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INTEGRA ® Lohn + Gehalt Seite 1 Neuerungen/Änderungen in der Version vom 01.07.2017 Allgemein In dieser Änderungsdokumentation sind alle wichtigen Programmänderungen seit dem Jahresupdate im Januar 2017 beschrieben. Die Dokumentation ist unterteilt in einzelne Abschnitte, da einige Zwischen- updates veröffentlicht wurden, die nicht jeder Kunde einspielen musste oder eingespielt hat. Das nun vorliegende Update ist jedoch zwingend vor der Juli-Abrechnung bei allen Kunden zu installieren. Je nach dem welche Updates Sie eingespielt haben, lesen Sie entweder die komplette Beschreibung oder die seit dem letzten eingespielten Update beschriebenen Änderungen durch! Im Juni 2017 fand in Köln eine Veranstaltung der ITSG statt, bei der auch ein Vertreter der Datenan- nahmestelle der BKKs und IKKs (BITMARCK) anwesend war. In seinem Vortrag wies er darauf hin, dass die Datenannahmestelle jeden Monat ca. 20.000 Dateien vom GKV-Kommunikationsserver löscht, da diese Dateien innerhalb der Abholfrist von 30 Tagen nicht abgeholt und/oder nicht quittiert wurden. Das sind Daten, die in Folge der Löschung nicht mehr abgerufen werden können und somit in den Entgeltabrechnungsystemen fehlen, obwohl sie wichtig für die Abrechnung sind. Aus diesem Grund weisen wir an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass sowohl Verarbeitungsprotokolle, aber auch Rückmeldungen von Versicherungsnummern, Rückmeldungen der Krankenkassen zu Mehrfachbeschäftigten, Rückmeldungen im Zahlstellenmeldeverfahren und zu den AAG- Erstattungsanträgen regelmäßig (laut Gesetz wöchentlich) abzuholen und zu quittieren sind. Die meisten Datenannahmestellen informieren die Arbeitgeber per E-Mail, dass Dateien zur Abholung bereitstehen. Dies funktioniert jedoch nur dann problemlos, wenn der Arbeitgeber die korrekte E-Mail- Adresse für die Datenübermittlung im Programm hinterlegt hat. Achten Sie deshalb bitte darauf, dass in den Stammdaten des elektronischen Datenaustauschs (Programm 8.E.1.) in der Rubrik „Datenlieferant => Sachbearbeiter“ stehts die aktuellen Daten (Name, Telefon, Fax und E-Mail- Adresse) des verantwortlichen Sachbearbeiters hinterlegt sind. Nur dann können die Annahmestellen die Informations-E-Mails an den richtigen Adressaten übermitteln. 8.1.1. Personalstamm Das Feld „Rentenart“ (Registerseite „Sozialvers.“) wurde geändert. Die Einträge „10 – Rentenantrag“, „60 – Hinterbliebenenrente“ und „70 – Erziehungsrente“ wurden gelöscht, da sie von der ITSG aus der offiziellen Aufstellung im Pflichtenheft für Entgeltabrechnungssoftware entfernt wurden. Sie sind für die Entgeltabrechnung nicht relevant. Hinzugekommen sind die Einträge „95 – Versorgung (Vollrente) wg. Alters“ und „96 – vorgez. Versorg. (Teilrente) wg. Alters“. Diese neuen Rentenarten wählen Sie bitte in den Fällen aus, in denen der beschäftigte Rentner eine Beamten- oder Kirchenversorgung oder eine Versorgung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung erhält. Im Feld „Personengruppen-Schlüssel“ finden Sie den ab 01.07.2017 geltenden neuen Schlüssel „120 - Versicherungspflichtige Altersvollrentner“, der auf Grund des Flexirentengesetzes eingeführt wurde. Dieser neue Schlüssel ist ab 2017 zu verwenden, da beschäftigte Rentenbezieher, welche noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, seit dem 01.01.2017 rentenversicherungspflichtig sind (RV-

INTEGRA Lohn + Gehalt · Gem. § 312 SGB III Die Arbeitsbescheinigung wurde an den aktuellen Vordruck (Version 03.17) angepasst. hierbei jedoch nur um kleinere textliche Änderungen

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INTEGRA® Lohn + Gehalt

Seite 1

Neuerungen/Änderungen in der Version vom 01.07.2017

Allgemein

In dieser Änderungsdokumentation sind alle wichtigen Programmänderungen seit dem Jahresupdate im Januar 2017 beschrieben. Die Dokumentation ist unterteilt in einzelne Abschnitte, da einige Zwischen-updates veröffentlicht wurden, die nicht jeder Kunde einspielen musste oder eingespielt hat. Das nun vorliegende Update ist jedoch zwingend vor der Juli-Abrechnung bei allen Kunden zu installieren. Je nach dem welche Updates Sie eingespielt haben, lesen Sie entweder die komplette Beschreibung oder die seit dem letzten eingespielten Update beschriebenen Änderungen durch!

Im Juni 2017 fand in Köln eine Veranstaltung der ITSG statt, bei der auch ein Vertreter der Datenan-nahmestelle der BKKs und IKKs (BITMARCK) anwesend war. In seinem Vortrag wies er darauf hin, dass die Datenannahmestelle jeden Monat ca. 20.000 Dateien vom GKV-Kommunikationsserver löscht, da diese Dateien innerhalb der Abholfrist von 30 Tagen nicht abgeholt und/oder nicht quittiert wurden. Das sind Daten, die in Folge der Löschung nicht mehr abgerufen werden können und somit in den Entgeltabrechnungsystemen fehlen, obwohl sie wichtig für die Abrechnung sind. Aus diesem Grund weisen wir an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass sowohl Verarbeitungsprotokolle, aber auch Rückmeldungen von Versicherungsnummern, Rückmeldungen der Krankenkassen zu Mehrfachbeschäftigten, Rückmeldungen im Zahlstellenmeldeverfahren und zu den AAG-Erstattungsanträgen regelmäßig (laut Gesetz wöchentlich) abzuholen und zu quittieren sind. Die meisten Datenannahmestellen informieren die Arbeitgeber per E-Mail, dass Dateien zur Abholung bereitstehen. Dies funktioniert jedoch nur dann problemlos, wenn der Arbeitgeber die korrekte E-Mail-Adresse für die Datenübermittlung im Programm hinterlegt hat. Achten Sie deshalb bitte darauf, dass in den Stammdaten des elektronischen Datenaustauschs (Programm 8.E.1.) in der Rubrik „Datenlieferant => Sachbearbeiter“ stehts die aktuellen Daten (Name, Telefon, Fax und E-Mail-Adresse) des verantwortlichen Sachbearbeiters hinterlegt sind. Nur dann können die Annahmestellen die Informations-E-Mails an den richtigen Adressaten übermitteln.

8.1.1. Personalstamm

Das Feld „Rentenart“ (Registerseite „Sozialvers.“) wurde geändert. Die Einträge „10 – Rentenantrag“,

„60 – Hinterbliebenenrente“ und „70 – Erziehungsrente“ wurden gelöscht, da sie von der ITSG aus der

offiziellen Aufstellung im Pflichtenheft für Entgeltabrechnungssoftware entfernt wurden. Sie sind für die

Entgeltabrechnung nicht relevant. Hinzugekommen sind die Einträge „95 – Versorgung (Vollrente) wg.

Alters“ und „96 – vorgez. Versorg. (Teilrente) wg. Alters“. Diese neuen Rentenarten wählen Sie bitte in

den Fällen aus, in denen der beschäftigte Rentner eine Beamten- oder Kirchenversorgung oder eine

Versorgung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung erhält.

Im Feld „Personengruppen-Schlüssel“ finden Sie den ab 01.07.2017 geltenden neuen Schlüssel „120 -

Versicherungspflichtige Altersvollrentner“, der auf Grund des Flexirentengesetzes eingeführt wurde.

Dieser neue Schlüssel ist ab 2017 zu verwenden, da beschäftigte Rentenbezieher, welche noch nicht

die Regelaltersgrenze erreicht haben, seit dem 01.01.2017 rentenversicherungspflichtig sind (RV-

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Schlüssel = 1). Prüfen Sie bitte die in Ihrer Firma beschäftigten Rentner. Sofern diese Mitarbeiter

die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und der Rentenbezug am 01.01.2017 oder

später begann, sind sie rentenversicherungspflichtig und mussten übergangsweise mit der

Personengruppe 101 und RV-Schlüssel = 1 abgerechnet werden. Ab 01.07.2017 sind diese

Mitarbeiter mit der neuen Personengruppe 120 abzurechnen. In den bereits abgerechneten

Monaten in 2017 (seit Beginn des Rentenbezugs) sollte die Personengruppe über eine

Korrekturerfassung/-abrechnung korrigiert werden. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind

diese Beschäftigten rentenversicherungsfrei und werden dann mit der bislang schon bekannten

Personengruppe 119 (RV-Schlüssel = 3) abgerechnet. Allerdings kann der weiterbeschäftigte

Altersvollrentner seit 01.01.2017 auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, so dass Arbeitnehmer

und Arbeitgeber auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin Beiträge zahlen, die sich auch

erhöhend auf die Rente auswirken. In diesem Fall ist auch die neue Personengruppe 120 (RV-

Schlüssel = 1) zu verwenden.

8.1.4. Krankenkassen

WICHTIG: Bei den BKKs und IKKs wird die Verwendung von verschiedenen Krankenkassen-Betriebsnummern für die Rechtskreise Ost und West zum 30.06.2017 aufgegeben. Ab 01.07.2017 soll es bei diesen Krankenkassen nur noch eine gültige Betriebsnummer für das gesamte Bundesgebiet geben. Die Stilllegung jeweils einer Betriebsnummer wird über die Beitragssatzdatei und den Beitragssatzabgleich in INTEGRA automatisch in die Stammdaten einfließen. Führen Sie deshalb rechtzeitig vor der Juli-Abrechnung einen automatischen Beitragssatzabgleich im Krankenkassenstamm durch. Sollte die Krankenkasse mit der weitergeltenden Betriebsnummer in den Stammdaten noch nicht enthalten sein, so werden Sie über das Protokoll darauf hingewiesen, dass diese Krankenkasse noch von Ihnen angelegt werden muss.

Die Neuanlage einer Krankenkasse ist mit der neuen Programmversion erheblich vereinfacht worden.

Sie müssen nur noch eine freie Krankenkassennummer eingeben oder per Automatik über das

Programm bilden lassen (Funktionstaste F4 oder Menü „Bearbeiten => Nächste Nummer“). Danach

wechseln Sie in das Feld „Betriebsnr.“, welches sich nun direkt unterhalb der Krankenkassennummer

und über der Anschrift befindet. Klicken Sie dort mit der Maus auf das Suchsymbol (Alternativ:

Funktionstaste F6 oder Menü „Bearbeiten => Suchen“) und lösen Sie die Suche aus. Es werden Ihnen

nun alle gültigen Krankenkassen zur Auswahl angeboten, abhängig vom Arbeitsdatum mit dem Sie sich

an INTEGRA angemeldet haben:

Sie können nach der Betriebsnr., dem Namen oder der Anschrift suchen und eingrenzen und die neu

anzulegende Krankenkasse einfach auswählen und übernehmen. Anschließend werden alle

Stammdaten, inkl. Beitragssätzen automatisch in INTEGRA eingefügt. Die Bankverbindungsdaten

werden nur dann automatisch übernommen wenn diese in den anderen Krankenkassen auch

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angegeben sind, ansonsten wird davon ausgegangen, dass mit den Krankenkassen eine

Abbuchungsvereinbarung besteht und keine Bankverbindung benötigt wird. Die Zahlstellennummer und

die Fibu-Konten werden eingefügt, sofern sie in den anderen Krankenkassen eindeutig sind und von

dort 1:1 übernommen werden können. Ansonsten sind diese manuell von Ihnen nachzutragen. In den

meisten Fällen müssen Sie als Anwender nur noch die Erstattungssätze manuell auswählen. Danach

kann der neu angelegte Krankenkassenstamm gespeichert werden.

8.3.1. Abrechnungslauf

Vertreter der Unfallversicherung haben in diversen Veranstaltungen darauf aufmerksam gemacht, dass

sie im Rahmen des neu eingeführten UV-Meldeverfahrens viele UV-Stammdatenabfragen erhalten

haben, bei denen die Felder „Betriebsnummer des lohnverantwortenden Betriebs“ und/oder

„Betriebsnummer der die Abrechnung durchführenden Stelle“ falsch gefüllt sind. In diesen Feldern darf

keine Betriebsnummer einer Unfallversicherung enthalten sein. Es sind nur Arbeitgeber-

Betriebsnummern zulässig. Aus diesem Grund wird die Unfallversicherung dies zukünftig prüfen und

fehlerhafte Meldungen abweisen. Wir haben dies zum Anlass genommen auch in INTEGRA eine

entsprechende Prüfung in den Stammdaten der Berufsgenossenschaft hinzuzufügen. Zusätzlich

werden Sie beim Start des Abrechnungslaufs darauf hingewiesen, wenn in diesen Feldern eine falsche

Betriebsnummer enthalten ist. Der Hinweis sieht wie folgt aus:

Sofern noch keine UV-Stammdatenabfrage für das Jahr 2017 erfolgt ist, können die o.g. Felder einfach

in den Stammdaten der Berufsgenossenschaft geändert werden. Anschließend sollte die noch nicht

getätigte UV-Stammdatenabfrage über das Programm 8.E.U. erstellt und übermittelt werden. In den

allermeisten Fällen wird die UV-Stammdatenabfrage jedoch schon im Januar 2017 erstellt und

übermittelt worden sein. In diesem Fall klicken Sie mit der rechten Maustaste im Programm 8.E.U. auf

die entsprechende Abfrage für das Jahr 2017 und wählen den Menüpunkt „Datensatz stornieren“:

Den daraufhin erzeugten Storno-Datensatz müssen Sie übermitteln und das Protokoll abholen. Danach

können die Stammdaten der Berufsgenossenschaft korrigiert werden. Anschließend erstellen Sie im

Programm 8.E.U. über den Menüpunkt „Bearbeiten => UV-Stammdatenabfrage erstellen“ eine neue

Abfrage für das Jahr 2017 und übermitteln diese an die Unfallversicherung. Im Anschluss daran

erhalten Sie von der Unfallversicherung das Verarbeitungsprotokoll und eine neue Rückmeldung der

UV-Stammdaten. Diese Daten sollten vor der nächsten Abrechnung abgeholt und quittiert werden!

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Die neuen Pfändungsfreigrenzen (gültig ab 01.07.2

bei Mitarbeitern mit automatischer Pfändung ab Juli 2017 die Pfändungsbeträge leicht vermindern und

Netto mehr übrig bleibt.

Ist im Personalstamm im Feld „Rentenart“ eine Altersvollrente erfasst und wird di

Rentner mit RV-Schlüssel = 1 (also mit der seit 01.01.2017 geltenden Rentenversicherungspflicht für

Arbeitnehmer, die noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben) abgerechnet, so erscheint in dem

Monat nach Erreichen der Regelaltersgr

errechnet wird, folgender Hinweis im Abrechnungsprotokoll:

Diesen Hinweis sollten Sie zum Anlass nehmen, um zu prüfen

Rentenversicherung zahlen möch

und es bleibt bei der bis dahin abgerechneten Kombination von Personengruppe 120 und RV

= 1 oder er muss von der bis dahin verwendeten Personengruppe 101 auf die 120 umgeschlüs

werden. Möchte der Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze keine weiteren RV

zahlen, so müssen Sie ihn im Personalstamm zu diesem Zeitpunkt auf die Kombination von

Personengruppe 119 und RV

Seit 01.01.2017 sind beschäftigte Rentner ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze

arbeitslosenversicherungsfrei. Dies wird vom Programm während des Abrechnungslaufs geprüft. In

diesen Fällen wird der AV-Schlüssel automatisch auf „0

entsprechenden Hinweis finden Sie im Abrechnungsprotokoll:

Bitte prüfen Sie, ob Sie die bei Ihnen evtl. beschäftigten Rentner, die die Regelaltersgrenze

erreicht haben, seit Januar 2017 mit dem korrekten AV

Ansonsten korrigieren Sie die Monate entsprechend und stellen Sie den AV

um.

8.B.2.1. Arbeitsbesch. Gem. § 312 SGB III

Die Arbeitsbescheinigung wurde an den aktuellen Vordruck (Version 03.17) angepasst.

hierbei jedoch nur um kleinere textliche Änderungen auf dem Formular.

Lohn + Gehalt

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Die neuen Pfändungsfreigrenzen (gültig ab 01.07.2017) wurden im Programm hinzugefügt, so dass sich

bei Mitarbeitern mit automatischer Pfändung ab Juli 2017 die Pfändungsbeträge leicht vermindern und

im Feld „Rentenart“ eine Altersvollrente erfasst und wird di

Schlüssel = 1 (also mit der seit 01.01.2017 geltenden Rentenversicherungspflicht für

Arbeitnehmer, die noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben) abgerechnet, so erscheint in dem

Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze, die über das im Personalstamm erfasste Geburtsdatum

errechnet wird, folgender Hinweis im Abrechnungsprotokoll:

Diesen Hinweis sollten Sie zum Anlass nehmen, um zu prüfen ob der Mitarbeiter weiterhin Beiträge zur

Rentenversicherung zahlen möchte. In diesem Fall muss er schriftlich auf die RV

und es bleibt bei der bis dahin abgerechneten Kombination von Personengruppe 120 und RV

oder er muss von der bis dahin verwendeten Personengruppe 101 auf die 120 umgeschlüs

. Möchte der Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze keine weiteren RV

zahlen, so müssen Sie ihn im Personalstamm zu diesem Zeitpunkt auf die Kombination von

Personengruppe 119 und RV-Schlüssel = 3 umschlüsseln.

7 sind beschäftigte Rentner ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze

arbeitslosenversicherungsfrei. Dies wird vom Programm während des Abrechnungslaufs geprüft. In

Schlüssel automatisch auf „0 – Kein Beitrag“ umgestellt.

echenden Hinweis finden Sie im Abrechnungsprotokoll:

Bitte prüfen Sie, ob Sie die bei Ihnen evtl. beschäftigten Rentner, die die Regelaltersgrenze

erreicht haben, seit Januar 2017 mit dem korrekten AV-Schlüssel abgerechnet haben.

rrigieren Sie die Monate entsprechend und stellen Sie den AV

Arbeitsbesch. Gem. § 312 SGB III

Die Arbeitsbescheinigung wurde an den aktuellen Vordruck (Version 03.17) angepasst.

e textliche Änderungen auf dem Formular.

wurden im Programm hinzugefügt, so dass sich

bei Mitarbeitern mit automatischer Pfändung ab Juli 2017 die Pfändungsbeträge leicht vermindern und

im Feld „Rentenart“ eine Altersvollrente erfasst und wird dieser beschäftigte

Schlüssel = 1 (also mit der seit 01.01.2017 geltenden Rentenversicherungspflicht für

Arbeitnehmer, die noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben) abgerechnet, so erscheint in dem

, die über das im Personalstamm erfasste Geburtsdatum

ob der Mitarbeiter weiterhin Beiträge zur

auf die RV-Freiheit verzichten

und es bleibt bei der bis dahin abgerechneten Kombination von Personengruppe 120 und RV-Schlüssel

oder er muss von der bis dahin verwendeten Personengruppe 101 auf die 120 umgeschlüsselt

. Möchte der Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze keine weiteren RV-Beiträge

zahlen, so müssen Sie ihn im Personalstamm zu diesem Zeitpunkt auf die Kombination von

7 sind beschäftigte Rentner ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze

arbeitslosenversicherungsfrei. Dies wird vom Programm während des Abrechnungslaufs geprüft. In

Kein Beitrag“ umgestellt. Einen

Bitte prüfen Sie, ob Sie die bei Ihnen evtl. beschäftigten Rentner, die die Regelaltersgrenze

Schlüssel abgerechnet haben.

rrigieren Sie die Monate entsprechend und stellen Sie den AV-Schlüssel auf „0“

Die Arbeitsbescheinigung wurde an den aktuellen Vordruck (Version 03.17) angepasst. Es handelt sich

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8.E. Elektronischer Datenaustausch

In den Programmen des elektronischen Datenaustauschs, bei denen Verarbeitungsprotokolle und Rückmeldungen abzuholen und anschließend zu quittieren sind, wurde eine neue Prüfung bei Programmende hinzugefügt: Es wird geprüft, ob Dateien vorhanden sind, die noch nicht quittiert wurden. Wenn dies der Fall ist, erscheint folgender Hinweis:

Bestätigen Sie den Hinweis bitte mit einem Mausklick auf <OK> und quittieren Sie erst die Dateien, die

noch nicht quittiert wurden. Erst danach sollte der Programmteil beendet werden.

8.E.E. ELStAM

Manuelle An- und Abmeldungen konnte man bislang nur für einzelne Mitarbeiter erstellen. Eine

Erstellung für mehrere Arbeitnehmer (z. Bsp. für alle Arbeitnehmer einer bestimmten

Abrechnungsgruppe oder für den gesamten Mandanten) fehlte. Dies wurde nun geändert, da es bei

Systemwechseln oder Steuernummernwechseln manchmal nötig ist alle Arbeitnehmer an- oder

abzumelden. Sie erreichen den erweiterten Programmteil über den Menüpunkt „Bearbeiten => Manuelle

Meldung(en) erstellen …“ oder alternativ über die Tastenkombination „Strg + M“.

In diesem Zusammenhang wurde der Menüpunkt zum Erstellen von Ummeldungen bei einem

Systemwechsel entfernt, da Ummeldungen für alle Arbeitnehmer nun auch über die o.g. Erweiterung

erstellt werden können.

Außerdem wurde der Menüpunkt für die Erstellung der Startmeldungen entfernt, da dieser nur für den

ELStAM-Start im Jahr 2013 benötigt wurde.

Ihr Lohn-Team

ORGA-SOFT Organisation und Software GmbH, Mainz (29.06.2017)

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Neuerungen/Änderungen in der Version vom 29.05.2017

8.1.1. Personalstamm

Im Auswahlfeld „Austrittsgrund“ wurden neue Gründe zur Erzeugung der korrekten DEÜV-Meldegründe bei Insolvenzereignissen hinzugefügt. Es stehen die neuen Einträge - „Weiterbeschäftigung bei Insolvenz“ und - „Freistellung bei Insolvenz“ zur Verfügung, die nur im Falle eines Insolvenzereignisses in Verbindung mit der Beendigung des bestehenden Mandanten genutzt werden können. Weitergehende Informationen zu der Vorgehensweise bei Insolvenzereignisses entnehmen Sie bei Bedarf bitte der Online-Hilfe des Programms.

VSNR-Abfrage: Wurde eine Versicherungsnummernabfrage auf Grund eines Kernprüfungsfehlers

abgewiesen, so wurde der fehlerhafte Datensatz vom Programm nicht als "fehlerhaft" markiert. Dies

wurde im Programm korrigiert.

8.1.2. Firmenstamm

Im Firmenstamm sind auf der Re-gisterseite „Maschinelles Meldever-fahren“ einige neue Felder für die Steuerung des Programmverhaltens bei Insolvenzereignissen hinzuge-fügt worden. Weitergehende Informationen zur Vorgehenweise bei Insolvenz-ereignissen entnehmen Sie bei Bedarf bitte der Online-Hilfe des Programms.

8.1.C. Berufsgenossenschaft

Bitte prüfen Sie in den Stammdaten der Berufsgenossenschaft die seit Ende letzten Jahres neu vorhandenen Felder „Betriebsnummer des lohnverantwortenden Betriebs“ und „Betriebsnummer der die Abrechnung durchführenden Stelle“. Die Unfallversicherungsträger haben uns darauf hingewiesen, dass sie UV-Stammdatenabfragen erhalten haben, bei denen diese Felder falsch gefüllt sind. In keinem der beiden Felder darf die Betriebsnummer der Berufsgenossenschaft angegeben werden. Es sind nur Betriebsnummern des jeweiligen Arbeitgebers zulässig! Sollten Sie dies falsch angegeben und somit eine falsche Stammdatenabfrage übermittelt haben, so muss die Abfrage im Programm 8.E.U. storniert werden. Anschließend müssen die Angaben in den Stammdaten korrigiert und eine neue Stammdatenabfrage erstellt und übermittelt werden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an unsere Hotline.

Wegen dieser Problematik wurden die Prüfungen beim Speichern im Programm erweitert. Das Programm lässt nicht mehr zu, dass Betriebsnummern von Berufsgenossenschaften in den beiden genannten Feldern angegeben werden können.

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8.E.4. DEÜV-Meldungen

Die ab 01.07.2017 geltenden, geänderten Prüfungen der DEÜV-Meldungen wurden im Programm hinzugefügt. Änderungen ergaben sich hauptsächlich auf Grund der Einführung des neuen Personengruppenschlüssels 120 für versicherungspflichtige Altersvollrenter.

Die neue Personengruppe gilt ab 01.07.2017, weshalb im Juni 2017 ein weiteres Update für INTEGRA-Lohn zur Verfügung gestellt wird.

8.E.E. ELStAM

Neu: Bei vom Arbeitgeber übermittelten An-, Ab- oder Ummeldungen kann ab sofort der Protokollstatus manuell erfasst werden. Hierzu stehen im Kontextmenü der Tabelle "Übermittelte Dateien" (erreichbar nach Auswahl einer Datei über Klick mit der rechten Maustaste) die neuen Menüpunkte "Protokollstatus manuell setzen > auf OK/Fehler“ und "Protokollstatus löschen" zur Verfügung.

Hinweis: Das Protokoll lässt sich frühestens 14 Tage nach der Übermittlung manuell setzen. Außerdem darf die Datenmenge nicht gefiltert sein. Der Protokollstatus darf jedoch nur dann manuell erfasst werden, wenn keine Rückmeldung vom ELStAM-System mehr zu erwarten ist und das Finanzamt oder die ELStAM-Hotline deshalb bestätigt hat, dass die übermittelte Datei entweder nicht verarbeitet werden konnte oder fehlerfrei verarbeitet wurde. Im Normalfall wird nur der erste Menüpunkt „Protokollstatus manuell setzen“ benötigt. Sollte es jedoch passiert sein, dass der Protokollstatus aus Versehen falsch gesetzt wurde (Er sollte auf „Fehler“ gesetzt werden, es wurde aber irrtümlicherweise auf „OK“ geklickt), so haben Sie mit dem zweiten Menüpunkt „Protokollstatus löschen“ die Möglichkeit dies wieder rückgängig zu machen. Anschließend kann der Status noch einmal korrekt gesetzt werden. Evtl. gibt es auch Fälle, bei denen der Status manuell bereits gesetzt wurde, die ELStAM-Hotline aber im Nachhinein mitteilt, dass die Datei doch noch verarbeitet werden konnte und ein Protokoll zum Abruf zur Verfügung steht. In diesem Fall kann der manuell gesetzte Status ebenfalls mit dem zweiten Menüpunkt wieder gelöscht und anschließend das Protokoll auf dem „normalen“ Weg abgeholt werden.

Ihr Lohn-Team

ORGA-SOFT Organisation und Software GmbH, Mainz (29.05.2017)

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INTEGRA® Lohn + Gehalt

Seite 8

Neuerungen/Änderungen in der Version vom 27.03.2017

8.2.4. Übernahme Fremddaten

Die Schnittstelle für den Import von Fremddaten (ALO400-Datei mit Lohnarten aus einem fremden Softwaresystem oder aus einem anderen INTEGRA-Modul) wurde erweitert. In der Schnittstelle können ab sofort Lohnarten aus bereits abgerechneten Monaten problemlos erneut übergeben werden. Bereits abgerechnete Lohnarten mit denselben Werten werden beim Import ignoriert. Sind die übergebenen Daten in der ALO400-Datei jedoch abweichend (geänderte Stunden oder Beträge) dann wird bei einem bereits abgerechneten Monat eine Korrektur angelegt und die Lohnarten werden in der Korrekturerfassung aktualisiert.

8.2.8. Personalstatistik

In den Personalstatistik-Programmen 8.2.8.1 bis 8.2.8.4 wurde die Programmoberfläche überarbeitet. Alle Auswahl- und Anzeigeoptionen sind nun übersichtlich und in allen vier Programmen einheitlich im oberen Teil angeordnet. Der Navigator zum Vor- und Zurückblättern befindet sich nun rechts oben, wie bei allen anderen INTEGRA-Programmen auch. Die voreingestellte Höhe und Breite der Programmfenster wurde vergrößert, so dass bei Programmstart mehr Daten angezeigt werden ohne dass die Fenstergröße manuell geändert werden muss. Außerdem wurden die Spalten in den Tabellen etwas verkleinert, so dass auch bei kleineren Bildschirmgrößen die Daten des kompletten Jahres dargestellt werden können.

Ihr Lohn-Team

ORGA-SOFT Organisation und Software GmbH, Mainz (28.03.2017)

Neuerungen/Änderungen in der Version vom 07.03.2017

8. Allgemeine Änderung

Durch eine interne Änderung beim Lesen von Straße und Hausnummer der Firmenanschrift, wurde in einigen Programmteilen nur noch die Straße ohne Hausnummer angezeigt oder ausgedruckt. Dies war nach Einspielung des Jahresupdates 2017 der Fall. Deshalb musste in allen betroffenen Programmteilen die Beschaffung dieser Felder korrigiert werden. Bemerkbar war dies zum Beispiel auf dem Ausdruck der Abrechnungen oder bei der Anzeige der Firmenanschrift im Lohn-Firmenstamm. Dort fehlte bei der Straße u. U. die Hausnummer.

8.1.L.I Ausdruck der Stammdaten der Berufsgenossenschaft

Die in den BG-Stammdaten für das UV-Meldeverfahren seit 2016 neu hinzugekommen Felder wurden nun auch beim Ausdruck der BG-Stammdaten hinzugefügt. Folgende Felder sind deshalb neu im Ausdruck hinzugekommen: „Gültig bis“ und „Grund“, sowie „PIN“, „Betriebsnummer des lohnverantwortenden Betriebs“ und „Betriebsnummer der die Abrechnung durchführenden Stelle“.

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8.3.1. Abrechnungslauf

Für Zeiträume ab 2017 werden die Gefahrtarifstellen der Berufsgenossenschaft in den bereits abgerechneten Vormonaten mit den Gefahrtarifstellen aus den UV-Stammdaten abgeglichen. Bei Abweichungen werden Hinweise im Protokoll ausgegeben. Die Vormonate müssen dann entsprechend korrigiert werden. Die Prüfung findet nur bei Originalabrechnungen statt.

8.4.1. Ausdruck der Lohn-/Gehaltsabrechnung

Bei Geringfügig Beschäftigten wurde bei steuerfreien Lohnarten ein "P" (für Pauschalsteuer) in der Spalte "Steuer" gedruckt. Dies wurde korrigiert. Bei steuerfreien Lohnarten wird nun, wie bei den Normal-Beschäftigten auch, entweder nichts (bei Steuer = "Nein") oder "-" (bei Steuer = "Steuerfrei Brutto") gedruckt.

8.4.B. Abschlusskontrolle

In der Abschlusskontrolle wird ab sofort geprüft, dass alle UV-Lohnnachweise erstellt sind. Wenn nicht wird ein Hinweis im Protokoll ausgegeben.

8.7.1. Berufsgenossenschaftsliste

Die BG-Liste wurde komplett überarbeitet: Es wurden die für das UV-Meldeverfahren im BG-Stamm neu hinzugekommenen Stammdatenfelder im Ausdruck hinzugefügt („Gültig bis“, „Grund“, „PIN“, „Betriebsnummer des lohnverantw. Betriebs“ und „Betriebsnummer der Abrechnungsstelle“). Pro Arbeitnehmer wird zusätzlich die Versicherungsnummer und die Berufsbezeichnung angedruckt. Die Auflistung erfolgt nun gruppiert nach Gefahrtarifstellen. Die Gesamtentgelte werden pro Mitarbeiter kaufmännisch gerundet, die Arbeitsstunden werden abgerundet (identisch zum UV-Lohnnachweis). Somit können die Werte nun direkt mit den im UV-Lohnnachweis gemeldeten Zahlen verglichen werden. Meldepflichtige und nicht meldepflichtige Arbeitnehmer werden getrennt aufgeführt.

8.E.A. AAG-Erstattungsanträge

Sofern die Krankstunden/-tage als Lohnarten vorgegeben werden, werden diese ab sofort auch als Ausfallstunden/-tage für den AAG-Antrag übernommen. Die automatische Ermittlung der Ausfallzeiten über die wöchentliche Arbeitszeit und die Stunden aus der Abrechnungsgruppe sind in diesem Fall außen vor.

Bei der Bildung der Stunden pro Arbeitstag (auf Basis der angegebenen Stunden pro Tag in der Abrechnungsgruppe und der persönlichen Wochenarbeitszeit im Personalstamm) konnte es passieren, dass bei Originalabrechnungen ein falscher Faktor ermittelt wurde. Dies hatte jedoch nur zur Folge, dass im AAG-Antrag evtl. abweichende Ausfallstunden gebildet wurden. Die für die AAG-Anträge wichtigen Werte (fortgezahltes Entgelt und Erstattungsbetrag) waren jedoch alle korrekt.

Erzeugung der AAG-Anträge: Waren mehrere AAG-Anträge pro Personalnummer und Monat vorhanden, konnte es passieren, dass bei einer erneuten Korrekturabrechnung ein weiterer AAG-Erstattungsantrag erstellt wurde, obwohl sich zum vorhergehenden Antrag keine Änderung des Erstattungsbetrags ergab. Dies wurde korrigiert.

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8.E.U. UV-Meldeverfahren

Von der DGUV wurde eine neue Verfahrensbeschreibung zum elektronischen Lohnnachweis veröffentlicht. Dort wurden zwei Sachverhalte geändert, die nun auch in INTEGRA nachgezogen werden mussten: - Beim Lesen der laufenden Nummer der Abrechnungsstelle einer bereits vorhandenen UV-Stammdatenabfrage darf die PIN nicht mehr berücksichtigt werden. D.h. auch bei einer neuen PIN bleibt die laufende Nummer der Abrechnungsstelle bestehen. - Im Lohnnachweis müssen die Arbeitsstunden pro Arbeitnehmer abgerundet angegeben werden.

Die jeweils zu Beginn eines neuen Jahres zu erstellenden UV-Stammdatenabfragen werden ab sofort vom Programm automatisiert erstellt. Beim Aufruf des Programmteils erscheint ein entsprechender Hinweis, dass eine UV-Stammdatenabfrage noch zu erstellen ist. Wird dieser Hinweis mit <Ja> bestätigt, erstellt das Programm automatisch die Stammdatenabfrage, die anschließend nur noch übermittelt werden muss.

Der UV-Lohnnachweis wurde vom Programm bislang vollständig automatisiert erstellt. Dies ist auch weiterhin so. Allerdings erscheint ab sofort ein Hinweis, dass der Lohnnachweis noch zu erstellen ist. Dies kann nun entweder mit <Ja> bestätigt werden, wenn der Lohnnachweis tatsächlich erstellt werden soll, oder die Erstellung des Lohnnachweises kann mit <Nein> unterbunden werden. Dies ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn im alten Jahr noch diverse Korrekturabrechnungen anstehen und man den Lohnnachweis erst nach Abschluss aller Korrekturen vom Programm erstellen lassen möchte.

Ab dem Meldejahr 2017, welches Anfang 2018 an die UV zu melden ist, ist es so, dass der UV-Lohnnachweis nur noch dann übermittelt werden kann, wenn für das gesamte Jahr die korrekten Gefahrtarifstellen abgerechnet wurden. Wurde eine falsche Gefahrtarifstelle abgerechnet müssen diese Abrechnungen zuerst korrigiert werden. Erst danach kann das Programm den korrekten UV-Lohnnachweis erstellen und erst dann lässt das Programm die Übermittlung zu.

8.E.Z. Zahlstellenmeldungen (nur für Anwender des ZMV-Moduls)

Die interne Verarbeitung von ZMV-Rückmeldungen der Krankenkassen wurde so umgestellt, dass beim doppelten Einlesen von Dateien keine Fehlermeldung mehr erscheint. Eine bereits verarbeitete Datei wird, wenn Sie erneut eingelesen wird, einfach ignoriert bzw. auf "erledigt" gesetzt.

8.J.2. Lohnsteuerbescheinigungen

Die AG-Anteile zur Rentenversicherung dürfen bei beschäftigten Rentnern nicht in Zeile 22a der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden. Die AG-Anteile wurden in diesen Fällen falschlicherweise vom Programm ausgewiesen. Dies wurde nun korrigiert. Bitte prüfen Sie, ob Sie Rentner beschäftigen, bei denen der AG-Anteil zur RV auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen wurde. Wenn ja, korrigieren Sie die Lohnsteuerbescheinigung einfach, in dem Sie für die betroffenen Mitarbeiter eine neue Bescheinigung erstellen und übermitteln.

Ihr Lohn-Team

ORGA-SOFT Organisation und Software GmbH, Mainz (08.03.2017)

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INTEGRA® Lohn + Gehalt

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Neuerungen/Änderungen in der Version vom 02.02.2017

8.J.2. Lohnsteuerbescheinigungen

Bei den Lohnsteuerbescheinigungen wurde die Anzeige in der Spalte „Status“ erweitert. Meldet das Elster-System einen Fehler zurück, so wird die Fehlernummer zukünftig hier mit angezeigt:

In der Detail-Anzeige der Lohnsteuerbescheinigung wird die Fehlernummer zusammen mit dem eigentlichen Fehlertext angezeigt:

In diesem Zusammenhang noch mal der Hinweis, dass bei der Übermittlung von Lohnsteuerbe-

scheinigungen, ALLE Bescheinigungen, die zum selben Empfänger-Bundesland gehören, als fehlerhaft

abgewiesen werden, auch wenn evtl. nur in einer einzigen Bescheinigung ein Fehler enthalten ist.

In diesem Fall müssen die Daten der fehlerhaften Bescheinigung korrigiert und anschließend ALLE

Bescheinigungen noch einmal übermittelt werden!

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INTEGRA® Lohn + Gehalt

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8.E.3. Elektr. Datenaustausch – Lohnsteuerbescheinigungen – Fehler 309505001

Seit der Einführung der KONSENS-Mitteilungsidentifikation (KmId) - im Januar 2016 - kommt es immer wieder mal vor, dass Lohnsteuerbescheinigungen fälschlicherweise doppelt übermittelt werden. Eine doppelte Übermittlung wird jedoch seit 2016 mit dem Fehler 309505001 abgewiesen. Um in diesen Fällen dennoch eine saubere Datenübermittlung und somit einen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung für den Arbeitnehmer zu erhalten, wurden hierfür im Programm ein paar Anpassungen gemacht. Im folgenden wird der Ablauf beschrieben, wie in diesem Fall vorzugehen ist:

- Prüfen Sie zuerst im Programm 8.J.2. oder im Abrechnungsprotokoll, ob die Fehlernummer

309505001 zurückgemeldet wurde.

- Setzen Sie nun die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen zurück, in dem Sie im Programm

8.E.3. (unter Gemeldet) auf eine fehlerhafte Bescheinigung klicken und im Kontextmenü (Mausklick

mit der rechten Maustaste) den Menüpunkt „Erneut versenden“ wählen.

Bestätigen Sie die folgende Abfrage, ob die fehlerhaften Daten erneut versendet werden sollen, mit

<Ja>. Die Bescheinigungen stehen nun wieder unter „Offen“. Sie können jedoch noch nicht erneut

übermittelt werden. Sollten Sie dennoch versuchen direkt erneut zu übermitteln, erscheint folgender

Hinweis:

- Rufen Sie nun wieder das Programm 8.J.2. auf und klicken Sie auf die Bescheinigung mit dem Fehler

309505001. Im Programm unten links erscheint nun die Schaltfläche „Korrigieren“:

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- Klicken Sie auf <Korrigieren> und bestätigen Sie die folgende Abfrage, ob die Lohnsteuerbe-

scheinigung in eine Korrekturbescheinigung umgewandelt werden soll, mit <Ja>. Falls mehrere

Bescheinigungen mit diesem Fehler vorhanden sind, muss jede - wie eben beschrieben – in eine

Korrekturbescheinigung umgewandelt werden.

- Rufen Sie nun das Programm 8.E.3. auf und übermitteln Sie die Lohnsteuerbescheinigungen erneut.

- Wie gewohnt, rufen Sie am nächsten Tag das Verarbeitungsprotokoll ab.

Ihr Lohn-Team

ORGA-SOFT Organisation und Software GmbH, Mainz (03.02.2017)