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im Saarland und in Rheinland-Pfalz Wege der Arbeitslosmeldung für Grenzgänger aus Lothringen Internationale Arbeitsbescheinigung Carte Vitale Arbeitssuche Anmeldung PD U1 Ablauf und Ansprechpartner für die Arbeitslosmeldung – einfach erklärt! monatliche Rückmeldung

Ratgeber Arbeitslosenmeldung 2015 QX15.qxp Layout 1 · Arbeitsbescheinigung Carte Vitale Arbeitssuche ... das Formular PD U1 rsicherungszeiten, die für die Berechnung ... Bescheinigung

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im Saarland und in Rheinland-Pfalz

Wege der Arbeitslosmeldung für

Grenzgänger aus Lothringen

Internationale

Arbeitsbescheinigung

Carte Vitale

Arbeitssuche

Anmeldung

PD U1

Ablauf und Ansprechpartner für die Arbeitslosmeldung – einfach erklärt!

monatliche Rückmeldung

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Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 3

Teil 1: Arbeitslosmeldung für Grenzgänger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 5

Teil 2: Bewerbung und Arbeitssuche für Grenzgänger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 18

Inhalt

Impressum

Herausgeber: EURES Großregion, Regionaldirektion Rheinland-Pfalz Saarland der Bundesagentur für Arbeit, Eschberger Weg 68, D-66121 Saarbrücken • Auflage: 4000 St.; Stand: Dezember 2015

Redaktion: Achim Dürschmid

Text- und Zahlenquellen: www.iba-oie.eu, www.eures.europa.eu, Pôle emploi und Arbeitsagentur; Bildquellen: EURES, OVD, Fotolia

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicherSprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

Mit finanzieller Unterstutzung der Europäischen KommissionAvec le soutien financier de la Commission Européenne

EURES (EURopean Employment Services) ist ein Programm der Europäischen Kommission, Generaldirektion Beschäf-tigung, Soziales und Integration, für die Unterstützung der transnationalen und grenzüberschreitenden beruflichenMobilität der europäischen Arbeitsmärkte. Mit diesem Programm fördert die EU auf grenzregionaler Ebene Koopera-tionsnetzwerke („EURES-Grenzpartnerschaften“) aus regionalen Arbeitsverwaltungen, Arbeitgeberorganisationen,Gewerk-schaften und Gebietskörperschaften, die gemeinsame grenzüberschreitende Projekte zugunsten der beruflichmobilen Personen in Grenzregionen durchführen.

EURES (EURopean Employment Services) est un programme de la Commission Européenne, DirectionGénérale Emploi, Affaires sociales et inclusion, pour le soutien de la mobilité professionnelle transnationaleet transfrontalière des marchés de l’emploi européens. L’Union Européenne soutient par l’intermédiaire dece programme au niveau régional frontalier des réseaux de coopération (« Partenariats EURES transfronta-liers ») composés des Services Publics de l’Emploi régionaux, des organisations patronales et syndicales,et des collectivités territoriales qui réalisent des projets transfrontaliers communs à l’intention des personnes profession-nellement mobiles en régions frontalières.

Die EURES-Berater beraten u.a. Grenzgänger, deren Arbeitsverträge enden, und die Informationen undKlarheit darüber benötigen, wie man sich korrekt in beiden Ländern, im Arbeitsort-Land, wie auch imWohnort-Land gemäß der dort gültigen rechtlichen Vorgaben arbeitslos meldet.

Les conseillers EURES informent les frontaliers devant s’inscrire auprès de Pôle emploi lorsque leur contrat de travail prend fin. Notre but est de vous informer sur les différentes démarches pour votre inscription – dans le paysde résidence ou/et dans le pays de travail.

www.eures-grossregion.eu : EURES Großregion

www.eures.europa.eu : EURES Europa

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Einleitung

Die Großregion SaarLorLux-Rheinland-Pfalz und Südbelgien ist die grenzgänger-

reichste Region Europas. Über 220.000 Arbeitskräfte pendeln täglich über die Gren-zen, um im Nachbarland einer Beschäftigung nachzugehen. Über 20.000 Grenzgängeraus Lothringen pendeln täglich zum Arbeiten ins Saarland und nach Rheinland-Pfalz.Grenzgänger haben es immer mit zwei bürokratischen Strukturen zu tun, einmal imWohnort-Land, und darüber hinaus im Land, in dem sie arbeiten.

Für die steuerrechtlichen, ausländerrechtlichen, arbeitsrechtlichen und auch viele sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen gibt es bereits detaillierteInformations- und Beratungsbroschüren, z. Bsp. bei der Arbeitskammer inSaarbrücken (www.arbeitskammer.de) und auch in unserem französischenDokumentationszentrum für Grenz-gänger CRD (www.frontalierslorraine.eu) in Metz.

Der vorliegende Ratgeber möchte im ersten Abschnitt den Grenzgängern die Abläufeund Ansprechpartner im Fall einer Arbeitslosmeldung transparent darstellen und einegenerelle Orientierungshilfe geben. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei jedochlediglich um eine zusätzliche Hilfestellung handelt – aktuelle Merkblätter undWeisungen, sowohl von der Bundesagentur für Arbeit als auch von Pôle emploi, sindüber die jeweiligen Internetseiten abzurufen und werden darüber hinaus bei Bedarf inden Agenturen zur Verfügung gestellt.

Im zweiten Teil finden Sie detaillierte Informationen zu unseren Vermittlungs- und Bera-tungs-Dienstleistungen. Hierzu gehört auch das Beratungsangebot des Grenz-überschreitenden Service von Pôle emploi und Agentur für Arbeit, das es französischenGrenzgängern ermöglicht, Orientierung auf dem grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt,Hilfestellungen bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und Unterstützung beider konkreten Stellensuche zu erhalten.

Weitere Merkblätter, Ratgeber mit Rechtsvorschriften etc. finden Sie im Anhang abge-bildet und können bei der Arbeitsagentur, Arbeitskammer, Pôle emploi und CRDEURES Lorraine angefordert werden.

Diese Veröffentlichung wurde mit Finanzmitteln des Programms der Europäischen Union

für Beschäftigung und soziale Innovation „EaSI“ (2014-2020) unterstützt.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://ec.europa.eu/social/easi

Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen geben nicht notwendigerweise den Standpunkt der Europäischen Kommission wieder.

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Teil 1: Arbeitslosmeldung für Grenzgänger

Zur Bescheinigung der Versicherungszeiten in Deutschland müssen Grenzgängereinen Antrag zur Ausstellung der internationalen Arbeitsbescheinigung (nach§312a, online auf www.arbeitsagentur.de) stellen – i.d.R. geschieht dies im letztenMonat der Beschäftigung in Deutschland. Die Arbeitsagentur fordert mit diesem Antragdann die internationale Arbeitsbescheinigung beim Arbeitgeber an oder fordert denGrenzgänger im Ausnahmefall auf, diese beim Arbeitgeber ausfüllen zu lassen understellt damit das Grenzgänger-Formular PD U1. Das PD U1-Formular muss dannzeitnah bei Pôle emploi (am besten beim ersten Termin mit der französischen Leis-tungsabteilung) abgegeben werden, damit die französischen Kollegen die Höhe desfranzösischen Arbeitslosengeldes bestimmen.

Vom zeitlichen Ablauf her müssen Sie zwei Termine im Auge behalten: Die frühzeitigeBerantragung der Unterlagen bei der deutschen Arbeitsverwaltung ist nicht verpflich-tend, aber nützlich, denn die zeitliche Abfolge begünstigt die rechtzeitige Bearbeitungder Arbeitsbescheinigung durch Arbeitgeber und deutsche Arbeitsagentur.

In jedem Fall ist eine Meldung am 1. Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnissesnotwendig: melden Sie sich einfach online bei der französischen Pôle emploi auf

www.pole-emploi.fr arbeitslos! Ab dem Tag der Online-Arbeitslosmeldung wird IhrArbeitslosengeld-Anspruch in Frankreich berechnet. Darüber hinaus können sich dieGrenzgänger zur weiteren Betreuung bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden –weitere Informationen zu diesem Betreuungsangebot finden Sie im Teil 2.

Ein weiteres wichtiges Thema betrifft die französische Krankenversicherung fürGrenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich: Bitte beantragen Sie rechtzeitig, d.h., nochwährend des Arbeitsverhältnisses Ihre Carte Vitale bei der französischen Kranken-

kasse CPAM in Ihrem Wohnort, denn die französische Krankenkassennummer istgleichzeitig die Sozialversicherungsnummer in Frankreich. Sie ist darüber hinaus

Voraussetzung für den Leistungsbezug in Frankreich! Das hierfür notwendige„Grenzgänger-Formular“ S1 erhalten Sie bei Ihrer deutschen gesetzlichen Kranken-kasse auf Anfrage.

Haben Sie Ihre Carte Vitale / frz. Sozialversicherungs-Nummer?

2 69 05 49 588 157 80

You are a woman

Your date of birth

Your birth month Place of birth

Personal numbers

• Carte Vitale = französische Gesundheitskarte und Nachweis über französische Krankenversicherung

• Entspricht der deutschen Sozialversicherungsnummer

• Grundlage für Arbeitslos-Meldung bei Pôle emploi

• Nur mit der Carte Vital Nummer

erhalten Sie französisches Arbeitslosengeld(Krankenversicherungs-Nummer = Sozialversicherungsnummer)!

• Unbedingt noch im Arbeitsverhältnis deutsche Krankenversicherung kontaktieren und „S1“ / Grenzgängerbescheinigung beantragen und damit bei CPAM im Wohnort Antrag stellen

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Haben Sie sich bei uns arbeitslos gemeldet und Ihr

PD U1 beantragt? *Vor* Ende des Arbeitsvertrags!

am Tag 1 der Arbeitslosigkeit: www.pole-emploi.fr (oder Datenselbsteingabe vor Ort bei Pôle emploi)

Dauert ca. 30 Arbeitstage = relativ zeitnah und vor Tag 1 der Arbeitslosigkeit

Kopie von

allen Originalen

behalten!

Abbildung: Ablauf der Arbeitslosmeldung

Notwendige Unterlagen: Antragstellung bei Pôle emploi

(1. Beratungstermin bei Pôle emploi)

Abbildung: Notwendige Unterlagen bei Antragstellung bei Pôle emploi

• Demande d’allocation (Leistungs-Antrag)• Ausweis (im Original)• Carte Vitale• PD U1 im Original

MOTIF DE VOTRE INSCRIPTION

� Perte d’emploiprécisez : suite à � Licenciement économique

� Démission� Fin de mission d’intérim� Rupture conventionnelle du cobtrat

de travail à durée indéterminée

� Licenciement pour autre motif� Fin de contrat à durée déterminée

� Sortie de stage� Recherche d’un 1er emploi� Fin de maladie, maternité

� Fin de convention de reclassement personnalisé

� Fin de contrat de transition professionelle� Autre motif (à préciser) :

� Période d’inactivité supérieure à 6 mois

� Fin d’activité non salariée

VOUS RECHERCHEZ UN EMPLOI (plusieurs choix possibles)

� Durable � Saisonnier � TemporaireVous le souhaitez : � à temps plein � à temps partiel

• Kopie Arbeitsbescheinigung• Kopie Kündigung• evtl. „Übersetzer“ / Nachbar...

Arbeitslosmeldung für GrenzgängerArbeitslosmeldung für Grenzgänger

Arbeitgeber

Antrag PD U1 +Arbeits-bescheinigung § 312a / international

Bei Bedarf persönlicheMeldung inArbeitsagentur

Kündigung /Beendigung d.Arbeitsverhält-nisses

Abgeben beiPôle emploi

im 1. Beratungs-Gespräch

Per Post An Sie zurück

UmwandlungPD U1

Arbeitsagentur

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1.1.: Schritte zur Arbeitslosmeldung:

a) Vor Vertragsende: PD U1 in Deutschland beantragen

Um Leistungen in Frankreich für die Versicherungszeiten in Deutschland zu erhalten,ist die Beantragung des PD U1 bei der Arbeitsagentur erforderlich. Der Antrag kann per-sönlich, schriftlich, online oder telefonisch gestellt werden.

Arbeitgeber können auch online auf www.arbeitsagentur.de die Arbeitsbescheinigungherunterladen, ausfüllen, ausdrucken und der Arbeitsagentur oder den Grenzgängernzukommen lassen. Sollte der Arbeitgeber bereits das Online-Verfahren BEA (Abkür-zung für das Verfahren „Bescheinigung elektronisch annehmen“) nutzen, kann er dieArbeitsbescheinigung der Agentur auf elektronischem Wege übermitteln (siehewww.arbeitsagentur.de > Arbeitgeber). Je frühzeitiger die Dokumente vom Arbeit-

geber ausgefüllt werden, umso schneller erhalten die betroffenen Grenzgänger

das Formular PD U1 mit den deutschen Versicherungszeiten, die für die Berechnungdes französischen Arbeitslosengeldes notwendig sind. Arbeitgeber sind verpflichtet,die Arbeitsbescheinigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszufüllenund zurückzusenden.

Agentur für Arbeit

Saarbrücken

Hafenstraße 18Saarbrücken

Agentur für Arbeit

Saarlouis

Ludwigstraße 1066740 Saarlouis

Agentur für Arbeit

Merzig

Saarbrücker Allee 166663 Merzig

Agentur für Arbeit

Neunkirchen

Ringstraße 166538 Neunkirchen

Agentur für Arbeit

Pirmasens

Schachenstr. 7066954 Pirmasens

Agentur für Arbeit

Zweibrücken

Kaiserstraße 4866482 Zweibrücken

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Abbildung: Antrag auf PD U1

Kundennummer:

Antrag auf Ausstellung eines PD U1 (Bescheinigung deutscher Zeiten)

Name: Vorname: Geburtsdatum:

früherer Name: Geburtsort: Staatsangehörigkeit:

Deutsche Rentenversicherungsversicherungsnummer (12-stellig):

letzte Adresse in Deutschland:

Land, für das die Bescheinigung benötigt wird:

Adresse, an die die Bescheinigung gesandt werden soll:

Bitte tragen Sie ein • in Spalte 1 alle Zeiträume ab dem letzten Bezug von Arbeitlosengeld bzw. die vom ausländischen Versicherungsträger

benötigten Zeiträume (bitte Nachweise beifügen), • in Spalte 2 die Art, die zutreffende Nummer (1 bis 8) entnehmen Sie bitte den Fußnoten.

1 2 3 4

Zeitraum vom - bis

Art (Nr.)*

Name und Anschrift des Arbeitgebers bzw. der zahlenden Stelle Art der Tätigkeit bzw. Erläuterungen

*Fußnoten1. Beschäftigungen als Arbeitnehmer (Arbeitsbescheinigung wird durch Ihre Agentur für Arbeit angefordert)2. Selbstständige Erwerbstätigkeit (Nachweise: Gewerbean- und abmeldung); wenn freiwillige Antragspflichtversicherung in der

Arbeitslosenversicherung, Versicherungsnachweis beifügen3. Bezug von Arbeitslosengeld4. Bezug von Arbeitslosengeld II (Nachweis: Bewilligungsbescheid)5. Bezug von Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld und Mutterschaftsgeld (Nachweis: Bescheinigung gem. § 312 Abs. 3 Drittes Buch

Sozialgesetzbuch - SGB III -)6. Kindererziehungszeiten bis zum 3. Lebensjahr (Nachweis: Zusatzblatt Zeiten der Kindererziehung)7. Wehr- oder Sozialdienst (Nachweis: Wehr oder Zivildienstbescheinigung)8. Sonstige Zeiten (bitte in Spalte 4 erläutern)

Sollten Sie einzelne Zeiten nicht nachweisen können, fügen Sie bitte einen aktuellen Auszug aus dem Rentenkonto bei.

Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen im Merkblatt 20 "Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung" zu Ihren Gestaltungsmöglichkeiten.

Sofern Sie nähere Informationen zu der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit benötigen, erhalten Sie diese im Internet unter

http://www.arbeitsagentur.de/Dienststellen vor Ort.

DatumOrt Unterschrift

Arbeitslosmeldung für GrenzgängerArbeitslosmeldung für Grenzgänger

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Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechtsnach § 312a Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)

Kundennummer

3Bitte beachten Sie: Diese Bescheinigung ist eine Urkunde, zu deren Ausstellung der Arbeitgeber auf Verlangen der Agentur für Arbeit verpflichtet ist (§ 312a SGB III). Dies trifft selbst dann zu, wenn noch ein Arbeitsgerichtsverfahren anhängig ist. Sie ist grundsätzlich der Agentur für Arbeit zu übersenden. Wer eine Tatsache nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt oder eine Arbeitsbescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig übersen-det, handelt ordnungswidrig (§ 404 Abs. 2 Nr. 19a SGB III). Eine unvollständig ausgefüllte Arbeitsbescheinigung erfordert Rückfragen oder eine Rückgabe zur Ergänzung. Achten Sie deshalb bitte darauf, dass alle Felder ausgefüllt werden und bescheinigen Sie die Zeiträume, die im Schreiben der Agentur für Arbeit angegeben sind. Die Hinweise bei den Fragen sollen Ihnen das Ausfüllen erleichtern. Etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Eintragungen bestätigen Sie bitte mit Unterschrift. Informationen zur Erstellung der Bescheinigung per EDV erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit.

1. Angaben zu den betrieblichen Daten des Arbeitgebers

Name

Straße Hausnummer

Anschriftenzusatz Länderkennzeichen

Postleitzahl Ort

Ansprechpartner Entgelt

Telefonnr. E-Mail

Ansprechpartner Personal (wenn vom Ansprechpartner Entgelt abweichend)

Telefonnr. E-Mail

2. Angaben zu den persönlichen Daten der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers

Familienname

Vorname

Straße Hausnummer

Anschriftenzusatz Länderkennzeichen

Postleitzahl Wohnort

Versicherungsnummer

2.1 Lohnsteuerabzugsmerkmale im Lohnsteuerabzugsverfahren zu Beginn des Jahres, in dem das Beschäftigungsverhältnis endete

Jahr: Lohnsteuerklasse: ggf. Faktor: Zahl der Kinderfreibeträge:

Hinweis: Hat das Arbeitsverhältnis im laufenden Jahr begonnen, bitte Eintragungen bezogen auf den Beginn des Arbeitsverhältnisses vornehmen.

Erfolgten später Änderungen? Ja Nein

Wenn ja: mit Wirkung ab: Lohnsteuerklasse: ggf. Faktor: Zahl der Kinderfreibeträge:

3. Angaben zum Beschäftigungsverhältnis (die benötigte Dauer entnehmen Sie bitte dem Anforderungsschreiben der Agentur für Arbeit)

3.1 Die Arbeitnehmerin/Der Arbeitnehmer war im angeforderten Zeitraum beschäftigt

von bis zuletzt als

letzter Beschäftigungsort

Abbildung: Arbeitsbescheinigung international

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Arbeitslosmeldung für Grenzgänger

b) Am Tag 1 der Arbeitslosigkeit:

Melden Sie sich auf www.pole-emploi.fr arbeitslos:

Bei der Online- Arbeitslosmeldung füllen Sie bitte den Arbeitslosengeld-Antrag online

aus und schließen die Anmeldung mit dem Ausdruck des Formulars ab. Gleichzeitigmüssen Sie einen Terminwunsch für den 1. Termin bei Pôle emploi auswählen und

buchen. Sie erhalten dann eine postalische Terminbestätigung. Bei diesem persönli-chen Termin können Sie den Arbeitslosengeld-Antrag und alle notwendigen Unterlageninklusiv Lebenslauf abgeben, soweit diese bereits vorliegen.

Besonderer Hinweis für die deutschen Grenzgänger in Frankreich: Wie schon erläutert,benötigen Sie für die Arbeitslosmeldung in Frankreich die Carte-Vitale-Nummer. Diefranzösische Krankenversicherungsnummer ist gleichzeitig die Sozialversicherungs-nummer. Ohne diese Nummer können Sie sich nicht vollständig registrieren undarbeitslos melden. Es ist also von höchster Wichtigkeit, die Carte-Vitale-Nummer zubesitzen. Für den Fall, dass Sie sie noch nicht haben, sollten Sie sie schnellstmöglichmit dem S1-Formular Ihrer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung bei der CPAMIhres Wohnortes beantragen. Unabhängig davon, ob die Unterlagen und Carte Vitalevorliegen, ist eine Meldung bei Pôle emploi am ersten Tag der Arbeitslosmeldung erfor-derlich, damit die Berechnung Ihres Arbeitslosengeldes erfolgen kann und Ihr Anspruchnicht verloren geht.

Pôle emploi

Sarreguemines

42 rue Poincare57200 Sarreguemines

Pôle emploi

Forbach

1 rue Jean Monnet57600 Forbach

Pôle emploi

Creutzwald

6 rue de Carling57150 Creutzwald

Pôle emploi

St. Avold

2 rue du Général de Gaulle57500 Saint-Avold

Caisses d’Assurance-Maladie: www.ameli.fr

Caisse Primaire d’Assurance-Maladie (CPAM)

2, rue de l’Ecole57217 Sarreguemines CedexTel.: 08 11 70 36 46 *

Caisse Primaire d’Assurance-Maladie (CPAM)

65, avenue Saint Rémy57606 Forbach CedexTel.: 08 11 70 36 46 *

* Diese Tel.nummer ist nur von Frankreich wählbar

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c) Sonderfall: Grenzgänger mit privater deutscher Krankenversicherung:

Es gibt in Deutschland die Möglichkeit, sich ab einem Jahresgehalt von 55.000,- € privat krankenzuversichern. Eine Leistungserstattung zwischen deutscher privater undfranzösischer gesetzlicher Krankenversicherung ist in diesem Fall jedoch nicht möglich,trotz Ihres Grenzgängerstatus. Daher ist auch kein S1-Verfahren, keine paralleleKranken-versicherung für Grenzgänger in Frankreich möglich.

Als Behelf stellt die AOK als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung inDeutschland das Formular E001 aus, das Ihnen bei der französischen CPAM alsErsatz-Nachweis dient, und damit auch die gesetzliche Mitversicherung in Frankreichermöglicht. Das ist hauptsachlich deshalb wichtig, damit Sie eine Carte Vitale-Nummererhalten können, wodurch Sie dann wiederum bei Pôle emploi identifizierbar werden,und damit auch französisches Arbeitslosengeld beantragen und beziehen können.

1.2.: Details zum französischen Arbeitslosengeld

In Frankreich ist die Leistungs-Gewährung in der Arbeitslosenversicherung an verschie-dene Bedingungen geknüpft. Beim ersten Beratungsgespräch bei Pôle emploi überprüftder Vermittler, ob Sie die Anforderungen zum Erhalt von Arbeitslosengeld erfüllen.

Die Zeitdauer und die Höhe des Arbeitslosengelds werden aufgrund mehrerer Faktorenermittelt: Die Höhe der letzten Monatsgehälter, die Dauer der ausgeübten Tätigkeit, Alter, etc. Der Leistungsanspruch wird dann entsprechend nach der Überprüfung IhrerDaten festgelegt.

Um die Höhe Ihres Arbeitslosengelds zu bestimmen, können Sie den Simulations-Rechner auf www.pole-emploi.fr nutzen. In der folgenden Abbildung finden Sie dieDarstellung der Berechnung auf Basis der aktuellen Gesetzeslage.

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b) Anspruchsdauer und Voraussetzungen

Synthèse durée d’affiliation / durée d’indemnisation

Moins de 50 ans

50 ans et plus

Pour un rechargementdes droits

Durée d’affiliation

122 jours ou 610heures (4 mois) detravail minimumdans les 28 moisprécédant la fin decontrat de travail

122 jours ou 610heures (4 mois) detravail minimumdans les 36 moisprécédant la fin decontrat de travail

150 heures de travail minimumdans les 28 ou 36mois précédant ladernière fin de contrat de travail

Durée minimale d’indemnisation

1 jour travaillé = 1 jour indemnisé 122 jours (4 mois)

1 jour travaillé = 1 jour indemnisé 122 jours (4 mois)

1 jour travaillé = 1 jour indemnisé 30 jours

Durée maximale d’indemnisation

730 jours (24 mois)

1095 jours (36 mois)(durée allongée encas de maintien desdroits jusqu’à laretraite à taux pleinpour les allocatairesâgés de 62 ans

730 jours ou 1095jours salon que l’allocataire est âgéde moins de 50 ansou de 50 ans et plus

Arbeitslosmeldung für Grenzgänger

a) Höhe des Arbeitslosengeldes: Cas général (activité à temps plein)

Votre Salaire Mensuel Brut*

Inférieur à 1159 €

Compris entre 1159 € et 1270 €

Compris entre 1270 €et 2149 €

Compris entre 2149 €et 2760 €

Compris entre 2760 €et 2964 €

Compris entre 2954 €et 12680 €

Votre AllocationBrute Journalière

75% de votre salaireJournalier brut*

28,58 € par Jour (allocation minimale)

40,4% du salaire Journalierbrut +11,72 € par Jour

57% du salaire Journalier brut*

Retenues Sociales**

3% de l’ancien salaire (retraite complémentaire) De 0,03% à 5,26% de l’allocation

De 5,28% à 11,49% de l’allocation (retraite complé-mentaire / CSG / CRDS)► Allocation nette de 49 € par Jour

11,51% de l’allocation (retraite complémentaire / CSG / CRDS)

Stand: Oktober 2015, Quelle: Pôle emploi

Stand: Mitte 2015, Quelle: Pôle emploi

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c) Sperrfristen / Verzögerung der Auszahlung

• Tag 1: Arbeitslosmeldung in Frankreich• 7 Tage: Wartefrist bis Anspruchseröffnung• x Tage: nicht aufgebrauchter Urlaubsanspruch• bis zu 180 Tage: Abfindungs-Zeitraum• (bei Licenciement économique: 75-Tage-Regel)

• maximale Verzögerung der Auszahlung• unter Wahrung des Gesamt-Anspruchs von X Monaten

d) Die Anrechnung von Abfindungen auf frz. ALG nach frz. Recht

• L’indemnité de licenciement ne peut être inférieure à un cinquième de mois de salaire par année d’ancienneté, auquel s’ajoutent deux quinzièmes de mois par année au-delà de 10 ans d’ancienneté. Ces dispositions figurent à l’article R. 1234-2 du Code du travail, dans sa rédaction issue du décret 2008-715 du 18 juillet 2008; elles sont applicables aux licenciements notifiés à compter de la date d’entrée en vigueur de ce décret, soit à compter du 20 juillet 2008.

• Pour un salaire de référence de 1 500 € et une ancienneté de 5 ans,

l’indemnité due est : 1 500 € / 5 = 300 € ; 300 € x 5 ans = 1 500 €

• Pour un même salaire de référence et une ancienneté de 12 ans, l’indemnité due est : 1 500 € / 5 = 300 € ; 300 € x 12 ans = 3 600 € ; (1 500 € x 2) /15 = 200 € ; 200 € x 2 ans = 400 €

• Toutes indemnités perçues au delà de ce cadre légal entre dans le fameux décalage de 75 jours…

Tag 1 der Arbeitslosigkeit

7 Tage generelle Sperrfrist

X Tage Urlaubs-Anspruch

bis zu 180 Tage Abfindungs-Zeitraum

Stand: 2015, Quelle: Pôle emploi

Stand: Juni 2015; Quelle: Pôle emploi

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FIN DE

DROITS

EXAMEN EN VUE

D’UN

RECHARGEMENT

DES DROITS

FCT FCT FCTIDE Reprise de

l’ancien droit Reprise de

l’ancien droit

Arbeitslosmeldung für Grenzgänger

e) Hinzuverdienste

Dienstleistungen – Arbeitslosengeld

Vollzeit / Teilzeitarbeit / Mini Job / Midi Jobs

• Ein Hinzuverdienst ist möglich. Arbeitslosengeld wird kumuliert:Allocation de retour à l’emploi + Gehalt

• Erklärung: Monatliche Rückmeldung + Kopie Lohnabrechnung abgeben

Quelle: Pôle emploi

f) Anspruchsdauer und Erneuerung der Ansprüche nach französischem Recht

Conditions pour bénéficier d’une reprise de droits

Nouveaute depuis 2014 :

• Justifier d’un reliquat de droits non épuisés

(délai déchéance : 3 ans + durée des droits)• Être en chômage involontaire

• Dépôt d’une demande de reprise en cas de cessation d’indemnisation

pendant 3 mois consécutifs (à défaut, suspension des paiements). La demande de reprise doit être accompagnée des justificatifs nécessaires (AE notamment).

Après chaque perte d’emploi, une reprise de droits est effectuée :Exemple 1

L’allocataire bénéficie d’une ouverture de droits pour 24 mois.A l’issue de chaque fin de contrat de travail, il bénéficie d’une reprise de son droit AREnon épuisé, jusqu’à sa fin de droits.

Travail ARE Travail ARE Travail ARE

10 mois 6 mois 10 mois 2 mois 4 mois

Stand 2015, Quelle: Pôle emploi

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1.3. Sonderfälle

a) Aufhebungsvertrag

Das Thema „Aufhebungsvertrag“ für Grenzgänger ist ein rechtlich komplexer Sach-verhalt, zu dem die Grenzgänger-Berater bei der Arbeitskammer, das CRD und auchdie Arbeitsverwaltungen individuell informieren und beraten.

Zur betriebsbedingten Aufhebung des Arbeitsvertrags hat die Grenzgänger Taskforceeine Information für Grenzgänger veröffentlicht (siehe Gutachten zum Aufhebungs-vertrag, www.tf-grenzgaenger.eu/loesungen).

5. Angaben zur Beendigung des Beschäftigungs-/Arbeitsverhältnisses (Angaben sind auch erforderlich, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wurde.)

5.1 Das Arbeitsverhältnis wurde gekündigt/beendet zum

durch den Arbeitgeber

kraft Gesetzes oder Tarif-vertrag (z.B. Ausbildung)

einen Aufhebungsvertrag, Arbeitgeber hätte ansonsten nicht oder nicht zum selben Zeitpunkt gekündigt

einen Aufhebungsvertrag, Arbeitgeber hätte ansonsten zum selben Zeitpunkt gekündigt

die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer, Arbeitgeber hätte ansonsten nicht oder nicht zum selben Zeitpunkt bekündigt

die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer, Arbeitgeber hätte ansonsten zum selben Zeitpunkt bekündigt

Wenn durch den Arbeitgeber:Es handelt sich um eine betriebsbedingte Kündigung gem. § 1 a KSchG mit Abfindungsangebot bzw. hätte der Arbeitgeber betriebsbedingt gekündigt, wenn er die Kündigung ausgesprochen hätte: Hinweis: Im Kündigungsschreiben muss angegeben sein, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt wird

und die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer bei Verstreichen lassen der Klagefrist eine Abfindung beanspruchen kann.Ja Nein

Die Arbeitnehmerin/Der Arbeitnehmer hat Kündigungsschutzklage innerhalb der Frist gem. § 4 KSchG erhoben.Ja Nein Unbekannt

Vertragswidriges Verhalten der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers war Anlass.Ja Nein

5.2 Das Arbeitsverhältnis war befristet Ja Nein zweckbefristet

5.3 Es handelt sich um eine unwiderrufliche Freistellung durch den Arbeitgeber mit tatsächlicher Weiterzahlung des Arbeitsentgelts

Ja Nein

Wenn ja: Die Freistellung erfolgte einvernehmlich ab

5.4 Ende des Beschäftigungsverhältnisses am

Arbeitsbescheinigung international

Abbildung: Arbeitsbescheinigung international – Angaben zur Beendigung des Arbeitsvertrags

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Auf PD U1:

Arbeitslosmeldung für Grenzgänger

3. Grund für Beendigung der Erwerbstätigkeit

� 3.1 Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den/die

Arbeitgeber/in

� 3.2 Beendigung des Vertrags in beiderseitigem Einvernehmen

� 3.3 Entlassung aus disziplinarischen Gründen

� 3.4 Kündigung durch den/die Arbeitnehmer/in

� 3.5 Auslaufen des Vertrags

� 3.6 Betriebsbedingte Kündigung

� 3.7 Sonstiger Grund (Beschäftigung)

� 3.8 Sonstiger Grund (selbstständige Erwerbstätigkeit)

Abbildung: PD U1 – Gründe zur Beendigung des Arbeitsvertrags

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b) Aussteuerung

Sonderfall:

• Arbeitsvertrag besteht noch• ggf. ist das Krankengeld ausgelaufen• Keine Gehaltszahlungen• ggf. läuft bereits ein Rentenantrag

Dann erhalten Sie deutsches Arbeitslosengeld:• Antragstellung bei der Arbeitsagentur

Weitere Informationen finden Sie hierzu im Grenzgänger-Ratgeber der Arbeitskammer.

c) Insolvenz

Im Falle einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers wenden Sie sich bitte an Ihren Insolvenz-verwalter, siehe auch Merkblatt 10.

d) Der umgekehrte Sonderfall:

Saarländischer oder rheinland-pfälzischer Grenzgänger arbeitet in Lothringen

Sie wohnen in Deutschland und haben in Frankreich gearbeitet?

Dann müssen Sie Ihre PD U1-Bescheinigung in Frankreich beantragen!

Ihr Arbeitsverhältnis in Frankreich endet:

Beantragen Sie bitte mit der „Attestation Pôle emploi“ Ihr PD U1 bei der DIRECCTE

1. Die „Attestation Pôle emploi“ (= Arbeitsbescheinigung) müssen Sie, sobald sie vom Arbeitgeber ausgefüllt wurde, an die DIRECCTE (www.direccte.gouv.fr) in Metz senden (Direction régionale des entreprises, de la concurrence, de la consommation, du travail et de l'emploi):

DIRECCTE

32, rue André MalrauxF-57046 METZ cedex 1Tel. 0033 387 56 54 13

2. Das PD U1 wird Ihnen dann automatisch erstellt und per Post zugeschickt.

3. Das PD U1 und die Kopie der „Attestation Pôle emploi“ geben Sie persönlich beider Arbeitsagentur in Ihrem Wohnort ab. Auf dieser Basis wird Ihr deutsches Arbeits-losengeld berechnet.

4. Adressen Ihrer zuständigen Wohnort-Agentur: www.arbeitsagentur.de/saarlandoder www.arbeitsagentur.de/pirmasens (siehe auch Merkblatt 20).

5. Persönliche Arbeitslosmeldung bei Ihrer Agentur für Arbeit entsprechend der deutschen Voraussetzungen (siehe Merkblatt 1, www.arbeitsagentur.de).

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1.4.: Espace Personel

Ihr persönliches Nutzerprofil bei Pôle emploi: So verwalten Sie Ihre Daten bequem selbst:

Ihr „Espace Personnel“ verhilft Ihnen dazu, alle bürokratischen Aspekte hinsichtlich des Arbeitslosengelds und der fachlichen Aspekte Richtung Pôle emploi bequem von zuhaus aus zu erledigen, ohne dass Sie jedes Mal persönlich zur Pôle emploi-Agentur gehen müssen.

Besonders wichtig ist die monatliche Rückmeldung Ihrer Bewerbungs-Aktivitäten. Sie müssen angeben, ob Sie gearbeitet oder hinzuverdient haben, ob Sie krank waren und ob Sie immer noch arbeitssuchend sind. Dies ist die Voraussetzung für die Anweisung Ihres französischen Arbeitslosengeldes auf Ihr französisches Konto.

• Stellensuche• Stellenangebote per E-Mail bekommen• Arbeitsmarktinformationen• Stellensuche im Ausland

• CV veröffentlichen• Vermittlungsvorschläge• Online Bewerbungen

• Bescheinigungen ausdrucken

• Änderungen Ihrer Situation melden

• Monatlicher Meldungskalender

• Meine persönlichen Daten• Meine letzten Briefe

(lesen und ausdrucken)• Online Bewerbungen

• Meine Zahlungen• Mein „Antrag auf

Leistungen“• Bankverbindung

ändern

Arbeitslosmeldung für Grenzgänger

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Teil 2: Bewerbung und Arbeitssuche für Grenzgänger

Für die Bewerbung in den Ländern der Großregion können Sie bereits auf mehrereVeröffentlichungen und Ratgeber zurückgreifen. Wir empfehlen die EURES-Ratgeber„Travailler en Allemagne“ und „Jobsuche in der Großregion“, die Sie auf den Webseitender Agentur für Arbeit Saarland finden: www.arbeitsagentur.de/saarland > Bürgerinnenund Bürger > Arbeiten in der Grenzregion

Generell haben Sie die Möglichkeit, sich über das Portal der Agentur für Arbeit in derwww.jobboerse.arbeitsagentur.de für den deutschen Arbeitsmarkt verfügbar zumachen, Ihr Bewerberprofil zu veröffentlichen, und sich über Stellenangebote zu infor-mieren. Auch finden Sie auf www.arbeitsagentur.de/saarland die weiteren Ansprech-partner im BiZ, bei der Familienkasse und den anderen Fachabteilungen der Agenturfür Arbeit samt Öffnungszeiten und Kontaktdaten.

Falls in Ihrem Umfeld junge Leute auf der Suche nach (grenzüberschreitender) Aus-bildung, Dualem Studium oder Studium in Deutschland sind, können Sie gerne unserenAusbildungs-Ratgeber für junge Bewerber aus Frankreich herunterladen:

Siehe EURES-Portal der Agentur für Arbeit Saarland: www.arbeitsagentur.de/saarland > Bürgerinnen und Bürger > Arbeiten in derGrenzregion

Zielorientierte Bewerbung: aktiv + reaktiv

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a) Stellenangebote finden

Stellenangebote für das Saarland und die Westpfalz finden Sie hauptsächlich über dieJobbörse der Arbeitsagentur, hier können Sie Stellenangebote nach Berufsbezeich-nungen, Branche und Spezialwissen in den einzelnen Städten oder in den Bundes-ländern finden, und einen generellen Überblick über den Arbeitsmarkt erhalten: www.jobboerse.arbeitsagentur.de

Daneben sind ergänzend die Stellenangebote der Saarbrücker Zeitung und Rheinpfalzzu sichten, die Sie über www.saarbruecker-zeitung.stellenanzeigen.de undwww.job.rheinpfalz.de aufrufen können. Dort können Sie übrigens auch kostengünstigeStellengesuche schalten, um das Interesse der Arbeitgeber zu wecken.

b) Jobmessen

Eine weitere gute Möglichkeit, um initiativ auf Arbeitgeber zuzugehen, bieten die zahl-reichen Messen und Jobmessen im Saarland, in Rheinland-Pfalz und in derGroßregion. Deren Firmenverzeichnisse sind oft das ganze Jahr über online und erlau-ben so die direkte Kontaktierung der Personalverantwortlichen per Telefon oder Mail.

www.jobmesse-sb.de www.abi-was-dann.infowww.moovijob.com www.saarmesse.de

Bewerbung und Arbeitssuche für Grenzgänger

Abbildung: Jobmesse in Luxemburg, März 2015

Bewerbung und Arbeitssuche für Grenzgänger

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c) Grenzüberschreitender Vermittlungs-Service von Pôle emploi und

Agentur für Arbeit

Möchten Sie gezielt die Beratungs- und Vermittlungsangebote des Grenzüberschrei-tenden Vermittlungs-Service von Pôle emploi und Agentur für Arbeit in Anspruch neh-men, so können Sie sich gerne dafür anmelden. Regelmäßig finden dazu bei Pôleemploi und Arbeitsagentur Grenzgänger-Veranstaltungen statt. Oder Sie sagen IhremVermittler bei Pôle emploi Bescheid.

Termine, Tipps und Ansprechpartner:

Siehe EURES-Portal der Agentur für Arbeit Saarland:

www.arbeitsagentur.de/saarland > Bürgerinnen und Bürger > Arbeiten in derGrenzregion

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Moselle

Beratungsorte des Grenzüberschreitenden Vermittlungs-Services

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Folgende Dienstleistungen hält der Grenzüberschreitende Vermittlungs-Service

für Sie bereit:

• Aufnahme des Bewerberprofils von deutschen und französischen Grenzgängern aus Frankreich.

• Persönliche Beratung über die Arbeitsmarktsituation und Beschäftigungsmöglichkeiten.

• Vorschlag von geeigneten Stellenangeboten in der Grenzregion entsprechend der Bewerberwünsche.

• Unterstützung der Bewerbungsbemühungen, zum Beispiel:

– bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen,– durch Bewerbungstrainings,– bei der Eignungsfeststellung,– durch Qualifizierungsmaßnahmen.

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Abbildung: Jobmesse in Luxemburg, Oktober 2015

Bewerbung und Arbeitssuche für Grenzgänger

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d) Gute Bewerbungs-Unterlagen:

www.arbeitsagentur.de > Bewerbungsunterlagen

www.europass-info.de > Europass CV, europäischer Lebenslauf

www.staufenbiel.de > Online Bewerbungs-Trainer

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Bewerbung und Arbeitssuche für Grenzgänger

MusterfirmaMusterstr. 1111111 Musterstadt

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H E R M I N E M U S T E RA S S . J U R .

Musterstraße 2 11111 Musterstadt Telefon: 00000

E-Mail : [email protected] _________________________________________________________________

Lebenslauf

Persönliche Daten Geboren am 20. Januar 1985 in Münster Ledig Deutsche Staatsangehörigkeit

Berufliche Zielsetzung Einstieg in renommierte Anwaltskanzlei oder Rechtsabteilung als Anwältin oder Legal Counsel

Kurzprofil Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg i. B.,Abschluss 1. Staatsexamen (Note 8,50 Punkte)

Referendariat in Niedersachsen, Abschluss 2. Staatsexamen (Note 8,76 Punkte)

Praktikum bei Anwaltskanzlei Schultz & Partner in Oldenburg

Gute Kenntnisse im allgemeinen Zivilrecht und besonderen Verwaltungsrecht

Selbstständiger, sicherer und termintreuer Arbeitsstil

Hervorragende Office- und Datev-Kenntnisse

Verhandlungssicheres Englisch

Beispiele für gelungene Bewerbungsunterlagen

Quellen: EURES, www.myjobfair.de

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Gruppeninformationen für Grenzgänger

Hinweis: Bitte beantragen Sie rechtzeitig Ihre Carte Vitale bei der französischenKrankenkasse CPAM in Ihrem Wohnort. Das hierfür notwendige „Grenzgänger-Formular“ S1 erhalten Sie bei Ihrer deutschen gesetzlichen Krankenkasse. Die Carte

Vitale-Nummer ist Voraussetzung für den Leistungsbezug in Frankreich!

Am Tag 1 nach der Beendigung des Arbeitsvertrages müssen Sie sich online bei Pôle

emploi arbeitslos melden auf www.pole-emploi.fr !

Sie sind Grenzgänger und müssen sich arbeitslos melden? Benötigen Sie Informatio-nen zur Arbeitssuche in Deutschland? Haben Sie Fragen zum Thema PD U1 oder zumArbeitslosengeld in Frankreich? Und suchen wieder eine Tätigkeit als Grenzgängerin Deutschland?

Die Veranstaltungen für Grenzgänger finden in Kooperation Pôle emploi Lothringenstatt und sollen Ihnen die Orientierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt erleich-

tern, konkrete Hilfestellungen für die Arbeitssuche im Saarland vermitteln und Ihnendie Gelegenheit geben, um Ihre Fragen zu Grenzgänger-Status und Arbeitslosigkeit

zu klären.

Termine in Saarbrücken

im Raum G1 / BiZ:

Jeden 2. Dienstag im Monat

Genaue Termine siehe:www.arbeitsagentur.de/saarland

Kontakt:

Agentur für Arbeit SaarlandHafenstraße 1866111 Saarbrücken

EURES-Berater: Achim DürschmidTel.: 0049 (0) 681 944 [email protected]

Termine in Saarlouis

im Gruppenraum / BiZ:

Jeden 2. Montag im Monat

Genaue Termine siehe:www.arbeitsagentur.de/saarland

Kontakt:

Agentur für Arbeit SaarlandLudwigstraße 1066740 Saarlouis

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Weitere Beratungsstellen und nützliche Adressen für Grenzgänger

Krankenkassen

AOK Rheinland-Pfalz / Saarland

die GesundheitskasseHalbergstraße 166121 SaarbrückenTel.: 0049 (0) 681 6001-0Fax: 0049 (0) 681 6001-550E-Mail: [email protected]

Arbeitskammer des Saarlandes

Haus der BeratungTrierer Straße 22Tel.: 0049 (0) 681 4005-200-100-150Grenzgänger:

Tel.: 0049 (0) 681 4005-224Fax: 0049 (0) 681 4005-205E-Mail: [email protected]

Rententräger

Deutsche Rentenversicherung Bund

Geschäftsstelle SaarbrückenMartin-Luther-Straße 2-466111 SaarbrückenTel.: 0049 (0) 681 3093-0 oder

0800 1000 480 70Fax: 0049 (0) 681 3093-199www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Finanzämter im Saarland

Finanzamt Saarbrücken

Am Stadtgraben 2-466111 SaarbrückenTel.: 0049 (0) 681 3000-0Fax: 0049 (0) 681 3000-329E-Mail: [email protected]

Finanzamt Saarlouis

Gaswerkweg 2566740 SaarlouisTel.: 0049 (0) 6831 449-0Fax: 0049 (0) 6831 449-397E-Mail: [email protected]

Kindergeld-Info

Familienkasse

(zuständig für Rheinland-Pfalz, Saarland, Lux, B, NL)Fax: 0049 (0) 681 944 910 5324Tel.: 0800 45555 20 (bundesweit – Fragen zum Kindergeldantrag)Tel.: 0800 45555 33 (bundesweit – autom. Ansage der Zahlungstermine)Tel.: 0911 12031011(für Anrufer aus dem Ausland)Service von A-Z – Geldleistungen – KindergeldE-Mail: Familienkasse-Saarbruecken@arbeitsagentur.dewww.arbeitsagentur.de

Familienkasse (zuständig für GG Frankreich) Baden-Württemberg WestWeingartenstraße 377654 OffenburgTel.: 0049 (0) 781 9393 606Fax: 0049 (0) 781 9393 697E-Mail: [email protected]

Centres des Impôts

Centre des Impôts

71, rue Clemenceau 57200 Sarreguemines Tel.: 0033 (0) 3 87 95 14 88

Centre des Impôts

20, rue du Lac 57500 Saint-Avold Tel.: 0033 (0) 3 87 29 26 70

Centre des Impôts

1, rue Félix Barth57600 ForbachTel.: 0033 (0) 3 87 29 34 97

Beratung für

französische

Bürger

Richtung

Deutschland

MOSA:

Maison de

l´Allemagne

12, place Robert Schumann57600 Forbachwww.mosa-forbach.fr

CRD / Centre de Ressources et de

Documention (Dokumentationszentrum)

von EURES

CRD EURES / Frontaliers Lorraine

2, rue Augustin Fresnel F-57082 Metz - TechnopôleTel.: 0033 3 87 20 40 91Fax: 0033 3 87 21 06 88E-Mail: [email protected]

Caisses d’Assurance-Maladie

www.ameli.fr

Caisse Primaire d’Assurance-Maladie (CPAM)2, rue de l’Ecole57217 Sarreguemines CedexTel.: 08 11 70 36 46 *

Caisse Primaire d’Assurance-Maladie (CPAM)65, avenue Saint Rémy57606 Forbach CedexTel.: 08 11 70 36 46 *

* Diese Tel.nummer sind nur von Frankreich aus wählbar

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Jobsuche in der Großregion

Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz

Ein interkultureller EURES-Ratgeber

Arbeitssuche /Stellenvermittlung

sozialen Themen

Arbeitgebern

Arbeit findenin der Großregion

Weitere EURES-Veröffentlichungen

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EURES – Checklistfür die erfolgreiche Bewerbung in SaarLorLux und Europa!

� Bewerbungsunterlagen international verwendbar? Europass CV / Kurzprofil in Zielsprache?

� Per e­Mail verfügbar? Größe angepasst (< 1 MB, PDF)?

� Falls notwendig: Diplom in Gesundheits­ u.a. geschützten­Berufen anerkannt? www.men.public.lu – www.anabin.de – www.enic­naric.net

� Falls notwendig: Sprachkenntnisse realistisch eingeschätzt?

� Falls notwendig: Sprachkurs über KursNET + VHS + Sprachschulen gefunden?

� Falls vorhanden: Auslandserfahrungen, Mehrsprachigkeit u.a. angemessen hervorgehoben?

� Bewerberprofil in Internet­Portalen hinterlegt? arbeitsagentur.de, moovijob.com, eures.eu, xing.de, viadeo.fr

� Mobilität geklärt? Geografische Eingrenzung des Arbeitsorts, Erreichbarkeit, Fahrtzeit?

� EURES­Berater/in in Zielland kontaktiert? CV übersendet? Vor­Ort­Termin?

� Personaldienstleister (Personalberatungen, Zeitarbeitsfirmen, Vermittlungsdienste, AHKs etc.) eingeschaltet?

� Stellanangebots­Check in Zeitungen (Lux. Wort, Rep. Lorrain, SZ, Trierischer Volksfreund...)

� Stellenangebots­Check in Job­Portalen (arbeitsagentur.de, jobfinder.lu, eures.eu…)

� Initiativ­Suche: Aufbau einer Zielgruppe relevanter Unternehmen (IHK, Fedil, AHK, apec.fr…)

� Besuch von Jobmessen, Absolventenmessen, Karriere­Tagen?

� Erstkontakt persönlich bzw. per Telefon / Internet, entsprechende Ausrichtung der Bewerbung

� Bei europaweiter Arbeitssuche + ALG­1­Bezug: PD U 2 / Arbeitssuche in Zielland?

� Bei erfolgreichem Vorstellungsgespräch: Arbeitsaufnahme im Ausland: Formalitäten:

� Lohnsteuerkarte Ausland bzw. Freistellungsau�rag bei Finanzamt beantragen � Anmeldung Sozialversicherung (KV, RV, ALO­V) über Arbeitgeber� bei Grenzgängern: Formular S1 von ausländischer KV bei heimischer KV einreichen� evtl. bei ausländischer Familienkasse Kindergeld beantragen� bei Bedarf arbeitsmedizinisches Gutachten bei Amtsarzt veranlassen (Arbeitgeber?)� bei heimischen Ins�tu�onen Informa�on einholen (Finanzämter, KV, RV, ALO­V)

Weitere Beratung: www.arbeitsagentur.de/saarland > Bürger > Arbeiten in der Grenzregion

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EURES-BeraterInnen Region Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz

Wertvolle Kontakte

Für Fragen zum Thema der Arbeitssuche /Stellenvermittlung im Nachbarland:

Saarland

Achim Dürschmid – Agentur für Arbeit Saarland Tel.: +49 (0)681 944 78 01 [email protected]

Lothringen

Marie-Christine Romang – Pôle emploi SarregueminesTel.: +33 (0)3 87 26 26 61ou 3949 depuis la [email protected]

Pascal Thil – Pôle emploi Saint-AvoldTel.: +33 (0)3 87 93 80 14 ou 3949 depuis la [email protected]

Rheinland-Pfalz

Silvia Heringer – Agentur fu r Arbeit PirmasensTel.: +49 (0)6331 14 73 16 [email protected]

Hanna Theresa Kunze – Agentur fu r Arbeit TrierTel.: +49 (0)651 205 [email protected]

Katharina Thielen – Agentur fu r Arbeit TrierTel.: +49 (0)651 205 [email protected]

Weitere EURES-Berater auf www.eures.europa.eu

Für Fragen zu sozialen Themen im Nachbarland

(Besteuerung, soziale Sicherheit, Familienleistungen,

Arbeitsbedingungen…):

Saarland

Thomas Schulz – DGB Rheinland-Pfalz/SaarlandTel.: +49 (0)681 [email protected]

Lothringen

Brigitte Stein – Gewerkschaft CFTC MetzTel.: +33 (0)3 87 36 02 46, [email protected]

Mohammedi Lamine – Gewerkschaft CGT-Lorraine MetzTel.: +33 (0)3 87 51 88 76, [email protected]

Für Fragen von Arbeitgebern zum Nachbarland:

Saarland

Ingrid Lang – Vereinigung der SaarländischenUnternehmensverbände e.V. SaarbrückenTel.: +49 (0)681 [email protected]

Lothringen

Cécile Castro-Carrere – Arbeitgeberverband MEDEF-Moselle(Mouvement des Entreprises de France) MetzTel. : +33 (0)3 87 74 33 65 [email protected]

EURES-Stand bei der Jobmesse von Pôle emploi in Creutzwald