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Nr. 1/ 01.02.2019 Amtsblatt der Stadt Roßleben - Wiehe 1. Jahrgang Bottendorf - Donndorf - Garnbach - Kleinroda - Kloster Donndorf - Nausitz - Roßleben - Schönewerda - Wiehe zunächst wünsche ich Ihnen allen ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2019. Nun ist es soweit. Am 1. Januar 2019 ist das 2. Thüringer Neugliederungsgesetz (ThürGNGG 2019) in Kraft getreten. Infolge dessen sind die bisherigen Städte Roßleben und Wiehe sowie die Gemeinden Donndorf und Nausitz zur neuen Stadt Roßleben-Wiehe fusioniert worden. Damit einhergehend ist die bisherige hauptamtliche Bürger- meisterin der Stadt Wiehe, Frau Dagmar Dittmer, per Gesetz zur ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisterin der Ortschaft Wiehe mit seinen Ortsteilen Wiehe, Garnbach und Langenroda geworden. Die Bürgermeisterin der Gemeinde Donndorf, Frau Gudrun Holbe, wurde zur Ortschaftsbürgermeisterin der Ortschaft Donndorf mit den Ortsteilen Donndorf, Kleinroda und Kloster-Donndorf, der Bürgermeister der Gemeinde Nausitz, Herr Rolf Gartenbach, zum Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Nausitz mit dem Ortsteil Nausitz. Da meine Amtszeit als Bürgermeister der Stadt Roßleben am 31.12.2018 regulär nach sechs Jahren ausgelaufen ist, gibt es in der Ortschaft Roßleben mit seinen Ortsteilen Roßleben, Bottendorf und Schönewerda derzeit keinen Ortschafts- bürgermeister. Die Kommunalaufsicht des Kyffhäuserkreises hat mich für die Übergangszeit bis zum Amtsantritt der neuen Bürgermeisterin oder des neuen Bürgermeisters mit der Leitung der Verwaltung der neuen Stadt Roßleben-Wiehe beauftragt. In dieser Funktion wende ich mich hiermit an Sie, die Einwohnerinnen und Einwohner der neuen Kommune. Mit der Neugliederung zur Stadt Roßleben-Wiehe wurde es auch notwendig Straßennamendopplungen aufzulösen, um eine Verwechslungsgefahr zu bannen. Dazu haben sich die Fusionspartner schon im letzten Jahr verständigt. In unserer ersten gemeinsamen Stadtratssitzung am 21. Januar im Stadtpark Wiehe haben wir hierzu einen abschließenden Beschluss gefasst. Auf dieser Grundlage habe ich am 22.Januar eine Allgemeinverfügung erlassen, welche an diesem Tag die Sehr geehrte Einwohner unserer Stadt „Roßleben - Wiehe“ Zu Beginn der 1. Stadtratssitzung am 21. Januar im „Stadtpark“ Wiehe gab es für die neuen Ortschafts- bürgermeister Gudrun Holbe, Dagmar Dittmer und Rolf Gartenbach und eine Berufungsurkunde. Blumen Änderungen der Straßennamen in Kraft setzte. Nunmehr können auch die Personalausweise und Reisepässe geändert werden. Bei der weit überwiegenden Zahl ändern sich die Straßennamen nicht. Dennoch müssen alle, die ein Personalausweisdokument besitzen, mindestens die Bezeichnung des Ortes auf Roßleben-Wiehe ändern lassen. Gleiches gilt auch für die Besitzer von Reisepässen. Da also etwa 6.500 Personalausweise verändert werden müssen, bitte ich Sie herzlich zeitnah, aber nicht sofort zum Einwohner- meldeamt (EWM) zu kommen. Sie ersparen sich damit unnötige Wartezeiten. Die beiden Mitarbeiter im EMA kämen sonst auch an die Grenze des Leistbaren. Bis spätestens Ende des Jahres 2019 müssen alle Ausweisdokumente auf den aktuellen Stand gebracht sein. Wer diese Frist von fast einem Jahr verstreichen lässt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen. Derzeit besteht der für die Interessen der neuen Kommune zuständige Stadtrat aus allen gewählten Mitgliedern der Stadträte Roßleben und Wiehe sowie der Gemeinderäte Donndorf und Nausitz. Der Stadtrat besteht bis Ende Mai dieses Jahres also aus 46 Mitgliedern. Diese Situation ändert sich mit der Kommunalwahl am 26. Mai 2019. Hier wählen wir einen neuen Stadtrat, welcher dann 20 Mitglieder haben wird. Darüber hinaus werden die Ortschaftsräte für Wiehe, Donndorf, Nausitz, Roßleben, Bottendorf und Schönewerda neugewählt. Außerdem werden der oder die neue hauptamtliche Bürgemeister/in für die Stadt Roßleben-Wiehe sowie die Ortschaftsbürgermeister für Roßleben, Bottendorf und Schönewerda gewählt. Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam die ganze Region zukunftsfähig und attraktiv gestalten werden. In dem Artikel zur Neugliederung im „Heimatecho“ ist mir ein bedauerlicher Fehler unterlaufen. Für die Einwohner der Ortschaft Nausitz besteht erst ab Dienstag, dem 5. März und nicht wie von mir fälschlicher Weise angegeben, ab dem 5. Februar, die Möglichkeit der Änderung der Ausweispapiere. Die Einwohnerdaten von Nausitz werden in der Woche vom 27.02.-04.03. ins System des Einwohnermeldeamtes eingespeist. In dieser Woche wird das Einwohnermeldeamt daher geschlossen bleiben. Herzlichst Ihr Steffen Sauerbier unserer Einwohner Die Anpassung der bisherigen Postleitzahl 06556 an die Postleitzahl 06571 der Stadt Roßleben-Wiehe ist erst ab 01.05.2019 möglich. Um doppelte Behördenwege zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, erst ab dem v.g. Datum Ihre Dokumente ändern zu lassen. Weiterhin wird bei folgenden Straßen bis zum 01.05. zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Erreichbarkeit durch Rettungsdienste und Feuerwehr, eine Neuvergabe der Hausnummern erfolgen. Der Termin für eine Einwohnerversammlung wird in der nächste Ausgabe des Amtsblattes bekannt gegeben. n August-Bebel-Straße Zum Karpfenteich Bottendorfer Straße Eßmannsdorfer Straße Bisher eu Rückfragen: Steffen Sauerbier, Sachgebiet Liegenschaften, Frau Worbs, 863340 ( Beauftragter Doppelte Wege für Schönewerdaer vermeiden

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Nr. 1/ 01.02.2019 Amtsblatt der Stadt Roßleben - Wiehe 1. Jahrgang

Bottendorf - Donndorf - Garnbach - Kleinroda - Kloster Donndorf - Nausitz - Roßleben - Schönewerda - Wiehe

zunächst wünsche ich Ihnen allen ein gesundes,glückliches und erfolgreiches Jahr 2019.Nun ist es soweit. Am 1. Januar 2019 ist das 2. ThüringerNeugliederungsgesetz (ThürGNGG 2019) in Kraft getreten.Infolge dessen sind die bisherigen Städte Roßleben und Wiehesowie die Gemeinden Donndorf und Nausitz zur neuen StadtRoßleben-Wiehe fusioniert worden.Damit einhergehend ist die bisherige hauptamtliche Bürger-meisterin der Stadt Wiehe, Frau Dagmar Dittmer, per Gesetz zurehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisterin der Ortschaft Wiehemit seinen Ortsteilen Wiehe, Garnbach und Langenrodageworden. Die Bürgermeisterin der Gemeinde Donndorf, FrauGudrun Holbe, wurde zur Ortschaftsbürgermeisterin derOrtschaft Donndorf mit den Ortsteilen Donndorf, Kleinroda undKloster-Donndorf, der Bürgermeister der Gemeinde Nausitz,Herr Rolf Gartenbach, zum Ortschaftsbürgermeister derOrtschaft Nausitz mit dem Ortsteil Nausitz.

Da meine Amtszeit als Bürgermeister der Stadt Roßleben am31.12.2018 regulär nach sechs Jahren ausgelaufen ist, gibt es inder Ortschaft Roßleben mit seinen Ortsteilen Roßleben,Bottendorf und Schönewerda derzeit keinen Ortschafts-bürgermeister.Die Kommunalaufsicht des Kyffhäuserkreises hat mich für dieÜbergangszeit bis zum Amtsantritt der neuen Bürgermeisterinoder des neuen Bürgermeisters mit der Leitung der Verwaltungder neuen Stadt Roßleben-Wiehe beauftragt. In dieser Funktionwende ich mich hiermit an Sie, die Einwohnerinnen undEinwohner der neuen Kommune.Mit der Neugliederung zur Stadt Roßleben-Wiehe wurde es auchnotwendig Straßennamendopplungen aufzulösen, um eineVerwechslungsgefahr zu bannen. Dazu haben sich dieFusionspartner schon im letzten Jahr verständigt. In unsererersten gemeinsamen Stadtratssitzung am 21. Januar imStadtpark Wiehe haben wir hierzu einen abschließendenBeschluss gefasst. Auf dieser Grundlage habe ich am 22.Januareine Allgemeinverfügung erlassen, welche an diesem Tag die

Sehr geehrte Einwohner unserer Stadt „Roßleben - Wiehe“

Zu Beginn der 1. Stadtratssitzung am 21. Januar im„Stadtpark“ Wiehe gab es für die neuen Ortschafts-bürgermeister Gudrun Holbe, Dagmar Dittmer und RolfGartenbach und eine Berufungsurkunde.Blumen

Änderungen der Straßennamen in Kraft setzte.Nunmehr können auch die Personalausweise und Reisepässegeändert werden.

Bei der weit überwiegenden Zahl ändern sichdie Straßennamen nicht. Dennoch müssen alle, die einPersonalausweisdokument besitzen, mindestens dieBezeichnung des Ortes auf Roßleben-Wiehe ändern lassen.Gleiches gilt auch für die Besitzer von Reisepässen. Da alsoetwa 6.500 Personalausweise verändert werden müssen, bitteich Sie herzlich zeitnah, aber nicht sofort zum Einwohner-meldeamt (EWM) zu kommen. Sie ersparen sich damit unnötigeWartezeiten. Die beiden Mitarbeiter im EMA kämen sonst auchan die Grenze des Leistbaren. Bis spätestens Ende des Jahres2019 müssen alle Ausweisdokumente auf den aktuellen Standgebracht sein. Wer diese Frist von fast einem Jahr verstreichenlässt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen.Derzeit besteht der für die Interessen der neuen Kommunezuständige Stadtrat aus allen gewählten Mitgliedern derStadträte Roßleben und Wiehe sowie der GemeinderäteDonndorf und Nausitz. Der Stadtrat besteht bis Ende Mai diesesJahres also aus 46 Mitgliedern.Diese Situation ändert sich mit der Kommunalwahl am 26. Mai2019. Hier wählen wir einen neuen Stadtrat, welcher dann 20Mitglieder haben wird. Darüber hinaus werden die Ortschaftsrätefür Wiehe, Donndorf, Nausitz, Roßleben, Bottendorf undSchönewerda neugewählt. Außerdem werden der oder die neuehauptamtliche Bürgemeister/in für die Stadt Roßleben-Wiehesowie die Ortschaftsbürgermeister für Roßleben, Bottendorf undSchönewerda gewählt.Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam die ganze Regionzukunftsfähig und attraktiv gestalten werden.

In dem Artikel zur Neugliederung im„Heimatecho“ ist mir ein bedauerlicher Fehler unterlaufen.Für die Einwohner der Ortschaft Nausitz besteht erst abDienstag, dem 5. März und nicht wie von mir fälschlicherWeise angegeben, ab dem 5. Februar, die Möglichkeit derÄnderung der Ausweispapiere. Die Einwohnerdaten vonNausitz werden in der Woche vom 27.02.-04.03. ins Systemdes Einwohnermeldeamtes eingespeist. In dieser Wochewird das Einwohnermeldeamt daher geschlossen bleiben.

Herzlichst Ihr Steffen Sauerbier

unserer Einwohner

Die Anpassung der bisherigen Postleitzahl 06556 an diePostleitzahl 06571 der Stadt Roßleben-Wiehe ist erst ab01.05.2019 möglich. Um doppelte Behördenwege zu vermeiden,möchten wir Sie bitten, erst ab dem v.g. Datum Ihre Dokumenteändern zu lassen. Weiterhin wird bei folgenden Straßen bis zum01.05. zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheitsowie der Erreichbarkeit durch Rettungsdienste und Feuerwehr,eine Neuvergabe der Hausnummern erfolgen. Der Termin füreine Einwohnerversammlung wird in der nächste Ausgabe desAmtsblattes bekannt gegeben.

nAugust-Bebel-Straße Zum KarpfenteichBottendorfer Straße Eßmannsdorfer Straße

Bisher eu

Rückfragen:Steffen Sauerbier,

Sachgebiet Liegenschaften, Frau Worbs, 863340(

Beauftragter

Doppelte Wege für Schönewerdaer vermeiden

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2 Amtsbote Nr. 1/ 01.02.2019

HauptsatzungAufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde-und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO)vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung derNeubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletztgeändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74ff.) hat derStadtrat der Stadt Roßleben-Wiehe in der Sitzung am 21.01.2019die folgende Hauptsatzung beschlossen.

Die Stadt führt den Namen Roßleben-Wiehe.

(1) Das Dienstsiegel zeigt das Landeswappen und trägt im oberenHalbbogen die Umschrift „Thüringen“ und im unteren Halbbogen dieUmschrift „Stadt Roßleben-Wiehe“ Die Umschrift der beidenHalbbögen sind an den Schnittstellen durch je einen Punktvoneinander getrennt.(2) Das Stadtwappen zeigt das Thüringer Landeswappen desFreistaates Thüringen.(3) In den Ortsteilen können bei feierlichen Anlässen mitnichtamtlicher Bedeutung auch die bisherigen Wappen und Flaggengezeigt werden.

Das Stadtgebiet gliedert sich in folgende Ortsteile:1. Roßleben2. Bottendorf3. Schönewerda4. Wiehe5. Langenroda6. Garnbach7. Donndorf8. Kloster Donndorf9. Kleinroda

10. NausitzDie räumliche Abgrenzung der Ortsteile ergibt sich aus der alsAnlage 1 beigefügten Karte, die Bestandteil der Hauptsatzung ist.

(1) In den folgenden Ortsteilen wird bis zum Ablauf der laufendengesetzlichen Amtszeit und der Folgeamtszeit des Stadtrates eineOrtschaftsverfassung gemäß § 45a ThürKO eingeführt:1. Für die Ortschaft Wiehe (mit den Ortsteilen Wiehe, Langenroda

und Garnbach),2. Für die Ortschaft Donndorf (mit den Ortsteilen Donndorf,

Kleinroda und Kloster Donndorf),3. Für die Ortschaft Nausitz (mit dem Ortsteil Nausitz).(2) In den Ortsteilen Roßleben, Bottendorf und Schönewerda wirdbis zum Ablauf der laufenden gesetzlichen Amtszeit des Stadtrateszusammengefasst zu der Ortschaft mit dem Namen Roßlebengemeinsam eine Ortschaftsverfassung gem. § 45a ThürKOeingeführt.(3) Nach Ablauf der laufenden gesetzlichen Amtszeit des Stadtrateswird in den folgenden Ortsteilen jeweils eine Ortschaftsverfassunggem. § 45a ThürKO eingeführt:1. Für die Ortschaft Roßleben (mit dem Ortsteil Roßleben),

2. Für die Ortschaft Bottendorf (mit dem Ortsteil Bottendorf),

3. Für die Ortschaft Schönewerda (mit dem Ortsteil Schönewerda).In den mit Beginn der neuen Amtszeit des in 2019 neu gewähltenStadtrates eingeführten Ortschaften mit Ortschaftsverfassung giltfür die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen derOrtschaftsbürgermeister und der Ortschaftsratsmitglieder dieEinführung der Ortschaftsverfassung als bereits eingetreten.Die räumlicheAbgrenzung der Ortschaften ergibt sich aus den alsAnlage 2 und 3 beigefügten Karten, die Bestandteil derHauptsatzung sind.(4) Die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder erfolgt nach folgendenRegelungen:a) Für das aktive und passive Wahlrecht finden die Bestimmungendes Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und derThüringer Kommunalwahlordnung ThürKWO) in der jeweilsgeltenden Fassung entsprechend Anwendung, wobei an die Stelledes Begriffs "Stadt" der Begriff "Ortschaft" tritt.

§ 1 Name

§ 2 Wappen, Flagge, Dienstsiegel

§ 3 Ortsteile

§ 4 Ortsteile mit Ortschaftsverfassung (Ortschaften)

b) Die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder erfolgt entsprechend denVorschriften für die Wahl der Stadtratsmitglieder gemäß demThürKWG und der ThürKWO in der jeweils geltenden Fassung.(5) Der Ortschaftsrat wählt aus seiner Mitte einen Stellvertreter desOrtschaftsbürgermeisters.

(1) Die Bürger können über Angelegenheiten des eigenenWirkungskreises der Stadt die Durchführung eines Bürgerent-scheids beantragen (Bürgerbegehren). Nach Zustandekommendes Bürgerbegehrens wird die Angelegenheit den Bürgern zurEntscheidung vorgelegt, sofern der Stadtrat, sich das Anliegen nichtzu Eigen macht.(2) Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Stadtrat denBürgern eineAngelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Stadtzur Entscheidung vorlegen (Ratsreferendum).(3) Absatz 1 und 2 gelten für Bürgerentscheide in Ortschaften einerLandgemeinde entsprechend.(4) Der erfolgreiche Bürgerentscheid hat die Wirkung einesStadtratsbeschlusses der Stadt. In der Ortschaft einerLandgemeinde hat der erfolgreiche Bürgerentscheid die Wirkungeines Beschlusses des Ortschaftsrates.(5) Das Nähere zur Durchführung von Bürgerbegehren,Bürgerentscheid, Ratsbegehren und Ratsreferendum regelt dasThüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag,Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) in der jeweilsgeltenden Fassung.

(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eineEinwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtigeAngelegenheiten, insbesondere über Planungen und Vorhaben derStadt, die ihre strukturelle Entwicklung unmittelbar und nachhaltigbeeinflussen oder über Angelegenheiten, die mit erheblichenAuswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern verbunden sind, zuunterrichten und diese mit ihnen zu erörtern. Der Bürgermeister lädtspätestens eine Woche vor der Einwohnerversammlung unterAngabe von Ort, Zeit und Tagesordnung in ortsüblicher Weiseöffentlich zur Einwohnerversammlung ein.(2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerver-sammlung. Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern inausreichendem Umfang Gelegenheit zur Äußerung zu geben.Soweit dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck derumfassenden Unterrichtung Bedienstete der Stadt undSachverständige hinzuziehen.(3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Angelegenheiten,die nicht von der Tagesordnung der Einwohnerversammlung erfasstsind, bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung beider Stadt einreichen. Die Anfragen sollen vom Bürgermeister in derEinwohnerversammlung beantwortet werden. Ausnahmsweisekann der BürgermeisterAnfragen auch innerhalb einer Frist von dreiWochen schriftlich beantworten.

Den Vorsitz im Stadtrat führt ein vom Stadtrat gewähltesStadtratsmitglied. Der Stadtrat wählt einen Stellvertreter für denStadtratsvorsitzenden.

Der Bürgermeister ist hauptamtlich tätig.

Der Stadtrat wählt zwei ehrenamtliche Beigeordnete.

(1) Der Stadtrat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben einenHauptausschuss und weitere Ausschüsse, welche die Beschlüssedes Stadtrates vorbereiten (vorberatende Ausschüsse) oder abereinzelne Angelegenheiten abschl ießend entscheiden(beschließende Ausschüsse), und bestimmt deren Bildung,Zusammensetzung und Aufgaben. Nähere Regelungen trifft dieGeschäftsordnung.(2) Bei der Zusammensetzung derAusschüsse hat der Stadtrat demStärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien undWählergruppen Rechnung zu tragen, soweit Fraktionen bestehen,sind diese der Berechnung zugrunde zu legen. Übersteigt die Zahlder Ausschusssitze die Zahl der Stadtratsmitglieder, so kann jedesStadtratsmitglied, das im Übrigen keinen Ausschusssitz besetzt,verlangen, in einem Ausschuss mit Rede- und Antragsrechtmitzuwirken. Der Stadtrat entscheidet mit einfacherStimmenmehrheit durch Beschluss, welchem Ausschuss diesesStadtratsmitglied zugewiesen wird.

§ 5 Bürgerbegehren, Bürgerentscheid

§ 6 Einwohnerversammlung

§ 7 Vorsitz im Stadtrat

§ 8 Bürgermeister

§ 9 Beigeordnete

§ 10Ausschüsse

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(3) Die Besetzung von Ausschüssen und sonstigen Gremien erfolgteinheitlich nach dem mathematischen VerhältnisverfahrenHare/Niemeyer.

(1) Personen, die sich in besonderem Maße um die Stadt und dasWohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben, können zuEhrenbürgern ernannt werden.(2) Personen, die als Mitglieder des Stadtrates, Ehrenbeamte,hauptamtliche Wahlbeamte insgesamt mindestens 20 Jahre ihrMandat oder Amt ausgeübt haben, können folgendeEhrenbezeichnungen erhalten:- Bürgermeister = Ehrenbürgermeister,- Beigeordneter = Ehrenbeigeordneter,- Mitglied des Ortschaftsrates = Ehrenmitglied des

Ortschaftsrates,- Ortschaftsbürgermeister = Ehrenortschaftsbürgermeister,- Stadtratsmitglied = Ehrenstadtratsmitglied,- sonstige Ehrenbeamte = eine die ausgeübte ehrenamt-

liche Tätigkeit kennzeichnende Amtsbezeichnung mit demZusatz "Ehren-".

Die Ehrenbezeichnung soll sich nach der zuletzt oder überwiegendausgeübten Funktion richten.(3) Personen, die durch besondere Leistungen oder in sonstigervorteilhafter Weise zur Mehrung des Ansehens der Stadtbeigetragen haben, können besonders geehrt werden. Der Stadtratkann dazu spezielle Richtlinien beschließen.(4) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts und der Ehrenbe-zeichnung soll in feierlicher Form in einer Sitzung des StadtratesunterAushändigung einer Urkunde vorgenommen werden.(5) Die Stadt kann das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbezeichnungwegen unwürdigen Verhaltens widerrufen.

(1) Die Stadtratsratsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtlicheMitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtratesund seiner Ausschüsse als Entschädigung einen monatlichenSockelbetrag von 70 Euro sowie ein Sitzungsgeld von 25 Euro fürdie notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen desStadtrats oder eines Ausschusses, in dem sie Mitglied sind. Nimmtein Stadtratsmitglied an einem Tag an mehreren Sitzungen teil, stehtihm gleichwohl für diesen Tag nur ein Sitzungsgeld zu.(2) Stadtratsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, habenaußerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienst-ausfalls und der notwendigen Auslagen. Selbstständig Tätigeerhalten eine Pauschalentschädigung von 10 Euro je volle Stundefür den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis in ihrer beruf-lichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Mitglieder des Stadtrates,die nicht erwerbstätig sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt vonmindestens drei Personen führen, erhalten eine Pauschal-entschädigung von 10 Euro je volle Stunde. Die Ersatz-leistungennach diesemAbsatz werden nur aufAntrag sowie für höchstens achtStunden pro Tag und auch nur bis 19.00 Uhr gewährt.(3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekostennach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.(4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Stadtratsmitglieder sind,gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes, desVerdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung und derReisekosten (Abs. 1, 2 und 3) entsprechend.Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnahme anden Sitzungen eine Entschädigung in Höhe von 5 Euro.Die Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten bei der Durchführungder Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls für den folgendenTag eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50 Euro.(5) Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die hierdurchentstehenden höheren Belastungen und Aufwendungen erhält derVorsitzende eines Ausschusses zusätzlich eine monatlicheEntschädigung von 20 Euro.(6) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für dieDauer ihrer Tätigkeit folgende monatlicheAufwandsentschädigung:

a. der Ortschaft Roßleben von 800 Euro,b. der Ortschaft Bottendorf von 525 Euro,c. der Ortschaft Schönewerda von 525 Euro,d. der Ortschaft Wiehe von 660 Euro,e. der Ortschaft Donndorf von 525 Euro,f. der Ortschaft Nausitz von 300 Euro,2. der ehrenamtliche erste Beigeordnete von 480 Euro,3. der ehrenamtliche zweite Beigeordnete von 170 Euro.

§ 11 Ehrenbezeichnungen

§ 12 Entschädigungen

1. Ortschaftsbürgermeister

(7)Abweichend vonAbs. 6 Nr. 1 Buchst. d, e und f erhalten die bishe-rigen Bürgermeister der zum 01.01.2019 aufgelösten Gemeinden,die gemäß § 45 a Abs. 11, Satz 2 ThürKO für die Dauer ihrer verblei-benden Amtszeit unter Berufung in das Beamten-verhältnis alsEhrenbeamte zu Ortschaftsbürgermeistern ernannt wurden, gemäߧ 45a Abs. 11, Satz 5 ThürKO abweichend von § 2 Abs. 1 Satz 2ThürAufEVO in der jeweils geltenden Fassung den monatlichenHöchstbetrag der Aufwandsentschädigung für die Dauer ihrerverbleibendenAmtszeit nach § 45 aAbs. 11, Satz 2 ThürKO.

(1) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der StadtRoßleben-Wiehe erfolgt durch Veröffentlichung im Amtsblatt mitdem Titel „Amtsbote Stadt Roßleben-Wiehe“.(2) Kann wegen eines Naturereignisses oder andererunabwendbarer Ereignisse eine Satzung nicht in der durch Absatz 1festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht werden, erfolgt indringenden Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch Aushangan den Verkündungstafeln (Siehe Absatz 3). Nach Wegfall desHinderungsgrundes wird die öffentliche Bekanntmachungunverzüglich in der nach Absatz 1 festgelegten Form nachgeholt.Auf die Form der Bekanntmachung ist dabei hinzuweisen.(3) Bekanntmachung an folgenden Verkündungstafeln:

Roßleben Schulplatz 6Bottendorf KesselstraßeSchönewerda Karl-Marx-StraßeWiehe Leopold-von-Ranke-Straße 33Donndorf Bahnhofstraße 6Nausitz Dorfstraße 33

(4) Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort undTagesordnung der Sitzungen des Stadtrates, der Ausschüsse unddes Ortschaftsrates (nur in der jeweiligen Ortschaft) erfolgt durchAushang an den Verkündungstafeln, SieheAbsatz 3.Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung derSitzungen des Stadtrates, der Ausschüsse und des Ortschaftsrates(nur in der jeweiligen Ortschaft) ist mit dem Ablauf des ersten Tagesdes Aushangs an den Verkündungstafeln vollendet. Dieentsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch erst am Tagnach der jeweiligen Sitzung abgenommen werden.(5) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche oderortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entsprechend, sofernnicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.

Die Haushaltswirtschaft der Stadt wird nach den Grundsätzen derVerwaltungsbuchführung (Kameralistik) geführt.

(1) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichenBekanntmachung in Kraft.

(2)(3) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung der Stadt Roßleben vom15.07.2014 sowie die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung derStadt Roßleben vom 20.07.2015, die Hauptsatzung der Stadt Wiehevom 24.11.2008 sowie die erste Satzung zur Änderung derHauptsatzung der Stadt Wiehe vom 07.07.2016, die Hauptsatzungder Gemeinde Donndorf vom 21.08.2014, die Hauptsatzung derGemeinde Nausitz vom 28.07.2009 sowie die erste Änderung derHauptsatzung der Gemeinde Nausitz vom 02.03.2010 außer Kraft.

24.01.2019

(Siegel)

1. Mit Beschluss vom 21.01.2019 Nr. 1-1/2019 hat der Stadtrat derStadt Roßleben-Wiehe die Hauptsatzung der Stadt Roßleben-Wiehe beschlossen.2. Das Landratsamt Kyffhäuserkreis hat mit Schreiben vom23.01.2019, Aktenzeichen L.3.2-1000-GVO87-01/19 den Eingangder Hauptsatzung der Stadt Roßleben-Wiehe bestätigt.

§ 13 Öffentliche Bekanntmachungen

§ 14 Haushaltswirtschaft

§ 15 In-Kraft-Treten

Roßleben-Wiehe, denSteffen Sauerbier,

Ausfertigungsvermerk

Roßleben-Wiehe, den 24.01.2019gez. Steffen Sauerbier,

Abweichend von § 12 Abs. 7 rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.

Beauftragter der Stadt Roßleben-Wiehe

Beauftragter der Stadt Roßleben-Wiehe

Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Stadtrates derStadt Roßleben-Wiehe sowie die Einhaltung des gesetzlichvorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet. Verstöße wegender Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht dieAusfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber derStadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründegeltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb der Frist voneinem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind dieseVerstöße unbeachtlich.

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

Amtsbote Nr. 1/ 01.02.2019

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4

Anlage 3 § 4 Ortschaftsverfassung nach Ablauf der laufendengesetzlichen Amtszeit des Stadtrates

Roßleben

Bottendorf

Schön

ewer

da

Donndorf

Nau

sitz

Wiehe

Roßleben

Bottendorf

Schönewerda

Donndorf

Wiehe

Anlage 2 § 4 Ortschaftsverfassungbis Ende der laufenden gesetzlichen Amtszeit des Stadtrates

Nau

sitz

Anlage 1 § 4 Ortschaften

Roßleben

BottendorfSch

önew

erda

DonndorfKleinroda

Klstr Donndorf

Langenroda

Nau

sitz

Wiehe

Garnbach

Hechendorf

Beschlüsse aus der 1. öffentlichen Sitzungdes Stadtrates vom 21.01.2019

1-1/2019 Hauptsatzung der Stadt Roßleben-Wiehe1A-1/2019 Erweiterungsbeschluss zur Hauptsatzung2-1/2019 Geschäftsordnung3-1/2019 Umbenennung von Straßennamen4-1/2019 Besoldung des Bürgermeisters5-1/2019 Dienstnamenaufwandsentschädigung

für den Bürgermeister6-1/2019 Berufung des Wahlleiters und dessen

Stellvertreterin7-1/2019 Beantragung von Fördermitteln für das

Freibad Roßleben8-1/2019 Hebesatzsatzung Stadt Roßleben-Wiehe

Allgemeinverfügung zur Umbenennung vonStraßennamen in der Stadt Roßleben-WieheGemäß § 45 a Absatz 6 Nr. 3 Thüringer Gemeinde- undLandkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO –) inder Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003,zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. April 2018(GVBl. S. 74) hat der Stadtrat der Stadt Roßleben-Wiehe gemäßdes nachfolgend aufgeführten Stadtratsbeschlusses dieUmbenennung von Straßennamen beschlossen: Beschluss-Nr.:3-1/2019 vom 21.01.2019 (Umbenennung von Straßennamen).In Vollzug des vorgenannten Beschlusses sowie unterBeachtung § 2 Thüringer Gesetz über die Aufgaben undBefugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz-OBG-) erlässt der Beauftragte der Stadt Roßleben-Wieheentsprechend § 35 Satz 2 Thüringer Verwaltungsver-fahrensgesetz (ThürVwVfG) folgende

Bisheriger Straßenname Neuer Straßenname

Bergstraße Kleine BergstraßeBlumenstraße BlumenwegBrunnenstraße Alte BrunnenstraßeGartenstraße GartenwegKarl-Marx-Straße Fritz-Hofmann-StraßeKirchplatz An der KircheWiehesche Straße 1. Von-Witzleben-Straße

Am Rathaus

GlückAuf Straße Steigerstraßekein Name, L2280 Kupferhütte

August-Bebel-Straße Zum KarpfenteichBottendorfer Straße Eßmannsdorfer StraßeErnst-Thälmann-Straße JägerstraßeKalkhüttenweg An der KalkhütteNordstraße Zum schönen WerderSchmiedegasse Zur SchmiedeSiedlung Feldblick

(von Wiehesche Str. 15)2.(von Wiehesche Str. 1-14)

Ortsteil Bottendorf

Ortsteil Schönewerda(Umstufung zur Gemeindestraße 2007)

alte PLZ 06556

Stadt Roßleben

Stadt Wiehe

Gemeinde Donndorf

Geneinde Nausitz

Roßlebener Straße Roßlebener ChausseeKirchstraße KirchwegSchulstraße Schulgasse

Bottendorfer Straße An der LandwehrGartenstraße Alte GartenstraßeDorfstraße Kleinrodaer DorfstraßeSchönewerdaer Straße Am Mühlhügel

Dorfstraße Nausitzer Dorfstraße2. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung inKraft. Die verfügten Änderungen treten zum 22.01.2019 in Kraft.

Allgemeinverfügung1. Die Umbenennung von Straßennamen erfolgt entsprechenddes oben genannten Beschlusses wie folgt:

Amtsbote Nr. 1/ 01.02.2019

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3. Für die Allgemeinverfügung wird die sofortige Vollziehungangeordnet.4. Der unter 1. benannte Beschluss kann nach dieserBekanntmachung vier Wochen in der Stadtverwaltung Roßleben-Wiehe, Schulplatz 6, o6571 Roßleben zu den bekanntenSprechzeiten im Ordnungsamt, Zimmer 2.13, eingesehen werden.

1. Mit der Bildung der Landgemeinde Roßleben- Wiehe zum01.01.2019 existieren innerhalb der Stadt gleiche Straßennamen.Nach § 5 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung – ThürKO – sindgleich lautende Bezeichnungen von öffentlichen Straßen, Wegenund Plätzen innerhalb einer Landgemeinde umzubenennen, wennVerwechslungsgefahr besteht. Die Zuweisung einer eindeutigen,unverwechselbaren Adresse liegt sowohl im öffentlichen Interesseals auch im Interesse des jeweiligen Grundstückseigentümers bzw.Nutzungsberechtigten. Neben der unverwechselbaren amtlichenund postalischen Zuordnung ergibt sich auch eine dringendeNotwendigkeit der Auffindbarkeit eines jeden Bürgers durchRettungsdienste, Feuerwehr, Polizei und andere Behörden oderBesucher. Nicht zuletzt ist die Eindeutigkeit auch für dieAktualisierung der Datensätze der Navigationssysteme vonentscheidender Bedeutung. Aus diesen Gründen hat sich derStadtrat der Stadt Roßleben-Wiehe in einem ersten Schritt mit demProblem der doppelten Straßennamen auseinandergesetzt. InAbsprache mit der Stadt Roßleben, der Stadt Wiehe, der GemeindeDonndorf und der Gemeinde Nausitz haben ihre Gremien ebenfallsStraßenumbenennungen beschlossen. Die Stadträte haben so vonihrem Recht gemäß § 45 a Abs. 6 Nr. 3 der ThüringerKommunalordnung Gebrauch gemacht. Die gestaltungsfreienEntscheidungen beruhen auf dem Selbstverwaltungsrecht.Gleichlaufend ist die Erteilung einer einheitlichen Postleitzahl durchdie Deutschen Post AG vorgesehen. Die PLZ „06571“ gilt dann auchfür den Ortsteil Schönewerda (alte PLZ 06556). Voraussichtlich imApril 2019 wird die Verteilung der Postsendungen durch dasUnternehmen vollständig auf die neueAdressangabe umgestellt.Die Auswahl der umzubenennenden Straße erfolgte nach Kriterien,wie die Anzahl der betroffenen Einwohner. Der Stadtrat hat sich beiseiner Entscheidung die Anhörungsergebnisse aus den Stadt- undOrtschaftsräten bei der Straßennamensbildung zu Eigen gemacht.2. Die Bekanntgabe und Inkrafttreten dieserAllgemeinverfügung zurStraßenumbenennung erfolgt zum 22.01.2019.3. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2, Nr.4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.März 1991 inder derzeit geltenden Fassung ist im öffentlichen Interesse und unterpflichtgemäßer Abwägung der widerstreitenden Interessengerechtfertigt und notwendig. Die sofortige Vollziehung imöffentlichen Interesse kann von der Behörde, die denVerwaltungsakt erlassen hat, besonders angeordnet werden.Die eindeutige Zuweisung aller bebauten Grundstücke hatinsbesondere für den Fall von Rettungseinsätzen Gewicht. Es kanndaher nicht hingenommen werden, dass die Durchsetzung derStraßenumbenennungen durch anhängige Widerspruchs- oderKlageverfahren in der Hauptsache nicht zum 22.01.2019 erfolgenkann. Im Ergebnis der Interessenabwägung überwiegt somit dieNotwendigkeit der Straßenumbenennungen zum 22.01.2019gegenüber dem Interesse der betreffenden Einwohner undGewerbetreibenden an der Beibehaltung der alten Adressen ausfinanziellen, traditionellen, betrieblichen oder sonstigen Gründen.

Gegen diese Allgemeinverfügung der Stadt Roßleben kanninnerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhobenwerden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei derStadt Roßleben-Wiehe, Schulplatz 6, 06571, Roßleben einzulegen.Ein Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung hat wegen derAnordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebendeWirkung. Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht Weimar, JenaerStr. 2 a, 99425 Weimar die aufschiebende Wirkung wiederherstellen.Roßleben-Wiehe, den 22.01.2019

Begründung:

Rechtsbehelfsbelehrung

Steffen Sauerbier, Beauftragter der Stadt Roßleben-Wiehe

Di.: 13.00 bis 18.00 Uhr 034672/ 89 0(

Sprechzeit nach Vereinbarung 034672/89 003466 36 43 67

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Stadt Roßleben-WieheAnsprechpartner und SprechzeitenRathaus Roßleben (06571 Roßleben, Schulplatz 6)

Beauftragter Herr Steffen SauerbierDi.: 09.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00 UhrRathaus WieheOrtschaftbürgermeisterin Frau Dagmar Dittmer

Gemeindebüro Donndorf, Kölledauer Str. 2Ortschaftsbürgermeisterin Frau Gudrun Holbe

Gemeindebüro NausitzOrtschaftsbürgermeister Rolf Gartenbach

Di.: 17.30 bis 18.30 Uhr

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung:Di.: 09.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00Do.: 09.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00Fr.: 09.00 bis 11.00

Rufnummern:Stadtverwaltung Roßleben 034672/86 3 10Bauhof 034672/93 96 46Außenstelle Wiehe 034672/ 89 0

Das Einwohnermeldeamt informiert:BundesmeldegesetzMit der Einführung des neuen Bundesmeldegesetzes im Jahr 2015wurde ebenfalls eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zurDurchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV- vom28.Oktober 2015) erlassen.In dieser Verwaltungsvorschrift ist festgeschrieben, dass für jedenBürger die strukturierte Namensführung im Melderegisternachgewiesen werden muss.Dies bedeutet für den Bürger, dass er bei der Beantragung seinesPersonalausweises oder Reisepasses seine Geburts – oderEheurkunde vorlegen muss, um die strukturierte Namensführungeinmalig vornehmen zu können.Gleiches gilt für Umzüge oder Zuzüge ! Zusätzlich ist hier immer dieWohnungsgeberbescheinigung oder bei selbstgenutztem Eigentumder Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug oder Kaufvertrag)vorzulegen.Vergessen Sie also nicht, bei Ihrem nächsten Besuch imEinwohnermeldeamt eine Geburts- oder Eheurkunde mitzubringen.MORITZ, Einwohnermeldeamt

Offenlegung des Ergebnisses derGrenzwiederherstellung von FlurstücksgrenzenI

Rechtsbehelfsbelehrung

Sömmerda, 01.02.2019 Gez. H. Wyrfel

n der Gemeinde Roßleben, Gemarkung Schönewerda Flur 1 Flstk/e26/25 wurde eine Grenzwiederherstellung, nach denBestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- undGeoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt.Über die Liegenschaftsvermessung undderen Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze könnenvon den Beteiligten vom 11.02.2019 bis 11.03.2019 in der Zeit von08:00 bis 16:00 in den Räumen der Vermessungsstelle ÖbVIH.Wyrfel, Bahnhofstr. 2, 99610 Sömmerda eingesehen werden.Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung dasErgebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. DasErgebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenninnerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist keinWiderspruch erhoben wurde.

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalbeines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beiVermessungsstelle ÖbVI H.Wyrfel, Bahnhofstr. 2, 99610 Sömmerdaschriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

FundbüroAufbewahrungsort für Verschusseltes

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Bürgermeister Steffen Sauerbier gratulierte Jubilaren

Gerhard und Margot Brühmann feiertenam 20.12.2018 ihre Diamantene

Werner Schumann aus Bottendorf empfing SteffenSauerbier und den Vorstand des SV „Blau-Weiß“zuseinem 90. Geburtstag in seiner neuen Küche.

Arthur Vetter feierte am 20.12. seinen94. Geburtstag

Joachim und Brigitte Rohte feierte ihreDiamantene Hochzeit am 27.12.2018

Rudi Kreidelwurde am 08.12. 201890 Jahre alt. wurde.

Vollblutmusiker Harry Herrmann wurde am 30.12. 90 Jahre alt. Dank derStändchen „Unstruttaler, der „Roßbacher“, der „Stadtmusikanten Wiehe“,der „Fire Fucker‘s“ und der Chorgemeinschaft „Liedertafel“ entwickelte sicheine abwechslungsreiche Konzertfolge.

Am 17.12.2018 überbrachte Michael Scheff ler,Kommunalbetreuer der enviaM, einen symbolischen Scheckin Höhe von 500 Euro an die Donndorfer Jugendfeuerwehr.

Spende an Donndorfer Jugendfeuerwehr

Christine Hofmannfeierte am 29.12.im Seniorenheimder AWOihren92. Geburtstag

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Wahlhelfer gesuchtAm 26.Mai sind alle Bürgerinnen und Bürger an die Wahlurnengerufen. Es werden der Stadtrat der „Stadt Roßleben-Wiehe“, derBürgermeister, Ortschaftsbürgermeister neu gewählt.Dafür brauchen wir Wahlhelfer, welche in den Wahllokalen in

den ordnungsgemäßen Wahlhergang absichern. Es gibt zwar keineSchnittchen mehr, aber neben Getränken eine Aufwandsent-schädigung von 50,00 Euro/Wahlhelfer.

Roßleben, Bottendorf und Schönewerda, Wiehe, Langenroda,Donndorf, Kloster Donndorf, und Nausitz

Interessenten melden sich bitte im Rathaus beiFrau RenateArnold oder telefonisch, 034672/ 86 32 20

Kirchliche AnsprechpartnerEvangelisches Kirchspiel Wiehe

Pfarrer Helfried Maas

GKR-Vorsitzender

, Markt 10, 06571 WieheÖffnungszeiten: Di. 8-12 Uhr,

, 0162/3219018,

Manfred Reinhardt0170/1879899,

Pfarrer Christian Bock Pfarramt Roßleben 034672/83186Pfarramt Sömmerda, Weißenseer Str. 4403634/339-0, eMail

eMail

eMail

Katholische Gemeinde

Weitere Informationen an den aktuellenAushängen

034672/83132

[email protected], [email protected]

[email protected]

[email protected]

Redaktionsschluss des Amtsbotenimmer am 15. des Monats

Schließung des EinwohnermeldeamtesAus technischen Gründen bleibt das Einwohnermeldeamtvom 27.02. bis 04.03.2019 geschlossen.MORITZ, Einwohnermeldeamt

(Shakespeare)

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90 Jahre Sportclub „Einheit“ RoßlebenMit der Traditionspflege ist das so eine Sache. Die Feuerwehren vonRoßleben, Schönewerda und Bottendorf, Wiehe etc. feiern ihreJubiläen und führen Chroniken. Der älteste Verein Roßlebens ist die„Liedertafel“, welche im Sommer ihren 1985 Geburtstag feierte.Auch die Karnevalisten, die Gartenvereine, die Schützen undandere feiern ihre Jubiläen, weil ihre Vereinsgründer eine Chronikführten. Deshalb ist es erstaunlich, dass es über den Fußball vonRoßleben nichts gibt. Die Schüler der Klosterschule spielten schonfrühzeitig mit dem runden Leder und waren auch recht erfolgreich.Die Roßleber Zeitung vom 19. Februar 1920 kündigte das ersteFußballspiel hier am Orte an. „Der friedliche Wettstreit kommtzwischen den ersten Mannschaften des Vereins fürBewegungsspiele (VfB) und der Klosterschule zum Austrag. DasSpiel leitete Lehrer Martin Streubel. Das Spiel entschied der VfB mit3:2 für sich. Fritz Wagner, Fußballberichterstatter der Kali-Betriebszeitung, erwähnt mehrfach das Datum 1918/19 für dieGründung des Roßlebener Fußballs,, lieferte aber keine weitereSubstanz mit. Einen eigenen Fußballverein scheint es nichtgegeben zu haben, denn 1923 werden Spiele des Arbeiter-sportvereins Roßleben in Eisleben, Laucha und Allstedt erwähnt. Zudem Zeitpunkt gab es schon eine 1. und eine 2. Mannschaft.Irgendwann reifte bei den Roßlebener Kickern der Entschluss, eineneigenen Verein zu gründen. Am 1. April 1928 wurde im „Bürgerhaus“der Sportclub „Einheit 1928 Roßleben“ aus der Taufe gehoben.

Specht (Tor), Olle, E. Hanf, W. Hartmann, W. Schart,W. Kästner, Schnelle, K. Schnurre, O. Eichrodt, K. Schiffner, A.Ernst.

Renkwitz (halblinks oder Torwart), W. Hartmann, A.Bierbach, Schirlitz, Tragsdorf, Puff, Leißring, Schlotte, Bruder,Wiegand, Müller, Puff. G. Kathe.

Müller, E. Hartmann, Wiegand, O. Lehmann, E.Mackrodt, P. Alsleben, Bruder, O. Kathe, Marscheder, Dölgne,Thormann. Nitschke, W. Schiffner, Gorgas, Fr. Mackrodt, Wagner,W. Bierbach, R. Schnurre, Kleeßen, Horst, G. Nolze.1949 ging der SC „Eintracht“ in der Betriebssportgemeinschaft desKaliwerkes (BSG) „Aktivist“ auf. Scheinbar gab es in den Reihen derBSG niemanden, der sich für die Geschichte des recht erfolgreichenRoßlebener Fußballs (Gaumeister, Bezirksmeister etc.)interessierte. Wie soll man sonst, die fehlende Geschichts-schreibung erklären. Nach 1949 häufen sich zwar dieMannschaftsbilder, aber aus der Zeit davor ist nur eine Bildüberliefert, das die 1. Mannschaft der „Einheit“ mit Torwart OttoSpecht als Gaumeister 1929 abbildet. Es geht um eine großeHausnummer, nämlich um 100 Jahre Fußball in Roßleben. DieKlosterschule scheint hier die Initialzündung gegeben zuhaben,denn Lehrer Martin Streubel wird 1920 als „alter Fußballer“bezeichnet. 90 Jahre SC „Einheit“ haben wir nun verpasst, aberwarum sollte man nicht das Jahr 2020 (1. Fußballspiel in Roßleben)nutzen, um 100 Jahre Fußball in Roßleben mit einerJubiläumsbroschüre zu gedenken.Dafür braucht es aber auch einige Bilder aus der Zeit, denn dieGaumeister von 1929 und wenige Bilder einer Kloster-schulmannschaft sind aus denAnfangsjahren etwas dünn.

I. Mannschaft:

2. Mannschaft:

Junioren:

Gaumeister1929

Kloster

Termine der Energieberatung im FebruarDie Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringenfindet jeweils alle zwei Wochen inArtern in der Fräuleinstraße12 statt.

Mittwoch, 06.02.Mittwoch, 20.02.

jeweils von 9 bis 12 Uhr.Beraten wird zu den Themen Heiztechnik, erneuerbareEnergien (Solarthermie, Photovoltaik, Biomasse),Wärmedämmung, Schimmel, Stromsparen im Haushaltsowie zum Wechsel des Strom- oder Gasanbieters.Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umwelt-ministerium und der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) ist die Beratung ab sofort kostenfrei.Eine vorherige telefonische Anmeldung ist unbedingterforderlich und kann unter den Telefonnummern 0800 – 809802 400 (kostenfrei) oder 0361 – 555140 vorgenommenwerden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wirdgefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

Gefährliche Lügen der Food-KonzerneAus „Welt der Wunder“ Nr. 2-19

Für eine Studie über hochverarbeitete Lebensmittel hat dieUniversität Sorbonne in Paris Gesundheitsdaten von 105.000Menschen ausgewertet – und festgestellt: durch denübermäßigen Konsum von industriell verarbeitetenLebensmitteln, wie Pizza, Limonade oder Formfleisch steigtdas allgemeine Krebsrisiko um bis zu 12 Prozent.

Zellen

Herz und Kreislauf

Muskeln

Eine Harvard-Studie zeigt: Wer übermäßig Zuckerkonsumiert (täglich mehr als 10 Prozent Kalorienanteil ausZucker oder 25 Gramm Zucker), dessen Risiko an einer Herz-Kreislauf-Krankheit zu sterben, erhöht sich um 38 Prozent –unabhängig vomAlter.

Viele Produkte (z.B. isotonische Getränke, Fertiggerichteoder Powerriegel) werden von den Food-Konzernen imZusammenhang mit Sport und Muskelaufbau beworben. DasProblem: Diese Produkte enthalten zumeist große Mengenan Zucker und Fett – eine Kombination, die sogar dieRegenerationsfähigkeit von Muskeln behindert.

Ratgeber Ernährung

Amtsbote Nr. 1/ 01.02.2019

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Weiterbildung für Berufskraftfahrer

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung vergab 2018 den 6.Thüringer Engagement-Preis in den Kategorien Senioren,Einzelperson, Vereine, Jugend und erstmalig einenSonderpreis für das Engagement 85+.Der Bade- und Freizeitsportverein Roßleben e. V. wurde vonElke Zänker aus dem Mehrgenerationenhaus für denThüringer Engagement-Preis 2018 vorgeschlagen. Eine Jurynominierte unseren und weitere 4 Vereine aus Thüringen.Dies war für die Mitglieder und für die Ehrenamtlichen Helferschon eine großeAuszeichnung.Die festliche Preisverleihung fand am 30. November imhistorischen Collegium- Saal der alten Erfurter Universitätstatt. Dazu eingeladen waren Bürgerinnen, Bürger undJugendliche, die mit beispielgebenden Projektinhalten undgrößter Öffentlichkeitswirkung zu den aussichtsreichstenPreisanwärtern zählten.Der Bade- und Freizeitsportverein, vertreten durch SusanneKammlodt, Jens Barthel, Elke Zänker, Silke Meyer undRainer Heuchel, waren der Einladung gern gefolgt. In derBewerbungsphase hatten sich alle Projekte und Initiativenim Internet vorgestellt. Durch Online-Stimmabgaben konntedas jeweilige Projekt unterstützt werden. Dafür sei an dieserStelle allen Unterstützern herzlich gedankt!Die Preisverleihung wurde durch den Vorstandsvorsitzendender Ehrenamtsstiftung eröffnet. Er betonte, dass jedes dereingereichten, von Bürgerengagement getragenen Projekte,den Preis verdient hat. Leider blieb dem Bade- undFreizeitsportverein der oberste Platz auf dem Siegerpodestversagt, was jedoch nicht Leistung und Wertschätzungschmälert, die sich der Verein mit seinem Engagement fürBetrieb und Erhalt des Schwimmbads erarbeitet hat. ImGegenteil: Zu den besten Vereinsprojekten Thüringens zu

Bade- und Freizeitsportverein

Fischereischeinlehrgänge in WieheSamstag, 02.02.2019 08:00 – 16:00 UhrSamstag, 23.02.2019 08:00 – 16:00 UhrSonntag, 03.02.2019 08:00 – 16:00 UhrSonntag, 24.02.2019 08:00 – 16:00 Uhr

Bernd Riese, Tel. 03677/84 19 31 oder [email protected])

Jugendliche unter 18 75,00 Euro (zzgl. Lehrmaterial)Erwachsene 100,00 Euro (zzgl. Lehrmaterial)Über den genauen Lehrgangsort werden Sie spätestens eineWoche vor Lehrgangsbeginn schriftlich informiert. Der Terminfür die Staatliche Fischerprüfung ist voraussichtlich amSamstag, dem 23.03.2019 in Sondershausen. Für dieAnmeldung und weitere Auskünfte steht die UntereFischereibehörde unter der Tel. Nr. 03632 / 741 - 347 zurVerfügung.Mehr zum Thema Thüringer Fischerprüfung finden Sie unter:www.thueringer-fischerschule.de.

Lehrgangsleiter:

Kosten des Lehrgangs:

Dr. Thiele, Landratsamt Kyffhäuserkreis

BuchvorstellungDie Schifffahrt auf Saale und Unstrut

Eintritt ist frei!

Viele interessante Details über die Flotte der RoßlebenerZuckerfabrik, über die Roßlebener Schifferfamilie Werner,über Gastfahrtschiffe auf der Unstrut etc.

22. Februar, 18.00 Uhr im Roßlebener Rathaussaal

Schlepper „Hedwig“ 1925 an der Zuckerfabrik

gehören, darauf können nicht nur die Unterstützer desBades stolz sein, sondern alle Bürgerinnen und Bürger.Aus dem guten Abschneiden beim Bewerben um denThüringer Engagementpreis erwächst die Aufgabe, imJahr 2019 das 50. Jubiläum der Baderöffnung mit Ideenund Tatkraft vorzubereiten.Bade- und Freizeitsportverein

StellenausschreibungDie Stiftung Kloster und Kaiserpfalz Memlebenbeabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt dieunbefristete Einstellung einer Service-Fachkraft für denBesucherempfang und die Gästebetreuung im KlosterMemleben.Gesucht wird eine Persönlichkeit mit sicherem Auftreten undguten kommunikativen Fähigkeiten, Organisationstalent,Teamorientierung, Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit undmöglichst mit Erfahrung in der Betreuung von Gästen. Eineabgeschlossene Berufsausbildung sowie eine guteAllgemeinbildung setzen wir voraus.

Ein sicherer Umgang mit MS-Office Word,Excel, PowerPoint und Outlook wird angenommen.Bewerbungen können ab sofort an die Stiftung Kloster undKaiserpfalz Memleben, Thomas-Müntzer-Straße 48, 06647Memleben gesendet werden.

Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle,Stundenumfang (20-30 WST) sowie Lohn nachVereinbarung.

Für Rückfragen steht Museumsleiterin Andrea Knopikunter der Emailadresse [email protected] gernzur Verfügung.

Amtsbote Nr. 1/ 01.02.2019

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Freizeitzentrum / Mehrgenerationenhaus

93783(

Angebote im Monat Februar

Angebote im Monat FebruarWöchentlicheAngebote für Groß und Klein:Mo: 13:30 Canasterfrauen

14:30 Sportgruppe Frauen15:00 Das verrückte Experiment für Kinder

Di: 15:00 Leseclub für Kids (6-12 Jahre)Hörbücher-Bücher-Spiele, auf dem Weg zur Leseratte17:00 Theatergruppe für Kinder u. Erwachsene

Mi: 15:00 Kreativangebot für Kinder mit Mary15:00 Handarbeitsfrauen

Do: 15:00 Tanzgruppe für Kinder mit Kerstin15:00 „Strickliesel“ Stricken für einen guten Zweck

Fr: 14:00 „Kleine Kochlöffelbande“ Kochen für Kinder mit SusiAußerdem10. Seniorenbingo05. Frauenfrühstück22. Blutspende ITMS Suhl24. Sonntagskaffeerunde

23.02. 20.11 1. Galaveranstaltung24.02. Rentnerfasching im Wohnstift28.02. Weiberfasching02.03. 2. Galaveranstaltung03.03. KinderfaschingAlle Veranstaltungen finden, sofern nicht andersausgewiesen, im Vereinsheim des DVC, Reinsdorfer Str. 3

08.02. und 15.02. jeweils 18.00 bis 19.30Dort findet auch der Kartenvorverkauf statt:

-15.11 -19.11 -20.11 -14.11 -

Donndorfer Carnevalclub informiert

16.02. 20:11 - 1. Galaveranstaltung des WCC23.02. 14:00 Seniorenfasching24.02. 14:00 Kinderfasching02.03. 20:11 - 2. Galaveranstaltung des WCC

WCC

03.02. 14.33 -Seniorenfasching09.02. 19:33 - 1.Abendveranstaltung16.02. 19:33 - 2.Abendveranstaltung17.02. 14:33 -Kinderfasching23.02. 19:33 - 3.Abendveranstaltung01.03. 19:33 -Weiberfasching

09.03.14:11 Großer Narrenzug in Roßleben

Närrische Umzüge in unserer Stadt:

02.03.10.00 Großer Umzug in Bottendorf

23.02.12:00 Straßenkarneval in Schönewerda

02.02. 19.30 - 2.Abendveranstaltung03.02. 15.00 Kinderfasching09.02. 19.30 - 3.Abendveranstaltung16.02. 19.30 - 4.Abendveranstaltung17.02. 14.00 - Rentnerfasching28.02. 20.00 - Weiberfasching

09.02. 15:00 -Seniorenkarneval10.02. 15:00 Kinderfasching16.02. 19:30 -1. Büttenabend02.03. 19:30 - 2. Büttenabend

Winterferien im Mehrgenerationenhaus11.02.12.02. 10.00 Uni-Hockey MZH Bottend. - Turnschuhe mitbringen

14.00 Wir gestalten Rucksäcke mit tollen Motiven (1,50 €)13.02. Gaudipark Jena (Voranmeldung nötig!)

Kinder :32,00€ Erwachsene: 29,00€Auf der Rückfahrt Zwischenstopp bei Mc Donalds (bitteTaschengeld mitnehmen)

14.02. 10.00 Wir fertigen Gipsmasken oder -hände (2,00 €)14.00 Bemalen der Gipsprodukte

15.02. 10.00 Fertigung von Kostümen und Dekos für unserenUmzugswagen zum Straßenkarneval am 9. März14.00 Ferienabschluss mit Lagerfeuer, Würstchen,Marschmellos u. Getränken (2,50 €)

Alle Kinder sind recht herzlich eingeladen, gemeinsam mit uns einpaar schöne Ferientage zu verbringen.

Tagesfahrt:

Wir freuen uns auf Euch!!!

10:00 Seidenmalerei - Tücher, Rahmen, Schlipse. (1,50 €)

Thema des Frauenfrühstücks im Februar :„Herzensfreundschaften- Die Diamanten unseres Lebens.“Für eine Kinderbetreuung während des Frauenfrühstücks istgesorgt.Wir bitten um vorherigeAnmeldung!

Computerkurs für Senioren im MGHAuch Senioren und ältere Menschen zieht es immer stärkerzum Computer und ins Internet. Unglücklicherweise stoßensie dabei oft auf Schwierigkeiten im Umgang mit demMedium, da sie nicht mit der neuen Technik aufgewachsensind und ihnen somit deren Benutzung fremd erscheint.Daher empfiehlt es sich, an einem Computer-Lehrgangspeziell für Senioren teilzunehmen, um den richtigenUmgang mit dem PC zu erlernen.Die Lehrgänge finden am 14.02. und 21.02. jeweils um 16.00Uhr im Mehrgenerationenhaus statt. Unter fachkundigerAnleitung soll erst einmal herausgefunden werden, welcheKenntnisse bereits vorhanden sind und wie der Kursweiterhin gestaltet werden soll. In Zukunft wird es dann alle 14Tage einen Computerkurs für Senioren geben. Na neugieriggeworden?Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau S. Kammlodt,

Heimatfreunde Wiehe - Verantaltungen02.02 18:00 Stubenkino,Alte Schule12.02. 14:00 Fotorückschau 2018-Alte Schule09.03. 18:00 Stubenkino,Alte Schule

11.04.19 "Wilhelm Tell"

Mit dem Bus ins Nationaltheater WeimarAnmeldung bei Herrn Dr. Möbis Tel. 034672-9079422.02. "Cosi fan tute"22.03. "Tosca"

Vorläufiger Veranstaltungskalender 2019Wiehe:Alte Schule - Stadtpark Schloss

05.02. 19:00 „Leselust – Reiselust“,Ursula Böhme - Neuseeland(Teil 3),Alte Schule

15.02. 19:00 Geisterstunde, Gewölbekeller Schloss,bebilderte Bücherlesung, Prof. Dr. Bennert

05.03. 19:00 „Leselust – Reiselust“, Ursula BöhmeRarotonga (Südsee),Alte Schule

31.03. 17:00 Kabarett „Rad ab, oder was?“, Stadtpark02.04. 19:00 „Leselust – Reiselust“, Ursula Böhme,

USASüdwest,Alte Schule

04.02. 19.30 Montagsgespräch Ev. LHVHS Kloster Donnd.„ökol. Landbau - Landwirtsch. der Zukunft?“ H. Tuch

Seniorenclub in der alten SchuleWir bieten unseren Senioren ein abwechslungsreichesVeranstaltungs- und Beschäftigungsprogramm.Der Seniorenclub ist geöffnet: Mo. bis Do. ab 13.30 UhrKati Witschel, 034672/ 82 4 70, mobil 0163/74 17 729

Wer schläft, sündigt nicht, wer vorher sündigt, schläft besser!Die Narren sind wieder los!

GiacomoCasanova

Amtsbote Nr. 1/ 01.02.2019

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Der „Amtsbote“ erscheint einmal monatlich

Herausgeber:Auflage: 5000, Verteilung kostenlos an die Haushalte

Stadt Roßleben-Wiehe

Jochen SauerbierDruckerei W. Sauer, Inh. M. Pöhnert

Für Anzeigen gilt die Preisliste vom 01.01.2019Anfragen zu Abonnement oder Einzelbezug an Roßl. Heimatverlagoder Stadtverw. Roßleben-Wiehe Tel. 034672/8630.Das Einzelexemplar kostet 0,50 € zzgl. Versand.Der Verlag übernimmt keine Verantwortung für nicht angeforderteManuskripte und Fotos.

Verantwortlich für den redaktionellen Teil, Redaktion,Anzeigenannahme, Layout:Druck:

Verantwortlich für amtliche Bekanntmachungen undamtliche Mitteilungen: Beauftragter der Stadt

Der erscheint imJochen Sauerbier

„Amtsbote“Roßlebener Heimatverlag

Tief berührt sind wir, dass uns so viele Menschenanlässlich unserer

mit liebevoll gestalteten Glückwünschen, Blumen undGeschenken, mit persönlicher Aufwartung und

herzlichen Umarmungen überraschten.Wir bedanken uns ganz herzlich für die Grüße aus derErfurter Staatskanzlei und dem Landratsamt, für dieGlückwünsche von unserem Bürgermeister, Herrn

Sauerbier. Ein ganz besonderes Dankeschön gilt allunseren Freunden und Bekannten, den Nachbarn und

unserer gesamten großen Familie.Ihr alle habt aus unserem Jubiläum einen

unvergesslichen Tag gemacht!Herzlichen Dank dafür!

Brigitte und Joachim Rothe

Diamantenen Hochzeit

Roßleben, 27.12.2018

ADALBERT STIFTER

Bottendorf

Donndorf

23.02. Jutta Widder 7025.02. Regina Kuche 70

02.02. Ingrid Jäger 8509.02. Veronika Rother 75

05.02. Renate Salewski 75

13.02. PaulArnold 90

02.02. Ingrid Jäger 8509.02. Veronika Rother 75

09.02. Isolde Thieme 80

02.02. Joachim Fritzsche 8003.02. Maria Erl 8504.02. Ursula Schulze 7015.02. Helga Straßburg 8016.02. Günter Dorniok 8516.02. Hannelore Tröge 7018.02. Christel Fritsche 7020.02. Renate Radon 7521.02. Wilfriede Braune 7529.02. Friedrich Konschak 75

02.02. Christel Draber 7506.02. Siegfried Greschuchna 7523.02.Adelheid Rothe 70

01.02. Helga Koch 7009.02. Helmut Petzoldt 7010.02. Werner Puplick 8015.02. Karin Kathe 7017.02. Karl-August Pomnitz 8018.02. Klara Werlich 8520.02. Helga Tänzer 7021.02.Dietmar Fritsche 7524.02. Helga Schindler 80

Garnbach

Kloster Donndorf

Langenroda

Nausitz

Roßleben

Schönewerda

Wiehe

am 07.02. Manfred und Lieselotte Liebau in Roßleben(Adlai Ewing Stevenson)

Amtsbote Nr. 1/ 01.02.2019