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Sicherheit durch funktionsgerechte Standardisierung von Landstraßen

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Gert Hartkopf

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Externe Gründe für neue Richtlinien

Die Kommission will die Zahl der Getöteten deutlich senken.

Dazu empfiehlt sie:

• Straßen stärker als bisher zu standardisieren,

• d.h. wenige Straßentypen zu schaffen,

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• d.h. wenige Straßentypen zu schaffen,

• diese Straßentypen an der Netzfunktion auszurichten,

• die Straßen dabei möglichst selbsterklärend auszubilden.

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Schwächen der früheren Richtlinien:

• einige fahrdynamische Modelle sind nicht mehr gültig,

• einige Regelungen sind durch Forschung überholt,

• getrennte Behandlung von Linienführung, Querschnitt

Interne Gründe für neue Richtlinien

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• getrennte Behandlung von Linienführung, Querschnitt und Knotenpunkten ist ungünstig für die Praxis,

• die Vielfalt der Straßenausprägungen ist zu groß.

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Kategorien von Landstraßen nach RIN

Kategorie Bezeichnung mittlereFahrtweiten

angestrebte mittlere Fahrtgeschwindigkeit

[km] [km/h]

LS I Fernstraße 40 - 160 80 - 90

LS II Überregionalstraße 10 - 70 70 - 80

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LS II Überregionalstraße 10 - 70 70 - 80

LS III Regionalstraße 5 - 35 60 - 70

LS IV Nahbereichsstraße < 15 50 - 60

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Standardisierung von Landstraßen

• Die Festlegungen der RAL verfolgen das Ziel, die Ausbildung von Landstraßen soweit wie möglich zu standardisieren.

• Standardisierung fördert die Bereitschaft der Kraftfahrer zu gleichartigem Verhalten.

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• Dazu werden vier Entwurfsklassen für Landstraßen (EKL) festgelegt.

• Die Entwurfsklassen werden in der Regel bestimmt durch die Funktion einer Straße im Netz.

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Straßenkategorien und Entwurfsklassen

Straßen-kategorie

LS I

LS II

Entwurfs-klasse

EKL 1

EKL 2

Funktion

Fernstraße

Überregionalstraße

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LS II

LS III

LS IV EKL 4

EKL 2

EKL 3

Überregionalstraße

Regionalstraße

Nahbereichsstraße

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Kategorie Regel - EKL DTV auf dem Streckenzug [Kfz/24h]

Niederrangige EKL Höherrangige EKL

Straßenkategorien und Verkehrsstärke

Bei Unter- bzw. Überschreitung der Verkehrsstärke auf einem Streckenzug soll geprüft werden, ob eine andere als die regelmäßig zugeordnete EKL volkswirtschaftlich sinnvoll ist.

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Niederrangige EKLbei

Höherrangige EKLbei

LS I EKL 1 < 12.000

LS II EKL 2 < 8.000 > 15.000

LS III EKL 3 > 13.000

LS IV EKL 4 > 3.000

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EKL 2 EKL 3 EKL 4EKL 1

Entwurfsklassen und Gestaltungsmerkmale

Die EKL eines Straßentyps ist maßgebend für:

• die jeweilige Planungsgeschwindigkeit

• die erwünschte Betriebsform

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• die erwünschte Betriebsform

• das erwünschte Überholprinzip

• die erwünschte Verkehrsführung in Knotenpunkten

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• Geschwindigkeiten senken

• Überholen sichern

Sicherheitsprobleme auf Landstraßen

Unfall im Längsverkehr

Fahrunfall

24%

48%

Getötete nach Unfalltyp außerorts (ohne BAB) 2011

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• Knotenpunkte entschärfen

• Schwache schützen

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Sonstiger Unfall

Überschreiten-Unfall

Abbiege- und Einbiegen/Kreuzen-Unfall

6%

4%

18%

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Verkehrs-führungin Knoten

Entwurfs-klasse

EKL 1

EKL 2

Überholprinzip/Querschnittstyp

Planungs-geschwindigkeit Betriebsform

Entwurfsklassen und Gestaltungsmerkmale

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EKL 2

EKL 3

EKL 4

( )

( ) prüfen

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• Wie unterscheidet der Fahrer die verschiedenen EKL?

• Unterscheidungsmerkmal muss für Fahrer verkehrsrechtlich relevant sein.

• Unterscheidungsmerkmal muss für den Fahrer kontinuierlich sichtbar sein.

Wieder-Erkennbarkeit von Straßentypen

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kontinuierlich sichtbar sein.

• Beide Bedingungen erfüllt am besten die Längsmarkierung in Fahrbahnmitte.

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Straßentyp Fernstraße – EKL 1

Foto: Weise, TU Dresden

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Quelle: Weber, HS Darmstadt

Foto: Weise, TU Dresden

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Straßentyp Überregionalstraße – EKL 2

Foto: Weise, TU Dresden

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Quelle: Weber, HS Darmstadt

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Foto: Weise, TU Dresden

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Straßentyp Regionalstraße – EKL 3

Foto: TU Dresden

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Quelle: Weber, HS Darmstadt

Foto: TU Dresden

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Straßentyp Nahbereichsstraße – EKL 4

Foto: Richter ,TU Berlin

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Quelle: Weber, HS Darmstadt

Foto: Richter ,TU Berlin

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Probleme beim Überholen

• „Die Nutzung des Gegenverkehrsfahrstreifens zum Zweck des Überholens ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die immer wieder zu Fehlverhalten mit tödlichem Ausgang führt.“

[Zitat: ADAC]

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[Zitat: ADAC]

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Prinzip von EKL 1 - Straßen

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Konzept von EKL 2-Straßen

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Prinzip der EKL 2-Straßen

• Straßen der EKL 2 sind zweistreifige Straßen, bei denen abschnittsweise Überholfahrstreifen für die eine oder die andere Richtung angelegt werden.

• Dadurch sollen Überholvorgänge so weit wie möglich in verkehrstechnisch gesicherten Überholabschnitten

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verkehrstechnisch gesicherten Überholabschnitten gebündelt und

• solche, bei denen der Gegenverkehrsfahrstreifenmitbenutzt werden muss, so weit wie möglich vermieden werden.

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Erfahrungen mit EKL 2-Straßen

• die Anzahl der schweren Unfälle geht zurück

• die mittleren Fahrtgeschwindigkeiten steigen

• Pulks werden besser abgebaut

• die Akzeptanz bei den Kraftfahrern ist sehr hoch

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• die Akzeptanz bei den Kraftfahrern ist sehr hoch

• es gibt keine Vorbehalte gegen lange Überholverbote

Quelle: nach Jährig; TU Dresden

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Konzept von EKL 2-Straßen

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Foto: Weise TU Dresden

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Markierung bei EKL 2-Straßen

• Beide Fahrtrichtungen werden in den dreistreifigenAbschnitten immer durch eine durchgehende Doppellinie voneinander getrennt.

• Dies gilt für die zweistreifigen Abschnitte dort, wo das Überholen aufgrund von besonderen Risiken untersagt werden soll.

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untersagt werden soll.

• In den übrigen Abschnitten werden die beiden Fahrtrichtungen durch eine doppelte Leitlinie voneinander getrennt.

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Markierung zweistreifiger Abschnitte bei EKL 2

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Nahbereichsstraßen heute

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Foto: Hegewald, BASt

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Ursprünglicher Vorschlag für EKL 4-Straßen

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Bedenken gegen Vorschlag

• Die 0,75 m breiten Seitenräume könnten als Schutzstreifen für den Radverkehr interpretiert werden, die außerorts aber nicht zulässig sind.

• Auf der nur 4,50 m breiten Kernfahrbahn könnte es zu Gegenverkehrsunfällen kommen.

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zu Gegenverkehrsunfällen kommen.

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Kraftfahrer

• verbleiben überwiegend auf der Kernfahrbahn, sind dadurch besser gegen Abkommen geschützt,

• orientieren sich an der rechten Randmarkierung,was besser ist als der Blick auf die Mittelmarkierung,

• weichen vor einer Begegnung rechtzeitig aus,

Erfahrungen aus EKL 4 - Teststrecken

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• weichen vor einer Begegnung rechtzeitig aus,überfahren dabei die Randlinien ohne abruptes Manöver,

• fahren geringfügig langsamer,

• verzögern bei Begegnungen hinter Radfahrern.

Quelle: nach Enzfelder/Voigt, TU Dresden

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Querschnitt von EKL 4-Straßen nach den RAL

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Nahbereichsstraßen morgen

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Foto: Richter, TU Berlin

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Planungsgeschwindigkeit

• Landstraßen sollen gleichmäßig mit einer für die jeweilige Netzfunktion angemessenen Geschwindigkeit befahren werden.

• Zu diesem Zweck wird den Landstraßen einer EKL eine feste Planungsgeschwindigkeit zugeordnet.

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EKL und Planungsgeschwindigkeiten

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EKL 1 EKL 2 EKL 3 0EKL 4

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Funktionsgerechtes Fahrverhalten

• Es besteht die Sorge, dass Kraftfahrer sich nicht immer an die Planungsgeschwindigkeiten halten werden.

• Es bestehen begründete Zweifel, dass dies alleinmit entwurfstechnischen Mitteln vermieden werden kann.

• Deshalb war in den RAL ein Hinweis vorgesehen, dass einTempolimit in Höhe der Planungsgeschwindigkeit

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Tempolimit in Höhe der Planungsgeschwindigkeitein funktionsgerechtes Verhalten unterstützen kann.

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Planungsgeschwindigkeit

• Die Planungsgeschwindigkeit bestimmt die fahrdynamisch begründeten Grenzwerte einzelner Entwurfsparameter.

• Die Planungsgeschwindigkeit ist nicht identisch mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach der StVO.

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Zul. Höchstgeschwindigkeit bei EKL 4-Straßen

• „Wegen der geländeangepassten Linienführung und der mit der geringen befestigten Breite verbundenen besonderen Begegnungssituationen ist es für die Verkehrssicherheit förderlich, wenn die Straße nicht schneller als mit der Planungsgeschwindigkeit befahren wird.

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• Deshalb ist zu prüfen, ob aus Gründen der Verkehrssicherheit eine entsprechende Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erforderlich ist.“

[Zitat: RAL]

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EKL 2 EKL 3 EKL 4EKL 1

EKL und zul. Höchstgeschwindigkeiten

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EKL 2 EKL 3 EKL 4EKL 1

( )( ) prüfen

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Einheit von Bau und Betrieb

• Voraussetzung für den Entwurf sicherer und funktionsgerechter Straßen ist die gleichzeitige Betrachtung entwurfstechnischer, verkehrstechnischer und verkehrsrechtlicher Belange.

• Die RAL behandeln deshalb auch verkehrsrechtliche Sachverhalte, damit diese bei der Entwicklung und

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Sachverhalte, damit diese bei der Entwicklung und Bewertung entwurfstechnischer und verkehrstechnischer Lösungen frühzeitig einbezogen werden können.

• Verkehrsrechtliche Sachverhalte sind stets frühzeitig mit den Verkehrsbehörden abzustimmen.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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