48
WER VERSORGT SCHLESWIG-HOLSTEIN MORGEN? nr. 4 | 2012 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein Nordlicht April 2012 | 15. Jahrgang A K T U E L L serviceseiten ab seite 38 A K T U E L L Gesundheit und Pflege

Nordlicht

Embed Size (px)

DESCRIPTION

Medizin, niedergelassene Ärzte, Schleswig-Holstein

Citation preview

Page 1: Nordlicht

Wer versorgt schlesWig-holstein

morgen?

nr. 4 | 2012 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein

NordlichtApril 2012 | 15. Jahrgang

a K T u E L L

serviceseit

en

ab seite 38

a K T u E L L

Gesundheit und Pflege

Page 2: Nordlicht

InhaLT

Nordlicht A K t u e l l 4 | 20122

Die Zukunft des Gesundheitswesens in Schleswig-Holstein stand im Mittelpunkt eines hochkarätig besetzten Fachtagung in Kiel. Das Fritz Beske-Institut hatte im Auftrag der Landesregierung gemeinsam mit 19 Verbänden Empfehlungen für die künftige medizinische Versorgung erarbeitet. Wir stellen das Ergebnis vor.

Ab dem 1. April 2012 erhalten niedergelassene Ärzte eine Extra-Vergütung für den Kampf gegen MRSA. Dazu brauchen sie allerdings eine Zusatzweiterbildung. Das Interesse an den Fort-bildungsveranstaltungen der KVSH zum Thema MRSA war dementsprechend hoch.

sEITE rubrIK/ThEma

Aus dem InhalthEfT 4 | 2012

2536

TITELThEma04 Tagung: Zukunft von Gesundheit und Pflege

08 Interview mit Prof. Fritz Beske: „Ärzteschaft sollte Meinungsführung übernehmen.“

09 Statement: Ärzte und Pflegeeinrichtungen in einem Boot

10 Pflege zwischen Ethikfalle und Budgetgrenze

12 nachrIchTEn KompaKTGEsundhEITspoLITIK

16 Landtagswahl: Programme auf dem Prüfstand

20 Kommentar: Wachstumsmotor Gesundheit

21 Kolumne Kieler Spitzen: Frühling lässt …

praxIs & KV22 Interview: Wie geht es Deutschlands Ärzten?

23 „Klug kodieren leicht gemacht“: Hypertonie

25 Run auf MRSA-Fortbildungen der KVSH

26 Höhere Mathematik: Äquivalenzformel für die Honorierung der ärztlichen Leistung

28 Bilanz: Mehr Lehrärzte für das Land

30 Interview mit Dr. Joachim Bloem: „Ich freue mich über jede neue Lehrpraxis“:

29 Öffentliche Ausschreibung von Vertragspraxen

33 forum34 Psychotherapie: Aktuelle Entscheidungen

des G-BA im Bereich Psychotherapie

dIE mEnschEn Im Land36 CeBIT – Messesplitter aus Hannover

sErVIcE38 Heilmittel AG: So verordnen Sie richtig

40 Sie fragen – wir antworten

41 Seminare

43 Termine

44 Ansprechpartner

bEILaGEFlyer: 4. Info-Tag für Existenzgründer und Praxisabgeber

04

Wertvolle Informationen für Sie und Ihr Praxisteam auf den mit einem grünen „ i“ markierten Seiten

Die IT-Messe CeBIT bot viele technische Innovationen, die auch für Arzt-praxen interessant sind. Wir haben für Sie einige Messe-Highlights aus dem Bereich „ Health & Vitality“ zusam-mengestellt.

Page 3: Nordlicht

nordLIchT nr. 4 | 2012

Nordlicht A K t u e l l4 | 2012 3

E D I T O R I A L

Liebe Leserinnen und Leser,

Dr. ralPh EnnEnbach, StEllvErtrEtEnDEr vorStanDSvorSitzEnDEr DEr KvSh

Kooperation und zusammenarbeit versus bürokratie und anspruchsoptimierung – wer macht das rennen?

Diese Frage hat mich nach der Lektüre unseres diesmaligen Hauptartikels „Wie wird Schleswig-Holstein morgen versorgt?“ nicht losgelassen. Es ist gut und richtig, die Aufgabe der Versorgung einer älter werdenden Bevölkerung vor dem Bild verzahnter Beteiligter lösen zu wollen. Aber je mehr Beteiligte zu verzahnen sind, desto glatter und unbürokratischer muss das Verzahnen im Alltag dann auch laufen dürfen.

Diese Bemühungen stehen in einem gewissen und so selten thematisierten Wettstreit zu Ideen hin-sichtlich Wettbewerb, Transparenz und sogar Patientenrechten. Man denke nur an die Notwendig-keit, im Rahmen der Aufteilung von Verantwortung dafür Sorge tragen zu müssen, sich gegenüber möglichen späteren Vorwürfen rechtfertigen zu können. Käme es etwa zu einer Umkehr der Beweis-last für Behandlungsfehler (was im politischen Raum durchaus Fürsprecher findet), so kann man die Philosophie des Beske-Papiers ad acta legen. Oder sollte die Vergütung der einzelnen Beteiligten durch „Leistungsverlagerungen“ infrage gestellt werden, wäre jede Seite aufgefordert, das eigene Tun aufwendig zu dokumentieren und die Tätigkeit des kooperierenden Partners kritisch zu sehen.

Schon heute werden viele Hausärzte vielfach nur deswegen in ein Heim gerufen, weil dies für die Absicherung des Pflegepersonals sinnvoll erscheint und vermeintlich vorausgesetzt wird.

Es gibt genügend mögliche Stellen, bei denen die Ideen kooperativ gestimmter Idealisten an den Hürden der Realwelt scheitern. Ich kann nur hoffen, dass neben dem Wunsch nach Kooperation auch die Einsicht für einen Abbau von Bürokratie und Absicherungsmaßnahmen mitwächst.

Ihnen allen wünsche ich ein schönes Osterfest!

Ihr

Dr. Ralph Ennenbach

Page 4: Nordlicht

TITELThEma

Nordlicht A K t u e l l 4 | 20124

Wie kann die gesundheitliche und pflegerische Versorgung in Schleswig-Holstein der Zukunft aussehen? Mit dieser Frage befassten sich im Rahmen eines vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit in Auftrag gegebenen und vom Kieler Fritz-Beske-Institut für Gesundheits-System-Forschung durchge-führten Projektes in den zurückliegenden Monaten Vertreter aus den unterschiedlichsten Bereichen der Gesundheitsversorgung und der Betreuung Pflegebedürftiger. Die Resultate dieser Arbeit standen im Mittelpunkt der Fachtagung „Gesundheit und Pflege in Schleswig-Holstein“, zu der Landesgesundheitsminister Dr. Heiner Garg Anfang März nach Kiel eingeladen hatte.

Im vergangenen Jahr hatte Garg die Initiative ergriffen, die Frage der künftigen medizinischen und pflegerischen Versorgung in Schleswig-Holstein grundsätzlich anzugehen und das Institut des renommierten Kieler Gesundheitsforschers Professor Fitz Beske damit beauftragt, nicht nur den aktuellen Stand der Versorgung zwischen Nord- und Ostsee zu analysieren, sondern auch Lösungs-vorschläge zu erarbeiten.

Demografischer Wandel stellt Gesundheitsversorgung vor große herausforderungenDenn die Probleme, die in diesem Bereich auf Schleswig-Holstein zukommen, sind unübersehbar, wie Beske anhand von Zahlen belegte: Die Bevölkerungszahl sinkt bis 2060 von heute 2,8 auf dann 2,4 Millionen Einwohner, die Zahl der Älteren und Hochbe-tagten hingegen steigt – und mit der Alterung nimmt die Mor-bidität im nördlichsten Bundesland in den nächsten Jahrzehnten

erheblich zu. So werde sich die Zahl der an Demenz Erkrankten in Schleswig-Holstein im Jahr 2050 gegenüber 2007 mehr als ver-doppelt haben, bei der Zahl der Pflegedürftigen erwartet Beske bis 2050 einen Anstieg um rund 90 Prozent. Zugleich blieben sowohl die finanziellen als auch die personellen Ressourcen im Gesundheitswesen auf Dauer begrenzt. Beske zitierte eine Stu-die der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers, wonach 2030 bundesweit 165.000 Ärzte und 400.000 Pflegekräfte fehlen werden.

Einbindung der verbände statt arbeit im stillen KämmerleinMit Beske konnte Garg nicht nur den Doyen der deutschen Gesundheitsforschung für sein Vorhaben gewinnen, sondern auch einen erfahrenen Politikberater, der sich mit dem Minister schnell einig war, mit dem Projekt „Gesundheit und Pflege in Schleswig-Holstein“ neue Wege zu beschreiten. Denn die meisten Gutachten blieben ohne große Wirkung, wie Beske in Kiel kritisierte: „Das Institut verzieht sich in ein stilles Kämmerlein, erstellt ein Gutach-ten. Und nach der Präsentation wird es abgeheftet.“

Dieses Schicksal sollte der Projektbericht „Gesundheit und Pflege in Schleswig-Holstein“ nicht erleiden, weshalb Beske von Anbe-ginn auf die Einbindung der wesentlichen Verbände aus der Gesundheits- und Pflegebranche setzte. 19 Organisationen von den Kammern der Heilberufe über die Krankenhausgesellschaft, die Kommunalverbände und Wohlfahrtsorganisationen bis zu Krankenkassen, Ärztevereinigungen und Patientenverbänden lud Beske ein, in einem Projektbeirat und sechs Arbeitsgruppen mit-

Wie wird Schleswig- Holstein morgen versorgt?Fachtagung diskutierte die Zukunft von Gesundheit und Pflege im Norden.

M E D I Z I N I S C H E V E R S O R G U N G

Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg eröffnete die Fachtagung zu den Perspektiven der Versorgung in Schleswig-Holstein.

Page 5: Nordlicht

TITELThEma

Nordlicht A K t u e l l4 | 2012 5

zuwirken. Auch die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Hol-stein gehörte zu den Beteiligten. Ein Ansatz, der auch den Mini-ster überzeugte, der Beske ausdrücklich dafür dankte, ihn darin bestärkt zu haben, sich auf dieses Projekt einzulassen.

Beske bekannte, mit Herzklopfen in die erste Sitzung gegangen zu sein. Denn die Einladung zum Mitmachen knüpfte er an zwei Bedingungen. Die Verbände sollten ihren Sachverstand in die Arbeit einbringen, aber keine Einzelinteressen vertreten. Außer-dem forderte Beske von allen Beteiligten Realitätssinn ein. Bei allen Überlegungen müsse als Prämisse davon ausgegangen wer-den, so gab Institutsleiter Beske vor, dass die finanziellen Spiel-räume und die Zahl der Fachkräfte in Krankenhäusern, Praxen und Pflegeeinrichtungen vorhersehbar begrenzt blieben. „Dankbar“ sei er, bekannte Beske in Kiel, dass sich trotzdem alle zur Mit-arbeit eingeladenen Organisationen mit hohem Engagement am Projekt beteiligt hätten.

Gesundheit und Pflege zusammendenkenEinen weiteren Kernpunkt des Projekts „Gesundheit und Pflege in Schleswig-Holstein“ hob Garg zum Auftakt der Tagung hervor: „Es ist Zeit“, so der FDP-Politiker, „Gesundheit und Pflege zusammen zu denken.“ Der Patient und nicht Grenzen zwischen ambulanter und stationärer oder medizinischer und pflegerischer Versorgung müssten Ausgangspunkt aller Überlegungen sein, verdeutlichte der Minister. Es reiche nicht, nur intersektoral und interdisziplinär zu denken, es müsse entsprechend gehandelt werden, so Garg in der Kieler Halle 400, um das Gesundheitssystem „zukunftsfest“ zu machen. Beske wies darauf hin, dass ein derart umfassender Ansatz, der sowohl die ärztliche Versorgung als auch die Betreu-ung Pflegebedürftiger beinhalte und zudem die wesentlichen Ver-bände und Standesvertretungen an einen Tisch bringe, „Modell-charakter für das gesamte Bundesgebiet“ habe.

Mehr vernetzung, weniger SektorengrenzenIm Mittelpunkt des Kongresses standen die Empfehlungen der sechs Arbeitsgruppen, die sich seit Projektbeginn im September vergangenen Jahres zu insgesamt 34 Arbeitsgruppensitzungen getroffen hatten. Die Vertreter der 19 mitwirkenden Organisati-onen befassten sich mit der Frage, wie künftige bedarfsgerechte Versorgungsstrukturen in Schleswig-Holstein aussehen könnten, erarbeiteten Empfehlungen zur Stärkung der hausärztlichen Ver-sorgung, beschäftigen sich unter verschiedenen Blickwinkeln mit der Situation der ambulanten und stationären Pflege sowie pflegender Angehöriger und erörterten, welchen Beitrag die Tele-medizin leisten kann.

Mehr Vernetzung, eine reibungslosere Zusammenarbeit der Ver-sorgungsbereiche, eine stärkere Rolle der Kommunen und weni-ger Bürokratie – das ist der gemeinsame Nenner, der sich durch die Empfehlungen zu den einzelnen Themenbereichen zieht. Zur Sicherung bedarfsgerechter Versorgungsstrukturen auch im länd-lichen Raum schlugen die Projektteilnehmer vor, die sektorale Trennung der Versorgungsbereiche zu überwinden. Ambulante und stationäre medizinische Versorgung, Pflege und Rehabili-tation müssten künftig besser aufeinander abgestimmt werden und ineinander greifen. Erforderlich sei die Schaffung regionaler Lenkungsausschüsse unter Einbeziehung der Kommunen, die die örtlichen Versorgungsangebote aufeinander abstimmen und regi-onale Sicherstellungskonzepte entwickeln. Um die Versorgung in der Fläche zu erhalten, könnten sektoren-, fach- und berufsgrup-penübergreifende Schwerpunktpraxen in zentraler Lage eine ent-scheidende Rolle in der Versorgung spielen.

Forderung nach einer gemeinsamen ausbildung für alle PflegeberufeAngemahnt wurde, eine gemeinsame Ausbildung für alle Pflege-kräfte zu schaffen, damit diese künftig flexibel sowohl in der Altenpflege als auch im Krankenhaus tätig werden können. Wich-tig sei zudem, den Dokumentationsaufwand in den Heimen zu reduzieren, unter anderem durch die Einführung einer landesein-heitlichen und IT-basierten Pflegedokumentation. Schwerpunkt einer weiteren Arbeitsgruppe war die Telemedizin. Hier wurde das Fehlen einer flächendeckenden telematischen Infrastruktur und eines koordinierten Konzepts zur elektronischen Vernet-zung von Gesundheit und Pflege beklagt. Deshalb empfahl die von Ärztekammerpräsident Dr. Franz-Joseph Bartmann geleitete Arbeitsgruppe die Einrichtung eines Landesgremiums „Telematik“ zur Koordinierung aller in Schleswig-Holstein vorhandenen und geplanten Projekte. Vorgeschlagen wurde auch die Einführung einer elektronischen Fallakte als sektorenübergreifende Kommu-nikationsplattform.

„Das Projekt ,Gesundheit und Pflege in

Schleswig-Holstein’ hat Modellcharakter

für das ganze Bundesgebiet.“ PROF. DR. BESKE

Regte einen Gesundheits- und Pflegerat an: Professor Fritz Beske

Page 6: Nordlicht

TITELThEma

Nordlicht A K t u e l l 4 | 20126

Konkrete vorschläge zur Entlastung von hausärztenDie hausärztliche Versorgung stand im Mittelpunkt einer eigenen Arbeitsgruppe, die unter dem Vorsitz von Dr. Ingeborg Kreuz, Vor-standsvorsitzende der KVSH, tagte. Die Teilnehmer hatten sich auf konkrete Empfehlungen zur Entlastung der Allgemeinmediziner verständigt, die Kreuz in Kiel vorstellte. Künftig, so die Anregung des Arbeitskreises, sollten nur noch Formulare der Krankenkassen den Weg in die Arztpraxis finden, auf die sich GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung zuvor geeinigt haben. Ziel der Maßnahme: Der Arzt soll nicht mehr mit einer Vielzahl unter-schiedlich gestalteter Vordrucke für ein und dasselbe Anliegen konfrontiert werden. Zudem soll die Zahl der Formulare insgesamt auf den Prüfstand. Ein weitere Forderung präsentierte die KVSH-

Vorsitzende: Die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheini-gung sollte von den Arbeitgebern erst ab dem dritten Krankheits-tag verlangt werden, denn die bisherige Praxis, vielfach schon am ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung zu fordern, sei eine der Ursachen für die hohe Anzahl der Arzt-Patienten-Kontakte in Deutschland. Die Arbeitsgruppe empfahl zudem die Umstellung der Praxisgebühr auf ein bargeldloses Verfahren und die Unter-stützung der Schaffung von Praxisverbünden im hausärztlichen Bereich, um insbesondere in strukturschwächeren Gebieten den Verwaltungsaufwand in den Praxen beispielsweise durch die Einstellung einer gemeinsamen Praxismanagerin reduzieren zu können.

lob und Kritik von den landtagsfraktionenMehr Lob als Tadel äußerten die gesundheitspolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen für die Arbeitsergebnisse des Projektes. Auch von den Oppositionsvertretern gab es, trotz des einen oder anderen Kritikpunktes, Applaus für die Einbindung der Verbände und Institutionen und die gemeinsame Betrachtung der Bereiche Gesundheit und Pflege.

Ursula Sassen, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU im Lan-desparlament, erinnerte an die Forderung im CDU-Landtagswahl-programm 2009, einen Gesundheitsbeirat einzurichten. Sie zeigte sich zufrieden, dass dieser Gedanke nun in Form des Projektes verwirklicht werden konnte. Die Gesundheitsexpertin der FDP, Anita Klahn, hob hervor, dass aus ihrer Sicht die richtigen Themen auf der Tagesordnung gestanden hätten und nannte die Verein-barkeit von Familie und Beruf in den Gesundheits- und Pflege-berufen. Die FDP, versicherte die Landtagsabgeordnete aus Bad Oldesloe, werde die in der Projektarbeit gewonnenen Erkennt-nisse gemeinsam mit Minister Garg weiterverfolgen.

Positiv bewertet Dr. Marret Bohn, die sich im Landtag für die Grünen um gesundheitspolitische Fragen kümmert, dass die unterschiedlichen Organisationen ihr Wissen in die Erarbeitung der Empfehlungen einbringen konnten. Sie müsse aber auch, so Bohn, Wasser in den Wein gießen. So sei die Lage psychisch Kran-ker in den Anregungen der Arbeitsgruppen zu kurz gekommen.

Dr. Ingeborg Kreuz plädierte für weniger Bürokratie in den Arztpraxen.

Dr. Heiner Garg und Professor Fritz Beske stellten die Ergebnisse der Tagung der Öffentlichkeit vor.

M E D I Z I N I S C H E V E R S O R G U N G

Page 7: Nordlicht

TITELThEma

Nordlicht A K t u e l l4 | 2012 7

Auch nutzte Bohn, die einzige Ärztin im Landesparlament, die Gelegenheit, für die Einrichtung von Lehrstühlen für Allgemein-medizin an den Universitäten des Landes und die Schaffung einer Pflegekammer zu werben.

Für die SPD-Fraktion kritisierte Bernd Heinemann, gesundheits-politischer Sprecher seiner Fraktion, dass das Gutachten sehr spät käme und dass die stationäre Versorgung zu kurz gekommen sei. Auch dem in einer der Arbeitsgruppen formulierten Vorschlag, die ärztliche Versorgung auf dem Land durch ein „Docmobil“, d. h. eine fahrende Praxis, sicherzustellen, konnte Heinemann wenig abgewinnen. Stattdessen sprach er sich für Patientenfahrdienste der Gemeinden aus. Die pflegepolitische Sprecherin der Sozial-demokraten im Landtag, Birte Pauls, lobte die hohe Übersein-stimmung der Positionen zur Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung, betonte aber, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheits- und Pflegebereich nur „auf gleicher Augen-höhe“ funktionieren könne und machte sich ebenfalls für eine Pflegekammer stark.

beske regt „Gesundheits- und Pflegerat“ für Schleswig-holstein anBeske zeigte sich in seinem Resümee zufrieden mit den Ergebnis-sen der mehrmonatigen Beratungen und der Diskussionen auf der Fachtagung. Er fand nicht nur lobende Worte für die Empfehlungen und Anregungen, sondern hob als eine der positiven Erfahrungen der Projektarbeit ausdrücklich hervor, dass die Gruppen und Ver-bände gezeigt hätten, dass sie in der Lage seien, über die eigenen Interessen hinaus gut zusammenzuarbeiten. Der Kieler Gesund-heitsforscher empfahl, an diese positive Erfahrung anknüpfend, die Verbände in die weitere Umsetzung der Empfehlungen ein-zubeziehen. Mit dieser Aufgabe sollte die Landesregierung, so schlug Beske vor, ein neu zu schaffendes Gremium betrauen, das nach seiner Vorstellung den Namen „Gesundheits- und Pflegerat Schleswig-Holstein“ tragen könnte.

Garg: Ehrliche analyse besser als wolkige versprechungenGarg zeigte sich offen für die Anregung. Das Projekt „Gesund-heit und Pflege in Schleswig-Holstein“ solle, legte sich Garg fest, „keine Eintagsfliege“ gewesen sein, sondern „Auftakt der Wei-terentwicklung unserer Versorgungsstrukturen“. Er könne sich gut vorstellen ein neuen „Gesundheits- und Pflegerat Schleswig- Holstein“ an das geplante „Gemeinsame Landesgremium“ zur sektorenübergreifenden Versorgungsplanung, das nach dem Versorgungsstrukturgesetz auf Landeebene eingerichtet werden kann, anzudocken, so der liberale Minister.

Garg nutze die Gelegenheit, mit Blick auf den Landtagswahlkampf mahnende Worte an die Adresse der Gesundheitspolitiker aller Parteien zu richten. Er staune bisweilen über die „Wunschkata-loge“, die im Wahlkampf vortragen würden, ohne dass gesagt werde, wer diese Versprechungen bezahlen und wer die Leistun-gen erbringen solle. Die Bevölkerung, zeigte sich Garg sicher, sei in dieser Frage längst weiter als die Politik. Mit einer ehrlichen Analyse und realistischen Vorschlägen, wie mit auch dauerhaft begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen die Ver-sorgung weiterentwickelt werden könne, sei den Menschen in Schleswig-Holstein mehr geholfen als mit „wolkigen Verspre-chungen.“ Deshalb sei es Zeit, so sein Appell sowohl an Verbände als auch an die Gesundheitspolitiker, „aus den Schützengräben herauszukommen.“

DELF KRöGER, KVSH

„Mit einer ehrlichen Analyse und

realistischen Vorschlägen ist den

Menschen mehr geholfen als mit

wohligen Versprechungen.“LANDESMINISTER DR. HEINER GARG

Zufrieden mit den Ergebnissen der mehrmonatigen Beratungen: Prof. Dr. Beske

Page 8: Nordlicht

TITELThEma

Nordlicht A K t u e l l 4 | 20128

Nordlicht: Professor Beske, wie schwer war es, gemeinsam mit Vertretern aus 19 Organisationen von Heilberufen, Pflege-diensten bis zu Patientenverbänden Vorschläge für die künftige medizinische Versorgung in unserem Land zu erarbeiten?

Professor Fritz beske: Die Antwort mag verwundern, doch lau-tet sie einfach: problemlos. Der Grund liegt meines Erachtens darin, dass sich bestätigt hat, was von mir immer ver treten worden ist. Dann, wenn ein Anliegen logisch begründet ist, wenn ehrlich um Mitarbeit gebeten wird, nicht als Alibifunk-tion, sondern mit dem erkennbaren Bestre ben, Ergebnisse auch umzusetzen, und wenn alle Verbände gleichrangig eingebun-den sind, gibt es eine große Bereitschaft zur Mitwirkung und zur Kooperation.

Nordlicht: Was wird mit den nun vorgelegten Handlungsemp-fehlungen passieren – bleibt alles graue Theorie?

beske: Als erstes hat das Institut vorgeschlagen, von der Lan-desregierung beim Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesund-heit ein Gremium einzurichten, das alle 19 Verbände umfasst

und dessen Aufgabe es ist, das Ministerium bei der Vertiefung und Erweiterung der von dem Beirat erarbeiteten Empfeh-lungen zu beraten und da mit bei der Weiterentwicklung und Umsetzung aktiv mitzuwirken. Dem Gremium muss ein Initia-tivrecht eingeräumt werden, was bedeutet, dass aus dem Gre-mium heraus neue Themen an das Ministerium herangetragen werden können. Das Gre mium könnte heißen „Gesundheit- und Pflegerat Schleswig-Holstein“. Die erforder liche Einheit von Gesundheitsversorgung und Versorgung Pflegebedürftiger sollte im Titel zum Ausdruck kommen. Die Reaktion von Sozial-minister Dr. Garg und der im Landtag vertretenen Parteien, die bei der öffentlichen Vorstellung der Ergebnisse des Projekts am 3. März in Kiel Stellung genommen haben, lässt erkennen, dass dieser Vorschlag eine reale Chance hat, verwirklicht zu werden.

Darüber hinaus wird von unserem Institut ein umfassender Bericht über dieses Projekt als Band 122 der instituts- eigenen Schriftenreihe erscheinen und am 18.  April 2012 in einer Presse konferenz in Berlin vorgestellt. Über 800 gesund-heits- und sozialpolitische Adressen erhalten diesen Band, sodass über Bundespressekonferenz und weit gestreute Ver-teilung der Publikation die öffentlichkeit umfassend informiert wird.

Nordlicht: Die Bundesärztekammer und andere ärztliche Organisationen haben gefordert, dass die Leistungsdelegation an nicht ärztliche Mitarbeiter vollständig in der Verantwortung des Arztes bleiben müsse. Was halten Sie davon?

beske: Die Diskussion über Delegation und Substitution ärzt-licher Leistungen wird zu schlagwortartig geführt. Die Ärzte-schaft muss erkennen, dass es zahlreiche Interessengruppen gibt, die eindeutige Ziele verfolgen. Diese Gruppen finden Reso nanz bei der Politik. Um vorschnelle und in der Sache unbegründete Entscheidungen zu vermeiden, muss eine argumentativ ausgerichtete Diskussion geführt werden. Alle Aspekte von Delegation und Substitution müssen aufgearbeitet werden. Hierzu gehö ren Art und Umfang von Leistungen, Haf-tungs-fragen, Qualifikation, Zusammen führung aller Patienten-daten beim Hausarzt, Finanzierung der Leistungen, finanzielle Auswirkungen auf die Gesetzliche Krankenversicherung und die Patientenorientie rung. Die Ärzteschaft sollte die Meinungs-führerschaft übernehmen.

DAS INTERVIEW FÜHRTE MARCO DETHLEFSEN, KVSH

„Ärzteschaft sollte Meinungs- führung übernehmen“Interview mit Professor Fritz Beske, Leiter des Instituts für Gesundheits-System- Forschung in Kiel, über die Ergebnisse der Fachtagung „ Gesundheit und Pflege“

InTErVIEw

M E D I Z I N I S C H E V E R S O R G U N G

Page 9: Nordlicht

TITELThEma

Nordlicht A K t u e l l4 | 2012 9

Als ich 1995 als Allgemeinarzt eine Praxis in Lübeck übernahm, war das Verhältnis zu den Alten- und Pflegeheimen aus mei-ner Sicht noch sehr positiv geprägt. Auf der jeweiligen Station konnte man mit der leitenden Stationskraft im vertrauensvollen Gespräch ohne detaillierte schriftliche Dokumentation Problem-patienten besprechen. Arzt und Pfleger hatten das Gefühl, sie kennen ihre Patienten und versorgen die Heimbewohner bestens, um ihnen ihren Lebensabend gesundheitlich, aber auch mitmenschlich erträglich zu gestalten.

1995 wurde notwendigerweise die Pflegeversicherung einge-führt. Es war erkannt worden, dass die demographische Ent-wicklung zu einem immensen Kostenschub in der Pflege führt. Ambulant vor stationär wurde die Devise. In den nachfolgenden Jahren stiegen Altersdurchschnitt und Pflegebedürftigkeit der Pflegeheimbewohner stetig an.

Nachdem nun Geld von einer Pflegeversicherung in das System kam, mussten neue Spielregeln her. Begutachtungen der Pfle-gestufe, Qualitätsmanagement, PC-gestützte Dokumentation und Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Kranken-versicherung (MDK) sind hier die wichtigsten Stichworte. Vieles hat sich inzwischen eingespielt, vieles führt aber auch immer noch zu Problemen in der Zusammenarbeit mit den niederge-lassenen Ärzten.

Sinnvoll ist, wie sooft, dass man miteinander redet. Manch-mal muss man allerdings, wegen der Komplexität, mit der Pflegedienstleitung oder der Heimleitung sprechen. Die dabei

gewählte Sprache sollte immer das höfliche und freundliche Deutsch sein. Auf Anregung aus dem hausärztlichen Qualitäts-zirkel trafen sich niedergelassene Ärzte mit Entscheidungsträ-gern verschiedener Heime. Der Austausch wurde von beiden Seiten sehr begrüßt, auch wenn Verbesserungen nicht immer gleich spürbar waren. Dennoch kam es sofort zu einem kleinen Benchmarking. Warum arbeitet dieses Heim mit jener Praxis gerne zusammen und warum arbeiten einige Praxen mit einem bestimmten Heim lieber zusammen?

Wir betreuen ca. 85 Patienten in etwa acht Heimen. Wir sind dadurch gezwungen, ökonomisch mit Anfragen zu Hausbesu-chen umzugehen. Die meisten Anfragen der Heime werden nur per Fax entgegengenommen, die von unseren Medizinischen Fachangestellten abgearbeitet werden. Ab 11 Uhr werden dann unsererseits telefonische Rückfragen gestellt. Heimbesuche, Faxbearbeitungen etc. sind in unserem Qualitätsmanagement erfasst und werden in regelmäßigen Teamsitzungen in unserer Praxis ständig optimiert.

Pflegeheime sind besser gewordenUnd werden nun die Heimbewohner weiterhin bestens versorgt und ihr Lebensabend gesundheitlich und mitmenschlich erträg-lich gestaltet? Oder sogar besser als früher?

Landesgesundheitsminister Heiner Garg hatte im Dezember 2011 die Durchführungsverordnung zum Selbstbestimmungs-stärkungsgesetz in Kraft gesetzt. Es lohnt sich einmal einen Blick hineinzuwerfen.

Aus meiner Sicht sind die Heime trotz des Fachkräftemangels fachlich und vom Angebot der Therapiemöglichkeiten besser geworden. Auch wenn wir uns immer wieder über Vorkomm-nisse, auf die ich jetzt nicht eingehen möchte, ärgern. Reden Sie mit den Entscheidungsträgern in den Heimen und sprechen Sie mit den Kollegen vor Ort. Gestalten Sie ihr Umfeld positiv.

Vielleicht darf der mündige Heimbewohner dann auch wieder selbst entscheiden, ob er seine Kopfschmerztablette bei Bedarf haben darf.

Für weitere Fragen und Diskussionen stehe ich im eKVSH-Forum unter www.kvsh.de gerne zur Verfügung.

DR. MARTIN FEDERSEL, FACHARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN, LÜBECK

Miteinander reden ist sinnvollNicht immer läuft die Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und Pflegeeinrichtungen reibungslos. Eine verbesserte und patientenorientierte Kommunikation könnte die Abläufe zwischen den Versorgungsbereichen verbessern.

sTaTEmEnT

Page 10: Nordlicht

TITELThEma

Nordlicht A K t u e l l 4 | 201210

Zwischen Ethikfalle und BudgetbegrenzungDer behinderte und kranke alte Mensch im Pflegeheim – als „ Bewohner “ hat er Anspruch auf Behandlungspflege, als „ Patient“ benötigt er gegebenenfalls Heilmittel-behandlungen.

Der verordnende Vertragsarzt sieht sich im ethischen Spannungs-feld zwischen der Erkenntnis der fachlichen, personellen und strukturellen Leistungsgrenzen der Pflege und Richtgrößenbud-getbegrenzung für Heilmittelverordnungen.

versorgung älterer PatientenMöglichkeiten und Grenzen der heilmittelverordnungSeit November 2011 bieten KVSH und Kassenverbände gemein-sam strukturierte, individuelle Heilmittel-Verordnungsanalysen und Beratungen für Praxen an, deren Verordnungskosten, bei gleichzeitiger Überschreitung der Richtgrößensummen hoch sind.Viele Praxen verwiesen dabei darauf, dass sie im vergleichbar großen Umfang die ärztliche Behandlung hochaltriger Patienten mit den komplexen Folgen von zerebralen Insulten in Pflege-heimen übernommen haben.

Sie sahen sich auch durch entsprechende Empfehlungen der Akut-klinik, der FrühRehaEinrichtung oder Aufforderungen der Angehö-rigen oft gezwungen, intensiv und über lange Zeit auch außerhalb des Regelfalls Heilmittel, gegebenenfalls in Kombination mitei-nander wie Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grund-lage (KG-ZNS) nach Bobath, Vojta oder PNF, Ergotherapie (EN2 mit A1: sensomotorisch – perzeptiver Behandlung) sowie gege-benenfalls SC1 (Störung des Schluckaktes) oder SP5 (Sprachthera-pie) auch deswegen zu verordnen, weil der Pflegebereich seiner ureigenen Verantwortung personell, strukturell und qualitativ nicht im erforderlichen Maß nachkommt.

In Verantwortung für ihre schwer betroffenen Patienten würden sie dann allerdings gegen das für jeden Arzt geltende Gelöbnis verstoßen, nämlich dass die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit ihrer Patienten oberstes Gebot ihres Handelns sei und die Ausübung des Berufes mit Gewissenhaftigkeit und Würde aus-geübt werden müsse, wenn die ihnen anvertrauten schwer kran-ken Menschen durch eine zwar gebotene, aber nicht ausreichend durchgeführte Behandlungspflege zu Schaden kämen.

Ärzte im DilemmaDie einzelnen Ärzte steckten daher nachvollziehbar in einem Dilemma. Einerseits riskierten sie Heilmittelrichtgrößenprüfungen und gegebenenfalls -regresse, andererseits sahen sie sich nicht in der Lage, in den individuellen, akuten Entscheidungssituation den Versorgungsauftrag einer Pflegeeinrichtung präsent zu haben, um ihn dann auch umgehend für ihre Patienten einzufordern, geschweige denn durchzusetzen.

Die folgende kurze Darstellung der rechtlichen und fachlichen Anforderungen an eine stationäre Pflegeeinrichtung möge daher dazu beitragen, in dafür geeigneten Fällen, medizinisch kurative Überversorgung und pflegerische Unterversorgung zu vermeiden.

PflegefachkraftDas Pflegeheim stellt die pflegerische Versorgung der Pflege-bedürftigen unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft auf Dauer sicher. Bei einem zeitlich begrenzten Ausfall der verantwortlichen Pflegefachkraft (z. B. durch Krankheit oder Urlaub) ist die Vertretung durch eine andere ausgebildete Pflegefachkraft zu gewährleisten.

versorgungsauftragDas Pflegeheim ist verpflichtet, alle für die Versorgung Pflege-bedürftiger nach Art und Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit erfor-derlichen Leistungen der Pflege zu erbringen. Dabei ist zu gewähr-leisten, dass Leistungen, die aus besonderen medizinischen oder pflegerischen Gründen erforderlich sind, zur Verfügung gestellt werden.

Wirksamkeit und WirtschaftlichkeitDas Pflegeheim stellt eine wirksame und wirtschaftliche Leistungserbringung sicher. Die Pflegeleistungen dürfen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen und sind als wirksam anzuse-hen, wenn durch sie das Pflegeziel erreicht wird.

M E D I Z I N I S C H E V E R S O R G U N G

Page 11: Nordlicht

TITELThEma

Nordlicht A K t u e l l4 | 2012 11

Pflegerische anforderungen an bewegung und MobilisationDie Mobilisation fördert die Bewegungsfähigkeit des Pflegebe-dürftigen. Sie umfasst gezielte Bewegungsübungen mit dem Ziel:• Wiederherstellung der Beweglichkeit• Verminderung des Krankheitsempfindens• Steigerung des Selbstwertgefühls• Vermeidung von Folgeerkrankungen (Dekubitus, Kontraktur, Pneumonie)

durch• Aktive und passive Bewegungsübungen• Gehübungen• Hilfe beim Treppensteigen• Anleitung bei der Nutzung von Gehilfen• Mobilisierung nach Bettlägerigkeit, Spaziergänge• Hilfe beim Aufstehen  und Zubettgehen

im Bett:• nach Möglichkeit aktivierende Pflege und Frühmobilisation• Stufenplan: Anheben, Aufsetzen, Sitzen am Bettrand (zur langsamen Gewöhnung an die aufrechte Haltung)

außerhalb des Bettes:• Sitzen im Lehnstuhl, Glocke erreichbar, evtl. Brille, Getränk, Buch oder Taschentuch in Reichweite; dem Patienten bei Bedarf beim Anziehen helfen. Bewegungsunfähige Glied- maße durch Kissen in gewünschter Lage abstützen• Sitzen auf dem Nachtstuhl: Durchzug vermeiden, unter Umständen Beine zur Thromboseprophylaxe wickeln• vor dem Bett stehen, Umhergehen, Treppensteigen• Art und Dauer der Mobilisation je nach Krankheitsbild und Zustand des Patienten

Gehilfen:• Gehwagen• Gehbock• Rollator• Deltarad• Achselstützen• Unterarmgehstützen• Vierfußgehstütze• Fritzstock• Gehbarren

aktivierende Pflege definiert sich als hilfe zur SelbsthilfeIm Unterschied zur Mobilisation werden hier keine gezielten Bewegungsübungen durchgeführt.

Eine aktivierende Pflege ist vielmehr die gesetzliche Verpflichtung der Pflegekräfte, die Eigeninitiative des Pflegebedürftigen allge-mein zu fördern und zu erhalten. Im Rahmen seiner täglichen Ver-richtungen soll der Patient mit Unterstützung der ihn betreuenden Pflegepersonen, so viel wie möglich selbst erledigen, z. B.• teilweise selbständige Körperpflege (Waschen, Zähne putzen)• eigenständige Nahrungsaufnahme• allgemeines Bewegen im häuslichen Umfeld (ins Bad gehen usw.)

Mit Einführung der Pflegeversicherung  ist die Rehabilitation zu einer sozialrechtlichen Leistung geworden, die sich ausdrücklich auch an Pflegebedürftige richtet. Hier liegt der Schwerpunkt auf dem Erreichen und den Erhalt von Selbständigkeit im Alltag, auch bei alten und gesundheitlich stark beeinträchtigten Menschen. Die aktivierende Pflege ist zum Beispiel ein pflegerischer Ansatz zur Rehabilitation!

Kontrakturprophylaxe:Funktionsstellung und häufiger Lagewechsel des Patienten (Lagerungs- und Bewegungsplan) sowie Bewegungsübungen (Mobilisation). (QUELLE: AUSZÜGE AUS DEM INTERNET: www.pflege-abc.info/)

begleitung durch heimpersonalNach den Regelungen des Rahmenvertrages gemäß Paragraf 75 Abs. 2 SGB XI gehört die Begleitung von Pflegebedürftigen bspw. zu Optikern, Ärzten, Sanitätshäusern oder Bekleidungs- und Schuhgeschäften zu den Regelleistungen des Heimes, die mit dem allgemeinen Vergütungssatz abgegolten und vom Heim zu erbringen sind. Demnach ist auch die Begleitung von Patienten zu Heilmittelpraxen einzufordern, wenn keine zwingenden medizi-nischen Gründe für einen Hausbesuch durch den Heilmittelerbrin-ger vorliegen.

Ein Schlusssatz:Jeder einzelne behinderte und kranke alte Mensch im Pflegeheim hat den vordringlichen Anspruch, dass alle Beteiligten (Pfleger, behandelnde Ärzte sowie Heilmittelerbringer) zu seinem Wohl kontinuierlich zusammenarbeiten, das individuell Gewünschte und Mögliche ausloten und die Grenzen ihrer Möglichkeiten erkennen und vermitteln.

ANDREAS STANISAK, FACHARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN,

BERATENDER ARZT DER KVSH

Page 12: Nordlicht

nachrIchTEn KompaKT

Nordlicht A K t u e l l 4 | 201212

I N F O V E R A N S T A L T U N G

Pharmakotherapie im Rahmen der Onkologievereinbarung

bad Segeberg – Die erste Informationsveranstaltung zur Phar-makotherapieberatung fand Ende Februar nach Abstimmung mit den Krankenkassen in den Räumen der Akademie der Ärztekammer Schleswig-Hostein statt. Dr. Franz-Joseph Bartmann (Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein) und Dr. Lothar Plaumann (Facharzt für Innere Medizin/Hämatologie und Vorsit-zender der Onkologie-Kommission) begrüßten die anwesenden Ärzte. Initiiert wurde die von Dr. Plaumann moderierte Veran-staltung in Zusammenarbeit mit der AG Arzneimittel des Förder-kreises Qualitätssicherung im Gesundheitswesen in Schleswig-Holstein e. V. und der Onkologie-Kommission der KVSH.

Hintergrund: Gemäß der Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten – Onkologie-vereinbarung – gehört unter anderem auch die Pharmako- therapieberatung zu den Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung im Rahmen dieser Vereinbarung. Für die Ver-anstaltung konnten die Referenten Priv.-Doz. Dr. Andreas Block vom Hubertus Wald Tumorzentrum, Leiter der interdisziplinären Studienzentrale des Universitären Cancer Center Hamburg (UCCH) und Prof. Dr. rer. nat. Christoph Ritter, Professor für Klinische Pharmazie vom Institut für Pharmakologie an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald gewonnen werden. Referiert wurde zu den Themen „Patientenindividuelle Therapie in der Onkolo-gie“ sowie „Zielgerichtet oder klassisch – Besonderheiten bei der Therapie mit oralen Tumortherapeutika“.

A L L G E M E I N M E D I Z I N

Pflicht-PJ im Quartal gefordert Frankfurt – Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) und die Gesellschaft der Hoch-schullehrer für Allgemeinmedizin (GHA) haben gefordert, die Allgemeinmedizin im praktischen Jahr (PJ) zu stärken. Allerdings sollte dies nicht in Form eines Pflichttertials, sondern eines obli-gaten Quartals erfolgen. Anfang dieses Jahres hatten sich die Landesgesundheitsminister dafür ausgesprochen, im Rahmen der Änderung der Approbationsordnung das Wahltertial im PJ durch einen allgemeinmedizinischen Pflichtabschnitt von vier Monaten (Pflichttertial) zu ersetzen.

Die Pläne stoßen bei Medizinstudierenden und Fachärzten auf scharfe Kritik. Laut DEGAM und GHA gibt es „eine Vielzahl von Gründen für eine stärkere Gewichtung der Allgemeinmedizin im PJ“. Unter anderem fördere es das Verständnis der verschie-denen Versorgungsebenen auch bei den Studierenden, die spä-ter in anderen Disziplinen arbeiteten.

„Allerdings teilen wir die Bedenken der Studierenden gegen eine ersatzlose Aufhebung der Wahlmöglichkeiten im PJ“, heißt es in einem Positionspapier der beiden Gesellschaften. Die Aufteilung des PJs in vier Quartale statt bisher drei Tertiale sei ein Kompro-miss, der allen Seiten Rechnung trage. Die Studierenden sollten also jeweils drei Monate in der Inneren Medizin, der Chirurgie und der Allgemeinmedizin verbringen und weitere drei Monate in einem Fach ihrer Wahl. Für ein solches neues Pflichtquartal seien rund 10.000 PJ-Plätze in allgemeinmedizinischen Lehr-praxen nötig. Der Aufbau der nötigen Strukturen könnte stufen-weise bis 2018 erfolgen, so DEGAM und GHA. Beide Gesellschaf-ten sprechen sich in diesem Zusammenhang gegen die Absicht aus, Lehrkräfte anderer Fächer als Prüfer im Fach Allgemeinme-dizin zuzulassen

B E W E R T U N G S - P O R T A L E

Ärzte schneiden sehr gut ab

berlin – Ärzte müssen die öffentliche Bewertung durch Patienten im Internet nicht fürchten. In den Arzt-Portalen der Weißen Liste, der AOK, der Barmer GEK und jetzt auch der TK sind bundes-weit circa 150.000 Beurteilungen eingegangen, die Zahl wächst kontinuierlich. Über 40.000 Ärzte sind bereits beurteilt worden. Auswertungen des Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) zu den bisher vorliegenden Bewertungen zeigen, dass die meisten Patienten sehr zufrieden mit ihrem Arzt und seiner Praxisorganisation sind. 85 Prozent der Patienten würden ihren Arzt „bestimmt“ oder „wahrscheinlich“ weiterempfehlen.

Insgesamt schneiden die Hausärzte in den Portalen besser ab als die Fachärzte. So geben zum Beispiel 91 Prozent der Patienten an, dass der Hausarzt sie in Entscheidungen zu anste-henden Untersuchungen und Behandlungen einbezieht. Bei den Fachärzten sind es dagegen nur 77 Prozent. Und 94 Prozent der Hausarzt-Patienten sagen, dass sich der Arzt genug Zeit für die Behandlung nimmt, während es bei den Fachärzten 82 Prozent der Patienten sind.

L A N D . A R Z T . L E B E N !

Rückblick auf Nachwuchs- Kampagne auf YouTubebad Segeberg – Von der Auftakt-Pressekonferenz über die „Streetbrandings“ in Flensburg und Rendsburg bis zu aufsehen-erregenden Lichtprojektionen in Kiel und Lübeck: Auf www.you-tube.de gibt es jetzt einen Zusammenschnitt der Highlights von „Land.Arzt.Leben!“ in 2011, der KVSH-Kampagne für den ärzt-lichen Nachwuchs. Einfach „Landarztleben“ als Suchbegriff ein-geben und schon kommen Sie zum entsprechenden Film.

Page 13: Nordlicht

nachrIchTEn KompaKT

Nordlicht A K t u e l l4 | 2012 13

A B G E O R D N E T E N V E R S A M M L U N G

Nachwahl in Neumünsterneumünster – Dr. rer. nat. Dr. med. Götz Gunnar Gerhardt ist der neue Abgeordnete für die Stadt Neumün-ster. Der 58-Jährige ist Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten. Zu seinem Stellvertreter wurde der hau-särztliche Internist Jörg Schulz-Ehlbeck gewählt, der gleichzeitig auch Kreis-stellenvorsitzender in Neumünster ist.

Z U L A S S U N G

Infotag für Existenzgründer und Praxisabgeber erstmals mit Kinderbetreuung

bad Segeberg – Die einen wollen sich niederlassen, die ande-ren ihre Praxis abgeben. Beide Seiten bringen Deutsche Apo-theker- und Ärztebank, Ärztekammer Schleswig-Holstein und Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein erneut zusam-men und veranstalten bereits zum vierten Mal einen Informati-onstag für Existenzgründer und Praxisabgeber. Dieser findet am 9. Juni dieses Jahres von 9.00 bis 17.00 Uhr im Vitalia Seehotel in Bad Segeberg statt.

Alle drei oben genannten Organisationen wollen den Arztberuf in der Freiberuflichkeit erhalten. Dieses Ziel wird erfreulicherweise durch das GKV-VStG gefördert. Aber nicht nur hierüber soll infor-miert werden:

Vorträge sowohl ausschließlich für Praxisabgeber bzw. für Existenzgründer als auch für beide Gruppen gemeinsam sollen alle wichtigen Informationen vermitteln. Hierfür sind ein Rechts-anwalt sowie ein Steuerberater und Vertreter der Veranstalter als Referenten vorgesehen. Zudem wird ein ehemaliger Existenz-gründer über seine Erfahrungen berichten, um Mut zur Nieder-lassung zu machen und Tipps für die Vermeidung von Fehlern zu geben. Mitarbeiter der Veranstalter stehen den Teilnehmern den ganzen Tag für Rückfragen zur Verfügung. Wertvolle Tipps werden auch insbesondere Wiedereinsteiger/innen bekommen, d. h. Ärzte und Ärztinnen, die noch nichts von den neuen durch das GKV-VStG geschaffenen Möglichkeiten gehört haben.

Um Müttern und Vätern die Teilnahme zu erleichtern, wird erst-malig eine qualifizierte Kinderbetreuung angeboten, die in der Teilnehmergebühr bereits enthalten ist.

Die Teilnehmergebühr beträgt 35 Euro und umfasst die Semi-narunterlagen, die Tagungsgetränke und das Mittagessen sowie gegebenenfalls Kinderbetreuung. Ein Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der KVSH unter www.kvsh.de/Praxis/zulassung, (siehe: die Beilage in diesem Heft).

I N T E R N E T

Überblick zum Thema Impfen

berlin – Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat eine Internetseite zum Thema Impfen eingerichtet. www.impfen-info.de bietet einen aktuellen, bundesweiten Überblick über bereits vorhandene Informationsmaterialien und -angebote rund um das Impfen. Derzeit verfügt die Daten-bank laut einer Mitteilung über mehr als 180 Einträge von etwa 60 verschiedenen Anbietern. Neben den Medien der BZgA befin-den sich beispielsweise Materialien zu Informationsaktionen ein-zelner Bundesländer oder gesetzlicher Krankenkassen.

Eindeutig kommerzielle, produktbezogene Medien wurden bewusst nicht aufgenommen. Die Detailinformationen zu den einzelnen Publikationen informieren über die Herausgeber, Ansprechpartner, Zielgruppen, Bezugsbedingungen, Nutzungs-rechte oder den letzten Stand der Aktualisierung. Mit diesem neuen Informationsangebot möchte die BZgA die Ärzteschaft sowie andere Akteure bei der Impfaufklärung unterstützen.

Page 14: Nordlicht

nachrIchTEn KompaKT

Nordlicht A K t u e l l 4 | 201214

M R S A I

Neues Online-Angebot

berlin – Ab April können Vertragsärzte in der ambulanten Versorgung, die Patienten auf MRSA untersuchen und sie behan-deln, die Leistungen über eine neue Vergütungsvereinbarung außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung berech-nen. Die KBV informiert dazu ausführlich auf: www.mrsa- ebm.de. Anlässlich der neuen Vereinbarung widmet auch KV-on, das Web-TV der Kassenärztlichen Vereinigungen, dem Thema einen Beitrag und zeigt unter www.kv-on.de, was Ärzte in der Praxis tun können, um die Verbreitung des MRSA-Keimes einzudämmen.

S C H U T Z I M P F U N G

Neue Vereinbarung mit der Knappschaftbad Segeberg – Die KVSH hat zum 1. April 2012 eine neue Verein-barung über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimp-fungen als Satzungsleistungen nach Paragraf 20d Abs. 2 SGB V abgeschlossen. Die Vereinbarung können Sie auf www.kvsh.de im Downloadcenter einsehen.

Abrech-nungsziffer

Impfung 1. Imp-fung

Jede weitere Impfung beim selben Arzt- Patienten-Kontakt

Vergütung in Euro

99870A Hepatitis A 12,00 6,00

99870B Hepatitis B 12,00 6,00

99870CHepatitis A und B (Kombinationsimpf-stoff)

12,00 6,00

99870DFSME(Frühsommermenin-goenzephalitis)

12,00 6,00

99870E Meningokokken 12,00 6,00

99870F Tollwut 12,00 6,00

99870H Typhus 12,00 6,00

99870G

Typhus und Hepatitis A(Kombinations- impfstoff)

12,00 6,00

99870I Cholera 12,00 6,00

99870J Gelbfieber 12,00 6,00

99870L Malariaprophylaxe 6,00 6,00

99063KRotavirus, pro Impfung

7,00 ./.

P A T I E N T E N I N F O R M A T I O N

Prostatakrebs früh erkennen

berlin – Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat im Auftrag der KBV eine neue Wartezimmerinformation zum Thema  „Früherkennung Prostatakrebs“ entwickelt. Grundlage für die Empfehlungen bildet die Patientenleitlinie „Früherkennung von Prostatakrebs“. Eine Information für Männer. Das Dokument steht wie immer als pdf-Download auf der Internetseite der KBV unter www.kbv.de/wartezimmerinfo.html bereit.

M R S A I I

Netzwerk im östlichen Holstein Eutin – Um MRSA und andere multiresistente Keime effektiver zu bekämpfen, haben der Plöner Laborverbund LADR, die August-Bier-Klinik Malente, das DRK-Krankenhaus Middelburg, das Gesundheitsnetz östliches Holstein, das Eutiner Sankt-Elisabeth-Krankenhaus, die Sana Kliniken und der Fachdienst Gesundheit des Kreises Ostholstein einen Kooperationsvertrag unterzeich-net. Ziel des MRSA (MRE)-Netzwerkes östliches Holstein ist es, die Zahl der Keime langfristig zu verringern. Erreicht werden soll dies mit abgestimmten Hygiene- und Qualitätsstandards bei der Betreuung der Patienten.

Page 15: Nordlicht

nachrIchTEn KompaKT

Nordlicht A K t u e l l4 | 2012 15

N E U E R T A R I F V E R T R A G

Mehr Geld für Medizinische Fachangestellten

berlin – Ab April steigen die Tarifgehälter für Medizinische Fachangestellte (MFA) linear um 2,9 Prozent. Auszubildende erhalten rund 50 Euro mehr im Monat. Darauf haben sich die Tarifpartner geeinigt. Damit beträgt die Vergütung im ersten Ausbildungsjahr künftig 610 Euro, im zweiten Jahr 650 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 700 Euro. Für den Zeitraum von Januar bis März 2012 erhalten die Beschäftigten in den Tätigkeitsgrup-pen I und II eine Einmalzahlung in der Höhe von 150 Euro, in den Tätigkeitsgruppen III und IV gibt es 200 Euro. Auszubildende erhalten eine Einmalzahlung von 90 Euro.

Der alte Tarifvertrag war zum 31. Dezember 2011 gekündigt worden. Der neue Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2013. Die Tarifpartner, der Verband medizinischer Fach-berufe und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeits-bedingungen von Medizinischen Fachangestellten/Arzthelfer (AAA), haben zudem eine Strukturreform der Gehaltstabelle für 2013 beschlossen. Der Gehaltstarifvertrag soll dem sich verän-dernden Tätigkeitsspektrum der Medizinischen Fachangestellten (MFA) angepasst werden. Den gestiegenen Ansprüchen an die MFA bei der Durchführung ärztlich delegierter Leistungen, bei Hausbesuchen und bei der Übernahme neuer Aufgaben und grö-ßerer Verantwortung im Praxisteam soll eine angemessenere Vergütung folgen.

T E C H N I K E R K R A N K E N K A S S E

Osteopathie jetzt möglich berlin – Die Techniker Krankenkasse (TK) bie-tet ihren Versicherten als freiwillige Satzungs-leistung Osteopathie an. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der osteopathischen Leis-tungen ist, dass diese durch einen Arzt formlos veranlasst wird. Es ist davon auszugehen, dass Versicherte der TK demnächst ihre behandelnden Ärzte um die Veranlassung von osteopathi-schen Leistungen bitten werden. Bitte beachten Sie dazu Fol-gendes: Die Veranlassung der Osteopathie durch den Arzt steht ausschließlich im Zusammenhang mit einem satzungsrechtlichen Anspruch des Versicherten und ist daher keine vertragsärztliche Leistung. Die damit im Zusammenhang stehenden ärztlichen Leistungen können somit nicht über die Kassenärztliche Vereini-gung abgerechnet, sondern ausschließlich privat liquidiert wer-den. Ob dem Versicherten diese Kosten erstattet werden, muss der Versicherte selbst gegenüber der Krankenkasse klären.

Die Osteopathie wird allerdings nicht nur zur Therapie eingesetzt, sondern auch zur Diagnostik. Konsultiert ein Versicherter der TK einen Vertragsarzt, um eine von einem osteopathischen Behand-ler gestellte Diagnose absichern zu lassen, handelt es sich bei dieser Abklärungsdiagnostik um vertragsärztliche Leistungen. Der Vertragsarzt darf diese Leistungen gegenüber der Kassenärzt- lichen Vereinigung abrechnen.

K R A N K E N K A S S E N

Ballast neuer TK-Vize

berlin – Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), ist vom Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse (TK) zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der TK gewählt worden. Die Nachfolge von Ballast wird zurzeit in den vdek-Gremien vorbereitet. Die Wahl seines Nachfolgers soll am 11. Juli 2012 erfolgen.

Ä R Z T E M A N G E L

Rürup setzt auf höhere Vergütung

Köln – Der demografische Wandel wird bereits in absehbarer Zeit die Personalknappheit im Gesundheitswesen deutlich verschär-fen. Darauf hat der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Bert Rürup auf dem „Gesundheitskongress des Westens 2012“ hingewie-sen – und Zahlen zum bevorstehenden Ärztemangel präsentiert. „Alterung frisst Produktivität. Das wird auch das zentrale Problem Ihrer Branche werden“, sagte Rürup nach Angaben der „Ärzte-Zeitung“. Er verwies dabei auf eine Studie von Price Waterhouse Coopers und des Wifor Instituts, wonach in den kommenden 20 Jahren 165.000 zusätzliche Vollzeitstellen bei den Ärzten und 790.000 Stellen im nichtärztlichen Bereich benötigt werden.

Darum seien in Zukunft verschiedene Maßnahmen zu treffen, sagte Rürup. Zum einen müsse verhindert werden, dass bereits qualifizierte Arbeitskräfte ins Ausland abwanderten, zum ande-ren sollten Gesundheitsberufe schon in der Schule beworben werden, um beruflichen Nachwuchs zu sichern. Auch das Ange-bot von flexiblen Arbeitszeitmodellen müsse ausgebaut und die Vergütungen erhöht werden. Rürup: „Man muss sich überlegen, wie man die pekuniären Anreize erhöhen kann.“

Page 16: Nordlicht

GEsundhEITspoLITIK

Nordlicht A K t u e l l 4 | 201216

Ambulante Versorung/Ärztemangel• „Zum Kern unseres Gesundheitswesens gehören freie Arzt- und Behandlungswahl der Versi-

cherten ebenso wie eine flächendeckende medizinische Versorgung.“

• „Wir brauchen verstärkt Anreize für Ärztinnen und Ärzte sich in unterversorgten Bereichen niederzulassen. Dabei ist die kommunale Kompetenz und Erfahrung vor Ort einzubeziehen.“

• „Wir unterstützen die Werbekampagne für Landärzte und die Bemühungen der Kassenärzt-lichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH), den tatsächlichen Bedarf medizinsicher Versor-gung durch kleinräumige Planungsbereiche zu ermitteln.“

• „Wir festigen die regionale und wohnortnahe medizinische Versorgung der Menschen in allen Regionen Schleswig-Holsteins. Wir stellen sicher, dass die hausärztliche Versorgung der Menschen eine wesentliche Lotsenfunktion für die Verzahnung medizinischer, pflegerischer und sozialer Maßnahmen darstellt. Die Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitsland Schleswig-Holstein zeigen hohe Verantwortung und regionale Handlungskompetenz. Wir wer-den sie darin unterstützen, die Gesundheitsinitiative neu zu beleben, sowie regionale Gesund-heitskonferenzen einrichten.“

• „Wir wollen auch in Zukunft eine qualifizierte, flächendeckende ambulante sowie haus- und fachärztliche Versorgung.“

• „Hierfür werden wir den Kommunen die Möglichkeit eröffnen, lokal eigene Gesundheits- zentren einzurichten, die eine ortsnahe hausärztliche und pflegerische Versorgung (z. B. kom-munales Gesundheitszentrum) sicherstellen.“

• „Die FDP Schleswig-Holstein bekennt sich zur Freiberuflichkeit von Medizinerinnen und Medizi-nern. Diejenigen, die seit Jahrzehnten die Versorgung gewährleisten, sind die Garanten für die weltweit beste Gesundheitsversorgung.“

• „Die FDP Schleswig-Holstein hat sich (...) für mehr Länderkompetenzen eingesetzt, um regio-nale Handlungsspielräume zu schaffen. Dazu gehören neben der Reform der Bedarfsplanung, die regionale Besonderheiten berücksichtigt, auch die Aufhebung der Residenzpflicht in Ver-bindung mit der Einrichtung weiterer Zweitpraxen, die Möglichkeit für die Kassenärztliche Ver-einigung Honorarzuschläge für unterversorgte Gebiete für niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte attraktiv zu machen und die Stärkung der ärztlichen Selbstverwaltung.“

• „Zur Versorgung der Patientinnen und Patienten auf dem Land dürfen wir deshalb künftig mobile Versorgungskonzepte nicht kategorisch ausschließen. So könnte eine mobile Land-arztpraxis als Alternative zu einer nicht immer besetzten Zweitpraxis die Patientinnen und Patienten vor Ort erreichen – auch in einem größeren Umkreis und an mehreren Orten. Die FDP Schleswig-Holstein wird deshalb niedergelassene Ärztinnen und Ärzte unterstützen, die mit der Hilfe einer mobilen Zweitpraxis ihre Patientinnen und Patienten vor Ort erreichen wollen.“

• „Die FDP Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass Ärztinnen und Ärzte sich wieder mehr ihren Patientinnen und Patienten widmen können und von bürokratischen Anforderungen ent-lastet werden. Dazu gehört auch die Abschaffung der sog. „Kassengebühr“ bzw. Praxisgebühr.“

PositionsbestimmungenDie gesundheitspolitischen Aussagen der Parteien zur LandtagswahlZwar steht die Gesundheitspolitik nicht im Mittelpunkt des Land-tagswahlkampfes, doch treffen alle im Landtag vertretenden Parteien in ihren Programmen Aussagen zur medizinischen Ver-sorgung – einige ausführlicher, andere nur in wenigen Zeilen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Zukunft der ärztlichen Versor-gung auf dem Lande und die Situation der Krankenhäuser in

Schleswig-Holstein. Das Nordlicht dokumentiert zentralen Aussa-gen der Parteien zu ausgewählten Themenfeldern. Die Wahlpro-gramme in voller Länge finden sich auf den Internetseiten der Landesverbände der Parteien.

DELF KRöGER, KVSH

W A H L P R O G R A M M E

Page 17: Nordlicht

GEsundhEITspoLITIK

Nordlicht A K t u e l l4 | 2012 17

• „Wir setzen uns für eine medizinische Versorgung ein, in der orientiert an Patienten und sektorenübergreifend zusammengearbeitet wird. Trotz der demographischen Entwicklung muss eine wohnortnahe Versorgung auch im ländlichen Raum sichergestellt werden. Wir unterstützen Anreizsysteme, die für mehr Gesundheitsangebote auf dem Land sorgen. Um die medizinische Versorgung besser zu planen, werden wir regionale Gesundheitskonferenzen unter Beteiligung von Gesundheitsämtern, Krankenhäusern, Vertreter aller Gesundheitsbe-rufe, der Bürger vor Ort sowie der Kommunen einrichten. Der Kassenärztlichen Vereinigung kommt hierbei eine besondere Rolle zu. Sie muss stärker in die Pflicht genommen werden, ihre Arbeit transparenter gestalten und besser kontrolliert werden.“

• „In Schleswig-Holstein setzen wir uns für eine kleinräumige kassenärztliche Bedarfsplanung ein. Um Ärztinnen und Ärzte für den ländlichen Raum zu gewinnen, fordern wir infrastruktu-relle Unterstützung und flexible Formen der Niederlassung.“

• „Der SSW setzt sich für finanzielle Anreize für die Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum und für die Zahlung von Sicherstellungszuschlägen ein, um eine ausreichende medizinische Versorgung auf dem Land zu sichern. (...) Damit es leichter wird, sich als Ärztin oder Arzt auf dem Land niederzulassen unterstützt der SSW, dass die geltenden Regelungen zum Vertragsarztrecht liberalisiert und flexibler gestaltet werden. In Planungsbereichen, in denen eine Unterversorgung besteht, sollen die Altersgrenzen für erstmalige Zulassungen und für die Beendigung der Zulassung gelockert werden.“

Sektorenübergreifende Zusammenarbeit• „Es darf keine Verdrängung niedergelassener Haus- und Fachärzte durch Kliniken geben.

Gleichwohl fordern wir eine Optimierung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit, sodass auch Krankenhäuser in unterversorgten Gebieten dazu beitragen können, Versorgungs-lücken – vor allem durch Fachärzte – zu schließen.“

• „Die Verknüpfung von ambulanter und stationärer Krankenversorgung werden wir weiter vorantreiben mit einer flächendeckenden medizinischen Versorgung einerseits und speziali-sierten Gesundheitszentren andererseits.“

• „Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker, Psychotherapeuten, medizinische Dienst- leister, Kostenträger, Krankenhäuser und Patientenverbände müssen mit Respekt füreinander und auf Augenhöhe kooperieren können. Es muss darum gehen, gemeinsam die immer noch bestehenden Sektorengrenzen zu überwinden. Bei begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen ist eine Zusammenarbeit – die die Stärken der einzelnen Leistungserbringer zum Tragen bringt – für alle ein Gewinn: Sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch für die Leistungserbringer und die Kostenträger.“

• „Darüber hinaus können Verträge zwischen freiberuflichen Ärztinnen und Ärzten und Kran-kenhäusern die Nutzung der Medizintechnik optimieren und das Leistungsangebot erhöhen. Die FDP Schleswig-Holstein hat sich in den Verhandlungen zur Neuregelung der Spezialfach-ärztlichen Versorgung (§ 116b SGB V) maßgeblich dafür eingesetzt, dass Kooperationen mit den Partnern auf Augenhöhe erfolgen können. Gleichzeitig haben wir sichergestellt, dass eine Zulassungsentscheidung nicht mehr von planerischen Überlegungen der Politik abhängig ist, sondern von der Selbstverwaltung getroffen wird.“

• „Neben einer bundeseinheitlichen Kostenvergütung im stationären Bereich, die allen schleswig-holsteinischen Kliniken zugutekommen würde, muss der Bund für den ambulanten Bereich einheitliche Rahmenbedingungen vorgeben. Diese müssen zu identischen Wettbe-werbsbedingungen für vertragsärztliche Leistungsanbieter und Krankenhäuser führen, die Aufhebung der Kosten verursachenden Sektorengrenzen zum Ziel haben und durch die Länder gemeinsam mit den Kommunen umgesetzt werden. Zur Umsetzung dieses Zieles sind die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenhäuser der Kontrolle durch eine unabhängige Institution zu unterstellen.“

Page 18: Nordlicht

GEsundhEITspoLITIK

Nordlicht A K t u e l l 4 | 201218

• „Eine enge Vernetzung von ambulanten und stationären Versorgungsbereichen ist uns wich-tig. Dafür wollen wir medizinische Versorgungszentren weiterentwickeln, auf eine gemein-same Kapazitätsplanung und gemeinsame Notfallbehandlungsportale orientieren, sowie auf den Einsatz von Assistentinnen und Assistenten nach dem Gemeindeschwestern-Prinzip.“

• „Zur ausreichenden medizinischen Versorgung auf dem Land gehören auch der Ausbau der integrativen Versorgung und die Schaffung durchlässiger Versorgungsstrukturen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung“

Honorierung

• „Die FDP Schleswig-Holstein will eine leistungsgerechte Gebührenordnung, die für die Leistungserbringer und Patienten gleichermaßen transparent ist. Dabei sollen regionale Besonderheiten besser berücksichtigt werden. Die FDP Schleswig-Holstein wird sich dabei auch in Zukunft dafür einsetzen, dass die Honorierung von Ärztinnen und Ärzten in Schleswig-Holstein nicht schlechter ist als die in anderen Bundesländern.“

• „Die Kostenvergütung im ambulanten Bereich muss so ausgestattet sein, dass eine patienten-gerechte Versorgung insbesondere im ländlichen Raum sichergestellt wird und nicht Lobby-gruppen bedient werden. Nicht der Geräteeinsatz, sondern die gesprächs- und damit zeitin-tensive Medizin muss besser honoriert werden.“

Stationäre Versorgung

• „Wir setzen uns nach wie vor für einen bundeseinheitlichen Basisfallwert ein, damit schles-wig-holsteinische Krankenhäuser nicht schlechter gestellt sind als die anderer Bundesländer. Eine erste Phase der Angleichung ist bereits erfolgt.“

• „Die stationäre Versorgung in Schleswig-Holstein ist gefährdet. Schleswig-holsteinische Krankenhäuser erhalten für die gleiche Leistung weniger Geld als andere – damit muss Schluss sein. Wir brauchen einen bundeseinheitlichen Basisfallwert. Eine SPD-geführte Landesregie-rung wird hierzu initiativ werden.“

• „Die FDP Schleswig-Holstein wird sich auf Bundesebene weiterhin dafür einsetzen, dass eine bundeseinheitliche Angleichung der Bezahlung für gleiche stationäre Behandlungen in naher Zukunft erreicht wird.“

• „Die FDP unterstützt die zunehmenden Kooperationen und Spezialisierungen der Kranken-häuser in Schleswig-Holstein, die wichtiges Know-how langfristig sichern. Die FDP Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass die im Krankenhausbereich vorhandene qualitativ hochwer-tige Versorgung durch politische Rahmenbedingungen weiterhin sichergestellt bleibt. Für die FDP Schleswig-Holstein gilt dabei der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Um wirtschaftlich bessere Rahmenbedingungen zu schaffen, will die FDP Schleswig-Holstein die Kooperationen zwischen mehreren Häusern fördern.“

• „Wir setzen uns für eine bundesweit einheitliche Kostenvergütung im stationären Bereich mit einem einheitlichen Landesbasisfallwert ein. Die Krankenhausplanung wollen wir eng mit den Kreisen und kreisfreien Städten abstimmen. Die bestehende Zusammenarbeit über die Landesgrenze hinweg nach Hamburg und Dänemark wollen wir weiterführen und da, wo es sinnvoll ist, weiter ausbauen.“

Page 19: Nordlicht

GEsundhEITspoLITIK

Nordlicht A K t u e l l4 | 2012 19

• „Das flächendeckende Netz von Krankenhäusern werden wir erhalten. Privatisierungen im Krankenhausbereich lehnen wir ab. Wir wollen den Kommunen helfen, privatisierte Kranken-häuser zu rekommunalisieren.“

• „Der SSW fordert, dass der Basisfallwert für Leistungen in den schleswig-holsteinischen Kran-kenhäusern auf den Bundesdurchschnitt erhöht wird. Weil sie für dieselbe Leistung weniger von den Krankenkassen erhalten als Krankenhäuser in anderen Bundesländern, kämpfen die schleswig-holsteinischen Kliniken mit enormen finanziellen Belastungen.“

Medizinstudium• „Die Zugangsvoraussetzungen zum Medizinstudium sind zu überprüfen. Der Notendurchschnitt

allein darf nicht ausschlaggebend sein. Sozialkompetenz und Motivation sollten eine größere Rolle spielen.“

• „Die Medizinerausbildung an den Standorten Kiel und Lübeck in Verbindung mit dem UKSH werden wir auch künftig erhalten.“

• „Eine gute medizinische Ausbildung in Kiel und Lübeck ist die Voraussetzung dem Ärztemangel entgegenzuwirken.“

• „Die FDP Schleswig-Holstein befürwortet die Aufhebung des Kooperationsverbotes, damit der Bund eine weitergehende Möglichkeit als bisher erhält, sich bei den Hochschulen der Länder finanziell stärker zu engagieren. Die Bundesmittel möchten wir vor allem für eine Moderni-sierung der Hochschulgebäude und zur Finanzierung von Bundesvorhaben einsetzen, wie bei-spielsweise die Aufstockung der Medizinstudienplätze. (...) So wird auch zukünftig die Ausbil-dung von Medizinern in Kiel und Lübeck erfolgreich möglich sein.“

• „Um dem Mangel an Allgemeinmedizinern zusätzlich vorzubeugen, unterstützt die FDP Schles-wig-Holstein die Einrichtung von Lehrstühlen für Allgemeinmedizin an den Universitäten in Lübeck und Kiel.“

• „Um in einer älter werdenden Gesellschaft die hausärztliche Versorgung auch auf dem Land zu gewährleisten, brauchen wir eine ausreichende Anzahl von Medizinstudienplätzen und Haus-ärzte.“

• „Wir setzen uns für eine Stärkung des Faches Allgemeinmedizin im Studium und die umge-hende Besetzung und Aufwertung des Lehrstuhls Allgemeinmedizin an der CAU Kiel ein, der seit Jahren nicht besetzt ist.“

• „Die Medizinische Universität Lübeck ist von der jetzigen Landesregierung fast liquidiert wor-den. Diese Hochschule ist nicht zuletzt für die starke Medizintechnikwirtschaft in Raum Lübeck unverzichtbar und muss im Gegenteil gestärkt werden.“

• „Schleswig-Holstein hat einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Medizinstudienplätzen und bildet damit die Ärztinnen und Ärzte für viele andere Regionen Deutschlands auf Kosten des Landes aus. Der SSW unterstützt deshalb Bemühungen, die Zahl dieser teuren Studienplätze maßvoll zu reduzieren, um mit den freiwerdenden Mitteln die Unterfinanzierung der anderen Fachrichtungen zu lindern.“

Page 20: Nordlicht

GEsundhEITspoLITIK

Nordlicht A K t u e l l 4 | 201220

K O M M E N T A R

Wachstumsmotor GesundheitIn fast genau einem Monat wird in Schleswig-Holstein gewählt.

Nach nur drei Jahren hat die Koalition aus CDU und FDP „fertig“, nachdem auch schon die vorhergehende Legislaturpe-riode vorzeitig zu Ende ging, weil die Protagonisten der seiner-zeit Großen Koalition aus CDU und SPD nicht mehr miteinander konnten und wollten. Nun zeichnet sich nach den Wahlumfra-gen ein rot-grünes Bündnis ab, wenn die Mehrheitsverhältnisse es denn zulassen – und wenn man sich auf die Inhalte eines Koalitionsvertrages einigt.

In der Gesundheitspolitik des Landes ist unter der Federführung der FDP in den letzten drei Jahren wieder Ruhe eingekehrt. Das gilt für Kiel ebenso wie für Berlin. Vorbei die Zeiten, in denen mit schöner Regelmäßigkeit die Ärzteschaft nahezu geschlos-sen in die Hauptstadt fuhr, um für ihre Interessen zu demons-trieren. Einiges wie z. B. die leidigen Honorar- und Vergütungs-fragen haben sich klären und mehr oder weniger befriedigend beantworten lassen. Andere Probleme sind weiterhin ungelöst, wie etwa die Landarzt-Frage.

Die Tatsache, dass sich die Politiker aller Parteien so schwer damit tun, ein belastbares Konzept für die Arztversorgung auf dem Land zu entwickeln, ist ein Beleg mehr für die Phantasie-losigkeit der Politik, die Gesundheitswirtschaft als das zu begrei-fen, was sie ist: eine Wachstumsbranche, genauer gesagt: die Wachstumsbranche, die immer Konjunktur hat, weil sie nicht vom Geschäftsverlauf der Wirtschaft abhängt, sondern von der Demographieentwicklung unserer Gesellschaft. Und die sorgt mit zunehmender Alterung für eine stetig wachsende Nach-frage.

Wem die Beschreibung zu „schwammig“ ist, der lese die Statistik: Von den zwanzig größten Unternehmen in Schleswig- Holstein gehören acht in den Sektor Gesundheitswirtschaft – angefangen vom UKSH über Dräger mit der Medizintechnik, die AOK Nordwest bis zum Städtischen Krankenhaus in Kiel. Hier findet in einem Umfang Wertschöpfung durch Umsatz und

Beschäftigung statt, wie sie in früheren Jahrzehnten Schiffbau, Landwirtschaft und die Baubranche erbracht haben. Wie gesagt: früher, die Zeiten sind vorbei und sie kommen auch nicht wieder.

In vielen Köpfen ist dieser Strukturwandel noch nicht angekom-men. Noch immer verstehen besonders viele Politiker, aber auch manche Lobbyisten, die Gesundheitswirtschaft als eine Art Umverteilungsbahnhof, den man beschränken, reglementieren und vor allem durch Mittelkürzungen besparen muss. Schließ-lich gehen die Deutschen ohnehin zu viel zum Arzt, der daran auch zu viel verdient, die Verweildauer in den Krankenhäusern ist immer noch zu lang, usw. usw.

Was über dem Gezeter vergessen wird ist, dass die meisten Unternehmen der Gesundheitsbranche das Geld selber verdie-nen, das in ihren Bilanzen steht. Wie man das schafft, macht seit Jahren die Klinikgruppe Damp vor, die jetzt mit den Helios Kliniken verschmolzen wird. Dort hat man erkannt, dass man im Verbund noch leistungsfähiger werden kann. So sichert man sich eine Zukunft – und dem Land Umsatz und Arbeitsplätze, sowie obendrein den Ruf für Gesunderhaltung, Wellness und naturnahen Tourismus erste Adresse in Deutschland zu sein.

Beispiele wie Damp könnten Schule machen. Denn, was an einem Einödstandort, der Damp einst war, dank privater Initiative und Risikobereitschaft sich in den vergangenen 30 Jahren entwickelt hat, zeigt die Möglichkeiten, die die gesamte Branche haben könnte, wenn man sie aktiv nutzen und powern würde. Und was im Großen geht, ginge auch im Kleinen. Wenn der junge Landarzt seine Chance sieht und oben-drein für sich und seine Familie ein Umfeld mit Lebensqualität vorfindet, dann wird es genügend Mediziner geben, die sich zwischen Glücksburg und Glückstadt niederlassen. Die potenti-ellen Patienten sind jedenfalls schon da.

Vielleicht hätte die scheidende Landesregierung dieses Thema noch angepackt, wenn ihr die restliche Laufzeit der Legislatur-periode geblieben wäre. So wird es die Aufgabe ihrer Amts-nachfolger sein, das Problem des Ärztemangels auf dem Land zu lösen. Auch dafür kann man sich nur eines wünschen: klare und stabile Verhältnisse. Weitere Kurz-Wahlperioden kann sich dieses Land nicht leisten.

PETER WEIHER, JOURNALIST

Page 21: Nordlicht

GEsundhEITspoLITIK

Nordlicht A K t u e l l4 | 2012 21

K I E L E R S P I T Z E N

Frühling lässt ……sein blaues Band wieder flattern durch die Lüfte. Süße, wohlbekannte Düfte streifen ahnungsvoll dasss… „Haaatschiee“…Land. Veilchen träumen schooon… …“Haaatschiee“!! Ach, Frühling, Du mein blaues Papiertaschentuch-Päckchen, Du gelbes Augentropfen-Fläschchen, Du grüne Nasensalbentube, Du mein rot verquollenes Gesicht – ach wohlbekannte Düfte voller Pollen, Blütenstaub und Honigbien-chen – wie ich Euch liebe!

Gehn Sie mir bloß weg mit diesem ganzen Frühlings-Gesülze. Ich habe Schnappatmung, sehe aus wie nach vier Tagen und Nächten im Weinkeller, die Nase rennt, das Auge flennt – schönen Dank für Mörike und seine Ode an den Frühling. Der Einzige der echt gut drauf ist in diesen Tagen, ist mein Apotheker. Der macht sogar Überstunden für all die Tropfen, Salben, Sprays – Papiertücher gibt's gratis mit in die große Plastiktüte. „Und noch ein paar Honigbonbons, extra für Sie“, flötet er mit mitleidig gesalbter Stimme, während er lässig meine Scheine in die Kasse wirft und mir doch tatsächlich noch irgendwas an Kleingeld wieder gibt.

Jedes Jahr dasselbe. Immer wenn die Natur es wieder nicht lassen kann zur Höchstform aufzulaufen, hänge ich in den Seilen. Und ärgere mich schwarz, dass ich mit meiner „Zuzahlung“, die eigentlich nur aus „Zahlung“ besteht, die Pharmaindustrie Westeuropas mal wieder vor Kurzarbeit und Massenent-lassungen bewahre. Mein Arzt findet das auch alles gemein, schließlich will er meinen Krankenschein – jetzt reime ich schon, soweit treibt es der Frühling mit mir. Er schreibt mir auch alles auf, was nach Hilfe und Linderung klingt. Nur zahlen muss ich noch und das ganz alleine, denn Frühlingsallergien sind ja schließlich keine Krankheit, sondern nur eine Befindlichkeitsstörung, sagt man mir bei meiner Kasse. Der hätte ich am liebsten gesagt, wie ich mich gerade befinde, aber da musste ich schon wieder niesen. Zum Glück.

IHR VERSCHNIEFTER CRITICUS

Page 22: Nordlicht

praxIs & KV

Nordlicht A K t u e l l 4 | 201222

Nordlicht: Herr Stahl, das ist ja nicht die erste Umfrage dieser Art. Warum sollte ein Arzt oder Psychotherapeut Interesse daran haben, sich zu beteiligen?

roland Stahl: Wir – also die KBV, der NAV-Virchow-Bund und die Brendan-Schmittmann-Stiftung – wollen ein realistisches Bild der Situation der niedergelassenen Ärzte und Psychothe-rapeuten zeichnen. Nur, wenn wir wissen, wie die reale Situ-ation in der Praxis tatsächlich aussieht, können wir daran ein zielgerichtetes berufspolitisches Handeln ausrichten. Letzt-lich ist es also auch eine Chance für den einzelnen Arzt oder Psychotherapeuten. Er kann seine berufspolitischen Vertreter mit Themen vertraut machen, bei denen wirklich der berühmte Schuh drückt. Die Ergebnisse werden natürlich auch veröffent-licht. Das heißt, dass wir auch über die Medien gehen werden, um die Ergebnisse und Eindrücke des Ärzte-Monitors darzustel-len.

Nordlicht: Die Umfrage läuft über Telefoninterviews. Worauf muss sich der Arzt oder Psychotherapeut einstellen, wenn er angerufen wird?

Stahl: Die Anrufer sind Mitarbeiter des Bonner Instituts für angewandte Sozialwissenschaft (infas). Sie werden zu Beginn des Gesprächs darauf hinweisen, dass sie im Auftrag von KBV,

NAV-Virchow-Bund und der Brendan-Schmittmann-Stiftung eine Befragung durchführen. Sie schicken dem Befragten auch gerne ein Legitimationsschreiben zu und verweisen unter ande-rem auf unsere Homepage. Dort finden sich unter www.kbv.de/40386.html grundlegende Angaben zu der Befragung.

Die Mitarbeiter von infas werden zunächst einen Termin ver-einbaren, da ja viele Ärzte und Psychotherapeuten in ihren Pra-xen nicht sofort Zeit haben, wenn das Institut anruft. Ungefähr 15 Minuten sollte man sich dann Zeit nehmen, um die Fragen zu beantworten.

Nordlicht: Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Stahl: Infas arbeitet streng nach den gesetzlichen Bestim-mungen des Datenschutzes und garantiert, dass alle Angaben anonym bleiben, das heißt ausschließlich ohne jegliche Verbin-dung zu Namen oder Telefonnummer ausgewertet werden.

Nordlicht: Was passiert mit den Erkenntnissen aus der Umfrage?

Stahl: Die Ergebnisse der Umfrage werden natürlich öffent-lich gemacht. Gemeinsam mit dem NAV-Virchow-Bund wer-den wir eine Pressekonferenz veranstalten und die Ergebnisse auf unseren Internetseiten zum Herunterladen und Nachlesen einstellen. Diese Befragung wird im Übrigen auch keine Ein-tagsfliege sein, sondern es sollen weitere, darauf aufbauende folgen.

Nordlicht: Wie gehen Sie mit KV-kritischen Ergebnissen um?

Stahl: Wie mit allen Ergebnissen: transparent und offen.

Nordlicht: Wann liegen die ersten Ergebnisse vor und wo können sie eingesehen werden?Stahl: Wir gehen davon aus, dass die Befragung ca. Anfang Mai abgeschlossen sein wird. Die Ergebnisse werden unter ande-rem auf den Internetseiten von KBV und NAV-Virchow-Bund veröffentlicht.

DAS INTERVIEW FÜHRTE JAKOB WILDER, KVSH

Ä R Z T E M O N I T O R 2 0 1 2

Wo drückt der Schuh?11.000 Ärzte und Psychotherapeuten werden zurzeit für eine repräsentative Studie unter anderem zu ihren Arbeitsbedingungen, ihrer wirtschaftlichen Situation und ihren Zukunftserwartungen befragt. Auftraggeber ist unter anderem die Kassenärzt-liche Bundesvereinigung (KBV). Wir haben KBV-Pressesprecher Roland Stahl zu den Hintergründen befragt.

InTErVIEw

Page 23: Nordlicht

praxIs & KV

Nordlicht A K t u e l l4 | 2012 23

hinweise zur handhabung der Kodierhilfe• Die Übersicht soll als Arbeitshilfe dienen und enthält nur einen Ausschnitt aus dem Diagnosespektrum der ICD-10-GM 2012.

KodierhilfeHypertonie

Klug kodierenleicht gemacht

i

allgemeine hinweise zur Diagnosedokumentation• Erfassung aller Behandlungsdiagnosen in der

Abrechnungssoftware• Alle Diagnosen sind mit der ICD-10-GM so spezifisch

wie möglich zu kodieren

• Diagnosen, die gesichert sind, mit dem Zusatz „G“ verschlüsseln

• Kodierung dem Verlauf/Schweregrad der Erkrankung anpassen

icD-10-GM 2011

Essentielle (primäre) hypertonie

1.-3. Stelle 4. Stelle 5. Stelle

i10.0 Benigne essentielle Hypertonie

siehe unten.1 Maligne essentielle Hypertonie

.9 Essentielle Hypertonie, n.n.b.

Sekundäre hypertonie

1.-3. Stelle 4. Stelle 5. Stelle

i15

.0 Renovaskuläre Hypertonie

siehe unten

.1 Hypertonie als Folge von sonstigen Nierenkrankheiten

.2 Hypertonie als Folge von endokrinen Krankheiten

.8 Sonstige sekundäre Hypertonie

.9 Sekundäre Hypertonie, n.n.b.

hypertensive herzkrankheit

1.-3. Stelle 4. Stelle 5. Stelle

i11.0 Hypertensive Herzkrankheit mit (kongestiver) Herzinsuffizienz

siehe unten.9 Hypertensive Herzkrankheit ohne (kongestiver) Herzinsuffizienz

hypertensive nierenkrankheit

1.-3. Stelle 4. Stelle 5. Stelle

i12.0 Hypertensive Nierenkrankheit mit Niereninsuffizienz

siehe unten.9 Hypertensive Nierenkrankheit ohne Niereninsuffizienz

hypertensive herz- und nierenkrankheit

1.-3. Stelle 4. Stelle 5. Stelle

i13

.0 Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit mit (kongestiver) Herzinsuffizienz

siehe unten

.1 Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit mit Niereninsuffizienz

.2 Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit mit (kongestiver) Herzinsuffizienz und Niereninsuffizienz

.9 Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit n.n.b.

Die Angabe einer hypertensiven Krise erfolgt auf der 5. Stelle der genannten Schlüsselnummern I10.-, I11.-, I12.- und I13.- mit:• 0 ohne Anagabe einer hypertensiven Krise• 1 mit Angabe einer hypertensiven Krise

Ko

die

rh

ilfe

Sa

mm

elex

empl

ar 8

h

yper

ton

ie

Page 24: Nordlicht

praxIs & KV

Nordlicht A K t u e l l 4 | 201224

Weitere mögliche Komplikationen/Erkrankungen

beispiel 1Ein Patient leidet infolge seiner langjährigen Hypertonie sowohl unter einer Herzinsuffizienz im Stadium NYHA III als auch unter einer chronischen Niereninsuffizienz im Stadium II.

behandlungsdiagnosen:I50.13 G Linksherzinsuffizienz: Mit Beschwerden bei leichterer BelastungN18.2 G Chronische Nierenkrankheit, Stadium 2I13.20 G Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit mit (kongestiver) Herzinsuffizienz und Nieren- insuffizienz: Ohne Angabe einer hypertensiven Krise

beispiel 2Ein Patient leidet dauerhaft an einem hohen Blutdruck (Systo-lisch > 140 mm Hg; Diastolisch > 90 mm Hg) Eine Ursache für die erhöhten Werte konnte nicht diagnostiziert werden. Eine Arzneimitteltherapie wird eingeleitet. behandlungsdiagnose:I10.00 G Benigne essentielle Hypertonie

beispiel 3 Ein Patient leidet dauerhaft an einem hohen Blutdruck. Der diastolische Wert liegt ständig über 120 mm Hg. Eine Ursa-che für die erhöhten Werte konnte nicht diagnostiziert wer-den. Eine Schädigung des Augenhintergrundes liegt vor. Eine Arzneimitteltherapie wird eingeleitet. behandlungsdiagnose:I10.10 G Maligne essentielle Hypertonie

icD-10-Kode

Erhöhter Blutdruckwert ohne Diagnose eines Bluthochdrucks

R03.0

Unspezifischer niedriger Blutdruckwert R03.1

Nasenbluten R04.0

Schwindel und Taumel R42

Kopfschmerz R51

Blutdruckmessung Z01.3

Hypotonie I95.-

Hypotonie durch Arzneimittel I95.2

Gestationshypertonie (Schwangerschaftsindu-zierte Hypertonie)

O13

Herzinsuffizienz I50.-

Myokarditis I51.4

Chronische Niereninsuffizienz N18.-

Atherosklerose der Nierenarterie I70.1

Angeborene Nierenarterienstenose Q27.1

Schlafapnoe G47.3

Hyperaldosteronismus E26.-

Conn-Syndrom E26.0

Cushing-Syndrom E24.-

Primäre pulmonale Hypertonie I27.0

Sonstige näher bezeichnete sekundäre pulmonale Hypertonie

I27.2-

Diabetes mellitus Typ 1 E10.-

Diabetes mellitus Typ 2 E11.-

Adipositas E66.-

Chronische ischämische Herzkrankheit I25.-

Stress Z73

Liegen Herz- und, oder Nierenerkrankungen und Hypertonie ohne kausale Beziehung vor, werden Hypertonie und Herz- bzw. Nierenkrankheit einzeln kodiert. • In Fällen, bei denen sowohl eine hypertensive Herzkrankheit als auch eine hypertensive Nierenkrankheit in kausalem

Zusammenhang zur Hypertonie stehen, sind die ICD-Kodes für die Herzkrankheit (z. B. aus I50.- Herzinsuffizienz) und für die Nierenkrankheit (z. B. aus N18.- Chronische Nierenkrankheit) neben einer Schlüsselnummer aus I13.- Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit anzugeben.

• Wenn für die Herz- und Nierenkrankheit kein anderer ICD-Kode außer I13.- Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit zur Verfügung steht, wird dieser allein kodiert.

Eigene notizen

Page 25: Nordlicht

praxIs & KV

Nordlicht A K t u e l l4 | 2012 25

Run auf KVSH-Fortbildungen

M R S A

Hintergrund: Voraussetzung für die Abrechnung der neu in den EBM übernommenen Leistungen zu MRSA ist eine in der Vergü-tungsvereinbarung definierte Qualifizierung der Ärzte. Die neuen EBM-Ziffern sind nur dann abrechenbar, wenn der Arzt eine ent-sprechende Genehmigung von der KVSH erhalten hat. Die Geneh-migung wird erteilt, wenn der Arzt die Zusatzbezeichnung Infekti-ologie führt oder eine von der KVSH anerkannte Online-Fortbildung zu diesem Thema absolviert oder an einer mindestens dreistün-digen, von der KVSH zertifizierten Fortbildung teilgenommen hat.

MrSa und die niedergelassenenMethicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) stehen seit vielen Jahren als Erreger im Krankenhaus erworbener Infekti-onen im Fokus der öffentlichkeit. MRSA-Infizierte oder Träger dieser Keime, die noch gesund sind, stellen ein zunehmendes Problem in der häuslichen Pflege, Betreuung in Senioren- und Pflegeeinrichtungen, in Hausarztpraxen, beim Krankentransport von Patienten dar. Dass „MRSA“ ein Thema ist, das auch die Nie-dergelassenen angeht, machte Dr. Bettina Tiemer während ihres Vortrags auf der zweiten Informationsveranstaltung der KVSH in Bad Segeberg deutlich. Die Ärztin für Mikrobiologie und Infek-tionsepidemiologie und Sprecherin des Netzwerkes MRSAplus aus Lübeck wies noch einmal darauf hin, dass durch den zuneh-menden und zum Teil auch unkritischen Einsatz von Antibio-tika multiresistente Erreger (MRE) als Infektionserreger zuneh-mend an Bedeutung gewinnen. In Deutschland gibt es jährlich ca. 15.000 Todesfälle aufgrund einer Infektion mit MRSA, die Zahl der mit multiresistenten Erregern infizierten Menschen liegt bei fast einer Million Betroffener jährlich. Sie warnte auch vor ande-ren, zum Teil noch nicht so bekannten multiresistenten Erregern (ESBL, VankomycinResistenteEnterokokken, Clostridium difficile)

und erwähnte, dass in diesem Zusammenhang auch viral bedingte Erkrankungen wie z. B. Norovirus-Erkrankungen ein Thema sind. Im Umgang mit den Erregern müssten alle an Versorgung, Pflege, Beratung und Transport betroffener Beteiligten am selben Strang ziehen. Dabei käme den niedergelassenen Ärzten eine wichtige Rolle zu, sind sie doch „das Bindeglied zwischen den verschie-denen Bereichen in der medizinischen Versorgung, z. B. zwischen ambulantem und stationärem Bereich“, so Tiemer.

vergütung von MrSaDie Ärztin für Mikrobiologie begrüßte die neue Vergütungsrege-lung zu MRSA im EBM, die Ernst Sievers, stellvertretender Leiter der Abrechnungsabteilung der KVSH, in seinem Vortrag noch im Detail erläuterte. „Die gesetzliche Regelung ist prinzipiell positiv, denn bislang war es nicht möglich, eine im Krankenhaus begon-nene Sanierung, die natürlich ambulant fortgeführt werden muss, zu vergüten.“ Auch die Kontrollabstriche nach der Sanierung wur-den bisher nicht vergütet. Dies habe sich nun geändert. MRSA sei im EBM angekommen und neben der Suche nach dem Erreger ist nun eben auch die Sanierung und vor allem die Erfolgskontrolle der Sanierung, sowie die Betreuung des Patienten für den Arzt vergütungsfähig. Sie bemängelte allerdings einen Schwachpunkt für den Patienten: Die Kosten für die zur Sanierung erforderlichen Waschlösungen etc. sind keine Kassenleistung.

Sie können alle Vorträge, die auf der Fortbildungsveranstaltung gehalten wurden, auf www.kvsh.de nachlesen. Mehr Informatio-nen finden Sie auch auf www.mrsaplus.de.

JAKOB WILDER, KVSH

Einen wahren Besucheransturm erlebten die Fortbildungsveranstaltungen der KVSH zum Thema MRSA im Februar und März. Schon zur Auftaktveranstaltung in Lübeck kamen mehr als 130 Ärzte und auch die zwei Termine im Abgeordnetensaal in Bad Segeberg waren mit jeweils circa 100 Ärzten „ ausverkauft“. Auch die Fortbildungen in den Kreisstellen Plön und Ostholstein waren sehr gut besucht.

Page 26: Nordlicht

praxIs & KV

Nordlicht A K t u e l l 4 | 201226

F O R M E L

Komplex – komplexer – HonorarverteilungÄquivalenzformel für die Honorierung der ärztlichen LeistungNein, was Sie auf der zweiten Seite sehen ist nicht die Weltfor-mel, von der so viele große Physiker wie Albert Einstein, Werner Heisenberg und Johann Wilhelm Möbius (alias Friedrich Dürren-matt) geträumt haben.

Die hat aber bislang – so weit ich weiß – außerhalb der SciFi-Szene noch nicht das Licht der öffentlichkeit erblickt. Und wenn sie gefunden würde, wäre sie vielleicht sogar von genialer Schlicht-heit wie Einsteins berühmtes E = m · c² . Die Lösung alltäglicher Probleme wie die der Honorarverteilung einer Kassenärztlichen Vereinigung verlangt nach komplexeren Algorithmen, um sich einer gerechten Verteilung des begrenzten Geldes nähern zu kön-nen. Was Sie hier sehen, ist der Versuch einer mathematischen Darstellung der Abläufe, die, in von Rechnern ausführbaren Pro-grammcode gegossen, aus der einzelnen abgerechneten Leistung einer Ärztin oder Psychotherapeutin – die männliche Form unserer KV-Mitglieder ist hier ausdrücklich mit eingeschlossen – einen Euro-Betrag machen, der auf einem Konto des Mitglieds seine Wirkung entfaltet.

Zwar sind die in diesen Formeln verwendeten mathematischen Rechenoperationen keine höhere Mathematik – die vier Grund-rechenarten und ein wenig Prozentrechnung genügen hier, wäh-rend eine mathematische Formulierung einer alles umfassenden Feldtheorie (vulgo: Weltformel) eher ein monströses System miteinander gekoppelter partieller Differentialgleichungen sein würde. Jedoch die mathematische Zeichensprache nähert sich schon den Formulierungen der Rechenschritte in einem Mathe-matik-Oberstufenleistungskurs.

zwischen theorie und WirklichkeitAllerdings sind unsere Grundgrößen fester in der Wirklichkeit ver-ankert – Fallzahlen, Euro, Ärzte, Punktzahlen (eher schon eine auf der Grenze zur virtuellen Welt beheimatete Größe) ... Einsteins Welt und die aller nachfolgenden Physikergenerationen beschäf-tigt sich hingegen mit solchen Größen wie der Masse m, von der man immer noch nicht so recht weiß, wo sie herkommt und wieso es diese Äquivalenz von schwerer (Gravitation) und träger (die Beharrlichkeit, einen einmal erreichten Bewegungszustand zu erhalten) Masse überhaupt gibt. Und dann die Lichtgeschwindig-keit und die auch noch hoch 2! Nun ja, in einer zukünftigen Welt-formel müssten wir wohl die Farbe von Quarks begreifen lernen. Aber beschränken wir uns vorläufig erst einmal auf unser kleines KV-Universum, und dort auch nur auf einen kleinen Ausschnitt, nämlich – am Beispiel eines Quartals im Jahr 2011 – die Verteilung der von den gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung gestellten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung MGV. Das ist der Teil der Vergütung, der sich nicht wie früher mit der Steigerung der Grund-lohnsumme sondern auf der Basis komplexer bundeseinheitlicher Analysen mit der Zunahme der Morbidität der Patientenschaft weiterentwickelt.

Ziel der hier gezeigten Berechnungsschritte ist die Vergütung einer einzelnen Leistung, die der Begrenzung durch die Endlich-keit der MGV unterliegt, also unter Umständen nicht vollständig nach der Euro-Gebührenordnung vergütet wird. Das ist immer dann der Fall, wenn die Ärztin den ihr zugeteilten Anteil an dieser MGV – das Regelleistungsvolumen RLV – mit der Summe ihrer Leis-tungen in diesem Vergütungsbereich überschreitet.

Der erste, grüne Teil befasst sich mit der Ermittlung der Fallwerte. Dazu begibt man sich, was die monetäre Seite betrifft, in die Vergangenheit, zum Teil in das entsprechende Vorjahresquartal für die Vorwegabzüge oder sogar ins Jahr 2008, wenn es um die Aufteilung der Verteilungsvolumen innerhalb der Versorgungs-bereiche bzw. der Fachgruppen geht. Bundesweit vorgegebene Anpassungsfaktoren sorgen dafür, dass die Vergangenheit sich besser mit der Gegenwart verträgt.

In der Mitte werden die Fallwerte mit den Fallzahlen der Ärzte verbandelt, um die Regelleistungsvolumen zu ermitteln. Auch hier liefert im Normalfall die Vergangenheit, nämlich das Vor-jahresquartal, die Fallzahlen.

Es ginge auch einfacherDer untere, blaue Abschnitt hält die Forderung in der Abrechnung der Praxis gegen das gemeinsame RLV aller Praxismitglieder und, wenn diese passt, wird sie bezahlt wie bestellt.

Wenn’s zuviel ist, schlägt die Abstaffelung in Gestalt einer Quotie-rung der Vergütung zu.

Welche Erkenntnis sollen diese Formeln nun ermöglichen? Nun, im Prinzip könnten Sie mit ihrer Hilfe diesen Teil der Honorarver-teilung nachvollziehen – wenn Sie die dahinter liegende Daten-lage zur Verfügung hätten. Aber eine andere Erkenntnis drängt sich auf: Warum so kompliziert? In Anlehnung an die schlichte Ele-ganz der Einsteinschen Energie-Masse-Äquivalenzformel würde doch eine noch einfachere Äquivalenzformel für die Honorierung der ärztlichen Leistung völlig ausreichen:

Hl = Bl... oder in Worten: Honorar für die Leistung „l“ gleich Forderung nach Gebührenordnung. Die Regelkreise, die eine solch elegante Formel ermöglichen, liegen dann allerdings außerhalb der Mathe-matik.

MANFRED JASPERS, KVSH

Page 27: Nordlicht

praxIs & KV

Nordlicht A K t u e l l4 | 2012 27

Von der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) bis zur Honorierung der einzelnen RLV/QZV Leistungen einer Praxis

Page 28: Nordlicht

praxIs & KV

Nordlicht A K t u e l l 4 | 201228

A L L G E M E I N M E D I Z I N

AKA

DEMISCHE LEHRPRAXEN

HO

CHSCHULSTANDORTE • K

IEL •

BEC

K

Positive Bilanz der Nordlicht-Serie über die Akademischen Lehrpraxen: 38 Ärzte aus 26 Praxen haben sich gemeldet, um sich an der Ausbildung des medizinischen Nach-wuchses an der Nahtstelle zwischen Universität und Praxis zu beteiligen. Besonders erfreulich: 19 der neuen Lehrpraxen liegen auf dem Land und es haben sich sehr viele junge Praxisinhaber gemeldet.

Neue Lehrärzte für das Land

Deutschland braucht mehr Hausärzte – in naher Zukunft sogar erheblich mehr. Wer fachlichen Nachwuchs haben will, muss die Schönheit und die Chancen des Hausarztberufes möglichst früh und möglichst gut an die Medizinstudenten vermitteln. Grund genug für die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) sich im Rahmen ihrer Kampagne „Land.Arzt.Leben!“ auch um die Belange der Lehrpraxen für Allgemeinmedizin zu kümmern, und für die Arbeit der Lehrpraxen zu informieren, und zu werben.

Offensichtlich mit Erfolg, denn zusammen mit den neu gewon-nenen 26 Praxen bilden in Zukunft insgesamt 150 Lehrpraxen an den Hochschulstandorten Kiel und Lübeck das Fundament für die Ausbildung junger Allgemeinmediziner im Blockpraktikum und im Praktischen Jahr. Das ist eine sehr gute Basis zur frühen Förderung des hausärztlichen Nachwuchses, denn im Ausbildungsabschnitt „Blockpraktikum“ werden oft die entscheidenden Grundlagen für den weiteren beruflichen Weg der Studierenden gelegt. Sie erhal-ten in der Lehrpraxis einen ersten und oft prägenden Eindruck und Einblick in ein sehr interessantes und erfüllendes Berufsbild. Der Land- oder Hausarzt ist für viele die ursprünglichste Form der ärztlichen Tätigkeit, denn es geht um elementare Erfahrungen wie die Betreuung mehrerer Generationen einer Familie, sozu-sagen vom Säugling bis zum Greis. Diese Erfahrungen wurden in den „neuen“ Lehrpraxen von Dr. Michael Weiß/Axel Krüsmann (Gelting), Dr. Dagmar Gottkehaskamp/Frank Sieboldt (Hennstedt), Dr. Johannes Gerber (Burg auf Fehmarn) und Marion Weinhold (Tönning) schon an den medizinischen Nachwuchs weitergege-ben, denn die ersten Studenten absolvierten hier im Winter ihr Blockpraktikum.

JAKOB WILDER, KVSH

Sie haben Interesse, selbst Lehrpraxis zu werden?Ärzte, die Interesse an der Mitarbeit in der Lehre haben, beantragen bitte ihre Akkreditierung am jeweiligen Hoch-schulstandort. Die Universität ihrerseits schließt mit dem Lehrarzt einen zeitlich befristeten Vertrag ab, in dem die Aufgaben konkret beschrieben sind. Die Inhaber der Lehr-praxen erhalten für ihre Arbeit von der jeweiligen Universität eine Aufwandsentschädigung.

Institut für Allgemeinmedizin der CAU Kiel Arnold-Heller-Straße 24105 KielTelefon: 0431 597 2226 Fax: 0431 597 1183 E-Mail: [email protected]

Institut für Allgemeinmedizin Universität Lübeck Haus 50.1 – 1. Stock Ratzeburger Allee 160 23538 LübeckTelefon 0451 500 3057 Fax 0451 500 3740 E-Mail: [email protected]

Lehrpraxen für Allgemeinmedizin im Internet

In der Praxisbörse unter www.kvsh.de/praxisboerse sind „Praxis-Steckbriefe“ aller Lehrpraxen für Allgemeinmedizin in Schleswig-Holstein einzusehen, übersichtlich sortiert nach Kreisen und Städten. Medizinstudenten, die wissen möchten, in welchen Praxen Sie ihr Blockpraktikum oder Praktisches Jahr im Fach Allgemeinmedizin ableisten können und über welches Praxisprofil diese verfügen, haben hier schnell Zugang zu den wichtigsten Informationen.

Page 29: Nordlicht

praxIs & KV

Nordlicht A K t u e l l4 | 2012 29

richtlinien zur akkreditierung von lehrpraxen

ob

liG

ato

riS

ch

Soll

-Kr

itEr

iUM

/Er

nSc

ht

ob

liG

ato

riS

ch

Soll

-Kr

itEr

iUM

/Er

nSc

ht

ob

liG

ato

riS

ch

/Er

nSc

ht

Soll

-Kr

itEr

iUM

1. Qualifikation des lehrarztes

FA in für Allgemeinmedizin, ggf. hausärztl. Internist X

3 Jahre hausärztliche Tätigkeit in eigener Verantwortung (Praxis)

X

Persönliche Eignung X

Beteiligung an vereinb. Qualitätssicherung der Lehre**

X

Weiterbildungsbefugnis für Allgemeinmedizin X

Promotion, Teilnahme an wiss. Studien X

Teilnahme an anderen qualitätsfördernden Maßnahmen

X

2. Praxisstruktur

GKV-Versicherte: Mindestens 500/Quartal X

Zahl der Helferinnen: Mindestens 1 X

Praktikumszeit/Arbeitszeit: Mind. 40 h/Woche X

Praktikumszeit: Mind. 10 Tage pro Jahr X

Bereitstellung eines Raumes für Kontakt Patient/Studierende

X

Ruhe-EKG X

Labor (eigen oder Laborgemeinschaft) X

Kleine Chirurgie X

aktuell gelistete allgemeinmed. Zeitschriften (mit Gutachterverfahren)

X

EDV-gestütztes Praxisverwaltungssystem X

elektronisch geführte Patientenakte X

* In Gemeinschaftspraxen muss wenigstens 1 Lehrarzt die Qualifikation erfüllen.

** Die Qualitätssicherung des praxisbasierten Unterrichts kann über mehrere

Methoden durchgeführt werden, die sich in einem angemessenen Rahmen von

Fakultät zu Fakultät unterscheiden können.

Denkbar sind:

• Dokumentation erfüllter Aufgaben durch die Studierenden.

• Evaluation (mit Feedback) mittels Fragebogen

Studierende

Lehrärzte

• Regelmäßige Qualitätszirkel oder Seminare mit definierten Inhalten zur

Evaluation, zu Lehrinhalten und Didaktik.

*** Zusätzliche Qualifikationen wie Psychotherapie, Naturheilkunde, Suchtmedizin,

Arbeitsmedizin, Chirotherapie, Sportmedizin, etc. sind durchaus erwünscht,

sofern sie nicht überwiegend die Praxistätigkeit bestimmen.

Praxen, die ihre Arbeit überwiegend besonderen Therapierichtungen widmen (z. B.

Homöopathie, Anthroposophie etc.) sollten nicht als Lehrpraxen für die allgemeinme-

dizinischen Pflichtpraktika geführt werden. Das schließt nicht aus, dass sie in fakulta-

tive Angebote einbezogen werden könnten. (Quelle: DEGAM)

3. arbeitsspektrum der Praxis

Regelmäßige Hausbesuche X

Typische allgemeinmedizinische Praxis ohne einseitige Praxisausrichtung***

X

Patienten aller Altersgruppen X

Patientenschulung in der Praxis od. Kooperation X

Dr. Christian Hartmann/Johannes Schaudig heikendorf | Marion Weinhold tönning | Dr. Hendrik Schönbohm alt-Duvenstedt | Dr. Sven Warrelmann norderstedt

Dr. Karin Waack/Dr. Klaus Radtke Schwentinental | Dr. Andrea Rubbel-Ehle/ Dr. Jörg Ehle niebüll | Dr. Christiane Schmitz-Boye hollingstedt | Dr. Jan Henning Struck Kiel | Jens Kohn/Dr. Angelika Terjung, Schönberg | Dr. Hark Weber, Utersum/Föhr Claudia Paul- sen/Dr. Claus Jaeckel Süder- brarup | Dr. Dagmar Gottkehaskamp/Dr. Frank Sieboldt hennstedt Axel Krüsmann/ Dr. Michael Weiß Gelting | Matthias Eggert norderstedt | Dr. Thomas Urch Wilster Dr. Johannes Gerber Fehmarn/burg | Dr. Gräfin Adelheid von Rothkirch hoisdorf | Dr. Cornelia von Stockhausen heikendorf | Dr. Pia Mayer- hoff/Dr. Henning Mayer-hoff Schönberg | Dr. Beate Bethge/ Dr. Siegfried Bethge Kropp Dr. Hans-Joachim Klink/Dr. Thomas Klink albersdorf, Dr. Jörg Hoffmann Fockbek, Helmut Marczinkowski Midlum/Föhr Dr. Wiebke Bergter/Dr. Söhnke Bergter Pinneberg | Dr. Kay Rupp albersdorf | Dr. Sven Oelerich/Thomas Brücker Grömitz

Die neuen Lehrpraxen und Lehrärzte

Page 30: Nordlicht

praxIs & KV

Nordlicht A K t u e l l 4 | 201230

Nordlicht: Inwiefern hilft Ihnen der deutlich angewachsene „Pool“ ?Dr. Joachim bloem: Durch einen größeren „Pool“ von akade-mischen Lehrpraxen wird die enorme Breite der Allgemein-medizin abgebildet. Wir Lehrende können damit gezielter auf Wünsche und Interessensschwerpunkte unserer Studierenden eingehen. Die Qualität unserer Ausbildung kann durch ein grö-ßeres Ausbildungsangebot deutlich verbessert werden.

Nordlicht: Waren Sie über die große Resonanz auf die Nordlicht-Serie „Lehrpraxen für Allgemeinmedizin“ überrascht?bloem: Ja, überrascht, erfreut und dem Nordlicht dankbar! Wir haben jetzt mehr als 100 Lehrpraxen am Studienstandort Kiel.

Nordlicht: Unter den neu gewonnenen Lehrpraxen sind auf-fallend viele Landarztpraxen. Woran könnte das liegen?bloem: Innerhalb Kiels gibt es gewachsene Strukturen, persön-liche Freundschaften unter Ärzten, Zusammenarbeit in Quali-tätszirkeln und vieles mehr. Die Kooperation mit Praxen außer-halb unserer Universitäts- und Landeshauptstadt ist in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein technisch schwieriger. Hier brauchte es einen Anstoß von außen. Ich freue mich über diese erfolgreiche Entwicklung. Weite Entfernungen, Erreich-barkeit von Praxen können durchaus Probleme für die Studie-renden sein. Inzwischen hat sich aber gezeigt, dass viele Pra-xen kostenlose Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung anbieten. Enge Kontakte zwischen uns Lehrbeauftragten mit den Lehrärzten und mit den Studierenden im „Außendienst“ sind heutzutage kein Problem mehr.

Nordlicht: Die KVSH unterstützt Medizinstudenten durch einen Fahrtkostenzuschuss, wenn sie ihr Blockpraktikum außerhalb der Universitätsstandorte in Kiel oder Lübeck machen. Hilft das den Studierenden?bloem: Durch Gespräche mit Studierenden weiß ich, wie sehr dieser Zuschuss ihnen hilft. Hinzu kommt der psychologische Faktor – die Arbeit der Studierenden hat einen Wert. Die KVSH unterstützt außerdem Medizinstudenten, die ihr Praktisches Jahr im Wahlfach Allgemeinmedizin absolvieren mit einem Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro Woche. Der Zuschuss wird immerhin für maximal 16 Wochen gewährt.

Nordlicht: Welche Motive haben Ärzte, sich in der Ausbildung junger Mediziner zu engagieren? bloem: Hier gibt es sicher viele Gründe, ich möchte heute nur einige nennen. Die Niedergelassenen wollen in erster Linie Ihre Erfahrung, auch Tipps und Tricks, die nicht in Lehrbüchern ste-hen, an die nächste Generation weitergeben. Das 1:1-Verhältnis Lehrende/Studierende in der Praxis ist dazu optimal. Ein wei-terer Grund liegt in der Tatsache, durch Studierende selber „up to date“ zu bleiben. „Die Studierenden geben mir enorm viel zurück“ höre ich oft bei meinen Praxisbesuchen.

Durch engen Kontakt zu unserem Institut für Allgemeinmedizin der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel fließen laufend neue Forschungsergebnisse in die tägliche Arbeit der Niedergelassenen. Die Universität profitiert wiederum von der Arbeit in den Praxen. In diesem Zusammenhang möchte ich vier Dissertationen erwähnen, die zurzeit in Zusammenarbeit mit hausärztlichen Praxen unserem Institut erarbeitet werden. Manche Kollegen erhoffen sich zusätzlich durch ihr Engagement in der Lehre Studierende für das Fach Allgemeinmedizin zu begeistern und evtl. auch später einen Nachfolger zu finden.

Nordlicht: Kennen Sie Fälle, in denen im Blockpraktikum die entscheidende Weiche für die Entscheidung „pro Hausarzt-beruf“ gestellt wurde?bloem: Alle Studierenden füllen vor und nach dem Block-praktikum einen umfangreichen Fragebogen aus. Eine Frage lautet darin: „Könnten Sie sich vorstellen, Allgemeinarzt zu werden?“ Nach dem Praktikum ist der Prozentsatz derer, die sich das durchaus vorstellen können, immer stark angestiegen. Ich kenne einen Studenten, der zuerst sein Blockpraktikum in einer allgemeinmedizinischen Praxis an der Westküste machte, dann in der gleichen Praxis sein freies Tertial im praktischen Jahr ableistete und jetzt dort als Assistent arbeitet. Eine Praxis-übernahme in etwa drei Jahren ist schon vereinbart.

DAS INTERVIEW FÜHRTE JAKOB WILDER, KVSH

Dr. Joachim Bloem ist seit vielen Jahren Lehrbeauftragter am Institut für Allgemein-medizin der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Er freut sich über die vielen neuen Lehrpraxen, die über die Nordlicht-Serie für die Ausbildung des medizinischen Nachwuchses gewonnen werden konnten.

„Das hilft uns weiter“

Page 31: Nordlicht

praxIs & KV

Nordlicht A K t u e l l4 | 2012 31

* Die Stadt Kiel und die Stadt Lübeck stellen jeweils einen Planungsbereich dar. Alle übrigen Planungsbereiche richten sich nach den Kreisgrenzen, außer der Kreisregion Stadt Neumünster/Kreis Rendsburg-Eckernförde (NMS/RD-E) und der Kreisregion Stadt Flensburg/Kreis Schleswig-Flensburg (FL/SL-FL).

** Die Bewerbungsfrist ist eine Ausschlussfrist, das heißt, es können nur Bewerbungen akzeptiert werden, die innerhalb der Bewerbungsfrist eingehen. Sollte innerhalb der Bewerbungsfrist keine Bewerbung eingehen, so gilt die Ausschreibung maxi- mal für ein weiteres Jahr. Die Bewerbungsfrist ist gewahrt, wenn aus der Bewerbung eindeutig hervorgeht, auf welche Aus- schreibung sich die Bewerbung bezieht, für welche Adresse die Zulassung beantragt wird und ein Arztregisterauszug beigefügt wurde.

Flensburg

Kiel

Lübeck

Neumünster

Dithmarschen

HerzogtumLauenburg

Nordfriesland

Ostholstein

Pinneberg

PlönRendsburg-Eckernförde

Schleswig-Flensburg

Steinburg

Stormarn

Segeberg

Lübeck

nähere informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie unter folgenden telefonnummern:

04551 883 378 04551 883 291

Der Bewerbung sind ein Auszug aus dem Arztregister sowie ein unterschriebener Lebenslauf beizufügen. Ferner ist ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „O“ (Behörden-führungszeugnis) zu beantragen.

hinweis: Die Wartelisteneintragung ersetzt nicht die Bewerbung!

Bewerbungen richten Sie bitte an: KVSH, Zulassung/Praxisberatung, Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg

Öffentliche Ausschreibung von VertragspraxenDie Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt auf Antrag von Ärzten/Psychotherapeuten deren Praxen zur Übernahme durch einen Nachfolger aus, sofern es sich bei dem maßgeblichen Planungsbereich um ein für weitere Zulassungen gesperrtes Gebiet handelt.

gemäß Paragraf 103 Abs. 4 SGB V

Fachgebiet Planungs bereich* Praxisform bewerbungs frist** ausschreibungs nummer

Psychotherapeuten– halbe Zulassung –

Lübeck EP 31.05.2012 2733/2012

Psychotherapeuten Kiel EP 31.05.2012 3278/2012

Psychotherapeuten– halbe Zulassung –

Lübeck EP 31.05.2012 3281/2012

Psychotherapeuten– Sonderbedarf –

Herzogtum Lauenburg EP 31.05.2012 3329/2012

Psychotherapeuten Steinburg EP 31.05.2012 3354/2012

Psychotherapeuten– halbe Zulassung –

FL/SL-FL EP 31.05.2012 3355/2012

Psychotherapeuten– halbe Zulassung –

Kiel EP 31.05.2012 3687/2012

B E K A N N T M A C H U N G E N

Page 32: Nordlicht

praxIs & KV

Nordlicht A K t u e l l 4 | 201232

Kreis herzogtum lauenburgHerr Dipl.-Soz.-Päd. Horst reimer als Kinder- und Jugend-lichenpsychotherapeut für einen halben Versorgungsauftrag für 23909 Ratzeburg, Schmiedestraße 8, als Nachfolger von Frau Angelika Gohlke.

Stadt KielFrau Dipl.-Psych. Birte Wenk als Psychologische Psychotherapeu-tin für einen halben Versorgungsauftrag für 24116 Kiel, Eckern-förder Straße 81, als Nachfolgerin von Herrn Dipl.-Psych. Rolf Waßhausen.

Herr Gerhard leinz, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie mit halben Versorgungsauftrag in Kiel, hat die Genehmigung zur Beschäftigung von Herrn Boris Golunski als halbtags (20 Std.) angestellten ausschließlich psychothera-peutisch tätigen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie in seiner Vertragspraxis in 24103 Kiel, Wilhelminenstraße 28, erhalten. (Übernahme ¼ Stelle von Frau Dr. Kittner, ¼ Stelle von Frau Eule)

Frau Dipl.-Päd. Gabriele Goj ab 15. April 2012 als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin für Kiel.

Das Medizinische Versorgungszentrum „Mvz der ziP gGmbh“, Kiel, hat die Genehmigung zur Beschäftigung von Frau Alek-sandra Dittmer als vierteltags (10 Std.) angestellte Psycholo-gische Psychotherapeutin in der Betriebsstätte in 24105 Kiel, Niemannsweg 147, erhalten. Übernahme der Angestellten-stelle von Frau Dipl.-Psych. Olga illert.

Stadt lübeckFrau Dr. phil. Dipl.-Psych. Dorothe verbeek, Psychologische Psychotherapeutin in 23552 Lübeck, Breite Straße 1–5, hat die Genehmigung zur Verlegung ihrer Vertragspraxis nach 23552 Lübeck, Fegefeuer 12–14, erhalten.

Frau Dipl.-Psych. Valeska bohnert ab 1. April 2012 als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin für 23566 Lübeck, Moltke-platz 4 a.

Frau Dipl.-Psych. Petra rotter-Glattkowski ab 16. April 2012 als Psychologische Psychotherapeutin für eine halben Versor-gungsauftrag für 23552 Lübeck, Marlesgrube 69–71, als Nach-folgerin von Herrn Dipl.-Psych. Rolf-G. Klamann.

Stadt neumünsterFrau Dipl.-Psych. Susanne Green, Psychologische Psychothera-peutin in 24534 Neumünster, Großflecken 26, hat die Genehmi-gung zur Verlegung ihrer Vertragspraxis nach 24534 Neumün-ster, Großflecken 39, erhalten.

Frau Dipl.-Psych. Caroline Pohl gemäß Paragraf 101 Abs. 1 Nr. 4 sowie Abs. 3 Satz 1 SGB V (Job-Sharing) in Verbindung mit den Paragrafen 23a bis h Bedarfsplanungs-Richtlinie als Psychologische Psychotherapeutin für 24534 Neumünster, Großflecken 39.

Frau Dipl.-Psych. Caroline Pohl und Frau Dipl.-Psych. Susanne Green, Psychologische Psychotherapeutinnen, haben die Genehmigung zum Führen einer Berufsausübungsgemeinschaft in Neumünster erhalten.

Kreis nordfrieslandDie Zulassung von Herrn Michael lumme als praktischer Arzt für 25821 Breklum, Küstersmeede 11, wurde umgewandelt in eine solche als ausschließlich psychotherapeutisch tätiger prak-tischer Arzt.

Kreis SegebergFrau Dipl.-Psych. Erica Diedenhofen, Psychologische Psycho-therapeutin in 23795 Bad Segeberg, Oldesloer Straße 9, hat die Genehmigung zur Verlegung ihrer Vertragspraxis nach 23795 Bad Segeberg, Kurhausstraße 52, erhalten.

Frau Dr. phil. Dipl.-Psych. Sigrid laleik, Psychologische Psycho-therapeutin in 22848 Norderstedt, Ochsenzoller Straße 176, hat die Genehmigung zur Verlegung ihrer Vertragspraxis nach 22848 Norderstedt, Ochsenzoller Straße 147, erhalten.

Frau Dipl.-Psych. Magdalena orlik, Psychologische Psychothe-rapeutin in 24558 Henstedt-Ulzburg, Theodor-Storm-Straße 18, hat ihre Vertragspraxis nach 24558 Henstedt-Ulzburg, Alster-weg 5,verlegt.

Kreis SteinburgFrau Sylvia Schott-ottemeyer, Fachärztin für Psychotherapeu-tische Medizin in 25524 Itzehoe, Mendelsohnstraße 23, hat die Genehmigung zur Verlegung ihrer Vertragspraxis nach 25524 Itzehoe, Hinter dem Klosterhof 21, erhalten.

Kreis StormarnFrau Dipl.-Päd. Snjezana Klobucar ab 1. April 2012 als Kin-der- und Jugendlichenpsychotherapeutin für einen halben Ver-sorgungsauftrag für 21465 Reinbek, Hamburger Straße 2, als Nachfolgerin von Frau Christel Prien.

Folgende Psychotherapeuten wurden rechtskräftig zur Vertragspraxis zugelassen:

B E K A N N T M A C H U N G E N

Page 33: Nordlicht

praxIs & KV

Nordlicht A K t u e l l4 | 2012 33

Leserbrief zur AOK-Aktion „Patientenquittung“

Folgende Psychotherapeuten wurden zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überwei-sungspraxis ermächtigt. Diese Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig, sodass hiergegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann:

Stadt KielHerr Dipl.-Psych. Karl-Heinz Krüdenscheidt, Psychologischer Psychotherapeut an der Fachambulanz Kiel, wurde mit Wirkung vom 1. April 2012, befristet bis zum 31. März 2014, längstens jedoch bis zum Ende seiner Tätigkeit an der Facham-bulanz Kiel, zur Durchführung von Psychotherapie bei substi-tuierten Patienten, die von illegalen Drogen abhängig sind, ermächtigt.

Kreis PinnebergDie bis zum 31. März 2012 befristet gewesene Ermächtigung von Frau Monika leser, Ärztin ohne Gebietsbezeichnung mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie in Wedel, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie in Wedel wurde bis zum 31. März 2014 verlängert. Im Rahmen dieser Ermächtigung ist die Abrechnung der Nummer 23220 EBM aus-geschlossen.

Kreis PlönFrau Dipl.-Psych. Angelika alpers, Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeutin am DRK-Schul- und Therapiezentrum in Schwentinental/OT Raisdorf, wurde mit Wirkung vom 23. Februar 2012, befristet bis zum 31. März 2014, zur Durchfüh-rung von Verhaltenstherapie inklusive der Begleitleistungen

bei Kindern und Jugendlichen und ihren erwachsenen Bezugs-personen in 24223 Schwentinental/OT Raisdorf, Henry-Dunant- Straße 6 - 10, auf Überweisung durch zugelassene Ärzte fol-gender Fachrichtungen ermächtigt: Hausärzte, psychotherapeu-tisch tätige Ärzte, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendmedizin. Folgende Nummern des EBM sind im Rahmen der Ermächtigung abrechenbar: 01321, 01435, 35130, 35131, 35140, 35150, 35141, 35220, 35220 B, 35221, 35221 B, 35300, 35301, 35302.

Kreis SegebergHerr Dipl.-Psych. Albrecht Müller, Psychologischer Psychothe-rapeut, wurde mit Wirkung vom 23. Februar 2012, befristet bis zum 31. März 2014, zur Durchführung von tiefenpsychologisch fundierten Gruppenpsychotherapien in 23795 Bad Segeberg, Hamburger Straße 28, auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen ermächtigt: Hausärzte, Psy-chotherapeutische Medizin, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Im Rahmen der Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM abrechnungsfähig: 01321, 01435, 23220, 35150, 35130, 35131, 35140, 35141, 35202, 35203. Entspre-chend der Psychotherapievereinbarung, Teil C (8), schließt dies mögliche Einzelbehandlungen im Verhältnis 1:10 mit ein.

Leserbriefe sind keine Meinungsäußerungen der Redaktion. Wir behalten uns vor, die Texte zu kürzen. Bitte geben Sie Ihren Namen, die vollständige Adresse und für Rückfragen Ihre Telefonnummer an. Wir freuen uns auf Ihre Leserbriefe. Bitte schicken Sie diese per E-Mail an: [email protected], per Post: KVSH Redaktion Nordlicht, Bismarckallee 1-6, 23795 Bad Segeberg, per Fax: 04551 883 396

forum

Transparenz und Aufrichtigkeit sind unentbehrlich für die ärzt-liche Tätigkeit und auch die Offenlegung der Honorierung ist eindeutig in unserem Interesse. Die Aktion „Patientenquit-tung“ der AOK, großflächig, also teuer, durch Plakate in ganz Schleswig-Holstein beworben, ist eigentlich eine gut gemeinte Idee. Aber so, wie es die AOK macht, ist es ein Schlag ins Gesicht aller Ärzte, die trotz übervollem Regelleistungsvolumen ihre Patienten immer noch weiterversorgen.

Die abgerechneten Ziffern werden zwar exakt mitgeteilt, Punkte mit 3,5 Cent multipliziert, aber auf Leistungsbegrenzungen, und Zahlungen zum Restpunktwert von gut zehn Prozent wird nur ganz versteckt hingewiesen. Bei Verträgen wäre das eine arg-listige Täuschung.

Offensichtlich gelten die oben genannten Ideale nicht für die AOK. Oder habe ich nur nicht mit bekommen, dass wir ab sofort von dieser Kasse einen festen Punktwert bekommen?

DR. BERND THORMÄHLEN, FACHARZT FÜR INNERE MEDIZIN, ELMSHORN

Page 34: Nordlicht

praxIs & KV

Nordlicht A K t u e l l 4 | 201234

P S Y C H O T H E R A P I E

Gemeinsamer bundesausschuss (G-ba) korrigiert falsche berechnungsgrundlageVor vier Jahren führte der Gesetzgeber eine Mindestquote für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ein. Diese sieht vor, dass in jedem Planungsbereich ein Anteil von 20 Prozent der Zulassungen an Behandler zu vergeben sind, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Der hierzu bislang geltende Beschluss des G-BA zählte Psychotherapeuten, die sowohl als Psy-chologischer Psychotherapeut (in der Regel für die Behandlung von Erwachsenen) als auch als Kinder- und Jugendlichenpsycho-therapeut zugelassen sind, ohne nähere Überprüfung zur Hälfte mit. Dabei zeigten die schon damals vorliegenden Abrechnungs-daten der KVen, dass fast die Hälfte dieser doppelt zugelassenen Psychotherapeuten ausschließlich nur Erwachsene und nur knapp zehn Prozent zur Hälfte auch Kinder und Jugendliche behandeln. Letzteres hatte der G-BA einfach für alle unterstellt – eine enorme Fehleinschätzung. Die hierauf fußende falsche Berechnung offener Sitze für Behandler von Kindern und Jugendlichen in den Planungsbereichen kann nun aufgrund eines neuen Beschlusses des G-BA korrigiert werden.

Dieser neue Beschluss sieht vor, dass Psychotherapeuten mit der Abrechnungsgenehmigung für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche bei der Berechnung nur dann mitgezählt wer-den, wenn sie nachweislich mindestens 90 Prozent Kinder und Jugendliche behandeln. Diese Maßnahme hatten Berufsverbände und Bundespsychotherapeutenkammer bereits schon damals vehement eingefordert. Die Bundespsychotherapeutenkammer schätzt, dass damit bundesweit 177 zusätzliche Praxissitze für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie entstehen werden. Die Einsicht des G-BA kommt spät – soll sie doch zudem auch erst zum 1. Januar 2013 umgesetzt werden.

neuropsychologische therapie ist jetzt GKv-leistungWie bereits vor kurzem an dieser Stelle berichtet, traf der G-BA Ende vergangenen Jahres den Beschluss, zur Aufnahme der ambulanten Neuropsychologie in die Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung. Dieser Beschluss ist jetzt vom Bundesministerium für Gesund-heit nicht beanstandet worden und sodann am 23. Februar im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Damit ist die ambulante

Neuropsychologie nun im Leistungskatalog der gesetzlichen Kran-kenversicherung enthalten. Da aber der Bewertungsausschuss die neuropsychologische Therapie noch nicht in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen hat, können Ver-tragsärzte und –psychotherapeuten die Leistung noch nicht über die KVSH abrechnen.

Erst mit der Aufnahme in den EBM und Erteilung entsprechender Erbringungs- und Abrechnungsgenehmigungen durch die KVSH bzw. Zulassungen oder Ermächtigungen durch den Zulassungs-ausschuss werden diese Leistungen über die KVSH abrechenbar sein. Solange gilt: Wird die Leistung von einem gemäß Richtlinie qualifizierten Neuropsychologen erbracht, hat der gesetzlich Ver-sicherte Anspruch auf Kostenerstattung (gemäß Paragraf 13 Abs. 3 SGB V) gegen seine Krankenkasse. Für den Arzt oder Psychothe-rapeuten bedeutet das, dass er eine Rechnung nach Gebühren-ordnung (GOÄ/GOP) ausstellt. Der Patient reicht diese bei seiner Krankenkasse zur Kostenerstattung ein. Ein Hindernis dürfte dabei bezüglich des Nachweises der Qualifikation seitens des Behand-lers auftauchen.

Die Anforderungen zur neuropsychologischen Diagnostik und Therapie sind üblicherweise in den Weiterbildungsordnungen der Kammern enthalten und die Erfüllung dieser berechtigt zum Führen des Zusatztitels „Klinische Neuropsychologie“. Führt ein Arzt oder Psychotherapeut diesen Titel, ist es für die kostenüber-nehmende Krankenkasse keine Frage, dass der Behandler über die Qualifikation gemäß Richtlinie verfügt. Nun sieht weder die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer noch die der Psycho-therapeutenkammer in Schleswig-Holstein eine entsprechende Zusatzbezeichnung vor – letztere verfügt noch nicht einmal über eine Weiterbildungsordnung. So dürfte es für die Ärzte und Psy-chotherapeuten in Schleswig-Holstein umständlich werden, ihre Qualifikation und Berechtigung zur Erbringung neuropsycholo-gischer Leistungen gegenüber Kostenträgern nachzuweisen.

HEIKO BORCHERS, PSYCHOLOGISCHER PSYCHOTHERAPEUT

KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPEUT, KIEL

Verbesserte Versorgung steht im VordergrundIn der letzten Zeit ist es im Bereich der Psychotherapie zu einigen Beschlüssen gekommen, die die Versorgung der Bevölkerung verändern werden: Eine Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss wird dazu führen, dass sich die psychotherapeu-tische Versorgung von Kindern und Jugendlichen verbessern wird. Die ministeriale Nichtbeanstandung der Aufnahme der Neuropsychologie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung führt dazu, dass gesetzlich Versicherte ab sofort Anspruch auf diese Leistung haben

Page 35: Nordlicht

praxIs & KV

Nordlicht A K t u e l l4 | 2012 35

N E U E S A U S K V E N U N D K B V

„agnes zwei“ erste Prüfung bestandenPotsdam – 30 „agnes zwei“ haben in Potsdam den ersten Teil der Schulung erfolgreich abgeschlossen und ihre Zertifi-kate erhalten. Ab 1. April können sie nun Brandenburg weit als Fallmanagerinnen an den Start gehen. Zu den ersten Gra-tulanten gehörten der Vorstandsvorsitzende der KV Branden-burg, Dr. Hans-Joachim Helming, der Landesgeschäftsführer der BARMER GEK, Hermann Schmitt, sowie der Geschäftsführer Versorgungsmanagement der AOK Nordost, Harald Möhlmann. Die drei in der Arbeitsgemeinschaft „IGiB – Innovative Gesund-heitsversorgung in Brandenburg“ kooperierenden Partner haben das Projekt „agnes zwei“ entwickelt. Die Fallmanagerin „agnes zwei“ kümmert sich – in enger Abstimmung mit dem behandelnden Arzt – um besonders betreuungsintensive Pati-enten. Beispielsweise koordiniert sie Facharzttermine, vermit-telt nach einem Krankenhausaufenthalt Pflegedienste oder weitere Reha-Maßnahmen, überwacht die häusliche Kran-kenpflege, kontrolliert einzunehmende Medikamente, führt notwendige Hausbesuche durch oder ist Ansprechpartner für Angehörige. „agnes zwei“ kann sowohl in einer Haus- als auch in einer Facharztpraxis arbeiten oder in einer Gemeinschaft-spraxis, einem Medizinischen Versorgungszentrum oder bei einem Ärztenetz angestellt sein. Da ihr Einsatz nicht an ärztlich unterversorgte Regionen gebunden ist, sind ab April „agnes zwei“ in allen Brandenburger Landkreisen, außer Oberhavel und Teltow Fläming, tätig.

hannover – Die VV der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat die Marschroute für einen neuen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) beschlossen. Der HVM soll auf einer Sondervertreterversammlung am 18. April 2012 beschlossen werden. Die Delegierten der KVN-Ver-treterversammlung haben folgende Eckpunkte formu-liert: Grundlage ist weiterhin die bisherige Systematik der Regelleistungsvolumen (RLV) und qualifikationsgebun-denen Zusatzvolumen (QZV). Die Gründe für Ausnahmen von der Abstaffelung werden reduziert und liberalisiert. So soll die Fehlzeiten-Regelung von sechs Wochen auf vier Wochen reduziert werden. Dabei sind Kumulationen möglich. Die „vier Wochen“ können auch über den Quar-talswechsel geltend gemacht werden. Die Forderung der mindestens 15-prozentigen Fallzahlzunahme wird auf zehn Prozent reduziert. Der Vorstand wird ermächtigt, bei beson-derer Härte im Einzelfall abweichende Regelungen zu treffen.

• Die zu erwartenden neuen Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Vergütung von Laborlei-stungen werden in den neuen Honorarverteilungsvertrag integriert.

• Die Förderung von fachübergreifenden und schwerpunkt-übergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften wird bezüglich der Kooperationsgrade und Zuschlagshöhen redu-ziert.

• Der Vorstand wurde beauftragt, bei Änderungen des Einheit-lichen Bewertungsmaßstabes (EBM) oder sonstigen vergü-tungsrelevanten Beschlüssen des Bewertungsausschusses oder der KBV, zeitlich befristete Übergangsregelungen für die Honorarverteilung zu beschließen. Sie sollen gelten, bis die entsprechenden VV-Beschlüsse gefasst worden sind und in Kraft treten.

Vertreterversammlung beschließt Marschroute für neue Honorarverteilung

Darmkrebs – KBV und KVen informieren über Früherkennungberlin – Untersuchungen zur Früherkennung von Darmkrebs werden in Deutschland noch immer zu wenig in Anspruch genommen. „Erst etwa jeder fünfte Bundesbürger ab 55 Jah-ren war zur Darmspiegelung“, betonte Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesverei-nigung (KBV), zum Start des Darmkrebsmonats März. Dabei lasse sich Darmkrebs früh erkannt sehr gut heilen und durch die Behandlung von Vorstufen sogar vermeiden.

Laut Robert-Koch-Institut erkranken jährlich über 70.000 Men-schen an diesem Tumor, etwa 26.000 sterben daran. Damit ist Darmkrebs die zweithäufigste Krebserkrankung in Deutsch-land. Die KBV hat deshalb gemeinsam mit den Kassenärz-tlichen Vereinigungen (KVen) eine Informationsoffensive gestartet, um die Bürger stärker für das Thema Vorsorge zu sensibilisieren. Für die Wartezimmer in den Arztpraxen wurde unter anderem ein Plakat mit dem Slogan „Große Probleme fangen oft winzig an“ erstellt sowie unter www.kbv.de/themen/darmkrebs.html Informationen bereitgestellt. Die niedergelassenen Ärzte sind aufgefordert, ihre Patienten in einem Beratungsgespräch über die Möglichkeiten der Früher-kennung zu informieren. Köhler: „Die Patienten sollen nicht überredet, sondern informiert werden, um individuell eine Entscheidung treffen zu können.“

Page 36: Nordlicht

Nordlicht A K t u e l l 4 | 201236

dIE mEnschEn Im Land

C E B I T

Jahrelang hatte die CeBIT die TeleHealth im Programm, eine Son-derschau zur Medizintelematik. Auf der diesjährigen Auflage der Messe war damit Schluss: Die digitale Zukunft wurde unter dem neuen Namen „Health & Vitality“ abgebildet. Die Grundkonstanten sind allerdings identisch geblieben: Wachsender Kostendruck und eine alternde Gesellschaft sind Herausforderungen im Gesund-heitssektor, auf die IT-Lösungen eine Antwort geben können. Die Konzepte sind mittlerweile ausgereifter als in den vergangenen Jahren und versprechen deutliche Kostenersparnisse bei verbes-sertem Leistungsniveau. So sind schon seit längerem die ersten flächendeckenden Telemedizin-Netzwerke zur Versorgung von kardiologischen Hochrisikopatienten in Betrieb. Verschiedene Apps, die Gesundheitswerte erfassen, sind fest etabliert und sol-len zur Prävention und besseren Patientenversorgung beitragen.

Das begehbare herzEin überdimensionales Modell von einem menschlichen Herz dominierte unübersehbar den Bereich „Health & Vitality“. Das Herz ist über vier Meter hoch, über drei Meter breit und über drei Meter lang und hat ein Gewicht von fast 1.000 Kilogramm.

Über einen Eingang können die Besucher aufrecht in das Innere des Herzmodells gelangen. Trotz seiner enormen Größe kommt das begehbare Herzmodell dem ungefähr faustgroßen Herz des Menschen sehr nahe. Alle Details sind abgebildet, vor allen Din-gen die Wege des Herzens, an denen man den Fluss des Blutes sehr gut nachvollziehen kann. Ist der Besucher erst einmal in das Herzmodell hineingeschlüpft, befindet er sich praktisch im Inne-ren des eigenen Körpers. Dort sieht er eine kunstvoll nachgebil-dete Anatomie des Herzens. So kann auch der Laie begreifen, wie kompliziert dieses Organ ist und welch ungeheure Leistung es im Laufe eines Lebens erbringt. Auch wie es aussieht, wenn das Herz einen Defekt hat, kann man im Modell beobachten. Wer genau hinschaut, entdeckt an der Herzscheidewand, dem sogenannten Ventrikelseptum, eine merkwürdig aussehende Stelle, die von einer Infektion oder einem Infarkt herrühren kann.

e-vitalityWie selbstbestimmtes Wohnen mit Unterstützung von IT- Systemen aussehen kann, zeigte der Anbietere Health-Cluster Braunschweig, der auf dem Stand „Generationsgerechtes Leben“ vertreten war. Aus österreich kam die Firma Zydracon Telecare, deren Patientenbetreuungssystem Betavista dort Marktführer ist. Viele Produkte zur e-Vitality basieren letztlich auf den Möglich-keiten, die Smartphones mit ihrer Sensorik oder zusätzlich ein-setzbaren Sensoren bieten. Erwähnenswert ist hier z. B. HMM Sys-tems, das mit dem hFon Telehealth ein Smartphone im Programm hat, das mit einem Blutzuckermesssystem ausgestattet ist. Die Messdaten können lokal gespeichert oder zu einem Telemoni-toring-Dienst geschickt werden, wie dies die Deutsche Telekom und Medisane mit ihrem GlucoDock-System bereits seit längerem anbieten.

angebot für asthmatikerDie Deutsche Telekom hat außerdem in Kooperation mit der Firma Obsairve ein neues Service-Angebot für Asthmatiker in ihr Pro-gramm aufgenommen. Auf der Basis von 6.000 Messstationen (davon 500 in Deutschland) und weiteren Satellitendaten liefert Obsairve Prognosen über die Schadstoffkonzentration der näch-sten Tage. Aus den Daten wird ein Luftqualitätsindex gebildet, der Ozon-, Stickstoffdioxid- und Feinstaubbelastungen abbildet. Mit obsAIRve gibt es dazu eine App im Apple-Store, die diese Daten anzeigen kann. Eine Android-Variante soll noch in diesem Jahr folgen.

Digitaler Familienmanager gewinnt Förderpreis „aoK-leonardo“„Fam-Time“ der Hochschule Fulda ist einer von insgesamt drei Gewinnern des AOK-Leonardo, des ersten Gesundheitspreises für digitale Prävention. Hinter „Fam-Time“ steckt die Idee eines webbasierten Familienmanagers. Er soll helfen, den All-tag von Familien besser zu strukturieren. Das Ziel: mehr Zeit für

Medizin von morgenUnter dem Motto „ Managing Trust - Vertrauen und Sicherheit in der digitalen Welt“ fand Anfang März 2012 in Hannover die IT-Messe CeBIT statt. Wir haben für Sie einige Messe-Highlights aus dem Bereich „ Health & Vitality“ zusammengestellt, die auch für niedergelassene Ärzte interessant sind.

Page 37: Nordlicht

Nordlicht A K t u e l l4 | 2012 37

dIE mEnschEn Im Land

gemeinsame Rituale gewinnen, die mit gesunder Ernährung und mehr Bewegung gefüllt werden können. Die Umsetzung von „Fam-Time“ wird das Bundesforschungsministerium mit bis zu 200.000 Euro fördern. Beim Praxispreis landeten gleich zwei Bewerber auf dem ersten Platz. Bei „rehasonanz“ handelt es sich um ein zwölfmonatiges Nachsorgeprogramm im Internet. Es unterstützt Patienten dabei, einen langfristigen Kur-Erfolg sicher-

zustellen. Weiterer Gewinner ist der mobile Gesundheitsmanager der Universität Rostock. Er liefert Verbrauchern ein individuelles Tages-Stressprofil in Echtzeit. Das Produkt wurde bereits erfolg-reich an Chirurgen getestet und kann laut Jury auch mit hohem Nutzen in den Familienalltag integriert werden.

JAKOB WILDER, KVSH

Die cloud – zukunftsweisende Schlüsseltechnologie oder Wiege des bösen?Auf der CeBIT gab es kaum einen Vortrag, in dem nicht die unbegrenzten Möglichkeiten des Cloud-Computings geprie-sen wurden. Prognostizierte Wachstumsraten von jährlich mehr als 50 Prozent scheinen dem Prädikat „Revolution im IT-Bereich“ recht zu geben. Aber was ist „Die Cloud“ eigentlich und wie kann sie im Gesundheitssektor eingesetzt werden?

„Die Cloud“ ist eine undefinierte Menge an Serversystemen mit scheinbar unbegrenzten Kapazitäten an Rechenleistung und Speicherplatz. Diese Systeme werden von verschiedenen Dienstleistern in Rechenzentren auf der ganzen Welt betrie-ben und können als Plattform für fast alle Arten von Software genutzt werden – vom Online-Fotoalbum bis hin zur Unter-nehmensressourcenplanung sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Auch im Gesundheitswesen kann man von den Vor-teilen „der Cloud“ profitieren. Setzt man Cloud-Dienste aller-dings zur Verarbeitung von Sozialdaten wie z. B. bei elektro-nischen Patientenakten ein, befindet man sich juristisch im Bereich der Auftragsdatenverarbeitung (Landesdatenschutz-gesetze Paragraf 11 Zulässigkeit der Datenverarbeitung und Paragraf 15 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen). Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Datenverarbei-tung verbleibt nämlich beim Auftraggeber, also dem Praxis-führer. Es sind technische Sicherheitsmechanismen erforder-lich, die den Datenschutz weiterhin aufrecht erhalten, da die Daten nicht mehr auf dem eigenen PC gespeichert und ver-arbeitet werden, sondern bei „fremden Leuten“.

An dieser Aufgabenstellung arbeiten zurzeit verschiedene Hersteller und Akteure im Gesundheitssystem. Wann es aber rechtskonforme Cloud-Dienst im Gesundheitswesen gibt und ob es sich zu einer „Revolution im Gesundheitswesen“ ent-wickelt, wird die Zeit zeigen.

Elektronische Gesundheitskarte am bedarf vorbei geplantIn seiner Rede zur Eröffnung des Bereichs „Health & Vitality“ nutzte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die Gelegenheit, auf das Projekt elektronische Gesundheitskarte einzugehen. Bahr räumte ein zu schnelles Tempo bei ihrer Einführung ein: „Wir wollten zu schnell zu viel“. Viele Pati-enten seien mit den kompletten Anwendungsmöglichkeiten der eGK noch überfordert und man habe am Bedarf vorbei geplant. „Wir haben uns deshalb auf die jetzt machbaren Teile der eGK konzentriert und gehen Schritt für Schritt weiter“, so Bahr. Als Konsequenz habe man z. B. die Komponenten „E-Rezept“ und „elektronische Krankenakte“ vorerst zurück gestellt. Bahr hofft, dass Ende 2012 70 Prozent aller Versicher-ten, also an die 50 Millionen Versicherte mit der Gesundheits-karte ausgestattet sein werden. Trotzdem habe das Projekt schon jetzt Einsparungen erbracht. Allein die Einführung des Lichtbilds schütze vor Missbrauch und bringe den Krankenkas-sen Einsparungen von circa 200 Millionen Euro im Jahr.

Einsatzgebiete und abrechnung telemedizinischer leis-tungenNach der Einschätzung Bahrs könne die Telemedizin helfen in Zukunft die Versorgung in ländlichen Gebieten sicher zu stellen. Bei der Frage zur künftigen Abrechnung telemedi-zinischer Leistungen durch die Ärzte verwies der Gesund-heitsminister auf die entsprechende Regelung in Versor-gungsstrukturgesetz. Das Gesetz sieht vor, dass Telemedizin „vor allem im ländlichen Raum ein wichtiger Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung“ wird. Deshalb soll der Bewertungsausschuss, in dem die Kassenärztliche Bundes-vereinigung und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen vertreten sind, bis zum 31. Oktober 2012 prüfen und fest-legen, in welchem Umfang ärztliche und psychotherapeu-tische Leistungen ambulant telemedizinisch erbracht werden können. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab ist dann ent-sprechend anzupassen. Dr. Franz-Josef Bartmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein und Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer warnte in seinem Vortrag vor zu großen Erwartungen: „Dreimal täglich Telemedizin wird es sicher nicht geben, aber wenn etwas sinnvoll ist, finanziert es sich am Ende manchmal von allein.“

Page 38: Nordlicht

sErVIcE

Nordlicht A K t u e l l 4 | 201238

1. Das heilmittel muss nach dem heilmittelkatalog/indikati-onsschlüssel verordnungsfähig sein, dabei sind die (zum teil beispielhaft) angegebenen Diagnosen zu beachten. Der indikationsbezogene Katalog, der Bestandteil der Richtlinie ist, regelt die Indikationen, bei denen Heilmittel verordnungsfähig sind, die Art der verordnungsfähigen Heilmittel bei diesen Indi-kationen, die Menge der verordnungsfähigen Heilmittel je Dia-gnosegruppe und die Besonderheiten bei Wiederholungsverord-nungen (Folgeverordnungen).

Den Diagnosegruppen ist jeweils ein Indikationsschlüssel zuge-ordnet, der im Heilmittelkatalog genannt ist und von den Ver-tragsärzten bei einer Verordnung auf dem Vordruckmuster 13 (Maßnahmen der Physikalischen Therapie/Podologischen Thera-pie), 14 (Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie)

bzw. 18 (Maßnahmen der Ergotherapie) in dem dafür vorgese-henen Feld anzugeben ist. Verordnungsfähig sind nur die Heilmit-tel, die im Heilmittelkatalog beim jeweiligen Indikationsschlüssel genannt sind.

2. Ein „vorrangiges heilmittel“ oder alternativ „optionales heilmittel“ darf nur bei entsprechender medizinischer indi-kation verordnet werden. Der Katalog unterscheidet bei der Physikalischen Therapie wie folgt: • A vorrangige Heilmittel • B optionale Heilmittel (anstelle des vorrangigen Heilmittels) • C ergänzende Heilmittel (ergänzend zum vorrangigen oder

optionalen Heilmittel) • D standardisierte Heilmittelkombination

H E I L M I T T E L

So verordnen Sie richtig

Um Sie vor den wirtschaftlichen Folgen von Prüfanträgen und Regressbescheiden zu schützen, gibt Ihnen die gemeinsame AG Heilmittel der KVSH und Krankenkassen- verbände Hinweise, Heilmittel korrekt und wirtschaftlich zu verordnen.

Durch das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Versorgungs-strukturgesetz haben sich die Voraussetzungen, nach denen von der Gemeinsamen Prüfungsstelle der Vertragsärzte und Krankenkassen im Rahmen von Richtgrößen- oder Durch-schnittswerteprüfungen Regresse festgesetzt werden können, zugunsten der Vertragsärzte verbessert. So können künftig Regresse erstmals für Prüfungszeiträume festgesetzt werden,

die einer vorangegangenen Beratung des Vertragsarztes durch die Prüfungsstelle wegen Richtgrößenüberschreitung um mehr als 25 Prozent folgen. Davon unbenommen bleiben jedoch die Möglichkeiten der Krankenkassen, Prüfanträge wegen richtlini-enwidriger und/oder unwirtschaftlicher Verordnungsweise von Vertragsärzten im Einzelfall zu stellen.

Page 39: Nordlicht

sErVIcE

Nordlicht A K t u e l l4 | 2012 39

Bei gegebener Indikation richtet sich die Auswahl der zu verord-nenden Heilmittel nach dem jeweils therapeutisch im Vorder-grund stehenden Behandlungsziel. Vorrangig soll eine im Heilmit-telkatalog als „vorrangiges Heilmittel“ (A) genannte Maßnahme zur Anwendung kommen. Ist dies aus in der Person des Patienten liegenden Gründen nicht möglich, kann alternativ ein im Heil-mittelkatalog genanntes „optionales Heilmittel“ (B) verordnet werden. Der Vertragsarzt soll, wenn die Möglichkeit der Verord-nungsfähigkeit mehrerer vorrangiger Heilmittel vorgesehen ist, dass anzuwendende Heilmittel explizit bezeichnen. Vorschläge eingesetzter Praxissoftware, bspw. KG/MT zu verordnen, sind zu konkretisieren. Es ist also vom Arzt (nicht durch den Thera-peuten!) zu definieren, ob KG oder MT zur Anwendung kommen soll. Soweit medizinisch erforderlich kann zu einem „vorrangigen Heilmittel“(A) oder „optionalen Heilmittel“ (B) nur ein weiteres im Heilmittelkatalog genanntes „ergänzendes Heilmittel“ (C) ver-ordnet werden (d. h. max. zwei Heilmittel je Verordnung).

ausnahme: Maßnahmen der Elektrotherapie oder Ultraschall- bzw. Wärmetherapie können auch isoliert verordnet werden, wenn sie indikationsbezogen als ergänzende Heilmittel vor-gesehen sind.

3. höchstmengen für Erst- und Folgeverordnungen sind in den jeweiligen Kapiteln des heilmittelkataloges definiert und müssen eingehalten werden.Grundsätzlich beträgt bis zum Erreichen der Gesamtverordnungs-menge des Regelfalls die maximale Verordnungsmenge bei Erst- und Folgeverordnungen in der • Physikalischen Therapie bis zu sechs • Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie bis zu zehn • Ergotherapie bis zu zehn Einheiten. Ausnahmen werden im Heilmittelkatalog aufgeführt. Für die Indi-kationsschlüssel WS1, EX1, AT1 und SB4 sind im Heilmittelkatalog Höchstverordnungsmengen von insgesamt maximal 6 Einheiten im Regelfall vorgesehen. Für den Indikationsschlüssel ST3 gilt eine Höchstverordnungsmenge von 5 Einheiten. Bei diesen Indi-kationsschlüsseln handelt es sich um Erkrankungen mit kurzzei-tigem Behandlungsbedarf. Folgeverordnungen sind ebenso wie Verordnungen außerhalb des Regelfalls bei diesen Indikationen nicht möglich

Für Massagetherapien ist die Verordnungsfähigkeit auf maximal 10 Therapieeinheiten innerhalb sowie weiterer 10 Therapieein-heiten außerhalb des Regelfalls begrenzt. Die Verordnungsfähig-keit standardisierter Heilmittelkombinationen ist auf maximal 10 Therapieeinheiten (Summe innerhalb und außerhalb des Regel-falls) begrenzt. Beide Begrenzungen gelten uneingeschränkt auch für weitere folgende Verordnungen außerhalb des Regelfalls.

4. Die verordnungen außerhalb des regefalls müssen medizi-nisch begründet sein.Wurde die Gesamtverordnungsmenge durch Erst- und Folge-verordnungen innerhalb des Regelfalls ausgeschöpft, darf eine weitere Heilmitteltherapie grundsätzlich erst dann wieder erfol-gen, wenn ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abge-laufen ist. Reicht die Anzahl der Therapieeinheiten innerhalb des Regelfalls nicht aus, um das Behandlungsziel zu erreichen, kann entsprechend der Vorgaben des Heilmittelkatalogs der

Indikationsschlüssel gewechselt oder eine Verordnung außer-halb des Regelfalls ausgestellt werden. Bei allen Verordnungen außerhalb des Regelfalls muss eine medizinische Begründung auf dem vereinbarten Vordruckmuster angegeben werden.

5. hausbesuche dürfen dann verordnet werden, wenn sie medizinisch notwendig sind. Die Verordnung von Hausbesuchen ist nur zulässig, wenn der Patient den Therapeuten aus medizinischen Gründen nicht aufsu-chen kann bzw. wenn der Hausbesuch aus medizinischen Gründen zwingend erforderlich ist.

6. Die therapiedauer ist auf der verordnung anzugeben. Anzugeben ist die Therapiedauer mit der Patientin oder dem Pati-enten bei • Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie • Manueller Lymphdrainage als MLD-30, MLD-45 und MLD-60 Die Manuelle Lymphdrainage eines Körperteils ist grundsätzlich auf eine Therapiezeit von 30 Minuten beschränkt. Die Großbe-handlung (45 Minuten) ist für die Behandlung von zwei Körper-teilen vorgesehen. Eine Ganzbehandlung (60 Minuten) kann bei schwergradigen Lymphödemen zur Behandlung von zwei Körper-teilen oder bei schwergradigen Lymphödemen mit Komplikati-onen durch Strahlenschädigungen zur Behandlung eines Körper-teils verordnet werden.

Und so wird es noch wirtschaftlicher... • Überdenken Sie, ob bei Erkrankungen des zentralen Nerven-

systems tatsächlich die Notwendigkeit der Verordnung von KG-ZNS besteht oder normale Krankengymnastik ausreicht! (Die Behandlungspreise, die ein Therapeut von den Kranken-kassen bekommt, differieren um bis zu mehr als 12 Euro je Therapieeinheit!)

• Muss bei Wärmeanwendung tatsächlich eine Warmpackung zur Anwendung kommen, oder erfüllt nicht auch die nur etwa halb so teure Wärmeanwendung mittels Strahler den gleichen Effekt?

• Kann bei Krankengymnastik, Ergotherapie oder Logopädie anstelle der Einzelbehandlung Gruppentherapie (wegen der gruppendynamischer Effekte) erfolgreicher sein? Wirtschaft-licher ist Gruppentherapie in jedem Fall.

• Ist tatsächlich die Verordnung von Ergotherapie wegen sensomotorisch/perzeptiver Störungen geboten, oder steht die Behandlung motorisch-funktioneller Störungen im Vordergrund?

AG HEILMITTEL

Page 40: Nordlicht

sErVIcE

Nordlicht A K t u e l l 4 | 201240

S E R V I C E T E A M

Sie fragen - wir antwortenanTworTEn dEs sErVIcE-TEamsAuf dieser Seite gehen wir auf Fragen ein,

die dem Service-Team der KVSH immer wieder gestellt werden. Die Antworten sollen Ihnen helfen, Ihren Praxisalltag besser zu bewältigen.

K O R R E K T U R N O R D L I C H T 0 3 | 2 0 1 2Wenn der Patient die Praxisgebühr nach-träglich entrichten möchte, müssen wir dies als Praxis annehmen?

Der Versicherte ist verpflichtet, die Zuzahlung unverzüg-lich, spätestens innerhalb von zehn Tagen, zu entrichten.

Warum sind die Wegegeldziffern der Ersatzkassen 40220-40224 noch in meinen Stammdaten des Praxissystems enthalten, obwohl ich diese in Schleswig-Holstein seit 2006 nicht mehr abrechnen darf?Der Grund hierfür ist, dass diese Ziffern nicht bundesweit außer Kraft gesetzt worden sind, in Schleswig-Holstein wur-den diese durch einen eigenen Vertrag mit den Ersatzkassen mit den Ziffern 99095-99100 abgelöst.

Wir sind eine hausärztliche Praxis und haben einen Patienten zu einem Facharzt überwiesen, der Patient soll nach Angaben des Facharztes zu einem anderen Facharzt (z. B. Radiologie) geschickt werden. Müssen wir die Überweisung ausstellen oder der Facharzt?

Durch einen Auftrag zur Mit- und Weiterbehandlung gibt der Hausarzt den Patienten an den Weiterbehandler ab. Die Überweisung muss dann von der Praxis ausgestellt werden,

die eine medizinische Notwendigkeit feststellt. Wenn der Facharzt diese fest-

stellt, ist auch dieser für die Überweisung zuständig.

Im Fall eines Zielauftrages kommt der Patient mit einer Diagnose zurück zum Hausarzt. Dieser wird dann die Schritte veranlassen, die zur Weiterbehandlung notwendig sind.

Ein Patient war im Quartal zuerst bei einem Psychologischen Psychothe-

rapeuten und kommt nun mit der Quittung über die gezahlte Praxisgebühr zu uns, wie müssen wir uns verhalten?Da ein psychologischer Psychotherapeut keine Überwei-sungen ausstellen darf, muss hier die Quittung anerkannt werden. Diese wird von der Arztpraxis entwertet und in der Abrechnung wird die Ziffer 80033 (Nachweis über bereits gezahlte Praxisgebühr hat vorgelegen) eingetragen. Dem Patienten können nun auch notwendige Überweisungen ausgestellt werden.

Das Service-Team erreichen Sie unter der Rufnummer 04551 883 883• montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr• freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr

Page 41: Nordlicht

sErVIcE

Nordlicht A K t u e l l4 | 2012 41

FÜR MEDIZINIScHE FAcHANGESTELLTEtHeMA: Die Arztabrechnung – Sie fragen, wir antworten

dAtuM: 30. MAI, 15.00 BIS 18.00 UHR

Im Rahmen dieses Seminars werden wir mit Ihren Mitarbeiterinnen ins-besondere aktuelle Abrechnungsfragen zum EBM und zur GOÄ erörtern, sowie auf Fragen rund um die Verordnung eingehen.

REFERENTEN: Petra Lund, Abrechnungsleiterin Christiane Reuter, Referentin Abrechnungsabteilung Thomas Stefaniw, Referent Abrechnungsabteilung Thomas Frohberg, Abteilung Struktur und Verträge, Verordnungsmanagement

GASTREFERENT: Jörg Ruge, Privatärztliche Verrechnungsstelle

ORT: Sitzungssaal der Abgeordnetenversammlung im Haus der KVSH, Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg

TEILNAHMEGEBÜHR: Das Seminar ist kostenfrei.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Anmeldungen bitte schriftlich bis zum 21. Mai 2012 an:

SeminareW A S , W A N N , W O ?

Zu Seminaren wird nicht mehr persönlich eingeladen.

Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich über das

Nordlicht.

tHeMA: Workshop: Konstanzprüfung am digitalen Mammographiegerät

dAtuM: 18. APRIL, 15.30 BIS 18.30 UHR

Dieser Workshop wird zum Austausch von Tipps und Tricks, sowie zur Erweiterung des Fachwissens für Ihre Praxismitarbeiter, die für die Durch-führung von Konstanzprüfungen am Mammographiegerät im kurativen Bereich verantwortlich sind, angeboten.

ZIELSETZUNG DES WORKSHOPS:• Praktische Durchführung der Konstanzprüfung am Mammographiege-

rät und Befundungsmonitor• Vertiefung der theoretischen Kenntnisse zur Durchführung der Prüfkör-

peraufnahmen• Tipps und Tricks zur Vermeidung von Fehlermöglichkeiten bei den

Konstanzprüfungen • Erläuterung der Prüfkriterien zur Beurteilung der Konstanzprüfungen

Das Seminar richtet sich auch an Praxismitarbeiter/innen, die künftig mit der verantwortungsvollen Aufgabe der Konstanzprüfungsdurchführung betraut werden.

ORT: Medizinisches Versorgungszentrum Itzehoe Radiologische Praxen, Robert-Koch-Straße 2, 25524 Itzehoe

TEILNAHMEGEBÜHR: Das Seminar ist kostenfrei.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Die Teilnehmerzahl ist auf 10 begrenzt.Senden Sie Ihre schriftliche Anmeldung mit Namen des Teilnehmers an:

FÜRPRAxIS-MITARBEITER

Abt. QualitätssicherungBismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg Nadine Kruse Telefon 04551 883 332 Fax 04551 883 374E-Mail [email protected]

k o n t a k t + a n m e l d u n gAbt. QualitätssicherungBismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg Nadine Kruse Telefon 04551 883 332 Fax 04551 883 374E-Mail [email protected]

k o n t a k t + a n m e l d u n g

Page 42: Nordlicht

sErVIcE

Nordlicht A K t u e l l 4 | 201242

Mit QEP® stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung ein für Praxen spe-zifisches Qualitätsmanagementverfahren zur Verfügung. QEP® – „Qualität und Entwicklung in Praxen“ – wurde gemeinsam mit niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten, QM-Experten und unter Einbeziehung von Berufsverbänden und Arzthelferinnen entwickelt. QEP® bietet Ihnen:• konsequente Praxisorientierung • einfache Anwendbarkeit • viele Umsetzungsvorschläge und Musterdokumente • die Möglichkeit zur Fremdbewertung/Zertifizierung

INHALTE DES SEMINARS: • Vermittlung von Grundlagen des Qualitätsmanagements; Vorteile und

Grenzen von QM• Einstieg in das QM-System QEP® (Qualität und Entwicklung in Praxen)• Intensive praktische Übungen mit den Materialien des QEP®-Systems

(Qualitätszielkatalog kompakt/QEP®-Manual)• Arbeitstechniken und Werkzeuge – erste Schritte für den Aufbau eines

QM-Systems in der eigenen Praxis

ORT: Sitzungszentrum der KVSH, Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg

TEILNAHMEGEBÜHR: 200 EURO PRO PERSON, inkl. Kursmaterial (QEP®-Qualitätszielkatalog/QEP®-Manual) und Verpflegung

FORTBILDUNGSPUNKTE: 18

TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Verbindliche Anmeldungen werden in schriftlicher Form angenommen (Brief/Fax oder E-Mail) und in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Abmeldungen können schriftlich bis zehn Tage vor der Veranstaltung bzw. im Krankheitsfall kostenlos erfolgen. Bei Absage bis drei Tage vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent der Teilnah-megebühr fällig. Die Benennung von Ersatzpersonen ist möglich. Spätere Absagen oder Nichterscheinen erfordern die volle Seminargebühr.

FÜR ÄRZTE UNDQM-MITARBEITERtHeMA: QEP®-Einführungsseminar

dAtuM: 28. SEPTEMBER, 15.00 BIS 21.00 UHR 29. SEPTEMBER, 9.00 BIS 17.00 UHR

Abt. QualitätssicherungBismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg Angelika Ströbel Regina Steffen Tel. 04551 883 204 04551 883 292Fax 04551 883 7204 04551 883 7292E-Mail [email protected] [email protected]

k o n t a k t + a n m e l d u n g

FÜR ÄRZTE UNDQM-MITARBEITER tHeMA: Qualitätsmanagement – die G-BA Richtlinie erfüllen

dAtuM: 25. APRIL, 14.00 BIS 18.00 UHR

Wie sind die Anforderungen aus der Richtlinie „Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen Versorgung“ des Gemeinsamen Bundesausschusses mit möglichst geringem Aufwand umzusetzen? Welche gesetzlichen An-forderungen stellen ggf. ein Haftungsrisiko für die Praxis dar? Wie kann ein QM-System die Umsetzung erleichtern?

In dem Seminar werden unter anderem die folgenden Inhalte behandelt:• Was muss zur Erfüllung der Richtlinie dokumentiert werden? • Wie kann die Dokumentation schnell und systematisch erfolgen?• Welche Beauftragten muss meine Praxis haben?• Welche Themen sind regelmäßig zu unterweisen?• Welche Anforderungen bestehen bei Themen wie Arbeitsschutz,

Medizinprodukte und Hygiene?

In dem Seminar erhalten Sie neben nützlichen Informationen u. a. auch Checklisten und Unterweisungsunterlagen, die Sie direkt in Ihrer Praxis einsetzen können. Sie erfahren außerdem wie Sie Ihre KV bei der Umset-zung von QM unterstützt.

ORT: Sitzungszentrum der KVSH, Raum „Auto“ Bismarckallee 1– 6, 23795 Bad Segeberg,

TEILNAHMEGEBÜHR: 50 Euro

FORTBILDUNGSPUNKTE: 5

TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt.

Abt. QualitätssicherungBismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg Angelika Ströbel Regina Steffen Telefon 04551 883 204 04551 883 292Fax 04551 883 7204 04551 883 7292E-Mail [email protected] [email protected]

k o n t a k t + a n m e l d u n g

Page 43: Nordlicht

sErVIcE

Nordlicht A K t u e l l4 | 2012 43

Veranstaltungen Wir übernehmen nur

für KVSH-Termine Gewähr.

KVSH-Kreisstellen18. APRIL, 18.00 UHR

Workshop und Podiumsdiskussion zur Gesundheit- und SozialpolitikOrt: Ringhotel Waldschlösschen, Kolonnenweg 152, 24837 SchleswigInfo: Tel. 04621 951950 E-Mail: [email protected]

18. APRIL, 18.00 UHR

Diagnose und Therapie von Erkrankungen der NebenschilddrüseOrt: Strandhotel GlücksburgInfo: Chirurgische Klinik SFH, Kreisstelle Flensburg-Stadt, Tel. 0461 429 39, Fax 0461 468 91

25. APRIL, 18.00 UHR

Multiples MyelomOrt: Strandhotel GlücksburgInfo: Med. Klinik I SFH, Kreisstelle Flensburg-Stadt, Tel. 0461 429 39, Fax 0461 468 91

25. APRIL, 18.00 UHR

Anwendung von Botulinumtoxin bei DystonienOrt: Diako, FliednersaalInfo: Klinik für Neurologie Diako, Kreisstelle Flensburg-Stadt, Tel. 0461 429 39, Fax 0461 468 91

26. APRIL, 19.00 UHR

Gynäkologische Sonographie des AbdomensOrt: Diako, FliednersaalInfo: Sono Arbeitskreis, Kreisstelle Flensburg-Stadt, Tel. 0461 429 39, Fax 0461 468 91

Schleswig-Holstein11. APRIL, 19.00 BIS 20.30 UHR

Update DepressionOrt: Lübeck, Uni, AudimaxInfo: Ärztefortbildung, Tel. 0451 500 2306, Fax 0451 500 3339E-Mail: [email protected] www.innere1.uni-luebeck.de

16. BIS 20. APRIL

DGHO-Seminar, Basiskurs Hämatologisches LaborOrt: Städtisches Krankenhaus Kiel, Konferenzraum, Haus 2, 2. OG, Eingang MetzstraßeInfo: Anmeldeschluss: 17. März, Ansprechpartner: Inges Kunft, Tel. 0431 1697 1268, Fax 0431 1697 1264 E-Mail: [email protected] www.uksh.de

21. APRIL, 9.00 BIS 17.00 UHRLand in Sicht! Ziele mit individualisierten Therapie- ansätzen in der Gastroenterologie erreichen.Ort: Campus Lübeck, Medizinische Klinik I, Ratzeburger Allee 160, 23538 LübeckInfo: Tel. 0451 500 2306, Fax 0451 500 3339E-Mail: [email protected] www.innere1.uni-luebeck.de

20. BIS 21. APRIL, 10.00 BIS 17.30 UHR (FREITAG), 8.30 BIS 12.00 UHR (SAMSTAG) An den Grenzen der Prostatakrebs-TherapieOrt: Atlantic Hotel Kiel, Raiffeisenstraße 2, 24103 KielInfo: Tel. 03643 2468 0, Fax 03643 2468 31 E-Mail: [email protected] www. urologie-kiel.de

25. APRIL, 16.15 BIS 18.30 Akuter OberbauchschmerzOrt: Arnold-Heller-Straße 3, Haus 6, 24105 KielInfo: Sekretariat: Katrin Beese Tel. 0431 597 1271, Fax 0431 597 1302 www.uksh.de

25. APRIL, 14.30 BIS 18.00 UHR Erfolgreiches Impfen im TeamOrt: Lebensmittelinstitut KIN, Wasbeker Straße 324, 24537 NeumünsterInfo: Anmeldung: Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein, Tel. 0431 94294, Fax 0431 94871 E-Mail: [email protected] www.lv-gesundheit-sh.de

3. MAI, 20.00 UHRcervix-carcinom, der neuste StandOrt: ConventGarten, RendsburgInfo: Referent: Prof. O. Behrens, Rendsburg, Tel. 04331 663966, Fax 04331 663929 E-Mail: [email protected] www.aev-rd.de

12. MAI, 9.00 BIS 13.00 UHR4. Endokrinologisches FrühjahrssymposiumOrt: Arosa Hotel, Lübeck-TravemündeInfo: Tel. 0451 500 2306, Fax 0451 500 3339E-Mail: [email protected] www.innere1.uni-luebeck.de

24. MAI, 20.00 UHRSomatoforme und funktionelle StörungenOrt: Redderhuskrog, HolzbungeInfo: Referent: Dr. G. Tuinmann, Hamburg, Tel. 04331 663966, Fax 04331 663929 E-Mail: [email protected] www.aev-rd.de

Page 44: Nordlicht

sErVIcE

Nordlicht A K t u e l l 4 | 201244

Ansprechpartner der KVSHK O N T A K T

VorstandVorstandsvorsitzende Dr. Ingeborg Kreuz .................................................................. 218/355Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Dr. Ralph Ennenbach ............................................................... 218/355

Geschäftsstelle Operative Prozesse Ekkehard Becker .................................................... ..........................486

AbteilungenAbrechnung Petra Lund (Leiterin)/Ernst Sievers (stellv. Leiter) ................. 306/245 Fax ................................................................................................... 322Abteilung Recht – Justitiar Klaus-Henning Sterzik (Leiter) ................................................. 230/251Abteilung Recht Maria Behrenbeck ........................................................................... 251 Hauke Hinrichsen ............................................................................. 265 Tom-Christian Brümmer ................................................................... 474 Esther Petersen................................................................................ 498Ärztlicher Bereitschaftsdienst Thomas Miklik (BD-Beauftr. d. Vorstands) ...................................... 579 Alexander Paquet (Leiter) ............................................................... 214Akupunktur Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Ambulantes Operieren Stephanie Purrucker ........................................................................ 459Arthroskopie Stephanie Purrucker ........................................................................ 459Ärztliche Stelle (Röntgen) Kerstin Weber .................................................................................. 529 Uta Markl ......................................................................................... 393 Tanja Ohm-Glowik ............................................................................ 386 Nina Söth ......................................................................................... 571Ärztliche Stelle (Nuklearmedizin/Strahlentherapie) Kerstin Weber .................................................................................. 529Arztregister Anja Scheil/Dorit Scheske ............................................................... 254Assistenz-Genehmigung Brigitte Gottwald ............................................................................. 255 Renate Tödt ..................................................................................... 358Balneophototherapie Michaela Schmidt ............................................................................ 266Betriebswirtschaftliche Beratung Marion Grosse .................................................................................. 343chirotherapie Michaela Schmidt ............................................................................ 266Dermatohistologie Marion Frohberg .............................................................................. 444Dialyse-Kommission/LDL Marion Frohberg .............................................................................. 444Diabetes-Kommission Aenne Villwock ................................................................................ 369

DMP Team Marion Frohberg ............................................................................. 444 Helga Hartz ..................................................................................... 453 Caroline Polonji .............................................................................. 280 Kevin Maschmann ........................................................................... 326 Tanja Glaw ....................................................................................... 685 Drogensubstitution Astrid Patscha .................................................................................. 340 Christine Sancion ............................................................................. 470EDV in der Arztpraxis Timo Rickers .................................................................................... 286 Janin Looft ....................................................................................... 324 Tobias Kantereit ............................................................................... 320Ermächtigungen Susanne Bach-Nagel ......................................................................... 378 Daniel Jacoby .................................................................................... 259 Katja Fiehn ....................................................................................... 291 Tyneke Grommes ............................................................................. 462ESWL Marion Frohberg ............................................................................. 444Finanzen Karl-Heinz Buthmann (Leiter) .......................................................... 208Formularausgabe Sylvia Warzecha ............................................................................... 250Fortbildung/Veranstaltungen Nadine Kruse ................................................................................... 332Fortbildungspflicht nach Paragraf 95 SGB V Detlef Greiner .................................................................................. 527Früherkennungsuntersuchung Kinder (Hausärzte) Heike Koschinat ............................................................................... 328Gesundheitspolitik und Kommunikation Esther Rüggen (Leiterin) ................................................................. 431Hautkrebs-Screening Kevin Maschmann .......................................................................... 326Hausarztzentrierte Versorgung Heike Koschinat .............................................................................. 328Herzschrittmacherkontrollen Monika Vogt .................................................................................... 366Histopathologie im Rahmen Hautkrebs-Screening Kevin Maschmann ........................................................................... 326HIV/AIDS Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Hörgeräteversorgung Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Homöopathie Kevin Maschmann ........................................................................... 326HVM-Team/Service-Team Stephan Rühle (Leiter) .................................................................... 334Internet Jakob Wilder .................................................................................... 475 Borka Totzauer ................................................................................. 356Invasive Kardiologie Monika Vogt .................................................................................... 366Interventionelle Radiologie Grit Albrecht ................................................................................... 533

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-HolsteinBismarckallee 1 - 6, 23795 Bad SegebergZentrale 04551 883 0, Fax 04551 883 209

Page 45: Nordlicht

sErVIcE

Nordlicht A K t u e l l4 | 2012 45

Kernspintomographie Grit Albrecht .................................................................................... 533Koloskopie Melanie Krille .................................................................................. 321Koordinierungsstelle Weiterbildung Petra Fitzner .................................................................................... 384Krankengeldzahlungen Doris Eppel ....................................................................................... 220Laborleistung (32.3) Marion Frohberg ............................................................................. 444Langzeit-EKG Monika Vogt .................................................................................... 366Mammographie (kurativ/Screening) Kathrin Zander ................................................................................. 382 Anja Liebetruth ................................................................................ 302Molekulargenetik Marion Frohberg .............................................................................. 444MRSA Angelika Ströbel .............................................................................. 204Niederlassung/Zulassung/Psychotherapeuten Susanne Bach-Nagel ........................................................................ 378 Katja Fiehn ....................................................................................... 291Niederlassung/Zulassung/Ärzte Evelyn Kreker .................................................................................. 346 Tyneke Grommes ............................................................................. 462 Daniel Jacoby ................................................................................... 259 Nicole Geue ..................................................................................... 303 Petra Fitzner .................................................................................... 384Niederlassungsberatung Evelyn Kreker .................................................................................. 346 Bianca Hartz ..................................................................................... 255 Susanne Bach-Nagel ........................................................................ 378 André Zwaka .................................................................................... 327Nordlicht aktuell Borka Totzauer ............................................................................... 356 Jakob Wilder .................................................................................... 475Nuklearmedizin Grit Albrecht .................................................................................... 533Onkologie Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Otoakustische Emissionen Michaela Schmidt ............................................................................ 266Patientenauskunft Paragraf 305 SGB V Detlef Greiner .................................................................................. 527Personal Christine Storm ................................................................................. 260 Lars Schönemann .............................................................................. 275 Anke Tonn ......................................................................................... 295 Anke Siemers .................................................................................. 333 Dirk Ludwig ....................................................................................... 425 Fax ................................................................................................... 451Phototherapeutische Keratektomie Stephanie Purrucker ........................................................................ 459Photodynamische Therapie am Augenhintergrund Stephanie Purrucker ........................................................................ 459Physikalisch-Medizinische Leistungen Michaela Schmidt ............................................................................ 266Plausibilitätsausschuss Hauke Hinrichsen .............................................................................. 265 Susanne Hammerich ......................................................................... 686 Ulrike Moszeik ................................................................................. 336 Rita Maass ....................................................................................... 467

K O N T A K T

Polygraphie/Polysomnographie Marion Frohberg .............................................................................. 444Pressesprecher Marco Dethlefsen ............................................................................ 381 Fax .................................................................................................. 396Psychotherapie Melanie Krille .................................................................................. 321Qualitätssicherung Aenne Villwock (Leiterin) ........................................................ 369/262 Fax ................................................................................................... 374Qualitätszirkel/Qualitätsmanagement Angelika Ströbel .............................................................................. 204 Detlef Greiner .................................................................................. 527 Regina Steffen ................................................................................. 292 Fax ................................................................................................... 374QuaMaDi Kathrin Zander ................................................................................. 382Radiologie-Kommission Aenne Villwock ................................................................................ 369 Carmen Dreyer................................................................................. 360Röntgen (Anträge) Grit Albrecht .................................................................................... 533Röntgen (Qualitätssicherung) Carmen Dreyer................................................................................. 360Rückforderungen der Kostenträger Heinz Szardenings ........................................................................... 323Schmerztherapie Monika Vogt .................................................................................... 366Service-Team/Hotline Telefon ..................................................................................... 388/883 Fax ................................................................................................... 505Sonographie (Anträge) Ute Tasche ....................................................................................... 485Sonographie (Qualitätssicherung) Susanne Paap .................................................................................. 228 Christina Bernhardt .......................................................................... 315Sozialpsychiatrie-Vereinbarung Melanie Krille .................................................................................. 321Soziotherapie Melanie Krille .................................................................................. 321Sprechstundenbedarf Heidi Dabelstein .............................................................................. 353Strahlentherapie Grit Albrecht .................................................................................... 533Struktur und Verträge Dörthe Deutschbein (Leiterin) ......................................................... 331 Fax ................................................................................................... 488Team Verordnung Thomas Frohberg ............................................................................. 304Team Verordnung Hilfsmittel Anna-Sofie Plath .............................................................................. 362Telematik-Hotline ................................................................................. 888Teilzahlungen Brunhild Böttcher............................................................................. 231Tonsillotomie, BKK VAG-Nord, BARMER GEK Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Umweltmedizin/Umweltausschuss Marion Frohberg ............................................................................. 444Vakuumbiopsie Dagmar Martensen ......................................................................... 687

Page 46: Nordlicht

sErVIcE

Nordlicht A K t u e l l 4 | 201246

Verordnung medizinische Rehaleistungen Christine Sancion ............................................................................. 470Widersprüche (Abteilung Recht) Gudrun Molitor ................................................................................ 439Zulassung Bianca Hartz (Leiterin) ............................................................. 255/358 Fax ................................................................................................... 276Zweigpraxis Karsten Wilkening............................................................................ 561Zytologie Marion Frohberg .............................................................................. 444

Stelle nach Paragraf 81a SGB V: Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Klaus-Henning Sterzik ..................................................................... 230/251

PrüfungsstelleRosenstr. 28, 23795 Bad Segebergtel. 04551 9010 0, Fax 04551 901022

Vorsitzender des Beschwerdeausschusses Dr. Johann David Wadephul ........................................................ 90100 Prof. Günther Jansen (Stellvertreter) .......................................... 90100Leiter der Dienststelle Markus Eßfeld ............................................................................ 901021Verordnungsprüfung Elsbeth Kampen ........................................................................ 901023 Dr. Michael Beyer ...................................................................... 901015 Dorthe Flathus-Rolfs .................................................................. 901015 Astrid Stamer ............................................................................. 901024Arznei-/Pharmakotherapie-Beratung (prüfungsbezogen) Elsbeth Kampen ........................................................................ 901023 Dr. Michael Beyer ...................................................................... 901015 Evelyn Sonnenrein ..................................................................... 901024 Honorarprüfung Birgit Wiese ............................................................................... 901012 Hans-Peter Morwinski ............................................................... 901011 Zweitmeinungsverfahren Gastroenterologie Hans-Peter Morwinski ............................................................... 901011Zweitmeinungsverfahren Rheuma Birgit Wiese ............................................................................... 901012Service Verordnungsprüfung Manuela Johnsen ....................................................................... 901020 Tanja Bauer ........................................................................... ..... 901016 Susanne Schuldt.................................................................... ..... 901025Service Honorarprüfung Sabine Kruse ............................................................................. 901016

K O N T A K T

An diese Stelle nach Paragraf 81a SGB V kann sich jede Person wenden. Es handelt sich um eine organisatorisch verselbstständigte und weisungsungebundene Einrichtung. Sie hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages allen genügend substanziierten Hinweisen auf Sachverhalte nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf eine rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein hindeuten und die aufgrund der einzelnen Anga-ben oder der Gesamtumstände glaubhaft erscheinen.

Nordlicht aktuell

Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein

Herausgeber Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Dr. Ingeborg Kreuz (v.i.S.d.P.)Redaktion Marco Dethlefsen (Leiter); Prof. Jens-Martin Träder (stellv. Leiter); Borka Totzauer (Layout); Jakob Wilder Redaktionsbeirat Ekkehard Becker; Dr. Ralph Ennenbach; Reinhardt Hassenstein; Dr. Ingeborg Kreuz; Esther Rüggen Druck Grafik + Druck, Kiel Fotos iStockphoto

Anschrift der Redaktion Bismarckallee 1– 6, 23795 Bad Segeberg,Tel.: 04551 883 356, Fax: 04551 883 396, E-Mail: [email protected], www.kvsh.de

Das Nordlicht erscheint monatlich als Informationsorgan der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Namentlich gekennzeichnete Beiträge und Leserbriefe geben nicht immer die Meinung des Herausgebers wieder; sie dienen dem freien Meinungsaustausch. Jede Einsendung behandelt die Redaktion sorgfältig. Die Redaktion behält sich die Auswahl der Zuschriften sowie deren sinnwahrende Kürzung ausdrücklich vor. Die Zeitschrift, alle Beiträge und Abbildungen sind urheberrecht-lich geschützt. Nachdruck nur mit schriftlichem Einverständnis des Herausgebers. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist hiermit selbstver-ständlich auch die weibliche Form gemeint („die Ärztin“).

I m p r e s s u m

Zentrale Stelle Mammographie-ScreeningRosenstr. 28, 23795 Bad Segeberg Tel ................................................................................................... 898900Fax ............................................................................................... 8989089Dagmar Hergert-Lüder (Leiterin) ..................................................... 8989010

Page 47: Nordlicht

sErVIcE

Nordlicht A K t u e l l4 | 2012 47

KielKreisstelle: Herzog-Friedrich-Str. 49, 24103 Kiel Tel .............................................................................................. 0431 93222 Fax ......................................................................................... 0431 9719682Wolfgang Schulte am Hülse, AllgemeinarztTel ............................................................................................ 0431 541771 Fax ........................................................................................... 0431 549778 E-Mail ..................................................................... [email protected]

LübeckKreisstelle: Parade 5, 23552 Lübeck, Tel .............................................................................................. 0451 72240 Fax ......................................................................................... 0451 7063179Dr. Andreas Bobrowski, LaborarztTel ........................................................................................... 0451 610900 Fax ......................................................................................... 0451 6109010 E-Mail .............................................................. [email protected]

FlensburgKreisstelle: Berglücke 5, 24943 FlensburgTel ............................................................................................. 0461 42939 Fax ............................................................................................. 0461 46891Dr. Wolfgang Barchasch, FrauenarztTel .............................................................................................. 0461 27700 Fax ............................................................................................ 0461 28149 E-Mail ............................................................ [email protected]

NeumünsterJörg Schulz-Ehlbeck, hausärztl. InternistTel ........................................................................................... 04321 47744 Fax ........................................................................................... 04321 41601 E-Mail ..................................................... [email protected]

Kreis DithmarschenBurkhard Sawade, Praktischer ArztTel .............................................................................................. 04832 8128 Fax ............................................................................................. 04832 3164 E-Mail ..................................................... [email protected]

Kreis Herzogtum LauenburgDr. Monika Schliffke, AllgemeinärztinTel .............................................................................................. 04541 3585 Fax .......................................................................................... 04541 84391 E-Mail .......................................................... [email protected]

Kreis NordfrieslandDr. Martin Böhm, InternistTel ............................................................................................. 04841 5037 Fax ............................................................................................. 04841 5038 E-Mail ..................................................... [email protected]

Kreis OstholsteinDr. Thomas Schang, chirurgTel ............................................................................................ 04521 72606 Fax ......................................................................................... 04521 409433 E-Mail ......................................................... [email protected]

Kreis PinnebergDr. Zouheir Hannah, OrthopädeTel ............................................................................................ 04106 82525 Fax ........................................................................................... 04106 82795 E-Mail ........................................................... [email protected]

Kreis PlönDr. Joachim Pohl, AllgemeinarztTel .............................................................................................. 04526 1000 Fax ............................................................................................ 04526 1849 E-Mail .................................................................. [email protected]

Kreis Rendsburg-Eckernfördecarl culemeyer, AllgemeinarztTel .............................................................................................. 04353 9595 Fax ............................................................................................. 04353 9555 E-Mail ....................................................................... [email protected]

Kreis Schleswig-FlensburgDr. carsten Petersen, InternistTel .......................................................................................... 04621 951950 Fax .......................................................................................... 04621 20209 E-Mail ........................................................... [email protected]

Kreis SegebergDr. Dieter Freese, AllgemeinarztTel ............................................................................................ 04551 83553 Fax ........................................................................................ 04551 879728 E-Mail ............................................................ [email protected]

Kreis SteinburgDr. Klaus-Heinrich Heger, InternistTel .............................................................................................. 04124 2822 Fax ............................................................................................ 04124 7871 E-Mail ............................................................ [email protected]

Kreis StormarnDr. Hans Irmer, ArztTel ............................................................................................ 04102 52610 Fax .......................................................................................... 04102 52678 E-Mail ............................................................. [email protected]

Kreisstellen der KVSH

K O N T A K T

Page 48: Nordlicht

Wer versorgt schlesWig-holstein

morgen?

Vorschau