8
9. bis 25. Februar 2018 PYEONGCHANG 2018 OLYMPISCHE WINTERSPIELE PYEONGCHANG 2018 OLYMPIC WINTER GAMES AUTHORISED TICKET RESELLER FOR GERMANY

OLYMPISCHE WINTERSPIELE PYEONGCHANG 2018 · Hotel bietet als weitere Serviceleistung einen kostenfreien Shuttle Service in die Innenstadt an, u.a. zur Seoul Station. Es verfügt über

  • Upload
    others

  • View
    0

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: OLYMPISCHE WINTERSPIELE PYEONGCHANG 2018 · Hotel bietet als weitere Serviceleistung einen kostenfreien Shuttle Service in die Innenstadt an, u.a. zur Seoul Station. Es verfügt über

9. bis 25. Februar 2018

PYEONGCHANG 2018OLYMPISCHE WINTERSPIELE

PYEONGCHANG 2018 OLYMPIC WINTER GAMES

AUTHORISED TICKET RESELLER FOR GERMANY

Page 2: OLYMPISCHE WINTERSPIELE PYEONGCHANG 2018 · Hotel bietet als weitere Serviceleistung einen kostenfreien Shuttle Service in die Innenstadt an, u.a. zur Seoul Station. Es verfügt über

2

Sportart Austragungsort Cluster 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25.Eröffnungsfeier Pyeongchang Olympic Stadium MountainCurling Gangneung Curling Centre CoastalSki Alpin Jeongseon Alpine Centre MountainBob Alpensia Sliding Centre MountainBiathlon Alpensia Biathlon Centre MountainSki Langlauf Alpensia Cross-Country Skiing Centre MountainSki Freestyle Bokwang Snow Park MountainEiskunstlauf Gangneung Ice Arena CoastalEishockey Kwangdong/Gangneung Hockey Centre CoastalRodeln Alpensia Sliding Centre MountainNordische Kombination Alpensia Cross-Country Skiing/Ski Jumping Centre MountainSnowboard Bokwang Snow Park MountainSkispringen Alpensia Ski Jumping Centre MountainSkeleton Alpensia Sliding Centre MountainEisschnelllauf Gnagneung Speed Skating Oval CoastalShort Track Gangneung Ice Arena CoastalSchlussfeier Pyeongchang Olympic Stadium Mountain(Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich Änderung durch das Organisationskomitee PyeongChang 2018)

Veranstaltungskalender 8. bis 25. Februar 2018

9. bis 25. Februar 2018

PYEONGCHANG 2018OLYMPISCHE WINTERSPIELE

Incheon Intl. Apt.

Yangyang Intl. Apt.

Seoul Station

GonijamSEOUL

Incheon

W.Wonju

Jinbu Station

Mountain Cluster

PyeongChang

Gangneung

GangneungStation

PyeongChangStation

YeongdongExpressway II

High-Speed Train

YeongdongExpressway I Coastal Cluster

PYEONGCHANG 2018 OLYMPIC WINTER GAMESAUTHORISED TICKET RESELLER FOR GERMANY

Lage der Wettkampfstätten

Quelle: dpa/Picture Alliance

Page 3: OLYMPISCHE WINTERSPIELE PYEONGCHANG 2018 · Hotel bietet als weitere Serviceleistung einen kostenfreien Shuttle Service in die Innenstadt an, u.a. zur Seoul Station. Es verfügt über

3

Unterstützen Sie mit DERTOUR live Ihren Sportler bei den Olympischen Winter­spielen in PyeongChang 2018!

Sie sind ein leidenschaftlicher Wintersportfan? Sie genießen die stimmungsvolle Atmosphäre unter den anderen Fans, die ihren Lieblingssportler zum Sieg anfeuern? Sie wollten schon immer einmal Teil der Olympischen Spiele sein? Dann kommen Sie mit uns nach Südkorea! Sie haben die Wahl zwischen 7 verschiedenen Reisepaketen, Sie suchen sich Ihr persönliches Highlight aus und erleben unvergessliche Winterspiele 2018.

REISEVERLAUF FAN­REISEN

Reise 1: 07. – 12.02.2018 Reise 3: 15. – 21.02.2018 Reise 2: 11. – 16.02.2018 Reise 4: 20. – 26.02.2018

Preis pro Person in EuroReiseart TOUR Anf Leistung Kat. Beleg Unterbr PreisTO SEL25020 OL 07.-12.02.* Biathlon-Eröffnung Fan-Reise

Zeremonie 09.02. Eröffnungsfeier, OZO01 D 2 Pers 1 Pers

DXLG EXLG

31383398Biathlon 10.02. Sprint Frauen, OBT01 B

Biathlon 11.02. Sprint Männer, OBT02 BSEL25021 OL 07.-12.02.* Rodeln-Eröffnung Fan-Reise

Zeremonie 09.02. Eröffnungsfeier, OZO01 D 2 Pers 1 Pers

DXLGEXLG

31683428Rodeln 10.02. Einzel Männer 1. & 2. Lauf, OLG01 B

Rodeln 11.02. Einzel Männer 3. & 4. Lauf, OLG02 BSEL25022 OL 11.-16.02.* Rodeln Fan-Reise

Rodeln 13.02. Einzel Frauen 3.& 4. Lauf, OLG04 B 2 Pers 1 Pers

DXLGEXLG

29883248Rodeln 14.02. Doppel, OLG05 B

Rodeln 15.02. Teamstaffel, OLG06 BSEL25023 OL 15.-21.02.* Biathlon Fan-Reisen

Biathlon 17.02. Massenstart Frauen, OBT06 B 2 Pers 1 Pers

DXLG EXLG

30183418Biathlon 18.02. Massenstart Männer, OBT07 B

Biathlon 20.02. Staffel Mixed, OBT08 BSEL25024 OL 15.-21.02.* Skispringen + Nordische Kombination Fan-Reise

Skispringen 17.02. Großschanze Finale, OSJ05 B 2 Pers 1 Pers

DXLG EXLG

31983598Skispringen 19.02. Team Männer, OSJ06 B

Nordische Kombination

20.02. Männer Einzel Großschanze + 10 km, ONC02 B

SEL25025 OL 15.-21.02.* Bob Fan-ReiseBob 18.02. 2er Männer 1. & 2. Lauf, OBS01 B 2 Pers

1 Pers DXLG EXLG

30483448Bob 19.02. 2er Männer 3. & 4. Lauf, OBS02 B

Bob 20.02. 2er Frauen 1. & 2. Lauf, OBS03 BSEL25026 OL 20.-26.02.* Go For Gold Fan-Reise

Nordische Kombination

22.02. Männer Team Großschanze + 4x5km, ONC03 B 2 Pers

1 PersDXLG EXLG

32483648

Biathlon 23.02. 4 x 7,5 km Staffel, OBT10 B Zeremonie 25.02. Schlussfeier, OZC01 D

In der Spalte Kategorie finden Sie jeweils die eingeschlossene Eintrittskarten Kategorie. Sollten Sie eine andere Kategorie wünschen, fragen Sie dies gerne bei uns unter [email protected] an. Bitte beachten Sie, dass die Bestätigung der Eintrittskarten nach dem offiziellen Vorverkaufsbeginn erfolgt. Bitte buchen Sie unbedingt den Flug auf Seite 77 hinzu.*Die Ankunft in Südkorea erfolgt jeweils am darauffolgenden Tag.

Mailabruf: [email protected], Betreff: PyeongChang 2018

* Änderung des Fluggeräts seitens Asiana Airlines vorbehalten. ** Auf Wunsch und je nach Verfügbarkeit ist eine höhere Kategorie gegen Aufpreis buchbar.

Linienflüge mit Asiana Airlines in der Economy Class im neuen Airbus A380* ab/bis Frankfurt nach Seoul

Flughafentransfer am An- & Abreisetag 4 bzw. 5 Übernachtungen inkl. Frühstück im Grand Hilton Seoul

(Beschreibung siehe Seite 76) Busshuttle an den drei Wettkampftagen: Hotel - Bahnstation des Hochgeschwindig-

keitszugs in die Berge - Hotel Zugtickets an den jeweiligen Wettkampftagen in die Wettkampfzone Get-together mit anderen Wintersportfans Original Eintrittskarten gemäß gewähltem Paket in Kat. B** / Eröffnungs- und

Schlussfeier in Kat. D DERTOUR Reiseführer DERTOUR Souvenir Deutschsprachige DERTOUR Reiseleitung

EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN FAN­REISEN

Beispiel Reiseverlauf – detaillierte Informationen zum einzelnen Reisepaket entnehmen Sie bitte unserem Mailabruf. Änderungen vorbehalten.

1. Tag: Abflug in Deutschland mit Asiana Airlines

2. Tag: Ankunft am Vormittag in Seoul, Begrüßung durch Ihre deutschsprachige Reise-leitung und Transfer zum Grand Hilton Seoul.

Get­together mit anderen Wintersportfans Wir möchten Sie zu Beginn Ihres Aufenthalts bei unserem Get-together auf die kommenden, spannenden Tage einstimmen. Gemeinsam mit anderen Wintersportfans werden Sie von Ihrem DERTOUR Reiseleiter mit einem Willkommensgetränk begrüßt. Beim Get-together informieren wir Sie über die Programmpunkte der kommenden Tage und es besteht die Möglichkeit in gemütlicher Runde mit Gleichgesinnten erste Kontakte zu knüpfen.

3. Tag – 5./6. Tag: Gemeinsam mit Ihrer DERTOUR Reiseleitung begeben Sie sich per Hochgeschwindigkeitszug auf den Weg zu den gebuchten Wettkämpfen. Im Anschluss gemeinsame Fahrt per Hochgeschwindigkeitszug zurück zum gebuchten Hotel Grand Hilton, Seoul.

6./7. Tag: Am Abreisetag erfolgen der Bustransfer zum Flughafen und der Rückflug nach Deutschland.

Bitte beachten Sie die gesonderten Zahlungsbedingungen für die Olympischen Winterspiele PyeongChang 2018 auf Seite 73 in diesem Katalog.

in Südkorea

GOLDENE MOMENTE

Fan-Reisen inklusive Eintrittskarten

Quelle: Pressestelle Neujahrsskispringen

Page 4: OLYMPISCHE WINTERSPIELE PYEONGCHANG 2018 · Hotel bietet als weitere Serviceleistung einen kostenfreien Shuttle Service in die Innenstadt an, u.a. zur Seoul Station. Es verfügt über

4

Kombinieren Sie die Olympischen Spiele

mit einem Aufenthalt in Seoul

HOTELS IN SEOUL

Transport vor Ort: Seoul – WettkampfstättenVon Seoul aus gelangen Sie mit einem Hochgeschwindigkeitszug zu den Wettkampf-stätten der Olympischen Spiele. Von Seoul Station fährt der Zug in ca. 100 Minuten nach Jinbu Station (Umstieg in Bus zum Mountain Cluster) und in ca. 120 Minuten erreichen Sie Gangneung St. (Umstieg in Bus zum Coastal Cluster). Die Fahrpreise lagen bei Drucklegung noch nicht vor. Zum Zeitpunkt der Drucklegung konnte man für eine ver-gleichbare Strecke mit dem Zug mit insgesamt € 100,- für eine Hin- und Rückfahrt rechnen. Sobald die endgültigen Preise feststehen, werden diese auf der Internetseite www.dertour.de/olympia veröffentlicht.

CONRAD SEOUL *****, SEOUL

Das First Class Hotel besticht vor allem durch seine Architektur und die Lage ein- gebettet im Zentrum der Stadt auf Yeouido Island. Vom einzigartigen Restaurant 37 Grill & Bar können die Gäste einen atemberaubenden Blick auf den Han Fluss und die Skyline der Stadt genießen. 4 Restaurants, Bar, Fitness Center mit Swimming- pool, Sauna, Spa sowie hoteleigenem Golf Abschlagplatz gehören zu den Annehm-lichkeiten des Hotels. Die Deluxe Zimmer (48 qm) sind modern und elegant eingerichtet und verfügen über Doppel- oder Twin-Betten. Alle Zimmer sind aus-gestattet mit Bad und Dusche/WC, LCD TV, Minibar, Klimaanlage, Safe, Nespresso Kaffeemaschine, Telefon sowie Föhn. Nächstgelegene U-Bahnstation: Yeouinaru Station ca. 500 Meter.

Zimmerbeispiel

Hotels

GRAND HILTON SEOUL *****, SEOUL

Das Hotel liegt im nordwestlichen Stadtteil Hongeun-Dong, nahe dem Stadtzentrum. 3 Restaurants, Bar, Fitness Center mit Swimmingpool, Sauna (gg. Gebühr), Spa sowie hoteleigener Golf Abschlagplatz gehören zu den Annehmlichkeiten des Hotels. Das Hotel bietet als weitere Serviceleistung einen kostenfreien Shuttle Service in die Innenstadt an, u.a. zur Seoul Station. Es verfügt über 396 Zimmer, die Deluxe Zimmer (33 qm) sind modern eingerichtet und verfügen über Doppel- oder Twin-Betten. Alle Zimmer sind ausgestattet mit Bad oder Dusche/WC, TV, Minibar, Klimaanlage, Telefon, Safe sowie Föhn. Nächstgelegene U-Bahnstation: Hongje, ca. 1,5 km.

Zimmerbeispiel

Millennium HiltonSeoul Station

Yeouido

HongjeGrand Hilton

Conrad Seoul

MILLENNIUM SEOUL HILTON *****, SEOUL

Das exklusive Hotel liegt in zentraler Lage, ca. 1,5 km vom Geschäftsdistrikt sowie dem Einkaufszentrum entfernt. 5 Restaurants, Bar, 24 Std. Fitness Center mit Swimmingpool, Spa sowie hoteleigener Golf Driving Range gehören zum Hotel. Kostenfreies WiFi im gesamten Hotel. Das Hotel bietet einen kostenfreien Shuttle Service zum Itaewon Einkaufszentrum sowie Seoul Station an. Es verfügt über 680 Zimmer, die Deluxe Zimmer (34 qm) bestechen durch ihre warmen, hellen Töne sowie großen Fenstern und sind mit Doppel- oder Twin-Bet-ten, Bad, Dusche/WC, TV, Minibar, Klimaanlage, Kaffee-/Teezu bereiter, Telefon, Safe sowie Föhn ausgestattet. Nächstgelegene U-Bahnstation: Seoul Station, ca. 500 Meter.

Zimmerbeispiel Außenansicht Hotel

Seoul – wohnen in einer koreanischen MetropoleSie möchten die koreanische Kultur kennenlernen und legen während Ihres Aufenthalts Wert auf die Infrastruk­tur und Vorzüge einer Großstadt? Dann entscheiden Sie sich für eines unserer Hotels in Seoul und fahren mit dem Hochgeschwindigkeitszug in die Berg­ und Küsten­regionen, den Austragungsorten der Olympischen Spiele.

Quelle: Korea Tourism Organization

Page 5: OLYMPISCHE WINTERSPIELE PYEONGCHANG 2018 · Hotel bietet als weitere Serviceleistung einen kostenfreien Shuttle Service in die Innenstadt an, u.a. zur Seoul Station. Es verfügt über

5

Preis pro Person in Euro, Flug ab/bis Deutschland

Reiseart TOURAnf Reisetermin Leistung Flugverbindung Klasse Unterbr ZUB z.B.

07.–12.02.18SEL25000 OL

SEL25001 OL SEL25002 OL

SEL25003 OL

SEL25004 OL

Flug mit Asiana Airlines Deutschland – Seoul Flug mit Asiana Airlines Deutschland – SeoulFlug mit Lufthansa Deutschland – Seoul Flug mit Lufthansa Deutschland – SeoulFlug mit Lufthansa Deutschland – Seoul

Economy Class

Business Class

Economy Class

Premium Economy Class

Business Class

z.B. FRA

z.B. FRA

z.B. FRA

z.B. FRA

z.B. FRA

Wichtiger Buchungshinweis: Bitte unbedingt gewünschte Flugverbindung hinzubuchen. Bitte buchen Sie das jeweilige Abflugdatum für Hin-und Rückflug ein. Die Ankunft in Korea erfolgt jeweils einen Tag nach Abflug in Deutschland.Der Flug in der Economy Class mit Asiana Airlines ab/bis FRA ist bereits im Reisepreis eingeschlossen. Aufpreis Lufthansa Economy Class ca. EUR 660. Aufpreis Premium Economy Class/Business Class auf Anfrage.Sollten Sie die Reise ohne Flug buchen, reduziert sich der Preis um EUR 800.Zubringerflüge ab fast allen deutschen Flughäfen buchbar. Flugzuschläge und Buchbarkeit laut System. Bitte geben Sie als Unterbringung den 3-letter-Code des gewünschten Abflughafens ein (z.B. MUC, DUS, HAM)

Flug ab/bis Deutschland mit Asiana Airlines in der Economy Class Übernachtung im gebuchten Hotel inkl. Frühstück Flughafentransfer am An- und Abreisetag DERTOUR Reiseleitung DERTOUR Souvenir DERTOUR Reiseführer

EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN

Preis pro Person in Euro

Reiseart TOURAnf Termin Leistung Unterbr Belegung Preis p.P ZUB Täglich (außer 15.-18.02.18) SEL25030 OL

Halbtägige Stadtrundfahrt SEL25030 OLGanztägige Stadtrundfahrt

PX1

PX2

1 Pers.

1 Pers.

68

128

Bitte beachten Sie, dass aufgrund des koreanischen Neujahrsfests zwischen dem 15.-18. Februar die Durchführung der Stadtrundfahrt nicht möglich ist.

Halbtägige Stadtrundfahrt per Bus inkl. Gyeongbok Palast (dienstags geschlossen) – Uhrzeit: 09:00 bis 12:30 Uhr – Reiseleitung: englisch-sprachig – Durchführung: täglich vormittags

Ganztägige Stadtrundfahrt per Bus inkl. Gyeongbok Palast (dienstags geschlossen), Nationalmuseum, Jogye Tempel, Koreanischem Künstlerdorf uvm. – Uhrzeit: 09:00 bis 17:00 Uhr – Reiseleitung: englisch-sprachig – Durchführung: täglich inkl. Mittagessen

AUSFLÜGE VOR ORT

Bitte beachten Sie die gesonderten Zahlungsbedingungen für die Olympischen Winterspiele PyeongChang 2018 auf Seite 73 in diesem Katalog.

Vor- und Anschlussreisen, AusflügeErleben Sie das faszinierende Land Korea z.B. auf der Rundreise „Südkorea zum Kennen lernen“ und kombinieren Sie Ihren Aufenthalt bei den Olympischen Spielen mit einer Vor- oder Anschlussreise. Im Rahmen eines Tagesausflugs nach Gangneung haben Sie die Gelegenheit u.a. das Anwesen Ojukheon zu besichtigen, welches zu den ältesten erhaltenen Häusern Südkoreas zählt. DERTOUR Asien bietet ein umfang-reiches Programm und eine langjährige Erfahrung bei der Organisation von Reisen nach Asien. Auf Wunsch arbeiten wir Ihnen Ihr individuelles Reiseprogramm aus. Wei­tere Informationen zu unserem Programm erhalten Sie unter Mail auf Abruf [email protected] Betreff: PyeongChang 2018

Preis pro Person in EuroReiseart TOUR Anf H Leistung SEL25050 OL SEL25051 OL SEL60216 OL

Reisetermin Nächte Belegung UnterbrConrad Seoul Millennium

Seoul HiltonGrand Hilton Seoul

Reise 1:08.-12.02.18 4

2 Pers.1 Pers.

DI1GEI1G

26383808

25483588

18582298

Reise 2:12.-16.02.18 4

2 Pers.1 Pers.

DI2GEI2G

26383808

25483588

18582298

Reise 3:16.-21.02.18 5

2 Pers.1 Pers.

DI3GEI3G

29684398

28484118

19982538

Reise 4:21.-26.02.18 5

2 Pers.1 Pers.

DI4GEI4G

29684398

28484118

19982538

Reise 1-2:08.-16.02.18 8

2 Pers.1 Pers.

DX1GEX1G

39386198

37585828

23983268

Reise 1-3:08.-21.02.18 13

2 Pers.1 Pers.

DX2GEX2G

55489178

52488478

30584408

Reise 1-4:08.-26.02.18 18

2 Pers.1 Pers.

DXLGEXLG

711812108

670811138

3718 5628

Reise 2-3:12.-21.02.18 9

2 Pers.1 Pers.

DX3GEX3G

42686808

40586318

25383508

Reise 2-4:12.-26.02.18 14

2 Pers.1 Pers.

DX4GEX4G

58689788

55489028

31984698

Reise 3-4:16.-26.02.18 10

2 Pers.1 Pers.

DX5GEX5G

46287568

43986928

26783778

Die Preise beinhalten die Flüge mit Asiana Airlines ab/bis FRA in der Economy Class. Flüge mit Lufthansa gegen einen Aufpreis buchbar, siehe Flugtabelle.Bitte buchen Sie unbedingt den Flug aus o.a. Tabelle hinzu.

Quelle: Korea Tourism Organization

Quelle: Korea Tourism Organization

Page 6: OLYMPISCHE WINTERSPIELE PYEONGCHANG 2018 · Hotel bietet als weitere Serviceleistung einen kostenfreien Shuttle Service in die Innenstadt an, u.a. zur Seoul Station. Es verfügt über

6

PyeongChang 2018 Authorised Ticket Reseller for Germany

Verkaufsbeginn Frühjahr 2017 – Gemäß Bedingungen des Organisations­komitees PyeongChang 2018

Eintrittskarten stehen für die angegebenen Sportveranstaltungen zur Verfügung. Der Bezug der Eintrittskarten ist über die offiziellen Agenten (ATR) der Nationalen Olympi-schen Komitees möglich. Das ist in Deutschland DERTOUR und in Österreich die Vieten-tours Austria GmbH. DERTOUR übernimmt keine Garantie für die Veranstaltungen. Einen übersichtlichen Zeitplan der Sportveranstaltungen mit den Verkaufspreisen finden Sie im Internet unter www.dertour.de/olympia. Der Zeitplan ist gültig, vorbehaltlich Änderun-gen vor und während der Spiele. Wenn ein Wettkampf abgebrochen oder verlegt wird, haben Karteninhaber keinen Anspruch auf Umtausch oder Erstattung der Karten.

BESTELLUNG/BUCHUNGDie Eintrittskarten können ausschließlich über das Internet unter www.dertour.de/olympia bestellt bzw. gebucht werden. Reisebüros mit einer DERTOUR-Agentur können die Eintrittskarten in Come Closer unter Produkte und Angebote > Spezialprodukte (www.dertouristik.info) buchen. DERTOUR-Agenturen beachten bitte, dass bei ihrer Buchung aus technischen Gründen keine sofortige Darstellung des Vorganges über TOMA etc. möglich ist und somit keine direkte Bestätigung der gebuchten Eintritts-karten erfolgen kann. In der Regel geschieht dies innerhalb von 2 Arbeitstagen unter Benachrichtigung per Mail oder Fax.

KATEGORIENDie Veranstaltungen sind in zwei Kategorien klassifiziert: H= High Demand sowie R= Regular Demand. Bei den Veranstaltungen der Kategorie „High Demand“ handelt es sich um populäre Wettbewerbe, bei der mit einer sehr starken Nachfrage zu rechnen ist. Es ist möglich, dass für diese Veranstaltungen nicht ausreichend Kartenkontingente zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Kennzeichnung der Veranstaltungen finden Sie in der Eintrittskartenübersicht in der Spalte „Typ“. Die Eintrittskartenübersicht finden Sie im Internet unter www.dertour.de/olympia.Der Verkauf erfolgt ausschließlich nach Preiskategorien. Schlüssel der Code-Nummern: der 2. und 3. Buchstabe = Kennung der Sportart, z.B. BT = Biathlon; 1. und 2. Ziffer = fortlaufende Nummerierung innerhalb einer Sportart.Informationen über Qualität, d. h. Lage der Sitzplätze, liegen uns nicht vor. Die Einteilung nach Kategorien erfolgt ausschließlich durch das Organisationskomitee. PyeongChang 2018 hat zum heutigen Zeitpunkt noch keine Informationen über die Art und Weise der Platzzuteilungen bekannt gegeben, daher können wir einem Wunsch nach speziellen Sitz-plätzen oder Gruppenwünschen nicht entsprechen, Ihnen lediglich zusichern, dass wir uns im Rahmen unserer Möglichkeiten darum bemühen werden. Bei einigen Veranstaltungen im Mountain Cluster in Kategorie B handelt es sich um Stehplätze.

EINTRITTSKARTENPREISEDie Eintrittskartenpreise setzen sich aus dem Kartenwert (Umrechnung zu dem vom Organisationskomitee freigegebenen Kurs) zzgl. der Vorverkaufsgebühr zusammen. Die im Kartenpreis enthaltene Vorverkaufsgebühr ist in der Eintrittskartenübersicht separat aufgeführt. Die ausgewiesene Vorverkaufsgebühr beinhaltet die gesetzliche Mehrwert-steuer, welche in Deutschland auf die Vorverkaufsgebühr erhoben wird.

ERÖFFNUNGS­ UND SCHLUSSFEIERWie immer finden beide Zeremonien größtes Zuschauerinteresse und die Nachfrage nach diesen Karten übersteigt die Kartenzuteilung durch PyeongChang 2018 um ein Vielfaches. Außerdem wird der größte Teil des zugeteilten Eintrittskartenkontingentes die Kategorie A ausmachen.

MANNSCHAFTSSPORTARTENEintrittskarten für bestimmte Mannschaften können Sie anhand des Zeitplans leider nicht bestellen. Details hierzu sind erst nach den Auslosungen bekannt.

ROLLSTUHLFAHREREintrittskarten für Rollstuhlfahrer auf Anfrage.

VERTEILUNG DER EINTRITTSKARTENDie Original Eintrittskarten werden nicht vor Winter 2017 in Südkorea gedruckt und werden DERTOUR frühestens ab Dezember 2017 zur Verfügung gestellt. Anschließend müssen die Karten entsprechend der Bestellungen zugeteilt werden, was aufgrund der Menge einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Daher können wir zum heutigen Zeitpunkt nicht gewährleisten, dass wir die Karten noch vor den Spielen per Post zusenden kön-nen. Möglicherweise kann die Ausgabe der Eintrittskarten nur durch unsere Mitarbeiter vor Ort erfolgen. In diesem Fall werden wir ein Büro einrichten, welches einige Tage vor den Spielen öffnet und während der Spiele zu bestimmten Zeiten Anlaufstelle zur Kartenabholung sein wird. Detaillierte Einzelheiten hierzu können frühestens 4 Wochen vor Beginn der Olympischen Winterspiele bekannt gegeben werden. Ein Weiterverkauf der Eintrittskarten sowie die kommerzielle Nutzung sind untersagt (gemäß Vertrag des Organisationskomitees PyeongChang 2018).

KOSTENPAUSCHALEFür Eintrittskartenbestellungen berechnen wir eine Kostenpauschale, die sich nach dem Kartenwert richtet. Sie beinhaltet u. a. Porto- und Versandspesen in Deutschland, Transport- und Versicherungskosten für die Eintrittskartenlieferung von Südkorea nach Deutschland sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer:bis € 150 Kartenwert .........................................................Versandgebühr € 20bis € 250 Kartenwert .........................................................Versandgebühr € 27bis € 500 Kartenwert .........................................................Versandgebühr € 40bis € 1.000 Kartenwert .........................................................Versandgebühr € 52bis € 1.500 Kartenwert .........................................................Versandgebühr € 70bis € 2.500 Kartenwert .........................................................Versandgebühr € 85bis € 5.000 Kartenwert .........................................................Versandgebühr € 98ab € 5.001 Kartenwert .........................................................Versandgebühr € 120Bei Versand von Originaleintrittskarten ins Ausland berechnen wir einen Aufpreis von € 75.

Informationen und Hinweise

EINTRITTSKARTENPYEONGCHANG 2018

OLYMPIC WINTER GAMESAUTHORISED TICKET

RESELLER FOR GERMANY

Quelle: Korea Tourism Organization

Page 7: OLYMPISCHE WINTERSPIELE PYEONGCHANG 2018 · Hotel bietet als weitere Serviceleistung einen kostenfreien Shuttle Service in die Innenstadt an, u.a. zur Seoul Station. Es verfügt über

7

Paralympische Winterspiele PyeongChang 2018Die Paralympischen Winterspiele finden vom 9. bis 18. März 2018 statt. DERTOUR wird auch wieder Generalagent für die Eintrittskarten sein und ein Reise programm anbieten. Gerne senden wir Ihnen unser Angebot nach Fertig stellung zu. Bei Interesse senden Sie bitte eine E­Mail an [email protected]

Deutsches Haus PyeongChang 2018Wenn die Deutsche Olympiamannschaft und die Deutsche Paralympische Mann-schaft zu den Spielen reisen, finden sie dort immer ein Stück Heimat vor: das Deutsche Haus. Zu den Winterspielen PyeongChang 2018 wird der Treffpunkt, den die Deutsche Sport Marketing organisiert, im Birch Hill Golf Club eingerichtet – in unmittelbarer Nähe des Olympischen Dorfes und vieler Wettkampfstätten. Auf 1.500 Quadratmetern soll die Location wie bereits zu Rio 2016 Partyzone, Kom-munikationszentrale, Showbühne, Netzwerkplattform und Medienforum in einem sein. Kurz: „The place to be“ für die deutsche Sport-Familie und ihre Gäste aus Medien, Wirtschaft, Politik und Society. Als offizieller Reisepartner der Olympiamannschaft und der Paralympischen Mann-schaft bietet DERTOUR auch in PyeongChang wieder allen DERTOUR Gästen die Möglichkeit, das Deutsche Haus zu besuchen. Preise lagen bei Drucklegung noch nicht vor.

Bitte beachten Sie die gesonderten Zahlungsbedingungen für die Olympischen Winterspiele PyeongChang 2018 auf Seite 73 in diesem Katalog.

Quelle: Korea Tourism Organization

Quelle: Birch Hill Golf Club

Quelle: Birch Hill Golf Club

Page 8: OLYMPISCHE WINTERSPIELE PYEONGCHANG 2018 · Hotel bietet als weitere Serviceleistung einen kostenfreien Shuttle Service in die Innenstadt an, u.a. zur Seoul Station. Es verfügt über

73

1. Anmeldung und BestätigungSie können unsere Angebote in jedem DER-, DERPART-Reisebüro, in jeder ADAC-Geschäfts-stelle und in jeder DERTOUR-Agentur buchen. Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibung und unsere etwaigen ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese vorliegen. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Ho-tels, Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Aus-künfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertra-ges abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückli-che Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt des Reisevertrags gemacht wurden. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflich-tungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückli-che und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit dem Zugang un-serer Annahmeerklärung zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüg-lich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neu-es Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Zusage, Anzahlung oder Restzahlung erklären. Wir weisen dar-auf hin, dass bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651 a BGB (Pauschalreiseverträge), die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Telefonanrufe, Teledienstleistungen, Telefaxe, E-Mails, SMS), kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht, sondern die besonderen reise-rechtlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bestehen.

2. BezahlungIn allen nachstehend aufgeführten Fällen gilt für die Fälligkeit von Zahlungen Folgendes: Zahlun-gen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.Im Regelfall zahlen Sie bei Vertragsabschluss bitte 20% des Reisepreises an. Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreis zahlen Sie bitte etwa 28 Tage vor Reisebeginn. Bei Bezahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung Ihres Kontos automatisch zu den jeweiligen Terminen. Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach Bezahlung immer in Ihrer Buchungsstelle. Aus den Programm- oder Kataloghinweisen können sich für einzelne Leistungen (z.B. für einige Flugsonder-tarife) frühere Fälligkeiten ergeben. Bei Stornierung der kompletten Buchung werden anfallende Gebühren sofort fällig. Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Rei-severtrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4.1, 16 zu belasten2.1 Gesonderte Zahlungsbedingungen für die Olympischen Winterspiele Pyoengchang 2018ReisepaketeZahlungsbedingungen:40 % Anzahlung bei Buchung60 % Restzahlung spätestens 30.09.20172.2 EintrittskartenZahlungsbedingungen:Bitte beachten Sie, dass der Eintrittskartenpreis nach Bestätigung sofort fällig ist und Tickets nach Reservierung weder umgetauscht noch storniert werden können.

3. Leistungs- und Preisänderungen3.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten In-halt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmab-laufs, Hotelwechsel), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Ände-rungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuch-ten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unbe-rührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Fal-le einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte wollen Sie bitte un-verzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die Absa-ge der Reise uns gegenüber geltend machen.3.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Ha-fen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbe-sondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhö-

hungsbetrag verlangen. b. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel ge-

forderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.

Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flugha-fengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, an-teiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reise-vertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu infor-mieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhun-gen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen.

4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer4.1 RücktrittSie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns ge-genüber unter der am Ende der Reisebedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber er-klärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reise-vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Rei-sepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jewei-ligen Reisepreis verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 16 dieser Reisebedingungen.Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Scha-den entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. Wir behalten uns vor, in Abwei-chung von den unter Ziffer 16 aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädi-gung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass uns wesentlich höhere Aufwendun-gen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir ver-pflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen kon-kret zu beziffern und zu belegen. 4.2 UmbuchungSollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reiseter-mins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vor-genommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25.

4.3 ErsatzteilnehmerIhr gesetzliches Recht, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

5. Nicht in Anspruch genommene LeistungenNehmen Sie einzelne Reiseleistungen die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns jedoch bei den Lei-stungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung ent-fällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung ge-setzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Erstattung der von uns ledig-lich vermittelten Original-Gutscheine (z.B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den Ziffern 4.1 und 16. unter „Rücktritt“ bzw. „Rücktrittspauschale“ geregelt.

6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl und Kündigung durch den ReiseveranstalterWir können bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behörd-lich festgelegten Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Min-destteilnehmerzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, deutlich les-bar angegeben wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Vor-aussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unver-züglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteil-nehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.

7. Kündigung aus verhaltensbedingten GründenWir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behal-ten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Auf-wendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Ver-wendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer GewaltZur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetz-buch (BGB) verwiesen, die wie folgt lautet:„§ 651 j BGB“(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheb-

lich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3, Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters (Beschränkung der Haftung)9.1 Vertragliche HaftungsbeschränkungUnsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbei-geführt worden ist, oder b. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschul-dens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.9.2. Deliktische HaftungsbeschränkungUnsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit be-ruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.9.3 Haftungsausschluss für FremdleistungenWir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstal-tungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebe-nen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Bu-chungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind.Wir haften jedocha. für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum

ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbrin-gung während der Reise beinhalten,

b. wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist.

10. Gewährleistung10.1 Abhilfe und MitwirkungspflichtenWird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie ver-pflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Die Reiseleitung bzw. örtliche Vertretung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung! Sie erreichen DERTOUR unter der Sammelnummer 069 9588-00 bzw. unter der aus Ihren Rei-seunterlagen ersichtlichen Durchwahl: Montag – Freitag 9-18 Uhr MEZSamstag (nur Durchwahl) oder 069 9588-5990 (Chef vom Dienst) 9-12 Uhr MEZ Fax 069 9588-1010Geben Sie bitte in jedem Fall die im Gutschein/ Mietvertrag genannte Reisenummer, das Rei-seziel, die Reisedaten und die oben genannte Durchwahl an.10.2 Fristsetzung vor Kündigung des VertragesWollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB aus wichtigem, für uns erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündi-gen, müssen Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für uns erkennbares Interesse Ihrerseits ge-rechtfertigt wird.10.3 Gepäckverlust und GepäckverspätungSchäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzei-gen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspä-tung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Im Übrigen ist der Verlust, die Be-schädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertre-tung des Veranstalters anzuzeigen.10.4 ReiseunterlagenBitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Ihnen die erforderlichen Reiseunterlagen nicht in-nerhalb der mitgeteilten Frist zugegangen sein sollten.

11. Ausschluss von AnsprüchenAnsprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber unter der nach-folgend angegebenen Anschrift geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerun-gen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziff. 10.3. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckbeschädigung und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung zu melden.

12. VerjährungIhre Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveran-stalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beru-hen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Ih-nen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstän-de, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verwei-gern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunterneh-mens; (sog. „Black List“)Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausfüh-renden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbrin-genden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die so genannte „Black List“ ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu

14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften14.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Rei-se angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Ver-tragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Ange-hörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan-gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender (z.B. Doppel-staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.14.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie ver-antwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zah-lung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.14.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendigen Visa durch die je-weilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.

15. Reiseschutz (Reiserücktrittskostenversicherung u.a.)Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise keine Reiserücktrittsko-sten-Versicherung (RRV) bzw. Mehrkosten-Versicherung (inkl. Ersatzreise) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des speziellen DERTOUR-Reiseschutzes der EUROPÄISCHE Reiseversicherung AG. Er beinhaltet neben der RRV einen umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die Uhr.

16. Rücktrittspauschale (vgl. Ziffer 4.1)Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung abhängig. Bitte beachten Sie außerdem: Haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug und Rundreise), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren. 16.1 ReisepaketeBis 90 Tage vor Reiseantritt 40% des ReisepreisesBis 60 Tage vor Reiseantritt 60% des ReisepreisesBis 31 Tage vor Reiseantritt 80% des ReisepreisesAb 30 Tage vor Reiseantritt 90% des Reisepreises16.2 Eintrittskarten und StartnummernEintrittskarten und Startnummern können nicht storniert und der Preis nicht erstattet werden. Falls Sie es wünschen, versuchen wir jedoch, die Karten weiter zu verkaufen. Ist ein Weiterver-kauf möglich, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30% des Kartenpreises.16.3 AbweichungenBitte beachten Sie etwaige abweichende Storno- und Zahlungsbedingungen laut System. 16.4 Gesonderte Stornobedingungen für die Olympischen Winterspiele Pyeongchang 2018ReisepaketeStornogebühren:60% des Reisepreises nach Buchung80% des Reisepreises ab 01.10.2017EintrittskartenStornogebühren:Die Stornogebühr beläuft sich auf 100% des Eintrittskartenwertes. Der Umtausch von Ein-trittskarten ist generell nicht möglich.

Veranstalter

DER Touristik Frankfurt GmbH & Co. KG Emil-von-Behring-Straße 6 60439 Frankfurt am Main Telefon 069 / 95 88 - 00 Fax 069 / 95 88 - 10 10

Sitz und Amtsgericht: Frankfurt am Main, HRA 28563

geschäftsf. Gesellschafterin: DER Touristik Geschäftsführungs GmbH UST.-IDNR.:DE 192 698 716

Sitz und Amtsgericht: Frankfurt am Main, HRB 44820

Geschäftsführer: René Herzog (Sprecher)Matthias RotterKlaus Franke

WILLKOMMEN BEI DERTOUR.

REISEBEDINGUNGEN (AUSZUG)

Die Reisebedingungen ergänzen die §§651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.