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1 LEISTUNGSBESCHREIBUNG zur Ausschreibung ENV.A.1/FRA/2008/0110 Rahmenvertrag für die Bereitstellung von Informations- und Kommunikationsdiensten im Bereich Umwelt Bereits veröffentlicht wurden - die Vorabinformation im Amtsblatt S 209-277157 vom 28.10.2008 - die Vergabebekanntmachung im Amtsblatt 2008/S 248-330004 vom 20/12/2008 TEIL 1: FACHLICHE BESCHREIBUNG TEIL 2: VERWALTUNGSANGABEN TEIL 3: BEWERTUNG UND AUFTRAGSVERGABE Anlage 1: Formblatt für Verwaltungsangaben Anlage 2: Preisangebot – Allgemeine Bestimmungen 2A Los 1 Preislisten und Szenarien 2B Los 2 Preislisten und Szenarien 2C Los 3 Preislisten und Szenarien Anlage 3: Formblatt „Rechtsträger“ Anlage 4: Erklärung betreffend die Ausschlusskriterien und Interessenkonflikte Anlage 5: Formular zur finanziellen Leistungsfähigkeit Anlage 6: Empfangsbestätigung Anlage 7: Musterrahmenvertrag Anlage 8: Checkliste

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LEISTUNGSBESCHREIBUNG

zur Ausschreibung ENV.A.1/FRA/2008/0110

Rahmenvertrag für die Bereitstellung von Informations- und Kommunikationsdiensten

im Bereich Umwelt Bereits veröffentlicht wurden

- die Vorabinformation im Amtsblatt S 209-277157 vom 28.10.2008 - die Vergabebekanntmachung im Amtsblatt 2008/S 248-330004 vom

20/12/2008 TEIL 1: FACHLICHE BESCHREIBUNG TEIL 2: VERWALTUNGSANGABEN TEIL 3: BEWERTUNG UND AUFTRAGSVERGABE Anlage 1: Formblatt für Verwaltungsangaben Anlage 2: Preisangebot – Allgemeine Bestimmungen 2A Los 1 Preislisten und Szenarien

2B Los 2 Preislisten und Szenarien 2C Los 3 Preislisten und Szenarien

Anlage 3: Formblatt „Rechtsträger“ Anlage 4: Erklärung betreffend die Ausschlusskriterien und Interessenkonflikte Anlage 5: Formular zur finanziellen Leistungsfähigkeit Anlage 6: Empfangsbestätigung Anlage 7: Musterrahmenvertrag Anlage 8: Checkliste

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TEIL 1: FACHLICHE BESCHREIBUNG

1. HINTERGRUND Die Aufgabe der Generaldirektion Umwelt ist „der Schutz, die Bewahrung und Verbesserung der Umwelt zum Wohl heutiger und künftiger Generationen sowie die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung“. Das Referat „Kommunikation und Governance“ der Generaldirektion Umwelt (im Folgenden GD Umwelt) betreibt in enger Kooperation mit technischen Referaten und unter Zuhilfenahme unterstützender Instrumente für Information, Kommunikation, Bewusstseinsbildung und Dialog eine aktive Förderung der wichtigsten Leitlinien der Generaldirektion und trägt damit zu einer eigenverantwortlichen, informierten und aktiven Mitwirkung von Einzelpersonen und Gruppen aus der europäischen Zivilgesellschaft beim Schutz der Umwelt und der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen bei. Gemäß der Kommunikationspolitik der Europäischen Kommission und der neuen, im Oktober 2007 von der Europäischen Kommission beschlossenen Strategie zu Kommunikationsmaßnahmen, „Europa gemeinsam kommunizieren“1, werden daher regelmäßig Kampagnen zur Bewusstseinsbildung, Veranstaltungen und andere Fördermaßnahmen organisiert sowie unterschiedliche Arten von Veröffentlichungen entwickelt und herausgegeben. Des Weiteren werden im Anschluss an die Veröffentlichung einer von der Europäischen Kommission am 16. Juli 2008 vorgelegten Mitteilung mit einem Vorschlag zur umweltgerechteren öffentlichen Beschaffung (Green Public Procurement, GPP)2 künftig bei jeder Form der Beschaffung von Waren, Dienstleistungen oder Arbeiten in allen Phasen und über den gesamten Lebenszyklus der beschafften Waren relevante Umweltaspekte berücksichtigt. 2. ZIELE UND VERTRAGSGEGENSTAND 2.1 Ziele

Mit diesen Rahmenverträgen soll sichergestellt werden, dass die GD Umwelt über ein Instrument zur Beziehung erforderlicher externer Dienstleistungen verfügt, so dass diese Aufgaben prompt, effektiv und in hoher Qualität durchgeführt werden können. Die hier vorgeschlagenen Aktivitäten sollen die Europäische Kommission bei der kohärenten und effektiven Umsetzung der eigenen Informations- und Kommunikationspolitik unterstützen. Der Zweck dieser Verträge besteht darin, der Kommission auf der Basis entsprechender Einzelanforderungen bestimmte Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. In jede derartige 1 KOM(2007) 569 endg., Europa gemeinsam kommunizieren

2 SEK(2008) 2124, 2125, 2126, Umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen

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Anforderung sind ausführliche technische Vorgaben zu dem betreffenden Auftrag aufzunehmen, die als Verhandlungsgrundlage zwischen Auftragnehmer und Kunde dienen und auf deren Basis konkrete Vereinbarungen getroffen werden. 2.2 Vertragsgegenstand

Dieser Vertrag ist nach Art eines Rahmenvertrags gestaltet. Für jedes Los wird mit dem jeweils besten Bieter ein gesonderter Rahmenvertrag geschlossen (wie in Teil 3 näher erläutert). Darin werden die allgemeinen Vertragsbedingungen (rechtlich, finanziell, technisch, administrativ usw.) ausgeführt, die während der Gültigkeitsdauer des Vertrags Geltung finden und die geschäftlichen Beziehungen zwischen der Kommission und dem Auftragnehmer regeln.

Sämtliche Arbeiten erfolgen auf der Grundlage spezieller Vereinbarungen, die von der Kommission für die Durchführung bestimmter Aufgaben getroffen werden. Die jeweils zu erbringenden Leistungen werden im Rahmen der Dienstleistungsanforderung der Kommission im Detail vereinbart. Die Art der zu erbringenden Leistungen kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein.

Ein Unternehmen kann für ein Los oder mehrere Lose bieten; allerdings ist dabei darauf zu achten, dass für jedes Los unter Angabe der jeweiligen Nummer ein gesondertes Angebot einzureichen ist. Der anwendbare Musterrahmenvertrag ist der Ausschreibung beigefügt. Bieter müssen sich mit den darin ausgeführten Bedingungen einverstanden erklären und diese bei der Anfertigung ihres Angebots berücksichtigen.

Möchte die Kommission bestimmte Dienstleistungen aus dem Rahmenvertrag abrufen, lässt sie dem Auftragnehmer per Post oder E-Mail eine entsprechende Anforderung mit einer Beschreibung der erforderlichen Aufgaben zukommen.

Bieter werden darauf hingewiesen, dass der Rahmenvertrag keine Auftragserteilung darstellt, sondern lediglich die rechtlichen, finanziellen, technischen und administrativen Bedingungen klärt, die während der Laufzeit des Vertrags die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln. Aufträge können ausschließlich nach dem in Anlage 7 zu diesen Aufgabenbeschreibungen geschilderten Verfahren erteilt werden. Im Anschluss an die Erteilung eines Auftrags ist eine konkrete Vereinbarung zu den entsprechenden Arbeiten zu treffen. Ein Mustervertrag ist in Anlage 8 beigefügt.

Durch die Unterzeichnung des Rahmenvertrags erwirbt der Auftragnehmer keinerlei ausschließliche Rechte an den im Rahmenvertrag geregelten Dienstleistungen. Die Kommission behält sich in jedem Fall das Recht vor, die Erteilung von Aufträgen während der Laufzeit des Rahmenvertrags jederzeit einzustellen, ohne dass der Auftragnehmer dadurch einen Anspruch auf Entschädigung erwirbt.

Die GD Umwelt übernimmt die Gesamtverwaltung für den Rahmenvertrag in dieser Aufgabenbeschreibung und ist allein für den Entwurf und die Verwaltung des entsprechenden Arbeitsplans zuständig. Der Vertrag steht auch den anderen Generaldirektionen der Europäischen Kommission offen.

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3. INHALT/AUFGABENBESCHREIBUNG

Die im Angebot ausgeführten Dienstleistungen sind nach Fachgebieten in drei Lose unterteilt.

Los 1: Veranstaltungs- und Ausstellungsorganisation, Materialien und Dienstleistungen

1.1.Konzeption und Logistik von Veranstaltungen/Ausstellungen

1.2.Event-Management und Unterstützungsdienste

Der Wert für dieses Los liegt bei geschätzten 1.250.000 EUR jährlich.

Los 2: Papier- und webbasierte Publikationsdienste, Grafikdesign und redaktionelle Arbeiten

2.1 Entwicklung und Pflege von Websites

2.2 Redaktionelle Unterstützung

2.3 Übersetzungen

2.4 Grafikdesign

2.5 Layout

2.6 Druck (von kleinen Materialmengen)

2.7 Verbreitung

2.8 Bewertung

Der Wert für dieses Los liegt bei geschätzten 1.500.000 EUR jährlich.

Los 3: Werbeartikel und Teilnehmer-Kits Herstellung und Auslieferung angepasster, umweltfreundlicher Geschenke, Artikel und Konferenztragetaschen; Zusammenstellung und Auslieferung von Materialpäckchen für Konferenzen

Der Wert für dieses Los liegt bei geschätzten 250.000 EUR jährlich. Details zu den jeweils auszuführenden Aufgaben entnehmen Sie bitte nachstehendem Abschnitt 3.1 „Aufgabenbeschreibung nach Losen“: 3.1 AUFGABENBESCHREIBUNG NACH LOSEN

LOS 1: VERANSTALTUNGS- UND AUSSTELLUNGSORGANISATION, MATERIALIEN UND DIENSTLEISTUNGEN

Die Generaldirektion Umwelt (GD Umwelt) organisiert regelmäßig Kampagnen zur Bewusstseinsbildung, Veranstaltungen und andere Werbeaktivitäten zur Förderung der

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wichtigsten Ziele der Generaldirektion sowie zur aktiven Einbeziehung der allgemeinen Öffentlichkeit, unterschiedlicher Gruppen der Zivilgesellschaft und interessierter Kreise in den Schutz der Umwelt und eine nachhaltige Nutzung von Rohstoffen.

Im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die für dieses Los zu erbringen sind, ist der GD Umwelt insbesondere daran gelegen, Veranstaltungen und Ausstellungen, die von der Generaldirektion Umwelt selbst organisiert werden bzw. an denen sie teilnimmt, effektiver und kreativer zu nutzen,

• die Präsenz der EU und ihre Arbeit hervorzuheben und

• die gewünschten Botschaften zum Umweltschutz und zur nachhaltigen Ressourcennutzung optimal zu vermitteln.

Benötigt wird daher qualitativ hochwertige, professionelle Unterstützung bei der Planung, Verwaltung, Umsetzung und abschließenden Beurteilung von Veranstaltungen/Ausstellungen.

Angesichts der besonderen Umweltherausforderungen, mit denen die Dienstleistungen zu diesem Los verbunden sind, sollte der Auftragnehmer diesen Aspekt in besonderer Weise berücksichtigen, um nach Möglichkeit einen optimalen „grünen Lebenszyklus“ zu erzielen. Dies kann beispielsweise die Verwendung nicht aggressiver/umweltfreundlicher Komponenten und Materialien für Ausstellungsmittel oder Werbeartikel beinhalten, die Wiederverwendung und das Recycling von Ausstellungsmaterial, die Verwendung einer speziellen Druckerfarbe für den Posterdruck, die Abfalltrennung, den nachhaltigen Personen- und Materialtransport usw. Diese Liste ist nicht vollständig.

Vom Auftragnehmer auszuführende Aufgaben:

1.1 Konzeption und Logistik von Veranstaltungen/Ausstellungen

• Entwicklung des Veranstaltungskonzepts und Beratung bei der optimalen und kreativen Vermittlung der Botschaften der Kommission bei Konferenzen, Tagungen, Kongressen, Ausstellungen usw.

• Ermittlung und Buchung geeigneter Veranstaltungsorte (Hotels, Konferenzzentren, Museen, Restaurants, Standflächen usw.)

• Logistische Organisation und Umsetzung von Veranstaltungen und Ausstellungen, Organisation und Gestaltung der verfügbaren Räume/Flächen

• Koordination/Absprache mit den Organisatoren der Veranstaltung/Ausstellung

• Koordination von Maßnahmen und Kontakten mit anderen Auftragnehmern oder Einrichtungen, die an derselben Veranstaltung beteiligt sind, insbesondere mit dem oder den Auftragnehmer(n) für die Lose 2 und 3

• Entwurf und Fertigung fester und tragbarer Stände

• Grafische Gestaltung der visuellen Identität für die Veranstaltung und geeigneter Veranstaltungsmaterialien wie Tafeln, Banner usw. (für Innen- und Außenräume)

• Entwurf, Übersetzung und Druck von kurzen Botschaften/Slogans für das Veranstaltungsmaterial

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• Druck/Herstellung von Tafeln, Bannern, Hinweisschildern, Wegweisern und Grafiken

• Bereitstellung von Ausstattung und Mobiliar (Stühle, Tische, Auslagen, Broschürenständer, Rollbilder usw.)

• Bereitstellung und Installation der Audio/Video/EDV-Ausstattung (Computer mit Internetzugang, Videoausstattung mit Plasmabildschirmen, DVD-Lesegeräte, CD-Player, Touchscreens usw.) und der gesamten sonstigen benötigten Ausstellungs- oder Telekommunikationsausstattung

• Transport, Auf- und Abbau von Ständen und/oder Geräten, einschließlich Mobiliar, Tafeln, Bannern, Schildern usw. an Standorten in und außerhalb Europas

• Unterstützung bei der Gestaltung und Dekoration von Ständen, einschließlich Auffüllung des Werbematerials an den Ständen

• Wartung und Reinigung der Räume/Flächen am Veranstaltungsort

• Bereitstellung von Recycling-Abfalltonnen am Veranstaltungsort

1.2 Event-Management und Unterstützungsdienste

• Koordination von Maßnahmen und Kontakten mit anderen Auftragnehmern oder Einrichtungen, die an derselben Veranstaltung beteiligt sind, insbesondere mit dem oder den Auftragnehmer(n) für die Lose 2 und 3

• Führung der gesamten Korrespondenz für die Veranstaltung (mit Rednern, Moderatoren, Teilnehmern usw.): Versendung von Einladungen, Erstellung von Programmen, Prospekten/Postern, Konferenzmappen und Teilnehmerlisten, Bearbeitung von Antworten und Auskunftsersuchen, Erstellung von Berichten/Briefen/E-Mails im Anschluss an die Konferenz, einschließlich Entwurf, Gestaltung, Übersetzung, Produktion und Verteilung (entweder auf der Grundlage von Verteilerlisten, die von der GD Umwelt zur Verfügung gestellt werden, oder auf spezielle Anweisung)

• Konsultation der OPOCE-Verteilerlisten (Amt für amtliche Veröffentlichungen der EU) und Listen anderer Generaldirektionen, Adressrecherche in Spezialverzeichnissen, Recherche nach elektronischen Adressen für bestimmte Zielgruppen

• Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Rednern und Moderatoren und Koordination mit den ausgewählten Rednern und Moderatoren, einschließlich Entgegennahme von Lebensläufen, Fotos und Präsentationen, Erteilung von Anweisungen, Beantwortung von Fragen und Anforderungen, Versendung von Dankesschreiben usw.

• Erstellung einer in die EUROPA-Website integrierten Webseite für die Veranstaltung. Die Webseite sollte bis zum Datum der Veranstaltung und, sofern erforderlich, auch noch im Anschluss daran regelmäßig aktualisiert werden und in mindestens 3 (drei) für die Veranstaltung relevanten Arbeitssprachen verfügbar sein.

• Einrichtung eines Registrierungssystems für die Teilnehmer. Hierzu gehören der Entwurf eines Anmeldesystems (webbasiert oder in anderer Form) sowie die Bearbeitung von Antworten und die Versendung von Erinnerungsschreiben. Das Registrierungssystem

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sollte Teilnehmerlisten und Teilnehmerstatistiken (Berufssektor, Unternehmensform, Ursprungsland usw.) liefern.

• Bereitstellung von Namensschildern und Garderobentickets für alle Teilnehmer, Redner und Moderatoren

• Organisation der Verpflegung (Speisen und Getränke für Kaffeepausen, Cocktails, Mittagessen, Abendessen) und Unterhaltung (Musiker, Künstler usw.)

• Bereitstellung von technischer Unterstützung für die Aussteller vor Ort, einschließlich Besetzung eines technischen Helpdesks oder eines Informationsschalters, sofern erforderlich

• Organisation eines Fotografen

• Bereitstellung von Konferenzassistenten, zu deren Aufgaben Folgendes gehören könnte:

- Zusammenstellung von Teilnehmer-Kits

- Aufbau und Besetzung des Anmeldeschalters vor Ort

- Organisation und Überwachung der Garderoben

- Unterstützung der Aussteller

- Erteilung von Auskünften gegenüber den Teilnehmern, darunter, sofern relevant, Informationen zu den Aktivitäten und Programmen der GD Umwelt

- Regelung des Publikumsverkehrs in den Konferenzräumen

- Unterstützung in den Besprechungsräumen, einschließlich Unterstützung der Redner/VIPs bei ihren Präsentationen, Verteilung und Einsammlung von Kopfhörern, Platzanweisung der Teilnehmer, Verteilung von Namensschildern, Unterstützung der Journalisten, Fotokopien benötigter Dokumente und Verteilung an Dolmetscher usw.

• Erstellung eines Abschlussberichts nach der Veranstaltung

Die Auflistungen sind nicht vollständig.

LOS 2: PAPIER- UND WEBBASIERTE PUBLIKATIONSDIENSTE, GRAFIKDESIGN UND REDAKTIONELLE ARBEITEN

Hierunter fallen der Entwurf, die Gestaltung und Herstellung von Informationsprodukten und Werbematerial zu den Aktivitäten der Europäischen Union (insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Bereich der EU-Umweltpolitik) für alle Medien.

Spezielle Bestimmungen zur Entwicklung und Pflege der Websites:

Die Generaldirektion Umwelt (GD Umwelt) möchte die Qualität ihrer Internetpräsenz verbessern3; aus diesem Grund besteht gelegentlich Bedarf an professioneller Weberfahrung und Unterstützung. Dies gilt größtenteils für die einzelnen Teilabschnitte der Umwelt-Website auf

3 Vgl. SEK(2007) 1742 „Das Internet als Medium für die Kommunikation über Europa“,

http://ec.europa.eu/dgs/communication/pdf/internet-strategy_de.pdf

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dem EUROPA-Server4, theoretisch könnten künftig aber auch andere Webentwicklungen betroffen sein. Gelegentlich müssen Anwendungen der GD Umwelt eventuell auch auf einem externen Server gehostet werden.

Zweck dieses Loses ist es, dem Kommunikationsreferat (ENV.A1) sowie den technischen Referaten der GD Umwelt den Einsatz eines gemeinsamen Auftragnehmers für ihre extern vergebenen Webentwicklungen zu erlauben. Wichtigstes Ziel ist dabei die Erzielung einer besseren Gesamtkohärenz zwischen den einzelnen Abschnitten der Umwelt-Website, darunter auch die Entwicklung einer einheitlicheren Architektur und eines konsistenteren „Look & Feel“.

Der umweltbezogene Teil auf der EUROPA-Website der Kommission muss Auskunft zu einer großen Vielzahl von Umweltfragen geben, mit denen sich die Europäische Kommission befasst. Die Darstellung muss benutzerfreundlich und sowohl für die breite Allgemeinheit als auch für Umweltexperten verständlich sein. Unser Ziel ist es, die Umwelt-Website als integrierte Kommunikationsplattform für unterschiedliche unserer Kommunikationsprodukte und -dienstleistungen zu etablieren, darunter etwa audiovisuelle Produktionen, Online-Veröffentlichungen, Pressematerial, Sensibilisierungskampagnen, Konferenzen usw.

Vom Auftragnehmer auszuführende Aufgaben:

2.1 Entwicklung und Pflege von Websites

Die Arbeiten umfassen die Definition, Erstellung, Wartung und Aktualisierung bestimmter Abschnitte der Umwelt-Website auf dem EUROPA-Server auf entsprechende Anforderung der GD Umwelt. Sie beinhalten zudem alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Entwicklung und Pflege mehrsprachiger Websites, darunter auch in gewissem Umfang die Entwicklung von Inhalten.

Zusätzlich zu den Standardinformationsseiten können die Webarbeiten Folgendes umfassen: Entwicklung von Online-Produkten und Multimedia-Inhalten wie animierte Online-Grafiken und Animationen, Quiz-Fragen, Umfragen, Spiele; Migration von Webinhalten auf neue Vorlagen oder in ein Web Content Management-System; Suchmaschinen-Optimierung oder technische Anpassungen (Programmierung, Skripterstellung) für die Entwicklung neuer Menüs, Erstellung von CSS, XSLT usw. Der Auftragnehmer sollte auch in der Lage sein, Audio- und Videodateien in den gängigsten Formaten (jeweils in zwei Versionen für geringe und hohe Bandbreite) für die Online-Verbreitung, den Download oder das Streaming bereitzustellen und mithilfe von Standardtechnologien, die mit den Webpublishing-Systemen der Kommission kompatibel sind, zu kodieren, zu bearbeiten, zu konvertieren, zu komprimieren und zu optimieren. (Siehe dazu den Abschnitt „Technische Umgebung und Anforderungen“.)

Der Auftragnehmer muss Websites im Umfang von wenigen Seiten bis hin zu großen, mehrsprachigen Websites mit interaktiven Funktionen, audiovisuellem Material usw. verwalten können. Je nach Bedarf kann der Auftragnehmer aufgefordert werden, die tägliche/wöchentliche/monatliche Aktualisierung der Informationswebseiten mittels HTML-

4 http://ec.europa.eu/environment/

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Editor oder dem Web Content Management-System der Kommission, CWCMS, sicherzustellen. Im Rahmen der Updates kann unter anderem Folgendes erforderlich sein: Aktualisierung des Inhalts/Layouts vorhandener Seiten, einschließlich in gewissem Umfang Erstellung neuer Inhalte (entweder auf der Grundlage von Entwürfen des Auftragnehmers oder von Inhalten, die von der Kommission bereitgestellt werden), Hinzufügung von Dokumenten/Bildern/Links usw. und die damit verbundene Anpassung sämtlicher Sprachversionen.

Weiterhin kann vom Auftragnehmer Support bei der Einrichtung und dem Betrieb von interaktiven Online-Diensten und -Veranstaltungen angefordert werden, etwa für Internetchats, Online-Umfragen, RSS/XML-Feeds, Podcasts oder andere neue Instrumente oder Dienstleistungen, von denen die Kommission möglicherweise in Zukunft Gebrauch macht. Hierzu kann unter anderem die Online-Moderation/Filterung, die Veröffentlichung/Überarbeitung von Nachrichten sowie die Erstellung von Berichten gehören.

Die vollständigen Details zum Grafikdesign, zum Kauf von Bildern/Fotos, zum Entwurf, zur Gestaltung und Übersetzung von Inhalten sind in den Abschnitten 2.2, 2.3, 2.4 und 2.5 dieser Leistungsbeschreibung ausgeführt. In Bezug auf das Internet gilt insbesondere:

• Zusätzlich zum Entwurf von Seitenlayouts/Vorlagen und der Erstellung von Webseitenmodellen und HTML-Prototypen können die Aufgaben im Rahmen des Grafikdesigns für das Web auch die Erstellung von Werbeschaltflächen, Zeichnungen, Fotos, Illustrationen, Logos, Animationen oder einer gesamten visuellen Identität für eine spezielle Website umfassen. Soweit erforderlich, sind die entsprechenden Urheberrechte zu erwerben. Die Leistungen sind, sofern verlangt, in einem veröffentlichungsbereiten Standard-Webformat zu erbringen und mit präzisen Grafikcharts und Benutzerrichtlinien zu versehen.

• Journalistische Erstellung/Bearbeitung/Anpassung/Aktualisierung von Texten (Einführungen/Zusammenfassungen, Artikel, Erfolgsgeschichten, Interviews) zur EU-Umweltpolitik in einer Weise, die dem Internet angemessen ist und den Anforderungen vorab definierter Zielgruppen entspricht (allgemeine Öffentlichkeit, Jugend, Presse, Interessenvertreter, bestimmte Landesbevölkerungen). Dies kann die Sammlung und Zusammenstellung von geeignetem Ausgangsmaterial aus verschiedenen Quellen beinhalten. Sofern das CWCMS (Corporate Web Content Management System) der Kommission verwendet wird, kann der Auftragnehmer verpflichtet werden, die erstellten Inhalte direkt in das System einzuspeisen.

• Entwicklung zusätzlicher Sprachversionen für eine Website (Übersetzungen sind entweder selbst anzufertigen oder werden von der Generaldirektion Übersetzung der Kommission, GD Übersetzung, bereitgestellt) oder Implementierung eines inhaltlichen Gesamtupdates einer mehrsprachigen Website in allen Sprachversionen

Technische Umgebung und Anforderungen Der EUROPA-Server – einschließlich der von der GD Umwelt betriebenen Umwelt-Website – wird derzeit vom Rechenzentrum der Kommission gehostet und von der

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Generaldirektion Informatik (GD Informatik)5 verwaltet. Die Websites auf dem EUROPA-Server können mithilfe unterschiedlicher Technologien verwaltet werden. Dynamische Websites werden über Webanwendungen auf Basis von Coldfusion- oder Weblogic-Technologie (J2EE) und mithilfe von Oracle-Datenbanken verwaltet. Die Verwaltung der statischen Website der GD Umwelt erfolgt derzeit über einen HTML-Editor (Dreamweaver). Für weitere Entwicklungen wird jedoch auf Einzelfallbasis der Einsatz des Web Content Management-Systems der Kommission geprüft.

Alle auf dem EUROPA-Server gehosteten Websites müssen dem Leitfaden für Informationsanbieter6 (IPG), den Leitlinien der Kommission für die Nutzung der Hostingdienste für Informationssysteme sowie den Technischen Leitlinien für die Veröffentlichung auf den Webservern entsprechen. Bei sämtlichen Webentwicklungen sind die technischen IT-Standardtools der Kommission zu verwenden sowie die Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen zu beachten, und es ist die Konformität mit WAI Level A zu gewährleisten7.

Im IPG sind alle Aspekte der Veröffentlichung auf dem EUROPA-Server abgedeckt, die relevanten geltenden redaktionellen, technischen und präsentationsbezogenen Standards erläutert sowie vielfältige Empfehlungen auf der Basis bewährter Methoden aufgeführt. Nicht alle technischen Informationen auf der IPG-Website sind für Benutzer außerhalb der Kommission zugänglich; diese Informationen dürften für die Zwecke dieser Ausschreibung nicht zwingend erforderlich sein, werden den Bietern jedoch auf entsprechende Anfrage im Laufe des Ausschreibungsverfahrens oder nach Unterzeichnung des Rahmenvertrags zugesendet.

Insbesondere hinsichtlich des Umwelt-Abschnitts der Website implementiert der Auftragnehmer vorab vereinbarte Vorlagen und befolgt bei allen Entwicklungsarbeiten die geltenden präsentationsbezogenen/technischen/redaktionellen Konventionen. Abgesehen von Flash, XML oder Javascript werden dynamische Seiten auf Basis von Anwendungsprogrammierungs- und/oder Datenbankinhalten zum Entwurfszeitpunkt nicht unterstützt.

Das CWCMS der Kommission basiert auf Documentum. Der Auftragnehmer sollte in der Lage sein, Websites mittels CWCMS zu erstellen und zu veröffentlichen (oder eine vorhandene Website zu Documentum zu migrieren): Erstellung und Anpassung von XSLT-Dateien, Entwicklung von DQL-Abfragen, XSLT, CSS-Transformation, Erstellung/Aktualisierung von XML/HTML-Seiten mittels einer definierten XML-Struktur, Kategorisierung, Erstellung von Gruppen und Menüs usw.

Für den Fall, dass ein neues Informationssystem im Rechenzentrum der Europäischen Kommission bereitgestellt werden müsste, hat der Auftragnehmer eine Hosting-Anfrage zu erstellen und den Hosting-Akkreditierungsprozess zu durchlaufen (mindestens 6 Kalenderwochen).

5 http://ec.europa.eu/dgs/informatics/index_en.htm

6 http://www.ec.europa.eu/ipg

7 http://europa.eu/geninfo/accessibility_policy_en.htm

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Die Kommission setzt derzeit für ihre interaktiven Dienste unterschiedliche Systeme ein, die vom Auftragnehmer kostenlos genutzt werden können. Einige davon wurden von der Kommission intern entwickelt (das Tool zur interaktiven Politikgestaltung, IPM8, für Online-Umfragen und Konsultationen, der Mailmas-Dienst zur Verwaltung von Verteilerlisten), während andere auf Open Source- oder kommerzieller Software basieren (z. B. WordPress für Blogs, phpBB für Diskussionsforen). In Zukunft können weitere neue Softwareprogramme und Anwendungen eingeführt werden.

Arbeitsmethoden Der Auftragnehmer hat die Arbeiten in den eigenen Geschäftsräumen und unter Zuhilfenahme seiner eigenen Infrastruktur auszuführen. Er benötigt Zugang zu allen für die Durchführung der Aufgaben (darunter auch, sofern erforderlich, das gelegentliche Hosting einer Anwendung) benötigten technischen Geräten und Kommunikationsmitteln. In das Angebot ist eine Beschreibung der Infrastruktur und der zur Erfüllung des Vertrags verfügbaren Ausstattung aufzunehmen.

Dem Auftragnehmer steht der lokale Einsatz eines Web Content Management-Systems frei, die Webseiten sind jedoch, sofern von der GD Umwelt nicht anders vorgegeben, in einem statischen HTML-Format bei der Kommission einzureichen.

Die Abnahme und die Auslieferung der erbrachten Leistungen erfolgen im Rahmen eines interaktiven Prozesses, der mindestens die folgenden Phasen umfasst:

• Prüfung der Dateien durch die GD Umwelt auf dem Server des Auftragnehmers

• Korrektur durch den Auftragnehmer, sofern erforderlich

• Validierung durch die GD Umwelt

• Lieferung der neuen/aktualisierten Dateien als ZIP-Datei (einschließlich Pfadangaben) per E-Mail an [email protected] oder durch Upload auf den HTTP-Server des Auftragnehmers

• Bereitstellung durch die GD Umwelt in ihrer Entwicklungsumgebung zur abschließenden Prüfung und Validierung

• Upload auf den EUROPA-Server durch die GD Umwelt

• Benachrichtigung des Auftragnehmers

In Fällen, in denen ein Web Content Management-System zum Einsatz kommt, wird der Prozess entsprechend angepasst.

Der Auftragnehmer muss 6 (sechs) Monate Garantie auf die von ihm erbrachten Leistungen gewähren und eine Kontaktperson benennen, an die alle eventuellen Anforderungen spezieller technischer Korrekturen zu richten sind.

Der Eigentümer der Website sowie das technische Web-Team im Kommunikationsreferat ENV.A.1 sind bei jedem Austausch auf Kopie zu setzen.

8 http://ec.europa.eu/yourvoice/ipm/index_en.htm

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Erforderliches Team Der Auftragnehmer benennt ein Team mit dem erforderlichen Know-how und der nötigen Erfahrung zur Durchführung aller Aufgaben (Multimedia-Designer und -Entwickler, Webmaster, Webdesigner, Webeditor, Webentwickler). Neben der Beherrschung von Webtechniken muss der Auftragnehmer auch den kompetenten Umgang mit den für die EUROPA-Website verwendeten technischen Tools nachweisen. Das Team sollte in der Lage sein, sowohl einmalige Serviceanforderungen zu bedienen als auch über einen längeren Zeitraum bedarfsgestützt die laufenden Wartungsaufgaben zu übernehmen. Alle Teammitglieder, die in direktem Kontakt mit den Diensten der Kommission stehen, müssen fließend Englisch sprechen und Französischgrundkenntnisse besitzen oder umgekehrt (fließend Französisch und Englischgrundkenntnisse).

2.2 Redaktionelle Unterstützung Die redaktionelle Komponente ist von größter Bedeutung. Sie beinhaltet die Unterstützung bei redaktionellen Tätigkeiten der Generaldirektion Umwelt in den Bereichen Websites sowie Online- und Druckveröffentlichungen.

Dazu gehört der Entwurf von Texten, die speziell auf die Anforderungen zahlreicher Zielgruppen zugeschnitten sind, der allgemeinen Öffentlichkeit oder einzelner Teilgruppen daraus (unterschiedliche Altersgruppen/Kinder und Jugendliche/Professionelle aus Wirtschaft, Verwaltung, Universitäten, Nichtregierungsorganisationen/Interessenvertreter usw.).

Bei den meisten Produkten ist dies mit journalistischen Arbeitsmethoden wie der Suche nach einer menschlichen Note, Erfolgsgeschichten, der Durchführung von Interviews usw. verbunden.

Der Bieter muss einen überzeugenden Nachweis für seine umfassende Kenntnis der von der Europäischen Union betriebenen Umweltpolitik und sein redaktionelles Know-how zur Ausrichtung von Texten auf unterschiedliche Zielgruppen erbringen.

Zu dieser Aufgabenkategorie gehört:

• Sammlung und Aufbereitung von Informationen und Daten: Erstellung von Gliederungsvorschlägen und Redaktionskonzepten, journalistische Informationsrecherche zu bestimmten Themen in von der GD Umwelt angegebenen oder bereitgestellten bzw. sonstigen Quellen, Zusammenstellung von Ausgangsmaterial, Lektüre und Analyse von Dokumenten, Beobachtung verschiedener Online- und Druckmedien

• Texterstellung und -bearbeitung: Erstellung und Bearbeitung von Originalinhalten/Artikeln auf der Grundlage der gesammelten Informationen und Rohmaterialien

• Lektorat: Alle Texte müssen korrekturgelesen werden, um sicherzustellen, dass keine Fehler enthalten sind und alle Änderungen/Korrekturen richtig eingearbeitet wurden. Über den Produktionsverlauf hinweg können mehrere Korrekturläufe angesetzt werden.

• Überarbeitung von Texten/Inhalten: Überarbeitung und Anpassung vorhandener Inhalte für bestimmte Zielgruppen, Medien und Veröffentlichungsformate (Web, Druck),

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Zusammenfassung von Dokumenten und Inhalten sowie Änderung und Aktualisierung von Texten

• Aktualisierung von Texten: Ad-hoc-Aktualisierung vorhandener Inhalte; das Ausmaß dieser Updates dürfte in einigen Fällen gering, in der Mehrzahl der Fälle jedoch umfangreich sein.

Die Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen sind in diesem Zusammenhang unbedingt zu beachten, damit die redaktionelle und sprachliche Qualität der Informationsprodukte sichergestellt ist. Die Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen können zur näheren Konsultierung unter der folgenden Adresse eingesehen werden:

http://publications.europa.eu/code/de/de-000100.htm

2.3 Übersetzungen Angesichts seines hohen Arbeitsvolumens kann der Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission Veröffentlichungen oder Webseiten nicht immer vorrangig bearbeiten. Die Übersetzungsarbeiten müssen daher häufig extern vergeben werden.

Die Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen sind im Zusammenhang mit Übersetzungen unbedingt zu beachten, damit die sprachliche Qualität der Informationsprodukte sichergestellt ist. Die Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen können unter http://publications.europa.eu/code/de/de-000100.htm abgerufen werden, und die Sprachenliste ist unter http://publications.eu.int/code/pdf/370000en.htm einsehbar.

• Übersetzungen: Der Bieter muss über Kapazitäten für alle Amtssprachen der Europäischen Union (EU) verfügen (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung sind dies 23 Sprachen) sowie für jede zusätzliche Sprache, die während der Laufzeit des Vertrags möglicherweise als EU-Amtssprache hinzukommt. In bestimmten Fällen benötigen wir möglicherweise auch Übersetzer für UN-Sprachen wie Chinesisch, Russisch und Arabisch oder andere offizielle Sprachen.

Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, Inhalte und Dokumente zu bearbeiten (einschließlich Seitenlayout und Druckvorbereitung) sowie Websites zu verwalten und dabei die Qualität der erbrachten Leistungen in den 23 Amtssprachen sowie allen gegebenenfalls erforderlichen weiteren Sprachen zu gewährleisten.

• Lektorat: Der Auftragnehmer garantiert, dass die Übersetzungen in hoher sprachlicher und journalistischer Qualität angefertigt und von erfahrenen Journalisten in den jeweiligen Sprachen korrekturgelesen werden. Ein Korrekturlauf (Lektorat) wird vom Auftragnehmer vor der Auslieferung der endgültigen Sprachversionen an die GD Umwelt durchgeführt, um eine bestmögliche Qualität zu erzielen. Weitere Korrekturläufe sind erforderlich, um sicherzustellen, dass die von den Diensten der GD Umwelt vorgenommenen Korrekturen richtig eingearbeitet wurden.

2.4 Grafikdesign

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Interessante, innovative und qualitativ hochwertige Designs tragen entscheidend zur Sicherung des weiteren Erfolgs der Online- und Druckveröffentlichungen der GD Umwelt bei. Der Bieter sollte daher in der Lage sein, alle folgenden Elemente abzudecken:

• Grafikdesign für das Web: Entwicklung von Vorlagen für den Internetgebrauch

• Grafikdesign für Druckmaterial: Für jede Form von Druckmaterial (darunter Broschüren, Prospekte, Poster, Banner, Mappen, Berichte und Postkarten); insbesondere das Grafikdesign unserer auf Kinder ausgerichteten Veröffentlichungen (Beispiele für speziell für Kinder verfasste Geschichten finden Sie auf der Website der GD Umwelt unter http://ec.europa.eu/environment/youth/library_en.html.)

• Logos und visuelle Identitäten: Erstellung von Logos und visuellen Identitäten für Produkte, Konferenzen, Politikbereiche, Veranstaltungen usw. Die visuelle Identität sollte eine Branding-Plattform, ein Logo und einen Slogan umfassen. Die Gestaltung einer dynamischen visuellen Identität ist von wesentlicher Bedeutung für die Wirksamkeit der Informations- und Kommunikationsdienste. Diese visuellen Identitäten können anhand unterschiedlicher, qualitativ hochwertiger Informations- und Kommunikationsinstrumente ausgedrückt werden, etwa auf Postern, Postkarten, Briefköpfen usw. Weiterhin können sie für Ausstellungsmaterial bei Konferenzen/Veranstaltungen sowie auf der entsprechenden Website, auf Ausstellungstafeln bzw. Druck- und anderem Online-Material verwendet werden. Der Auftragnehmer sollte in der Lage sein, all diese Kommunikationsinstrumente in einer Kommunikations-Toolbox mit Tipps und Ratschlägen zu ihrer Verwendung zu präsentieren.

• Qualität: Die Entwürfe müssen von guter Qualität, ansprechend gestaltet und für die Zielgruppe geeignet sein. Sofern relevant, sollte ein klarer Bezug zur vorhandenen grafischen Identität der GD Umwelt für Druck- und Online-Material erkennbar sein. Der Bieter muss bereit sein, zu Beginn jedes neuen Projekts mindestens drei Entwurfsvorschläge zu erstellen und vorzulegen.

• Bilder und Zeichnungen: Zu den Zuständigkeiten des Auftragnehmers gehört der Erwerb von lizenzfreien Bildern oder die Aufnahme von Originalfotos zur mehrfachen Verwendung in unterschiedlichen Kontexten/Medien, einschließlich redaktioneller Recherchen, Klärung damit verbundener Urheberrechtsfragen und Sicherstellung, dass die Europäische Kommission über die relevanten Rechte zur Verwendung dieser Fotos verfügt. Weiterhin ist der Auftragnehmer zuständig für die Auftragsvergabe zur Anfertigung künstlerischer Arbeiten wie Zeichnungen, Cartoons oder Comicstrips.

• Format: Die endgültigen Grafik-Quelldateien sind in QuarkXpress oder InDesign zu liefern. Eine für den Pressegebrauch optimierte PDF-Datei in hoher Auflösung für Druckmaterial ist ebenso vorzulegen wie eine PDF-Datei in geringerer Auflösung für den Upload ins Internet.

Für alle nach den spezifischen Bestimmungen der Einzelaufträge über den Rahmenvertrag abgerufenen und erstellten Artikel sind die zugehörigen Urheberrechte der Kommission zu übertragen. Die Kommission ist berechtigt, alle aus vertragsbasierten Arbeiten resultierenden Artikel (Text, Grafikdesign und Web) nach Belieben zu verwenden, an eine dritte Partei abzutreten oder auch zu verändern.

2.5 Layout

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Um sicherzustellen, dass das Layout den Regeln zur Erstellung von Kommissionsveröffentlichungen entspricht, muss der Auftragnehmer auch hier die Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen befolgen, die unter http://publications.europa.eu/code/de/de-000100.htm eingesehen werden können. Darüber hinaus stellt die GD Umwelt eine Reihe von Elementen bereit, die in das Layout von Druckmaterial und in einigen Fällen auch von rein internetbasiertem Material aufzunehmen sind.

• Handbuch zur visuellen Identität der GD Umwelt

• Angaben wie Katalognummer, ISBN-Nummer, Barcode und DOI-Nummer

• Emblem der Europäischen Kommission

• Logo des Amts für Veröffentlichungen

• Emblem des Umweltzeichens als Hinweis, dass die Veröffentlichung auf mit dem Umweltzeichen ausgezeichneten Papier gedruckt ist

Der Auftragnehmer muss für das anfängliche Textlayout in allen Sprachen einen ersten Korrekturlauf durchführen, ehe er die Texte zur Prüfung und Kommentierung an die GD Umwelt sendet. Ein zweiter Durchgang sowie möglicherweise weitere Korrekturläufe sind durchzuführen, um die Korrekturen der GD Umwelt einzuarbeiten.

2.6 Druck (von kleineren Materialmengen) Der Auftragnehmer kann zum Druck kleinerer Materialmengen verpflichtet werden. Dabei sind in der Regel kurzfristig (maximal innerhalb von 2 bis 3 Tagen) weniger als 1.000 Kopien zu erstellen und auszuliefern.

Der Druck großer Auflagen von Broschüren und anderen Materialien (Poster, Prospekte usw.) sowie deren Verteilung ist NICHT Bestandteil dieser Ausschreibung. Für diese Aufgaben ist das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften zuständig, das Verlagshaus der Institutionen und anderer Stellen der Europäischen Union.

Alle Broschüren der GD Umwelt sind auf dem mit dem Umweltzeichen der EU für Grafikpapier ausgezeichneten Recyclingpapier „Cyclus Print“ zu drucken. Die für den Druckprozess verwendeten Druckfarben sollten pflanzen- oder wasserbasiert sein.

2.7 Verbreitung

Zur Sicherstellung einer Versendung unserer Kommunikationsprodukte und Werbekommunikationsinstrumente (Broschüren, Prospekte, Poster, Postkarten, Newsletter, Einladungen zu Veranstaltungen, Online-Dateien, Websites usw.) an die korrekten Zielgruppen haben wir eine aktive Verbreitungspolitik entwickelt. Rund 75 Verteilerlisten mit insgesamt 9.000 Adressen wurden angelegt. Zusätzlich zu diesen Verteilerlisten verwalten wir auch 15.000 spontane Abonnements für den Newsletter „Umwelt für Europäer“.

Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die folgenden Aufgaben zu übernehmen:

• Erstellung neuer Verteilerlisten durch Recherche relevanter Zieladressen zu wichtigen Themen der GD Umwelt

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• Aktualisierung vorhandener Adressen aus den Verteilerlisten in regelmäßigen Abständen

Nach ihrer Sammlung, Verschlüsselung und Speicherung werden die neuen und/oder aktualisierten Adressen in die Verbreitungsdatenbank des Amts für Veröffentlichungen aufgenommen, die sowohl der Verwaltung von Adresslisten als auch der Verbreitung von Veröffentlichungen dient. Die Adressformate müssen daher den Anforderungen der Datenbank des Amts für Veröffentlichungen entsprechen:

• Neuorganisation und Aktualisierung des monatlichen Verbreitungsplans mit den Verteilerlisten und den darin enthaltenen Adressen. Dieser Verbreitungsplan wird von den Referaten der GD Umwelt und dem Verbreitungsteam des Amts für Veröffentlichungen genutzt.

• Unterstützung beim Dokumentversand, sofern das Amt für Veröffentlichungen das Aufwandsvolumen nicht bewältigen kann

• Unterstützung beim E-Mail-Versand von Ankündigungen

2.8 Bewertung

Um die Qualität der Kommunikationsmaßnahmen der GD Umwelt zu verbessern, ist es erforderlich, die Reichweite und Wirkung unserer Kommunikationsmittel (etwa Druckprodukte, Kampagnen oder Veranstaltungen) zu analysieren.

Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, Umfragen und Beurteilungen zu entwickeln, anhand derer Folgendes bewertet und eingeschätzt werden kann:

• Wahrnehmung unserer Veröffentlichungen oder Newsletter bei den Lesern (beispielsweise des Newsletters „Umwelt für Europäer“)

• Nutzen und Erfolg von Kampagnen oder Veranstaltungen (beispielsweise die jährlich stattfindende „Grüne Woche“)

• Nutzen und Erfolg von Websites

Zu dieser Aufgabenkategorie gehört:

• Definition von Methoden zur quantitativen und qualitativen Bewertung, einschließlich Musterdefinitionen

• Durchführung von Umfragen/Interviews, einschließlich Entwurf von Fragebögen, Layout, Sammlung und Verarbeitung von Daten

• Analyse und Präsentation der Ergebnisse, einschließlich Vergleich mit früheren Umfragen (sofern vorhanden), gegebenenfalls mithilfe statistischer Werkzeuge, Entwurf von Berichten mit Diagrammen und Kurzzusammenfassung

Die Auflistungen sind nicht vollständig.

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LOS 3: WERBEARTIKEL UND TEILNEHMER-KITS

Vom Auftragnehmer auszuführende Aufgaben:

• Bereitstellung von angepasstem, umweltfreundlichem Werbematerial in zwei Kategorien (Standard und Premium), zum Beispiel Kugelschreiber, Bleistifte, USB-Sticks, Haftnotizzettel, T-Shirts, Kalender, Mauspads usw. Diese Liste ist nicht vollständig.

• Besorgung und Zusammenstellung von umweltfreundlichen Teilnehmer-Kits in zwei unterschiedlichen Qualitätskategorien (Standard und Premium). Jedes Kit muss mindestens aus einem Notizblock und einem Bleistift bestehen. Möglicherweise müssen auch bestimmte, von der GD Umwelt in elektronischem Format bereitgestellte Dokumentationsunterlagen (etwa Teilnehmer- und Rednerlisten, Agenda, Präsentationen – diese Liste ist nicht vollständig) ausgedruckt und dem Kit beigelegt werden.

• Lieferung von Kits und/oder Werbematerial an den Veranstaltungsort bzw. Versendung an die von der GD Umwelt bereitgestellten Verteilerlisten. Der Auftragnehmer kann verpflichtet werden, das hergestellte Material bis zu 3 Monate vor der Verbreitung auf Lager zu haben.

Hinweis Auf jedem Artikel muss das Logo der Europäischen Union oder ein anderes Logo in unterschiedlichen Farben oder einer einzelnen Farbe und/oder der Titel der Veranstaltung und/oder eine Website-Adresse abgedruckt werden können.

Das gesamte Material sollte aus umweltfreundlichen Quellen stammen. Wann immer möglich, sind Recyclingpapier, pflanzliche Druckfarbe usw. zu verwenden.

4. ERFORDERLICHE ERFAHRUNG DES AUFTRAGNEHMERS Bieter sollten in ihrem Angebot einen Nachweis dafür erbringen, dass sie sowohl über die technischen und organisatorischen Kapazitäten als auch über die nötige Erfahrung zur Erbringung der Vertragsleistungen verfügen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind:

4.1 Logistik und Management

• Informationen und Nachweise dafür, dass der Bieter über die logistischen und verwaltungstechnischen Kapazitäten (z. B. die erforderlichen Ressourcen, Materialien, technischen Geräte usw.) verfügt, um die Erbringung der Vertragsleistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, in einer der geeigneten Darstellung der Kommission angemessenen Qualität sicherzustellen.

• Angabe des Prozentsatzes des Gesamtvertragswerts, den der Bieter an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt

• Der Bieter muss sich hinsichtlich Lieferterminen ausreichend flexibel zeigen.

4.2 Qualifikation und Erfahrung

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• Bieter müssen in optimaler Weise zeigen, dass sie über die technische Erfahrung und das nötige Know-how verfügen, um die Vertragsleistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, in einer der geeigneten Darstellung der Kommission angemessenen Qualität zu erbringen. Sollen diese Arbeiten zu Teilen von Mitgliedern einer Gruppe oder eines Konsortiums durchgeführt werden, muss der Bieter die Funktion und den Beitrag jedes einzelnen Mitglieds präzise angeben.

• Bieter haben eine Liste ihrer wichtigsten Kunden aus den vergangenen 3 (drei) Jahren in Bereichen vorzulegen, die für die in dieser Ausschreibung dargelegten Leistungen von Belang sind. Dabei sind jeweils Angaben zu Art der Dienstleistung, Umfang, Termin und Empfänger (staatlicher oder privater Kunde) zu machen.

• Die Person, die vom Bieter als Koordinator für die Erbringung von Leistungen zu einem Los benannt wird, muss mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:

- mindestens 4 (vier) Jahre nachweisliche vorherige Erfahrung in den für das Los relevanten Bereichen und mindestens 1 (ein) Jahr vorherige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission

- ausreichende Englisch- oder Französischkenntnisse, damit die Aufgaben in einer dieser Sprachen durchgeführt werden können

Sofern erforderlich, können zusätzliche Anforderungen hinsichtlich technischer und organisatorischer Kapazitäten sowie hinsichtlich weiterer Erfahrungen, die der Auftragnehmer zur Durchführung der Aufgaben für die einzelnen Lose benötigt, in Teil 1 unter Punkt 3.1. AUFGABENBESCHREIBUNG NACH LOS aufgeführt werden. 5. LEISTUNGEN

Die Details der zu erbringenden Leistungen werden jeweils im Rahmen des speziellen Einzelabrufs zum Rahmenvertrag durch die Kommission vereinbart. Die Art der zu erbringenden Leistungen kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Berichte in klarem, korrektem Englisch abzufassen sind. Berichte sind präzise und auf die wichtigsten Aussagen beschränkt zu halten. Lange Sätze, redundante Textabschnitte und Wiederholungen sind zu vermeiden. Layout und Format der Berichte sollten der einfachen Informationsaufnahme dienlich sein. 6. DAUER DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG Die allgemeinen Bedingungen zur Erteilung von Aufträgen sind im Rahmenvertrag geregelt. Die Kommission geht mit der Unterzeichnung des Vertrags keinerlei Verpflichtungen zur Erteilung eines Auftrags ein. Der Vertrag hindert die Kommission nicht daran, Aufgaben in den oben ausgeführten Bereichen an andere Auftragnehmer zu vergeben oder von eigenen Mitarbeitern durchführen zu lassen.

Als vorläufiger Vertragsbeginn ist Juli 2009 vorgesehen.

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Der Rahmenvertrag läuft für eine Dauer von 12 (zwölf) Monaten und wird automatisch bis zu dreimal zu denselben Bedingungen verlängert, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird und diese Mitteilung bei der anderen Partei 2 (zwei) Monate vor Vertragsablauf eingeht. Die Kommission ist berechtigt, den Rahmenvertrag jederzeit zu annullieren. 7. KONTINUITÄT DER DIENSTLEISTUNGEN Der Auftragnehmer muss während der gesamten Vertragslaufzeit im Sinne einer ordnungsgemäßen, hochwertigen Ausführung der Aufträge eine kontinuierliche Leistung sicherstellen. Für Aufgaben, bei denen nur schwer Ersatz gefunden werden kann, etwa bei der Projektkoordination, hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass kein Personalwechsel vorgenommen wird, es sei denn, es ergeben sich Umstände, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. Sollte der Koordinator für die Erbringung von Dienstleistungen für die Europäische Kommission gewechselt werden müssen, ist der neue Kandidat vor Benennung (anhand seines Lebenslaufs) von der Europäischen Kommission zu genehmigen. Unter keinen Umständen kann der Auftragnehmer sich auf einen Personalwechsel berufen, um die Nichterfüllung einer seiner Vertragspflichten zu rechtfertigen, insbesondere im Hinblick auf gesetzte Fristen und die Qualität der Arbeit. 8. ORT DER LEISTUNGSERBRINGUNG Ausführungsort sind die Geschäftsräume des Auftragnehmers oder jeder andere im Angebot genannte Ort, mit Ausnahme der Räumlichkeiten der Kommission.

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TEIL 2: VERWALTUNGSANGABEN

1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE EINREICHUNG EINES ANGEBOTS

• Mit der Einreichung eines Angebots erkennt der Bieter alle Vertragsbedingungen der vorliegenden Leistungsbeschreibung (einschließlich der Anlagen) an und verzichtet auf sämtliche sonstigen Geschäftsbedingungen.

• Durch die Einreichung eines Angebots ist der Auftragnehmer während der Ausführung des Auftrags an sein Angebot gebunden.

• Angebotsänderungen werden nur akzeptiert, wenn sie der Kommission vor Ablauf der Angebotsfrist zugehen.

• Ausgaben, die bei der Erstellung und Einreichung der Angebote anfallen, können nicht erstattet werden.

• Es werden keinerlei Auskünfte zum Stand der Angebotsbewertung erteilt.

• Sobald die Kommission das Angebot annimmt, geht es in ihr Eigentum über und wird von ihr vertraulich behandelt.

• Für diese Ausschreibung gilt das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften bzw. gegebenenfalls das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963.

2. KEINE PFLICHT ZUR AUFTRAGSVERGABE

Die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen oder die Einladung zur Teilnahme an der Ausschreibung verpflichtet die Kommission nicht zur Auftragsvergabe.

Nicht berücksichtigte Bieter haben gegenüber der Kommission keine Entschädigungsansprüche. Dies gilt auch dann, wenn die Kommission auf die Auftragsvergabe verzichtet.

Die Europäische Kommission kann bis zur Unterzeichnung des Rahmenvertrags das Vergabeverfahren annullieren, ohne dass die Bieter einen Anspruch auf eine Entschädigung geltend machen können.

3. GEMEINSAME ANGEBOTE

Bei Gelegenheitsgesellschaften oder Dienstleistungsgemeinschaften werden drei Fälle unterschieden:

I. Das Angebot wird von einer Gelegenheitsgesellschaft eingereicht, die bereits förmlich als eigene juristische Person gegründet wurde und ihre Satzung vorlegen sowie die Verfahrensweise und die fachliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, die sich aus den Beiträgen der einzelnen Mitglieder ergibt, dokumentieren kann. Die

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Gelegenheitsgesellschaft übernimmt die fachliche und finanzielle Verantwortung für den Vertrag und legt die gegebenenfalls verlangte Bankbürgschaft vor.

II. Das Angebot wird von Unternehmen eingereicht, die noch keine Gelegenheitsgesellschaft als eigene juristische Person gegründet haben, bei Annahme ihres gemeinsamen Angebots jedoch eine Gelegenheitsgesellschaft im Sinne von Absatz I gründen wollen. In diesem Fall muss der Bieter Unterlagen über die Rechtsform, die geplante Satzung und Verfahrensweise der Gelegenheitsgesellschaft sowie die geplanten fachlichen und finanziellen Beiträge, Absichtserklärungen und etwaige Bürgschaften vorlegen.

III. Das Angebot wird von Unternehmen eingereicht, die keine Gelegenheitsgesellschaft förmlich als eigene juristische Person gründen wollen und eine Bietergemeinschaft bilden. In diesem Fall wird das Angebot nach dem Verfahren der Unterauftragsvergabe (siehe Nummer 4) eingereicht, wobei eines der Unternehmen die alleinige Verantwortung für das Angebot übernimmt. Dieses Unternehmen unterzeichnet den Vertrag in seinem Namen. Die übrigen Unternehmen gelten als seine Unterauftragnehmer.

Bei gemeinsamen Angeboten, die den Fällen der Absätze I und II zuzuordnen sind, sind die in

Teil 2 Nummer 6.2 – Verwaltungsangaben

Teil 3 Nummer 1 – Angaben zur Bewertung der Ausschlusskriterien – und

Teil 3 Nummer 2 – Angaben zur Bewertung der Auswahlkriterien

verlangten Angaben für alle am Angebot beteiligten Bieter zu liefern.

Bei gemeinsamen Angeboten im Sinne von Absatz III gelten die Bedingungen der Nummer 4. 4. UNTERAUFTRAGNEHMER

Unteraufträge dürfen unter folgenden Bedingungen vergeben werden:

• Die Haftung für den Unterauftragnehmer trägt allein der Hauptauftragnehmer. Die Bieter müssen in ihren Angeboten den Vertragswert nennen, den sie gegebenenfalls an Dritte zu vergeben beabsichtigen, und die Identität und Verfügbarkeit der gewählten Unterauftragnehmer angeben. Der Auftragnehmer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Kommission keine Unteraufträge an Dritte vergeben, die nicht im Angebot als potenzielle Unterauftragnehmer genannt wurden.

• Der Auftragnehmer darf den Vertrag nicht de facto von einem Dritten ausführen lassen.

• Die Zustimmung der Kommission zur Vergabe von Unteraufträgen entbindet den Auftragnehmer nicht von seinen vertraglichen Pflichten ihr gegenüber.

• Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass die Unterauftragsvergabe nicht die Rechte und Garantien berührt, die der Kommission aus dem Vertrag zustehen.

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Übersteigt die geplante Unterauftragsvergabe 30 % des gesamten Auftragswertes, so ist im Angebot nachzuweisen, dass die Unterauftragnehmer in der Lage sind, die ihnen anvertrauten Aufgaben auszuführen. Dieser Nachweis entspricht jenem, den auch der Auftragnehmer gemäß Teil 3 Nummer 2 erbringen muss. Übersteigt die geplante Unterauftragsvergabe 50 % des gesamten Auftragswerts, so müssen (analog zur Anforderung an potenzielle Auftragnehmer) auch Unterauftragnehmer nachweisen, wenn sie hierzu aufgefordert werden, dass keines der in Teil 3 Nummer 1 genannten Ausschlusskriterien auf sie zutrifft. Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass die Kommission bei einer geplanten Unterauftragsvergabe von weniger als 30 % des Auftragswertes davon ausgeht, dass der potenzielle Auftragnehmer über die nötigen Ressourcen verfügt, um die vertragsmäßigen Aufgaben durchzuführen, und dass sie dies im Hinblick auf die vorgeschlagene Organisation des Teams als potenziell positiven Faktor betrachtet. Dieser Punkt wird deshalb bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums „Projektleitung und Verfügbarkeit“ berücksichtigt. Die vorgeschlagenen Unterauftragnehmer gelten bei Zuschlag des Auftrags automatisch als von der Kommission akzeptiert. 5. ZAHLUNGEN

• Für jede Leistungsanforderung gemäß Rahmenvertrag gilt - Bei einem Auftragswert bis zu 60.000 EUR wird eine einmaligen Zahlung geleistet: nach vollständiger Erbringung der Leistung wird der hierfür vereinbarte Preis in einem Betrag gezahlt. - Bei einem Auftragswert über 60.000 EUR erfolgen 2 Zahlungen: eine Vorauszahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Preises und die Zahlung des Restbetrags nach vollständiger Erbringung der Leistung.

• Die Abschlusszahlung erfolgt nach Genehmigung durch die Kommission:

- des Abschlussberichts (wenn ein solcher gemäß des spezifischen Einzelvertrags vereinbart wurde)

- der entsprechenden Rechnungen

- gegebenenfalls der Ausgabenerklärung mit Belegen für die erstattungsfähigen Ausgaben

Die Kommission behält sich das Recht vor, gegebenenfalls die Vorauszahlung zu streichen oder eine Bankbürgschaft zu verlangen.

Gemäß den Artikeln 3 und 4 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften ist die Kommission hinsichtlich ihrer vertraglichen Zahlungen von allen Steuern und Abgaben einschließlich der Mehrwertsteuer befreit.

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6. INHALT DER ANGEBOTE

Alle Angebote müssen aus drei Teilen bestehen: 6.1. Preisangebot

6.1.1. Allgemeine Bestimmungen

• Die Preise sind in Euro anzugeben, auch bei Angeboten aus Ländern, die nicht zur Eurozone gehören. Bei Angeboten aus diesen Ländern ist eine Preisanpassung wegen Wechselkursschwankungen nicht möglich. Den Wechselkurs legt der Bieter fest, und etwaige Wechselkursänderungen gehen zu seinen Lasten oder Gunsten.

• Der Preis gilt während des ersten Jahres der Vertragserfüllung als unveränderlicher Festpreis. Ab Beginn des zweiten Vertragsjahres können 80 % des jeweiligen Preises entsprechend den Bestimmungen in Artikel I.3 des Vertragsentwurfs je nach Entwicklung des Europäischen Verbraucherpreisindexes (EVPI) nach oben oder nach unten korrigiert werden.

• Der Preis ist ohne Steuern und sonstige Abgaben, insbesondere ohne Mehrwertsteuer anzugeben, da die Gemeinschaften gemäß den Artikeln 3 und 4 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 (ABl. L 152 vom 13. Juli 1967) hiervon befreit sind. Die Mitgliedstaaten nehmen aufgrund von Belegen nachträgliche Erstattungen an die Kommission vor oder gewähren ihr unmittelbare Befreiungen. Bei Ländern, deren einzelstaatliches Recht eine Befreiung in Form von Rückerstattungen vorsieht, ist die Mehrwertsteuer getrennt aufzuführen. Im Zweifelsfall hat der Bieter mit den Behörden seines Staates zu klären, in welcher Form den Europäischen Gemeinschaften die Mehrwertsteuer-Befreiung gewährt wird.

• Bieter müssen die in Anlage 2 vorgesehenen Vordrucke verwenden:

- für Los 1 den Vordruck in Anlage 2A

- für Los 2 den Vordruck in Anlage 2B

- für Los 3 den Vordruck in Anlage 2C

Die Tabellen „Spezielle Preisliste“ und „Kostenvoranschlag für ein Szenario“ können verlängert, dürfen ansonsten aber nicht verändert werden. Reproduziert der Bieter die Preisliste mit Textverarbeitung, so muss er dafür sorgen, dass alle Felder aus der ursprünglichen Liste bei der Wiedergabe übernommen werden. Unvollständige Antworten oder Änderungen der ursprünglichen Tabelle können zum Ausschluss des Angebots führen.

• Alle von den Bietern aufgeführten Kosten sind Bestandteil des Rahmenvertrages und werden für die Berechnung der Beträge aller etwaigen Einzelvereinbarungen verwendet.

• Das Angebot muss ab dem Einreichungsschluss 9 (neun) Monate gültig sein.

• Das Preisangebot muss vollständig ausgefüllt und von einem Zeichnungsberechtigten unterzeichnet sein, der berechtigt ist, finanziell bindende Erklärungen abzugeben. Alle unvollständigen Angebote werden vom Bewertungsverfahren ausgeschlossen

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• Bitte beachten: Scheint ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig zu sein, so hat die Kommission das Recht, schriftlich Aufklärung über von ihr ausgewählte Einzelposten des Angebots zu verlangen, diese Einzelposten zu prüfen und ein entsprechendes Angebot abzulehnen, wenn eine zufriedenstellende Erklärung des Bieters unterbleibt (Artikel 139 der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung).

6.1.2. Preislisten

• Der Bieter gibt die Preise je Einheit für die in dieser Ausschreibung geforderten Leistungen in speziellen Preislisten an (siehe Anhang 2 „Einheitspreise/Spezielle Preislisten“ Beispiel 1).

• Angegeben werden Pauschalpreise, die alle direkten und indirekten Kosten und Ausgaben des Auftragnehmers für die ihm übertragenen Leistungen einschließen.

• Anzugeben sind alle Honorare und direkten Kosten sowie ein geschätzter Pauschalbetrag für die Aufwendungen unter Buchstabe b). Erstattungsfähige Ausgaben nach Buchstabe c) sind getrennt anzugeben.

(a) Honorare und direkte Kosten Der Bieter gibt die Einheitspreise in den Preislisten (Anlage 2 „Einheitspreise/Spezielle Preislisten“) für alle in den Szenarien beschriebenen Posten (Anhang 2 „Szenarien“) an. Wenn er den Zuschlag erhält, ist er verpflichtet, diese Preise für jeden Einzelauftrag einzuhalten.

Die in den Anhängen 2A, 2B und 2C aufgeführten Preislisten sind nicht erschöpfend; die Kommission kann den Auftragnehmer auffordern, ähnliche oder ergänzende Dienstleistungen zu erbringen, um die in Teil 1 Nummer 3.1. „Aufgabenbeschreibung nach Losen“ aufgeführten Tätigkeiten durchzuführen.

Management- und andere Verwaltungsausgaben müssen in den Einzelpreisen enthalten sein und können nicht gesondert in Rechnung gestellt werden.

(b) Folgende Ausgaben werden als Pauschalbeträge erstattet:

- Reise- und Aufenthaltskosten;

- Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Fotografien oder anderen Illustrationen (Urheberrechte);

- Webdomänen und Hostingleistungen, auch von Dritten.

(c) Erstattungsfähige Ausgaben:

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- Kosten für den Versand und/oder die Aufbewahrung von Ausrüstung oder separat aufgegebenem Gepäck in unmittelbarem Zusammenhang mit den von der Kommission angeforderten Leistungen;

- Anmieten von Räumlichkeiten.

• Der Bieter kann eine Rückstellung von maximal 5 % der in Betracht kommenden Direktkosten für unvorhergesehene Ereignisse im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen vornehmen. Die Verwendung dieser Reserve erfordert eine vorherige Genehmigung der Kommission und die Vorlage entsprechender Belege (Rechnungen) zusammen mit dem Zahlungsantrag. Hinweis: die Rückstellungsmöglichkeit existiert nur für Los 1.

• Ist eine zur Erbringung der Leistung eines Szenarios notwendige Ressource nicht in der speziellen Preisliste der Kommission aufgeführt, sollte der Bieter die Liste entsprechend ergänzen. Dabei sind der Einheitspreis und die betreffende Einheit deutlich anzugeben (zum Beispiel EUR/km, EUR/m2, EUR/Manntag usw.).

6.1.3. Kostenvoranschlag für ein Szenario

• Auf der Grundlage der speziellen Preislisten erstellt der Bieter einen Kostenvoranschlag für jedes mögliche Szenario des betreffenden Loses (siehe Anlage 2, ‚Szenarien’, Beispiel 2). Die für die verschiedenen Szenarien pro Los eingegangenen Kostenvoranschläge erlauben es der Kommission, die Preise der Angebote zu vergleichen. Für Einzelheiten der Berechnung siehe Teil 3 Nummer 5 „Preise je Los“.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass diese Angebote der Kommission Aufschluss darüber geben, ob die Bieter die Leistungsbeschreibung richtig ausgelegt haben. Daher ist zu beachten, dass (z. B.) die in den Angeboten gemachten Angaben zu Personal und Personalkategorien ebenfalls für die Bewertung des technischen Werts der Angebote herangezogen werden.

6.2. Verwaltungsangaben

• Ein Verwaltungsformblatt mit Angaben zum vollständigen Namen des Unternehmens bzw. der Einrichtung, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner, Zeichnungsberechtigter, Telefon- und Faxnummer sowie Bankverbindung. Das Formblatt muss vom Zeichnungsberechtigten des Unternehmens bzw. der Einrichtung und von der Bank datiert, unterzeichnet und abgestempelt sein (siehe Anlage 1).

• Das Formblatt „Rechtsträger“ (siehe Anlage 3) und die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister (Nachweise) des Landes der Niederlassung.

• Treten natürliche Personen als Bieter auf, müssen sie ihren Selbstständigenstatus nachweisen. Sie haben zu diesem Zweck Belege über den Abschluss einer Sozialversicherung beizubringen und ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen.

• Eine Erklärung des Bewerbers zu den Ausschlusskriterien, aus der hervorgeht, dass keiner der in den Artikeln 93 und 94 der Haushaltsordnung der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 390 vom 30.12.2006) genannten Ausschlussgründe auf ihn zutrifft (siehe Anlage 4).

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• Unterlagen zu den Auswahlkriterien (siehe Teil 3 Nummer 2.1. „Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“).

• Bildungsabschlüsse und Bescheinigungen über die Qualifikation des Dienstleistungserbringers, der Führungskräfte des Unternehmens und insbesondere der für die Dienstleistungen verantwortlichen Personen (für Lebensläufe sind die EU-Standardformulare zu verwenden, die unter folgender Adresse abrufbar sind: http://europass.cedefop.europa.eu/europass/home/vernav/Europasss+Documents/Europass+CV/navigate.action sowie ein zusammenfassender Überblick über die Lebensläufe in einer Excel-Tabelle).

• Bei Angeboten von Gelegenheitsgesellschaften oder Dienstleistungsgemeinschaften: Angaben zu Aufgaben, Qualifikation und Erfahrung jedes einzelnen Mitglieds (siehe auch Teil 3 Nummer 1, 2 und 3 – Ausschluss-, Auswahl- und Zuschlagskriterien).

6.3. Technisches Angebot

• Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass dieser Teil für die Bewertung der Angebote und die Zuschlagserteilung ausschlaggebend sein wird. Auf die Erfüllung der in Teil 3 Nummer 3 dargestellten Zuschlagskriterien ist daher größte Sorgfalt zu verwenden.

• Das technische Angebot muss alle in der technischen Beschreibung (Nummer 5) festgelegten Punkte berücksichtigen und (beispielsweise) Modelle, Beispiele und Lösungen für die dort genannten Probleme enthalten.

• Das Angebot muss detailliert genug sein, um eine ordnungsgemäße Bewertung des Angebots auf der Grundlage der in Teil 3 Nummer 3 festgelegten Zuschlagskriterien zu ermöglichen. Mit anderen Worten: Es soll zeigen, wie gut das Angebot den Zuschlagskriterien entspricht.

7. FORM DES ANGEBOTS

• Das Angebot muss in einem Original und vier Kopien vorgelegt werden, in DIN A4-Format. Die Seiten sind zu nummerieren.

• Das Dossier ist umweltfreundlich zu gestalten (z.B. Recyclingpapier, auf beiden Seiten bedruckt usw.).

• Um berücksichtigt zu werden, muss das Angebot von dem/den bevollmächtigten Vertretern(n) des Bieters unterschrieben sein.

• Alle von der Kommission verlangten Unterlagen müssen beiliegen; anderenfalls kann der Bieter von der Ausschreibung ausgeschlossen werden.

• Angebote sind gemäß den Bestimmungen der Aufforderung zur Einreichung von Angeboten und innerhalb der dort genannten Frist einzureichen. Hinweis: Angebotsänderungen werden nur akzeptiert, wenn sie vor Ablauf der Einreichungsfrist eingehen.

• Es dürfen keine selbstklebenden Umschläge verwendet werden, die ohne Hinterlassung von Spuren geöffnet und wieder verschlossen werden können.

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TEIL 3: BEWERTUNG UND AUFTRAGSVERGABE

Die Bewertung erfolgt anhand des Angebots des Bieters. Sämtliche Informationen werden auf der Grundlage der in dieser Leistungsbeschreibung genannten Kriterien geprüft. Das Vergabeverfahren, in dem nur zulässige Angebote berücksichtigt werden, wird in drei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe wird geprüft, ob der Bieter vom Vergabeverfahren auszuschließen ist. Auf der zweiten Stufe wird die (finanzielle und fachliche) Fähigkeit des Bieters, den Auftrag auszuführen, geprüft, und auf der dritten Stufe wird anhand der Zuschlagskriterien die Qualität der Angebote geprüft. Bei gemeinsamen Angeboten gelten die Ausschluss-, Auswahl- und Zuschlagskriterien für alle Mitglieder der Gelegenheitsgesellschaft. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer. Aus dem Angebot müssen die Namen der Unterauftragnehmer, ihre Bereitschaft zur Ausführung der Arbeiten und damit verbunden ihr Einverständnis mit den in Teil 2 Nummer 1 genannten Bedingungen hervorgehen. Der Bieter hat die Unterauftragnehmer darüber zu unterrichten, dass Artikel II.17 des Mustervertrags auf sie Anwendung findet. Nach Unterzeichnung des Vertrags unterliegt die Vergabe von Unteraufträgen den Bestimmungen von Artikel II.13 des vorgenannten Vertrags.

1. AUSSCHLUSSKRITERIEN

Der Bieter erklärt eidesstattlich, dass er sich nicht in einer der in Artikel 93 und Artikel 94 Buchstabe a der Haushaltsordnung vorgesehenen Situationen befindet. Zu diesem Zweck muss der Bieter oder sein Vertreter das Formblatt in Anlage 4 ausfüllen und unterzeichnen. Damit erklärt er sich einverstanden, der Kommission auf deren Aufforderung die Bescheinigungen oder Unterlagen beizubringen, die belegen, dass die unter den nachstehenden Buchstaben a, b, d und e genannten Sachverhalte auf ihn nicht zutreffen.

Dabei handelt es sich um folgende Artikel:

Artikel 93: 1. Von der Teilnahme an Ausschreibungen ausgeschlossen werden Bewerber oder Bieter,

a) die sich im Konkursverfahren, in Liquidation oder im gerichtlichen Vergleichsverfahren befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage befinden;

b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, welche ihre berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen;

c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, welche vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde;

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d) die ihrer Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern oder sonstigen Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes ihrer Niederlassung, des Landes des öffentlichen Auftraggebers oder des Landes der Auftragserfüllung nicht nachgekommen sind;

e) die rechtskräftig wegen Betrug, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder einer anderen gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaften gerichteten Handlung verurteilt worden sind;

f) die gegenwärtig von einer verwaltungsrechtlichen Sanktion nach Artikel 96 Absatz 1 betroffen sind.

Artikel 94

Von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden Bewerber oder Bieter, die im Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für diesen Auftrag

a) sich in einem Interessenkonflikt befinden,

b) im Zuge der Mitteilung der vom öffentlichen Auftraggeber für die Teilnahme am Vergabeverfahren verlangten Auskünfte falsche Erklärungen abgegeben haben oder die verlangten Auskünfte nicht erteilt haben;

c) eines der in Artikel 93 Absatz 1 genannten Kriterien für den Ausschluss von der Teilnahme an dem betreffenden Vergabeverfahren erfüllen.

2. AUSWAHLKRITERIEN

Nur Angebote, die alle Auswahlkriterien erfüllen, werden auch auf die Zuschlagskriterien hin überprüft. Die Auswahlkriterien sind im Folgenden aufgeführt. 2.1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die nachgewiesen werden kann durch Vorlage

einer vereinfachten Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ausschließlich unter Zugrundelegung des in der Anlage 5 beiliegenden Musters.

Kann der Bieter das vorstehend genannte Formular nicht ausfüllen, wird eine der nachstehenden Alternativen anerkannt:

a. Jahresabschlüsse der beiden vorangegangenen Geschäftsjahre oder

b. Erklärung über den Umsatz, der in den vorangegangenen drei Geschäftsjahren in dem ausschreibungsrelevanten Geschäftsbereich erzielt wurde

oder c. andere Nachweise, wenn der Bewerber oder Bieter die vorstehenden Nachweise aus

triftigen Gründen nicht beibringen kann.

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2.2. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Erfahrung, belegt durch Studienabschlüsse und Bescheinigungen über die berufliche Qualifikation des Dienstleisters bzw. Auftragnehmers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistungen bzw. Arbeiten verantwortlichen Person(en). Lebensläufe sind beizufügen. Vorzulegen ist ferner eine Liste der in den letzten 3 Jahren gesammelten einschlägigen Erfahrungen mit Angabe von Auftragswert, Datum, Leistungsempfänger, öffentlich oder privat; bei öffentlichen Auftraggebern sind von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigungen vorzulegen. Klare Angabe des Auftragsanteils, den der Leistungserbringer möglicherweise an Dritte weiterzuvergeben beabsichtigt.

2.3. Befugnis zur Auftragsdurchführung Der Bieter muss den Nachweis erbringen, dass er nach geltendem nationalen Recht zur Erbringung der Auftragsleistung befugt ist, z. B. durch den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister, eine eidesstattliche Erklärung oder eine Bescheinigung, die Mitgliedschaft in einer einschlägigen Organisation, eine ausdrückliche Genehmigung oder den Eintrag in das Umsatzsteuerregister.

2.4. Marktzugang Der Bieter muss angeben, in welchem Staat sein Firmen- bzw. Wohnsitz liegt, und die nach einzelstaatlichem Recht üblichen Nachweise hierfür erbringen.

3. ZUSCHLAGSKRITERIEN

Bei der Beurteilung der fachlichen Qualität des Angebots werden die nachstehenden Kriterien zugrundegelegt. Angesichts der besonders hohen Umweltanforderung bei Veranstaltungen/Ausstellungen, Werbe- und anderem Material wird dem Zuschlagskriterium 5 für die Lose 1 und 3 mehr Bedeutung beigemessen als für Los 2. 3.1 Zuschlagskriterien für Los 1 und Los 3

Zuschlagskriterium 1 Verständnis (Höchstpunktzahl: 5)

Anhand dieses Kriteriums wird beurteilt, ob der Bieter alle relevanten Aspekte sowie die Art der zu leistenden Arbeiten erfasst hat und alle Elemente berücksichtigt wurden, um den

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Zielen der Kommission bei Erbringen der gewünschten Dienste oder Lieferung der verlangten Produkte zu entsprechen. Zuschlagskriterium 2 Projektleitung und Verfügbarkeit (Höchstpunktzahl: 25)

Dieses Kriterium bezieht sich auf die Qualität der Projektplanung, die Zusammenstellung des Teams im Hinblick auf das Management eines Projekts dieser Art und die Verfügbarkeit der Ressourcen zur Erfüllung der vertraglichen Aufgaben. Hierzu gehören:

• Beschreibung der Zusammensetzung und Organisation des vorgeschlagenen Teams im Hinblick auf ein Maximum an Kosteneffizienz, Geschwindigkeit und Qualität der gewünschten Dienstleistung

• Beschreibung, mit welcher Vorgehensweise der Bieter einen effektiven Beitrag der Mitarbeiter insgesamt sicherstellen und mit welchen Mechanismen er die Qualität der von Unterauftragnehmern erbrachten Leistungen kontrollieren will.

Zuschlagskriterium 3 Kreativität (Höchstpunktzahl: 25)

Anhand dieses Kriteriums werden die Originalität der Ideen und der kreative Ansatz der angebotenen Leistung beurteilt. Zuschlagskriterium 4 Methodik (Höchstpunktzahl: 30)

Beurteilung der Kapazität, die dem Angebot inhärenten Fragen realistisch und gut strukturiert zu lösen, sowie der Eignung und Stärken des Angebots im Hinblick auf die Anforderungen an den fachlichen Inhalt, die Vollständigkeit und die angebotenen Leistungen. Bewertet wird auch, inwieweit die vorgeschlagene Methodik und die für die einzelnen Szenarien veranschlagten Ressourcen erkennen lassen, dass die spezifischen Aufgaben effizient bewältigt und die verlangten Produkte vertragsgerecht geliefert werden. Zuschlagskriterium 5 Umwelteignung (Höchstpunktzahl: 15 Punkte)

Es wird bewertet, inwieweit in jeder Phase des Lebenszyklus der Dienstleistung/des Produkts, vom Entwurf bis zur Wiederverwertung/ Entsorgung des Abfalls, Umweltkriterien im Interesse eines „grünen“ (ökologischen) Lebenszyklus Beachtung finden. Berücksichtigt wird z.B. die Verwendung harmloser/ökologischer Substanzen und Materialien, jede Form von Wiederverwendung und Recycling, Mülltrennung, umweltschonende Beförderung von Mitarbeitern und Material usw. oder auch innovative Projektmanagementmethoden, die den Transportbedarf usw. deutlich senken.

Hierzu sind unabhängige Nachweise zu erbringen, etwa ISO-14000-Zertifizierungen, EMAS-Bescheinigungen, Angabe der Energieeffizienz von Geräten, Stromrechnungen usw. Diese Liste ist nicht erschöpfend.

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3.2 Zuschlagskriterien für Los 2

Zuschlagskriterium 1 Verständnis (Höchstpunktzahl: 10)

Anhand dieses Kriteriums wird beurteilt, ob der Bieter alle relevanten Aspekte sowie die Art der zu leistenden Arbeiten erfasst hat und alle Elemente berücksichtigt wurden, um den Zielen der Kommission bei Erbringen der gewünschten Dienste oder Lieferung der verlangten Produkte zu entsprechen. Zuschlagskriterium 2 Projektleitung und Verfügbarkeit (Höchstpunktzahl: 25)

Dieses Kriterium bezieht sich auf die Qualität der Projektplanung, die Zusammenstellung des Teams im Hinblick auf das Management eines Projekts dieser Art und die Verfügbarkeit der Ressourcen zur Erfüllung der vertraglichen Aufgaben. Hierzu gehören:

• Beschreibung der Zusammensetzung und Organisation des vorgeschlagenen Teams im Hinblick auf ein Maximum an Kosteneffizienz, Geschwindigkeit und Qualität der gewünschten Dienstleistung

• Beschreibung, mit welcher Vorgehensweise der Bieter einen effektiven Beitrag der Mitarbeiter insgesamt sicherstellen und mit welchen Mechanismen er die Qualität der von Unterauftragnehmern erbrachten Leistungen kontrollieren will.

Zuschlagskriterium 3 Kreativität (Höchstpunktzahl: 25)

Anhand dieses Kriteriums werden die Originalität der Ideen und der kreative Ansatz der angebotenen Leistung beurteilt. Zuschlagskriterium 4 Methodik (Höchstpunktzahl: 30)

Beurteilung der Kapazität, die dem Angebot inhärenten Fragen realistisch und gut strukturiert zu lösen, sowie der Eignung und Stärken des Angebots im Hinblick auf die Anforderungen an den technischen Inhalt, die Vollständigkeit und die angebotenen Leistungen. Bewertet wird auch, inwieweit die vorgeschlagene Methodik und die für die einzelnen Szenarien veranschlagten Ressourcen erkennen lassen, dass die spezifischen Aufgaben effizient bewältigt und die verlangten Produkte vertragsgerecht geliefert werden. Zuschlagskriterium 5 Umwelteignung (Höchstpunktzahl: 10 Punkte)

Es wird bewertet, inwieweit in jeder Phase des Lebenszyklus der Dienstleistung/des Produkts, vom Entwurf bis zur Wiederverwertung/ Entsorgung des Abfalls, Umweltkriterien im Interesse eines „grünen“ (ökologischen) Lebenszyklus Beachtung finden. Berücksichtigt wird z.B. die Verwendung harmloser/ökologischer Substanzen und Materialien, jede Form von Wiederverwendung und Recycling, Mülltrennung, umweltschonende Beförderung von Mitarbeitern und Material usw. oder auch innovative Projektmanagementmethoden, die den Transportbedarf usw. deutlich senken.

Hierzu sind unabhängige Nachweise zu erbringen, etwa ISO-14000-Zertifizierungen, EMAS-Bescheinigungen, Angabe der Energieeffizienz von Geräten, Stromrechnungen usw. Diese Liste ist nicht erschöpfend.

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4. PUNKTE

Die Zuschlagskriterien werden anhand eines Punktesystems auf der Grundlage des fachlichen Wertes des Angebots ausgewertet.

Um den Schwellenwert für die fachliche Eignung zu erreichen, muss ein Angebot mindestens 60 % der erreichbaren Punkte je Zuschlagskriterium und insgesamt mindestens 65 Punkte erzielen. Der nachstehenden Tabelle lässt sich entnehmen, welche Höchstpunktzahl je Kriterium erreicht werden kann und welche Mindestpunktzahl für die Eignungsschwelle erreicht werden muss:

Los 1 und Los 3 Los 2

Zuschlagskriterium Höchst- punktzahl

Mindest- punktzahl

für die Eignungs-schwelle

Höchst- punktzahl

Mindest- punktzahl

für die Eignungs- schwelle

1 (Verständnis) 5 3 10 6 2 (Projektleitung und Verfügbarkeit) 25 15 25 15 3 (Kreativität) 25 15 25 15 4 (Methodik) 30 18 30 18 5 (Umwelteignung) 15 9 10 6 Bieter, die in ihrem Angebot lediglich die Grundanforderungen der Leistungsbeschreibung wiedergeben, ohne ins Detail zu gehen oder einen Mehrwert zu bieten, erhalten eine sehr geringe Punktzahl. Werden wesentliche Punkte der Leistungsbeschreibung im Angebot nicht ausdrücklich behandelt, kann die Kommission für die entsprechenden Qualitätskriterien null Punkte vergeben.

Nach Prüfung der Angebote aus fachlicher Sicht prüft der Bewertungsausschuss, welches Angebot wirtschaftlich am günstigsten ist, wobei nur diejenigen Angebote berücksichtigt werden, die bei der fachlichen Bewertung eine ausreichende Punktezahl erreicht haben. Im Anschluss daran vergleicht der Bewertungsausschuss die in die engere Wahl gekommenen Angebote in finanzieller Hinsicht nach dem nachstehend beschriebenen Verfahren.

6. PREISE JE LOS

• Damit der Auftraggeber das beste Preis-Leistungs-Verhältnis berechnen kann, müssen die Bieter die Preise und Kosten für jedes Los nach den Vorgaben in Teil 2 Nummer 6.1 angeben.

• Außer den speziellen Preislisten müssen die Bieter zur Berechnung der Gesamtkosten für jedes Szenario auch die Kostenvoranschlagstabellen nach Anlage 2A, 2B oder 2C ausfüllen, nach der Beschreibung „Szenarien“ in Anlage 2. Es wird daran erinnert, dass

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- die Kosten für alle zur Erfüllung der Aufgabe nach diesem Szenario benötigten Ressourcen angegeben werden müssen,

- die Berechnung anhand der Preise in der speziellen Preisliste erfolgt, - die Tabelle ergänzt werden sollte, wenn eine zur Erfüllung der Aufgaben benötigte

Ressource nicht genannt ist (mit Angabe von Einheitspreis und Art der Einheit).

• Zur Schätzung des Gesamtpreises je Angebot und Los wird von folgender Szenario-Wahrscheinlichkeit im Verlauf des Vertragsjahres ausgegangen:

Los-Nr.

Szenario-Nr. Geschätzte Szenario-Häufigkeit

1 1.1 3 1.2 10 1.3 1 2.1 3 2.2 7 2.3 4 2.4 1 2.5 5 2.6 3 2.7 2 2.8 3

2

2.9 2 3.1 4 3 3.2 1

Zur Ermittlung des Gesamtpreises eines Loses wird die Summe der Gesamtpreise für jedes Szenario multipliziert mit der Szenario-Häufigkeit. Verwendet wird folgende Formel:

n

PLot N = ∑ pifi i=1 PLot N Gesamtpreis eines Loses N Nummer des Loses n Gesamtzahl Szenarien innerhalb des Loses N pi Gesamtpreis des Szenarios i fi Szenario i-Häufigkeit im Vertragsjahr

• Es ist zu beachten, dass alle Szenarien auf fiktiven Beispielen beruhen und ausschließlich der fachlichen Beurteilung der Angebote und der Ermittlung eines Gesamtpreises je Angebot und Los dienen. In keinem Fall sollte die Aufstellung als Prioritätenliste und Beschreibung der künftigen Aufgaben verstanden werden. Die tatsächlichen Szenarien können ganz anders ausfallen als für die Zwecke der Preisermittlung angenommen.

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7. RANGFOLGE DER ANGEBOTE UND ZUSCHLAG NACH LOSEN:

Für jedes Los werden mit den erfolgreichen Bietern gesonderte Verträge geschlossen. Die Angebote werden nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis geordnet. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis ermittelt sich anhand des niedrigsten Quotienten aus Preis zu Punktzahl. Dies wird wie folgt berechnet:

• Angebote, die den Schwellenwert für die fachliche Eignung nicht bei jedem einzelnen Zuschlagskriterium erreichen, werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt.

• Angebote, die den jeweiligen Schwellenwert sowie insgesamt mindestens 65 Punkte erreicht haben, werden als fachlich ausreichend betrachtet. Zur Ermittlung des Preis-Qualitäts-Verhältnisses wird der Preis durch die Gesamtzahl der vergebenen Punkte geteilt. Für den Zuschlag wird der Lospreis ermittelt wie unter Nummer 5 „Preis je Los“ beschrieben. Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis-Qualitäts-Verhältnis.

Die Kommission behält sich das Recht vor, keinen Zuschlag zu erteilen, wenn die in den Angeboten genannten Beträge die für dieses Projekt vorgesehenen Mittel überschreiten.

8. ANGEBOTSÖFFNUNG

Die Angebote werden am 26/02/2008 um 14:30uhr im Gebäude der Kommission in der Avenue de Beaulieu 5, B-1160 Brüssel geöffnet.

Je Bieter kann jeweils ein bevollmächtigter Vertreter (der sich ausweisen muss) der Angebotsöffnung beiwohnen. Kosten werden nicht erstattet.

9. UNTERRICHTUNG DER BIETER

• Nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung sind weitere Informationen (z.B. Antworten auf

Fragen potenzieller Bieter) abrufbar auf der Website der Generaldirektion Umwelt (DG ENV): (http://ec.europa.eu/environment/funding/calls_en.htm). Die Bieter sind aufgefordert, diese Seiten regelmäßig zu konsultieren.

• Die Kommission teilt den Bietern mit, wie über ihr Angebot entschieden wurde, und nennt

gegebenenfalls die Gründe, warum sie auf die Vergabe eines ausgeschriebenen Auftrags verzichtet oder die Einleitung eines neuen Verfahrens beschlossen hat.

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ANLAGE 1-VERWALTUNGSANGABEN

Unternehmen/Einrichtung oder Person:

NAME: .....................................................................................................................................

ANSCHRIFT: .............................................................................................................................

SITZ: ..........................................................................................................................................

ZEICHNUNGSBERECHTIGE(R):

Name und Funktion: ................................................................................................................

ANSPRECHPARTNER (allgemeine Fragen):

Name und Funktion: ................................................................................................................

Telefon- und Faxnummer: ...................................................................................................

BANKVERBINDUNG:

NAME DES KONTOINHABERS: .........................................................................................

ANSCHRIFT DES KONTOINHABERS: ............................................................................

NAME DER BANK: ..............................................................................................................

ANSCHRIFT DER BANKFILIALE: ....................................................................................

KONTONUMMER: ...............................................................................................................

BANKLEITZAHL: ..................................................................................................................

IBAN CODE: ..............................................................................................................................

Unterschrift des Bieters Offizieller Stempel und Unterschrift

der Bank des Bieters

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ANLAGE 2 – PREISANGEBOT. PREISLISTEN UND SZENARIEN

GEMEINSAME BESTIMMUNGEN FÜR ALLE LOSE

Einheitspreise/Spezielle Preislisten

• Die in den Preislisten angegebenen Preise sind Pauschalbeträge und beinhalten alle Kosten und Aufwendungen, die dem Auftragnehmer bei der Erfüllung der Aufgaben, die ihm eventuell anvertraut werden, direkt und indirekt entstehen. Falls dies für die Art der erbrachten Dienstleistung zutrifft, müssen die Preise die Haftpflicht und alle Pflichtversicherungen beinhalten. Genauere Angaben sind Teil 2 Nummer 6.1 der vorliegenden Ausschreibung („Preisangebot“) zu entnehmen.

• Die Bieter sind verpflichtet, die Tabellen der von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten speziellen Preislisten zu verwenden (siehe Beispiel 1 unten) und Preise für alle Posten zu nennen, die in der Tabelle für das Los, um die sie sich bewerben, angegeben sind:

Beispiel 1: Tabelle einer speziellen Preisliste

Spezielle Preisliste

Beschreibung Einheitspreis in EUR

1. Ressource 1 2. Ressource 2 3. Ressource 3 4. Ressource 4 5. Ressource 5 6. Ressource 6 7. usw.

/Einheit /m2

/m3

/km …Manntag9

……Mannstunde

Die Tabelle darf nicht verändert werden, kann aber in Einklang mit der vom Bieter für die Szenarien entwickelten Vorgehensweise um andere Arten von Personal- oder Materialkosten erweitert werden (Art der aufgeführten Preiseinheit muss klar angegeben sein).

• Die Einheitspreislisten in Anlage 2A, 2B und 2C sind nicht erschöpfend. Bei Bedarf kann die Kommission den Bieter zur Durchführung der in Teil 1 Nummer 3.1 der vorliegenden Ausschreibung (technische Leistungsbeschreibung) vorgesehenen Aktivitäten zur Erbringung von ähnlichen oder ergänzenden Dienstleistungen auffordern.

Szenarien:

• Für jedes Szenario muss der Bieter

9 7,5 Stunden werden als Standardwerktag angesehen und dienen als Grundlage für Angebotsberechnungen, die in

Einheiten/Tag ausgedrückt werden.

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- den Ansatz beschreiben, den er zur Erbringung der verlangten Dienstleistungen verfolgen wird; dies beinhaltet auch die Namen eventueller Unterauftragnehmer sowie die geplanten Kontrollmechanismen

- den Zeitplan für die Arbeiten, einschließlich zentraler Termine und Fristen, angeben

- eine Kostenschätzung abgeben, die alle zur Erfüllung der Aufgabe benötigten Ressourcen (menschliche, technische, logistische und sonstige) beinhaltet. Diese Ressourcen sind in der Preisliste in der Tabellenspalte „Beschreibung“ anzugeben (siehe Beispiel 2 unten):

Beispiel 2: Tabelle Kostenvoranschlag für das Szenario

Beschreibung Einheitspreise (in EUR)

Menge Insgesamt

1. Ressource 1 2. Ressource 2 3. usw.

Insgesamt Beschreibung

Erstattungsfähige Ausgaben (in EUR)

Menge Insgesamt

1. Erstattungsfähige Ausgaben 1 2. Erstattungsfähige Ausgaben 2 3. usw.

Insgesamt Endsumme für Szenario:

Die Tabelle darf nicht verändert werden, kann aber um alle Ressourcen erweitert werden, die zur Erbringung der für das Szenario verlangten Dienstleistung erforderlich sind.

Es werden die in der Tabelle der speziellen Preisliste angegebenen Einheitspreise verwendet.

Falls eine zur Durchführung einer für das Szenario erforderlichen Dienstleistung benötigte Ressource in der Tabelle auf der von der Kommission zur Verfügung gestellten speziellen Preisliste (vorstehendes Beispiel 1) nicht vorhanden ist, erweitert der Bieter den betreffenden Teil der Tabelle und ergänzt den fehlenden Posten. In einem solchen Fall sind Einheitspreis und Art der Einheit klar zu benennen (z. B. EUR/km, EUR/m2, EUR/Manntag usw.)

Reise- und Verpflegungsaufwendungen, Kosten in Zusammenhang mit dem Kauf von Rechten zur Nutzung von Fotografien oder anderen Illustrationen sowie Kosten für Dienstleistungen für Web-Domänen und Hosting (auch durch Dritte) werden auf der Basis eines Pauschalbetrags aufgeführt. Die Kosten für den Versand und/oder die Aufbewahrung von Ausrüstung oder unbegleitetem Gepäck, den Transport zu Zwecken, die direkt in Zusammenhang mit von der Kommission angeordneten Aufgaben stehen, und die Miete für Veranstaltungsorte sind erstattungsfähige Ausgaben. Genauere Angaben sind Teil 2 Nummer 6.1 der vorliegenden Ausschreibung („Preisangebot“) zu entnehmen.

• Es wird darauf hingewiesen, dass alle Szenarien auf fiktiven Beispielen beruhen und dem ausschließlichen Zweck der fachlichen Beurteilung der Angebote sowie der Schätzung eines

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Gesamtpreises pro Los und Angebot dienen. Keinesfalls sind sie als Hinweis auf Prioritäten und die genaue Art zukünftiger Operationen aufzufassen.

Muster für spezielle Preislisten und Szenarien für die einzelnen Lose enthalten folgende

Anlagen:

Los 1 „Veranstaltungs- und Ausstellungsorganisation, Materialien und Dienstleistungen“

Anlage 2A

Los 2 „Papier- und webbasierte Publikationsdienste, Grafikdesign und redaktionelle Arbeiten“

Anlage 2B

Los 3 „Werbeartikel und Teilnehmer-Kits“ Anlage 2C

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Hinweis Berücksichtigen Sie Folgendes: • Das Preisangebot muss vollständig ausgefüllt und von einer Person unterzeichnet sein, die

verbindliche finanzielle Verpflichtungen für den Bieter eingehen darf. Ein unvollständiges Angebot führt zum Ausschluss aus dem Prüfungsverfahren.

• Falls ein Angebot dem Bewertungsausschuss für die durchzuführenden Aufgaben

ungewöhnlich niedrig erscheint, ist die Kommission berechtigt, schriftlich Informationen über ausgewählte Teile des Angebots anzufordern und diese einer Prüfung zu unterziehen. Sollte der Bieter keine zufrieden stellende Erklärung abgeben, ist sie berechtigt, das Angebot allein aus diesem Grund abzulehnen (Artikel 139 der Durchführungsbestimmungen).

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ANLAGE 2A

PREISANGEBOT – PREISLISTEN UND SZENARIEN

LOS „VERANSTALTUNGS- UND AUSSTELLUNGSORGANISATION, MATERIALIEN UND DIENSTLEISTUNGEN“

Hinweise:

• Der Auftragnehmer muss alle Dienstleistungen in allen Phasen so nachhaltig wie möglich erbringen, angefangen vom Entwurf der Leistung/des Produkts bis hin zur Wiederverwendung/stofflichen Verwertung/Entsorgung von Abfall, sodass der Lebenszyklus so umweltfreundlich wie möglich ausfällt. Dies könnte Folgendes beinhalten: Verwendung von umweltfreundlichen oder nicht umweltschädlichen Komponenten und Materialien, Wiederverwendung und stoffliche Verwertung von Materialien, Abfalltrennung, nachhaltigen Transport von Personal und Material usw.

• Die Preise müssen die Haftpflicht und alle Pflichtversicherungen beinhalten.

Einheitspreise Personalkosten

Spezielle Preisliste – Personalkosten Beschreibung Einheitskosten (in EUR)

Mannstunde Manntag Projektleiter ……… ………Projektkoordinator ……… ………Projektplaner/Assistent des Koordinators/untergeordneter Mitarbeiter

……… ………

Sekretär ……… ………Spezialist f. Internet/Datenbanken/Informatik ……… ………Kommunikationsstratege/-berater10

……… ………

Konzeptdesigner/Creative Designer3 ……… ………Grafische Arbeiten ……… ………Informatikassistent vor Ort ……… ………Technischer (vielseitig ausgebildeter) Assistent vor Ort ……… ………Technisches Personal während der normalen Arbeitszeit ……… ………Technisches Personal in der Nacht und an Wochenenden ……… ………Zweisprachige Hostess (Englisch u. eine weitere EU-Sprache)

……… ………

Fotograf ……… ………

10 3 Die Aufgabe dieser Funktion besteht hauptsächlich darin, an der „Entwicklung des Veranstaltungskonzepts

mitzuwirken und Empfehlungen zur angemessensten und kreativsten Präsentation der Slogans der Kommission auf Konferenzen, Versammlungen, Kongressen, Ausstellungen usw. abzugeben", siehe Nummer 1.1 der Leistungsbeschreibung für Los 1

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Materialkosten für Veranstaltungen

Spezielle Preisliste – Materialkosten für Veranstaltungen Beschreibung Einheits-

kosten (in EUR)

Stand Entwurf und Herstellung /m² Montage und Abbau: Stand mit Teppich < 20m2 /m²Stand mit Teppich > 20 m2 /m²Stand ohne Teppich < 20 m2 /m²Stand ohne Teppich > 20 m2 /m²Podest /m² Standtransport: < 20 m3 – Rückreise < 3000 km /km< 20 m3 – Rückreise > 3000 km /km> 20 m3 – Rückreise < 3000 km /km> 20 m3 – Rückreise > 3000 km /kmStandreinigung m²Schild /EinheitScheinwerfer für Stellwände /Einheit Einrichtung (Miete 1 bis 5 Tage) Büroschreibtisch /EinheitEmpfangstheke /EinheitStuhl – Standard /EinheitStuhl – höchste Qualität /EinheitTisch – Standard /EinheitTisch – höchste Qualität /EinheitHocker, hoch – Standard /EinheitHocker, hoch – höchste Qualität /EinheitStehtisch – Standard /EinheitStehtisch – höchste Qualität /EinheitSitzecke (1 Couchtisch und 4 Sofas) /EinheitDisplay für Publikationen A4 – mind. 4 Stellen /EinheitAbschließbarer Schrank (Volumen ½ m³) /EinheitTischkühlschrank /EinheitFlipchart /Einheit /EinheitIT- und Video-Ausrüstung (Miete 1 bis 5 Tage) Multimedia-PC (mind. Pentium 4, 256 MB RAM, 20 GB Festplatte, 56K Modem), 17" Bildschirm, Internet, Montage

/Einheit/Tag

Multimedia-PC (mind. Pentium 4, 256 MB RAM, 20 GB Festplatte, 56K Modem), 17" Bildschirm, Internet, Montage und Drucker

/Einheit/Tag

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42" Plasmabildschirm für Verbindung mit einem PC oder Video-/DVD-Player

/Einheit/Tag

Touchscreen /Einheit/TagTV /Einheit/TagDrahtloses Mikrofon /Einheit/TagNetzwerkdrucker /Einheit/TagVideo-/DVD-Player /Einheit/Tag Entwurf von Slogans Entwurf – max. 2 Zeilen à 64 Zeichen /SloganÜbersetzung des vorstehend genannten Slogans in eine andere EU-Sprache

/Übers. Slogan

Druckarbeiten Foto/Text für Stellwand /EinheitPapierposter (Papier 170 g) /EinheitRollbild, Baldachin – hängend – innen

Banner – außen – „Plane" m²Fensterwand – außen m² Produktionsarbeiten Roll-up-Struktur + Banner – Standalone (rund 0,8 x 2 m) – Kauf /EinheitRoll-up-Struktur + Banner – Standalone (rund 0,8 x 2 m) – Miete /EinheitPop-up-Werbestand mit Magnetstreben und bedruckten Wänden (rund 2 x 3 m) – Kauf

/Einheit

Pop-up-Werbestand mit Magnetstreben und bedruckten Wänden (rund 2 x 3 m) – Miete

/Einheit

Die vorstehenden Einheitspreislisten sind nicht erschöpfend. Die Kommission darf den Bieter zur Durchführung der in Teil 1 Nummer 3.1 der vorliegenden Ausschreibung vorgesehenen Aktivitäten (technische Leistungsbeschreibung) zur Erbringung von ähnlichen oder ergänzenden Dienstleistungen auffordern.

Szenarien für Los 1 Anmerkung: Es wird darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Unternehmen in den Szenarien und zum Zweck der Prüfung die Miete für Veranstaltungsorte mit 0 (null) EUR angesetzt wird. Das Angebot sollte keine Eventualverbindlichkeiten beinhalten. Die Transportdistanzen sind für jedes Szenario (gegebenenfalls) im Voraus festgelegt.

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Szenario 1.1

Präsenz auf der Frankfurter Messe

Kontext

Die Generaldirektion Umwelt (GD Umwelt) ist einer der wichtigsten Partner einer großen internationalen Messe zum Thema Nachhaltigkeit in Verbrauch und Produktion (Sustainable Consumption and Production, SCP, http://ec.europa.eu/environment/eussd/escp_en.htm, http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/08/507) in Frankfurt. Es handelt sich um eine zweitägige Veranstaltung (Freitag und Samstag). Die GD Umwelt plant zwei separate Aktionen, die parallel organisiert werden:

- Informationsaktivitäten für die allgemeine Öffentlichkeit, Vermittlung von Kenntnissen (i) über die Notwendigkeit, Ressourcen nachhaltig zu nutzen, und (ii) über EU-Initiativen auf diesem Gebiet (insbesondere EU-Umweltzeichen und energieeffizientes Design)

- eine Konferenz für internationale Interessengruppen (aus Ministerien, nationalen Organisationen, internationalen Organisationen, NGOs usw.), die eine Plattform für den Austausch bewährter Verfahren und innovativer Ideen auf dem SCP-Gebiet bietet.

Es handelt sich um einen werbungsorientierten Veranstaltungstyp. Die GD Umwelt möchte durch die Art der Organisation ihr Engagement für mehr Nachhaltigkeit in Verbrauch und Produktion demonstrieren. Aufgrund der hohen Zahl an Botschaften zu ähnlichen Themen auf der Messe sucht die GD Umwelt unverbrauchte und innovative Kommunikationsmöglichkeiten.

• Der Veranstaltungsort befindet sich 450 km von den Geschäftsräumen des Anbieters entfernt.

• Die Messe findet in mehreren großen Ausstellungshallen statt, die sich verschiedene Aussteller teilen. Der Hauptveranstalter plant verschiedene Sitzungen und eine Ausstellung. Die Partner, wie etwa die GD Umwelt, mieten einen Bereich, in dem sie ihre Ausstellung und ihre Aktivitäten organisieren können. Der GD Umwelt stehen in der Haupthalle 300 m² zur Verfügung (20 m x 15 m, es handelt sich um einen offenen Bereich zwischen zwei Durchgängen) sowie ein Konferenzraum für 200 Personen (mit technischer Grundausstattung, aber ohne Einrichtung). Der Konferenzraum befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Haupthalle.

• Die Messe öffnet am Freitag um 10.00 Uhr ihre Türen für die Öffentlichkeit und endet am Samstag um 18.00 Uhr. Die von der GD Umwelt geplante Konferenz für die Interessengruppen soll Freitag um 11.00 Uhr beginnen und Samstag um 16.00 Uhr enden.

• Die GD Umwelt stellt die Tagesordnung für die Konferenz zusammen und sucht Redner und Moderatoren. Die GD Umwelt übernimmt die Reise- und Unterbringungsvorkehrungen und setzt sich hinsichtlich aller benötigten logistischen Informationen mit den Rednern und Moderatoren in Kontakt.

• Die GD Umwelt ist für die Bereitstellung der Konferenzmappen verantwortlich.

• 200 Konferenzteilnehmer werden erwartet. Die GD Umwelt kümmert sich um deren Reise und Unterbringung.

• Pro Tag werden rund 3.000 Besucher aus dem allgemeinen Publikum erwartet.

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• Zur Projektleitung gehören mindestens zwei Zusammenkünfte mit dem Dienst der Kommission in den Räumlichkeiten der GD Umwelt.

Vom Bieter wird erwartet, Folgendes bereitzustellen/zu organisieren:

• Konzept für die Nutzung des verfügbaren Bereichs (300 m²) und eine visuelle Identität, die der GD Umwelt unter Berücksichtigung ihrer Zielsetzungen, des Themas, der Aktivitäten und des Publikums die effektivste Präsenz auf der Veranstaltung ermöglicht

• Visuelle Identität für die Veranstaltung unter Berücksichtigung der Zielsetzungen, die sich die DG für ihre Messeteilnahme gesetzt hat, des Themas, der Aktivitäten und des Publikums

• Notwendige Ausrüstung (Standardqualität für Aktivitäten, die an das allgemeine Publikum gerichtet sind, und für die Konferenz; höchste Qualität für die Cocktailparty) sowie Hostessservice

• Elektronische Vorankündigung auf der Grundlage einer von der GD Umwelt zur Verfügung gestellten Liste mit 1.000 Adressen und Online-Registrierung von 200 Teilnehmern (diese sind de facto zu der Cocktailparty und den Informationssitzungen eingeladen)

• Eigens erstellte Internetsite für die Veranstaltung in drei Sprachen (EN, FR, weitere EU-Sprache)

• Cocktailparty am Abend des ersten Tages von 18.30 Uhr bis 20.30 Uhr für 200 Personen, die im Ausstellungsbereich (den 300 m²) stattfindet

• Es sollte zwei Informationsveranstaltungen mit rund 100 Teilnehmern, drei Hauptrednern und einem Moderator geben, und zwar einmal täglich von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr im Ausstellungsbereich (den 300 m²), Kaffeepausen nach den Informationsveranstaltungen (Anmerkung: Der Bieter braucht keine Redner oder Moderatoren auszusuchen oder sich mit diesen in Verbindung zu setzen.)

• Herstellung des Konferenzprogramms, Begrüßungsarrangements für die Teilnehmer einschließlich Namensschildern, Verteilung der Konferenzmappen usw.

• Der Bieter hat vier Monate Zeit, um die Veranstaltung zu organisieren.

Das Angebot des Bieters beinhaltet folgende Aufgaben:

Beschreibung Einheitspreise (in EUR)

Menge Insgesamt

Vorbereitung der Veranstaltung

Vorbereitung und Bereitstellung von Ausstellung und Logistik

Service vor Ort und Durchführung der

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Veranstaltung

Insgesamt Beschreibung Erstattungsfähige

Ausgaben (in EUR) Menge Insgesamt

Miete Veranstaltungsort 0 0 0

Insgesamt Endsumme Szenario

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Szenario 1.2

Kleiner Ausstellungsstand in Prag

Kontext

Standorganisation einer viertägigen Ausstellung (Donnerstag bis Sonntag) in Prag, die sich an die allgemeine Öffentlichkeit richtet und öffentliches Bewusstsein für den Rückgang der biologischen Vielfalt schaffen soll. (http://ec.europa.eu/environment/nature_biodiversity/index_en.htm, http://ec.europa.eu/environment/nature/index_en.htm).

• Der Veranstaltungsort befindet sich 50 km von den Geschäftsräumen des Anbieters entfernt.

• Die Ausstellung wird am Donnerstag um 10.00 Uhr für die Öffentlichkeit geöffnet und schließt am Sonntag um 18.00 Uhr.

• Die GD Umwelt hat einen Standbereich von 20 m² zur Verfügung (Bodenbereich 4x5 m, wobei es sich um einen offenen Raum ohne Trennwände zu den Nachbarständen handelt; es gibt keine Rückwand). Der Stand soll bestehen aus: einem Informationstisch, 2 Stühlen, 2 Dokumentenständern, 4 Informationstafeln sowie einem interaktiven Informationsmodul bestehend aus: 1 PC, einem 17"-Flachbildschirm und einer Internetverbindung. Für die Ausrüstung ist Standardqualität gewünscht.

• Die GD Umwelt stellt grafische Elemente sowie Text für die visuelle Identität und die Tafeln zur Verfügung.

• Zur Projektleitung gehört mindestens 1 Zusammenkunft mit dem Dienst der Kommission in den Räumlichkeiten der GD Umwelt.

Vom Bieter wird erwartet, Folgendes bereitzustellen/zu organisieren:

• Standentwurf (Standardqualität)

• Gesamte notwendige Standausrüstung (Standardqualität)

• 2 zweisprachige Hostessen (Englisch, Tschechisch) zur Besetzung des Standes während der Veranstaltung; die GD Umwelt möchte die Hostessen vor der Veranstaltung kurz einarbeiten

• Der Bieter hat drei Monate Zeit, um diese Ausstellung zu organisieren.

Das Angebot des Bieters beinhaltet folgende Aufgaben:

Beschreibung Einheitspreise (in EUR)

Menge Insgesamt

Vorbereitung der Veranstaltung

Vorbereitung und Bereitstellung von Ausstellung und Logistik

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Service vor Ort und Durchführung der Veranstaltung

Insgesamt Beschreibung Erstattungsfäh

ige Ausgaben (in EUR)

Menge Insgesamt

Miete Veranstaltungsort 0 0 0

Insgesamt Endsumme Szenario

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Szenario 1.3

„Grüne Woche“

Kontext

Organisation einer dreitägigen Konferenz (Montag bis Mittwoch) im Charlemagne-Gebäude der Europäischen Kommission (CHAR – 170, rue de la Loi – 1049 Brüssel) in Brüssel (Besichtigung auf Anfrage möglich; wenden Sie sich bis zum 9. Januar 2009 per E-Mail an [email protected]). Thema der diesjährigen Veranstaltung ist der Klimaschutz (http://ec.europa.eu/environment/climat/campaign/index.htm, http://ec.europa.eu/environment/climat/climate_action.htm ).

• Der Veranstaltungsort befindet sich 120 km von den Geschäftsräumen des Anbieters entfernt.

• Die Konferenz beginnt Montag um 14.00 Uhr und endet Donnerstag um 13.00 Uhr.

• Es werden 3.000 bis 4.000 Teilnehmer aus den Mitgliedstaaten der EU und der übrigen Welt erwartet; das Publikum besteht aus Umweltinteressengruppen (auf nationaler, regionaler und europäischer Ebene aus dem privatwirtschaftlichen und öffentlichen Sektor) sowie der allgemeinen Öffentlichkeit (freier Zugang). Pro Tag werden rund 1.200 Personen erwartet.

• Etwa 38 Sitzungen in den vier Konferenzräumen mit einer Kapazität von 440 Sitzplätzen in einem Raum (GASP) und 120 in den drei anderen (DURI, MANS, JENK)

• Zur Projektleitung gehören mindestens 3 Zusammenkünfte mit dem Dienst der Kommission in den Räumlichkeiten der GD Umwelt oder im Charlemagne-Gebäude.

Vom Bieter wird erwartet, Folgendes bereitzustellen/zu organisieren:

• Konzept für den verfügbaren Raum in Bezug auf Thema, Aktivitäten und Publikum

• Entwurf und Produktion für den Anmeldungsbereich, die Eingangshalle, den Bereich im 1. und 2. Stock, einschließlich zwei Sitzecken und eines mit 8 PCs bestückten Internetcafés (keine Drucker) auf der Grundlage der visuellen Identität der Veranstaltung, die von einem anderen Auftragnehmer entwickelt wird

• Bereitstellung von 66 Ständen (jeweils rund 2 x 1 m) für einen Ausstellungsbereich, dessen Design in Einklang mit der visuellen Identität der Veranstaltung stehen muss; die Stände verteilen sich auf drei Ebenen (Erdgeschoss, 1. und 2. Etage)

• Für die gesamte Ausrüstung und die Stände ist Standardqualität gewünscht

• 2 Werbebanner mit der Ankündigung der Konferenz:

- das erste auf dem BERL-Gebäude (Grafikdesign und Herstellung – Maße: 36 m x 8 m – mit Auf- und Abbau am Rond Pont Schuman an Wochenenden)

- das zweite über dem Eingang des CHAR-Gebäudes (Grafikdesign und Herstellung – Maße 11 m x 6 m – mit Auf- und Abbau an Wochenenden)

• Informationstheke vor Ort für die Aussteller: Unterstützung bei technischen und IT-Fragen steht den Ausstellern vom Tag der Standeinrichtung (Tag 1 – 1) bis zum Ende der Konferenz zur Verfügung.

• Der Bieter hat sechs Monate Zeit, um diese Konferenz zu organisieren.

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Das Angebot des Bieters beinhaltet folgende Aufgaben: Beschreibung Einheitspreise

(in EUR) Menge Insges

amt Vorbereitung der Veranstaltung

Vorbereitung und Bereitstellung von Ausstellung und Logistik

Service vor Ort und Durchführung der Veranstaltung

Insgesamt Beschreibung Erstattungs-

fähige Ausgaben (in EUR)

Menge Insgesamt

Miete Veranstaltungsort 0 0 0

Insgesamt Endsumme Szenario Unternehmen: _________________________________________ Datum: _________________________________________ Unterschrift: _________________________________________

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ANLAGE 2B

PREISANGEBOT – PREISLISTEN UND SZENARIEN

LOS 2: „PAPIER- UND WEBBASIERTE PUBLIKATIONSDIENSTE, GRAFIKDESIGN UND REDAKTIONELLE ARBEITEN“

Einheitspreise Entwicklung und Pflege von Websites

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Grafische Arbeiten: Entwicklung einer visuellen Identität Spezielle Preisliste – Redaktionsarbeiten, Übersetzungen, Grafikdesign, Layout, Druck

Spezielle Preisliste – Entwicklung und Pflege von Websites

Beschreibung des Aufgabenprofils Einheits-kosten (in EUR)

ManntageWeb Consultant Person, die auf die Kommunikation über Internet spezialisiert ist

………

Webdesigner – grafische Gestaltung Experte für die grafische Gestaltung von Internetsites Definition und Entwicklung von ergonomischen Benutzerschnittstellen und

Navigationsmethoden Umwandlung grafischer Identitäten in Webvorlagen und Mock-ups Erstellung von Illustrationen Multimedia-Designer/-Entwickler Experte für die Erstellung von Illustrationen für Online-Zwecke, einschließlich animierter Grafiken, Animationen (z. B. Flash) und interaktiver Grafiken, sowie Aufnahme und Bearbeitung von Audio- und Videodateien für die Verwendung im Netz. Webmaster Technischer Koordinator für die Einrichtung und Pflege der Websites. Umfassendes technisches Wissen zu allen Themen mit Internetbezug (Webstandards, Seitengestaltung, Programme zur Verwaltung von Web-Inhalten; Statistikprogramme usw.) Webredakteur Spezialist für die Gestaltung und Redigierung von HTML-Seiten. Umfassende Kenntnis der W3C-Standards in Bezug auf HTML, XML, XSL, CSS, WAI-Konformität usw.) Umfassende Kenntnis mindestens einer professionellen HTML-Bearbeitungsumgebung. Webentwickler Spezialisierter Analyst/Programmierer, der folgende Dienstleistungen erbringen kann: Detaillierte Bedarfsanalyse Prototyping, Entwicklung und Testen von Informationssystemen und

Programmen unter Verwendung einer der nachstehenden Webanwendungsumgebungen:

- Documentum WCM (XSL, Javascript, Ajax) - Coldfusion-Anwendungen - Java-Anwendungen

Web-Codierer Büroangestellter, der Inhalte in vorformatierte HTML-Seiten oder WCM-Formulare integrieren kann.

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(kleine Materialmengen), Verbreitung, Prüfung Beschreibung Einheitskosten (in

EUR)Personal . Projektmanager . Projektleiter/Koordination . assistierender Projektleiter . Redakteur . Journalist . Informationssammler

. Assistent/Sekretär

. Kommunikationsstratege/-berater

. Grafikdesigner

. Grafikersteller (für Grafiken, Tabellen, Zeichnungen usw.)

. Computer-Grafikexperte

. Fotograf

. Illustrator

. leitender Forscher

. untergeordneter Forscher

. Techniker (Datenbankverwalter)

. leitender Analyst

. Content Integrator

. technischer Redakteur

… /Manntag… /Manntage… /Manntage… /Manntage… /Manntag

… /Manntage… /Manntage… /Manntage… /Manntag

… /Manntage… /Manntage… /Manntage… /Manntag

… /Manntage… /Manntage… /Manntage… /Manntage… /Manntage… /Manntage

Anpassung eines Texts ... /SeiteKorrektur von Tipp- und Rechtschreibfehlern, Grammatik ... /SeiteStilkorrektur und Faktenüberprüfung/interne Gegenprüfung ... /SeiteSuche nach Illustrationen und Fotografien … /ManntagKauf von Illustrationen und Fotografien auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten

... /Einheit

Lektorat ... /SeiteEntwurf oder Anpassung eines Logos oder einer visuellen Identität für das Internet, eine Kampagne, Publikationen oder Werbematerialien . Entwurf eines neuen Logos oder einer neuen visuellen Identität . Anpassung eines bestehenden Logos oder einer visuellen Identität

... /Einheit

... /EinheitÜbersetzung . in BG . in CZ . in DA . in DE . in EE . in EL . in EN . in ES . in FI . in FR

... /Seite

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... /Seite

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. in GA

. in HU

. in IT

. in LT

. in LV

. in MT

. in NL

. in PL

. in PT

. in RO

. in SI

. in SK

. in SV

. in das Russische

. in das Chinesische

. in das Arabische

. in das Türkische

. in andere Sprachen . Aufschlag für Eilübersetzungen (24 Stunden)

... /Seite

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+ … %Digitalisierung von Fotografien/Illustrationen . zur Veröffentlichung auf Papier (300 dpi) . zur Veröffentlichung im Internet (72 dpi)

... /Einheit

... /EinheitSeitenlayout von dem elektronischen Original (nur Text) . Format 21 x 21 . Format A5 . Format A4 . Format A3 . Format A2 . Format A1 . Format A0 . Format B5 . Format C5

... /Seite

... /Seite

... /Seite

... /Seite

... /Seite

... /Seite

... /Seite

... /Seite

... /SeiteLayout vom elektronischen Original (Text und Illustrationen) . Format 21 x 21 . Format A5 . Format A4 . Format A3 . Format A2 . Format A1 . Format A0 . Format B5 . Format C5

/Seite... /Seite... /Seite... /Seite... /Seite... /Seite... /Seite... /Seite... /Seite

Farbechtheit (Qualitätskontrolle für Iris-, Epson- und anderen Druck) . Format 21 x 21 . Format A5 ... /Einheit

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. Format A4

. Format A3

. Format A2

. Format A1

. Format A0

. Format B5

. Format C5

... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit

... /EinheitSchnelldruck von Publikationen (max. 2 – 3 Tage) Format 21 x 21 (200 g, matt gestrichen, 4-farbiges Cover, 115 g, matt gestrichen, Innenseiten SW – Cyclus Print-Papier) . 1-1.000 Exemplare: - 1-50 Seiten - 50-100 Seiten

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

Format 21 x 21 (200 g, matt gestrichen, 4-farbiges Cover, 115 g, matt gestrichen, Innenseiten in Farbe – Cyclus Print-Papier) . 1-1.000 Exemplare: - 1-50 Seiten - 50-100 Seiten

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

Format A5 (200 g, matt gestrichen, 4-farbiges Cover; 115 g, matt gestrichen, Innenseiten SW – Cyclus Print-Papier) 1-1.000 Exemplare - 1-50 Seiten - 50-100 Seiten

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

Format A5 (200 g, matt gestrichen, 4-farbiges Cover; 115 g, matt gestrichen, Innenseiten ganz in Farbe – Cyclus Print-Papier) 1-1.000 Exemplare - 1-50 Seiten - 50-100 Seiten

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

Format A4 (200 g, matt gestrichen, 4-farbiges Cover; 115 g, matt gestrichen, Innenseiten SW – Cyclus Print-Papier) 1-1.000 Exemplare - 1-50 Seiten - 50-100 Seiten 100-150 Seiten 150-200 Seiten 250-300 Seiten 300-350 Seiten 350-400 Seiten

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

Format A4 (200 g, matt gestrichen, 4-farbiges Cover; 115 g, matt

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gestrichen, Innenseiten ganz in Farbe – Cyclus Print-Papier) 1-1.000 Exemplare - 1-50 Seiten - 50-100 Seiten 100-150 Seiten 150-200 Seiten 250-300 Seiten 300-350 Seiten 350-400 Seiten

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

Format B5 (200 g, matt gestrichen, 4-farbiges Cover; 115 g, matt gestrichen, Innenseiten SW – Cyclus Print-Papier) 1-1.000 Exemplare - 1-50 Seiten - 50-100 Seiten 100-150 Seiten 150-200 Seiten 250-300 Seiten 300-350 Seiten 350-400 Seiten

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

Format B5 (200 g, matt gestrichen, 4-farbiges Cover; 115 g, matt gestrichen, Innenseiten ganz in Farbe – Cyclus Print-Papier) 1-1.000 Exemplare - 1-50 Seiten - 50-100 Seiten 100-150 Seiten 150-200 Seiten 250-300 Seiten 300-350 Seiten 350-400 Seiten

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

Anfertigung eines Posters (4-farbig, Papier 150 g) Mock-ups Format A3 Format A2 Format A1 Format A0 Format 40 x 60 cm Format 50 x 70 cm Format 70 x 100 cm Schnelldruck Format A3, unter 100 Exemplare Format A2, unter 100 Exemplare

... /Einheit

... /Einheit

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Format A1, unter 100 Exemplare Format A0, unter 100 Exemplare Format 40 x 60 cm, unter 100 Exemplare Format 50 x 70 cm, unter 100 Exemplare Format 70 x 100 cm, unter 100 Exemplare

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

Anfertigung von Mappen mit zwei Klappen, die Dokumente in A4-Format aufnehmen können

(Gewicht: 300 g) Schnelldruck 1-50 Exemplare 50-100 Exemplare 100-150 Exemplare 150-200 Exemplare 250-300 Exemplare 300-350 Exemplare 350-400 Exemplare

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

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... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

... /Einheit (Zeit ...)

Szenarien für Los 2 Szenario 2.1

Entwicklung einer neuen Website für den Europäischen Umweltpreis für Unternehmen

(EBAE) Die GD Umwelt hat beschlossen, ihre Internetpräsenz vollständig zu überarbeiten http://ec.europa.eu/environment/awards/index_en.htm. Die Site dient in ganz Europa als Kommunikationsmittel und Werbung für den Unternehmenspreis. Sie soll die Auszeichnung vor allem in der Wirtschaft bekannt machen. Der Preis muss prestigeträchtig dargestellt sein und es muss vermittelt werden, dass er sich positiv auf die prämierten Unternehmen auswirkt. So steigen die Teilnehmerzahlen. Darüber hinaus sollten die Preisträger und Gewinner der Vergangenheit positiv dargestellt werden. Auch die Teilnahmebedingungen müssen angegeben sein. Folgende Anforderungen werden an die neue Website gestellt: Sie muss alle Informationen enthalten, die derzeit auf der EBAE-Internetpräsenz vorzufinden sind. Die gegenwärtigen Inhalte, einschließlich aller Textelemente, sind weiter zu verwenden. Der Bieter kann jedoch gerne Vorschläge für die Erhöhung der Attraktivität der Site einreichen und zusätzliche Merkmale vorschlagen, die als Ergänzung dienen könnten. Das Budget darf aber keine entscheidenden neuen Elemente – wie etwa neue audiovisuelle Inhalte – umfassen.

Das Aussehen und der Eindruck der Internetsite sollten nicht grundlegend verändert, aber aufgefrischt werden. Der aktuelle Stil, der auch in den EBAE-Publikationen verwendet wird (siehe insbesondere den Newsletter, der auf der Website heruntergeladen werden kann), ist beizubehalten. Das Farbschema sollte mit der Sonnenblume als Leitmotiv unverändert Bestand haben. Der Neuentwurf des EBAE-Logos ist nicht Teil der Aufgabe. Die Website bleibt Teil des

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Umweltbereichs der Europa-Website und muss daher mit der Vorlage der GD Umwelt übereinstimmen und auch in Einklang mit dem Leitfaden für Informationsanbieter auf Europa stehen.

Zu liefern ist in diesem fiktiven Szenario eine vollständige Internetpräsenz in englischer Sprache, die anhand der CWCMS der Kommission entwickelt wurde und umgehend in das Netz gestellt werden kann.

Die Bieter sind aufgefordert, • den Ansatz und die Vorgehensweise für die Erfüllung dieser Aufgabe vorzustellen • zu erläutern, wie die Arbeit von den ersten Schritten bis hin zur endgültigen Lieferung

innerhalb des Teams organisiert würde (einschließlich eventueller Unterauftragnehmer) und wie viel Zeit für die einzelnen Phasen benötigt würde

• anhand nachstehender Tabelle eine detaillierte und vollständige Kostenschätzung abzugeben. Dabei sind alle Kosten in Zusammenhang mit der allgemeinen Verwaltung und Koordinierung sowie jegliche sonstigen mit der Erbringung der Dienstleistungen verbundenen Ausgaben zu berücksichtigen

• den Gestaltungsansatz detailliert darzulegen und eventuelle Verbesserungsvorschläge für die Struktur und/oder die Präsentation der Informationen gegenüber dem Status quo zu unterbreiten

• ein Mock-up der neuen Homepage zu präsentieren Beschreibung Einheitspreise

(in EUR) Menge Insges

amt Festlegung des Konzepts und der allgemeinen Struktur der Website

Grafische Gestaltung der Seitenvorlagen (einschließlich der Anfertigung von Mock-ups)

Umwandlung des grafischen Entwurfs in XSL-Vorlagen zur Verwendung in Documentum

Erstellung und Füllung von Seiten in Documentum unter Verwendung einer festgelegten XML-Struktur, einschließlich der Einfügung von Metadaten, des Testens von Verknüpfungen usw.

(kann bei Bedarf erweitert werden) Insgesamt

Beschreibung Erstattungsfähige Ausgaben (in EUR)

Menge Insgesamt

(kann bei Bedarf erweitert werden) Insgesamt

Endsumme Szenario

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Szenario 2.2 Entwicklung einer Mini-Website für die Teilnahme der Kommission an der Klimakonferenz COP15 der Vereinten Nationen 2009 in Kopenhagen Wie auch bei entscheidenden internationalen Klimakonferenzen in den vergangenen Jahren (siehe http://ec.europa.eu/environment/climat/nairobi_06.htm und http://ec.europa.eu/environment/climat/bali_07.htm ) möchte die GD Umwelt in Zusammenhang mit der UN-Klimakonferenz COP15, die vom 30. November bis zum 11. Dezember 2009 in Kopenhagen stattfindet (siehe http://www.cop15.dk/en), eine professionelle Internetpräsenz gewährleisten. Zielsetzung der Website ist die Vorstellung der EU-Positionen und die Bereitstellung von leichtem Zugang zu sämtlichen relevanten Hintergrundmaterialien – wichtigen Präsentationen, Pressemitteilungen usw.

Die Mini-Website wäre in die Adresse http://ec.europa.eu/environment/climat/home_en.htm integriert und würde einen neuen Bereich unter der Überschrift „Internationale Klimaschutzverhandlungen" darstellen. Sie sollte frisch und attraktiv wirken, aber gleichzeitig die (von der Kommission zur Verfügung gestellte) GD Umwelt-Vorlage verwenden und das allgemeine Aussehen sowie den Eindruck der GD Umwelt-Internetpräsenz beibehalten. Die Leitlinien für Informationsanbieter auf Europa sind einzuhalten.

Die Website muss eine ansprechende Eingangseite sowie folgende Abschnitte besitzen (jeweils eine Seite pro Thema): „EU-Maßnahmen", „Programm", „Wichtige Dokumente", „Nachrichten und Presse" sowie „Links". Ein Video und mehrere Broschüren sollten zum Download von der Indexseite bereit stehen (diese lässt die Kommission im Rahmen von anderen Aufträgen entwickeln). Der Auftragnehmer ist aufgefordert, ein Foto zu einem Thema, welches für die UN-Verhandlungen von Bedeutung ist, in das Design jeder der 6 Seiten zu integrieren (Beschaffung von 6 Fotografien). Die Inhalte – Texte und Anlagen – werden vollständig von der Kommission zur Verfügung gestellt.

Zu liefern ist in diesem fiktiven Szenario eine komplette Website-Struktur sowie das Layout in englischer Sprache, bereits ausgestattet mit einer allgemeinen Einführungsseite sowie weiteren vorläufigen Inhalten, die die Kommission in dieser Phase zur Verfügung stellen kann. Die Website muss so weit vorbereitet sein, dass sie von der Kommission auf den Europa-Server hochgeladen werden kann. Die Dateien sind in HTML-Format zu liefern. Die erste Fassung der Website muss Anfang September 2009 zur Verfügung stehen. Die anschließenden Aktualisierungen der Website werden von der GD Umwelt vorgenommen. Die Bieter sind aufgefordert,

• den Ansatz und die Vorgehensweise für die Erfüllung dieser Aufgabe vorzustellen • zu erläutern, wie die Arbeit von den ersten Schritten bis hin zur endgültigen Lieferung

innerhalb des Teams organisiert würde und wie viel Zeit für die einzelnen Phasen benötigt würde

• anhand nachstehender Tabelle eine detaillierte und vollständige Kostenschätzung abzugeben. Dabei sind alle Kosten in Zusammenhang mit der allgemeinen Verwaltung und Koordinierung sowie jegliche sonstigen mit der Erbringung der Dienstleistungen verbunden Ausgaben zu berücksichtigen

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Beschreibung Einheitspreise (in EUR)

Menge Insgesamt

Festlegung des Konzepts und der allgemeinen Struktur der Website

Grafische Gestaltung der Seitenvorlagen (einschließlich der Anfertigung von Mock-ups)

Umwandlung des grafischen Entwurfs in HTML-Vorlagen anhand eines klassischen HTML-Editors

Erstellung und Bestückung der HTML-Seiten, einschließlich der Einfügung von Metadaten, des Testens von Links usw.

Kauf von Bildern (als Pauschale anzugeben) (kann bei Bedarf erweitert werden)

Insgesamt Beschreibung Erstattungsfäh

ige Ausgaben (in EUR)

Menge Insgesamt

(kann bei Bedarf erweitert werden) Insgesamt

Endsumme Szenario

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Szenario 2.3

Entwurf eines Posters Die GD Umwelt hat beschlossen, ein allgemeines Informationsposter über ihre Arbeit herauszubringen. Folgende Anforderungen bestehen an das Poster: Das Poster in A1-Format (594 x 841 mm) ist in 4-Farbendruck auf Cyclus Print-Papier von 150 g

zu drucken.

Die Illustrationen und der Text des Posters werden durch den Bieter festgelegt.

Das Poster muss in die 23 Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt werden.

Darüber hinaus werden Übersetzungen in die russische, chinesische und arabische Sprache benötigt.

Die Bieter sind aufgefordert, eine detaillierte Erläuterung des von ihnen geplanten Ansatzes für den Entwurf und die

Anfertigung des Posters vorzulegen

anzugeben, wie viel Zeit sie für jede Phase benötigen würden

ein Mock-up des Posters, einschließlich aller Illustrationen, vorzulegen (A1)

die Inhalte des Posters detailliert zu beschreiben

anzugeben, welche Teile der Aufgabe an Unterauftragnehmer vergeben werden

ein detailliertes Budget für dieses Szenario vorzulegen, einschließlich der Übersetzung in alle Amtsprachen der Europäischen Union sowie die russische, chinesische und arabische Sprache. Darüber hinaus sind im Budget Schnelldrucke in folgenden Sprachen zu berücksichtigen, wobei die Preise die Lieferung an eine Brüsseler Adresse beinhalten:

- 150 Exemplare auf Englisch - 100 Exemplare auf Französisch - 100 Exemplare auf Deutsch - 50 Exemplare auf Estnisch - 50 Exemplare auf Slowakisch - 50 Exemplare auf Russisch - 50 Exemplare auf Chinesisch - 50 Exemplare auf Arabisch

die Grafikquelldateien in InDesign oder QuarkExpress sowie als PDF-Dateien in hoher

Auflösung zum Drucken und in geringer Auflösung für das Internet zu liefern Beschreibung Einheitspreise

(in EUR) Menge Insgesamt

1. Ressource 1 2. Ressource 2 3. usw.

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Insgesamt Beschreibung

Erstattungsfähige Ausgaben (in EUR)

Menge Insgesamt

1. Erstattungsfähige Ausgaben 1 2. Erstattungsfähige Ausgaben 2 3. usw.

Insgesamt Endsumme Szenario:

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Szenario 2.4

Verfassung und Gestaltung einer Publikation für Kinder Die GD Umwelt möchte eine spezielle Publikation für Kinder herausgeben. Die Handlung und die Illustrationen sollen sich mit dem Umweltschutzthema Wasser beschäftigen. Das Zielpublikum fällt in die Altergruppe von 5-8 Jahren. Der Bieter kann auf der Website der GD Umwelt frühere Publikationen für dieses Publikum einsehen: http://ec.europa.eu/environment/youth/library_en.html. Für das Buch gibt es folgende Anforderungen:

• Format: C5 • Anzahl der Seiten: 24 • Anzahl der Sprachen: 23 • eine Originalzeichnung pro Seite • Vierfarbendruck Die Bieter sind aufgefordert,

• eine detaillierte Erläuterung des von ihnen geplanten Ansatzes für den Entwurf und die Anfertigung der Broschüre vorzulegen

• anzugeben, wie viel Zeit sie für jede Phase benötigen würden • ein Mock-up der Broschüre, einschließlich Beispielillustrationen, vorzulegen • die Inhalte der Broschüre detailliert zu beschreiben • eine Textprobe von 2 Seiten einzureichen (um den Schreibstil für Kinder zu überprüfen) • anzugeben, welche Teile der Aufgabe an Unterauftragnehmer vergeben werden • ein detailliertes Budget für dieses Szenario vorzuschlagen • die Grafikquelldateien in InDesign oder QuarkExpress sowie als PDF-Dateien in hoher

Auflösung zum Drucken und in geringer Auflösung für das Internet zu liefern Beschreibung Einheitspreise

(in EUR) Menge Insgesamt

1. Ressource 1 2. Ressource 2 3. usw.

Insgesamt Beschreibung

Erstattungsfähige Ausgaben (in EUR)

Menge Insgesamt

1. Erstattungsfähige Ausgaben 1 2. Erstattungsfähige Ausgaben 2 3. usw.

Insgesamt Endsumme Szenario:

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Szenario 2.5

Verfassung, grafische Gestaltung und Layout einer Broschüre zur Artenvielfalt Die GD Umwelt hat beschlossen, eine allgemeine Broschüre über Artenvielfalt herauszugeben. Die Broschüre soll auf der jährlichen Konferenz anlässlich der Grünen Woche eingesetzt werden. Das Zielpublikum besteht aus der allgemeinen Öffentlichkeit, Interessengruppen sowie Betroffenen. Folgende Anforderungen werden an die Broschüre gestellt:

• Format: 21 x 21 cm • Anzahl der Seiten: 28 • Anzahl der Sprachen: 5 (Englisch, Französisch, Spanisch, Deutsch und Polnisch) • 10 Bilder, die Belege für den Klimawandel zeigen; das Urheberrecht muss für die

Verwendung in dieser Publikation gesichert sein • Erstellung von 2 Tabellen und 3 Grafiken • Vierfarbendruck Der Bieter ist aufgefordert,

• die Informationen einzuholen und die Broschüre auf Englisch zu verfassen • eine detaillierte Erläuterung des von ihm geplanten Ansatzes für den Entwurf und die

Anfertigung der Broschüre vorzulegen • eine Textprobe von 500 Wörtern für den Inhalt der Broschüre einzureichen • ein Mock-up der Broschüre vorzulegen • die Inhalte der Broschüre detailliert zu beschreiben • ein detailliertes Budget für dieses Szenario vorzulegen • die Grafikquelldateien in InDesign oder QuarkExpress sowie als PDF-Dateien in hoher

Auflösung zum Drucken und in geringer Auflösung für das Internet zu liefern Beschreibung Einheitspreise

(in EUR) Menge Insgesamt

1. Ressource 1 2. Ressource 2 3. usw.

Insgesamt Beschreibung

Erstattungsfähige Ausgaben (in EUR)

Menge Insgesamt

1. Erstattungsfähige Ausgaben 1 2. Erstattungsfähige Ausgaben 2 3. usw.

Insgesamt Endsumme Szenario:

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Szenario 2.6

Verfassen eines Informationsblatts über einen Tätigkeitsbereich der GD Umwelt Die GD Umwelt benötigt ein Informationsblatt über Katastrophenschutz. Das Layout braucht nicht angeboten werden, da es vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften zur Verfügung gestellt wird. Folgende Anforderung bestehen an das Informationsblatt: • maximale Wortzahl: 1.900 • Sprache: Englisch Der Bieter ist aufgefordert, • die Informationen für die Erstellung des Informationsblatts einzuholen • den Inhalt des Informationsblatt detailliert zu beschreiben • eine Textprobe von 500 Wörtern des Inhalts einzureichen • ein detailliertes Budget für dieses Szenario vorzulegen • den Text in Word-Dateien zu liefern Beschreibung Einheitspreise

(in EUR) Menge Insgesamt

1. Ressource 1 2. Ressource 2 3. usw.

Insgesamt Beschreibung

Erstattungsfähige Ausgaben (in EUR)

Menge Insgesamt

1. Erstattungsfähige Ausgaben 1 2. Erstattungsfähige Ausgaben 2 3. usw.

Insgesamt Endsumme Szenario:

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Szenario 2.7

Gestaltung einer visuellen Identität Die GD Umwelt plant eine 2-tägige Konferenz in Brüssel zur Abholzung des tropischen Regenwalds. Auf dieser Veranstaltung sollen die Vorschläge der Kommission zur Bekämpfung der Regenwaldabholzung präsentiert und die Kommunikation verbessert werden. Neben der logistischen Organisation der Konferenz selbst11 muss eine visuelle Identität geschaffen werden, um das Verständnis und die Bedeutung der mit der Regenwaldvernichtung verbundenen Problematik zu fördern. Die visuelle Identität soll eine Branding-Plattform, ein Logo und einen Slogan umfassen. Das Gesamtkonzept muss originell sein, Aufmerksamkeit erregen und eine europäische wie globale Dimension haben. Die Bieter hat die Aufgabe, die visuelle Identität auf verschiedene Informations- und Kommunikationsmittel aufzubringen, darunter: Poster, Briefköpfe, Banner und Postkarten sowie eine neue Internetseite zu dem fraglichen Thema. Alle Kommunikationsmittel werden, zusammen mit Tipps und Ratschlägen zu ihrer Nutzung durch Interessengruppen, Partner und die Europäische Kommission, in einer Kommunikations-Toolbox (die auf der neuen Webseite veröffentlicht wird) präsentiert. Im Rahmen dieses Szenarios soll der Bieter angeben, welche Arbeiten zum Entwurf, der Produktion und der Koordinierung einer solchen Maßnahme erforderlich wären. Wenn es gelingt, eine breite Basis für die Unterstützung der Interessengruppen und Multiplikatoren zu schaffen, trägt dies zum Erfolg der Veranstaltung bei. Beschreibung Einheitspreise

(in EUR) Menge Insgesamt

1. Ressource 1 2. Ressource 2 3. usw.

Insgesamt Beschreibung

Erstattungsfähige Ausgaben (in EUR)

Menge Insgesamt

1. Erstattungsfähige Ausgaben 1 2. Erstattungsfähige Ausgaben 2 3. usw.

Insgesamt Endsumme Szenario:

11 Die Organisation und Logistik der Konferenz sind in diesem Szenario nicht zu berücksichtigen.

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Szenario 2.8

Erstellung einer Mailingliste zum Klimawandel Die GD Umwelt möchte vier Mailinglisten mit Kontakten im Bereich des Klimawandels einrichten. Folgende Anforderung bestehen an die Mailinglisten: • Zielgruppen sind: staatliche Behörden, NGOs, Zeitschriften, Forschungsorganisationen • Sammlung von 40 Kontaktadressen (10 je Zielgruppe) Der Bieter ist aufgefordert, • 4 Mailinglisten zu erstellen (eine für jede Zielgruppe) • Informationen zu jedem Kontakt einzuholen • die Kontakte in einer Excel-Datei zu kodieren Beschreibung Einheitspreise

(in EUR) Menge Insgesamt

1. Ressource 1 2. Ressource 2 3. usw.

Insgesamt Beschreibung

Erstattungsfähige Ausgaben (in EUR)

Menge Insgesamt

1. Erstattungsfähige Ausgaben 1 2. Erstattungsfähige Ausgaben 2 3. usw.

Insgesamt Endsumme Szenario:

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Szenario 2.9

Leserumfrage für eine Ausgabe des Natura 2000-Newsletters Die GD Umwelt plant eine Umfrage, die die Nutzung und den Erfolg einer Ausgabe ihres wichtigsten Newsletters beurteilen und erfassen soll. Wir wollen insbesondere Ausgabe 24 vom Juni 2008 im Hinblick auf Inhalt und grafische Gestaltung evaluieren. (Der Natura 2000-Newsletter ist auf folgender Website zu finden: http://ec.europa.eu/environment/life/publications/lifepublications/natura2000/index.htm) Der Bieter ist aufgefordert, • eine detaillierte Erklärung seines methodischen Ansatzes abzugeben • einen Fragebogen für die Umfrage zu entwickeln • die Struktur des Analyseberichts vorzustellen Beschreibung Einheitspreise

(in EUR) Menge Insgesamt

1. Ressource 1 2. Ressource 2 3. usw.

Insgesamt Beschreibung

Erstattungsfähige Ausgaben (in EUR)

Menge Insgesamt

1. Erstattungsfähige Ausgaben 1 2. Erstattungsfähige Ausgaben 2 3. usw.

Insgesamt Endsumme Szenario:

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ANLAGE 2C

PREISANGEBOT – PREISLISTEN UND SZENARIEN FÜR

LOS 3: „WERBEARTIKEL UND TEILNEHMER-KITS“

Einheitspreise

Spezielle Preistabelle – Werbeartikel:

Beschreibung Einheits-

preis ,Standard'

Einheitspreis ,Prestige'

WERBEARTIKEL12

Kugelschreiber - unter 100 Einheiten - 100 bis 500 Einheiten - 500 bis 1.000 Einheiten - über 1.000 Einheiten Bleistifte - unter 100 Einheiten - 100 bis 500 Einheiten - 500 bis 1.000 Einheiten - über 1.000 Einheiten Kartenhalter (transparente Kunststoffhülle für ein Schild, mit Umhängeband) - unter 100 Einheiten - 100 bis 500 Einheiten - 500 bis 1.000 Einheiten - über 1.000 Einheiten USB-Sticks 1 GB - unter 100 Einheiten - 100 bis 500 Einheiten - 500 bis 1.000 Einheiten - über 1.000 Einheiten USB-Sticks 4 GB - unter 100 Einheiten - 100 bis 500 Einheiten - 500 bis 1.000 Einheiten

... /Einheit ... /Einheit ... /Einheit ... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit

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... /Einheit

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... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit

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... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit 12 Beispiele für mögliche Aufdrucke: Europäische Flagge, „Europäische Union“, „Generaldirektion Umwelt“

sowie die URL der GD Umwelt. Dies gilt auch für andere Materialien.

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- über 1.000 Einheiten Rechteckige „Post-it®"-Blöcke13 - unter 100 Einheiten - 100 bis 500 Einheiten - 500 bis 1.000 Einheiten - über 1.000 Einheiten Mauspads (rechteckig, 30 x 20 cm, in vier Farben) - unter 100 Einheiten - 100 bis 500 Einheiten - 500 bis 1.000 Einheiten - über 1.000 Einheiten T-Shirts mit kurzem Slogan und/oder grafischer Abbildung sowie einer URL-Adresse in 4-Farbendruck (50 % für Damen, 50 % für Herren, 70 % kurzärmelig, 30 % langärmelig, 80 % Größen S und M, 20 % Größe L) - unter 100 Einheiten - 100 bis 500 Einheiten - 500 bis 1.000 Einheiten - über 1.000 Einheiten Tassen mit Slogan und/oder grafischer Abbildung sowie URL-Adresse in 4-Farbendruck - unter 100 Einheiten - 100 bis 500 Einheiten - 500 bis 1.000 Einheiten - über 1.000 Einheiten Rucksäcke mit kurzem Slogan und/oder grafischer Abbildung sowie URL-Adresse in 4-Farbendruck - unter 100 Einheiten - 100 bis 500 Einheiten - 500 bis 1.000 Einheiten - über 1.000 Einheiten Faltschirm mit kurzem Slogan und/oder grafischer Abbildung sowie URL-Adresse in 4-Farbendruck - unter 100 Einheiten - 100 bis 500 Einheiten - 500 bis 1.000 Einheiten - über 1.000 Einheiten

... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit

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... /Einheit

... /Einheit

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... /Einheit

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... /Einheit

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... /Einheit

... /Einheit

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... /Einheit

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... /Einheit

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... /Einheit

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... /Einheit

... /Einheit

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... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit

... /Einheit

13 Rechteckiger Block mit 50 Zetteln, +/-10 cm x 7 cm

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Spezielle Preisliste – Teilnehmer-Kits Beschreibung Einheitspreis in EUR Dokumentenmappe (Papier, mit EU-Logo) - unter 50 Einheiten - 50 bis 100 Einheiten - über 100 Einheiten Notizblöcke in A4-Format, 25 linierte Seiten mit EU-Logo auf jeder Seite - unter 50 Einheiten - 50 bis 100 Einheiten - über 100 Einheiten

/Einheit /Einheit /Einheit

/Einheit /Einheit /Einheit

Druck von Materialien, die in elektronischer Form von der Kommission zur Verfügung gestellt werden – Beispiele: 2-seitige Tagesordnung in 4-Farbendruck - unter 50 Einheiten - 50 bis 100 Einheiten - über 100 Einheiten Teilnehmerliste (50 Personen) mit Farbfotos und Kurzinfo zur Biografie - unter 50 Einheiten - 50 bis 100 Einheiten - über 100 Einheiten

/Einheit /Einheit /Einheit

/Einheit /Einheit /Einheit

Zusammenstellung der Mappen (Person/Tag) - bei bis zu 5 Artikeln pro Set (ohne Dokumentenmappe) - bei mehr als 5 Artikeln pro Set (ohne Dokumentenmappe)

……………Person/Tage……………Person/Tage

Lagerung bestellter Materialien (Monate/m³) bis zu 1 Monat (Monate/m³) bis zu 2 Monate bis zu 3 Monate über 3 Monate (Monate/m³)

……………Monate/m3 ……………Monate/m3 ……………Monate/m3 ……………Monate/m3

Lieferung von Materialien (km/m³)

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<500 km/m3 500-1000 km/m3 1.000-3.000 km/m3 >3.000 km/m3

……………km/m3

……………km/m3

……………km/m3

……………. km/m3Anmerkung: Dies ist keine erschöpfende Liste der Werbeartikel, die die Generaldirektion Umwelt unter Umständen bestellt. Da ein Bedarf an anderen, den in der technischen Leistungsbeschreibung für Los 3 beschriebenen ähnlichen, speziellen Dienstleistungen entstehen kann, werden die Bieter aufgefordert, ihren vollständigen, unterzeichneten Preiskatalog diesem Angebot beizulegen. Für Positionen, die in der Tabelle der speziellen Preisliste eigens aufgeführt sind, gibt der Bieter eine Katalogreferenz an, um den Unterschied zwischen den Kategorien Standard und Prestige aufzuzeigen.

Szenarien für Los 3 Szenario 3.1

Teilnehmer-Kit Kontext: Am 15. März findet im Charlemagne-Gebäude in Brüssel eine von der Generaldirektion Umwelt organisierte Konferenz statt. Das Angebot des Bieters beinhaltet folgende Leistungen:

Der Auftragnehmer ist aufgefordert, für die Konferenz 80 Standard-Teilnehmer-Kits (wie vorstehend beschrieben) vorzubereiten, zusammenzustellen und zu liefern. Die Materialien müssen am Nachmittag des Tages vor Konferenzbeginn im Charlemagne-Gebäude eintreffen. Jedes Set besteht aus: • einer Dokumentenmappe (350 g-Papier mit doppelter Innenklappe zur Unterbringung von

Dokumenten in A4-Format, 4-Farbendruck außen und weiße Innenseite) • einem Notizblock (Format A4, 25 linierte Seiten, weißes Cover mit dem Logo der

Generaldirektion Umwelt in vier Farben) • Rednerliste mit Farbfotos und Kurzbiografie (Informationen werden von der Generaldirektion

Umwelt in elektronischem Format zur Verfügung gestellt); A4-Format, 5 Seiten doppelseitig bedruckt und geheftet, in vier Farben)

• Teilnehmerliste (A4-Format, 2 Seiten doppelseitig bedruckt, einfarbig); die Angaben stellt die GD Umwelt in elektronischem Format zur Verfügung

• einer Tagesordnung (A4-Format, 2 Seiten doppelseitig bedruckt, einfarbig); Datei wird elektronisch von der GD Umwelt zur Verfügung gestellt

• Handouts von 7 Powerpoint-Präsentationen (jeweils 20 geheftete Seiten, doppelseitig bedruckt, einfarbig), Dateien werden elektronisch von der GD Umwelt zur Verfügung gestellt

Beschreibung Einheitspreise

(in EUR) Menge Insgesamt

1. Ressource 1

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2. Ressource 2 3. usw.

Insgesamt Beschreibung

Erstattungsfähige Ausgaben (in EUR)

Menge Insgesamt

1. Erstattungsfähige Ausgaben 1 2. Erstattungsfähige Ausgaben 2 3. usw.

Insgesamt Endsumme Szenario:

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Szenario 3.2 Bereitstellung von Werbeartikeln

Kontext: Die GD Umwelt betreibt europaweit eine Kampagne zur Stärkung des Bewusstseins für die Artenvielfalt. Die Kampagne wird von dem Auftragnehmer durchgeführt, der Büros in allen Hauptstädten der 27 EU-Mitgliedstaaten hat. Zur Unterstützung der Kampagne wurde beschlossen, pro Land 2.000 Werbeartikel zu produzieren (54.000 Artikel insgesamt), die der Auftragnehmer anlässlich verschiedener Ereignisse, Schulbesuche usw. verteilt. Start der Kampagne ist der 5. Juni („Weltumwelttag“).

Auf jedem Artikel ist der Slogan der Kampagne in der jeweiligen Landessprache aufgedruckt. Es werden 23 Versionen der Artikel angefertigt. Die GD Umwelt stellt dem Auftragnehmer die Übersetzung des Slogans in 23 Sprachen sowie die URL-Adresse zur Verfügung. Das Angebot des Bieters beinhaltet folgende Leistungen: 1. Herstellung der Artikel gemäß nachstehenden Spezifikationen: • Schwarze T-Shirts:

- Menge: insgesamt 27.000/1.000 pro Land - Standardqualität - 50 % für Herren/50 % für Damen - 70 % kurzärmelig/30 % langärmelig - 80 % Größen S und M/20 % Größe L - bedruckt mit dem Slogan der Kampagne (eine Textzeile, 23 amtssprachliche Versionen,

in vier Farben)

• Schwarze Rucksäcke: - Menge: 13.500 Stück insgesamt/500 je Land - Standardqualität - Abmessungen: rund 35 cm x 30 cm x 15 cm - eine Reißverschlusstasche - Polyester - einfarbig mit 4-Farbenlogo und Slogan (eine Textzeile, 23 amtssprachliche Versionen)

mit Aufdruck oberhalb der Tasche

• Gelbe Reflexionsarmbänder für Radfahrer: - Menge: 13.500 Stück insgesamt/500 je Land - Standardqualität - mit Slogan (eine Textzeile, 23 amtssprachliche Versionen, in vier Farben)

2. Lieferung des Materials an 27 Postanschriften, die die Kommission in den 27 EU-Hauptstädten

angibt. Liefertermin für die Materialien: - 50 % jedes Materialientyps an jede Adresse: zwei Woche vor Beginn der Kampagne

(22. Mai) - 50 % jedes Materialientyps an jede Adresse: zwei Monate nach Beginn der Kampagne

(5. August)

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Beschreibung Einheitspreise (in EUR)

Menge Insgesamt

1. Ressource 1 2. Ressource 2 3. usw.

Insgesamt Beschreibung

Erstattungsfähige Ausgaben (in EUR)

Menge Insgesamt

1. Erstattungsfähige Ausgaben 1 2. Erstattungsfähige Ausgaben 2 3. usw.

Insgesamt Endsumme Szenario:

Unternehmen: _________________________________________ Datum: _________________________________________ Unterschrift: _________________________________________

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ANLAGE 3 - FORMBLATT RECHTSTRÄGER Dieses Formblatt kann abgerufen werden unter

http://ec.europa.eu/budget/execution/legal_entities_de.htm )

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ANLAGE 4 ERKLÄRUNG BETREFFEND DIE AUSSCHLUSSKRITERIEN UND INTERESSENKONFLIKTE

Name des Unternehmens/der Einrichtung oder Person:

Geschäftssitz:

Eintragungsnummer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

Name des Unterzeichners dieser Erklärung: Funktion:

bevollmächtigt, den Bieter bei Verhandlungen mit Dritten zu vertreten und für das vorstehend genannte Unternehmen bzw. die Einrichtung handelnd [bitte ankreuzen, falls zutreffend]

bestätigt hiermit, dass [bitte eines der beiden Kästchen ankreuzen]

er/sie das von ihm/ihr vertretene Unternehmen bzw. die Einrichtung:

a) sich nicht in einem Konkursverfahren, in Liquidation oder in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen

Vergleichsverfahren befindet oder seine/ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage befindet;

b) nicht rechtskräftig wegen eines Tatbestandes verurteilt worden ist, der seine/ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt;

c) im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die durch Mittel festgestellt wurde, welche die Kommission vertreten kann;

d) seiner/ihrer Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern oder sonstigen Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes seiner/ihrer Ansässigkeit bzw. Niederlassung, des Landes des öffentlichen Auftraggebers oder des Landes der Auftragserfüllung nachgekommen ist;

e) nicht rechtskräftig wegen Betrug, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder einer anderen gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaften gerichteten Handlung verurteilt worden ist;

f) gegenwärtig nicht von einer verwaltungsrechtlichen Sanktion nach Artikel 96 Absatz 1 betroffen ist.

Ferner erklärt der/die Unterzeichnete ehrenwörtlich,

g) er/sie, das von ihm/ihr vertretene Unternehmen bzw. die Einrichtung sowie die zur Auftragsausführung vorgeschlagenen Mitarbeiter sich zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots nicht in einem

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Interessenkonflikt im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung befinden; er/sie die Kommission unverzüglich unterrichten wird, wenn sich diese Situation nach Einreichung des Angebots ändert;

h) die der Kommission im Rahmen dieser Ausschreibung vorgelegten Informationen richtig, wahrheitsgemäß und vollständig sind;

i) er/sie die unter Teil III Ziffer 1 der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Nachweise gegebenenfalls auf Aufforderung beibringt.

Vollständiger Name: Datum: Unterschrift:

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Anlage 5 E r l ä u t e r u n g – b i t t e v o r A u s f ü l l e n d e s F o r m u l a r s z u r f i n a n z i e l l e n L e i s t u n g s f ä h i g k e i t a u f m e r k s a m l e s e n

Vereinfachte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Bieter müssen angeben, ob ihr Unternehmen bzw. ihre Organisation gewinnorientiert oder gemeinnützig ist.

In dem Formular werden die Daten aus der Bilanz des Unternehmens bzw. der Organisation in eine standardisierte Form gebracht. Die nachstehende Entsprechungstabelle gibt Aufschluss über die Zuordnung der verschiedenen Konten entsprechend der Vierten Richtlinie über den Rechnungsabschluss (Vierte Rechnungslegungsrichtlinie). Das Formular sollte sorgfältig und – angesichts seiner Komplexität - möglichst von einem ausgebildeten Buchhalter oder Rechnungsprüfer ausgefüllt werden. Anhand dieser Daten wird wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens bzw. der Organisation bewertet. Daher kommt es darauf an, dass die angegebenen Daten korrekt sind. Die Kommission will möglicherweise die Angaben dem bescheinigten Jahresabschluss gegenüberstellen. Sie behält sich daher das Recht vor, zu diesem Zweck im Laufe der Bewertung weitere Unterlagen anzufordern. Die Beträge sind in Euro anzugeben (zu verwenden ist der zum Zeitpunkt des Rechnungsabschlusses geltende Wechselkurs). Abkürzungen t-1 und t0 Die Abkürzung t0 bezieht sich auf die letzte bescheinigte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. t-1 bezieht sich auf die Bilanz, die vor der letzten bescheinigten Bilanz erstellt wurde. Entsprechend bezieht sich der Stichtag t0 auf den Abschluss der letzten Bilanz und der Stichtag t-1 auf den Abschluss der vorletzten Bilanz. Die Zeitspanne t0 bezieht sich auf die Zahl der Monate, auf die sich die letzte Bilanz bezieht. Die Zeitspanne t-1 bezieht sich auf die Zahl der Monate, auf die sich die vorletzte Bilanz bezieht. BILANZ ENTSPRECHUNG MIT DER 4. RECHNUNGSLEGUNGSRICHTLINIE AKTIVA AKTIVA / 4. RECHUNGSLEGUNGSRICHTLINIE (Artikel 9) 1. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital (einschließlich noch nicht eingezahltes Kapital)

2. Anlagevermögen C. Anlagevermögen 2.1. Immaterielle Anlagewerte B. Aufwendungen für die Errichtung und Er-

weiterung des Unternehmens wie in den ein-zelstaatlichen Rechtsvorschriften festgelegt C. I. Immaterielle Anlagenwerte

B. Aufwendungen für die Errichtung und Erweiterung des Unternehmens wie in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften festgelegt C.I.1. Forschungs- und Entwicklungskosten C.I.2. Konzessionen, Patente, Lizenzen, Warenzeichen und ähnliche Rechte und Werte, soweit sie a) entgeltlich erworben wurden und nicht unter dem Posten C.I.3 auszuweisen sind oder b) von dem Unternehmen selbst erstellt wurden C.I.3. Geschäfts- oder Firmenwert, sofern er entgeltlich erworben wurde C.I.4. Geleistete Anzahlungen

2.2. Sachanlagen C.II. Sachanlagen C.II.1. Grundstücke und Bauten C.II.2. Technische Anlagen und Maschinen C.II.3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung C.II.4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

2.3. Finanzanlagen C.III. Finanzanlagen C.III.1.Anteile an verbundenen Unternehmen C.III.2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen C.III.3. Beteiligungen C.III.4.Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht C.III.5.Wertpapiere des Anlagevermögens C.III. 6. Sonstige Ausleihungen C.III.7. Eigene Aktien oder Anteile (unter Angabe ihres Nennbetrages oder, wenn ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, ihres rechnerischen Wertes)

3. Umlaufvermögen D. Umlaufvermögen 3.1. Vorräte D.I. Vorräte D.I.1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

D.I.2. Unfertige Erzeugnisse D.I.3. Fertige Erzeugnisse und Waren D.I.4 Geleistete Anzahlungen

3.2.1. Forderungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr

D.II. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

D.II.1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen D.II.2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen D.II.3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht D.II.4. Sonstige Forderungen D.II.6. Rechnungsabgrenzungsposten

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3.2.2. Forderungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger

D.II. Forderungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger

D.II.1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen D.II.2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen D.II.3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht D.II.4. Sonstige Forderungen D.II.6. Rechnungsabgrenzungsposten

3.3. Guthaben bei Kreditinstituten, Postscheckguthaben, Schecks und Kassenbestand

D.IV. Guthaben bei Kreditinstituten, Postscheckguthaben, Schecks und Kassenbestand

D.IV. Guthaben bei Kreditinstituten, Postscheckguthaben, Schecks und Kassenbestand

3.4. Sonstiges Umlaufvermögen D.III Wertpapiere D.III.1. Anteile an verbundenen Unternehmen D.III.2.Eigene Aktien oder Anteile (unter Angabe ihres Nennbetrages oder, wenn ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, ihres rechnerischen Wertes) D.III.3. Sonstige Wertpapiere

Aktiva insgesamt Aktiva insgesamt

PASSIVA PASSIVA / 4. RECHUNGSLEGUNGSRICHTLINIE (Artikel 9) 4. Eigenkapital und Rücklagen A. Eigenkapital und Rücklagen 4.1. Gezeichnetes Kapital A.I. Gezeichnetes Kapital

A.II. Agio A.I. Gezeichnetes Kapital A.II. Agio

4.2. Rücklagen A.III. Neubewertungsrücklage A.IV. Rücklagen

A.III. Neubewertungsrücklage A.IV.1. Gesetzliche Rücklage, soweit einzelstaatliche Rechtsvorschriften die Bildung einer derartigen Rücklage vorschreiben. A.IV.2. Rücklage für eigene Aktien oder Anteile A.IV.3. Satzungsmäßige Rücklagen A.IV.4. Sonstige Rücklagen

4.3. Ergebnisvortrag A.V Ergebnisvortrag A.V. Ergebnisvortrag

4.4. Ergebnis des Geschäftsjahres A.VI. Ergebnis des Geschäftsjahres A.VI. Ergebnis des Geschäftsjahres 5. Verbindlichkeiten C. Verbindlichkeiten 5.1.1 Langfristige Verbindlich-keiten gegenüber Nichtbanken

B. Rückstellungen (> ein Jahr) C. Verbindlichkeiten ( > ein Jahr)

B.1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. B.2. Steuerrückstellungen B.3. Sonstige Rückstellungen C.1. Anleihen, davon konvertibel C.3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, soweit diese nicht von dem Posten Vorräte offen abgesetzt werden C.4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen C.6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen C.7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-verhältnis besteht C.8. Sonstige Verbindlichkeiten, davon Verbindlichkeiten aus Steuern und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit C.9. Rechnungsabgrenzungsposten

5.1.2. Langfristige Verbindlich-keiten gegenüber Kreditinstituten

C. Verbindlichkeiten gegenüber Kredit-instituten ( > ein Jahr)

C.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten C.5. Verbindlichkeiten aus Wechseln

5.2.1. Kurzfristige Verbindlich-keiten gegenüber Nichtbanken

B. Rückstellungen (= ein Jahr) C. Verbindlichkeiten ( = ein Jahr)

B.1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. B.2. Steuerrückstellungen B.3. Sonstige Rückstellungen C.1. Anleihen, davon konvertibel C.3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, soweit diese nicht von dem Posten Vorräte offen abgesetzt werden C.4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen C.6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen C.7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-verhältnis besteht C.8. Sonstige Verbindlichkeiten, davon Verbindlichkeiten aus Steuern und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit C.9. Rechnungsabgrenzungsposten

5.2.2. Kurzfristige Verbindlich-keiten gegenüber Kreditinstituten

C. Verbindlichkeiten gegenüber Kredit-instituten (= ein Jahr)

C.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten C.5. Verbindlichkeiten aus Wechseln

Passiva insgesamt Passiva insgesamt

GEWINN- UND VERLUST GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG / 4. RECHNUNGSLEGUNGSRICHTLNIE (Artikel 23) 6. Umsatz 1. Nettoumsatzerlöse 1. Nettoumsatzerlöse

7. Veränderung des Lagerbestands

2. Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

2. Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

8. Sonstige betriebliche Erträge 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge

3. Andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge

9. Materialaufwendungen 5. a) Materialaufwand 5. a) Materialaufwand

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5. b) Sonstige externe Aufwendungen 5. b) Sonstige externe Aufwendungen 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

11. Personalaufwand 6. Personalaufwand 6. a) Löhne und Gehälter 6. b) Soziale Aufwendungen, davon für Altersversorgung

12. Brutto-Betriebsergebnis Brutto-Betriebsergebnis 13. Abschreibungen und Wertbe-richtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

7. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

7. a) Wertberichtigungen zu Aufwendungen für die Errichtung und Erweiterung des Unternehmens und zu Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten 7. b) Wertberichtigungen zu Gegenständen des Umlaufvermögens, soweit diese die in dem Unternehmen üblichen Wertberichtigungen überschreiten

14. Netto-Betriebsergebnis Brutto-Betriebsergebnis abzüglich Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

15. Finanzerträge und Wertberich-tigungen zu Finanzanlagen

Finanzerträge und Wertberichtigungen zu Finanzanlagen

9. Erträge aus Beteiligungen 10. Erträge aus sonstigen Wertpapieren und Forderungen des Anlagevermögens 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12. Wertberichtigungen zu Finanzanlagen und zu Wertpapieren des Umlaufvermögens

16. Zinsaufwendungen Zinsaufwendungen 17. Ähnliche Aufwendungen Ähnliche Aufwendungen

13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 18. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit

Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 15. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit nach Abzug der Steuern

19. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen

Außerordentliche Erträge und Aufwendungen 16. Außerordentliche Erträge 17. Außerordentliche Aufwendungen

20. Steuern auf den Gewinn Steuern 14. Steuern auf das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 19. Steuern auf das außerordentliche Ergebnis 20. Sonstige Steuern, soweit nicht unter obigen Posten enthalten

21. Ergebnis des Geschäfts-jahres

Ergebnis des Geschäftsjahres 21. Ergebnis des Geschäftsjahres

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Anlage 5 FORMBLATT (bitte ausfüllen)

Vereinfachte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit

Name des Bieters Art des Unternehmens gewinnorientiert

gemeinnützig

Stichtag t0 Zeitspanne t0 Monate

Stichtag t-1 Zeitspanne t-1 Monate

Bilanz Aktiva t0 (in Euro) t-1 (in Euro) 1. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 2. Anlagevermögen (2.1+2.2+2.3) 0 0 2.1 Immaterielle Anlagewerte 2.2 Sachanlagen 2.3 Finanzanlagen 3. Umlaufvermögen (3.1+3.21+3.22+3.3+3.4) 0 0 3.1 Vorräte 3.2.1 Forderungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr

3.2.2 Forderungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger

3.3 Guthaben bei Kreditinstituten, Postscheckguthaben, Schecks

und Kassenbestand 3.4 Sonstiges Umlaufvermögen Aktiva insgesamt (1+2+3) 0 0

Passiva t0 (in Euro) t-1 (in Euro)

4. Eigenkapital und Rücklagen (4.1+4.2+4.3+4.4) 0 0 4.1 Gezeichnetes Kapital 4.2 Rücklagen 4.3 Ergebnisvortrag 4.4 Ergebnis des Geschäftsjahres 5. Verbindlichkeiten (5.11+5.12+5.21+5.22) 0 0 5.1.1 Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken 5.1.2 Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5.2.1 Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken 5.2.2 Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Passiva insgesamt (4+5) 0 0

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Gewinn und Verlust

t0 (in Euro) t-1 (in Euro) 6. Umsatz 7. Veränderung des Lagerbestands 8. Sonstige betriebliche Erträge 9. Materialaufwendungen 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen 11. Personalaufwand 12. Brutto-Betriebsgewinn (6.+7.+8.-9.-10.-11.) 0 0

13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

14. Netto-Betriebsgewinn (12.-13.) 0 0 15. Finanzerträge und Wertberichtigungen zu Finanzanlagen 16. Zinsaufwendungen 17. Ähnliche Aufwendungen 18. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit (14+15.-16.-17.) 0 0 19. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen 20. Steuern auf den Gewinn 21. Ergebnis des Geschäftsjahres (18.+19.-20.) 0 0

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ANLAGE 6

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UMWELT Direktion F - Ressourcen ENV.F.2 – Finanzen

_____________________________________________________________________________ EINGANGSBESTÄTIGUNG Unser Zeichen: ENV.A.1/FRA/2008/0110 Ihr Zeichen: Hiermit bestätigen wir den Eingang und die Öffnung Ihres Angebots1. Dieses wird nun von der Kommission und ihren Sachverständigen bewertet. Über das Ergebnis werden Sie zu gegebener Zeit unterrichtet. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an dieser Ausschreibung. MarketsTeam GD ENV.F.2

1 Zur Verwaltung der Angebote wurden Ihre persönlichen Kontaktdaten in der Datenbank des „Markets Team“

des Referats ENV.F2 gespeichert. Die Kommission muss die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft beachten. Für weitere Auskünfte und zur Wahrnehmung Ihrer Rechte auf Zugang und etwaiger Korrektur Sie betreffender Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.

(Bitte tragen Sie Ihre Anschrift ein)

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ANLAGE 7

MUSTERRAHMENVERTRAG

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UMWELT Direktion xxx Der Direktor

RAHMENDIENSTLEISTUNGSVERTRAG

VERTRAGS-NR. 07 XXXXXX / 200X/ XXXXXX /FRA/XX

Die Europäische Gemeinschaft (nachfolgend „die Gemeinschaft"), vertreten durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (nachfolgend „die Kommission“), welche zur Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags vertreten wird durch [vollständiger Name], Direktor(in) ...., und [vollständige amtliche Bezeichnung] [vollständige amtliche Adresse] [amtliche Rechtsform] [gesetzliche Registernummer] [Umsatzsteuer-Identifikationsnummer], nachfolgend als „der Auftragnehmer“ bezeichnet und zur Unterzeichnung dieses Vertrags vertreten durch [vollständiger Name und Funktion],

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HABEN folgende Besondere Bedingungen und Allgemeine Bedingungen sowie folgende Anlagen VEREINBART:

Anhang I – Leistungsbeschreibung (Ausschreibung Nr. [einfügen] vom [einfügen])

Anhang II – Angebot des Auftragnehmers (Nr. [einfügen] vom [einfügen])

Anhang III - (a) Leistungsanfrage (b) Auftragsschein

(c) Einzelvertrag, Diese Anlagen sind integraler Bestandteil dieses Vertrags (nachfolgend „der Vertrag").

. Die Besonderen Bedingungen gehen den übrigen Teilen des Vertrags vor. Die Allgemeinen Bedingungen gehen den Anlagen vor. Die Leistungsbeschreibung (Anlage I) geht den [Aufträgen] [und] [Einzelverträgen] (Anlage III) vor, wobei Letztere Vorrang gegenüber dem Angebot (Anlage II) haben. Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen sind die verschiedenen Teile dieses Vertrags als sich gegenseitig erläuternd zu verstehen. Etwaige Unklarheiten oder Widersprüche innerhalb eines Teils oder zwischen den Teilen werden durch eine schriftliche Anweisung der Kommission erklärt und behoben. Ficht der Auftragnehmer eine solche Anweisung an, bleiben seine Rechte gemäß Artikel I.8 bestehen.

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I – BESONDERE BEDINGUNGEN ARTIKEL I.1 – VERTRAGSGEGENSTAND I.1.1 Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Leistungen, die zur Durchführung von

Aufgaben gemäß der technischen Leistungsbeschreibung (Anlage I) zu den in Anlage II (Angebot des Auftragnehmers) dargelegten Bedingungen erbracht werden. Die Einheitspreisliste in Anlage II ist nicht erschöpfend. Bei Bedarf kann die Kommission den Bieter für die Durchführung der in Anlage I vorgesehenen Aktivitäten zur Erbringung von ähnlichen oder ergänzenden Dienstleistungen auffordern.

Der vorliegende Rahmenvertrag deckt das spezielle, nachstehend erläuterte Los ab:

[anzugeben] I.1.2 Mit der Unterzeichnung des Vertrags geht die Kommission keine Kaufverpflichtung ein.

Nur die Erfüllung des Vertrags durch Aufträge oder Einzelverträge ist für die Kommission verbindlich.

I.1.3 Nachdem die Durchführung des Vertrages verlangt wurde oder nach Beginn der Vertragslaufzeit führt der Auftragnehmer die Aufgaben nach Maßgabe sämtlicher Vertragsbestimmungen durch.

I.1.4 Der Auftragnehmer erwirbt mit diesem Vertrag kein ausschließliches Recht, die in Anlage I genannten Leistungen für die Kommission zu erbringen.

ARTIKEL I.2 – LAUFZEIT I.2.1 Der Vertrag tritt am [einfügen], wenn beide Parteien ihn bereits unterzeichnet haben, in

Kraft.

I.2.2 Auf keinen Fall darf die Vertragserfüllung beginnen, bevor der Vertrag in Kraft ist. Desgleichen darf die Leistungserbringung keinesfalls vor dem Tag beginnen, an dem der Auftrag oder der Einzelvertrag wirksam wird.

I.2.3 Der Vertrag ist auf 12 Monate ab seinem Inkrafttreten befristet. Dieser Zeitraum und alle anderen, im Vertrag genannten Zeiträume sind, soweit nicht anders angegeben, in Kalendertagen ausgedrückt.

I.2.4 Die Aufträge und die Einzelverträge sind vor Ablauf des Vertrages, auf den sie sich beziehen, unterschrieben zurückzusenden.

Der Vertrag findet auf diese Aufträge und Einzelverträge auch nach Ende der Laufzeit Anwendung, nicht jedoch länger als 6 Monate.

I.2.5 Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zu dreimal gemäß denselben Bedingungen, sofern nicht eine der Vertragsparteien schriftlich das Gegenteil kundtut. Eine solche Mitteilung muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der in Artikel I.2.3. genannten Frist bei der anderen Partei eingehen. Die Verlängerung bedeutet nicht, dass bestehende Verpflichtungen geändert oder zurückgestellt werden.

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ARTIKEL I.3 – PREISE I.3.1 Die Preise für alle Lieferungen sind die in Anlage II genannten Preise. Die

Einheitspreisliste in Anlage II ist nicht erschöpfend. Bei Bedarf kann die Kommission den Bieter für die Durchführung der in Anlage I vorgesehenen Aktivitäten zur Erbringung von ähnlichen oder ergänzenden Dienstleistungen auffordern. In diesem Fall schlägt der Auftragnehmer einen Preis vor, der der Struktur und Höhe der in diesem Anlage enthaltenen Preise entspricht. Dieses Angebot ist Gegenstand von Verhandlungen mit der Kommission.

I.3.2 Die Preise sind in EUR angegeben. I.3.3 Die Preise sind einschließlich aller direkten Gebühren und Abgaben sowie einer

geschätzten Pauschale für die in Unterabsatz a aufgeführten Kostenarten anzugeben. Erstattungsfähige Ausgaben gemäß Unterabsatz b sind separat auszuweisen:

(a) Folgende Aufwendungen sind pauschal abzurechnen: - Reise- und Verpflegungsaufwendungen - Kosten in Zusammenhang mit dem Kauf von Rechten für die Nutzung von

Fotografien oder sonstigen Illustrationen - Internet-Domain- und Hosting-Dienstleistungen, auch durch Dritte

(b) Erstattungsfähige Ausgaben: - Kosten für den Versand und/oder die Lagerung von Ausrüstung oder

unbegleitetem Gepäck, das aus Gründen transportiert wird, welche in direktem Zusammenhang mit den von der Kommission in Auftrag gegebenen Aufgaben stehen

- Miete von Veranstaltungsorten I.3.4 Die Preise sind Festpreise und können im ersten Jahr der Vertragserfüllung nicht geändert

werden. Ab dem zweiten Jahr der Laufzeit des Vertrages können [80 %] eines jeden Preises jährlich auf Antrag einer der Vertragsparteien nach oben oder unten angepasst werden; der Antrag muss per Einschreiben spätestens drei Monate vor dem Jahrestag der Vertragsunterzeichnung bei der anderen Vertragspartei eingehen. Die Kommission erwirbt die Leistungen zu den am Tage der Unterzeichnung des Auftrags bzw. des Einzelvertrags geltenden Preisen. Diese Preise sind Festpreise.

Bei dieser Anpassung wird die Entwicklung des harmonisierten Verbraucherpreisindex MUICP zugrunde gelegt, wobei die Erstveröffentlichung des Index durch das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften im EUROSTAT-Monatsbulletin (http://www.ec.europa.eu/eurostat/) maßgebend ist.

Die Anpassung erfolgt nach folgender Formel:

Ir Pr = Po (0,2+0,8 — )

Io

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Dabei gilt:

Pr = angepasster Preis Po = Preis im ursprünglichen Angebot Io = Index des Monats, in dem die Bindefrist des Angebots abgelaufen ist Ir = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisänderung

eingegangen ist

ARTIKEL I.4 – AUSFÜHRUNG DES VERTRAGS I.4.1. Leistungsanfrage der Kommission. Eine Leistungsanfrage wird von der

auftraggebenden Behörde aufgesetzt, die den Auftragnehmer am Tag der Unterzeichnung der Anfrage per Fax oder E-Mail in Kenntnis setzt. Einer solchen Anfrage liegt ein Entwurf des speziellen Aufgabenbereichs für die zu erbringende Leistung bei. Siehe Muster 1 a und Muster 1 b in Anlage III des Rahmenvertragsentwurfs sowie der allgemeinen Bedingungen. Der Auftraggeber kann der Leiter des Bereichs UMW A.1. sein.

I.4.2. Angebot des Auftragnehmers. In seiner Antwort reicht der Auftragnehmer ein Angebot

über die verfügbaren Ressourcen, die vorgeschlagene Methode zur Erbringung der betreffenden Leistung, eine Kostenschätzung (einschließlich einer Pauschale für Reisekosten und Verpflegung und falls angemessen, jedoch nur im Fall von Los 1, einer bis zu 5%igen Eventualreserve) sowie eine Liste eventueller weiterer Aktivitäten, die er für erforderlich hält, zur Genehmigung durch den Auftraggeber ein. Darüber hinaus legt der Auftragnehmer in seinem Vorschlag andere Überlegungen dar, die seiner Einschätzung nach für die Erbringung des fraglichen Service von Bedeutung sind.

Wenn der Auftraggeber in seiner Leistungsanfrage nicht anderes angibt, muss das Angebot des Auftragnehmers innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach Eingang der Anfrage eingereicht werden. Das Angebot muss ordentlich unterzeichnet und datiert sein.

I.4.3. Einzelvereinbarung der Kommission. Die Kommission bestätigt ihre Anfrage durch das

Aufsetzen einer Einzelvereinbarung. Diese kann entweder die Form eines Auftragsscheins oder eines Einzelvertrags haben (siehe Muster 2 bzw. Muster 3 in Anlage III des Rahmenvertragsentwurfs und der allgemeinen Bedingungen). Die für die Genehmigung zuständige Abteilung wählt die am besten geeignete Methode je nach Vertragsgegenstand aus, die empfohlene Grundoption ist jedoch der Auftragsschein.

ARTIKEL I.5 – ZAHLUNGSFRISTEN Die Zahlungen aufgrund des Vertrags erfolgen nach Maßgabe von Artikel II.4. Die Zahlungen erfolgen nur, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Vorlage der Rechnung sämtliche vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. Zahlungsanträge sind nicht zulässig, wenn für frühere Zeiträume fällige Zahlungen für Aufträge oder Einzelverträge wegen Nicht- oder Schlechterfüllung nicht geleistet wurden.

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Zahlungen im Rahmen dieses Vertrags decken Gebühren sowie, bei Bedarf, Reiseaufwendungen pauschal ab. Für Zahlungen unter 60.000 EUR erfolgt nur eine Endzahlung. Für die Erbringung von Dienstleistungen im Gesamtwert von über 60.000 EUR kann der Auftragnehmer eine Vorfinanzierung einfordern. I.5.1 Vorfinanzierung:

Innerhalb von [einfügen] Tagen nach - dem Datum, an dem der Auftragnehmer den Auftragsschein oder den Einzelvertrag und

die betreffende Rechnung zurückgesandt hat, auf der die Nummer des Vertrags und die Nummer des Auftrags oder des Einzelvertrags, dem sie zuzuordnen ist, angegeben sind,

erhält der Auftragnehmer eine Vorfinanzierung in Höhe von 30 % des Gesamtwerts des Auftrags bzw. des Einzelvertrags. Übersteigt die Höhe der Vorauszahlung jedoch 150.000 EUR, wird sie nur geleistet, wenn innerhalb von 30 Tagen eine ordnungsgemäß ausgestellte finanzielle Garantie in Höhe dieses Betrags eingeht.

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I.5.2 Zahlung des Restbetrags:

Anträge des Auftragnehmers auf Zahlung des Restbetrags sind zulässig, wenn ihnen Folgendes beiliegt: • ein entsprechend den Anweisungen in Anlage I erstellter abschließender Bericht über die

technische Durchführung (falls zutreffend) • eine Aufstellung der erstattungsfähigen Ausgaben (falls zutreffend) • die Rechnungen, auf denen die Nummer des Vertrags und des Auftrags bzw. des

Einzelvertrags angegeben sind, dem sie zuzuordnen sind, sofern der Bericht von der Kommission gebilligt wurde. Der Kommission steht eine Frist von fünfundvierzig Tagen nach Eingang des Berichts zu, um den Bericht zu billigen oder abzulehnen. Der Auftragnehmer verfügt über eine Frist von 30 Tagen, um zusätzliche Informationen oder einen neuen Bericht vorzulegen. Binnen 30 Tagen [nach Eingang der betreffenden Rechnung(en)] [nach Billigung des Berichts durch die Kommission] erfolgt die Zahlung des Restbetrags in Höhe der betreffenden Rechnung(en).

***

[Für Auftragnehmer mit Sitz in Belgien enthalten die Aufträge folgende Bestimmung: „In Belgien gilt dieser Auftragsschein als Antrag auf Befreiung von der Mehrwertsteuer Nr. 450“ oder eine gleichwertige Bestimmung in niederländischer oder französischer Sprache. Der Auftragnehmer vermerkt auf seiner (seinen) Rechnung(en) Folgendes: „Befreiung von der Mehrwertsteuer nach Artikel 42 Absatz 3.3 des Mehrwertsteuergesetzes“ oder eine gleichwertige Formulierung in niederländischer oder französischer Sprache.] [Für in Italien ansässige Auftragnehmer stellen die Bestimmungen des Vertrags einen Antrag auf Mwst.-Befreiung dar, sofern der Auftragnehmer in seinen Rechnungen Folgendes vermerkt: „Operazione non imponibile ai sensi dell’articolo 72, comma 3) paragrafo 3 del D.P.R. n. 633 del 26/10/1972 come modificato da ultimo dal D.L. n. 323 del 20/06/1996 convertito in Legge n. 425 dell’8/8/1996”.]

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ARTIKEL I.6 – BANKKONTO Die Zahlungen erfolgen auf folgendes Euro-Konto des Auftragnehmers:

Name der Bank: [einfügen] Anschrift der kontoführenden Zweigstelle: [einfügen] Genaue Bezeichnung des Kontoinhabers: [einfügen] Vollständige Kontonummer (einschließlich der Bankcodes): [einfügen] [IBAN-Code: [einfügen]

ARTIKEL I.7 – ALLGEMEINE VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN Jede Mitteilung im Zusammenhang mit dem Vertrag und seiner Durchführung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich und unter Angabe der Nummer des Vertrags und des Auftrags bzw. Einzelvertrags zu erfolgen. Gewöhnliche Postsendungen gelten als zu dem Zeitpunkt bei der Kommission eingegangen, zu dem die unten angegebene zuständige Stelle sie registriert hat. Mitteilungen sind an folgende Anschrift zu richten:

Kommission: Für technische Fragen: Europäische Kommission Generaldirektion Umwelt [Name der Kontaktperson] Direktion [einfügen] Referat [einfügen] B-1049 Brüssel BELGIEN [Telefonnummer u. E-Mail-Adresse] Für Verwaltungsfragen: Europäische Kommission Generaldirektion Umwelt Referat UMW/F4 – „Financial Processing and Assistance" B-1049 BRÜSSEL BELGIEN [Telefonnummer u. E-Mail-Adresse] Auftragnehmer: Herr/Frau [einfügen] [Funktion] [Firma] [vollständige amtliche Anschrift]

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ARTIKEL I.8 – ANWENDBARES RECHT UND BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN I.8.1 Der Vertrag unterliegt dem Gemeinschaftsrecht, das gegebenenfalls durch das materielle

Recht von Belgien ergänzt wird. I.8.1a Bei Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien über die Auslegung oder Anwendung des

Vertrags, die nicht gütlich beigelegt werden können, können die Parteien unbeschadet von Artikel I.8.2 beschließen, ein Mediationsverfahren einzuleiten.

Teilt eine Vertragspartei der anderen schriftlich mit, dass sie ein Mediationsverfahren einzuleiten wünscht, und stimmt die andere Vertragspartei dem schriftlich zu, so benennen die Parteien gemeinsam binnen zwei Wochen ab dieser schriftlichen Zustimmung einen für sie akzeptablen Mediator. Gelingt es den Vertragsparteien nicht, sich innerhalb dieser Frist auf einen Mediator zu einigen, so kann sich jede Partei zwecks Benennung eines Mediators an [ein Gericht, eine Organisation oder eine Person, auf die sich die Parteien bei Vertragsunterzeichnung geeinigt haben] wenden.

Der schriftliche Mediationsvorschlag des Mediators bzw. seine schriftliche Erklärung, dass er keinen derartigen Vorschlag ausarbeiten kann, ist innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag der schriftlichen Zustimmung der zweiten Partei zur Einleitung des Mediationsverfahrens vorzulegen. Der Vorschlag bzw. die Erklärung des Mediators ist für die Vertragsparteien nicht verbindlich; sie haben das Recht, den Streitfall gemäß Artikel I.8.2 vor Gericht zu bringen.

Binnen zwei Wochen ab der Übermittlung des Mediationsvorschlags durch den Mediator können die Vertragsparteien eine auf dem Vorschlag basierende schriftliche Vereinbarung abschließen, die von allen Parteien ordnungsgemäß zu unterzeichnen ist.

Die Vertragsparteien vereinbaren ferner, die Kosten für Mediation und Mediator zu gleichen Teilen zu übernehmen, wobei diese Kosten keine anderen Kosten enthalten dürfen, die einer der Parteien gegebenenfalls aufgrund der Mediation entstanden sind.]

I.8.2 Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien über die Auslegung oder Anwendung des Vertrags, die nicht gütlich beigelegt werden können, sind die Gerichte von Belgien zuständig.

ARTIKEL I.9 – DATENSCHUTZ Alle im Vertrag enthaltenen, damit zusammenhängenden oder die Vertragserfüllung betreffenden personenbezogenen Daten werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr bearbeitet. Die Bearbeitung dieser Daten erfolgt einzig und allein zum Zweck der Erfüllung, der Verwaltung und des Follow-up des Vertrags durch [für die Verarbeitung verantwortliche Stelle]. Die Daten können jedoch zur Sicherung der finanziellen Interessen der Gemeinschaft den für das interne Audit zuständigen Dienststellen, dem Europäischen Rechnungshof, dem Fachgremium für finanzielle Unregelmäßigkeiten und/oder dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) übermittelt werden. Der Auftragnehmer

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hat Zugang zu seinen persönlichen Daten und hat das Recht, die Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten zu fordern. Fragen in Zusammenhang mit der Bearbeitung der personenbezogenen Daten sind an [für die Verarbeitung verantwortliche Stelle] zu richten. Der Auftragnehmer kann sich jederzeit an den Europäischen Datenschutzbeauftragten wenden. ARTIKEL I.10 – KÜNDIGUNG DURCH EINE VERTRAGSPARTEI Jede Vertragspartei kann den Vertrag auf eigenen Wunsch und ohne Schadenersatzpflicht nach vorheriger schriftlicher Mitteilung [einfügen] kündigen. Kündigt die Kommission den Vertrag, hat der Auftragnehmer lediglich Anspruch auf eine anteilige Vergütung entsprechend den vor dem Kündigungsdatum in Auftrag gegebenen [und erbrachten] Leistungen. Bei Erhalt des Kündigungsschreibens trifft der Auftragnehmer alle erforderlichen Maßnahmen, um die Ausgaben möglichst gering zu halten, Schäden zu vermeiden und von ihm selbst eingegangene Verpflichtungen zu annullieren oder deren Umfang zu reduzieren. Er erstellt binnen 60 Tagen nach dem Wirksamwerden der Kündigung die in den Besonderen Bedingungen vorgesehenen Berichte und Unterlagen für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen. ARTIKEL I.10a – VERTRAGSABSCHLUSS WÄHREND DER STILLHALTEFRIST Wurde dieser Vertrag sowohl von der Kommission als auch vom Auftragnehmer vor Ablauf von 14 Kalendertagen gerechnet ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die Zuschlags- und Ablehnungsbeschlüsse zeitgleich übermittelt wurden, unterzeichnet, ist er null und nichtig.

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II – ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ARTIKEL 1 – VERTRAGSERFÜLLUNG II.1.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Vertrag fachgerecht auszuführen. Der

Auftragnehmer allein haftet für die Einhaltung der ihm insbesondere aufgrund arbeits-, steuer- und sozialrechtlicher Bestimmungen obliegenden rechtlichen Verpflichtungen.

II.1.2 Der Auftragnehmer beschafft die Genehmigungen, die nach den am Erfüllungsort

geltenden Rechtsvorschriften für die Vertragserfüllung erforderlich sind. II.1.3 Unbeschadet Artikel II.3 betrifft jede Bezugnahme auf das Personal des Auftragnehmers

in diesem Vertrag ausschließlich das von diesem zur Vertragserfüllung eingesetzte Personal.

II.1.4 Der Auftragnehmer setzt zur Vertragserfüllung Personal ein, das die erforderlichen

Qualifikationen und Erfahrungen für die Ausführung des ihm zugewiesenen Auftrags besitzt.

II.1.5 Der Auftragnehmer darf die Kommission weder vertreten noch durch sein Auftreten den

Anschein erwecken, dies sei der Fall. Der Auftragnehmer stellt Dritten gegenüber klar, dass er nicht dem Europäischen Öffentlichen Dienst angehört.

II.1.6 Der Auftragnehmer allein haftet für das zur Auftragsausführung eingesetzte Personal.

Der Auftragnehmer regelt das Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis zu seinen Mitarbeitern wie folgt:

• Das Personal, das die vom Auftragnehmer geforderten Leistungen ausführt, darf

keine unmittelbaren Weisungen von der Kommission entgegennehmen. • Die Kommission wird in keinem Fall als Arbeitgeber des Personals betrachtet; das

Personal verpflichtet sich, aus der vertraglichen Beziehung zwischen Kommission und Auftragnehmer keinerlei Rechte gegenüber der Kommission abzuleiten.

II.1.7 Bei Störungen oder Zwischenfällen infolge von Handlungen eines in den Räumlichkeiten

der Kommission arbeitenden Mitarbeiters des Auftragnehmers, oder wenn die fachliche Befähigung eines Mitarbeiters des Auftragnehmers nicht dem aufgrund des Vertrags erforderlichen Profil entspricht, ersetzt der Auftragnehmer den betreffenden Mitarbeiter unverzüglich. Die Kommission kann mit entsprechender Begründung den Ersatz eines Mitarbeiters des Auftragnehmers verlangen. Das Ersatzpersonal muss über die erforderlichen Qualifikationen verfügen und in der Lage sein, den Vertrag unter den gleichen Bedingungen zu erfüllen. Der Auftragnehmer haftet für jede Verzögerung bei der Vertragserfüllung, die sich daraus ergibt, dass ein Mitarbeiter nach Maßgabe dieses Artikels ersetzt wird.

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II.1.8 Wird die Vertragserfüllung mittelbar oder unmittelbar durch unvorhergesehene Ereignisse, Handlungen oder Unterlassungen teilweise oder vollständig behindert, so hat der Auftragnehmer dies umgehend und von sich aus festzustellen und der Kommission schriftlich zu melden. In der Meldung ist die Ursache zu beschreiben und anzugeben, wann sie eingetreten ist. Außerdem ist mitzuteilen, welche Abhilfemaßnahmen der Auftragnehmer ergriffen hat, um seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Der Auftragnehmer bemüht sich vorrangig um die Beseitigung der Ursache und nicht um die Klärung der Haftungsfrage.

II.1.9. Erfüllt der Auftragnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht nach Maßgabe des

Vertrags, kann die Kommission - unbeschadet ihres Rechts, den Vertrag zu kündigen - im Verhältnis zum entstandenen Schaden Zahlungen kürzen oder ausgezahlte Beträge einziehen. Außerdem kann die Kommission finanzielle Sanktionen oder Vertragsstrafen gemäß Artikel II.16 verhängen.

ARTIKEL II. 2 – HAFTUNG II.2.1 Die Kommission kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die dem

Auftragnehmer bei der Vertragserfüllung entstehen, es sei denn, diese Schäden sind auf ein vorsätzlich regelwidriges oder grob fahrlässiges Verhalten der Kommission zurückzuführen.

II.2.2 Der Auftragnehmer haftet für alle von ihm bei der Vertragserfüllung, einschließlich im

Rahmen der Erteilung von Aufträgen an Dritte gemäß Artikel II.13, mittelbar oder unmittelbar verursachten Verluste und Schäden. Die Kommission kann nicht für Handlungen oder Unterlassungen des Auftragnehmers bei der Vertragserfüllung haftbar gemacht werden.

II.2.3 Im Falle einer Klage, der Geltendmachung einer Forderung oder eines Verfahrens durch

einen Dritten gegen die Kommission infolge eines durch den Auftragnehmer bei der Vertragserfüllung verursachten Schadens verpflichtet sich dieser zum Schadenersatz.

II.2.4 Erhebt ein Dritter im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung Klage gegen die

Kommission, leistet der Auftragnehmer der Kommission Beistand. Die dem Auftragnehmer dadurch entstehenden Kosten können der Kommission angelastet werden.

II.2.5 Der Auftragnehmer schließt die nach dem maßgeblichen Recht erforderlichen

Versicherungen zur Deckung von Risiken und Schäden bei der Vertragserfüllung ab. Er schließt eine angemessene, den Gepflogenheiten in seinem Wirtschaftszweig entsprechende Zusatzversicherung ab. Die Kommission erhält auf Wunsch eine Kopie der jeweiligen Versicherungspolicen.

ARTIKEL II.3 – INTERESSENKONFLIKT II.3.1 Der Auftragnehmer trifft alle nötigen Vorkehrungen, um eine Situation zu vermeiden, die

eine unparteiische und objektive Vertragserfüllung beeinträchtigen könnte. Ein derartiger

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Interessenkonflikt kann sich insbesondere aus einem wirtschaftlichen Interesse, politischer Affinität oder nationalen Bindungen, familiären oder freundschaftlichen Beziehungen sowie sonstigen Interessengemeinschaften ergeben. Entstehen im Zuge der Vertragserfüllung Interessenkonflikte, so sind diese der Kommission unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer trifft umgehend alle nötigen Vorkehrungen, um diese Interessenkonflikte zu beenden. Die Kommission behält sich vor, die in diesem Zusammenhang getroffenen Maßnahmen des Auftragnehmers auf ihre Angemessenheit hin zu prüfen und erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen zu verlangen, für deren Durchführung sie eine Frist setzt. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass Mitarbeiter und Geschäftsleitung nicht in eine Situation geraten, die zu einem Interessenkonflikt führen könnte. Unbeschadet Artikel II.1 ersetzt der Auftragnehmer umgehend und auf eigene Kosten alle Mitarbeiter, die sich in einer solchen Situation befinden.

II.3.2 Der Auftragnehmer unterhält keine Beziehungen, die seine Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.

II.3.3 Der Auftragnehmer erklärt, dass

• er keine Angebote gleich welcher Art gemacht hat und auch in Zukunft nicht machen wird, mit denen ein Vorteil versprochen, angeboten oder gewährt wird;

• er weder mittelbar noch unmittelbar als Anreiz oder Entgelt für die Vergabe des Auftrags oder seine Erfüllung finanzielle Vorteile oder eine Sachleistung gewährt, erhalten, zu erhalten versucht oder angenommen hat, die - unmittelbar oder mittelbar - als rechtswidriges Verhalten oder Bestechung bzw. Bestechlichkeit anzusehen sind, und dies in Zukunft auch nicht tun wird.

II.3.4 Der Auftragnehmer gibt schriftlich alle einschlägigen Verpflichtungen an seine

Mitarbeiter, die Geschäftsleitung sowie die an der Vertragserfüllung beteiligten Dritten weiter. Er übermittelt der Kommission auf ihren Wunsch eine Kopie der Weisungen und eingegangenen Verpflichtungen.

ARTIKEL II. 4 – FAKTURIERUNG UND ZAHLUNGEN II.4.1 Vorfinanzierung:

Ist in Artikel I.5.1 eine Sicherheitsleistung vorgesehen, leistet der Auftragnehmer zur Deckung der vertraglich vorgesehenen Vorfinanzierung eine von einer Bank oder einem zugelassenen Finanzinstitut (dem Bürgen) gestellte Sicherheit in Höhe des in dem vorgenannten Artikel angegebenen Betrags. Diese Sicherheit kann auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines Dritten gestellt werden.

Das betreffende Bank- oder Finanzinstitut zahlt auf Antrag der Kommission einen Betrag in Höhe der Zahlungen an den Auftragnehmer, für die dieser noch keine Leistungen erbracht hat.

Die Bank oder das Finanzinstitut leistet die Sicherheit auf erste Anforderung und verlangt von der Kommission keine Vorausklage gegen den Hauptschuldner (den Auftragnehmer).

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In der Bürgschaftserklärung ist festzulegen, dass sie spätestens ab dem Tag gilt, an dem der Auftragnehmer die Vorfinanzierung erhält. Die Kommission befreit den Bürgen von seinen Verpflichtungen, sobald der Auftragnehmer nachweist, dass er die der Vorfinanzierung entsprechenden Leistungen erbracht hat. Die Sicherheit wird einbehalten, bis die Vorfinanzierung mit den Zwischenzahlungen oder dem Restbetrag verrechnet worden ist. Sie wird in dem darauf folgenden Monat freigegeben. Die Kosten für diese Sicherheitsleistung gehen zulasten des Auftragnehmers.

II.4.2 Zwischenzahlungen:

Nach Ablauf der Fristen in Anhang I übermittelt der Auftragnehmer der Kommission einen Zahlungsantrag, dem er nach Maßgabe der Besonderen Bedingungen folgende Unterlagen beifügt:

einen entsprechend den Anweisungen in Anhang I erstellten Zwischenbericht über die technische Durchführung;

die Rechnungen, auf denen die Nummer des Vertrags und des Auftrags bzw. des Einzelvertrags angegeben ist, dem sie zuzuordnen sind;

eine Aufstellung der erstattungsfähigen Ausgaben gemäß Artikel II.7. Ist die Vorlage dieses Berichts eine Zahlungsvoraussetzung, steht der Kommission die in den Besonderen Bedingungen genannte Frist zu, um

den Bericht zu billigen, wobei sie gegebenenfalls Bemerkungen bzw. Vorbehalte anbringen oder diese Frist aussetzen und zusätzliche Informationen anfordern kann, oder

den Bericht abzulehnen und einen neuen Bericht zu verlangen.

Äußert sich die Kommission binnen dieser Frist nicht, so gilt der Bericht als gebilligt. Mit der Billigung des dem Zahlungsantrag beigefügten Berichts wird weder dessen Ordnungsmäßigkeit noch die Authentizität, Vollständigkeit und Korrektheit der darin enthaltenen Erklärungen und Informationen bestätigt.

Verlangt die Kommission einen neuen Bericht, weil sie den zunächst vorgelegten Bericht ablehnt, ist der neue Bericht ihr innerhalb der in den Besonderen Bedingungen genannten Frist zu übermitteln. Die oben genannten Bestimmungen finden auch auf den neuen Bericht Anwendung.

II.4.3 Zahlung des Restbetrags:

Binnen sechzig Tagen nach Abschluss der im Auftrag bzw. Einzelvertrag aufgeführten Leistungen übermittelt der Auftragnehmer der Kommission einen Zahlungsantrag, dem er - nach Maßgabe der Besonderen Bedingungen - folgende Unterlagen beifügt:

ein Schlussbericht, der entsprechend den Anweisungen in Anhang I erstellt wird; die Rechnungen, auf denen die Nummer des Vertrags und des Auftrags bzw. des

Einzelvertrags angegeben ist, dem sie zuzuordnen sind; eine Aufstellung der erstattungsfähigen Ausgaben gemäß Artikel II.7.

Ist die Vorlage dieses Berichts eine Zahlungsvoraussetzung, steht der Kommission die in den Besonderen Bedingungen genannte Frist zu, um

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den Bericht zu billigen, wobei sie gegebenenfalls Bemerkungen bzw. Vorbehalte anbringen oder diese Frist aussetzen und zusätzliche Informationen anfordern kann, oder

den Bericht abzulehnen und einen neuen Bericht zu verlangen.

Äußert sich die Kommission binnen dieser Frist nicht, so gilt der Bericht als gebilligt. Mit der Billigung des dem Zahlungsantrag beigefügten Berichts wird weder dessen Ordnungsmäßigkeit noch die Authentizität, Vollständigkeit und Korrektheit der darin enthalten Erklärungen und Informationen bestätigt.

Verlangt die Kommission einen neuen Bericht, weil sie den zunächst vorgelegten Bericht ablehnt, ist der neue Bericht ihr innerhalb der in den Besonderen Bedingungen genannten Frist zu übermitteln. Die oben genannten Bestimmungen finden auch auf den neuen Bericht Anwendung.

ARTIKEL II. 5 – ZAHLUNGEN – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN II.5.1 Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem das Bankkonto der Kommission

belastet wird. II.5.2 Die Zahlungsfristen in Artikel I.5 können von der Kommission jederzeit ausgesetzt

werden, sofern sie dem Auftragnehmer mitteilt, dass sie seinem Zahlungsantrag nicht stattgeben kann, weil die Zahlung nicht fällig oder der Antrag nicht ordnungsgemäß mit den nötigen Belegen versehen ist. Bezweifelt die Kommission die Erstattungsfähigkeit der im Zahlungsantrag angegebenen Ausgaben, kann sie die Zahlungsfrist aussetzen, um weitere Überprüfungen, einschließlich Kontrollen vor Ort, vorzunehmen und sich vor der Zahlung von der Erstattungsfähigkeit der Ausgaben zu überzeugen. Die Kommission benachrichtigt den Auftragnehmer davon und gibt die Gründe für die Aussetzung an; dies erfolgt durch Einschreiben mit Rückschein oder auf gleichwertige Art. Die Aussetzung ist ab dem Tag wirksam, an dem die Kommission diese Mitteilung absendet. Die in Artikel I.5 genannte Frist läuft weiter, sobald die Aussetzung aufgehoben ist.

II.5.3 Bei verspäteter Zahlung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Verzugszinsen, falls die berechneten Verzugszinsen den Betrag von 200 EUR überschreiten. Sollten die Zinsen den Betrag von 200 EUR nicht überschreiten, darf der Auftragnehmer innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Zahlung Verzugszinsen fordern. Die Verzugszinsen werden berechnet zu dem von der Europäischen Zentralbank für ihre jüngsten Hauptrefinanzierungsgeschäfte zugrunde gelegten und am ersten Kalendertag des Fälligkeitsdatums geltenden Zinssatz, der im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlicht wird („Referenzzinssatz“), zuzüglich sieben Prozentpunkten („Marge“). Dieser Zinssatz wird im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlicht. Der Zinsbetrag wird berechnet für den Zeitraum zwischen dem Tag, an dem die Zahlungsfrist abläuft, und dem Tag, an dem die Zahlung erfolgt. Die Aussetzung der Zahlung durch die Kommission gilt nicht als Zahlungsverzug.

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ARTIKEL II. 6 – EINZIEHUNG II.6.1 Wurde dem Auftragnehmer mehr ausgezahlt als vorgesehen, oder ist eine Einziehung

nach Maßgabe des Vertrags gerechtfertigt, erstattet der Auftragnehmer die betreffenden Beträge in Euro entsprechend den von der Kommission festgelegten Modalitäten und Fristen, nachdem er eine Lastschrift erhalten hat.

II.6.2 Kommt der Empfänger der Zahlungsaufforderung bis zu dem darin genannten Datum

nicht nach, berechnet die Kommission Verzugszinsen unter Anwendung des in Artikel II.5 Absatz.3 vorgesehenen Zinssatzes. Der Zinsbetrag wird berechnet für den Zeitraum zwischen dem Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist und dem Tag, an dem der geschuldete Betrag vollständig gezahlt wird.

II.6.3 Kommt der Auftragnehmer der Zahlungsaufforderung bis zu dem darin genannten Datum

nicht nach, kann die Kommission einredefreie, auf einen Geldbetrag lautende und fällige Summen nach Unterrichtung des Auftragnehmers durch Aufrechnung mit seinen Forderungen ihr gegenüber einziehen, wenn diese gleichfalls einredefrei sind, auf einen Geldbetrag lauten und fällig sind. Wurde eine Sicherheit geleistet, kann die Kommission auch die Sicherheit einbehalten.

ARTIKEL II. 7 – ERSTATTUNGEN II.7.1 Soweit dies in den Besonderen Bedingungen oder in Anhang I vorgesehen ist, erstattet die

Kommission die Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen gemäß Artikel I.1 stehen, sofern sie durch Originalbelege, einschließlich Quittungen und benutzte Fahrkarten nachgewiesen sind.

II.7.2 Etwaige Reise- und Aufenthaltskosten werden - für die Reisekosten auf der Grundlage der

kürzesten Fahrstrecke - erstattet. II.7.3 Reisekosten werden wie folgt erstattet:

a) Flugreisen werden erstattet bis zu dem am Tag der Reservierung geltenden Höchstpreis für den Flug in der Touristenklasse,

b) Schiffsreisen und Eisenbahnfahrten werden erstattet bis zum Höchstpreis für eine

Reise erster Klasse,

c) Fahrten mit dem PKW werden erstattet zum Preis für einen Fahrausweis für die Eisenbahnfahrt erster Klasse für dieselbe Strecke am selben Tag,

d) Reisen an einen Ort außerhalb der Gemeinschaft werden nach Maßgabe der

allgemeinen Bedingungen dieses Artikels nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Kommission erstattet.

II.7.4 Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage eines Tagegeldes wie folgt erstattet: a)

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a) Für Reisen über eine Entfernung von bis zu 200 km (Hin- und Rückfahrt) wird kein

Tagegeld gezahlt, b) Tagegeld wird ausschließlich auf Vorlage eines Nachweises gezahlt, in dem die

Anwesenheit der betreffenden Person am Bestimmungsort bestätigt wird, c) Mit dem Tagegeld werden pauschal alle Aufenthaltskosten einschließlich

Unterbringung, Mahlzeiten, Beförderung vor Ort, Versicherungen und Spesen als abgegolten,

d) Das Tagegeld wird, sofern es vorgesehen ist, zu dem in Artikel I.3 angegebenen

Satz gezahlt. II.7.5 Die Kosten für die Beförderung von Ausrüstungen und Gepäckstücken werden nur mit

vorheriger schriftlicher Zustimmung der Kommission erstattet. ARTIKEL II.8 – EIGENTUMSRECHTE AN DEN ERGEBNISSEN - GEISTIGES UND GEWERBLICHES EIGENTUM Mit Ausnahme bereits bestehender Rechte sind sämtliche Ergebnisse und Rechte, einschließlich der Rechte am geistigen und gewerblichen Eigentum, die im Zuge der Vertragserfüllung erzielt bzw. erworben werden, Eigentum der Gemeinschaft, die über die Verwendung und Veröffentlichung sowie die Abtretung an Dritte ohne geografische oder sonstige Einschränkung entscheiden kann. ARTIKEL II. 9 – GEHEIMHALTUNGSPFLICHT II.9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Informationen oder Unterlagen im Zusammenhang

mit der Vertragserfüllung streng vertraulich zu behandeln und weder auf sonstige Art zu verwenden noch an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Abschluss der Leistungen fort.

II.9.2 Die Mitarbeiter und die Geschäftsleitung des Auftragnehmers verpflichten sich ihm

gegenüber, dass sie über sämtliche Informationen, von denen sie bei der Ausführung der Leistungen direkt oder indirekt Kenntnis erhalten, Stillschweigen bewahren und keine Unterlagen oder sonstige, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Informationen an Dritte weitergeben oder zu ihrem eigenen Vorteil bzw. zum Vorteil Dritter verwenden, und zwar auch nicht nach Abschluss der Leistungen.

ARTIKEL II.10 – NUTZUNG, VERBREITUNG UND VERÖFFENTLICHUNG VON

INFORMATIONEN II.10.1 Der Auftragnehmer erlaubt es der Kommission, alle im Vertrag enthaltenen

Informationen oder mit diesem in Zusammenhang stehenden Informationen,

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insbesondere die Identität des Auftragnehmers, Gegenstand und Laufzeit des Vertrags, ihren Finanzierungsbeitrag sowie die Berichte, zu nutzen und in den Medien, in sonstigen Informationsquellen und zu Zwecken gleich welcher Art zu verbreiten und zu veröffentlichen. Im Falle personenbezogener Daten findet Artikel I.9 Anwendung.

II.10.2 Die Kommission ist nicht verpflichtet, die in Erfüllung des Vertrags vorgelegten

Unterlagen oder Informationen zu verbreiten oder zu veröffentlichen, es sei denn die Besonderen Bedingungen sehen etwas anderes vor. Entscheidet sie sich gegen eine Veröffentlichung, kann der Auftragnehmer die Unterlagen oder Informationen nur dann anderweitig veröffentlichen lassen, wenn die Kommission dem schriftlich zugestimmt hat.

II.10.3 Jede Verbreitung oder Veröffentlichung von Informationen im Zusammenhang mit dem

Vertrag durch den Auftragnehmer ist zuvor von der Kommission schriftlich zu genehmigen; in den Informationen ist der von der Gemeinschaft gezahlte Betrag zu nennen. Anzugeben ist zudem, dass die darin geäußerten Auffassungen ausschließlich die Meinung des Auftragnehmers und nicht einen offiziellen Standpunkt der Kommission wiedergeben.

II.10.4. Der Auftragnehmer darf Informationen, von denen er im Zuge der Vertragserfüllung

Kenntnis erhält, zu anderen Zwecken als der Vertragserfüllung nur verwenden, wenn die Kommission dem schriftlich zugestimmt hat.

ARTIKEL II. 11 – STEUERLICHE BESTIMMUNGEN II.11.1 Der Auftragnehmer trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die anwendbaren

nationalen Steuervorschriften beachtet werden. Jeder Verstoß hat die Ungültigkeit der vorgelegten Rechnungen zur Folge.

II.11.2 Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass die Kommission gemäß Artikel 3 und 4 des

Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften in der Regel von allen Zöllen, Steuern und Abgaben und damit auch von der Umsatzsteuer befreit ist.

II.11.3. Der Auftragnehmer unternimmt alle behördlichen Schritte, um sicherzustellen, dass die

zur Vertragserfüllung benötigten Gegenstände und Dienstleistungen von allen Steuern und Abgaben, einschließlich der Umsatzsteuer, befreit sind.

II.11.4. In den Rechnungen des Auftragnehmers sind der umsatzsteuerliche Ort der Leistung

sowie - gesondert - die Beträge mit Umsatzsteuer und die Beträge ohne Umsatzsteuer anzugeben.

ARTIKEL II. 12 – HÖHERE GEWALT II.12.1. Unter höherer Gewalt sind unvorhersehbare und außergewöhnliche, trotz der gebotenen

Sorgfalt unabwendbare Situationen oder Ereignisse zu verstehen, die unabhängig vom

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Willen der Vertragsparteien eintreten, nicht auf einem Fehler oder einer Fahrlässigkeit einer Partei oder eines Unterauftragnehmers beruhen und die andere Partei daran hindern, eine Pflicht aus dem Vertrag zu erfüllen. Fehler an Material oder Ausrüstungsgegenständen sowie Verzögerungen bei der Bereitstellung, Arbeitsstreitigkeiten, Streiks oder finanzielle Schwierigkeiten können nur dann als höhere Gewalt geltend gemacht werden, wenn sie unmittelbar Folge eines anerkannten Falls höherer Gewalt sind.

II.12.2 Sieht sich eine der Parteien mit höherer Gewalt konfrontiert, so unterrichtet sie

unbeschadet von Artikel II.1.8 die andere Partei unverzüglich durch Einschreiben mit Rückschein oder ein gleichwertiges Schreiben, wobei sie Art, voraussichtliche Dauer und vorhersehbare Folgen des betreffenden Ereignisses angibt.

II.12.3 Es wird keiner Partei als Verstoß gegen die Pflichten aus dem Vertrag ausgelegt, wenn

sie durch höhere Gewalt an der Erfüllung dieser Pflichten gehindert ist. Kann der Auftragnehmer infolge höherer Gewalt seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllen, so hat er Anspruch auf Bezahlung lediglich der tatsächlich erbrachten Leistungen.

II.12.4 Die Parteien ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um etwaige Schäden möglichst

gering zu halten. ARTIKEL II. 13 – UNTERAUFTRÄGE II.13.1 Der Auftragnehmer darf Unteraufträge nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung

der Kommission vergeben und auch nicht den Vertrag de facto von einem Dritten ausführen lassen.

II.13.2 Die Zustimmung der Kommission zur Vergabe von Unteraufträgen entbindet den

Auftragnehmer nicht von seinen vertraglichen Pflichten ihr gegenüber. Er haftet allein für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags.

II.13.3 Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass die Unterauftragsvergabe nicht die Rechte

und Garantien berührt, die der Kommission aus dem Vertrag, insbesondere Artikel II.17 entstehen.

ARTIKEL II. 14 – ABTRETUNG II.14.1 Der Vertrag oder Teile davon und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten

dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Kommission an Dritte abgetreten werden.

II.14.2 Erfolgt die Abtretung ohne die Zustimmung gemäß Absatz 1 oder unter Missachtung der

Auflagen einer erteilten Zustimmung, ist sie gegenüber der Kommission unwirksam. ARTIKEL II.15 - KÜNDIGUNG DURCH DIE KOMMISSION

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II.15.1 Die Kommission kann den Vertrag, einen noch nicht erledigten Auftrag oder einen

Einzelvertrag in folgenden Fällen kündigen: a) wenn der Auftragnehmer sich im Insolvenzverfahren, im gerichtlichen

Vergleichsverfahren oder in Liquidation befindet, seine gewerbliche Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet;

b) wenn der Auftragnehmer seiner Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen,

Steuern oder sonstigen Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes seiner Niederlassung, des Landes des öffentlichen Auftraggebers oder des Landes der Vertragserfüllung nicht nachgekommen ist;

c) wenn die Kommission den Auftragnehmer oder jede verbundene Einrichtung oder Person

einer beruflichen Verfehlung verdächtigt oder Beweise dafür hat; d) wenn die Kommission den Auftragnehmer oder jede verbundene Einrichtung oder Person

des Betrugs, der Korruption oder der Beteiligung an einer kriminellen Organisation oder einer anderen rechtswidrigen Tätigkeit zum Nachteil der finanziellen Interessen der Gemeinschaften verdächtigt oder Beweise dafür hat;

e) wenn die Kommission den Auftragnehmer oder jede verbundene Einrichtung oder Person

des Begehens wesentlicher Fehler oder Unregelmäßigkeiten oder des Betrugs während des Vergabeverfahrens oder der Vertragserfüllung verdächtigt oder Beweise dafür hat;

f) wenn der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen aus Artikel II.3 nicht nachgekommen

ist; g) wenn der Auftragnehmer in Bezug auf die von der Kommission für die Teilnahme an der

Ausschreibung verlangten Auskünfte falsche Angaben oder keine Angaben gemacht hat; h) wenn durch rechtliche, finanzielle, technische oder organisatorische Änderungen beim

Auftragnehmer nach Ansicht der Kommission die Vertragserfüllung substanziell beeinträchtigt zu werden droht;

i) wenn die Erledigung eines erteilten Auftrags oder eines Einzelvertrags nicht tatsächlich

binnen fünfzehn Tagen nach dem dafür vorgesehenen Datum begonnen wurde und das vom Auftragnehmer gegebenenfalls vorgeschlagene neue Datum von der Kommission nicht akzeptiert wird;

j) wenn dem Auftragnehmer aus einem von ihm selbst zu vertretenden Grund eine der zur

Vertragserfüllung erforderlichen Genehmigungen versagt wird; k) wenn der Auftragnehmer seine vertraglichen Pflichten fortgesetzt in schwerwiegender

Weise verletzt, obwohl er mit förmlichem Schreiben über den ihm vorgeworfenen Tatbestand unterrichtet und ihm zur Behebung des betreffenden Problems eine ab dem Erhalt der förmlichen Mitteilung laufende angemessene Frist eingeräumt wurde.

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II.15.2 Im Fall höherer Gewalt, der gemäß Artikel II.12 mitgeteilt wird, kann jede Partei den

Vertrag kündigen, wenn die Vertragserfüllung nicht für einen Zeitraum garantiert werden kann, der mindestens ein Fünftel des in Artikel I.2.3 ausmacht.

II.15.3 Vor einer Kündigung gemäß den Buchstaben c, d, e, h oder k erhält der Auftragnehmer

die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Kündigung wird wirksam an dem Tag, an dem der Auftragnehmer das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein erhält, bzw. an dem Tag, der im Kündigungsschreiben angegeben ist.

II.15.4 Wirkungen der Kündigung:

Kündigt die Kommission den Vertrag, einen noch nicht erledigten Auftrag oder Einzelvertrag nach Maßgabe dieses Artikels, verzichtet der Auftragnehmer unbeschadet aller anderen Maßnahmen, die in diesem Vertrag vorgesehen sind, auf jegliche Forderung wegen daraus entstandenen Schadens, einschließlich entgangenen Gewinns wegen nicht abgeschlossener Arbeiten. Bei Erhalt des Kündigungsschreibens trifft der Auftragnehmer alle erforderlichen Maßnahmen, um die Ausgaben möglichst gering zu halten, Schäden zu vermeiden und von ihm selbst eingegangene Verpflichtungen zu annullieren oder deren Umfang zu reduzieren. Er erstellt binnen 60 Tagen nach dem Wirksamwerden der Kündigung die in den Besonderen Bestimmungen vorgesehenen Berichte und Unterlagen für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen.

Die Kommission kann für erlittenen Schaden Schadenersatz fordern und die im Rahmen des Vertrags bereits an den Auftragnehmer gezahlten Beträge wieder einfordern.

Nach der Kündigung kann die Kommission einen anderen Auftragnehmer damit beauftragen, zu erbringen oder zu Ende zu führen. Sie kann, unbeschadet aller sonstigen Rechte und Ansprüche, die ihr aus diesem Vertrag erwachsen, vom Auftragnehmer die Übernahme aller zusätzlichen dadurch entstehenden Kosten verlangen.

ARTIKEL II.15a – DEM AUFTRAGNEHMER ANZULASTENDE WESENTLICHE

FEHLER, UNREGELMÄSSIGKEITEN ODER BETRUG Stellt sich nach der Auftragsvergabe heraus, dass das Vergabeverfahren oder die Vertragserfüllung mit wesentlichen Fehlern oder Unregelmäßigkeiten behaftet war oder dass Betrug vorlag, und sind diese Fehler oder Unregelmäßigkeiten oder der Betrug dem Auftragnehmer anzulasten, so kann die Kommission im Verhältnis zur Schwere der Fehler oder Unregelmäßigkeiten oder des Betrugs Zahlungen ablehnen, bereits gezahlte Beträge einziehen oder sämtliche mit dem Auftragnehmer geschlossenen Verträge kündigen.

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ARTIKEL II. 16 – VERTRAGSSTRAFEN Unbeschadet der tatsächlichen oder potenziellen Haftung des Auftragnehmers aufgrund des Vertrags sowie des Kündigungsrechts der Kommission, kann die Kommission dem Auftragnehmer bei Nichterfüllung seiner vertraglichen Pflichten bis zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt eine Vertragsstrafe auferlegen, die sich ab diesem Zeitpunkt je Kalendertag auf 0,2 % des Werts des betreffenden Auftrags beläuft. Der Auftragnehmer kann binnen dreißig Tagen nach dem Tag, an dem ihm dieser Beschluss per Einschreiben mit Rückschein oder auf gleichwertige Art mitgeteilt wurde, Stellung nehmen. Äußert sich der Auftragnehmer nicht binnen dieser Frist oder nimmt die Kommission ihren Beschluss nicht binnen dreißig Tagen nach Erhalt der Stellungnahme zurück, ist die Vertragsstrafe vollstreckbar. Die Vertragsstrafe wird nicht verhängt, wenn vorgesehen ist, dass im Falle einer Verzögerung der Leistungserbringung Zinsen zu zahlen sind. Die Kommission und der Auftragnehmer anerkennen, dass gemäß diesem Artikel zu zahlende Beträge Vertragsstrafen und keine finanziellen Sanktionen sind und einen angemessenen Schadenersatz für die Verluste darstellen, die erfahrungsgemäß aus einer solchen Vertragsverletzung erwachsen können. ARTIKEL II. 17 – KONTROLLEN UND PRÜFUNGEN II.17.1 Der Rechnungshof ist befugt, gemäß Artikel 142 der Haushaltsordnung für den

Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften von der Unterzeichnung des Vertrags an bis zu fünf Jahren nach Zahlung des Restbetrags für die letzterbrachte vertragliche Leistung die Unterlagen im Besitz der natürlichen oder juristischen Personen, die Mittel aus dem Haushalt der Europäischen Gemeinschaften erhalten, zu prüfen.

II.17.2. Die Kommission oder eine externe Einrichtung ihrer Wahl haben von der

Unterzeichnung des Vertrags an bis zu fünf Jahren nach Zahlung des Restbetrags für den letzterbrachte vertragliche Leistung in Bezug auf Kontrollen und Prüfungen der Einhaltung der Vertragsbestimmungen die gleichen Rechte wie der Europäische Rechnungshof.

II.17.3 Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung kann zudem gemäß der Verordnung

(Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Rates von der Unterzeichnung des Vertrags an bis zu fünf Jahren nach Zahlung des Restbetrags für die letzterbrachte vertragliche Leistung Kontrollen vor Ort und Überprüfungen vornehmen.

ARTIKEL II. 18 – VERTRAGSÄNDERUNGEN Zur Änderung des Vertrags bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Mündliche Absprachen sind für die Parteien nicht bindend. Aufträge und Einzelverträge können nicht als Vertragsänderungen gelten. ARTIKEL II.19 - AUSSETZUNG DES VERTRAGS

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Die Kommission kann unbeschadet ihres Kündigungsrechts jederzeit die Ausführung des Vertrags, noch nicht erledigter Aufträge oder Teile davon aussetzen. Die Aussetzung ist wirksam ab dem Tag, an dem dem Auftragnehmer der Beschluss per Einschreiben mit Rückschein oder auf gleichwertige Art mitgeteilt wird, bzw. , bzw. ab einem späteren in der Mitteilung genannten Zeitpunkt. Die Kommission kann den Auftragnehmer jederzeit auffordern, die ausgesetzte Auftragsausführung wieder aufzunehmen. Der Auftragnehmer hat im Falle der Aussetzung des Vertrags, der Aufträge oder der Einzelverträge oder eines Teils davon keinen Anspruch auf Schadenersatz. UNTERSCHRIFTEN Für den Auftragnehmer: [Firma/Vorname/Name/Funktion] Unterschrift(en):_______________________

Für die Kommission: [Vorname/Name/Funktion] Unterschrift(en):____________________

[Brüssel], den [Datum] [Brüssel], den [Datum] In zweifacher Ausfertigung in deutscher Sprache.

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ANHANG I

Technische Spezifikationen und Überwachung

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ANHANG II

Angebot des Auftragnehmers (Nr. [einfügen] vom [einfügen])

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ANHANG III

Muster 1a: LEISTUNGSANFRAGE gemäß Rahmenvertrag Nr. .............. zwischen der Kommission und ................. Gemäß dem vorstehend genannten, zwischen der Kommission und Ihrer Firma geschlossenen Rahmenvertrag fordern wir Sie zur Abgabe eines Angebots für die nachstehend beschriebene Leistung auf: 1. Beschreibung der

gewünschten Leistung

2. Auftraggeber (Name und Funktion)

3. Entwurf des speziellen Aufgabenbereichs

Siehe Anlage

4. Geschätzte Dauer der Arbeit (Kalendertage oder vorgeschlagener Start- und Abschlusstermin)

5. Verlangtes Fachwissen

6. Erwartetes Ergebnis

7. Anschrift des Auftraggebers (an die das Angebot zur richten ist)

8. Unterschrift des Auftraggebers

9. Datum der Anfrageunterzeichnung

Wir danken im Voraus für eine zügige Antwort auf diese Anfrage. Bitte reichen Sie innerhalb von zehn Tagen ab dem Datum der Anfrageunterzeichnung und sobald es Ihnen möglich ist, einen Vorschlag (Angebot) in Einklang mit dem Vertrag ein. Anlage: Entwurf des speziellen Aufgabenbereichs

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Muster 1a: LEISTUNGSANFRAGE – ANLAGE „Entwurf des speziellen Aufgabenbereichs“ 1. Hintergrund/Allgemeine Informationen 2. Gegenstand der angefragten Leistung 3. Geforderte Aufgaben, Überblick und Details zur Durchführung der Aufgaben, erforderliche

Sitzungen 4. Schätzung der benötigten Fachkenntnis 5. Zeitschätzung

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Muster 2 AUFTRAGSSCHEIN [einfügen]

gemäß Rahmenvertrag Nr. [einfügen], unterzeichnet am [einfügen]

Europäische Kommission Generaldirektion [einfügen] [Direktion [einfügen]] [Referat [einfügen]] [PLZ und Stadt]

Herr/Frau [einfügen] [Funktion] [Firma] [vollständige amtliche Adresse]

Die Kommission ist hinsichtlich ihrer finanziellen Beteiligung an diesem Auftragsschein gemäß Artikel 3 und 4 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften von sämtlichen Steuern und Abgaben, insbesondere der Umsatzsteuer, befreit. [In Belgien gilt die Verwendung dieses Auftragsscheins als Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuer. Die Rechnung ist mit folgendem Vermerk zu versehen: „Commande destinée à l'usage officiel des Communautés européennes. Exonération de la TVA; article 42 § 3.3 du code de la TVA.“]

Beschreibung der Leistungen Anzahl Preis GESAMTPREIS [Pauschalpreis ohne erstattungsfähige Kosten] [Preis zuzüglich erstattungsfähiger Kosten bis zu einem Höchstbetrag von … EUR nach Maßgabe der Vertragsbedingungen]

Weitere Einzelheiten:

[Die Auftragsausführung darf einfügen nicht überschreiten.] [Die Auftragsausführung beginnt am [Tag der Unterzeichnung dieses Auftragsscheins durch den Auftragnehmer] [Datum einfügen].]

Die Annahme dieses Auftrags beinhaltet den Verzicht auf andere Verkaufs- und Leistungsbedingungen. Für die Kommission [Vorname/Name/Funktion] Unterschrift(en):__________________

Für den Auftragnehmer [Firma/Vorname/Name/Funktion] Unterschrift(en):__________________

[Brüssel], den [Datum] [Brüssel],den [Datum]

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Muster 3 EINZELVERTRAG Nr. [einfügen]

zur Durchführung des Rahmenvertrags Nr. ............ Die Europäische Gemeinschaft (nachfolgend „die Gemeinschaft"), vertreten durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (nachfolgend „die Kommission“), welche zur Unterzeichnung dieses Vertrags vertreten wird durch [vollständiger Name], Direktor(in) ...., und [vollständige Bezeichnung] [vollständige Anschrift] [Rechtsform] [gesetzliche Registernummer] [Umsatzsteuer-Identifikationsnummer], nachfolgend als „der Auftragnehmer“ bezeichnet und zur Unterzeichnung dieses Vertrags vertreten durch [vollständiger Name und Funktion],

HABEN FOLGENDES VEREINBART: ARTIKEL III.1: VERTRAGSGEGENSTAND III.1.1 Dieser Einzelvertrag wird nach Maßgabe des Rahmenvertrags Nr. [einfügen] geschlossen,

den die Kommission und der Auftragnehmer am [Datum einfügen] unterzeichnet haben [und der am [Datum einfügen] verlängert wurde].

III.1.2 Gegenstand dieses Einzelvertrags ist [Kurzbeschreibung]. [Dieser Einzelvertrag gilt für das Los [einfügen] des Rahmenvertrags.]

III.1.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zu den Bedingungen des Rahmenvertrags, des Einzelvertrags und der dazugehörigen Anlagen, die Bestandteil dieses Vertrages sind, die Aufgaben durchzuführen, die in Anlage [einfügen] im Einzelnen bezeichnet sind.

ARTIKEL III.2: LAUFZEIT III.2.1 Der Einzelvertrag tritt am [Tag seiner Unterzeichnung durch die letzte Partei] [Datum

einfügen, wenn beide Parteien bereits unterzeichnet haben] in Kraft.

III.2.2 Die Auftragsausführung darf [Tage/Monate] nicht überschreiten. Die Leistungserbringung beginnt am [Datum des Inkrafttretens des Einzelvertrags] oder am [Datum eingeben]. Die Verlängerung des Zeitraums der Auftragsausführung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Parteien und erfolgt, bevor dieser Zeitraum abgelaufen ist.

ARTIKEL III.3: PREIS III.3.1 Der von der Kommission gemäß diesem Einzelvertrag gezahlte Betrag beläuft sich auf

insgesamt [Angabe des Betrags in Zahlen und in Worten] EUR.

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III.3.2 Zuzüglich zum Preis [können keine weiteren Kosten als erstattungsfähig geltend gemacht werden] [werden Kosten bis zu einem Betrag von … EUR nach Maßgabe des Rahmenvertrags erstattet].

[Für Auftragnehmer, die ihren Sitz in Belgien haben, gilt dieser Vertrag als Antrag auf Befreiung von der Mehrwertsteuer Nr. 450, sofern in der/den Rechnung(en) des Auftragnehmers der Vermerk „Befreiung von der Mehrwertsteuer gemäß Artikel 42 Absatz 3.3 des Mehrwertsteuergesetzes“ oder ein gleichwertiger Vermerk in niederländischer oder französischer Sprache angebracht wird.]

ARTIKEL III.4: ANLAGE [ANLAGEN] Annex A – Ressourcen Annex B – Einzelangebot des Auftragnehmers (Nr. [einfügen] vom [einfügen]) UNTERSCHRIFTEN Für den Auftragnehmer [Firma/Vorname/Name/Funktion] Unterschrift(en):__________________ _______________________

Für die Kommission [Vorname/Name/Funktion] Unterschrift(en):__________________

[Brüssel], den [Datum] [Brüssel], den [Datum] In zweifacher Ausfertigung in deutscher Sprache.

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ANLAGE 8 CHECKLISTE 1. Formblatt für Verwaltungsangaben ist ausgefüllt. 2. Finanzielles Angebot ist unterzeichnet. 3. Formular „Rechtsträger“ ist ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet. 4. Erklärung betreffend die Ausschlusskriterien und Interessenkonflikte ist

ausgefüllt,unterzeichnet und datiert. 5. Nachweise in Bezug auf die Auswahlkriterien liegen bei. 6. Adresse des Bewerbers/Bieters ist in die Empfangsbestätigung eingetragen. 7. Fachliches Angebot liegt bei. 8. Etwaige Anlagen sind beigefügt.