merkblatt_feuerwehrzufahrt

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  • 7/25/2019 merkblatt_feuerwehrzufahrt

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    Merkblatt

    Flchen fr die Feuerwehr

    Stand2011

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    Feuerwehrzufahrten und Aufstellflchen

    Die Anforderungen fr Flchen fr die Feuerwehr (Feuerwehrzufahrten und Aufstellflchen) ergeben sich

    aus der Bayerischen Bauordnung (BayBO) bzw. der Richtlinien ber Flchen fr die Feuerwehr und der

    DIN 14090. Dieses Merkblatt fasst die wichtigsten Daten und Festlegungen fr den Geltungsbereich der

    Stadt Nrnberg zusammen.

    1. Allgemeines zu Tragfhigkeiten

    Auf der Feuerwehrzufahrt und Aufstellflche ist ein Fahrzeug von 16 t Gesamtgewicht und einer

    Achslast von 10 t in jeweils ungnstigster Stellung anzusetzen. Auf den umliegenden Flchen ist

    gleichzeitig ungnstigst 5,0 kN/m als Verkehrslast anzusetzen. Bezglich der geometrischen

    Abmessungen und Achslasten gilt DIN 1072. Als weiterer Lastfall ist eine Einzellast von 14 t in

    ungnstigster Stellung zu bercksichtigen. Der ungnstigere der beiden Lastflle ist magebend.

    Obige Lasten gelten als vorwiegend ruhend im Sinne von DIN 1055, Teil 3, Ziffer 3.2.1.

    Bauliche Anlagen wie Hofkellerdecken u.., ber die eine Feuerwehrzufahrt fhrt oder die als

    Bewegungs- / Aufstellflche genutzt werden knnen, sind fr einen SLW 30 (siehe DIN 1072) ohne

    Schwingbeiwert zu berechnen. In diesen Fllen empfehlen wir grundstzlich die fachliche

    Begleitung durch einen geeigneten Statiker.

    2. Feuerwehrzufahrten

    2.1 Die Breite gerader Feuerwehrzufahrten mu mindestens 3,0 m betragen.

    Werden die Zufahrten nicht geradlinig gefhrt, so mu ihre Breite den in der Tabelle angegebenen

    Mindestwerten entsprechen.

    Auenradius

    der Kurve (m)10,5 - 12m 12 - 15m 15 - 20m 20 - 40m 40 - 70m > 70m

    Mindestbreite (m) 5,0m 4,5m 4,0m 3,5m 3,2m 3m

    Die Wegverbreiterung mu 11 m vor der Kurve an der Innenseite der Kurve beginnen. Der

    Auenradius darf 10,5 m nicht unterschreiten. Auch zum Einbiegen von der Strae (Fahrbahnmitte)

    in die Zufahrt mu ein Auenradius von mindestens 10,5 m vorhanden sein. Bei

    Anfahrtsmglichkeiten aus verschiedenen Richtungen mssen diese Bedingungen fr jede

    Anfahrtsrichtung erfllt sein.

    2.2 Werden statt vollbefestigter, geradlinig gefhrter Feuerwehrzufahrten Fahrspuren (z. B. in

    grtnerischen Anlagen) angelegt, so gelten bezglich der Belastbarkeit der Fahrspuren die gleichen

    Anforderungen wie an normale Feuerwehrzufahrten. Der Rasen und der sonstige Belag darf dabei

    nicht dicker als 6 cm sein. Jede Spur mu mindestens 1,1 m breit sein. Der Abstand zwischen den

    Spuren mu 0,80 m betragen (Mindestbreite der Zufahrt 3,0 m). Nicht geradlinig gefhrte Wege

    mssen in ihrer Breite den Anforderungen der Ziff. 2.1 entsprechen und voll befestigt werden.

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    2.3 Durchfahrten mssen an jeder Stelle eine lichte Hhe von mindestens 3,5 m haben.

    2.4 Stufen in Zufahrten (z. B. Bordsteine) drfen nicht hher als 8 cm sein. Sie mssen mehr als 10 mvoneinander entfernt sein.

    2.5 Erforderliche bergnge von einer Steigung oder Waagrechten in ein Geflle oder umgekehrt sindmit einem Radius von mindestens 15 m auszurunden. Stufen drfen sich im Bereich dieserbergnge nicht befinden.

    2.6 Hecken- und Strauchbepflanzungen mssen mindestens 1,0 m von den Zufahrten entfernt bleiben;Baumste drfen bis in eine Hhe von 4m nicht in den Fahrweg hineinragen.

    2.7 Wendepltze an Stichstraen mssen eine Gre von mindestens 13 x 18 m haben.

    2.8 Die Zufahrten sind an der Auffahrt und erforderlichenfalls an weiteren Stellen durch Hinweisschilderzu kennzeichnen (siehe Kapitel 4) und erforderlichenfalls mit zugelassenen Sperrpfosten zusichern, wenn kein anderer Fahrzeugverkehr nachgewiesen wird.

    2.9 Die Zufahrten mssen jederzeit (auch im Winter) deutlich sichtbare Randbegrenzung (z.B. Pfhle50 cm hoch, am Kopf des Pfahls eingeprgte Zeichen FW" -Buchstabengre 8 cm-) im Abstandvon max. 10 m erhalten und mssen jederzeit von der Feuerwehr benutzbar sein.

    2.10 Werden Sperrbalken und Sperrpfosten in Feuerwehrzufahrten mit Verschlssen versehen, mssensie mit dem berflurhydrantenschlssel nach DIN 3223 einwandfrei geffnet werden knnen.

    2.11 Zu- und Durchgnge fr die Feuerwehr sind geradlinig und mindestens 1,25 m breit auszubilden.Fr Trffnungen und andere geringfgige Einengungen in diesen zu- und Durchgngen gengteine lichte Breite von 1 m.

    3. Aufstellflchen

    3.1 Ist eine parallel zur Gebudefront verlaufende Aufstellflche gefordert, auf der Drehleitern zumAnleitern in Stellung gebracht werden mssen, ist diese Flche so anzulegen, da der demGebude zugekehrte Rand nicht weniger als 3 m und nicht mehr als 9 m Abstand von den zum

    Anleitern vorgesehenen Fenstern oder Balkonen hat.

    Die Breite der Aufstellflche mu mindestens 3,5 m betragen. Entlang der Aufstellflche mu aufder dem Gebude abgewandten Seite ein mindestens 2 m breiter Gelndestreifen ohne festeHindernisse frei bleiben.

    3.2 Ist die Aufstellflche so angeordnet, da die Fahrtrichtung parallel zur anzuleiternden Auenwandverluft, so mu sie 8 m ber die letzte Anleiterstelle hinausreichen.

    3.3 Ist die Aufstellflche so angeordnet, da die Fahrtrichtung senkrecht auf die anzuleiterndeAuenwand heranfhrt, so mu sie bis auf 1m an diese Auenwand heranfhren. Beiderseits derAufstellflche (3,5 m breit) mu ein mindestens 1,25 m breiter Gelndestreifen auf einer Lnge vonmindestens 11 m frei bleiben.

    3.4 Aufstellflchen fr Drehleitern mssen in einer Ebene liegen und drfen in keiner Richtung mehr als5% geneigt sein.

    3.5 Bume oder dergleichen zwischen der Aufstellflche und der Gebudewand drfen den Einsatz von

    Drehleitern nicht behindern.

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    4. Kennzeichnung

    4.1 Die Feuerwehrzufahrt ist zu beschildern und mit zugelassenen Sperrpfosten zu sichern, soweitkein anderer Fahrzeugverkehr nachgewiesen wird.

    An der Nahtstelle zwischen der ffentlichen Verkehrsflche und dem Privatgrundstck(Grundstcksgrenze) ist ein Schild Feuerwehrzufahrt" nach DIN 4066 aufzustellen.

    Schild nach DIN 4066:Schwarze Schrift auf weiemGrund mit rotem Rand

    Gre des Schildes 210 mm x 594 mm

    4.2 Im Zufahrtsbereich ist der Bordstein abzusenken (maximale Hhe 8 cm). Die Bordsteinabsenkungist beim Servicebetrieb ffentlicher Raum, Abteilung Betrieb und Unterhalt, Bauhof 2, 90402Nrnberg, schriftlich zu beantragen. Hinweis: Die Bordsteinabsenkung erfolgt nur gegenbernahme der Baukosten. Ein Formular ist unterhttp://www.nuernberg.de/internet/soer/formulare_und_anwendungen.html- Antrag auf Einrichteneiner Gehwegberfahrt erhltlich.

    4.3 Soweit die Kennzeichnung der Feuerwehrzufahrt nach Ziff. 2.8.1. nicht klar erkennbar und dieBordsteinabsenkung nicht ausreichend ist, knnen Verkehrsregelungsmanahmen nach derStraenverkehrsordnung (StVO) auf der ffentlichen Verkehrsflche erforderlich werden(Markierung nach Z. 299 StVO (Zick-zack-Linie) oder Haltverbot). Die Manahmen legt das

    Verkehrsplanungsamt, Stab Verkehrsrecht, Lorenzer Strae 30, 90402 Nrnberg, fest. EinFormular ist unterhttp://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/parken.html- Antrag aufAnbringung einer Grenzmarkierung vor einer Grundstckseinfahrt erhltlich.

    4.4 Bei Bedarf ist der weitere Verlauf der Zufahrt auf dem Privatgrundstck mit Zusatzschildern mitfolgendem Wortlaut zu kennzeichnen:

    Feuerwehrzufahrt nach ...... ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen verboten. Zuwiderhandlungen

    werden ordnungsbehrdlich verfolgt. Abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt".

    Der Text ist im Einzelfall nach den Gegebenheiten und um die magebende Rechtsgrundlage zuergnzen ( 22 der VV B oder 31 der VStttV oder 25 der V k V ).

    Dieser Text ist auf einer Tafel (Mindestgre 300 x 400 mm, schwarze Schrift auf weiem Grundmit rotem Rand nach DIN 4066) gut sichtbar anzubringen.

    Ist der Verlauf von Feuerwehrzufahrten inumfangreichen baulichen Anlagen und/oder dieZuordnung von Hausnummern (z. B. in Wohnanlagen)unbersichtlich, so ist an jeder Feuerwehrzufahrt einLageplan zustzlich zum Schild Feuerwehrzufahrt

    anzubringen. Zuvor muss der Lageplan durch dieFeuerwehr Nrnberg, Abteilung Vorbeugender Brand-

    und Gefahrenschutz freigegeben werden. DerStandort der Tafel muss auf Privatgrund liegen.

    http://www.nuernberg.de/internet/soer/formulare_und_anwendungen.htmlhttp://www.nuernberg.de/internet/soer/formulare_und_anwendungen.htmlhttp://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/parken.htmlhttp://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/parken.htmlhttp://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/parken.htmlhttp://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/parken.htmlhttp://www.nuernberg.de/internet/soer/formulare_und_anwendungen.html
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    berblick: Bauliche Anlage mit Flchen fr die Feuerwehr