in einem ausgewogenen
Maße berücksichtigt. Das heißt, dass zum einen die Laufzeit
der im Fonds befindlichen Anlagen an der erwarteten Ent-
wicklung der Zinsmärkte ausgerichtet wird (Laufzeitenmana-
gement). Zum anderen wird über Analysen ermittelt wie
attraktiv verschiedene Anleihesegmente, wie beispielsweise
Staatsanleihen, Pfandbriefe oder Unternehmensanleihen
sind. Dabei steht die sorgfältige Auswahl der Anlagemärkte
und Anlageinstrumente im Vordergrund der Anlageüberle-
gungen und hat höchste Priorität. Durch einen aktiven
Managementansatz soll die Laufzeitenstruktur der im Fonds
enthaltenen verzinslichen Wertpapiere der jeweiligen Zin-
seinschätzung an den Kapitalmärkten angepasst werden. Die
Auswahl der verzinslichen Wertpapiere erfolgt anschließend
durch den Einsatz eines quantitativen Scoring-Systems. Dabei
werden Kennzahlen in einem Datenbank-System verdichtet,
analysiert und bewertet. Das Ergebnis dient als Grundlage für
Anlageentscheidungen.
Des Weiteren wird eine laufende Überwachung der Kreditrisi-
ken der im Fonds enthaltenen verzinslichen Wertpapiere vor-
genommen. Dadurch sollen Veränderungen hinsichtlich der
Bonität von Schuldnern zeitnah erfasst und, wenn erforder-
lich, unter besondere Beobachtung gestellt oder verkauft wer-
den. Auch Ratingveränderungen, fundamentale und struktu-
relle Veränderungen des Schuldnerlandes werden in die
Auswahlkriterien von Seiten des Fondsmanagements mit ein-
bezogen.
Für den Fonds können die nach dem KAGB und den Anlage-
bedingungen zulässigen Vermögensgegenstände erworben
werden. Dabei handelt es sich vor allem um Wertpapiere. Da-
neben ist auch die Anlage in Finanzinstrumenten und Bank-
guthaben sowie sonstigen Vermögensgegenständen möglich,
die im KAGB und in den Anlagebedingungen genannt sind.
Die Gesellschaft darf in Wertpapiere und Geldmarktinstru-
mente bestimmer Aussteller mehr als 35 % des Wertes des
OGAW-Sondervermögens anlegen. Diese sind die Bundesre-
publik Deutschland, die Europäische Union, adere EU-Mit-
gliedstaaten, Vertragsstaaten des Abkommens über den Euro-
päischen Wirtschaftsraum, Mitgliedstaaten der Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die
nicht Mitglied des EWR sind, internationale Organisationen,
denen mindestens ein Mitgliedstaat der EU angehört.
Derivate gem. § 197 KAGB dürfen für den Fonds nicht erwor-
ben werden. Als Wertpapier gemäß § 193 KAGB dürfen aus-
schließlich verzinsliche Wertpapiere erworben werden.
7Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo RentenGlobal AMI
Auf einen Blick (Stand 31.12.2015)
ISIN: DE0009790790
Auflagedatum: 11.12.1998
Währung: Euro
Geschäftsjahr: 01.01. - 31.12.
Ertragsverwendung: Ausschüttung
Ausgabeaufschlag (derzeit): 2,00 %
Verwaltungsvergütung (p.a.): 0,525 %
Portfoliomanagementvergütung (p.a.): 0,40 %
Verwahrstellenvergütung (p.a.) zzgl. MwSt.: 0,10 %
Erfolgsabhängige Vergütung (p.a.) auf die über
1 % liegende Wertentwicklung (High-Watermark-Methode): 15,00 %
Fondsvermögen per 31.12.2015: 18.487.117,83 EUR
Nettomittelaufkommen (01.01.2015 – 31.12.2015): -7.811.434,42 EUR
Anteilumlauf per 31.12.2015: 465.120 Stück
Anteilwert (= Rücknahmepreis) per 31.12.2015: 39,75 EUR
Wertentwicklung (im Berichtszeitraum): -7,07 %
Ausschüttung (für den Berichtszeitraum) je Anteil: 1,3086671 EUR
TER (Total Expense Ratio) nach BVI-Methode (01.01.2015 – 31.12.2015): 1,15 %
8 Ampega Investment GmbHinprimo RentenGlobal AMI
Bericht des Fondsmanagements
Anlageziel
Ziele der Anlagepolitik des inprimo RentenGlobal AMI sind
neben dem Kapitalerhalt der langfristige Wertzuwachs sowie
die Erwirtschaftung angemessener laufender Erträge. Im Rah-
men der global ausgerichteten Anlageentscheidungen wird
das bewährte Analysesystem CRIPS® (Credit Research & In-
vestment Process) zur Überwachung der Bonitäts-Risiken ein-
gesetzt. Neben dieser titelbezogenen Qualitätsprüfung wird
eine der jeweiligen Marktsituation angepasste Duration1 zur
Performance-Optimierung angestrebt. Der Vermögenserhalt
soll im Vordergrund stehen. Dabei kommen die inprimo-Prin-
zipien Qualität, Liquidität und Diversifizierung zum Einsatz.
Anlagestrategie und Anlageergebnis
Das Sondervermögen inprimo RentenGlobal AMI ist ein inter-
national investierender Rentenfonds. Das Fondsvermögen
wird ausschließlich in auf Euro lautende Titel angelegt. Der
Fonds investiert hauptsächlich in Unternehmensanleihen aus
dem Industrie- und Finanzbereich, Staatsanleihen, staatsna-
hen Emittenten und Pfandbriefen.
Der inprimo RentenGlobal AMI verzeichnete während des Be-
richtszeitraums vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015
einen Rückgang von -7,07 %. Der IBOXX Euro Overall stieg im
gleichen Zeitraum um +1,0 % an. Das schwächere Ergebnis des
Fonds im Vergleich zum genannten Index beruhte auf der im
Vergleich zum Index niedrigeren durchschnittlichen Restlauf-
zeit und insbesondere dem höheren Anteil von Sub-Invest-
mentgrade-Anleihen und der höheren Gewichtung von Unter-
nehmensanleihen. Innerhalb der Unternehmensanleihen
kam es bei Anlagen im Energie- und Rohstoffbereich aufgrund
fallender Energie- und Rohstoffpreise zu stärkeren Wertver-
lusten. Ferner litten Anleihen brasilianischer Emittenten un-
ter der negativen Bonitätsentwicklung Brasiliens. Darüber hi-
naus wies der Fonds im Berichtszeitraum Mittelrückflüsse
auf. Das Fondsvolumen lag zum 31. Dezember 2015 bei gut
18,5 Mio. Euro.
Auf Jahresbasis lag die Volatilität des Fonds bei 4,68 %.
In der Berichtperiode unterlag die Entwicklung am Euroland-
Rentenmarkt großen Schwankungen. Zunächst erreichten die
Renditen zehnjähriger Bundesanleihen im April ein histori-
sches Tief. Der inprimo RentenGlobal AMI konnte an dieser
Entwicklung partizipieren. Ende April/Anfang Mai kam es je-
doch bei Bundesanleihen zu einem dramatischen Einbruch,
der für den Fonds eine entsprechend negative Wertentwick-
lung mit sich brachte. In der folgenden Erholung konnte der
inprimo RentenGlobal AMI einen Teil der Verluste aufholen.
Mit Blick auf die zu erwartende Zinserhöhung in den USA
wurde die Duration des Fonds im Laufe des zweiten Halbjah-
res abgesenkt. Belastend wirkte die seit Mitte des Sommers
einsetzende Ausweitung der Risikoaufschlage bei Unterneh-
mensanleihen. Insbesondere bei Anleihen aus den Branchen
Energie und Rohstoffe kam es zu einem deutlichen Kursrück-
gang. Deshalb wurde die Wertentwicklung bis zum Ende der
Berichtsperiode gedämpft.
In der Berichtsperiode hat das Fondsmanagement darauf ge-
achtet, dass das Sondervermögen möglichst breit gestreut
war. Diese Diversifizierung wurde nicht nur bei der Auswahl
der Sektoren und Länder, sondern auch bei der Auswahl der
Einzeltitel angewendet. Anleihen, die als überteuert einge-
schätzt wurden, wurden im Berichtszeitraum reduziert.
1 Die Duration ist ein Maß für die mittlere Laufzeit der Zahlungen eines Zinstitels/ Zinsportfolios und gleichzeitig ein Maß für die Reagibilität des Portfoliowertes auf Marktzinsänderungen. Je höher die Duration, umso stärker reagiert der Portfoliowert auf Änderungen der Marktzinssätze.
9Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo RentenGlobal AMI
Wesentliche Risiken des Sondervermögens im Berichtszeitraum
Die Hauptrisiken des Renten-Sondervermögens sind Zinsän-
derungsrisiken, Spreadrisiken und Adressenausfallrisiken. In
Abhängigkeit von der Marktsituation kann das Sondervermö-
gen zusätzlich Liquiditätsrisiken ausgesetzt sein.
Zur Reduzierung dieser Risiken verwendet der Fondsberater
das von der inprimo invest entwickelte Credit-Analyse-System
„CRIPS®“, das die Bonitätsrisiken von Emittenten überwacht.
1. Marktpreisrisiken
Währungsrisiken
Der inprimo RentenGlobal AMI war im Berichtszeitraum le-
diglich in Anleihen investiert, die in Euro denominiert sind.
Daher war das Sondervermögen keinen nennenswerten Wäh-
rungsrisiken ausgesetzt.
Zinsänderungsrisiken
Über die Investition in Anleihen ist das Sondervermögen all-
gemeinen Zinsänderungsrisiken und Spreadrisiken ausge-
setzt. Zur Steuerung der allgemeinen Zinsänderungsrisiken
wurde die Duration in Anlageentscheidungen einbezogen. Als
Spreadrisiken werden Risiken im Hinblick auf die Renditeauf-
schläge (Spreads) bonitätsrisikobehafteter Anleihen bezeich-
net. Veränderungen der Spreads stellen bei Anleihen schwä-
cherer Bonität in der Regel ein deutlich höheres Kursrisiko für
den Fonds dar als die Veränderung der Kapitalmarktzinsen.
Der Fonds war entsprechend seiner Anlagepolitik im Berichts-
zeitraum diversifiziert in Anleihen unterschiedlicher Emitten-
ten aus verschiedenen Sektoren und Ländern investiert. Diese
Vorgehensweise diente der Reduzierung der Spreadrisiken,
dennoch wirkten sich aufgrund der Portfoliozusammenset-
zung insbesondere die Spreadrisiken im Berichtszeitraum ne-
gativ auf die Fondsperformance aus.
2. Adressenausfallrisiken
Adressenausfallrisiken entstehen aus den Einzelinvestments
in Renten, bei denen es zu einem Ausfall der Zins- und Til-
gungszahlungen kommen kann. Zum Geschäftsjahresende
lagen circa 30 % des Fondsvermögens im Sub-Investmentgra-
de-Bereich. Die Investments werden so weit wie möglich di-
versifiziert, um Konzentrationsrisiken zu verringern. Dies be-
trifft nicht nur die Auswahl der Schuldner, sondern auch die
Auswahl der Sektoren und Länder. Weiterhin ergeben sich Ad-
ressenausfallrisiken durch die Anlage liquider Mittel bei Ban-
ken, die jedoch einem staatlich oder privatwirtschaftlich orga-
nisierten Einlagensicherungsmechanismus unterliegen.
3. Liquiditätsrisiken
Als Rentenfonds wird die Liquiditätssituation des Sonderver-
mögens hauptsächlich von der Liquidität an den Anleihe-
märkten beeinflusst. Um Liquiditätsrisiken zu begrenzen,
achtet das Fondsmanagement auf ein ausreichendes Emissi-
onsvolumen der individuellen Anleihen sowie eine ausrei-
chende Diversifikation im Sondervermögen. Zum Berichtszeit-
punkt liegen keine Indikationen vor, die auf eine begrenzte
Liquidität hindeuten.
4. Operationelle Risiken
Für die Überwachung und Steuerung der operationellen Risi-
ken des Sondervermögens sind entsprechende Maßnahmen
getroffen worden.
VerzinslicheWertpapiere
Investmentanteile Sonstige Vermögens-gegenstände
Bankguthaben Verbindlichkeiten
31.12.2014 31.12.2015
93,26 %
2,08 % 3,06 %1,88 % -1,03 % -0,15 %
7,82 %1,49 %
-20 %
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
4,39 %
87,19 %
Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
10 Ampega Investment GmbHinprimo RentenGlobal AMI
Wesentliche Grundlagen des realisierten Ergebnisses
Die realisierten Gewinne und Verluste resultieren im Wesentlichen aus der Veräußerung von verzinslichen Wertpapieren.
Struktur des Sondervermögens
Wesentliche Ereignisse des Berichtsjahres
Zum 1. Februar 2015 wurde das Portfoliomanagement an die inprimo invest GmbH, Frankfurt am Main ausgelagert. Diese fun-
gierte vorher als Anlageberater.
inprimo invest GmbH, Frankfurt am Main
Das Portfoliomanagement
11Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo RentenGlobal AMI
Jahresbericht
Vermögensübersicht zum 31.12.2015Kurswert % des
in EUR Fonds-vermögens
Vermögensgegenstände
Verzinsliche Wertpapiere 16.118.540,50 87,19
Australien 493.485,00 2,67
Deutschland 606.562,50 3,28
Frankreich 2.621.979,00 14,18
Großbritannien 2.344.741,00 12,68
Italien 2.454.107,50 13,27
Kaimaninseln 502.222,50 2,72
Luxemburg 365.967,50 1,98
Mexiko 313.045,50 1,69
Niederlande 1.982.687,50 10,72
Spanien 3.673.020,00 19,87
Türkei 501.660,00 2,71
USA (Vereinigte Staaten von Amerika) 259.062,50 1,40
Investmentanteile 384.000,00 2,08
Rentenfonds 384.000,00 2,08
Bankguthaben 1.446.498,40 7,82
Sonstige Vermögensgegenstände 565.639,67 3,06
Verbindlichkeiten -27.560,74 -0,15
Fondsvermögen 18.487.117,83 100,00 1)
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
12 Ampega Investment GmbHinprimo RentenGlobal AMI
Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Bestand Käufe/ Verkäufe/ Kurs Kurswert % desAnteile bzw. 31.12.2015 Zugänge Abgänge in EUR Fonds-
Whg. in 1.000 im Berichtszeitraum vermögens
Börsengehandelte Wertpapiere EUR 15.805.495,00 85,49
Verzinsliche Wertpapiere
0,7000 % Italy 2015/2020 IT0005107708 EUR 1.500 1.500 0 % 100,8405 1.512.607,50 8,18
1,1500 % Spain 2015/2020 ES00000127H7 EUR 3.500 3.500 0 % 102,0680 3.572.380,00 19,32
1,2500 % Glencore Finance Europe MTN MC 2015/2021 XS1202846819 EUR 500 500 0 % 73,1935 365.967,50 1,98
1,3750 % RCI Banque MTN 2015/2020 FR0013053055 EUR 50 50 0 % 100,6995 50.349,75 0,27
1,5000 % State Grid Europe Development (2014) 2015/2022 XS1165754851 EUR 600 600 0 % 97,6015 585.609,00 3,17
1,5000 % Santander Consumer Fin. MTN 2015/2020 XS1316037545 EUR 100 100 0 % 100,6400 100.640,00 0,54
2,0000 % MFinance France MTN 2014/2021 XS1143974159 EUR 500 0 0 % 95,6970 478.485,00 2,59
2,7500 % Anglo American Capital MTN 2012/2019 XS0789283792 EUR 500 500 0 % 79,1065 395.532,50 2,14
3,2500 % Petrobras Global Finance 2012/2019 XS0835886598 EUR 950 600 0 % 73,5000 698.250,00 3,78
3,3750 % Turkiye Garanti Bankasi MTN 2014/2019 XS1084838496 EUR 500 0 0 % 100,3320 501.660,00 2,71
3,7500 % Hutchison Whampoa Europ.Fin.13 Multi-R. Nts.(sub.) 2013/2099 XS0930010524 EUR 500 0 0 % 100,4445 502.222,50 2,723,9410 % AXA PERP Multi Reset Notes (subord.) 2014/2099 XS1134541306 EUR 300 0 0 % 99,0610 297.183,00 1,614,0000 % Standard Chart. Bk fix-to-float s. callable (sub.) 2013/2025 XS0983704718 EUR 500 0 0 % 101,2970 506.485,00 2,744,1990 % Solvay Fin. PERP Multi Reset Notes (sub.) 2013/2099 XS0992293570 EUR 500 500 0 % 99,0000 495.000,00 2,684,2500 % Electricite de France PERP Multi Reset (sub.) 2013/2099 FR0011401736 EUR 500 0 0 % 100,3585 501.792,50 2,714,2500 % Orange PERP Multi Reset Notes (subord.) 2014/2099 XS1028600473 EUR 500 0 0 % 101,5525 507.762,50 2,75
4,6250 % OTE MTN 2006/2016 XS0275776283 EUR 850 0 0 % 100,8370 857.114,50 4,64
4,7500 % Grupo Antolin Dutch MC 2014/2021 XS1046537665 EUR 400 500 100 % 103,6875 414.750,00 2,24
4,7500 % BHP Billiton Finance PERP Multi Reset Note (sub.) 2015/2076 XS1309436753 EUR 500 500 0 % 98,6970 493.485,00 2,67
5,0000 % Port.Telecom Int. Fin. MTN 2009/2019 XS0462994343 EUR 600 0 0 % 57,1875 343.125,00 1,86
5,1250 % Deutsche Lufthansa MTN PERP MRRN (sub.) 2015/2075 XS1271836600 EUR 300 300 0 % 102,5625 307.687,50 1,66
6,1250 % Unicredit MTN (subordinated) 2011/2021 XS0618847775 EUR 400 0 100 % 114,8125 459.250,00 2,48
6,2500 % Chesapeake Energy 2006/2017 XS0273933902 EUR 500 500 0 % 51,8125 259.062,50 1,40
6,5000 % Telefonica Europe PERP Multi Rate Reset (sub.) 2013/2099 XS0972570351 EUR 500 500 0 % 105,3125 526.562,50 2,85
6,6250 % Italcementi Finance MTN 2010/2020 XS0496716282 EUR 250 0 0 % 116,5625 291.406,25 1,58
6,6250 % Intesa Sanpaolo (subordinated) 2013/2023 XS0971213201 EUR 400 0 100 % 120,5625 482.250,00 2,61
7,7500 % Sanha 2013/2018 DE000A1TNA70 EUR 300 0 200 % 99,6250 298.875,00 1,62
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere EUR 313.045,50 1,69
Verzinsliche Wertpapiere
5,1250 % America Movil PERP Multi Reset Notes (subord.) 2013/2073 XS0969340768 EUR 300 0 0 % 104,3485 313.045,50 1,69
Vermögensaufstellung zum 31.12.2015
>>
>> Fortsetzung
13Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo RentenGlobal AMI
Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Bestand Käufe/ Verkäufe/ Kurs Kurswert % desAnteile bzw. 31.12.2015 Zugänge Abgänge in EUR Fonds-
Whg. in 1.000 im Berichtszeitraum vermögens
Investmentanteile EUR 384.000,00 2,08
Gruppenfremde Investmentanteile
inprimo E&P Structured High Yield Fonds DE000A14P832 ANT 8.000 8.000 0 EUR 48,0000 384.000,00 2,08
Summe Wertpapiervermögen 16.502.540,50 89,27
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds EUR 1.446.498,40 7,82
Bankguthaben EUR 1.446.498,40 7,82
EUR - Guthaben bei
Verwahrstelle EUR 1.446.498,40 EUR 1.446.498,40 7,82
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 565.639,67 3,06
Sonstige Forderungen 1) EUR 300.000,00 1,62
Zinsansprüche EUR 265.639,67 1,44
Sonstige Verbindlichkeiten 2) EUR -27.560,74 -0,15
Fondsvermögen EUR 18.487.117,83 100,00 3)
Anteilwert EUR 39,75
Umlaufende Anteile STK 465.120
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 89,27
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00
1) Avisierte Entschädigungszahlung Glitnir Bank2) Noch nicht abgeführte Verwaltungsvergütung, Verwahrstellenvergütung, Prüfungsgebühren, Veröffentlichungskosten und Managementgebühr3) Durch Rundung der Prozentanteile können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
14 Ampega Investment GmbHinprimo RentenGlobal AMI
Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Käufe/ Verkäufe/Anteile bzw. Zugänge Abgänge
Whg. in 1.000
Börsengehandelte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
0,5000 % Bundesanleihe 2015/2025 DE0001102374 EUR 7.600 7.600
1,0000 % Bundesanleihe 2014/2024 DE0001102366 EUR 0 4.000
1,0000 % Bundesanleihe 2015/2025 DE0001102382 EUR 3.700 3.700
2,1250 % Lithuania MTN 2014/2026 XS1130139667 EUR 1.000 1.000
2,1500 % Spain 2015/2025 ES00000127G9 EUR 2.000 2.000
2,5000 % Italy 2014/2024 IT0005045270 EUR 10.500 10.500
2,6250 % DONG Energy MTN 2012/2022 XS0829114999 EUR 0 600
2,6250 % ENI MTN 2013/2021 XS0996354956 EUR 0 250
2,7500 % Spain 2014/2024 ES00000126B2 EUR 4.800 6.800
2,8750 % Portugal 2015/2025 PTOTEKOE0011 EUR 1.000 1.000
3,0000 % Islandsbanki MTN (defaulted) 2005/2017 XS0222838129 EUR 0 1.000
3,5000 % BBVA Subord. Cap. fix-to-float (subordinated) 2014/2024 XS1055241373 EUR 0 500
3,5000 % Italy BTP 2014/2030 IT0005024234 EUR 9.000 9.000
3,6250 % A2A SpA MTN 2013/2022 XS1004874621 EUR 0 600
3,6250 % Alstom 2010/2018 FR0010948240 EUR 0 300
3,8750 % Engie PERP Multi Reset Notes (subord.) 2013/2099 FR0011531714 EUR 0 300
3,8750 % Gas Natural Fenosa Finance MTN 2013/2022 XS0914400246 EUR 0 600
3,8750 % Portugal 2014/2030 PTOTEROE0014 EUR 900 900
4,0000 % Santander Int. Debt MTN 2013/2020 XS0877984459 EUR 0 500
4,1000 % Portugal 2015/2045 PTOTEBOE0020 EUR 600 600
4,2500 % Koninklijke KPN 2012/2022 XS0752092311 EUR 0 500
4,3750 % Allianz Finance PERP fix-to-float (subordinated) 2005/2099 XS0211637839 EUR 0 300
4,5000 % Celesio Finance 2010/2017 XS0503554627 EUR 0 200
4,5000 % Saint Gobain MTN 2011/2019 XS0683564156 EUR 0 300
4,7500 % Ciments Francais MTN 2007/2017 FR0010454090 EUR 0 500
4,7970 % Telefonica Emisiones MTN 2012/2018 XS0746276335 EUR 0 300
4,8750 % Petrobras Int. Fin. MTN 2011/2018 XS0716979249 EUR 0 150
5,0000 % Enel Finance Int. MTN 2009/2022 XS0452187916 EUR 0 800
5,0000 % Gas Natural Capital Markets MTN 2012/2018 XS0741942576 EUR 0 200
5,1500 % Spain 2013/2028 ES00000124C5 EUR 4.700 4.700
5,2520 % Elm B.V. LPN PERP fix-to-float (subordinated) 2006/2099 XS0253627136 EUR 0 500
5,3750 % Davide Campari-Milano 2009/2016 XS0457848272 EUR 0 300
5,5000 % Petroleos Mexicanos 2009/2017 XS0456477578 EUR 0 850
5,6500 % Portugal 2013/2024 PTOTEQOE0015 EUR 0 800
>>
Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinenKäufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)
>> Fortsetzung
15Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo RentenGlobal AMI
Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Käufe/ Verkäufe/Anteile bzw. Zugänge Abgänge
Whg. in 1.000
5,7500 % France OAT 2000/2032 FR0000187635 EUR 2.000 2.000
5,8750 % ArcelorMittal MTN 2010/2017 XS0559641146 EUR 0 500
5,8750 % Gaz Capital 2005/2015 XS0220790934 EUR 0 500
6,2500 % Bundesanleihe 2000/2030 DE0001135143 EUR 3.200 3.200
6,6050 % Gaz Capital MTN 2007/2018 XS0327237136 EUR 0 800
Investmentanteile
Gruppeneigene Investmentanteile
inprimo MittelstandsRenten AMI I(a) DE000A0YAYH3 ANT 0 35.000
Wertpapierkurse bzw. MarktsätzeDie Vermögensgegenstände sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet:In- und ausländische verzinsliche Wertpapiere
per 29.12.2015
Inländische Investmentanteile per 29.12.2015, soweit die Verwaltungsgesellschaf-ten den für diesen Tag maßgeblichen Rücknahme-preis rechtzeitig veröffentlicht haben; lag zum Bewertungsstichtag eine Veröffentlichung des Rücknahmepreises für den 29.12.2015 noch nicht vor, so wurde auf den aktuellsten veröffentlichten Kurs zurückgegriffen.
Alle anderen Vermögenswerte per 29.12.2015
Angaben zu den Kosten gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 3 d KARBVVerwaltungsvergütung der im inprimo RentenGlobal AMI enthaltenen Investmentanteile: % p.a.
inprimo E&P Structured High Yield Fonds 0,95000
inprimo MittelstandsRenten AMI I(a) 0,85000
Im Berichtszeitraum wurden keine Ausgabeaufschläge und keine Rücknahmeab-schläge gezahlt.
Quelle: WM Datenservice
16 Ampega Investment GmbHinprimo RentenGlobal AMI
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015
EUR
I. Erträge
1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 42.392,80
2. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 598.752,93
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland -646,37
4. Erträge aus Investmentanteilen (vor Quellensteuer) 37.752,47
Summe der Erträge 678.251,83
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -73,12
2. Verwaltungsvergütung -99.459,53
3. Beratervergütung -31.681,27
4. Managementgebühr -48.378,80
5. Verwahrstellenvergütung -23.805,23
6. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -17.031,70
7. Depotgebühren -4.608,52
Summe der Aufwendungen -225.038,17
III. Ordentlicher Nettoertrag 453.213,66
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 658.056,18
2. Realisierte Verluste -1.675.753,93
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -1.017.697,75
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -564.484,09
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -1.072.951,57
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -694.670,82
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -378.280,75
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres vor Kompensation mit Ertragsausgleich auf Zwischenausschüttung -1.637.435,66
VIII. Ertragsausgleich auf Zwischenausschüttung 27.287,25
IX. Ergebnis des Geschäftsjahres nach Kompensation mit Ertragsausgleich auf Zwischenausschüttung -1.610.148,41
Entwicklung des Sondervermögensfür den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015
EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 28.538.096,88
1. Ausschüttung für das Vorjahr -480.053,26
2. Zwischenausschüttungen -376.127,25
3. Mittelzufluss/-abfluss (netto) -7.811.434,42
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 2.627.929,08
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen -10.439.363,50 4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich 254.071,54
5. Ergebnis des Geschäftsjahres vor Kompensation -1.637.435,66
davon nicht realisierte Gewinne -694.670,82
davon nicht realisierte Verluste -378.280,75
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 18.487.117,83
Berechnung der Ausschüttunginsgesamt je Anteil
EUR EUR
I. Für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr 253.093,66 0,5441470
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -564.484,09 -1,2136311
3. Ertragsausgleich auf Zwischenausschüttung 27.287,25 0,0586671
4. Zuführung aus dem Sondervermögen *) 892.790,43 1,9194841
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,0000000
2. Vortrag auf neue Rechnung 0,00 0,0000000
III. Gesamtausschüttung 608.687,25 1,3086671
1. Zwischenausschüttung 376.127,25 0,8086671
2. Endausschüttung 232.560,00 0,5000000
(auf einen Anteilumlauf von 465.120 Stück)
*) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten.
Vergleichende Übersichtüber die letzten drei Geschäftsjahre
Geschäftsjahr Fondsvermögen Anteilwert
EUR EUR
31.12.2015 18.487.117,83 39,75
31.12.2014 28.538.096,88 44,27
31.12.2013 31.399.394,08 43,83
31.12.2012 102.284.294,49 44,74
17Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo RentenGlobal AMI
Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV
Angaben nach der Derivateverordnung
Durch Derivate eingegangenes Exposure (Summe der Marktwerte)
EUR 0,00
Vertragspartner der Derivate-Geschäfte keine
Gesamtbetrag der im Zusammenhang mit Derivaten von Dritten gewährten Sicherheiten
davon:
Bankguthaben EUR 0,00
Schuldverschreibungen EUR 0,00
Aktien EUR 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 89,27
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00
Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.
Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko
gemäß § 37 Absatz 4 DerivateVO
Kleinster potenzieller Risikobetrag 1,40 %
Größter potenzieller Risikobetrag 3,73 %
Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 2,48 %
Risikomodell, das gemäß § 10 DerivateVO verwendet wurde
Multi-Faktor-Modell mit Monte Carlo Simulation
Parameter, die gemäß § 11 DerivateVO verwendet wurden
Konfidenzniveau 99,00 %
Unterstellte Haltedauer 10 Tage
Länge der historischen Zeitreihe 180 Wochenrenditen
Exponentielle Gewichtung, Gewichtungsfaktor(entsprechend einer effektiven Historie von einem Jahr)
0,96325
Zusammensetzung des Vergleichsvermögens
gemäß § 37 Absatz 5 DerivateVO
50 % iBoxx Euro Corp. + 30 % ML Euro High Yield + 20 % iBoxx Euro Eurozone Sov. 10+Y
Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage
Leverage nach der Brutto-Methode gemäß Artikel 7 der Level II VO Nr. 231/2013.
92,29 %
Sonstige AngabenAnteilwert EUR 39,75
Umlaufende Anteile STK 465.120
Zusätzliche Angaben nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 KARBV – Angaben zum Bewertungsverfahren Alle Wertpapiere, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisier-ten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt ver- fügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt.
Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informa- tionssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen. Anteile an Investmentvermögen werden zum letzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet.
Bankguthaben und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet.
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis des Vortages.
Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung.
Zum Stichtag 31.12.2015 erfolgte die Bewertung für das Sondervermögen zu 100 % auf Basis von handelbaren Kursen, zu 0 % auf Basis von geeigneten Bewertungs-modellen und zu 0 % auf Basis von sonstigen Bewertungsverfahren.
18 Ampega Investment GmbHinprimo RentenGlobal AMI
Angaben zur Transparenz sowie zur GesamtkostenquoteDie Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio [TER]) beträgt 1,15 %.
Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Geschäftsjahr getragenen Kosten (ohne Transaktionskosten und ohne Performance Fee) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus, sowie die laufenden Kosten (in Form der veröffentlichten TER bzw. Verwaltungsko-sten) der zum Geschäftsjahresende des Sondervermögens im Bestand befind-lichen Zielfonds im Verhältnis zum Nettoinventarwert des Sondervermögens am Geschäftsjahresende.
Der Anteil der erfolgsabhängigen Vergütung am durchschnittlichen Fondsvermö-gen beträgt 0 %.
Die Ampega Investment GmbH gewährt sogenannte Vermittlungsprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.
Im Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 erhielt die Kapitalverwaltungsgesell-schaft Ampega Investment GmbH für das Sondervermögen inprimo RentenGlobal AMI keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen.
Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt.
Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs und der Kosten der Ver- äußerung der Vermögensgegenstände) im Geschäftsjahr gesamt: 12.957,12 EUR.
Bei einigen Geschäftsarten (u.a. Renten- und Devisengeschäfte) sind die Transak- tionskosten als Kursbestandteil nicht individuell ermittelbar und daher in obiger Angabe nicht enthalten.
Abwicklung von Transaktionen durch verbundene Unternehmen: Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 0 %. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 0,00 EUR Transaktionen.
Köln, im März 2016
Ampega Investment GmbH
Die Geschäftsführung
Jörg Burger Manfred Köberlein
19Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo RentenGlobal AMI
Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers
An die Ampega Investment GmbH, Köln
Die Ampega Investment GmbH hat uns beauftragt, gemäß
§ 102 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) den Jahresbe-
richt des Sondervermögens inprimo RentenGlobal AMI für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 zu
prüfen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die Aufstellung des Jahresberichts nach den Vorschriften des
KAGB liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
der Kapitalverwaltungsgesellschaft.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durch-
geführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresbericht
abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung nach § 102 KAGB unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich
auf den Jahresbericht wesentlich auswirken, mit hinreichen-
der Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prü-
fungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwal-
tung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wer-
den die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen inter-
nen Kontrollsystems und die Nachweise für die Angaben im
Jahresbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben be-
urteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewand-
ten Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresbericht und
der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter
der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Wir sind der Auffassung,
dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung ge-
wonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresbericht für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 den
gesetzlichen Vorschriften.
Hamburg, den 11. April 2016
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Behrens Lüning
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
20 Ampega Investment GmbHinprimo RentenGlobal AMI
Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStGinprimo RentenGlobal AMI, Für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 24.07.2015 Priv. Anleger EStG Betr. Anleger EStG Betr. Anleger KStG
WKN 979079, DE0009790790, Tag der Ausschüttung: 14.08.2015, Datum des Ausschüttungsbeschlusses: 14.08.2015 EURO Pro Anteil EURO Pro Anteil EURO Pro AnteilAusschüttung (einschl. KeSt/SolZ) 0,7500000 0,7500000 0,7500000
Nr. 1 a) Betrag der Ausschüttung 0,7500000 0,7500000 0,7500000Nr. 1 a) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,7500000 0,7500000 0,7500000Nr. 1 b) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen sind enthalten:
Nr. 1 c) aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG i.V.m. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1c) bb) Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG -- -- -- 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG -- -- -- 0,7500000 0,7500000Nr. 1 c) dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ee) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG sind 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab 01.01.2009 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) ii) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) jj) in ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) kk) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden
Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) ll) in kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) mm) Erträge i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 c) nn) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist, -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1c) oo) in kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist, -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung und ausschüttungsgleichen Erträge
Nr. 1 d) aa) i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 0,7500000 0,7500000 0,7500000Nr. 1 d) bb) i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000
i.S.d. § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG, soweit in bb) enthalten 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 d) cc) i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in aa) enthalten 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) aa) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug
nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) bb) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) cc) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) dd) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. diesem Abkommen anrechenbar ist 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) ff) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) gg) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG
anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) hh) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG
anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) ii) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG
anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000
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Jörg Burger Manfred Köberlein
21Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo RentenGlobal AMI
inprimo RentenGlobal AMI, Für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 24.07.2015 Priv. Anleger EStG Betr. Anleger EStG Betr. Anleger KStG
WKN 979079, DE0009790790, Tag der Ausschüttung: 14.08.2015, Datum des Ausschüttungsbeschlusses: 14.08.2015 EURO Pro Anteil EURO Pro Anteil EURO Pro AnteilAusschüttung (einschl. KeSt/SolZ) 0,7500000 0,7500000 0,7500000
Nr. 1 a) Betrag der Ausschüttung 0,7500000 0,7500000 0,7500000Nr. 1 a) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,7500000 0,7500000 0,7500000Nr. 1 b) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen sind enthalten:
Nr. 1 c) aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG i.V.m. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1c) bb) Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG -- -- -- 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG -- -- -- 0,7500000 0,7500000Nr. 1 c) dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ee) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG sind 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab 01.01.2009 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) ii) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) jj) in ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) kk) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden
Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) ll) in kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) mm) Erträge i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 c) nn) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist, -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1c) oo) in kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist, -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung und ausschüttungsgleichen Erträge
Nr. 1 d) aa) i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 0,7500000 0,7500000 0,7500000Nr. 1 d) bb) i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000
i.S.d. § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG, soweit in bb) enthalten 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 d) cc) i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in aa) enthalten 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) aa) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug
nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) bb) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) cc) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) dd) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. diesem Abkommen anrechenbar ist 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) ff) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) gg) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG
anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) hh) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG
anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) ii) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG
anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000
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22 Ampega Investment GmbHinprimo RentenGlobal AMI
Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStGinprimo RentenGlobal AMI, Für das Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 Priv. Anleger EStG Betr. Anleger EStG Betr. Anleger KStG
WKN 979079, ISIN DE0009790790, Tag der Ausschüttung: 15.02.2016, Datum des Ausschüttungsbeschlusses: 15.02.2016 EURO Pro Anteil EURO Pro Anteil EURO Pro AnteilAusschüttung (einschl. KeSt/SolZ) 0,5000000 0,5000000 0,5000000
Nr. 1 a) Betrag der Ausschüttung 0,5000000 0,5000000 0,5000000Nr. 1 a) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,5000000 0,5000000 0,5000000Nr. 1 b) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,0188435 0,0188435 0,0188435Nr. 1 c) In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen sind enthalten:
Nr. 1 c) aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG i.V.m. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1c) bb) Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG -- -- -- 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG -- -- -- 0,5011110 0,5011110Nr. 1 c) dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ee) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG sind 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab 01.01.2009 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) ii) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) jj) in ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) kk) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden
Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) ll) in kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) mm) Erträge i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 c) nn) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1c) oo) in kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung und ausschüttungsgleichen Erträge
Nr. 1 d) aa) i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 0,5188435 0,5188435 0,5188435Nr. 1 d) bb) i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000
i.S.d. § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG, soweit in bb) enthalten 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 d) cc) i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in aa) enthalten 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) aa) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug
nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) bb) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) cc) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) dd) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. diesem Abkommen anrechenbar ist 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) ff) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) gg) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG
anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) hh) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG
anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) ii) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG
anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000
Ampega Investment GmbH Köln, den 15.02.2016
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23Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo RentenGlobal AMI
inprimo RentenGlobal AMI, Für das Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 Priv. Anleger EStG Betr. Anleger EStG Betr. Anleger KStG
WKN 979079, ISIN DE0009790790, Tag der Ausschüttung: 15.02.2016, Datum des Ausschüttungsbeschlusses: 15.02.2016 EURO Pro Anteil EURO Pro Anteil EURO Pro AnteilAusschüttung (einschl. KeSt/SolZ) 0,5000000 0,5000000 0,5000000
Nr. 1 a) Betrag der Ausschüttung 0,5000000 0,5000000 0,5000000Nr. 1 a) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,5000000 0,5000000 0,5000000Nr. 1 b) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,0188435 0,0188435 0,0188435Nr. 1 c) In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen sind enthalten:
Nr. 1 c) aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG i.V.m. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1c) bb) Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG -- -- -- 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG -- -- -- 0,5011110 0,5011110Nr. 1 c) dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ee) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG sind 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab 01.01.2009 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) ii) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) jj) in ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) kk) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden
Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) ll) in kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) mm) Erträge i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 c) nn) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1c) oo) in kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung und ausschüttungsgleichen Erträge
Nr. 1 d) aa) i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 0,5188435 0,5188435 0,5188435Nr. 1 d) bb) i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000
i.S.d. § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG, soweit in bb) enthalten 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 d) cc) i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in aa) enthalten 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) aa) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug
nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) bb) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) cc) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) dd) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. diesem Abkommen anrechenbar ist 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) ff) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) gg) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG
anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) hh) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG
anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) ii) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG
anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000
Ampega Investment GmbH Köln, den 15.02.2016
Die Geschäftsführung
Jörg Burger Manfred Köberlein
24 Ampega Investment GmbHinprimo RentenGlobal AMI
Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG für das Investmentvermögen inprimo RentenGlobal AMI für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015An die Ampega Investment GmbH (nachfolgend die Gesell-schaft):
Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) zu prüfen, ob die von der Ge-sellschaft für das Investmentvermögen inprimo RentenGlobal AMI für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 zu veröffent-lichenden Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden.
Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerlichen Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetzli-chen Vertretern der Gesellschaft. Die Ermittlung beruht auf der Buchführung/den Aufzeichnungen und dem Jahresbericht nach § 44 Abs. 1 Investmentgesetz (InvG) bzw. § 101 Abs. 1 Kapitalanla-gegesetzbuch (KAGB) für den betreffenden Zeitraum. Sie besteht aus einer Überleitungsrechnung aufgrund steuerlicher Vor-schriften und der Zusammenstellung der zur Bekanntmachung bestimmten steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG. In den Jahresbericht sowie in die steuerlichen Angaben sind Werte aus einem Ertragsausgleich eingegangen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an anderen Investmentvermögen (Zielfonds) investiert hat, verwendet sie die ihr für diese Ziel-fonds vorliegenden steuerlichen Angaben.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchge-führten Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die von der Ge-sellschaft nach den Vorschriften des InvStG zu veröffentlichen-den Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Unsere Prüfung erfolgt auf der Grundlage der von einem Abschlussprüfer nach § 44 Abs. 5 InvG bzw. § 102 KAGB geprüften Buchführung/Aufzeichnungen und des geprüften Jahresberichtes. Unserer Beurteilung unterliegen die darauf be-ruhende Überleitungsrechnung und die zur Bekanntmachung bestimmten Angaben. Unsere Prüfung erstreckt sich insbeson-dere auf die steuerliche Qualifikation von Kapitalanlagen, von Erträgen und Aufwendungen einschließlich deren Zuordnung als Werbungskosten sowie sonstiger steuerlicher Aufzeichnun-gen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Zielfonds inves-tiert hat, beschränkte sich unsere Prüfung auf die korrekte Über-nahme der für diese Zielfonds von anderen zur Verfügung gestellten steuerlichen Angaben durch die Gesellschaft nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen. Die entsprechenden steuerlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft.
Wir haben unsere Prüfung unter entsprechender Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenom-men. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern sind. Bei der Festlegung der Prüfungs-handlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Investmentvermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des auf die Ermittlung der Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die steuerlichen Angaben überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Auslegung der angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von der Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu beanstan-den, wenn sie in vertretbarer Weise auf Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt werden konnte. Wir weisen darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwendig machen können.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuer-rechts ermittelt wurden.
Düsseldorf, den 15. Februar 2016
KPMG AGWirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Hans-Peter Niedrig Maximilian HardtRechtsanwalt SteuerberaterWirtschaftsprüferSteuerberater
25Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo RentenGlobal AMI
Steuerliche Hinweise
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zur Direktanlage in
Aktien in der Rechtssache „Manninen“ für einen finnisch-
schwedischen Sachverhalt entschieden, dass die Versagung
der Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuern auf aus-
ländische Dividenden nach finnischem Recht europarechts-
widrig ist. Auch in Deutschland konnte unter Geltung des so
genannten Anrechnungsverfahrens (in der Regel bis Ende des
Veranlagungszeitraums 2000) nur die auf inländische Divi-
denden entfallende Körperschaftsteuer, nicht aber die auslän-
dische Körperschaftsteuer auf die persönliche Steuerschuld
des Anlegers angerechnet werden.
Zur Vereinbarkeit des deutschen Anrechnungsverfahrens mit
europäischem Gemeinschaftsrecht hat der EuGH mit Urteil
vom 06.03.2007 in der Rechtssache Meilicke (Az. C-292/04)
hinsichtlich eines Sachverhalts innerhalb der Europäischen
Union entschieden, dass das deutsche Körperschaftsteuer-
Anrechnungsverfahren insoweit europarechtswidrig war, als
die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer nicht zu-
lässig war. Danach ist es geboten, dass ein inländischer Anle-
ger, der während der Geltung des deutschen Anrechnungsver-
fahrens Gewinnausschüttungen von Körperschaften mit Sitz
in einem EU-Mitgliedsstaat erhalten hat, die ausländische
Körperschaftsteuer nachträglich auf seine inländische Steuer-
schuld anrechnen lassen kann. Die verfahrensrechtliche Lage
im Hinblick auf die Geltendmachung der ausländischen Steu-
er ist derzeit für die Fondsanlage allerdings noch unklar. Zur
Wahrung möglicher Rechte in dieser Angelegenheit kann es
sinnvoll sein, sich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung zu
setzen.
26 Ampega Investment GmbHinprimo RentenGlobal AMI
Verwahrstelle
Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA
Kaiserstr. 24
60311 Frankfurt am Main
Deutschland
Angaben zu der Kapitalverwaltungsgesellschaft
Kapitalverwaltungsgesellschaft
Ampega Investment GmbH
Charles-de-Gaulle-Platz 1
50679 Köln
Postfach 10 16 65
50456 Köln
Deutschland
Fon +49 (221) 790 799-799
Fax +49 (221) 790 799-729
Email [email protected]
Web www.ampega.de
Amtsgericht Köln: HRB 3495
USt-Id-Nr. DE 115658034
Gezeichnetes Kapital: 6 Mio. EUR (Stand 31.12.2015)
Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt.
Gesellschafter
Talanx Asset Management GmbH (94,9 %)
Alstertor Erste Beteiligungs- und
Investitionssteuerungs-GmbH & Co. KG (5,1 %)
Aufsichtsrat
Harry Ploemacher, Vorsitzender
Vorsitzender der Geschäftsführung der
Talanx Asset Management GmbH, Köln
Dr. Immo Querner, stellv. Vorsitzender
Mitglied des Vorstandes der Talanx AG, Hannover
Walter Drefahl
Mitglied des Vorstandes der
HDI Vertriebs AG, Hannover
Prof. Dr. Juergen B. Donges
Direktor des Instituts für Wirtschaftspolitik, Köln
Prof. Dr. Alexander Kempf
Direktor des Seminars für Allgemeine BWL und
Finanzierungslehre, Köln
Dr. Dr. Günter Scheipermeier
Vorsitzender der Geschäftsführung der
NOBILIA-WERKE GmbH & Co., Verl
Geschäftsführung
Dr. Thomas Mann, Sprecher
Mitglied der Geschäftsführung der
Talanx Asset Management GmbH
Jörg Burger
Manfred Köberlein
Ralf Pohl
Abschlussprüfer
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
27Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo RentenGlobal AMI
Auslagerung Portfoliomanagement
inprimo invest GmbH
Clemensstr. 10
60487 Frankfurt am Main
Deutschland
Auslagerung
Compliance, Revision, Rechnungswesen und IT-Dienstleistun-
gen sind auf Konzernunternehmen ausgelagert, d. h. die
Talanx AG (Compliance und Revision), die Talanx Service AG
(Rechnungswesen) und die Talanx Systeme AG (IT-Dienstleis-
tungen).
Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Marie-Curie-Str. 24 - 28
60439 Frankfurt am Main
Deutschland
Über Änderungen wird in den regelmäßig zu erstellen den
Halb jahres- und Jahresberichten sowie auf der Homepage der
Ampega Investment GmbH (www. ampega.de) informiert.
Ampega Investment GmbHPostfach 10 16 65, 50456 Köln, Deutschland
Fon +49 (221) 790 799-799Fax +49 (221) 790 799-729Email [email protected] Web www.ampega.de
Überreicht durch:
Ein Unternehmen der Talanx