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Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau (Landwirtschaft einschl. Wein-, Obst- und Gemüsebau) für den Unterricht an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen - PowerPoint PPT Presentation
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© BLE 2003H. Drangmeister
Kontrolle der EU-Öko-Verordnung
Organisation des Kontrollsystems und Durchführung des Kontrollverfahrens in landwirtschaftlichen Betrieben
Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau (Landwirtschaft einschl. Wein-, Obst- und Gemüsebau) für den Unterricht an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen
(Initiiert durch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau)
Fachschule Landwirtschaft
A3 Entwicklung, Richtungen des ökologischen Landbaus
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H. Drangmeister
Kontrollsystem nach Artikel 8 und 9 der EU-Öko-Verordnung
Geltungsbereich des Kontrollverfahrenseuropaweit
für ökologisch wirtschaftende landwirtschaftliche Betriebe
für Verarbeitungs- und Importunternehmen von Öko-Lebensmitteln
Durchführungallein durch staatliche Stellen (z. B. Dänemark)
als staatlich überwachtes privates System (Deutschland)mit staatlichen Überwachungsbehörden und
privaten Kontrollstellen
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H. Drangmeister
Aufgaben der Überwachungsbehördenund Kontrollstellen
Überwachungsbehörde Private Kontrollstelle
Zulassung von privaten Kontrollstellen Meldung der Unternehmen an die Behörde
Beaufsichtigung der Durchführung des Kontrollverfahrens
Durchführung der Kontrollen vor Ort (landw. Betriebe, Verarbeitungs-, Importunternehmen)
Erfassung und Registrierung der dem Kontrollverfahren unterstellten Betrieben und Unternehmen
Zertifizierung und Vergabe des EU-Konformitätsvermerkes
Sanktionierung im Falle schwer wiegender Verstöße der Betriebe und Unternehmen
Sanktionierung im Falle geringfügiger und mittelschwerer Verstöße
Erteilung von Ermächtigungen zur Vermark-tung von Öko-Produkten aus Drittländern
Abgabe von Berichten an die Überwachungs-behörden
Abgabe von Berichten an die EU-Kommission
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H. Drangmeister
Die Arbeit der privaten KontrollstellenBetriebe und Unternehmen können sich die private Kontrollstelle frei aussuchen
Kontrollvertrag zwischen Betrieb und Kontrollstelle
Kontrolle erfolgt mindestens ein Mal jährlich
Für die Kontrolle sind Gebühren zu entrichten, ca. 250 bis 750 € für eine Erstkontrolle
(Kostenvergleiche sind empfehlenswert, einige Bundesländer gewähren Kontrollkostenzuschüsse)
Bei einer Verbandsmitgliedschaft des Betriebes sollte die Kontrollstelle auch hinsichtlich der Kontrollen des jeweiligen ökologischen Anbauverbandes autorisiert sein
Inspektion ist vorrangig eine „Verfahrenskontrolle“(z. B. Schlüssigkeit von Warenein- und -ausgängen)
Produktanalysen werden nur stichprobenartig oder bei begründetem Verdacht durchgeführt
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H. Drangmeister
Durchführung des Kontrollverfahrens
nach Anhang III der EU-Öko-Verordnung Erstellung einer Betriebsbeschreibung
Name, Anschrift, Personalausstattung
Hof-, Gebäude- und Stallplänez. B. um Mindeststallflächen in der Tierhaltung zu kontrollieren
Schlagliste und FlurpläneGesamtflächenverzeichnis EU/Agrarförderung, aber auch Informationen zu Sorten, Saat- und Pflanzgut, Ausbringung wirtschaftseigener und zugekaufter Dünger – Schlagkarteiführung wird erforderlich
Verzeichnis der letzten konventionellen Bewirtschaftungsmaß-nahmen für jeden Schlag
(Erst-)Inspektion des GesamtbetriebesVervollständigung der Betriebsbeschreibung
Kontrolle der EU-Öko-VO und ggf. Verbesserungsvorschläge
Jährliche Folgeinspektionen (ggf. Zertifizierung)
Wesentliche betriebliche Änderungen sind mitzuteilen
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H. Drangmeister
Dokumentationspflichten des Öko-BetriebesAuszüge aus Anhang III der EU-Öko-Verordnung
Jährliche Anbauplanung, Schlagkartei, Fruchtfolge, Sorten,Ausbringung von „erlaubten“ Dünge- und Pflanzen-schutzmitteln
Haltungsbücher, aus denen Tier-Neuzugänge, -Abgänge und -Verluste, die verwendeten Futtermittel und -rationen,die Krankheitsvorsorge, therapeutische Eingriffe und tier-ärztliche Behandlungen hervorgehen
Aufzeichnungen über Ursprung, Art und Menge der zuge-kauften Betriebsmittel und deren Verwendung
Aufzeichnungen über Art, Menge und Abnehmer der verkauften Agrarerzeugnisse
Dokumentation von Tagesverkaufsmengen in der Direkt-vermarktung
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H. Drangmeister
Zertifizierung
Nach den Inspektionen wird eine Zertifizierungsentscheidung
durch die private Kontrollstelle getroffen und dem landwirt-
schaftlichen Betrieb ggf. ein Zertifikat ausgestellt, auf dem
die Produkte ausgewiesen werden, die mit einer Kennzeichnung
gemäß EU-Öko-Verordnung vermarktet werden dürfen.