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Mitteilungen der Landesapothekerkammer Hessen konkret H 53602 Heft 3 · Mai / Juni · 2009 AKTUELL Hoodia gordonii – Handel nur bedingt zulässig PHARMAZIE Blutdruck – Apotheker oft erste Ansprechpartner RECHT Gefahrstoffe – neue Einstufungen INTERN Migräne – heimliche Rationierung

konkret - apothekerkammer.de · 3/09 LAK K o n K r e t 7 Pharmazie Immer wieder versuchen Test-käufer, Apotheken vorzuführen, indem sie ein Rezept für ein estrogenhaltiges orales

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Mitteilungen der Landesapothekerkammer Hessen

konkretH 53602 Heft 3 · Mai / Juni · 2009

Aktuell

Hoodia gordonii – Handelnur bedingt zulässigPhArmAzie

Blutdruck – Apothekeroft erste Ansprechpartnerrecht

Gefahrstoffe – neueEinstufungenintern

Migräne – heimlicheRationierung

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2 LAK KonKret 3/09

✓ Aktuell

Hoodia gordonii – Handel nur bedingt zulässig 4

Kontrazeptiva – Frauenärzte gegen Sondervertriebsweg 5

H1N1-Virus – Hessen gut gerüstet 5

✓ PhArmAzie

Blutdruckwerte – Apotheker oft erste Ansprechpartner 6

Estrogene und Antiestrogene – an Interaktionen denken 7

Zoll/BKA/ABDA – gemeinsam gegen BTM-Kriminalität 8

Kundenberatung – Sonnenschutz 9

Grippemittel – Vorsicht bei Internetangeboten 10

✓ recht

Gefahrstoffe – neue Einstufungen und Kennzeichnungen 11

Meldungen 13

Urteil – Herstellerrabatt auch für Blutderivate 14

✓ intern

Migräne – heimliche Rationierung 15

Nahrungsergänzung – kein Krebsschutz durch Vitamine 16

Weiterbildung – „Patient & Pharmazeutische Betreuung“ 17

✓ rubriken

„gelesen“ 18

Impressum 18

Veranstaltungskalender 19, 20

TiTelbild: Draxler (Apothekenbestellung – Pharmagroßhandlung Kehr) Seite 11

Seite 4

Seite 9

Seite 6

Inhalt | LAK-Notizen

Delegiertenversammlungen 2009Die nächsten Delegiertenversammlungen der Landesapothekerkammer Hessen finden am 17. Juni, 5. August und 18. November 2009 statt. Die Versammlungen beginnen um 10 Uhr. Veranstaltungsort* ist das Hotel „Golden Tulip“, Kaiserleistraße 45, 63067 Offenbach.

* ausgenommen am 17. Juni: Courtyard by Marriott Frankfurt Messe, Oeserstraße 180, 65933 Frankfurt/M.

Stellenmarkt der LAK HessenStellenangebote und -gesuche finden Sie im Onlinestellenmarkt der LAK Hessen unter www.apothekerkammer.de. Über die Rubrik „Stellenmarkt“ können Anzeigen (ohne Passwort) eingesehen und kostenfrei aufgegeben werden. Ansprechpartnerin: Paula Alves-Mateus, Tel.: 0 69/97 95 09 - 45, Fax: 0 69/97 95 09 - 22, E-Mail: [email protected]

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3/09 LAK KonKret 3

Editorial

Um die Beratungsqualität in Apotheken zu verbessern, hat sich die Landesapothekerkammer Hessen in den vergangenen Jahren an einem sogenannten Pseudo-Customer-Konzept der Bundesapothe-kerkammer beteiligt. Im Verlauf der Aktion mussten wir feststellen, dass die Tests so nicht validierbar waren.

Deshalb haben wir uns entschlossen, die Testkäufe unter veränderten Bedingungen fortzuführen. Ziel der Testkundenaktion ist es, sich berufsintern mit der Qualität der Beratung in öffentlichen Apotheken auseinanderzusetzen. Denn wenn wir selbst keine Erkenntnisse haben, können wir den immer wieder veröffentlichten Testergebnissen berufsfremder Institutionen nicht wirklich entgegen-treten.

Grundlage für die Beurteilung der Beratungsqualität durch den Testkunden sind zum Beispiel die Leitlinien der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung „Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln“, die Sie auf der Homepage der ABDA finden. We-sentliches Merkmal ist, dass das Beratungsangebot vom Apothekenpersonal ausgeht und dem Kunden die Informationen gegeben werden, die er braucht.

Wie Sie der Presse entnehmen konnten, war angedacht, orale Kontrazeptiva außerhalb der Apothe-ken in Verkehr zu bringen. Der Plan wurde zunächst aufgegeben. Sie sollten aber doch damit rechnen, dass zu diesem Thema Testkäufe stattfinden, mit dem Ziel, die Apotheken vorzuführen. Sie finden deshalb in dieser Ausgabe von „LAK konkret“ die relevanten Kontraindikationen, die Sie bei der Abgabe ansprechen sollten.

Zu einer guten Beratung gehören auch die Fragen nach der Einnahme anderer Arzneimittel sowie der Dauer der Beschwerden, die Empfehlung, einen Arzt aufzusuchen, und der Einnahmehinweis bei Arzneimittelverkauf. Mehr erwartet auch der Testkunde nicht, wenn er eine Apotheke aufsucht, aber auch nicht weniger.

Um die Ergebnisse möglichst zu objektivieren und ein sogenanntes Momentversagen bei der Beurteilung auszuschließen, werden die Testkunden zukünftig die Apotheke dreimal aufsuchen, bevor sie ein Urteil abgeben.

Nach der Auswertung werden wir Ihnen in jedem Fall die Ergebnisse mitteilen, damit Sie die Möglichkeit haben, an der Verbesserung der Beratungsqualität zu arbeiten oder sich über Ihre Leistung zu freuen.

Als dauerhaft qualitätssichernde Maßnahme haben sich die Testkäufe bewährt. Ich bin davon überzeugt, dass Sie mit einer kompetenten Beratung nicht nur gerne Ihren Kunden helfen wollen, sondern auch dazu beitragen möchten, die Bedeutung der Apotheke vor Ort zu belegen.

Ihre

Foto: Draxler

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Erika Fink,Präsidentin derLAK Hessen

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4 LAK KonKret 3/09

Aktuell

Foto: F. Barsch - WWF Deutschland

Bundesamt für Naturschutz

Hoodia gordonii unter Artenschutz – Handel nur bedingt zulässig

Hoodia gordonii – unterliegt dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen und darf daher nur mit einer entsprechenden Einfuhrgenehmigung gehandelt werden

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3/09 LAK KonKret 5

Frauenärzte: Apotheke der bessere Weg

Bislang wurde die Diskussion darü-ber, ob sozial schwach gestellte Frauen Kontrazeptiva über einen Sonderver-triebsweg – jenseits der Apotheke – erhalten sollen, von der Politik geführt. Jetzt meldeten sich die Frauenärzte zu Wort.

Der Vorsitzende ihres Bundesverban-des, Dr. Christian Albring, sieht das Problem der Finanzierung für diese Frauen, hält aber den von SPD-Ge-sundheitspolitikern vorgeschlagenen Sondervertriebsweg für den falschen Ansatz. Und dies sowohl hinsichtlich der Arzneimittelsicherheit, wie auch der flächendeckenden Versorgung. Hier spreche alles für die Apotheken und gegen neue, zusätzliche Strukturen.

Der hannoversche Gynäkologe schlägt vor, dass die Apotheken wie bisher die von den Frauenärzten aus-gestellten Rezepte beliefern. Die So-zialämter sollten dann betroffenen Frauen, gegen Vorlage des abgestem-pelten Rezepts, das ausgelegte Geld sofort erstatten.

Hessen gut gerüstetDas Land Hessen ist selbst für den

Fall einer Pandemie gut gerüstet. Da-rauf verwies die Landesregierung an-gesichts von zum Teil hektischen Re-aktionen bezüglich des Auftretens der sogenannten Schweineinfluenza. Hes-sen verfüge als einziges Bundesland über ein Hochsicherheitslabor und als eines von wenigen Ländern über eine Isolierstation. Hinzu komme ein Vorrat antiviraler Arzneimittel für 20 Prozent der Bevölkerung. Aufgrund des um-fassenden Reiseverkehrs, den der in-ternational bedeutende Flughafen Frankfurt abwickele, habe man außer-dem vielfach geübte Verfahrensabläu-fe und entsprechende Erfahrungen im Umgang mit Infektionskrankheiten.

Es sind in erster Linie im Internet aktive Versandhändler, die mit Hoodiaprodukten („Appetithem-mer“, „Hier kriegen Sie Ihr Fett weg“) werben. Die Pflanzen fallen jedoch unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Grund genug für das Bundesamt für Naturschutz, auch die Bundes-vereinigung Deutscher Apothe-kerverbände (ABDA) um Hilfe zu bitten.

Eine Aufklärungsaktion, die die Lan-desapothekerkammer Hessen ebenfalls unterstützt. Denn die Gattung Hoodia spp. wurde 2004 in Bangkok von der 13. Vertragsstaatenkonferenz zum Washing-toner Artenschutzübereinkommen (kurz:

zen sowie alle Teile und Erzeugnisse dieser Gattung (beispielsweise Kapseln, Pulver) eine artenschutzrechtliche Ein-fuhrgenehmigungspflicht.

Von diesem Schutz ausgenommen sind lediglich solche Teile und Erzeugnisse, die wie folgt gekennzeichnet sind:

„Hergestellt aus Hoodia spp.-Ma-terial aus kontrollierter Ernte und Erzeugung in Zusammenarbeit mit der CITES-Vollzugsbehörde von Bo-tswana/Namibia/Südafrika auf der Grundlage des Abkommens Nr. BW/NA/ZA xxxx“.

Doch Vorsicht: Denn das Bundesamt verweist ausdrücklich darauf, dass diese Ausnahme zurzeit nicht angewendet werden kann, „da ein Abkommen mit den drei genannten Staaten bis dato nicht geschlossen wurde“. Konsequenz: Bis

Aktuell

Foto: F. Barsch - WWF Deutschland

Hoodia gordonii – in geschältem Zustand

CITES – Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) unter Schutz gestellt.

Dieser Beschluss wurde, wie das Bun-desamt für Naturschutz anmerkt, von der Europäischen Gemeinschaft „durch Aufnahme der Gattung in den Anhang B der EG-Artenschutzverordnung (Nr. 338/97) umgesetzt“. Daher gilt seit dem 19. August 2005 für alle lebenden Pflan-

auf weiteres ist damit auch für die Ein-fuhr von Hoodiapflanzen und -produkten aus diesen Ländern eine Einfuhrgeneh-migung erforderlich. Beim An- und Verkauf solcher Waren im Inland sind die Beteiligten demnach ebenfalls ver-pflichtet, sich zu vergewissern, dass es sich um Produkte handelt, die rechtmä-ßig eingeführt wurden.

Jürgen r. Draxler

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6 LAK KonKret 3/09

Ein erhöhter Blutdruck ist neben Rauchen, Übergewicht, Bewe-gungsmangel und Hypercholeste-rinämie ein wesentlicher Risiko-faktor bei kardio- und zerebrovaskulären Erkrankungen.

Testmessungen belegen immer wieder: Nicht einmal jeder Zweite, bei dem ein erhöhter Blutdruckwert festgestellt wird, weiß von seinem gesundheitlichen Pro-blem.

Da die Apotheker oft erste Ansprech-partner für Gesundheitsfragen sind, verständigten sich die Deutsche Hoch-druckliga e. V. und die Bundesvereini-gung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) jetzt erstmals auf Grenzwerte, bei denen Apotheker Patienten nach ei-ner Blutdruckmessung an deren Arzt verweisen.

Um den Apotheken vor Ort dieses zu erleichtern, entwickelten beide Verbände einen entsprechenden Informationsbo-gen für die Blutdruckmessung in der Apotheke (siehe Abbildung). Er soll dabei helfen, eine effiziente wie effekti-ve Kommunikation zwischen Arzt, Apotheker und Patient zu ermöglichen. Ziel ist es, wichtige Informationen, die für den Arzt von Interesse sein können, übersichtlich weiterzuleiten und damit dem Mediziner Informationen zu liefern, die der Apotheker vom Patienten erhal-ten hat.

Der Informationsbogen „Blutdruck-Check“ kann von der ABDA-Homepage unter http://www.abda.de/arbeitsmit-tel_pb_diabetes.html heruntergeladen werden.

Pharmazie

Blutdruckwerte

Apotheker sind oft ersteAnsprechpartner der Patienten

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3/09 LAK KonKret 7

Pharmazie

Immer wieder versuchen Test-käufer, Apotheken vorzuführen, indem sie ein Rezept für ein estrogenhaltiges orales Kontra-zeptivum vorlegen und gleichzei-tig ein anderes Arzneimittel dazu- kaufen, mit oder ohne Rezept.

In den letzten Wochen wurde von poli-tischer Seite wiederholt gefordert, orale Kontrazeptiva außerhalb der Apotheken zu vertreiben, um Kosten einzusparen. Der Plan wurde wieder fallen gelassen, nachdem von Apothekerseite darauf hin-gewiesen wurde, dass es sich um bera-tungsbedürftige Arzneimittel handele.

In der Tat gibt es einige Interaktionen, die bei der Abgabe der entsprechenden Produkte geprüft werden müssen. Das schließt bei der alleinigen Verordnung eines Kontrazeptivums oder auch eines Antiestrogens die Frage nach der übrigen Medikation ein. Man sollte sich hier nicht

darauf verlassen, dass das alles schon früher oder von anderer Seite abgeklärt sei.

Welche Interaktionen können sich ergeben und warum?

1. Vorsicht ist immer geboten bei gleichzeitiger Estrogen-, auch Progeste-rongabe und Antibiotikaeinnahme. Es kann durch Schädigung der Darmflora zu einer Unterbrechung des enterohepati-schen Kreislaufs kommen, mit verstärkter fäkaler Ausscheidung der Hormonmeta-boliten. Dadurch wird die Wirkung der Präparate abgeschwächt, und bei Einnah-me von oralen Kontrazeptiva kommt es zum Beispiel zu Zwischenblutungen und einer verminderten Wirksamkeit der Präparate.

Besondere Vorsicht ist geboten bei Azithromycin, Cephalosporinen, Clari-thromycin, Clindamycin, Cotrimoxazol, Doxycyclin, Erythromycin, Minocyclin, Penicillinen und Roxithromycin. Aber

auch bei jedem anderen Antibiotikum lohnt sich ein Blick in den Beipackzettel oder die EDV und die Frage nach der Einnahme eines oralen Kontrazeptivums oder einer Hormonersatztherapie. Die Kunden werden es danken.

2. Tricyclische Antidepressiva werden über CYP3 A4 abgebaut, das Enzym für das die Estrogene, ganz besonders Ethi-nylestradiol, Inhibitoren sind. Bei gleich-zeitiger Einnahme ist mit Wirkungsver-änderungen zu rechnen, die im Einzelfall recherchiert werden müssen.

3. Johanniskraut: Es ist bei gleichzeiti-ger Einnahme mit einer Wirkungsvermin-derung der Estrogene beziehungs weise der oralen Kontrazeptiva zu rechnen. Als Mechanismus wird eine Enzyminduktion am Cytochrom P450 (CYP3 A4) ange-nommen.

Möglicherweise wird die Bedeutung die ser Reaktion überschätzt. Da aber bran-chenfremde Testkäufer und Vertreter der

Foto: ABDA

Estrogene und Antiestrogene

An welche Interaktionen muss hierbei gedacht werden?

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8 LAK KonKret 3/09

Pharmazie

Foto: Internet

Medien die Kombination orale Kontra-zeptiva/Johanniskraut immer wieder ins Spiel bringen, um die Beratungsqualität der Apotheken zu kritisieren, sollten wir bei der Abgabe etwas dazu sagen.

4. Die gleichzeitige Verabreichung von Estrogenen und oralen Antidiabetika oder Insulin kann zu einer Erhöhung des Blut-zuckerspiegels führen, weil Estrogene Einfluss auf die hormonelle Steuerung des Kohlenhydratstoffwechsels im Sinn einer Blutzuckererhöhung nehmen.

5. Die Enzyminduktion durch Carba-mazepin, Rifampicin, Phenylbutazon und Barbiturate führt regelmäßig zu einer Einschränkung der Estrogen- beziehungs-weise Tibolonwirkung, weil der Abbau deutlich beschleunigt wird. Für Tamoxifen wird das bei Barbituraten beobachtet. Wenn Patienten diese Präparate regelmäßig bekommen, wird ihnen sicher nicht gleich-zeitig ein orales Kontrazeptivum oder eine Hormonersatztherapie mit Estrogenen verordnet. Aber die vorübergehende Ver-ordnung von Carbamazepin zum Beispiel bei Schmerzen nach Gürtelrose oder Tri-geminusschmerz ist nicht so selten, und da muss unsere Beratung einsetzen.

6. Kortikoide, Theophyllin, Koffein: Hier kann es zu einer Abbauhemmung, das heißt Verstärkung der Wirkung, kommen, durch Inhibition von CYP3 A4 durch Es-trogene, besonders Ethinylestradiol.

Wie man sieht, ist die Abgabe eines oralen Kontrazeptivums eine gute Gele-genheit, pharmazeutische Kompetenz zu zeigen. Das sollten wir auch unaufgefor-dert tun, denn der Kunde wird von selbst selten auf die Idee kommen zu fragen. Die Apotheken-EDV wird sicher eine Inter-aktion anzeigen, wenn zwei oder mehrere unverträgliche Präparate eingelesen wer-den. Da ist im Einzelfall pharmazeuti-scher Sachverstand gefragt. Und da wir in der Apotheke die mit dem Sachverstand sind, müssen das Beratungsangebot und die Frage nach der Einnahme weiterer Arzneimittel von uns ausgehen.

Die Gemeinsame Grundstoffüberwa-chungsstelle von Zollkriminalamt und Bundeskriminalamt (BKA) führt in Kooperation mit der Bundesvereini-gung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) eine Sensibilisierung der Apotheken in Deutschland durch.

Ziel dieser Maßnahme ist es, den Missbrauch von ephedrin- und pseudo-ephedrinhaltigen Arzneimitteln zur unerlaubten Metamphetaminherstel-lung zu verhindern beziehungsweise strafrechtlich verfolgen zu können.

Anlass für diese Sensibilisierungsmaß-nahme ist die Tatsache steigender Fall-zahlen von verdächtigen Beschaffun-gen – sowie B e s c h a f -fungsversu-chen – pseu- do ephe drin-h a l t i g e r Arzneimittel in Apothe-ken. Davon sind zumin-dest bislang die an Tsche-chien angren-zenden Län-der Bayern und Sachsen in besonderer Weise betrof-fen.

Bei den Präparaten, die sowohl in örtlichen Apotheken als auch über Ver-sandapotheken in jeweils ungewöhnlich hoher Stückzahl bezogen werden, han-delt es sich gegenwärtig in erster Linie

um Reactine Duo (120 mg Pseudo-ephedrinhydrochlorid/Tablette) und Rhinopront Kombi (60 mg Pseudo- ephedrinhydrochlorid/Tablette).

Aus den Fertigarzneimitteln wird der Wirkstoff zurückgewonnen, um daraus illegal Metamphetamin (Designerdroge „Crystal“) herzustellen. Nicht nur mit dem Konsum der Endprodukte, son-dern auch mit der Herstellung – etwa durch die Verwendung der leichtent-zündlichen Chemikalie roter Phosphor – sind besondere Gefahren verknüpft.

Die Apotheken werden gebeten, bei auffälligen Anfragen oder verdächtigen

Beste l lun-gen umge-hend die für sie zuständi-ge Polizei-dienststelle zu kontaktie-ren. Die Arz-n e i m i t t e l sollen nicht abgegeben werden, es sei denn, die Rückspra-che mit den zuständigen P o l i z e i -dienststellen

ergäbe eine anderslautende Vorgehens-weise.

Unabhängig davon kann auch Rat bei der Landesapothekerkammer Hessen, Am Leonhardsbrunn 5, 60487 Frank-furt/Main, Telefon 0 69/97 95 09 - 18, eingeholt werden.

Zoll/BKA/ABDA

Gemeinsam gegenBTM-Kriminalität

Metamphetamin (kurz „Meth“ oder „Crystal“) gilt als eines der aggressivsten Rauschmittel. Es wird bevorzugt als Salz konsumiert beziehungsweise in Pfeifen („Ice-pipes“) geraucht

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3/09 LAK KonKret 9

kann. Die indirekte Pigmentierung ist ein Lichtschutz, der Tage bis Wochen an-hält.

UV-A-Strahlen bewirken in der Haut die Bildung von dunkel gefärbtem Me-lanin aus farblosen Vorstufen. Das be-wirkt die schnell eintretende, aber nur kurz anhaltende direkte Pigmentierung. Im Gegensatz zur Bestrahlung mit UV-B-Strahlen tritt hier kein Sonnenbrand auf, es kommt aber zur Austrocknung und beschleunigten Hautalterung.

UV-C-Strahlung wird in der Ozon-schicht der Erde absorbiert. Dies gilt auch noch für den Fall, dass das Ozonloch sich weiter vergrößert. Dann würde die Erde allerdings mehr UV-B-Strahlung treffen – mit den entsprechenden Folgen.

Pharmazie

Sonnenschutz oder besser Licht-schutz ist Schutz vor UV-Strahlen. UV-Strahlen machen nur einen kleinen Teil (zirka sechs Prozent) des auf der Erde ankommenden sichtbaren Sonnenlichts aus. Sie können dennoch akute und chronische Hautveränderungen verursachen, die man nicht zuletzt mit Hilfe entsprechender Licht-schutzfaktoren in Sonnenschutz-mitteln verhindern kann.

UV-B-Strahlen bewirken eine indirek-te Pigmentierung. Unter ihrem Einfluss wird verstärkt Melanin aus Tyrosin ge-bildet, wobei Sonnenbrand auftreten

Foto: ProjectPhotos

Lichtschutzfaktoren. Ein gutes Son-nenschutzmittel bietet sowohl UV-B- als auch UV-A-Schutz. Die Angabe der Sonnenschutzfaktoren in Zahlen lässt einen Vergleich der Mittel zu.

Der Lichtschutzfaktor wird zumeist als Abkürzung aufgeführt. Üblich sind die Bezeichnungen LSF oder LF bezie-hungsweise SF, SSF oder SPF (Sonnen-schutzfaktor, Sun Protecting Factor).

Definiert ist der Lichtschutzfaktor als das Verhältnis der Erythemschwellendosis (Minimal Erythemal Dose, MED) der geschützten zur ungeschützten Haut. An-ders gesagt, dieser Faktor gibt an, wie viel länger man mit der geschützten Haut in der Sonne bleiben kann, bis das Erythem auftritt: 60 min statt 10 min = LSF 6.

Kundenberatung

Sonnenschutz – keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen

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10 LAK KonKret 3/09

Pharmazie

Fotos: Draxler (1), ABDA (1)

Fortsetzung von Seite 9

MED* geschützte Haut

LSF = __________________________________

MED ungeschützte Haut

* MED = Minimal Erythemal Dose

Es existieren unterschiedliche Metho-den zur Bestimmung des UV-A-Schutz-faktors:

Der australische Standard – dabei wird gemessen, wie viel Strahlung ein mit dem Sonnenschutzmittel bestrichenes (8 Mikrometer Dicke) standardisiertes Quarzplättchen zurückhält. Sind es mehr als 90 Prozent, ist der australische Stan-dard erfüllt.

Die IPD- und PPD-Methode sind im Gegensatz zum australischen Standard In-vivo-Methoden. Gemessen wird die durch UV-A induzierte Pigmentierung der Haut.

Bei der IPD-Methode (Immediate Pigmentation Darkening) wird 15 Minu-ten nach der Bestrahlung gemessen. Bestrahlt wird mit UV-A-Dosen von 1 - 6 J/cm2. Die Methode wird als nicht sehr realitätsnah beurteilt, weil, so die Kritik, überhöhte Schutzfaktoren gemes-sen werden.

Bei der PPD-Methode (Persistent Pigmentation Darkening) wird zwei Stunden nach der Bestrahlung gemessen, wenn sich die Pigmentierung stabilisiert hat. Bestrahlt wird mit UV-A-Dosen von zirka15 J/cm2. Die Methode wird als

realistischer und zuverlässiger beurteilt. Sie ist aber aufwendiger. Analog zur UV-B-Messung werden auch hier 2 mg Wirkstoff/cm2 Haut aufgetragen.

Direktpigmentierungsschwellenzeitmit Lichtschutz

LSF = ___________________________________________

Direktpigmentierungsschwellenzeitohne Lichtschutz

Als Sonnenschutzmittel kommen ver-schiedene chemische Substanzen in Betracht, deren Zulassung im Lebens-mittel- und Bedarfsgegenständegesetz geregelt ist.

Absorptionen: UVB-Filter absorbieren im Bereich 280 - 320 nm. UVA-Filter absorbieren im Bereich 320 - 400 nm. Breitbandfilter absorbieren im UV-A- und UV-B-Bereich, meist werden dazu Kombinationen verschiedener Substan-zen verwendet.

Physikalischer Lichtschutz: Sonnen-strahlen können sehr effektiv durch Mik-ropigmente reflektiert und gestreut wer-den. Wenn man die Teilchengröße richtig wählt (20 - 50 nm), ist es möglich, UV-Strahlen abzuwehren und sichtbares Licht durchzulassen. Das ist nötig, damit die Pigmente nicht sichtbar weiß erscheinen. Die anorganischen Pigmente werden wahrscheinlich nicht durch die Haut re-sorbiert und verändern sich im Sonnen-licht nicht, so dass besonders für Klein-kinder physikalischer Sonnenschutz (chemical-free) empfohlen wird.

Grippemittel – Vorsicht bei Internetangeboten

Wegen der aktuellen Warnungen vor der Schweinegrippe wächst die Nach-frage nach rezeptpflichtigen Grippemit-teln und damit auch der Schwarzmarkt. Aktuell kursieren bereits Massenmails illegaler ausländischer Internetversen-der, die Grippemittel anbieten.

Wer bei dubiosen Internetversendern verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept bestellt, muss damit rech-nen, ein gefälschtes Medikament zu kaufen. „Gefälscht wird alles, was Pro-fit verspricht“, erklärte Professor Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz, wissen-schaftlicher Leiter des Zentrallabors Deutscher Apotheker in Eschborn. „Verbraucher müssen davon ausgehen, dass bei dubiosen Internetversendern mindestens die Hälfte aller Medika-mente gefälscht sind. Das be-deutet, für ein Medikament zu zahlen, das nicht w i r k t oder so-g a r s c h ä d -lich sein kann. Ich warne deshalb aus-drücklich davor, Arzneimittel bei dubi-osen Internetver sendern zu bestellen.“

Wer ein verschreibungspflichtiges Grippemittel braucht, muss sich vom Arzt ein entsprechendes Rezept aus-stellen lassen. Dieses kann er in einer Apotheke einlösen. „Arzneimittel aus Apotheken sind sicher“, so Schubert-Zsilavecz. Unseriöse Internetversender sind für Verbraucher teilweise nur schwer erkennbar. Ein Anzeichen kann sein, dass rezeptpflichtige Medikamen-te ohne Vorlage einer ärztlichen Ver-ordnung erhältlich sind.

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3/09 LAK KonKret 11

Mit einer neuen GHS-Verordnung (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals) legen die Mitglieds-staaten der Europäischen Union (EU) neue, einheitliche Gefahren-symbole und Einstufungen von Stoffen fest.

Zur Kennzeichnung werden insgesamt neun Symbole (Piktogramme) einzeln oder auch in Kombination verwendet. Dabei handelt es sich um eine rotumran-dete Raute mit schwarzem Piktogramm auf weißem Grund. Die bisher verwendeten Gefahrensymbole (schwarz auf

orangefarbigem Grund), mit Ausnahme des Andreaskreuzes, finden sich dabei in teilweise leicht abgeänderter Form wieder.

Der Totenkopf warnt jedoch künftig nur noch vor akut wirkenden Giften. Für chronische Gesundheitsgefahren gibt es ein neues Piktogramm.

Neu hinzuge kommen sind darüber hinaus ein Pikto gramm mit Gaszylinder und eines mit Ausrufezeichen.

CMR-Eigenschaften von Gefahrstoffen waren bisher nur an bestimmten R-Sätzen zu erkennen. Künftig werden diese Stoffe mit dem Piktogramm für chronische Gesundheitsgefahren gekennzeichnet. Die

Recht | aktuell

Unterteilung der CMR-Stoffe in die Kategorien 1, 2 und 3 wird abgelöst durch die Einteilung in die Kategorien 1A, 1B und 2.

Während sich die bisherige Kenn-zeichnung der Gefahrstoffe auf Gefähr-lichkeitsmerkmale und Gefahrenhinweise (R- und S-Sätze) stützt, sieht das GHS-System Gefahrenklassen vor, die die Art der Gefahr beschreiben: physikalische Gefahr (zum Beispiel entzündbare Flüssigkeiten, Gase unter Druck), orga-nische peroxide Gesundheits gefahr (zum Beispiel akute Toxizität), Aspira tionsgefahr, hautreizende/-ätzende Wirkung, Um-weltgefahr (zum Beispiel gewässer ge-fährdend).

Apothekenbetrieb

Gefahrstoffe – neue Einstufung und Kennzeichnung

Alte Symbole (li.), neues Symbol (re.): Gesundheitsgefährdung. Hiermit wird vor allem vor Gefah-ren, die in kleinen Mengen nicht zum Tod oder einem schweren Gesundheitsschaden führen, gewarnt. Hierzu gehört die Reizung der Haut oder die Auslösung einer Allergie. Das Symbol wird aber auch als Warnung vor anderen Gefahren, wie der Entzündbarkeit, genutzt

Alte Symbole (li.), neues Symbol (re.): Zerstörung von Haut oder Augen. Diese Produkte können bereits nach kurzem Kontakt Hautflächen mit Narbenbildung schädigen oder in den Augen zu dauerhaften Sehstörungen führen.Die Warnung besagt: „Schützen Sie beim Gebrauch Haut und Augen!“

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12 LAK KonKret 3/09

Recht | aktuell

Die Gefahrenklassen werden in Ab-hängigkeit vom Gefährdungspotential eines Stoffes in Gefahrenkategorien unterteilt. Dabei ist der Gefahrenhinweis vergleichbar mit dem bisherigen R-Satz. Er besteht aus dem Buchstaben H und einer dreistelligen Zahl. Der Sicher-heitshinweis ist vergleichbar mit dem bisherigen S-Satz. Er besteht aus dem Buchstaben P und einer dreistelligen Zahl.

Die Zuordnung eines Stoffes zu einer Gefahrenklasse beziehungsweise einer Gefahrenkategorie erfolgt gemäß den im Anhang I der EG-GHS-Verordnung festgelegten Kriterien.

Deutschland hat sich Ende 2008 den Einstufungs- und Kennzeichnungsrege–lungen angeschlossen. Die bisherigen EG-Richtlinien 67/548/EWG (Stoff-richtlinie) und 1999/45/EG (Zuberei-tungsrichtlinie), die die Basis für das bislang gültige Einstufungs- und

Für Legalein stu fungen, die in die EG-GHS-Ver ordnung (Anhang VI) übertragen wurden, liegt die neue Einstufung und Kennzeichnung bereits vor. Von einer vorschnellen Umkenn zeichnung der Standgefäße in der Apotheke sollte trotzdem abgesehen werden, da Ge-fährdungsbeurteilungen und Betriebs-anweisungen auf der bisherigen Einstufung und Kennzeichnung basieren.

Es muss zunächst die Anpassung einer Reihe nationaler Regelungen abgewartet werden, zum Beispiel der Gefahrstoff-verordnung und der Chemikalienverbots-verordnung. Eine doppelte Kenn zeichnung der Gefahrstoffe nach altem und neuem System ist zu keinem Zeit punkt zu lässig.

Die Umsetzung der EG-GHS-Verord-nung ist mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden. Ein weltweit einheitliches System scheint aber sinnvoll und not-wendig, auch im Hinblick auf Entwick-lungsländer, in denen die oft fehlende oder unzureichende Kennzeichnung von Chemikalien immer wieder zu teilweise schweren Gesund heitsschäden bei Menschen führt.

Durch die Übergangsfrist bis zum 1. De-zember 2010 sollte es möglich sein, die neuen Regelungen in den Apotheken zu implementieren. Die Bundesapothe-kerkammer wird die Apotheken dabei mit ent sprechenden Arbeitshilfen unter-stützen. Weitere Informationen: Pharmazeutische Zeitung, Heft 4/2009, Seite 26 ff.

Altes Symbol (li.): Leichtentzündlich, neues Symbol: Schnell entzünd-lich in der Nähe von Hitze oder Flammen

Altes Symbol (li.): Gesundheitsschädlich, neues Symbol: Schwere Gesundheitsschäden möglich – bei Kindern eventuell mit Todesfolge

Kennzeichnungssystem bilden, werden zum 1. Juni 2015 zurückgezogen. Das europäische Chemikalienrecht wird dann auf zwei sich ergänzenden Säulen stehen – der EG-REACH-Verordnung und der EG-GHS-Verordnung.

Die Übergangsfristen sehen vor, dass ab 1. Dezember 2010 Stoffe verbindlich nach EG-GHS gekennzeichnet sein müssen. Längere Fristen gelten für Gemische und den Abverkauf.

Mit Ausnahme der Legaleinstufungen wird die Umkennzeichnung erst Realität, wenn die Hersteller die neue Einstufung einer Substanz auf dem Sicherheitsda-tenblatt bekanntgeben. Dies dürfte noch eine gewisse Zeit dauern, da auch sie im Einzelfall weitere Daten der Gefahrstoffe erheben müssen, um eine Einstufung nach GHS vornehmen zu können. So zum Beispiel, wenn es sich um toxische oder gesundheitsschädliche Substanzen handelt.

Tödliche Vergiftun-gen: altes Symbol (li.), neues Symbol (re.). Diese Produkte können selbst in kleinen Mengen auf der Haut, durch Einatmen oder Verschlucken zu schweren oder gar tödlichen Vergiftun-gen führen

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3/09 LAK KonKret 13

Rabatt auf Arzneimittel mit kurzer Verfallsfrist

Die Wettbewerbszentrale wandte sich kürzlich gegen einen Arzneimittelimpor-teur, der Apotheken ein verschreibungs-pflichtiges Arzneimittel zu „Sonderprei-sen“ unterhalb des in der Lauer-Taxe angegebenen Herstellerabgabepreises anbot. Die Zeit bis zum Ablauf des Ver-fallsdatums bewegte sich dabei zwischen einem und vier Monaten.

Das Gericht bejahte einen Verstoß gegen die Verpflichtung der pharmazeu-tischen Unternehmer, einen einheitlichen Abgabepreis sicherzustellen – so wie es § 78 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes vorschreibt. Die von dem Importeur geltend gemachte Ausnahmesituation wegen der kurzen Restlaufzeit der Arz-neimittel rechtfertige keine andere Be-wertung, so die Richter, da der gesetz-geberische Wille eindeutig sei. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig, weil das verklagte Unter-nehmen eine sogenannte Nichtzulas-sungsbeschwerde – in diesem Fall zum Bundesgerichtshof – eingelegt hat.

DocMorris-Empfehlung wettbewerbswidrig

Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg klagte erfolgreich gegen eine Empfehlung des Otto-Versands für die niederländische Versandapotheke DocMorris, mit der für deren Bonussys-tem geworben wurde. Das Landgericht Karlsruhe bejahte einen Unterlassungs-anspruch.

Zunächst hatte das Gericht zu seiner Zuständigkeit Stellung bezogen. Es ver-wies auf die Rechtsprechung des Bun-desgerichtshofes, wonach, soweit keine Angelegenheiten der gesetzlichen Kran-kenversicherung zur Entscheidung an-stünden, die Zivilgerichte für Verfahren dieser Art zuständig seien.

Zur Sache stellten die Richter fest, dass das Bonussystem von DocMorris einen Verstoß gegen die Arzneimittel-

preisverordnung darstelle. Diese gelte auch für ausländische Anbieter, die auf dem deutschen Apothekenmarkt tätig würden. Eine Anwendung der Arznei-mittelpreisverordnung verstoße auch nicht gegen europäisches Vertragsrecht. Darüber hinaus verstoße die niederlän-dische Versandapotheke, wie das Gericht weiter feststellte, mit seinem Bonusan-gebot außerdem gegen das im Heilmit-telwerbegesetz vorgeschriebene Zuwen-dungsverbot, das gleichfalls europa- rechtskonform sei.

Werbung für privaten Notdienst zulässig

Ein privat organisierter zahnärztlicher Notdienst, der in insgesamt 15 Städten vertreten ist und für sich über Telefonver-zeichnisse wirbt, ist zulässig, urteilte das Landgericht Bochum.

Im dem vom Gericht zu entscheidenden Fall ging es darum, dass die Patienten an eine Praxis vermittelt werden, die täglich von 8 bis 22 Uhr geöffnet ist. Die Klage war erhoben worden, um der Verwechs-lungsgefahr mit dem öffentlich-rechtlich organisierten Notdienst zu begegnen. Das Gericht wies diese jedoch ab.

Zur Begründung wurde darauf verwie-sen, dass der angesprochene Patientenkreis nicht davon ausgehe, dass eine Notfallpra-xis 24 Stunden am Tag erreichbar sei, da auch der öffentlich-rechtlich organisierte Notdienst in der Regel nur zu bestimmten Zeiten eine Behandlung von Schmerzpa-tienten anbiete. Ebenso droht nach Auffas-sung des Gerichts keine Verwechslungsge-fahr, weil sich die angesprochenen Pa- tienten in der Regel keine Gedanken über die konkrete Organisationsform von Not-dienstangeboten machten.

Fristlose Kündigung nach Messerattacke

Eine Messerattacke auf eine Kollegin kann eine fristlose Kündigung rechtferti-gen. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem Opfer um die Exfrau des Täters handelt und der Übergriff außerhalb des

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Betriebs aus rein familiären Gründen erfolgte, so das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (6. Januar 2009, Az.: 5 Sa 313/08).

Für Kassenleistungen nur GB-A zuständig

Das Bundesgesundheitsministerium darf nicht über die Leistungen der ge-setzl ichen Krankenversicherung entschei den. Dies sei allein Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (GB-A), entschied das Bundessozialgericht in Kassel. Mit diesem Urteil stärkte das Gericht, wie Beobachter anmerkten, die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Geklagt hatte der GB-A gegen eine ministerielle Weisung zur Protonenthe-rapie bei Brustkrebs (6. Mai 2009, Az.: B 6 A 1/08 R).

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14 LAK KonKret 3/09

Gesetzliche Krankenkassen haben auch bei der Versorgung ihrer Versicherten mit Blutderiva-ten Anspruch auf den gesetzlich bestimmten Herstellerrabatt. Dies entschied der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in zwei Urteilen.

In beiden Verfahren hatten Apotheker aufgrund ärztlicher Verordnungen Blut-plasma an gesetzlich Krankenversicher-te abgegeben. Die Krankenkassen zahlten unter Abzug des gesetzlich be-stimmten Herstellerrabatts.

Ein Apotheker aus Frankfurt verklag-te daraufhin die Krankenkasse auf Zah-lung des abgezogenen Rabatts in Höhe von über 30.000 Euro. Das Sozialgericht Frankfurt gab jedoch der Krankenkasse recht und wies die Klage ab.

In dem anderen Verfahren machte ein weiterer Apotheker aus Südhes-sen den von der Krankenkasse nicht gezahlten Rabatt in Höhe von über 2.800 Euro gegenüber dem Herstel-ler geltend. Anders als ihre Frank-furter Kollegen verurteilten die Darmstädter Sozialrichter aber die Krankenkasse zur Zahlung des Rabatts an den Apotheker.

Pharmaunternehmer und Apo-theker können sich nicht auf freie Preisgestaltung bei der Abgabe von Blutplasma berufen.

Die Richter des Landessozial-gerichts Hessen bejahten einen Anspruch der gesetzlichen

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Foto: Archiv

Krankenkassen auf Herstellerrabatt. Sie könnten diesen Rabatt direkt gegenüber den Apothekern geltend machen, denen wiederum die Differenz von den Herstel-lern zu erstatten sei.

Unbeschadet dessen, so die Landesso-zialrichter, könnten Pharmaunternehmen die Preise der von ihnen hergestellten Arzneimittel zunächst frei bestimmen. Ein einheitlicher Abgabepreis für den Endverbraucher sei jedoch sicherzustel-len. Damit solle im Hinblick auf die

Beratungsfunktion der Apotheken ein Preiswettbewerb auf dieser Ebene aus-geschlossen werden. Für die gesetzlichen Krankenkassen aber würden die Arznei-mittelkosten durch den gesetzlichen Herstellerrabatt (im Jahr 2004 betrug dieser 16 Prozent) reduziert.

Hierdurch sollten, wie der 8. Senat es formulierte, die pharmazeutischen Un-ternehmen – „vor dem Hintergrund ho-her Umsätze“ – ihren Beitrag zur Stabi-lisierung der Arzneimittelkosten und des Beitragssatzniveaus in der gesetzlichen Krankenversicherung leisten.

Der Rabatt sei ebenfalls bei Blut-derivaten zu gewähren, da es sich hierbei um apothekenpflichtige

Fertigarzneimittel handele. Und für diese würden uneingeschränkt

die Arzneimittelpreisvorschrif-ten gelten.

Dabei spiele es keine Rol-le, dass das Blutplasma auch direkt an Krankenhäuser und Ärzte vertrieben werde und insoweit ein einheitlicher Herstellerabgabepreis nicht bestehe.

Die Apotheker hätten das Blutplasma in den zu entschei-denden Fällen jedoch direkt an Patienten abgegeben – und damit, so die Richter des 8. Se-nats des Landessozialgerichts, habe die Preisbindung bestan-den.

Jürgen r. Draxler

Die Aktenzeichen der Urteile: L 8 KR 164/07 und L 8 KR 226/07. Das Gericht ließ zu beiden Verfah-ren Revision zu

Landessozialgericht Hessen

Herstellerrabatt ist auch fürBlutderivate zu gewähren

Der Herstellerrabatt gilt auch für Blutplasma, entschied das Landes-sozialgericht Hessen

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3/09 LAK KonKret 15

Intern

Fotos: Archiv

R und acht Millionen Deutsche lei-den an Migräne. Oft sind die

Kopfschmerzen so stark, dass ein gere-gelter Tagesablauf unmöglich wird. Nur etwa die Hälfte der teilweise schwer be-einträchtigten Patienten steht dabei in regelmäßiger ärztlicher Behandlung. Das Krankheitsbild ist nicht zuletzt auch des-wegen in den Apotheken ein allgegenwär-tiges Thema.

Wie eine optimale Behandlung der

Migräne aussehen kann, beschreiben die Behandlungsleitlinien der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG). Dabei stehen Medikamente zur Akuttherapie und Prophylaxe, Sport sowie verhaltenspsychologische Maß-nahmen im Vordergrund der wissen-schaftlich abgesicherten Therapieverfah-ren. „Eine leitliniengerechte Behandlung von Migräne kann angesichts der unzäh-ligen gesetzlichen Regelungen und

Migräne

Heimliche Rationierung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Vorgaben, meist in Form von Beschrän-kungen, in der Praxis jedoch nicht immer umgesetzt werden“, beklagt Dr. Volker Malzacher von der DMKG.

Die DMKG beobachte mit Sorge, dass Medikamente zur Akuttherapie und zur Prophylaxe von Betroffenen komplett zu übernehmen seien oder zugezahlt wer-den müsse. Leistungsangebote für Kopf-schmerzpatienten in Form von speziali-sierten Behandlungen durch tageskli-

Ob beim Arzt oder in der Apotheke: Die Volkskrankheit Migräne wirft viele Fragen auf – nicht zuletzt die nach Leistungsausschlüssen bei der Verordnung von Medikamenten und Therapien. Hier ist tagtäglich auch der Rat des Apothekers gefragt

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16 LAK KonKret 3/09

Kein Krebsschutzdurch Vitamine

Die Hoffnung, durch Einnahme von Vitamintabletten zur Nahrungsergän-zung Tumore verhindern zu können, ist ein weiteres Mal gedämpft worden. Das ist das Ergebnis einer Studie der Harvard Medical School, Boston.

Die beteiligten Mediziner hatten neuneinhalb Jahre rund 7.600 Frauen betreut, von denen die Hälfte während der gesamten Studiendauer Vitamin C, Vitamin E oder Betacarotin eingenom-men hatte. Insgesamt 624 Frauen ent-

wickelten eine Krebserkrankung, 176 starben daran – und zwar in der Vitamingruppe etwa genauso vie-le wie in der Pla-cebogruppe. Das relative Risiko ei-ner Neudiagnose von Krebs war bei Frauen mit Vita-min-C-Zusätzen

sogar leicht – wenn auch nicht wesent-lich – erhöht.

Einige andere Untersuchungen hat-ten zunächst nahegelegt, dass die Einnahme von Vitaminen das Risiko, an bestimmten Krebsarten zu erkran-ken, verringern könnte. Erreicht wer-den sollte dieses durch die Erhöhung der Werte bestimmter Antioxidanzien, die eine Schädigung des Gewebes minimieren. Diese in den USA durch-geführten Studien waren jedoch weder einheitlich noch eindeutig.

In einer wurden die Daten von über 35.000 Männern, in einer anderen von 15.000 Ärzten ausgewertet. Keine der beiden ließ Hinweise darauf zu, dass die Anzahl von Prostatakrebs oder anderen Krebserkrankungen bei Ein-nahme von Vitaminpräparaten gerin-ger war.

Intern

Foto: Photodisc

Fortsetzung von Seite 19

nische Programme im Rahmen der Inte-grierten Versorgung seien lediglich auf wenige Kopfschmerzzentren in Deutsch-land konzentriert und würden nur von wenigen Kassen unterstützt.

Die praktischen Auswirkungen von gesetzlichen Beschränkungen oder Leis-tungsausschlüssen bei der Verordnung von Medikamenten und unterstützenden Therapien führten bereits in diesem Jahr dazu, dass es für den Betroffenen deut-lich teurer werde, an Migräne zu leiden, so DMKG-Sprecher Malzacher.

Medikamente der ersten Wahl bei leichter bis mittelschwerer Migräne sind nach seinen Angaben Acetylsalicylsäure (ASS), Ibuprofen, Naproxen, Diclofenac und Paracetamol. „Die Erstattung der freiverkäuflichen Präparate Acetylsali-cylsäure, Ibuprofen 200 mg und Parace-tamol, aber auch von Kombinationsprä-paraten is t für Kassenpatienten ausgeschlossen.“ Als Mittel der Wahl bei schwerer Migräne nennt Malzacher die Gruppe der Serotonin-5-HT1a-Agonis-ten, die sogenannten Triptane. Für das freiverkäufliche Naratriptan mit dem Handelsnamen Formigran gebe es eben-falls seitens der gesetzlichen Kranken-versicherung keine Erstattung der Kosten mehr. Bald solle auch Sumatriptan re-zeptfrei erhältlich sein.

Sollte ein anderes Triptan notwendig werden, erstatteten die Krankenkassen nur einen sogenannten Festbetrag. Zudem sei, wie Malzacher weiter kritisiert, die Verord-nung der sieben unterschiedlichen Triptane streng reglementiert. „Die Kassenärzte sind vertraglich in Zielvereinbarungen verpflich-tet, zu mindestens 50 Prozent den Wirkstoff Sumatriptan zu verordnen. Dabei gibt es eindeutige wissenschaftliche Belege für Unterschiede sowohl in Bezug auf die Ne-benwirkungen als auch hinsichtlich der Wirksamkeit zwischen den einzelnen Trip-tanpräparaten.“

Die ärztlichen Leistungen wie die Me-dikamentenverordnungen seien im Rah-men des Sachleistungsprinzips streng

begrenzt. Auch die Höhe der Vergütungen reiche bei aufwendigen Behandlungen nicht aus. Längst lägen daher die ersten Angebote von Selbstzahlerleistungen für Kassenpatienten in Form von fachärztli-chen Gesundheitsleistungen „nach Maß“ – und auf eigene Kosten – vor „und sind auch noch vom Bundesmantelvertrag der Ärzte (BMÄ) gedeckt“.

Ebenso sei die Anwendung der psy-chologischen Behandlung von Migräne bei Kassenpatienten begrenzt. Zwar bestehe die Möglichkeit des direkten Zugangs zur Verhaltenstherapie. „Die meisten unterstützenden Maßnahmen wie Entspannungsverfahren oder Bio-feedback zur nichtmedikamentösen Prophylaxe von Kopfschmerzen sind jedoch für Kassenpatienten nicht verord-nungsfähig“, stellt Malzacher klar.

Die Verordnung von übenden Verfahren wie Muskelentspannung nach Jacobson sei zwar im Rahmen einer Psychotherapie möglich, „das Training ist aber limitiert auf zwölf Stunden“. Zur Daueranwendung sei Eigeninitiative gefragt. Im Grunde sollten sie nur bei psychosomatischen Krankheitsbildern verordnet werden.

„Patienten werden“, wie Malzacher weiter bemängelt, „zunehmend unter-stützende Therapiemaßnahmen als Selbstzahlerleistung offeriert.“ Diese individuellen Gesundheitsleistungen (IGEL) würden besonders bei Schmerzer-krankungen angeboten. Dazu gehörten unter anderem Akupunktur, Biofeed-back-Behandlung und Entspannungsver-fahren als Präventionsleistung.

Eine große Studie zur Wirksamkeit der Akupunktur bei chronischen Kopf-schmerzen habe gezeigt, dass sich damit die Symptomatik um 50 Prozent bessere. Da die Besserung einer sogenannten Scheinakupunktur nicht überlegen gewe-sen sei und die Wirksamkeit der medi-kamentösen Prophylaxe etwas höher liege, sei die Verordnungsfähigkeit von Akupunktur nicht als Kassenleistung zugelassen worden.

Jürgen r. Draxler

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3/09 LAK KonKret 17

Im Herbst 2009 findet erneut der Wochenendworkshop „Patient & Pharmazeutische Betreuung“ statt. Der bewährte Aufbau dieser Veranstaltung wird auch in die-sem Jahr beibehalten.

Am Samstagvormittag werden sich zwei Vorträge mit aktuellen Entwicklun-gen in der Pharmazie befassen. Danach vermitteln je zwei zweieinhalbstündige Seminare von praxiserfahrenen Referen-ten am Samstagnachmittag sowie am Sonntag praktisches Wissen für die Be-ratung in der Apotheke.

Diese sind prall gefüllt mit den wich-tigsten beratungsrelevanten Fakten, ak-tuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und themen bezogenen Tips zum Um-gang mit individuellen Besonderheiten dieser Patienten:

Aus insgesamt acht angebotenen The-men wie beispielsweise die Betreuung von Patienten mit Schlafstörungen, De-pressionen, Krebserkrankungen oder koronarer Herzkrankheit wählen Sie die vier für Sie interessantesten für Ihre Beratungspraxis aus.

In diesem Jahr hat die Landesapothe-kerkammer Hessen die Organisation für die Teilnehmer aus den südlichen Bun-desländern übernommen und freut sich, Sie am 7. und 8. November 2009 in Frankfurt am Main zu begrüßen. Alter-nativ wird die Veranstaltung am 17./18. Oktober 2009 in Hannover und am 21./22. November 2009 in Potsdam an-geboten.

Detaillierte Informationen über das komplette Workshopprogramm werden in Kürze folgen.

Intern

Fotos: Archiv

Frankfurt am Main

Wochenendworkshop „Patient & Pharmazeutische Betreuung“

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18 LAK KonKret 3/09

HautpflegeHautpflege ab 40: immer gut aussehen von Kopf bis Fuß / Ursula Kindl. - Eschborn: Govi-Verl., 2008. - 94 S.: zahlr. Ill. (Gesundheit mit der Apothe-ke). Preis: 9,90 E

Um die Haut schön und gleichzeitig gesund zu erhalten, muss man nicht je-dem Trend hinterherlaufen oder sein Geld in teure Luxusmarken investieren.

Die zum eigenen Hauttyp passende, al-tersgemäße und auf die Jahreszeit abge-stimmte Pflege be-wirkt das gute Ausse-hen. Wie das geht, beschreibt die Auto-rin, Apothekerin Ur-sula Kindl, anschau-lich. Sie ist Mitglied der Deutschen Gesell-

schaft für wissenschaftliche und ange-wandte Kosmetik und versteht es, fach-liche Erkenntnisse verständlich zu erklären.

BachblütenBach-Blütentherapie: Beratung und Anwendung / Matthias Eisele; Arndt Spieth. - Stuttgart: Dt. Apotheker-Verl., 2008. - 147 S.: zahlr. Ill.. Preis: 28,90 E

Neben Arzneimitteln der naturwissen-schaftlich orientierten Medizin sind in der Apotheke vielfach auch Mittel der alterna-tiven Heilmethoden gefragt. Das Buch

informiert über d ie Idee der Bachblütenthera-pie, die Botanik und Hers te l -lungsmethoden der Bachblüten sowie die An-wendung und Wirkungsrich-tung von Bach-blütenessenzen. Ein ausführliches Repetitorium zur schnel-len Auswahl der ge eigneten Bachblüten rundet das Werk ab.

ParkinsonDas Parkinsonsyndrom auf dem Vormarsch?: Vorträge und Arbeitsun-terlagen der Fortbildungsveranstaltun-gen im Herbst 2008 in Bayreuth, Kempten, München, ... / [Hrsg.: Bayerische Landesapothekerkammer]. Von Andres Ceballos-Baumann; Monika Trojan. - Eschborn: Govi-Verl., 2008. - 114 S.: Ill., graph. Darst. (Schriftenreihe der Bayerischen

Landesapothe-kerkammer; H. 77). Preis: 14,00 E

Pa r k i n s o n -symptome kom-men bei allen neurodegenera-tiven Krankhei-ten vor. Exper-

ten erwarten in den kommenden Jahr- zehnten eine starke Zunahme dieser Erkrankungen. Das Buch informiert über Klinik und Differentialdiagnose der Erkrankung und stellt die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten vor.

Vielfältige HilfsmittelVerbandmittel, Krankenpflegeartikel, Medizinprodukte: mit 70 Tabellen / Friedlinde Wilson und Baldur Kohm. Bearb. von Baldur Kohm; Annette Vasel-Biergans. - 9., völlig neu bearb. Aufl.. - Stuttgart: Dt. Apotheker-Verl., 2008. - XVI, 381 S.: zahlr. Ill.. Preis: 39,90 E

Ob Augenverletzung, Krampfadern oder Zyklusbestimmung – die Vielfalt der medizinischen Hilfsmittel ist verwir-rend. Welches ist das richtige Ma-terial, das geeig-nete Produkt, wie wird es kor-rekt eingesetzt? Die Autoren ha-ben den Stoff ganz neu aufbe-reitet, liefern Hintergrundin-fo r mat ionen , Merksätze und Tabellen, die Übersicht schaffen. Han-delsproduktlisten erleichtern die Auswahl. Das als PTA-Lehrbuch konzipierte Buch ist bestens auch als Nachschlagewerk für die Apotheke geeignet.

Redaktionsbeirat:Erika Fink (Vors.), Dr. D. Steinbach, Dr. M. Schmall, R. Beck, Dr. W. Russow, H.-D. Helfer, Dr. C. Menkens

Redaktion:Im Lohe 13, 29331 Lachendorf Tel.: 0 51 45/98 70 - 0, Fax: 0 51 45/98 70 - 70Büro Berlin:Pasewaldtstr. 5, 14169 BerlinTel.: 0 30/80 5 80 80 1E-Mail: [email protected]

Herausgeber:LAK HessenAm Leonhardsbrunn 5, 60487 Frankfurt/M.Tel.: 0 69/97 95 09 - 0, Fax: 0 69/97 95 09 - 22E-Mail: [email protected]

Konzept, Layout, Satz & Grafik:@ktuell Redaktionsbüro Draxler Im Lohe 13, 29331 Lachendorf

- 9. Jahrgang -

Herausgeber:Landesapotheker kammer Hessen, K.d.ö.R.

Chefredakteur:Jürgen R. Draxler

Ständige Mitarbeit:Ulrich LautMichael Aland, Kerstin Feuerstein-DörnhöferBirgit Wolfraum

Verantwortlich für namentlich gezeichneteBeiträge: die Verfasser

Mitteilungen der Landesapothekerkammer Hessen

konkret Druck und Vertrieb:Westdeutsche Verlags- und Druckerei GmbHKurhessenstr. 4 - 664546 Mörfelden-Walldorf

Amtliches Mitteilungsblattder Landesapo the ker kammer Hessen

Verantwortlich für den Gesamtinhalt:Jürgen R. Draxler

Erscheinungsort: Frankfurt/Main. Er schei nungs weise: zweimonatlich. Einzelheft 5,50 E, zzgl. Versandkosten. Für Mitglieder der Landes apo the ker kammer Hessen ist der Be zug kostenfrei.

Nachdruck, Kopien, Aufnahme in elektronische Medien (auch auszugsweise) nur mit schriftlicher Genehmigung der Chefredaktion. Für un ver langt eingesandte Manuskripte, Fotos etc. keine Gewähr. Die Redaktion behält sich die (sinngemäße) Kürzung von Leserzuschriften vor.

gelesen

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3/09 LAK KonKret 19

Veranstaltungskalender26. Mai 2009keine Anmeldung erforderlich

KasselApothekerhaus KasselFrankfurter Str. 229 A34134 Kassel20.00 Uhr c. t.

DPhG, Regionalgruppe Kassel, und LAK Hessen: „Neue Arzneimittel 2008/2009“Prof. Dr. Hartmut Morck(siehe S. 22 des FB-Heftes)

28. Mai 2009keine Anmeldung erforderlich

Frankfurt/MainBiozentrum NiederurselMax-von Laue-Str. 960438 Frankfurt/Main20.00 Uhr

Fortbildung für Apotheker und PTA: „Neue Arzneistoffe 2008/2009“Prof. Dr. Hartmut Morck(siehe S. 12 des FB-Heftes)

3. Juni 2009keine Anmeldung erforderlich

MarburgTTZSoftwarecenter 335037 Marburg20.00 Uhr

Fortbildung für Apotheker und PTA: „Schau mir in die Augen, Kleines“, Teil 1Dr. Kirsten Menke(siehe S. 8/9 des FB-Heftes)

4. Juni 2009keine Anmeldung erforderlich

Frankfurt/MainBiozentrum NiederurselMax-von Laue-Str. 960438 Frankfurt/Main20.00 Uhr

Fortbildung für Apotheker und PTA: „Tinnitus“Dr. Inga Leo-Gröning(siehe S. 11 des FB-Heftes)

4. Juni 2009keine Anmeldung erforderlich

KasselWilly-Brandt-SchuleBrückenhofstr. 9034132 Kassel19.30 Uhr

Fortbildung für Apotheker und PTA: „Therapie mit Marcu-mar – Tips für die Apotheke“Claudia Wegener(siehe S. 23 des FB-Heftes)

9. Juni 2009keine Anmeldung erforderlich

Frankfurt/MainBiozentrum NiederurselGebäude N 100, Hörsaal B 1Max-von Laue-Str. 960438 Frankfurt/Main20.00 Uhr c. t.

DPhG, Landesgruppe Hessen, und LAK Hessen: „Analoge Arzneistoffentwicklung: Von der Leitstruktur zur Optimie-rung“Dr. Janos Fischer(siehe S. 18 des FB-Heftes)

16. Juni 2009keine Anmeldung erforderlich

Frankfurt/MainBiozentrum NiederurselGebäude N 100, Hörsaal B 1Max-von Laue-Str. 960438 Frankfurt/Main20.00 Uhr c. t.

DPhG, Landesgruppe Hessen, und LAK Hessen: „Malaria – Therapie und Prophylaxe“Prof. Dr. Martin Schlitzer(siehe S. 18 des FB-Heftes)

17. Juni 2009keine Anmeldung erforderlich

MarburgTTZSoftwarecenter 335037 Marburg20.00 Uhr

Fortbildung für Apotheker und PTA: „Schau mir in die Augen, Kleines“, Teil 2Dr. Kirsten Menke(siehe S. 8/9 des FB-Heftes)

20. Juni 2009Anmeldung erforderlichFax: 0 69/97 95 09 - 22www.apothekerkammer.de

Frankfurt/MainArzneipflanzengarten FrankfurtSiesmayerstr. 72(Eingang Botanischer Garten)15.00 Uhr

„Exkursion in den Arzneipflanzengarten“Dr. Ilse Zündorf(siehe S. 6 des FB-Heftes)

23. Juni 2009keine Anmeldung erforderlich

WiesbadenHotel OranienPlatter Str. 265193 Wiesbaden20.00 Uhr

Fortbildung für Apotheker und PTA: „Hämorrhoiden“Erika Fink(siehe S. 7 des FB-Heftes)

24. Juni 2009keine Anmeldung erforderlich

DarmstadtRamada HotelEschollbrücker Str. 1664295 Darmstadt20.00 Uhr

Fortbildung für Apotheker und PTA: „Complianceförderung“Dr. Kristina Leuner(siehe S. 13 des FB-Heftes)

weitere Termine siehe Rückseite

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Veranstaltungskalender

24. Juni 2009keine Anmeldung erfor-derlich

FuldaITZAm Alten Schlachthof 436037 Fulda20.00 Uhr

Fortbildung für Apotheker und PTA: „Sodbrennen und Oberbauchbeschwerden“Katja Behrens(siehe S. 10 des FB-Heftes)

28. Juni 2009Anmeldung erforderlichFax: 0 69/97 95 09 - 22www.apothekerkammer.de

WiesbadenApothekergarten WiesbadenAukammallee11.00 Uhr

„Exkursion in den Apothe-kergarten“Dr. Ernst Binde(siehe S. 5 des FB-Heftes)

30. Juni 2009keine Anmeldung erfor-derlich

Frankfurt/MainBiozentrum NiederurselGebäude N 100, Hörsaal B 1Max-von Laue-Str. 960438 Frankfurt/Main20.00 Uhr c. t.

DPhG, Landesgruppe Hes-sen, und LAK Hessen: „Reise-medizinische Maßnahmen bei Durchfallerkrankungen“Dr. Thomas Jelinek(siehe S. 18 des FB-Heftes)

3. Juli 2009Anmeldung erforderlichFax: 0 69/97 95 09 - 22www.apothekerkammer.de

EschbornMercure Hotel OstHelfmann-Park 665760 Eschborn9.00 - 18.00 Uhr

„Phytotherapie“, Teil 1Dr. Alexander Schenk(siehe S. 3/4 des FB-Heftes)

4./5. Juli 2009Anmeldung erforderlichFax: 0 69/97 95 09 - 22www.apothekerkammer.de

EschbornMercure Hotel OstHelfmann-Park 665760 Eschborn9.00 - 18.00 Uhr

„Phytotherapie“, Teil 2Dr. Alexander Schenk(siehe S. 3/4 des FB-Heftes)

7. Juli 2009keine Anmeldung erfor-derlich

WiesbadenHotel OranienPlatter Str. 265193 Wiesbaden20.00 Uhr

Fortbildung für Apotheker und PTA: „Complianceför-derung“Dr. Kristina Leuner(siehe S. 13 des FB-Heftes)

Landesapothekerkammer VersorgungswerkAm Leonhardsbrunn 560487 Frankfurt / Main

Telefon 0 69 97 95 09 - 0 Fax 0 69 97 95 09 - 22 (Kammer)

Fax 0 69 979509 - 44 /-66 (Versorgungswerk)

[email protected] [email protected]

Ansprechpartner in der LAK

Präsidentin: Erika Fink Telefon 0 69 97 95 09 - 10

Geschäftsführer: Ulrich Laut Telefon 0 69 97 95 09 - 16 Sekretariat: Maria Hellmeister Telefon 0 69 97 95 09 - 23

Justitiarin: Kerstin Feuerstein-DörnhöferTelefon 0 69 97 95 09 - 18 Arbeits- u. Tarifrecht: Katharina SchwittTelefon 0 69 97 95 09 - 13 Rzpt.-Sammelstelle: Daniela BöschowTelefon 0 69 97 95 09 - 38Stellenmarkt: Paula Alves Mateus Telefon 0 69 97 95 09 - 45

Buchhaltung: Helga Potz Telefon 0 69 97 95 09 - 19

Mitgliederverwaltung: Birgit Wolfraum (Ltg.) Telefon 0 69 97 95 09 - 17 Diana McGinnisTelefon 0 69 97 95 09 - 40

Druck/Post: Andrej Ulrich Telefon 0 69 97 95 09 - 20

Pharmazie: Annegret Birr (Ltg.)Telefon 0 69 97 95 09 - 14Sekretariat: Marlene UrodaTelefon 0 69 97 95 09 - 11Begl. Unterrichtsveranst.: Birgit Lissner Telefon 0 69 97 95 09 - 12Fortbildung: Ursula Harder-Djibali Telefon 0 69 97 95 09 - 15 Weiterbildung: Filomena Del Giudice Telefon 0 69 97 95 09 - 24 PKA-Ausbildung: Ingrid Rhein Telefon 0 69 97 95 09 - 41

Ansprechpartner im Versorgungswerk

Geschäftsführer: Ulrich Laut Telefon 0 69 97 95 09 - 16

stv. Geschäftsführer: Michael Aland Telefon 0 69 97 95 09 - 25 Sekretariat: Paula Alves Mateus Telefon 0 69 97 95 09 - 45

Renten/Reha: Rosemarie Schäfer Telefon 0 69 97 95 09 - 39 Mitgliederverw. A - K: Andrea Bär-Sadowski Telefon 0 69 97 95 09 - 37Mitgliederverw. L - Z: Anja GloedeTelefon 0 69 97 95 09 - 28

Beitragsrabrechnung: Sabine Coutú Telefon 0 69 97 95 09 - 27Beitragsrabrechnung: Nadja ScheurichTelefon 0 69 97 95 09 - 29

Buchh. (Ltg.): Ludmila Krasowitzki Telefon 0 69 97 95 09 - 35 Buchh.: Katharina Krieger Telefon 0 69 97 95 09 - 30 Buchh.: Gabriela Schlagintweit Telefon 0 69 97 95 09 - 31 Buchh.: Martina Allmannsdörfer Telefon 0 69 97 95 09 - 36 Lastschriften: Silke Glaue Telefon 0 69 97 95 09 - 46 Die E-Mail-Adresse der einzelnen Mitarbeiter setzt sich aus dem ersten Buchstaben des Vornamens, dem Familiennamen und daran anschließend @apothekerkammer.de (Beispiel: u.laut@apo theker-kammer.de) oder @apothekerversorgungs werk.de (Beispiel: m.aland@apothekerversorgungs werk.de) zusammen.

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