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Geschäftsbericht 2016]Pensionskasse Coiffure & Esthétique

Pensionskasse Coiffure & Esthétique · der IV von 0.4 Mehrwertsteuerprozent aus. 0.1% werden Anfang 2018 für die Bahninfrastruktur erhöht, die übrigen 0.3% kommen nahtlos der

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54. Jahresbericht

Jahresbericht 2016 3 Zur Pensionierung von Hanspeter Käser 4 Stand der beruflichen Vorsorge 5 - 6

Jahresrechnung 2016

Bilanz per 31. Dezember 2016 8 Betriebsrechnung 2016 9 - 10 Anhang zur Jahresrechnung 2016 11 - 31 Änderungen per 1. Januar 2017 32

Inhaltsverzeichnis

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54. Jahresbericht

der Pensionskasse Coiffure & Esthétique1. Januar bis 31. Dezember 2016

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Wir werden immer älter. Dabei bleiben wir auch immer gesünder. Nach den vorliegenden Prognosen und Erwartungen wird sich dieser Trend auch nicht abschwächen. Auf diese Entwicklung haben sich die Sozialversicherungen und damit auch erste und zweite Säule einzustellen. Die Konsequenz dieser Entwicklung ist, dass in der AHV immer weniger Beitragszahler die Renten der Rentner zu finanzieren haben. Und auch in der zweiten Säule ist die Umver-teilung von aktiven Versicherten zu Rentenbezügern in den letzten Jahren immer grösser geworden. Im politischen Grossprojekt "Altersvorsorge 2020" wur-den in den vergangenen Jahren Antworten und Lö-sungen gesucht, um die Finanzierung langfristig zu sichern, damit Ausgaben und Einnahmen auch in Zukunft im Lot bleiben und künftige Generationen von den Sozialwerken profitieren können. Selten waren die Verhandlungen im Parlament so spannend wie diejenigen zur Altersvorsorge 2020. Selten wa-ren sich National- und Ständerat so uneins wie bei der Altersvorsorge 2020. Und selten war ein neues Gesetz so wichtig für unsere Zukunft wie die Alters-vorsorge 2020. Ständerat und Nationalrat haben sich nun für eine Rentenreform entschieden, deren Zeithorizont leider nur bis 2030 reicht. Das Reformvorhaben unterliegt jedoch noch der Zustimmung von Volk und Ständen. Neben der demografischen Entwicklung macht auch der "dritte Beitragszahler", die auf sehr tiefem Niveau verharrenden Zinsen, den Pensionskassen zu schaf-fen. Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen steht die Pensionskasse Coiffure & Esthétique sicher da. Das heisst, alle gegenwärtigen und künftigen Leistungen der Pensionskasse sind uneingeschränkt finanziert und reserviert. Ein anschaulicher Gradmesser der aktuellen Lage einer Pensionskasse ist der Deckungsgrad. Per 31.12.2016 beträgt der Deckungsgrad der Pensions-kasse Coiffure & Esthétique erfreuliche 111.4 Pro-zent (Vorjahr 110.8 Prozent). Beim ausgewiesenen Deckungsgrad besteht zusätz-lich ein qualitativer Unterschied zum Deckungsgrad bei einer autonomen Pensionskasse. Das bei einem schweizerischen Lebensversicherer-Pool rückge-deckte Vermögen ist ohne Anlagerisiko angelegt und mit einer garantierten Verzinsung unterlegt. Zusätz-lich besteht eine Liquiditätsgarantie hinsichtlich der Versicherungsleistungen.

Hinweise auf die Sicherheit einer Pensionskasse gibt auch die Verzinsung der Altersguthaben. Der vom Bundesrat für die Verzinsung des obligatorischen Altersguthabens beschlossene Mindestzinssatz beträgt 1 Prozent für das Jahr 2017. Die stabile fi-nanzielle Lage der Pensionskasse Coiffure & Est-hétique ermöglicht es uns, das obligatorische sowie überobligatorische Altersguthaben im Jahr 2017 mit 2 Prozent (Vorjahr 2.25 Prozent) zu verzinsen. Auch im kommenden Jahr wird es unser oberstes Ziel sein, für die Versicherten erstklassige Dienst-leistungen zu erbringen. Nicht spektakulär, sondern solide, überlegte, mit individuellen Lösungen für die Bedürfnisse unserer Branche und der einzelnen Firmen. Unseren Kunden und Versicherten danken wir für das unserer Pensionskasse entge-gengebrachte Vertrauen. AHV-Kasse und Pensionskasse Coiffure & Esthétique

M. Aeschbacher K. Maerten Geschäftsleiter Leiter Pensionskasse

Jahresbericht 2016

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Ende August 2016 hat Herr Hanspeter Käser die Kassenleitung abgegeben und ist in den verdienten Ruhestand getreten. Herr Käser trat am 1. Mai 1995 als neuer Leiter in die Arbeitsgemeinschaft der AHV-Kassen des Schweize-rischen Metzgermeisterverbandes und des Schwei-zerischen Coiffeurmeister-Verbandes ein. Die Übernahme der Kassenleitung stellte zu jener Zeit eine besondere Herausforderung dar. Herr Kä-ser hat es verstanden, mit fachlicher Kompetenz und menschlichem Geschick sowohl die internen Struktu-ren zu bereinigen als auch die personelle Einheit wieder herzustellen. Herr Käser war ein umsichtiger, allseits geschätzter Vorgesetzter, der sich neben seiner Funktion als Kassenleiter in diversen Fachgremien und politi-schen Arbeitsgruppen engagierte. Wo nötig, zeigte er sich kämpferisch und scheute keine Dispute, wenn es um die Anliegen der Kassen und der AHV im Allgemeinen ging. Mit Weit- und Umsicht hat er auch stets die Erweite-rung der Arbeitsgemeinschaft vorangetrieben. Zuerst konnten die Kosmetikerinnen integriert werden, was zur Umbenennung der AK 113 in "AHV-Kasse Coiffu-re & Esthétique" führte. Im Jahr 2003 trat die AHV-Kasse SCHULESTA in den Verbund ein und schliesslich konnte die Arbeitsgemeinschaft im 2016 mit den Kassen IMOREK, Milchwirtschaft und Ge-schäftsinhaber Bern erweitert werden. Auch räumlich wurden die Strukturen angepasst. Im Jahr 2002 wurde das Verwaltungsgebäude saniert und durch ein Attikageschoss erweitert. Die letzte Erweiterung der Arbeitsgemeinschaft hatte schliess-lich zur Folge, dass eine Abteilung in Büroräumlich-keiten in der nahen Umgebung ausgegliedert wurde.

Herr Hanspeter Käser fällte seine Entscheide stets mit Blick auf die Bedürfnisse und Interessen der angeschlossenen Mitglieder. Er war bestrebt, unnöti-ge Hindernisse abzubauen und die der Kasse über-tragenen Aufgaben effizient und kompetent zu erfül-len. Dies gelang ihm insbesondere auch durch seine umsichtige und kooperative Mitarbeiterführung. Er schenkte Vertrauen, stand stets als Ansprechperson zur Verfügung und erachtete Probleme als Heraus-forderung, zu deren Lösung er anspornte und Unter-stützung leistete. Wir danken Herrn Käser herzlich für die ausgezeich-nete Zusammenarbeit und wünschen ihm für die Zukunft spannende Unternehmungen bei bester Gesundheit.

Zur Pensionierung von Herrn Hanspeter Käser

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Altersvorsorge 2020 Es ist eine wahre Mammutvorlage: 15 Bundesgesetze und eine Verfassungsbestimmung müssen geändert werden. Kaum ein Projekt wurde jemals so lange beraten wie die Reform "Altersvorsorge 2020". Über zwei Jahre lang wanderte die Vorlage durch die Kommissionen und Räte. Der Bundesrat war ursprünglich angetreten, um die Altersvorsorge auf gesunde Beine zu stellen. Der demografische Wandel lastet auf den Sozialversiche-rungen. Zu Mehrausgaben führt auch die längere Lebenserwartung. Mit der Pensionierung der gebur-tenstarken Jahrgänge ab 2020 verändert sich das Verhältnis zwischen Aktiven und Rentnern nochmals stark. Beim Start der AHV finanzierten 6.5 Aktive einen Rentner. 2034 wird das Verhältnis bei 2 zu 1 liegen. Dem Parlament ist es in den letzten zwei Jahren leider nicht gelungen, eine tragfähige Reform hinzubekom-men. Es wäre die Pflicht von Bundesrat und Parlament gewesen, eine Reform vorzulegen, die AHV und berufliche Vorsorge nachhaltig strukturell saniert. Diese Chance ist verpasst. Stattdessen sollen zum Ausgleich für die Einbussen in der beruflichen Vorsor-ge die AHV-Renten für alle Neurentner um 70 Franken erhöht werden. Was an Mehreinnahmen über Lohn-prozente und Mehrwertsteuer beschlossen worden ist, wird nicht dazu verwendet, aus der Demografie-Falle herauszukommen, sondern dazu, die AHV auszubau-en. Damit bringt die Reform das Gegenteil dessen, was die demografischen Realitäten erfordern würden. Stände- und Nationalrat haben sich für eine AHV-Rentenreform entschieden, deren Zeithorizont gerade einmal bis 2030 reicht. Danach werden die AHV-Ausgaben aus dem Ruder laufen, es werden sich Defizite in Milliardenhöhe auftürmen – jährlich. Das ist keine Reform, sondern ein Hinausschieben der grund-legenden Probleme. Die Zeche wird die junge Genera-tion zu bezahlen haben. Die wichtigsten Elemente der Reform kurz zusammen gefasst: Das Frauenrentenalter steigt - innert 4 Jahren - von

64 auf 65 Jahre. Die AHV kann zwischen 62 und 70 Jahren bezogen

werden. Der Zeitpunkt der Pensionierung soll flexib-ler gestaltet werden, weshalb das Gesetz neu von "Referenzalter" und nicht mehr vom Pensionsalter spricht. Beim Aufschub der Pensionierung (66-70) wird die Altersleistung erhöht, beim Vorbezug (62-64) wird sie gekürzt. Eine gleitende Pensionierung (Teilpensionierung) soll ermöglicht werden, indem der Versicherte wäh-len kann, ob er nur einen Teil der Rente (zwischen 20% und 80%) oder die ganze Rente beziehen möchte. Die bisherige Befreiung von AHV-Beiträgen bis zu einem Jahreslohn von CHF 16'800 (bei ar-beitstätigen Pensionierten) wird aufgehoben. Im Gegenzug werden die nach dem Rentenbezug ge-leisteten AHV-Beiträge neu bei der Rentenberech-

nung berücksichtigt, wodurch die Pensionierten durch Arbeitstätigkeit ihre Rente erhöhen können. Auch die Pensionskassen müssen sich dieser Rege-lung anpassen, d.h. der Zeitpunkt und der Umfang der Pensionierung müssen frei wählbar sein, wobei die Pensionskassen die Freiheit haben, das Min-destalter für den Rentenvorbezug auf 60 Jahre fest-zulegen (statt 62 in der AHV).

Witwen- und Waisenrenten sowie Kinderrenten bleiben unverändert.

Pflegekinderrenten können weiterhin ins Ausland ausgezahlt werden.

Die Plafonierung der Ehepaarrenten steigt auf 155%. Die Mehrwertsteuer wird für die AHV schrittweise um

0.6% erhöht. Die 0.3%, die bis Ende 2017 für die Invalidenversicherung erhoben wurden, werden ab 2018 in die AHV umgeleitet. Erst 2021, wenn das Rentenalter der Frauen umgesetzt ist, wird die Mehrwertsteuer auf 8.3% angepasst.

Der Umwandlungssatz in der obligatorischen berufli-chen Vorsorge sinkt in 4 Schritten von 6.8% auf 6%.

Die Einbussen von Versicherten, die bei Inkrafttreten der Reform 45 Jahre oder älter sind, werden über den Sicherheitsfonds ausgeglichen.

Die Renteneinbussen in der beruflichen Vorsorge werden mit einem Zuschlag von 70 Franken pro Monat auf neue AHV-Renten kompensiert.

Der Koordinationsabzug wird leicht verändert beibe-halten. Er beträgt neu zwischen CHF 14'100 bei tiefen Einkommen bis 21'150 bei hohen Einkommen (bisher CHF 24'675).

Die Altersgutschriftensätze betragen: 7% zwischen 25 und 34 Jahren, 11% zwischen 35 und 44 Jahren, 16% zwischen 45 und 54 Jahren und dann bis zur Pensionierung 18%. D.h. die Altersgutschriften für die 35- bis 54-Jährigen steigen um 1% an.

Die Mindestquote der Erträge, die Versicherten zukommen muss, bleibt bei 90%.

70 Franken sorgten für Gesprächsstoff Dass der Umwandlungssatz auf 6% gesenkt werden muss, darüber herrschte weitestgehend Einigkeit. Zur Kompensation, damit die tatsächlichen Renten nicht sinken und die Vorlage deshalb nicht vor dem Volk scheitert, schlug die bürgerliche Mehrheit im National-rat höhere Einzahlungen in die Pensionskasse vor sowie ein höheres Rentenalter von 67. Das Mitte-Links-Bündnis im Ständerat sah darin zu grosse Nachteile für die Angestellten. Sie konterten stattdes-sen mit einem Zuschlag auf die AHV-Rente von 70 Franken pro Monat, der die Ausfälle grösstenteils behebt. Die grosse Kammer verweigerte sich diesem Vorschlag vorerst mit der Begründung, dass er die AHV noch mehr belastet und die 1. und 2. Säule vermischt werden. Die Diskussion verkam zur Glau-bensfrage: Die Bürgerlichen verteidigten die Pensions-kassen (mit höheren Beiträgen) und die Mitte-Links-Allianz die AHV mit ihrem sozialen Umlageverfahren. Schliesslich schluckte der Nationalrat die 70-Franken-Pille, nachdem sich diese Lösung in der Einigungskon-ferenz ganz knapp durchsetzte.

Stand der beruflichen Vorsorge

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Umstritten waren auch die automatischen Mechanis-men, welche in Kraft treten, wenn der AHV-Ausgleichsfonds unter eine kritische Grenze fällt. Der Nationalrat forderte in diesem Fall eine automatische Erhöhung des Rentenalters auf 67. Dieser Vorschlag fand im Ständerat keine Zustimmung und hätte wohl auch an der Urne das Ende für die Vorlage bedeutet. Die Automatismen wurden schliesslich ganz aus der Vorlage gestrichen. Es verblieb einzig der Auftrag an den Bundesrat, Sanierungsmassnahmen vorzuschla-gen, wenn sich abzeichnet, dass der AHV-Fonds unter 80% fällt. Weil für die Mehrwertsteuer-Erhöhung die Verfassung angepasst werden muss, ist die Zustimmung von Volk und Ständen zur Reform nötig. Die Volksabstimmung ist auf den 24. September 2017 angesetzt. Da die Räte die Verfassungs- und die Gesetzesänderung verknüpft haben, gilt der Urnengang für das gesamte Reformpa-ket. Die Vorlage wird es schwer haben. Einerseits zeigte sich das Volk in den letzten 20 Jahren gegen-über sozialpolitischen Reformprojekten nicht sehr aufgeschlossen. Andererseits wird die Vorlage nur von der CVP und dem gemässigten Flügel der SP mit Überzeugung vertreten. Wirtschaftsverbände und rechte Parteien werden dagegen kämpfen. Findet die Vorlage eine Mehrheit, werden Anfang 2018 jene Änderungen in Kraft gesetzt, die die AHV betref-fen. Auf diesen Zeitpunkt läuft die Zusatzfinanzierung der IV von 0.4 Mehrwertsteuerprozent aus. 0.1% werden Anfang 2018 für die Bahninfrastruktur erhöht, die übrigen 0.3% kommen nahtlos der AHV zu. Das Frauenrentenalter wird schrittweise auf 65 Jahre angehoben. 2019 treten die Anpassungen bei der beruflichen Vorsorge in Kraft, 2021 kommt eine weitere Mehrwertsteuer-Erhöhung von 0.3%. In einigen Jahren wird der Bundesrat schon die nächste Rentenreform aufgleisen müssen. Vorsorgeausgleich bei Ehescheidung Die neuen gesetzlichen Bestimmungen über den Vorsorgeausgleich bei Scheidung treten per 1.1.2017 in Kraft. Im bisherigen Recht ist die Teilung von Vor-sorgeansprüchen nur dann möglich, wenn noch kein Vorsorgefall eingetreten ist. Zukünftig sind auch Vorsorgeansprüche teilbar, wenn eine Partei bereits eine Alters- oder Invalidenrente bezieht. Massgebend ist dabei die Situation bei Einleitung des Scheidungs-verfahrens und nicht wie bisher die Rechtskraft des Scheidungsurteils. EL-Reform: Kapitalbezug soll eingeschränkt werden Der Bundesrat hat im September 2016 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungs-leistungen (EL-Reform) verabschiedet. Im Rahmen dieser Änderung soll die Barauszahlung der Freizügig-keitsleistungen bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit sowie der Bezug der Altersleistungen in Kapitalform für das BVG-Altersguthaben gänzlich

untersagt werden. So soll erreicht werden, dass Personen im Rentenalter weniger auf Ergänzungsleis-tungen der AHV angewiesen sind. Wohneigentums-vorbezüge sollen indessen weiterhin möglich sein, da ein Eigenheim auch eine Form von Altersvorsorge darstelle.

Stand der beruflichen Vorsorge

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Jahresrechnung 2016

der Pensionskasse Coiffure & Esthétique1. Januar bis 31. Dezember 2016

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Aktiven Anh. 31.12.2016 31.12.2015in CHF in CHF

Vermögensanlagen 19'802'458.93 18'068'234.05

Flüssige Mittel 64 - 2'620'146.55 Forderungen und Darlehen 64 14'606'666.28 15'448'087.50 Wertschriften 612 5'195'792.65 - Forderungen in Grundpfandtiteln auf Liegenschaften 64 - - Anlagen beim Arbeitgeber 64/69 - - Liegenschaften 64 - - Andere Anlagen 64 - -

Aktive Rechnungsabgrenzung 64 4'022.60 4'022.60

Aktiven aus Versicherungsverträgen 611 128'837'677.10 120'734'139.45

Aktiven 148'644'158.63 138'806'396.10

Passiven Anh. 31.12.2016 31.12.2015in CHF in CHF

Verbindlichkeiten 569'627.40 576'100.50

Freizügigkeitsleistungen und Renten 511'618.45 504'835.56 Banken / Versicherungen - - Andere Verbindlichkeiten 58'008.95 71'264.94

Passive Rechnungsabgrenzung 76'653.50 57'868.60

Arbeitgeber-Beitragsreserven 58/69 318'816.70 291'094.90

Beitragsreserve ohne Verwendungsverzicht 318'816.70 291'094.90 Beitragsreserve mit Verwendungsverzicht - -

Nicht-technische Rückstellungen 71 - -

Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen 132'606'224.10 124'397'720.45

Nicht rückversichertes Vorsorgekapital Aktive 42/51 - - Nicht rückversichertes Vorsorgekapital Rentner 42/54 - - Passiven aus Versicherungsverträgen 52/54 128'837'677.10 120'734'139.45 Technische Rückstellungen 565 3'768'547.00 3'663'581.00

Wertschwankungsreserve 63 1'818'527.43 -

Stiftungskapital, Freie Mittel / Unterdeckung 13'254'309.50 13'483'611.65

Stand zu Beginn der Periode 13'483'611.65 13'475'171.73 Zunahme / Abnahme aus Teilliquidation - - Ertrags- / Aufwandüberschuss -229'302.15 8'439.92

Passiven 148'644'158.63 138'806'396.10

Bilanz per 31. Dezember 2016

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Anh. 1.1. - 31.12.2016 1.1. - 31.12.2015in CHF in CHF

Ordentliche und übrige Beiträge und Einlagen 12'700'736.24 12'208'992.90

Beiträge Arbeitnehmer 5'712'833.85 5'525'963.10 Beiträge Arbeitgeber und Selbständigerwerbende 5'730'389.75 5'542'915.95

davon Entnahme aus Arbeitgeber-Beitragsreserven zur Beitragsfinanzierung 69 -19'200.50 -16'483.75

Einmaleinlagen und Einkaufssummen 1'096'531.64 995'231.65 Sanierungsbeiträge Arbeitnehmer - - Sanierungsbeiträge Arbeitgeber - - Einlagen in die Arbeitgeber-Beitragsreserve 44'709.50 38'000.00 Zuschüsse Sicherheitsfonds 135'472.00 123'365.95

Eintrittsleistungen 4'182'731.60 3'665'012.99

Freizügigkeitseinlagen 3'237'047.10 3'043'454.64 Einlagen bei Übernahme von Versicherten-Beständen - -

Technische Rückstellungen - - Wertschwankungsreserve - - Freie Mittel - -

Einzahlung WEF-Vorbezüge / Scheidung 945'684.50 621'558.35

Zufluss aus Beiträgen und Eintrittsleistungen 16'883'467.84 15'874'005.89

Reglementarische Leistungen -3'381'825.10 -3'326'908.10

Altersrenten -1'394'608.25 -1'265'936.55 Hinterlassenenrenten -100'220.80 -97'608.25 Invalidenrenten -306'279.05 -283'182.30 Übrige reglementarische Leistungen - - Kapitalleistungen bei Pensionierung -1'580'717.00 -1'680'181.00 Kapitalleistungen bei Tod und Invalidität - -

Austrittsleistungen -6'522'758.35 -4'781'405.70

Freizügigkeitsleistungen bei Austritt -5'981'758.35 -4'515'843.80 Übertragung von zus. Mitteln bei kollektivem Austritt - - Vorbezüge WEF / Scheidung -541'000.00 -265'561.90

Abfluss für Leistungen und Vorbezüge -9'904'583.45 -8'108'313.80

-130'475.00 -290'481.25

42/51 - - Aufwand / Ertrag aus Teilliquidation - -

42/54 - - Auflösung / Bildung technische Rückstellungen 565 -104'966.00 -268'965.00

Auflösung / Bildung von Beitragsreserven 69 -25'509.00 -21'516.25

Ertrag aus Versicherungsleistungen 13'226'582.00 10'150'507.15

Versicherungsleistungen 51 10'144'716.15 8'392'163.70 Überschussanteil aus Versicherungen 722 3'081'865.85 1'758'343.45

Betriebsrechnung 2016

Auflösung / Bildung nicht rückvers. Vorsorgekapitalien, technische Rückstellungen und Beitragsreserven

Auflösung / Bildung nicht rückversichertesVorsorgekapital Aktive

Auflösung / Bildung nicht rückversichertes Vorsorgekapital Rentner

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Anh. 1.1. - 31.12.2016 1.1. - 31.12.2015in CHF in CHF

Betriebsrechnung 2016

Versicherungsaufwand -17'987'373.40 -16'984'919.05

Versicherungsprämien -11'483'267.65 -11'032'081.30 Sparprämien -8'258'642.95 -7'956'474.60 Brutto-Risikoprämien -2'815'285.55 -2'638'540.05 Brutto-Kostenprämien -409'339.15 -437'066.65

Einmaleinlagen an Versicherungen -6'442'665.45 -5'895'962.95 Beiträge an Sicherheitsfonds 12 -61'440.30 -56'874.80

Netto-Ergebnis aus dem Versicherungsteil 2'087'617.99 640'798.94

Netto-Ergebnis aus Vermögensanlagen 255'049.85 130'214.53

Ergebnis aus flüssigen Mitteln 671 - 172.25 Ergebnis aus Forderungen und Darlehen 671 63'874.30 136'598.23 Ergebnis aus Wertschriften 672 198'390.65 - Ergebnis aus Forderungen in Grundpfandtiteln 671 - - Ergebnis aus Anlagen beim Arbeitgeber 671 - - Ergebnis aus Liegenschaften 671 - - Verzinsung nicht versicherte Altersguthaben 42/51 - - Verzugszinsen auf Freizügigkeitsleistungen -4.30 - Zinsen auf Arbeitgeber-Beitragsreserve 69 -2'212.80 -2'667.95 Vermögensverwaltungsaufwand 68 -4'998.00 -3'888.00

Auflösung / Bildung Nicht-technische Rückstellungen 71 - -

Sonstiger Ertrag 926.05 2'378.95

Ertrag aus erbrachten Dienstleistungen 850.00 2'350.00 Übrige Erträge 76.05 28.95

Sonstiger Aufwand -1'199.40 -3'400.80

Verwaltungsaufwand -753'169.21 -761'551.70

Allgemeine Verwaltung 97 -737'154.31 -729'861.45 Marketing- und Werbeaufwand 97 -333.00 -11'318.05 Makler- und Brokertätigkeit 97 - - Revisionsstelle und Experte für berufliche Vorsorge 97 -16'020.90 -18'790.20 Aufsichtsbehörden 97 339.00 -1'582.00

1'589'225.28 8'439.92

Auflösung / Bildung Wertschwankungsreserve 63 -1'818'527.43 -

-229'302.15 8'439.92

Ertrags- / Aufwandüberschuss vor Bildung / Auflösung Wertschwankungsreserve

Ertragsüberschuss / Aufwandüberschuss

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1 Grundlagen und Organisation

11 Rechtsform und Zweck

Die Pensionskasse Coiffure & Esthétique ist ein Vorsorgewerk der proparis Vorsorge-StiftungGewerbe Schweiz mit Sitz in Bern. Die Stiftung proparis bezweckt mit der Pensionskasse, denSelbstständigerwerbenden sowie den Mitgliederfirmen die berufliche Vorsorge nach BVG undallenfalls die Abdeckung eines weitergehenden Vorsorgebedarfs im Bereich der 2. Säuleeinfach und kostengünstig zu ermöglichen.Diese Teilrechnung behandelt ausschliesslich die Daten des Vorsorgewerks und nicht jene der konsolidierten Rechnungslegung der proparis auf Stiftungsebene.

12 Registrierung BVG und Sicherheitsfonds

Die Stiftung proparis mit ihren Vorsorgewerken untersteht der Bernischen BVG- undStiftungsaufsicht (BBSA).Sie erfüllt das BVG-Obligatorium und ist im Kanton Bern im Register für die berufliche Vorsorge unterder Nummer BE 836 eingetragen (Art. 48 BVG). Sie leistet reglementarische Leistungen undentrichtet demzufolge dem Sicherheitsfonds Beiträge (Art. 59 BVG).

13 Angabe der Urkunde und ReglementeIn Kraft seit

Stiftungsurkunde 02.02.2012Organisations- und Wahlreglement proparis 01.12.2016Entschädigungsreglement proparis 01.01.2014Organisations- und Wahlreglement des Vorsorgewerks 01.01.2013Vorsorgereglement 01.07.2013Kostenreglement 01.07.2013Anlagereglement 01.12.2014 - vorsorgewerkspezifischer Anhang 18.05.2016Reglement Teil- & Gesamtliquidation 1 01.06.2009Reglement Reserven und Rückstellungen 01.12.2015Reglement Sanierungsmassnahmen 01.01.20131 Genehmigung durch BSV gemäss Verfügung vom 25. Januar 2010

14 Oberstes Organ, Geschäftsführung und Zeichnungsberechtigung

Die paritätisch zusammengesetzte Versicherungskommission des Vorsorgewerks besteht ausfolgenden Mitgliedern.

Funktion AG / AN AmtsdauerOjetti Damien Präsident AG-Vertreter 2016-2019Ayer Caroline Vizepräsidentin AN-Vertreterin 2016-2019Buchmeier Daniel Mitglied AG-Vertreter 2016-2019Hiestand Marcel Mitglied AG-Vertreter 2016-2019Lienberger Sonja Mitglied AN-Vertreterin 2016-2019Oezen Ruth Mitglied AN-Vertreterin 2016-2019Polito Véronique Mitglied AN-Vertreterin 2016-2019Schneiter Evelyne Mitglied AG-Vertreterin 2016-2019

Anhang zur Jahresrechnung 2016

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Adresse Durchführungsstelle Pensionskasse Coiffure & Esthétiquec/o AHV-Kasse Coiffure & EsthétiqueWyttenbachstrasse 24, Postfach, 3000 Bern 22

Telefon: 031 340 60 80E-Mail: [email protected]: www.ahvpkcoiffure.ch

Geschäftsführung Durchführungsstelle der AHV-Kasse Coiffure & Esthétique Leiter der Pensionskasse: Kurt Maerten

Zeichnungsberechtigung Das Vorsorgewerk hat keine eigene Rechtspersönlich- keit. Rechtsgeschäfte können nur durch zeichnungs-berechtigte Vertreter der proparis (Rechtsträger)getätigt werden.

15 Experten, Revisionsstelle, Berater, Aufsichtsbehörde

Experte für die berufliche Vorsorge KELLER Pensionskassenexperten AG, FrauenfeldMandatsleiter: Matthias KellerPensionskassen-Experte SKPE

Revisionsstelle Ernst & Young AG, BernMandatsleiter: Christof Gerber

Andere Berater AXA Leben AG, WinterthurBeat Hostettler / Benno Müller

Geschäftsstelle der proparis Vorsorge-Stiftung, BernMichael Krähenbühl

Aufsichtsbehörde Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA)Register Nr. BE 836Zuständiger Aufsichtsexperte: Rolf Laubscher

16 Angeschlossene ArbeitgeberVeränderung 31.12.2016 31.12.2015

Anzahl angeschlossene Betriebe -24 1'537 1'561

Anhang zur Jahresrechnung 2016

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2 Aktive Mitglieder und Rentner

21 Aktive Versicherte31.12.2016 31.12.2015

Total beitragspflichtige Versicherte 4'052 4'073Total beitragsfreie Versicherte 499 448Total aktive Versicherte 4'551 4'521

70 80Total Versicherte 4'621 4'601

Bestandesbewegungen aktive Versicherte: 2016 2015Total Versicherte am 1. Januar 4'601 4'438Eintritte (inklusive technische Zugänge) 829 899Austritte (inklusive technische Abgänge) -787 -709Abgänge infolge Pensionierung oder Tod -22 -27Total Versicherte am 31. Dezember 4'621 4'601

Aktive Versicherte, welche sich in Plänen der Basis- und der weitergehenden Vorsorge befinden,werden doppelt gezählt.Ab dem Tag des Austritts aus dem angeschlossenen Betrieb werden Destinatäre, deren Freizügigkeits-leistung noch im Vorsorgewerk geführt wird, als beitragsfreie Versicherte ausgewiesen. Die Löschungim Mitgliederstamm erfolgt erst mit der Überweisung der Austrittsleistung.Bei beitragspflichtbefreiten Versicherten handelt es sich um Personen, die seit mehr als drei Monatenarbeitsunfähig und im Vorsorgewerk somit beitragsbefreit sind. Diesen Status behalten sie bis zur Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit oder dem Erreichen des ordentlichen Schlussalters.

22 Rentenbezüger

221 Versicherungsmässig rückgedeckte Renten

Rentenbezüger Zugänge Abgänge 31.12.2016 31.12.2015Altersrenten 10 -1 150 141Pens.-Kinderrenten 0 0 2 2Überlebenszeitrenten 0 0 0 0Invalidenrenten 16 -14 58 56IV-Kinderrenten 2 0 16 14Ehegattenrenten 0 0 20 20Waisenrenten 1 0 8 7Total Bezüger 29 -15 254 240

Teilinvalide werden sowohl unter den aktiven Versicherten wie auch unter den Rentnern gezählt.Unter den Ehegattenrenten werden auch die Partnerrenten subsummiert.

Anhang zur Jahresrechnung 2016

Total beitragspflichtbefreite Versicherte

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222 Autonom durch das Vorsorgewerk getragene Renten

Rentenbezüger Zugänge Abgänge 31.12.2016 31.12.2015Altersrenten 0 0 0 0Pens.-Kinderrenten 0 0 0 0Invalidenrenten 0 0 0 0IV-Kinderrenten 0 0 0 0Ehegattenrenten 0 0 0 0Waisenrenten 0 0 0 0Total Bezüger 0 0 0 0

Total Renten 29 -15 254 240

3 Art der Umsetzung des Zwecks

31 Erläuterung zu den Vorsorgeplänen

BVG-VorsorgeDie Pensionskasse Coiffure & Esthétique bietet den Verbandsmitgliedern mit den "BVG-Plänen"die Möglichkeit, die Vorschriften des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen-und Invalidenvorsorge (BVG seit 1985 in Kraft) zu verwirklichen. Es werden folgende Pläne in der BVG-Vorsorge angeboten:

- Pläne BB, BF, B1, B2, B3, B4, S3 und Aufschub mit/ohne Beiträge

Weitergehende VorsorgeFür die weitergehende Vorsorge stehen die nachfolgend aufgeführten Versicherungs-möglichkeiten zur Verfügung. Dabei handelt es sich um Vorsorgepläne:

- mit Alterskapital: Pläne B, BKU, CKU, DKU, DKU Aufschub mit/ohne Beiträge, KU33a - mit reiner Risikodeckung: Pläne BR, BRU, CR, CRU, IR, IRU - Zusatzversicherung bei Vorbezug Wohneigentum: Pläne WRB, WRUB, WRC, WRUC, WRI und WRUI

32 Finanzierung, Finanzierungsmethode

Zur Finanzierung seiner Aufwendungen erhebt das Vorsorgewerk jährliche Beiträge. DieBeitragsordnung wird von der paritätischen Versicherungskommission unter Berücksichtigungdes vom geschäftsführenden Versicherer in Rechnung gestellten Prämienaufwands, der Verwaltungskosten und des Aufwands für den Sicherheitsfonds festgelegt.

Anhang zur Jahresrechnung 2016

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33 Weitere Informationen zur Vorsorgetätigkeit

Gemäss Beschluss der Versicherungskommission wurden die Überschüsse der Versicherer in dieFreien Mittel überführt, um den Prämienüberhang in der Beitragsordnung sowie die im Vergleich zuden Garantien der Versicherer höhere Verzinsung und höheren Umwandlungssätze im Überobligatorium zu finanzieren.

Der Zinssatz für das Jahr 2016 für die BVG-Vorsorge und die weitergehende Vorsorgebeträgt für den obligatorischen wie überobligatorischen Altersguthabenteil 2.25%.

Im Überobligatorium werden die Altersguthaben von Männern (Schlussalter 65) mit einem Umwandlungssatz von 5.835% verrentet. Für Frauen (Schlussalter 64) beträgt der Satz 5.574%.

Durch die Versicherungskommission wurde keine Anpassung der überobligatorischen Renten nachArt. 36 BVG Abs. 2 beschlossen. Der auf dem BVG-Teil des Altersguthabens angewendeteUmwandlungssatz ist um einiges höher als der tarifliche Umwandlungssatz der Versicherer undverursacht jedes Jahr bei Neurentnern eine Verrentungsdifferenz, die ebenfalls mit zusätzlich erwirtschafteten Überschüssen finanziert werden muss. Dieser Finanzierungsmechanismusstellt eine direkte Solidarität zwischen den Aktiven und dem Rentnerbestand dar.

4 Bewertungs- und Rechnungslegungsgrundsätze, Stetigkeit

41 Bestätigung über Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26

Die Rechnungslegung erfolgt nach den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung SwissGAAP FER 26 in der Fassung vom 1. Januar 2014.

42 Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den gesetzlichen Vorschriften undwerden wie folgt umgesetzt:

- Wertschriften sind zum Kurswert bilanziert - Liegenschaften sind zum Ertragswert bilanziert - Aktiven und Passiven aus Versicherungsverträgen: Spar-Deckungskapital aktive Versicherte und Deckungskapital Rentner auf Grundlage der Versicherungstarife der AXA Leben AG - Nicht rückversichertes Vorsorgekapital Aktive: Bezug von bis zu 30% des Spar-Deckungskapitals der aktiven Versicherten für die Finanzierung von Anlagen, die das Vorsorgewerk auf eigenes Risiko tätigen will - Nicht rückversichertes Vorsorgekapital Rentner und technische Rückstellungen: durch die Stiftung autonom getragene Verpflichtungen gemäss den reglementarischen Bestimmungen und Berechnungen des Experten für berufliche Vorsorge

Die Jahresrechnung besteht aus der Bilanz, der Betriebsrechnung und dem Anhang.Sie enthält die Vorjahreszahlen.

Der Anhang enthält ergänzende Angaben und Erläuterungen zur Vermögensanlage, zur Finanzierung und zu einzelnen Positionen der Bilanz und der Betriebsrechnung. Auf Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ist einzugehen, wenn diese die Beurteilung der Lage der Vorsorgeeinrichtung erheblich beeinflussen.

43 Änderung von Grundsätzen bei Bewertung, Buchführung und Rechnungslegung

Es wurden gegenüber dem Vorjahr keine Anpassungen vorgenommen.

Anhang zur Jahresrechnung 2016

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5 Versicherungstechnische Risiken / Risikodeckung / Deckungsgrad

51 Art der Risikodeckung, Rückversicherungen

Die Risiken Alter, Tod und Invalidität sind bei drei Versicherungsgesellschaftengemäss Grundvertrag mit der Stiftung proparis vom 1.1.2016 sowie dem vorsorgewerk-spezifischen Verbandsversicherungsvertrag vom 1.1.2016 rückgedeckt. Die geschäftsführende Versicherungsgesellschaft ist die AXA Winterthur (AXA Leben AG).

Erläuterung von Aktiven und Passiven aus Versicherungsverträgen

Die Aktiven aus Versicherungsverträgen entsprechen dem versicherungstechnischenRückkaufswert der Deckungskapitalien (Aktive) und dem Rentendeckungskapital der laufenden und anwartschaftlichen Renten, die bei den Versicherern rückgedeckt sind.Die Passiven aus Versicherungsverträgen entsprechen den Altersguthaben respektive dem nochrückgedeckten Teil des Altersguthabens der Pensionskassen, welche gebundene Mittelbezogen haben, sowie dem Rentendeckungskapital der laufenden und anwartschaftlichen Rentenverpflichtungen, die bei den Versicherern rückgedeckt sind.Autonom angelegte Altersguthaben werden in der Kontengruppe "Nicht rückversichertes Vorsorge-kapital Aktive" und autonom angelegte Rentendeckungskapitalien in der Kontengruppe "Nichtrückversichertes Vorsorgekapital Rentner" ausgewiesen.

Stand der Aktiven und Passiven aus 2016 2015Versicherungsverträgen in CHF in CHF

Total Vorsorgekapitalien am 31.12. 128'837'677.10 120'734'139.45Bezogene Spar-Deckungskapitalien (s. Anhang Ziffer 42) 0.00 0.00Nicht rückversichertes Vorsorgekapital Rentner (Ziffer 542) 0.00 0.00Stand am 31.12. 128'837'677.10 120'734'139.45

52 Entwicklung und Verzinsung der Sparguthaben im Beitragsprimat2016 2015

in CHF in CHFStand am 1.1. 93'831'498.45 88'296'065.35Altersgutschriften 8'423'791.75 8'185'975.25Weitere Beiträge und Einlagen 1'097'216.80 995'346.95Freizügigkeitseinlagen 3'237'047.10 3'043'454.64Einzahlung WEF-Vorbezüge/Scheidung 945'684.50 621'558.35Freizügigkeitsleistungen bei Austritt -5'981'758.35 -4'515'843.80Vorbezüge WEF/Scheidung -541'000.00 -265'561.90Auflösung infolge Pensionierung, Tod und Invalidität -2'877'766.45 -4'851'081.59Verzinsung des Sparkapitals 2'017'901.30 2'321'585.20Stand am 31.12. 100'152'615.10 93'831'498.45

Der Stand am Anfang und am Ende des Geschäftsjahrs 2016 entspricht der Altersguthabenführungdes technischen Abschlusses von M&S Pension (Verwaltungsplattform der Durchführungsstelle).

Das Vorsorgekapital teilt sich auf in: BVG-Altersguthaben 72'415'220.50 68'375'144.70überobligatorisches Altersguthaben 27'737'394.60 25'456'353.75

Anhang zur Jahresrechnung 2016

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53 Summe der Altersguthaben nach BVG31.12.2016 31.12.2015

in CHF in CHFAltersguthaben nach BVG 72'415'220.50 68'375'144.70BVG-Mindestzins, vom Bundesrat festgelegt 1.25% 1.75%

54 Entwicklung des Deckungskapitals/Vorsorgekapitals Rentner

541 Versicherungsmässig rückgedecktes Vorsorgekapital Rentner

Das Vorsorgewerk hat diese Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenrenten bei den Versicherernrückgedeckt und benötigt für diese keine eigenen Rückstellungen. Die Reserven für diese versicherten Leistungen werden gemäss Tarif des geschäftsführendenVersicherers (AXA Leben AG) berechnet und gestellt. Sie bilden bei Kunden mit eigener Einnahmen-und Ausgabenrechnung (EAR) einen Bestandteil des Rückkaufswertes aus Versicherungsvertrag(siehe Bilanz "Aktiven und Passiven aus Versicherungsverträgen").

2016 2015in CHF in CHF

Stand am 1.1. 26'902'641.00 24'252'476.00Wertveränderung aus Anpassung Berechnungsgrundlagen 0.00 0.00Anpassung an Neuberechnung per 31.12. 1'782'421.00 2'650'165.00Total Deckungskapital Rentner am 31.12 (Rückdeckung) 28'685'062.00 26'902'641.00

Anzahl Rentner (Details siehe Punkt 221) 254 240

542 Autonom angelegtes Vorsorgekapital Rentner

Für autonom getragene Risiken wird die technische Grundlage aufgrund einer Empfehlung des Expertenfür berufliche Vorsorge und auf Antrag der Versicherungskommission durch den Stiftungsrat bestimmt.Das Vorsorgekapital Rentner für die durch die Stiftung autonom getragenen Verpflichtungen ist unterder Bilanzposition Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen bilanziert.

2016 2015in CHF in CHF

Stand am 1.1. 0.00 0.00Bildung Vorsorgekapital Rentner 0.00 0.00Auflösung Vorsorgekapital Rentner 0.00 0.00Total Deckungskapital Rentner am 31.12 0.00 0.00

Anzahl Rentner (Details siehe Punkt 222) 0 0

Anhang zur Jahresrechnung 2016

Veränderungin CHF

4'040'075.80

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543 Anpassung der Renten an die Preisentwicklung

Gemäss Artikel 36 BVG Abs. 1 und 2 wurden folgende Anpassungen der Renten an die Preis- entwicklung vorgenommen:

2016 2015in CHF in CHF

Für die Renten im Obligatorium nach Abs. 1 gem. Gesetz 0.00 0.00Für die Renten im Überobligatorium nach Abs. 2gemäss Beschluss der Versicherungskommission: 0.00 0.00

Total Rentenanpassung an die Preisentwicklung 0.00 0.00

Erläuterung zum Beschluss der Versicherungskommission nach Absatz 2 unter Punkt 33des Anhangs.

55 Ergebnis des letzten versicherungstechnischen Gutachtens per 31.12.2014

Ein Gutachten per 31.12.2014, aus welchem die versicherungstechnischen Ergebnisseentnommen werden können, liegt vor. Die finanzielle Lage der Pensionskasse wird wiefolgt beurteilt:

Die Pensionskasse Coiffure & Esthétique befindet sich mit einem Deckungsgrad nach Artikel 44Abs. 1 BVV2 von 111.62% in Überdeckung. Sie verfügt mit einem Deckungsgrad von 111.62% unterBerücksichtigung der Wertschwankungsreserven über eine volle Risikofähigkeit. Gemäss Anhang zumAnlagereglement sind unter Berücksichtigung der Asset Allocation keine Wertschwankungsreserven zu bilden. Per Stichtag ist die finanzielle Sicherheit gegeben.Die laufende Finanzierung ist versicherungstechnisch korrekt, d.h. die Leistungsversprechen derPensionskasse Coiffure & Esthétique sind unter Berücksichtigung der verwendeten technischen Grundlagen durch Beiträge, Rückstellungen, Vorsorgekapitalien und erwartete Vermögens- und Versicherungserträge sichergestellt.

Die Pensionskasse Coiffure & Esthétique: - hat die versicherungstechnischen Risiken Alter inkl. Langlebigkeit, Tod und Invalidität durch den Verbandsversicherungsvertrag mit den Versicherern weitgehend kongruent rückgedeckt; - kann per 31.12.2014 ihre reglementarischen Verpflichtungen erfüllen; - kann, unter Berücksichtigung des Überschüsses aus dem Versicherungsvertrag (eigene Einnahmen- und Ausgabenrechnung), den gesamten Aufwand knapp finanzieren.

Anhang zur Jahresrechnung 2016

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56 Technische Grundlagen und andere versicherungstechnisch relevante Annahmen

561 Versicherungsmässige Rückdeckung von Risiken

Deckungskapital aktive Versicherte 2016 2015Zinsgarantie der Versicherer auf BVG-Deckungskapital 1.25% 1.75%Zinsgarantie der Versicherer auf überobligatorischem DK 0.50% 0.50%

laufende Altersrenten mit BW-Zinssatz BW-ZinssatzBVG-Rentenumwandlungssatz GRM/GRF Tarife 80 und 95 3.00-5.95% 3.00-5.95%Rentenumwandlungssatz im Überobl. GRM/GRF Tarif 15 3.34% 3.34%

laufende Hinterlassenen- und InvaliditätsleistungenTarifgeneration GRM/GRF 80 3.00% 3.00%Tarifgeneration GRM/GRF 95 3.50% 3.50%Tarifgeneration GRM/GRF 04 2.50% 2.50%Tarifgeneration GRM/GRF 12 1.75% 1.75%Tarifgeneration GRM/GRF 14 1.25% 1.25%

Pauschalreserven gemäss VerbandsversicherungsvertragDiese technischen Rückstellungen werden auch im Rahmen der technischen Einnahmen- und Ausgabenrechnung (EAR) bei den Versicherern gebildet/aufgelöst und sind Bestandteil der technischen Reserven. Diese werden dem Rückkaufswert nicht angerechnet, weil sich die Versicherer im Rahmen des Verbandsversicherungsvertrages dazu verpflichten, für die ge-meldeten Hinterlassenen- und Invaliditätsleistungen auch nach Vertragsauflösung aufzukommen.Die Pensionskasse kann die Versicherer jedoch aus diesem Risiko entlassen und sich dafürdiese Rückstellungen auszahlen lassen.

Als Pauschalreserven gelten:- Reserve für die BVG-Verrentungsdifferenzfinanzierung- Schwankungsreserve Altersrentengrundlage- Rücklagen für anwartschaftliche Invaliditätsleistungen - Rücklagen für eingetretene, noch nicht gemeldete Versicherungsfälle

562 Durch das Vorsorgewerk autonom getragene Risiken

Seit dem 1.1.2016 kann das Vorsorgewerk Risikoleistungen für Tod und Invalidität auf eigeneRechnung erbringen. Die versicherungstechnischen Berechnungen erfolgen bei Bedarf nachanerkannten Grundsätzen mit den technischen Grundlagen BVG 2010/Periodentafel 2015. Die Höhe des technischen Zinssatzes auf den autonom getragenen Risiken wird vomStiftungsrat festgelegt (Deckungskapital und Rückstellungen).

Anhang zur Jahresrechnung 2016

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563 Zusammensetzung, Entwicklung und Erläuterung der technischen Rückstellungen

Gemäss dem Reglement Reserven und Rückstellungen werden die folgenden technischenRückstellungen ausgeschieden.

Technische Rückstellungen 31.12.2016 31.12.2015in CHF in CHF

Latente Austrittsverluste (Regl. 4.1) 0.00 0.00Zinsrückstellungen (Regl. 4.2) 2'003'052.00 1'876'630.00 - reglementarischer Zinssatz 2017 2.00%Latente Pensionierungsverluste (Regl. 4.3) 196'578.00 55'107.00Teuerungsanpassung der Renten (Regl. 4.4) 0.00 0.00Finanzierungsrückstellungen (Regl. 4.5) 1'568'917.00 1'731'844.00Nicht-gebildete IBNR/RBNS (Regl. 4.6) 0.00 0.00 - Zielgrösse 2016 - RBNS: Jahresprämie Invalidität - IBNR: Jahresprämie Invalidität (2012 - 2016 gewichtet) - Jahresprämie Invalidität - vorhandene IBNR/RBNSWeitere Rückstellungen pro Vorsorgewerk (Regl. 4.7) 0.00 0.00Rückstellung für Langlebigkeit 0.00 0.00Risikoschwankungsfonds Aktive 0.00 0.00Risikoschwankungsfonds Rentner 0.00 0.00Rückstellung Pensionierungsverluste 0.00 0.00Rückstellung für pendente Vorsorgefälle 0.00 0.00Rückstellung IBNR (vor dem 01.01.2016 eingetreten) 0.00 0.00Rückstellung RBNS (vor dem 01.01.2016 eingetreten) 0.00 0.00

Total technische Rückstellungen 3'768'547.00 3'663'581.00

Finanzierungsrückstellungen

Zur künftigen Finanzierung der Differenz zwischen den gesamten Jahresbeiträgen einesVorsorgewerkes und dem entsprechenden Aufwand (Jahresprämien inkl. Altersgutschriften, Beitrag an den Sicherheitsfonds und den Verwaltungskosten) wird eine Rückstellung gebildet.Die im abgelaufenen Rechnungsjahr festgestellte Differenz wird für das Folgejahr um die Auswirkungen des Pricings der Versicherer und der beschlossenen Beitragsordnung angepasst.Das Resultat wird mit einem Faktor für zwei Jahre (= 200%) multipliziert. Hat das Vorsorgewerkdie Jahresbeiträge ausdrücklich für eine kürzere Frist als zwei Jahre beschlossen, so reduziert sichdie Finanzierungsrückstellung entsprechend.Die Rückstellung per 31.12.2016 beträgt gemäss Beschluss der Versicherungskommission CHF 1'568'917 und entspricht einem Faktor von 200% (Vorjahr 200%).

Zinsrückstellungen

Zur längerfristigen Sicherstellung eines gegenüber dem BVG-Mindestzinssatz erhöhtenZinssatzes auf den Altersguthaben wird eine Reserve in der Höhe der Differenz für zwei Jahreausgeschieden. Die Pensionskasse Coiffure & Esthétique verzinst im Geschäftsjahr 2017 sowohldie obligatorischen wie auch die überobligatorischen Altersguthaben mit 2.00%, was eine Zinsrückstellung von CHF 2'003'052 zur Folge hat.

2'396'804.00

Anhang zur Jahresrechnung 2016

2'361'730.00

2'361'730.004'758'534.00

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Latente Pensionierungsverluste

Der reglementarische Umwandlungssatz im ordentlichen Pensionierungsalter wird von der Versicherungskommission jährlich pro Vorsorgeplan festgelegt. Hinsichtlich der Rückdeckungdes Vorsorgewerkes wird der Umwandlungssatz für Altersguthaben im Versicherungsvertragfestgelegt und kann vom reglementarischen Umwandlungssatz abweichen. Die Kosten,welche aufgrund des Ausgleiches von reglementarisch höheren Umwandlungssätzenentstehen, gehen zu Lasten des Vorsorgewerks. Zur Deckung dieses zusätzlichen Aufwandesbesteht eine Rückstellung für latente Pensionierungsverluste von CHF 196'578.Die Reserve wird in Abhängigkeit des vorhandenen Altersguthabens derjenigen Versichertenausgeschieden, bei welchen per Stichtag eine vorzeitige oder ordentliche Pensionierungmöglich ist.

57 Änderung von technischen Grundlagen und Annahmen

Es wurden keine Änderungen vorgenommen.

58 Arbeitgeber-Beitragsreserve mit Verwendungsverzicht

Es bestehen ausschliesslich Arbeitgeber-Beitragsreserven ohne Verwendungsverzicht.

59 Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 231.12.2016 31.12.2015

in CHF in CHF

Gesamte Aktiven per Bilanzstichtag zu Marktwerten bi-lanziert vermindert um nicht verfügbare Mittel 148'644'158.63 138'806'396.10 - Verbindlichkeiten -569'627.40 -576'100.50 - Passive Rechnungsabgrenzung -76'653.50 -57'868.60 - Arbeitgeber-Beitragsreserven -318'816.70 -291'094.90 für vorsorge- bzw. versicherungstechnische Risiken verfügbar (Vv) 137'881'332.10 für vorsorge bzw. versicherungstechnische Risiken benötigtes Vorsorgekapital (Vk) - nicht technische Rückstellungen - - - Vorsorgekapital Rentner - - - Vorsorgekapital Aktive Versicherte - - - Passiven aus Versicherungsvertrag 128'837'677.10 120'734'139.45 - technische Rückstellungen 3'768'547.00 3'663'581.00 Total Vk 132'606'224.10 124'397'720.45

Deckungsgrad 1 (Vv x 100 : Vk) 111.37% 110.84%Unterdeckung nein nein

Anhang zur Jahresrechnung 2016

147'679'061.03

𝐷𝐺1 =𝑉𝑣 𝑥 100

𝑉𝑘

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Deckungsgradberechnung mit Anrechnung der Wertschwankungsreserve (DG2)

für vorsorge- bzw. versicherungstechnische Risiken verfügbar (Vv) 137'881'332.10

für vorsorge bzw. versicherungstechnische Risiken und WSR benötigtes Vorsorgekapital: - Total Vk 132'606'224.10 124'397'720.45

- WSR-Zielwert1 1'818'527.43 - Total (Vk+WSR) 134'424'751.53 124'397'720.45

Deckungsgrad 2 (inklusive WSR) 109.86% 110.84%Volle Risikofähigkeit ja ja

1 Auf dem Vermögensteil bei den Versicherern müssen keine Wertschwankungsreserven gestellt werden.

Es besteht ein qualitativer Unterschied zum Deckungsgrad bei einer autonomen Pensionskasse.Das bei den Versicherern rückgedeckte Vermögen (Aktiven aus Versicherungsverträgen) ist ohne Anlagerisiko angelegt und mit einer garantierten Verzinsung unterlegt. Zudem besteht eine Liquiditätsgarantie hinsichtlich der Versicherungsleistung.

Anhang zur Jahresrechnung 2016

147'679'061.03

𝐷𝐺2 =𝑉𝑣 𝑥 100

(𝑉𝑘 + 𝑊𝑆𝑅)

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6 Erläuterung der Vermögensanlage und des Netto-Ergebnissesaus Vermögensanlage

61 Organisation der Anlagetätigkeit, Anlagereglement

611 Anlagen bei den Versicherern

Die Anlagetätigkeit der Versicherer richtet sich nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG)respektive deren Aufsichtsverordnung (AVO, SR 961.011). Die Mitversicherer (siehe Anhang Punkt 673) mussten auf den 1.1.2004 je einen eigenständigen Sicherungsfonds für ihrKollektivgeschäft errichten (Art. 77 Abs. 1 lit. a AVO). Die Errichtung sowie Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird von der Finanzmarktaufsicht (FINMA) überprüft.Die Berechnung zur Ermittlung des Überschusses der "Legal Quote im Sparprozess"wird nach Art. 147 - 153 AVO geregelt. Die Umsetzung obliegt jedem einzelnenMitversicherer in der Verantwortung seines Quotenanteiles. Die effektiv geleistetenQuotenverzinsungen sind unter Punkt 673 dieses Anhanges ersichtlich.

612 Anlagen auf eigenes Risiko (finanziert mit freien oder gebundenen Mitteln)

Anteile Marktwertin CHF

2'245.78 5'195'792.65

Total Kollektivanlagen in Wertschriften auf eigenes Risiko 5'195'792.65

Als ASIP-Mitglied untersteht die Stiftung seit dem 1.1.2009 der ASIP-Charta. Damit solldokumentiert werden, dass den Bestimmungen betreffend Integrität und Loyalität in der Vermögensverwaltung (Art. 48f bis 48l BVV 2) nachgelebt wird.

Die Revisionsstelle prüft jährlich, ob die Vorkehren zur Sicherstellung der Loyalität in der Vermögensverwaltung getroffen wurden und die Einhaltung der Loyalitätspflichten durch dasoberste Organ hinreichend kontrolliert wird.

Wahrnehmung der Stimmpflicht (VegüV): die Kollektivanlagen des Vorsorgewerks sind von der Abstimmungspflicht ausgenommen.

62 Inanspruchnahme Erweiterungen (Art. 50 Abs. 4 BVV 2)

Im Anlagereglement ist die Erweiterung der Anlagemöglichkeiten nicht vorgesehen.

nicht kotiert BCV Immobilienmandat Schweiz

Anhang zur Jahresrechnung 2016

ISIN Anbieter / Bezeichnung

CH0046164692 UBS Institut. Fund Equit. Global Passive CH0046160518 UBS Institut. Fund Equities CH Passive

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63 Zielgrösse und Berechnung der Wertschwankungsreserve31.12.2016 31.12.2015

in CHF in CHFStand der Wertschwankungsreserve am 1.1. 0.00 0.00Auflösung zu Gunsten der Betriebsrechnung 0.00 0.00Zuweisung zu Lasten der Betriebsrechnung 1'818'527.43 0.00Wertschwankungsreserve gemäss Bilanz 1'818'527.43 0.00

Zielgrösse der Wertschwankungsreserve (Betrag) 1'818'527.43 0.00Reservedefizit bei der Wertschwankungsreserve 0.00 0.00

Vorhandene Reserven in % der Vermögensanlagen 9.18% 0.00%Zielgrösse der Reserven in % der Vermögensanlagen 9.18% 0.00%

Die Berechnung der Wertschwankungsreserve ist im Anlagereglement definiert. Die aktuelleVersion des Anlagereglements ist am 1. Dezember 2014 in Kraft gesetzt worden.

Prozentsätze für die Berechnung der Zielgrössen in % des Buchwerts der Vermögensanlage:

Obligationen CHF 7.50%Aktien Schweiz und Ausland 35.00%Immobilien Kollektivanlagen 15.00%Immobilien Direktanlagen 15.00%Grundpfandgesicherte Forderungen 7.50%

Zum Auffangen von Kursschwankungen auf den eigenen Vermögensanlagen wird eineWertschwankungsreserve gebildet. Diese Reserve dient als Absicherung gegenüber Kursverlustenauf dem Anlagevermögen und dient der Sicherstellung des finanziellen Gleichgewichts.

64 Darstellung der Vermögensanlage nach AnlagekategorienAsset Allocation 31.12.2016 31.12.2015Anhang 6 Regl. in CHF in CHF

Anlageder Mitversicherer 84.0% 86.68% 128'837'677.10 120'734'139.45Liquidität 1 10.0% 9.83% 14'610'688.88 18'072'256.65Anlagen Arbeitgeber 0.0% 0.00% 0.00 0.00Hypothekardarlehen 2 0.0% 0.00% 0.00 0.00Obligationen CHF 0.0% 0.00% 0.00 0.00Aktien Schweiz 6.0% 3.50% 5'195'792.65 0.00Aktien Ausland 0.0% 0.00% 0.00 0.00Immobilien Inland 0.0% 0.00% 0.00 0.00Total (Bilanzsumme) 100.0% 100.00% 148'644'158.63 138'806'396.10Aktien Anlagen 6.0% 3.50% 5'195'792.65 0.00Fremdwährungsanteil 0.0% 0.00% 0.00 0.00

1 Liquidität beinhaltet flüssige Mittel, Forderungen/Darlehen, transitorische Aktiven und andere Anlagen.2 grundpfandgesichert

Anhang zur Jahresrechnung 2016

Asset Allocationper Bilanzstichtag

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65 Laufende (offene) derivative Finanzinstrumente

Die proparis Vorsorge-Stiftung verwendet keine derivativen Instrumente.

Offene Kapitalzusagen (z.B. aus Private-Equity-Anlagen)

Es liegen keine offenen Kapitalzusagen vor.

66 Marktwert und Vertragspartner der Wertpapiere unter Securities Lending

Die angeschlossenen Vorsorgewerke betreiben selber keine Wertschriftenausleihe.In den Kollektivanlagen der proparis Vorsorge-Stiftung wird auch keine Wertschriftenausleihebetrieben.

67 Erläuterung des Netto-Ergebnisses aus Vermögensanlage

671 Rendite des Vermögens (Selbstanlage) 31.12.2016 31.12.2015in CHF in CHF

Summe relevanter Aktiven zu Beginn des Geschäftsjahres 18'072'256.65 17'847'562.52Summe relevanter Aktiven am Ende des Geschäftsjahres 19'806'481.53 18'072'256.65Durchschnittlicher Bestand der Aktiven (ungewichtet) 18'939'369.09 17'959'909.59

Netto-Ergebnis aus Vermögensanlage 255'049.85 130'214.53

Rendite auf gemittetem Vermögen (Selbstanlage) 1.35% 0.73%

Entwicklung des Kontokorrents Versicherung 2016 2015in CHF in CHF

- Zinserträge auf Kontokorrent Versicherung 65'683.50 137'234.08 - Zinsaufwendungen auf Kontokorrent Versicherung -1'809.20 -635.85Zinsergebnis auf Kontokorrent Versicherung 63'874.30 136'598.23

Durchschnittlicher Saldo Kontokorrent Versicherung 2016 2015in CHF in CHF

Durchschnittlicher Saldo Kontokorrent Versicherung 8'654'417.14 10'950'466.40

Zinssatz Soll-Saldo 1.75% 2.25%Zinssatz Haben-Saldo 0.75% 1.25%

Die Summe relevanter Aktiven umfasst das Total der Aktiven (Bilanzsumme) abzüglich die Rückkaufswerte aus Versicherungsvertrag.

Anhang zur Jahresrechnung 2016

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672 Rendite auf den Kollektivanlagen der proparis Vorsorge-Stiftung

ISIN Anbieter / Bezeichnung Fonds Benchmark2016 in % 2016 in %

CH0046164692 UBS Institut. Fund Equit. Global Passive N/A 10.27CH0046160518 UBS Institut. Fund Equit. CH Passive 7.65 -1.41nicht kotiert BCV Immobilienmandat Schweiz N/A 6.85

Total Portfolio 7.65

Anlagekategorie Benchmark Anlagestil

Aktien Schweiz Swiss Performance Index (TR) passivAktien Global MSCI World ex Switzerland passivImmobilien Schweiz SXI Real Estate Funds Index aktiv

Die Renditen der Anlagegefässe sind die effektiv erzielten Resultate des Vorsorgewerks(geldgewichtete Berechnung mit Berücksichtigung des Zeitpunkts von Geldzuflüssen und Abflüssen).

Zulassung der Vermögensverwalter nach Art. 48f BVV 2

Gemäss Art. 48f BVV 2, in Kraft seit dem 1. Januar 2014, müssen die mit der Verwaltung von Vermögender beruflichen Vorsorge betrauten Personen strengere Anforderungen erfüllen. Sie müssen über eineZulassung der OAK BV verfügen, wenn sie nicht zu den unter Art. 48f Abs. 4 genannten Institutionengehören oder nach Abs. 6 keine Zulassung benötigen.Um die Voraussetzungen und das Verfahren der Zulassung näher zu umschreiben, hat die OAK BVWeisungen über die Zulassung von Vermögensverwaltern in der beruflichen Vorsorge erlassen, welcheam 20. Februar 2014 in Kraft getreten sind.Sämtliche oben aufgeführten Mandate sind FINMA-reguliert.

673 Gesamtverzinsung des Vermögens bei den Versicherern

Die Verzinsung der Rückkaufswerte aus Versicherungsvertrag erfolgt pro Mitversicherer undseiner Beteiligungsquote. Wir verweisen hier nochmals auf die gewährten Garantieleistungenunter Punkt 59 des Anhanges.

Gesellschaft 2016 2015 Zinssatz 2016 Zinssatz 2015DK-BVG / DK-üO DK-BVG / DK-üO

Basler Leben 13.0% 13.0% 1.60% / 1.60% 2.10% / 2.10%Swiss Life 45.5% 45.5% 1.60% / 1.30% 2.10% / 1.80%AXA Winterthur 41.5% 41.5% 1.60% / 1.60% 2.10% / 2.10%Total 100.0% 100.0% 1.600% / 1.464% 2.100% / 1.964%

Auf Vermögensteilen, welche auf der Passivseite der Bilanz Rentenverpflichtungen betreffen, werden die technischen Zinsen der jeweiligen Tarifgeneration erbracht. Bei den oben vermerkten Zinssätzen ist zu berücksichtigen, dass 0.35% im Altersrenten-entsparprozess zur Mitfinanzierung der Aufwendungen dienen, welche aus dem gesetzlichenUmwandlungssatz im BVG-Bereich stammen.

Anhang zur Jahresrechnung 2016

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68 Erläuterung zu den Vermögensverwaltungskosten

Vermögensanlagen 31.12.2016 31.12.2015in CHF in CHF

Direkt verbuchte Vermögensverwaltungskosten 2'400.00 3'888.00 Summe aller Kostenkennzahlen für Kollektivanlagen 2'598.00 - Verbuchte Vermögensverwaltungskosten (Betriebsrechn.) 4'998.00 3'888.00 in % der kostentransparenten Vermögensanlagen 0.03% 0.02%

Total der Vermögensanlagen 19'802'458.93 18'068'234.05 davon:kostentransparente Vermögensanlagen 19'802'458.93 18'068'234.05

Kostentransparenzquote 100.00% 100.00%(Anteil der kostentransparenten Vermögensanlagen)

Als Bezugsgrösse für die Berechnung der Kennzahlen gelten die Vermögensanlagen ohne AktiveRechnungsabgrenzung und Aktiven aus Versicherungsverträgen.Bei der Rückdeckung des Vorsorgekapitals der Aktiven handelt es sich um einenVersicherungsvertrag mit den Rückversicherern und nicht um eine Kollektivanlage der Stiftung.Die Vermögensverwaltungskosten der Versicherer sind nicht als Vermögensverwaltungkosten des Vorsorgewerkes auszuweisen.

69 Erläuterung der Anlagen beim Arbeitgeber und der Arbeitgeber-Beitragsreserve

Arbeitgeber-Beitragsreserven 2016 2015in CHF in CHF

Stand Arbeitgeber-Beitragsreserven am 1.1. 291'094.90 266'910.70 Bildung ABR 44'709.50 38'000.00Auflösung ABR -19'200.50 -16'483.75Zins 2'212.80 2'667.95Total Arbeitgeber-Beitragsreserven am 31.12. 318'816.70 291'094.90

Der Zinssatz für das Jahr 2016 beträgt 0.75% (Vorjahr: 1.00%)

Anhang zur Jahresrechnung 2016

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7 Erläuterung weiterer Positionen der Bilanz und der Betriebsrechnung

71 Erläuterung zu Konten aus der Bilanz

Gemäss dem Reglement Reserven und Rückstellungen werden die folgenden nicht-technischenRückstellungen ausgeschieden:

Nicht-technische Rückstellungen 31.12.2016 31.12.2015in CHF in CHF

Rückstellung für Prozessrisiken (Regl. 3) 0.00 0.00 Begründung:Rückstellung latente Grundstückgewinnsteuern (Regl. 3) 0.00 0.00 Begründung:Rückstellung übrige Verkaufskosten Immobilien (Regl. 3) 0.00 0.00 Begründung:

72 Erläuterungen zu Konten der Betriebsrechnung

721 Koordinationsgewinne (Überentschädigung/Reglement) 2016 2015in CHF in CHF

Alterskapitalien 0.00 0.00Ehegatten- und Partnerrenten 0.00 0.00Waisenrenten 0.00 0.00Todesfallkapitalien 0.00 0.00Invalidenrenten 38'325.25 49'134.70Austrittsleistungen 0.00 0.00Invaliden-Kinderrenten 8'324.75 5'518.85Total Koordinationsgewinne 46'650.00 54'653.55

722 Überschussanteil aus Versicherungsvertrag

Der Überschussanteil der Versicherer in der Betriebsrechnung setzt sich zusammen aus:

Valutadatum 01.01.2016 01.01.2015in CHF in CHF

Zinsüberschuss 391'733.00 366'498.50Risikoüberschuss 2'627'661.15 1'304'643.95Kostenüberschuss 62'471.70 87'201.00Total gemäss Betriebsrechnung 3'081'865.85 1'758'343.45

Überschüsse per 1.1.2015 kommen aus dem Bemessungsjahr 2014.Überschüsse per 1.1.2016 kommen aus dem Bemessungsjahr 2015.

Die Überschüsse aus Versicherungsvertrag wurden gemäss Beschluss der Versicherungs-kommission und gestützt auf Art. 68a Absatz 2 BVG sowie Ziff. 11.2 der allgemeinen Bestimmungen zur Finanzierung des Vorsorgewerks verwendet (vgl. Betriebsrechnung).

Anhang zur Jahresrechnung 2016

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723 Ausweis der Zusammensetzung der Versicherungsprämien (Art. 48b Abs. 1 BVV 2)

Bei der Zusammensetzung der verbuchten Risiko- und Kostenprämie handelt es sich um Brutto-prämien, aus welchen die Versicherer im Folgejahr einen verlaufsabhängigen Risiko- und Kosten-überschuss ermitteln und der Pensionskasse auf den 1. Januar des Folgejahres gutschreiben.Die Weiterverwendung der beiden Bruttogrössen zu Berechnungszwecken erfordert spezielle Kenntnisse dieses Versicherungsmodells. Die gezeigte Zusammensetzung der Versicherungs-prämien eignet sich nicht für Vergleichszwecke mit anderen Pensionskassen. Über die Kosten-transparenz gibt Punkt 97 dieses Anhangs Auskunft.

8 Auflagen der Aufsichtsbehörde

Keine Auflagen.

9 Weitere Informationen mit Bezug auf die finanzielle Lage

91 Unterdeckung / Erläuterung der getroffenen Massnahmen (Art. 44 BVV 2)

Es besteht per Bilanzstichtag 31.12.2016 keine Unterdeckung. Die Versicherer erbringenNominalwert- und Zinsgarantien.

92 Verwendungsverzicht des Arbeitgebers auf Arbeitgeber-Beitragsreserve

Es liegen keine Erklärungen von Arbeitgebern auf Verwendungsverzicht der Arbeitgeberbeitragsreserven vor.

93 Teilliquidationen

Für allfällige Teilliquidationen ist das Reglement vom 1. Juni 2009 massgebend.Die Auflösung einer Beitrittsvereinbarung durch einen angeschlossenen Arbeitgeber istkeine gesetzliche Voraussetzung für eine Teilliquidation gemäss Art. 53b BVG.

94 Verpfändung von Aktiven

Keine Verpfändung von Aktiven innerhalb des Vorsorgewerkes.

95 Solidarhaftung und Bürgschaften

Keine Solidarhaftung und Bürgschaften innerhalb des Vorsorgewerkes.

96 Laufende Rechtsverfahren

Keine laufenden Rechtsverfahren.

Anhang zur Jahresrechnung 2016

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97 Besondere Geschäftsvorfälle

Verwaltungskosten (Art. 65 Abs. 3 und Art. 68 Abs. 4 lit. b BVG / Art. 48a BVV 2):

a) Kosten für die allgemeine VerwaltungDie Kosten für Dienstleistungen der Versicherer werden im Rahmen der techn. Einnahmen- und Ausgabenrechnung (EAR) belastet und stellen keinen Bestandteil der Betriebsrechnung dar.Der gesamte Kostenaufwand kann jedoch der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden:

2016 2015in CHF in CHF

Kostenaufwand gemäss Betriebsrechnung 737'154.31 729'861.45Kostenaufwand Dienstleistungen Versicherer 343'645.30 368'639.95Total Kosten für die allgemeine Verwaltung 1'080'799.61 1'098'501.40

b) Kosten für die VermögensverwaltungVermögensverwaltungskosten gemäss Betriebsrechnung 4'998.00 3'888.00Total Kosten für die Vermögensverwaltung 4'998.00 3'888.00

c) Kosten für Marketing und WerbungMarketing- und Werbekosten gemäss Betriebsrechnung 333.00 11'318.05Akquisitionskosten der Versicherer für zugeführte Betriebe 2'700.00 1'800.00Total Kosten für Marketing und Werbung 3'033.00 13'118.05

d) Kosten für die Makler- und BrokertätigkeitKosten für Makler- & Brokertätigkeit gem. Betriebsrechnung 0.00 0.00Kosten der Versicherer für Makler- und Brokertätigkeit 0.00 0.00Total Kosten für die Makler- und Brokertätigkeit 0.00 0.00

e) Kosten für die Revisionsstelle und den BVG-ExpertenKosten Revisionsstelle/BVG-Experte gem. Betriebsrechnung 16'020.90 18'790.20Kosten der Versicherer für Revisionsstelle/BVG-Experte 4'081.30 4'155.00Total Kosten für Revisionsstelle und BVG-Experte 20'102.20 22'945.20

f) Kosten für die AufsichtsbehördenKosten für Aufsichtsbehörden gemäss Betriebsrechnung -339.00 1'582.00Total Kosten für die Aufsichtsbehörden -339.00 1'582.00

Total Verwaltungskosten (inkl. Vermögensverwaltung) 1'108'593.81 1'140'034.65Kosten pro versicherte Person 227.40 235.50

Total Verwaltungskosten (ohne Vermögensverwaltung) 1'103'595.81 1'136'146.65Kosten pro versicherte Person 226.40 234.70

Anhang zur Jahresrechnung 2016

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10 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Anpassung der Tarifkonditionen des geschäftsführenden Versicherers ab dem 1.1.2017

Die Umwandlungssätze im Überobligatorium werden wie folgt gesenkt:

Am 1.1.2017 von 5.604% auf 5.385% für Männer Alter 65 / 5.480% auf 5.262% für Frauen Alter 64Am 1.1.2018 von 5.385% auf 5.174% für Männer Alter 65 / 5.262% auf 5.054% für Frauen Alter 64Am 1.1.2019 von 5.174% auf 5.000% für Männer Alter 65 / 5.054% auf 4.880% für Frauen Alter 64

Es ist dem paritätischen Organ überlassen, in der Vorsorge einen von diesen Sätzen abweichendenUmwandlungssatz zu beschliessen und selber zu finanzieren.Die Pensionskasse Coiffure & Esthétique gewährt auch im Jahr 2017 für überobligatorische Altersguthaben einen Umwandlungssatz von 5.835% (Männer 65) und 5.574% (Frauen 64).

Anhang zur Jahresrechnung 2016

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Grenzbeträge Die Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge wer-den für 2017 nicht angepasst. Diese Beträge dienen im Wesentlichen der Bestimmung der Eintrittsschwel-le für die obligatorische Unterstellung unter die beruf-liche Vorsorge und der Bestimmung des versicherten Lohnes. Eintrittsschwelle 21'150 Koordinationsabzug 24'675 Minimallohn 3'525 Maximallohn 59'925 Oberer Grenzbetrag 84'600 Anpassung der Hinterlassenen- und Invaliden-renten Bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters müssen nach Art. 36 Abs. 1 BVG die Hinterlassenen- und Invalidenrenten periodisch an die Erhöhung des Indexes der Konsumentenpreise angepasst werden. Der Teuerungsausgleich wird zum ersten Mal nach dreijähriger Laufzeit gewährt. Somit ist zu entschei-den, ob auf nächstes Jahr die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der 2. Säule, die seit 2013 laufen, angepasst werden müssen. Dazu wird die Preisent-wicklung zwischen September 2013 und 2016 her-angezogen. Da der Septemberindex 2016 niedriger ist als derjenige von September 2013, müssen diese Renten auf den 1. Januar 2017 nicht angepasst werden. Die nächste Anpassung erfolgt frühestens gekoppelt mit der AHV-Renten-Anpassung, also nicht vor dem 1. Januar 2018. Vorsorgeausgleich bei Scheidung Ab dem 01.01.2017 sollen per Einleitung des Schei-dungsverfahrens die während der Ehe erworbenen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge ausgegli-chen werden. Je nach Situation der Versicherten, kommen verschiedene Arten des Ausgleichs zum Zug. Kommt es zur Ehescheidung, bevor bei einem der Partner ein Vorsorgefall eingetreten ist, wird wie bisher die Teilung der während der Ehedauer erwor-benen Freizügigkeitsleistung vorgenommen (einzige Änderung: Teilung per Einleitung des Scheidungs-verfahrens statt per Rechtskraft des Scheidungsur-teils). Bezieht der verpflichtete Ehegatte bei Schei-dung vor dem Pensionierungsalter bereits eine Inva-lidenrente, wird das passive Altersguthaben (hypo-thetische Austrittsleistung bei Reaktivierung) Basis für den Ausgleich sein. Die laufende Invalidenrente bleibt nach dem Ausgleich grundsätzlich gleich – will die Pensionskasse die IV-Rente nach dem Ausgleich kürzen, muss sie dies im Reglement vorsehen. Ein Wiedereinkauf nach Ehescheidung in die hypotheti-sche Austrittsleistung ist nicht möglich.

Ist bei Ehescheidung der verpflichtete Ehegatte Be-züger einer Altersrente, wird die Altersrente geteilt. Der anspruchsberechtigte Ehepartner soll danach eine lebenslange, gleichbleibende Rente erhalten. Umwandlungssatz Der Umwandlungssatz zur Berechnung der Alters-rente aus dem Alterskapital bei ordentlicher Pensio-nierung im 2017 beträgt unverändert für den obliga-torischen Teil für Frauen und Männer 6.8% und für den überobligatorischen Teil für Frauen 5.574% und für Männer 5.835%. Mindestzins Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzins auf den 1. Januar 2017 auf 1 Prozent (Vorjahr 1.25 Pro-zent) festzusetzen. Die gute und stabile finanzielle Situation der Pensionskasse Coiffure & Esthétique ermöglicht es uns, das gesamte vorhandene Alters-guthaben im Jahr 2017 mit 2 Prozent zu verzinsen; dies ist 1 Prozent mehr als der vom Bundesrat be-schlossene BVG-Zins. Die Versicherten profitieren somit von einem entsprechend höheren Altersgutha-ben.

Änderungen per 1. Januar 2017

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