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Kommentar zum UN-Kaufrecht (CISG) Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf Bearbeitet von Herausgegeben von Prof. Dr. Ingeborg Schwenzer, und Prof. Dr. Ulrich G. Schroeter, Bearbeitet von Dr. Klaus Bacher, Richter am Bundesgerichtshof, Prof. Dr. Franco Ferrari, LL.M. (Universität Augsburg), Prof. Dr. Christiana Fountoulakis, Dr. Pascal Hachem, Dr. Florian Mohs, LL.M. (Vict. U. Wellington), Rechtsanwalt, Prof. Dr. Markus Müller-Chen, Rechtsanwalt, Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel, und Prof. Dr. Corinne Widmer Lüchinger, Rechtsanwältin 7. Auflage 2019. Buch. CXLIV, 1704 S. Hardcover (In Leinen) ISBN 978 3 406 71964 6 Format (B x L): 16,0 x 24,0 cm Recht > Zivilrecht > Internationales Privatrecht Zu Leseprobe und Sachverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, eBooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte.

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Kommentar zum UN-Kaufrecht (CISG)

Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

Bearbeitet vonHerausgegeben von Prof. Dr. Ingeborg Schwenzer, und Prof. Dr. Ulrich G. Schroeter, Bearbeitet von Dr.

Klaus Bacher, Richter am Bundesgerichtshof, Prof. Dr. Franco Ferrari, LL.M. (Universität Augsburg), Prof.Dr. Christiana Fountoulakis, Dr. Pascal Hachem, Dr. Florian Mohs, LL.M. (Vict. U. Wellington),

Rechtsanwalt, Prof. Dr. Markus Müller-Chen, Rechtsanwalt, Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel, und Prof. Dr.Corinne Widmer Lüchinger, Rechtsanwältin

7. Auflage 2019. Buch. CXLIV, 1704 S. Hardcover (In Leinen)ISBN 978 3 406 71964 6

Format (B x L): 16,0 x 24,0 cm

Recht > Zivilrecht > Internationales Privatrecht

Zu Leseprobe und Sachverzeichnis

schnell und portofrei erhältlich bei

Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft.Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, eBooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programmdurch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr

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Schlechtriem/Schwenzer/SchroeterKommentar zum UN-Kaufrecht (CISG)

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Schlechtriem/Schwenzer/Schroeter

Kommentar zumUN-Kaufrecht

(CISG)Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge

über den internationalen Warenkauf

Bearbeitetvon

Klaus Bacher, Franco Ferrari, Christiana Fountoulakis, Pascal Hachem,Florian Mohs, Markus Müller-Chen, Martin Schmidt-Kessel, Ulrich G. Schroeter,

Ingeborg Schwenzer, Corinne Widmer Lüchinger

Herausgegebenvon

Ingeborg SchwenzerUlrich G. Schroeter

7., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2019

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Hinweis zur Rechtschreibung:

Die im vorliegenden Kommentar verwendete Orthografie folgt teils den inDeutschland, Österreich und deutschsprachigen Regionen weiterer Länder gelten-den Regeln, teils der in der Schweiz gebräuchlichen Schreibweise, die auf denBuchstaben „ß“ verzichtet. Die resultierenden Abweichungen sind auf Wunsch

der Herausgeber nicht harmonisiert worden.

www.beck.dewww.helbing.ch

ISBN 978 3 406 71964 6 (C.H. Beck)ISBN 978 3 7190 4140 3 (Helbing Lichtenhahn)

ISBN 978 3 7007 9997 9 (LexisNexis)

© 2019 Verlag C.H. Beck oHGWilhelmstraße 9, 80801 München

Satz, Druck und Bindung: Druckerei C.H. Beck(Adresse wie Verlag)

Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier(hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)

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Vorwort zur 7. Auflage

Die 7. Auflage bringt eine Änderung in der Herausgeberschaft des Kommentars mit sich;Ulrich Schroeter, der an den zurückliegenden zwei Auflagen bereits als Autor beteiligt war,hat nunmehr auch die Aufgaben eines Mitherausgebers übernommen. In diesem Zusam-menhang ist zudem der Titel des Werkes von bislang „Kommentar zum Einheitlichen UN-Kaufrecht“ zu nunmehr „Kommentar zum UN-Kaufrecht (CISG)“ verschlankt worden.Wie sogleich klarzustellen ist, bezweckt diese Änderung lediglich eine Anpassung an denüblichen Sprachgebrauch und soll nicht etwa signalisieren, dass die Einheitlichkeit in derAuslegung des Übereinkommens abgenommen hat.Der Autorenkreis ist in der 7. Auflage unverändert geblieben. Pascal Hachem hat zu-

sätzlich zu seiner bisherigen Kommentierung einen neuen Anhang zum Thema „CISGund Datenhandel“ (Anh. zu Art. 1) beigesteuert, der vorschriftenübergreifend die Rolledes Übereinkommens in Zeiten der Digitalisierung behandelt. Alle anderen Kommentie-rungen wurden von den bisherigen Autoren konsolidiert und fortentwickelt.Eine durchgehende Neuerung ist ein rechtsvergleichender Abschnitt, der nunmehr die

Kommentierung jeder einzelnen CISG-Bestimmung abschließt: In ihm bieten die Autoreneinen kompakten Vergleich zwischen der jeweiligen Übereinkommensnorm und den funk-tionsäquivalenten Regelungen der deutschsprachigen nationalen Rechte Deutschlands,Österreichs und der Schweiz. Auf diese Weise soll den Kommentarnutzern ein schnellerÜberblick über die wesentlichen Parallelen und Unterschiede eröffnet werden.Seit der Vorauflage haben weitere Staaten das CISG ratifiziert mit der Folge, dass das

Übereinkommen heute in 90 Vertragsstaaten gilt (s. Anhang I). Weitere Ratifikationen sinddem Vernehmen nach bereits eingeleitet. Parallel ist die Anzahl von Entscheidungen, indenen staatliche Gerichte aus Vertrags- wie Nichtvertragsstaaten und Schiedsgerichte dasÜbereinkommen anwenden und interpretieren, weiter angewachsen.Der vorliegende Kommentar hat es sich wie schon in den Vorauflagen zur Aufgabe

gemacht, die verschiedenen Entwicklungslinien nachzuzeichnen und zusammenzuführen,damit der durch das Übereinkommen an Rechtseinheit und Rechtssicherheit erreichteGewinn nicht durch divergierende Auslegung wieder verloren geht. Zu diesem Zweck sindLiteratur und vor allem Rechtsprechung auch von außerhalb des deutschen Rechtskreisesauf- und eingearbeitet worden.Um die Zugänglichkeit namentlich auch ausländischer Rechtsprechung zum Überein-

kommen zu erleichtern, wird dabei für sämtliche Entscheidungen die Fundstelle in der freizugänglichen Datenbank CISG-online1 angegeben, die das Auffinden der Entscheidung imVolltext ermöglicht.Wiederum erleichtert das Entscheidungsregister die Möglichkeit, von einer der Leserin

oder dem Leser bereits bekannten Entscheidung direkt zu den entsprechenden Anmerkun-gen im Kommentar zu gelangen.Die Herausgabe eines Großkommentars, wie er hier in 7. Auflage vorgelegt wird, ist

ohne die engagierte, ja aufopferungsvolle Hilfe von Mitarbeitern nicht zu leisten. Dankgebührt deshalb zuvörderst den wissenschaftlichen Assistenten Herrn Till Maier-Lohmannund, in der Anfangsphase des Projekts, Frau Ilka Beimel für die Koordinierung des Projekts.Gleichermaßen zu danken ist den wissenschaftlichen Assistenten Herrn Matthias Hausdorfund Herrn Heinrich Nemeczek, den Studentinnen in Assistenzfunktion Frau DjamilaBatache und Frau Celine Kuttler sowie den studentischen Hilfskräften Herrn Linus Deth-loff-Wieland, Herrn Julian Juhasz, Frau Océane Kessler, Frau Jael Leutwyler und Herrn

1 www.cisg-online.ch.

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Andrew Lewis für die Betreuung der Manuskripte der Autoren, des Apparats und für ihreMithilfe bei der Fahnenkorrektur.Für großzügige finanzielle Unterstützung danken die Herausgeber dem Fonds zur För-

derung von Lehre und Forschung der Freiwilligen Akademischen Gesellschaft, der Stiftungzur Förderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Forschung an der Universität Baselsowie der Freiwilligen Akademischen Gesellschaft.

Basel, im April 2019 Die Herausgeber

Vorwort Vorwort zur 7. Auflage

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Aus dem Vorwort zur 1. Auflage

Die deutsche Rechtswissenschaft trägt besondere Verantwortung für die Vereinheitli-chung des Kaufrechts, baut diese doch immer noch wesentlich auf den von Ernst Rabelerarbeiteten Grundlagen auf. Es war deshalb eine selbstverständliche Verpflichtung, dieEinheitskaufrechte durch Großkommentare zu erschließen, die nicht nur dem Praktikerschnelle Vergewisserung ermöglichen sollen, sondern auch und vor allem die Vereinheitli-chung des Kaufrechts wissenschaftlich zu begleiten, zu vertiefen und zu pflegen geeignetsind. Der von Hans Dölle herausgegebene, 1976 im Verlag C.H. Beck erschienene Kom-mentar hat diese Aufgabe für die Haager Einheitlichen Kaufgesetze von 1964, im GeisteErnst Rabels geleistet. Es war eine glückliche Fügung, daß bald nach dem erfolgreichenAbschluß der Wiener UN-Konferenz, auf der das „Übereinkommen der Vereinten Natio-nen über Verträge über den internationalen Warenkauf“ (CISG) erarbeitet und beschlossenworden war, mit Ernst von Caemmerer ein anderer Schüler Rabels es übernahm, einenKommentar zu diesem neuen Einheitsrecht herauszugeben. Ernst von Caemmerer hat alsMitarbeiter Rabels das Einheitskaufrecht von Anfang an begleitet. (…) Ernst von Caemme-rer hat diese Vollendung einer historisch bedeutsamen Entwicklung und eines wichtigenTeils seines Lebenswerkes nicht mehr erlebt. Bevor ihm im Jahre 1985 die Feder aus derHand genommen wurde, hat er jedoch mit dem Herausgeber dieses Kommentars alle nochoffenen Fragen besprochen und vorgeschlagen, welche Punkte in der Einleitung behandeltwerden sollen. Dieser Kommentar ist deshalb eigentlich sein Werk und muß auch seinenNamen tragen. Wenn der Verlag sich gleichwohl entschieden hat, Ernst von Caemmerernicht mehr als Herausgeber zu nennen, dann vor allem deshalb, um den Eindruck zuvermeiden, der Kommentar sei noch zu Lebzeiten Ernst von Caemmerers fertiggestellt undauch in den redaktionellen Einzelheiten von ihm betreut worden. Aber es bleibt derKommentar Ernst von Caemmerers, seinem wissenschaftlichen Werk und seinem Anden-ken in Verehrung und Dankbarkeit gewidmet.Die Ehre und Pflicht der Herausgabe ist Peter Schlechtriem, Nachfolger Ernst von

Caemmerers auf dem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsvergleichung, Internationa-les und Ausländisches Privatrecht an der Universität Freiburg, übertragen worden, der vonAnfang an mit Ernst von Caemmerer die Vorarbeiten für den Kommentar unternommenhatte und vom Verlag als Mitherausgeber vorgesehen war. Ein Herausgeber ist freilich vorallem Koordinator, und das Ansehen, das dieser Kommentar hoffentlich erringen wird,gebührt seinen Autoren. Auch die Aufgabe der Herausgabe wäre freilich nicht zu erfüllengewesen ohne die engagierte und loyale Unterstützung, die der Herausgeber durch dieAutoren und durch die Mitarbeiter seines Instituts erfahren hat.

Freiburg und München, Ende 1989 Herausgeber und Verlag

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Verzeichnis der Bearbeiter

Dr. iur. Klaus Bacher ....................................................... Artt. 78, 85–88Richter am Bundesgerichtshof. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Dott. Franco Ferrari, LL.M. (Universität Augsburg) .................. Präambel, Artt. 1–7, 10, 89–101,

Unterzeichnungsklauselordentlicher Professor an der New York University . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Dr. iur. Christiana Fountoulakis .......................................... Artt. 26, 71–73, 81–84ordentliche Professorin an der Universität Freiburg i.Ue.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Dr. iur. Pascal Hachem .................................................... CISG und Datenhandel,

Artt. 66–70Rechtsanwalt (Zürich), ACIArb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Dr. iur. Florian Mohs, LL.M. (Vict. U. Wellington) .................. Artt. 53–65Rechtsanwalt (Zürich) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Dr. iur. Markus Müller-Chen ............................................. Artt. 28, 45–52, VerjÜbkRechtsanwalt, ordentlicher Professor an der Universität St. Gallen . . . . . . . . . . . .

Dr. iur. Martin Schmidt-Kessel ........................................... Artt. 8, 9, 11–13ordentlicher Professor an der Universität Bayreuth . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Dr. iur. Ulrich G. Schroeter ............................................... Artt. 14–25, 27, 29, VertragsG,Gesamtredaktionordentlicher Professor an der Universität Basel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Dr. iur. Ingeborg Schwenzer, LL.M. (U.C. Berkeley) ................ Einleitung, Artt. 35–44, 74–77,79, 80emeritierte Professorin an der Universität Basel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Dr. iur. Corinne Widmer Lüchinger .................................... Artt. 30–34Rechtsanwältin, ordentliche Professorin an der Universität Basel . . . . . . . . . . . . .

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Inhaltsübersicht

Vorwort zur 7. Auflage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VVerzeichnis der Bearbeiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VIIInhaltsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XIIIAbkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XIXLiteraturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XLIII

Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über deninternationalen Warenkauf United Nations Convention on Contracts forthe International Sale of Goods Convention des Nations Unies sur lescontrats de vente internationale de marchandises . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Präambel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Teil I. Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . 19Kapitel I. Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Kapitel II. Allgemeine Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183

Teil II. Abschluss des Vertrages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 309

Teil III. Warenkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 549Kapitel I. Allgemeine Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 549Kapitel II. Pflichten des Verkäufers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 675Kapitel III. Pflichten des Käufers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 987Kapitel IV. Übergang der Gefahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1126Kapitel V. Gemeinsame Bestimmungen über die Pflichten des Verkäufersund des Käufers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1179

Teil IV. Schlußbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1429

Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf sowie zurÄnderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Mai 1956 überden Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)[VertragsG] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1467

Übereinkommen über die Verjährung beim internationalen Warenkauf . . 1477

Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1531Sachregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1675

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort zur 7. Auflage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VVerzeichnis der Bearbeiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VIIInhaltsübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IXAbkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XIXLiteraturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XLIII

Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über deninternationalen Warenkauf

Präambel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Teil I. Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen

Kapitel I. Anwendungsbereich

Vorbemerkungen zu Artt. 1–6 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Art. 1 [Anwendungsbereich] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36Anhang zu Art. 1: CISG und Datenhandel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78Art. 2 [Anwendungsausschlüsse] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90Art. 3 [Verträge über herzustellende Waren oder Dienstleistungen] . . . . . . . . . . . 110Art. 4 [Sachlicher Geltungsbereich] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121Art. 5 [Ausschluß der Haftung für Tod oder Körperverletzung] . . . . . . . . . . . . . . 153Art. 6 [Ausschluß, Abweichung oder Änderung durch Parteiabrede] . . . . . . . . . 160

Kapitel II. Allgemeine Bestimmungen

Art. 7 [Auslegung des Übereinkommens] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183Art. 8 [Auslegung von Erklärungen und Verhalten] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227Art. 9 [Handelsbräuche und Gepflogenheiten] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265Art. 10 [Mehrere Niederlassungen; gewöhnlicher Aufenthalt] . . . . . . . . . . . . . . . . 281Art. 11 [Formfreiheit] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286Art. 12 [Wirkungen eines Vorbehaltes hinsichtlich der Formfreiheit] . . . . . . . . . . 298Art. 13 [Schriftlichkeit] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302

Teil II. Abschluss des Vertrages

Vorbemerkungen zu Artt. 14–24 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 309Art. 14 [Begriff des Angebots] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358Art. 15 [Wirksamwerden des Angebots; Rücknahme] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 419Art. 16 [Widerruf des Angebots] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 425Art. 17 [Erlöschen des Angebots] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 438Art. 18 [Begriff der Annahme] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 441

XIII

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Art. 19 [Ergänzungen, Einschränkungen und sonstige Änderungen zumAngebot] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466

Art. 20 [Annahmefrist] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497Art. 21 [Verspätete Annahme] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505Art. 22 [Rücknahme der Annahme] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 518Art. 23 [Zeitpunkt des Vertragsschlusses] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 522Art. 24 [Begriff des Zugangs] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527

Teil III. Warenkauf

Kapitel I. Allgemeine Bestimmungen

Art. 25 [Wesentliche Vertragsverletzung] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 549Art. 26 [Aufhebungserklärung] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 617Art. 27 [Absendetheorie] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 628Art. 28 [Erfüllungsanspruch] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 640Art. 29 [Vertragsänderung oder -aufhebung] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 652

Kapitel II. Pflichten des Verkäufers

Art. 30 [Pflichten des Verkäufers] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 675

Abschnitt I. Lieferung der Ware und Übergabe der Dokumente . . . . . . . . . . 681Art. 31 [Inhalt der Lieferpflicht und Ort der Lieferung] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 681Art. 32 [Verpflichtungen hinsichtlich der Beförderung der Ware] . . . . . . . . . . . . . . 720Art. 33 [Zeit der Lieferung] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 733Art. 34 [Übergabe von Dokumenten] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 744

Abschnitt II. Vertragsmäßigkeit der Ware sowie Rechte oder AnsprücheDritter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 753

Art. 35 [Vertragsmäßigkeit der Ware] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 753Art. 36 [Maßgeblicher Zeitpunkt für die Vertragsmäßigkeit] . . . . . . . . . . . . . . . . . . 784Art. 37 [Nacherfüllung bei vorzeitiger Lieferung] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 791Art. 38 [Untersuchung der Ware] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 798Art. 39 [Mängelrüge] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 815Art. 40 [Bösgläubigkeit des Verkäufers] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 836Art. 41 [Rechtsmängel] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 842Art. 42 [Belastung mit Schutzrechten Dritter] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 854Art. 43 [Rügepflicht] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 869Art. 44 [Entschuldigung für unterlassene Anzeige] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 874

Abschnitt III. Rechtsbehelfe des Käufers wegen Vertragsverletzung durchden Verkäufer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 882

Art. 45 [Rechtsbehelfe des Käufers; keine zusätzliche Frist] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 882Art. 46 [Recht des Käufers auf Erfüllung oder Nacherfüllung] . . . . . . . . . . . . . . . . 899Art. 47 [Nachfrist] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 917Art. 48 [Recht des Verkäufers zur Nacherfüllung] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 926Art. 49 [Vertragsaufhebung] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 939Art. 50 [Minderung] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 963Art. 51 [Teilweise Nichterfüllung] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 974Art. 52 [Vorzeitige Lieferung und Zuviellieferung] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 980

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Kapitel III. Pflichten des Käufers

Art. 53 [Zahlung des Kaufpreises; Abnahme der Ware] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 987

Abschnitt I. Zahlung des Kaufpreises . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1007Art. 54 [Kaufpreiszahlung] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1007Art. 55 [Bestimmung des Preises] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1012Art. 56 [Kaufpreis nach Gewicht] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1022Art. 57 [Zahlungsort] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1024Art. 58 [Zahlungszeit; Zahlung als Bedingung der Übergabe; Untersuchung vor

Zahlung] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1040Art. 59 [Zahlung ohne Aufforderung] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1058

Abschnitt II. Abnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1062Art. 60 [Begriff der Abnahme] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1062

Abschnitt III. Rechtsbehelfe des Verkäufers wegen Vertragsverletzungdurch den Käufer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1070

Art. 61 [Rechtsbehelfe des Verkäufers; keine zusätzliche Frist] . . . . . . . . . . . . . . . . 1070Art. 62 [Zahlung des Kaufpreises; Abnahme der Ware] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1079Art. 63 [Nachfrist] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1088Art. 64 [Vertragsaufhebung] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1096Art. 65 [Spezifizierung durch den Verkäufer] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1116

Kapitel IV. Übergang der Gefahr

Vorbemerkungen zu Artt. 66–70 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1126Art. 66 [Wirkung des Gefahrübergangs] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1133Art. 67 [Gefahrübergang bei Beförderung der Ware] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1143Art. 68 [Gefahrübergang bei Verkauf der Ware, die sich auf dem Transport

befindet] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1155Art. 69 [Gefahrübergang in anderen Fällen] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1164Art. 70 [Wesentliche Vertragsverletzung und Gefahrübergang] . . . . . . . . . . . . . . . . 1173

Kapitel V. Gemeinsame Bestimmungen über die Pflichtendes Verkäufers und des Käufers

Abschnitt I. Vorweggenommene Vertragsverletzung und Verträge überaufeinander folgende Lieferungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1179

Art. 71 [Verschlechterungseinrede] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1179Art. 72 [Antizipierter Vertragsbruch] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1202Art. 73 [Sukzessivlieferungsvertrag; Aufhebung] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1219

Abschnitt II. Schadenersatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1235Art. 74 [Umfang des Schadenersatzes] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1235Art. 75 [Schadensberechnung bei Vertragsaufhebung und Deckungsgeschäft] . . . 1265Art. 76 [Schadensberechnung bei Vertragsaufhebung ohne Deckungsgeschäft] . . 1274Art. 77 [Schadensminderungspflicht des Ersatzberechtigten] . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1282

Abschnitt III. Zinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1290Art. 78 [Zinsen] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1290

Abschnitt IV. Befreiungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1310Art. 79 [Hinderungsgrund außerhalb des Einflußbereiches des Schuldners] . . . . . 1310Art. 80 [Verursachung der Nichterfüllung durch die andere Partei] . . . . . . . . . . . . 1337

Abschnitt V. Wirkungen der Aufhebung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1345Vorbemerkungen zu Artt. 81–84 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1345

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Art. 81 [Erlöschen der Leistungspflichten; Rückgabe des Geleisteten] . . . . . . . . . . 1349Art. 82 [Verlust der Rechte auf Vertragsaufhebung oder Ersatzlieferung wegen

Unmöglichkeit der Rückgabe im ursprünglichen Zustand] . . . . . . . . . . . . 1364Art. 83 [Fortbestand anderer Rechte des Käufers] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1378Art. 84 [Ausgleich von Vorteilen im Falle der Rückabwicklung] . . . . . . . . . . . . . . 1382

Abschnitt VI. Erhaltung der Ware . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1399Vorbemerkungen zu Artt. 85–88 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1399Art. 85 [Pflicht des Verkäufers zur Erhaltung der Ware] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1401Art. 86 [Pflicht des Käufers zur Inbesitznahme und Erhaltung der Ware] . . . . . . . 1408Art. 87 [Einlagerung bei Dritten] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1415Art. 88 [Selbsthilfeverkauf] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1419

Teil IV. Schlußbestimmungen

Vorbemerkungen zu Artt. 89–101 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1429Art. 89 [Depositar] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1433Art. 90 [Konventionskonflikte] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1434Art. 91 [Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung, Beitritt] . . . . . 1438Art. 92 [Teilweise Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt] . . . . . . . . 1440Art. 93 [Föderative Staaten] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1443Art. 94 [Erklärung über Nichtanwendung des Übereinkommens] . . . . . . . . . . . . . 1446Art. 95 [Erklärung zum Ausschluss der Anwendung des Art. 1 Abs. 1 lit. b] . . . . 1449Art. 96 [Erklärung über Schriftform] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1452Art. 97 [Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Vorbehaltserklärung] . . . . . . . . . . . . . 1456Art. 98 [Zulässigkeit von Vorbehalten] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1457Art. 99 [Zeitpunkt des Inkrafttretens] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1458Art. 100 [Zeitlicher Anwendungsbereich] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1461Art. 101 [Kündigung des Übereinkommens] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1463

[Unterzeichnungsklausel] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1464

Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 überVerträge über den internationalen Warenkauf sowie zur Änderung des Gesetzeszu dem Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im

internationalen Straßengüterverkehr (CMR) [VertragsG]

Erster Teil. Zustimmung zu dem Übereinkommen vom 11. April 1980über Verträge über den internationalen Warenkauf sowie Vor-schriften zur Ausführung des Übereinkommens . . . . . . . . . . . . . . 1467

Art. 1 [Zustimmung] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1467Art. 2 [Anwendung aufgrund IPR-Verweisung] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1467Art. 3 [Verjährung von Ansprüchen wegen vertragswidriger Beschaffenheit] . . . 1470

Zweiter Teil. Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationa-len Straßengüterverkehr (CMR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1475

Art. 4 (hier nicht abgedruckt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1475

Dritter Teil. Schlussbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1475Art. 5 [Aufhebung von EAG und EKG] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1475Art. 6 (gegenstandslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1475Art. 7 [Inkrafttreten des Gesetzes] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1475

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Übereinkommen über die Verjährung beim internationalen Warenkauf

Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1477

Teil I. Allgemeine Bestimmungen

Anwendungsbereich

Art. 1 [Einführende Bestimmungen: Gegenstand und Definitionen] . . . . . . . . . . 1480Art. 2 [Definition eines internationalen Kaufvertrages] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1483Art. 3 [Anwendungsbereich] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1484Art. 4 [Ausschluß bestimmter Käufe und Warenarten] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1485Art. 5 [Ausschluß bestimmter Ansprüche] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1486Art. 6 [Verträge über herzustellende Waren oder Dienstleistungen] . . . . . . . . . . . 1487Art. 7 [Auslegung zur Förderung der Einheitlichkeit] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1488

Dauer und Beginn der Verjährungsfrist

Art. 8 [Länge der Verjährungsfrist] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1489Art. 9 [Allgemeine Regel zum Beginn der Verjährungsfrist] . . . . . . . . . . . . . . . . . 1490Art. 10 [Spezielle Regeln: Vertragsverletzung, Vertragswidrigkeit, Täuschung] . . 1491Art. 11 [Ausdrückliche Garantie] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1494Art. 12 [Aufhebung des Vertrages vor Erfüllung; Sukzessivlieferungsverträge] . . . 1495

Unterbrechung und Verlängerung der Verjährungsfrist

Art. 13 [Gerichtsverfahren] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1497Art. 14 [Schiedsverfahren] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1498Art. 15 [Rechtsverfahren wegen Todes, Konkurses oder ähnlichem] . . . . . . . . . . . 1499Art. 16 [Gegenansprüche] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1500Art. 17 [Verfahren ohne Sachentscheidung] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1501Art. 18 [Gesamtschuld; Regreß] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1502Art. 19 [Wiederbeginn der Verjährungsfrist] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1505Art. 20 [Anerkenntnis] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1506Art. 21 [Verlängerung der Verjährungsfrist bei höherer Gewalt] . . . . . . . . . . . . . . . 1507

Änderung der Verjährungsfrist durch die Parteien

Art. 22 [Änderung durch die Parteien] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1509

Allgemeine Begrenzung der Verjährungsfrist

Art. 23 [Höchstfrist] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1511

Wirkungen des Ablaufs der Verjährungsfrist

Art. 24 [Einrede der Verjährung] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1513Art. 25 [Wirkung der Verjährung; Aufrechnung] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1514Art. 26 [Vertragserfüllung nach Eintritt der Verjährung] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1516Art. 27 [Zinsen] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1516

Berechnung der Verjährungsfrist

Art. 28 [Grundsatz] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1517Art. 29 [Auswirkung von Feiertagen] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1518

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Internationale Wirkung

Art. 30 [Handlungen oder Umstände mit internationaler Wirkung] . . . . . . . . . . . 1519

Teil II. Anwendungsbestimmungen

Art. 31 [Föderative Staaten] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1521Art. 32 [Föderative Staaten, betroffene Rechtsordnung] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1521Art. 33 [Zeitlicher Geltungsbereich] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1521

Teil III. Erklärungen und Vorbehalte

Art. 34 [Erklärung über die Nichtanwendung des Übereinkommens] . . . . . . . . . . 1523Art. 35 [Erklärung zur Anwendung des Übereinkommens auf

Nichtigkeitsklagen] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1523Art. 36 [Erklärung zur einredeweisen Geltendmachung der Verjährung] . . . . . . . . 1524Art. 36bis [Vorbehalt zum Anwendungsbereich des Übereinkommens] . . . . . . . . . . 1524Art. 37 [Verhältnis zu anderen internationalen Vereinbarungen] . . . . . . . . . . . . . . . 1524Art. 38 [Erklärung zur Definition des internationalen Kaufvertrages] . . . . . . . . . . . 1525Art. 39 [Zulässigkeit von Vorbehalten] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1525Art. 40 [Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Vorbehaltserklärung] . . . . . . . . . . . . . 1525

Teil IV. Schlußbestimmungen

Art. 41 [Unterzeichnung] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1527Art. 42 [Ratifikation] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1527Art. 43 [Beitritt] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1527Art. 43bis [Beitritt zur ergänzten Fassung] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1527Art. 43ter [Beitritt zur ergänzten Fassung] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1528Art. 44 [Inkrafttreten] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1528Art. 44bis [Gleichzeitiger Beitritt zu beiden Fassungen] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1528Art. 45 [Kündigung] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1529Art. 45bis [Kündigung des Änderungsprotokolls] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1529Art. 46 [Originalsprachen] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1530

Anhang

I. Vertragsstaaten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträgeüber den internationalen Warenkauf – CISG – . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1531

II. Vertragsstaaten des Übereinkommens über die Verjährung beiminternationalen Warenkauf – VerjÜbk – . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1539

III. Materialien zu CISG und VerjÜbk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1541IV. Incoterms 2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1545V. Unidroit Principles of International Commercial Contracts 2016 . . . . . . . . . . . 1584VI. Entscheidungsregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1613

Sachregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1675

Inhaltsverzeichnis

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