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1 Rundschreiben wird nicht korrekt dargestellt? Bitte hier klicken. SEPTEMBER 2021 Inhaltsverzeichnis Verbandsorganisation Termine Corona Außenwirtschaft/Zoll Beobachtungen auf dem Chemiemarkt Chemikalienrecht und Arbeitsschutz Finanzen und Steuern Life Science Logistik und Verkehr Sensible Chemikalien Technik und Umwelt Impressum Verbandsorganisation Geburtstag Seinen 70. Geburtstag feiert am 7. September Herr Heinz Werner Dobbertin Gründer und langjähriger Geschäftsführer der Firma C.S.B. GmbH in Krefeld. Herr Dobbertin war viele Jahre Vorsitzender des VCH-Arbeitskreises "Gefahrstoffe" und hat als Referent unseren "Giftkurs" mitgeprägt. Wir gratulieren Herrn Dobbertin herzlich und wünschen ihm weiterhin gute Gesundheit und persönliche Zufriedenheit.

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Rundschreiben wird nicht korrekt dargestellt? Bitte hier klicken.

SEPTEMBER 2021

Inhaltsverzeichnis

Verbandsorganisation

Termine

Corona

Außenwirtschaft/Zoll

Beobachtungen auf dem Chemiemarkt

Chemikalienrecht und Arbeitsschutz

Finanzen und Steuern

Life Science

Logistik und Verkehr

Sensible Chemikalien

Technik und Umwelt

Impressum

Verbandsorganisation

Geburtstag

Seinen 70. Geburtstag feiert am 7. September Herr

Heinz Werner Dobbertin

Gründer und langjähriger Geschäftsführer der Firma C.S.B. GmbH in Krefeld. Herr Dobbertin war

viele Jahre Vorsitzender des VCH-Arbeitskreises "Gefahrstoffe" und hat als Referent unseren

"Giftkurs" mitgeprägt.

Wir gratulieren Herrn Dobbertin herzlich und wünschen ihm weiterhin gute Gesundheit und

persönliche Zufriedenheit.

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60. Geburtstag Rainer Berghaus

Seinen 60. Geburtstag feiert am 11. September Herr

Rainer Berghaus

Herr Berghaus leitet als geschäftsführender Gesellschafter in dritter Generation das

Familienunternehmen Möller Chemie GmbH & Co. KG in Steinfurt. Nicht zuletzt unter seiner

Leitung hat sich das Traditionsunternehmen zu einem erfolgreichen und unabhängigen

Lieferanten für chemische Produkte sowie Dienstleistungen europaweit entwickelt. Seit 2016 ist

der Jubilar Kassenprüfer des VCH, wodurch seine besondere Verbundenheit zum Verband zum

Ausdruck kommt.

Verbunden mit unserem Dank für seine Unterstützung gratulieren wir Rainer Berghaus herzlich

und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute und weiterhin geschäftlichen Erfolg sowie

Gesundheit.

Dienstjubiläum - 30 Jahre im VCH

Ihr 30-jähriges Dienstjubiläum im Verband Chemiehandel hat am 1. September 2021

Frau Heike Steiger

gefeiert.

Die gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte ist bereits seit 1986, lediglich unterbrochen von Zeiten

der Kindererziehung, ein wertvoller Teil des VCH-Teams. Bekannt ist sie den Mitgliedern

sicherlich durch die Organisation der Jahrestagung und der Giftkurse.

Wir gratulieren Frau Steiger herzlich und freuen uns auf die kommenden Jahre der

Zusammenarbeit. (Al.)

Unterstützung bei Masterarbeit zum Thema "Nachhaltigkeitstransformation"

Im Juli-Rundschreiben ist auf die anstehende Masterarbeit von Frau Anna Wolter zum Thema

"Nachhaltigkeitstransformation in der Chemiebranche" berichtet worden. Frau Wolter arbeitet

neben dem Studium im Familienbetrieb der Bergchemie J.C. Bröcking + Co. GmbH und möchte

gleichsam von innen heraus über die Nachhaltigkeitstransformation in der Chemiebranche, evtl.

mit Schwerpunkt auf der Kreislaufwirtschaft und den Chemiehandel, schreiben.

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In Hinblick auf die Themenfestlegung, aber vor allem auch die spätere Ausarbeitung, bittet Frau

Wolter die Mitgliedsunternehmen des VCH um Unterstützung. Damit die Masterarbeit auf eine

möglichst aussagekräftigen Basis gestellt werden kann, soll die Bitte von Frau Wolter an dieser

Stelle gerne noch einmal wiederholt werden. Nähere Einzelheiten sowie die Kontaktdaten können

dem Anschreiben von Frau Wolter entnommen werden. (Al.)

Termine

Veranstaltungen September - Dezember

07.09.2021 AK "Life Science" (Online)

09.09.2021 AK "REACH" (Online)

10.09.2021 AK "Gefahrtoffe" (Online)

15.09.2021 AK "Ost" (Online)

16.09.2021 Webinar "Richtige Rechnungen beim Warenverkehr mit Reihen- und

Dreiecksgeschäften"

16.09.2021 Pfandgeldgemeinschaft - Anpassung der Anlage P (Online)

17.09.2021 VCH/VCI-Workshop "Intelligente Logistiklösungen in Lieferketten" (Online)

27.09.2021 Vorabendtreffen im Rahmen der VCH-Jahrestagung, Köln

28.09.2021 VCH-Jahrestagung, Köln

05.10.2021 AK "Transport gefährlicher Güter" (Online)

07.10.2021 AK "Biozide"

26.10.2021 AK "Nord", Hude

26.10.-30.10.2021 Fachseminar "Grundlagen der Chemie und Warenkunde für

Chemiehandelskaufleute" - Teil 1 - ausgebucht

28.10.2021 AK "Süd", Stuttgart

04.11.2021 AK "Technik und Umwelt" (Online)

16.11.2021 Webinar "Kartellrecht für die Praxis" - Teil 1

16.11.-20.11.2021 Fachseminar "Grundlagen der Chemie und Warenkunde für

Chemiehandelskaufleute" - Teil 2 - ausgebucht

17.11.2021 Responsible Care-Workshop

23.11.2021 AK "NRW", Düren

23.11.2021 Webinar "Karellrecht für die Praxis" - Teil 2

29.11.2021 Fachabteilung "Außenhandel" - Vorabendtreffen, Hamburg

30.11.2021 Fachabteilung "Außenhandel" - Arbeitstreffen, Hamburg

07.12.-10.12.2021 "Giftkurs" - Sachkunde gemäß § 11 Abs. 1 ChemVerbotsV

07.12.-11.12.2021 Fachseminar "Grundlagen der Chemie und Warenkunde für

Chemiehandelskaufleute" - Teil 3 – ausgebucht

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Corona

17. VCH-Umfrage "Stimmungsbild im Chemiehandel"

Die Inzidenzwerte verlieren zunehmend an Bedeutung. Im Rahmen der sogenannten "3G-

Regeln" werden nun vermehrt Lockerungen auch im beruflichen Umfeld möglich. Beeinflusst wird

die grundsätzlich positive wirtschaftliche Entwicklung derzeit weiterhin vor allem von Problemen

bei der Beschaffung und der äußerst angespannten Frachtsituation. Hier wird vorerst nicht mit

einer wirklichen Besserung gerechnet.

Vor diesem Hintergrund haben wir die nunmehr 17. Umfrage zum Stimmungsbild der Branche

online gestellt, an der Sie wie gewohnt anonym über SurveyMonkey unter dem folgenden Link

teilnehmen können:

https://www.surveymonkey.de/r/ZKKYSHR

Geöffnet ist die Umfrage bis Freitag, 10. September. Nachdem die Teilnahme in den

vergangenen beiden Monaten wohl urlaubsbedingt nicht so rege war, wie in den

vorangegangenen Umfragen, hoffen wir wieder auf zahlreiche Teilnehmer.

16. VCH-Umfrage „Stimmungsbild – der Chemiehandel“ – Ergebnisse Umfrage August

Sicherlich bedingt durch die ferienbedingte Abwesenheit vieler Teilnehmer haben diesmal leider

"nur" 23 Unternehmen ihre Antworten abgegeben. Dies ist im Hinblick auf die Ergebnisse der

aktuellen Umfrage wohl insoweit zu berücksichtigen, als dass ein Vergleich mit den Vormonaten

nur eingeschränkt möglich ist. Das gilt unserer Ansicht nach vor allem für die sich aus den

Antworten ergebende doch recht deutliche Eintrübung der Geschäftsaussichten für die

kommenden Monate. Diese sind um 6%-Punkte zurückgegangen.

Im Übrigen haben sich die Trends der vergangenen Umfragen bestätigt. Trotz des Wegfalls der

Pflicht zum Angebot von Home Office-Arbeit zum 1.7. befindet sich nach wie vor ein zwar

rückläufiger, aber immer noch großer Anteil der Mitarbeiter im Home Office. Erfreulich ist

weiterhin die positive Entwicklung der Umsätze. Hier hat es lediglich bei 13 % der teilnehmenden

Unternehmen Rückgänge gegeben. Dies wird auch bestätigt durch die weiterhin stabile

Auftragslage. Weit überwiegend positiv bis stabil haben sich die verschiedenen

Unternehmensbereiche entwickelt. Abgesehen von der Automobilbranche, die sich jedoch

weiterhin stabilisiert hat, sind nur noch wenig negative Zeichen zu erkennen. Dies bestätigt den

Trend der vorhergegangenen Umfragen, dass aktuell der Einfluss der Pandemie auf die

Wirtschaft weiter zurückgeht. Geprägt ist die derzeitige Situation vor allem weiterhin durch die

starken Beeinträchtigungen bei der Beschaffung. Dies betrifft weiterhin fehlende Rohmaterialien,

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aber auch mangelnde Packmittel, Seefrachten und Überseecontainer. Verschärft wird die

Situation durch die Lockdowns diverser Häfen in Asien. Zudem bleibt aufgrund der hohen

Nachfrage im asiatischen Raum die Ware häufig im eigenen Kontinent und fehlt so zur Deckung

des Bedarfs in Europa.

Bei den teilnehmenden Unternehmen bedanken wir uns herzlich und hoffen, dass im kommenden

Monat die Umfrage wieder auf der gewohnt breiten Teilnehmerbasis durchgeführt werden kann.

Die Ergebnisse stehen wie üblich in einer ausführlichen Fassung nebst Einzelantworten und einer

vergleichenden Monatsübersicht (aktualisiert) zur Verfügung. (Al.)

Arbeitsschutz - Anpassung und Verlängerung der Corona-ArbSchV verabschiedet

Das Bundeskabinett hat am 1. September die Anpassung der SARS-CoV-2-

Arbeitsschutzverordnung verabschiedet. Die geänderte Verordnung ist zwar noch nicht im

Bundesanzeiger veröffentlicht, tritt aber am 10.09.2021 in Kraft. Deren Geltung wird bis zum 24.

November 2021 bzw. bis zur Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler

Tragweite verlängert.

Die neue Verordnung enthält folgende Änderungen:

Die bestehenden Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz bleiben bestehen.

Die Berücksichtigung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wird durch einen neuen

Absatz 3 in § 1 noch einmal hervorgehoben. Die Arbeitsschutzregel enthält u.a.

Regelungen zur Kontaktreduzierung, zur Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung

betrieblicher Hygienekonzepte sowie zur Testangebotsverpflichtung und Maskenpflicht (s.

zuletzt Nachricht vom 11.05.2021).

Bei der Festlegung und der Umsetzung der Maßnahmen des betrieblichen

Infektionsschutzes kann der Arbeitgeber künftig einen ihm bekannten Impf- oder

Genesungsstatus der Beschäftigten berücksichtigen. Insoweit soll darauf hingewiesen

werden, dass in der Begründung ausdrücklich erläutert wird, dass sich hieraus kein

Auskunftsrecht des Arbeitgebers über den Impf- oder Genesungsstatus des

Beschäftigten ergibt. Liegen dem Arbeitgeber keine Erkenntnisse über den Impf- oder

Genesungsstatus des Beschäftigten vor, ist von keinem vollständig vorhandenen Impf-

oder Genesungsstatus auszugehen.

Zur Steigerung der Impfquote auch im betrieblichen Bereich wurde ein neuer § 5

"Schutzimpfung" aufgenommen. Hierdurch wird der Arbeitgeber verpflichtet, die

Beschäftigten im Rahmen einer Unterweisung über die Gesundheitsgefährdung bei der

Erkankung an COVID-19 aufzuklären und über die Möglichkeit einer Schutzimpfung zu

informieren (Abs. 2). Des Weiteren wird die Unterstützung von Impfangeboten durch

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Betriebsärzte sowie insbesondere die Freistellung von Beschäftigten zur Wahrnehmung

außerbetrieblicher Impfangebote geregelt (Abs. 1).

Kurzarbeitergeld – FAQ: Abschlussprüfung nach Ende der Kurzarbeit

Auch wenn nicht viele Unternehmen des Chemiehandels in der Pandemie Kurzarbeitergeld in

Anspruch nehmen mussten, so soll doch auf eine aktuelle FAQ-Liste der Bundesagentur für

Arbeit mit häufig gestellten Fragen zum Thema "Abschlussprüfungen nach dem Ende der

Kurzarbeit" hingewiesen werden.

Um schnelle finanzielle Hilfe leisten zu können, ist das Kurzarbeitergeld zunächst vorläufig

bewilligt worden. Die endgültige Entscheidung über das Kurzarbeitergeld erfolgt in einer

Abschlussprüfung. Durch die pandemiebedingten Öffnungsschritte beenden nun viele Betriebe

die Kurzarbeit. Daher beginnt die Bundesagentur nun schrittweise mit den Abschlussprüfungen in

allen Betrieben, die Kurzarbeit beendet haben. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die

Leistung in der korrekten Höhe ausgezahlt wurde.

Die FAQ-Liste gibt Hilfestellung zum Ablauf der Abschlussprüfung und wie sich Unternehmen auf

diese vorbereiten können. (Al.)

Corona - EinreiseV - Änderung bei der Einstufung von Risikogebieten

Letztmalig mit Nachricht vom 16.08.2021 ist über die Aktualisierung der Corona-EinreiseV

berichtet worden.

Mit Wirkung von Sonntag, 22.08.2021, 0:00 Uhr, treten in Deutschland folgende Änderungen bei

der Einstufung von Virusvariantengebieten gemäß der Corona-Einreiseverordnung in Kraft:

Nicht mehr als Virusvariantengebiete gelten:

1. Brasilien (nunmehr Hochrisikogebiet)

2. Uruguay (kein Risikogebiet mehr)

Da Transportmitarbeiter grundsätzlich von den Anmelde-, Absonderungs- und Nachweispflichten

bei der Einreise aus Hochrisikogebieten ausgenommen sind, informieren wir hier nun nur noch

über Änderungen bei der Einstufung von Virusvariantengebieten.

Alle Neu-Einstufungen, einschließlich der Hochrisikogebiete, können Sie der RKI-Website

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

entnehmen. (BGA-Info)

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Außenwirtschaft/Zoll

Exportkontrolle - Erfahrungen mit dem BAFA

Die Bürokratie nimmt immer mehr zu. Dies gilt nicht zuletzt auch bei der Exportkontrolle. Häufig

genug bezieht sich die Kritik auch auf die Bearbeitungszeiten bei dem BAFA. Der BDI plant daher

ein Papier zu diesem Thema zu erarbeiten. Ziel dieses Papiers soll es nicht sein, die Arbeit des

BAFA anzuklagen, sondern gezielt Verbesserungen herbeizuführen. Vor dem Hintergrund einer

möglichen Zusammenarbeit mit dem BDI fragt der BGA nach aktuellen Erfahrungen mit den

Antragsverfahren im BAFA:

Erfahren Sie derzeit lange Bearbeitungszeiten?

Wenn ja, ist dies vermutlich auf BAFA-interne Prozesse zurückzuführen oder eher an

vermehrten Ressortabstimmungen?

Gibt es außergewöhnliche Auflagen für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen?

Können Sie über Besonderheiten darüber hinaus berichten?

Gerne bringen wir uns mit den Problemstellungen des Chemiehandels in die Gespräche mit ein

und sind daher dankbar für entsprechende Erfahrungen. (Al.)

Zolltarifnummern – Harmonisiertes System 2022

Das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung von Waren ist eine Grundlage für

den internationalen Handel. Es bildet die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer und wird

weltweit von ca. 200 Staaten angewendet.

Alle fünf Jahre wird eine Neufassung in Kraft gesetzt. Zum 1. Januar 2022 ersetzt die Version

2022 die derzeit seit 2017 geltende Fassung. Da sich erfahrungsgemäß Positionen ändern, wird

den Unternehmen empfohlen sich frühzeitig mit einer Prüfung der Zolltarifnummern zu

beschäftigen. Hierbei helfen die von der IHK Stuttgart auf ihrer Internetseite veröffentlichten

Hilfsmittel in Form von Korrelationstabellen (Änderungen 2017 zu 2022 sowie 2022 zu 2017)

sowie eine zweisprachige Änderungsübersicht der Weltzollorganisation.

Nach erster Durchsicht der Korrelationstabelle 2017 zu 2022 könnten u.a. die folgenden Kapitel

für den Chemiehandel von Bedeutung sein:

Kapitel 1509, 1510, 1515, 1516, 2106, 2518, 2844, 2845, 2903, 2909, 2911, 2930, 2931, 2932,

2933, 2924, 2939, 3402, 3808, 3816, 3822, 3824, 3907, 3911 (ohne Gewähr).

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Grundsätzliche Informationen finden Sie sowohl auf der EU-Webseite Zoll, als auch bei der

Weltzollorganisation, letztere bietet sogar die Möglichkeit Zugriff auf den HS-Code zu abonnieren.

(MP)

Vorläufiger Antidumpingzoll auf Monoethylenglykol mit Herkunft USA und Saudi-Arabien

Mit Nachricht vom 20.10.2020 informierten wir Sie über die Einleitung eines

Antidumpingverfahrens betreffend Einfuhren von Monoethylenglykol. Am 11.06.2021 wurde im

Amtsblatt der EU Nr. L 205 die

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/939 DER KOMMISSION vom 10. Juni 2021 zur

Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Monoethylenglykol mit

Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Königreich Saudi-Arabien

veröffentlicht. Es wurden vorläufige Antidumpingzölle von bis zu 52 % (USA) und 11,1 % (Saudi-

Arabien) des CIF-Warenwertes eingeführt. Nun ersucht Saudi-Arabien die Europäische Union um

Konsultationen bei der WTO und leitet damit formell ein Streitbeilegungsverfahren ein. Im Zuge

der Konsultation haben die betroffenen Parteien 60 Tage Zeit, um eine Einigung zu erzielen.

Gelingt dies nicht, wird im nächsten Schritt ein WTO-Panel eingerichtet, das den Fall innerhalb

von 6 Monaten zu untersuchen hat. (MP)

ASPARTAM – Überprüfung des Antidumpingverfahrens bezüglich Einfuhren aus China

Die EU-Kommission überprüft geltende Antidumpingmaßnahmen gegen o.g. Einfuhren mit

Ursprung in der Volksrepublik China, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1247 der

Kommission eingeführt wurde.

Das Überprüfungsverfahren ist am 29.07.2021 eröffnet ( vgl. Amtsblatt C 303/12) und anlässlich

des bevorstehenden Außerkrafttretens der geltenden Antidumpingmaßnahmen am 26.04.2021

von HSWT France S.A.S. beantragt worden.

Diese so genannte "Expiry Review" kann nur zu zwei Ergebnissen führen: Entweder werden die

geltenden Antidumpingzölle wie gehabt ohne inhaltliche Änderungen um fünf Jahre verlängert

oder sie laufen aus. Bis zu einer Entscheidung besteht der Zoll fort.

Die dem Überprüfungsverfahren unterworfene Ware wird gegenwärtig dem folgenden KN-Code

zugewiesen: ex 2924 29 70 (TARIC-Code 2924297005).

Nach Artikel 11 Absatz 5 der Grundverordnung wird die Untersuchung in der Regel binnen 12

Monaten, spätestens jedoch 15 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung

abgeschlossen.

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Zur Wahrung eigener Interessen und von Verfahrensrechten sind folgende Fristen einzuhalten:

Die Kommission beabsichtigt, bei der Dumping- und Schadensuntersuchung wegen der großen

Anzahl herstellender Ausführer und unabhängiger Einführer mit einer Stichprobe zu arbeiten.

Interessierte Parteien oder Unternehmen, die hierzu konsultiert oder in eine Stichprobe

einbezogen werden möchten, müssen der Kommission binnen 7 Tagen nach Veröffentlichung im

Amtsblatt (d.h. bis zum 05.08.2021) alle sachdienlichen Informationen übermitteln, vgl. hierzu die

Angaben (auszufüllendes Formular) in Amtsblatt C 303/09 vom 29.07.2021.

Die in die Stichprobe einbezogenen Parteien müssen innerhalb von 30 Tagen, nachdem sie von

ihrer Einbeziehung in die Stichprobe in Kenntnis gesetzt wurden, der Kommission einen

ausgefüllten Fragebogen übermitteln.

Stellungnahmen und Anträge interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb von 37 Tagen nach

Veröffentlichung der Bekanntmachung (d.h. bis zum 04.09.2021) bei der Europäischen

Kommission einzureichen.

Die Fragebögen stehen in dem zur Einsichtnahme durch interessierte Parteien bestimmten

Dossier und auf der Website der GD Handel zur Verfügung.

Zuständige Dienststelle und Kontaktadresse der Kommission ist: Europäische Kommission,

Generaldirektion Handel, Direktion G, CHAR 04/039, B-1049 Brüssel.

TRON.tdi: https://tron.trade.ec.europa.eu/tron/tdi

E-Mail-Adressen zu Dumping:

[email protected]

und zur Schädigung:

[email protected]

(MP)

Beobachtungen auf dem Chemiemarkt

VCH/VCI-Workshop "Intelligente Logistiklösungen in Lieferketten"

Mit Nachricht vom 05.07.2021 haben wir gemeinsam mit dem VCI zu dem Online-Workshop

"Intelligente Logistiklösungen in Lieferketten"

Freitag, 17.09.2021, 10.00 bis ca. 12.00 Uhr

eingeladen. Vorgestellt und zusammen mit den Teilnehmern diskutiert werden sollen Ansätze zur

Optimierung der Lieferkette. Erfreulicherweise haben sich bereits über 100 Teilnehmer aus der

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Mitgliedschaft von VCH und VCI zu dem Workshop angemeldet. Mit dieser Notiz soll noch einmal

an den Termin erinnert werden. Anmeldungen zu der kostenfreien Veranstaltung sind weiterhin

möglich unter

https://veranstaltung.vci.de/#/events/82d2841b-e642-4aaf-be97-e86f1b6401ca

Zu näheren Informationen und zum Inhalt des Workshops wird der Einfachheit halber auf die

eingangs erwähnte Nachricht verwiesen. (Al.)

DIHK-Umfrage zu Lieferengpässen und Rohstoffknappheit

Rohstoffmangel und Lieferkettenprobleme treffen die deutsche Wirtschaft in ihrer ganzen Breite.

53 Prozent der Unternehmen erwarten erst im kommenden Jahr eine Aufhellung der Lage. Als

Gründe für die Rohstoffengpässe nennen die Unternehmen vor allem eine gestiegene Nachfrage

sowie - angesichts der unterschiedlichen Entwicklung des Pandemiegeschehens in der Welt - zu

geringe Produktionskapazitäten (70 Prozent) und Transportprobleme (53 Prozent). Die

Lieferengpässe sorgen bei den betroffenen Unternehmen für zahlreiche Einschränkungen im

Betriebsablauf: höhere Einkaufspreise, längere Wartezeiten bis hin zu Produktionsstopps. Zwei

Drittel der Betriebe sehen sich aufgrund der höheren Einkaufspreise gezwungen,

Preiserhöhungen an Kunden weiterzugeben oder planen, dies zu tun. Auch die Suche nach

neuen/zusätzlichen Lieferanten und eine Erhöhung der Lagerhaltung ist für einen Großteil der

Unternehmen relevant. Die Ergebnisse sind auf der DIHK-Homepage veröffentlicht. (Quelle:

DIHK)

Studie des iwf-Kiel "Decoupling Europe"

Das Institut für Weltwirtschaft Kiel hat eine Studie zur "strategischen Autonomie" durchgeführt

und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ein solches Streben nach wirtschaftlicher Autonomie

für die EU-Länder teuer wird. In der Zusammenfassung zur Studie heißt es wie folgt:

"Versorgungsengpässe infolge der Corona-Krise haben in der EU die Diskussion über eine

stärkere wirtschaftliche Eigenständigkeit und die Rückverlagerung der Produktion befeuert. Unter

dem Leitmotiv "strategische Autonomie", wird auf EU-Ebene angestrebt, bestimmte als wichtig

erachtete Güter auf jeden Fall auch in der EU herzustellen, damit sie unabhängig von

internationalen Krisen verfügbar sind. Ein solches Abkoppeln der EU von internationalen

Lieferketten oder auch nur von China würde die EU-Staaten jedoch hunderte Milliarden Euro

kosten, wie Simulationsrechnungen des IfW Kiel jetzt zeigen."

Eine kurze Zusammenfassung der Studie sowie die Studie selbst können Interessenten auf der

Seite des ifw Kiel herunterladen. (Al.)

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VCI-Webcast "Produktpiraterie - Digitalisierung als Risiko und Chance für betroffene

Unternehmen" am 23.09.2021

Produktpiraterie stelle eine wachsende globale Herausforderung gerade für kleine und mittlere

Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie und sicherlich auch des Chemiehandels

dar. Gefälschte Produkte gefährden Verbraucherinnen und Verbraucher und schaden dem

Image, Umsatz und Arbeitsplätzen.

Der VCI lädt daher auch alle VCH-Mitglieder zu seinem

Webcast "Produktpiraterie - Digitalisierung als Risiko und Chance für betroffene

Unternehmen"

am

Donnerstag, dem 23. September 2021, von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr

ein.

Zum Inhalt des kostenfreien Webcasts, der über MS Teams stattfindet, informiert der VCI wie

folgt:

"In unserem VCI-Webcast sprechen Experten der KPMG Law aus Deutschland und China über

neue Vertriebswege für gefälschte Produkte und zeigen, was konkret bei der effektiven

Verfolgung im Online-Handel getan werden kann. Sie geben Einblicke in die Bekämpfung von

Produktpiraterie in China und zeigen Chancen sowie Risiken auf, denen Unternehmen bei der

Nutzung von Online-Plattformen gegenüberstehen.

Als Referenten haben wir gewonnen:

Dr. Anna-Kristine Wipper, Rechtsanwältin, Partnerin Head of IP Law, KPMG Law

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin

Dr. Thomas Beyer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Senior

Manager, KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin

Bessie Chow, Managing Associate, HK LAW Tax Legal, KPMG Legal China (Vortrag in

englischer Sprache).

Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Justiziare, IP-Experten, Produktmanager,

Vertriebsmitarbeiter und alle anderen Personen, die in den Unternehmen für die Bekämpfung von

Produktpiraterie verantwortliche sind. Gerne können Sie die Einladung auch an Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter und Kolleginnen oder Kollegen in Ihrem Unternehmen weiterreichen.

Über diesen Link können Sie sich anmelden. Die Einwahldaten zur Veranstaltung erhalten Sie

nach Ihrer Anmeldung wenige Tage vor dem Termin." (Al.)

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Chemikalienrecht und Arbeitsschutz

Durchführungsbeschluss über die Nichtgenehmigung bestimmter Wirkstoffe in

Biozidprodukten

Im Amtsblatt der EU Nummer L 279 vom 3.8.2021 finden Sie den

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2021/1283 DER KOMMISSION

vom 2. August 2021 über die Nichtgenehmigung bestimmter Wirkstoffe in Biozidprodukten

gemäß der Verordnung (EU)

Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates

Im Anhang werden die Wirkstoffe aufgelistet, die für die dort angegebene Produktart nicht

genehmigt werden.

Page 13: SEPTEMBER 2021 - vch-online.de

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In der Begündung heißt es: "Bei einer Reihe von Kombinationen von Stoff und Produktart, die in

dieser Liste aufgeführt sind, haben alle Teilnehmer ihre Betreibung zurückgezogen oder es wird

davon ausgegangen, dass sie ihre Betreibung fristgerecht zurückgezogen haben."

Der Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. (MP)

Biozide - „Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für

Biozid-Produkte“ in Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Mit Bezugsschreiben vom 21.05.2021 hatten wir Sie letztmalig zum aktuellen Stand der

Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) informiert. Seitens der Industrie wurde

ein gemeinsames Papier erarbeitet, welches u.a. Bedenken und Kritikpunkte an den geplanten

Regelungen zum Selbstbedienungsverbot sowie an den Abgabegesprächen erneut adressierte.

Dies hat dann auch der Bundesrat in einem Beschluss (Drucksache 404/21 ) aufgegriffen und die

Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen, ob das Selbstbedienungsverbot nicht vor Ablauf der

Übergangsfrist beschränkt werden sollte und das Abgabegespräch durch praktikablere Lösungen

ersetzt werden könnte.

Veröffentlicht wurde die obige Verordnung nun am 25. August im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 57.

Sie ersetzt die bisherige Biozid-Meldeverordnung und zugleich wird die Biozid-

Zulassungsverordnung außer Kraft gesetzt.

In Abschnitt 2 unter § 4 "Meldung eines Biozid-Produktes" werden grundsätzlich in Abs. (2) die

Meldedetails geregelt. Abs. (1) definiert, wer die Meldung zu erstellen hat. Dies sind Hersteller

oder Einführer oder wenn Biozid-Produkte unter eigenem Handelsnamen vermarket werden.

In § 10 "Verbot der Selbstbedienung" wird in Abs. (1) Nr. 1 und 2 geregelt, für welche

Produktarten der Käufer keinen freien Zugriff mehr haben darf. Der § 11 regelt die Anforderungen

für das zu führende Abgabegespräch und in § 13 ist die entsprechende Sachkunde für die

Abgabe geregelt.

Der § 12 definiert die Anforderungen an die Abgabe im Online- und Versandhandel.

Mit der neuen Verordnung wird in Abschnitt 5 "Mitteilungspflicht" durch § 16 die Meldung von auf

dem Markt bereitgestellten Biozid-Produkten neu eingeführt. Diese hat jährlich zu erfolgen und ist

an die Bundesstelle für Chemikalien zu melden.

Der § 18 enthält die Übergangsvorschriften.

- Ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden: Abschnitt 2 (Meldung)

- Ab dem 31. März 2022 anzuwenden: § 6 (Aktualisierung der Meldung)

Page 14: SEPTEMBER 2021 - vch-online.de

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- Ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden: §§ 10 bis 13 (Verbot der Selbstbedienung,

Abgabegespräch, Anforderungen an den Online-Handel und Sachkunde für die Abgabe)

Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

- Abs. (1): Die Verordnung ist am 26. August 2021 in Kraft getreten (Vorbehaltlich Absatz 2)

- Abs. (1): Am gleichen Tag tritt die Biozid-Zulassungsverordnung vom 4. Juli 2002 außer Kraft.

- Abs. (2): § 13 (Sachkunde) tritt am 22. Juli 2021 in Kraft

- Abs. (3): Die bisherige Biozid-Meldeverordnung tritt am 31. Dezember 2021 außer Kraft

Eine Aussprache zu den Regelungen der Verordnung werden wir für die kommende Sitzung des

AK Biozide (geplant für den 7. Oktober 2021) auf Tagesordnung nehmen. (MP)

Öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der CLP-Verordnung gestartet

Die Europäische Kommission hat am 9.8.2021 ihre öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der

CLP-Verordnung im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie gestartet. Vorrausgegangen war

bereits eine erste Konsultation zur Folgenabschätzung in der Anfangsphase, welche im Mai und

Juni 2021 bereits für eine große Anzahl an Rückmeldungen gesorgt hat. Diese können Sie hier

einsehen.

In der Zusammenfassung heißt es: "Für die Umsetzung des Grünen Deals enthält die

Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit eine Reihe von Maßnahmen, die eine gezielte

Überarbeitung der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer

Stoffe und Gemische erfordern. Verschiedene Optionen für eine Überarbeitung werden in einer

Folgenabschätzung analysiert, und die Kommission wird auf der Grundlage der Ergebnisse

Vorschläge für eine Überarbeitung sowohl des verfügenden Teils als auch der Anhänge dieser

Verordnung vorlegen."

Die Konsultation ist geöffnet seit dem 09. August 2021 und endet am 15. November 2021.

Die Webseite können Sie hier erreichen, für die Beantwortung des Online-Fragebogens ist ein

EU-Account Voraussetzung.

Im Rahmen der nächsten Sitzung des AK Gefahrstoffe (geplant für den 10.09.2021 - Online)

sollten wir unsere Position abstimmen um dann an der Konsultation teilzunehmen. Gerne können

Sie mir aber bereits vorab Ihre Position per Email zukommen lassen. Sollte Sie planen bereits

früher an der Konsultation teilzunehmen, so würde ich mich über eine kurze Rückmeldung freuen

und sofern möglich, mir Ihre Antworten zukommen zu lassen. (MP)

Page 15: SEPTEMBER 2021 - vch-online.de

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Öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der CLP-VO – Fragebogen

In Ergänzung meiner Nachricht vom 10.08.2021 übersenden wir Ihnen den Fragebogen als PDF-

Datei in deutscher Sprache.

Wir sollten dann im AK "Gefahrstoffe" auf Grundlage der Fragen unsere Antworten abstimmen.

(MP)

CLP - Aktuelles zur harmonisierten Meldung gefährlicher Gemische

Die ECHA hat auf ihrem LinkedIn Kanal zur "Poison center notification" aktuell einige

Informationen veröffentlicht, welche wir für Sie zusammengefasst haben.

1. Firmen, die aktuelle Informationen zu Gebühren für die nationale Meldung in Ungarn

benötigen, können diese auf der Webseite der ungarischen Behörde (auch in englischer

Sprache) finden. Nutzen Sie diesen direkten Link um auf die Seite zu gelangen. Die

ECHA arbeitet aber auch an einer Integration der Information auf ihrer PCN-Webseite.

2. Überarbeitet bzw. aktualisiert wurde die Übersicht der Länder und Stand der Umsetzung

mit den entsprechenden Details. Aktuell betrifft die Änderung die Information zu

Luxemburg. Zusätzlich wurden einige externe Links entfernt. Version 8.1 vom 27.08.2021

können Sie hier abrufen.

3. Der Entwurf des PCN-Formats (v. 4.0) wurde auf der PCN-Website der ECHA

veröffentlicht. Die Details zu den Änderungen können Sie hier als ZIP-Datei abrufen. Die

Änderungen werden auch auf der Online-Konferenz "Safer Chemicals" am 6. Oktober

vorgestellt

(MP)

ECHA Veranstaltung „Safer Chemicals Conference 2021“ – Anmeldung möglich

Mit Notiz vom 31.05.2021 hatten wir Sie auf eine Veranstaltung der ECHA aufmerksam gemacht

mit dem Titel "Safer Chemicals Conference 2021", welche am 6. Oktober 2021 als Online

Konferenz durchgeführt wird. Mittlerweile besteht die Möglichkeit zur Registrierung für diese

Konferenz. Die Veranstaltung ist kostenlos und begrenzt auf eine bestimmte Teilnehmerzahl,

welche bei ungefähr 2500 liegt.

Zur Webseite der Veranstaltung gelangen Sie über diesen Link. Direkt zur Registrierung

gelangen Sie mit diesem Link. (MP)

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REACH - ECHA „Leitfaden zur Registrierung“ aktualisiert – Version 4.0 August 2021

Wie die ECHA auf Ihrer Webseite informiert, wurde der Leitfaden zur Registrierung aktualisiert. Er

wurde an zwei Durchführungsverordnungen der Europäischen Kommission angepasst - eine zur

Registrierung und gemeinsamen Nutzung von Phase-in-Stoffen nach Ablauf der letzten

Registrierungsfrist und zur Aktualisierung von Registrierungsdossiers.

In der neuen Fassung wird klargestellt, wie das Registrierungsverfahren abläuft, nachdem

Vorregistrierungen nicht mehr gültig sind. Unternehmen bekommen zusätzlich Hilfestellung bei

der korrekten Berechnung der Mengenbänder zur Registrierung. Des Weiteren enthält die

Leitlinie Informationen und Hinweise wann sie ihre REACH-Registrierungen aktualisieren

müssen.

Außerdem enthält das aktualisierte Dokument einen Abschnitt über die gemeinsame Einreichung

von Daten, der zuvor in den Leitlinien zur gemeinsamen Nutzung von Daten enthalten war.

(Quelle: ECHA-News) (MP)

REACH – Beschränkungsdossier Bisphenol-A und weitere Bisphenole verzögert sich

Die BAuA informiert aktuell, dass sich das Beschränkungsdossier für Bisphenol A und weitere

Bisphenole mit ähnlicher Besorgnis für die Umwelt, an welchem die deutschen Behörden derzeit

im Rahmen der REACH-Verordnung arbeiten, verzögern wird.

Das Dossier wird nicht wie ursprünglich anvisiert zum im Rahmen der Informationsveranstaltung

am 15. September 2020 kommunizierten Einreichungstermin des 1. Oktober 2021, sondern

voraussichtlich am 8. April 2022 bei der ECHA eingereicht.

Eine entsprechende öffentliche Konsultation zum Dossier sowie alle weiteren prozeduralen

Schritte werde sich dementsprechend verschieben.

Die ECHA-Seite zu dem Beschränkungsvorhaben ( https://echa.europa.eu/de/registry-of-

restriction-intentions/-/dislist/details/0b0236e1853413ea) wird wohl in den nächsten Tagen

ebenfalls mit dieser neuen Information zum Einreichungsdatum aktualisiert werden. (MP)

SCIP-Datenbank: Antworten der Bundesregierung auf „Kleine Anfrage“ der FDP

Abgeordnete der FDP Fraktion haben an die Bundesregierung eine "Kleine Anfrage" mit dem

Titel "Bestandsaufnahme - Ein halbes Jahr SCIP-Datenbank" übermittelt. Nachzulesen sind die

Fragen sowie die Antworten in der Drucksache 19/32063 vom 17.08.2021.

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Im Besonderen möchten wir Ihnen zwei Antworten an dieser Stelle kurz zur Kenntnis bringen.

Zum einen die Fragestellung, ob auch Meldungen außerhalb der Datenbank abgegeben werden

können (§ 16f Absatz 1 ChemG) und zum anderen ließ die Formulierung im § 16f Absatz 2 des

Chemikaliengesetzes (die Bundesregierung wird ermächtigt weitere Vorgaben zu machen) Raum

für Rechtsunsicherheit.

Hierzu die entsprechenden Fragen und Antworten:

Frage 13. Hat sich die Bundesregierung eine Meinung dazu gebildet, ob der Wortlaut "zur

Verfügung zu stellen" (§ 16f ChemG) eine Übermittlung der Informationen an die ECHA

per E-Mail zulässig macht?

a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) Wenn ja, plant die Bundesregierung, sich dafür einzubringen, dass die Übermittlung von

Informationen per E-Mail an die ECHA akzeptiert wird?

Antwort: "... Die Bundesregierung ist daher der Auffassung, dass die Regelungen in § 16f Absatz

1 ChemG, nach der Informationen ausdrücklich "nach Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie

2008/98/EG zur Verfügung zu stellen" sind, unionsrechtskonform nur in der Weise ausgelegt

werden können, dass die Informationen unmittelbar an die Datenbank zu liefern sind.

Diese Auffassung zur Art und Weise der Datenübermittlung entspricht auch der Sichtweise der

ECHA, die nach Kenntnis der Bundesregierung außerhalb der Datenbankoptionen übermittelte

Informationen nicht berücksichtigt und Wirtschaftsbeteiligte hierüber wiederholt informiert hat."

Frage 17. Plant die Bundesregierung, eine Verordnung gemäß § 16f Absatz 2 ChemG zu

erlassen, und wenn ja, wann?

Antwort: "... Die Bundesregierung plant daher nicht, in der jetzigen Übergangszeit eine

Verordnung nach § 16f Absatz 2 ChemG zu erlassen."

Insgesamt enthält das Papier 19 Fragen, welche entsprechend beantwortet wurden. Im Rahmen

des AK REACH am 9. September 2021 werden wir uns dazu austauschen können. (MP)

MAK- und BAT-Werte-Liste 2021

Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen

Forschungsgemeinschaft hat die 57. MAK- und BAT-Werte-Liste vorgelegt. Die Liste enthält in

diesem Jahr 95 Änderungen und Neuaufnahmen, die vor allem die Werte zu den maximalen

Arbeitsplatz-Konzentrationen betreffen.

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Die Änderungen gegenüber der MAK‐ und BAT‐Werte‐Liste 2020 sind durch einen Stern (★)

gekennzeichnet und die neuen Grenzwert- oder Einstufungsvorschläge sind in den Änderungen

und Neuaufnahmen (Anhang I, ab Seite 272) detailliert aufgeführt. Die Kommission hat diese

Vorschläge verabschiedet, stellt sie jedoch bis 31.12.2021 zur Diskussion. Bis dahin können dem

Kommissionssekretariat neue Daten oder wissenschaftliche Kommentare vorgelegt werden, die

von der Kommission geprüft und ggf. für die endgültige Verabschiedung berücksichtigt werden.

(MP)

Bekanntmachung zu den MAK und BAT-Werten im Bundesanzeiger

Im Bundeanzeiger (BAnz AT 25.08.2021 B9 ) wurde die Bekanntmachung zu den Maximalen

Arbeitsplatz-Konzentrationen (MAK) und zu den Biologischen Arbeitsplatz-Toleranzwerten (BAT)

(MAK- und BAT-Werte-Liste) veröffentlicht.

Diese enthält die im Jahr 2020/2021 abgeschlossenen Änderungen und Neuaufnahmen von

Stoffen in den Teilen MAK-Werte und Beurteilungswerte zu biologischem Material.

Ab der Seite 13 finden Sie die Ankündigungsliste zur Prüfung gesundheitsschädlicher

Arbeitsstoffe, die durch die DFG für 2022 diskutiert werden. Die aktuell angekündigten Stoffe sind

auf der DFG-Internetseite als Liste der geplanten Substanzbewertungen zu finden unter dem

Link:

https://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/gremien/senat/arbeitsstoffe/ankuendigungsliste.pdf.

(MP)

GDA Gefahrstoff-Check „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“

Im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) wurde der GDA

Gefahrstoff-Check entwickelt, um insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen zu

helfen, ihren Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen zu verbessern. Er hilft, die

Gefährdungen für die Beschäftigten vorausschauend und effektiv zu erkennen sowie

wirkungsvolle Schutzmaßnahmen zu treffen. Zudem unterstützt der GDA Gefahrstoff-Check

dabei, die Gefährdungsbeurteilung schrittweise durchzuführen, zu vervollständigen oder zu

aktualisieren. (MP)

WGK – Umweltbundesamt stuft weitere Stoffe ein

Das UBA veröffentlicht weitere Einstufungen von Stoffen in Wassergefährdungsklassen.

Die Einstufungsdetails sind auch über die Suche auf der Rigoletto-Website recherchierbar.

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Nutzen Sie den Link hinter der Kennnummer um weitere Details wie CAS-Nummer einzusehen.

Kennnummer Bezeichnung Datum WGK

8020 (±)-Neomenthol 16.08.2021 WGK 2

8048 6-Butyltetrahydro-2H-pyran-2-on 16.08.2021 WGK 2

9696 Kupfer, Korngröße < 0,074 mm 17.08.2021 WGK 2

9955 4-Methylpiperazin-1-amin 17.08.2021 WGK 2

9957 Kondensationsprodukte von Tallölfettsäuren mit 2-Amino-2-ethylpropandiol

18.08.2021 WGK 1

9991 4-Ethyl-2-(8-heptadecenyl)-2-oxazolin-4-methanol 18.08.2021 WGK 1

10062 6-(Isopropyl)chinolin 19.08.2021 WGK 3

10074 Ethylpyrazin 19.08.2021 WGK 3

(MP)

WGK – Umweltbundesamt stuft weitere Stoffe ein

Das UBA veröffentlicht weitere Einstufungen von Stoffen in Wassergefährdungsklassen. Die

Einstufungsdetails sind auch über die Suche auf der Rigoletto-Website recherchierbar. Nutzen

Sie den Link hinter der Kennnummer um weitere Details wie CAS-Nummer oder EG-Nummer

einzusehen.

Kennnummer Bezeichnung Datum WGK

87 Limonen 26.08.2021 WGK 2

8511 7-Methyl-3-methylenocta-1,6-dien 26.08.2021 WGK 3

10080 3,3'-Oxydipropanol 20.08.2021 WGK 1

10082 Methyl-2-(acetylamino)benzoat 20.08.2021 WGK 2

10083 4-(Isopropyl)-1-methylcyclohexylacetat 20.08.2021 WGK 2

10085 1,6-Heptadien-3-one, 2-cyclohexyl- 23.08.2021 WGK 2

10086 3-tert-Butylcyclohexylacetat 27.08.2021 WGK 2

10087 (S)-1-Methyl-4-(6-methylhepta-1,5-dien-2-yl)cyclohex-1-en

27.08.2021 WGK 2

10088 3-(Methylthio)propanol 30.08.2021 WGK 3

10089 Palladiummonoxid 23.08.2021 WGK 1

10090 Propannitril, 3-(Tridecyloxy)-, verzweigt und linear

30.08.2021 WGK 2

10092 1-(3,3-Dimethylcyclohexyl)ethan-1-on 25.08.2021 WGK 3

10198 Jasmin, Jasminum sambac, Extrakt 25.08.2021 WGK 3

Alle Angabe ohne Gewähr. (MP)

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Finanzen und Steuern

BGA Finanzen und Steuern – Aktuelles Rundschreiben

Vom BGA liegt uns das aktuelle Steuerrundschreiben 14/2021 vor. Es behandelt die

nachfolgenden Themen:

1. Einführungsschreiben zur Konsignationslagerregelung

2. Koordinierte Erlasse zur Umsetzung der Grundsteuerreform

Anlagen übersendet die VCH-Geschäftsstelle gerne auf Anfrage. (MP)

BGA Finanzen und Steuern – Aktuelles Rundschreiben

Vom BGA liegt uns das aktuelle Steuerrundschreiben 15/2021 vor. Es behandelt die

nachfolgenden Themen:

1. Finanzen und Steuern: Positionen der Parteien zur Bundestagswahl 2021

2. Datensammlung zur Steuerpolitik

3. Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich

4. Aktuelles zur Kassensicherung

5. BMF-Schreiben zur Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung

6. BMF-Schreiben zur Abrechnung mittels Gutschrift

7. Anwendungsschreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersvorsorge

Anlagen übersendet die VCH-Geschäftsstelle gerne auf Anfrage. (MP)

Life Science

Lebensmittel – Ethylenoxid – Warnmeldungen im RASFF 1.Aug. bis 19.Aug. 2021

Mit Bezug auf unsere Hinweise vom 22.07.2021 zu erhöhten Werten an Ethylenoxid in

Johannisbrotkernmehl E-410 überlassen wir Ihnen zur Information die im Schnellwarnsystem

RASFF im obigen Zeitraum eingegangenen Meldungen zu erhöhten Ethylenoxid (oder 2-

Chlorethanol) Werten in einer Vielzahl Lebensmittelzusatzstoffen (wie Guar Gum, Xanthan,

Locust bean gum oder Calciumcarbonat) sowie in anderen, teilweise Fertigprodukten. (MP)

Weitere Informationen:

Uebersicht_Rasff_ETO_Aug2021.xlsx

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Rückstandhöchstmengen: Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr.

396/2005

Hinweisen möchten wir Sie auf die Verordnung (EU) 2021/1110 vom 6. Juli 2021, veröffentlicht

im Amtsblatt L 239 vom 7.7.2021 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr.

396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an

Rückständen von Ametoctradin, Bixafen, Fenazaquin, Spinetoram, Tefluthrin und Thiencarbazon-

methyl in oder auf bestimmten Erzeugnissen.

Die betroffenen Erzeugnisse finden Sie in den Anhängen II und III. Sollten Sie sich mit Ölsaaten,

Kräutern oder Gewürzen sowie Erzeugnissen tierischen Ursprungs beschäftigen, sei ein Blick in

den Anhang II empfohlen.

Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach Ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Sie gilt

ab dem 27. Januar 2022

Für Erzeugnisse, die vor dem 27.07.2021 in der Union hergestellt oder eingeführt wurden, gilt

unverändert die zu dem Zeitpunkt geltende Fassung. (MP)

Lebensmittel – Revision Höchstgehalte für Cadmium und Blei: Veröffentlichung im

Amtsblatt

Änderungen von Höchstgehalten in Lebensmitteln für den Verbraucher führen in der Regel zu

Anfragen an die Vorlieferanten von Produkten, welche zugeliefert werden. Aus diesem Grund

möchten wir Sie auf die beiden Verordnungen hinweisen, welche die Höchstgehalte bei Blei

(Amtsblatt L 286 v. 10.08.2021) und Cadmium (Amtsblatt L 288 v. 11.08.2021) ändern:

VERORDNUNG (EU) 2021/1317 DER KOMMISSION vom 9. August 2021 zur Änderung der

Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an Blei in bestimmten

Lebensmitteln

Die im Anhang aufgeführten Lebensmittel, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung rechtmäßig in

Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum 28. Februar 2022 in Verkehr bleiben.

_________________________________________

VERORDNUNG (EU) 2021/1323 DER KOMMISSION vom 10. August 2021 zur Änderung der

Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 bezüglich der Höchstgehalte für Cadmium in bestimmten

Lebensmitteln

Im Anhang aufgeführte Lebensmittel, die vor dem Inkrafttreten rechtmäßig in Verkehr gebracht

wurden, dürfen bis zum 28. Februar 2022 weiterhin in Verkehr gebracht werden. Diese

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Verordnungen treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der

Europäischen Union in Kraft. (MP)

Lebensmittel - Aktuelle Entwicklungen im Bereich ökologische Lebensmittel

Hinweisen möchten wir Sie auf drei Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU:

Veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L 288 vom 11.08.2021, S. 21 wurde die

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1325 der Kommission vom 10. August 2021 zur Änderung

der Durchführungsverordnung (EU) 2020/977 hinsichtlich der Geltungsdauer der befristeten

Maßnahmen im Zusammenhang mit den Kontrollen der Produktion ökologischer/ biologischer

Erzeugnisse veröffentlicht.

Das Datum in Artikel 1 Absatz 7 und Artikel 3 Absätze 2,3,4 und 5 wird das Datum 1. Juli 2021

durch das Datum 31. Dezember 2021 ersetzt. Die Verordnung ist am 12.08.2021 in Kraft

getreten.

_________________________________________

Im Amtsblatt der EU Nr. L 292 vom 16.08.2021, S. 20 wurde die Delegierte Verordnung (EU)

2021/1342 der Kommission vom 27. Mai 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848 des

Europäischen Parlaments und des Rates durch Vorschriften über die Informationen, die von

Drittländern sowie von Kontrollbehörden und Kontrollstellen zwecks Überwachung ihrer

Anerkennung gemäß Artikel 33 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates für

eingeführte ökologische/biologische Erzeugnisse zu übermitteln sind, sowie über die

Maßnahmen, die zur Ausübung dieser Überwachung zu ergreifen sind, veröffentlicht.

Die Delegierte Verordnung enthält folgende Regelungen:

Artikel 1: Überwachung von Drittländern

Artikel 2: Überwachung von Kontrollbehörden und Kontrollstellen

Artikel 3: Überprüfung der Anerkennung von Drittländern

Artikel 4: Überprüfung der Anerkennung der Kontrollbehörden und Kontrollstellen

Die Delegierte Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der

Europäischen Union, am 5. September 2021 in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2022.

Die Artikel 1 und 3 gelten bis zum 31. Dezember 2026.

Die Artikel 2 und 4 gelten bis zum 31. Dezember 2024.

_________________________________________

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Im Amtsblatt der EU Nr. L 297 vom 20.08.2021, S. 24 wurde die Durchführungsverordnung (EU)

2021/1378 der Kommission vom 19. August 2021 mit Vorschriften zur Bescheinigung für

Unternehmer, Unternehmergruppen und Ausführer in Drittländern, die ökologische/biologische

Erzeugnisse und Umstellungserzeugnisse in die Union einführen und zur Erstellung des

Verzeichnisses anerkannter Kontrollbehörden und Kontrollstellen gemäß der Verordnung (EU)

2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.

Die Durchführungsverordnung enthält folgende Regelungen:

Artikel 1 Bescheinigung für Unternehmer, Unternehmergruppen und Ausführer in Drittländern

Artikel 2 Verzeichnis anerkannter Kontrollbehörden und Kontrollstellen

Artikel 3 Inkrafttreten und Anwendung

Ein Muster der Bescheinigung gemäß Artikel 1 findet sich in Anhang I. Eine Übersicht der

anerkannten Kontrollstellen wie in Artikel 2 Absatz 1 erwähnt, findet sich in Anhang II. Diese

Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen

Union, am 9. September 2021 in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2022. (MP)

EFSA-Bewertung zu Carbomer als Lebensmittelzusatzstoff

Die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) hat eine Stellungnahme (Referenz

doi: 10.2903/j.efsa.2021.6693) zur Bewertung von Carbomer (vernetzten Polymeren der

Polyacrylsäure) veröffentlicht. In Ihrer Bewertung kam sie zu dem Schluss, dass keine

Sicherheitsbedenken bei den beantragten Verwendungsbedingungen als Lebensmittelzusatzstoff

bestehen. Carbomer soll als Lebensmittelzusatzstoff in festen und flüssigen

Nahrungsergänzungsmitteln Verwendung finden. Der Zusatzstoff wird aus Acrylsäure gebildet,

welche polymerisiert und mit Allylpentaerythrit (APE) vernetzt wurde.

Das Panel konnte einen ADI-Wert von 190 mg/kg Körpergewicht pro Tag festlegen. Der gesamte

Bericht in englischer Sprache kann hier eingesehen werden. (MP)

Pharma: Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes im

Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Informieren möchten wir Sie über die Veröffentlichung des oben genannten Gesetzes im

Bundesgesetzblatt 2021, Teil I Nr. 53, vom 17. August 2021.

Ziel war es, bestimmte Regelungen, die mit dem Sechzehnten Gesetz zur Änderung des

Arzneimittelgesetzes (16. AMG-Novelle) getroffen worden waren, aufgrund von Erkenntnissen,

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die aus der gemäß § 58g des Arzneimittelgesetzes (AMG) durchgeführten Evaluierung gewonnen

wurden, zu verbessern und zu präzisieren.

Betroffen von den geänderten Regelungen sind in erster Linie die Tierhalter und Tierärzte mit

Blick auf die Minimierung der zum Einsatz kommenden Antibiotika bei der Behandlung von

Tierkrankheiten. In der Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und

Landwirtschaft (Drucksache 19/30484) finden Interessierte bzw. betroffene Unternehmen weitere

Details. (MP)

Pharma – EudraGMDP - Non Compliance Report gegen deutsches Unternehmen

Hinweisen möchten wir Sie auf einen "Non Compliance Report" vom 21. Juli 2021 gegen einen

Großhändler aus Deutschland. Nach einer Inspektion, welche letztmalig am 6. Juli 2021

durchgeführt wurde, hat die Behörde diverse Verstöße festgestellt. Als Konsequenz wurde

diesem Unternehmen die Handelserlaubnis entzogen.

Die folgenden kritischen Verstöße gegen die GDP-Anforderungen werden genannt:

a. Teile der Großhandelstätigkeit werden außerhalb genehmigter Räumlichkeiten

durchgeführt, die nicht durch eine separate Großhandelsgenehmigung abgedeckt sind.

b. Die verantwortliche Person nimmt ihre Aufgaben nicht persönlich wahr und ist nicht

ständig erreichbar. Die stellvertretende verantwortliche Person hat nicht die

entsprechenden Kompetenzen und behördliche Zulassung und ist nicht an allen

Großhandelstätigkeiten beteiligt, insbesondere an den Aktivitäten, die außerhalb der

zugelassenen Räumlichkeiten durchgeführt werden.

c. Das Qualitätssicherungssystem gewährleistet nicht, dass die beschafften, gelieferten,

eingeführten oder ausgeführten Arzneimittel welche importiert oder exportiert werden,

den Anforderungen der GDP entsprechen.

Der Report mit der Nummer: DE GAALG 41403/085 kann hier abgerufen bzw. eingesehen

werden. (MP)

Logistik und Verkehr

Förderprogramme: Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen

und klimaschonenden Antrieben

In unserer Nachricht vom 23. Juli 2021 hatten wir Sie über die Förderrichtline für Nutzfahrzeuge

mit alternativen Antrieben informiert. Nun wurden durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG)

die konkreten Regelungen (Richtlinie KsNI) und der aktuelle Förderaufruf veröffentlicht. Auch

stehen die Anträge ab sofort im eService-Portal zum Download zur Verfügung. Die Einreichung

der Anträge ist in ausschließlich elektronischer Form, voraussichtlich ab dem 16.08.2021

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möglich. Alle Details und Links zu den oben genannten Dokumenten finden Sie zentral auf der

dazugehörigen Webseite des BAG. (Quelle BGA / BAG) (MP)

Pressestatement und Pressemitteilung zur BGA-Verkehrspressekonferenz

In seiner Pressemitteilung anlässlich der BGA-Verkehrspressekonferenz vom 24. August 2021

mahnt der BGA mehr Gestaltungswillen in der Verkehrspolitik an - Unternehmensbelastung steigt

wegen Pandemiebewältigung und Dekarbonisierung

"Besonders mittelständische Betriebe drohen von den Auswirkungen der Corona-Pandemie

zerrissen zu werden oder auf dem steinigen Weg zur vollständigen Dekarbonisierung des

Verkehrssektors auf der Strecke zu bleiben. Enorme Probleme beim Transport auf dem Seeweg

werden unsere Unternehmen auch in den kommenden Monaten unter Druck setzen. Die

Linienverkehre der großen Reedereien sind nach wie vor mit enormen Unsicherheiten behaftet.

Immer wieder wird angemeldete Fracht nicht mitgenommen und kommt nicht rechtzeitig an.

Hinzu kommen die immensen Frachtkosten pro Seefrachtcontainer." Dies erklärt Carsten

Taucke, Vorsitzender des BGA-Verkehrsausschusses und CEO der Nagel-Group, heute in Berlin

bei der BGA-Verkehrspressekonferenz. (Quelle BGA Pressemitteilung vom 24.08.2021).

Die Pressemitteilung sowie das Pressestatement überlassen wir Ihnen zu Ihrer Information. Auf

der Website des BGA können Sie diese auch jederzeit im Bereich "Presse" abrufen. (MP)

Verbändeinitiative Verkehrsentlastung – BDI-Papier

Im Mai 2021 hat sich der VCH bekanntlich (News vom 07.05.2021) der Verbändeinitiative

Verkehrsentlastung angeschlossen. Ziel ist es für eine moderate Anhebung des zulässigen LKW-

Gesamtgewichts von 40 Tonnen auf 44 Tonnen zu werben.

Hinweisen möchten wir Sie auf ein Papier des BDI der im Hinblick auf die Bundestagswahl und

die nächste Legislaturperiode ein grundlegendes Positionspapier zu den Logistikanforderungen

der verladenden Industrie vorgelegt hat. Neben zahlreichen anderen Punkten ist auch die

Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts im Straßengüterverkehr auf 44 Tonnen als Beitrag

zum Klimaschutz eine der Forderungen des Papiers (vgl. Punkt 1.3.2, Seite 14).

Die Berücksichtigung der Erhöhung des zGG in der BDI-Positionierung ist trotz der weiterhin eher

ablehnenden Haltung der Politik ein wichtiger Erfolg für unsere Initiative, da dieser Punkt nun

"offizielle" BDI-Meinung ist und er in der politischen Diskussion somit deutlich mehr Gewicht

erhält. Dank gebührt hier insbesondere dem VCI, der WVM und der WV Stahl, die sich als

Mitglieder des Redaktionsteams stark eingebracht und den Punkt gegen Widerstände von

anderer Seite durchgesetzt haben. Es ist zu hoffen, dass insbesondere vor dem Hintergrund der

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absehbaren Verfehlung der CO2-Ziele im Verkehrssektor auch kleinere Beiträge zur CO2-

Vermeidung wie die Neujustierung von Maßen und Gewichten stärker auf die politische Agenda

rücken werden.

Medial wurde das BDI-Papier bereits von der Süddeutschen Zeitung aufgegriffen:

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/gueterverkehr-verkehrswende-1.5388954

(Quelle: BDI/BvBaustoffe) (MP)

Sensible Chemikalien

Explosivgrundstoffe - Umfrage der EU-Kommission

Die EU-Kommission ist gemäß Art. 20 der EU-Explosivstoffverordnung 2019/1148 verpflichtet,

die Leistungen, Ergebnisse und Auswirkungen der Verordnung im Rahmen eines

Überwachungsprogramms zu erfassen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, hat die EU-

Kommission Ernst & Young gemeinsam mit RAND Europe mit der Durchführung einer

entsprechenden Studie zur Festlegung einer Ausgangsbasis für das Überwachungsprogramm

beauftragt. Ab 2022 sollen dann jährlich Daten erhoben werden.

Vor diesem Hintergrund und gleichsam als erste Maßnahme des Programms wird mit einer

Online-Umfrage zunächst rückwirkend bezogen auf das Jahr 2020 - also noch vor der

Anwendung der Neuregelungen seit dem 1. Februar 2021 - diese Ausgangsbasis geschaffen. Sie

ist in verschiedene Abschnitte gegliedert, in denen folgende Themen behandelt werden:

Allgemeine Informationen;

Verfügbarkeit zugangsbeschränkter Ausgangsstoffe für Explosivstoffe für die breite

Öffentlichkeit;

Verfügbarkeit von Alternativprodukten zu Produkten, die zugangsbeschränkte

Ausgangsstoffe und Explosivstoffe in Konzentrationen unterhalb der Grenzwerte

enthalten;

Verfahren zur Aufdeckung verdächtiger Transaktionen;

Aufzeichnung von Transaktionsdaten;

Zahl der grenzüberschreitenden Transaktionen in der EU;

Verwendung der Kundenerklärung;

Kenntnis der Begriffsbestimmungen und Verpflichtungen der Verordnung und der

relevanten Leitlinien der Kommission;

Kontaktdaten.

Die Umfrage ist unter dem Link

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https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/studyexplosiveprecursord2021surveyprivatesector

erreichbar und bis zum 10. September 2021 geöffnet. (Al.)

EU-Dual-Use-VO - neue BAFA-Merkblätter

Im Juni-Rundschreiben ist über die EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 berichtet worden.

Die Verordnung tritt am 9. September 2021 in Kraft. Das BAFA hat nun, wie bereits seinerzeit

angekündigt, zwei neue Merkblätter zu der Verordnung veröffentlicht.

Mit dem aktuellen Stand August 2021 gibt das Merkblatt "Die neue EU-Dual-Use-Verordnung

(Verordnung (EU) 2021/821)" eine ausführliche Darstellung der geltenden Rechtslage.

Ein weiteres Merkblatt beschäftigt sich ausschließlich mit Artikel 5 der neuen Verordnung. Dieser

bildet einen thematischen Schwerpunkt der Änderungen und betrifft nicht in Anhang I gelistete

Güter für die digitale Überwachung in Zusammenhang mit interner Repression, Menschenrechts-

oder Völkerrechtsverletzungen. Der Chemiehandel dürfte hiervon in aller Regel nicht betroffen

sein. Auf das Merkblatt soll aber der Vollständigkeit halber hingewiesen werden. (Al.)

Technik und Umwelt

IT-Sicherheit: Novellierung BSI-Gesetz – Betroffenheit des Chemiehandels

Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 27. Mai 2021 ist das

Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme

verkündet worden und im Wesentlichen am Tag danach in Kraft getreten. Mit dem (Artikel-) Gesetz

ergeben sich vor allem Änderungen beim Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der

Informationstechnik (BSI-Gesetz). Das BSI-Gesetz beschreibt u.a. für Betreiber so genannter

"Kritischer Infrastrukturen" Anforderungen an deren IT, die mit Blick auf die Erbringung ihrer

wichtigen Dienste erforderlich sind: "Kritische Infrastrukturen" sind von Bedeutung für das

staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall nachhaltige Versorgungsengpässe entstehen können

oder ohne welche die öffentliche Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann (u.a. Bereiche

Gesundheit, Ernährung, Elektrizität, Transport, Medien - siehe § 2 Abs. 10 BSI-Gesetz i.V.m. BSI-

KritisVO). Die IT solcher "Strukturen" muss dem Stand der Technik entsprechen und angemessen

abgesichert sein. Erhebliche Störungen, die Auswirkungen auf die Verfügbarkeit dieser "kritischen"

Dienstleistungen haben können, sind an das BSI zu melden. Für Betreiber kritischer Infrastrukturen

besteht u.a. die Pflicht (§ 8a Abs. 1 BSI-Gesetz), angemessene organisatorische und technische

Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen u.a. betreffend die Verfügbarkeit ihrer

informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu treffen.

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Mit dem neuen Gesetz erhält das BSI nun (über den genannten Bereich der "kritischen

Infrastrukturen" hinaus) neue Kompetenzen, über welche die Arbeit als Cyber-Sicherheitsbehörde

des Bundes gestärkt werden soll: Durch die Erweiterung u.a. der Zielgruppe auf "Unternehmen im

besonderen öffentlichen Interesse" (§ 2 Abs. 14 Nr. 1-3) können sich nun neue Meldepflichten auch

für Chemiebetriebe ergeben: Betroffen sind hierüber (§ 2 Abs. 14 Nr. 3) gfs. auch Betreiber von

Betriebsbereichen i.S.d. StörfallVO (obere Klasse - 12. BImschV), über die die Allgemeinheit ja

vor anlagenbezogenen gefährlichen Ereignissen geschützt werden soll. Für diese Störfallbetriebe

sieht das Gesetz - unter bestimmten Voraussetzungen - vor:

Im Fall einer Störung kann sich auch für diese Unternehmen eine Pflicht zur Herausgabe

der zur Bewältigung der Störung notwendigen Informationen ergeben (§ 8b Abs. 4a i.V.m.

Abs. 4). Diese Pflicht (wie auch die übrigen Vorgaben aus § 8a und b) steht jedoch unter

dem Vorbehalt, dass es sich nicht um "Kleinstunternehmen" im Sinne von Art. 2 Absatz 3

der EU-Empfehlung 2003/361 handelt (< 10 Beschäftigte und Jahresumsatz ≤ 2 Mio. EUR

- siehe § 8d Absatz 1).

Störfallunternehmen sind ab dem 1.11.21 dazu verpflichtet die in § 8f Abs. 8 benannten

Störungen (u.a. Verfügbarkeit informationstechnischer Systeme, Komponenten oder

Prozesse, die zu einem Störfall geführt haben oder führen können) unverzüglich an das

Bundesamt zu melden. Auch diese Vorgabe steht unter dem Vorbehalt, dass es sich nicht

um ein "Kleinstunternehmen" (s.o.) oder - weitergehend - ein "kleines Unternehmen" i.S.d.

Art. 2 Absatz 2 der EU-Empfehlung 2003/361 handelt (< 50 Beschäftigte und Jahresumsatz

≤ 10 Mio. EUR - siehe § 8d Absatz 1a ).

Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse i.S.d. § 2 Abs. 14 Satz 1 Nr. 1 und 2

(u.a. solche von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung) sind gemäß § 8f Abs. 5 zu

einer Registrierung und dazu verpflichtet, wenigstens alle zwei Jahre eine Selbsterklärung

zur IT-Sicherheit vorzulegen. Davon also nicht erfasst sind Störfallbetriebe (§ 2 Abs. 14

Satz 1 Nr. 3 ) - es sei denn diese Betriebe weisen zugleich eine Eigenschaft i.S.d.

benannten Nr. 1 und 2 auf. Die Pflichten gelten aber in allen Fällen nicht (s. erneut § 8d

Absatz 1a ), wo es sich um "Kleinstunternehmen" / "kleine Unternehmen" i.S.d. EU-

Empfehlung handelt. Störfallbetriebe können hier nun jedoch (§ 8f Abs. 6) freiwillig eine

Registrierung beim Bundesamt und die Benennung einer Kontaktstelle vornehmen: Damit

wird diesen eine Möglichkeit geschaffen, vom Austausch mit dem Bundesamt profitieren

zu können.

Durch Einführung einer weiteren neuen Begrifflichkeit "Kritische Komponenten" i.S.d. § 2 Abs. 13

sind unter bestimmten Voraussetzungen künftig auch IT-Zulieferbetriebe vom IT-Sicherheitsgesetz

erfasst (§ 9b).

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Das neue BSI-Gesetz wird auch Gegenstand der nächsten Sitzung des VCH-AK "Technik und

Umwelt" am 4. November sei. Zum Thema informiert grundsätzlich auch eine FAQ-Sammlung des

BSI, welche derzeit jedoch noch nicht die Gesetzesaktualisierung berücksichtigt. Zum Thema

erinnert werden soll an dieser Stelle zum einen auch an eine Vortragsveranstaltung "IT-Sicherheit

im Unternehmen" bei der VCH-Jahrestagung 2017 - die entsprechenden Vortragsunterlagen

können auch weiterhin von der VCH-Site abgerufen werden. Zum anderen wird daran erinnert,

dass die VGA (Versicherungstochter unseres Dachverbandes BGA / kompetenter Partner in allen

Versicherungsfragen des Handels) für den Mittelstand eine Cyber-Versicherung anbietet. Zu

Einzelheiten wurde mit Notiz vom 15.1.18 informiert.(Fr.)

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