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Gefördert durch:
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Kindertagespflege basiert gesetzlich auf §23 SGB VIII, danach
wird dieser Betreuungsplatz durch das Jugendam
t und die Elternbeiträge finanziert -
das Jugendamt ist hier für
Bereitstellung und Finanzierung einer Vertretungsregelung verantw
ortlich
Sächsische Besonderheit:
Kindertagespflege kann in Sachsen auch nach §3 SächsKitaG
durch die Komm
une, den Landeszuschuss und den Elternbeitrag finanziert w
erden. Dies setzt voraus, dass die Kindertagespflegestelle im
Bedarfsplan des Landkreises/ der Kom
mune aufgenom
men ist –
für die Finanzierung und Bereitstellung einer Vertretungsregelung ist hier m
it Abstimm
ung durch das Jugendam
t die Komm
une verantwortlich
Gefördert durch:
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„Vergleichbar mit der Regelung über die Sicherstellung
der Betreuung in Ferienzeiten in Tageseinrichtungen (§22a Abs. 3 Satz 2) hat das Jam
tim
Rahmen seiner
Gewährleistungspflicht (§79) vor O
rt geeignete Lösungen bei Ausfall der Tagespflegeperson, z.B. w
egen Krankheit oder Urlaub, zu entw
ickeln, die insbesondere unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kindes
dem Anliegen der Eltern
im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Fam
ilie und Erw
erbstätigkeitRechnung tragen.“ (W
iesner 2015, S. 423)
Gefördert durch:
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Anforderungen an eine Vertretungsregelung:
•W
ille, individuell passende Vertretungsregelungen zu schaffen
•W
ille zum Einbezug der Beteiligten (Fachberatung, Kom
munalm
itarbeiter, Tagespflegepersonen, Eltern), dam
it weitgehende Akzeptanz
•Tauglichkeit für die besonderen Bedürfnisse von Kindern unter drei Jahren
•Anpassung an die regionalen Besonderheiten und das Konzept der Kindertagespflege
•finanzielle M
ittel
•Berücksichtigung der Selbstständigkeit und Struktur der Kindertagespflege
Gefördert durch:
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Ein gutes Vertretungssystem
ermöglicht:
Sicherheit –Planungssicherheit
in allen EbenenW
ertschätzung und Akzeptanz
Gefördert durch:
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Anforderungen aus Sicht der Kinder:
Leitfragen9
Findet der Beziehungsaufbau zur Vertretungsperson erst statt, nach dem
die Eingewöhnungsphase bei der regulären
Kindertagespflegeperson abgeschlossen ist?9
Ist der Beziehungsaufbau zur Vertretungsperson sichergestellt?9
Kann die Beziehung durch regelmäßige Kontakte zw
ischen Vertretungsperson und Kind aufrechterhalten w
erden?9
Kennen die Kinder ggf. andere Räume, Alltagsstruktur und
weitere Kinder der Vertretungsperson?
Gefördert durch:
Gefördert durch:
Wir m
öchten Sicherheit.
Ich möchte w
issen, wo ich m
ein Kind betreuen lassen kann, w
enn die Tagesm
utter krank geworden ist.
Ich möchte diese Person, den O
rt kennen.
Gefördert durch:
Gefördert durch:
Anforderungen aus Sicht der Eltern:
Leitfragen9
Können Eltern ein bestehendes und verlässliches Vertretungssystem
nutzen?9
Fand ein Beziehungsaufbau zwischen Eltern und
Vertretungsperson im Vorfeld statt?
9Sind die Eltern über die O
rganisation der Ersatzbetreuung inform
iert? 9
Komm
t die Vertretungssituation mit einem
zumutbaren
Mehraufw
and für die Familien aus?
9Sind Vertretungsm
odalitäten im Betreuungsvertrag schriftlich
fixiert?
Gefördert durch:
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Ich habe Angst auszufallen.
Wie kann ich die Eltern beruhigen?
Ich benötige dringend eine Vorsorgeuntersuchung. W
ie kann ich das m
it der täglichen Öffnungszeit
vereinbaren?
Gefördert durch:
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Anforderungen aus Sicht der Kindertagespflegeperson:
Leitfragen9
Welches Vertretungsm
odell erscheint der Kindertages-pflegeperson
am geeignetsten in ihrer persönlichen Situation?
9W
ie werden die Kindertagespflegepersonen an Entscheidungen
bezüglich des Vertretungssystems beteiligt?
9Ist die Vertretungslösung schriftlich verankert?
9Besteht ein vertrauensvoller und regelm
äßiger Kontakt zur Vertretungsperson?
9Ist der Kindertagespflegeperson der Ablauf im
Vertretungsfall bekannt?
Gefördert durch:
Gefördert durch:
Ich benötige Sicherheit.
Was ist geregelt?
Wie bin ich abgesichert?
Gefördert durch:
Gefördert durch:
Anforderungen aus Sicht der Vertretungsperson:
Leitfragen9
Liegt die notwendige Eignung und/oder Erlaubnis der
Vertretungsperson vor?9
Werden alle Faktoren der Ersatzbetreuung in der Vergütung
beachtet und in einer schriftlichen Vereinbarung konkret benannt?9
Besteht ein vertrauensvoller und regelmäßiger Kontakt zu
Kindern, Eltern und Kindertagespflegeperson? 9
Ist der Vertretungsperson der Ablauf im Vertretungsfall bekannt?
9W
erden der Vertretungsperson fachliche Begleitung, Beratung und Supervision angeboten?
9Ist zw
ischen Kindertagespflegeperson und Vertretungsperson eine kooperative Arbeitsatm
osphäre gewährleistet
bzw. ist Kooperationsfähigkeit anzunehm
en?
Gefördert durch:
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Klarer Überblick
Verlässliche Kalkulation
Zufriedene Eltern und Tageseltern
Gefördert durch:
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Anforderungen aus Sicht der Komm
une:
Leitfragen9
Wie viele Kindertagespflegepersonen sind in unserer Kom
mune
tätig?9
Welcher m
ögliche Vertretungsbedarf muss abgedeckt w
erden?9
Gibt es Kooperationspartner (Kindereinrichtungen, Vereine,M
ehrgenerationshäuser, Unternehmen etc.) in unserer
Komm
une?9
Wie w
erden alle Akteure am Entscheidungsprozess beteiligt?
9W
ie wird eine fachliche Zusam
menarbeit m
it dem Träger der
öffentlichen Jugendhilfe realisiert?9
Welche Kosten entstehen für die Kom
mune?
9W
elche Vertragsgestaltung ist notwendig?
Gefördert durch:
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Wir unterstützen und m
oderieren die Beratungen vor O
rt.
Wir m
üssen die Vertretungssysteme
kennen.
Gefördert durch:
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Anforderungen aus Sicht des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe:
Leitfragen9
Sind verschiedene Vertretungsmodelle inkl. derer Vor-und
Nachteile allen Beteiligten bekannt?
9W
ie können alle Akteure an der Etablierung eines Vertretungssystem
s oder in einem bestehenden System
gleichw
ertig beteiligt werden?
9Kann die Fachberatung den M
oderationsprozess gestalten?9
Werden die Bedürfnisse aller Beteiligten geachtet?
9Ist eine Probezeit inkl. Evaluation zum
gewählten M
odell vorgesehen?
Gefördert durch:
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Kooperation zwischen Einrichtung (Freier Träger) und
Kindertagespflegeperson
-Fester Vertrag für ein Jahr
-Festlegung der Vertretungstage (Krankheit, Urlaub)
-Finanzierung durch die Kom
mune
-Personelle, räum
liche und materielle Voraussetzung
vorhanden-
Jeden Dienstag Kontaktzeiten (Besuche, gemeinsam
e Gestaltung)
Gefördert durch:
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4 Kitas in freier Trägerschaft
3 komm
unale Kitas3 kom
munale
Horte20 KTPP2 Ersatz-KTPP
Ca. 40% der Betreuungsplätze für U3-Kinder w
erden in der Kindertagespflege zur Verfügung gestellt
Kinderbetreuung in der Komm
une
Gefördert durch:
Gefördert durch:
Vergleich der KostenKinderkrippe : Kindertagespflege / Sachsen
tatsächlichen abgerechnetenBetriebskosten
163163
196196
560
286
0 €
200 €
400 €
600 €
800 €
1.000 €
KinderkrippeKindertagespflege
Gemeindeanteil
ElternbeitragLandeszuschuss
Gefördert durch:
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•Urlaub27 W
erktageFortzahlung des Aufw
endungsersatzes
•W
eiterbildung3 Tage
•Krankheitder Tagespflegeperson und ihrer eigenen Kinder
System der Ersatztagespflege für:
Gefördert durch:
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Kindertagespflegeperson
mit eigenen Kindern
ohne eigene Kinder
gegenwärtig: 14 Tage
zukünftig: +5 Tagebei Krankheit der eigenen Kinder
gegenwärtig: 14 Tage
Weiterzahlung des
Aufwendungsersatzes 19 Tage
Weiterzahlung des
Aufwendungsersatzes 14 Tage
Fortzahlungsanspruch bei Krankheit
Gefördert durch:
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Kooperations-vereinbarungm
it Kinder-tagespflegepersonen
¾Einsicht in die Unterlagen
¾Ruf-bereitschaft
¾Stillschw
eigen zu personen-bezogenen Daten
TPP 1
Ersatztagespflege
TPP 2
TPP 4
TPP 5
TPP 6
TPP 3
Kooperations-vereinbarung
System der Ersatztagespflege
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Basis der Vergütungsberechnung in der ErsatztagespflegeKindertagespflege
Ersatztagespflege9 h x 5 Tage = 45 h2.600 EUR/M
onat6 h x 5 Tage = 30 h1.942 EUR/M
onat
bei dauerhafter Vertretung entsteht eine Differenz von 15 h pro W
oche bzw. 60 h pro
Monat
Vergütung 10,90 EUR pro Std. 60 h x 10,90 EUR = 654 EUR1.942 EUR + 654 EUR = 2.596 EUR/M
onat
ohne Vertretungsfall:Bezahlung an 5 Tagen: 1.942 EUR + Versicherung
für 6 h:4 h
Begleitung der Kindertagespflegepersonen2 h
Ansparen für Vertretungsfall
Finanzierung der Ersatztagespflege
Gefördert durch:
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Vertretung in eigener Verantwortung der Kindertagespflegeperson
•Kindertagespflegeperson sichert für ihre Kindertagespflegestelle die Vertretung m
it einem eigenen M
itarbeiter/in ab
•Kindertagespflegeperson ist eigenverantw
ortlich für Planung von gemeinsam
en Aktivitäten
•Absicherung, dass alle Kinder und Eltern die Vertretungsperson kennen
•Im
Vertretungsfall arbeitet die Ersatzperson in den Räumen der
Kindertagespflegeperson
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Vor-und Nachteile der Vertretungsregelung
•Kinder verbleiben in ihrer gew
ohnten Um
gebung•
Vertretungsperson ist Kinder undEltern bekannt
•Durch regelm
äßigen Kontakt zur Vertretungsperson entfällt eine zusätzliche Eingew
öhnung•
Entlastung der Komm
une bei Eigenverantw
ortlichkeit der KTPP•
Fachlicher Austausch, Reflexion und Planung gem
einsamer
•Aktivitäten m
öglich
•Schw
ierigkeiten beim Finden einer
geeigneten Ersatzperson•
u. U. Versteuerung von M
ehreinnahmen durch eine höhere
Geldleistung
Gefördert durch:
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Umsetzung
•W
ahl des Vertretungsmodells steht den Kindertagespflegepersonen frei (eigene
Ersatzperson oder Inanspruchnahme der Ersatzbetreuung der Stadt) –
Möglichkeit
besteht seit Juli 2013•
Monatlicher Zuschuss zur laufenden Geldleistung in Höhe von 70,00 €/ pro im
Bedarfsplan aufgenom
menen Platz
•Zuschuss ist nachw
eislich an die Finanzierung der Vertretungsperson gebunden•
Mit diesem
Betrag finanziert die KTPP Ausfallzeiten für folgende Anlässe:•
24 Tage Urlaub / Jahr•
10 Tage Krankheit / Jahr•
3 Tage Fort-und Weiterbildung/ Jahr
•Vertretungslösung gilt für m
aximal vier zusam
menhängende W
ochen, bei länger andauernden Vertretungen w
ird nach individuellen Lösungen gesucht•
Eigene vertragliche Regelung der KTPP mit der Vertretungsperson (Arbeitsvertrag,
o.ä.)
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Weitere
Informationen
erhaltenSie
inder
aktuellenBroschüre
derIKS:
„Vertretu
ng
inder
Kinderta
gesp
flege.
Grundlagen
und
Ansätze
–ein
esächsisch
eArbeitsh
ilfe.“
Druckexemplare
könnenunter
derM
ailadresse:info@
iks-sachsen.deangefordertw
erden.
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