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inprimo RentenGlobal AMI 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 OGAW-Sondervermögen Jahresbericht

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inprimo RentenGlobal AMI

1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015

OGAW-Sondervermögen

Jahresbericht

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3Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo RentenGlobal AMI

Inhaltsverzeichnis

Jahresbericht inprimo RentenGlobal AMI für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015

Hinweise zu den Tätigkeiten der Gesellschaft 4

Hinweise zu den Anteilklassen des Sondervermögens 5

Anlageziele, Anlagestrategie, Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen 6

Auf einen Blick 7

Bericht des Fondsmanagements 8

Vermögensübersicht 11

Vermögensaufstellung 12

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, … 14

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze 15

Angaben zu den Kosten gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 3 d KARBV 15

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) 16

Entwicklung des Sondervermögens 16

Berechnung der Ausschüttung 16

Vergleichende Übersicht 16

Angaben nach der Derivateverordnung 17

Sonstige Angaben 17

Zusätzliche Angaben nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 KARBV 17

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote 18

Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers 19

Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG (Zwischenausschüttung) 20

Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG 22

Bescheinigung über die steuerlichen Angaben 24

Steuerliche Hinweise 25

Angaben zu der Kapitalverwaltungsgesellschaft 26

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4 Ampega Investment GmbHinprimo RentenGlobal AMI

Hinweise zu den Tätigkeiten der Gesellschaft

Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,

auf den nachfolgenden Seiten informieren wir Sie über die

Entwicklung unseres Publikumsfonds inprimo RentenGlobal

AMI innerhalb des Geschäftsjahres vom 1.  Januar 2015 bis

31. Dezember 2015.

Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusammen-

setzung des Aufsichtsrates, den Gesellschafterkreis sowie

über das gezeichnete und eingezahlte Kapital finden Sie im

Abschnitt „Angaben zu der Kapitalverwaltungsgesellschaft“.

Köln, im Januar 2016

Ampega Investment GmbH

Die Geschäftsführung

Jörg Burger Manfred Köberlein

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5Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo RentenGlobal AMI

Hinweise zu den Anteilklassen des Sondervermögens

Alle ausgegebenen Anteile haben gleiche Ausgestaltungs-

merkmale.

Derzeit hat die Gesellschaft für den Fonds keine unterschied-

lichen Anteilklassen gebildet. Die Bildung von Anteilklassen

mit unterschiedlichen Ausgestaltungsmerkmalen und Aus-

gabe entsprechender Anteile ist zulässig, sie liegt im Ermes-

sen der Gesellschaft. Anteile mit gleichen Ausgestaltungs-

merkmalen bilden in diesem Fall jeweils eine Anteil klasse.

Über die Einrichtung von unterschiedlichen Anteilklas sen

wird die Gesellschaft die Anleger auf ihrer Homepage

(www.ampega.de) unterrichten.

Alle ausgegebenen Anteile haben bis auf die durch Einrich-

tung der Anteilklassen bedingten Unterschiede gleiche Rech-

te. Für den Fonds können Anteilklassen gebildet werden, die

sich hinsichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeauf-

schlags, der Währung des Anteilwertes, der Verwaltungsver-

gütung, der Vergütung für die Verwahrstelle, der Vertriebs-

vergütung, der Vergütung der Beratungsgesellschaft, der

erfolgsbezogenen Vergütung, der Mindestanlagesumme

oder einer Kombination dieser Merkmale unterscheiden.

Nähere Informationen und Einzelheiten insbesondere hin-

sichtlich der Anteilpreisberechnung bei der Bildung von

unterschiedlichen Anteilklassen sind im Verkaufs prospekt

beschrieben, den Sie kostenlos bei der Gesellschaft erhalten.

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6 Ampega Investment GmbHinprimo RentenGlobal AMI

Anlageziele, Anlagestrategie, Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen

Der inprimo RentenGlobal AMI ist ein Rentenfonds. Die Anle-

ger sind an den Vermögensgegenständen des Fonds entspre-

chend der Anzahl ihrer Anteile als Miteigentümer nach Bruch-

teilen beteiligt.

Der inprimo RentenGlobal AMI strebt als Anlageziel eine an-

gemessene und stetige Wertentwicklung an.

Die Anlagepolitik des Fonds stellt darauf ab, innerhalb der

Vermögensanlagen eine Struktur zu schaffen, die Vermö-

genserhaltung und Wertzuwachs in einem ausgewogenen

Maße berücksichtigt. Das heißt, dass zum einen die Laufzeit

der im Fonds befindlichen Anlagen an der erwarteten Ent-

wicklung der Zinsmärkte ausgerichtet wird (Laufzeitenmana-

gement). Zum anderen wird über Analysen ermittelt wie

attraktiv verschiedene Anleihesegmente, wie beispielsweise

Staatsanleihen, Pfandbriefe oder Unternehmensanleihen

sind. Dabei steht die sorgfältige Auswahl der Anlagemärkte

und Anlageinstrumente im Vordergrund der Anlageüberle-

gungen und hat höchste Priorität. Durch einen aktiven

Managementansatz soll die Laufzeitenstruktur der im Fonds

enthaltenen verzinslichen Wertpapiere der jeweiligen Zin-

seinschätzung an den Kapitalmärkten angepasst werden. Die

Auswahl der verzinslichen Wertpapiere erfolgt anschließend

durch den Einsatz eines quantitativen Scoring-Systems. Dabei

werden Kennzahlen in einem Datenbank-System verdichtet,

analysiert und bewertet. Das Ergebnis dient als Grundlage für

Anlageentscheidungen.

Des Weiteren wird eine laufende Überwachung der Kreditrisi-

ken der im Fonds enthaltenen verzinslichen Wertpapiere vor-

genommen. Dadurch sollen Veränderungen hinsichtlich der

Bonität von Schuldnern zeitnah erfasst und, wenn erforder-

lich, unter besondere Beobachtung gestellt oder verkauft wer-

den. Auch Ratingveränderungen, fundamentale und struktu-

relle Veränderungen des Schuldnerlandes werden in die

Auswahlkriterien von Seiten des Fondsmanagements mit ein-

bezogen.

Für den Fonds können die nach dem KAGB und den Anlage-

bedingungen zulässigen Vermögensgegenstände erworben

werden. Dabei handelt es sich vor allem um Wertpapiere. Da-

neben ist auch die Anlage in Finanzinstrumenten und Bank-

guthaben sowie sonstigen Vermögensgegenständen möglich,

die im KAGB und in den Anlagebedingungen genannt sind.

Die Gesellschaft darf in Wertpapiere und Geldmarktinstru-

mente bestimmer Aussteller mehr als 35 % des Wertes des

OGAW-Sondervermögens anlegen. Diese sind die Bundesre-

publik Deutschland, die Europäische Union, adere EU-Mit-

gliedstaaten, Vertragsstaaten des Abkommens über den Euro-

päischen Wirtschaftsraum, Mitgliedstaaten der Organisation

für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die

nicht Mitglied des EWR sind, internationale Organisationen,

denen mindestens ein Mitgliedstaat der EU angehört.

Derivate gem. § 197 KAGB dürfen für den Fonds nicht erwor-

ben werden. Als Wertpapier gemäß § 193 KAGB dürfen aus-

schließlich verzinsliche Wertpapiere erworben werden.

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7Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo RentenGlobal AMI

Auf einen Blick (Stand 31.12.2015)

ISIN: DE0009790790

Auflagedatum: 11.12.1998

Währung: Euro

Geschäftsjahr: 01.01. - 31.12.

Ertragsverwendung: Ausschüttung

Ausgabeaufschlag (derzeit): 2,00 %

Verwaltungsvergütung (p.a.): 0,525 %

Portfoliomanagementvergütung (p.a.): 0,40 %

Verwahrstellenvergütung (p.a.) zzgl. MwSt.: 0,10 %

Erfolgsabhängige Vergütung (p.a.) auf die über

1 % liegende Wertentwicklung (High-Watermark-Methode): 15,00 %

Fondsvermögen per 31.12.2015: 18.487.117,83 EUR

Nettomittelaufkommen (01.01.2015 – 31.12.2015): -7.811.434,42 EUR

Anteilumlauf per 31.12.2015: 465.120 Stück

Anteilwert (= Rücknahmepreis) per 31.12.2015: 39,75 EUR

Wertentwicklung (im Berichtszeitraum): -7,07 %

Ausschüttung (für den Berichtszeitraum) je Anteil: 1,3086671 EUR

TER (Total Expense Ratio) nach BVI-Methode (01.01.2015 – 31.12.2015): 1,15 %

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8 Ampega Investment GmbHinprimo RentenGlobal AMI

Bericht des Fondsmanagements

Anlageziel

Ziele der Anlagepolitik des inprimo RentenGlobal AMI sind

neben dem Kapitalerhalt der langfristige Wertzuwachs sowie

die Erwirtschaftung angemessener laufender Erträge. Im Rah-

men der global ausgerichteten Anlageentscheidungen wird

das bewährte Analysesystem CRIPS® (Credit Research & In-

vestment Process) zur Überwachung der Bonitäts-Risiken ein-

gesetzt. Neben dieser titelbezogenen Qualitätsprüfung wird

eine der jeweiligen Marktsituation angepasste Duration1 zur

Performance-Optimierung angestrebt. Der Vermögenserhalt

soll im Vordergrund stehen. Dabei kommen die inprimo-Prin-

zipien Qualität, Liquidität und Diversifizierung zum Einsatz.

Anlagestrategie und Anlageergebnis

Das Sondervermögen inprimo RentenGlobal AMI ist ein inter-

national investierender Rentenfonds. Das Fondsvermögen

wird ausschließlich in auf Euro lautende Titel angelegt. Der

Fonds investiert hauptsächlich in Unternehmensanleihen aus

dem Industrie- und Finanzbereich, Staatsanleihen, staatsna-

hen Emittenten und Pfandbriefen.

Der inprimo RentenGlobal AMI verzeichnete während des Be-

richtszeitraums vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015

einen Rückgang von -7,07 %. Der IBOXX Euro Overall stieg im

gleichen Zeitraum um +1,0 % an. Das schwächere Ergebnis des

Fonds im Vergleich zum genannten Index beruhte auf der im

Vergleich zum Index niedrigeren durchschnittlichen Restlauf-

zeit und insbesondere dem höheren Anteil von Sub-Invest-

mentgrade-Anleihen und der höheren Gewichtung von Unter-

nehmensanleihen. Innerhalb der Unternehmensanleihen

kam es bei Anlagen im Energie- und Rohstoffbereich aufgrund

fallender Energie- und Rohstoffpreise zu stärkeren Wertver-

lusten. Ferner litten Anleihen brasilianischer Emittenten un-

ter der negativen Bonitätsentwicklung Brasiliens. Darüber hi-

naus wies der Fonds im Berichtszeitraum Mittelrückflüsse

auf. Das Fondsvolumen lag zum 31. Dezember 2015 bei gut

18,5 Mio. Euro.

Auf Jahresbasis lag die Volatilität des Fonds bei 4,68 %.

In der Berichtperiode unterlag die Entwicklung am Euroland-

Rentenmarkt großen Schwankungen. Zunächst erreichten die

Renditen zehnjähriger Bundesanleihen im April ein histori-

sches Tief. Der inprimo RentenGlobal AMI konnte an dieser

Entwicklung partizipieren. Ende April/Anfang Mai kam es je-

doch bei Bundesanleihen zu einem dramatischen Einbruch,

der für den Fonds eine entsprechend negative Wertentwick-

lung mit sich brachte. In der folgenden Erholung konnte der

inprimo RentenGlobal AMI einen Teil der Verluste aufholen.

Mit Blick auf die zu erwartende Zinserhöhung in den USA

wurde die Duration des Fonds im Laufe des zweiten Halbjah-

res abgesenkt. Belastend wirkte die seit Mitte des Sommers

einsetzende Ausweitung der Risikoaufschlage bei Unterneh-

mensanleihen. Insbesondere bei Anleihen aus den Branchen

Energie und Rohstoffe kam es zu einem deutlichen Kursrück-

gang. Deshalb wurde die Wertentwicklung bis zum Ende der

Berichtsperiode gedämpft.

In der Berichtsperiode hat das Fondsmanagement darauf ge-

achtet, dass das Sondervermögen möglichst breit gestreut

war. Diese Diversifizierung wurde nicht nur bei der Auswahl

der Sektoren und Länder, sondern auch bei der Auswahl der

Einzeltitel angewendet. Anleihen, die als überteuert einge-

schätzt wurden, wurden im Berichtszeitraum reduziert.

1 Die Duration ist ein Maß für die mittlere Laufzeit der Zahlungen eines Zinstitels/ Zinsportfolios und gleichzeitig ein Maß für die Reagibilität des Portfoliowertes auf Marktzinsänderungen. Je höher die Duration, umso stärker reagiert der Portfoliowert auf Änderungen der Marktzinssätze.

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9Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo RentenGlobal AMI

Wesentliche Risiken des Sondervermögens im Berichtszeitraum

Die Hauptrisiken des Renten-Sondervermögens sind Zinsän-

derungsrisiken, Spreadrisiken und Adressenausfallrisiken. In

Abhängigkeit von der Marktsituation kann das Sondervermö-

gen zusätzlich Liquiditätsrisiken ausgesetzt sein.

Zur Reduzierung dieser Risiken verwendet der Fondsberater

das von der inprimo invest entwickelte Credit-Analyse-System

„CRIPS®“, das die Bonitätsrisiken von Emittenten überwacht.

1. Marktpreisrisiken

Währungsrisiken

Der inprimo RentenGlobal AMI war im Berichtszeitraum le-

diglich in Anleihen investiert, die in Euro denominiert sind.

Daher war das Sondervermögen keinen nennenswerten Wäh-

rungsrisiken ausgesetzt.

Zinsänderungsrisiken

Über die Investition in Anleihen ist das Sondervermögen all-

gemeinen Zinsänderungsrisiken und Spreadrisiken ausge-

setzt. Zur Steuerung der allgemeinen Zinsänderungsrisiken

wurde die Duration in Anlageentscheidungen einbezogen. Als

Spreadrisiken werden Risiken im Hinblick auf die Renditeauf-

schläge (Spreads) bonitätsrisikobehafteter Anleihen bezeich-

net. Veränderungen der Spreads stellen bei Anleihen schwä-

cherer Bonität in der Regel ein deutlich höheres Kursrisiko für

den Fonds dar als die Veränderung der Kapitalmarktzinsen.

Der Fonds war entsprechend seiner Anlagepolitik im Berichts-

zeitraum diversifiziert in Anleihen unterschiedlicher Emitten-

ten aus verschiedenen Sektoren und Ländern investiert. Diese

Vorgehensweise diente der Reduzierung der Spreadrisiken,

dennoch wirkten sich aufgrund der Portfoliozusammenset-

zung insbesondere die Spreadrisiken im Berichtszeitraum ne-

gativ auf die Fondsperformance aus.

2. Adressenausfallrisiken

Adressenausfallrisiken entstehen aus den Einzelinvestments

in Renten, bei denen es zu einem Ausfall der Zins- und Til-

gungszahlungen kommen kann. Zum Geschäftsjahresende

lagen circa 30 % des Fondsvermögens im Sub-Investmentgra-

de-Bereich. Die Investments werden so weit wie möglich di-

versifiziert, um Konzentrationsrisiken zu verringern. Dies be-

trifft nicht nur die Auswahl der Schuldner, sondern auch die

Auswahl der Sektoren und Länder. Weiterhin ergeben sich Ad-

ressenausfallrisiken durch die Anlage liquider Mittel bei Ban-

ken, die jedoch einem staatlich oder privatwirtschaftlich orga-

nisierten Einlagensicherungsmechanismus unterliegen.

3. Liquiditätsrisiken

Als Rentenfonds wird die Liquiditätssituation des Sonderver-

mögens hauptsächlich von der Liquidität an den Anleihe-

märkten beeinflusst. Um Liquiditätsrisiken zu begrenzen,

achtet das Fondsmanagement auf ein ausreichendes Emissi-

onsvolumen der individuellen Anleihen sowie eine ausrei-

chende Diversifikation im Sondervermögen. Zum Berichtszeit-

punkt liegen keine Indikationen vor, die auf eine begrenzte

Liquidität hindeuten.

4. Operationelle Risiken

Für die Überwachung und Steuerung der operationellen Risi-

ken des Sondervermögens sind entsprechende Maßnahmen

getroffen worden.

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VerzinslicheWertpapiere

Investmentanteile Sonstige Vermögens-gegenstände

Bankguthaben Verbindlichkeiten

31.12.2014 31.12.2015

93,26 %

2,08 % 3,06 %1,88 % -1,03 % -0,15 %

7,82 %1,49 %

-20 %

0 %

20 %

40 %

60 %

80 %

100 %

4,39 %

87,19 %

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

10 Ampega Investment GmbHinprimo RentenGlobal AMI

Wesentliche Grundlagen des realisierten Ergebnisses

Die realisierten Gewinne und Verluste resultieren im Wesentlichen aus der Veräußerung von verzinslichen Wertpapieren.

Struktur des Sondervermögens

Wesentliche Ereignisse des Berichtsjahres

Zum 1. Februar 2015 wurde das Portfoliomanagement an die inprimo invest GmbH, Frankfurt am Main ausgelagert. Diese fun-

gierte vorher als Anlageberater.

inprimo invest GmbH, Frankfurt am Main

Das Portfoliomanagement

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11Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo RentenGlobal AMI

Jahresbericht

Vermögensübersicht zum 31.12.2015Kurswert % des

in EUR Fonds-vermögens

Vermögensgegenstände

Verzinsliche Wertpapiere 16.118.540,50 87,19

Australien 493.485,00 2,67

Deutschland 606.562,50 3,28

Frankreich 2.621.979,00 14,18

Großbritannien 2.344.741,00 12,68

Italien 2.454.107,50 13,27

Kaimaninseln 502.222,50 2,72

Luxemburg 365.967,50 1,98

Mexiko 313.045,50 1,69

Niederlande 1.982.687,50 10,72

Spanien 3.673.020,00 19,87

Türkei 501.660,00 2,71

USA (Vereinigte Staaten von Amerika) 259.062,50 1,40

Investmentanteile 384.000,00 2,08

Rentenfonds 384.000,00 2,08

Bankguthaben 1.446.498,40 7,82

Sonstige Vermögensgegenstände 565.639,67 3,06

Verbindlichkeiten -27.560,74 -0,15

Fondsvermögen 18.487.117,83 100,00 1)

1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

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12 Ampega Investment GmbHinprimo RentenGlobal AMI

Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Bestand Käufe/ Verkäufe/ Kurs Kurswert % desAnteile bzw. 31.12.2015 Zugänge Abgänge in EUR Fonds-

Whg. in 1.000 im Berichtszeitraum vermögens

Börsengehandelte Wertpapiere EUR 15.805.495,00 85,49

Verzinsliche Wertpapiere

0,7000 % Italy 2015/2020 IT0005107708 EUR 1.500 1.500 0 % 100,8405 1.512.607,50 8,18

1,1500 % Spain 2015/2020 ES00000127H7 EUR 3.500 3.500 0 % 102,0680 3.572.380,00 19,32

1,2500 % Glencore Finance Europe MTN MC 2015/2021 XS1202846819 EUR 500 500 0 % 73,1935 365.967,50 1,98

1,3750 % RCI Banque MTN 2015/2020 FR0013053055 EUR 50 50 0 % 100,6995 50.349,75 0,27

1,5000 % State Grid Europe Development (2014) 2015/2022 XS1165754851 EUR 600 600 0 % 97,6015 585.609,00 3,17

1,5000 % Santander Consumer Fin. MTN 2015/2020 XS1316037545 EUR 100 100 0 % 100,6400 100.640,00 0,54

2,0000 % MFinance France MTN 2014/2021 XS1143974159 EUR 500 0 0 % 95,6970 478.485,00 2,59

2,7500 % Anglo American Capital MTN 2012/2019 XS0789283792 EUR 500 500 0 % 79,1065 395.532,50 2,14

3,2500 % Petrobras Global Finance 2012/2019 XS0835886598 EUR 950 600 0 % 73,5000 698.250,00 3,78

3,3750 % Turkiye Garanti Bankasi MTN 2014/2019 XS1084838496 EUR 500 0 0 % 100,3320 501.660,00 2,71

3,7500 % Hutchison Whampoa Europ.Fin.13 Multi-R. Nts.(sub.) 2013/2099 XS0930010524 EUR 500 0 0 % 100,4445 502.222,50 2,723,9410 % AXA PERP Multi Reset Notes (subord.) 2014/2099 XS1134541306 EUR 300 0 0 % 99,0610 297.183,00 1,614,0000 % Standard Chart. Bk fix-to-float s. callable (sub.) 2013/2025 XS0983704718 EUR 500 0 0 % 101,2970 506.485,00 2,744,1990 % Solvay Fin. PERP Multi Reset Notes (sub.) 2013/2099 XS0992293570 EUR 500 500 0 % 99,0000 495.000,00 2,684,2500 % Electricite de France PERP Multi Reset (sub.) 2013/2099 FR0011401736 EUR 500 0 0 % 100,3585 501.792,50 2,714,2500 % Orange PERP Multi Reset Notes (subord.) 2014/2099 XS1028600473 EUR 500 0 0 % 101,5525 507.762,50 2,75

4,6250 % OTE MTN 2006/2016 XS0275776283 EUR 850 0 0 % 100,8370 857.114,50 4,64

4,7500 % Grupo Antolin Dutch MC 2014/2021 XS1046537665 EUR 400 500 100 % 103,6875 414.750,00 2,24

4,7500 % BHP Billiton Finance PERP Multi Reset Note (sub.) 2015/2076 XS1309436753 EUR 500 500 0 % 98,6970 493.485,00 2,67

5,0000 % Port.Telecom Int. Fin. MTN 2009/2019 XS0462994343 EUR 600 0 0 % 57,1875 343.125,00 1,86

5,1250 % Deutsche Lufthansa MTN PERP MRRN (sub.) 2015/2075 XS1271836600 EUR 300 300 0 % 102,5625 307.687,50 1,66

6,1250 % Unicredit MTN (subordinated) 2011/2021 XS0618847775 EUR 400 0 100 % 114,8125 459.250,00 2,48

6,2500 % Chesapeake Energy 2006/2017 XS0273933902 EUR 500 500 0 % 51,8125 259.062,50 1,40

6,5000 % Telefonica Europe PERP Multi Rate Reset (sub.) 2013/2099 XS0972570351 EUR 500 500 0 % 105,3125 526.562,50 2,85

6,6250 % Italcementi Finance MTN 2010/2020 XS0496716282 EUR 250 0 0 % 116,5625 291.406,25 1,58

6,6250 % Intesa Sanpaolo (subordinated) 2013/2023 XS0971213201 EUR 400 0 100 % 120,5625 482.250,00 2,61

7,7500 % Sanha 2013/2018 DE000A1TNA70 EUR 300 0 200 % 99,6250 298.875,00 1,62

An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere EUR 313.045,50 1,69

Verzinsliche Wertpapiere

5,1250 % America Movil PERP Multi Reset Notes (subord.) 2013/2073 XS0969340768 EUR 300 0 0 % 104,3485 313.045,50 1,69

Vermögensaufstellung zum 31.12.2015

>>

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>> Fortsetzung

13Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo RentenGlobal AMI

Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Bestand Käufe/ Verkäufe/ Kurs Kurswert % desAnteile bzw. 31.12.2015 Zugänge Abgänge in EUR Fonds-

Whg. in 1.000 im Berichtszeitraum vermögens

Investmentanteile EUR 384.000,00 2,08

Gruppenfremde Investmentanteile

inprimo E&P Structured High Yield Fonds DE000A14P832 ANT 8.000 8.000 0 EUR 48,0000 384.000,00 2,08

Summe Wertpapiervermögen 16.502.540,50 89,27

Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds EUR 1.446.498,40 7,82

Bankguthaben EUR 1.446.498,40 7,82

EUR - Guthaben bei

Verwahrstelle EUR 1.446.498,40 EUR 1.446.498,40 7,82

Sonstige Vermögensgegenstände EUR 565.639,67 3,06

Sonstige Forderungen 1) EUR 300.000,00 1,62

Zinsansprüche EUR 265.639,67 1,44

Sonstige Verbindlichkeiten 2) EUR -27.560,74 -0,15

Fondsvermögen EUR 18.487.117,83 100,00 3)

Anteilwert EUR 39,75

Umlaufende Anteile STK 465.120

Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 89,27

Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

1) Avisierte Entschädigungszahlung Glitnir Bank2) Noch nicht abgeführte Verwaltungsvergütung, Verwahrstellenvergütung, Prüfungsgebühren, Veröffentlichungskosten und Managementgebühr3) Durch Rundung der Prozentanteile können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

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14 Ampega Investment GmbHinprimo RentenGlobal AMI

Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Käufe/ Verkäufe/Anteile bzw. Zugänge Abgänge

Whg. in 1.000

Börsengehandelte Wertpapiere

Verzinsliche Wertpapiere

0,5000 % Bundesanleihe 2015/2025 DE0001102374 EUR 7.600 7.600

1,0000 % Bundesanleihe 2014/2024 DE0001102366 EUR 0 4.000

1,0000 % Bundesanleihe 2015/2025 DE0001102382 EUR 3.700 3.700

2,1250 % Lithuania MTN 2014/2026 XS1130139667 EUR 1.000 1.000

2,1500 % Spain 2015/2025 ES00000127G9 EUR 2.000 2.000

2,5000 % Italy 2014/2024 IT0005045270 EUR 10.500 10.500

2,6250 % DONG Energy MTN 2012/2022 XS0829114999 EUR 0 600

2,6250 % ENI MTN 2013/2021 XS0996354956 EUR 0 250

2,7500 % Spain 2014/2024 ES00000126B2 EUR 4.800 6.800

2,8750 % Portugal 2015/2025 PTOTEKOE0011 EUR 1.000 1.000

3,0000 % Islandsbanki MTN (defaulted) 2005/2017 XS0222838129 EUR 0 1.000

3,5000 % BBVA Subord. Cap. fix-to-float (subordinated) 2014/2024 XS1055241373 EUR 0 500

3,5000 % Italy BTP 2014/2030 IT0005024234 EUR 9.000 9.000

3,6250 % A2A SpA MTN 2013/2022 XS1004874621 EUR 0 600

3,6250 % Alstom 2010/2018 FR0010948240 EUR 0 300

3,8750 % Engie PERP Multi Reset Notes (subord.) 2013/2099 FR0011531714 EUR 0 300

3,8750 % Gas Natural Fenosa Finance MTN 2013/2022 XS0914400246 EUR 0 600

3,8750 % Portugal 2014/2030 PTOTEROE0014 EUR 900 900

4,0000 % Santander Int. Debt MTN 2013/2020 XS0877984459 EUR 0 500

4,1000 % Portugal 2015/2045 PTOTEBOE0020 EUR 600 600

4,2500 % Koninklijke KPN 2012/2022 XS0752092311 EUR 0 500

4,3750 % Allianz Finance PERP fix-to-float (subordinated) 2005/2099 XS0211637839 EUR 0 300

4,5000 % Celesio Finance 2010/2017 XS0503554627 EUR 0 200

4,5000 % Saint Gobain MTN 2011/2019 XS0683564156 EUR 0 300

4,7500 % Ciments Francais MTN 2007/2017 FR0010454090 EUR 0 500

4,7970 % Telefonica Emisiones MTN 2012/2018 XS0746276335 EUR 0 300

4,8750 % Petrobras Int. Fin. MTN 2011/2018 XS0716979249 EUR 0 150

5,0000 % Enel Finance Int. MTN 2009/2022 XS0452187916 EUR 0 800

5,0000 % Gas Natural Capital Markets MTN 2012/2018 XS0741942576 EUR 0 200

5,1500 % Spain 2013/2028 ES00000124C5 EUR 4.700 4.700

5,2520 % Elm B.V. LPN PERP fix-to-float (subordinated) 2006/2099 XS0253627136 EUR 0 500

5,3750 % Davide Campari-Milano 2009/2016 XS0457848272 EUR 0 300

5,5000 % Petroleos Mexicanos 2009/2017 XS0456477578 EUR 0 850

5,6500 % Portugal 2013/2024 PTOTEQOE0015 EUR 0 800

>>

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinenKäufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)

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>> Fortsetzung

15Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo RentenGlobal AMI

Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Käufe/ Verkäufe/Anteile bzw. Zugänge Abgänge

Whg. in 1.000

5,7500 % France OAT 2000/2032 FR0000187635 EUR 2.000 2.000

5,8750 % ArcelorMittal MTN 2010/2017 XS0559641146 EUR 0 500

5,8750 % Gaz Capital 2005/2015 XS0220790934 EUR 0 500

6,2500 % Bundesanleihe 2000/2030 DE0001135143 EUR 3.200 3.200

6,6050 % Gaz Capital MTN 2007/2018 XS0327237136 EUR 0 800

Investmentanteile

Gruppeneigene Investmentanteile

inprimo MittelstandsRenten AMI I(a) DE000A0YAYH3 ANT 0 35.000

Wertpapierkurse bzw. MarktsätzeDie Vermögensgegenstände sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet:In- und ausländische verzinsliche Wertpapiere

per 29.12.2015

Inländische Investmentanteile per 29.12.2015, soweit die Verwaltungsgesellschaf-ten den für diesen Tag maßgeblichen Rücknahme-preis rechtzeitig veröffentlicht haben; lag zum Bewertungsstichtag eine Veröffentlichung des Rücknahmepreises für den 29.12.2015 noch nicht vor, so wurde auf den aktuellsten veröffentlichten Kurs zurückgegriffen.

Alle anderen Vermögenswerte per 29.12.2015

Angaben zu den Kosten gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 3 d KARBVVerwaltungsvergütung der im inprimo RentenGlobal AMI enthaltenen Investmentanteile: % p.a.

inprimo E&P Structured High Yield Fonds 0,95000

inprimo MittelstandsRenten AMI I(a) 0,85000

Im Berichtszeitraum wurden keine Ausgabeaufschläge und keine Rücknahmeab-schläge gezahlt.

Quelle: WM Datenservice

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16 Ampega Investment GmbHinprimo RentenGlobal AMI

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015

EUR

I. Erträge

1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 42.392,80

2. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 598.752,93

3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland -646,37

4. Erträge aus Investmentanteilen (vor Quellensteuer) 37.752,47

Summe der Erträge 678.251,83

II. Aufwendungen

1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -73,12

2. Verwaltungsvergütung -99.459,53

3. Beratervergütung -31.681,27

4. Managementgebühr -48.378,80

5. Verwahrstellenvergütung -23.805,23

6. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -17.031,70

7. Depotgebühren -4.608,52

Summe der Aufwendungen -225.038,17

III. Ordentlicher Nettoertrag 453.213,66

IV. Veräußerungsgeschäfte

1. Realisierte Gewinne 658.056,18

2. Realisierte Verluste -1.675.753,93

Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -1.017.697,75

V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -564.484,09

VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -1.072.951,57

1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -694.670,82

2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -378.280,75

VII. Ergebnis des Geschäftsjahres vor Kompensation mit Ertragsausgleich auf Zwischenausschüttung -1.637.435,66

VIII. Ertragsausgleich auf Zwischenausschüttung 27.287,25

IX. Ergebnis des Geschäftsjahres nach Kompensation mit Ertragsausgleich auf Zwischenausschüttung -1.610.148,41

Entwicklung des Sondervermögensfür den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015

EUR EUR

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 28.538.096,88

1. Ausschüttung für das Vorjahr -480.053,26

2. Zwischenausschüttungen -376.127,25

3. Mittelzufluss/-abfluss (netto) -7.811.434,42

a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 2.627.929,08

b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen -10.439.363,50 4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich 254.071,54

5. Ergebnis des Geschäftsjahres vor Kompensation -1.637.435,66

davon nicht realisierte Gewinne -694.670,82

davon nicht realisierte Verluste -378.280,75

II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 18.487.117,83

Berechnung der Ausschüttunginsgesamt je Anteil

EUR EUR

I. Für die Ausschüttung verfügbar

1. Vortrag aus dem Vorjahr 253.093,66 0,5441470

2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -564.484,09 -1,2136311

3. Ertragsausgleich auf Zwischenausschüttung 27.287,25 0,0586671

4. Zuführung aus dem Sondervermögen *) 892.790,43 1,9194841

II. Nicht für die Ausschüttung verwendet

1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,0000000

2. Vortrag auf neue Rechnung 0,00 0,0000000

III. Gesamtausschüttung 608.687,25 1,3086671

1. Zwischenausschüttung 376.127,25 0,8086671

2. Endausschüttung 232.560,00 0,5000000

(auf einen Anteilumlauf von 465.120 Stück)

*) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten.

Vergleichende Übersichtüber die letzten drei Geschäftsjahre

Geschäftsjahr Fondsvermögen Anteilwert

EUR EUR

31.12.2015 18.487.117,83 39,75

31.12.2014 28.538.096,88 44,27

31.12.2013 31.399.394,08 43,83

31.12.2012 102.284.294,49 44,74

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17Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo RentenGlobal AMI

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Durch Derivate eingegangenes Exposure (Summe der Marktwerte)

EUR 0,00

Vertragspartner der Derivate-Geschäfte keine

Gesamtbetrag der im Zusammenhang mit Derivaten von Dritten gewährten Sicherheiten

davon:

Bankguthaben EUR 0,00

Schuldverschreibungen EUR 0,00

Aktien EUR 0,00

Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 89,27

Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko

gemäß § 37 Absatz 4 DerivateVO

Kleinster potenzieller Risikobetrag 1,40 %

Größter potenzieller Risikobetrag 3,73 %

Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 2,48 %

Risikomodell, das gemäß § 10 DerivateVO verwendet wurde

Multi-Faktor-Modell mit Monte Carlo Simulation

Parameter, die gemäß § 11 DerivateVO verwendet wurden

Konfidenzniveau 99,00 %

Unterstellte Haltedauer 10 Tage

Länge der historischen Zeitreihe 180 Wochenrenditen

Exponentielle Gewichtung, Gewichtungsfaktor(entsprechend einer effektiven Historie von einem Jahr)

0,96325

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

gemäß § 37 Absatz 5 DerivateVO

50 % iBoxx Euro Corp. + 30 % ML Euro High Yield + 20 % iBoxx Euro Eurozone Sov. 10+Y

Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage

Leverage nach der Brutto-Methode gemäß Artikel 7 der Level II VO Nr. 231/2013.

92,29 %

Sonstige AngabenAnteilwert EUR 39,75

Umlaufende Anteile STK 465.120

Zusätzliche Angaben nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 KARBV – Angaben zum Bewertungsverfahren Alle Wertpapiere, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisier-ten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt ver- fügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt.

Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informa- tionssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen. Anteile an Investmentvermögen werden zum letzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet.

Bankguthaben und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet.

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis des Vortages.

Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung.

Zum Stichtag 31.12.2015 erfolgte die Bewertung für das Sondervermögen zu 100 % auf Basis von handelbaren Kursen, zu 0 % auf Basis von geeigneten Bewertungs-modellen und zu 0 % auf Basis von sonstigen Bewertungsverfahren.

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18 Ampega Investment GmbHinprimo RentenGlobal AMI

Angaben zur Transparenz sowie zur GesamtkostenquoteDie Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio [TER]) beträgt 1,15 %.

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Geschäftsjahr getragenen Kosten (ohne Transaktionskosten und ohne Performance Fee) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus, sowie die laufenden Kosten (in Form der veröffentlichten TER bzw. Verwaltungsko-sten) der zum Geschäftsjahresende des Sondervermögens im Bestand befind-lichen Zielfonds im Verhältnis zum Nettoinventarwert des Sondervermögens am Geschäftsjahresende.

Der Anteil der erfolgsabhängigen Vergütung am durchschnittlichen Fondsvermö-gen beträgt 0 %.

Die Ampega Investment GmbH gewährt sogenannte Vermittlungsprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Im Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 erhielt die Kapitalverwaltungsgesell-schaft Ampega Investment GmbH für das Sondervermögen inprimo RentenGlobal AMI keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt.

Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs und der Kosten der Ver- äußerung der Vermögensgegenstände) im Geschäftsjahr gesamt: 12.957,12 EUR.

Bei einigen Geschäftsarten (u.a. Renten- und Devisengeschäfte) sind die Transak- tionskosten als Kursbestandteil nicht individuell ermittelbar und daher in obiger Angabe nicht enthalten.

Abwicklung von Transaktionen durch verbundene Unternehmen: Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 0 %. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 0,00 EUR Transaktionen.

Köln, im März 2016

Ampega Investment GmbH

Die Geschäftsführung

Jörg Burger Manfred Köberlein

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19Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo RentenGlobal AMI

Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers

An die Ampega Investment GmbH, Köln

Die Ampega Investment GmbH hat uns beauftragt, gemäß

§  102 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) den Jahresbe-

richt des Sondervermögens inprimo RentenGlobal AMI für

das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 zu

prüfen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die Aufstellung des Jahresberichts nach den Vorschriften des

KAGB liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Verantwortung des Abschlussprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durch-

geführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresbericht

abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung nach § 102 KAGB unter Beachtung

der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten

deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung

vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und

durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich

auf den Jahresbericht wesentlich auswirken, mit hinreichen-

der Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prü-

fungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwal-

tung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über

mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wer-

den die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen inter-

nen Kontrollsystems und die Nachweise für die Angaben im

Jahresbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben be-

urteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewand-

ten Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresbericht und

der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter

der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Wir sind der Auffassung,

dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für

unsere Beurteilung bildet.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung ge-

wonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresbericht für das

Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 den

gesetzlichen Vorschriften.

Hamburg, den 11. April 2016

KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Behrens Lüning

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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20 Ampega Investment GmbHinprimo RentenGlobal AMI

Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStGinprimo RentenGlobal AMI, Für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 24.07.2015 Priv. Anleger EStG Betr. Anleger EStG Betr. Anleger KStG

WKN 979079, DE0009790790, Tag der Ausschüttung: 14.08.2015, Datum des Ausschüttungsbeschlusses: 14.08.2015 EURO Pro Anteil EURO Pro Anteil EURO Pro AnteilAusschüttung (einschl. KeSt/SolZ) 0,7500000 0,7500000 0,7500000

Nr. 1 a) Betrag der Ausschüttung 0,7500000 0,7500000 0,7500000Nr. 1 a) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,7500000 0,7500000 0,7500000Nr. 1 b) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen sind enthalten:

Nr. 1 c) aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG i.V.m. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1c) bb) Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG -- -- -- 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG -- -- -- 0,7500000 0,7500000Nr. 1 c) dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ee) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG sind 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab 01.01.2009 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) ii) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) jj) in ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) kk) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden

Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) ll) in kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) mm) Erträge i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 c) nn) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist, -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1c) oo) in kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist, -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung und ausschüttungsgleichen Erträge

Nr. 1 d) aa) i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 0,7500000 0,7500000 0,7500000Nr. 1 d) bb) i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000

i.S.d. § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG, soweit in bb) enthalten 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 d) cc) i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in aa) enthalten 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) aa) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug

nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) bb) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG

anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) cc) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) dd) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG

anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. diesem Abkommen anrechenbar ist 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) ff) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG

anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) gg) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG

anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) hh) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG

anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) ii) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG

anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000

Ampega Investment GmbH Köln, den 14.08.2015

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21Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo RentenGlobal AMI

inprimo RentenGlobal AMI, Für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 24.07.2015 Priv. Anleger EStG Betr. Anleger EStG Betr. Anleger KStG

WKN 979079, DE0009790790, Tag der Ausschüttung: 14.08.2015, Datum des Ausschüttungsbeschlusses: 14.08.2015 EURO Pro Anteil EURO Pro Anteil EURO Pro AnteilAusschüttung (einschl. KeSt/SolZ) 0,7500000 0,7500000 0,7500000

Nr. 1 a) Betrag der Ausschüttung 0,7500000 0,7500000 0,7500000Nr. 1 a) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,7500000 0,7500000 0,7500000Nr. 1 b) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen sind enthalten:

Nr. 1 c) aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG i.V.m. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1c) bb) Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG -- -- -- 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG -- -- -- 0,7500000 0,7500000Nr. 1 c) dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ee) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG sind 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab 01.01.2009 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) ii) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) jj) in ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) kk) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden

Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) ll) in kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) mm) Erträge i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 c) nn) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist, -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1c) oo) in kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist, -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung und ausschüttungsgleichen Erträge

Nr. 1 d) aa) i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 0,7500000 0,7500000 0,7500000Nr. 1 d) bb) i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000

i.S.d. § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG, soweit in bb) enthalten 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 d) cc) i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in aa) enthalten 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) aa) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug

nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) bb) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG

anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) cc) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) dd) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG

anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. diesem Abkommen anrechenbar ist 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) ff) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG

anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) gg) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG

anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) hh) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG

anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) ii) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG

anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000

Ampega Investment GmbH Köln, den 14.08.2015

Die Geschäftsführung

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22 Ampega Investment GmbHinprimo RentenGlobal AMI

Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStGinprimo RentenGlobal AMI, Für das Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 Priv. Anleger EStG Betr. Anleger EStG Betr. Anleger KStG

WKN 979079, ISIN DE0009790790, Tag der Ausschüttung: 15.02.2016, Datum des Ausschüttungsbeschlusses: 15.02.2016 EURO Pro Anteil EURO Pro Anteil EURO Pro AnteilAusschüttung (einschl. KeSt/SolZ) 0,5000000 0,5000000 0,5000000

Nr. 1 a) Betrag der Ausschüttung 0,5000000 0,5000000 0,5000000Nr. 1 a) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,5000000 0,5000000 0,5000000Nr. 1 b) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,0188435 0,0188435 0,0188435Nr. 1 c) In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen sind enthalten:

Nr. 1 c) aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG i.V.m. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1c) bb) Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG -- -- -- 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG -- -- -- 0,5011110 0,5011110Nr. 1 c) dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ee) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG sind 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab 01.01.2009 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) ii) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) jj) in ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) kk) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden

Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) ll) in kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) mm) Erträge i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 c) nn) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1c) oo) in kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung und ausschüttungsgleichen Erträge

Nr. 1 d) aa) i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 0,5188435 0,5188435 0,5188435Nr. 1 d) bb) i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000

i.S.d. § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG, soweit in bb) enthalten 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 d) cc) i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in aa) enthalten 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) aa) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug

nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) bb) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG

anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) cc) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) dd) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG

anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. diesem Abkommen anrechenbar ist 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) ff) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG

anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) gg) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG

anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) hh) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG

anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) ii) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG

anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000

Ampega Investment GmbH Köln, den 15.02.2016

Die Geschäftsführung

Jörg Burger Manfred Köberlein

Page 23: inprimo RentenGlobal AMI - Ampega · 2016. 4. 28. · 4 inprimo RentenGlobal AMI Ampega Investment GmbH Hinweise zu den Tätigkeiten der Gesellschaft Sehr geehrte Anlegerin, sehr

23Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo RentenGlobal AMI

inprimo RentenGlobal AMI, Für das Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 Priv. Anleger EStG Betr. Anleger EStG Betr. Anleger KStG

WKN 979079, ISIN DE0009790790, Tag der Ausschüttung: 15.02.2016, Datum des Ausschüttungsbeschlusses: 15.02.2016 EURO Pro Anteil EURO Pro Anteil EURO Pro AnteilAusschüttung (einschl. KeSt/SolZ) 0,5000000 0,5000000 0,5000000

Nr. 1 a) Betrag der Ausschüttung 0,5000000 0,5000000 0,5000000Nr. 1 a) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,5000000 0,5000000 0,5000000Nr. 1 b) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,0188435 0,0188435 0,0188435Nr. 1 c) In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen sind enthalten:

Nr. 1 c) aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG i.V.m. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1c) bb) Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG -- -- -- 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG -- -- -- 0,5011110 0,5011110Nr. 1 c) dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ee) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG sind 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab 01.01.2009 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) ii) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) jj) in ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) kk) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden

Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) ll) in kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) mm) Erträge i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 c) nn) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1c) oo) in kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung und ausschüttungsgleichen Erträge

Nr. 1 d) aa) i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 0,5188435 0,5188435 0,5188435Nr. 1 d) bb) i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000

i.S.d. § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG, soweit in bb) enthalten 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 d) cc) i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in aa) enthalten 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) aa) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug

nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) bb) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG

anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) cc) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) dd) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG

anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. diesem Abkommen anrechenbar ist 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) ff) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG

anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) gg) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG

anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) hh) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG

anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) ii) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG

anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000

Ampega Investment GmbH Köln, den 15.02.2016

Die Geschäftsführung

Jörg Burger Manfred Köberlein

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24 Ampega Investment GmbHinprimo RentenGlobal AMI

Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG für das Investmentvermögen inprimo RentenGlobal AMI für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015An die Ampega Investment GmbH (nachfolgend die Gesell-schaft):

Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) zu prüfen, ob die von der Ge-sellschaft für das Investmentvermögen inprimo RentenGlobal AMI für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 zu veröffent-lichenden Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden.

Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerlichen Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetzli-chen Vertretern der Gesellschaft. Die Ermittlung beruht auf der Buchführung/den Aufzeichnungen und dem Jahresbericht nach § 44 Abs. 1 Investmentgesetz (InvG) bzw. § 101 Abs. 1 Kapitalanla-gegesetzbuch (KAGB) für den betreffenden Zeitraum. Sie besteht aus einer Überleitungsrechnung aufgrund steuerlicher Vor-schriften und der Zusammenstellung der zur Bekanntmachung bestimmten steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG. In den Jahresbericht sowie in die steuerlichen Angaben sind Werte aus einem Ertragsausgleich eingegangen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an anderen Investmentvermögen (Zielfonds) investiert hat, verwendet sie die ihr für diese Ziel-fonds vorliegenden steuerlichen Angaben.

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchge-führten Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die von der Ge-sellschaft nach den Vorschriften des InvStG zu veröffentlichen-den Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Unsere Prüfung erfolgt auf der Grundlage der von einem Abschlussprüfer nach § 44 Abs. 5 InvG bzw. § 102 KAGB geprüften Buchführung/Aufzeichnungen und des geprüften Jahresberichtes. Unserer Beurteilung unterliegen die darauf be-ruhende Überleitungsrechnung und die zur Bekanntmachung bestimmten Angaben. Unsere Prüfung erstreckt sich insbeson-dere auf die steuerliche Qualifikation von Kapitalanlagen, von Erträgen und Aufwendungen einschließlich deren Zuordnung als Werbungskosten sowie sonstiger steuerlicher Aufzeichnun-gen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Zielfonds inves-tiert hat, beschränkte sich unsere Prüfung auf die korrekte Über-nahme der für diese Zielfonds von anderen zur Verfügung gestellten steuerlichen Angaben durch die Gesellschaft nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen. Die entsprechenden steuerlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft.

Wir haben unsere Prüfung unter entsprechender Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenom-men. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern sind. Bei der Festlegung der Prüfungs-handlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Investmentvermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des auf die Ermittlung der Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die steuerlichen Angaben überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Auslegung der angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von der Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu beanstan-den, wenn sie in vertretbarer Weise auf Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt werden konnte. Wir weisen darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwendig machen können.

Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuer-rechts ermittelt wurden.

Düsseldorf, den 15. Februar 2016

KPMG AGWirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Hans-Peter Niedrig Maximilian HardtRechtsanwalt SteuerberaterWirtschaftsprüferSteuerberater

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25Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo RentenGlobal AMI

Steuerliche Hinweise

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zur Direktanlage in

Aktien in der Rechtssache „Manninen“ für einen finnisch-

schwedischen Sachverhalt entschieden, dass die Versagung

der Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuern auf aus-

ländische Dividenden nach finnischem Recht europarechts-

widrig ist. Auch in Deutschland konnte unter Geltung des so

genannten Anrechnungsverfahrens (in der Regel bis Ende des

Veranlagungszeitraums 2000) nur die auf inländische Divi-

denden entfallende Körperschaftsteuer, nicht aber die auslän-

dische Körperschaftsteuer auf die persönliche Steuerschuld

des Anlegers angerechnet werden.

Zur Vereinbarkeit des deutschen Anrechnungsverfahrens mit

europäischem Gemeinschaftsrecht hat der EuGH mit Urteil

vom 06.03.2007 in der Rechtssache Meilicke (Az. C-292/04)

hinsichtlich eines Sachverhalts innerhalb der Europäischen

Union entschieden, dass das deutsche Körperschaftsteuer-

Anrechnungsverfahren insoweit europarechtswidrig war, als

die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer nicht zu-

lässig war. Danach ist es geboten, dass ein inländischer Anle-

ger, der während der Geltung des deutschen Anrechnungsver-

fahrens Gewinnausschüttungen von Körperschaften mit Sitz

in einem EU-Mitgliedsstaat erhalten hat, die ausländische

Körperschaftsteuer nachträglich auf seine inländische Steuer-

schuld anrechnen lassen kann. Die verfahrensrechtliche Lage

im Hinblick auf die Geltendmachung der ausländischen Steu-

er ist derzeit für die Fondsanlage allerdings noch unklar. Zur

Wahrung möglicher Rechte in dieser Angelegenheit kann es

sinnvoll sein, sich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung zu

setzen.

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26 Ampega Investment GmbHinprimo RentenGlobal AMI

Verwahrstelle

Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA

Kaiserstr. 24

60311 Frankfurt am Main

Deutschland

Angaben zu der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Kapitalverwaltungsgesellschaft

Ampega Investment GmbH

Charles-de-Gaulle-Platz 1

50679 Köln

Postfach 10 16 65

50456 Köln

Deutschland

Fon +49 (221) 790 799-799

Fax +49 (221) 790 799-729

Email [email protected]

Web www.ampega.de

Amtsgericht Köln: HRB 3495

USt-Id-Nr. DE 115658034

Gezeichnetes Kapital: 6 Mio. EUR (Stand 31.12.2015)

Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt.

Gesellschafter

Talanx Asset Management GmbH (94,9 %)

Alstertor Erste Beteiligungs- und

Investitionssteuerungs-GmbH & Co. KG (5,1 %)

Aufsichtsrat

Harry Ploemacher, Vorsitzender

Vorsitzender der Geschäftsführung der

Talanx Asset Management GmbH, Köln

Dr. Immo Querner, stellv. Vorsitzender

Mitglied des Vorstandes der Talanx AG, Hannover

Walter Drefahl

Mitglied des Vorstandes der

HDI Vertriebs AG, Hannover

Prof. Dr. Juergen B. Donges

Direktor des Instituts für Wirtschaftspolitik, Köln

Prof. Dr. Alexander Kempf

Direktor des Seminars für Allgemeine BWL und

Finanzierungslehre, Köln

Dr. Dr. Günter Scheipermeier

Vorsitzender der Geschäftsführung der

NOBILIA-WERKE GmbH & Co., Verl

Geschäftsführung

Dr. Thomas Mann, Sprecher

Mitglied der Geschäftsführung der

Talanx Asset Management GmbH

Jörg Burger

Manfred Köberlein

Ralf Pohl

Abschlussprüfer

KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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27Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo RentenGlobal AMI

Auslagerung Portfoliomanagement

inprimo invest GmbH

Clemensstr. 10

60487 Frankfurt am Main

Deutschland

Auslagerung

Compliance, Revision, Rechnungswesen und IT-Dienstleistun-

gen sind auf Konzernunternehmen ausgelagert, d. h. die

Talanx AG (Compliance und Revision), die Talanx Service AG

(Rechnungswesen) und die Talanx Systeme AG (IT-Dienstleis-

tungen).

Aufsichtsbehörde

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Marie-Curie-Str. 24 - 28

60439 Frankfurt am Main

Deutschland

Über Änderungen wird in den regelmäßig zu erstellen den

Halb jahres- und Jahresberichten sowie auf der Homepage der

Ampega Investment GmbH (www. ampega.de) informiert.

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Ampega Investment GmbHPostfach 10 16 65, 50456 Köln, Deutschland

Fon +49 (221) 790 799-799Fax +49 (221) 790 799-729Email [email protected] Web www.ampega.de

Überreicht durch:

Ein Unternehmen der Talanx