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© BLE 2003 H. Drangmeister Kontrolle der EU-Öko-Verordnung Organisation des Kontrollsystems und Durchführung des Kontrollverfahrens in landwirtschaftlichen Betrieben Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau (Landwirtschaft einschl. Wein-, Obst- und Gemüsebau) für den Unterricht an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen (Initiiert durch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau) Fachschule Landwirtschaft A3 Entwicklung, Richtungen des ökologischen Landbaus

Kontrolle der EU-Öko-Verordnung

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Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau (Landwirtschaft einschl. Wein-, Obst- und Gemüsebau) für den Unterricht an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Kontrolle der EU-Öko-Verordnung

© BLE 2003H. Drangmeister

Kontrolle der EU-Öko-Verordnung

Organisation des Kontrollsystems und Durchführung des Kontrollverfahrens in landwirtschaftlichen Betrieben

Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau (Landwirtschaft einschl. Wein-, Obst- und Gemüsebau) für den Unterricht an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen

(Initiiert durch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau)

Fachschule Landwirtschaft

A3 Entwicklung, Richtungen des ökologischen Landbaus

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H. Drangmeister

Kontrollsystem nach Artikel 8 und 9 der EU-Öko-Verordnung

Geltungsbereich des Kontrollverfahrenseuropaweit

für ökologisch wirtschaftende landwirtschaftliche Betriebe

für Verarbeitungs- und Importunternehmen von Öko-Lebensmitteln

Durchführungallein durch staatliche Stellen (z. B. Dänemark)

als staatlich überwachtes privates System (Deutschland)mit staatlichen Überwachungsbehörden und

privaten Kontrollstellen

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Aufgaben der Überwachungsbehördenund Kontrollstellen

Überwachungsbehörde Private Kontrollstelle

Zulassung von privaten Kontrollstellen Meldung der Unternehmen an die Behörde

Beaufsichtigung der Durchführung des Kontrollverfahrens

Durchführung der Kontrollen vor Ort (landw. Betriebe, Verarbeitungs-, Importunternehmen)

Erfassung und Registrierung der dem Kontrollverfahren unterstellten Betrieben und Unternehmen

Zertifizierung und Vergabe des EU-Konformitätsvermerkes

Sanktionierung im Falle schwer wiegender Verstöße der Betriebe und Unternehmen

Sanktionierung im Falle geringfügiger und mittelschwerer Verstöße

Erteilung von Ermächtigungen zur Vermark-tung von Öko-Produkten aus Drittländern

Abgabe von Berichten an die Überwachungs-behörden

Abgabe von Berichten an die EU-Kommission

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H. Drangmeister

Die Arbeit der privaten KontrollstellenBetriebe und Unternehmen können sich die private Kontrollstelle frei aussuchen

Kontrollvertrag zwischen Betrieb und Kontrollstelle

Kontrolle erfolgt mindestens ein Mal jährlich

Für die Kontrolle sind Gebühren zu entrichten, ca. 250 bis 750 € für eine Erstkontrolle

(Kostenvergleiche sind empfehlenswert, einige Bundesländer gewähren Kontrollkostenzuschüsse)

Bei einer Verbandsmitgliedschaft des Betriebes sollte die Kontrollstelle auch hinsichtlich der Kontrollen des jeweiligen ökologischen Anbauverbandes autorisiert sein

Inspektion ist vorrangig eine „Verfahrenskontrolle“(z. B. Schlüssigkeit von Warenein- und -ausgängen)

Produktanalysen werden nur stichprobenartig oder bei begründetem Verdacht durchgeführt

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H. Drangmeister

Durchführung des Kontrollverfahrens

nach Anhang III der EU-Öko-Verordnung Erstellung einer Betriebsbeschreibung

Name, Anschrift, Personalausstattung

Hof-, Gebäude- und Stallplänez. B. um Mindeststallflächen in der Tierhaltung zu kontrollieren

Schlagliste und FlurpläneGesamtflächenverzeichnis EU/Agrarförderung, aber auch Informationen zu Sorten, Saat- und Pflanzgut, Ausbringung wirtschaftseigener und zugekaufter Dünger – Schlagkarteiführung wird erforderlich

Verzeichnis der letzten konventionellen Bewirtschaftungsmaß-nahmen für jeden Schlag

(Erst-)Inspektion des GesamtbetriebesVervollständigung der Betriebsbeschreibung

Kontrolle der EU-Öko-VO und ggf. Verbesserungsvorschläge

Jährliche Folgeinspektionen (ggf. Zertifizierung)

Wesentliche betriebliche Änderungen sind mitzuteilen

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H. Drangmeister

Dokumentationspflichten des Öko-BetriebesAuszüge aus Anhang III der EU-Öko-Verordnung

Jährliche Anbauplanung, Schlagkartei, Fruchtfolge, Sorten,Ausbringung von „erlaubten“ Dünge- und Pflanzen-schutzmitteln

Haltungsbücher, aus denen Tier-Neuzugänge, -Abgänge und -Verluste, die verwendeten Futtermittel und -rationen,die Krankheitsvorsorge, therapeutische Eingriffe und tier-ärztliche Behandlungen hervorgehen

Aufzeichnungen über Ursprung, Art und Menge der zuge-kauften Betriebsmittel und deren Verwendung

Aufzeichnungen über Art, Menge und Abnehmer der verkauften Agrarerzeugnisse

Dokumentation von Tagesverkaufsmengen in der Direkt-vermarktung

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H. Drangmeister

Zertifizierung

Nach den Inspektionen wird eine Zertifizierungsentscheidung

durch die private Kontrollstelle getroffen und dem landwirt-

schaftlichen Betrieb ggf. ein Zertifikat ausgestellt, auf dem

die Produkte ausgewiesen werden, die mit einer Kennzeichnung

gemäß EU-Öko-Verordnung vermarktet werden dürfen.