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Photovoltaikanlagen und Steuern Martin Roos Steuerseminar 2015

Photovoltaikanlagen und Steuern...DBG Art. 32 Abs. 2 …Das Eidgenössische Finanzdepartement bestimmt, wieweit Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, den

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Page 1: Photovoltaikanlagen und Steuern...DBG Art. 32 Abs. 2 …Das Eidgenössische Finanzdepartement bestimmt, wieweit Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, den

Photovoltaikanlagen und Steuern

Martin Roos Steuerseminar 2015

Photovoltaikanlagen 2

Daten 50000 Photovoltaikanlagen in der Schweiz 11 Gigawatt Leistung gibt 11 GWh Strom 210000 Haushalte 2 des Stromverbrauchs Vgl AKW Muumlhleberg hat 037 Gigawatt Leistung gibt 26 GWh Strom 1 kWp entspricht 7 m2 und gibt ca 1000 kWh Strom pro Jahr 1 kWp Anschaffungskosten ca Fr 3000- (EFH) Solarkataster Kt Luzern wwwgeoluchmapsolarpotential

Lernziel 3

Unterschiede in der Besteuerung der Photovoltaikanlage des Geschaumlftsvermoumlgens und des Privatvermoumlgen kennen Kennen der Besteuerung der Einkommen aus Einspeiseverguumltungen Subventionen Stromverkauf und Dachmiete Naturalleistung bzw Eigenverbrauch bewerten Vermoumlgensbesteuerung von Anlagen auf eigenem Grundstuumlck und auf fremden Grundstuumlck kennen

Inhaltsuumlbersicht

Einnahmen Kostendeckende Einspeiseverguumltung KEV Stromverkauf Eigenverbrauch Subventionen Dachmiete Dienstbarkeiten Abzuumlge Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen Unterschied zwischen Kanton und Bund Abgrenzung Liegenschaftsunterhalt vs Anlagekosten Schatzung Realwert Ertragswert Vermoumlgenssteuer Eigentuumlmer-Anlagen auf Privatgrundstuumlcken Eigentuumlmer-Anlagen auf Geschaumlftsgrundstuumlcken Einzel-Anlagen auf fremden Grundstuumlcken

4

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit Bei selbstaumlndiger Erwerbstaumltigkeit gelten die allgemeinen

handels- und steuerrechtliche Vorschriften

In der Regel liegt keine selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit vor wenn eine natuumlrliche Personen eine Photovoltaik-Anlage auf einer Privatliegenschaft betreibt

Im Kanton Bern stellt die Installation einer Photovoltaikanlage auf einem fremden Grundstuumlck immer eine selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit dar

5

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit auf eigener Liegenschaft Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf Geschaumlftsliegenschaft

ist selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit Anlage ist Geschaumlftsvermoumlgen Praumlponderanz ohne Photovoltaik berechnen keine Aumlnderung

der bisherigen Qualifikation Aktivierungspflicht ohne Abzug der Subventionen Stromerloumls Einspeiseverguumltung und Subventionen sind

Geschaumlftsertrag Abschreibungen als mechanische Einrichtung 25 Merkblatt A im 1 und 2 Jahr je 50 abschreiben

6

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit auf fremder Liegenschaft anhaltende Geschaumlftstaumltigkeit auf mehreren gemieteten

Daumlchern In der Regel als juristische Person Es muss eine Mindestzahl und Mindestflaumlche bestimmt

werden zB 500 kWp (ca 3500 m2) (Kleinanlagen sind private Kapitalanlage) Aktivierungspflicht ohne Abzug der Subventionen Stromerloumls Einspeiseverguumltung und Subventionen sind

Geschaumlftsertrag Abschreibungen als mechanische Einrichtung 25 Merkblatt A im 1 und 2 Jahr je 50 abschreiben Kanton BE immer G auf fremden Dach

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8 Einnahmen Subventionen

Geschaumlftsvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlage Investition Brutto in Anlagebuchhaltung Subvention als Einkommen verbuchen Einmalabschreibung bis max in der Houmlhe der Subvention

zulaumlssig erhoumlhte Abschreibung gemaumlss Merkblatt A je 50 vom

Buchwert in den beiden ersten Jahren (DBG und StG) Landwirtschaft Addition bei den nachgefuumlhrten

Abschreibungen zwingend (wegen StG sect 25 Abs 4 und DBG Art 18 Abs 4)

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

kostendeckende Einspeiseverguumltungen KEF Einmalverguumltung EiV (=Subvention) Stand 112015

wwwswissgridch bis 2 kWp (14m2) keine Foumlrderbeitraumlge 2 bis 10 kWp (70m2) Einmalverguumltung 10 bis 30 kWp (210m2) Wahlrecht KEF oder

Einmalverguumltung ab 30 kWp (210m2) KEF wie bisher

KEF ab 112015 176 bis 24 RpkWh EiV ab 112015 1400- Grundbeitrag plus 500- pro kWp (bis

ca 30 der Kosten) Art und Houmlhe der Beitraumlge abhaumlngig vom Gesuchsdatum und

Inbetriebnahme

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Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Stromverkauf

Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen

kein steuerbarer Ertrag falls Stromerzeugung kleiner als

Eigenverbrauch

Mietzins steuerbar sofern Anlage im Besitz von Dritten Richtwert ca Fr 10- pro kWp und Jahr

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Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Mietwert beim EFH Wird die Einspeiseverguumltung brutto abgerechnet hat die Photovoltaikanlage keinen Einfluss auf den Mietwert Wird netto abgerechnet muss der Naturalertrag beruumlcksichtigt werden entweder Menge x Preis oder Erhoumlhung Mietwert gemaumlss Schatzung Gilt auch wenn KEV noch nicht kostendeckend ist

11

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Einspeiseverguumltungen

Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen Keine Abschreibungen zulaumlssig bei Privatvermoumlgen

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Einnahmen Subventionen

Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Energiesparmassnahmen LU StB Band 1 sect 23 Nr 1 Subventionen (zB Energiesparsubventionen) sind

grundsaumltzlich ebenfalls steuerbar da der Empfaumlnger bzw die Empfaumlngerin sich als Gegenleistung zur einem bestimmten Verhalten Dulden oder Unterlassen verpflichtet

Soweit Subventionen fuumlr Investitionen in Anlagekosten (wertvermehrender Aufwand) des Privatvermoumlgens verwendet werden sind sie bei den Staats- und Gemeindesteuern vom steuerpflichtigen Einkommen auszunehmen

Sie werden nach sect 13 Abs 3 des Gesetzes uumlber die Grundstuumlckgewinnsteuer bei einer (steuerbegruumlndenden) Veraumlusserung des Grundstuumlcks durch Abzug vom Anlagewert steuerlich beruumlcksichtigt Entsprechend houmlher faumlllt dann der steuerpflichtige Grundstuumlckgewinn aus

13

14 Einnahmen Subventionen

Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlagen Kanton Luzern Neubauten Minderung Anlagekosten GGSt Kanton Luzern Altbauten Minderung Anlagekosten GGSt Bund Neubauten Minderung Anlagekosten steuerfrei Bund Altbauten Kuumlrzung effektive Unterhaltskosten sofern

geltend gemacht

15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei

Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der

Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema

ausserfiskalische Zielsetzungen

Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)

Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage

Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen

Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012

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Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden

Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden

Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist

17

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer

Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1

1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse

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Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der

Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen

gemacht werden

19

20 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern

Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

21 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-

rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv

2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung

22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen

Unterhaltskosten

Behandlung der Investition

Subvention an Wertvermehrung

Subvention an Unterhalt

Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse

DBG Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale

- - Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

StG LU

Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

keine Red pauschale Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Resumeacute - Zusammenfassung 23

Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale

24 Schatzung Photovoltaikanlage

Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung

integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen

25 Schatzung Photovoltaikanlage

Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)

unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer

Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt

wie Baurecht

andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)

Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer

Schatzung Photovoltaikanlage

Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle

uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung

Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112

Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab

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Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode

27 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen

Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten

Photovoltaikanlagen

Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes

wieder abgebaut werden muss

Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls

im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit

auch fuumlr Fahrnis

28 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des

Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert

Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar

Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern

29 Auscheidung

Ausscheidung

Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag

Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet

Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen

Fazit Schlussfolgerung 30

Fazit Geschaumlftsvermoumlgen

Erloumlse jeder Art sind Einkommen

Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

in der Erfolgsrechnung

Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung

Fazit Schlussfolgerung 31

Fazit Privatvermoumlgen

Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel

Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt

auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus

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Photovoltaikanlagen 2

Daten 50000 Photovoltaikanlagen in der Schweiz 11 Gigawatt Leistung gibt 11 GWh Strom 210000 Haushalte 2 des Stromverbrauchs Vgl AKW Muumlhleberg hat 037 Gigawatt Leistung gibt 26 GWh Strom 1 kWp entspricht 7 m2 und gibt ca 1000 kWh Strom pro Jahr 1 kWp Anschaffungskosten ca Fr 3000- (EFH) Solarkataster Kt Luzern wwwgeoluchmapsolarpotential

Lernziel 3

Unterschiede in der Besteuerung der Photovoltaikanlage des Geschaumlftsvermoumlgens und des Privatvermoumlgen kennen Kennen der Besteuerung der Einkommen aus Einspeiseverguumltungen Subventionen Stromverkauf und Dachmiete Naturalleistung bzw Eigenverbrauch bewerten Vermoumlgensbesteuerung von Anlagen auf eigenem Grundstuumlck und auf fremden Grundstuumlck kennen

Inhaltsuumlbersicht

Einnahmen Kostendeckende Einspeiseverguumltung KEV Stromverkauf Eigenverbrauch Subventionen Dachmiete Dienstbarkeiten Abzuumlge Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen Unterschied zwischen Kanton und Bund Abgrenzung Liegenschaftsunterhalt vs Anlagekosten Schatzung Realwert Ertragswert Vermoumlgenssteuer Eigentuumlmer-Anlagen auf Privatgrundstuumlcken Eigentuumlmer-Anlagen auf Geschaumlftsgrundstuumlcken Einzel-Anlagen auf fremden Grundstuumlcken

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Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit Bei selbstaumlndiger Erwerbstaumltigkeit gelten die allgemeinen

handels- und steuerrechtliche Vorschriften

In der Regel liegt keine selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit vor wenn eine natuumlrliche Personen eine Photovoltaik-Anlage auf einer Privatliegenschaft betreibt

Im Kanton Bern stellt die Installation einer Photovoltaikanlage auf einem fremden Grundstuumlck immer eine selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit dar

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Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit auf eigener Liegenschaft Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf Geschaumlftsliegenschaft

ist selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit Anlage ist Geschaumlftsvermoumlgen Praumlponderanz ohne Photovoltaik berechnen keine Aumlnderung

der bisherigen Qualifikation Aktivierungspflicht ohne Abzug der Subventionen Stromerloumls Einspeiseverguumltung und Subventionen sind

Geschaumlftsertrag Abschreibungen als mechanische Einrichtung 25 Merkblatt A im 1 und 2 Jahr je 50 abschreiben

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Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit auf fremder Liegenschaft anhaltende Geschaumlftstaumltigkeit auf mehreren gemieteten

Daumlchern In der Regel als juristische Person Es muss eine Mindestzahl und Mindestflaumlche bestimmt

werden zB 500 kWp (ca 3500 m2) (Kleinanlagen sind private Kapitalanlage) Aktivierungspflicht ohne Abzug der Subventionen Stromerloumls Einspeiseverguumltung und Subventionen sind

Geschaumlftsertrag Abschreibungen als mechanische Einrichtung 25 Merkblatt A im 1 und 2 Jahr je 50 abschreiben Kanton BE immer G auf fremden Dach

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8 Einnahmen Subventionen

Geschaumlftsvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlage Investition Brutto in Anlagebuchhaltung Subvention als Einkommen verbuchen Einmalabschreibung bis max in der Houmlhe der Subvention

zulaumlssig erhoumlhte Abschreibung gemaumlss Merkblatt A je 50 vom

Buchwert in den beiden ersten Jahren (DBG und StG) Landwirtschaft Addition bei den nachgefuumlhrten

Abschreibungen zwingend (wegen StG sect 25 Abs 4 und DBG Art 18 Abs 4)

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

kostendeckende Einspeiseverguumltungen KEF Einmalverguumltung EiV (=Subvention) Stand 112015

wwwswissgridch bis 2 kWp (14m2) keine Foumlrderbeitraumlge 2 bis 10 kWp (70m2) Einmalverguumltung 10 bis 30 kWp (210m2) Wahlrecht KEF oder

Einmalverguumltung ab 30 kWp (210m2) KEF wie bisher

KEF ab 112015 176 bis 24 RpkWh EiV ab 112015 1400- Grundbeitrag plus 500- pro kWp (bis

ca 30 der Kosten) Art und Houmlhe der Beitraumlge abhaumlngig vom Gesuchsdatum und

Inbetriebnahme

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Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Stromverkauf

Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen

kein steuerbarer Ertrag falls Stromerzeugung kleiner als

Eigenverbrauch

Mietzins steuerbar sofern Anlage im Besitz von Dritten Richtwert ca Fr 10- pro kWp und Jahr

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Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Mietwert beim EFH Wird die Einspeiseverguumltung brutto abgerechnet hat die Photovoltaikanlage keinen Einfluss auf den Mietwert Wird netto abgerechnet muss der Naturalertrag beruumlcksichtigt werden entweder Menge x Preis oder Erhoumlhung Mietwert gemaumlss Schatzung Gilt auch wenn KEV noch nicht kostendeckend ist

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Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Einspeiseverguumltungen

Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen Keine Abschreibungen zulaumlssig bei Privatvermoumlgen

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Einnahmen Subventionen

Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Energiesparmassnahmen LU StB Band 1 sect 23 Nr 1 Subventionen (zB Energiesparsubventionen) sind

grundsaumltzlich ebenfalls steuerbar da der Empfaumlnger bzw die Empfaumlngerin sich als Gegenleistung zur einem bestimmten Verhalten Dulden oder Unterlassen verpflichtet

Soweit Subventionen fuumlr Investitionen in Anlagekosten (wertvermehrender Aufwand) des Privatvermoumlgens verwendet werden sind sie bei den Staats- und Gemeindesteuern vom steuerpflichtigen Einkommen auszunehmen

Sie werden nach sect 13 Abs 3 des Gesetzes uumlber die Grundstuumlckgewinnsteuer bei einer (steuerbegruumlndenden) Veraumlusserung des Grundstuumlcks durch Abzug vom Anlagewert steuerlich beruumlcksichtigt Entsprechend houmlher faumlllt dann der steuerpflichtige Grundstuumlckgewinn aus

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14 Einnahmen Subventionen

Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlagen Kanton Luzern Neubauten Minderung Anlagekosten GGSt Kanton Luzern Altbauten Minderung Anlagekosten GGSt Bund Neubauten Minderung Anlagekosten steuerfrei Bund Altbauten Kuumlrzung effektive Unterhaltskosten sofern

geltend gemacht

15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei

Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der

Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema

ausserfiskalische Zielsetzungen

Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)

Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage

Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen

Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012

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Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden

Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden

Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist

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Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer

Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1

1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse

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Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der

Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen

gemacht werden

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20 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern

Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

21 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-

rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv

2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung

22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen

Unterhaltskosten

Behandlung der Investition

Subvention an Wertvermehrung

Subvention an Unterhalt

Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse

DBG Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale

- - Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

StG LU

Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

keine Red pauschale Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Resumeacute - Zusammenfassung 23

Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale

24 Schatzung Photovoltaikanlage

Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung

integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen

25 Schatzung Photovoltaikanlage

Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)

unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer

Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt

wie Baurecht

andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)

Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer

Schatzung Photovoltaikanlage

Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle

uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung

Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112

Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab

26

Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode

27 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen

Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten

Photovoltaikanlagen

Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes

wieder abgebaut werden muss

Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls

im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit

auch fuumlr Fahrnis

28 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des

Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert

Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar

Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern

29 Auscheidung

Ausscheidung

Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag

Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet

Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen

Fazit Schlussfolgerung 30

Fazit Geschaumlftsvermoumlgen

Erloumlse jeder Art sind Einkommen

Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

in der Erfolgsrechnung

Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung

Fazit Schlussfolgerung 31

Fazit Privatvermoumlgen

Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel

Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt

auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus

  • Photovoltaikanlagen und Steuern
  • Photovoltaikanlagen
  • Lernziel
  • Inhaltsuumlbersicht
  • Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
  • Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
  • Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
  • Einnahmen Subventionen
  • Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
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  • Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
  • Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
  • Einnahmen Subventionen
  • Einnahmen Subventionen
  • Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
  • Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
  • Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
  • Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
  • Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
  • Beispiel Subventionen
  • Beispiel Subventionen
  • Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
  • Resumeacute - Zusammenfassung
  • Schatzung Photovoltaikanlage
  • Schatzung Photovoltaikanlage
  • Schatzung Photovoltaikanlage
  • Besteuerung Vermoumlgen
  • Besteuerung Vermoumlgen
  • Auscheidung
  • Fazit Schlussfolgerung
  • Fazit Schlussfolgerung
Page 3: Photovoltaikanlagen und Steuern...DBG Art. 32 Abs. 2 …Das Eidgenössische Finanzdepartement bestimmt, wieweit Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, den

Lernziel 3

Unterschiede in der Besteuerung der Photovoltaikanlage des Geschaumlftsvermoumlgens und des Privatvermoumlgen kennen Kennen der Besteuerung der Einkommen aus Einspeiseverguumltungen Subventionen Stromverkauf und Dachmiete Naturalleistung bzw Eigenverbrauch bewerten Vermoumlgensbesteuerung von Anlagen auf eigenem Grundstuumlck und auf fremden Grundstuumlck kennen

Inhaltsuumlbersicht

Einnahmen Kostendeckende Einspeiseverguumltung KEV Stromverkauf Eigenverbrauch Subventionen Dachmiete Dienstbarkeiten Abzuumlge Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen Unterschied zwischen Kanton und Bund Abgrenzung Liegenschaftsunterhalt vs Anlagekosten Schatzung Realwert Ertragswert Vermoumlgenssteuer Eigentuumlmer-Anlagen auf Privatgrundstuumlcken Eigentuumlmer-Anlagen auf Geschaumlftsgrundstuumlcken Einzel-Anlagen auf fremden Grundstuumlcken

4

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit Bei selbstaumlndiger Erwerbstaumltigkeit gelten die allgemeinen

handels- und steuerrechtliche Vorschriften

In der Regel liegt keine selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit vor wenn eine natuumlrliche Personen eine Photovoltaik-Anlage auf einer Privatliegenschaft betreibt

Im Kanton Bern stellt die Installation einer Photovoltaikanlage auf einem fremden Grundstuumlck immer eine selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit dar

5

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit auf eigener Liegenschaft Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf Geschaumlftsliegenschaft

ist selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit Anlage ist Geschaumlftsvermoumlgen Praumlponderanz ohne Photovoltaik berechnen keine Aumlnderung

der bisherigen Qualifikation Aktivierungspflicht ohne Abzug der Subventionen Stromerloumls Einspeiseverguumltung und Subventionen sind

Geschaumlftsertrag Abschreibungen als mechanische Einrichtung 25 Merkblatt A im 1 und 2 Jahr je 50 abschreiben

6

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit auf fremder Liegenschaft anhaltende Geschaumlftstaumltigkeit auf mehreren gemieteten

Daumlchern In der Regel als juristische Person Es muss eine Mindestzahl und Mindestflaumlche bestimmt

werden zB 500 kWp (ca 3500 m2) (Kleinanlagen sind private Kapitalanlage) Aktivierungspflicht ohne Abzug der Subventionen Stromerloumls Einspeiseverguumltung und Subventionen sind

Geschaumlftsertrag Abschreibungen als mechanische Einrichtung 25 Merkblatt A im 1 und 2 Jahr je 50 abschreiben Kanton BE immer G auf fremden Dach

7

8 Einnahmen Subventionen

Geschaumlftsvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlage Investition Brutto in Anlagebuchhaltung Subvention als Einkommen verbuchen Einmalabschreibung bis max in der Houmlhe der Subvention

zulaumlssig erhoumlhte Abschreibung gemaumlss Merkblatt A je 50 vom

Buchwert in den beiden ersten Jahren (DBG und StG) Landwirtschaft Addition bei den nachgefuumlhrten

Abschreibungen zwingend (wegen StG sect 25 Abs 4 und DBG Art 18 Abs 4)

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

kostendeckende Einspeiseverguumltungen KEF Einmalverguumltung EiV (=Subvention) Stand 112015

wwwswissgridch bis 2 kWp (14m2) keine Foumlrderbeitraumlge 2 bis 10 kWp (70m2) Einmalverguumltung 10 bis 30 kWp (210m2) Wahlrecht KEF oder

Einmalverguumltung ab 30 kWp (210m2) KEF wie bisher

KEF ab 112015 176 bis 24 RpkWh EiV ab 112015 1400- Grundbeitrag plus 500- pro kWp (bis

ca 30 der Kosten) Art und Houmlhe der Beitraumlge abhaumlngig vom Gesuchsdatum und

Inbetriebnahme

9

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Stromverkauf

Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen

kein steuerbarer Ertrag falls Stromerzeugung kleiner als

Eigenverbrauch

Mietzins steuerbar sofern Anlage im Besitz von Dritten Richtwert ca Fr 10- pro kWp und Jahr

10

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Mietwert beim EFH Wird die Einspeiseverguumltung brutto abgerechnet hat die Photovoltaikanlage keinen Einfluss auf den Mietwert Wird netto abgerechnet muss der Naturalertrag beruumlcksichtigt werden entweder Menge x Preis oder Erhoumlhung Mietwert gemaumlss Schatzung Gilt auch wenn KEV noch nicht kostendeckend ist

11

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Einspeiseverguumltungen

Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen Keine Abschreibungen zulaumlssig bei Privatvermoumlgen

12

Einnahmen Subventionen

Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Energiesparmassnahmen LU StB Band 1 sect 23 Nr 1 Subventionen (zB Energiesparsubventionen) sind

grundsaumltzlich ebenfalls steuerbar da der Empfaumlnger bzw die Empfaumlngerin sich als Gegenleistung zur einem bestimmten Verhalten Dulden oder Unterlassen verpflichtet

Soweit Subventionen fuumlr Investitionen in Anlagekosten (wertvermehrender Aufwand) des Privatvermoumlgens verwendet werden sind sie bei den Staats- und Gemeindesteuern vom steuerpflichtigen Einkommen auszunehmen

Sie werden nach sect 13 Abs 3 des Gesetzes uumlber die Grundstuumlckgewinnsteuer bei einer (steuerbegruumlndenden) Veraumlusserung des Grundstuumlcks durch Abzug vom Anlagewert steuerlich beruumlcksichtigt Entsprechend houmlher faumlllt dann der steuerpflichtige Grundstuumlckgewinn aus

13

14 Einnahmen Subventionen

Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlagen Kanton Luzern Neubauten Minderung Anlagekosten GGSt Kanton Luzern Altbauten Minderung Anlagekosten GGSt Bund Neubauten Minderung Anlagekosten steuerfrei Bund Altbauten Kuumlrzung effektive Unterhaltskosten sofern

geltend gemacht

15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei

Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der

Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema

ausserfiskalische Zielsetzungen

Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)

Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage

Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen

Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012

16

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden

Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden

Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist

17

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer

Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1

1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse

18

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der

Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen

gemacht werden

19

20 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern

Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

21 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-

rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv

2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung

22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen

Unterhaltskosten

Behandlung der Investition

Subvention an Wertvermehrung

Subvention an Unterhalt

Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse

DBG Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale

- - Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

StG LU

Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

keine Red pauschale Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Resumeacute - Zusammenfassung 23

Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale

24 Schatzung Photovoltaikanlage

Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung

integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen

25 Schatzung Photovoltaikanlage

Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)

unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer

Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt

wie Baurecht

andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)

Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer

Schatzung Photovoltaikanlage

Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle

uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung

Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112

Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab

26

Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode

27 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen

Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten

Photovoltaikanlagen

Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes

wieder abgebaut werden muss

Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls

im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit

auch fuumlr Fahrnis

28 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des

Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert

Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar

Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern

29 Auscheidung

Ausscheidung

Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag

Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet

Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen

Fazit Schlussfolgerung 30

Fazit Geschaumlftsvermoumlgen

Erloumlse jeder Art sind Einkommen

Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

in der Erfolgsrechnung

Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung

Fazit Schlussfolgerung 31

Fazit Privatvermoumlgen

Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel

Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt

auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus

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Inhaltsuumlbersicht

Einnahmen Kostendeckende Einspeiseverguumltung KEV Stromverkauf Eigenverbrauch Subventionen Dachmiete Dienstbarkeiten Abzuumlge Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen Unterschied zwischen Kanton und Bund Abgrenzung Liegenschaftsunterhalt vs Anlagekosten Schatzung Realwert Ertragswert Vermoumlgenssteuer Eigentuumlmer-Anlagen auf Privatgrundstuumlcken Eigentuumlmer-Anlagen auf Geschaumlftsgrundstuumlcken Einzel-Anlagen auf fremden Grundstuumlcken

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Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit Bei selbstaumlndiger Erwerbstaumltigkeit gelten die allgemeinen

handels- und steuerrechtliche Vorschriften

In der Regel liegt keine selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit vor wenn eine natuumlrliche Personen eine Photovoltaik-Anlage auf einer Privatliegenschaft betreibt

Im Kanton Bern stellt die Installation einer Photovoltaikanlage auf einem fremden Grundstuumlck immer eine selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit dar

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Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit auf eigener Liegenschaft Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf Geschaumlftsliegenschaft

ist selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit Anlage ist Geschaumlftsvermoumlgen Praumlponderanz ohne Photovoltaik berechnen keine Aumlnderung

der bisherigen Qualifikation Aktivierungspflicht ohne Abzug der Subventionen Stromerloumls Einspeiseverguumltung und Subventionen sind

Geschaumlftsertrag Abschreibungen als mechanische Einrichtung 25 Merkblatt A im 1 und 2 Jahr je 50 abschreiben

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Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit auf fremder Liegenschaft anhaltende Geschaumlftstaumltigkeit auf mehreren gemieteten

Daumlchern In der Regel als juristische Person Es muss eine Mindestzahl und Mindestflaumlche bestimmt

werden zB 500 kWp (ca 3500 m2) (Kleinanlagen sind private Kapitalanlage) Aktivierungspflicht ohne Abzug der Subventionen Stromerloumls Einspeiseverguumltung und Subventionen sind

Geschaumlftsertrag Abschreibungen als mechanische Einrichtung 25 Merkblatt A im 1 und 2 Jahr je 50 abschreiben Kanton BE immer G auf fremden Dach

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8 Einnahmen Subventionen

Geschaumlftsvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlage Investition Brutto in Anlagebuchhaltung Subvention als Einkommen verbuchen Einmalabschreibung bis max in der Houmlhe der Subvention

zulaumlssig erhoumlhte Abschreibung gemaumlss Merkblatt A je 50 vom

Buchwert in den beiden ersten Jahren (DBG und StG) Landwirtschaft Addition bei den nachgefuumlhrten

Abschreibungen zwingend (wegen StG sect 25 Abs 4 und DBG Art 18 Abs 4)

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

kostendeckende Einspeiseverguumltungen KEF Einmalverguumltung EiV (=Subvention) Stand 112015

wwwswissgridch bis 2 kWp (14m2) keine Foumlrderbeitraumlge 2 bis 10 kWp (70m2) Einmalverguumltung 10 bis 30 kWp (210m2) Wahlrecht KEF oder

Einmalverguumltung ab 30 kWp (210m2) KEF wie bisher

KEF ab 112015 176 bis 24 RpkWh EiV ab 112015 1400- Grundbeitrag plus 500- pro kWp (bis

ca 30 der Kosten) Art und Houmlhe der Beitraumlge abhaumlngig vom Gesuchsdatum und

Inbetriebnahme

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Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Stromverkauf

Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen

kein steuerbarer Ertrag falls Stromerzeugung kleiner als

Eigenverbrauch

Mietzins steuerbar sofern Anlage im Besitz von Dritten Richtwert ca Fr 10- pro kWp und Jahr

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Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Mietwert beim EFH Wird die Einspeiseverguumltung brutto abgerechnet hat die Photovoltaikanlage keinen Einfluss auf den Mietwert Wird netto abgerechnet muss der Naturalertrag beruumlcksichtigt werden entweder Menge x Preis oder Erhoumlhung Mietwert gemaumlss Schatzung Gilt auch wenn KEV noch nicht kostendeckend ist

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Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Einspeiseverguumltungen

Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen Keine Abschreibungen zulaumlssig bei Privatvermoumlgen

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Einnahmen Subventionen

Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Energiesparmassnahmen LU StB Band 1 sect 23 Nr 1 Subventionen (zB Energiesparsubventionen) sind

grundsaumltzlich ebenfalls steuerbar da der Empfaumlnger bzw die Empfaumlngerin sich als Gegenleistung zur einem bestimmten Verhalten Dulden oder Unterlassen verpflichtet

Soweit Subventionen fuumlr Investitionen in Anlagekosten (wertvermehrender Aufwand) des Privatvermoumlgens verwendet werden sind sie bei den Staats- und Gemeindesteuern vom steuerpflichtigen Einkommen auszunehmen

Sie werden nach sect 13 Abs 3 des Gesetzes uumlber die Grundstuumlckgewinnsteuer bei einer (steuerbegruumlndenden) Veraumlusserung des Grundstuumlcks durch Abzug vom Anlagewert steuerlich beruumlcksichtigt Entsprechend houmlher faumlllt dann der steuerpflichtige Grundstuumlckgewinn aus

13

14 Einnahmen Subventionen

Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlagen Kanton Luzern Neubauten Minderung Anlagekosten GGSt Kanton Luzern Altbauten Minderung Anlagekosten GGSt Bund Neubauten Minderung Anlagekosten steuerfrei Bund Altbauten Kuumlrzung effektive Unterhaltskosten sofern

geltend gemacht

15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei

Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der

Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema

ausserfiskalische Zielsetzungen

Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)

Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage

Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen

Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012

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Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden

Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden

Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist

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Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer

Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1

1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse

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Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der

Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen

gemacht werden

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20 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern

Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

21 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-

rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv

2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung

22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen

Unterhaltskosten

Behandlung der Investition

Subvention an Wertvermehrung

Subvention an Unterhalt

Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse

DBG Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale

- - Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

StG LU

Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

keine Red pauschale Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Resumeacute - Zusammenfassung 23

Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale

24 Schatzung Photovoltaikanlage

Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung

integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen

25 Schatzung Photovoltaikanlage

Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)

unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer

Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt

wie Baurecht

andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)

Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer

Schatzung Photovoltaikanlage

Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle

uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung

Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112

Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab

26

Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode

27 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen

Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten

Photovoltaikanlagen

Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes

wieder abgebaut werden muss

Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls

im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit

auch fuumlr Fahrnis

28 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des

Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert

Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar

Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern

29 Auscheidung

Ausscheidung

Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag

Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet

Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen

Fazit Schlussfolgerung 30

Fazit Geschaumlftsvermoumlgen

Erloumlse jeder Art sind Einkommen

Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

in der Erfolgsrechnung

Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung

Fazit Schlussfolgerung 31

Fazit Privatvermoumlgen

Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel

Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt

auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus

  • Photovoltaikanlagen und Steuern
  • Photovoltaikanlagen
  • Lernziel
  • Inhaltsuumlbersicht
  • Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
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  • Einnahmen Subventionen
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  • Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
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  • Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
  • Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
  • Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
  • Beispiel Subventionen
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  • Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
  • Resumeacute - Zusammenfassung
  • Schatzung Photovoltaikanlage
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  • Besteuerung Vermoumlgen
  • Auscheidung
  • Fazit Schlussfolgerung
  • Fazit Schlussfolgerung
Page 5: Photovoltaikanlagen und Steuern...DBG Art. 32 Abs. 2 …Das Eidgenössische Finanzdepartement bestimmt, wieweit Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, den

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit Bei selbstaumlndiger Erwerbstaumltigkeit gelten die allgemeinen

handels- und steuerrechtliche Vorschriften

In der Regel liegt keine selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit vor wenn eine natuumlrliche Personen eine Photovoltaik-Anlage auf einer Privatliegenschaft betreibt

Im Kanton Bern stellt die Installation einer Photovoltaikanlage auf einem fremden Grundstuumlck immer eine selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit dar

5

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit auf eigener Liegenschaft Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf Geschaumlftsliegenschaft

ist selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit Anlage ist Geschaumlftsvermoumlgen Praumlponderanz ohne Photovoltaik berechnen keine Aumlnderung

der bisherigen Qualifikation Aktivierungspflicht ohne Abzug der Subventionen Stromerloumls Einspeiseverguumltung und Subventionen sind

Geschaumlftsertrag Abschreibungen als mechanische Einrichtung 25 Merkblatt A im 1 und 2 Jahr je 50 abschreiben

6

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit auf fremder Liegenschaft anhaltende Geschaumlftstaumltigkeit auf mehreren gemieteten

Daumlchern In der Regel als juristische Person Es muss eine Mindestzahl und Mindestflaumlche bestimmt

werden zB 500 kWp (ca 3500 m2) (Kleinanlagen sind private Kapitalanlage) Aktivierungspflicht ohne Abzug der Subventionen Stromerloumls Einspeiseverguumltung und Subventionen sind

Geschaumlftsertrag Abschreibungen als mechanische Einrichtung 25 Merkblatt A im 1 und 2 Jahr je 50 abschreiben Kanton BE immer G auf fremden Dach

7

8 Einnahmen Subventionen

Geschaumlftsvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlage Investition Brutto in Anlagebuchhaltung Subvention als Einkommen verbuchen Einmalabschreibung bis max in der Houmlhe der Subvention

zulaumlssig erhoumlhte Abschreibung gemaumlss Merkblatt A je 50 vom

Buchwert in den beiden ersten Jahren (DBG und StG) Landwirtschaft Addition bei den nachgefuumlhrten

Abschreibungen zwingend (wegen StG sect 25 Abs 4 und DBG Art 18 Abs 4)

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

kostendeckende Einspeiseverguumltungen KEF Einmalverguumltung EiV (=Subvention) Stand 112015

wwwswissgridch bis 2 kWp (14m2) keine Foumlrderbeitraumlge 2 bis 10 kWp (70m2) Einmalverguumltung 10 bis 30 kWp (210m2) Wahlrecht KEF oder

Einmalverguumltung ab 30 kWp (210m2) KEF wie bisher

KEF ab 112015 176 bis 24 RpkWh EiV ab 112015 1400- Grundbeitrag plus 500- pro kWp (bis

ca 30 der Kosten) Art und Houmlhe der Beitraumlge abhaumlngig vom Gesuchsdatum und

Inbetriebnahme

9

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Stromverkauf

Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen

kein steuerbarer Ertrag falls Stromerzeugung kleiner als

Eigenverbrauch

Mietzins steuerbar sofern Anlage im Besitz von Dritten Richtwert ca Fr 10- pro kWp und Jahr

10

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Mietwert beim EFH Wird die Einspeiseverguumltung brutto abgerechnet hat die Photovoltaikanlage keinen Einfluss auf den Mietwert Wird netto abgerechnet muss der Naturalertrag beruumlcksichtigt werden entweder Menge x Preis oder Erhoumlhung Mietwert gemaumlss Schatzung Gilt auch wenn KEV noch nicht kostendeckend ist

11

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Einspeiseverguumltungen

Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen Keine Abschreibungen zulaumlssig bei Privatvermoumlgen

12

Einnahmen Subventionen

Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Energiesparmassnahmen LU StB Band 1 sect 23 Nr 1 Subventionen (zB Energiesparsubventionen) sind

grundsaumltzlich ebenfalls steuerbar da der Empfaumlnger bzw die Empfaumlngerin sich als Gegenleistung zur einem bestimmten Verhalten Dulden oder Unterlassen verpflichtet

Soweit Subventionen fuumlr Investitionen in Anlagekosten (wertvermehrender Aufwand) des Privatvermoumlgens verwendet werden sind sie bei den Staats- und Gemeindesteuern vom steuerpflichtigen Einkommen auszunehmen

Sie werden nach sect 13 Abs 3 des Gesetzes uumlber die Grundstuumlckgewinnsteuer bei einer (steuerbegruumlndenden) Veraumlusserung des Grundstuumlcks durch Abzug vom Anlagewert steuerlich beruumlcksichtigt Entsprechend houmlher faumlllt dann der steuerpflichtige Grundstuumlckgewinn aus

13

14 Einnahmen Subventionen

Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlagen Kanton Luzern Neubauten Minderung Anlagekosten GGSt Kanton Luzern Altbauten Minderung Anlagekosten GGSt Bund Neubauten Minderung Anlagekosten steuerfrei Bund Altbauten Kuumlrzung effektive Unterhaltskosten sofern

geltend gemacht

15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei

Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der

Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema

ausserfiskalische Zielsetzungen

Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)

Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage

Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen

Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012

16

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden

Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden

Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist

17

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer

Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1

1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse

18

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der

Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen

gemacht werden

19

20 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern

Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

21 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-

rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv

2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung

22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen

Unterhaltskosten

Behandlung der Investition

Subvention an Wertvermehrung

Subvention an Unterhalt

Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse

DBG Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale

- - Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

StG LU

Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

keine Red pauschale Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Resumeacute - Zusammenfassung 23

Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale

24 Schatzung Photovoltaikanlage

Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung

integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen

25 Schatzung Photovoltaikanlage

Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)

unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer

Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt

wie Baurecht

andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)

Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer

Schatzung Photovoltaikanlage

Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle

uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung

Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112

Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab

26

Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode

27 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen

Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten

Photovoltaikanlagen

Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes

wieder abgebaut werden muss

Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls

im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit

auch fuumlr Fahrnis

28 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des

Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert

Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar

Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern

29 Auscheidung

Ausscheidung

Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag

Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet

Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen

Fazit Schlussfolgerung 30

Fazit Geschaumlftsvermoumlgen

Erloumlse jeder Art sind Einkommen

Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

in der Erfolgsrechnung

Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung

Fazit Schlussfolgerung 31

Fazit Privatvermoumlgen

Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel

Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt

auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus

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Page 6: Photovoltaikanlagen und Steuern...DBG Art. 32 Abs. 2 …Das Eidgenössische Finanzdepartement bestimmt, wieweit Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, den

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit auf eigener Liegenschaft Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf Geschaumlftsliegenschaft

ist selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit Anlage ist Geschaumlftsvermoumlgen Praumlponderanz ohne Photovoltaik berechnen keine Aumlnderung

der bisherigen Qualifikation Aktivierungspflicht ohne Abzug der Subventionen Stromerloumls Einspeiseverguumltung und Subventionen sind

Geschaumlftsertrag Abschreibungen als mechanische Einrichtung 25 Merkblatt A im 1 und 2 Jahr je 50 abschreiben

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Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit auf fremder Liegenschaft anhaltende Geschaumlftstaumltigkeit auf mehreren gemieteten

Daumlchern In der Regel als juristische Person Es muss eine Mindestzahl und Mindestflaumlche bestimmt

werden zB 500 kWp (ca 3500 m2) (Kleinanlagen sind private Kapitalanlage) Aktivierungspflicht ohne Abzug der Subventionen Stromerloumls Einspeiseverguumltung und Subventionen sind

Geschaumlftsertrag Abschreibungen als mechanische Einrichtung 25 Merkblatt A im 1 und 2 Jahr je 50 abschreiben Kanton BE immer G auf fremden Dach

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8 Einnahmen Subventionen

Geschaumlftsvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlage Investition Brutto in Anlagebuchhaltung Subvention als Einkommen verbuchen Einmalabschreibung bis max in der Houmlhe der Subvention

zulaumlssig erhoumlhte Abschreibung gemaumlss Merkblatt A je 50 vom

Buchwert in den beiden ersten Jahren (DBG und StG) Landwirtschaft Addition bei den nachgefuumlhrten

Abschreibungen zwingend (wegen StG sect 25 Abs 4 und DBG Art 18 Abs 4)

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

kostendeckende Einspeiseverguumltungen KEF Einmalverguumltung EiV (=Subvention) Stand 112015

wwwswissgridch bis 2 kWp (14m2) keine Foumlrderbeitraumlge 2 bis 10 kWp (70m2) Einmalverguumltung 10 bis 30 kWp (210m2) Wahlrecht KEF oder

Einmalverguumltung ab 30 kWp (210m2) KEF wie bisher

KEF ab 112015 176 bis 24 RpkWh EiV ab 112015 1400- Grundbeitrag plus 500- pro kWp (bis

ca 30 der Kosten) Art und Houmlhe der Beitraumlge abhaumlngig vom Gesuchsdatum und

Inbetriebnahme

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Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Stromverkauf

Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen

kein steuerbarer Ertrag falls Stromerzeugung kleiner als

Eigenverbrauch

Mietzins steuerbar sofern Anlage im Besitz von Dritten Richtwert ca Fr 10- pro kWp und Jahr

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Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Mietwert beim EFH Wird die Einspeiseverguumltung brutto abgerechnet hat die Photovoltaikanlage keinen Einfluss auf den Mietwert Wird netto abgerechnet muss der Naturalertrag beruumlcksichtigt werden entweder Menge x Preis oder Erhoumlhung Mietwert gemaumlss Schatzung Gilt auch wenn KEV noch nicht kostendeckend ist

11

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Einspeiseverguumltungen

Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen Keine Abschreibungen zulaumlssig bei Privatvermoumlgen

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Einnahmen Subventionen

Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Energiesparmassnahmen LU StB Band 1 sect 23 Nr 1 Subventionen (zB Energiesparsubventionen) sind

grundsaumltzlich ebenfalls steuerbar da der Empfaumlnger bzw die Empfaumlngerin sich als Gegenleistung zur einem bestimmten Verhalten Dulden oder Unterlassen verpflichtet

Soweit Subventionen fuumlr Investitionen in Anlagekosten (wertvermehrender Aufwand) des Privatvermoumlgens verwendet werden sind sie bei den Staats- und Gemeindesteuern vom steuerpflichtigen Einkommen auszunehmen

Sie werden nach sect 13 Abs 3 des Gesetzes uumlber die Grundstuumlckgewinnsteuer bei einer (steuerbegruumlndenden) Veraumlusserung des Grundstuumlcks durch Abzug vom Anlagewert steuerlich beruumlcksichtigt Entsprechend houmlher faumlllt dann der steuerpflichtige Grundstuumlckgewinn aus

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14 Einnahmen Subventionen

Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlagen Kanton Luzern Neubauten Minderung Anlagekosten GGSt Kanton Luzern Altbauten Minderung Anlagekosten GGSt Bund Neubauten Minderung Anlagekosten steuerfrei Bund Altbauten Kuumlrzung effektive Unterhaltskosten sofern

geltend gemacht

15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei

Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der

Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema

ausserfiskalische Zielsetzungen

Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)

Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage

Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen

Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012

16

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden

Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden

Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist

17

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer

Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1

1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse

18

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der

Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen

gemacht werden

19

20 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern

Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

21 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-

rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv

2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung

22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen

Unterhaltskosten

Behandlung der Investition

Subvention an Wertvermehrung

Subvention an Unterhalt

Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse

DBG Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale

- - Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

StG LU

Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

keine Red pauschale Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Resumeacute - Zusammenfassung 23

Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale

24 Schatzung Photovoltaikanlage

Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung

integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen

25 Schatzung Photovoltaikanlage

Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)

unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer

Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt

wie Baurecht

andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)

Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer

Schatzung Photovoltaikanlage

Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle

uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung

Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112

Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab

26

Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode

27 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen

Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten

Photovoltaikanlagen

Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes

wieder abgebaut werden muss

Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls

im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit

auch fuumlr Fahrnis

28 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des

Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert

Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar

Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern

29 Auscheidung

Ausscheidung

Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag

Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet

Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen

Fazit Schlussfolgerung 30

Fazit Geschaumlftsvermoumlgen

Erloumlse jeder Art sind Einkommen

Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

in der Erfolgsrechnung

Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung

Fazit Schlussfolgerung 31

Fazit Privatvermoumlgen

Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel

Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt

auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus

  • Photovoltaikanlagen und Steuern
  • Photovoltaikanlagen
  • Lernziel
  • Inhaltsuumlbersicht
  • Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
  • Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
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  • Einnahmen Subventionen
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  • Einnahmen Subventionen
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  • Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
  • Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
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  • Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
  • Beispiel Subventionen
  • Beispiel Subventionen
  • Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
  • Resumeacute - Zusammenfassung
  • Schatzung Photovoltaikanlage
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  • Besteuerung Vermoumlgen
  • Besteuerung Vermoumlgen
  • Auscheidung
  • Fazit Schlussfolgerung
  • Fazit Schlussfolgerung
Page 7: Photovoltaikanlagen und Steuern...DBG Art. 32 Abs. 2 …Das Eidgenössische Finanzdepartement bestimmt, wieweit Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, den

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit auf fremder Liegenschaft anhaltende Geschaumlftstaumltigkeit auf mehreren gemieteten

Daumlchern In der Regel als juristische Person Es muss eine Mindestzahl und Mindestflaumlche bestimmt

werden zB 500 kWp (ca 3500 m2) (Kleinanlagen sind private Kapitalanlage) Aktivierungspflicht ohne Abzug der Subventionen Stromerloumls Einspeiseverguumltung und Subventionen sind

Geschaumlftsertrag Abschreibungen als mechanische Einrichtung 25 Merkblatt A im 1 und 2 Jahr je 50 abschreiben Kanton BE immer G auf fremden Dach

7

8 Einnahmen Subventionen

Geschaumlftsvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlage Investition Brutto in Anlagebuchhaltung Subvention als Einkommen verbuchen Einmalabschreibung bis max in der Houmlhe der Subvention

zulaumlssig erhoumlhte Abschreibung gemaumlss Merkblatt A je 50 vom

Buchwert in den beiden ersten Jahren (DBG und StG) Landwirtschaft Addition bei den nachgefuumlhrten

Abschreibungen zwingend (wegen StG sect 25 Abs 4 und DBG Art 18 Abs 4)

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

kostendeckende Einspeiseverguumltungen KEF Einmalverguumltung EiV (=Subvention) Stand 112015

wwwswissgridch bis 2 kWp (14m2) keine Foumlrderbeitraumlge 2 bis 10 kWp (70m2) Einmalverguumltung 10 bis 30 kWp (210m2) Wahlrecht KEF oder

Einmalverguumltung ab 30 kWp (210m2) KEF wie bisher

KEF ab 112015 176 bis 24 RpkWh EiV ab 112015 1400- Grundbeitrag plus 500- pro kWp (bis

ca 30 der Kosten) Art und Houmlhe der Beitraumlge abhaumlngig vom Gesuchsdatum und

Inbetriebnahme

9

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Stromverkauf

Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen

kein steuerbarer Ertrag falls Stromerzeugung kleiner als

Eigenverbrauch

Mietzins steuerbar sofern Anlage im Besitz von Dritten Richtwert ca Fr 10- pro kWp und Jahr

10

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Mietwert beim EFH Wird die Einspeiseverguumltung brutto abgerechnet hat die Photovoltaikanlage keinen Einfluss auf den Mietwert Wird netto abgerechnet muss der Naturalertrag beruumlcksichtigt werden entweder Menge x Preis oder Erhoumlhung Mietwert gemaumlss Schatzung Gilt auch wenn KEV noch nicht kostendeckend ist

11

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Einspeiseverguumltungen

Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen Keine Abschreibungen zulaumlssig bei Privatvermoumlgen

12

Einnahmen Subventionen

Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Energiesparmassnahmen LU StB Band 1 sect 23 Nr 1 Subventionen (zB Energiesparsubventionen) sind

grundsaumltzlich ebenfalls steuerbar da der Empfaumlnger bzw die Empfaumlngerin sich als Gegenleistung zur einem bestimmten Verhalten Dulden oder Unterlassen verpflichtet

Soweit Subventionen fuumlr Investitionen in Anlagekosten (wertvermehrender Aufwand) des Privatvermoumlgens verwendet werden sind sie bei den Staats- und Gemeindesteuern vom steuerpflichtigen Einkommen auszunehmen

Sie werden nach sect 13 Abs 3 des Gesetzes uumlber die Grundstuumlckgewinnsteuer bei einer (steuerbegruumlndenden) Veraumlusserung des Grundstuumlcks durch Abzug vom Anlagewert steuerlich beruumlcksichtigt Entsprechend houmlher faumlllt dann der steuerpflichtige Grundstuumlckgewinn aus

13

14 Einnahmen Subventionen

Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlagen Kanton Luzern Neubauten Minderung Anlagekosten GGSt Kanton Luzern Altbauten Minderung Anlagekosten GGSt Bund Neubauten Minderung Anlagekosten steuerfrei Bund Altbauten Kuumlrzung effektive Unterhaltskosten sofern

geltend gemacht

15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei

Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der

Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema

ausserfiskalische Zielsetzungen

Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)

Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage

Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen

Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012

16

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden

Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden

Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist

17

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer

Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1

1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse

18

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der

Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen

gemacht werden

19

20 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern

Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

21 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-

rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv

2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung

22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen

Unterhaltskosten

Behandlung der Investition

Subvention an Wertvermehrung

Subvention an Unterhalt

Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse

DBG Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale

- - Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

StG LU

Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

keine Red pauschale Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Resumeacute - Zusammenfassung 23

Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale

24 Schatzung Photovoltaikanlage

Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung

integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen

25 Schatzung Photovoltaikanlage

Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)

unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer

Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt

wie Baurecht

andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)

Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer

Schatzung Photovoltaikanlage

Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle

uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung

Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112

Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab

26

Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode

27 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen

Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten

Photovoltaikanlagen

Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes

wieder abgebaut werden muss

Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls

im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit

auch fuumlr Fahrnis

28 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des

Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert

Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar

Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern

29 Auscheidung

Ausscheidung

Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag

Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet

Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen

Fazit Schlussfolgerung 30

Fazit Geschaumlftsvermoumlgen

Erloumlse jeder Art sind Einkommen

Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

in der Erfolgsrechnung

Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung

Fazit Schlussfolgerung 31

Fazit Privatvermoumlgen

Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel

Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt

auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus

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8 Einnahmen Subventionen

Geschaumlftsvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlage Investition Brutto in Anlagebuchhaltung Subvention als Einkommen verbuchen Einmalabschreibung bis max in der Houmlhe der Subvention

zulaumlssig erhoumlhte Abschreibung gemaumlss Merkblatt A je 50 vom

Buchwert in den beiden ersten Jahren (DBG und StG) Landwirtschaft Addition bei den nachgefuumlhrten

Abschreibungen zwingend (wegen StG sect 25 Abs 4 und DBG Art 18 Abs 4)

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

kostendeckende Einspeiseverguumltungen KEF Einmalverguumltung EiV (=Subvention) Stand 112015

wwwswissgridch bis 2 kWp (14m2) keine Foumlrderbeitraumlge 2 bis 10 kWp (70m2) Einmalverguumltung 10 bis 30 kWp (210m2) Wahlrecht KEF oder

Einmalverguumltung ab 30 kWp (210m2) KEF wie bisher

KEF ab 112015 176 bis 24 RpkWh EiV ab 112015 1400- Grundbeitrag plus 500- pro kWp (bis

ca 30 der Kosten) Art und Houmlhe der Beitraumlge abhaumlngig vom Gesuchsdatum und

Inbetriebnahme

9

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Stromverkauf

Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen

kein steuerbarer Ertrag falls Stromerzeugung kleiner als

Eigenverbrauch

Mietzins steuerbar sofern Anlage im Besitz von Dritten Richtwert ca Fr 10- pro kWp und Jahr

10

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Mietwert beim EFH Wird die Einspeiseverguumltung brutto abgerechnet hat die Photovoltaikanlage keinen Einfluss auf den Mietwert Wird netto abgerechnet muss der Naturalertrag beruumlcksichtigt werden entweder Menge x Preis oder Erhoumlhung Mietwert gemaumlss Schatzung Gilt auch wenn KEV noch nicht kostendeckend ist

11

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Einspeiseverguumltungen

Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen Keine Abschreibungen zulaumlssig bei Privatvermoumlgen

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Einnahmen Subventionen

Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Energiesparmassnahmen LU StB Band 1 sect 23 Nr 1 Subventionen (zB Energiesparsubventionen) sind

grundsaumltzlich ebenfalls steuerbar da der Empfaumlnger bzw die Empfaumlngerin sich als Gegenleistung zur einem bestimmten Verhalten Dulden oder Unterlassen verpflichtet

Soweit Subventionen fuumlr Investitionen in Anlagekosten (wertvermehrender Aufwand) des Privatvermoumlgens verwendet werden sind sie bei den Staats- und Gemeindesteuern vom steuerpflichtigen Einkommen auszunehmen

Sie werden nach sect 13 Abs 3 des Gesetzes uumlber die Grundstuumlckgewinnsteuer bei einer (steuerbegruumlndenden) Veraumlusserung des Grundstuumlcks durch Abzug vom Anlagewert steuerlich beruumlcksichtigt Entsprechend houmlher faumlllt dann der steuerpflichtige Grundstuumlckgewinn aus

13

14 Einnahmen Subventionen

Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlagen Kanton Luzern Neubauten Minderung Anlagekosten GGSt Kanton Luzern Altbauten Minderung Anlagekosten GGSt Bund Neubauten Minderung Anlagekosten steuerfrei Bund Altbauten Kuumlrzung effektive Unterhaltskosten sofern

geltend gemacht

15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei

Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der

Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema

ausserfiskalische Zielsetzungen

Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)

Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage

Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen

Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012

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Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden

Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden

Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist

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Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer

Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1

1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse

18

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der

Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen

gemacht werden

19

20 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern

Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

21 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-

rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv

2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung

22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen

Unterhaltskosten

Behandlung der Investition

Subvention an Wertvermehrung

Subvention an Unterhalt

Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse

DBG Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale

- - Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

StG LU

Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

keine Red pauschale Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Resumeacute - Zusammenfassung 23

Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale

24 Schatzung Photovoltaikanlage

Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung

integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen

25 Schatzung Photovoltaikanlage

Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)

unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer

Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt

wie Baurecht

andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)

Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer

Schatzung Photovoltaikanlage

Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle

uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung

Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112

Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab

26

Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode

27 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen

Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten

Photovoltaikanlagen

Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes

wieder abgebaut werden muss

Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls

im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit

auch fuumlr Fahrnis

28 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des

Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert

Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar

Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern

29 Auscheidung

Ausscheidung

Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag

Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet

Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen

Fazit Schlussfolgerung 30

Fazit Geschaumlftsvermoumlgen

Erloumlse jeder Art sind Einkommen

Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

in der Erfolgsrechnung

Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung

Fazit Schlussfolgerung 31

Fazit Privatvermoumlgen

Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel

Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt

auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus

  • Photovoltaikanlagen und Steuern
  • Photovoltaikanlagen
  • Lernziel
  • Inhaltsuumlbersicht
  • Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
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  • Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
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  • Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
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  • Beispiel Subventionen
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  • Schatzung Photovoltaikanlage
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  • Auscheidung
  • Fazit Schlussfolgerung
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Page 9: Photovoltaikanlagen und Steuern...DBG Art. 32 Abs. 2 …Das Eidgenössische Finanzdepartement bestimmt, wieweit Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, den

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

kostendeckende Einspeiseverguumltungen KEF Einmalverguumltung EiV (=Subvention) Stand 112015

wwwswissgridch bis 2 kWp (14m2) keine Foumlrderbeitraumlge 2 bis 10 kWp (70m2) Einmalverguumltung 10 bis 30 kWp (210m2) Wahlrecht KEF oder

Einmalverguumltung ab 30 kWp (210m2) KEF wie bisher

KEF ab 112015 176 bis 24 RpkWh EiV ab 112015 1400- Grundbeitrag plus 500- pro kWp (bis

ca 30 der Kosten) Art und Houmlhe der Beitraumlge abhaumlngig vom Gesuchsdatum und

Inbetriebnahme

9

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Stromverkauf

Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen

kein steuerbarer Ertrag falls Stromerzeugung kleiner als

Eigenverbrauch

Mietzins steuerbar sofern Anlage im Besitz von Dritten Richtwert ca Fr 10- pro kWp und Jahr

10

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Mietwert beim EFH Wird die Einspeiseverguumltung brutto abgerechnet hat die Photovoltaikanlage keinen Einfluss auf den Mietwert Wird netto abgerechnet muss der Naturalertrag beruumlcksichtigt werden entweder Menge x Preis oder Erhoumlhung Mietwert gemaumlss Schatzung Gilt auch wenn KEV noch nicht kostendeckend ist

11

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Einspeiseverguumltungen

Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen Keine Abschreibungen zulaumlssig bei Privatvermoumlgen

12

Einnahmen Subventionen

Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Energiesparmassnahmen LU StB Band 1 sect 23 Nr 1 Subventionen (zB Energiesparsubventionen) sind

grundsaumltzlich ebenfalls steuerbar da der Empfaumlnger bzw die Empfaumlngerin sich als Gegenleistung zur einem bestimmten Verhalten Dulden oder Unterlassen verpflichtet

Soweit Subventionen fuumlr Investitionen in Anlagekosten (wertvermehrender Aufwand) des Privatvermoumlgens verwendet werden sind sie bei den Staats- und Gemeindesteuern vom steuerpflichtigen Einkommen auszunehmen

Sie werden nach sect 13 Abs 3 des Gesetzes uumlber die Grundstuumlckgewinnsteuer bei einer (steuerbegruumlndenden) Veraumlusserung des Grundstuumlcks durch Abzug vom Anlagewert steuerlich beruumlcksichtigt Entsprechend houmlher faumlllt dann der steuerpflichtige Grundstuumlckgewinn aus

13

14 Einnahmen Subventionen

Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlagen Kanton Luzern Neubauten Minderung Anlagekosten GGSt Kanton Luzern Altbauten Minderung Anlagekosten GGSt Bund Neubauten Minderung Anlagekosten steuerfrei Bund Altbauten Kuumlrzung effektive Unterhaltskosten sofern

geltend gemacht

15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei

Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der

Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema

ausserfiskalische Zielsetzungen

Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)

Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage

Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen

Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012

16

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden

Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden

Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist

17

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer

Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1

1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse

18

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der

Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen

gemacht werden

19

20 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern

Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

21 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-

rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv

2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung

22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen

Unterhaltskosten

Behandlung der Investition

Subvention an Wertvermehrung

Subvention an Unterhalt

Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse

DBG Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale

- - Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

StG LU

Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

keine Red pauschale Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Resumeacute - Zusammenfassung 23

Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale

24 Schatzung Photovoltaikanlage

Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung

integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen

25 Schatzung Photovoltaikanlage

Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)

unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer

Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt

wie Baurecht

andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)

Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer

Schatzung Photovoltaikanlage

Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle

uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung

Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112

Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab

26

Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode

27 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen

Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten

Photovoltaikanlagen

Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes

wieder abgebaut werden muss

Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls

im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit

auch fuumlr Fahrnis

28 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des

Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert

Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar

Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern

29 Auscheidung

Ausscheidung

Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag

Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet

Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen

Fazit Schlussfolgerung 30

Fazit Geschaumlftsvermoumlgen

Erloumlse jeder Art sind Einkommen

Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

in der Erfolgsrechnung

Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung

Fazit Schlussfolgerung 31

Fazit Privatvermoumlgen

Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel

Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt

auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus

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Page 10: Photovoltaikanlagen und Steuern...DBG Art. 32 Abs. 2 …Das Eidgenössische Finanzdepartement bestimmt, wieweit Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, den

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Stromverkauf

Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen

kein steuerbarer Ertrag falls Stromerzeugung kleiner als

Eigenverbrauch

Mietzins steuerbar sofern Anlage im Besitz von Dritten Richtwert ca Fr 10- pro kWp und Jahr

10

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Mietwert beim EFH Wird die Einspeiseverguumltung brutto abgerechnet hat die Photovoltaikanlage keinen Einfluss auf den Mietwert Wird netto abgerechnet muss der Naturalertrag beruumlcksichtigt werden entweder Menge x Preis oder Erhoumlhung Mietwert gemaumlss Schatzung Gilt auch wenn KEV noch nicht kostendeckend ist

11

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Einspeiseverguumltungen

Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen Keine Abschreibungen zulaumlssig bei Privatvermoumlgen

12

Einnahmen Subventionen

Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Energiesparmassnahmen LU StB Band 1 sect 23 Nr 1 Subventionen (zB Energiesparsubventionen) sind

grundsaumltzlich ebenfalls steuerbar da der Empfaumlnger bzw die Empfaumlngerin sich als Gegenleistung zur einem bestimmten Verhalten Dulden oder Unterlassen verpflichtet

Soweit Subventionen fuumlr Investitionen in Anlagekosten (wertvermehrender Aufwand) des Privatvermoumlgens verwendet werden sind sie bei den Staats- und Gemeindesteuern vom steuerpflichtigen Einkommen auszunehmen

Sie werden nach sect 13 Abs 3 des Gesetzes uumlber die Grundstuumlckgewinnsteuer bei einer (steuerbegruumlndenden) Veraumlusserung des Grundstuumlcks durch Abzug vom Anlagewert steuerlich beruumlcksichtigt Entsprechend houmlher faumlllt dann der steuerpflichtige Grundstuumlckgewinn aus

13

14 Einnahmen Subventionen

Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlagen Kanton Luzern Neubauten Minderung Anlagekosten GGSt Kanton Luzern Altbauten Minderung Anlagekosten GGSt Bund Neubauten Minderung Anlagekosten steuerfrei Bund Altbauten Kuumlrzung effektive Unterhaltskosten sofern

geltend gemacht

15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei

Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der

Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema

ausserfiskalische Zielsetzungen

Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)

Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage

Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen

Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012

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Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden

Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden

Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist

17

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer

Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1

1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse

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Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der

Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen

gemacht werden

19

20 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern

Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

21 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-

rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv

2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung

22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen

Unterhaltskosten

Behandlung der Investition

Subvention an Wertvermehrung

Subvention an Unterhalt

Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse

DBG Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale

- - Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

StG LU

Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

keine Red pauschale Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Resumeacute - Zusammenfassung 23

Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale

24 Schatzung Photovoltaikanlage

Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung

integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen

25 Schatzung Photovoltaikanlage

Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)

unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer

Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt

wie Baurecht

andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)

Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer

Schatzung Photovoltaikanlage

Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle

uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung

Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112

Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab

26

Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode

27 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen

Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten

Photovoltaikanlagen

Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes

wieder abgebaut werden muss

Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls

im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit

auch fuumlr Fahrnis

28 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des

Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert

Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar

Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern

29 Auscheidung

Ausscheidung

Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag

Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet

Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen

Fazit Schlussfolgerung 30

Fazit Geschaumlftsvermoumlgen

Erloumlse jeder Art sind Einkommen

Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

in der Erfolgsrechnung

Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung

Fazit Schlussfolgerung 31

Fazit Privatvermoumlgen

Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel

Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt

auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus

  • Photovoltaikanlagen und Steuern
  • Photovoltaikanlagen
  • Lernziel
  • Inhaltsuumlbersicht
  • Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
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  • Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
  • Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
  • Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
  • Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
  • Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
  • Beispiel Subventionen
  • Beispiel Subventionen
  • Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
  • Resumeacute - Zusammenfassung
  • Schatzung Photovoltaikanlage
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  • Besteuerung Vermoumlgen
  • Besteuerung Vermoumlgen
  • Auscheidung
  • Fazit Schlussfolgerung
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Page 11: Photovoltaikanlagen und Steuern...DBG Art. 32 Abs. 2 …Das Eidgenössische Finanzdepartement bestimmt, wieweit Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, den

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Mietwert beim EFH Wird die Einspeiseverguumltung brutto abgerechnet hat die Photovoltaikanlage keinen Einfluss auf den Mietwert Wird netto abgerechnet muss der Naturalertrag beruumlcksichtigt werden entweder Menge x Preis oder Erhoumlhung Mietwert gemaumlss Schatzung Gilt auch wenn KEV noch nicht kostendeckend ist

11

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Einspeiseverguumltungen

Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen Keine Abschreibungen zulaumlssig bei Privatvermoumlgen

12

Einnahmen Subventionen

Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Energiesparmassnahmen LU StB Band 1 sect 23 Nr 1 Subventionen (zB Energiesparsubventionen) sind

grundsaumltzlich ebenfalls steuerbar da der Empfaumlnger bzw die Empfaumlngerin sich als Gegenleistung zur einem bestimmten Verhalten Dulden oder Unterlassen verpflichtet

Soweit Subventionen fuumlr Investitionen in Anlagekosten (wertvermehrender Aufwand) des Privatvermoumlgens verwendet werden sind sie bei den Staats- und Gemeindesteuern vom steuerpflichtigen Einkommen auszunehmen

Sie werden nach sect 13 Abs 3 des Gesetzes uumlber die Grundstuumlckgewinnsteuer bei einer (steuerbegruumlndenden) Veraumlusserung des Grundstuumlcks durch Abzug vom Anlagewert steuerlich beruumlcksichtigt Entsprechend houmlher faumlllt dann der steuerpflichtige Grundstuumlckgewinn aus

13

14 Einnahmen Subventionen

Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlagen Kanton Luzern Neubauten Minderung Anlagekosten GGSt Kanton Luzern Altbauten Minderung Anlagekosten GGSt Bund Neubauten Minderung Anlagekosten steuerfrei Bund Altbauten Kuumlrzung effektive Unterhaltskosten sofern

geltend gemacht

15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei

Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der

Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema

ausserfiskalische Zielsetzungen

Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)

Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage

Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen

Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012

16

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden

Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden

Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist

17

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer

Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1

1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse

18

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der

Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen

gemacht werden

19

20 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern

Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

21 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-

rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv

2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung

22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen

Unterhaltskosten

Behandlung der Investition

Subvention an Wertvermehrung

Subvention an Unterhalt

Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse

DBG Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale

- - Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

StG LU

Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

keine Red pauschale Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Resumeacute - Zusammenfassung 23

Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale

24 Schatzung Photovoltaikanlage

Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung

integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen

25 Schatzung Photovoltaikanlage

Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)

unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer

Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt

wie Baurecht

andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)

Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer

Schatzung Photovoltaikanlage

Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle

uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung

Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112

Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab

26

Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode

27 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen

Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten

Photovoltaikanlagen

Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes

wieder abgebaut werden muss

Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls

im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit

auch fuumlr Fahrnis

28 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des

Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert

Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar

Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern

29 Auscheidung

Ausscheidung

Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag

Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet

Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen

Fazit Schlussfolgerung 30

Fazit Geschaumlftsvermoumlgen

Erloumlse jeder Art sind Einkommen

Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

in der Erfolgsrechnung

Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung

Fazit Schlussfolgerung 31

Fazit Privatvermoumlgen

Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel

Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt

auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus

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  • Besteuerung Vermoumlgen
  • Auscheidung
  • Fazit Schlussfolgerung
  • Fazit Schlussfolgerung
Page 12: Photovoltaikanlagen und Steuern...DBG Art. 32 Abs. 2 …Das Eidgenössische Finanzdepartement bestimmt, wieweit Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, den

Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch

Privatvermoumlgen Einspeiseverguumltungen

Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen Keine Abschreibungen zulaumlssig bei Privatvermoumlgen

12

Einnahmen Subventionen

Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Energiesparmassnahmen LU StB Band 1 sect 23 Nr 1 Subventionen (zB Energiesparsubventionen) sind

grundsaumltzlich ebenfalls steuerbar da der Empfaumlnger bzw die Empfaumlngerin sich als Gegenleistung zur einem bestimmten Verhalten Dulden oder Unterlassen verpflichtet

Soweit Subventionen fuumlr Investitionen in Anlagekosten (wertvermehrender Aufwand) des Privatvermoumlgens verwendet werden sind sie bei den Staats- und Gemeindesteuern vom steuerpflichtigen Einkommen auszunehmen

Sie werden nach sect 13 Abs 3 des Gesetzes uumlber die Grundstuumlckgewinnsteuer bei einer (steuerbegruumlndenden) Veraumlusserung des Grundstuumlcks durch Abzug vom Anlagewert steuerlich beruumlcksichtigt Entsprechend houmlher faumlllt dann der steuerpflichtige Grundstuumlckgewinn aus

13

14 Einnahmen Subventionen

Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlagen Kanton Luzern Neubauten Minderung Anlagekosten GGSt Kanton Luzern Altbauten Minderung Anlagekosten GGSt Bund Neubauten Minderung Anlagekosten steuerfrei Bund Altbauten Kuumlrzung effektive Unterhaltskosten sofern

geltend gemacht

15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei

Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der

Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema

ausserfiskalische Zielsetzungen

Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)

Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage

Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen

Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012

16

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden

Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden

Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist

17

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer

Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1

1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse

18

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der

Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen

gemacht werden

19

20 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern

Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

21 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-

rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv

2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung

22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen

Unterhaltskosten

Behandlung der Investition

Subvention an Wertvermehrung

Subvention an Unterhalt

Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse

DBG Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale

- - Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

StG LU

Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

keine Red pauschale Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Resumeacute - Zusammenfassung 23

Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale

24 Schatzung Photovoltaikanlage

Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung

integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen

25 Schatzung Photovoltaikanlage

Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)

unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer

Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt

wie Baurecht

andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)

Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer

Schatzung Photovoltaikanlage

Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle

uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung

Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112

Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab

26

Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode

27 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen

Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten

Photovoltaikanlagen

Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes

wieder abgebaut werden muss

Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls

im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit

auch fuumlr Fahrnis

28 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des

Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert

Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar

Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern

29 Auscheidung

Ausscheidung

Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag

Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet

Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen

Fazit Schlussfolgerung 30

Fazit Geschaumlftsvermoumlgen

Erloumlse jeder Art sind Einkommen

Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

in der Erfolgsrechnung

Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung

Fazit Schlussfolgerung 31

Fazit Privatvermoumlgen

Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel

Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt

auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus

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  • Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
  • Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
  • Beispiel Subventionen
  • Beispiel Subventionen
  • Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
  • Resumeacute - Zusammenfassung
  • Schatzung Photovoltaikanlage
  • Schatzung Photovoltaikanlage
  • Schatzung Photovoltaikanlage
  • Besteuerung Vermoumlgen
  • Besteuerung Vermoumlgen
  • Auscheidung
  • Fazit Schlussfolgerung
  • Fazit Schlussfolgerung
Page 13: Photovoltaikanlagen und Steuern...DBG Art. 32 Abs. 2 …Das Eidgenössische Finanzdepartement bestimmt, wieweit Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, den

Einnahmen Subventionen

Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Energiesparmassnahmen LU StB Band 1 sect 23 Nr 1 Subventionen (zB Energiesparsubventionen) sind

grundsaumltzlich ebenfalls steuerbar da der Empfaumlnger bzw die Empfaumlngerin sich als Gegenleistung zur einem bestimmten Verhalten Dulden oder Unterlassen verpflichtet

Soweit Subventionen fuumlr Investitionen in Anlagekosten (wertvermehrender Aufwand) des Privatvermoumlgens verwendet werden sind sie bei den Staats- und Gemeindesteuern vom steuerpflichtigen Einkommen auszunehmen

Sie werden nach sect 13 Abs 3 des Gesetzes uumlber die Grundstuumlckgewinnsteuer bei einer (steuerbegruumlndenden) Veraumlusserung des Grundstuumlcks durch Abzug vom Anlagewert steuerlich beruumlcksichtigt Entsprechend houmlher faumlllt dann der steuerpflichtige Grundstuumlckgewinn aus

13

14 Einnahmen Subventionen

Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlagen Kanton Luzern Neubauten Minderung Anlagekosten GGSt Kanton Luzern Altbauten Minderung Anlagekosten GGSt Bund Neubauten Minderung Anlagekosten steuerfrei Bund Altbauten Kuumlrzung effektive Unterhaltskosten sofern

geltend gemacht

15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei

Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der

Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema

ausserfiskalische Zielsetzungen

Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)

Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage

Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen

Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012

16

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden

Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden

Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist

17

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer

Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1

1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse

18

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der

Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen

gemacht werden

19

20 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern

Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

21 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-

rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv

2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung

22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen

Unterhaltskosten

Behandlung der Investition

Subvention an Wertvermehrung

Subvention an Unterhalt

Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse

DBG Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale

- - Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

StG LU

Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

keine Red pauschale Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Resumeacute - Zusammenfassung 23

Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale

24 Schatzung Photovoltaikanlage

Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung

integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen

25 Schatzung Photovoltaikanlage

Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)

unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer

Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt

wie Baurecht

andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)

Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer

Schatzung Photovoltaikanlage

Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle

uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung

Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112

Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab

26

Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode

27 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen

Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten

Photovoltaikanlagen

Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes

wieder abgebaut werden muss

Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls

im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit

auch fuumlr Fahrnis

28 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des

Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert

Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar

Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern

29 Auscheidung

Ausscheidung

Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag

Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet

Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen

Fazit Schlussfolgerung 30

Fazit Geschaumlftsvermoumlgen

Erloumlse jeder Art sind Einkommen

Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

in der Erfolgsrechnung

Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung

Fazit Schlussfolgerung 31

Fazit Privatvermoumlgen

Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel

Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt

auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus

  • Photovoltaikanlagen und Steuern
  • Photovoltaikanlagen
  • Lernziel
  • Inhaltsuumlbersicht
  • Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
  • Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
  • Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
  • Einnahmen Subventionen
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  • Einnahmen Subventionen
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  • Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
  • Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
  • Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
  • Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
  • Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
  • Beispiel Subventionen
  • Beispiel Subventionen
  • Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
  • Resumeacute - Zusammenfassung
  • Schatzung Photovoltaikanlage
  • Schatzung Photovoltaikanlage
  • Schatzung Photovoltaikanlage
  • Besteuerung Vermoumlgen
  • Besteuerung Vermoumlgen
  • Auscheidung
  • Fazit Schlussfolgerung
  • Fazit Schlussfolgerung
Page 14: Photovoltaikanlagen und Steuern...DBG Art. 32 Abs. 2 …Das Eidgenössische Finanzdepartement bestimmt, wieweit Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, den

14 Einnahmen Subventionen

Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlagen Kanton Luzern Neubauten Minderung Anlagekosten GGSt Kanton Luzern Altbauten Minderung Anlagekosten GGSt Bund Neubauten Minderung Anlagekosten steuerfrei Bund Altbauten Kuumlrzung effektive Unterhaltskosten sofern

geltend gemacht

15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei

Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der

Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema

ausserfiskalische Zielsetzungen

Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)

Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage

Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen

Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012

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Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden

Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden

Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist

17

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer

Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1

1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse

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Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der

Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen

gemacht werden

19

20 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern

Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

21 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-

rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv

2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung

22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen

Unterhaltskosten

Behandlung der Investition

Subvention an Wertvermehrung

Subvention an Unterhalt

Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse

DBG Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale

- - Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

StG LU

Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

keine Red pauschale Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Resumeacute - Zusammenfassung 23

Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale

24 Schatzung Photovoltaikanlage

Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung

integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen

25 Schatzung Photovoltaikanlage

Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)

unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer

Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt

wie Baurecht

andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)

Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer

Schatzung Photovoltaikanlage

Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle

uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung

Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112

Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab

26

Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode

27 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen

Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten

Photovoltaikanlagen

Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes

wieder abgebaut werden muss

Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls

im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit

auch fuumlr Fahrnis

28 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des

Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert

Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar

Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern

29 Auscheidung

Ausscheidung

Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag

Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet

Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen

Fazit Schlussfolgerung 30

Fazit Geschaumlftsvermoumlgen

Erloumlse jeder Art sind Einkommen

Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

in der Erfolgsrechnung

Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung

Fazit Schlussfolgerung 31

Fazit Privatvermoumlgen

Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel

Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt

auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus

  • Photovoltaikanlagen und Steuern
  • Photovoltaikanlagen
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  • Inhaltsuumlbersicht
  • Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
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  • Beispiel Subventionen
  • Beispiel Subventionen
  • Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
  • Resumeacute - Zusammenfassung
  • Schatzung Photovoltaikanlage
  • Schatzung Photovoltaikanlage
  • Schatzung Photovoltaikanlage
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  • Besteuerung Vermoumlgen
  • Auscheidung
  • Fazit Schlussfolgerung
  • Fazit Schlussfolgerung
Page 15: Photovoltaikanlagen und Steuern...DBG Art. 32 Abs. 2 …Das Eidgenössische Finanzdepartement bestimmt, wieweit Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, den

15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei

Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der

Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema

ausserfiskalische Zielsetzungen

Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)

Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage

Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen

Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012

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Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden

Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden

Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist

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Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer

Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1

1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse

18

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der

Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen

gemacht werden

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20 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern

Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

21 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-

rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv

2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung

22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen

Unterhaltskosten

Behandlung der Investition

Subvention an Wertvermehrung

Subvention an Unterhalt

Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse

DBG Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale

- - Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

StG LU

Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

keine Red pauschale Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Resumeacute - Zusammenfassung 23

Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale

24 Schatzung Photovoltaikanlage

Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung

integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen

25 Schatzung Photovoltaikanlage

Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)

unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer

Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt

wie Baurecht

andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)

Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer

Schatzung Photovoltaikanlage

Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle

uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung

Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112

Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab

26

Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode

27 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen

Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten

Photovoltaikanlagen

Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes

wieder abgebaut werden muss

Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls

im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit

auch fuumlr Fahrnis

28 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des

Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert

Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar

Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern

29 Auscheidung

Ausscheidung

Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag

Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet

Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen

Fazit Schlussfolgerung 30

Fazit Geschaumlftsvermoumlgen

Erloumlse jeder Art sind Einkommen

Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

in der Erfolgsrechnung

Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung

Fazit Schlussfolgerung 31

Fazit Privatvermoumlgen

Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel

Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt

auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus

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Page 16: Photovoltaikanlagen und Steuern...DBG Art. 32 Abs. 2 …Das Eidgenössische Finanzdepartement bestimmt, wieweit Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, den

Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)

Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage

Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen

Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012

16

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden

Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden

Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist

17

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer

Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1

1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse

18

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der

Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen

gemacht werden

19

20 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern

Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

21 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-

rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv

2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung

22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen

Unterhaltskosten

Behandlung der Investition

Subvention an Wertvermehrung

Subvention an Unterhalt

Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse

DBG Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale

- - Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

StG LU

Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

keine Red pauschale Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Resumeacute - Zusammenfassung 23

Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale

24 Schatzung Photovoltaikanlage

Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung

integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen

25 Schatzung Photovoltaikanlage

Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)

unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer

Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt

wie Baurecht

andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)

Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer

Schatzung Photovoltaikanlage

Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle

uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung

Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112

Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab

26

Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode

27 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen

Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten

Photovoltaikanlagen

Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes

wieder abgebaut werden muss

Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls

im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit

auch fuumlr Fahrnis

28 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des

Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert

Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar

Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern

29 Auscheidung

Ausscheidung

Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag

Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet

Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen

Fazit Schlussfolgerung 30

Fazit Geschaumlftsvermoumlgen

Erloumlse jeder Art sind Einkommen

Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

in der Erfolgsrechnung

Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung

Fazit Schlussfolgerung 31

Fazit Privatvermoumlgen

Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel

Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt

auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus

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Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden

Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden

Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist

17

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer

Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1

1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse

18

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der

Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen

gemacht werden

19

20 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern

Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

21 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-

rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv

2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung

22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen

Unterhaltskosten

Behandlung der Investition

Subvention an Wertvermehrung

Subvention an Unterhalt

Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse

DBG Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale

- - Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

StG LU

Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

keine Red pauschale Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Resumeacute - Zusammenfassung 23

Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale

24 Schatzung Photovoltaikanlage

Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung

integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen

25 Schatzung Photovoltaikanlage

Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)

unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer

Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt

wie Baurecht

andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)

Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer

Schatzung Photovoltaikanlage

Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle

uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung

Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112

Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab

26

Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode

27 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen

Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten

Photovoltaikanlagen

Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes

wieder abgebaut werden muss

Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls

im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit

auch fuumlr Fahrnis

28 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des

Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert

Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar

Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern

29 Auscheidung

Ausscheidung

Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag

Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet

Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen

Fazit Schlussfolgerung 30

Fazit Geschaumlftsvermoumlgen

Erloumlse jeder Art sind Einkommen

Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

in der Erfolgsrechnung

Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung

Fazit Schlussfolgerung 31

Fazit Privatvermoumlgen

Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel

Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt

auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus

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Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Direkte Bundessteuer

Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1

1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse

18

Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der

Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen

gemacht werden

19

20 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern

Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

21 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-

rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv

2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung

22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen

Unterhaltskosten

Behandlung der Investition

Subvention an Wertvermehrung

Subvention an Unterhalt

Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse

DBG Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale

- - Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

StG LU

Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

keine Red pauschale Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Resumeacute - Zusammenfassung 23

Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale

24 Schatzung Photovoltaikanlage

Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung

integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen

25 Schatzung Photovoltaikanlage

Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)

unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer

Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt

wie Baurecht

andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)

Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer

Schatzung Photovoltaikanlage

Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle

uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung

Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112

Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab

26

Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode

27 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen

Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten

Photovoltaikanlagen

Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes

wieder abgebaut werden muss

Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls

im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit

auch fuumlr Fahrnis

28 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des

Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert

Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar

Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern

29 Auscheidung

Ausscheidung

Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag

Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet

Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen

Fazit Schlussfolgerung 30

Fazit Geschaumlftsvermoumlgen

Erloumlse jeder Art sind Einkommen

Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

in der Erfolgsrechnung

Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung

Fazit Schlussfolgerung 31

Fazit Privatvermoumlgen

Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel

Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt

auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus

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  • Beispiel Subventionen
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  • Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
  • Resumeacute - Zusammenfassung
  • Schatzung Photovoltaikanlage
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  • Besteuerung Vermoumlgen
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  • Auscheidung
  • Fazit Schlussfolgerung
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Abzug fuumlr umweltschonende Technologien

Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der

Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen

gemacht werden

19

20 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern

Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

21 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-

rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv

2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung

22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen

Unterhaltskosten

Behandlung der Investition

Subvention an Wertvermehrung

Subvention an Unterhalt

Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse

DBG Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale

- - Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

StG LU

Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

keine Red pauschale Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Resumeacute - Zusammenfassung 23

Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale

24 Schatzung Photovoltaikanlage

Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung

integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen

25 Schatzung Photovoltaikanlage

Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)

unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer

Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt

wie Baurecht

andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)

Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer

Schatzung Photovoltaikanlage

Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle

uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung

Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112

Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab

26

Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode

27 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen

Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten

Photovoltaikanlagen

Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes

wieder abgebaut werden muss

Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls

im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit

auch fuumlr Fahrnis

28 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des

Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert

Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar

Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern

29 Auscheidung

Ausscheidung

Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag

Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet

Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen

Fazit Schlussfolgerung 30

Fazit Geschaumlftsvermoumlgen

Erloumlse jeder Art sind Einkommen

Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

in der Erfolgsrechnung

Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung

Fazit Schlussfolgerung 31

Fazit Privatvermoumlgen

Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel

Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt

auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus

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Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern

Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

21 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-

rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv

2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung

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Unterhaltskosten

Behandlung der Investition

Subvention an Wertvermehrung

Subvention an Unterhalt

Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse

DBG Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale

- - Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

StG LU

Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

keine Red pauschale Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Resumeacute - Zusammenfassung 23

Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale

24 Schatzung Photovoltaikanlage

Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung

integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen

25 Schatzung Photovoltaikanlage

Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)

unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer

Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt

wie Baurecht

andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)

Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer

Schatzung Photovoltaikanlage

Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle

uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung

Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112

Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab

26

Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode

27 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen

Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten

Photovoltaikanlagen

Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes

wieder abgebaut werden muss

Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls

im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit

auch fuumlr Fahrnis

28 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des

Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert

Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar

Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern

29 Auscheidung

Ausscheidung

Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag

Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet

Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen

Fazit Schlussfolgerung 30

Fazit Geschaumlftsvermoumlgen

Erloumlse jeder Art sind Einkommen

Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

in der Erfolgsrechnung

Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung

Fazit Schlussfolgerung 31

Fazit Privatvermoumlgen

Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel

Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt

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21 Beispiel Subventionen

Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-

rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv

2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-

rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung

22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen

Unterhaltskosten

Behandlung der Investition

Subvention an Wertvermehrung

Subvention an Unterhalt

Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse

DBG Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale

- - Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

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Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

keine Red pauschale Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

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Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

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Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale

24 Schatzung Photovoltaikanlage

Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung

integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen

25 Schatzung Photovoltaikanlage

Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)

unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer

Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt

wie Baurecht

andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)

Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer

Schatzung Photovoltaikanlage

Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle

uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung

Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112

Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab

26

Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode

27 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen

Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten

Photovoltaikanlagen

Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes

wieder abgebaut werden muss

Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls

im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit

auch fuumlr Fahrnis

28 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des

Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert

Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar

Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern

29 Auscheidung

Ausscheidung

Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag

Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet

Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen

Fazit Schlussfolgerung 30

Fazit Geschaumlftsvermoumlgen

Erloumlse jeder Art sind Einkommen

Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

in der Erfolgsrechnung

Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung

Fazit Schlussfolgerung 31

Fazit Privatvermoumlgen

Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel

Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt

auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus

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22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen

Unterhaltskosten

Behandlung der Investition

Subvention an Wertvermehrung

Subvention an Unterhalt

Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse

DBG Privat-vermouml-gen

Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale

- - Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

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Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

- Einkommens-steuer

Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

Reduktion eff Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten

keine Red pauschale Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben

Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung

Reduktion Unterhaltskosten

Einkommens-steuer

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Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale

24 Schatzung Photovoltaikanlage

Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung

integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen

25 Schatzung Photovoltaikanlage

Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)

unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer

Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt

wie Baurecht

andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)

Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer

Schatzung Photovoltaikanlage

Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle

uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung

Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112

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26

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Photovoltaikanlagen

Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes

wieder abgebaut werden muss

Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls

im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit

auch fuumlr Fahrnis

28 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des

Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert

Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar

Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern

29 Auscheidung

Ausscheidung

Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag

Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet

Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen

Fazit Schlussfolgerung 30

Fazit Geschaumlftsvermoumlgen

Erloumlse jeder Art sind Einkommen

Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

in der Erfolgsrechnung

Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung

Fazit Schlussfolgerung 31

Fazit Privatvermoumlgen

Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel

Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt

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Resumeacute - Zusammenfassung 23

Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale

24 Schatzung Photovoltaikanlage

Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung

integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen

25 Schatzung Photovoltaikanlage

Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)

unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer

Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt

wie Baurecht

andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)

Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer

Schatzung Photovoltaikanlage

Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle

uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung

Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112

Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab

26

Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode

27 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen

Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten

Photovoltaikanlagen

Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes

wieder abgebaut werden muss

Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls

im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit

auch fuumlr Fahrnis

28 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des

Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert

Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar

Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern

29 Auscheidung

Ausscheidung

Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag

Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet

Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen

Fazit Schlussfolgerung 30

Fazit Geschaumlftsvermoumlgen

Erloumlse jeder Art sind Einkommen

Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

in der Erfolgsrechnung

Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung

Fazit Schlussfolgerung 31

Fazit Privatvermoumlgen

Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel

Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt

auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus

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24 Schatzung Photovoltaikanlage

Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung

integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen

25 Schatzung Photovoltaikanlage

Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)

unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer

Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt

wie Baurecht

andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)

Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer

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Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle

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Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112

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26

Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode

27 Besteuerung Vermoumlgen

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Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten

Photovoltaikanlagen

Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes

wieder abgebaut werden muss

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im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit

auch fuumlr Fahrnis

28 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des

Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert

Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar

Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern

29 Auscheidung

Ausscheidung

Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag

Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet

Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen

Fazit Schlussfolgerung 30

Fazit Geschaumlftsvermoumlgen

Erloumlse jeder Art sind Einkommen

Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

in der Erfolgsrechnung

Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung

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Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel

Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt

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Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)

unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer

Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt

wie Baurecht

andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)

Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer

Schatzung Photovoltaikanlage

Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle

uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung

Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112

Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab

26

Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode

27 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen

Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten

Photovoltaikanlagen

Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes

wieder abgebaut werden muss

Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls

im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit

auch fuumlr Fahrnis

28 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des

Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert

Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar

Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern

29 Auscheidung

Ausscheidung

Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag

Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet

Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen

Fazit Schlussfolgerung 30

Fazit Geschaumlftsvermoumlgen

Erloumlse jeder Art sind Einkommen

Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

in der Erfolgsrechnung

Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung

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Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle

uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung

Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112

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26

Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode

27 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen

Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten

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Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes

wieder abgebaut werden muss

Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls

im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit

auch fuumlr Fahrnis

28 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des

Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert

Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar

Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern

29 Auscheidung

Ausscheidung

Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag

Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet

Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen

Fazit Schlussfolgerung 30

Fazit Geschaumlftsvermoumlgen

Erloumlse jeder Art sind Einkommen

Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

in der Erfolgsrechnung

Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung

Fazit Schlussfolgerung 31

Fazit Privatvermoumlgen

Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel

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Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten

Photovoltaikanlagen

Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes

wieder abgebaut werden muss

Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls

im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit

auch fuumlr Fahrnis

28 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des

Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert

Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar

Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern

29 Auscheidung

Ausscheidung

Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag

Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet

Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen

Fazit Schlussfolgerung 30

Fazit Geschaumlftsvermoumlgen

Erloumlse jeder Art sind Einkommen

Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

in der Erfolgsrechnung

Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung

Fazit Schlussfolgerung 31

Fazit Privatvermoumlgen

Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel

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28 Besteuerung Vermoumlgen

Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des

Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert

Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar

Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern

29 Auscheidung

Ausscheidung

Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag

Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet

Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen

Fazit Schlussfolgerung 30

Fazit Geschaumlftsvermoumlgen

Erloumlse jeder Art sind Einkommen

Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

in der Erfolgsrechnung

Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung

Fazit Schlussfolgerung 31

Fazit Privatvermoumlgen

Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel

Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt

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Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag

Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet

Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen

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Erloumlse jeder Art sind Einkommen

Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

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Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung

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Fazit Schlussfolgerung 31

Fazit Privatvermoumlgen

Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel

Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt

auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus

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