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Arbeitsschutz in Hamburg Kommunikation Kooperation Konzeption Hamburg

Kommunikation Kooperation Konzeption · Arbeitsschutz in Hamburg Kommunikation • Kooperation • Konzeption Hamburg Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz

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Arbeitsschutz in HamburgKommunikation Kooperation Konzeption

Hamburg

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Arbeitsschutzin HamburgKommunikation • Kooperation • Konzeption

Hamburg

Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und VerbraucherschutzAmt für ArbeitsschutzBillstraße 8020539 Hamburgwww.arbeitsschutz.hamburg.de

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Vorwort.................................................................. 4

1 ArbeitsschutzPartnerschaft in Hamburg ............ 7Startsignal für eine Kooperation im betrieblichen Gesundheitsschutz

2 Arbeitsschutz leicht gemacht............................ 17Ein Arbeitsschutz-Handbuch für Kleinbetriebe im Handwerk

3 „Ausgezeichnete“ Betriebe .............................. 25Neue Anforderungen an vorbildliche Betriebe im Arbeitsschutz

4 Online-Beratung zu Arbeit und Gesundheit .... 33Das Kompetenznetz Arbeitsschutz für Hamburg

Inhalt

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5 Gefahr aus dem Container? .............................. 41Schädlingsbekämpfung ist nicht nur für Insekten ein Problem

6 Sicherer Betrieb technischer Anlagen.............. 49Erste Erfahrungen mit der Betriebssicherheitsverordnung

7 Sichere Produkte durch Marktüberwachung .. 57Netzwerk der Ostseeländer soll den Verbraucherschutz stärken

„Ausgezeichnete” Betriebe 2003 bis 2005 .............. 62

Wir über uns .............................................................. 64

Kontakt und Publikationen........................................ 66

Impressum ...................................................................... 67

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Liebe Leserin, lieber Leser,mit unserem dritten Bericht über den Arbeits-schutz in Hamburg informieren wir Sie in sie-ben Beiträgen über wichtige Themen desArbeits- aber auch des Verbraucherschutzes inHamburg. Der Bericht zeigt, mit welchen Kon-zepten, Strategien und Initiativen wir „gesun-de“ Arbeit in Hamburg fördern und die Sicher-heit von Verbraucherinnen und Verbrauchernstärken. „Ohne Gesundheit ist alles nichts“. Dieser Satzgewinnt oft erst dann Bedeutung, wenn Men-schen in ihrem „normalen“ Alltag gesundheitli-che Einschränkungen hinnehmen müssen.Arbeitsbedingungen können dabei eine nichtunerhebliche Rolle spielen. Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer stehen unter dem besonde-ren Schutz des Staates. Es bedarf intensivergemeinsamer Anstrengungen aller Beteiligten

und Verantwortlichen im Gesundheitsschutz,gesund erhaltende und gesundheitsförderndeAspekte bei der Gestaltung von Arbeit ange-messen einzubringen. Nur so können wirGesundheit und Arbeitsfähigkeit langfristigsichern. Gesundheit und Sicherheit bei derArbeit kommen nicht nur den Beschäftigtenzugute, sondern zahlen sich auch für die Unter-nehmen aus. Gesunde Mitarbeiterinnen undMitarbeiter helfen mit viel Motivation, Engage-ment und Leistungsfähigkeit dem Betrieb,wettbewerbsfähig zu bleiben.Ich will die Beiträge in diesem Bericht nicht vor-wegnehmen, möchte aber auf unsere jüngsteInitiative – die ArbeitsschutzPartnerschaft – andieser Stelle besonders aufmerksam machen.Wir wollen in Hamburg mit der Partnerschaftein neues Kapitel der Zusammenarbeit schrei-ben. Gemeinsam mit der Handelskammer

Vorwort

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Hamburg, der Handwerkskam-mer Hamburg, dem Industrie-verband Hamburg e.V., der Ver-einigung der Unternehmensver-bände Hamburg und Schleswig-Holstein e.V., dem Landesver-band Nordwestdeutschland der gewerblichenBerufsgenossenschaften und dem DeutschenGewerkschaftsbund hat der Hamburger Senateine Plattform für neue Kooperationsformen imbetrieblichen Gesundheitsschutz in diesemFrühjahr geschaffen. Die ArbeitsschutzPartnerschaft soll auch überHamburg hinaus wichtige Signale setzen. Mitihrem Bekenntnis zur Eigenverantwortlichkeitund Kooperation soll sie den Grundstein füreine neue Vertrauenskultur zwischen Behördenund Unternehmen legen, sowie in den Unter-nehmen und in der Öffentlichkeit ein Verständ-

nis für einen modernenGesundheitsschutz am Arbeits-platz fördern. Natürlich sollenBetriebe von dieser Partner-schaft ganz praktisch profitie-ren. Die Arbeitsschutzpartner

wollen gemeinsam betriebsnahe und effektiveLösungen für Arbeitsschutzprobleme in Bran-chen und Betrieben entwickeln. Über das ersteProjekt dieser Partnerschaft, das Arbeitsschutz-Handbuch für Kleinbetriebe, informieren wir Siebereits in unserem Bericht. Viel Freude beim Lesen wünscht Ihnen

Jörg Dräger, Ph.DSenator für Wissenschaft und Gesundheit

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ArbeitsschutzPartnerschaft

Die ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg wurde im April 2005 im Rahmen

eines Senatsempfangs unterzeichnet. Sie ist ein Bündnis der Arbeits-

schutzbehörde mit Unternehmensverbänden, Gewerkschaften und Berufsgenos-

senschaften. Die Weiterentwicklung der Kooperationsbeziehungen und ihre

Verknüpfung zu einem Netzwerk des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz in

Hamburg soll einen Beitrag zur Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen

leisten. Die ArbeitsschutzPartnerschaft verfolgt das Ziel, eine neue Qualität der

Zusammenarbeit von Behörden, Wirtschaft, Verbänden und Sozialpartnern in

Hamburg nachhaltig zu realisieren. Die Vereinbarungspartner wollen Gesundheit

und Sicherheit bei der Arbeit und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unterneh-

men durch gemeinsam getragene Aktivitäten fördern. Der Arbeitsschutz soll

durch moderne, entbürokratisierte und dienstleistungsorientierte Aufsichtsmetho-

den, problem- und branchenbezogene Kooperationen und eine verstärkte Eigen-

verantwortung von Arbeitgebern und Beschäftigten effizienter gestaltet werden.

Starts ignal für e ine Kooperat ion im

betr iebl ichen Gesundheitsschutz

in Hamburg

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Warum eine Arbeitsschutz-Partnerschaft?

„Bereit für die Zukunft“ – unter dieser Über-schrift hatte die Arbeitsschutzbehörde in Ham-burg bereits in ihren Arbeitsschutzberichten2001 und 2003 über die Anpassung ihres Hand-lungskonzeptes an die Veränderungen derArbeitswelt und den daraus resultierendenWandel der Gesundheitsbelastungen berichtet.Ein wichtiger Schritt zur Modernisierung desArbeitsschutzes war das seit Jahren praktizierte„Hamburger Arbeitsschutzmodell „Aufsicht –Beratung – Systemkontrolle“. Damit wurde ins-besondere der europäischen Rechtssetzung mitder Akzentuierung der Prävention, dem Stellen-wert des Beratungsauftrags für die Betriebe inVerbindung mit einer systemischen Überwa-chung des Arbeitsschutzes Rechnung getragen.Mit branchenorientierten Schwerpunktaktionenund Projekten ist es gelungen, auch im Bereichder Klein- und Mittelbetriebe den Gesundheits-schutz in den Hamburger Betrieben zu verbes-sern. Mehr als 100 Betriebe konnten inzwi-schen mit der begehrten „Arbeitsschutzaner-kennung“ für einen vorbildlichen Gesundheits-schutz ausgezeichnet werden.Die ArbeitsschutzPartnerschaft geht noch einenSchritt weiter. Sie soll die gemeinsame Verant-wortung der beteiligten Partner* für die Sicher-heit und Gesundheit der Beschäftigten bei derArbeit zum Ausdruck bringen. Die Überlegung,

Unternehmen und Beschäftigte aktiv, systema-tisch, eigenverantwortlich und partnerschaftlichin die Gestaltung eines präventiven Arbeits-schutzes in den Betrieben einzubeziehen, wardie Geburtsstunde der ArbeitsschutzPartner-schaft.

Eine neue Qualität derKooperation für den Arbeits-schutz

Die Gestaltung gesundheitsfördernder Arbeiterfordert die Zusammenarbeit der Beteiligtenauf betrieblicher (Unternehmer, Arbeitsschutz-experten, Beschäftigte und deren Interessen-vertretungen) und überbetrieblicher Ebene(Unternehmerverbände, Kammern, Unfallversi-cherungsträger, Gewerkschaften und Arbeits-schutzbehörden). Das Bündnis der Partner unddie Bündelung von Ressourcen im Rahmeneines gemeinsamen Verständnisses fördern dieEffizienz und schaffen eine Vertrauensgrundla-ge im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Durchkooperatives Handeln der verschiedenen Akteu-re sollen gemeinsam praktisch handhabbarebetriebliche Lösungen für den Gesundheits-schutz am Arbeitsplatz entwickelt werden.

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Diese Zusammenarbeit soll durch die gemein-same Kompetenz der Vereinbarungspartnergefördert werden.Die ArbeitsschutzPartnerschaft verfolgt dasZiel, eine neue Qualität der Kooperation vonBehörde, Unternehmen, Kammern, Verbänden,Unfallversicherungsträgern und Gewerkschaf-ten in Hamburg nachhaltig zu verwirklichen. DiePartner haben sich darauf verständigt, durch

gemeinsame Aktivitäten Sicherheit undGesundheit bei der Arbeit zu verbessern unddadurch die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.Sie bringen dazu ihre Kompetenzen für die Ent-wicklung passgenauer betrieblicher Lösungenund Strategien ein. Der Arbeitsschutz soll durchmoderne, entbürokratisierte und dienstleis-tungsorientierte Aufsichtsmethoden, problem-und branchenbezogene Kooperationen und eine

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Die Arbeitsschutzpartner* unterzeichneten am 20. April 2005 die Vereinbarung im Hamburger Rathaus.Christian Sawosch (LVBG), Dr. Ulrich Möllers (IVH), Jörg Dräger Ph.D (BWG), Erhard Pumm (DGB), Prof. Dr. Hans H. Driftmann (UVNord), Peter Becker (HWK), Dr. Karl-Joachim Dreyer (HK), (v.li.n.re.)

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verstärkte Eigenverantwortung von Arbeitge-bern und Beschäftigten effizienter gestaltetwerden.

Das gemeinsame Leitbild: Sicherheit und Gesundheitbei der Arbeit

Der ArbeitsschutzPartnerschaft liegt eingemeinsames Verständnis eines modernenArbeitsschutzes zu Grunde: Interessen der Wirtschaft und der Gesundheits-politik, der Arbeitgeber und Beschäftigten nachwettbewerbsfähigen Betrieben und menschen-

gerechten, gesundheitsförderlichen Arbeitsbe-dingungen müssen miteinander verknüpft wer-den. Sichere und gesunde Arbeitsplätze liegenim Interesse der Beschäftigten, sie sind aberebenso eine wesentliche Voraussetzung fürden Erhalt und den Ausbau der Wettbewerbsfä-

higkeit des Wirtschaftsstandortes Hamburg.Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeitder Beschäftigten sind vom wirtschaftlichenErfolg der Unternehmen nicht zu trennen. Die Partner unterstützen und fördern die Inte-gration eines nachhaltigen Arbeitsschutzes indie Unternehmensstrategie: Maßnahmen fürdie Gestaltung sicherer und gesunder Arbeits-bedingungen müssen in einem kontinuierlichenProzess der Unternehmensorganisation aufge-baut und entwickelt werden. Der Arbeitsschutz hat in der Vergangenheit zurVerringerung von Arbeitsunfällen und zur Redu-zierung von Berufskrankheiten beigetragen. Dieherkömmlichen Methoden des Arbeitsschutzesreichen aber nicht mehr aus, den neuen Her-ausforderungen der globalisierten und sichunter steigendem Innovationsdruck verändern-den Arbeitswelt zu begegnen. Neben der tradi-tionellen Unfallverhütung und Reduzierung von„klassischen“ Belastungen, wie zum Beispielgefährliche Stoffe oder schweres Heben undTragen, treten in zunehmendem Maße Proble-me der Arbeitsorganisation, der Verdichtungvon Arbeit und Flexibilisierung von Arbeitsfor-men in den Vordergrund. Daraus resultierendeneue Belastungsformen wirken sich in zuneh-mendem Maße negativ auf das Arbeitsvermö-gen und die Leistungsfähigkeit der Beschäftig-ten und damit auf das Betriebsergebnis aus. Moderne Arbeitsschutzkonzepte haben diesenEntwicklungen Rechnung zu tragen. Sie setzen

arbeitsschutzpartnerschaft

Hamburg

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dabei vor allem auf die Stärkung der eigenver-antwortlichen Gestaltung gesundheitsförder-licher Arbeitbedingungen in den Betrieben durchdie Unternehmen und Beschäftigten sowiederen Interessenvertretungen. Die Arbeits-schutzPartnerschaft Hamburg kann bereits aufein modernes Arbeitsschutzkonzept der Auf-sichtbehörde, eine gewachsene Eigenverant-wortung der Wirtschaft und auf eine Reihe vonKooperationsbeziehungen und Vereinbarungenzwischen Unternehmen und Verbänden aufbau-en. Die nachstehenden Arbeitsansätze und -prinzipien, ihre Ziele und Methoden sind im Rah-men der ArbeitsschutzPartnerschaft mit demZiel weiterzuentwickeln, gesunde Arbeitsplätzein Hamburg zu erhalten und zu fördern.

Betriebliche Praxis:Branchenvereinbarungenund Projekte

Die Betriebsbegehung und -besichtigung alstraditionelles Mittel zur Durchsetzung des be-trieblichen Arbeitsschutzes soll um neue koope-rative Arbeitsschutzstrategien ergänzt werden.Im Vordergrund steht nicht mehr die Kontrolle,ob vorgeschriebene gesetzliche Einzelregelun-gen eingehalten werden. Ein effektiver Arbeits-schutz muss Unternehmer und Beschäftigtebefähigen und unterstützen, den Arbeitsschutz

Hamburg

Hamburg

Hamburg

arbeitsschutz

partnerschaft

Hamburg

Freie und Hansestadt HamburgBehörde für Wissenschaft und Gesundheit

arbeitsschutzpartnerschaft

Hamburg

INDUSTRIEVERBAND HAMBURG E.V.

www.arbeitsschutzpartnerschaft.hamburg.de

Hamburg

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Arbeitsschutz in der ambu-lanten PflegeDas Projekt hat zum Ziel, dieArbeitsbedingungen in derambulanten Pflege langfristig zuverbessern. Es ist ein Projektim Rahmen der „Initiative füreine neue Qualität der Arbeit“(INQA) und wird vom Bundes-ministerium für Wirtschaft undArbeit gefördert.

Arbeitsschutz - Fortbildungs-programm für HamburgDie vorhandenen Kräfte im Fort-bildungswesen sollen gebündeltund sinnvoll ergänzt werden,um ein bedarfsgerechtes Ange-bot zum Thema Arbeitsschutzin Hamburg anbieten zu können.

Arbeitsschutz - Handbuch fürKlein- und KleinstbetriebeEin Handbuch zum Aufbaueines Managementsystems fürKlein- und Kleinstbetriebe wirdin diesem Projekt entwickeltund erprobt.

Umsetzung der neuenGefahrstoffverordnungDas Projekt will eine Grundlagefür die zügige Umsetzung dernovellierten Gefahrstoffverord-nung in die betriebliche Praxisschaffen.

Gefährdungsbeurteilung nachneuer Gefahrstoffverordnungin KFZ-BetriebenDie Kraftfahrzeugbranche sollbei der Gefährdungsbeurteilungnach der neuen Gefahrstoff-verordnung einschließlich derAbleitung geeigneter Maßnah-men mit diesem Projekt unter-stützt werden.

Gesünder arbeiten im BüroDas Projekt will den Wissens-transfer über „gesunde“ Büro-arbeit anregen und für Hamburgein Forum für gesunde Arbeits-plätze im Büro schaffen.

Lärmprojekt: Ruhe Lärmschwerhörigkeit fängtbereits in jungen Jahren an,deshalb muss Prävention beiKindern ansetzen. Kinder, Erzieher/Innen, Eltern sollen imRahmen einer Kampagne informiert werden.

Zimmerer-Projekt Nord Das Projekt hat zum Ziel, mit 20Prozent aller relevanten Schutz-maßnahmen die Zahl der Unfäl-le um 80 Prozent zu senken.

Einführung sicherer Instru-mente zur Prävention vonNadelstichverletzungenIn Pilotprojekten soll die Einfüh-rung sicherer Systeme imGesundheitswesen gefördertwerden, um durch Blut übertra-gene Infektionen durch Nadel-stichverletzungen zu vermeiden.Schulungsprogramme und Stra-tegien zur Verbreitung sichererSysteme werden nach der Pilot-phase entwickelt.

Projekte der ArbeitsschutzPartnerschaft 2005/2006

Kooperationsprojekte

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in Eigenverantwortung und –initiative imBetrieb erfolgreich umzusetzen. Arbeitgeberwie Arbeitnehmer sind für Fragen des Arbeits-schutzes zu sensibilisieren, durch kompetenteBeratung zu überzeugen sowie mit erfolgrei-chen und übertragbaren Praxismodellen zumotivieren. Gegenstand der Vereinbarung sinddaher Maßnahmen, die geeignet sind, die Wirk-samkeit des Arbeits- und Gesundheitsschutzesin den Betrieben zu gewährleisten und gleich-zeitig einen effizienten Mitteleinsatz bei allenBeteiligten für die Erreichung dieses Zielessicherzustellen. Die Kooperation der Partner soll durch Bran-chenvereinbarungen, branchenorientierte undbranchenübergreifende Projekte gefördert wer-den. Ziel von Branchenvereinbarungen ist dieSicherstellung eines hohen Arbeitsschutzstan-dards in Hamburger Betrieben. Im Rahmen frei-williger Vereinbarungen verpflichten sich die(Mitglieds-)Betriebe, den Arbeits- und Gesund-heitsschutz bei der Auswahl von Arbeitsstoffenund Arbeitsmitteln sowie der Arbeitsorganisa-tion zu berücksichtigen. Das Amt für Arbeits-schutz überprüft das Arbeitsschutzsystem, oh-ne in die sonst erforderliche Detailprüfung zurEinhaltung von Rechtsvorschriften einzutreten. Im Rahmen von Projekten sollen branchentypi-sche Probleme analysiert und bewertet sowieMaßnahmen für betriebliche Lösungen erarbei-tet werden. Durch die beteiligten Koopera-tionspartner sollen – auch im Rahmen einer

gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit – die Ergeb-nisse in der jeweiligen Branche verbreitet wer-den, damit alle Betriebe von den Lösungen pro-fitieren können. Es ist das Ziel, gemeinsam mitden beteiligten Partnern Aufklärung zu betrei-ben, Problembewußtsein bei den Arbeitgebernund Beschäftigten der Branche zu erzeugenund die Umsetzung von Maßnahmen desArbeits- und Gesundheitsschutzes zu fördern.Projekte werden auf der Basis der Ziele derArbeitsschutzPartnerschaft durchgeführt.Für die Laufzeit der Partnerschaft sind bishereine Reihe von Projekten in unterschiedlichenBranchen vereinbart worden. WesentlichesMerkmal ist dabei, dass jeweils verschiedenePartner für die Durchführung verantwortlichsind und Unternehmen wie Verbände gleicher-maßen in die Ergebnisverantwortung bzw. denErfolg des Projektes eingebunden werden. Diebeteiligten Unternehmen und Partner dürfen fürdie Laufzeit des Projektes das „Arbeitsschutz-Partnerschaft“-Logo führen. Zu den Startprojek-ten gehört das Arbeitsschutz-Handbuch fürKlein- und Kleinstbetriebe im Handwerk, überdas wir im nächsten Beitrag berichten.

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Organisation der Arbeits-schutzPartnerschaft

Die ArbeitsschutzPartnerschaft ist zunächst fürzwei Jahre mit der Möglichkeit der Fortschrei-bung angelegt. Für die Organisation und dasControlling der Aktivitäten der Arbeitsschutz-Partnerschaft ist ein Koordinierungsausschussverantwortlich, dem jeweils eine Vertretung derPartner angehört. Zur Unterstützung des Koor-dinierungsausschusses der Partner wurde imAmt für Arbeitsschutz eine Geschäftsstelle ein-gerichtet. Die zur Organisation und Durchfüh-rung der ArbeitsschutzPartner notwendigenAktivitäten werden durch Schwerpunktsetzun-gen innerhalb der vorhandenen Ressourcenerledigt. Um die Ziele der Vereinbarung umzusetzen,führen die Partner gemeinsam geeignete Maß-nahmen und Projekte in eigener Verantwortungdurch. Projektvorschläge der Partner sowie Drit-ter können kontinuierlich bei der Geschäftsstel-le eingebracht werden. Sie werden im Koordi-nierungsausschuss einstimmig zur Durchfüh-rung beschlossen. Es ist das Ziel der Partner,im Rahmen von Projekten möglichst vieleUnternehmen und Verbände aus dem Kreiseihrer Mitgliedsorganisationen sowie weitere mitdem Arbeitsschutz befasste Institutionen inner-halb und außerhalb von Behörden für dieArbeitsschutzPartnerschaft zu gewinnen.

Dabei ist im Sinne der Vereinbarung eine breiteKooperation aus den Bereichen der Partneranzustreben. Projekte werden auf der Basis derVereinbarungsziele und gemeinsamer Kriterienbewertet und ausgewählt. Dazu gehören die• Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit

in einem Unternehmen oder einer Branche,• Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und

Stärkung des Wirtschaftsstandortes Ham-burg und die

• brancheninterne oder branchenübergreifendeKooperation.

Darüber hinaus sollen weitere der nachstehen-den Kriterien erfüllt sein: Entwicklung passge-nauer, modellhafter betrieblicher oder bran-chenbezogener Lösungen, Beteiligung von be-trieblichen Arbeitsschutzexperten und Beschäf-tigten, Auslösen von Lernprozessen und Ver-haltensveränderungen, Informations- und Multi-plikatorenaspekt, Effizienz und Nachhaltigkeitsowie Orientierung an EU-Standards und Ent-wicklungen.Für die Laufzeit der gemeinsam vereinbartenProjekte dürfen die Beteiligten das Logo der„ArbeitsschutzPartnerschaft“ in der nicht-pro-duktbezogenen Werbung verwenden.

* Die Arbeitsschutzpartner:• Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit

und Verbraucherschutz (BSG)• Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)• Handelskammer Hamburg (HK)

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• Handwerkskammer Hamburg (HWK)• INDUSTRIEVERBAND HAMBURG E.V. (IVH)• Landesverband Nordwestdeutschland der

gewerblichen Berufsgenossenschaften(LVBG)

• Vereinigung der Unternehmensverbände inHamburg und Schleswig-Holstein e.V.(UVNord)

Ansprechpartner:Dr. Christoph Brandt, Dr. Gregor Buschhausen-Denker (Geschäftsstelle der ArbeitsschutzPart-nerschaft)

Literatur:Arbeitsschutz in Hamburg. Wir wollen gesundeArbeit, hrsgeg. Amt für Arbeitsschutz. Hamburg2000Arbeitsschutz in Hamburg. Strategien, Konzep-te, Erfahrungen, hrsgeg. Amt für Arbeitsschutz.Hamburg 2003

Weitere Informationen:www.arbeitsschutzpartnerschaft.hamburg.de

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Arbeitsschutz

Die Handwerkskammer Hamburg und das Amt für Arbeits-

schutz haben ein Arbeitsschutz-Handbuch für Kleinbetriebe im

Handwerk entwickelt. Inhaber kleiner Betriebe sollen mit diesem

Handbuch eine Orientierungs- und Umsetzungshilfe für den Arbeits-

schutz bekommen, damit sie den Überblick behalten und Dokumenta-

tionspflichten erfüllen können. Das Handbuch startet mit einem Erst-

check für den Betriebsinhaber. Das Ergebnis dieser Bestandsaufnah-

me zeigt den Handlungsbedarf für den betrieblichen Arbeitsschutz

auf. Die ermittelten Lücken können mithilfe des Handbuches gezielt

und systematisch geschlossen werden. Das Besondere an dem

gemeinsamen Hamburger Projekt von Handwerkskammer und Amt

für Arbeitsschutz ist, dass die Kleinbetriebe mit dem Handbuch nicht

allein gelassen werden. In Workshops sollen sie praxisnah begleitet

werden. Das Handbuch wird zurzeit in Pilotbetrieben erprobt.

E in Arbeitsschutz-Handbuch

für Kleinbetr iebe im Handwerk

le icht gemacht

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Der rote Faden durch denArbeitsschutzHamburg hat etwa 13.000 Handwerksbetriebe,in denen ungefähr 100.000 Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer beschäftigt sind; durch-schnittlich arbeiten in jedem Betrieb wenigerals 8 Beschäftigte. Kleinbetriebe haben keineArbeitsschutzspezialisten im Betrieb, vondenen sich der Unternehmer beraten lassenkann. Meistens nehmen Inhaber kleiner Betrie-be am so genannten Unternehmermodell teil.Das bedeutet, dass sie in Schulungsveranstal-tungen für den Arbeitsschutz sensibilisiert undmotiviert werden, ihre Verantwortung für dieArbeitsbedingungen in ihrem Betrieb wahrzu-nehmen. In speziellen Fragen müssen sichdiese Unternehmer externe Beratung holen.Auch wenn einige Betriebe eine externe Fach-kraft für Arbeitssicherheit als Berater haben,bleibt es immer die Aufgabe des Unterneh-mers, Systematik und Struktur in den Arbeits-schutz zu bringen und seine Mitarbeiter fürdiese Themen zu gewinnen. Um bei der Vielzahl der kleinen Betriebe einemöglichst große Breitenwirkung zu erzielen,betreut das Amt für Arbeitsschutz Kleinbetriebein Branchenprojekten. Die Ergebnisse werdenfür die gesamte Branche aufbereitet und zurVerfügung gestellt (siehe Arbeitsschutzbericht2003). Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen desAmtes für Arbeitsschutz stellen bei ihren

Betriebsbesichtigungen immer wieder fest,dass bei der Fülle von Informationen undArbeitshilfen gerade Inhaber von Klein- undKleinstbetrieben häufig überfordert sind, denÜberblick zu behalten und den gesetzlich vorge-schriebenen Dokumentationspflichten nachzu-kommen. Hier setzt das Projekt des Zentrumsfür Energie, Wasser und Umwelt (ZEWU) derHandwerkskammer Hamburg und des Amtesfür Arbeitsschutz Hamburg an. Seit Anfang2004 arbeiten sie gemeinsam daran, ein einfa-ches und übersichtliches Handbuch für denbetrieblichen Arbeitsschutz zu entwickeln, dasdem Unternehmer ermöglicht, seine spezifi-schen Betriebsbedingungen zu berücksichtigen.

Den Arbeitsschutz selbst indie Hand nehmenDie Arbeit mit dem Handbuch soll es denBetrieben erleichtern, ihre Arbeitsschutzpro-bleme selbst zu lösen und zu entscheiden, zuwelchen Spezialfragen sie externe Beratungbrauchen. Dies kann zum Beispiel bei derDimensionierung von Absauganlagen, bei Über-legungen zum Ersatz von Gefahrstoffen oderder Auswahl persönlicher Schutzausrüstung derFall sein. Mit dem Handbuch wird der Unternehmer indie Lage versetzt, den Arbeitsschutz in seinebetrieblichen Abläufe zu integrieren, sich Ziele

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zu setzen und die Umsetzung der Ziele regel-mäßig zu überprüfen. Deshalb ist das Hand-buch keine Konkurrenz zu branchenspezifi-schen Materialien der Berufsgenossenschaftenoder zu einzelnen Arbeitsschutzmanagement-Angeboten für Kleinbetriebe. Es ist eine Organi-sationshilfe für den Unternehmer, damit er ausder Vielzahl der Angebote das Richtige für deneigenen Betrieb auswählen und in der Praxisanwenden kann. Den Arbeitsschutz selbst indie Hand zu nehmen, bringt dem Betrieb vieleVorteile. Führt der Unternehmer in seinemBetrieb beispielsweise die Gefährdungsbeurtei-lung selbst durch, kann er seine Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter besser beteiligen undbehält leichter den Überblick über Stärken undSchwächen seines Betriebes. Verbesserungenim technischen oder organisatorischen Arbeits-schutz können sich so direkter in der Optimie-rung von betrieblichen Abläufen niederschla-gen. Auch Kleinstbetriebe mit weniger als 10Arbeitnehmern, die bisher von der Dokumenta-tionspflicht der Gefährdungsbeurteilung ausge-nommen sind, können mit Hilfe des Handbu-ches den Einstieg in die Gefährdungsbeurtei-lung finden.

Beschäftigte beteiligenEin entscheidender Faktor für einen erfolgrei-chen Arbeitsschutz ist die Beteiligung der Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie sollten bei

der Gefährdungsbeurteilung als Spezialistenihrer eigenen Arbeitssituation einbezogen wer-den, denn sie kennen ihre Arbeitsbedingungenam besten. Kleinbetriebe haben den Vorteil,dass der Kreis der Mitarbeiter überschaubar istund der Kontakt zwischen Vorgesetzten undMitarbeitern praktisch täglich gepflegt wird. Dasich viele Arbeitsschutzprobleme auch durchorganisatorische Veränderungen lösen lassen,muss Arbeitsschutz nicht immer kostenintensivsein. Vielmehr kommt es auf die Kommunika-tion an. Eine gute Kommunikation im Unterneh-men fördert Problemlösungen, denn Beschäf-tigte kennen nicht nur ihre Arbeitssituation ambesten, sie wissen häufig auch, wie Problemegelöst werden können. Dazu müssen sie regel-

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Erstcheck

Leitbild Arbeits- und Gesundheitsschutz

Zielsetzungen

Verantwortlichkeiten

Information und rechtliche Grundlagen

Qualifikation und Schulung

Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen

Spezielle Gefährdungsbeurteilungen

Arbeitszeit

Betriebsstörungen und Notfälle

Auftragsvergabe und Beschaffung

Ergebniskontrolle

1

2

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4

5

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7

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9

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Die elf Kapitel des Handbuches

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Statements der Kooperationspartner

Arnold Rückert, Inhaber eines Heizungsbau-Fachbetriebes erprobt als erster Handwerks-betrieb das Arbeitsschutz-Handbuch:„Gesunde und motivierte Mitarbeiter sind fürmich und meinen Betrieb wichtig. Die Motiva-tion meiner Mitarbeiter wirkt sich auch auf dieArbeit beim Kunden und somit auf die Kun-denzufriedenheit und letztendlich auf dasGeschäftsergebnis aus.

Für mich ist das Arbeitsschutz-Handbuch einegute Möglichkeit, den Arbeits- und Gesund-heitsschutz so zu organisieren, dass ich mitzufriedenen und gut informierten Mitarbeiternden Arbeitsalltag bewältigen kann. Selbst derEinsatz von Subunternehmern ist mit geringe-rem Risiko bei Anwendung des Handbuchesbehaftet. Darüber hinaus bin ich Vorsitzenderdes Umwelt- und Gesundheitsausschussesunserer Handwerkskammer. In dieser Funktionhabe ich natürlich von dem Projekt frühzeitigerfahren. Es geht mir darum, ein Arbeitsergeb-

nis zu unterstützen, das Hilfen und Lösungenfür unsere Handwerksbetriebe schafft, die inder Praxis umsetzbar sind und die unnötigeund kostenintensive Bürokratie vermeiden.Gleichzeitig soll es mir aber die notwendigeUnterstützung geben, damit ich meiner Unter-nehmerverantwortung in diesem Bereich auchnachkommen kann“.

Dr. Sabine Eligehausen, Amt für Arbeits-schutz: „Es ist natürlich erst mal ein gewisserAufwand, sich mit dem System vertraut zumachen und die entsprechenden Informatio-nen zusammenzustellen, dazu beraten die Mit-arbeiter des Amtes für Arbeitsschutz dieBetriebe, aber es ist kein völlig neuer Ansatz.Schließlich haben alle Betriebe durch die Mate-rialien ihrer Berufsgenossenschaft schon vieleInformationen und Hilfsmittel verfügbar. Häufigwerden diese aber in der betrieblichen Praxis

nicht eingesetzt. Mit unserem Arbeitsschutz-Handbuch wollen wir die Betriebe unterstüt-zen, alles in einen leicht zu überblickendenZusammenhang zu bringen. Wir können unsauch vorstellen, dies in enger Kooperation mit

„Ich unterstütze ein Arbeitsergebnis, dasHilfen und Lösungen für unsere Hand-werksbetriebe schafft, die in der Praxisumsetzbar sind“ Arnold Rückert

„Mit unserem Handbuch wollen wir Betrie-be unterstützen, alles in einen leicht zu über-blickenden Zusammenhang zu bringen.“

Dr. Sabine Eligehausen

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den Berufsgenossenschaften und Innungen –zum Beispiel im Zusammenhang mit Unterneh-merschulungen - zu verzahnen. Daneben wirdes auch ohne großen Aufwand möglich sein,unser Arbeitsschutz-Handbuch mit Umwelt-managementsystemen zu verknüpfen, dadurchwird Doppelarbeit konkret vermieden“.

Rolf de Vries, Leiter des Zentrums für Ener-gie, Wasser und Umwelt (ZEWU) der Hand-werkskammer Hamburg: „Das ZEWU derHandwerkskammer versteht sich als ein Bindeglied zwischen unseren Handwerksbe-trieben und den verschiedenen Behörden undDienststellen in Hamburg. Uns geht es darum:zum einen müssen die Gesetze und Verord-nung umgesetzt werden, zum andern müssendabei aber Lösungen und Realisierungswege

gefunden werden, die den besonderenBelangen des Handwerks mit seinertraditionell Klein- und Kleinstbetriebs-struktur gerecht werden. Diese gilt esdann in gemeinsamer Arbeit einzufüh-ren. Herr Rückert hat aber auch sehr

glaubhaft die Bedeutung von Arbeits-schutz für den Betriebserfolg dargelegt.

Die derzeitige wirtschaftliche Situation desHandwerks ist allgemein bekannt. Daher ist esaußerordentlich wichtig, weitere Belastungenmöglichst von den Betrieben fern zu haltenoder zumindest zu minimieren. Das neugeschaffene Handbuch ist dabei sicher eingutes Hilfsmittel, unsere gemeinsamen Ziele„Gesunde Mitarbeiter, erfolgreiche Hand-werksbetriebe und eine hohe Rechtssicher-heit“ zu erreichen. Die ArbeitsschutzPartner-schaft bildet dabei die gemeinsame Plattformfür solche sogenannten Win - Win Projekte.Lassen Sie uns dazu alle Chancen nutzen.“

Statements bei der Unterzeichnung derArbeitsschutzPartnerschaft am 20. April 2005im Hamburger Rathaus

„Gesunde Mitarbeiter und erfolg-reiche Handwerksbetriebe sind unsergemeinsames Ziel.“ Rolf de Vries

Rolf de Vries, Dr. Sabine Eligehausen, Arnold Rückert

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mäßig informiert und qualifiziert werden – seies im Rahmen der internen Mitarbeiterbespre-chungen oder durch zielgerichtete Teilnahme anFortbildungsmaßnahmen. Auch zur Information,Beteiligung und Qualifikation von Beschäftigtenliefert das Handbuch Orientierung.

Ein passgenauer Baustein im System

Die Hilfsmittel des Arbeitsschutz-Handbuchessind so konzipiert, dass sie den Einstieg ineinen kontinuierlichen Verbesserungsprozesserleichtern. Ein systematisches Ablagesystem,Formularvorlagen und eine regelmäßige Termin-verfolgung sollen den Unternehmer darin unter-stützen, den Arbeitsschutz nicht als eine lästigeZusatzaufgabe sondern als integralen Bestand-

teil seiner betrieblichen Praxis umzusetzen. Das Handbuch kann mit anderen Manage-mentsystemen wie einem Qualitätsmanage-ment oder Umweltmanagement leicht ver-knüpft werden. Bei der Gestaltung der Kapitel,die Schnittstellen zwischen den verschiedenenManagementsystemen sein können, wurdedarauf geachtet, dass für den Betrieb keineDoppelarbeit entsteht. Die Mindestanforderun-gen des Länderausschusses für Sicherheits-technik und Arbeitsschutz (LASI) an Arbeits-schutzmanagementsysteme in kleinen undmittleren Unternehmen finden sich in demHandbuch ebenfalls wieder. Obwohl mit demHandbuch in erster Linie die Unternehmerselbst angesprochen werden sollen, kann esauch von Fachkräften für Arbeitssicherheit beider Betreuung von Kleinbetrieben eingesetztwerden.

7. Spezielle Gefährdungsbeurteilungen

Werden bei Bedarf spezielle Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt?

• Explosionsgefährdete Bereiche• Baustellen• Mutterschutz • Kinder- und Jugendarbeitschutz

8. Arbeitszeit

Gibt es betriebliche Regelungen zur Arbeitszeit und zu Arbei-ten an Sonn- und Feiertagen?

9. Betriebsstörungen und Notfälle

Haben Sie Regelungen für Notfallsituationen wie Brände,Unfälle oder Betriebsstörungen?

Werden Arbeitsunfälle und Erste-Hilfe-Maßnahmen erfasst,untersucht und Maßnahmen festgelegt?

10. Auftragsvergabe und Beschaffung

Spielen in Ihrem Betrieb bei der Beschaffung von Geräten undMaterial Arbeitsschutzanforderungen eine Rolle?

Sind Arbeitsschutzanforderungen bei der Auftragsvergabe anFremdfirmen klar festgelegt?

11. Ergebniskontrolle

Haben Sie ein System, mit dem Sie Termine verfolgen?

Erfolgt eine arbeitsmedizinische Betreuung?

Sind Ersthelfer im Betrieb vorhanden?

Zusätzliche Anforderungen bei mehr als 20 Arbeitnehmern:

Haben Sie in Ihrem Betrieb Sicherheitsbeauftragte?

Werden die Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses regelmäßig durchgeführt?

4. Information und rechtliche Grundlagen

Informieren Sie sich regelmäßig über geltende Arbeitsschutz-vorschriften?

Führen Sie regelmäßig Mitarbeiterbesprechungen durch?

5. Qualifikation und Schulung

Überprüfen Sie vor dem Einsatz der Arbeitnehmer, ob diesedie erforderlichen Arbeitsschutzkenntnisse haben?

Führen Sie Unterweisungen und Schulungen zum Arbeits-schutz regelmäßig durch?

6. Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen

Haben Sie ein Gefahrstoffverzeichnis?

Prüfen Sie, ob Ersatzstoffe mit geringerer Gefährdung eingesetzt werden können?

Führen Sie ein Arbeitsmittelverzeichnis im Betrieb?

Werden wiederkehrende Prüfungen bei ArbeitsmittelnEinige Fragen aus dem Erstcheck

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Vom Erstcheck zum Einstiegin den Verbesserungs-prozess

Am Anfang des Handbuches steht die Selbst-überprüfung durch den Unternehmer. Der Erst-check enthält 28 Fragen, die mit ja oder neinbeantwortet werden können. Die Fragen sindinsgesamt 11 Kapiteln zugeordnet, in denen siebeantwortet werden und Arbeitsmittel für diebetriebliche Umsetzung zur Verfügung stehen.Kann der Unternehmer eine Frage nicht odernur mit nein beantworten, findet er ganz gezieltalle Informationen, die er braucht, um seineLücken im Arbeitsschutz zu schließen und indie Verbesserung seines betrieblichen Arbeits-und Gesundheitsschutzes einzusteigen. In diesem Prozess werden Unternehmer unter-stützt, die mithilfe des Arbeitsschutz-Handbu-ches arbeiten. Workshops sollen einen gewer-keübergreifenden Erfahrungsaustausch und dieBildung von regionalen Netzwerken der beteilig-ten Betriebe fördern. Die Pilotbetriebe, die dasHandbuch erproben, werden individuell durchMitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes fürArbeitsschutz begleitet. Die Erfahrungen ausder Pilotphase bilden die Grundlage für die Ent-wicklung der Workshops. Die Workshops sollenmit möglichst wenig zeitlichem Aufwand für dieBetriebe eine praxisnahe Begleitung gewähr-leisten. Zum Schluss soll die Umsetzung desArbeitsschutz-Handbuches in den Betriebendurch externe Auditoren überprüft werden.

Neue Formen derZusammenarbeit

Die Kooperation zwischen Handwerkskammerund Amt für Arbeitsschutz soll die systemati-sche Verbesserung des Arbeitsschutzes in klei-nen Handwerksbetrieben ein gutes Stück vor-anbringen. Beide Institutionen sind davon über-zeugt, dass ein gut organisierter Betrieb einGewinn für Unternehmer und Mitarbeiter istund der Arbeits- und Gesundheitsschutz durcheine optimale Organisation effizienter wird. DasHandbuch soll dabei helfen. Das Arbeitsschutz-Handbuch ist das erste Kooperationsprojekt derHamburger ArbeitsschutzPartnerschaft (sieheBeitrag 1) und wurde der Öffentlichkeit im April2005 vorgestellt. Es scheint auch auf Interessevon Betrieben zu stoßen, denn nach der öffent-lichen Präsentation zeigten sich weitere Betrie-be daran interessiert, das Handbuch als Pilotbe-trieb zu erproben.

Anprechpartnerin:Dr. Sabine Eligehausen

Literatur:Arbeitsschutz in Hamburg. Strategien, Konzep-te, Erfahrungen, hrsgeg. Amt für Arbeitsschutz.Hamburg 2003

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25

„Ausgezeichnete“

Das Amt für Arbeitsschutz Hamburg verfolgt seit 1998

mit dem „Hamburger Arbeitsschutzmodell ABS –

Aufsicht, Beratung, Systemüberwachung“ das Ziel, systema-

tisches Arbeitsschutzhandeln in den Betrieben zu fördern. Bei

der Systemüberwachung prüft das Amt für Arbeitsschutz die

Qualität des Arbeitsschutzsystems im Betrieb. Ziel ist zunächst,

ein Arbeitsschutzsystem in den Betrieben zu etablieren, das

mindestens den verschiedenen gesetzlichen Anforderungen

entspricht und sich an den betrieblichen Bedingungen orien-

tiert. Will der Betrieb „vorbildlich“ im Arbeitsschutz werden,

muss er eine Reihe weiterer Anforderungen erfüllen. Ein neues

Kriterium ist der Einstieg in die „menschengerechte Gestaltung

der Arbeit“. Was das heißt und wie das Amt für Arbeitsschutz

dafür wirbt, zeigt der folgende Beitrag.

Neue Anforderungen

an vorbi ldl iche Betr iebe im Arbeitsschutz

Betr iebe

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Warum werden Betriebe aus-gezeichnet?

Die Auszeichnung als „vorbildlicher Betrieb“sollte Betriebe motivieren, einen vorbildlichenund modernen Arbeitsschutz zu schaffen. DieseStrategie ist bisher erfolgreich, denn sie ist invielen Hamburger Betrieben sehr begehrt. Diesliegt nicht nur an der Urkunde, die inzwischen an76 Groß- und 36 Klein- und Mittelbetriebe verlie-hen wurde, sondern auch an dem damit verbun-denen Image-Gewinn. Zudem wird der Zeitraumbis zur nächsten Betriebsbesichtigung für dieBetriebe verlängert, was von den meistenBetrieben positiv bewertet wird. Die Anforderun-gen werden für Großbetriebe sowie für kleineund mittlere Unternehmen durch verschiedeneChecklisten und unterschiedliche Kriterien fest-gelegt (siehe Arbeitsschutzbericht 2003).

Welche Kriterien gelten für Großbetriebe?

Der Arbeitschutz und damit auch der Begriff„Vorbildliches System“ entwickeln sich ständigweiter. Mitte 2003 wurden neue Kriterien fürvorbildliche Großbetriebe eingeführt. Vorbildlichist seit diesem Zeitpunkt, wer folgende Kriterienerfüllt:

• Schriftlich formulierte Unternehmenspolitikverbunden mit konkreten Zielen zur kontinu-ierlichen Verbesserung der Arbeitssicherheitund des Gesundheitsschutzes.

• Unterdurchschnittliches Unfallgeschehen imBranchenvergleich. Erfassung und Bewertungvon nichtmeldepflichtigen Unfällen.

• Einstieg in die systematische Verbesserungder Arbeitsbedingungen im Sinne der men-schengerechten Gestaltung der Arbeit.

Mit diesen Kriterien soll der Forderung desArbeitsschutzgesetzes nach einer systemati-schen Verbesserung des betrieblichen Arbeits-schutzes und den Anforderungen eines moder-nen Arbeitsschutzbegriffes besser Rechnunggetragen werden. Neu war dabei im Wesentlichen das dritte Krite-rium, das drei Aussagen enthält, die alle be-rücksichtigt werden sollen: • Ein Einstieg in die systematische Verbesse-

rung ist erfüllt, wenn der Betrieb ein von derUnternehmensleitung unterstütztes Konzeptund einen schlüssigen Plan für die Umsetzungvorweisen kann.

• Eine systematische Verbesserung kannerreicht werden, wenn der Arbeits- und Ge-sundheitsschutz konsequent in die betrieb-lichen Strukturen und Entscheidungsprozesseeingebunden wird. Mit „Systematik“ ist hiernicht nur der Ablauf eines systematischenProzesses gemeint, wie er beispielsweise beider Gefährdungsbeurteilung angewendet wird

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(Ermitteln – Beurteilen – Maßnahmenfestlegen – Maßnahmen durchführen –Wirksamkeit überprüfen), sondern einübergreifender Prozess, der dasBetriebsgeschehen als Ganzes im Blickhat und sich nicht nur auf Einzelmaß-nahmen beschränkt.

• Die „menschengerechte Gestaltung derArbeit“ beinhaltet sowohl den Abbauvon physischen und psychischen Fehl-belastungen als auch die Förderung derGesundheit bei der Arbeit.

Eine menschengerechte Gestaltung derArbeit geht über die Unfallverhütung unddie Vermeidung von Berufskrankheitenhinaus. Sie hat zum Ziel, bessere Arbeits-bedingungen und eine größere Mitarbei-terzufriedenheit im gesamten Betrieb zuschaffen. Damit das gelingen kann,gehört die Beteiligung der Beschäftigtenan diesem Prozess dazu. Arbeit menschgerechtzu gestalten heißt, die Gestaltung der Arbeits-plätze, der Arbeitstätigkeit, der Arbeitsorganisa-tion, des Arbeitsumfeldes und des sozialenUmfeldes einschließlich der Führungskultur aufden Prüfstand zu stellen und zu verbessern.Dazu gibt es unterschiedliche Herangehenswei-sen in den Unternehmen: der Einstieg kann bei-spielsweise über betriebliche Gesundheitsför-derung oder eine Gefährdungsbeurteilung psy-chischer Belastungen erfolgen. Aber auch über

das Thema „Qualitätsmanagement“ kann sichein Betrieb mit der menschengerechten Gestal-tung der Arbeit befassen.Mit den Fragen in der Systemkontrollliste zur„menschengerechten Gestaltung der Arbeit“möchte das Amt für Arbeitsschutz an die vor-handenen betrieblichen Gegebenheiten an-knüpfen und die Betriebe an einen systemati-schen Prozess heranführen, es schreibt aberkeine Herangehensweisen, Methoden oderInstrumente vor.

Freie und Hansestadt HamburgBeh�rde f�r Umwelt und Gesundheit

Amt f�r Arbeitsschutz

Das Amt f�r Arbeitsschutz best�tigt hiermit, dass

in die Gruppe I eingestuft wurde:

Betriebe mit einem vorbildlichen Arbeitsschutzsystem

Die Einstufung erfolgte nach einer �berpr�fung im Rahmen des ãHamburger Arbeitsschutzmodells ABS - Aufsicht, Beratung,System�berwachungÒ.

Gruppe I: Betriebe mit einem vorbildlichen Arbeitsschutzsystem; diese Einstufung gilt l�ngstens 6 Jahre.Gruppe II: Betriebe, die die Arbeitsschutzvorschriften in jeder Hinsicht erf�llen;

diese Einstufung gilt l�ngstens 6 Jahre.Gruppe III: Betriebe, die nicht alle Arbeitsschutzvorschriften erf�llen.

Arbeitsschutz - Anerkennung

Hamburg, den

Urkunde für den vorbildlichen Betrieb

Muster GmbHStraßeHamburg

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28

Vom Einzelbaustein zumGesamtbild: die Bestandsaufnahme

Fast jeder gut geführte Hamburger Großbetriebhat bei der Frage des Einstiegs in die men-schengerechte Gestaltung der Arbeit in Teilbe-reichen etwas vorzuweisen: beispielsweise einQualitätsmanagement, ein Arbeitsschutzmana-gementsystem, eine Gefährdungsbeurteilung,Gesundheitszirkel oder Führungskräfteschulun-gen. Durch Besichtigungen und Gesprächeerfahren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterdes Amtes für Arbeitsschutz häufig, dass dieverschiedenen Akteure im Betrieb (zum Bei-spiel: Arbeitsschutzberater, Personalentwickler,Qualitätsmanagementbeauftragte, Sozialbera-

ter) über die jeweiligen Aktivitäten der anderennicht ausreichend informiert sind, weil sie oft-mals nicht eng genug zusammenarbeiten. Dashat zur Folge, dass viele betriebliche Aktivitätenzu wenig aufeinander zugeschnitten oder mit-einander verzahnt sind. Vor dem Hintergrund dieser betrieblichen Erfah-rungen, ist vor einer erfolgreichen Systemüber-wachung zunächst eine Bestandsaufnahme derlaufenden Prozesse zur Verbesserung vonArbeitsbedingungen und Mitarbeiterzufrieden-heit im Betrieb sinnvoll. Um vom Einzelbausteinzum Gesamtbild zu kommen, müssen dazumehrere Fragen beantwortet werden: Waswurde mit welchem Ziel durchgeführt? WurdenErgebnisse ausgewertet? Welche Konsequen-zen wurden gezogen? Welche Probleme sindbekannt? Welche Prozesse sind etabliert, in

Arbeitsschutz-management

Gefährdungs-beurteilung

Team-entwicklung

Gesundheits-management

Personal-entwicklung

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Arbeitsschutz-management

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Ein Nebeneinander verschiedener Maßnahmen ...kann gezielt zum Ganzen werden.

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welche Richtung müsste eine Ergänzung oderVerbesserung erfolgen? Diese Bestandsaufnahme ergibt im günstigenFall ein schon beachtliches Bild betrieblicherAktivitäten. Häufig bedarf es noch einer Syste-matik (zum Beispiel, weil die Wirksamkeit vonMaßnahmen nicht bewertet wurde), der besse-ren Zusammenarbeit der Beteiligten (beispiels-weise, weil Personalabteilung und Arbeits-schutzverantwortliche nicht eng genug zusam-men arbeiten) und / oder der Steuerung (zumBeispiel, weil Entscheidungsträger im Steue-rungsgremium nicht eingebunden sind). Es gibt aber auch weniger günstige betrieblicheBeispiele. In diesen Firmen muss erst eine aus-führlichere Bestandsaufnahme (beispielsweiseüber eine Gefährdungsbeurteilung, Mitarbeiter-befragung, Fehlzeitenanalyse) gemacht werden,um zu einer Aussage über vorhandene Proble-me zu gelangen. Sie bietet die Grundlage zurweiteren Maßnahmenplanung innerhalb einessystematischen Prozesses. Eine betrieblicheBestandsaufnahme berücksichtigt die Informa-tionen, Erfahrungen und Sichtweisen der unter-schiedlichen Verantwortlichen, der Arbeits-schutzberater, der Personalentwicklung und derMitarbeitervertretung im Betrieb, die sich sinn-vollerweise in einer Arbeitsgruppe über Art undForm der Bestandsaufnahme verständigen undihre Erfahrungen einbringen.

Werden Sie „vorbildlicher“Betrieb!

Mit dieser Aufforderung hat sich das Amt fürArbeitsschutz mit einem Seminarangebot anHamburger Betriebe gewandt. Die Unterneh-men galten nach den alten Kriterien noch als„vorbildlich“ im Arbeitsschutz. Da die Arbeits-schutzanerkennung vom Amt für Arbeitsschutzan Betriebe nur zeitlich befristet verliehen wird,stand für sie nun die nächste Systemüberwa-chung an, diesmal nach den neuen Kriterien. Die neuen Kriterien der Systemkontrolllistewurden im November 2004 interessierten Fir-men in einem eintägigen Pilotseminar vorge-stellt. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebs-ärzte, betriebliche Leiter und Betriebsräte ausneunzehn Hamburger Betrieben haben an die-sem Seminar teilgenommen. Es wurde ver-mittelt, was die neuen Kriterien beinhalten undwie Betriebe sie umsetzen können. Mit demSeminar sollte ein Verständnis für den Begriff„menschengerechte Gestaltung der Arbeit“geweckt und den Betrieben ein Eindruck vomNutzen eines systematischen Prozesses imArbeits- und Gesundheitsschutz gegeben werden. Neben der Vermittlung der neuen Kriterien soll-te mit dem Pilotseminar noch ein weitererEffekt erreicht werden, der nicht nur vom Amtfür Arbeitsschutz, sondern auch sehr oft von

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den Teilnehmern von Workshops hochgeschätzt wird: der Erfahrungsaustausch.Gesprächsanlässe für Hamburger betrieblicheAkteure, beispielsweise über den Stand undStellenwert des Arbeitsschutzes in ihremBetrieb, über Schwierigkeiten bei derZusammenarbeit im Unternehmen oder überkonkrete Probleme bei der Umsetzung undBewertung von Verbesserungsmaßnahmen gibtes nicht sehr oft. Neben dem notwendigenInput durch Kurzvorträge wurde deshalb derErfahrungsaustausch gezielt in drei Workshopsintegriert.

Die Resonanz der Teilnehmer zeigte, dass dieForm und der Inhalt einen guten Einstieg in dasThema der neuen Kriterien für vorbildlicheBetriebe bieten. Die Informationsvermittlungund die Möglichkeiten des Erfahrungsaustau-sches in den Workshops fanden breite Zustim-mung. Die Teilnehmer haben Beispiele ausanderen Betrieben und deren Herangehen andas Thema „Arbeit und Gesundheit“ erfahrenund untereinander Kontakte geknüpft. In dertelefonischen Nachbefragung einige Monatespäter haben die Seminarteilnehmer ihre positi-ven Eindrücke noch einmal bestätigt.

Das Seminarprogramm

Kurzvorträge von Referenten des Amtes für ArbeitsschutzWelche Erfahrungen hat das Amt bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes in HamburgerBetrieben gemacht? Was versteht das Amt unter dem Begriff „Menschengerechte Gestaltungder Arbeit“? Wie können sich die Betriebe auf die Systemkontrolle vorbereiten? – Beispiel:Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Amt für Arbeitsschutz

Workshop 1 Wie ist Ihre betrieblicheWirklichkeit? Welche syste-matischen Ansätze gibt esin Ihrem Unternehmen, welcher methodische Ein-stieg wurde gewählt? Welche Probleme tratenauf und welche Strategienwurden angewandt?

Workshop 2 Mit wem können Sie imBetrieb etwas bewegen?Welche Abteilungen solltenbei der Bestandsaufnahmeeinbezogen werden? Mit welchen Argumenten können Sie ihre Ansprech-partner motivieren oderdemotivieren?

Workshop 3 Wie können Sie Erfolge messen? Welche Indikatoren helfenIhnen dabei? Wie kommen Sie an dieerforderlichen Daten?

AbschlussDarstellung der Ergebnisse aus den Workshops - Abschlussdiskussion - Offene Fragen

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Natürlich kann ein eintägiges Seminar nur einEinstieg in das Themenfeld „menschengerech-te Gestaltung der Arbeit“ sein, bei der anste-henden Systemkontrolle wird es wieder insBlickfeld gelangen.

Vom Pilotseminar zur Routine

Die guten Erfahrungen, die inzwischen auchmit einem zweiten Seminar gemacht wurden,haben dazu geführt, das Seminarkonzept weiterzu verfolgen. Es ist für beide Seiten eine guteAlternative zu Einzelgesprächen, die sonst mitjedem Betrieb geführt werden müssten, beidem eine Systemüberwachung ansteht. DasBedürfnis der Teilnehmer, sich innerhalb ähn-licher Branchen auszutauschen, wird bei derWeiterentwicklung des Seminarkonzeptesberücksichtigt. Auch auf Unternehmen mittlerer Größe werdenin nächster Zeit neue Anforderungen zukom-men, wenn sie vorbildlich im Arbeitsschutz seinwollen.

Ansprechpartner:Dr. Wolf-Dieter Malmberg, Dr. Barbara Wilde-boer

Literatur:Arbeitsschutz in Hamburg. Strategien, Konzep-te, Erfahrungen, hrsgeg. Amt für Arbeitsschutz.Hamburg 2003

Weitere Informationen:www.arbeitsschutz.hamburg.de /Link Praxiskonzepte Link Projekte 2005

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Online-Beratung

Seit Sommer 2003 bietet Hamburg als Partner des Kompetenznet-

zes „KomNet-Arbeitsschutz“ eine kostenlose Online-Beratung für

mehr Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Experten beantworten

Fragen rund um das Thema „Arbeit und Gesundheit“. Unternehmen,

Betriebsräte, Akteure des betrieblichen Arbeitsschutzes, Arbeitsschutz-

organisationen, Beschäftigte oder andere Interessierte können unter

www.komnet.hamburg.de auf aktuelles Expertenwissen zugreifen. Fast

3000 Frage-Antwort Dialoge stehen bereits für die freie Recherche bereit.

Findet sich darunter keine passende Antwort, können Nutzer sofort,

anonym und per Internet neue Fragen stellen. Die Antwort kommt in

kürzester Zeit per E-Mail direkt „ins Haus“. Fast 60.000 Mal wurde das

attraktive Angebot im Jahr 2004 weltweit für Recherchen und neue

Anfragen genutzt. Gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen ist

KomNet-Arbeitsschutz interessant. Durch Hilfe zur Selbsthilfe können sie

Informationslücken schnell und unbürokratisch schließen.

Das Kompetenznetz

Arbeitsschutz in Hamburg

zu Arbeit und Gesundheit

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Was ist KomNet-Arbeits-schutz?

KomNet-Arbeitsschutz ist ein Online-Beratungs-angebot für Fragen rund um das Thema „Arbeit und Gesundheit“. Es ist ein nachfrage-orientierter Service für „Jedermann“ bei kon-kreten Fragen und Problemen im Arbeits- undGesundheitsschutz. KomNet-Arbeitsschutz solldie aufwändige, angebotsorientierte Wissens-vermittlung und intensive Prozessbegleitung inUnternehmen und Betrieben ergänzen. Entstanden sind Idee und der Aufbau desSystems im Land Nordrhein-Westfalen (NRW).Inzwischen sind dieser Initiative zahlreiche Part-ner beigetreten. Sie nutzen eine gemeinsame

Plattform für das Wissensmanagement, die inNRW entwickelt wurde, und stellen ihre Ergeb-nisse und Experten dem Pool zur Verfügung.

Die KomNet-Partner haben vereinbart, über dieGrenzen ihrer jeweiligen Organisationseinheitmiteinander zu kooperieren, ihr Fachwissen zuteilen und damit Effizienz und Qualität desBeratungsangebots weiter zu verbessern. DiePartner fühlen sich den Prinzipien der Kunden-orientierung, Qualität, Prävention, kooperativenWissensteilung und Effizienz verpflichtet. Dazuhaben sie gemeinsame Standards zu Rollen,Prozessen, Qualitätssicherung und Marketingvereinbart (siehe S.36).Der Beratungsservice nutzt über das Internetein schnelles, kostenloses und für jeden er-

• ob Schwangere in Krankenpflegeanstaltenwährend der ersten 4 Monate ihrer Schwan-gerschaft auch nach 20 Uhr beschäftigt wer-den dürfen?

• ob ein defektes elektrisches Bauteil inner-halb eines eigensicheren Stromkreises miteinem eigensicheren Bauteil von einer Nicht-Elektrofachkraft gegen ein baugleichesTeil getauscht werden darf?

• ob es eine Sammlung von Arbeitsschutzan-forderungen an den Bau und Betrieb einesZirkus gibt?

• ob der Fahrer eines Flurförderzeuges beimEin- und Ausladen von Paletten und Waren

aus einem hohen Lagerregal während dieserTätigkeiten einen Schutzhelm tragen mussoder das Schutzdach des Flurförderfahrzeu-ges als Schutzmaßnahme ausreicht?

• ob Arbeitsplätze in großen Umschlaglager-hallen Kältearbeitsplätze sind und der Arbeit-geber seinen Beschäftigten kostenlos per-sönliche Schutzausrüstung zur Verfügungstellen muss, oder ist es Sache des Mitar-beiters, sich „warm genug“ anzuziehen?

Wenn Sie das nicht wissen, aber wissen wol-len oder wenn Sie eigene Fragen haben,gehen Sie mit www.komnet.hamburg.de insInternet.

Fragen an KomNet-Arbeitsschutz

Wissen Sie,...

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reichbares Medium. Jeder KomNet-Partnersteuert die Bearbeitung von Fragen seiner Kun-den selbst. Bei der Erarbeitung von Antwortenstehen Ihnen die Arbeitsschutzexperten allerPartner in einem gemeinsamen Verbund zurVerfügung. Bei komplexen Fragen werden meh-rere Experten beteiligt und deren Antworten fürden Anfragenden zusammengefasst. Die ferti-ge Antwort durchläuft eine Qualitätskontrolle.Das alles geschieht meistens innerhalb wenigerTage.Mittlerweile gehören mehr als 200 Fachleute zudem Expertenpool. Sie kommen aus Behörden,Berufsgenossenschaften, Universitäten undanderen Einrichtungen und können deshalb Fra-gen von A wie Anlagensicherheit bis Z wieZulässigkeitserklärung beantworten. KomNet-

Experten stellen ihr Wissen freiwillig undunentgeltlich zur Verfügung. Sie haben selbstauch etwas davon, denn sie lernen ständigdazu und profitieren von den Erfahrungen unddem Wissen anderer. Auch Hamburger Fach-leute, speziell aus dem Bereich Hafen undSchifffahrt, gehören zum bundesweiten Exper-tenpool. KomNet-Arbeitsschutz ist weltweitüber Internet erreichbar und deshalb auch fürdie Schifffahrt besonders interessant. Es bestehen bereits Kontakte zu weiteren Spe-zialisten, die von dem Hamburger Partner beikonkretem Bedarf aktiviert werden können.Experten von Institutionen oder Firmen werdenweiterhin für den gemeinsamen Pool gesucht.

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23 Gestaltung Arbeitsplatz

15,7 Sichere/r Produkte/Betrieb

14,7 Betriebl. Arbeitsschutzsystem

11,3 Arbeitsorganisation/-zeit

10,5 Sichere Anlagen

8,2 Chemische Belastungen

7,3 Besondere Zielgruppen

3,7 Physikalische Belastungen

2,7 Sicherer Transport

1,7 Sichere Bio/Gentechnik

0,7 andere Bereiche

0,5 Sprengstoff/Pyrotechnik

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Grafik 1: In KomNet-Arbeitsschutz recherchierte Themen Januar 2004 - August 2005

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Wie funktioniert KomNet-Arbeitsschutz?

Alle KomNet-Partner verfügen über einegemeinsame Datenbasis mit zurzeit etwa 3000qualitätsgesicherten Antworten. In dieser stän-dig wachsenden Datenbank kann jede undjeder ohne Anmeldung recherchieren, um einepassende Antwort auf eigene Fragen zu erhal-ten. Jeder Dialog aus der Datenbank wird imSchnitt 500 mal pro Jahr aufgerufen. Findet

sich keine passende Antwort auf die Frage inder KomNet-Datenbank, können persönlicheAnfragen über ein Online-Formular direkt anKomNet-Arbeitsschutz gestellt werden. Eineeinmalige kostenlose Registrierung ist notwen-dig, denn die Antwort wird per E-Mail direkt anden Fragesteller geschickt. In einem persön-lichen Internetbereich kann sich jeder KomNet-Nutzer über den aktuellen Bearbeitungsstandseiner Anfragen informieren oder die Historieseiner persönlichen Fragen und der dazugehöri-gen Antworten einsehen.

Kundenorientierung: KomNet bietet „Hilfe zurSelbsthilfe“. Inhalt und Sprache werden auf diekonkreten Fragen der Kunden abgestimmt.

Vertraulichkeit und Neutralität: Kunden undExperten bleiben grundsätzlich anonym, Abwei-chungen von diesem Prinzip sind nur nach aus-drücklicher Zustimmung der Beteiligten mög-lich.

Qualität: Die Expertenauswahl, das 4-Augen-Prinzip beim Bearbeiten der Anfragen und dieBefragung der Kunden nach ihrer Zufriedenheitsind beispielhafte Maßnahmen der Qualitäts-sicherung.

Präventives Arbeitsschutzverständnis: DieBeratung orientiert sich an einem präventiven,ganzheitlichen und ressourcenorientiertenArbeitsschutz.

Zusammenarbeit und Wissensteilung: DiePartner bringen die eigenen Experten bei derErarbeitung von Antwortbeiträgen ein. Könnensie das nicht, übernehmen oder ergänzenandere Partner.

Effizienz durch Wissensspeicherung: Daseingebrachte Wissen der Experten wird systematisiert, dokumentiert und allen Kundenverfügbar gemacht.

Prinzipien

Die sechs Prinzipien für die Zusammenarbeit bei KomNet-Arbeitsschutz

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In vielen Fällen bekommt der Fragesteller dieAntwort schon nach einem Tag. In Einzelfällen,in denen umfangreiche Recherchen erforderlichsind oder bei denen auf die Expertenantwortgewartet werden muss, dauern Antwortenmanchmal etwas länger. KomNet ist ein „ler-nendes System“. Die neuen Anfragen von Kun-den führen zur Erweiterung des bestehendenDatenbestandes nach der Devise, das Radnicht immer wieder neu erfinden! Frage undAntwort werden als Dialog aufbereitet und füralle zugänglich ins Internet eingestellt. DasFachwissen der Kunden trägt zum Ausbau undder Verbesserung des Datenbestandes bei. Diejährlich steigende Anzahl neu gestellter Fragenund Datenbankzugriffe zeigt, dass es einenwachsenden Bedarf an dem schnellen, kostenlo-sen und unbürokratischen Beratungsservice gibt.

Die Aktualität des veröffentlichten Fachwissenswird regelmäßig geprüft und auf den neuestenStand gebracht. Auch die KomNet-Partnerhaben einen Nutzen, wenn die Kunden ihre Fra-gen und Probleme mit Hilfe von KomNet lösenkönnen. Der eigene Aufwand wird geringer,weil viele Experten beteiligt sind und es spartArbeitszeit, die für die Bearbeitung neuer Anfragen genutzt werden kann. In Nordrhein-Westfalen hat die Arbeitsschutzverwaltung einen deutlichen Effizienzgewinn durch das dor-tige KomNet-Portal festgestellt. Viele einge-hende Fragen können aus dem Datenbestandbeantwortet werden. KomNet-Auskünfte sindim Vergleich zu einer telefonischen Beratungzudem vollständiger und von besserer Qualität.

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2002 2003 2004 2005

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Grafik 2: Entwicklung neuer Fragen an KomNet-Arbeitsschutz 2002 bis 2005

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Wer nutzt das Hamburger KomNet - Portal?

Das Portal Hamburg ist derzeit mit mehr als2000 von insgesamt fast 60.000 Anfragen undRecherchen an KomNet beteiligt. 65 Prozentder Nutzer des Hamburger KomNet-Arbeits-schutz-Portals sind Hamburger. Kunden ausanderen Ländern in Deutschland stellen 29 Pro-zent und 6 Prozent der Nutzer kommen ausden übrigen Teilen der Welt. Ein gutes Drittel der Nutzer waren Fachkräftefür Arbeitssicherheit, ein knappes Drittel ge-hörte zur Gruppe der Arbeitnehmer undBetriebsräte und rund 6 Prozent der Kundenwaren Unternehmer. Etwa 30 Prozent der Kun-den machten hierzu keine Angaben.

Was wollen Kunden wissen?95 Prozent aller Kunden finden zu ihrer Frageeine passende Antwort in den fertigen Frage-Antwort-Dialogen. In der Rangliste der am häu-figsten recherchierten Themen standen Fragenzur Arbeitsplatzgestaltung und zu sicheren Produkten / sicherem Betrieb auf den erstenbeiden Plätzen. Fragen zum betrieblichenArbeitsschutzsystem und zur Arbeitsorganisa-tion / Arbeitszeit finden sich auf Rang 3 und 4(siehe Grafik 1).

Für etwa 5 Prozent der Kunden ist keine pas-sende Antwort vorhanden. Sie stellen nach derRecherche in der Datenbank neue Fragen. DasFrageaufkommen ist pro Monat von 61 neuenFragen im Jahr 2002 auf durchschnittlich 135neue Fragen in den ersten acht Monaten 2005angestiegen (siehe Grafik 2). An den Hambur-ger KomNet-Partner wurden 2004 insgesamt52 neue Anfragen gestellt, das sind pro Monatknapp 5 neue Fragen.Neue Fragen werden immer direkt per E-Mailbeantwortet und anschließend anonymisiert inden veröffentlichten Datenbestand übernom-men, wenn sie von allgemeiner Bedeutung sind.

Wie zufrieden sind die Kunden?

KomNet-Arbeitsschutz fragt seine Kunden, dieeine neue Frage stellen, stets nach ihrer Zufrie-denheit mit der Antwort. Gefragt wird nachdem Nutzen, den der Fragesteller aus der Ant-wort ziehen konnte, nach der Einschätzung derinhaltlichen Qualität, der Verständlichkeit derAntworten und nach der Antwortschnelligkeit.Mehr als 1000 Fragesteller, also jeder Zweite,haben eine Bewertung abgegeben (siehe Grafik 3). 80 Prozent der Kunden konnten einenNutzen aus der Antwort ziehen. 40 Prozent der

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Kunden stuften die inhaltliche Qualität der Ant-wort als hoch ein, die Hälfte als angemessen.Auch die Verständlichkeit der Antwort bewerte-ten knapp die Hälfte mit sehr gut, 50 Prozentmit angemessen. 93 Prozent bekamen die Ant-wort in der erwarteten Zeit oder sogar eher alserwartet.

Die positive Resonanz und steigende Nachfragezu allen Themen des Arbeits- und Gesund-heitsschutzes zeigt, dass KomNet-Arbeits-schutz auf dem richtigen Weg ist. Seit 2005gibt es nicht nur ein anwenderfreundlicheresund übersichtlicheres Design, sondern aucheine erweiterte und leistungsfähigere Such-funktion für die Kunden. Experten und Mitarbei-tern der Kompetenzcenter stehen seitdem einbesonderer Internetserver für den internen

Informationsaustausch zur Verfügung. DieseNeuerungen haben für alle Beteiligten deutlicheVorteile. Das Prinzip, das KomNet-Arbeitsschutzentwickelt hat, wird in Zukunft auch für andereThemen übernommen.

Ansprechpartner:Detlef Boels, Henning von Stosch

Internet:www.komnet.hamburg.de

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Grafik 3: Zufriedenheit der Fragesteller 2004/5

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Gefahr

Wenn zu hören ist, dass Lebensmittel, Kleidung,

Möbel und viele andere Produkte gezielt mit

gefährlichen Gasen behandelt werden, stimmt das nicht

nur besonders kritische Verbraucher besorgt.

Wohin verschwinden die Gase, wer kommt damit in

Berührung, was bleibt an den Waren und – muss das

überhaupt sein? Bei genauer Betrachtung zeigt sich,

wie viele Facetten das Thema hat. Die Schädlings-

bekämpfung im Container berührt Fragen des Pflanzen-

und Umweltschutzes, des Arbeitsschutzes, des Transportes

und der Arznei- und Lebensmittelsicherheit.

Wo die Probleme liegen und was in Hamburg getan wird,

um ihnen zu begegnen, zeigt der folgende Beitrag.

Schädl ingsbekämpfung ist nicht nur

für Insekten ein Problem

aus dem Container?

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Welche Gesundheits-probleme sind bekannt?

Sie arbeiten bei der Pflanzenbeschau, beimZoll, bei einer Spedition, im Großhandel? Siemüssen regelmäßig Überseecontainer öffnen,kontrollieren, entladen? Sie leiden danach unterKopfschmerzen, Augenreizungen, entzündetenAtemwegen, Schwindelgefühlen? Dann solltenSie sich nicht nur an einen Arzt wenden, son-dern auch mit Ihrem Arbeitgeber über Schutz-maßnahmen gegen gefährliche Begasungs-mittel sprechen.Brommethan, Phosphorwasserstoff, Sulfuryldi-fluorid und Formaldehyd sind gebräuchlicheMittel für die Begasung. Sie sind giftig odersehr giftig und sollen Insekten töten. Die Mittelsind jedoch nicht nur eine Gefahr für die Insek-ten, sondern auch für Mensch und Umwelt. Soschädigt beispielsweise das auch als Methyl-bromid bekannte Brommethan die atmosphäri-sche Ozonschicht und Sulfuryldifluorid kann dieAtemwege verätzen.

Ist der Container begast?Woran ist zu erkennen, ob ein Container begastwar und vielleicht Gefahren birgt? "Wenn Sieeinen unter Gas stehenden Container transpor-tieren, muss er nach den internationalen Trans-

portvorschriften gekennzeichnet sein. Wenn einsolcher Container den Hamburger Hafenerreicht, wird er über das Gefahrgutinforma-tionssystem "GEGIS” der Wasserschutzpolizeigemeldet" erläutert Hans-Jürgen Bohm von derHamburger Innenbehörde."Oft werden die bereits mit Exportartikeln fertiggepackten Container in den Herkunftsländernbegast, teilweise gelüftet und zu uns auf dieReise geschickt” sagt Detlef Boels vom Ham-burger Amt für Arbeitsschutz. In den dichtgepackten Waren haften dann noch Gasreste,die während der Überfahrt freigesetzt werden.Wenn der Container dann hier geöffnet wird,können sich wieder gesundheitsschädlicheKonzentrationen aufgebaut haben. Trotzdemmüssen diese Container nicht gekennzeichnetwerden. "Ist ein Container schon vor demTransport gelüftet worden, gilt er nicht mehr alsbegast und die Kennzeichnungspflicht entfällt”,ergänzt Hans-Jürgen Bohm. „Wir setzen unszwar gemeinsam mit dem Bundesverkehrs-ministerium dafür ein, dass auch nach derabgeschlossenen Begasung belüftete Containergekennzeichnet werden. Aber die notwendigeninternationalen Verhandlungen zur Umsetzungdieser Forderung werden Zeit in Anspruch neh-men.“„Abgeklebte Lüftungsschlitze, abgerisseneWarnhinweise oder Verpackungsmaterial vonBegasungsmitteln im Container sind Anhalts-punkte für eine frühere Begasung“, so Arbeits-

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schützer Boels. Mit der Nase lässt sich dieGefahr übrigens nicht ausschließen: Die ge-bräuchlichen Mittel sind geruchlos.

Vorsicht beim Öffnen von Containern

Es ist sinnvoll Container längere Zeit zu lüften,bevor sie ausgepackt werden. Über Vorsichts-maßnahmen können Sie sich ausführlich imInternet informieren: www.arbeitsschutz.ham-burg.de, Suchwort „begast“. Im Zweifel mussstets eine Begasungsfirma hinzugezogen wer-den, die Messungen durchführen kann undüber die richtige Schutzausrüstung verfügt.Begasungsbetriebe müssen Mitarbeiter haben,die über die erforderliche Sachkunde verfügen,die nach dem Gefahrstoffrecht vorgeschriebenist. Angesichts der riesigen Stückzahlen imContainerumschlag kann nicht jedes Öffnenvorsorglich von einem Begasungsprofi begleitetwerden. Die Gefahrstoffverordnung sieht daherdie Möglichkeit vor, für Notfälle einen Betriebs-angehörigen zum Fachkundigen zu schulen."Der Fachkundige darf aber nicht Aufgaben dessachkundigen Begasers übernehmen, also auchkeine Freimessungen durchführen”, warnt Bar-bara Fischer vom Hamburger Amt für Gesund-heit und Verbraucherschutz. Auch Detlef Boelsunterstreicht, dass der Fachkundige vor allem

dem Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Pflich-ten nach dem Arbeitsschutzrecht helfen kann:"Wenn jeder Betrieb, der Container inspiziertoder entlädt, einen Fachkundigen hätte, wäreviel gewonnen. Er kann den Arbeitgeber bei derGefährdungsbeurteilung unterstützen und dafürsorgen, dass im Ernstfall ein Sachkundiger hin-zugezogen wird. Selbstverständlich muss auchzur Ausstellung einer Freigabebescheinigungder Sachkundige einer Begasungsfirma kom-men.”

Was verbirgt sich hinter der Tür?

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Kann man auf Begasungenverzichten?

„Rosinen und Nüsse schmecken nicht nuruns. Wenn Sie nicht mit Vorratsschädlingenteilen wollen, ist die Begasung meist der ein-fachste Weg.“ erläutert Dr. Udo Sellenschlovom Hamburger Institut für Hygiene undUmwelt. Noch wichtiger ist aber ein andererAspekt, betont der Insektenkundler: "WennTiere aus fremden Ökosystemen zu unskommen, haben sie hier oft keine Fraßfein-de. Behagen ihnen außerdem die hiesigenLebensbedingungen, wie Klima und Nahrungs-angebot, können sie sich ungebremst vermeh-ren.” Mit eventuell verheerenden Folgen fürLand- und Forstwirtschaft und für das ökologi-sche Gleichgewicht. Deshalb muss gewährleis-tet werden, dass beim internationalen Güter-transport keine lebenden Schadinsekten oderauch nur deren Eier versehentlich mitgeführtwerden. Riskante Produktgruppen sind etwaLebensmittel, Textilien und Holz. Holz kannwiederum in Form von Kisten und Paletten –als sogenanntes Stauholz – zur Verpackungpraktisch aller Arten von Produkten dienen.Daher sind auch dann Maßnahmen erforderlich,wenn die eigentliche Ware für Schädlingewenig anfällig ist – wie zum Beispiel Granitblö-cke.

Gibt es alternative, unschäd-liche Begasungsmittel?Welche Maßnahmen zur vorbeugenden Schäd-lingsbekämpfung geeignet sind, ist internationalin den International Standards for PhytosanitaryMeasures (ISPMs) festgelegt, der auch inDeutschland gilt. Neben der Begasung mitBrommethan wird dort die Hitzebehandlung alsgeeignete Methode genannt. Doch diese fürMensch und Umwelt empfehlenswerte Alter-native zur Begasung ist noch nicht weit verbrei-tet. Eine der wenigen in Betrieb befindlichenAnlagen steht in Rotterdam. Auch andere Alter-nativmethoden wie Sauerstoffentzug spielenbisher nur eine Außenseiterrolle. Dr. HeinzBaumgarten von der Behörde für Stadtent-wicklung und Umwelt ist für Hamburg dennoch

Ist der Container begast?

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zuversichtlich: „Eine Anlage zur Containerbe-handlung, die ohne giftige und umweltschädli-che Begasungsmittel auskommt, wäre einwichtiges Dienstleistungsangebot im Hambur-ger Hafen. Die Hafenwirtschaft verhandelt überRealisierungsmöglichkeiten für ein solches Pro-jekt.“ Im Moment werden aber auch in Ham-burg viele Begasungen mit giftigen Stoffendurchgeführt, die häufigsten Mittel sind Brom-methan und Phosphorwasserstoff.

Wer darf Container begasen?Nur sachkundiges, speziell ausgebildetes Perso-nal darf eine Begasung vornehmen. Zum Schutzvon Mensch und Umwelt sind eine Reihe vonVorschriften zu beachten. So müssen die Bega-sungen dem Institut für Hygiene und Umweltangezeigt werden, das darüber wacht, dasszum Beispiel Sicherheitsabstände eingehaltenwerden, Warnhinweise angebracht sind undFreigaben des Containers erst nach ausrei-chender Lüftung erfolgen. Die umweltgerechteLüftung und die Entsorgung von Begasungsmit-telresten sind Thema der Behörde für Stadtent-wicklung und Umwelt. Wurde mit Phosphor-wasserstoff begast, ist der Einsatz einer Abgas-reinigung bei der Lüftung heute Stand der Tech-nik, nicht nur für stationäre Begasungsanlagen.„Wenn auf einem Platz regelmäßig Containermit Phosphorwasserstoff begast werden, kann

und muss man sie zum Lüften an eine Abgas-reinigung anschließen. Leider sind wir beimBrommethan noch nicht so weit“, bedauertUmweltschützer Baumgarten. Gerade das ozon-schädliche Brommethan sollte nicht ungehindertin die Atmosphäre gelangen. Technische Möglich-keiten zur Abgasreinigung gibt es auch hier, nursind die Verfahren noch nicht so verbreitet, dasssie sich auch in Hamburg durchgesetzt haben.

Was bleibt nach dem Lüftender Container zurück?

Kontrollmessungen in geöffneten Laderäumensind nicht in jedem Fall zuverlässig, weil dasAusgasen bei einzeln in Folien verpackter Warebei einer großen Zahl von Verpackungen aufengstem Raum trotz Belüftung des Containersmehrere Tage dauern kann. Zumindest theore-tisch können Gasreste in einzelnen Verpackun-gen bis zum Verbraucher gelangen. Mit demAuspacken des Containers und jedem weiterenUmpacken und Lagern in gelüfteten Bereichenverringert sich die Gaskonzentration auf eingesundheitlich unbedenkliches Maß. Je nachArt der Ware, Menge und Verpackung könnenweitere 2 - 3 Tage Belüftung außerhalb desContainers erforderlich sein, um Gasreste frei-zusetzen.

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Was nach dem Lüften zurückbleibt, beschäftigtbei den in Hamburg eintreffenden ContainernArbeits- und Verbraucherschützer. Immerhin istein erheblicher Prozentsatz der Container ausÜbersee begast, wie eine in Rotterdam durch-geführte Studie zeigt. In einem Forschungspro-jekt des Hamburger Zentralinstituts für Arbeits-medizin soll jetzt geklärt werden, ob die Situa-tion im Hamburger Hafen vergleichbar ist. ErsteSondierungen deuten darauf hin, dass auch hierein deutlicher Anteil der Importcontainer Bega-sungsmittelrückstände aufweist. Dass gezielte Vorsichtsmaßnahmen ergriffenwerden müssen, wenn Transportcontainer ge-öffnet und entladen werden, ist unstrittig. Aberwie sieht es mit begasten Waren aus; enthal-ten sie gefährliche Rückstände, sind sie viel-leicht chemisch verändert? „In Hamburg haben

wir bisher keine überhöhten Kon-zentrationen von Begasungsmittel-rückständen gefunden. GesetzlicheRegelungen über Rückstands-höchstmengen gibt es übrigens nurfür Lebensmittel, und auch dies nurin Bezug auf Brommethan“, erläu-tert Dr. Susanne Ising vom Amt fürGesundheit und Verbraucherschutz.Verunreinigungen von Arzneimit-teln, die in einer RotterdamerUntersuchung festgestellt wurden,können durch eine Begasung ent-standen sein. Diese Möglichkeit

und niederländische Untersuchungsbefundevon Spielwaren wurden zum Anlass genom-men, in Hamburg Proben von Arzneimittelwirk-stoffen, Spielwaren, Kindermatratzen und Kin-derbettunterlagen aus dem Handel zu erhebenund zu untersuchen. Die Produkte waren ausFernost importiert. Eine Begasung konntedurch die Inverkehrbringer nicht ausgeschlos-sen werden. Es handelte sich also um solcheProdukte wie sie üblicherweise zum Verbrau-cher bzw. bei Arzneimitteln zum Weiterverar-beiter gelangen. In den Luftproben, die aus denverpackten Spielwaren, Kindermatratzen undKinderbettunterlagen entnommen waren,wurde kein Methylbromid nachgewiesen. DieArzneimittelwirkstoffproben wurden auf Verun-reinigungen mit Bromiden und Methylierungs-produkten untersucht. Die gefundenen Bromid-

Blick auf den Containerumschlag in Hamburg

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werte lagen so, dass sich unter Zugrundele-gung der maximalen Wirkstofftagesdosen fürden Verbraucher Aufnahmemengen ergeben,die 1/1000stel bis 1/100stel des von der EUfestgelegten ADI-Wertes (Acceptable Daily Intake) wären. Ob die gefundenen Verunreini-gungen bei der Herstellung entstanden sind,oder aus einer Begasung stammen, war nichtzu ermitteln. Zusammenfassend ist festzuhal-ten, dass die Erkenntnisse aus den bisherigenUntersuchungen keinen Anlass zur Besorgnisgeben. In einem Modellversuch unter Federfüh-rung der Arzneimitteluntersuchungsstelle Nordsoll ermittelt werden, ob sich die Zusammen-setzung ausgewählter Arzneimittelwirkstoffedurch eine Begasung mit Methylbromid verän-dert.

Containerbegasung bleibtThema in Hamburg

Mit der Zunahme des internationalen Warenver-kehrs wird Hamburg auch das Thema Begasun-gen weiter beschäftigen. Transparenz über denBegasungsstatus von Waren, Routine bei denVorsichtsmaßnahmen für das Öffnen von Con-tainern, bessere Kenntnisse darüber, wieWaren durch Begasungsmittel möglicherweisebeeinflusst werden und nicht zuletzt die Förde-rung alternativer Behandlungsmethoden bleiben

wichtig. Die Hamburger Behörden werdendaran weiter arbeiten, ihre Aktivitäten miteinan-der abstimmen und sich regelmäßig austau-schen.

Ansprechpartner:Barbara Fischer, Detlef Boels

Weitere Informationen:www.arbeitsschutz.hamburg.deSuchwort „begast“

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Sicherer Betr ieb

Mit der Betriebssicherheitsverordnung wurden die Rechte und

Pflichten der Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen neu

definiert. Überwachungsbedürftige Anlagen, zum Beispiel Dampfkessel,

Druckbehälter und Aufzüge, sind Anlagen, von denen eine Gefährdung für

die Beschäftigten, für die unmittelbare Nachbarschaft oder sogar für ganze

Regionen ausgehen kann. Mit der Deregulierung im Bereich der Betriebs-

sicherheitsverordnung wird das Prüfgeschäft der überwachungsbedürftigen

Anlagen auf so genannte zugelassene Überwachungsstellen übertragen.

Die Verantwortung der Betreiber dieser technischen Anlagen ist mit der

Betriebssicherheitsverordnung wesentlich gestärkt worden, sie sind in erster

Linie selbst für den sicheren Betrieb zuständig. Die Betreiber haben aber

auch mehr Handlungsspielraum bekommen, wie sie den sicheren Betrieb

gewährleisten können. Und hier liegt ein Problem: viele Betreiber, vor allem

aus kleineren Betrieben, kennen ihre neuen Verpflichtungen (noch) nicht

oder erfüllen sie nicht in dem geforderten Umfang.

Erste Erfahrungen mit der

Betr iebssicherheitsverordnung

technischer Anlagen

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Was ist neu?

Mit der Betriebssicherheitsverordnung vomSeptember 2003 hat sich daran, was geprüftwird, kaum etwas verändert: geprüft wird dieFunktion der sicherheitstechnischen Geräte undEinbauten (z.B. funktioniert das Sicherheitsven-til oder der Temperaturbegrenzer), der Zustandvon Wandungen und Schweißverbindungen(z.B. die erforderliche Wanddicke oder die Kor-rosion) und die noch vorhandenen Festigkeitsei-genschaften des Materials (z.B. bei erhöhtemDruck und/oder Temperatur). Geändert hat sich etwas daran, wer welcheAnlagen prüfen darf und wer die Prüfungsinter-valle für die Anlagen festlegt. Neu sind auchMitteilungspflichten des Betreibers an diezuständige Aufsichtsbehörde über Neuanlagenund Prüffristen in Zusammenarbeit mit der Überwachungsstelle.

Wer darf prüfen?Zukünftig darf der Betreiber Anlagen mit gerin-gem Risiko durch eine befähigte Person selbstprüfen lassen. Überwachungsbedürftige Anla-gen mit hohem Gefährdungspotential müssenvon einer zugelassenen Überwachungsstellegeprüft werden. Der Staat, und zwar die jeweilige Aufsichtsbe-hörde, ist verpflichtet, die zugelassenen Über-

wachungsstellen zu beaufsichtigen und diePrüfqualität zu sichern. Eine Überwachungsstel-le muss für die Prüftätigkeit akkreditiert wer-den, bevor sie zugelassen wird. Das alleinereicht aber nicht aus, sie muss zusätzlich vondem jeweiligen Bundesland, in dem sie prüfenmöchte, benannt werden. Die Anforderungenan Überwachungsstellen, die in Hamburg An-lagen prüfen wollen, werden in einer Verord-nung festgelegt. Diese zusätzliche Hürde sollverhindern, dass sich zugelassene Überwa-chungsstellen gegenseitig unterbieten, um vonden Betreibern Prüfaufträge zu bekommen. DieBetreiber dürfen ab 2006 bzw. 2008 ihre Über-wachungsstelle selbst auswählen.

Der Betreiber bestimmt die Prüffristen

Der Betreiber darf die Prüffristen, nach denenseine Anlage regelmäßig, wiederkehrend ge-prüft wird, in einem bestimmten Rahmenselbst festlegen. Voraussetzung ist eine sicher-heitstechnische Bewertung, bei der er dieGefahren ermittelt, die sich aus dem Einsatzbe-reich, dem Einfluss der Wechselwirkungen mitanderen Anlagenbereichen (z.B. explosions-gefährdeten Bereichen) und der vorhandenenUmgebung (z.B. korrosiv wirkende Atmosphä-re) ergeben. Auf dieser Grundlage muss er den

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Zeitraum festlegen, über den seine Anlageohne erneute Prüfung sicher betrieben werdenkann. Doch ganz unabhängig ist er dabei nicht.Zum einen müssen seine ermittelten Prüffris-ten von einer zugelassenen Überwachungsstel-le bestätigt werden, zum anderen hat der StaatHöchstfristen festgesetzt, die nicht überschrit-ten werden dürfen.

Mitteilungspflicht für Anlagen und Prüffristen

Wird eine neue überwachungsbedürftige Anla-ge in Betrieb genommen, ist der Betreiber ver-pflichtet, der Aufsichtsbehörde die anlagen-

spezifischenDaten und die von ihm ermittel-ten Prüffristenspätestens 6Monate nachInbetriebnahmeunter Mitwirkungder zugelassenenÜberwachungs-stelle mitzuteilen.Die Behördebraucht dieseInformationen fürdie Erstellung

eines Anlagenkatasters aller Neuanlagen. Von überwachungsbedürftigen Anlagen, die nurmit Erlaubnis (zur Montage, Installation undBetrieb) betrieben werden dürfen, beispiels-weise Dampfkesselanlagen, Gastankstellen,große Lager mit entzündlichen Flüssigkeiten,sind der Aufsichtsbehörde zumindest die spezi-fischen Anlagendaten auch ohne Mitteilung desBetreibers bekannt, weil sie die Erlaubnisselbst erteilt. Über die ermittelten Prüffristenweiß die Aufsichtsbehörde ohne Mitteilung desBetreibers jedoch nichts.Über Anlagen, die ohne Erlaubnis betriebenwerden dürfen, wie zum Beispiel Aufzüge undDruckbehälter, hat die Aufsichtsbehörde keineInformationen ohne die Mitteilung der Betrei-ber. Diese Anlagen, das gilt auch für Prüffristen,

Beliebtes Beförderungsmittel: der Paternoster – wie lange noch?

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Mängel und Beseitigung von Mängeln, könnenbisher nur durch Kontakte mit dem Betreiber(schriftlich, mündlich oder durch Besuche vorOrt) ermittelt werden. Nach den bisherigen Erfahrungen seit Inkraft-treten der Betriebssicherheitsverordnung, erfül-len die meisten Betreiber ihre Mitteilungspflich-ten nicht. Die Situation für die Betreiber istnoch neu und ungewohnt und in vielen Fällenkommen sie ihren Mitteilungspflichten ausUnwissenheit nicht nach.

Neue Herausforderung: Prüfqualität sicherstellen

In Hamburg sind zusätzliche Anstrengun-gen notwendig, um die Prüfqualität unddamit Sicherheit und Gesundheit fürBeschäftigte und Bevölkerung zugewährleisten. Da in Zukunft die Gebüh-renordnung für die Prüfung überwa-chungsbedürftiger Anlagen wegfallenwird, werden sich voraussichtlich vieleBetreiber für das jeweils billigste Ange-bot entscheiden. Die Prüfqualität – so dieBefürchtung – bleibt bei Billiganbieternmöglicherweise auf der Strecke. Hier istdie Aufsichtsbehörde gefragt, schlechtePrüfqualität zu erkennen und dagegenvorzugehen. Um die Kosten für wieder-

kehrende Prüfungen und die Ausfallzeiten derAnlagen möglichst gering zu halten, hat derBetreiber zudem das verständliche Interesse,die Prüfungsintervalle möglichst groß ausfallenzu lassen. Viel Aufklärungs- und Überzeugungs-arbeit muss bei den Betreibern noch geleistetwerden, damit sie ihren Verpflichtungen nach-kommen und ihre Verantwortung wahrnehmenkönnen. Hamburg hatte vor dem Inkrafttreten derBetriebssicherheitsverordnung eine eigenestaatliche Überwachungs- (Prüf-) Organisation.Die Prüftätigkeiten wurden an den TÜV Nord

Steht unter Druck – die Dampfkesselanlage

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abgegeben, er ist zurzeit die einzige zugelasse-ne Überwachungsorganisation für Hamburg.Die Sachverständigen, die bisher die Anlagensi-cherheit geprüft haben, wurden in die Auf-sichtsbehörde übernommen, so dass hoch qua-lifizierte Mitarbeiter die abgelieferte Prüfqualitätder zugelassenen Überwachungsstellen undder befähigten Personen beurteilen. Den Mitar-

beitern sind aus der Zeit ihrer eigenen Prüftätig-keit die Mehrzahl der Betriebe bekannt, indenen überwachungsbedürftige Anlagen betrie-ben werden, so dass die Versäumnisse derBetreiber noch nicht allzu schwer wiegen. Aller-dings müssen die Prüffristen, die die Betreiberfestgelegt haben, ermittelt werden. Über neuinstallierte Anlagen liegen keine Informationen

vor, wenn sie nicht gemeldet werden. Um dieMeldebereitschaft zu erhöhen und an die feh-lenden Informationen zu gelangen, setzt Ham-burg in erster Linie auf Information und Bera-tung (siehe nächsten Abschnitt). Notfalls wer-den Betriebe aufgesucht und überprüft. Diesgeschieht insbesondere unter Beachtung derfolgenden Punkte:• Sind überwachungsbedürftige Anlagen vor-

handen?• Wurden die vorgeschriebenen Prüfungen an

diesen Anlagen fristgerecht durchgeführt?• Wurden die bei den Prüfungen festgestellten

Mängel behoben?Dabei ist die Zusammenarbeit mit dem Amt für Arbeitsschutz sehr hilfreich. Stellen dieMitar-beiterinnen und Mitarbeiter des Amtesfür Arbeitsschutz bei ihren Betriebsbegehungenneue bisher nicht gemeldete überwachungs-bedürftige Anlagen fest, übermitteln sie dieerforderlichen Informationen an die Aufsichts-behörde.

Information und Beratungder BetriebeHamburg hat einiges unternommen, um Betrei-ber von überwachungsbedürftigen Anlagen aufdie Veränderungen der Betriebssicherheitsver-ordnung vorzubereiten. Es wurden mehrereInformationsveranstaltungen durchgeführt,

Explodierter Kessel – Prüffrist überschritten?

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auch in Zusammenarbeit mit anderen Bundes-ländern, die sehr gut angenommen wurden.Viele Informationsgespräche, die direkt in denBetrieben mit ihren Fachleuten geführt wurden,waren sehr erfolgreich. Die Hamburger Auf-sichtsbehörde informiert zudem über dasMedium Internet. Einige Betreiber haben sich sehr gut und sehrschnell auf die neuen Anforderungen derBetriebssicherheitsverordnung eingestellt.Trotzdem sind insgesamt die Meldungen überihre überwachungsbedürftigen Anlagen nochunzureichend. Nachfragen bei den Betreibern

und Erkenntnisse aus den Informationsveran-staltungen zeigen, dass nach wie vor ein großerInformationsbedarf bei den Betreibern überRechte und Pflichten aus der Betriebssicher-heitsverordnung besteht. Aufsichtsbehördenund teilweise auch die Überwachungsstellenmüssen einen hohen Arbeitsaufwand betreiben,damit die Prüfqualität und Sicherheit der Anlagenweiterhin sichergestellt sind.Auch zukünftig wird Hamburg schwerpunkt-mäßig auf Information und Aufklärung zur Betriebssicherheitsverordnung setzen, zum Teildirekt vor Ort. Betreiber werden vorab überBesuche informiert, um mit ihnen gemeinsamdie erforderliche Datenerhebung vorzubereitenbzw. vorzunehmen. Dadurch werden sie in dieLage versetzt, ihren Mitteilungspflichten in derZukunft nachzukommen. Ziel dieses Vorgehensist es, einerseits eine Übersicht über Neuanla-gen zu erhalten und andererseits den Betreiberzu überzeugen, dass er seine Verpflichtungenaus der Betriebssicherheitsverordnung erfüllenmuss. Bei auftretenden Schwierigkeiten stehtdie Aufsichtsbehörde den Betrieben mit Infor-mation und Beratung zur Verfügung.

Ansprechpartner:Friedrich Schultz

Weitere Informationen:www.arbeitsschutz.hamburg.deSuchwort „Prüffristen“

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Moderner Aufzugsantrieb

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Sichere Produkte

Wer erinnert sich nicht an die letzte große Rückrufaktion eines

unsicheren Produktes aus der Automobilindustrie? Weniger

spektakulär und meistens ohne große Medienaufmerksamkeit arbeiten

die Behörden daran, den Verbraucher vor unsicheren Produkten zu

schützen: Nun macht es angesichts unserer globalisierten Wirtschaft

wenig Sinn, nur den eigenen regionalen Markt im Blick zu haben, denn

der Warenfluss orientiert sich nicht an Ländergrenzen. Die Vielfalt und

Unterschiedlichkeit der Märkte, Produkte und Warenströme erfordert

eine Zusammenarbeit über die Ländergrenzen hinweg. Die Initiative für

eine grenzüberschreitende Marktüberwachung mit den Ostseeanrainer-

staaten hat Hamburg im Jahre 2003 ergriffen. Hamburg als bedeutende

Hafenstadt nimmt dabei eine Schlüsselposition ein. Das Ostseenetz-

werk erprobt die grenzüberschreitende effektive Zusammenarbeit bei

der Marktüberwachung mit dem Ziel, ein hohes Sicherheitsniveau für

Verbraucher zu gewährleisten.

Netzwerk der Ostseeländer sol l den

Verbraucherschutz stärken

durch Marktüberwachung

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Gleiche Sicherheitsstandardsund Wettbewerbsbedingun-gen in Europa

Ziel der europäischen Verbraucherschutzpolitikist es, ein gleichmäßig hohes Sicherheitsniveaufür alle Bürger der europäischen Union herzu-stellen. Geräte und Produkte dürfen innerhalbder Europäischen Union (EU) nur auf den Marktgebracht werden, wenn grundsätzliche Sicher-heitsbestimmungen eingehalten werden, diezum Beispiel in Normen und Richtlinien festge-legt sind. "Unlauterer Wettbewerb" nennt manes, wenn Produzenten und Händler günstigerproduzieren oder billigere Produkte auf denMarkt bringen können, weil sie EU-Sicherheits-standards nicht einhalten. Sie bringen damitnicht nur dem Verbraucher unsichere, mögli-cherweise Sicherheit und Gesundheit gefähr-dende Produkte ins Haus. Ungleiche Bedingun-gen für Produktion und Handel behindern auchdie wirtschaftliche Entwicklung des Binnen-marktes der EU. Bei der Umsetzung der Verbraucherschutzzielespielt die grenzüberschreitende Zusammenar-beit zuständiger Behörden eine zentrale Rolle.Sie erfordert eine Harmonisierung ihres Verwal-tungshandelns und einen gezielten und schnel-len Informationsaustausch.

Das Netzwerk der OstseeländerEin gutes Beispiel regionaler, grenzüberschrei-tender Kooperation ist die Zusammenarbeit dernordischen Länder. Sie haben eine lange Tradi-tion in der Zusammenarbeit der Verwaltungen.Um das Rad nicht neu zu erfinden, macht esSinn, Verfahren, die sich als praktikabel erwie-sen haben, zu übernehmen. Diese Idee stehtauch hinter dem Aufbau des Netzwerkes derOstseeländer. In der Ostseeregion leben ungefähr 50 Millio-nen Menschen. Sie erzeugen etwa ein Drittelder europäischen Exporte. Die Häfen in Finn-

Die Partner des Ostseenetzwerkes

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land und den Baltischen Staaten sind ein wichti-ger Faktor für die Ausdehnung des Handelsnach Osten und als östliche EU-Außengrenzenzu berücksichtigen. Es ist eine Region mit einersehr hohen Austauschrate von Waren aller Artund stark wachsenden Märkten in den neuenMitgliedsstaaten der EU. Fast drei Viertel der inoder aus dem Ostseeraum transportiertenWaren werden über Hamburg umgeschlagen. Hamburg hat 2003 Kontakt zu den zuständigenBehörden für Marktüberwachung und Verbrau-cherschutz in den skandinavischen Ländern,den Baltischen Staaten sowie Polen aufgenom-men und die Zusammenarbeit angeboten. Daswar der Start für das Ostseenetzwerk.Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit imVerbraucherschutz voranzubringen gelingt leich-ter zwischen Ländern, die vergleichbare Markt-überwachungssysteme und ein ähnliches Ver-ständnis für die Bedeutung von grenzüber-schreitender Kooperation haben. Die Bedingun-gen im Ostseeraum sind dafür gut. Ziel derKooperation ist es, ein Konzept zu entwickeln,dass an die Gegebenheiten der Märkte und desHandels in der Ostseeregion, den Arbeitsabläu-fen in Behörden und den europäischen Verbrau-cherschutzzielen angepasst ist.

Schwerpunktaktionen: wichtiges Element derZusammenarbeit

Schwerpunktaktionen sind ein wichtiges Ele-ment in der grenzüberschreitenden Zusammen-arbeit. Sie ermöglichen den Durchführungs-behörden, die Arbeitsweise anderer Behördenkennen zu lernen, und bilden die Grundlage fürdie Entwicklung von Know How über Markt-strukturen innerhalb einer Region. Sind Markt-strukturen und Warenverteilung in der Regionbekannt, können sich Länder gezielt informie-ren und - vor dem Hintergrund des grenzüber-schreitenden Handels - notwendige Maßnah-men entwickeln und abstimmen. Am Beispielelektrischer Billigprodukte wurde die Zusam-menarbeit im Ostseenetzwerk erstmals 2004erprobt, denn sie machen einen großen Teil derEU-Warnmeldungen über sicherheitstechnischbedenkliche Produkte aus. Der Schwerpunktwurde auf die Überprüfung von handelsüb-lichen Wasserkochern und Kaffeemaschinenaus dem Niedrigpreissegment gelegt (5 - 15 €). Die Bearbeitung der gleichen Produktgruppeermöglicht den beteiligten Behörden,• die Überprüfung der Produkte anhand einer

Checkliste in allen Ländern gleichartig vorzu-nehmen.

• Doppeltests zu vermeiden und die Ergeb-nisse aus anderen Ländern zu nutzen.

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• für sicherheitstechnisch bedenkliche Produk-te, die mit einem Verkaufsverbot belegt wur-den, grenzüberschreitende Vertriebswegesichtbar zu machen. Dies setzt eine gezielteInformation der Behörde voraus, die das Ver-kaufsverbot ausgesprochen hat.

• die Warenverteilung in der Ostseeregion fürdie Produktgruppe anhand von Handelsmar-ken festzustellen.

Ergebnisse der Markt-übersicht

Mehr als zwei Drittel der Produkte waren ausChina / Fernost importiert (siehe Grafik 1).Direktimporte von Billigprodukten erfolgen vondort über Vermittlungsagenten. Sie vermittelnin der Regel einzelne Partien und Sonderpos-ten. Diese Billigprodukte sind in der Regel nurauf lokalen, regionalen Märkten oder in einzel-nen Ländern zu finden.Nicht so die deutschen Billigprodukte. Deut-sche Handelsketten und Vertriebsunternehmenlassen oft unter einer bestimmten Handelsmar-ke in Niedriglohnländern produzieren und ver-treiben die Produkte in Europa. Ihre wirtschaftli-che Stärke ermöglicht es den Unternehmen,sich auf anderen Märkten zu etablieren. Etwadie Hälfe der deutschen Handelsmarken (15von 31) waren auf allen Märkten der Ostseean-

rainerstaaten zu finden (siehe Grafik 2). Diemeisten Überschneidungen mit deutschen Marken waren in Finnland zu verzeichnen.Hamburg und Schleswig-Holstein dagegen hatten nur sehr wenige Produkte aus den Nach-barländern auf ihrem Markt. Skandinavische Handelsmarken gehören zu denteuren Produkten und wurden daher in derersten Zusammenarbeit nicht berücksichtigt.Billigprodukte, die über skandinavische Han-delsunternehmen importiert wurden, waren inEstland, Polen und den Skandinavischen Län-dern auf dem Markt. Polnische Produkte waren dagegen nicht aufden Märkten der Projektpartner zu finden. Esdürfte allerdings nur eine Frage der Zeit sein,bis sich polnische Händler etabliert haben. Der Anteil der Billigprodukte aus anderen EU-Staaten war verschwindend gering. Innerhalb

Dänemark 1 %Finnland 2 %

Polen 6 %

andere EU-Staaten 6 %

Hamburg undSchleswig-Holstein

17 %

China / Fern Ost67 %

China/Fernost67 %

Grafik 1: Handelsmarken nach Herkunftsland

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der Produktgruppe waren nur 6(von 90) Handelsmarken aus 5 wei-teren EU-Staaten auf den Märktenzu finden. Die Auswertung der Marktüber-sicht gibt den beteiligten Behördendie Möglichkeit, ihre Personalres-sourcen gezielter einzusetzen. Die Billigprodukte aus Fernost sindhäufiger von geringerer Qualität.Jedes fünfte Produkt hatte geringeoder formale Mängel. In der Regel war eineNachbesserung durch Händler ausreichend.Einige Produkte hatten so schwere sicherheits-technische Mängel (3,5 %), dass sie mit einemVerkaufsverbot belegt werden mussten.

Wie weiter mit der Ostseekooperation?In Zukunft wird das Ostseenetzwerk die Markt-überwachung auf andere Produktgruppen aus-dehnen. Die Erfahrungen aus dem Jahr 2004sind dafür eine gute Grundlage. Märkte undHandelsstrukturen müssen weiter analysiertund die Erkenntnisse zusammengetragen wer-den. Ein Schwerpunkt wird dabei auf demgrenzüberschreitenden Vertrieb von Produktenliegen, die in mindestens einem der teilneh-menden Ostseeländer bereits vom Marktgenommen wurden.

Die zukünftige Kooperation wird die Zusam-menarbeit mit dem Zoll berücksichtigen, umden Importen aus Drittländern besser Rech-nung zu tragen. Billigimporte stellen zurzeit dasgrößte Sicherheitsrisiko für Verbraucher dar.Testergebnisse sollen von allen beteiligten Län-dern verstanden (englische Übersetzungen derUntersuchungsergebnisse) und genutzt werdenkönnen. Eine umfassendere Information überTestergebnisse ermöglicht den beteiligtenBehörden, ihren Focus bei der Überprüfung vonProdukten effektiver zu setzen, so dass zumBeispiel doppelte Tests vermieden werden. Um geeignete Informationsstrukturen zwischenden beteiligten Ländern aufzubauen, die eineschnelle Information und gezieltes Handelnermöglichen, werden weitere Vorbereitungengetroffen.

Ansprechpartnerin:Dr. Erika Schmedt

60 -

50 -

40 -

30 -

20 -

10 -

Hamburg u.Schleswig - Holst.

Polen Finnland Dänemark Estland insgesamt

aus anderenEU-Staaten

31

25

15

85

90

15

4 26

LandesspezifischeHandelsmarken

Handelsmarken, aufden Märkten derPartner gefunden

Grafik 2: Verteilung der 90 Handelsmarken

Anzahl derHandelsmarken

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Lufthansa Technik Logistik GmbH, Bereich Hamburg 24.03.2003DB Reise & Touristik AG Deutsche Bahngruppe,RB Nord Bereitstellungsstandort Hamburg-Langenfelde 14.04.2003Wilhelmsburger Krankenhaus „Groß Sand“ 22.05.2003HSH-Nordbank 01.07.2003Landesversicherungsanstalt FHH, Bereich Hamburg 01.07.2003AFS Aviation Fuel Services & Management GmbH mit den Betriebsstätten 13.08.2003

AFS Verwaltung undAirport Hamburg, HFS/HTS Tanklager/Flugzeugbetankung,

Norddeutsche Affinerie AG 18.08.2003Albis Plastic GmbH 26.11.2003ConocoPhilips Germany GmbH 08.12.2003Hamburgische Electricitätswerke Aktiengesellschaft 02.02.2004Stadtreinigung Hamburg 18.02.2004Linde AG Luftzerlegungsanlage und Flüssigdistribution Nord 11.05.2004Linde AG Acetylen- und Umfüllwerk 11.05.2004Linde AG Umfüllwerk Hamburg-Wilhelmsburg 11.05.2004Linde AG Technischer Kundendienst, Vertriebs- und Anwendungszentrum 11.05.2004Raffles Hotel Vier Jahreszeiten 19.05.2004Barclays Bank PLC 15.06.2004MontBlanc Simplo GmbH 01.08.2004Evotec OAI AG 17.09.2004Hamburger Hafen- und Lagerhaus AG 01.10.2004

„Ausgezeichnete“ Betr iebe2003 bis 2005*

Großbetriebe ausgezeichnet am

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Hamburger Hafen- und Lagerhaus AG, Container Terminal Burchardkai GmbH 01.10.2004Hamburger Stadtentwässerung, Netzbetrieb 10.11.2004Blohm + Voss Repair GmbH 17.12.2004Hamburger Hafen- und Lagerhaus AG, Container Terminal Altenwerder GmbH 07.04.2005Bugsier-, Reederei- und Bergungs-Gesellschaft mbH & Co. KG 28.04.2005Stadtreinigung Hamburg, MVA Stellinger Moor 02.05.2005Noske-Kaeser GmbH 01.06.2005Deutsche Hefewerke GmbH 21.09.2005Hauni Maschinenbau AG 22.09.2005

Klein- und Mittelbetriebe ausgezeichnet am

NEA-Norddeutsche Energieagentur für Industrie und Gewerbe GmbH 22.01.2003Rhenus AG & Co.KG 11.03.2003Ringe + Kuhlmann 14.03.2003TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG 24.03.2003L.E.G. Lagerhaus Elbbrücken GmbH 26.06.2003Siegfried Jakob GmbH & Co. KG 30.07.2003Willi Mecklenburg GmbH 09.09.2003Paul Diptmar GmbH 24.11.2003CEFO-elastic-profil GmbH 26.11.2003Effenberger Vollkorn-Bäckerei 28.11.2003SAP Deutschland AG & CO. KG 03.12.2003Blume Stahlservice GmbH 10.02.2004SCA Service Center Altenwerder GmbH 17.02.2004Fresh Factory Lebensmittel GmbH 27.07.2004Steinberg Media Technologies GmbH, The Audio Group of Pinnacle Systems 01.09.2004Dwenger & Grünthal GmbH 11.11.2004MAN Heiztechnik GmbH 22.12.2004Maison van den Boer 22.12.2004Dental-Labor Ronald Wulff GmbH 16.02.2005Horst Busch ELEKTRO-TECHNIK GMBH 16.02.2005Instruclean GmbH 16.03.2005Weber & Partner 20.04.2005Wärtsilä Deutschland GmbH 11.07.2005

*Diese Liste enthält alle Betriebe, an die eine Arbeitsschutzanerkennung verliehen wurde (Stand 30. September 2005)

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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter desAmtes für Arbeitsschutz beraten und unterstüt-zen Unternehmen bei allen Fragen des Arbeits-und Gesundheitsschutzes. Sie tragen mit dazubei, dass in den Unternehmen die Arbeits-schutzregelungen entsprechend der betrieb-lichen Bedingungen optimal umgesetzt werden.Als staatliche Arbeitsschutzbehörde gehört dasAmt für Arbeitsschutz zur Abteilung Verbrau-cherschutz der Behörde für Soziales, Familie,Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg.Seit Frühjahr 2005 ist es die Geschäftsstelleder ArbeitsschutzPart-nerschaft Hamburg.Ein zukunftsweisender Gesundheitsschutz darfsich in der modernen Arbeitswelt nicht nur aufdie Unfall- und Krankheitsvermeidung beschrän-ken, er muss auch die Förderung der Gesund-heit beinhalten. Vorbildliche Betriebe imArbeits- und Gesundheitsschutz zeichnet dasAmt für Arbeitsschutz mit einer Arbeitsschutz-anerkennung aus. Wenn Einsicht und Bereit-schaft fehlen, sich für die Gesundheit derArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu enga-gieren, können auch Maßnahmen angeordnet

werden. Gesunde und leistungsfähige Be-schäftigte sind eine wichtige Quelle für denErfolg jedes Unternehmens. Wir unterstützenHamburger Betriebe dabei, ihre Verantwortungfür die Gesundheit ihrer Beschäftigten wahrzu-nehmen. Mit unseren unterschiedlichen Strate-gien wollen wir Impulse für einen systemati-schen Verbesserungsprozess in Betrieben set-zen, der die Gesundheit der Beschäftigten för-dert und damit die Wettbewerbsfähigkeit derUnternehmen verbessert. Deshalb• informieren wir zu allen Themen rund um

den Arbeits- und Gesundheitsschutz undorganisieren betrieblichen Erfahrungsaus-tausch,

• beraten wir zu arbeitsmedizinischen undgesundheitsorientierten Fragen und bringenErkenntnisse in vorbeugende Maßnahmenfür den Gesundheitsschutz von Beschäftigtenein,

• unterstützen wir Betriebe bei der menschen-gerechten und gesundheitsförderlichenGestaltung der Arbeitsbedingungen,

Wir über uns

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• prüfen wir systematisch, ob der Arbeitsschutz indie betriebliche Aufbau- und Ablauforganisationeingebunden ist und ob betriebliche Lösungen fürArbeitsschutzprobleme konsequent entwickeltwerden,

• initiieren wir in kleinen und mittleren Unterneh-men Branchenprojekte und schaffen oder verbes-sern damit Strukturen für einen systematischenund praxisnahen Arbeitsschutz,

• zeichnen wir Betriebe mit einer „Arbeitsschutz-anerkennung“ aus, wenn Sie vorbildlichenArbeitsschutz betreiben,

• wirken wir in regionalen und überregionalenZusammenhängen und Initiativen mit, um Sicher-heit und Gesundheit in der Arbeitswelt zu fördern.

Wir suchen die Zusammenarbeit sowohl mit betrieb-lichen Akteuren als auch mit überbetrieblichen Ver-bänden und Einrichtungen, die mit uns gemeinsamdas Ziel „Gesunde Arbeit in Hamburg“ erreichenwollen. Nur wenn gesund erhaltende und gesund-heitsfördernde Aspekte bei der Gestaltung vonArbeit angemessen berücksichtigt werden, könnenMotivation, Leistungsbereitschaft, Gesundheit undWettbewerbsfähigkeit langfristig gesichert werden.

Amt für Arbeitsschutz HamburgBillstraße 8020539 Hamburgwww.arbeitsschutz.hamburg.deArbeitsschutztelefon 040 - 428 37 2112

WIR WOLLEN

GESUNDE ARBEIT

IN HAMBURG

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Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnerfür die Beiträge in dieser Broschüre erreichenSie über das Arbeitsschutztelefon 040/428 37 2112 oder direkt per E-Mail: „Vorname“.„Nachname“@bwg.hamburg.de

Wir halten über 70 Publikationen für Sie bereit.Sie können sie bei uns kostenlos bestellensowie eine Liste unserer Veröffentlichungenanfordern (siehe Impressum).Aus unserem vielfältigen Angebot hier einigeunserer neuesten Veröffentlichungen:

• forum arbeitswelt. Zeitschrift des Amtes fürArbeitsschutz

• Wie viel Arbeit darf sein? Arbeitszeitserie• Wir können auch – aber anders! Betriebliche

Gesundheitsförderung im Kleinbetrieb• Haut hin – Haut nicht hin. Hautschutz beim

Umgang mit Gefahrstoffen• Kündigungsschutz während Mutterschutz

und Elternzeit

www.arbeitsschutzpublikation.hamburg.de

Kontakt

Publ ikat ionen

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Anmerkung zur Verteilung:Diese Druckschrift wird im Rahmen derÖffentlichkeitsarbeit des Senats der Freienund Hansestadt Hamburg herausgegeben.Sie darf weder von Parteien noch von Wahl-werbern oder Wahlhelfern während einesWahlkampfes zum Zweck der Wahlwerbungverwendet werden. Dies gilt für Bürger-schafts-, Bundestags und Europawahlensowie die Wahlen zur Bezirksversammlung.Missbräuchlich ist insbesondere die Vertei-lung auf Wahlveranstaltungen, an Informa-tionsständen der Parteien sowie das Einle-gen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipoliti-scher Informationen oder Werbemittel. Unter-sagt ist gleichfalls die Weitergabe an Drittezum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohnezeitlichen Bezug zu einer bevorstehendenWahl darf die Druckschrift nicht in einerWeise verwendet werden, die als Parteinah-me der Landesregierung zugunsten einzelnerpolitischer Gruppen verstanden werden könn-te. Die genannten Beschränkungen geltenunabhängig davon, wann, auf welchem Wegund in welcher Anzahl diese Druckschriftdem Empfänger zugegangen ist. Den Par-teien ist es jedoch gestattet, die Druckschriftzur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zuverwenden.

HerausgeberFreie und Hansestadt HamburgBehörde für Soziales, Familie, Gesundheit und VerbraucherschutzAmt für ArbeitsschutzBillstraße 8020539 Hamburgwww.arbeitsschutz.hamburg.deArbeitsschutztelefon: 040 / 428 37 [email protected]

RedaktionMargit FreigangTel.: 040 / 428 37 [email protected]

Gestaltung www.kwh-design.de, Kerstin Herrmann

Druck Landesbetrieb Geoinformationund Vermessung, Hamburg1. Auflage, November 2005

Bezug Der Arbeitsschutzbericht ist kostenlos erhältlichbeim Amt für Arbeitsschutz, o.a. Anschrift, undunterTel.: 040 / 428 37 3134Fax: 040 / 428 37 3370publicorder@bsg.hamburg.dewww.arbeitsschutzpublikation.hamburg.de

Impressum

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