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Jahresbericht zum 31. Dezember 2012. Deka-EuroFlex Plus Ein Investmentfonds gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen. Deka International S.A.

Jahresbericht zum 31. Dezember 2012. Deka …...2012 bis zum 31. Dezember 2012. Im Kalenderjahr 2012 prägten starke Schwankungen weiterhin das Geschehen an den Finanzmärkten, wobei

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Page 1: Jahresbericht zum 31. Dezember 2012. Deka …...2012 bis zum 31. Dezember 2012. Im Kalenderjahr 2012 prägten starke Schwankungen weiterhin das Geschehen an den Finanzmärkten, wobei

Jahresbericht zum 31. Dezember 2012.Deka-EuroFlex Plus

Ein Investmentfonds gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen.

Deka International S.A.

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Bericht der Geschäftsführung.

Januar 2013

Sehr geehrte Anlegerinnen, sehr geehrte Anleger,

der vorliegende Jahresbericht informiert Sie über die Entwicklung Ihres Fonds Deka-EuroFlex Plus für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012.

Im Kalenderjahr 2012 prägten starke Schwankungen weiterhin das Geschehen an den Finanzmärkten, wobei sich insgesamt eine freundlichere Tendenz durchsetzen konnte. Schon zu Jahresbeginn hellte sich die Stimmung im Zuge umfangreicher Liquiditäts-maßnahmen der EZB auf. Gleichwohl blieb die Schuldenproblematik der bestimmende Faktor, sodass schwächere Signale im April und Mai eine Korrekturphase einleiteten. Ab Juni erholten sich die Aktien- und Kreditmärkte zwar erneut, enttäuschende Konjunkturindikatoren und die Beharrlichkeit der Schuldenkrise bildeten jedoch weiterhin ein schwieriges Umfeld. Die EZB kündigte im Sommer ein unbegrenztes Ankaufprogramm für Staatsanleihen europäischer Krisenländer an, was in der zweiten Jahreshälfte maßgeblich zur Beruhigung der Finanzmärkte beitrug. Dennoch blieben Unsicherheitsfaktoren bestehen. So be- lastete zum Jahresende die drohende „fiskalische Klippe“ in den USA zwischenzeitlich die Anlegerstimmung.

An den Rentenmärkten verlief die Entwicklung uneinheitlich. In der ersten Berichtshälfte tendierten die Renditen deutscher Bundesanleihen sowie von US-Staatspapieren zunächst seitwärts, ehe im Frühjahr die Risikoaversion der Anleger für neue Rendite-tiefstände sorgte. Die Ankündigungen der EZB führten in der Folge wieder zu einer gewissen Entspannung auf der Rentenseite.

Die Aktienmärkte konnten per saldo spürbar zulegen. Von Januar bis März waren erfreuliche Kursgewinne zu konstatieren, die jedoch durch eine Korrektur im April und Mai weitgehend aufgezehrt wurde. Ab Juni verzeichneten die Börsen dann wieder kräftige Zuwächse.

In diesem Marktumfeld verzeichnete Ihr Fonds Deka-EuroFlex Plus eine Wertentwicklung von plus 17,0 Prozent (Anteilklasse CF) bzw. plus 16,8 Prozent (Anteilklasse TF). Gerne nehmen wir die Gelegenheit zum Anlass, um Ihnen für das uns entgegen- gebrachte Vertrauen zu danken.

Ferner möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Änderungen der Vertragsbedingungen des Sondervermögens sowie sonstige wichtige Informationen an die Anteilinhaber im Internet unter www.deka.de bekannt gemacht werden. Darüber hinaus finden Sie dort ein weitergehendes Informations-Angebot rund um das Thema „Investmentfonds“ sowie monatlich aktuelle Zahlen und Fakten zu Ihren Fonds.

Mit freundlichen Grüßen

Deka International S.A.

Die Geschäftsführung

Holger Hildebrandt Eugen Lehnertz

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Entwicklung der Kapitalmärkte 5

Tätigkeitsbericht 8

Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2012 10

Erläuterungen zum Bericht 14

Prüfungsvermerk 16

Besteuerung der Erträge 18

Informationen der Verwaltung 29

Ihre Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe 30

Inhalt.

Der Erwerb von Anteilen darf nur auf der Grundlage des aktuellen Verkaufs­prospekts, dem der letzte Jahresbericht und gegebenenfalls der letzte Halbjahres­bericht beigefügt sind, erfolgen.

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Talsohle in Euroland durchschritten?

Die Konjunkturdaten in Euroland haben sich im ver-gangenen Jahr zwar verbessert, verblieben aber noch im rezessiven Bereich. Zudem verdichtete sich der Eindruck, dass ein etwaiger Staatsbankrott Griechenlands inzwischen seinen Schrecken zum großen Teil verloren hat. Insbesondere bei den Unternehmen ergab sich kein erneuter Vertrauens-verlust. Rettungsinstrumente wie EFSF und ESM sowie Aktivitäten der EZB und des IWF scheinen hier eine erfolgreiche Brandmauer gegen Anste-ckungseffekte gebildet zu haben. Für das Gesamt-jahr 2012 ist mit einem leichten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu rechnen, Euroland verbleibt damit in einer milden Rezession.

In den Euro-Peripherieländern standen weiterhin harte Sparanstrengungen im Vordergrund, begleitet von einer steigenden Arbeitslosenquote, einem rückläufigen privaten Konsum und problematischen Refinanzierungsbedingungen, die den Konjunktur-rückgang gegenwärtig noch verstärken. Auch in Deutschland gab es konjunkturelle Warnsignale, jedoch mit geringerer Intensität. In einzelnen Euro-Peripherieländern mehrten sich im Betrachtungs-zeitraum hingegen bedenklich stimmende Daten. Spanien verzeichnete mit zeitweise über 25 Prozent Arbeitslosigkeit die höchste Quote von allen EU-Ländern. Der rückläufige private Konsum auf der iberischen Halbinsel erhielt durch eine Mehrwert-steuererhöhung Anfang September noch einen zusätzlichen Dämpfer. Mit Blick auf die Konsolidie-rungsbemühungen Portugals und Irlands ergaben sich dagegen erfreuliche Nachrichten. Während Portugal die Reformbestrebungen dynamisch vor-antreibt, überzeugte die irische Regierung die Anle-ger mit ihrem Sanierungsprozess, in dessen Folge Irland bereits wieder eigene Anleihe-Emissionen auf vertretbarem Renditeniveau platzieren konnte. Zu einem weiteren Sorgenkind entwickelt sich ande-rerseits Zypern, dessen Schuldentragfähigkeit vor allem aufgrund des stark im benachbarten Krisen-staat Griechenland engagierten Bankensektors ebenfalls erschöpft zu sein scheint.

Die neuen Lösungsansätze zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise, die seit Ende Juni auf den EU-Gipfeltreffen regelmäßig zur Sprache kamen, ver-mochten insgesamt zu einer Beruhigung der Finanz-märkte beizutragen. Unabhängig von der Qualität der einzelnen Ergebnisse honorierten die Anleger, dass nach einer gewissen Stagnationsphase wieder konstruktive Impulse vom Krisenmanagement der Euro-Staaten ausgehen. Weitere ermutigende Signale sendete die Politik. So stimmten von 27 EU-

Staaten 25 dem von Deutschland initiierten Fiskal-pakt zu, der u. a. eine „Schuldenbremse“ vorsieht und damit einen wichtigen Schritt in Richtung einer strengeren Haushaltsdisziplin im Euro-Gebiet dar-stellt. Es gilt als sicher, dass – ähnlich wie in den USA die Fed – die EZB weiterhin einen Kurs der quanti-tativen Lockerung in der Geldpolitik verfolgen wird. Zudem wurde der Leitzins im Juli auf 0,75 Prozent reduziert.

Nominaler Notenbankzins Euroland vs. USA

in %

Quelle: Bloomberg

‡ USA (Fed) ‡ Euroland (EZB)

2007

2008

20090

1

2

3

4

5

6

2010

2011

2012

Im Dezember lag die Inflationsrate in der Eurozone geschätzt bei 2,2 Prozent und damit noch knapp oberhalb des Inflationsziels von 2 Prozent. Dessen ungeachtet bekräftigte die EZB ein unbefristetes Anleiheankaufprogramm auf den Weg bringen zu wollen, um kriselnden Euro-Staaten Luft zu ver-schaffen. Der Ankauf der Staatspapiere ist aller-dings nur für bereits unter den Rettungsschirm ge-schlüpfte Länder möglich und wird ausschließlich auf dem Sekundärmarkt stattfinden. Die Bekämp-fung der Inflation tritt damit erst einmal in den Hintergrund.

In den USA zeichnete sich am aktuellen Rand das Bild einer nachlassenden gesamtwirtschaftlichen Dynamik ab. Die größte Volkswirtschaft der Welt präsentierte sich zunächst in stabiler Verfassung. Gute Unternehmensgewinne und tendenziell leicht verbesserte Arbeitsmarktdaten gaben Hoffnung auf ein solides Wirtschaftswachstum. Jedoch blieben gegen Ende des Berichtszeitraums die Indikatoren wieder hinter den Erwartungen zurück. Das US-Bruttoinlandsprodukt stieg im dritten Quartal 2012 im Vergleich zum zweiten zwar wieder an, begleitet allerdings von einer sinkenden Industrieproduktion. Das Verbrauchervertrauen sowie die Zahlen zu den Auftragseingängen zeigten Erholungstendenzen,

Entwicklung der Kapitalmärkte.

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die persönlichen Einkommen der privaten Haushalte stagnierten hingegen. Überraschend waren die re-lativ geringen Auswirkungen des Hurrikans „Sandy“ auf den Arbeitsmarkt: Die Anzahl der Beschäftigten stieg zuletzt stärker als erwartet, die Arbeitslosen-quote lag im Dezember bei 7,8 Prozent.

Der wirtschaftliche Ausblick war indes über weite Strecken von Unsicherheiten über die weitere US- Finanzpolitik geprägt. Zwar zeigten sich die inter-nationalen Finanzmärkte erleichtert über den buch-stäblich im letzten Moment erreichten Minimal-konsens im Fiskalstreit, da ansonsten die auslaufenden Steuer erleichterungen sowie automatischen Aus-gabenkürzungen des Staates eine Belastung für die US-amerikanische Wirtschaft bedeutet hätten. Ein erneutes Zusteuern auf die sog. „fiskalische Klippe“ könnte schon bald anstehen, wenn die Anhebung der Staatsschuldengrenze neu verhandelt werden muss. Mit der Wiederwahl von Obama zum US- Präsidenten ist zumindest von Regierungsseite mit Kontinuität zu rechnen.

Die Wirtschaft in Deutschland präsentierte sich in robuster Verfassung, wenngleich die Stimmung litt. So gab der ifo-Geschäftsklimaindex deutlich nach, konnte sich jedoch im letzten Quartal wieder er-holen. Ein spürbarer Rückgang zeichnete sich für das vierte Quartal bei der Produktionstätigkeit (im produzierenden Gewerbe) ab. Insbesondere die Schwächesignale der Weltwirtschaft und anhal-tende Probleme rund um die Euro-Schuldenkrise lassen Unternehmen bei Neuinvestitionen zögern. Einmal mehr erwies sich vor diesem Hintergrund der Export als Wachstumsmotor für die deutsche Wirtschaft. Wachstumsdynamik ist primär von den Schwellenländern und den USA zu erwarten und sollte weiterhin der deutschen Exportwirtschaft zugutekommen, die vor allem von Ausfuhren in Länder außerhalb der EU in wachsendem Maße profitieren dürfte.

Auf der Währungsseite spiegelte der Euro-Kurs seis-mographisch den jeweiligen Diskussionsstand und die Nervosität der Anleger mit Blick auf die Schulden-krise wider. Gegenüber dem US-Dollar lag die Ein-heitswährung nach einem Hoch bei 1,35 US-Dollar je Euro im Februar 2012 (Tief: 1,20 US-Dollar im Juli 2012) zum Stichtag bei 1,32 US-Dollar.

Deutsche Aktien zeigen Stärke

Die Aktienmärkte wiesen auf Jahressicht weltweit hohe Schwankungen auf, das Gros der Börsenindizes verzeichnete jedoch kräftige Kurssteigerungen. Von

Unternehmensseite gab es über weite Strecken po-sitive Meldungen. Nicht zuletzt aufgrund der von den Notenbanken betriebenen Liquiditätsschwemme begann das Jahr 2012 an den Börsen mit einer Phase der Entspannung. Die Volatilität, die zu Beginn der Berichtsperiode auf sehr hohem Niveau lag, redu-zierte sich im Zeitablauf. Der Rückgang der Schwan-kungsbreite ist auch als ein indirekter Hinweis auf das wieder erstarkte Vertrauen der Marktteilnehmer in die Politik als Krisenmanager zu verstehen.

Weltbörsen im Vergleich

Index: 31.12.2011 = 100

12/1

1

02/1

2

04/1

2

06/1

2

08/1

2

10/1

2

12/1

280

90

100

110

120

130

Quelle: Bloomberg

‡ Dow Jones Industrial ‡ EURO STOXX 50‡ Nikkei 225

Die Aktienkurse in der Euro-Peripherie gerieten aller-dings im Betrachtungszeitraum phasenweise massiv unter Druck, hohe Tagesverluste prägten das Um-feld. Meldungen über Finanzierungsprobleme spa-nischer Provinzen verschärften die Nervosität. Italien und Spanien sahen sich zu befristeten Leerverkaufs-verboten gezwungen, infolgedessen musste auch der deutsche Aktienmarkt Verluste hinnehmen. Seit Anfang Juni waren jedoch erneut kräftige Kurszu-wächse zu konstatieren, u. a. nachdem die EZB dar-auf verwiesen hatte, alles Notwendige zum Erhalt des Euro tun zu wollen. Nach wichtigen politischen Entscheidungen auf europäischer Ebene im Sommer 2012 und dem generellen Eindruck, dass die Politik wieder stärker das Heft des Handelns übernommen hat, erhielten die Aktienbörsen Rückenwind und zogen bis Jahresende wieder kräftig an. Der für das Euro-Währungsgebiet repräsentative EURO STOXX 50 lag auf Jahressicht mit plus 13,8 Prozent in der Gewinnzone. Der deutsche Leitindex DAX 30 klet-terte im gleichen Zeitraum um bemerkenswerte 29,1 Prozent.

Gemessen am Dow Jones Industrial Average ver-zeichneten die großen Standardwerte in den USA ein Plus von 7,3 Prozent, der auf die Technologie-

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sparte konzentrierte Nasdaq Composite registrierte einen Zuwachs um 15,9 Prozent. Der marktbreite S&P 500 Index entwickelte sich mit plus 13,4 Pro-zent ebenfalls positiv.

In Japan sind die Exporte und die Industrieproduk-tion im Berichtszeitraum zurückgegangen, was sich negativ auf die Inlandsnachfrage und die Investitions-tätigkeit auswirkt. Zur Ankurbelung der Wirtschaft kamen bereits mehrfach Konjunkturprogramme zum Einsatz, zuletzt wurde ein Paket von rund elf Mrd. Euro geschnürt, um dem Arbeitsmarkt zu neuem Schwung zu verhelfen. Außerdem kündigte die japanische Zentralbank an, die geldpolitischen Zügel weiter zu lockern und das Programm zum Anleiheankauf deutlich aufzustocken. Weiterhin ist das Ziel, die stagnierende Wirtschaft mit öffent-lichen Infrastrukturprojekten aus der Deflations-spirale zu führen. Es bleibt abzuwarten, ob den Par-lamentswahlen im Dezember, bei denen die amtie-rende Regierung eine deutliche Niederlage verkraften musste, neue Impulse folgen. Zum Jahresbeginn setzte an der japanischen Börse zunächst eine kraft-volle Aufwärtsbewegung ein, in welcher bis Ende März die Wertentwicklung der europäischen und US-Börsen deutlich übertroffen wurde. Im weiteren Verlauf war jedoch wieder eine Gegenbewegung zu konstatieren, bevor im letzten Quartal neue Jah-reshöchststände erreicht werden konnten. Per saldo zeigten japanische Aktien mit plus 22,9 Prozent (Nikkei 225) im internationalen Vergleich eine über-durchschnittliche Wertentwicklung.

Leichte Entspannung am Anleihemarkt

Die europäischen Anleihemärkte wiesen im Zuge der Schuldenkrise erneut sehr unterschiedliche Ent-wicklungen auf. Die zum Teil desaströse Haushalts-situation in einigen südeuropäischen Ländern hielt die Märkte in Atem. Sogar der Bestand der Wäh-rungsunion wurde phasenweise kritisch hinterfragt. Die Erweiterung des Rettungsschirms und der Schul-denschnitt für private Gläubiger Griechenlands vermochten die Finanzmärkte in der ersten Berichts-hälfte nur kurzzeitig zu beruhigen.

Die Turbulenzen an den Finanzmärkten nutzten An-leger zur Flucht in als sicher geltende Anleihen bester Qualität (Investment Grade). In der Konse-quenz sanken die Renditen 10-jähriger Staatstitel auf historische Tiefstände von unter 1,2 Prozent bei Bundesanleihen bzw. 1,4 Prozent bei US-Treasuries. Zuletzt rentierten deutsche Staatstitel mit 10 Jahren Laufzeit bei 1,3 Prozent, US-Titel mit knapp 1,8 Pro-zent. Gemessen am eb.rexx Government Germany

verzeichneten deutsche Bundesanleihen per saldo eine Wertsteigerung um 2,2 Prozent.

In anderen Bereichen erreichten die Risikoprämien angesichts immer wieder aufkommender Zweifel am Reformeifer einzelner Euro-Peripherieländer neue Rekordhöhen. Spanische 10-jährige Bonds rentier-ten kurzzeitig mit 7,6 Prozent so hoch wie noch nie seit Einführung des Euro. Nach Ankündigung des Rückkaufprogramms der EZB für Schuldtitel finanz-schwacher Euroländer fielen die Zinssätze für Spa-nien und weitere Peripheriestaaten im September deutlich und stabilisierten sich bis zum Jahresende.

Rendite 10-jähriger StaatsanleihenUSA vs. Euroland

in %

‡ Euroland ‡ USA

0,5

1,0

1,5

2,0

2,5

3,0

Quelle: Bloomberg

12/1

1

02/1

2

04/1

2

06/1

2

08/1

2

10/1

2

12/1

2

Trotz der verstärkten Marktunsicherheit verzeichne-ten Unternehmensanleihen eine recht stabile, wenn auch von Schwankungen begleitete Entwicklung, wobei sich im zweiten Quartal 2012 die Lage bei höherverzinslichen Anleihen zwischenzeitlich ein-trübte und angesichts wachsender Marktnervosität höhere Risikoaufschläge verlangt wurden.

Die Entwicklung an den Aktien-, Kredit-, Devisen- und Rohstoffmärkten dürfte auch im Jahr 2013 bis auf Weiteres volatil bleiben. Zentral wird dabei sein, über Budgetdisziplin in der Euro-Peripherie und einer weltweiten finanziellen Stabilitätspolitik ins-besondere mit Blick auf die Bankenwelt neues Ver-trauen zu schaffen.

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Das Hauptziel des Fonds Deka-EuroFlex Plus besteht in der Erwirtschaftung einer die Euroland-Geld-marktsätze übertreffenden Rendite bei gleichzeitiger Inkaufnahme gewisser Bonitätsrisiken, jedoch unter Geringhaltung des Währungsrisikos. Der Fonds konzentriert sich bei seinen Anlagen auf sogenannte Asset Backed Securities (ABS), mit Forderungen be-sicherte Wertpapiere. Darüber hinaus können auch sonstige variabel verzinsliche Papiere sowie Anleihen mit geringen Zinsänderungsrisiken erworben wer-den. Die Anleihen weisen zum größten Teil eine gute bis sehr gute Kreditqualität (Investment Grade) auf. Es können jedoch auch Papiere mit schwächerer Bonitätsnote (Speculative Grade) erworben werden. Der Sitz der Emittenten unterliegt keiner regionalen Beschränkung. Die Anlage erfolgt weitgehend in Euro-denominierte oder gegen Euro gesicherte An-leihen.

Die Deka International S.A. Luxembourg garantiert, dass der Rücknahmepreis der Fondsanteile am 31. Dezember 2013 mindestens dem Wert des Rück-nahmepreises am 3. April 2009 (Anteilklasse CF: 23,16 Euro, Anteilklasse TF: 22,34 Euro) entspricht.

Deutlicher Wertzuwachs

Der Rückgang systemischer Risiken und die Suche nach Renditemöglichkeiten an den Kreditmärkten führten im Berichtszeitraum zu deutlich rückläufigen Risikoprämien (Spreads) am europäischen ABS-Markt.

Der Anteil an RMBS (Residential Mortgage Backed Securities) aus Kerneuropa und CMBS (Commercial Mortgage Backed Securities) wurde zugunsten von südeuropäischen ABS, Finanztiteln und Pfandbriefen sowie Verbriefungen aus Unternehmenskrediten (CLO, Collateralized Loan Obligation) reduziert. Da-rüber hinaus nahm der Deka-EuroFlex Plus im Berichtszeitraum in geringem Umfang an Neuemis-sionen von RMBS und Finanztiteln teil. Unter regio-nalen Gesichtspunkten favorisierte der Fonds Anlagen in Großbritannien, Deutschland, Frankreich und den Niederlanden. Mit Blick auf die Ratingklas-sen blieb der Anteil an Speculative Grade-Anlagen stabil. Die durchschnittliche Restlaufzeit wurde durch Reinvestments bzw. Tauschgeschäfte aktiv verlängert. Das Management setzte auf einen mit-telfristigen Rückgang der Renditeaufschläge am ABS-Markt.

Unter Risikogesichtspunkten zeigt die Fondspreis-entwicklung eine hohe Sensitivität gegenüber der Marktliquidität. Negative Mittelbewegungen in

Deka-EuroFlex PlusTätigkeitsbericht.

CB

A

Fondsstruktur Deka-EuroFlex Plus

Strukturierte Wertpapiere 95,2 %Festverzinsliche Anleihen 3,7 %Barreserve, Sonstiges 1,1 %

ABC

Wichtige Kennzahlen Deka­EuroFlex Plus

Performance* 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre

Anteilklasse CF 17,0% 15,7% 1,3%

Anteilklasse TF 16,8% 15,7% 1,1%

Gesamt-kosten quote

Anteilklasse CF 0,35%

Anteilklasse TF 0,54%

ISIN

Anteilklasse CF LU0192794724

Anteilklasse TF LU0140354605* p.a. / Berechnung nach BVI-Methode; die bisherige Wertentwicklung

ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung

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Deka-EuroFlex Plus

einer illiquiden Marktphase könnten den Abbau von Beständen zu Kursniveaus unter den Bewer-tungskursen erfordern. Mit Blick auf das Adressen-ausfallrisiko waren gut 5 Prozent des Fondsvermö-gens in Papieren aus dem spekulativen Segment (Speculative Grade-Rating) im Portfolio vertreten. Der Schwerpunkt des Fonds liegt auf variabel ver-zinslichen Wertpapieren ohne Zinsrisiko. Da die Mehrheit der den Wertpapieren zugrunde liegenden verbrieften Kredite jedoch ebenfalls variabel ver-zinslich ist, würde ein abrupter Anstieg des Zins- niveaus die Zahlungsfähigkeit von schwächeren Schuldnern beeinträchtigen. Das Sondervermögen investierte ausschließlich in Wertpapiere, die in Euro notieren, somit bestand kein Währungsrisiko. Der Fonds investiert in Papiere verschiedener Herkunfts-länder und unterliegt insofern Länderrisiken.

In der Berichtsperiode profitierte der Fonds von dem erwarteten Rückgang der Liquiditätsprämien bei ABS-Klassen mit einem höheren analytischen Auf-wand. Der Schwerpunkt lag auf ABS-Positionen mit zugrunde liegenden Forderungen aus kerneuro- päischen Ländern, die sich besonders positiv ent-wickelten. Das Sondervermögen profitierte von Positionen in CLOs, CMBS und RMBS mit längeren Laufzeiten. Belastend wirkten dagegen einzelne nachrangige CMBS-Tranchen aus dem spekulativen Bereich.

Der Fonds Deka-EuroFlex Plus verzeichnete im Be-richtszeitraum in der Anteilklasse CF eine Wertent-wicklung von plus 17,0 Prozent und in der Anteil-klasse TF eine Wertentwicklung von plus 16,8 Pro-zent. Der Anteilpreis lag per 31. Dezember 2012 bei 41,28 Euro (CF) bzw. 39,72 Euro (TF). Das Fonds-volumen belief sich zum Stichtag auf 228,4 Mio. Euro.

Wertentwicklung 01.01.2012 – 31.12.2012 Deka-EuroFlex Plus

Index: 31.12.2011 = 100

Darstellung der Fondswertentwicklung auf Basis der Rücknahmepreise

80

90

100

110

120

130

12/1

1

02/1

2

04/1

2

06/1

2

08/1

2

10/1

2

12/1

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Börsengehandelte Wertpapiere 84.628.443,94 37,08Verzinsliche Wertpapiere 84.628.443,94 37,08EUR 84.628.443,94 37,08 0,5440 % Aire Vall.Mtge.2005-1 PLC EUR FLR Nts 05/66 Cl.2A2 EUR 3.400.000 0 0 % 69,029 2.346.993,40 1,03 0,4840 % Aire Valley Mortg.2006-1 EUR FLR Notes CL.2A 06/66 EUR 5.000.000 0 0 % 79,279 3.963.932,74 1,74 1,6910 % Arkle Master Iss.PLC EUR FLR MTN 12/60 Cl.2A2 RegS EUR 4.000.000 4.000.000 0 % 102,890 4.115.600,00 1,80 0,3220 % Atomium Mortgage Fin. B.V.FLR Notes Cl.A 03(09/34) EUR 15.500.000 15.500.000 0 % 6,279 973.192,22 0,43 0,5220 % Berica ABS S.r.l. FLR Notes 11/55 Cl.A1 EUR 4.000.000 4.000.000 0 % 93,000 3.720.000,00 1,63 0,3350 % BP Mortgages S.r.l. [2007-1] FLR Notes Cl.A2 07/43 EUR 5.000.000 5.000.000 0 % 34,981 1.749.042,54 0,77 3,0530 % E-MAC NL 2005-I B.V. FLR 05/38 Cl.A EUR 2.400.000 0 0 % 35,158 843.781,64 0,37 1,1830 % F-E Mortgages S.r.l. FLR Notes S.1 03/43 Cl.B EUR 550.000 550.000 0 % 70,150 385.825,00 0,17 1,3080 % Fosse Master Iss.PLC EUR FLR MTN Cl.2A4 12(13-54) EUR 3.000.000 6.000.000 3.000.000 % 101,770 3.053.100,00 1,34 1,6910 % Gracechurch Mtge Fin. EUR FLR MTN 11(15/56)Reg.S EUR 2.000.000 2.000.000 0 % 102,150 2.043.000,00 0,89 0,7100 % Granite Master Iss. EUR FLR MTN 05-2 05/54 M2 EUR 2.770.000 2.770.000 500.000 % 90,560 2.508.512,00 1,10 0,6700 % Granite Master Iss. EUR FLR MTN 05-4 05/54 Cl.M4 EUR 2.000.000 0 0 % 90,560 1.811.200,00 0,79 0,3900 % Granite Master Iss. EUR FLR MTN 06-2 06/54 Cl.B3 EUR 3.500.000 0 0 % 94,000 3.290.000,00 1,44 1,7840 % Granite Mortgages 04-3 EUR FLR Nts 04(11/44) Cl.2C EUR 1.650.000 0 0 % 33,322 549.817,05 0,24 0,9910 % HERMES IX B.V. FLR Notes 05/39 Cl.E EUR 9.000.000 0 0 % 19,326 1.739.324,61 0,76 0,9910 % HERMES VIII B.V. FLR Notes 04(13/38) Cl.C EUR 1.000.000 0 0 % 97,510 975.100,00 0,43 1,7100 % Holm.Mast.Iss.PLC EUR FLR MTN 10(14/54)Cl.A4 Reg.S EUR 1.500.000 4.500.000 3.000.000 % 103,060 1.545.900,00 0,68 1,7600 % Holmes Master Iss.PLC EUR FLR MTN 12/54 Cl.A3 RegS EUR 1.000.000 5.000.000 4.000.000 % 102,360 1.023.600,00 0,45 3,3750 % Intesa Sanpaolo S.p.A. MTN 10/15 EUR 2.200.000 2.200.000 0 % 102,384 2.252.448,00 0,99 0,7100 % Italease Finance 2004-1 FLR Notes 04/17 Cl.B EUR 3.400.000 0 0 % 1,847 62.812,29 0,03 0,4900 % Italfin.Sec.Vehi.2 Srl S.07-1 FLR Notes 07/26 Cl.B EUR 7.300.000 0 0 % 32,700 2.387.132,76 1,05 1,1030 % Leek Fin.N.17 PLC EUR FLR Notes BC 06(11/37) Reg.S EUR 6.000.000 0 0 % 97,470 5.848.200,00 2,55 1,9030 % Leek Fin.N.17 PLC EUR FLR Notes CC 06(11/37) Reg.S EUR 3.500.000 0 0 % 97,860 3.425.100,00 1,50 0,6430 % Leek Fin.N.17 PLC EUR FLR Notes MC 06(11/37) Reg.S EUR 3.000.000 0 0 % 96,680 2.900.400,00 1,27 0,3790 % LEO-MESDAG B.V. FLR Notes C.A 06/19 EUR 1.000.000 0 2.500.000 % 85,970 859.700,00 0,38 0,5230 % Monastery 2004-I B.V. FLR Notes 04/37 Cl.A2 EUR 4.500.000 0 2.500.000 % 26,246 1.181.090,08 0,52 1,1100 % Paragon Mortg.(N.11)EUR FLR Nts 06/41 Cl.CB Reg.S EUR 1.500.000 0 0 % 74,780 1.121.700,00 0,49 0,5700 % Paragon Mrtg. (No.8) EUR FLR Nts 04/35Cl.A2b Reg.S EUR 1.000.000 0 0 % 51,431 514.305,93 0,23 0,5520 % Paragon Mtg. (No.9) EUR FLR Nts 05(09/41) Ab Reg.S EUR 6.500.000 0 0 % 34,136 2.218.812,82 0,97 1,6920 % Paragon Mtge[No.7] EUR FLR Notes 04/43 Cl.B1B EUR 2.000.000 0 0 % 75,620 1.512.404,36 0,66 1,5830 % Petrusse European CLO FLR Notes 04/17 Cl.C EUR 3.500.000 0 0 % 89,000 3.115.000,00 1,36 1,7110 % RHG Mtg.Sec.Pty-Tr.03-1E EUR FLR N.Cl.B 03(09/34) EUR 3.000.000 0 0 % 82,810 2.484.300,00 1,09 0,4030 % RMAC 2005-NSP2 PLC EUR FLR Nts 05/37 Cl.A2c Reg.S EUR 2.000.000 0 0 % 11,734 234.673,74 0,10 4,3750 % Santander Intl Debt S.A.U. MTN 12/14 EUR 2.000.000 2.000.000 0 % 102,487 2.049.730,00 0,90 0,4340 % Smile Securit. Co. 2007 B.V. FLR N. Cl.C 07/53 EUR 4.500.000 0 0 % 45,436 2.044.624,08 0,90 0,3870 % STABILITY CMBS 2007-1 GmbH FLR Notes 07/22 Cl.A EUR 5.500.000 0 0 % 87,000 4.785.000,00 2,08 0,4870 % STABILITY CMBS 2007-1 GmbH FLR Notes 07/22 Cl.B EUR 3.000.000 0 0 % 76,000 2.280.000,00 1,00 0,6870 % STABILITY CMBS 2007-1 GmbH FLR Notes 07/22 Cl.C EUR 500.000 0 0 % 62,000 310.000,00 0,14 1,3050 % STORM 2012-I B.V. FLR Notes 12(17/54) Cl.A1 EUR 1.500.000 1.500.000 0 % 90,761 1.361.413,85 0,60 5,2500 % UniCredit S.p.A. MTN 09/14 EUR 1.500.000 1.500.000 0 % 103,850 1.557.742,50 0,68 0,3290 % Vela Home S.r.l.Series 3 FLR Bonds 05/40 Cl.A EUR 15.000.000 15.000.000 0 % 23,226 3.483.932,33 1,53

An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere 141.240.074,26 61,80Verzinsliche Wertpapiere 141.240.074,26 61,80EUR 141.240.074,26 61,80 1,3790 % Avoca CLO II B.V. FLR Notes A-2 04/20 Reg.S EUR 7.900.000 1.400.000 0 % 93,760 7.407.040,00 3,23 0,4410 % BANCAJA 6 Fondo de TDA FLR Bonos Cl.A2 03/36 EUR 435.995 0 55.160 % 84,410 368.023,38 0,16 4,2500 % Banco de Sabadell S.A. Cédulas Hipotec. 12/14 EUR 2.000.000 2.000.000 0 % 101,554 2.031.070,00 0,89 4,0000 % BANKIA S.A. Cédulas Hip. 12/14 EUR 2.500.000 2.500.000 0 % 99,686 2.492.150,00 1,09 0,4700 % Bankinter 3 FDO Hipot FLR Notes 01/38 S.3 Cl.A EUR 573.215 0 107.882 % 90,310 517.670,01 0,23 0,7900 % Bankinter 6 FTA FLR Notes 03(17/38) Cl.B EUR 2.368.486 2.656.101 287.614 % 71,200 1.686.362,16 0,74 1,0860 % Bluebonnet Finance PLC FLR Notes 06/16 Cl.C EUR 2.000.000 0 0 % 77,755 1.555.100,71 0,68 0,4100 % Brunel Res.Mtg.S.N.1 EUR FLR Nts 07/39A4A Reg.S EUR 10.500.000 4.000.000 0 % 57,310 6.017.585,57 2,62 1,1850 % Cadogan Square C. Mezza FLR Nts.Cl.B-1 07/23 Reg.S EUR 1.055.000 1.055.000 0 % 82,010 865.205,50 0,38 1,5930 % Clarenville CDO S.A. FLR Notes 04(07/16) A2 Reg.S EUR 4.500.000 0 0 % 97,690 4.396.050,00 1,92 0,4100 % Clock Finance No.1 B.V. FLR CLN 07/15 Cl.B2 EUR 4.200.000 2.200.000 0 % 99,400 4.174.800,00 1,83 0,5900 % Clock Finance No.1 B.V. FLR CLN 07/15 Cl.C2 EUR 1.500.000 0 0 % 99,340 1.490.100,00 0,65 0,8700 % Clock Finance No.1 B.V. FLR CLN 07/15 Cl.D EUR 500.000 0 0 % 99,270 496.350,00 0,22 1,1580 % Dalradian Europ.CLO IV B.V.FLR Nts 07/23Cl.B Reg.S EUR 3.000.000 3.000.000 0 % 81,900 2.457.000,00 1,08 0,3990 % DECO 10 - Pan Eur. 4 PLC FLR Nts.Cl.A2 06/19 Reg.S EUR 4.500.000 0 0 % 86,570 3.895.650,00 1,71 0,4090 % Deco 15 - Pan Europe 6 FLR Notes 07/18 Cl.A3 Reg.S EUR 4.000.000 0 0 % 56,696 2.267.841,81 0,99 0,3990 % DECO 9 - Pan Europ.3 FLR Nts. 06(13/17)Cl.A2 Reg.S EUR 2.000.000 2.000.000 0 % 89,720 1.794.400,00 0,79 0,5510 % Duchess IV CLO B.V. FLR Notes 05(10/20) Cl.B Reg.S EUR 5.900.000 3.400.000 0 % 86,000 5.074.000,00 2,21 1,2300 % Eurocredit CDO IV B.V. FLR Notes 04/20 Cl.A2 Reg.S EUR 4.000.000 0 0 % 91,130 3.645.200,00 1,60 0,3690 % EuroProp (EMC-VI) FLR Notes 07/17 Cl.A EUR 4.000.000 0 4.000.000 % 75,851 3.034.058,24 1,33 0,4210 % FCC Proudreed Properties 2005 FLR Notes 05/17 Cl.A EUR 4.800.000 1.800.000 0 % 70,602 3.388.874,12 1,48 0,4810 % FCC Proudreed Properties 2005 FLR Notes 05/17 Cl.B EUR 7.000.000 0 0 % 88,480 6.193.600,00 2,70 0,3430 % FTA UCI 10 FLR Notes 04/36 Cl.A EUR 2.674.922 2.674.922 0 % 75,190 2.011.273,63 0,88 0,7820 % Gateway IV - Euro CLO S.A.FLR Nts 07/23 Cl.B Reg.S EUR 1.500.000 1.500.000 0 % 78,500 1.177.500,00 0,52 0,6350 % Grosv.Pl.CLO I B.V.Mezza-FLR Nts. Cl.B 06/21 Reg.S EUR 2.500.000 0 0 % 85,000 2.125.000,00 0,93 0,9360 % Harvest CLO FLR Notes 04/17 Cl.A1 EUR 1.750.000 0 0 % 21,922 383.635,19 0,17 1,4460 % Harvest CLO FLR Notes 04/17 Cl.B2 EUR 2.400.000 0 0 % 93,650 2.247.600,00 0,98 0,7240 % Harvest CLO II S.A. FLR Notes 05(10/20) Cl.B EUR 3.000.000 0 0 % 84,000 2.520.000,00 1,10 0,7190 % Harvest CLO III FLR Notes 06/21 B EUR 2.500.000 1.500.000 0 % 85,500 2.137.500,00 0,94 0,3770 % Infinity 2007-1 -SoPRANo- FLR Notes 07/19 Cl.A EUR 4.000.000 4.000.000 0 % 56,388 2.255.510,84 0,99 0,8960 % Interstar Mill.S.04-1E EUR FLR Nts 04(09/36) Cl.AB EUR 3.000.000 0 0 % 15,329 459.857,79 0,20 1,4960 % Interstar Mill.S.04-1E EUR FLR Nts 04(09/36) Cl.B EUR 3.000.000 0 0 % 14,622 438.666,47 0,19 2,3790 % Jubilee CDO II B.V. FLR Notes 02/15 C.B1 Reg.S EUR 500.000 0 0 % 91,000 455.000,00 0,20 0,5620 % Lambda Finance B.V. FLR CLN 05/29 Cl.B2 EUR 6.000.000 0 0 % 99,670 5.980.200,00 2,61 0,4640 % Lambda Finance B.V. FLR Notes 07/31 Cl.B2 EUR 2.500.000 2.500.000 0 % 76,178 1.904.438,99 0,83 1,2960 % Leopard CLO I B.V. FLR Notes 03/16 Cl.B Reg.S EUR 3.500.000 0 0 % 90,250 3.158.750,00 1,38 2,1960 % Leopard CLO I B.V. FLR Notes 03/16 Cl.C Reg.S EUR 2.000.000 0 2.800.000 % 84,000 1.680.000,00 0,74 1,1160 % Leopard CLO II B.V. FLR Notes 04/19 Cl.A-2 Reg.S EUR 1.000.000 0 0 % 95,440 954.400,00 0,42 0,4800 % London Wall 2006-1 Ltd. FLR Notes Cl.A 06(13/16) EUR 1.500.000 0 0 % 99,320 1.489.800,00 0,65 0,6000 % London Wall 2006-1 Ltd. FLR Notes Cl.B1 06(13/16) EUR 4.000.000 0 0 % 98,850 3.954.000,00 1,73 0,7430 % Lusitano Mortgages N.1 PLC FLR Notes 02/35 Cl.A EUR 1.500.000 0 0 % 24,207 363.103,55 0,16 0,6710 % Lusitano Mortgages N.2 PLC FLR Notes 03(12/36)Cl.A EUR 7.700.000 15.700.000 8.000.000 % 25,381 1.954.330,04 0,86 1,3080 % Magellan Mortgages No. 2 PLC FLR Nts 03(10/36)Cl.B EUR 610.000 610.000 0 % 61,160 373.076,00 0,16

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Gattungsbezeichnung Stück bzw. Bestand Käufe/ Verkäufe/ Kurs Kurswert % des Anteile 31.12.2012 Zugänge Abgänge in EUR Fondsver­ bzw. Whg. im Berichtszeitraum mögens

Deka-EuroFlex PlusVermögensaufstellung zum 31. Dezember 2012.

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0,3730 % MESDAG (Charlie) B.V. FLR Notes 07/19 Cl.A EUR 1.512.000 1.512.000 0 % 36,475 551.496,34 0,24 0,8760 % North Westerly CLO II B.V. FLR Nts 04/19Cl.A Reg.S EUR 3.300.000 0 0 % 55,830 1.842.395,36 0,81 1,7960 % North Westerly CLO II B.V. FLR Nts 04/19Cl.B2Reg.S EUR 2.500.000 0 0 % 69,000 1.725.000,00 0,76 0,8490 % North Westerly CLO III FLR Notes 06/22 Cl.B Reg.S EUR 900.000 900.000 0 % 81,000 729.000,00 0,32 0,5320 % Odysseus (ELOC No.21) FCC FLR Notes 05(12/15) Cl.B EUR 5.500.000 0 0 % 63,751 3.506.287,79 1,54 0,5100 % Opera Finance (CMH) FLR Notes Cl.B 06(13/15) EUR 500.000 0 0 % 27,000 135.000,00 0,06 0,4250 % Opera Germany (No. 2) PLC FLR Notes 06/14 Cl.A EUR 1.200.000 1.200.000 0 % 98,350 1.180.200,00 0,52 0,3820 % Quirinus (ELOC No. 23)PLC FLR MTN 06/19 Cl.B Reg.S EUR 6.000.000 0 0 % 11,476 688.586,39 0,30 0,4620 % Quirinus (ELOC No.23)PLC FLR Nts 06/19 Cl.C Reg.S EUR 4.000.000 0 0 % 6,769 270.757,69 0,12 0,3900 % Quokka Finance PLC FLR Notes 06/16 Cl.A EUR 3.500.000 3.500.000 0 % 81,811 2.863.367,85 1,25 0,3420 % SILENUS (ELOC No. 25) Ltd. FLR Notes 07/19 Cl.A EUR 3.000.000 3.000.000 0 % 32,871 986.119,02 0,43 0,4220 % SILENUS (ELOC No.25) FLR Notes 07/19 Cl.B Reg.S EUR 2.500.000 0 2.000.000 % 67,028 1.675.692,85 0,73 0,6970 % Skellig Rock B.V. FLR Notes 06/22 Reg.S Cl.B EUR 2.300.000 0 0 % 84,500 1.943.500,00 0,85 0,4000 % Talisman-5 Finance PLC FLR Notes 06/16 Cl.A EUR 12.500.000 3.000.000 0 % 32,703 4.087.838,67 1,79 0,4800 % Talisman-5 Finance PLC FLR Notes 06/16 Cl.B EUR 1.000.000 0 0 % 55,158 551.584,39 0,24 0,6900 % Talisman-5 Finance PLC FLR Notes 06/16 Cl.C EUR 3.000.000 0 2.000.000 % 30,988 929.636,61 0,41 0,4100 % Talisman-7 Finance Limited FLR Notes 07/17 Cl.A EUR 1.000.000 0 0 % 32,537 325.371,97 0,14 0,5050 % Taurus CMBS (Germany)06-1 PLC FLR Notes 06/15 Cl.B EUR 5.500.000 0 5.000.000 % 49,489 2.721.875,54 1,19 0,4770 % Taurus CMBS (Pan-EU) 06-3 FLR Notes 06/15 Cl.B EUR 12.000.000 0 0 % 19,979 2.397.497,82 1,05 0,6670 % Taurus CMBS (Pan-EU) 06-3 FLR Notes 06/15 Cl.C EUR 500.000 0 0 % 16,262 81.310,49 0,04 0,3120 % TDA Ibercaja 2 -F.T.A.- FLR Notes 05/42 Cl.A EUR 2.178.172 0 228.268 % 86,270 1.879.108,55 0,82 0,3940 % Titan Europe 06-1 PLC FLR Notes 06/16 Cl.A Reg.S EUR 20.750.000 13.250.000 0 % 10,578 2.194.934,90 0,96 0,3650 % Windermere X CMBS Ltd. FLR Nts 07(16/19)Cl.A Reg.S EUR 1.000.000 0 0 % 50,174 501.738,03 0,22 0,7320 % Wood Street CLO I B.V. FLR Notes 05/21 Cl.B Reg.S EUR 5.000.000 0 0 % 84,000 4.200.000,00 1,84Summe Wertpapiervermögen EUR 225.868.518,20 98,88

Bankguthaben, Geldmarktpapiere und GeldmarktfondsBankguthabenEUR­Guthaben bei der DepotbankDekaBank Deutsche Girozentrale Luxembourg S.A. EUR 436.286,71 % 100,000 436.286,71 0,19Tagesgelder0,03 % DekaBank Deutsche Girozentrale Luxembourg S.A. EUR 2.000.000,00 % 100,000 2.000.000,00 0,88Summe der Bankguthaben EUR 2.436.286,71 1,07Summe der Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds EUR 2.436.286,71 1,07

Sonstige VermögensgegenständeZinsansprüche EUR 633.600,95 633.600,95 0,28Forderungen aus Anteilscheingeschäften EUR 324,95 324,95 0,00Summe der sonstigen Vermögensgegenstände EUR 633.925,90 0,28

Sonstige VerbindlichkeitenDepotbankvergütung EUR -9.043,56 -9.043,56 0,00Verwaltungsvergütung EUR -60.054,88 -60.054,88 -0,03Taxe d‘Abonnement EUR -28.235,62 -28.235,62 -0,01Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften EUR -429.167,60 -429.167,60 -0,19Summe der sonstigen Verbindlichkeiten EUR ­526.501,66 ­0,23

Fondsvermögen EUR 228.412.229,15 100,00 *)Umlaufende Anteile Klasse TF STK 2.983.873,000Umlaufende Anteile Klasse CF STK 2.661.901,000Anteilwert Klasse TF EUR 39,72Anteilwert Klasse CF EUR 41,28Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 98,88Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

*) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich.

Wertpapierkurse bzw. MarktsätzeDie Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet:In-/ ausländische Renten per: 28.12.2012Alle anderen Vermögenswerte per: 28.12.2012

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:Käufe und Verkäufe in Wertpapieren (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

Gattungsbezeichnung Stück bzw. Käufe/ Verkäufe/ Anteile bzw. Zugänge Abgänge Nominal in Whg.Börsengehandelte WertpapiereVerzinsliche WertpapiereEUR 0,5100 % Agri Secur. S.r.l. Ser. 06-1 FLR Notes 06/23 Cl.B EUR 0 1.300.000 1,1230 % Dutch Mortg. Portfolio LNS FLR Notes 05/51 Cl.C EUR 0 2.300.000 0,5130 % F-E Mortgages S.r.l. FLR Notes S.1 03/43 Cl.A1 EUR 5.000.000 8.000.000 1,5080 % Fosse Master IssuerPLC EUR FLR MTN S.1 11/54 Cl.A4 EUR 2.500.000 2.500.000 0,2900 % Granite Master Iss. EUR FLR MTN 05-1 05/54 Cl.A5 EUR 0 1.000.000 0,6700 % Granite Master Iss. EUR FLR MTN 05-1 05/54 CL.M2 EUR 0 300.000 0,5850 % Granite Mortgages 03-3 EUR FLR Nts S.2 03/44 Cl.A EUR 0 1.500.000 0,4040 % Great Hall Mtg.N.1 EUR FLR MTN07-1 07/39 Cl.BB R.S EUR 0 6.000.000 0,8870 % Holland MBS (HERMES)XIII FLR Notes 07(12/39) Cl.C EUR 0 1.500.000 1,0870 % Holland MBS (HERMES)XIII FLR Notes 07(12/39) Cl.D EUR 0 2.750.000 4,0000 % Intesa Sanpaolo Bk Ireland PLC MTN 12/13 EUR 3.300.000 3.300.000 0,7600 % Italfin.Sec.Vehi.2 Srl S.07-1 FLR Notes 07/26 Cl.C EUR 0 4.500.000 1,6580 % Mound Financing No.5 EUR FLR Notes 06/42 3B1 Reg.S EUR 0 4.500.000 1,3500 % Para.Per.& Auto Fin.No.3 EUR FLR Bonds 05/36 Cl.C2 EUR 0 2.000.000 1,4100 % Paragon Mrtg. (No.8) EUR FLR Nts 04/44Cl.B1b Reg.S EUR 0 5.500.000 1,2320 % Paragon Mtg. (No.9) EUR FLR Nts 05(09/41) Cb Reg.S EUR 0 5.500.000 0,6150 % Perp.Tr.V Ch.Mill.07-1E EUR FLR Nts 07(12/38)Cl.B EUR 0 5.000.000 2,0680 % Provide Mtge Lns France 04 PLC FLR CLN 04/38D EUR 0 5.200.000

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Gattungsbezeichnung Stück bzw. Bestand Käufe/ Verkäufe/ Kurs Kurswert % des Anteile 31.12.2012 Zugänge Abgänge in EUR Fondsver­ bzw. Whg. im Berichtszeitraum mögens

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Gattungsbezeichnung Stück bzw. Käufe/ Verkäufe/ Anteile bzw. Zugänge Abgänge Nominal in Whg. 0,9000 % Saecure 5 B.V. FLR Notes 05/86 Cl.C Reg.S EUR 0 500.000 0,0000 % Sedna Finance EUR FLR MTN 05/08 EUR 0 10.000.000 0,9030 % Split 2 S.r.l. FLR Notes 04/18 Cl.C EUR 0 2.500.000

An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene WertpapiereVerzinsliche WertpapiereEUR 1,2250 % Bluebonnet Finance PLC FLR Notes 06/16 Cl.B EUR 0 4.500.000 0,4540 % Celtic Res.Ir.Mtg.Sec.10 FLR Notes 06(12/48) Cl.A2 EUR 0 3.000.000 0,4430 % Celtic Res.Ir.Mtge S.11 PLC FLR Notes 06/48 Cl.A3A EUR 3.000.000 3.000.000 0,3500 % Celtic Res.Irish Mtge Sec.No.9 FLR Nts 05/47 Cl.A2 EUR 0 4.150.000 0,3640 % Cornerstone Titan 07-1 FLR Nts 07(13/17)A2 Reg.S EUR 0 3.000.000 0,4140 % Cornerstone Titan 07-1 FLR Nts 07(13/17)Cl.B Reg.S EUR 0 2.439.000 0,2300 % Emerald Mortgages No.4 PLC FLR Bonds 06(14/48)Cl.A EUR 0 4.000.000 0,4990 % EuroProp (EMC) S.A. (Comp. 1) FLR Notes 06/13 Cl.B EUR 0 4.000.000 0,4630 % Fdo de Tit.de Act.Hip.6 FLR Bonds Cl.A 03(18/34) EUR 0 4.637.696 0,5550 % German Resid.Ass.Note Dist. FLR Notes 06/16 Cl.B EUR 0 1.500.000 0,9680 % Hyde Park CDO B.V. FLR Notes 06/22 Cl.C Reg.S EUR 0 1.500.000 1,6160 % Immeo Res.Finance No.2 EUR FLR Notes 07/16 Cl.B EUR 0 2.500.000 1,6860 % Immeo Res.Finance No.2 EUR FLR Notes 07/16 Cl.C EUR 0 6.500.000 0,5730 % Locat SV S.r.l. Series 2005 FLR Notes 05/26 Cl.B EUR 0 3.900.000 2,5080 % Magellan Mtgs No.2 PLC FLR Notes 03(10/36) Cl.C EUR 0 500.000 0,4000 % Opera Finance (CMH) FLR Notes Cl.A 06(13/15) Reg.S EUR 0 5.000.000 1,4050 % Opera Germany (No. 1) GmbH FLR Notes 06/15 Cl.A EUR 2.500.000 2.500.000 0,8600 % Per.C.Ltd-S.VII 05-1E-EUR FLR Notes 05(09/37)Cl.A1 EUR 0 23.000.000 1,0220 % Quirinus (ELOC No.23)PLC FLR Nts 06/19 Cl.E Reg.S EUR 0 500.000 0,4450 % Windermere X CMBS Ltd. FLR Nts 07(16/19)Cl.C Reg.S EUR 0 4.500.000

GeldmarktfondsKAG­eigene GeldmarktfondsEURDeka-EuroCash FCP Inhaber-Anteile ANT 11.050 13.450

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Entwicklung des Fondsvermögens EURFondsvermögen am Beginn des Geschäftsjahres 236.428.657,53Mittelzuflüsse 4.228.262,27Mittelrückflüsse -48.794.842,89Mittelzuflüsse /-rückflüsse (netto) -44.566.580,64Ertragsausgleich -3.248.411,32Ordentlicher Ertragsüberschuss 2.421.856,46Netto realisiertes Ergebnis (inkl. Ertragsausgleich) *) -18.768.163,05Nettoveränderung des nicht realisierten Ergebnisses *) 56.144.870,17Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres 228.412.229,15

Entwicklung der Anzahl der Anteile im UmlaufAnzahl des Anteilumlaufs der Klasse TF am Beginn des Geschäftsjahres 4.182.947,000Anzahl der ausgegebenen Anteile der Klasse TF 113.712,000Anzahl der zurückgezahlten Anteile der Klasse TF 1.312.786,000Anzahl des Anteilumlaufs der Klasse TF am Ende des Geschäftsjahres 2.983.873,000

Anzahl des Anteilumlaufs der Klasse CF am Beginn des Geschäftsjahres 2.667.751,000Anzahl der ausgegebenen Anteile der Klasse CF 1.158,000Anzahl der zurückgezahlten Anteile der Klasse CF 7.008,000Anzahl des Anteilumlaufs der Klasse CF am Ende des Geschäftsjahres 2.661.901,000

Entwicklung von Fondsvermögen und Anteilwert im 3­JahresvergleichAnteilklasse TFGeschäftsjahr Fondsvermögen am Ende Anteilwert Anteilumlauf des Geschäftsjahres EUR EUR Stück2010 223.878.888,39 33,98 6.588.625,0002011 142.310.122,96 34,02 4.182.947,0002012 118.530.931,50 39,72 2.983.873,000

Vergangenheitsbezogene Werte gewähren keine Rückschlüsse für die Zukunft.

Entwicklung von Fondsvermögen und Anteilwert im 3­JahresvergleichAnteilklasse CFGeschäftsjahr Fondsvermögen am Ende Anteilwert Anteilumlauf des Geschäftsjahres EUR EUR Stück2010 163.780.023,67 35,24 4.648.054,0002011 94.118.534,56 35,28 2.667.751,0002012 109.881.297,65 41,28 2.661.901,000

Vergangenheitsbezogene Werte gewähren keine Rückschlüsse für die Zukunft.

Ertrags­ und Aufwandsrechnungfür den Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 (inkl. Ertragsausgleich) EUR Erträge Wertpapierzinsen 3.735.720,66Erträge aus Investmentanteilen 16.832,50Zinsen aus Liquiditätsanlagen 7.453,96Erträge aus Wertpapierleihe 136,47Sonstige Erträge 35.803,29Ordentlicher Ertragsausgleich -394.382,31Erträge insgesamt 3.401.564,57

AufwendungenVerwaltungsvergütung 525.458,25Vertriebsprovision 268.759,25Depotbankvergütung **) 119.644,86Taxe d‘Abonnement 115.268,73Zinsen aus Kreditaufnahmen 3,39Sonstige Aufwendungen 41.736,56Ordentlicher Aufwandsausgleich -91.162,93Aufwendungen insgesamt 979.708,11Ordentlicher Ertragsüberschuss 2.421.856,46

Netto realisiertes Ergebnis *) -22.319.793,75Außerordentlicher Ertragsausgleich 3.551.630,70Netto realisiertes Ergebnis (inkl. Ertragsausgleich) ­18.768.163,05

Aufwandsüberschuss ­16.346.306,59Nettoveränderung des nicht realisierten Ergebnisses *) 56.144.870,17Ergebnis des Geschäftsjahres 39.798.563,58

Die vorgenannten Aufwendungen der Anteilklasse TF betrugen bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen (Gesamtkostenquote/ laufende Kosten (Ongoing Charges)) 0,54%.

Die vorgenannten Aufwendungen der Anteilklasse CF betrugen bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen (Gesamtkostenquote/ laufende Kosten (Ongoing Charges)) 0,35%.

Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt: 10.458,48 EUR Die Ausgabe von Anteilen der Anteilklasse TF erfolgt zum Anteilwert. Ein Ausgabeaufschlag wird nicht erhoben. Die Vertriebsstellen erhalten aus dem Fondsvermögen der Anteilklasse TF eine Vertriebsprovision.

Die Ausgabe von Anteilen der Anteilklasse CF erfolgt zum Anteilwert zuzüglich eines Ausgabeaufschlages.

*) Ergebnis-Zusammensetzung: Netto realisiertes Ergebnis aus: Wertpapier- und Swapgeschäften Nettoveränderung des nicht realisierten Ergebnisses aus: Wertpapiergeschäften

**) In diesem Betrag enthalten ist die seit 1. April 2007 zu entrichtende gesetzliche Mehrwertsteuer i.H.v. 12% auf 20% der Depotbankvergütung.

Relativer VaR

Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Verwaltungsgesellschaft den relativen Value at Risk­Ansatz im Sinne des CSSF-Rundschreibens 11/512 an.

Zusammensetzung des Referenzportfolios: 100% Barclays Capital Euro Floating Rate Notes A ABS in EUR

Maximalgrenze: 200,00%

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisikokleinster potenzieller Risikobetrag: 0,78 %größter potenzieller Risikobetrag: 5,49 %durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag: 2,44 %

Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 1.1.2012 bis 31.12.2012 anhand des parametrischen Ansatzes berechnet. Der VaR wird mit einem Konfidenzintervall von 99%, einer Haltedauer von 20 Tagen sowie einer Zeitreihe von einem Jahr berechnet.

Die Hebelwirkung aus der Nutzung von Derivaten betrug während des abgelaufenen Geschäftsjahres durchschnittlich 1,0, wobei zur Berechnung der Hebelwirkung der Commitment Approach gewählt wurde.

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Angaben zu Bewertungsverfahren

InvestmentanteileInvestmentanteile werden zum letzten festgestell-ten und erhältlichen Rücknahmepreis bewertet, so-fern dieser aktuell und verlässlich ist. Exchange-tra-ded funds (ETFs) werden mit dem zuletzt verfügba-ren Kurs bewertet.

Renten / ZertifikateVerzinsliche Wertpapiere und Zertifikate werden grundsätzlich mit Börsenkursen bewertet. Die Be-wertung von verzinslichen Wert papieren und Zerti-fikaten, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsäch lichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mittels externer Modellkurse, z.B. Broker Quotes, bewertet. In begründeten Aus nahme fällen werden interne Modellkurse verwendet, die auf marktgän-gigen Verfahren beruhen.

BankguthabenDer Wert von Bankguthaben, Einlagenzertifikaten und ausstehenden Forderungen, Bardividenden und Zinsansprüchen entspricht grundsätzlich dem jewei-ligen nominalen Betrag.

Asset Backed SecuritiesFür Asset Backed Securities verwendet die Verwal-tungsgesellschaft nach entsprechender Validierung in Luxemburg die Ergebnisse des im Deka-Konzern zentral eingerichteten Pricing Committees. In Ergän-zung zur täglichen Kursvalidierung führt das Pricing Committee eine monatliche Validierung der externen Bewertungskurse und die Festlegung der endgültigen Bewertungskurse auf Basis der Ergebnisse der Vali-dierung sowie die Festlegung von Bewertungskursen für die Fondswertermittlung auf Basis geeigneter Bewertungsverfahren, sofern keine geeigneten

externen Bewertungskurse verfügbar sind, durch. Gegebenenfalls findet eine erforderliche Anpassung von Bewertungskursen bei besonderen Markter eignissen statt. Der Anteil der betreffenden Ver-mögensgegenstände (inkl. aufgelaufener Zinsforde-rungen) am Netto-Fondsvermögen des Fonds Deka-EuroFlex Plus zum 31. Dezember 2012 betrug 94,33 Prozent. Das Fondsvermögen ist in Produkten investiert, bei denen zum Abschlussstichtag infolge der Finanzmarktkrise ein liquider Markt nicht vor-handen war. Die Bewertung erfolgte insoweit mit geschätzten Zeitwerten auf der Grund lage von indi-kativen Broker-Quotierungen.

DerivateDie Bewertung von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt gehandelt werden, erfolgt grundsätzlich an-hand des letzten verfügbaren handelbaren Kurses. Die Bewertung von Futures und Optionen, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organi-sierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, erfolgt anhand von Fair Values, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Black-Scholes-Merton) ermittelt werden. Die Bewertung von Swaps erfolgt anhand von Fair Values, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Discounted-Cash-Flow-Verfahren) ermittelt werden. Devisentermingeschäfte werden nach der Forward Point Methode bewertet.

SonstigesDer Wert aller Vermögenswerte und Verbindlich-keiten, welche nicht in der Währung des Fonds geführt werden, wird in diese Währung zu den jeweiligen Devisenkursen (i.d.R. Reuters-Fixing) umgerechnet.

Erläuterungen zum Bericht.

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Die Verwaltungsgesellschaft erhält aus dem Fonds-vermögen für die Tätigkeit als Verwaltungsgesellschaft in Bezug auf die Hauptverwaltung und die Anlagen-verwaltung ein Entgelt („Verwaltungsvergütung“), das anteilig monatlich nachträglich auf das durchschnitt-liche Netto-Fondsvermögen während des betreffen-den Monats zu berechnen und auszuzahlen ist.

Die Depotbank hat gegen das Fondsvermögen Anspruch auf die folgenden mit der Verwaltungs-gesellschaft vereinbarten Honorare:

a) ein Entgelt für die Tätigkeit als Depotbank, das anteilig monatlich nachträglich auf das durch-schnitt liche Netto-Fondsvermögen des Fonds während des betreffenden Monats zu berechnen und auszuzahlen ist;

b) Bearbeitungsgebühren für jede Transaktion für Rechnung des Fonds in Höhe der in Luxemburg banküblichen Gebühren;

Die Steuer auf das Fondsvermögen („Taxe d’abonne-ment“, derzeit 0,05 % p.a.) ist viertel jährlich nach-träglich auf das Fondsvermögen (soweit es nicht in Luxemburger Investmentfonds, die der „Taxe d’abonnement“ unterliegen, angelegt ist) zu be-rechnen und auszuzahlen.

Die Verwaltungsgesellschaft erhält aus dem Fonds-vermögen des jeweiligen Fonds eine Vergütung zu-gunsten der Vertriebsstellen („Vertriebsprovision“), die anteilig monatlich nachträglich auf das Netto-Fondsvermögen zu berechnen und auszuzahlen ist.

Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapier-darlehensgeschäften, Wertpapierpensionsgeschäften und diesen vergleichbaren zulässigen Geschäften für Rechnung des Fonds eine pauschale Vergütung in Höhe von bis zur Hälfte der Erträge aus diesen Geschäften.

Die Ertragsverwendung sowie weitere Modalitäten entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle.

Erläuterungen zum Bericht

Verwaltungsvergütung*) Vertriebsprovision*) Depotbankvergütung Ertragsverwendung

bis zu 1,20% p.a. bis zu 0,24% p.a.

derzeit derzeit

Deka-EuroFlex Plus (CF) 0,34% p.a. keine 0,05% p.a. Thesaurierung

Deka-EuroFlex Plus (TF) 0,34% p.a. bis zu 1,00% p.a. derzeit 0,36% p.a.

0,05% p.a. Thesaurierung

*) Die Gebührenstruktur wurde im Berichtszeitraum angepasst.

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An die Anteilinhaber des Deka­EuroFlex Plus

Entsprechend dem uns vom Verwaltungsrat der Deka International S.A. erteilten Auftrag haben wir den beigefügten Abschluss des Deka-EuroFlex Plus geprüft, der aus der Aufstellung des Nettofonds-vermögens, des Wertpapierbestands und der sons-tigen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2012, der Ertrags- und Aufwandsrechnung und der Ent-wicklung des Nettofondsvermögens für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr, sowie aus einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungs-legungsmethoden und anderen erläuternden Infor-mationen besteht.

Verantwortung des Verwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaft für den Abschluss

Der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft ist verantwortlich für die Aufstellung und sachge-rechte Gesamtdarstellung des Abschlusses in Über-einstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Aufstellung des Abschlusses und für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung des Abschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben ist, unabhängig davon, ob diese aus Unrichtigkeiten oder Verstößen resultieren.

Verantwortung des „Réviseur d’entreprises agréé“

In unserer Verantwortung liegt es, auf der Grund-lage unserer Abschlussprüfung über diesen Ab-schluss ein Prüfungsurteil zu erteilen. Wir führten unsere Abschlussprüfung nach den für Luxemburg von der „Commission de Surveillance du Secteur Financier“ angenommenen internationalen Prü-fungsstandards (International Standards on Au-diting) durch. Diese Standards verlangen, dass wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einhalten und die Prüfung dahingehend planen und durch-führen, dass mit hinreichender Sicherheit erkannt werden kann, ob der Abschluss frei von wesentli-chen unzutreffenden Angaben ist.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchfüh- rung von Prüfungshandlungen zum Erhalt von Prü-fungsnachweisen für die im Abschluss enthaltenen Wertansätze und Informationen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen obliegt der Beurteilung des „Réviseur d’entreprises agréé“ ebenso wie die Be-wertung des Risikos, dass der Abschluss wesent-liche unzutreffende Angaben aufgrund von Un rich-tigkeiten oder Verstößen enthält. Im Rahmen dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der „Réviseur d’entreprises agréé“ das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses eingerichtete interne Kontrollsystem, um die unter diesen Umständen angemessenen Prüfungshand-lungen festzulegen, nicht jedoch, um eine Beur-teilung der Wirksamkeit des internen Kontrollsys-tems abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und -methoden und der Vertretbarkeit der vom Ver-waltungsrat der Verwaltungsgesellschaft ermittel-ten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Prüfungsvermerk.

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Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung vermittelt der Abschluss in Übereinstimmung mit den in Luxemburg gelten-den gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen betreffend die Aufstellung des Abschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Deka-EuroFlex Plus zum 31. Dezember 2012 sowie der Ertragslage und der Entwicklung des Nettofondsvermögens für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr.

Wir machen auf die Erläuterung „Asset Backed Securities“ des Jahresberichtes aufmerksam, in der die mit der Bewertung bestimmter Vermögens-werte verbundenen Unsicherheiten aufgrund der eingeschränkten Liquidität beschrieben werden. Unser Prüfungsurteil ist im Hinblick auf diesen Sach-verhalt nicht eingeschränkt.

Sonstiges

Die im Jahresbericht enthaltenen ergänzenden An-gaben wurden von uns im Rahmen unseres Auf-trags durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Standards. Unser Prüfungsurteil be-zieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rah-men der Gesamtdarstellung des Abschlusses haben uns diese Angaben keinen Anlass zu Anmerkungen gegeben.

Luxemburg, 10. April 2013

PricewaterhouseCoopers,Société coopérative

vertreten durch

(Rückel)

PricewaterhouseCoopers,Société coopérative400, Route d’EschB.P. 1443L-1014 LuxembourgTelephone +352 494848-1Facsimile +352 494848-2900www.pwc.luCabinet de révision agrééExpert-comptable (autorisation gouvernementale n°10028256)R.C.S. Luxembourg B 65 477TVA LU25482518

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1. Allgemeine Besteuerungssystematik

Die Erträge eines deutschen oder ausländischen In-vestmentvermögens werden grundsätzlich auf der Ebene des Anlegers versteuert, während das Invest-mentvermögen selbst von der Steuer befreit ist. Die steuerrechtliche Behandlung von Erträgen aus Investmentanteilen folgt damit dem Grundsatz der Transparenz, wonach der Anleger grundsätzlich so besteuert werden soll, als hätte er die von dem In-vestmentvermögen erzielten Erträge unmittelbar selbst erwirtschaftet (Transparenzprinzip). Abwei-chend von diesem Grundsatz ergeben sich bei der Investmentanlage jedoch einige Besonderheiten. So werden beispielsweise bestimmte Erträge bzw. Gewinne auf der Ebene des Anlegers erst bei Rück-gabe der Investmentanteile erfasst. Negative Er-träge des Investmentvermögens sind mit positiven Erträgen gleicher Art zu verrechnen. Soweit die negativen Erträge hierdurch nicht vollständig aus-geglichen werden können, dürfen sie nicht von dem Anleger geltend gemacht werden, sondern müssen auf der Ebene des Investmentvermögens vorgetragen und in nachfolgenden Geschäftsjahren mit gleichartigen Erträgen ausgeglichen werden.

Eine Besteuerung des Anlegers können ausschließ-lich die Ausschüttung bzw. Thesaurierung von Erträgen (laufende Erträge) sowie die Rückgabe von Investmentanteilen auslösen. Die Besteuerung rich-tet sich dabei im Einzelnen nach den Vorschriften des Investmentsteuergesetzes in Verbindung mit dem allgemeinen Steuerrecht. Die steuerrechtlichen Folgen einer Anlage in ein Investmentvermögen sind dabei im Wesentlichen unabhängig davon, ob es sich um ein deutsches oder um ein ausländisches Investmentvermögen handelt, sodass die nach-folgende Darstellung für beide gleichermaßen gilt. Etwaige Unterschiede in der Besteuerung werden an der jeweiligen Stelle hervorgehoben.

Darüber hinaus gelten die Anmerkungen auch für Dach-Investmentvermögen, d. h. für Investment-vermögen, die ihr Kapital ganz überwiegend oder jedenfalls zum Teil in andere Investmentvermögen anlegen. Der Anleger muss bei Dach-Investment-vermögen keine Besonderheiten beachten, weil ihm die für die Besteuerung erforderlichen Informatio-nen von der Investmentgesellschaft in der gleichen Form zur Verfügung gestellt werden wie für andere Investmentvermögen.

Seit dem 1. Januar 2009 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen für Privatanleger in Deutschland der Abgeltungsteuer i.H.v. 25 Prozent als spezielle Form der Kapitalertragsteuer. Zusätzlich zur Abgel-

tungsteuer ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer sowie gegebenen-falls – entsprechend der Religions-/ Konfessionszu-gehörigkeit des Anlegers – Kirchensteuer in Höhe von 8 Prozent bzw. 9 Prozent der Abgeltungsteuer einzubehalten und abzuführen. Die Kirchensteuer wird für den Anleger allerdings nur dann einbehal-ten und abgeführt, wenn der auszahlenden Stelle bis spätestens 31. Dezember des Vorjahres ein Kir-chensteuerantrag des Anlegers vorliegt (ggf. sind interne Bearbeitungszeiten zu beachten). Soweit bei einem kirchensteuerpflichtigen Anleger mangels rechtzeitiger Vorlage des Kirchensteuerantrags die Kirchensteuer nicht einbehalten werden kann, muss sich der Anleger mit seinen gesamten Einkünften aus Kapitalvermögen zur Einkommensteuer veranlagen lassen. Auf einen entsprechenden Hinweis auf den Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer wird bei den folgenden Ausführungen jeweils verzichtet.

Die deutsche Abgeltungsteuer entfaltet für Privat-anleger grundsätzlich abgeltende Wirkung. Soweit die Einnahmen der Abgeltungsteuer unterlegen haben, entfällt damit die Verpflichtung des Privat-anlegers, die Einnahmen in seiner Einkommensteu-ererklärung anzugeben. Der Umfang der zu ver-steuernden Einnahmen, d. h. die Bemessungsgrund-lage der Abgeltungsteuer wurde erheblich erweitert und erfasst neben Zinsen und Dividenden nunmehr beispielsweise auch Gewinne aus der Veräußerung von Aktien oder Renten.

Bei laufenden Erträgen wie z. B. Zinsen und Divi-denden ist die Abgeltungsteuer anwendbar, wenn diese dem Anleger nach dem 31. Dezember 2008 zufließen. Im Fall von realisierten Gewinnen und Verlusten ist die Abgeltungsteuer anwendbar, wenn die Wirtschaftsgüter nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden. Dies gilt sowohl für die von dem Investmentvermögen erworbenen Wirtschaftsgüter als auch für den von dem Anleger erzielten Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung eines Investment-anteils. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die nicht im Zusammenhang mit Investmentanteilen stehen, gelten teilweise abweichende Übergangs-regelungen.

Kann der Anschaffungszeitpunkt von Wirtschafts-gütern nicht eindeutig bestimmt werden, ist die gesetzliche Verbrauchsfolgefiktion zu beachten, wonach die als erstes angeschafften Wertpapiere als zuerst verkauft gelten. Dies gilt sowohl für die Wirtschaftsgüter des Investmentvermögens als auch für die von dem Anleger gehaltenen Invest-mentanteile z. B. bei Girosammelverwahrung.

Besteuerung der Erträge.

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2. Besteuerung der laufenden Erträge aus Investmentvermögen

2.1. Ertragsarten und ErtragsverwendungEin Investmentvermögen darf gemäß der jeweiligen Anlagepolitik sowie der Vertragsbedingungen in unterschiedliche Wirtschaftsgüter investieren. Die hieraus erzielten Erträge dürfen aufgrund des Trans-parenzgedankens nicht einheitlich z. B. als Dividen-den qualifiziert werden, sondern sind entsprechend den Regeln des deutschen Steuerrechts jeweils ge-trennt zu erfassen. Ein Investmentvermögen kann daher beispielsweise Zinsen, zinsähnliche Erträge, Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern erwirtschaften. Die Erträge werden dabei nach steuerrechtlichen Vorschriften – insbesondere dem Investmentsteuergesetz – ermit-telt, sodass sie regelmäßig von den tatsächlich aus-geschütteten Beträgen bzw. den im Jahresbericht ausgewiesenen Beträgen für Ausschüttung und Thesaurierung abweichen. Die steuerrechtliche Be-handlung der Erträge beim Anleger hängt sodann von der Ertragsverwendung des Investmentvermö-gens ab, d. h. ob das Investmentvermögen die Er-träge vollständig thesauriert oder vollständig bzw. teilweise ausschüttet. Die Ertragsverwendung Ihres Investmentvermögens entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt oder dem Jahresbericht. Darüber hinaus ist danach zu differenzieren, ob die Erträge einem Privatanleger oder einem betrieblichen Anle-ger zuzurechnen sind. Sofern vom Investmentver-mögen eine steuerrechtliche Substanzausschüttung ausgewiesen wird, ist diese für den Anleger nicht steuerbar. Dies bedeutet für einen bilanzierenden Anleger, dass die Substanzausschüttung in der Handelsbilanz ertragswirksam zu vereinnahmen ist, in der Steuerbilanz aufwandswirksam ein passiver Ausgleichsposten zu bilden ist und damit technisch die historischen Anschaffungskosten steuerneutral gemindert werden. Alternativ können die fortge-führten Anschaffungskosten um den anteiligen Be-trag der Substanzausschüttung vermindert werden.

2.2. Ausländische QuellensteuerAuf ausländische Erträge werden teilweise Quellen-steuern in dem jeweiligen Land einbehalten, die auf der Ebene des Investmentvermögens als Werbungs-kosten abgezogen werden dürfen. Alternativ kann die Investmentgesellschaft die ausländischen Quellen-steuern in den Besteuerungsgrundlagen ausweisen, sodass sie direkt auf Ebene des Anlegers auf die zu zahlende Steuer angerechnet werden, oder sie der Anleger von seinen Einkünften abziehen kann. Teil-weise investieren Investmentvermögen darüber hinaus in Länder, in denen auf die Erträge zwar tat-sächlich keine Quellensteuer einbehalten wird, der

Anleger aber gleichwohl eine Quellensteuer auf seine persönliche Steuerschuld anrechnen kann (fiktive Quellensteuer). In diesen Fällen kommt auf Ebene des Anlegers ausschließlich die Anrechnung der ausgewiesenen fiktiven Quellensteuer in Betracht. Ein Abzug von fiktiver Quellensteuer von den Einkünften des Anlegers ist unzulässig.

Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache „Meilicke” am 6. März 2007 hinsichtlich der Direkt-anlage in Aktien das in Deutschland in der Regel bis zum Jahr 2000 geltende Körperschaftsteuerrecht in Teilen für europarechtswidrig erklärt. Dieses habe zum einen die in Deutschland einkommensteuer-pflichtigen Personen, die Dividenden von Gesell-schaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat bezogen, benachteiligt. Zum anderen habe es diese Unternehmen darin behindert, in Deutschland Kapital zu sammeln. In Deutschland konnte unter Geltung des sog. Anrechnungsverfahrens nur die auf deutsche Dividenden entfallende Körperschaft-steuer, nicht aber die auf ausländische Dividenden entfallende ausländische Körperschaftsteuer auf die persönliche Steuerschuld des Anlegers angerechnet werden. Der Europäische Gerichtshof hat entschie-den, dass die den Besitzern ausländischer Wert-papiere daraus entstandenen Nachteile rückwir-kend ausgeglichen werden müssen. In einem weite-ren Urteil vom 30. Juni 2011 („Meilicke II“) hat der Europäische Gerichtshof Stellung zu der Höhe der Steueranrechnung und den für die Durchsetzung eines Erstattungsanspruchs erforderlichen Nachwei-sen genommen. Die verfahrensrechtliche Rechts-lage nach deutschem Recht ist für die Direktanlage, vor allem aber für die Investmentanlage weiterhin unklar. Zur Wahrung möglicher Rechte kann es daher sinnvoll sein, dass Sie sich mit Ihrem steuerli-chen Berater in Verbindung setzen.

2.3. Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen

Die für die Besteuerung des Anlegers maßgeb- lichen Besteuerungsgrundlagen werden von der Investmentgesellschaft zusammen mit einer Berufs-trägerbescheinigung, dass die Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden, im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

2.4. Besteuerung im PrivatvermögenWann die von dem Investmentvermögen erzielten Erträge beim Anleger steuerrechtlich zu erfassen sind, hängt von der Ertragsverwendung ab. Bei einer Thesaurierung hat der Anleger die sog. aus-schüttungsgleichen Erträge, d. h. bestimmte von dem Investmentvermögen nicht zur Ausschüttung verwendete Erträge, in dem Kalenderjahr zu ver-

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aus Investmentanteilen, die insbesondere Kreditins-titute ihrem Handelsbestand zuordnen.

3. Rückgabe von Investmentanteilen

Steuerrechtlich wird die Rückgabe von Investment-anteilen wie ein Verkauf behandelt, d. h. der Anleger realisiert einen Veräußerungsgewinn oder -verlust.

3.1. Besteuerung im Privatvermögen Gewinne und Verluste aus der Rückgabe von Invest-mentanteilen sind als positive bzw. negative Ein-künfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich steuer-pflichtig. Die Gewinne und Verluste können mit an-deren Erträgen aus Kapitalvermögen grundsätzlich verrechnet werden. Dies gilt jedoch nicht im Hin-blick auf Verlustvorträge oder zukünftige Verluste aus der Veräußerung von Aktien, für die ein separa-ter Verlustverrechnungstopf zu führen ist.

Das Verrechnungsverbot gilt auch für Verluste aus der Rückgabe von Investmentanteilen oder Veräu-ßerung anderer Wertpapiere, die noch unter das alte Recht vor Einführung der Abgeltungsteuer fallen.

Der so genannte DBA-Gewinn umfasst Erträge und Gewinne bzw. Verluste, die aufgrund eines Doppel-besteuerungsabkommens zwischen dem Quellen-staat und Deutschland steuerfrei und noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert worden sind. Der Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung der In-vestmentanteile ist für private Anleger in Höhe des besitzzeitanteiligen DBA-Gewinns steuerfrei. Der DBA-Gewinn wird von der Investmentgesellschaft als Prozentsatz des Rücknahmepreises veröffentlicht.

Der im Rücknahmepreis als enthalten geltende Zwi-schengewinn unterliegt ebenfalls der Besteuerung. Dieser setzt sich aus den von dem Investmentver-mögen erwirtschafteten Zinsen und zinsähnlichen Erträgen zusammen, die seit dem letzten Ausschüt-tungs- oder Thesaurierungstermin angefallen sind und seit diesem Zeitpunkt noch nicht steuerpflichtig ausgeschüttet oder thesauriert wurden. Der Zwi-schengewinn wird von der Investmentgesellschaft bewertungstäglich ermittelt und zusammen mit dem Rücknahmepreis veröffentlicht. Außerdem wird er dem Anleger von der Depotbank in Deutschland auf der Wertpapierabrechnung mitgeteilt. Der beim Kauf gezahlte Zwischengewinn gehört beim Anle-ger grundsätzlich zu den negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen, die er mit anderen positiven Ein-künften aus Kapitalvermögen verrechnen kann. Vo-raussetzung ist, dass vom Investmentvermögen ein

steuern, in dem das Geschäftsjahr des Investment-vermögens endet. Da der Anleger in diesem Fall tatsächlich keine Erträge erhält, diese aber gleich-wohl versteuern muss, spricht man in diesem Zu-sammenhang von der sog. Zuflussfiktion. Bei einer Vollausschüttung sind beim Anleger die ausge-schütteten Erträge und bei einer Teilausschüttung sowohl die ausgeschütteten als auch die ausschüt-tungsgleichen Erträge grundsätzlich steuerpflichtig. In beiden Fällen hat der in Deutschland steuer-pflichtige Anleger die Erträge im Jahr des Zuflusses zu versteuern.

Sowohl die ausgeschütteten als auch die ausschüt-tungsgleichen Erträge sind grundsätzlich in vollem Umfang steuerpflichtig, es sei denn, die Steuerfrei-heit bestimmter Erträge ist explizit geregelt. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801,– Euro (bei Zusammenveranlagung: 1.602,– Euro) abzuziehen, soweit der Anleger in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Der Abzug von dem Anleger tatsächlich entstandenen Werbungskosten (z. B. Depotgebühren) ist aus-geschlossen. Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und Termingeschäften sind vom An-leger nur bei Ausschüttung bzw. bei Rückgabe der Investmentanteile zu versteuern.

2.5. Besteuerung im Betriebsvermögen Der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige betriebliche Anleger, der seinen Gewinn durch Ein-nahme-Überschuss-Rechnung ermittelt, hat die ausgeschütteten Erträge sowie die ausschüttungs-gleichen Erträge zum gleichen Zeitpunkt wie der Privatanleger zu versteuern. Im Fall der Gewinner-mittlung durch Betriebsvermögensvergleich hat der Anleger die ausschüttungsgleichen Erträge am Ge-schäftsjahresende des Investmentvermögens und die ausgeschütteten Erträge mit Entstehung des Anspruchs zu erfassen. Insoweit finden die allge-meinen Regeln des Bilanzsteuerrechts Anwendung.

Für den betrieblichen Anleger sind sowohl die aus-geschütteten als auch die ausschüttungsgleichen Erträge grundsätzlich in vollem Umfang steuer-pflichtig, soweit nicht die Steuerfreiheit bestimmter Erträge explizit geregelt ist. So sind beispielweise Dividendenerträge von dem Anleger nur in Höhe von 60 Prozent zu versteuern (Teileinkünfteverfah-ren). Für körperschaftsteuerpflichtige Anleger sind z. B. in- und ausländische Dividendenerträge sowie die ausgeschütteten realisierten Gewinne aus der Veräußerung von Aktien grundsätzlich zu 95 Pro-zent steuerfrei. Dies gilt nicht für derartige Erträge

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winn bei Rückgabe und dem absoluten Aktienge-winn bei Erwerb stellt sodann den besitzzeitanteili-gen Aktiengewinn dar, durch den der Anleger eine Aussage darüber erhält, in welchem Umfang die Wertsteigerung bzw. der Wertverlust seiner Invest-mentanteile auf Aktien zurückzuführen ist. Der Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung der In-vestmentanteile ist für körperschaftsteuerpflichtige Anleger i.H.v. 95 Prozent des besitzzeitanteiligen Aktiengewinns, für einkommensteuerpflichtige be-triebliche Anleger i.H.v. 40 Prozent des besitzzeit-anteiligen Aktiengewinns steuerfrei.

Der so genannte DBA-Gewinn umfasst Erträge und Gewinne bzw. Verluste, die aufgrund eines Doppel-besteuerungsabkommens zwischen dem Quellen-staat und Deutschland steuerfrei und noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert worden sind. Der Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung der In-vestmentanteile ist für betriebliche Anleger in Höhe des besitzzeitanteiligen DBA-Gewinns steuerfrei. Der DBA-Gewinn wird von der Investmentgesell-schaft in der gleichen Form wie der Aktiengewinn getrennt von diesem veröffentlicht.

Der betriebliche Anleger hat die Investmentanteile mit den Anschaffungskosten zuzüglich gegebenen-falls Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren. Der beim Kauf gezahlte Zwischengewinn stellt einen unselbständigen Teil der Anschaffungskosten dar. Wenn das Investmentvermögen während der Halte-dauer der Investmentanteile Erträge thesauriert, sind die ausschüttungsgleichen Erträge außerbilan-ziell zu erfassen und ein aktiver Ausgleichsposten zu bilden. Zum Zeitpunkt der Rückgabe der Invest-mentanteile sind diese erfolgswirksam auszubu-chen und der aktive Ausgleichsposten ist aufzulö-sen, um eine doppelte steuerrechtliche Erfassung der ausschüttungsgleichen Erträge zu vermeiden. Darüber hinaus ist der besitzzeitanteilige Aktienge-winn außerbilanziell zu berücksichtigen.

Der folgende Absatz betrifft ausschließlich Fonds nach deutschem Recht:

Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache „STEKO Industriemontage GmbH“ entschieden, dass die Regelung im Körperschaftsteuergesetz für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen An-rechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Kör-perschaften, Gewinnminderungen im Zusammen-hang mit Beteiligungen an ausländischen Gesell-schaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im

Ertragsausgleich durchgeführt wird und sowohl bei der Veröffentlichung des Zwischengewinns als auch im Rahmen der von den Berufsträgern zu bescheini-genden Steuerdaten hierauf hingewiesen wird. Der bei Rückgabe der Investmentanteile vereinnahmte Zwischengewinn zählt zu den positiven Einkünften aus Kapitalvermögen. Wird der Zwischengewinn nicht veröffentlicht, sind jährlich 6 Prozent des Ent-gelts für die Rückgabe oder Veräußerung des Invest-mentanteils als Zwischengewinn anzusetzen.

Hedgefonds sind gesetzlich nicht verpflichtet, den Zwischengewinn zu ermitteln bzw. zu veröffentli-chen. Sofern sich die Investmentgesellschaft dazu entschließt, darf der Zwischengewinn für Hedge-fonds allerdings freiwillig ermittelt und veröffent-licht werden.

Der Veräußerungsgewinn wird für den Anleger grundsätzlich von der deutschen Depotbank ermit-telt. Eine Ausnahme besteht bei der Rückgabe von Investmentanteilen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben und innerhalb eines Jahres angeschafft und veräußert wurden. Hier ist der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn bzw. -verlust von dem Anleger weiterhin selbst zu berechnen. Gewinn oder Ver lust ist hierbei der Unterschied zwischen dem Ver äuße-rungs preis einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits. Da rüber hinaus sind die Anschaffungskosten sowie der Ver-äußerungspreis jeweils um den Zwischengewinn zu mindern. Der so ermittelte Veräußerungsgewinn bzw. -verlust ist zusätzlich um die ausschüttungs-gleichen Erträge zu mindern, um insoweit eine Dop-pelbesteuerung zu vermeiden.

3.2. Besteuerung im Betriebsvermögen Bei einer Rückgabe von Investmentanteilen bildet die Differenz zwischen dem Rücknahmepreis und den Anschaffungskosten grundsätzlich den steuer-pflichtigen Veräußerungsgewinn oder Veräuße-rungsverlust. Der erhaltene Zwischengewinn stellt beim betrieblichen Anleger einen unselbständigen Teil des Veräußerungserlöses dar.

Der Aktiengewinn umfasst Dividenden, Veräuße-rungsgewinne und -verluste aus Aktien sowie Wert-steigerungen und -minderungen aus Aktien, die noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert worden sind. Der Aktiengewinn wird von der Investment-gesellschaft als Prozentsatz des Rücknahmepreises veröffentlicht, sodass der Anleger den absoluten Aktiengewinn sowohl bei Erwerb als auch bei Rück-gabe der Investmentanteile durch Multiplikation mit dem jeweiligen Rücknahmepreis ermitteln muss. Die Differenz zwischen dem absoluten Aktienge-

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Bei Erteilung einer Nicht-Veranlagungsbescheini-gung oder der Vorlage eines gültigen Freistellungs-auftrags verzichten deutsche Depotbanken insoweit auf den Einbehalt der Kapitalertragsteuer. Weist der Anleger nach, dass er Steuerausländer ist, be-schränkt sich der Kapitalertragsteuerabzug auf Er-träge aus deutschen Dividenden.

Deutsche Depotbanken haben für den Steuerpflich-tigen einen Verlustverrechnungstopf zu führen, der automatisch in das nächste Jahr übertragen wird. Hierbei sind Verluste aus dem Verkauf von Aktien nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien ver-rechenbar. Gewinne aus der Rückgabe von Invest-mentanteilen sind steuerrechtlich keine Gewinne aus Aktien.

Kapitalertragsteuer wird nur insoweit einbehalten, als die positiven Einkünfte die (vorgetragenen) ne-gativen Einkünfte sowie evtl. Freistellungsaufträge übersteigen. Der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Anleger darf seinen Banken ins-gesamt Freistellungsaufträge bis zu einem Gesamt-betrag von 801,– Euro (bei Zusammenveranlagung: 1.602,– Euro) erteilen.

Freistellungsauftrag, Nicht-Veranlagungsbescheini-gung bzw. der Nachweis der Ausländereigenschaft müssen der Depotbank rechtzeitig vorliegen. Recht-zeitig ist im Falle der Thesaurierung vor dem Ge-schäftsjahresende des Investmentvermögens, bei ausschüttenden Investmentvermögen vor der Aus-schüttung und bei der Rückgabe von Investment-anteilen vor der Transaktion.

Werden die Investmentanteile nicht in einem deutschen Depot verwahrt und die Ertragsscheine einer deutschen Zahlstelle vorgelegt, können Freistellungsauftrag sowie Nicht-Veranlagungsbe-scheinigung nicht berücksichtigt werden. Auslän-dischen Anlegern kann die für sie abgeführte Kapitalertragsteuer nur im Rahmen des einschlä-gigen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen ihrem Ansässigkeitsstaat und Deutschland ange-rechnet oder erstattet werden. Für die Erstattung ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig.

Soweit das Investmentvermögen gezahlte oder fiktiv anrechenbare ausländische Quellensteuern ausweist, werden diese grundsätzlich beim Steuer-abzug steuermindernd berücksichtigt. Ist eine steuerrechtliche Berücksichtigung ausgewiesener anrechenbarer Quellensteuern ausnahmsweise nicht möglich, werden sie in einem „Quellensteuer-topf” vorgetragen.

Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Ge sellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs der Kapitalverkehrsfreiheit. Die Übergangsregelungen des Körperschaftsteuergesetzes galten entspre-chend für die Fondsanlage nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (§§ 40 und 40a i.V.m. § 43 Absatz 14 KAGG). Insbesondere für Zwecke der Berücksichtigung von Gewinnminderungen im Rahmen der Ermittlung des Aktiengewinns nach § 40a KAGG könnte die Entscheidung Bedeutung erlangen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. I R 27/08) entschieden, dass die Rechtssache STEKO grundsätzlich Wirkun-gen auf die Fondsanlage entfaltet. Mit BMF-Schrei-ben vom 1. Februar 2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R 27/08 beim Aktiengewinn („STEKO-Rechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines Aktiengewinns aufgrund der Rechtssache STEKO möglich ist. Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen aufgrund der Rechtssache STEKO empfehlen wir Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen steuerlichen Berater zu konsultieren.

4. Deutsche Kapitalertragsteuer

Die inländischen depotführenden Stellen haben grundsätzlich die Kapitalertragsteuer für den Anleger einzubehalten und abzuführen. Die Kapitalertrag-steuer hat für Privatanleger grundsätzlich abgeltende Wirkung. Der Anleger hat allerdings ein Veranla-gungswahlrecht und in bestimmten Fällen eine Ver-anlagungspflicht. Werden die Investmentanteile im Betriebsvermögen gehalten, besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Veranlagung. Wird der betriebliche Anleger mit seinen Erträgen aus Investmentanteilen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer veranlagt, ist die gezahlte Kapitalertragsteuer nur eine Steuer-vorauszahlung ohne abgeltende Wirkung, die der Anleger auf seine persönliche Steuerschuld anrech-nen kann. Hierfür erhält der Anleger von deutschen Depotbanken eine Steuerbescheinigung, die er im Rahmen seiner Veranlagung dem Finanzamt vorle-gen muss.

Im Rahmen der Veranlagung ist der Steuersatz bei Privatanlegern für Einkünfte aus Kapitalvermögen auf 25 Prozent begrenzt. Eine freiwillige Veranlagung ist insbesondere Anlegern ohne oder mit einem sehr niedrigen zu versteuernden Einkommen zu empfehlen.

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ausländische Depotbank/Zahlstelle an die deut-schen Finanzbehörden zu melden. Belgien, Luxem-burg und Österreich sowie die angeschlossenen Drittstaaten erheben anstelle der Meldung eine Quellensteuer. Über die Höhe der einbehaltenen Quellensteuer erhält der Anleger eine Steuerbe-scheinigung. Die Quellensteuer wird auf die deut-sche Einkommensteuer angerechnet oder, sofern die Quellensteuer die zu zahlende Einkommen-steuer übersteigt, im Rahmen der Einkommen-steuerveranlagung erstattet. Der Anleger hat die Möglichkeit, sich vom Steuerabzug befreien zu lassen, indem er gegenüber der Depotbank eine Ermächtigung zur freiwilligen Offenlegung abgibt, die es dem Institut gestattet, auf den Steuerabzug zu verzichten und stattdessen die Erträge an die deutschen Finanzbehörden zu melden.

Deutsche Zahlstellen sind ihrerseits verpflichtet, entsprechende Zahlungen von Zins- und zinsähnli-chen Erträgen an ausländische natürliche Personen über das Bundeszentralamt für Steuern an das aus-ländische Wohnsitzfinanzamt weiterzuleiten.

Eine Meldung erfolgt bei Rückgabe oder Veräuße-rung der Investmentanteile, soweit der Anteil der Zinsen und zinsähnlichen Erträge 25 Prozent des Rücknahmepreises überschreitet. Eine Meldung der ausgeschütteten Zinsen und Zinserträge an das Wohnsitzfinanzamt erfolgt nicht, wenn das Invest-mentvermögen zu nicht mehr als 15 Prozent aus Anlagen besteht, die zu Zinsen und zinsähnlichen Erträgen im Sinne der Zinsinformationsverordnung führen. Ob Ihr Investmentvermögen hiervon betrof-fen ist, entnehmen Sie bitte dem Jahresbericht.

6. Rechtliche Hinweise

Diese steuerlichen Hinweise sollen einen Überblick über die steuerlichen Folgen der Investmentanlage vermitteln. Sie können nicht alle steuerlichen Aspekte behandeln, die sich aus der individuellen Situation des Anlegers ergeben können. Interessierten Anle-gern empfehlen wir, sich durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe über die steuerlichen Folgen des Fondsinvestments beraten zu lassen.

Die steuerlichen Ausführungen basieren auf der der-zeit bekannten Rechtslage. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuer-rechtliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Recht-sprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert. Solche Änderungen können auch rückwir-kend eingeführt werden und die oben beschriebe-nen steuerrechtlichen Folgen nachteilig beeinflussen.

4.1. Deutsche Investmentvermögen Deutsche depotführende Stellen haben sowohl bei Ausschüttung als auch bei Thesaurierung grund-sätzlich Kapitalertragsteuer einzubehalten und ab-zuführen.

Werden die Investmentanteile bei einer deutschen Depotbank verwahrt, hat die Depotbank bei Rück-gabe der Investmentanteile darüber hinaus Kapital-ertragsteuer auf den Zwischengewinn einzubehal-ten. Bei Rückgabe von Investmentanteilen, die nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft wurden, wird darüber hinaus Kapitalertragsteuer auf den Gewinn aus der Veräußerung der Investmentanteile einbe-halten.

4.2. Ausländische Investmentvermögen Ausländische Investmentgesellschaften führen keine Kapitalertragsteuer an das deutsche Finanzamt ab. Bei ausschüttenden bzw. teilausschüttenden Invest-mentvermögen behält jedoch die deutsche Depot-bank die Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Er-träge ein.

Werden die Investmentanteile bei einer deutschen Depotbank zurückgegeben, hat diese darüber hin-aus Kapitalertragsteuer auf den Zwischengewinn einzubehalten und abzuführen. Bei Rückgabe von Investmentanteilen, die nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft wurden, wird darüber hinaus Kapitalertragsteuer auf den Gewinn aus der Ver-äußerung der Investmentanteile einbehalten.

Zusätzlich hat die deutsche Depotbank Kapitaler-tragsteuer auf die Summe der dem Anleger nach dem 31. Dezember 1993 als zugeflossen geltenden und noch nicht der deutschen Kapitalertragsteuer unterlegenen Erträge einzubehalten und abzufüh-ren. Wurden die Investmentanteile seit Erwerb ununterbrochen bei ein und derselben deutschen Depotbank verwahrt, bilden nur die besitzzeitantei-ligen akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträge die Bemessungsgrundlage für die Kapitalertrag-steuer. Die akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträge werden von der Investmentgesellschaft er-mittelt und bewertungstäglich zusammen mit dem Rücknahmepreis veröffentlicht.

5. EU­Zinsrichtlinie (Zinsinformationsverordnung)

Bestimmte Zinsen und zinsähnliche Erträge, die einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichti-gen natürlichen Person im europäischen Ausland ausgezahlt oder gutgeschrieben werden, hat die

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7. Änderung durch das Bilanzrechtsmoder­nisierungsgesetz (BilMoG): Spezielle Anhangangaben für Investmentvermögen (§ 285 Nr. 26 HGB nF; § 314 Absatz 1 Nr. 18 HGB nF)

Anleger, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) dazu verpflichtet sind den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern und die zu mehr als 10 Pro-zent am Fondskapital von in- und ausländischen Spezial- und Publikums-Sondervermögen beteiligt sind, müssen nach dem BilMoG ergänzende Anga-ben zu den Sondervermögen im Anhang offen legen.

Das BilMoG ist grundsätzlich für Geschäftsjahre an-wendbar, die nach dem 31. Dezember 2009 begin-nen. Es besteht aber ein Wahlrecht sämtliche Neu-regelungen des Gesetzes bereits für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2008 be-ginnen. Das BilMoG sieht die folgenden zusätzlichen Angaben im Anhang (§ 285 Nr. 26 HGB nF) und Kon-zernanhang (§ 314 Absatz 1 Nr. 18 HGB nF) vor:

‡ Klassifizierung des Investmentvermögens nach Anlagezielen, z. B. Aktienfonds, Rentenfonds, Immobilienfonds, Mischfonds, Hedgefonds oder Sonstiges Sondervermögen

‡ Marktwert / Anteilwert nach § 36 InvG

‡ Differenz zwischen Marktwert und Buchwert

‡ (Ertrags-)Ausschüttungen des Geschäftsjahres

‡ Beschränkungen des Rechts zur täglichen Rückgabe

‡ Gründe für das Unterlassen von Abschreibungen gemäß § 253 Absatz 3 Satz 4 HGB nF

‡ Anhaltspunkte für eine voraussichtlich nicht dauerhafte Wertminderung

Bitte wenden Sie sich für individuelle und weiterführende Informationen persönlich an Ihren Abschlussprüfer.

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Steuerliche Behandlung

Deka International S.A. Deka­EuroFlex Plus TF

ISIN LU0140354605

Geschäftsjahr 01.01.2012 – 31.12.2012

Privat­ vermögen

Betriebs­ vermögen

nicht KöSt­

pflichtig

KöSt­ pflichtig

Ausschüttung 1) EUR je Anteil ­,­­­­ ­,­­­­ ­,­­­­

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Betrag der Ausschüttung nach Investmentsteuergesetz sowie 2) EUR je Anteil ­,­­­­ ­,­­­­ ­,­­­­

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre EUR je Anteil ­,­­­­ ­,­­­­ ­,­­­­

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge EUR je Anteil ­,­­­­ ­,­­­­ ­,­­­­

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b Betrag der ausgeschütteten Erträge 3) EUR je Anteil ­,­­­­ ­,­­­­ ­,­­­­

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge EUR je Anteil 0,4215 0,4215 0,4215

Zinsen und sonstige Erträge EUR je Anteil 0,4215 0,4215 0,4215

Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG 4) EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

Ausländische DBA befreite Einkünfte EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

Sonstige Veräußerungsgewinne EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

Summe Erträge EUR je Anteil 0,4215 0,4215 0,4215

Im Betrag der ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträge enthalten:

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) aa) Erträge im Sinne des §2 Abs. 2 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit §8b Abs. 1 des KStG oder §3 Nr. 40 des EStG (Bruttoertrag Dividenden) EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) bb) Veräußerungsgewinne im Sinne des §2 Abs. 2 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit §8b Abs. 2 des KStG oder §3 Nr. 40 des EStG EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c), cc) Erträge im Sinne des §2 Absatz 2a (Zinsanteil) EUR je Anteil -,---- 0,4058 0,4058

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) dd) Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des §2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 5) EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) ee) Erträge im Sinne des §2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des §20 des EStG sind 5) EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) ff) Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des §2 Absatz 3 in der ab 01.01.2009 anzuwendenden Fassung (steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Immobilien im Privatvermögen) EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) gg) Einkünfte im Sinne des §4 Absatz 1 (DBA befreite Einkünfte) EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) hh) in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) ii) Einkünfte im Sinne des §4 Abs. 2, für die kein Abzug nach §4 Abs. 4 vorgenommen wurde (ausländische Einkünfte mit anrechenbarer bzw. fiktiv anrechenbarer Quellensteuer) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) jj) in Doppelbuchstabe ii enthaltene ausländische Einkünfte mit anrechenbarer Quellensteuer aus Dividenden (ggf. nach §8b Abs. 1 und 2 des KStG bzw. §3 Nr. 40 des EStG) EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c), kk) in Doppelbuchstabe ii enthaltene ausländische Einkünfte mit Anrechnung fiktiver Quellensteuer EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) ll) in Doppelbuchstabe kk enthaltene ausländische Einkünfte zur Anrechnung fiktiver Quellen-steuer aus Dividenden (ggf. nach §8b Abs. 1 und 2 des KStG bzw. §3 Nr. 40 des EStG) EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 d Den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung 6) EUR je Anteil

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 d) aa) im Sinne des §7 Abs. 1 und 2 (ausländische Dividenden, Zinsen, sonstige Erträge und bestimmte steuerpflichtige Veräußerungsgewinne) 5) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 d) bb) im Sinne des §7 Abs. 3 (inländische Dividenden, inländische Erträge und Veräußerungsgewinne aus im Inland gelegenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 d) cc) im Sinne des §7 Abs. 1 Satz 5, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten (ausländische Dividenden und bestimmte steuerpflichtige Veräußerungsgewinne) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000

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Steuerliche Behandlung

Deka International S.A. Deka­EuroFlex Plus TF

ISIN LU0140354605

Geschäftsjahr 01.01.2012 – 31.12.2012

Privat­ vermögen

Betriebs­ vermögen

nicht KöSt­

pflichtig

KöSt­ pflichtig

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 f Den Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des §4 Abs. 2 entfällt und EUR je Anteil

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 f) aa) der nach §4 Abs. 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit §32d Abs. 5 oder §34c Abs. 1 des EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach §4 Abs. 4 vorgenommen wurde (anrechenbare ausländische Quellensteuer) 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 f) bb) der in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf anrechenbare ausländische Quellensteuer aus Dividenden entfällt (ggf. nach §8b Abs. 1 und 2 des KStG bzw. §3 Nr. 40 des EStG) 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 f) cc) der nach §4 Abs. 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit §34c Abs. 3 des EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach §4 Abs. 4 dieses Gesetzes vorgenommen wurde 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 f) dd) der in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf abziehbare ausländische Quellensteuer aus Dividenden entfällt (ggf. nach §8b Abs. 1 und 2 des KStG bzw. §3 Nr. 40 des EStG) 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 f) ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach §4 Abs. 2 in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 f) ff) der in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf fiktive ausländische Quellensteuer aus Dividenden entfällt (ggf. nach §8b Abs. 1 und 2 des KStG bzw. §3 Nr. 40 des EStG) 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 g Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 h Die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i Den Betrag der nach §3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 nicht abziehbaren Werbungskosten EUR je Anteil 0,0208 0,0208 0,0208

Rücknahmepreis 31.12.2012 EUR je Anteil 39,72

1) Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird.2) Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, jedoch vor Abzug der ausländischen Quellensteuer.3) Enthalten sind: Steuerbare Erträge vor Abzug der im Ausland einbehaltenen Quellensteuer. Ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren sind nicht enthalten.4) Das Teileinkünfteverfahren gemäß § 3 Nr. 40 Satz 2 EStG ist nicht für Privatanleger anwendbar.5) Veräußerungsgewinne sind für den Privatanleger weiterhin steuerfrei, sofern die Wertpapiere, Termingeschäfte sowie Bezugsrechte auf Freianteile vor 2009 erworben wurden

(„Alt-Veräußerungsgewinne“). „Neu-Veräußerungsgewinne“ gehören im Privatvermögen zu Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Kapitalertragsteuer.6) Die Berechnung der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags erfolgt gemäß gesetzlicher Vorgaben auf der Basis der Steuerdaten für Privatanleger. Sämtliche Angaben erfolgen

ohne Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation des Anlegers. Bei Depotverwahrung und rechtzeitiger Vorlage einer NV-Bescheinigung des Finanzamtes oder eines Freistellungsauftrages erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen entweder kein Einbehalt von den Steuerabzugsbeträgen oder eine ggf. teilweise Erstattung bereits einbehaltener Steuer. Für die Anrechnung im Rahmen der Steuererklärung sind deshalb die Angaben in der Steuerbescheinigung maßgeblich.

7) Die Anrechnung erfolgt gemäß § 34c EStG bzw. § 26 KStG auf den Teil der deutschen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, der auf die ausländischen Einkünfte entfällt.

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Steuerliche Behandlung

Deka International S.A. Deka­EuroFlex Plus CF

ISIN LU0192794724

Geschäftsjahr 01.01.2012 – 31.12.2012

Privat­ vermögen

Betriebs­ vermögen

nicht KöSt­

pflichtig

KöSt­ pflichtig

Ausschüttung 1) EUR je Anteil ­,­­­­ ­,­­­­ ­,­­­­

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Betrag der Ausschüttung nach Investmentsteuergesetz sowie 2) EUR je Anteil ­,­­­­ ­,­­­­ ­,­­­­

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre EUR je Anteil ­,­­­­ ­,­­­­ ­,­­­­

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge EUR je Anteil ­,­­­­ ­,­­­­ ­,­­­­

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b Betrag der ausgeschütteten Erträge 3) EUR je Anteil ­,­­­­ ­,­­­­ ­,­­­­

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge EUR je Anteil 0,5127 0,5127 0,5127

Zinsen und sonstige Erträge EUR je Anteil 0,5127 0,5127 0,5127

Dividenden nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG 4) EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

Ausländische DBA befreite Einkünfte EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

Sonstige Veräußerungsgewinne EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

Summe Erträge EUR je Anteil 0,5127 0,5127 0,5127

Im Betrag der ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträge enthalten:

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) aa) Erträge im Sinne des §2 Abs. 2 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit §8b Abs. 1 des KStG oder §3 Nr. 40 des EStG (Bruttoertrag Dividenden) EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) bb) Veräußerungsgewinne im Sinne des §2 Abs. 2 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit §8b Abs. 2 des KStG oder §3 Nr. 40 des EStG EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c), cc) Erträge im Sinne des §2 Absatz 2a (Zinsanteil) EUR je Anteil -,---- 0,4921 0,4921

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) dd) Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des §2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 5) EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) ee) Erträge im Sinne des §2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des §20 des EStG sind 5) EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) ff) Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des §2 Absatz 3 in der ab 01.01.2009 anzuwendenden Fassung (steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Immobilien im Privatvermögen) EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) gg) Einkünfte im Sinne des §4 Absatz 1 (DBA befreite Einkünfte) EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) hh) in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) ii) Einkünfte im Sinne des §4 Abs. 2, für die kein Abzug nach §4 Abs. 4 vorgenommen wurde (ausländische Einkünfte mit anrechenbarer bzw. fiktiv anrechenbarer Quellensteuer) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) jj) in Doppelbuchstabe ii enthaltene ausländische Einkünfte mit anrechenbarer Quellensteuer aus Dividenden (ggf. nach §8b Abs. 1 und 2 des KStG bzw. §3 Nr. 40 des EStG) EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c), kk) in Doppelbuchstabe ii enthaltene ausländische Einkünfte mit Anrechnung fiktiver Quellensteuer EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) ll) in Doppelbuchstabe kk enthaltene ausländische Einkünfte zur Anrechnung fiktiver Quellen-steuer aus Dividenden (ggf. nach §8b Abs. 1 und 2 des KStG bzw. §3 Nr. 40 des EStG) EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 d Den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung 6) EUR je Anteil

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 d) aa) im Sinne des §7 Abs. 1 und 2 (ausländische Dividenden, Zinsen, sonstige Erträge und bestimmte steuerpflichtige Veräußerungsgewinne) 5) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 d) bb) im Sinne des §7 Abs. 3 (inländische Dividenden, inländische Erträge und Veräußerungsgewinne aus im Inland gelegenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten) 6) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 d) cc) im Sinne des §7 Abs. 1 Satz 5, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten (ausländische Dividenden und bestimmte steuerpflichtige Veräußerungsgewinne) EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000

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Steuerliche Behandlung

Deka International S.A. Deka­EuroFlex Plus CF

ISIN LU0192794724

Geschäftsjahr 01.01.2012 – 31.12.2012

Privat­ vermögen

Betriebs­ vermögen

nicht KöSt­

pflichtig

KöSt­ pflichtig

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 f Den Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des §4 Abs. 2 entfällt und EUR je Anteil

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 f) aa) der nach §4 Abs. 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit §32d Abs. 5 oder §34c Abs. 1 des EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach §4 Abs. 4 vorgenommen wurde (anrechenbare ausländische Quellensteuer) 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 f) bb) der in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf anrechenbare ausländische Quellensteuer aus Dividenden entfällt (ggf. nach §8b Abs. 1 und 2 des KStG bzw. §3 Nr. 40 des EStG) 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 f) cc) der nach §4 Abs. 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit §34c Abs. 3 des EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach §4 Abs. 4 dieses Gesetzes vorgenommen wurde 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 f) dd) der in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf abziehbare ausländische Quellensteuer aus Dividenden entfällt (ggf. nach §8b Abs. 1 und 2 des KStG bzw. §3 Nr. 40 des EStG) 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 f) ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach §4 Abs. 2 in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 f) ff) der in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf fiktive ausländische Quellensteuer aus Dividenden entfällt (ggf. nach §8b Abs. 1 und 2 des KStG bzw. §3 Nr. 40 des EStG) 7) EUR je Anteil -,---- -,---- -,----

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 g Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 h Die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre EUR je Anteil 0,0000 0,0000 0,0000

InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i Den Betrag der nach §3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 nicht abziehbaren Werbungskosten EUR je Anteil 0,0134 0,0134 0,0134

Rücknahmepreis 31.12.2012 EUR je Anteil 41,28

1) Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird.2) Betrag, der dem Anleger tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wird, jedoch vor Abzug der ausländischen Quellensteuer.3) Enthalten sind: Steuerbare Erträge vor Abzug der im Ausland einbehaltenen Quellensteuer. Ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren sind nicht enthalten.4) Das Teileinkünfteverfahren gemäß § 3 Nr. 40 Satz 2 EStG ist nicht für Privatanleger anwendbar.5) Veräußerungsgewinne sind für den Privatanleger weiterhin steuerfrei, sofern die Wertpapiere, Termingeschäfte sowie Bezugsrechte auf Freianteile vor 2009 erworben wurden

(„Alt-Veräußerungsgewinne“). „Neu-Veräußerungsgewinne“ gehören im Privatvermögen zu Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Kapitalertragsteuer.6) Die Berechnung der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags erfolgt gemäß gesetzlicher Vorgaben auf der Basis der Steuerdaten für Privatanleger. Sämtliche Angaben erfolgen

ohne Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation des Anlegers. Bei Depotverwahrung und rechtzeitiger Vorlage einer NV-Bescheinigung des Finanzamtes oder eines Freistellungsauftrages erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen entweder kein Einbehalt von den Steuerabzugsbeträgen oder eine ggf. teilweise Erstattung bereits einbehaltener Steuer. Für die Anrechnung im Rahmen der Steuererklärung sind deshalb die Angaben in der Steuerbescheinigung maßgeblich.

7) Die Anrechnung erfolgt gemäß § 34c EStG bzw. § 26 KStG auf den Teil der deutschen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, der auf die ausländischen Einkünfte entfällt.

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Das DekaBank Depot – Service rund um Ihre Investmentfonds –

Mit dem DekaBank Depot bieten wir Ihnen die kos-tengünstige Möglichkeit, verschiedene Investment-fonds Ihrer Wahl in einem einzigen Depot und mit einem Freistellungsauftrag verwahren zu lassen. Hier-für steht Ihnen ein Fondsuniversum von rund 1.000 Fonds des DekaBank-Konzerns und international renommierter Kooperationspartner zur Verfügung. Das Spektrum eignet sich zur Realisierung der unter-schiedlichsten Anlagekonzepte. So können Sie zum Vermögensaufbau aus mehreren Alternativen wäh-len, unter anderem:

‡ Für Investmentfonds-Anleger, die regelmäßig sparen möchten, eignet sich der individuell zu gestaltende Deka-FondsSparplan ab einer Min-destanlage von 25,– Euro. Im Rahmen eines auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmten Deka-Auszahlplans lässt sich das so aufgebaute Vermögen später gezielt nutzen.

‡ Für den systematischen und flexiblen Vermögens-aufbau – insbesondere im Rahmen der privaten Altersvorsorge – können Sie zwischen zwei Vari-anten wählen:

‡ Die Deka-BonusRente verbindet die Vorteile einer Investmentanlage mit der staatlichen „Riesterförderung“ zur Schließung der Renten-lücke.

‡ Der DekaStruktur-VorsorgePlan ist eigens zum Aufbau eines professionell strukturierten Ver-mögens für private Vorsorgeziele vorgesehen. Zur Vermögensnutzung stimmen Sie auch hier Ihren persönlichen Deka-Auszahlplan auf Ihre individuellen Ziele der Vermögensnutzung ab.

Zum DekaBank Depot gehören vielfältige Inklusiv-Leistungen wie die kostenfreie Wiederanlage von Ertragsausschüttungen.

Im Rahmen unseres Depotservice stehen Ihnen verschiedene Wege für die Auftragserteilung zur Verfügung, wie z. B. per Telefon oder Internet über unsere Internetpräsenz www.deka.de

Auskünfte rund um das DekaBank Depot und Fondsinformationen erhalten Sie über unser Service-Telefon unter der Nummer (0 69) 71 47 - 652.

Informationen der Verwaltung.

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Verwaltungsgesellschaft

Deka International S.A. 5, rue des Labours 1912 Luxembourg Luxembourg

Eigenmittel zum 31. Dezember 2011:gezeichnet und eingezahlt 10,4 Mio. EUR haftend 81,8 Mio. EUR

GeschäftsführungHolger Hildebrandt Direktor der Deka Inter national S.A., Luxembourg Eugen Lehnertz Direktor der Deka Inter national S.A., Luxembourg

Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft

VorsitzenderRainer Mach Geschäftsführendes Verwaltungsrats-mitglied der DekaBank Deutsche Girozentrale Luxembourg S.A., Luxembourg

Stellvertretender VorsitzenderThomas Ketter Geschäftsführer der Deka Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland

MitgliedHolger Knüppe Leiter Beteiligungen, DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main, Deutschland

Depotbank und Zahlstelle

DekaBank Deutsche Girozentrale Luxembourg S.A. 38, avenue John F. Kennedy 1855 Luxembourg Luxembourg

Eigenmittel zum 31. Dezember 2011:462,9 Mio. EUR

Réviseur d‘entreprises agréé für den Fonds und die Verwaltungsgesellschaft

PricewaterhouseCoopers Société coopérative 400, Route d’Esch 1471 Luxembourg Luxembourg

Zahlstelle und Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland

DekaBank Deutsche Girozentrale Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt am Main Deutschland

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Ihre Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe.

Vorstehende Angaben werden jeweils im Jahres- und Halbjahresbericht aktualisiert.

Page 30: Jahresbericht zum 31. Dezember 2012. Deka …...2012 bis zum 31. Dezember 2012. Im Kalenderjahr 2012 prägten starke Schwankungen weiterhin das Geschehen an den Finanzmärkten, wobei

Deka International S.A. 5, rue des Labours 1912 Luxembourg Postfach 5 45 2015 Luxembourg Luxembourg

Telefon: (+3 52) 34 09 - 39 Telefax: (+3 52) 34 09 - 22 93 www.deka.lu

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