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MICHAELBOTE 2. Jahrgang | 23. Juli 2011 AMTSBLATT DER STADT ZEITZ Sommerfestival im Schloss Moritzburg Zeitz vom Sonntag, 28. August bis Sonntag, 4. September 2011 Hiltrud Ilg gehört dem Robert-Schumann-Quartett an, das be- reits seit dem Jahre 1970 besteht und sich aus Mitgliedern des Gewandhausorchesters Leipzig zusammensetzt. Der Zeitzer Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze hat die Schirm- herrschaft zum Sommerfestival übernommen. FESTIVALPROGRAMM: Sonntag, 28. August 2011 15.30 Uhr Bühne Schlosshof „Tänze aus aller Welt“ Zeitzer Ballettschule 19.00 Uhr Festsaal Eröffnungskonzert mit dem Ensemble „Quattro DASJ“ Donnerstag, 2. September 2011 19.30 Uhr Festsaal „Geliebter Lügner“ Zweipersonenstück von Jerome Kilty Neues Theater Zeitz Kürbiskern Sonntag, 4. September 2011 19.00 Uhr Festsaal Robert-Schumann-Konzert Ulrich Urban, Klavier Hiltrud Ilg, Violine Änderungen vorbehalten! Im wunderschönen Ambiente des Schlosses Moritzburg Zeitz fin- det in diesem Jahr zum zweiten Mal ein Sommerfestival statt. Die Besucher des Festivals erwartet ein bunter Mix aus Ballett, Theater und klassischer Musik. Zur Eröffnung konzertiert am Sonntagabend das weit über die Stadtgrenzen von Zeitz hinaus bekannte Ensemble „Quattro DASJ“, das sich im Januar 2003 gründete und dem vier Musiker angehören. Zum Repertoire des Ensembles gehören viele kammermusika- lische Werke (hauptsächlich des Barock), es umfasst aber auch klassische Werke sowie Salon- und Tanzmusik. Eine Konzertreise führt das Ensemble einmal jährlich durch Frank- reich. Bevor die jungen Musiker jedoch die Bühne betreten, zeigen Ele- vinnen der Zeitzer Ballettschule unter der Leitung von Henriette Rossner-Sauerbier „Tänze aus aller Welt“. Sie nehmen die Besucher dabei mit auf eine Reise durch die Welt des Tanzes und präsentieren u.a. Tänze vom Csardas bis hin zur Polka. Nancy Thym und Tilo Vierig begleiten das Programm der Ballett- schülerinnen mit Musik und Geschichten z.B. aus „Die singende Königin“ – einer Karnevalsgeschichte aus Venedig. 40 Jahre lang schrieben sich der Dramatiker Bernhard Shaw und die Schauspielerin Stella Campell Briefe. Diesen Briefwechsel mit seinen vielen persönlichen und intellektuellen Auseinanderset- zungen, die oft bis zum offenen Streit ausarteten, jedoch im- mer wieder in der Versöhnung endeten, hat der britische Autor Jerome Kilty unter dem Titel „Geliebter Lügner“ für die Bühne bearbeitet. Unter der Regie von Gunthart Hellwig führt das Neue Theater Zeitz Kürbiskern dieses Zweipersonenstück im Rahmen des Som- merfestivals auf. Stella Campell wird dargestellt von Henriette Rossner-Sauerbier und Bernhard Shaw von Detlef Thyen. Zum Abschluss des Festivals kommen noch einmal Liebhaber der klassischen Musik auf ihre Kosten. Der Pianist Prof. Ulrich Urban und Hiltrud Ilg, Violine, bringen den interessierten Konzertbe- suchern ein Programm mit Werken von Robert Schumann zu Gehör. Professor Ulrich Urban arbeitete mit führenden Orchestern wie z.B. der Hamburger Philharmonie, dem Berliner Sinfonieorches- ter oder der Staatskapelle Weimar, mit allen ostdeutschen Rund- funkorchestern und spielte zahlreiche CD‘s ein.

Michaelbote Juli 2011

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Zeitzer Amtsblatt mit Informationen, Fotos, Berichten und viel mehr.

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2. Jahrgang | 23. Juli 2011 1

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MichaelBOTe2. Jahrgang | 23. Juli 2011

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Sommerfestival im Schloss Moritzburg Zeitzvom Sonntag, 28. August bis Sonntag, 4. September 2011

Hiltrud Ilg gehört dem Robert-Schumann-Quartett an, das be-reits seit dem Jahre 1970 besteht und sich aus Mitgliedern des Gewandhausorchesters Leipzig zusammensetzt.

Der Zeitzer Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze hat die Schirm-herrschaft zum Sommerfestival übernommen.

FeStivAlprogrAMM:

sonntag, 28. August 201115.30 Uhr bühne schlosshof „Tänze aus aller Welt“ Zeitzer Ballettschule

19.00 Uhr Festsaal Eröffnungskonzert mit dem Ensemble

„Quattro DASJ“

donnerstag, 2. september 201119.30 Uhr Festsaal „Geliebter Lügner“ Zweipersonenstück

von Jerome Kilty Neues Theater Zeitz Kürbiskern

sonntag, 4. september 201119.00 Uhr Festsaal Robert-Schumann-Konzert Ulrich Urban, Klavier Hiltrud Ilg, Violine

Änderungen vorbehalten!

Im wunderschönen Ambiente des Schlosses Moritzburg Zeitz fin-det in diesem Jahr zum zweiten Mal ein Sommerfestival statt.Die Besucher des Festivals erwartet ein bunter Mix aus Ballett, Theater und klassischer Musik.

Zur Eröffnung konzertiert am Sonntagabend das weit über die Stadtgrenzen von Zeitz hinaus bekannte Ensemble „Quattro DASJ“, das sich im Januar 2003 gründete und dem vier Musiker angehören.Zum Repertoire des Ensembles gehören viele kammermusika-lische Werke (hauptsächlich des Barock), es umfasst aber auch klassische Werke sowie Salon- und Tanzmusik.Eine Konzertreise führt das Ensemble einmal jährlich durch Frank-reich.

Bevor die jungen Musiker jedoch die Bühne betreten, zeigen Ele-vinnen der Zeitzer Ballettschule unter der Leitung von Henriette Rossner-Sauerbier „Tänze aus aller Welt“. Sie nehmen die Besucher dabei mit auf eine Reise durch die Welt des Tanzes und präsentieren u.a. Tänze vom Csardas bis hin zur Polka.Nancy Thym und Tilo Vierig begleiten das Programm der Ballett-schülerinnen mit Musik und Geschichten z.B. aus „Die singende Königin“ – einer Karnevalsgeschichte aus Venedig.

40 Jahre lang schrieben sich der Dramatiker Bernhard Shaw und die Schauspielerin Stella Campell Briefe. Diesen Briefwechsel mit seinen vielen persönlichen und intellektuellen Auseinanderset-zungen, die oft bis zum offenen Streit ausarteten, jedoch im-mer wieder in der Versöhnung endeten, hat der britische Autor Jerome Kilty unter dem Titel „Geliebter Lügner“ für die Bühne bearbeitet.Unter der Regie von Gunthart Hellwig führt das Neue Theater Zeitz Kürbiskern dieses Zweipersonenstück im Rahmen des Som-merfestivals auf.Stella Campell wird dargestellt von Henriette Rossner-Sauerbier und Bernhard Shaw von Detlef Thyen.

Zum Abschluss des Festivals kommen noch einmal Liebhaber der klassischen Musik auf ihre Kosten. Der Pianist Prof. Ulrich Urban und Hiltrud Ilg, Violine, bringen den interessierten Konzertbe-suchern ein Programm mit Werken von Robert Schumann zu Gehör.Professor Ulrich Urban arbeitete mit führenden Orchestern wie z.B. der Hamburger Philharmonie, dem Berliner Sinfonieorches-ter oder der Staatskapelle Weimar, mit allen ostdeutschen Rund-funkorchestern und spielte zahlreiche CD‘s ein.

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„im Zentrum der Macht“ eröffnet

Die Landesbischöfin der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland, Ilse Junkermann, und der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Reiner Haseloff, eröffneten gemeinsam mit dem Zeit-zer Oberbürgermeister die Sonderausstellung „Im Zentrum der Macht. Die Zeitzer Residenz der Naumburger Bischöfe“. Mit ei-nem feierlichen Akt im Dom Sankt Peter und Paul stimmten die Kirchenchöre der Region darauf ein.

Die Ausstellung „Im Zentrum der Macht. Die Zeitzer Residenz der Naumburger Bischöfe“ ist bis zum 2. November 2011 im Zeitzer Museum Schloss Moritzburg zu bewundern. Sie illustriert die abwechslungsreiche Geschichte des Naumburger Bistums von den Anfängen in Zeitz im 10. Jahrhundert bis in das Zeit-alter der Reformation. Verteilt auf zwei Räume, die nicht unter-schiedlicher gestaltet sein könnten, entführen sie den Besucher in eine heute vielen unbekannte Welt. Der erste Raum ist dunkel. So wird der Blick für die spannenden Aussagen der Urkunden geschärft. Sie symbolisieren die Gründung des Bistums in Zeitz durch Kaiser Otto dem Großen und erzählen die weiteren Ereig-nisse des Machtkampfes um den Bistumssitz bis hin zur Rückkehr der Naumburger Bischöfe nach Zeitz. Der zweite Raum ist hell und freundlich gestaltet. Er öffnet den Blick für die Zeitzer Resi-denz der Naumburger Bischöfe im ausgehenden Mittelalter so-wie im Zeitalter der Reformation und verdeutlicht die damalige Aufbruchstimmung. Zu bestaunen gibt es hier Kunstschätze wie Gemälde von Lucas Cranach dem Älte-ren oder eine der äl-testen Zeitzer Stadt- ansichten aus dem 16. Jahrhundert.

Geöffnet ist die Aus-stellung „Im Zentrum der Macht. Die Zeitzer Residenz der Naum-burger Bischöfe“ vom 6. Juli bis zum 2. No-vember täglich von 10 bis 19 Uhr sowie freitags von 10 bis 22 Uhr.

orgelkonzert mit Sonderführungen „im Zentrum der Macht“ Am 17. und 31. Juli werden im Museum Schloss Moritzburg Zeitz Sonderführungen durch die „Ausstellung im Zentrum der Macht“ angeboten. Diese starten um 14 Uhr und bieten den Gästen des Schlosses der Elsterstadt viele spannende Geschich-ten und gute musikalische Unterhaltung. Im Anschluss an die Führung lauschen die Besucher einem Orgelkonzert im Dom St. Peter und Paul Zeitz. Um den Tag abzurunden, gehen die Gäste dann auf eine historische Stadtführung. „Auf dem alten Bischofs-weg“ wandern die Schlossbesucher an die historischen Orte der Zeitzer Bischöfe wie das Franziskanerkloster und die Michaelis-kirche.

sonderführungen im Juli, museum schloss moritzburg ZeitzsONNtAG, 31. 07. 2011 „im Zentrum der macht“14.00 Uhr Sonderführung durch die Ausstellung 15.00 Uhr Orgelmusik im Dom St. Peter & Paul 16.00 Uhr „Der alte Bischofsweg“ – Stadtführung

sONNtAG, 14. 08. 2011 „im Zentrum der macht“ 14.00 Uhr Sonderführung durch die Ausstellung 15.00 Uhr Orgelmusik im Dom St. Peter & Paul 16.00 Uhr „Der alte Bischofsweg“ – Stadtführung

Eintrittspreise für die Sonderführung durch die Ausstellung, mittelalterliche Orgelmusik und eine Stadtführung „Der alte Bi-schofsweg“ bzw. Sonderführung „Mittelalterliche Gartenkultur“

Familienkarte: 18,00 Euro / 2 Erwachsene, Kinder frei Erwachsene 9,00 Euro, Ermäßigte 4,50 Euro

Eintrittspreise „Im Zentrum der Macht“ ohne Sonderführung Erwachsene: 5,00 Euro, Ermäßigte: 3,00 Euro

Zeitzer und Altenburger Schüler gingen auf Zeitreise

Im Juli gingen Altenburger und Zeitzer Schüler auf „Zeitreise in die Reformation”. In einem Projekt, dass durch den Verein „Auf Messers Schneide. Zeitz 2014“ initiiert wurde, versuchten die Jungen und Mädchen wie im Jahre 1525 zu leben. Ohne Handy,

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Facebook und Twitter wird das für die Schülerinnen und Schüler eine ganz neue Aufgabe und eine große Herausforderung. Ge-kleidet in mittelalterliche Gewänder, mit spartanischem Nacht-lager im Zeitzer Schloss beziehungsweise hinter der Altenburger Brüderkirche, wollten die fast 50 jungen Menschen erfahren, welche Fragen man sich vor 500 Jahren stellte und welche bis heute aktuell sind. Dabei besuchten sie zum Beispiel das Kloster Posa und konnten hier viel über das Mönchsleben und natürlich auf dem Weinhof auch viel Wissenswertes über den historischen Weinbau erfahren. Die Jugendlichen pilgerten auch nach Kayna.

In der Kirche erzählte die Kaynaer Ortsbürgermeisterin Margare-the Späte über die Historie des Zeitzer Ortsteils.

grünanlagenpflege

Die Grünflächen in der Stadt Zeitz wurden in den letzten Jahren größtenteils durch ABM-Maß-nahmen gepflegt. 2010 erfolgte eine Änderung der Förderbedin-gungen, so dass keinerlei Pflegemaßnahmen mehr gefördert werden, sondern nur noch die Neugestaltung von Grünflächen. Die Stadt Zeitz ist seit Kenntnisnahme dieser Informationen bemüht, anderwärtige Möglichkei-ten hierfür zu erschließen.

Eine ausschließliche Beauftragung der Grünflächenpflege an den städtischen Eigenbetrieb für das gesamte Stadtge-biet ist im Haushalt nicht vorgesehen. Bis Mai 2011 war die Pflege größtenteils abgedeckt. Aufgrund der nachfol-genden Witterung sind die Pflegearbeiten aber in zeitli-chen Verzug geraten.Die Grünflächen können deshalb nur nach ihrer Priorität gepflegt werden.

Für engagierte Bürger besteht weiterhin die Möglichkeit, Pflegevereinbarungen über städtische Grünflächen abzu-schließen. Ansprechpartner ist hier der Fachbereich Tech-nisches Zeitz, Sachgebiet Öffentliches Grün/Baumschutz, Tel.: 03441/ 83 455.

thomas Dixielanders in der Kultur-kirche Franziskanerkloster

Am 5. August machen ab 19 Uhr die „Thomas Dixielanders“ im Zeitzer Franziskanerkloster Station. Im Programm „Reise durch das Dixieland“ nehmen sie die Gäste mit auf eine fast zweistün-digen Reise durch New Orleans, St.Louis, Washington, Alabama, Maryland und Indiana. So erklingen u.a. Welthits wie Alexanders Ragtime Band, Down by, When the Saints, The Jazz-Me Blues und Sadie Green.In der Band spielen Musiker aus namhaften Ensembles aus Leip-zig. Torsten Graebert (Schlagzeug), Falk Mathias Loose (Tuba) und Lars Proxa (Posaune). Aus Dresden Jan Spangenberg (Klari-nette) und aus Zeitz René Weimer (Trompete) und Thomas Illgen (Banjo). Gespielt wird in einer klassischen Besetzung, um dem Originalsound möglichst nah zu kommen.

Eintrittskarten zum Preis von 10,00 Euro bzw. 8,00 Euro (ermä-ßigt) gibt es ab Dienstag, 26. Juli 2011 im Vorverkauf in der Tou-rist-Information Zeitz.An der Abendkasse kosten die Eintrittskarten dann 12,00 Euro bzw. 10,00 Euro (ermäßigt).

Sommerkino im Schloss Moritzburg Ab dem 30. Juli verwandelt sich die Bühne im Innenhof des Schlosses Moritzburg Zeitz jeden Samstag für vier Wochen lang in einen Open-Air-Kinosaal. Hier werden ab circa 21.30 Uhr beson-dere Filme gezeigt. Bei der herrlichen Kulisse des historischen Am-bientes macht das Kinovergnügen gleich doppelt so viel Spaß. termine fürs sommerkino30. Juli 2011 Willkommen bei den Schti‘s (französische Komödie)06. August 2011 Heisser Sommer (DEFA Musikfilm mit Frank Schöbel und Chris Doerk)13. August 2011 Rapunzel – Neu verföhnt (Disneys Animations-

komödie)20. August 2011 Shine A Light (Rolling Stones Musikfilm –

2008, Regie Martin Scorsese Einlass ab 20 Uhr Eintrittspreis: 5,– Euro

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Info Weine der Zeitzer region vom Weinbauverband Saale-Unstrut e.v. prämiert

Die Winzer der Zeitzer Region durften sich bei der 19. Landes-weinprämierung des Weinbauverbandes Saale-Unstrut e.V. über insgesamt elf Medaillen freuen. Die Zeitzer Weinprinzessin Kath-rin I. war erfreut und stolz, dass die Weine der Zeitzer Region so große Erfolge feiern konnten. Insgesamt wurden zur Preisverlei-hung 10 Gold-, 43 Silber- und 34 Bronze-Medaillen vergeben. Geringere Ernteerträge prägen auch den aktuellen Jahrgang 2010, nachdem die mitteldeutschen Winzer bereits bei der vor-angegangenen Lese weit unter dem langjährigen Mittel geblie-ben sind. So brachten die Weinbauer lediglich 31.799 Hektoliter (2009: 25.621 Hektoliter, 2008: 53.000 Hektoliter) in die Keller.

Weingut Stephan Seeliger:• 2006erNaumburgerGöttersitz, Dornfelder Qba – Barrique trocken: Gold• 2005erSalsitzerEnglischerGarten, Müller-Thurgau – Ortega TbA: Silber• 2010erSalsitzerEnglischerGarten, Gutedel Qba, trocken: Bronze

Weingut Marcel Schulze:• 2010erKlosterPosaerKlosterbergZeitz, Spätburgunder – Rose QbA, trocken: Bronze• 2010erKlosterPosaerKlosterbergZeitz, Spätburgunder QbA: Bronze

Weingut Hubertus Triebe:• 2010erSalsitzerEnglischerGarten, Bacchus QbA, trocken: Silber• 2010erSalsitzerEnglischerGarten, Müller-Thurgau QbA, trocken: Bronze• 2010erSalsitzerEnglischerGarten, Bacchus QbA, lieblich: Bronze• 2010erSalsitzerEnglischerGarten, Ortega QbA, trocken: Bronze• 2010erSalsitzerEnglischerGarten, Kerner QbA, trocken: Bronze• 2010erSalsitzerEnglischerGarten,Dornfelder– Weißherbst QbA, halbtrocken: Bronze

geänderte Öffnungszeiten im Bürgerbüro und Standesamt der Stadt Zeitz

Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Ab dem 1. August gelten für das Bürgerbüro sowie das Stan-desamt der Stadt Zeitz geänderte Öffnungszeiten. Wir bitten die neuen Zeiten zu beachten:

standesamt: Mo 9.00–12.00 Uhr Di 9.00 –12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr Mi geschlossen Do 9.00 –12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr Fr geschlossen jeden 1. Samstag im Monat 9.00–12.00 Uhr

bürgerbüro: Mo 8.30–16.00 Uhr Di 8.30–18.00 Uhr Mi geschlossen Do 8.30–18.00 Uhr Fr 8.30–14.00 Uhr jeden 1. und 3. Samstag im Monat 8.30–12.00 Uhr

information des BürgerbürosHinweis zur Änderung wehrrechtlicher vor-schriften

Laut Wehrrechtsänderungsgesetz vom 28. April 2011 soll die bestehende Wehrpflicht ausgesetzt werden und die Möglich-keit zur Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes fortentwickelt werden. Demzufolge erfolgt im Jahr 2012 keine Wehrerfassung in dem Sinne mehr. Eine erstmalige Datenübermittlung wird im Oktober 2011 an das Bundesamt für Wehrverwaltung auf der Grundlage des Wehrrechtsänderungsgesetzes für Personen, die im Jahr 2012 volljährig werden, erfolgen. Gemäß § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz besteht die Möglichkeit, der Weiter-gabe der Daten zu widersprechen. Der Widerspruch muss bis zum 30. September 2011 im Bürgerbüro der Stadt Zeitz einge-hen, um den oben genannten Termin einhalten zu können.

Barmer geK bietet Sprechzeiten an

Die Barmer GEK wird durch Vermittlung des Referates ab 5. Juli 2011 jeweils dienstags in der Zeit von 15 bis 18 Uhr in den Räumen gegenüber der Tourist-Information, Alt-markt 16, für die Versicherten nach wie vor am Standort Zeitz präsent sein. Bei sich abzeichnendem Mehrbedarf wird diese Sprechstunde um einen weiteren Beratungstag erweitert werden.

Info

Preise der Zeitzer Weingüter:

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Über 2,5 Millionen Yen Spenden-gelder für japanische partnerstadt tosu

Die gesammelten Spenden für die Opfer der Naturkatastrophe in Japan wurden an den Rotary Club Zeitz im Zeitzer Rathaus übergeben. Die Zeitzer Partnerstadt Tosu darf sich insgesamt über 2,5 Millionen Yen freuen. Das Geld wird über den Rotary Club Zeitz, dessen Präsident Dankward Hoffmann die Schecks vom Zeitzer Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze und dem Stadtwerke-Geschäftsführer Andreas Huke entgegennahm, ohne Abzug von Verwaltungsaufwendungen der Partnerstadt Tosu zur zielgerichteten Verwendung im Katastrophengebiet zur Verfü-gung gestellt. Über die aus den Spendenmitteln finanzierten Hil-femaßnahmen werden Vertreter der Stadt Tosu nach Abschluss der Leistungen die Vertreter von Zeitz informieren.In Japan hat am 11. März ein schweres Erdbeben Teile des Landes erschüttert und ein Tsunami ganze Landstriche verwüstet. Der Zeitzer Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze hatte daraufhin einen Spendenaufruf getätigt und die Stadtwerke Zeitz GmbH stellte ihr Firmenjubiläum „20 Jahre Stadtwerke Zeitz“ mit einer Benefizveranstaltung ganz ins Zeichen der Hilfe für die Opfer der Katastrophe in Fernost.

Wir danken allen spendern und Unterstützern der spenden-aktion!

Mitteldeutsches Unternehmensnetz-werk und MiBrAg unterstützen Zeitzer Herrmannschacht

Zum Sommerfest des Rings deutscher Berg-ingenieure übergaben Bernd- Uwe Haase, Di-rektor Finanzen im Un-ternehmen und Thoralf Klemm, Geschäftsführer der Montan-Bildungs- und Entwicklungsgesell-schaft einen Scheck in Höhe von 15.000 Euro

an die Vereinsvorsitzende des Mut, Anke Luksch. Mit dem Geld

sollen dringend notwendige Baumaßnahmen auf dem Gelände der ältesten noch erhaltenen Brikettfabrik der Welt durchgeführt werden. Außerdem ist geplant, ein marodes Gebäude im Ein-gangsbereich abzureißen. Der Vereinsvorsitzende des Mit-teldeutschen Unternehmensnetz-werkes Metall, Elektro, Kunststoff e.V., Thomas Ratzka, übergab am 5. Juli einen Scheck in Höhe von 1000 Euro an die Vereins-vorsitzende des Mitteldeutschen Umwelt- und Technikparks e.V., Anke Luksch. Dem Netzwerk ist es wichtig, dass mit der Spen-de die Industriekultur erhalten und das ehrenamtliche Enga-gement gefördert werden kann. Jedes im Netzwerk beteiligte Unternehmen hat Traditionen, die auch im Industriedenkmal des Zeitzer Herrmannschachtes gezeigt werden und verwurzelt sind. Die älteste erhaltene Brikettfabrik der Welt ist eine Wiege der mit-teldeutschen Industriekultur. Mit der Spende sollen die baulichen Aktivitäten auf dem Industriedenkmal vorangetrieben werden. In diesem Jahr werden ein ruinöses Gebäude abgebrochen und die Toilettenanlagen erneuert.

Zu Besuch bei einer ZehnjährigenDen internationalen Museumstag am 15. Mai 2011 nutzte der HV „Barbarossa“ Kayna e.V., um gemeinsam mit den Aufbau-helfern, Spendern und Sponsoren das 10-jährige Bestehen der Kaynastube zu feiern.Den zahlreich erschienenen Gästen erläuterte der Kustos der Kaynaer Museen, Herr Hermann Heiner, wie es zur Errichtung der Kaynastube im ältesten und schönsten Umgebindehaus in der Kaynaer Bahnhofstraße 4 kam. Die Ortsbürgermeisterin Frau Margarete Späte und der Vorsitzende des SV Fortuna Kayna und des Männergesangvereins „Harmonie“, Wolfgang Bochskanl, gratulierten Frau Kerstin Mengel, der Vorsitzenden des Heimat-vereins „Barbarossa“.Der gesellige Teil begann mit Kaffee und Kuchen und natürlich gehörten auch Roster dazu.Ein Höhepunkt des Tages war die Vorstellung einer Brauthaube aus Siebenbürgen, einer Leihgabe von Stefan Nief in Erinnerung an das Geburtsland seines Vaters. Karin Leuthold führte sie den

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Straßenschilder zu verkaufen

Die Straßennamensschilder vor Namensänderung im Zuge der Gebietsänderungen wurden abgebaut. Interessenten, die gerne eines der alten Straßennamensschilder erwerben möch-ten, können sich unter „[email protected]“ melden. Nach einer E-Mail-Bestätigung durch den Fachbereich Recht und Ordnung können die Schilder dann im Bürgerbüro zum symbolischen Preis von 5 Euro erworben werden.

Mieterfest der WBg Am 6. August feiert die Wohnungsbaugesellschaft Zeitz von 10 bis 16 Uhr ihr Mieterfest. Für die Gäste hat sich die WBG wieder einige Überraschungen im Haus Zeitzblick einfallen lassen. Der Zeitzer Spielmannszug zieht durchs Neubaugebiet und eröffnet mit Pauken und Trompeten das Fest. Im großen Festzelt ist ein super Bühnenprogramm z.B. mit Phil Stewman, Cori, The Silent, Horst & Günter und vielen anderen tollen Künstlern zu erleben. Für die kleinen Gäste wird eine Kinderspielstraße und Torwand-schießen vorbereitet. Leckeres vom Grill und Heißes aus der Gu-laschkanone sorgen für die kulinarische Verköstigung.

Besuchern vor, bekam viel Beifall und sah mit dem Schmuckstück allerliebst aus. Der Vormittag verging bei interessanten Gesprächen wie im Flu-ge. Auch am Nachmittag fanden sich noch viele Gäste ein, die interessiert die Ausstellungsstücke in der Kaynastube betrachte-ten.Allen Spendern, Leihgebern und Helfern sei herzlich gedankt, der Heimatverein wünscht sich eine weitere gute Zusammenarbeit.

Im Namen des HV „Barbarossa“ Barbara Ehrlich

„von der Folter, den Hinrichtungen und den Scharfrichtern im alten Zeitz“

berichten rudolf drößler und das Filmstudio Würchwitz am 26. August 2011 um 18.30 Uhr in der stadtbibliothek „martin luther“ am michaeliskirchhof in Zeitz.

Rudolf Drößler spricht zur diesjährigen Li-teraturnacht über „Folter, Strafen und Scharfrichter im alten Zeitz“ und zeigt dazu zahlreiche instrukti-ve Lichtbilder. Es ist kaum vorstellbar, was sich die Phantasie an „peinlichen Befragun-gen“ und qualvollen Hinrichtungsarten für verurteilte Sünder, vermeintliche He-xen und „Werwölfe“ alles ausgedacht hat! Nicht weniger aufschlussreich sind die religiösen, gesellschaftlichen und abergläubischen Hintergründe solcher Handlungs- und Ver-haltensweisen. Als Ausführende der ausgeklügelten Grau-samkeiten waren Scharfrichter und Henkersknechte zwar unentbehrlich, durch ihren Beruf gerieten sie jedoch in eine gesellschaftliche Sonderstellung und Isolation.Passend zum Thema zeigt das Filmstudio Würchwitz die Verhaftung, Verurteilung und Verbrennung der „Hexe von Suxdorf“. Der Film beruht auf einer wahren Begebenheit: Freitag nach Pfingsten 1570 sind drei Mitglieder einer Die-bes- und Mörderbande mit dem Rad hingerichtet worden. Sie hatten bei Eva Geißler in Suxdorf Unterschlupf gefunden. Die „alte Geißlerin“ galt als Hexe und wurde auf dem Schei-terhaufen öffentlich verbrannt.Interessenten können an diesem Abend Literatur aus der Zeitzer Geschichte erwerben und von Rudolf Drößler signie-ren lassen.

Der Literarische Arbeitskreis der Stadtbibliothek sorgt in der Pause für eine kleine „Stärkung“.

Eintritt: 5,00 Euro (Vorverkauf in der Stadtbibliothek)

Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbh · Tröglitzer Straße 8 · 06712 Zeitz

WBG

Willkommen daheim!

Tröglitzer Straße 8 06712 Zeitz

Telefon Geschäftsleitung (034 41) 8040-0 Vermietungsservice (034 41) 8040-80 Buchhaltung (034 41) 8040-30 Private Grundstücks- verwaltung (034 41) 8040-38 Telefax (034 41) 8040-40 E-Mail [email protected]

www.wbg-zeitz.de

Registergericht

Amtsgericht StendalHRB 207945St.-Nr:120/106/05626

Sitz

Tröglitzer Str. 806712 Zeitz

Geschäftsführer

Jörg Stolper

Aufsichtsrat

Erika FischerVorsitzende

Bankverbindung

Sparkasse BurgenlandkreisKonto-Nr.: 3 100 000 098BLZ: 800 530 00

Bankverbindung

DKB HalleKonto-Nr.: 80 32 88BLZ: 120 300 00

Bankverbindung

Aareal BankMieter Kto-Nr.: 21 61 31BLZ: 550 104 00

...Ihr kommunaler Partnerrund ums Wohnen...

…Ihr kommunaler Partner rund ums Wohnen…

6. August 2011, ab 10.00 Uhr,

am Haus „Zeitzblick“, Eintritt frei!

Willkommen daheim!

WBG Zeitz mbHTröglitzer Straße 806712 ZeitzTel. 03441 / 8040-0Fax 03441 / 8040-40www.wbg-zeitz.de

Mit vielen Überraschungsgästengroßem Festzelt, tollem Bühnen-programm und leckerem Essen.

für Interessierte

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Zeitz und seine Umgebung

Nummer 7 3/2011 Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft

Liebe Leserin, lieber Leser,

unsere Zeitschrift erscheint bereits zum 7. Mal und sie

erfreut sich nach wie vor einer großen Beliebtheit und

verstärkten Nachfrage. Im Namen des Autorenteams, aber

auch ganz besonders in meinem eigenen Namen, möchte

Preis 3,- EUR

Der Schatz der Kirche von Ostrau

von Gerd Seidel und Christian Sobeck

Wochenmarkt

auf dem NeumarktDer Nicolaiplatz Der wilde Bach und

sein grünes Tal (Teil 2)Schätze des

Stadtarchivs (Schluss)

Aus dem Inhalt

ich allen Vertriebspartnern für ihre tatkräftige Unterstüt-

zung danken. Allen Leserinnen und Lesern wünsche ich

wieder viel Spaß beim Studieren der neuen Zeitschrift.

Ihr Gerd Seidel

„Lassen wir doch die Kirche im Dorf!“, diesen oft ge-

brauchten Spruch kennt fast jeder, doch was steckt neben

dem bekannten Sprichwort noch dahinter?

Die Kirche war oft der Mittelpunkt ei-

nes Dorfes und als Wehrkirche einziger

Zufl uchtsort für die Dorfbevölkerung.

Darüber hinaus war und ist sie ein Ort

des Glaubens, der Ruhe und Besinnung

und birgt oft die unterschiedlichsten

„Schätze“ eines Ortes.

Dies ist auch heute noch so. Deshalb

habe ich bereits im Heft 2 unserer

Zeitschriftenreihe über die Kirche von

Schkauditz, insbesondere über den be-

deutenden Altar mit seiner Heinrich-

darstellung, geschrieben.

Die letzte Burgenlandkreisfahrt, organi-

siert von der Kreisvolkshochschule und

fachlich als Reiseleiter von mir betreut,

führte u. a. in die im Ursprung romani-

sche Dorfkirche von Ostrau, denn hier erwartete die Rei-

segruppe ein ganz außergewöhnlicher „Schatz“, eine sehr

alte Grabplatte mit ihrem inhaltlichen Geheimnis.

(1)

für Interessierte Zeitz und seine Umgebung

Die neue Zeitschrift „ Zeitz und seine Umgebung“ ist im Handel erhältlich. Die Schwerpunkte der neuen Ausga-be sind der Wochenmarkt auf dem Neumarkt, eine archäologische Sel-tenheit in der Kirche von Ostrau, der Nicolaiplatz in Zeitz und die Fortset-zung der Wanderung am Rasber-ger Bach. Die Zeitung bekommen die Leser in: Tourist-Information am Altmarkt, der Buchhandlung „Thalia“ in der Wendischen Stra-ße, dem Presseshop Zeitz-Ost, bei SCHMUCK´er Otto auf dem Rossmarkt 19, dem Antik- und

Uhrengeschäft Henck in der Kalkstraße, dem Spielwarengeschäft Schwier in der Kalkstraße, dem Unterirdischen Zeitz, dem Lotto-Shop in der Wendischen Straße und dem Hermes Paketshop in der Baderstraße.

lust auf theater!

Das Theater-Pädagogische Zentrum Zeitz in der Kulturvilla Kolorit sucht für seine neue Musicalproduktion junge Dar-steller im Alter von 9 bis 14 Jahren, die gern singen und tanzen.Auch die Jugendtheatergruppe „Karambolage“ des TPZ Zeitz braucht Verstärkung.Für die neue Produktion werden männliche Darsteller ab 14 Jahre gesucht.Interessenten für beide Projekte können sich ab sofort in der Kulturvilla Kolorit, Geußnitzer Str. 10, 06712 Zeitz, Tel. 03441/217512 melden. Die Proben für die neuen Projekte beginnen dann ab Sep-tember 2011.

traditionelles reitturnier am 30./31. Juli in Bergisdorf Am 30. und 31. Juli findet das traditionelle Reitturnier auf der Turnieranlage in Bergisdorf statt. Der Reit- und Fahrverein hat be-reits 800 Anmeldungen vorliegen. Auch die tschechichen Sport-freunde werden in diesem Jahr wieder anreisen. Die Wertungs-prüfungen finden bis zur Klasse M statt. Besonders zu erwähnen sind die Teilnehmer im Dressurbereich. Die Wertungsprüfungen beginnen an jedem Tag ab 8 Uhr. Am Samstagabend lockt ab 20 Uhr das Showprogramm ins Festzelt. Die Rockband Cliff aus Jena wird den Besuchern hier ordentlich einheizen. Am Sonntag ist die beliebte Kutschenparade ab 13 Uhr sicherlich wieder der Zuschauermagnet. Der Reit- und Fahrverein hat sich auch sonst wieder viele Attraktionen für Groß und Klein überlegt. So gibt es Vorführungen zum Reiten damals und heute, Jagdreiten – die Geiseltaler-Beagle-Meute stellt sich vor. Für die kleinen Gäste werden Sport- und Spielmöglichkeiten aufgebaut.

725 Jahre lobas

Lobas feiert vom 5. bis 8. August das 725-jährige Bestehen des Zeitzer Ortsteils. Dafür haben sich die Initiatoren des Festes ein schönes Programm ausgedacht:

Festprogramm

Freitag, den 5. 8. 2011 18.00 Uhr in der St.-Annen-Kirche zu Lobas: eröffnung der 725-Jahr-Feierlichkei-

ten mit Vortrag (mit Lichtbildern) zur älteren und neueren Geschichte von Lo-bas, umrahmt mit einem Orgelkonzert der 100-jährigen Rühlmann-Orgel (Or-ganist: Herr Fleischmann, Altenburg)

sonnabend, den 6. 8. 2011 ab 14.00 Uhr auf dem Festplatz

Treffen bei Kaffee und Kuchen, Kinderfest mit Hüpfkissen und Spring-

burg und Basteln entenschießen für Groß und Klein Ab 19.00 Uhr im Festzelt Tanz für Alt und Jung (Disco)

Für Essen (Deftiges vom Grill) und Trinken ist gesorgt.

sonntag, den 7. 8. 2011 10.00–13.00 Uhr musikalischer Frühschoppen mit den rosenthaler musikanten 11.00 Uhr Siegerehrung für das Entenschießen

Für Essen (aus der Gulaschkanone) und Trinken ist gesorgt.

Kartenvorverkauf für Sportlergala gestartet

In der Zeitzer Tourist-Information am Altmarkt gibt es Karten für die erste Zeitzer Sportlergala zu kaufen. Premiere feiert die neue Form der Sportlerehrung am 24. September in den Zeitzer Klin-kerhallen. Hier tragen sich dann die national und international erfolgreichen Sportler ins Goldene Buch der Elsterstadt ein. Der Abend wird den Besuchern neben Sporthighlights auch weitere musikalische und kulinarische Überraschungen bieten. „Mit der Zeitzer Sportgala wollen wir die Leistungen unserer Spitzenathle-ten besonders ehren“, so Dr. Volkmar Kunze, Oberbürgermeister der Stadt Zeitz. „Diese Sportgala soll sich zum Jahreshöhepunkt für die Zeitzer Sportwelt etablieren.“Nicht nur die Erfolge auf Bundesebene, bei Europa- und Welt-meisterschaften stehen an diesem Abend im Mittelpunkt. „Wir wollen auch den langjährig ehrenamtlich Tätigen im Sport ein-mal danke sagen“, erzählt Silvio Klawonn, Mitorganisator und Vereinsvorsitzender der Kampfsportgemeinschaft Jodan Kamae in Zeitz. Sie sind es doch, die Tag für Tag im Stadion, in der Turnhalle oder am Beckenrand stehen, ihre Freizeit und Kraft für den Sport opfern, den olympischen Gedanken weitergeben und

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M i c h a e l B O T e

mit Motivation und Ausdauer so manche Talente zu Weltklasse- leistungen förderten. In über 60 Zeitzer Sportvereinen trainieren tagein und tagaus tausende Sportbegeisterte. Dabei geht es nicht nur um Sieg und Niederlage, sondern eben auch um das Dabeisein und die sport-liche Betätigung, für sich selbst etwas zu tun. Sport verbindet. So ist auch Ziel der Sportgala, die einheimischen Vereine wieder enger zusammenzubringen.

Im Eintrittspreis von 15,- Euro ist auch die Verköstigung enthal-ten. Aufgrund der Vorbestellung der Vereine gehen nur 150 Kar-ten in den freien Verkauf.

Nonnewitz feiert 1035 JahreDorffest am 19. und 20. August

Es ist bereits zur Tradition geworden – am 3. Wo-chenende im August ist es soweit und der Heimat-

verein Nonnewitz und alle ortsansässigen Vereine laden zum Tanz auf dem Festplatz neben der Nonnewitzer Turnhalle.Wie jedes Jahr haben sich die Organisatoren einige Höhepunkte einfallen lassen. Schönes Wetter ist natürlich immer mit an Bord, und darauf hoffen alle Beteiligten der FFw-Nonnewitz, NKV-Mitglieder, Sport- und Gartenfreunde sowie die Mitglieder des Heimatvereins Nonnewitzer Runde e.V.Freitag werden ab 18 Uhr die Gäste im Festzelt begrüßt. Nach fei-erlicher Eröffnung durch unseren Ortsbürgermeister Ralf Schenk und den Vorsitzenden des Heimatvereins Detlef Hoffmann wer-den zunächst alle Lachmuskeln strapaziert. In Sachsen-Anhalt und Umgebung ist die „Marktfrau Regine“ gut bekannt und wird ihr Bestes geben. Anschließend können die Besucher kräftig das Tanzbein schwingen. Der Samstag steht zunächst im Zeichen unserer Kleinsten. Schon früh um 11.00 Uhr sind lustige Beschäftigungen für die Kleinsten geplant. Ab 13 Uhr sind dann Kegeln, Sport- und Gaudiwettbe-werbe durch die freiwillige Feuerwehr geplant. Mit selbstgeba-ckenem Kuchen und einer duftenden Tasse Kaffee wird der Nach-mittag fortgesetzt. Zur Kaffeezeit werden die Gäste verzaubert. Mal sehen, was sich Zauberer Leo Hagen einfallen lässt.Auch die Karnevalisten und die Schalmeien aus Wetterzeube dür-fen nicht fehlen. Am Abend spielen dann die Burgenländer zum Tanz bis spät in die Nacht. Wer neugierig geworden ist, kann sich gern noch näher informieren. Wir Nonnewitzer freuen uns auf Ihren Besuch.

Schmeißer – Nonnewitzer Runde

Umwelttag der 4. Klassen

Am 6. Juni 2011 hatten wir, die 4. Klassen der Grundschule Nonnewitz, unseren Umwelttag. Die 1. Station war der Tagebau Profen. Dort nahm uns Herr Dr. Stahl in Empfang. Er berichtete über die Entstehung der Mibrag und informierte uns über die Arbeit des Betriebes. Unsere Fragen wurden gleich beantwortet. Mit dem Bus fuhren wir zu einem Aussichtspunkt im Tagebau zur Baggerbesichtigung und anschließend zum Verladeplatz.

Die 2. Station an diesem Tag war das Bergbaumuseum Deuben. Dort erfuhren wir etwas über die Geschichte des Bergbaus. Sehr interessant war der Einblick in das frühere Leben der Bergleute und deren schwere Arbeit unter Tage. In einer Ausstellung sa-hen wir Modelle verschiedener Bagger, aber auch gepresste und bedruckte Briketts waren faszinierend anzuschauen. Nach der Besichtigung des alten Pausenraumes der Bergleute und eines nachgestellten Stollens war unser Besuch im Museum beendet und wir fuhren zurück zur Schule.

Unser Umwelttag war sehr informativ und gut organisiert. Bei der Abschlussbesprechung waren alle begeistert.

Wir möchten uns bei allen, insbesondere bei Herrn Dr. Stahl und der Geschäftsleitung der Mibrag sowie bei den Mitarbeitern des Bergbaumuseums Deuben, bedanken.

Im Namen der Schüler der 4. KlassenPatrick Reuß

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19. und 20. August 2011Dorffest in Nonnewitz

Für Unterhaltung sorgen u.a.– Jubel, Trubel, Heiterkeit mit der „Marktfrau Regine“ – Nonnewitzer Karnevalisten– Schalmeienkapelle Wetterzeube– Samstagabend – Tanz mit den „Burgenländern“

VormerkenHighlights und Überrachungen für Groß und Klein

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2. Jahrgang | 23. Juli 2011 9

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Volkshochschule Burgenlandkreis „Dr. Wilhelm Harnisch“

Herbstsemester 2011

Es ist wieder soweit! Die Volkshochschule stellt ihr neues Pro-gramm mit dem Programmheft Herbst 2011 vor. Es wird am 23. 08. 2011 an zentralen Stellen wie Zeitz-Information, Stadtbi-

Kurse der volkshochschule Burgenlandkreis

Ort Kurs-Nr. titel dozent beginn Uhrzeit

Schwimmhalle Zeitz 11HZ3027 Wassergymnastik für Senioren undInteressierte

Hr. Liebmann Mittwoch,21. 09. 2011

13.00 – 14.00 Uhr

Schwimmhall Zeitz 11HZ3028 Wassergymnastik für Senioren undInteressierte

Hr. Liebmann Mittwoch,21. 09. 2011

07.00 – 08.00 Uhr

Schwimmhalle Zeitz 11HZ3028A Wassergymnastik für Senioren undInteressierte

Hr. Liebmann Montag,19. 09. 2011

11.00 – 12.00 Uhr

Schwimmhalle Zeitz 11HZ3029 Wassergymnastik für Senioren undInteressierte

Hr. Liebmann Montag, 19. 09. 2011

12.00 – 13.00 Uhr

Schwimmhalle Zeitz 11HZ302A Wassergymnastik für Senioren undInteressierte

Hr. Liebmann Montag, 19. 09. 2011

13.00 – 14.00 Uhr

Kirchgemeinde Kayna 11HZ3013 Yoga zum Wohlfühlen Fr. Patzer Dienstag, 06. 09. 2011

19.00 – 20.30 Uhr

Grundschule Kayna 11HZ302GG Step-Aerobic,Problemzonengymnastik

Fr. Klotz Mittwoch, 31. 08. 2011

19.00 – 20.00 Uhr

Sv eintracht theißen feiert Jubiläum

Am 29. und 30. Juli feiert der SV Eintracht Theißen sein 20-jäh-riges Jubiläum der Umbenennung. Am 29. Juli starten die Alten Herren mit einem Blitzturnier ab 18 Uhr ins Veranstaltungswo-chenende. Danach gibt es Live-Musik mit „Take Off“.

Am Samstag, dem 30. Juli starten die „Schmetterlinge Thei-ßen“ um 9.30 Uhr ihr Volleyballturnier. Um 16 Uhr spielt die erste Männermannschaft gegen die Gäste des SV Elstertal Silbitz/Crossen und am Abend rockt das Al-pha Discoteam mit

einer Trommelshow von Mario P. und „Sarah“ als Rosenstolz-Double. Die Theißener „Blue White Sisters“ zeigen um 21.30 Uhr ihr Tanzkönnen.

Der SV Eintracht Theißen ist ein Sportverein mit langer Tradi-tion. Die ersten Aufzeichnungen sportlichen Vereinslebens da-tieren um 1873. 1921 gründete sich erstmals ein Fußballverein in Theißen. Nach Kriegsende kam es im Kreis Zeitz zur Grün-dung einer BSG „Aktivist Zeitz“, woraus 1957 die BSG „Aktivist Theißen“ hervor ging. Nach der Wiedervereinigung wurde am 14. 03. 1991 der SV „Eintracht 91 Theißen e.V.” neu gegrün-det. In ihm sind Fußballer, Kegler, Leichtathleten und Turner or-ganisiert.

existenzgründerseminare

Unter dem Motto: „eine gute Vorbereitung ist die ba-sis für eine erfolgreiche selbstständigkeit – wir helfen ihnen dabei“ geben die Agentur für Existenzgründungen aus Bad Frankenhausen und das Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz Gelegenheit zur Teilnahme an einem Seminar zum Thema „Existenzgründung und Existenzfestigung“. termine: 13. bis 15. september 2011 Ort: seminarräume – Handwerkerhof, Am Herrmannschacht Naumburger straße 99d in Zeitz Zeit: an allen tagen von 8.00 bis 16.00 UhrGebühr: 40,00 euro

Anmeldungen nehmen ab sofort das Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz unter Telefon: 0 34 41/83-290 und die Agentur für Existenzgründungen unter Telefon: 03 46 71/6 42 90 entgegen.

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Nächster erscheinungstermin:

samstag, 20. Aug. 2011

Nächster redaktionsschluss:

dienstag, 09. Aug. 2011

MichaelBOTeA m t s b l A t t d e r s t A d t Z e i t Z

bliothek, Globus, Kaufland usw. ausgelegt. Ob Sie sich in Schu-le und Beruf weiterbilden möchten oder für Gesundheit, Sport, Sprachen, Kultur und Kunst oder einen Kochkurs interessieren – es ist für jeden etwas dabei. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern – auch auf unserer Internetseite www.vhs-burgenlandkreis.de

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10 2. Jahrgang | 23. Juli 2011

M i c h a e l B O T e

SCHNAPP-SCHÜSSE

Der Zeitzer Oberbürgermeister eröff-nete das 24-Stunden-Schwimmen am 1. Juli im Zeitzer Sommerbad. Seinem obligatorischen Sprung ins kühle Nass folgten in diesem Jahr weitere 61 Teilnehmer. Da das Wet-ter auch in diesem Jahr nicht so recht mitspielen wollte, wurde die meiste Zeit in der Halle geschwom-men. Dabei legten die Schwimmer eine Strecke von insgesamt 60.350 Metern zurück. Mit insgesamt 2.100 geschwommenen Metern in 30 Minuten legte Michael Schätzke die beste Leistung bei den Männern ab. Bei den Frauen erzielte Angela Krause mit 2000 Metern in 30 Mi-

nuten das beste Ergebnis.

Der Erlös des Zuckerkuchen-verkaufs des letztjährigen Zeitzer Zuckerfestes wurde an das Mehrgenerationen-haus übergeben. Das Geld soll zur Verwendung in der Jugendarbeit eingesetzt wer-den. In diesem Jahr wird am 1. Oktober rund um Schoko-Markt und Zuckerstraße das 2. Zeitzer Zuckerfest ge-

feiert.

Über ein Wassertret-becken dürfen sich die Jungen und Mäd-chen der Kita Musi-kus freuen. Sie haben sich das Geld für die Anschaffung selbst erarbeitet. Im letzten Jahr konnten sie bei der MDR-Sendung „Mach dich ran“ ge-winnen und dürfen nun im Wasser plan-

schen.

Am 25. Juni wurde das neue

Feuerwehrgerätehaus in

Geußnitz offiziell überge-

ben. Das neue Gerätehaus

liegt gleich neben dem

Dorfgemeinschaftshaus

im Zeitzer Ortsteil. Über

250.000 Euro kostete der

Neubau, den Ortswehrleiter

Michael Schaller nun mit

seinen Kameradinnen und

Kameraden beziehen kann.

Diese haben bereits bei der

Gestaltung und Errichtung

des Hauses kräftig mit an-

gepackt. (Quelle: Karin

Zimny / Heimatverein „Drei

Eichen“ Geußnitz e.V.)

„Die Laienspieler“ aus Kay-na zeigten das größte Open-Air-Spektakel im südlichsten Zipfel von Sachsen-Anhalt, die wahre Geschichte der Eva Geißler, genannt „Die Hexe zu Suxdorf“. Auf der Natur-bühne in Würchwitz wurde das einmalige Spektakel von mehreren hundert aufmerksa-men Zuschauern verfolgt. Eine DVD vom Spektakel mit dem Titel „Der Hexenprozess der Eva Geißler“ kann im Central-Markt Kayna käuflich erwor-

ben werden.

Die Firma Schlegel feierte im Juli ihr

100-jähriges Bestehen. Der Zeitzer Ober-

bürgermeister gratulierte Gerd Schlegel,

der 1986 als dritte Generation den Betrieb

übernahm. Gerd Schlegel zeigte dem Zeit-

zer Stadtoberhaupt die kleine Ausstellung

der Firmengeschichte. Sein Großvater Curt

Schlegel gründete den Betrieb am 1. Juli

1911. Seit 2006 zeichnet sein Sohn für

die Firma verantwortlich.

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2. Jahrgang | 23. Juli 2011 11

M i c h a e l B O T eA m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

Samstag, 23. Juli 2011

17.00 Uhr michaeliskirche Zeitz Konzert für Orgel und Klarinette

Sonntag, 24. Juli 2011

11.00 Uhr – Weinhof Kloster Posa Zeitz18.00 Uhr Weinberg geöffnet

Sonntag, 24. Juli 2011

Veranstaltung im Rahmen der Korrespondenz-ausstellung „Im Zentrum der Macht. Die Zeitzer Residenz der Naumburger Bischöfe“

14.00 Uhr schloss moritzburg Zeitz Sonderführung durch die Ausstellung

15.00 Uhr schloss moritzburg Zeitz „Die alte Bischofsresidenz“ – Wallgrabenführung

Freitag, 29. Juli 2011

stadtbibliothek „martin luther“ Zeitz Literaturpräsentation anlässlich des 125. Todes-

tages von Robert Schumann

Samstag, 30. Juli 2011

14.00 Uhr tourist-information Zeitz Stadtführung zum Thema: „Bedeutende Zeitzer Persönlichkeiten“

Sonntag, 31. Juli 2011

11.00 Uhr – Weinhof Kloster Posa Zeitz18.00 Uhr Weinberg geöffnet

Sonntag, 31. Juli 2011

Veranstaltung im Rahmen der Korrespondenz- ausstellung „Im Zentrum der Macht. Die Zeitzer

Residenz der Naumburger Bischöfe“

14.00 Uhr schloss moritzburg Zeitz Sonderführung durch die Ausstellung

15.00 Uhr dom „st. Peter & Paul“ Orgelmusik

16.00 Uhr torhaus schloss moritzburg Zeitz „Der alte Bischofsweg“ – Stadtführung

SportterMiNe

Freitag, 22. Juli 2011 Zeitz, Ot Kayna Badfest im Waldbad

Samstag, 30. und Sonntag, 31. Juli 2011

ab 8.00 Uhr turnieranlage bergisdorf 41. Reit- und Springturnier

verANStAltUNgStippS StADt ZeitZ JUli und AUgUSt 2011

JUli 2011Sonntag, 31. Juli 2011

10.00 Uhr ernst-thälmann-stadion Zeitz 11. Guinness-Soccer-Sunday Fußball-Freizeit-Turnier für jedermann/frau

AUgUSt 2011

Dienstag, 2. August 2011

9.00 – stadtverwaltung Zeitz, Altmarkt 1, 12.00 Uhr Vorzimmer Friedenssaal Verein „ALT HILFT JUNG“ und der Ego-Pilot bieten

einen Beratertag an Freitag, 5. August 2011

18.30 Uhr Gaststätte „Zur wilden taube“ Zeitz Philatelistischer Stammtisch

19.00 Uhr Kulturkirche Zeitz „Reise durch Dixieland“ mit Thomas Dixielanders

19.00 Uhr schloss moritzburg Zeitz, Festsaal „Die Naumburger Bischöfe in ihrer Zeitzer Residenz“ Festvortrag anlässlich der Buchpremiere „Die Naumburger Bischöfe“

Samstag, 6. August 2011

10.00 Uhr – Haus Zeitzblick16.00 Uhr Mieterfest am Haus Zeitzblick

21.00 Uhr Zeitz, Ot Kayna Tanz mit der Band „Rosa“ im Waldbad Kayna

Samstag, 6. August 2011 und Sonntag, 7. August 2011

Tage der offenen Weinkeller

11.00 Uhr – Weinhof Kloster Posa Zeitz18.00 Uhr „Wissenswertes über Wein“

14.00 Uhr – Weingut Hubertus triebe, Würchwitz18.00 Uhr „Welcher Wein zu welcher Zeit“

Freitag, 12. August 2011

10.00 Uhr – mehrgenerationenhaus Zeitz18.00 Uhr Sommerfest

Samstag, 13. August 2011

16.00 Uhr tröglitz, Hotel „elsterblick“ Tanz auf der Terrasse, Weinverkostung

Sonntag, 14. August 2011

11.00 Uhr – Weinhof Kloster Posa Zeitz18.00 Uhr Monat des Federweißen, Roten Sauser und der Fettbemmen

Sonntag, 14. August 2011

Veranstaltung im Rahmen der Korrespondenz- ausstellung „Im Zentrum der Macht. Die Zeitzer Residenz der Naumburger Bischöfe“

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A m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

12 2. Jahrgang | 23. Juli 2011

M i c h a e l B O T e

Sonderausstellung

bis 11. september 2011 Inge Götze „Jahreszeiten“

bis 31. August 2011 „Tokio? Tokyo!“ Fotoausstellung von Sebastian Nicolai

Museum Schloss Moritzburg Zeitz und Stiftsbibliothek Zeitz

bis 2. November 2011 „Im Zentrum der Macht – Die Zeitzer Residenz der

Naumburger Bischöfe“ Korrespondenzausstellung zur Landesausstellung „Der Naumburger Meister, Bildhauer und Architekten

im Europa der Kathedralen“

Kunst- und Museumspädagogisches Zentrum

„Johannes lebek“ im torhaus vom schloss moritzburg „Johannes Lebek und das grafische Kabinett“ Angebot zur Ausstellung: Sonderführungen, wahlweise

mit Druckvorführung, Holzschnittkurs oder Fertigen ei-ner Kaltnadelradierung

Stadtbibliothek „Martin luther“ Zeitz, literaturgalerie

bis 24. Oktober 2011 Bilder von Marianne Mächtig

gewandhaus-galerie in der tourist-information

bis 31. August 2011 „Druckgrafiken & Aquarelle“ von Bernhard Michel

Franziskanerklosterkirche

bis 31. Juli 2011 Ausstellung von Monika Röhler

Änderungen vorbehalten!

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am 7. August in TrebnitzBeerentage

Erdbeerpflanzensaison hat begonnen!

– Vorstellung neuer Beerenobstsorten

– Anbauempfehlungen von Beerenobst im Container

– Info‘s über Bewässerung, Düngung und Pflanzenschutz

– Leckeres vom Grill

– Kaffee und Selbstgebackenes

– Wissenswertes und Interessantes für unsere Kleinen

14.00 Uhr schloss moritzburg Zeitz Sonderführung durch die Ausstellung

15.00 Uhr dom „st. Peter & Paul“ Orgelmusik

16.00 Uhr torhaus schloss moritzburg Zeitz „Der alte Bischofsweg“ – Stadtführung

Donnerstag, 18. August – Freitag, 19. August 2011

12.00 Uhr – Kunst- und museumspädagogisches Zentrum16.00 Uhr „Johannes lebek“ im torhaus vom schloss moritzburg Zeitz Holzschnittkurs

Sonntag, 21. August 2011

11.00 Uhr – Weinhof Kloster Posa Zeitz18.00 Uhr Monat des Federweißen, Roten Sauser und der Fettbemmen

Freitag, 26. August 2011

18.30 Uhr stadtbibliothek „martin luther“ Zeitz 10. Literaturnacht „Von der Folter, den Hinrichtungen und den Scharfrichtern im alten Zeitz“ berichten Rudolf Drößler und das Filmstudio Würchwitz

Samstag, 27. August 2011

14.00 Uhr tourist-information Zeitz Stadtführung zum Thema: „Musikkultur und mein gutes altes Zeitz“

20.00 Uhr schlosspark moritzburg Zeitz Sommerparty mit „Tänzchen Tee“

Sonntag, 28. August 2011

11.00 Uhr – Weinhof Kloster Posa Zeitz18.00 Uhr Monat des Federweißen, Roten Sauser und der Fettbemmen

17.00 Uhr michaeliskirche Zeitz Barockkonzert mit Werken für Querflöte und Cembalo

Sonntag, 28. August – Sonntag, 4. September 2011 schloss moritzburg Zeitz Sommerfestival im Schloss Moritzburg Zeitz Buntes Festivalprogramm mit Ballett, Musik und

Theater

AUSStellUNgeN

Museum Schloss Moritzburg

dauerausstellungen Kinderwagen – Kinderjahre Kulturgeschichte des Kinderwagens

Zeit der Herzöge – Barocke Residenzkultur in Zeitz Mobiliar und Kunsthandwerk von der Renaissance bis zum 19. Jahrhundert

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2. Jahrgang | 23. Juli 2011 13

M i c h a e l B O T eA m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

SCHNAPP-SCHÜSSE

Am 1. Juli weihte der Zeitzer Bürgermeister Henrik Otto gemeinsam mit dem Nonnewit-zer Ortsbürgermeister Ralf Schenk den neuen Spielplatz in Unterschwöditz ein. Nachdem sich bereits im letzten Jahr die Nonnewitzer Kinder über neue Spielgeräte freuen durften, ist es nun in Unterschwöditz soweit. Seit dem 14. Juni hat die Gala-Mibrag im Zeitzer Orts-teil Unterschwöditz kräftig gearbeitet, um den neuen Dorfplatz schön zu gestalten. Für circa 18.000 Euro entstanden hier ein Verbin-dungsweg sowie ein Festplatz. Für die Oberflä-che des Platzes wurde eine wassergebundene Deckschicht verbaut. Außerdem pflasterten die Arbeiter drei PKW-Stellplätze und einen Wertstoffcontainerstandort. In die Restfläche des Dorfplatzes wurde ein neuer Mutterboden

eingebracht und Rasen angesät.

Der diesjährige Verkehrs-sicherheitstag zog knapp 600 Kinder und Jugendli-che der Zeitzer Region auf den Zeitzer Schützenplatz. Unter dem Motto „Den si-cheren Weg im Blick“ gab es verschiedene Angebote und Projekte, bei denen die Jugendlichen auf spieleri-sche Art und Weise für das Thema Verkehrssicherheit

sensibilisiert wurden.

Seit 1998 beteiligt die Öffentlichen

Versicherungen Sachsen-Anhalt (ÖSA)

kommunale Kunden am positiven Ge-

schäftsergebnis. In diesem Jahr bekam

die Stadt Zeitz 6.650 Euro gut-ge-

schrieben. ÖSA-Abteilungsdirektor

Dieter Lerch und der Zeitzer Geschäfts-

stellenleiter Andreas Vincenz überga-

ben den Scheck an Oberbürgermeister

Dr. Volkmar Kunze. Die Überweisung

ist Ausdruck der Strategie des Versiche-

rers, kommunale Kunden des Unter-

nehmens am positiven Geschäftsver-

lauf zu beteiligen.

Die Kinder des Montessori-Kinderhauses

feierten im Juni gemeinsam mit ihren El-

tern, Erzieherinnen, dem Sport & Kinder-

spaßmobil und der SG Eintracht Zeitz ihr

1. Eltern-Kind-Sportfest. Bei Disziplinen

wie Stiefelweitwurf, Angeln, Hindernislauf

und Schubkarrenrennen eiferten alle um

die Wette und hatten dabei große Freude.

Wir danken allen Mitwirkenden, Helfern

sowie Sponsoren für ihre Unterstützung

und den Kindern und Eltern für diesen un-

vergesslichen sportlichen Nachmittag im

Rudolf-Puschendorf-Stadion.

Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Burgenlandkreis Roswitha Heßmann übergab eine 500-Euro-Spende an die Doppelolympiasiegerin Claudia Nystad, die auch die neue Botschafterin des Kinderhospizes Bärenherz in Leipzig ist. Das Team Bärenherz unterstützt seit einigen Jahren erfolgreich die Bärenherz-stiftung mit organisierten Benefizveranstal-tungen, um Spendengelder zu sammeln und der Stiftung zu mehr Aufmerksamkeit zu verhelfen. Die Stiftung unterhält unter anderem ein Kinderhospiz in Wiesbaden und in Leipzig, in dem schwerstkranke Kin-der und deren Angehörige in angenehmer Atmosphäre liebevoll betreut und auf ihrem schwierigen Weg begleitet werden. Unter dem Motto „Bärenherz-Wiesbaden besucht Bärenherz-Leipzig“ kamen die Radler auch nach Zeitz, um sich ihre Unterstützung zu

holen.

Dank der Unterstützung der MIBRAG kön-nen sich Zeitzer Sportler, welche mit ihren Vereinen an internationalen Wettkämpfen oder Deutschen Meisterschaften teilneh-men, über neue T-Shirts freuen. Oberbür-germeister Dr. Volkmar Kunze verteilte die ersten Shirts mit Stadtwappen und Zeitz-Aufdruck an die Zeitzer Kanuten. Auch die Kampfsportgemeinschaft „Jodan Kamae“ wurde für die Deutsche Meisterschaft ein-

gekleidet.

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A m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

14 2. Jahrgang | 23. Juli 2011

M i c h a e l B O T e

AMtlicHe BeKANNtMAcHUNgeN Der StADt ZeitZ

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Zeitz gemäß § 46 Abs. 3 S. 5 enWg

Die Stadt Zeitz hat das Auslaufen der bestehenden stromkon-zessionsverträge für die Ortschaft Kayna zum 30. 09. 2011, der Ortschaften Nonnewitz und Pirkau zum 30. 11. 2011 im elektronischen Bundesanzeiger am 21. 08. 2009 öffentlich be-kanntgemacht und den Abschluss neuer Wegenutzungsverträge für das Stromversorgungsnetz vorgenannter Gebiete, mit einer 20-jährigen Laufzeit, angezeigt.

Drei Bieter, darunter auch die Stadtwerke Zeitz GmbH, bekunde-ten ihr Interesse am Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages.Im März 2010 hatten die interessierten Unternehmen die Mög-lichkeit, sich und ihr Vertragsangebot der Stadt Zeitz vorzustel-len. Ein Bieter zog sich danach aus dem Verfahren zurück.

Die Kriterien für die Entscheidung unter Berücksichtigung des § 1 EnWG waren: 1. Eignung des Bewerbers

2. Konzessionsvertragsangebot, insbesondere: – Vereinbarung der zulässigen Höchstsätze für die Konzessi-

onsabgaben; – Sonstige Leistungen im Rahmen des nach § 3 Abs. 1 KAV

Zulässigen; – Folgepflichten- und Folgekostenregelung; – Endschaftsbestimmungen

3. Perspektiven der gemeindlichen Daseinsvorsorge: – Der Betrieb des örtlichen Stromverteilnetzes ist eine wichti-

ge Aufgabe der gemeindlichen Daseinsvorsorge. Die Stadt trifft mit der Auswahl des neuen Konzessionsnehmers eine weitreichende Entscheidung, da sie sich für die Laufzeit von bis zu 20 Jahren an den ausgewählten Vertragspartner bin-det. Deshalb wird ein maßgebliches Kriterium auch sein, welches Unternehmen die gemeindliche Daseinsvorsorge nach der Bewertung der Stadt in Zukunft am optimalsten gestalten kann. Dabei entscheidet die Stadt insbesondere darüber, ob sie die Durchführung einem dritten Unterneh-men anvertraut und dadurch gewährleistet sieht (Gewähr-leistung der Daseinsvorsorge) oder ob sie diese Aufgabe selber durch eine Eigengesellschaft erfüllen wird (Erfüllung der Daseinsvorsorge).

Die Bewertung der Bewerbungen führte zu folgendem Ergebnis:Beide Bewerber erfüllen in ausreichender Qualität die Eignung für die Durchführung des Stromkonzessionsvertrags, die Sätze der Konzessionsabgaben unterschieden sich nicht und die Re-gelungen zu Folgepflichten- und Folgekosten sowie zu sonstigen Leistungen, im Rahmen des nach § 3 Abs. 1 KAV Zulässigen, nur gering. Die Stadtwerke Zeitz GmbH hat das bessere Angebot bezüglich der Perspektiven der gemeindlichen Daseinsvorsorge abgege-ben. Die Stadtwerke Zeitz GmbH hat sich in der Vergangenheit als regionales Versorgungsunternehmen bewährt und gewähr-leistet ein hohes regionales Wertschöpfungspotential sowie ein großes regionales Dienstleistungsangebot (z. B. örtliche Verfüg-barkeit des Netzservices, örtliches Dienstleistungsbüro).

Zu den Endschaftsbestimmungen haben die Stadtwerke Zeitz GmbH ebenfalls das bessere Angebot abgegeben. Im Rahmen der Regelungen zu Rechtsnachfolge bzw. Änderung der Gesell-schafterstruktur sichert die Stadtwerke Zeitz GmbH der Stadt ein einseitiges Kündigungsrecht zu (Change-of-Control-Klausel).

Nach Gesamtschau aller Kriterien unter Beachtung des § 1 EnWG hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner 17. Sitzung am 19. 05. 2011 beschlossen, den Stromkonzessionsvertrag mit der Stadt-werke Zeitz GmbH abzuschließen.

dr. Kunze, Oberbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Zeitz gemäß § 46 Abs. 3 S. 5 enWg

Die Stadt Zeitz hat das Auslaufen der bestehenden stromkonzes-sionsverträge für die Ortschaften theißen und luckenau zum 30. 11. 2011 im elektronischen Bundesanzeiger am 21. 08. 2009 öffentlich bekanntgemacht und den Abschluss neuer Wegenut-zungsverträge für das Stromversorgungsnetz vorgenannter Ge-biete, mit einer 20-jährigen Laufzeit, angezeigt. Drei Bieter, darunter auch die Stadtwerke Zeitz GmbH, bekunde-ten ihr Interesse am Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages.Im März 2010 hatten die interessierten Unternehmen die Mög-lichkeit, sich und ihr Vertragsangebot der Stadt Zeitz vorzustel-len. Ein Bieter zog sich danach aus dem Verfahren zurück.

Die Kriterien für die Entscheidung unter Berücksichtigung des § 1 EnWG waren: 4. Eignung des Bewerbers

5. Konzessionsvertragsangebot, insbesondere: – Vereinbarung der zulässigen Höchstsätze für die Konzessi-

onsabgaben; – Sonstige Leistungen im Rahmen des nach § 3 Abs. 1 KAV

Zulässigen; – Folgepflichten- und Folgekostenregelung; – Endschaftsbestimmungen

6. Perspektiven der gemeindlichen Daseinsvorsorge: Der Betrieb des örtlichen Stromverteilnetzes ist eine wichtige

Aufgabe der gemeindlichen Daseinsvorsorge. Die Stadt trifft mit der Auswahl des neuen Konzessionsnehmers eine weit-reichende Entscheidung, da sie sich für die Laufzeit von bis zu 20 Jahren an den ausgewählten Vertragspartner bindet. Deshalb wird ein maßgebliches Kriterium auch sein, welches Unternehmen die gemeindliche Daseinsvorsorge nach der Be-wertung der Stadt in Zukunft am optimalsten gestalten kann. Dabei entscheidet die Stadt insbesondere darüber, ob sie die Durchführung einem dritten Unternehmen anvertraut und dadurch gewährleistet sieht (Gewährleistung der Daseinsvor-

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sorge) oder ob sie diese Aufgabe selber durch eine Eigenge-sellschaft erfüllen wird (Erfüllung der Daseinsvorsorge).

Die Bewertung der Bewerbungen führte zu folgendem Ergebnis:Beide Bewerber erfüllen in ausreichender Qualität die Eignung für die Durchführung des Stromkonzessionsvertrags, die Sätze der Konzessionsabgaben unterschieden sich nicht und die Rege-lungen zu Folgepflichten- und Folgekosten sowie zu sonstigen Leistungen, im Rahmen des nach § 3 Abs. 1 KAV Zulässigen, nur gering. Die Stadtwerke Zeitz GmbH hat das bessere Angebot bezüglich der Perspektiven der gemeindlichen Daseinsvorsorge abgege-ben. Die Stadtwerke Zeitz GmbH hat sich in der Vergangenheit als regionales Versorgungsunternehmen bewährt und gewähr-leistet ein hohes regionales Wertschöpfungspotential sowie ein großes regionales Dienstleistungsangebot (z. B. örtliche Verfüg-barkeit des Netzservices, örtliches Dienstleistungsbüro). Zu den Endschaftsbestimmungen hat die Stadtwerke Zeitz GmbH ebenfalls das bessere Angebot abgegeben. Im Rahmen der Regelungen zu Rechtsnachfolge bzw. Änderung der Gesell-schafterstruktur sichert die Stadtwerke Zeitz GmbH der Stadt ein einseitiges Kündigungsrecht zu (Change-of-Control-Klausel).

Nach Gesamtschau aller Kriterien unter Beachtung des § 1 EnWG hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner 17. Sitzung am 19. 05. 2011 beschlossen, den Stromkonzessionsvertrag mit der Stadt-werke Zeitz GmbH abzuschließen.

dr. Kunze, Oberbürgermeister

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt ZeitzgrUNDStÜcKSANgeBot der StADt ZeitZ

Öffentliche Ausschreibung

theißener Hauptstraße 1

Die Stadt Zeitz beabsichtigt den Verkauf des Objektes Theißener Hauptstraße 1 in Zeitz, OT Theißen, Gemarkung Theißen, Flur 2, Flurstück 268 mit einer Grundstücksgröße von ca. 207 m².Es handelt sich bei diesem Grundstück um das ehemalige Verwal-tungsgebäude der Gemeinde Theißen.

Das Grundstück ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt leerstehend. Das Grundstück wird meistbietend veräußert.

Kaufpreisangebote sind unter dem Kennwort „Angebot Theiße-ner Hauptstraße 1“ in einem geschlossenen Umschlag bis zum 31. 08. 2011 an folgende Adresse zu richten:

Stadt Zeitz, Der Oberbürgermeister, Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Gebäude- und Flächenmanagement, Altmarkt 1, 06712 Zeitz.

Weitere Anfragen zum Objekt können Sie an das Sachgebiet Ge-bäude- und Flächenmanagement, Telefon 03441 - 83378, Herr

Meinecke, Fax 03441 - 83335 oder E-Mail: [email protected] richten.

Zeitz, den 05. 07. 2011

dr. Kunze, Oberbürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

„Schlichten statt richten“Neubesetzung der Schiedsämter der Stadt Zeitz

Ausschreibung zur vorbereitung der Wahl neuer Schiedspersonen

Ab Oktober 2011 sind die zwei Schiedsstellen der Stadt Zeitz mit jeweils einer Schiedsperson und zwei stellvertretenden Schieds-personen neu zu besetzen.– Die Tätigkeit einer Schiedsfrau oder eines Schiedsmannes ist

ein Ehrenamt. – Die Wahl erfolgt durch den Stadtrat der Stadt Zeitz für die

Dauer von 5 Jahren. – Die Schiedspersonen werden vom Direktor des Amtsgerichtes

verpflichtet.

Die Aufgaben des Schiedsamtes bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen, mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsperson stets unparteiisch sein.Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die geduldige Bereitschaft den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen, die Herstellung einer ruhigen und entspannten At-mosphäre sowie zurückhaltendes Auftreten der Schiedsperson sind die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit.Als Schiedsperson kann sich jeder bewerben, der seinen Wohn-sitz im Bereich Stadt Zeitz hat und mindestens 25 Jahre alt ist.Die Bewerber sollten von ihrer Persönlichkeit für eine Streit-schlichtung besonders geeignet sein.

Haben wir Ihr Interesse an einer Tätigkeit als Schiedsperson ge-weckt? Die bewerbung richten Sie bitte bis zum 12. 08. 2011 an

Stadt Zeitz, Fachbereich Zentrale DiensteBewerbung SchiedspersonAltmarkt 1, 06712 Zeitz.

Die Bewerbung sollte enthalten:Bewerbungsschreiben, Foto, Lebenslauf, amtl. Führungszeugnis

Zeitz, den 30. 06. 2011

dr. Kunze, Oberbürgermeister

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5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz

vom 13. 08. 2009

präambelAufgrund der §§ 6, 7, § 44 Abs. 3 Ziff. 1, der Gemeindeordnung für das land sachsen-Anhalt (GO lsA) vom 5. Oktober 1993 (GVbl. lsA s. 568), in der zum Zeitpunkt der beschlussfassung gültigen Fas-sung, hat der stadtrat der stadt Zeitz in seiner sitzung am 19. 05. 2011 die 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der stadt Zeitz vom 13. 08. 2009 beschlossen:

Artikel iÄnderungen

Der § 1 erhält folgenden neuen Wortlaut:Die Stadt führt den Namen „Zeitz“.

Artikel iiinkrafttreten

Die 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Genehmigungsvermerk zur Hauptsatzung der stadt Zeitz

Die nach § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568) in der zur Zeit gültigen Fas-sung erforderliche Genehmigung ist durch den Landrat des Burgen-landkreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Bescheid vom 16. 06. 2011 erteilt worden.

Zeitz, den 04. 07. 2011

dr. Kunze, Oberbürgermeister

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und

die winterliche räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung

vom 11. 11. 2010

präambelAuf der Grundlage der §§ 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 08. 2009 (GVBl. Seite 383) und der §§ 47 und 50 des Straßengeset-zes Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06. 07. 1993 (GVBl. Seite 334) jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 07. 07. 2011 folgende Satzung:

Artikel iÄnderung der satzung

§ 1 Gegenstand der städtischen straßenreinigung wird wie folgt geändert:Im Satz 1 wird Folgendes gestrichen „und ihren Ortschaften“.

Artikel iiÄnderung der Anlagen

die Anlage 1 (straßenverzeichnis) wird wie folgt geändert:

1. Die Straße Hilde-Coppi-straße von der Geußnitzer str. bis zum Platanenweg (Reinigungsklasse C 1) wird aus dem Straßenverzeich-nis gestrichen.

2. Die Straße Platanenweg von der Geußnitzer str. und von der Käthe-Niederkirchner-str. bis zum Pappelweg einschl. an den Gartenanlagen und am spielplatz wird in das Straßenverzeichnis aufgenommen und in die Reinigungsklasse C 1 eingestuft.

3. Es erfolgt folgende Korrektur der Straßenbezeichnung: dietrich-bonhoeffer-straße (nur Hauptfahrbahn von Gleinaer Str.

bis Hainichener Dorfstr.)4. Die Straße Neumarkt (straße) ist wie folgt genau zu definieren: Neumarkt (straße) bis einschließlich Grundstücksgrenzen Neu-

markt 27 und 36 (Abzweig straße Wasserberg)

Artikel iiiinkrafttreten

Die 1. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekannt-machung in Kraft.

Zeitz, den 23. 07. 2011

dr. Kunze, Oberbürgermeister

Aufhebungssatzung

zur Straßenausbaubeitragssatzung der gemeinde Nonnewitz

vom 20. 10. 1998

Aufgrund der §§ 6 Abs. 1 und 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 10. 08. 2009 (GVBl. LSA 2009, S. 383) und der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) in der Fassung der Bekannt-machung vom 13. 12. 1996 (GVBl. LSA S. 405) in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 07. 07. 2011 folgende Aufhebungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz vom 20. 10. 1998 beschlossen:

§ 1Aufhebung

Die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz vom 20. 10. 1998 in der Fassung der 1. Änderungssatzung der Straßenaus-baubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz vom 15. 02. 2000 wird aufgehoben.

§ 2in-Kraft-treten

Die Aufhebungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntma-chung in Kraft.

Zeitz, den 23. 07. 2011

dr. Kunze, Oberbürgermeister

Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz– Baumschutzsatzung –

Auf der Grundlage des §§ 6, 44 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 10. 08. 2009 (GVBl. S. 383) sowie des § 29 Abs. 1 Nr. 3 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NATSchG Land Sachsen-Anhalt) vom 10. 12. 2010 (GVBl. S.569) jeweils im zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 07. 07. 2011 folgende Satzung beschlossen:

§ 1Geltungsbereich und schutzzweck

(1) Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf die im Zu-sammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 des Baugesetz-

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buches und den Geltungsbereich der Bebauungspläne nach Maß-gabe des Abs. 2 im Gebiet der Stadt Zeitz und deren Ortsteile.

(2) Diese Satzung gilt nicht: a) für Flächen in Bebauungsplänen, die für land- oder forstwirt-

schaftliche Nutzung oder für die Nutzung als Grünanlage fest-gesetzt sind,

b) innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne, wenn durch ordnungs-behördliche Verordnungen Naturschutzgebiete, Naturdenkmale oder geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden, sowie Sicherstellungsanordnungen Regelungen für den Baum-bestand enthalten,

für Bäume in kleingärtnerisch genutzten Einzelgärten einer Kleingartenanlage im Sinne des § 1 Abs. 1 des Bundeskleingar-tengesetzes

c) für Obstbäume mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskas-tanien

d) für den Wald im Sinne des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz BGBL I S. 1037/1034).

(3) Nach Maßgabe dieser Satzung wird der Baumbestand (Bäume) zur:

a) Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als Le-bens- und Nahrungsstätte zahlreicher Tierarten, insbesondere von Vögeln,

b) Erhaltung und Verbesserung des Stadtklimas und der kleinklima-tischen Verhältnisse,

c) Belebung, Gliederung und Pflege des Stadtbildes, d) Abwehr oder Verringerung der schädlichen Einwirkungen wie

z.B. Luftverschmutzung und Lärm, e) Schaffung von Ruhe- und Erholungszonen und Erhaltung des

Artenreichtums und seltener Baumarten geschützt.

§ 2Geschützte bäume

(1) Die Bäume im Geltungsbereich dieser Satzung werden im nachste-hend bezeichneten Umfang zu geschützten Landschaftsbestandtei-len erklärt.

(2) Geschützt sind Bäume mit einem Stammdurchmesser von 30 und mehr Zentimetern. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, sofern einer der einzelnen Stämme einen Durchmesser von mindestens 30 Zentimetern hat. Der Stammdurchmesser ist 100 Zentimeter über dem Erdboden zu messen. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, so ist der Stammdurchmesser unterhalb des Kronenansatzes maßgebend.

(3) Diese Satzung gilt auch für Bäume, die aufgrund von Festlegungen eines Bebauungsplanes zu erhalten sind sowie für die nach dieser Satzung vorgenommenen Ersatzpflanzungen, auch wenn die Vor-aussetzungen nach dem Abs. 2 nicht erfüllt sind.

§ 3Verbotene Handlungen

(1) Einem Verbot im Geltungsbereich der Satzung unterliegen alle Hand-lungen, durch die geschützte Bäume entfernt, zerstört, geschädigt oder ihr Aufbau grundlegend verändert wird. Eine grundlegende Veränderung liegt vor, wenn an geschützten Bäumen Veränderun-gen vorgenommen werden, die auf das charakteristische Aussehen erheblich einwirken bzw. das weitere Wachstum behindern, dazu gehört auch das Anbringen von Plakaten und Verkehrszeichen.

(2) Unter die Verbote des Abs. 1 fallen ebenso die Einwirkungen auf den Wurzel- und Kronenbereich, den die geschützten Bäume zur Existenz benötigen, die zur Schädigung oder zum Absterben des Baumes führen können, insbesondere durch

a) das Befestigen mit einer wasserundurchlässigen Decke (z.B. As-phalt, Beton, geschlossene Pflasterdecke) und Verdichten der Bodenfläche,

b) Abgrabungen, Ausschachtungen oder Auf- bzw. Einschüttungen, c) die offene Lagerung oder Ausschüttung von chemischen Rea-

genzien (wie Salzen, Säuren oder Laugen), Ölen sowie Farben oder Abwässern,

d) infolge von Leitungsschäden austretende Gase und andere schädliche Stoffe,

e) Anwendung von Unkrautvernichtungsmitteln (Herbizide), f) Anwendung von Streusalzen, soweit nicht durch Vorschriften zur

Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit im Winter etwas ande-res bestimmt ist,

g) das Befahren mit schweren Fahrzeugen oder Arbeitsgeräten, h) das Ablagern und Aufstellen von Baumaterial, i) Feuermachen

(3) Unter die Verbote des Abs. 1 und 2 fallen nicht a) ordnungsgemäße und fachgerechte Maßnahmen zur Pflege und

Erhaltung geschützter Bäume, b) Maßnahmen an zum Verkauf gezogenen Bäumen, c) unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer unmittelbar

drohenden Gefahr für die Allgemeinheit oder für einzelne not-wendige Maßnahmen. Dabei dürfen nur diejenigen Pflanzentei-le entfernt werden, welche die Gefahr verursachen. In diesen Fällen ist die Stadt Zeitz unverzüglich über Art und Ausmaß der durchgeführten Maßnahme zu unterrichten.

d) Maßnahmen nach Abs. 2 Buchstaben a) und b) wenn sicherge-stellt wird, dass keine existenzbedrohenden Auswirkungen für geschützte Bäume entstehen oder auf andere Weise Vorsorge gegen ein Absterben der Bäume getroffen ist.

§ 4Anordnung von maßnahmen

(1) Jeder Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken ist verpflichtet, die auf dem Grundstück befindlichen geschützten Bäume zu erhalten und zu pflegen. Hierzu gehören insbesondere die Beseitigung von Schäden und Anwendungen von Schutzmaß-nahmen gegen Schadenseinwirkungen, zum Beispiel im Zusam-menhang mit Baumaßnahmen.

(2) Die Stadt Zeitz kann anordnen, dass der Eigentümer oder Nut-zungsberechtigte eines Grundstückes auf eigene Kosten bestimmte Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und zum Schutz von gefährde-ten Bäumen im Sinne § 2 Abs. 2 dieser Satzung trifft. Dies gilt ins-besondere, wenn Baumaßnahmen vorbereitet oder durchgeführt werden.

(3) Die Stadt kann die in Abs. 1 genannten Maßnahmen selbst durch-führen oder durch Dritte durchführen lassen, wenn sie dem Ei-gentümer oder Nutzer nicht zumutbar sind. Der Eigentümer bzw. Nutzer hat in diesem Fall die Durchführung der Maßnahmen zu dulden.

§ 5Ausnahmen und befreiung

(1) Von den Verboten des § 3 ist eine Ausnahme durch die Stadt Zeitz zu erteilen, wenn

a) der Eigentümer oder jeder andere Nutzungsberechtigte des Grundstückes aufgrund von Vorschriften des öffentlichen Rechts verpflichtet ist, die Bäume zu entfernen oder zu verändern und er sich nicht in zumutbarer Weise von dieser Verpflichtung be-freien kann,

b) eine nach den baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen ver-wirklicht werden kann,

c) der Baum krank ist und die Erhaltung auch unter Berücksich-tigung des öffentlichen Interesses daran mit zumutbaren Auf-wand nicht möglich ist,

d) die Beseitigung des Baumes aus überwiegenden, auf andere Weise nicht zu verwirklichenden öffentlichen Interessen drin-gend erforderlich ist.

(2) Von den Verboten des § 3 kann die Stadt Zeitz im Einzelfall eine Befreiung erteilen, wenn

a) das Verbot zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den öffentlichen Interessen vereinbar ist,

b) Gründe des allgemeinen Wohls die Befreiung erfordern oder c) an der Erhaltung des Baumes ein öffentliches Interesse nicht be-

steht oder dieses bei Abwägung mit beachtenswerten Interessen des Eigentümers bzw. anderen Nutzungsberechtigten zurückzu-treten hat.

(3) Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bzw. Befreiung muss schriftlich unter Darlegung der Gründe bei der Stadt Zeitz bean-tragt werden.

(4) Die Erlaubnis aufgrund einer beantragten Ausnahmegenehmigung oder Befreiung wird nach Begutachtung vor Ort durch die Stadt Zeitz unbeschadet privater Rechte Dritter schriftlich erteilt. Sie er-lischt, wenn von ihr innerhalb eines Jahres nach der Erteilung nicht Gebrauch gemacht wird.

(5) Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen, insbesondere einem Widerrufsvorbehalt, verbunden werden.

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§ 6ersatzpflanzungen / Ausgleichszahlungen

(1) Bei einer Ausnahme nach § 5 kann dem Antragsteller auferlegt wer-den, innerhalb des Geltungsbereiches der vorliegenden Satzung Bäume bestimmter Art und Größe als Ersatz für entfernte Bäume auf seine Kosten zu pflanzen und zu erhalten.

(2) Wird auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 Buchstabe b) eine Ausnah-megenehmigung erteilt, so ist der Eigentümer bzw. Nutzungsbe-rechtigte des Grundstückes zu verpflichten, auf seine Kosten Bäume bestimmter Art und Größe als Ersatz für entfernte geschützte Bäu-me zu pflanzen und zu erhalten. Die Stadt Zeitz legt den Standort der Ersatzpflanzung fest.

(3) Die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung gilt erst dann als erfüllt, wenn der Baum nach Ablauf von 2 Jahren zu Beginn der folgenden Vegetationsperiode angewachsen ist.

(4) Kann keine oder nur teilweise eine Ersatzpflanzung durchgeführt werden, so ist eine Ausgleichszahlung zu leisten. Unmöglich ist eine Ersatzpflanzung, wenn ihr rechtliche oder tatsächliche Grün-de (fachliche Gesichtspunkte eingeschlossen) entgegenstehen. Der Wert der Ersatzpflanzungen und/oder die Höhe der Ausgleichzah-lung beträgt bei:

1. Industrie-, Verwaltungs- und Gewerbegebäuden oder dazu ge-hörenden baulichen Anlagen 75 %,

2. Mehrfamilienhäusern oder überwiegend für Wohnzwecke ge-nutzten Gebäuden 50 %,

3. öffentlich geförderten Wohngebäuden, Einfamilienhäusern und sonstigen baulichen Anlagen 25 %

des Wertes der entfernten Bäume. Der Wert der entfernten Bäu-me sowie der Ersatzpflanzungen wird nach dem modifizierten Sachwertverfahren (Koch, Verkehrs- und Schadensersatzwerte von Bäumen, Sträuchern, Hecken, Obstgehölzen und Reben nach Sach-wertverfahren) ermittelt.

(5) Die Ausgleichzahlungen sind an die Stadt zu leisten. Sie sind zweck-gebunden für Ersatzpflanzungen, nach Möglichkeit in der Nähe des Standortes des entfernten oder zerstörten Baumes zu verwenden.

§ 7baumschutz bei baumaßnahmen

(1) Wird für ein Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung eine Baugenehmigung beantragt, so sind in einem Baumbestandsplan die auf dem Grundstück vorhandenen geschützten Bäume mit Standort, Baumart und Stammumfang einzutragen und unverzüg-lich unter Hinweis auf die beabsichtigte Baumaßnahme der Stadt Zeitz zuzuleiten. Bäume auf Nachbargrundstücken, die mit ihrem Kronenbereich zuzüglich 1,5 m in oder über die geplante bauliche Anlage ragen, sind ebenfalls im Bestandsplan zu verzeichnen.

(2) Wird die Baugenehmigung für ein Vorhaben beantragt, bei dem Bäume beseitigt, beschädigt oder in ihrem Aufbau wesentlich ver-ändert werden sollen, so ist gleichzeitig mit dem Bauantrag ein An-trag auf Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 1 an die Stadt Zeitz zu richten.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Bauvoranfragen.

§ 8Folgenbeseitigung

(1) Hat der Eigentümer oder Nutzer eines Grundstückes geschützte Bäume entfernt bzw. zerstört, ohne dass eine schriftliche Ausnah-megenehmigung bzw. Befreiung von den Verboten gemäß § 3 erteilt wurde oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme oder Befreiung laut § 5 vorlagen, ist er verpflichtet, eine dem Wert der entfernten bzw. zerstörten Bäume, entsprechende Ersatzpflanzung vorzunehmen. Wurden die geschützten Bäume geschädigt oder in ihrem Aufbau verändert, so sind diese Schäden bzw. Verände-rungen zu beseitigen, soweit das unter fachlichen Gesichtspunkten möglich ist.

(2) Kann eine Ersatzpflanzung auf dem Grundstück, auf dem die ent-fernten oder zerstörten Bäume standen, nur teilweise oder über-haupt nicht durchgeführt werden, so hat der Verpflichtete für die von ihm entfernten bzw. zerstörten Bäume eine Ausgleichszahlung zu leisten, deren Höhe sich nach dem Wert der entfernten bzw. zer-störten Bäume richtet. Unmöglich ist eine Ersatzpflanzung, wenn ihr rechtliche oder tatsächliche Gründe (fachliche Gesichtspunkte eingeschlossen) entgegenstehen.

(3) Die Wertermittlung nach Abs. 1 und 2 hat gemäß dem in § 6 Abs. 4 genannten Verfahren zu erfolgen.

(4) Hat ein Dritter geschützte Bäume ohne Berechtigung entfernt, zer-stört oder geschädigt und steht dem Eigentümer bzw. Nutzungsbe-

rechtigten ein Ersatzanspruch gegen den Dritten zu, so kann dem Eigentümer oder dem Nutzungsberechtigten die Verpflichtung nach Abs. 1 höchstens insoweit auferlegt werden, als er gegen den Dritten einen Ersatzanspruch hat und ihn nicht an die Stadt Zeitz abtritt.

(5) Die Stadt Zeitz kann mit dem Eigentümer bzw. dem Nutzer verein-baren, dass dieser den Ersatzanspruch gegen den Dritten an die Stadt abtritt und diese dafür neue Bäume im Geltungsbereich die-ser Satzung anpflanzt. Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte kann den Abschluss einer Vereinbarung nach Satz 1 zwischen der Stadt und ihm verlangen.

§ 9betreten des Grundstückes

Die Beauftragten der Stadt Zeitz sind berechtigt, zur Durchführung dieser Satzung nach Vorankündigung Grundstücke zu betreten und die im Rahmen dieser Satzung erforderlichen Untersuchungen und Er-mittlungen durchzuführen. Sie sind verpflichtet, sich auf Verlangen des Eigentümers bzw. Nutzers auszuweisen. Einer Vorankündigung bedarf es nicht bei Gefahr im Verzug.

§ 10Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 65 Abs. 1 Nr. 1 NatSchG LSA han-delt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen den Verboten des § 3 Abs. 1 geschützte Bäume ohne eine vorher erteilte Ausnahmegenehmigung entfernt, zerstört, schädigt oder ihren charakteristischen Aufbau verändert,

2. entgegen den Verboten nach § 3 Abs. 2 Maßnahmen und Hand-lungen im Wurzel- und Kronenbereich geschützter Bäume vor-nimmt, die zur Schädigung oder zum Absterben des Baumes führen können, insbesondere

a) den Wurzelbereich mit einer wasserundurchlässigen Decke befestigt und die Bodenfläche verdichtet,

b) Abgrabungen, Ausschachtungen oder Auf- bzw. Einschüt-tungen vornimmt,

c) chemische Reagenzien (wie Salze, Säuren oder Laugen), Öle sowie Farben oder Abwässer offen lagert oder ausschüttet,

d) Gase oder andere schädliche Stoffe aus Leitungen freisetzt, e) Unkrautvernichtungsmittel (Herbizide) anwendet, f) Streusalze ausbringt, soweit nicht durch Vorschriften der Ver-

kehrssicherheit im Winter etwas anderes bestimmt ist, g) den Wurzelbereich mit schweren Fahrzeugen oder Arbeitsge-

räten befährt, h) Baumaterial ablagert oder aufstellt, i) Feuer macht, 3. den Anordnungen zur Pflege, Erhaltung oder sonstigen Siche-

rung gefährdeter geschützter Bäume nach § 4 Abs. 2 nicht Folge leistet,

4. die Auflagen, Bedingungen oder sonstigen Anordnungen im Rahmen einer nach § 5 erteilten Ausnahmegenehmigung oder Befreiung nicht erfüllt,

5. eine Anzeige gemäß § 3 Abs. 3 Buchstabe c) unterlässt.(2) Die Ordnungswidrigkeit kann entsprechend § 65 Absatz 2 Nr. 3

des NatSchG LSA mit einer Geldbuße bis zu 10.000 EUR geahndet werden.

§ 11inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Amts-blatt der Stadt Zeitz in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz – Baumschutzsatzung – vom 18. 06. 1992 außer Kraft.

(3) Diese Satzung tritt 3 Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.

Zeitz, den 23. 07. 2011

dr. Kunze, Oberbürgermeister

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Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010

des eigenbetriebes Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz

Gemäß § 108a der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) i.V.m. § 19 Eigenbetriebsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (EigBG-LSA) in der Fassung vom 26. 05. 2009 hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 07. 07. 2011 mit Beschluss Nr. V/STR/74/0586/11 den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010 festgestellt.

Dem Betriebsleiter wurde für das Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung er-teilt. Der Jahresgewinn des Jahres 2010 in Höhe von 139.739,08 Euro ist auf neue Rechnung vorzutragen.

Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Stadtreinigungs- und Service-betrieb der Stadt Zeitz, Zeitz, für das Wirtschaftsjahr vom 01. 01. 2010 bis 31. 12. 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den Vorschriften des EigBG-LSA und den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Ver-antwortung der Betriebsleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grund-lage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung gemäß den Vorschriften des EigBG-LSA und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirt-schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmä-ßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebe-richt vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage we-sentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Um-feld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nach-weise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebe-richt überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lage-berichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschrif-ten und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs Stadtreini-gungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz, Zeitz. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutref-fendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Leipzig, den 30. 03. 2011

J. Wollenberg, Wirtschaftsprüfer

Feststellungsvermerk des rechnungsprüfungsamtes (rpA)Nach Einsichtnahme und Analyse des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. 12. 2010 und des Lageberichts für das Wirt-schaftsjahr 2010 des Stadtreinigungs- und Servicebetriebes der Stadt Zeitz, Zeitz, erstellt durch die Kanzlei Wollenberg und Wissing, Wirt-schaftsprüfer und Steuerberater aus Leipzig, schließt sich das Rech-nungsprüfungsamt der Stadt Zeitz dem Bestätigungsvermerk des Ab-schlussprüfers an.

Zeitz, den 06. 06. 2011

bliedtner, Leiter RPA

Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrech-nung sowie Anhang und Lagebericht, liegt für das Wirtschaftsjahr 2010 beim Eigenbetrieb Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz, Am Herrmannschacht 11 in Zeitz vom 25. 07. 2011 bis 05. 08. 2011 während der Dienstzeiten, Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, öffentlich aus.

Zeitz, den 08. 07. 2010

Gast, Betriebsleiter EigenbetriebStadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz

Bekanntmachung der Stadt Zeitz

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des bebauungsplanes Nr. 27

„An der Friedensstraße/rosenweg“

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 07. 07. 2011 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Friedensstraße/Rosenweg“ beschlossen. Der Beschluss ist orts-üblich bekanntzumachen.

Der Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebau-ungsplanes Nr. 27 „An der Friedensstraße/Rosenweg“ tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft.

Zeitz, den 23. 07. 2011

dr. Kunze, Oberbürgermeister

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A m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

20 2. Jahrgang | 23. Juli 2011

M i c h a e l B O T e

Bekanntmachung der Stadt Zeitz

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 15

„Kalktor/Altenburger Straße/röntgenstraße“

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 07. 07. 2011 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebau-ungsplanes Nr. 15 „Kalktor/Altenburger Straße/Röntgenstraße“ beschlossen. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.Der Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 15 „Kalktor/Altenburger Straße/Röntgen-straße“ tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft.

Zeitz, den 23. 07. 2011

dr. Kunze, Oberbürgermeister

Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 62 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächen-

photovoltaik auf der ehem. Deponie Aue in Zeitz“

Der Stadtrat hat am 07. 07. 2011 beschlossen:Für die Flurstücke: 24/6, 24/8, 24/12, 25/1, 25/8, 25/9, 25/14,

25/24, 26/2, 44/2, 46/2, 46/4, 46/5 und 49/3 wird der Bebau-ungsplan Nr. 62 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Frei-flächenphotovoltaik auf der ehem. Deponie Aue in Zeitz“ aufge-stellt. Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 62 wie folgt durchgeführt werden:Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten. Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchge-führt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkun-gen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Zeitz, 23. 07. 2011

dr. Volkmar Kunze, Oberbürgermeister

Bekanntmachung Stadt Zeitz

Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Zeitz

„Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächen-photovoltaik auf der ehemaligen Deponie Aue in Zeitz“

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 07. 07. 2011 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 62 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovol-taik auf der ehemaligen Deponie Aue in Zeitz“ gefasst.

Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) liegt der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 62 „Sondergebiet mit der Zweckbe-stimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehemaligen Deponie Aue in Zeitz“ sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht und umweltbezogener Stellungnahmen in der Zeit vom 01. 08. 2011 bis 02. 09. 2011 im Fachbereich Techni-sches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung der Stadt Zeitz, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während folgen-der Dienststunden:

montag, mittwoch, donnerstag 9.00 – 15.00 Uhrdienstag 9.00 – 18.00 UhrFreitag 9.00 – 11.30 Uhr

sowie nach vorheriger Terminabstimmung außerhalb dieser Uhr-zeiten zur Einsicht öffentlich aus.Während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann jeder und jede Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes nehmen und An-regungen bzw. Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben.Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

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2. Jahrgang | 23. Juli 2011 21

M i c h a e l B O T eA m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs.1 BauGB beteiligt.Des Weiteren können die Unterlagen im Internet unter www.zeitz.de (unter Aktuelles) eingesehen werden.

Zeitz, den 23. 07. 2011

Dr. Kunze, Oberbürgermeister

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A m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

22 2. Jahrgang | 23. Juli 2011

M i c h a e l B O T e

montag, mittwoch, donnerstag 9.00 – 15.00 Uhrdienstag 9.00 – 18.00 UhrFreitag 9.00 – 11.30 Uhr

sowie nach vorheriger Terminabstimmung außerhalb dieser Uhr-zeiten zur Einsicht und Stellungnahme öffentlich aus.

Während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann jeder und jede Einsicht in den Entwurf der Satzung nehmen und Anregungen bzw. Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststun-den zur Niederschrift geben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur Satzung unberücksichtigt bleiben.

Zeitz, den 23. 07. 2011

dr. Volkmar Kunze, Oberbürgermeister

Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss zur Erstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche des Flurstücks 212 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz

Der Stadtrat beschließt die Erstellung einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Abrundungssatzung) für den Bereich einer Teilfläche des Flurstücks 212 der Flur 18, entlang und an-grenzend zur Bergstraße im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu veranlassen, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange ordnungsgemäß im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.

Der Entwurf der Satzung liegt vom 01. 08. 2011 bis 02. 09. 2011 im Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung der Stadt Zeitz, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zim-mer 303 während folgender Dienststunden:

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2. Jahrgang | 23. Juli 2011 23

M i c h a e l B O T eA m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

Bekanntmachung Stadt Zeitz

Öffentlichkeitsbeteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61

im ortsteil theißen der Stadt Zeitz

„eigenheimbau Kirchweg“

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 19. 05. 2011 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Be-bauungsplan Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ im Ortsteil Thei-ßen der Stadt Zeitz gefasst.

Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) liegt der Ent-wurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Eigen-heimbau Kirchweg“ im Ortsteil Theißen der Stadt Zeitz sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht und umweltbezogener Stellungnahmen in der Zeit vom 01. 08. 2011 bis 02. 09. 2011 im Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung der Stadt Zeitz, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Ge-wandhaus), Zimmer 304 während folgender Dienststunden:

montag, mittwoch, donnerstag 9.00 – 15.00 Uhrdienstag 9.00 – 18.00 UhrFreitag 9.00 – 11.30 Uhr

sowie nach vorheriger Terminabstimmung außerhalb dieser Uhr-zeiten zur Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann jeder und jede Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes nehmen und An-regungen bzw. Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben.Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt blei-ben.Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs.1 BauGB beteiligt.Des Weiteren können die Unterlagen im Internet unter www.zeitz.de (unter Aktuelles) eingesehen werden.

Zeitz, den 23. 07. 2011

dr. KunzeOberbürgermeister

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24 2. Jahrgang | 23. Juli 2011

M i c h a e l B O T e

Bekanntmachung Stadt Zeitz

Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9

der Stadt Zeitz „gewerbegebiet leipziger Straße“

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 07. 07. 2011 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Gewerbegebiet Leipziger Straße“ gefasst. Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) liegen der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Gewer-begebiet Leipziger Straße“ sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht und umweltbezogener Stellung-nahmen in der Zeit vom 01. 08. 2011 bis 02. 09. 2011 im Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung der Stadt Zeitz, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während folgender Dienststunden:

montag, mittwoch, donnerstag 9.00 – 15.00 Uhrdienstag 9.00 – 18.00 UhrFreitag 9.00 – 11.30 Uhr

sowie nach vorheriger Terminabstimmung außerhalb dieser Uhr-zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann jedermann Ein-sicht in die o. g. 1. Änderung des Bebauungsplanes nehmen und Anregungen bzw. Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben.Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes unbe-rücksichtigt bleiben.Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.Die Träger öffentlicher Belange werden entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt.Des Weiteren können die Unterlagen im Internet unter www.zeitz.de (unter Aktuelles) eingesehen werden.

Zeitz, den 23. 07. 2011

dr. Kunze, Oberbürgermeister

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2. Jahrgang | 23. Juli 2011 25

M i c h a e l B O T eA m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

Bekanntmachung Stadt Zeitz

Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 60 der Stadt Zeitz

„Mischgebiet im geltungsbereich Block 12rahnestraße/ritterstraße/Stiftsberg“

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 07. 07. 2011 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebau-ungsplanes Nr. 60 „Mischgebiet im Geltungsbereich Block 12 Rahnestraße/Ritterstraße/Stiftsberg“ gefasst.

Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) liegen der Ent-wurf des Bebauungsplanes Nr. 60 „Mischgebiet im Geltungsbe-reich Block 12 Rahnestraße/Ritterstraße/Stiftsberg“ sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht und um-weltbezogener Stellungnahmen in der Zeit vom 01. 08. 2011 bis 02. 09. 2011 im Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung der Stadt Zeitz, 06712 Zeitz, Altmarkt 16 (Ge-wandhaus), Zimmer 303 während folgender Dienststunden:

montag, mittwoch, donnerstag 9.00 – 15.00 Uhrdienstag 9.00 – 18.00 UhrFreitag 9.00 – 11.30 Uhr

sowie nach vorheriger Terminabstimmung außerhalb dieser Uhr-zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.Während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann jedermann Ein-sicht in den Entwurf des Bebauungsplanes nehmen und Anre-gungen bzw. Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben.Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt blei-ben.Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.Die Träger öffentlicher Belange werden entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt.Des Weiteren können die Unterlagen im Internet unter www.zeitz.de (unter Aktuelles) eingesehen werden.

Zeitz, den 23. 07. 2011

dr. Kunze, Oberbürgermeister

Page 26: Michaelbote Juli 2011

A m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

26 2. Jahrgang | 23. Juli 2011

M i c h a e l B O T e

Bekanntmachung der Stadt Zeitz

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 10/2 der Stadt Zeitz

„Brühl/Scharrenstraße/Steinsgraben/Steinstraße“ gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BaugB)

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07. 07. 2011 den Billi-gungs- und Auslegungsbeschluss für den o.g. Bebauungsplan gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10/2 „Brühl/Scharrenstra-ße/Steinsgraben/Steinstraße“, bestehend aus der Planzeichnung, Teil A, den textlichen Festsetzungen, Teil B und der Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes einschließlich dem Umwelt-bericht als Dokumentation der durchgeführten Umweltprüfung liegen gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch im Altmarkt 16 (Gewand-haus), Zimmer 303 in der Zeit vom 02. 08. 2011 bis zum 02. 09. 2011 während folgender Dienststunden:

montag, mittwoch und donnerstag 9.00 – 15.00 Uhrdienstag 9.00 – 18.00 UhrFreitag 9.00 – 11.30 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung (03441- 83435) auch au-ßerhalb der Dienststunden öffentlich aus. Während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) BauGB wird jedermann die Möglichkeit eingeräumt, Einsicht in die o.g.

Planunterlagen zu nehmen und Anregungen bzw. Hinweise schriftlich zu äußern oder während der Dienststunden zur Nie-derschrift zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenle-gungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB) unberück-sichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2, Halbsatz 2 BauGB ein Antrag nach § 47 der Verwaltungs-gerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden werden von der Öffentlichkeitsbeteiligung benachrichtigt.

Zeitz, den 23. 07. 2011

dr. Kunze, Oberbürgermeister

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2. Jahrgang | 23. Juli 2011 27

M i c h a e l B O T eA m t s b l At t d e r s tA d t Z e i t Z

1. verordnung

zur Änderung der gefahrenabwehrverordnung betreffend die Abwehr von gefahren durch verkehrs-behinderungen und -gefährdungen, Anpflanzungen, tierhaltung, offene Feuer im Freien, ruhestörung,

mangelhafte Hausnummerierung, eisflächen, tagesbrüche und tagebaurestlöcher

für die Stadt Zeitz vom 28. 01. 2010

Auf Grund §§ 1 und 94 Abs. 1 Pkt. 1 des Gesetzes über die öffent-liche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2003 (GVBl. LSA Nr. 23/2003 S. 214) in der derzeit gültigen Fas-sung hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 07. 07. 2011 folgende 1. Verordnung zur Änderung der Gefahren-abwehrverordnung betreffend die Abwehr von Gefahren durch Verkehrsbehinderungen und -gefährdungen, Anpflanzungen, Tierhaltung, offene Feuer im Freien, Ruhestörung, mangelhafte Hausnummerierung, Eisflächen, Tagesbrüche und Tagebaurest-löcher für die Stadt Zeitz vom 28. 01. 2010 beschlossen:

Artikel iDer § 4 Tierhaltung erhält folgende neue Fassung:

§ 4tierhaltung

(1) Haustiere und andere Tiere sind so zu halten, dass die Allge-meinheit nicht gefährdet wird. Tierhalter und Personen, die ohne selbst Halter zu sein, Tiere mit sich führen, haben dafür zu sorgen, dass die Tiere Personen nicht gefährden und Sa-chen nicht beschädigen.

(2) Tierhalter und die mit der Führung oder Pflege beauftragten Personen sind verpflichtet, zu verhüten, dass ihr Tier Geh-wege, Anlagen und Fahrbahnen verunreinigt. Bei Verunrei-nigungen sind der Tierhalter und die mit der Führung oder Pflege beauftragten Personen zur unverzüglichen Säube-rung verpflichtet. Die Straßenreinigungspflicht des Anliegers bleibt unberührt. Die Hundehalter oder Hundeführer haben zur Beseitigung von Verunreinigungen durch Hundekot ein geeignetes Behältnis oder Hilfsmittel für Aufnahme und Transport mitzuführen (Hundekottüte). Auf Verlangen ist es den Verwaltungsvollzugsbeamten vorzuweisen.

(3) Hunde sind innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ort-schaften in öffentlichen Bereichen nur angeleint zu führen. Die öffentlichen Bereiche umfassen alle öffentlich zugängli-chen Flächen sowie bei Mehrfamilienhäusern die Zuwegun-gen, Treppenhäuser und Flure oder sonstige von der Haus-gemeinschaft genutzten Räume. Die Führer von Hunden müssen von der körperlichen Konstitution her in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu führen. Die Leine muss für diese Zwecke geeignet sein. Ausgenommen von dieser Regelung sind Blindenhunde, Diensthunde der Polizei und Jagdhunde im Jagdeinsatz.

(4) Bissige oder angriffslustige Hunde müssen außerhalb des be-friedeten Besitztums im öffentlichen Bereich generell einen Maulkorb oder eine in ihrer Wirkung vergleichbare Vorrich-tung tragen, die das Beißen sicher verhindert.

(5) Hunde sind von Spielplätzen fern zu halten.(6) Das Füttern von Tauben auf öffentlichen Flächen ist verbo-

ten.

Artikel iiDer § 12 Ordnungswidrigkeiten erhält folgende neue Fassung:

§ 12Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 98 Abs. 1 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig:

1. entgegen § 2 (1) Eiszapfen, Schneeüberhänge und auf Dächern liegende Schneemassen nicht unverzüglich entfernt oder keine Sicherheitsmaßnahmen durch Ab-sperrung oder Aufstellen von Warnzeichen trifft,

2. entgegen § 2 (2) Stacheldraht, scharfe Spitzen, andere scharfkantige Gegenstände sowie Vorrichtungen, durch die im Straßenverkehr Personen oder Sachen beschädigt werden können, entlang von Grundstücken nicht in ei-ner Höhe von 2,50 m über dem Erdboden anbringt,

3. entgegen § 2 (3) bei Arbeiten an Gebäuden für die Dau-er der Gefahr des Herabfallens von Gegenständen keine Schutzvorkehrungen trifft,

4. entgegen § 2 (4) Straßenlaternen, Lichtmasten, Masten der Fernmeldeleitungen, Pfosten von Verkehrszeichen und Straßennamensschildern, Feuermelder, Brunnen, Denkmäler, Bäume, Kabelverteilerschränke oder sons-tige oberirdische Anlagenteile oder Gebäude, die der Wasser- und Energieversorgung dienen, erklettert,

5. entgegen § 2 (5) frisch gestrichene Gegenstände oder Flächen an Straßen und Anlagen nicht deutlich kenn-zeichnet, solange sie abfärben,

6. entgegen § 2 (6) Kellerschächte und Luken bei Benut-zung nicht absperrt, bewacht oder bei Dunkelheit nicht beleuchtet,

7. entgegen § 2 (7) Gebäude und Grundstücke nicht so sichert, dass für Dritte keine Gefahr ausgeht,

8. entgegen § 3 den Verkehrsraum nicht in der vorge-schriebenen Höhe von Anpflanzungen, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie Anlagen der Stra-ßenbeleuchtung freihält,

9. entgegen § 4 (1) Haustiere und andere Tiere nicht so hält, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet wird oder Tiere nicht so führt, dass andere Personen gefährdet oder Sachen beschädigt werden,

10. entgegen § 4 (2) nicht verhütet, dass das Tier Gehwege, Anlagen und Fahrbahnen verunreinigt, Verunreinigun-gen nicht sofort beseitigt oder kein geeignetes Behältnis oder Hilfsmittel zur Aufnahme und Transport von Hun-dekot bei sich führt oder dem Verwaltungsvollzugsbe-amten nicht vorweist,

11. entgegen § 4 (3) Hunde innerhalb der im Zusammen-hang bebauten Ortschaften in öffentlichen Bereichen nicht anleint, Hunde an der Leine führt, ohne körper-lich dazu sicher in der Lage zu sein oder eine zu diesem Zweck nicht geeignete Leine benutzt,

12. entgegen § 4 (4) bissige oder angriffslustige Hunde au-ßerhalb des befriedeten Besitztums im öffentlichen Be-reich keinen Maulkorb oder keine in ihrer Wirkung ver-gleichbare Vorrichtung, die das Beißen sicher verhindert, anlegt,

13. entgegen § 4 (5) Hunde nicht von Spielplätzen fern-hält,

14. entgegen § 4 (6) Tauben auf öffentlichen Flächen füt-tert,

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28 2. Jahrgang | 23. Juli 2011

M i c h a e l B O T e

15. entgegen § 5 (1) ohne Genehmigung offene Feuer an-legt oder abbrennt,

16. entgegen § 5 (2) Feuerstellen ohne Beaufsichtigung betreibt und nach Verlassen der Feuerstelle nicht ab-löscht,

17. entgegen § 6 (2) während der Ruhezeiten die untersag-ten Tätigkeiten ausübt oder die Ruhezeiten stört,

18. entgegen § 6 (4) Tonübertragungsgeräte oder Musikins-trumente in solcher Lautstärke betreibt, dass unbeteilig-te Personen mehr als zumutbar gestört werden,

19. entgegen § 6 (5) Schallzeichen, außer zur Abgabe von Warn- und Alarmzeichen gebraucht, oder Motoren un-nötig geräuschvoll laufen lässt,

20. entgegen § 6 (6) Werkssirenen und akustische Signalge-räte betreibt,

21. entgegen § 7 (1) als Eigentümer oder sonst Verfügungs-berechtiger sein bebautes Grundstück nicht mit der fest-gesetzten Hausnummer versieht, nicht unterhält oder nicht erneuert,

22. entgegen § 7 (2) bei Umnummerierung die alte Haus-nummer innerhalb der Übergangszeit entfernt,

23. entgegen § 7 (3) Hausnummern nicht gut sichtbar an-bringt, unzulässige Ziffern oder Buchstaben verwendet,

24. entgegen § 8 (1) und (2) Eisflächen betritt oder befährt und Eis entnimmt,

25. entgegen § 9 festgestellte Tagesbrüche nicht anzeigt, 26. entgegen § 10 (1) Tagebaurestlöcher betritt oder entge-

gen § 10 (1) und (2) befährt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 98 Abs. 2 SOG LSA mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Artikel iiiDie 1. Verordnung zur Änderung der Gefahrenabwehrverord-nung betreffend die Abwehr von Gefahren durch Verkehrsbe-hinderungen und -gefährdungen, Anpflanzungen, Tierhaltung, offene Feuer im Freien, Ruhestörung, mangelhafte Hausnumme-rierung, Eisflächen, Tagesbrüche und Tagebaurestlöcher für die Stadt Zeitz tritt eine Woche nach ihrer öffentlichen Bekanntma-chung in Kraft.

Zeitz, den 07. 07. 2011

dr. Kunze, Oberbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

des planungsverbandes Zeitz und umgebende gemeinden

Die öffentliche Sitzung des Planungsverbandes Zeitz und umge-bende Gemeinden am 05. 08. 2011 fällt aus. Der neue Termin für diese Sitzung wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Zeitz, den 12. 07. 2011

gez. Kraneis, Geschäftsführer Planungsverband Zeitz und umgebende Gemeinden

Beitrag zur Sauberkeit in unserer Stadt

Werte Hundehalterinnen und Hundehalter, mit der vorstehenden Änderung der Gefahrenabwehrver-ordnung wurde die Verpflichtung zur Mitführung einer Hun-dekottüte aufgenommen. Eine solche Tüte ist den Mitarbei-tern des Ordnungsamtes auf Verlangen vorzuzeigen. Sorgen Sie deshalb durch Mitführen einer ausreichenden Anzahl von Tüten dafür, dass Sie bei Kontrollen immer noch eine Tüte vorweisen können. Für die Beschaffung dieser Tüten sind Sie grundsätzlich selbst verantwortlich, nicht die Kommune. Die Stadt Zeitz bietet freiwillig im Rahmen ihres Bürgerservices die Abho-lung einzelner Tüten von Zeit zu Zeit an.

ihr Ordnungsamt

lärmschutz in Wohngebieten

Die aktuelle Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz wurde vom Stadtrat in der Sitzung vom 7. Juli 2011 ergänzt beschlos-sen. Diese Verordnung enthält Ruhezeiten, nämlich Sonntagsru-he an Sonn- und Feiertagen (ganztags), Mittagsruhe (werktags von 13 bis 15 Uhr) sowie Nachtruhe von (22 bis 6 Uhr).

In der Geräte- und Maschinen-lärmschutzverordnung ist in § 7 außerdem geregelt: 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzge-setzes (Geräte- und Maschinen-lärmschutzverordnung – 32. BImSchV)

„… § 7 betrieb in Wohngebieten(1) In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten,

Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Frem-denbeherbergung nach den §§ 2, 3, 4, 4a, 10 und 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten dürfen im Freien

1. Geräte und Maschinen nach dem Anhang an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden,

2. Geräte und Maschinen nach dem Anhang Nr. 2, 24, 34 und 35 an Werktagen auch in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden, es sei denn, dass für die Geräte und Maschinen das gemeinschaftliche Umweltzeichen nach den Artikeln 7 und 9 der Verord-nung Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Revision des gemein-schaftlichen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens (ABl. EG Nr. L 237 S. 1) vergeben worden ist und sie mit

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dem Umweltzeichen nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG gekennzeichnet sind.

Satz 1 gilt nicht für Bundesfernstraßen und Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes, die durch Gebiete nach Satz 1 führen. Die Länder können für Landesstraßen und nichtbundeseigene Schienenwege, die durch Gebiete nach Satz 1 führen, die Gel-tung des Satzes 1 einschränken.“…Das bedeutet, dass zu den in der Geräte- und Maschinenlärm-schutzverordnung geregelten Zeiten Maschinen wie Rasenmä-her, Freischneider, elektrisch angetriebene Maschinen wie Ket-tensägen oder Bohrmaschinen, Rasentrimmer, Grastrimmer, elektrische Heckenscheren, Laubsammler, Schredder oder ähnli-ches nicht betrieben werden dürfen. Ausnahmen bilden nur Ge-räte die mit dem Umweltzeichen nach Artikel 8 der Verordnung Nr.1980/2000/EG gekennzeichnet sind.

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Zeitz

offenes verfahren gemäß vol/A Abschnitt 2

Die Stadt Zeitz weist darauf hin, dass der Bekanntma-chungstext über das Offene Verfahren gemäß VOL/A Ab-schnitt 2 zur Leistung:

lieferung elektrischer energie für alle einrichtungen der stadt Zeitz und die straßenbeleuchtung im Jahr 2012Vergabenummer: 633102/07/2011im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union und im Ausschreibungsanzeiger Sachsen-Anhalt, DVZ-Ver-lags-GmbH, Daniel-Vorländer-Straße 6, 06120 Halle/Saale, Telefon: 0345/6932-554, am 17. 06. 2011 veröffentlicht wurde. Des Weiteren erscheint die ausführliche Textfassung im Internet unter: stadt Zeitz-Aktuelles-Ausschreibungen

Auskunft erteilt: stadt Zeitz, Fachbereich baurecht, VergabestelleFrau böttner, tel.: 03441-83 351

Zeitz, den 16. 06. 2011

dr. Kunze, Oberbürgermeister

veröffentlichung einer Bekanntmachung

information gemäß § 19 Abs. 2 vol/A über die erteilung eines Auftrags

vergabenummer: 633102/10/2011

Name des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle so-wie deren Adressdaten:

Stadt Zeitz – Der Oberbürgermeister –Fachbereich Baurecht, Vergabestelle, Altmarkt 1 in 06712 ZeitzTelefon: 03441 - 83 351, Fax: 03441 - 83 266E-Mail: [email protected]: www.zeitz.de Ausschreibungen

Name des beauftragten Unternehmens: elko Sicherheit Eisleben, Zweigniederlassung der elko Sicherheit GmbH

Vergabeart: Beschränkte Ausschreibung gemäß VOL/A

Art und Umfang der leistung: Bewachungsleistung mit Diensthund des Geländes des Schlossparks Moritzburg Zeitz, Badstubenvorstadt 17 a in 06712 Zeitz

Zeitraum der leistungserbringung: 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012

ende der eintragungen

Am 8. Juli übergab der Geschäftsführer des Renault Autohaus Meyer, Volkert Meyer, das neue Einsatzfahr-zeug für den Fachbereich Recht und Ordnung an den Zeitzer Bürgermeister Henrik Otto. Der allradge-triebene Dacia Duster ist das mittlerweile vierte Auto der Stadtverwaltung, welches über den Fahrzeugpool der Stadtwerke Zeitz GmbH angeschafft wurde. Für den Einsatz im Ordnungswesen ist das geländegängige Fahrzeug besonders geeignet, da die Mitarbeiter somit nun auch Gefahren- und Problemstellen, wie zum Beispiel an Tagebaurestlöchern, besser erreichen können. Das Renault Autohaus unterstütze die Stadt mit dem kostenlosen Umbau der Signaltechnik. Das Druckhaus Blochwitz organisierte eine kostenlose Zusatz-beschriftung. So ist auf dem Fahrzeug, neben dem neuen Layout, auch eine Zusatzbeschriftung auf dem Dach angebracht. Dies soll bei besonders schwierigen Einsätzen eine Lufterkennung ermöglichen. Bürger-meister Henrik Otto bedankte sich bei den Firmen für ihre Unterstützung. Er strich heraus, wie wichtig es ihm ist, dass die Fahrzeuge der Stadtverwaltung auch in Autohäusern der Region beschafft werden.

Herausgeber: Stadt Zeitz · Verantwortlich für den amtlichen teil: Dr. Volkmar Kunze, Oberbürgermeister · redaktion: Sebastian Nicolai, Tel. 03441 - 8 32 17, E-Mail: [email protected] · Andrea Kipping, Tel. 03441 - 8 33 58, E-Mail: [email protected]

layout und druck: DRUCKHAUS Zeitz, An der Forststraße, 06712 Zeitz, Tel. 03441 / 61 62-0, Fax 03441 / 61 62 23, [email protected], www.druckhaus-zeitz.de

Verantwortlich für Anzeigen/beilagen: Druckhaus Zeitz · erscheinung: monatlich, kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsgebiet · Nächster erscheinungstermin: Samstag, 20. August 2011 · redaktionsschluss: Dienstag, 9. August 2011

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