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SOZIALBERICHT 2013

Sozialbericht 2013

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Page 1: Sozialbericht 2013

SOZIALBERICHT 2013

Dezernat IIIAmt für soziale Dienste,Kinder, Jugend und Senioren

Page 2: Sozialbericht 2013

IMPRESSUM Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Kreisstadt Neunkirchen Redaktion: Dezernat III, Beigeordneter Sören Meng Amt für Soziale Dienste, Kinder, Jugend und Senioren Gertrud Backes/Eva Wacker Rathaus, Oberer Markt 16 66538 Neunkirchen www.neunkirchen.de Druck: Kreisstadt Neunkirchen Stand: Dezember 2013

Page 3: Sozialbericht 2013

Ein funktionierendes soziales Netzwerk Im Jahr 2011 erstellte die Kreisstadt Neunkirchen den ersten Sozialbericht.

Der vorliegende zweite Sozialbericht versteht sich als Fortschreibung und Erweiterung des

ursprünglichen Berichtes. Bereits vorhandene Daten wurden aktualisiert sowie weitere

Indikatoren zur Analyse der sozialen Situation in der Kreisstadt Neunkirchen herangezogen.

Zukünftig soll der Bericht basierend auf der nun vorliegenden Datenbasis alle zwei Jahre

fortgeschrieben werden.

Wir können bereits auf ein gut funktionierendes Netzwerk aus Hilfsangeboten von

Kommunen, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Vereinen zurückgreifen.

Zusammen mit diesen Trägern arbeiten wir stetig daran, die soziale Situation in der

Kreisstadt Neunkirchen zu verbessern.

Dennoch sehen wir die Fortschreibung des Sozialberichtes über einen längeren Zeitraum als

Chance an, die Entwicklung der Kreisstadt Neunkirchen noch besser analysieren sowie

bestehende Bedarfe aufdecken und diesen gerecht werden zu können.

Ich danke allen, die an der Erstellung dieses Berichtes beteiligt waren und unsere Arbeit

unterstützt haben. Außerdem möchte ich mich in diesem Zusammenhang bei allen

Kooperationspartnern bedanken, die der Kreisstadt Neunkirchen in ihren Ambitionen, die

soziale Situation vor Ort zu verbessern, auf vielfältige Weise zur Seite stehen.

Jürgen Fried

Oberbürgermeister der Kreisstadt Neunkirchen

Page 4: Sozialbericht 2013

1

Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG ...................................................................................................................................... 2

2. ZIELSETZUNG UND BERICHTSAUFBAU .................. ...................................................................... 3

3. BASISDATEN DER KREISSTADT NEUNKIRCHEN .............. .......................................................... 4

3.1 FLÄCHE........................................................................................................................................... 4 3.2 BEVÖLKERUNG ................................................................................................................................ 4 3.3 WIRTSCHAFTSSTRUKTUR ................................................................................................................. 7

4. DER BEGRIFF ARMUT ............................... ....................................................................................... 9

4.1 ARTEN VON ARMUT .......................................................................................................................... 9 4.2 URSACHEN VON ARMUT IN DEUTSCHLAND....................................................................................... 12

5. INDIKATOREN FÜR ARMUT UND SOZIALE BENACHTEILIGUNG.. ........................................... 13

5.1 EINKOMMEN .................................................................................................................................. 13 5.2 ARBEITSMARKTBETEILIGUNG .......................................................................................................... 15 5.3 SOZIALLEISTUNGSSYSTEME............................................................................................................ 22 5.4 BILDUNG UND BETREUUNG............................................................................................................. 31 5.5 GESUNDHEIT UND PFLEGE ............................................................................................................. 35 5.6 WOHNEN....................................................................................................................................... 40

6. BESTEHENDE HILFSANGEBOTE IN DER KREISSTADT NEUNK IRCHEN UND MAßNAHMEN GEGEN SOZIALE BENACHTEILIGUNG...................... .................................................................... 42

7. TABELLARISCHER ÜBERBLICK ÜBER DIE WICHTIGSTEN DATEN ......................................... 44

8. FAZIT ................................................................................................................................................ 45

9. QUELLEN-, TABELLEN- UND ABBILDUNGSVERZEICHNIS ...... ................................................. 47

10. ANHANG............................................. ............................................................................................ 50

Page 5: Sozialbericht 2013

2

1. Einleitung Die Sozialberichterstattung als wichtiges Instrument der Analyse der sozialen Situation eines

Landes, einer Region oder einer Stadt zeigt anhand verschiedener Indikatoren auf, welche

Bevölkerungsgruppen sozial benachteiligt sind und ermöglicht darüber hinaus eine Reihe

von Vergleichen.

Der Fokus der Sozialberichterstattung liegt meist auf der Analyse verschiedener

Armutsindikatoren, vorrangig der Einkommensarmut und dem Bezug von Transferleistungen.

Um Armut feststellen zu können, sind jedoch weitere soziale Faktoren sowie Basisdaten

notwendig.

Obwohl Armut auch in Deutschland ein aktuelles Thema ist, handelt es sich in der Regel

nicht um eine lebensbedrohliche Form der Armut (absolute Armut1), sondern um eine relative

Armut, die, gemessen am durchschnittlichen Wohlstand der Bevölkerung der jeweiligen

Region, eine Benachteiligung darstellt.

Die Ursachen von Armut und sozialer Benachteiligung sind vielfältig und liegen sowohl im

persönlich-biographischen, als auch im gesamtgesellschaftlichen Bereich. Die Politik kann

nicht alle Faktoren sozialer Benachteiligung beeinflussen, hat jedoch die Aufgabe, sicher zu

stellen, dass alle Menschen ungeachtet ihres ethnischen, ethischen oder sozialen

Hintergrundes, die gleichen Voraussetzungen und Chancen auf ein würdiges Leben haben.

Dies umzusetzen ist oftmals schwierig. Die Politik muss jedoch zumindest ausgleichend

wirken.

Um längerfristig Lösungsmöglichkeiten der sozialen Probleme zu finden, ist eine

regelmäßige Sozialberichterstattung unverzichtbar, die sowohl positive als auch negative

Entwicklungen beobachtet, interpretiert und gegebenenfalls aufzeigt, welche

Handlungsfelder verändert werden müssen.

1 vgl. Seite 11ff.

Page 6: Sozialbericht 2013

3

2. Zielsetzung und Berichtsaufbau Ziel dieses Sozialberichtes ist es, die soziale Situation der Einwohner der Kreisstadt

Neunkirchen mit besonderem Fokus auf Armut darzustellen, eventuelle Missstände zu

erkennen und Lösungsansätze aufzuzeigen.

Im folgenden Kapitel werden Basisdaten der Kreisstadt Neunkirchen aufgeführt, die für die

spätere Analyse der sozialen und finanziellen Situation als Grundlage dienen. Außerdem

wird der Begriff Armut erläutert und Ursachen und Folgen der Armut dargestellt.

Zur Analyse der sozialen Situation in der Kreisstadt Neunkirchen wird der sogenannte

Lebenslagenansatz verwendet, der nicht nur rein finanzielle Benachteiligungen

(z.B. Einkommensarmut) betrachtet, sondern zusätzlich weitere soziale Indikatoren (z.B.

beschränkter Zugang zu Bildung oder gesundheitlicher Versorgung) heranzieht.

Als Armutsindikatoren werden Einkommen, Arbeitslosigkeit und Beschäftigung, sowie

Sozialhilfetransfers betrachtet. Dabei gilt die Anzahl der Empfänger von Sozialleistungen als

wichtiger Anhaltspunkt dafür, wie viele Personen armutsgefährdet sind.

Weitere Indikatoren, wie die Verteilung des Einkommens in der Kreisstadt Neunkirchen oder

die Anzahl der Arbeitslosen, sollen nähere Auskunft über die soziale Lage geben.

Indikatoren aus den Bereichen Bildung, Gesundheit oder Wohnen geben einen Überblick

über die jeweilige Lebenssituation in der Kreisstadt Neunkirchen und können indirekt auf

soziale Benachteiligung hinweisen. Darüber hinaus werden die Ergebnisse mit den

Statistiken des Landkreises Neunkirchen und des Saarlandes verglichen.

Einige der zur Analyse herangezogenen Daten sind allerdings nicht für die Kreisstadt

Neunkirchen vorhanden, sodass teilweise auf Daten des Landkreises Neunkirchen

zurückgegriffen werden muss. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese Daten nicht

zwangsläufig einen genauen Rückschluss auf die spezifische Situation in der Kreisstadt

Neunkirchen zulassen. Sie geben somit lediglich einen allgemeinen Überblick und treffen

keine genaue Aussage, zumal soziale Probleme oftmals in den Städten zentriert sind.

Zudem sind nicht alle Daten für einen aktuellen Zeitraum vorhanden, da gewisse

Erhebungen nur in einem mehrjährigen Rhythmus durchgeführt werden.

Für das Saarland insgesamt sind zahlreiche Erhebungen zu den verschiedensten Aspekten

von sozialer Benachteiligung und Armut vorhanden. Verweise dazu sind im Anhang

aufgelistet.

Page 7: Sozialbericht 2013

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3. Basisdaten der Kreisstadt Neunkirchen

3.1 Fläche

Die Kreisstadt Neunkirchen umfasst eine Gesamtfläche von 75,1 km ². Davon ist der größte

Teil Waldfläche (43,9 %), gefolgt von Landwirtschaftsflächen mit 22,2 %. Die Gebäude- und

Freifläche beträgt 18,1 %, die Verkehrsfläche 8,2 %. Zur Kreisstadt Neunkirchen gehören

neben der Innenstadt die Stadtteile Sinnerthal, Heinitz, Wellesweiler, Furpach, Kohlhof,

Ludwigsthal, Wiebelskirchen, Hangard und Münchwies.

3.2 Bevölkerung

In Neunkirchen leben circa 623 Einwohner pro Quadratkilometer bei einer

Gesamteinwohnerzahl von 46.704 Personen (Dezember 2012)2. Davon sind ca. 51 %

weiblich.

Mit dieser Einwohnerzahl ist Neunkirchen nach Saarbrücken die zweitgrößte Stadt des

Saarlandes. Der Ausländeranteil lag Ende 2012 bei 9,6 %. Im Saarland sind durchschnittlich

6,9 % der Einwohner Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft3. Der Anteil der

Personen mit Migrationshintergrund4 lag im Jahr 2011 bei 23,4 %5.

31.587 Einwohner in der Kreisstadt Neunkirchen sind im erwerbsfähigen Alter zwischen 15

und 65 Jahren. Das sind circa 68 % aller Einwohner. Ende 2012 waren 3.682 ausländische

Personen im erwerbsfähigen Alter (81 % der Menschen mit ausländischer

Staatsbürgerschaft).

Die Einwohnerzahl sank seit 2000, wie in den meisten Regionen des Saarlandes,

kontinuierlich (vgl. folgende Tabelle u. Grafik). Insgesamt ging die Einwohnerzahl bis 2010

um 6,7 % zurück. 2012 und im ersten Halbjahr 2013 war der Wanderungssaldo in der

Kreisstadt Neunkirchen positiv, wenn auch gering. Dies bedeutet, dass geringfügig mehr

Personen zugezogen als weggezogen sind. Im Jahr 2012 beispielsweise sind 2.550

Personen zugezogen und 2.530 Personen weggezogen. Lediglich in der Gruppe der 65 bis

99-Jährigen war der Saldo 2012 und im ersten Halbjahr 2013 negativ.

2 vgl. Daten des Einwohnermeldeamtes der Kreisstadt Neunkirchen, 2012. 3 vgl. Daten des Statistischen Landesamtes des Saarlandes, 2011. 4 Personen mit Migrationshintergrund: Seit 1949 eingewanderte Personen und deren Nachkommen (statistisches Merkmal) 5 vgl. Daten des Zensus 2011.

Page 8: Sozialbericht 2013

5

Tabelle 1: Entwicklung der Einwohnerzahl in der Kreisstadt Neunkirchen (2000-2010)

Jahr Einwohnerzahl

Veränderung gegenüber

Vorjahr

2000 51.042 -0,71%

2001 50.609 -0,84%

2002 50.341 -0,53%

2003 49.874 -0,92%

2004 49.516 -0,71%

2005 49.212 -0,61%

2006 48.909 -0,61%

2007 48.530 -0,78%

2008 48.104 -0,89%

2009 47.558 -1,14%

2010 47.055 -1,06%

Quelle: Einwohnermeldeamt der Kreisstadt, Stand 2010; eigene Darstellung

Abbildung 1: Entwicklung der Einwohnerzahl

Quelle: Einwohnermeldeamt der Kreisstadt, Stand 2010; eigene Darstellung

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Page 9: Sozialbericht 2013

6

Anfang 2013 gab es in Neunkirchen insgesamt 30.196 Haushalte. Davon lebten in 64 % der

Haushalte alleinstehende Personen, in 6 % der Haushalte Personen unter 21 Jahren und

circa 10 % waren Haushalte ausländischer Einwohner. In 14,3 % der Haushalte lebte

mindestens ein Kind. Die Haushalte Alleinerziehender hatten einen Anteil von 24,4 % an

allen Familienhaushalten.

Der Altenquotient (Anzahl der Personen über 65 Jahren im Verhältnis zur Anzahl

erwerbsfähiger Personen) der Kreisstadt Neunkirchen beträgt 0,3 (ähnlich dem des

Saarlandes). Damit kommen auf 100 Einwohner im erwerbsfähigen Alter circa 30 Personen

über 65 Jahre.

Die folgende Tabelle und Grafik beschreibt die Altersstruktur in der Kreisstadt.

Tabelle 2: Altersstruktur in der Kreisstadt Neunkirchen Alter Anzahl

(Personen)

Anteil an

Gesamtwert

0 – 18 Jahre 7.416 15,9 %

19 – 38 Jahre 10.638 22,7 %

39 – 63 Jahre 17.969 38,5 %

Über 63 Jahre 10.681 22,8 %

Einwohner gesamt 46.704 100 %

Quelle: Einwohnermeldeamt der Kreisstadt Neunkirchen, Stand 2012; eigene Darstellung

Abbildung 2: Altersstruktur in der Kreisstadt Neunkirchen

Altersstruktur Kreisstadt Neunkirchen

16%

23%

38%

23% 0-18

19-38

39-63

über 63

Quelle: Einwohnermeldeamt der Kreisstadt Neunkirchen, Stand 2012; eigene Darstellung, Werte

aufgerundet

Page 10: Sozialbericht 2013

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Bei einem Ausländeranteil von 9,6 % sind insgesamt 92 verschiedene Nationen vertreten,

Italien darunter am häufigsten. Das folgende Diagramm zeigt die acht Nationalitäten, die in

der Kreisstadt Neunkirchen am häufigsten vorkommen (italienisch, türkisch, serbisch,

russisch, polnisch, bulgarisch, rumänisch, französisch).

Abbildung 3: Die häufigsten Nationalitäten der Kreisstadt Neunkirchen

Quelle: Einwohnermeldeamt der Kreisstadt Neunkirchen, 2012.

3.3 Wirtschaftsstruktur Die Stadt war lange Zeit Montanindustriestandort. Nach Stilllegung des Neunkircher

Eisenwerkes im Jahr 1982 erlebte Neunkirchen einen Strukturwandel hin zum Einkaufs-,

Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungszentrum. Inzwischen führen einige internationale

Unternehmen in den Industriegebieten der Stadt Zweigstellen und das Saarparkcenter mit

zahlreichen Geschäften ist ein wichtiger Arbeitgeber in der Region.

a) Bruttoinlandsprodukt

Im Jahr 2009 betrug das Bruttoinlandsprodukt im Landkreis Neunkirchen insgesamt

2.712.000.000 Euro. Nachstehende Grafik zeigt die Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes

je Einwohner im Landkreis Neunkirchen 1999 bis 2009.

Anzahl

Die acht häufigsten Nationalitäten in der Kreisstad t Neunkirchen (2012 ) 1636

712

243 199 150 150 148 111 0

200 400 600 800

1000 1200 1400 1600 1800

Italien Türkei Serbien (einschl.

Montenegro u. Kosovo)

Russische Föderation

Polen Bulgarien Rumänien Frankreich

Page 11: Sozialbericht 2013

8

Abbildung 4: Entwicklung des BIP je Einwohner des Landkreises Neunkirchen

Entwicklung des BIP je Einwohner (€)

42000440004600048000500005200054000

56000

Quelle: Statistisches Amt Saarland: Bruttoinlandsprodukt und Bruttowertschöpfung der

Wirtschaftsbereiche nach Kreisen, 2010; eigene Darstellung

b) Unternehmen

In der Kreisstadt Neunkirchen gibt es 35 Unternehmen mit 100 und mehr

sozialversicherungspflichtig Beschäftigten6. Die Eberspächer GmbH & Co.KG, die Saarstahl

AG, sowie die Kreisstadt Neunkirchen zählen dabei zu den größten Arbeitgebern der Region

(Stand 2011). Insgesamt sind 1.218 Unternehmen7 in der Kreisstadt Neunkirchen

angesiedelt und 2.964 Gewerbe angemeldet8.

6 vgl. Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Zahl der Betriebe und ihrer Beschäftigten, 2012. 7 vgl. ebenda. 8 Ordnungsamt der Kreisstadt Neunkirchen, Stand: 04.09.2013

1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

Page 12: Sozialbericht 2013

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4. Der Begriff Armut

Armut ist auch in Deutschland ein aktuelles politisches und soziales Thema. Dabei

bezeichnet Armut nicht nur eine materielle, beziehungsweise finanzielle Deprivation

(Ressourcen-Ansatz9), sondern berücksichtigt auch soziale Benachteiligungen, wie einen

erschwerten Zugang zu Bildung, Gesundheit oder Kultur (Lebenslagen-Ansatz10).

Generell findet man in Deutschland selten eine „lebensbedrohliche“ Form der Armut, bei der

existentielle Grundbedürfnisse (z.B. Nahrungsaufnahme, Wasser) nicht erfüllt werden

können (absolute Armut).

Dem gegenüber herrscht die Form der relativen Armut in Deutschland vor. Diese hat in aller

Regel keine lebensbedrohlichen Konsequenzen zur Folge, sondern verhindert

gleichberechtigte, soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Relative Armut betrifft im

Gegensatz zur gefühlten Armut überwiegend die unteren Schichten und Klassenlagen11 einer

Gesellschaft.

Im Folgenden werden die Arten von Armut näher definiert und mögliche Ursachen von

relativer Armut in Deutschland aufgezeigt.

4.1 Arten von Armut a) Absolute Armut

Absolute Armut kommt am häufigsten in Entwicklungsländern mit geringem wirtschaftlichem

Fortschritt vor. In Deutschland ist sie kaum präsent. Wer unter absoluter Armut leidet, ist

nicht in der Lage, die notwendigsten Grundbedürfnisse (Nahrung, Wasser, Unterkunft) zu

befriedigen. Die absolute Armut zieht schwerwiegende gesundheitliche und soziale Folgen

nach sich.

Die Grenze zur absoluten Armut ist durch die Weltbank bei 1,25 Dollar festgesetzt worden.

Demnach gilt jeder als absolut arm, der am Tag weniger als 1,25 Dollar zum Leben zur

9 Ressourcen-Ansatz: Analyse von Armut anhand rein finanzieller Aspekte (z.B. verfügbares Einkommen) 10 Lebenslagen-Ansatz: Bei der Analyse von Armut werden nichtfinanzielle Aspekte wie Bildung, Wohnen, Gesundheit, etc. zusätzlich zur Betrachtung und Interpretation herangezogen. 11 Klassenlage: Die Klassenlage meint die Positionierung in einer Klassengesellschaft. Sie ergibt sich aus dem Ausmaß und der Art der Verfügungsgewalt über wirtschaftliche Güter und Produktionsmittel, sowie nach weiteren Kriterien, insbesondere dem Ausmaß und der Art der Berufsqualifikation, sofern diese in der jeweiligen Wirtschaftsordnung für die Erzielung von Einkommen verwertbar ist. (vgl. Huinink, Johannes; Schröder, Torsten: Sozialstruktur Deutschlands. UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz, 2008, S. 179).

Page 13: Sozialbericht 2013

10

Verfügung hat. Auf der Welt gibt es insgesamt etwa 1,2 Milliarden Menschen, die absolut

arm sind.12

b) Relative Armut

Die relative Armut wird immer im Vergleich zum Wohlstandsniveau des jeweiligen Landes

definiert. Es handelt sich in der Regel nicht um eine lebensbedrohliche Situation, sondern um

die Verhinderung einer gleichgestellten Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und eine

Minderung der Chancen auf sozialen und beruflichen Erfolg.

Die finanziellen oder sozialen Einschränkungen werden in Relation zu dem als angemessen

geltenden Lebensstandard betrachtet. Daher werden die relativen Armutsgrenzen individuell

in den Ländern festgelegt. Die für die Erfassung einer relativen Armut notwendigen

statistischen Maßzahlen sind somit immer regional.

In Deutschland beispielsweise gilt derjenige als arm, der weniger als 50 % des

Medianeinkommens13 zur Verfügung hat.

Ein Armutsrisiko besteht bereits bei einem verfügbaren Einkommen unter 60 % des

Medianeinkommens (Armutsgefährdungsschwelle). Von einer „strengen Armut“ wird

gesprochen, wenn das Einkommen die 40 %-Marke unterschreitet.

Die Armutsgefährdungsschwelle lag im Saarland im Jahr 2011 bei 833 Euro im Monat für

einen Einpersonen-Haushalt und bei 1.749 Euro für Mehrpersonen-Haushalte.14 Hatte eine

Person/ein Haushalt im Jahr 2011 demnach weniger als 833 Euro, beziehungsweise weniger

als 1.749 Euro zur Verfügung, so galt er als armutsgefährdet.

Die Armutsgrenzen können auch in Bezug zum sogenannten „bedarfsgewichteten Pro-Kopf-

Einkommen aller Haushalte“ (Äquivalenz-Einkommen)15 gesetzt werden.

Dabei wird das gesamte Einkommen eines bestimmten Haushaltes rechnerisch auf alle

Haushaltsmitglieder verteilt und dabei eine bedarfsorientierte Gewichtung vorgenommen.

Diese Gewichtung soll sicher stellen, dass der individuelle Bedarf des jeweiligen

Familienmitgliedes berücksichtigt wird. So haben beispielweise Kinder einen geringeren

Bedarf als Erwachsene. Außerdem sind die Lebenshaltungskosten pro Person in

Mehrpersonenhaushalten in der Regel geringer als in Einpersonenhaushalten (geteilte Miete,

gemeinsame Nutzung von Elektrogeräten, etc.).

12 vgl. Homepage des World Vision Institutes für Forschung und Innovation, online verfügbar unter URL: www.armut.de 13 Medianeinkommen: bezeichnet das mittlere Einkommen einer festgelegten Bevölkerungsgruppe. Im Gegensatz zum Durchschnittseinkommen wird das Medianeinkommen nicht durch besonders hohe oder niedrige Einkommen verzerrt. Es handelt sich um den mittleren Wert aller abgefragten Einkommenswerte. 14 Ergebnisse des Mikrozensus 2011 15 vgl. Hradil, Stefan: Die Sozialstruktur Deutschlands im internationalen Vergleich. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 2. Auflage 2006, S. 203.

Page 14: Sozialbericht 2013

11

Die Prozentzahlen, die in diesem Fall die Armutsgrenzen festlegen, sind die gleichen wie

beim Medianeinkommen.

Das mediane Äquivalenz-Einkommen lag 2011 in Deutschland bei 19.043 € im Jahr16 (ca.

1.587 € im Monat).

Gerade in weiter entwickelten Industrieländern, in denen Armut in den meisten Fällen keine

Lebensbedrohung darstellt, ist es nicht ausreichend lediglich die Einkommensarmut, also die

finanzielle Situation zu betrachten. Auch soziale Benachteiligungen, wie schlechtere

Teilhabechancen an Bildung oder kulturellen und gesellschaftlichen Aktivitäten oder eine

unzureichende gesundheitliche Versorgung müssen einbezogen und bei der

Armutsdiskussion berücksichtigt werden. In diesem Sozialbericht werden deshalb auch

Indikatoren einbezogen, die Auskunft über die nichtfinanzielle Deprivation der Einwohner

liefern (vgl. Kapitel 5.4 bis 5.6). Die soziale Situation in der Kreisstadt Neunkirchen wird

demnach mithilfe des Lebenslagen-Ansatzes analysiert.

c) Gefühlte Armut

Die gefühlte Armut ist keine objektive Lagebeschreibung, sondern ein subjektives Empfinden

des Betroffenen. Sie kann nicht an Zahlen, wie Einkommenshöhe oder Höhe der bezogenen

Transferleistungen, festgemacht werden. Oftmals ist sie zwar mit einer relativen, objektiven

Armut gekoppelt, kann aber durchaus auch in den höheren Klassenlagen vorkommen, auch

wenn die Person objektiv nicht von einer materiellen Deprivation betroffen ist, das heißt

keine Benachteiligung nachgewiesen werden kann.17 Da diese Art der Armut statistisch

schwer zu erfassen ist, weil zu ihrer Messung Meinungsumfragen herangezogen werden

müssten, wird sie in diesem Bericht nicht berücksichtigt.

16 Statistik des Statistischen Bundesamtes: Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC), verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/EinkommenKonsumLebensbedingungen/LebensbedingungenArmutsgefaehrdung/Tabellen/Einkommensverteilung_SILC.html. 17 vgl. Stichweh, Rudolf; Windolf, Paul (Hrsg.): Inklusion und Exklusion: Analysen zur Sozialstruktur und sozialen Ungleichheit. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 2009, S. 108.

Page 15: Sozialbericht 2013

12

4.2 Ursachen von Armut in Deutschland Die Ursachen der relativen Armut in Deutschland sind vielfältig. Dabei ist es oft schwierig,

abzugrenzen, was Ursache und was Folge der Armut ist. Außerdem bedingen und

verstärken sich gewisse Faktoren gegenseitig. Armut ist in den meisten Fällen multikausal,

was eine Verbesserung der Situation des Betroffenen aus eigener Kraft erschwert und ein

Eingreifen des Staates häufig notwendig macht.

Zu den häufigsten Ursachen von Armut, die statistisch belegt wurden, gehören18:

a) Geringes Einkommen und Geldmangel

Geldmangel entsteht oftmals durch Arbeitslosigkeit. Die Hilfen des Staates reichen dann

längerfristig nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard aufrecht erhalten zu können.

Doch auch Menschen, die nicht von Arbeitslosigkeit betroffen sind, können unter relativer

Armut leiden, weil beispielsweise ihre Entlohnung zu gering ist oder die

Lebenshaltungskosten zu hoch sind.

b) Verschuldung

Durch die Belastung einer hohen Verschuldung kann das verfügbare Einkommen unter die

geltende Armutsgrenze fallen.

c) Mangel an Bildung

Eine geringe Bildung schränkt die Chancen auf beruflichen Erfolg vielfach stark ein und

damit auch die Möglichkeit, genug Einkommen zur Verfügung zu haben, um den eigenen

Lebensunterhalt finanzieren zu können.

d) Migrationshintergrund

Bereits Eingebürgerte mit Migrationshintergrund oder Bürger mit einer ausländischen

Staatsbürgerschaft haben es teilweise schwerer, Arbeitsplätze zu finden und dadurch über

ausreichendes Einkommen zu verfügen.

18 vgl. Homepage des World Vision Institutes für Forschung und Innovation, online verfügbar unter URL: www.armut.de.

Page 16: Sozialbericht 2013

13

5. Indikatoren für Armut und soziale Benachteiligun g

Es gibt verschiedene Indikatoren, die auf finanzielle Armut und auf soziale Benachteiligung

hinweisen können. Datenerhebungen über Einkommen und Erwerbstätigkeit sowie über die

Zahl der Empfänger von Transferleistungen geben Aufschluss über die finanzielle Situation

der Einwohner. Erhebungen über Bildung, gesundheitliche Versorgung und

Wohnverhältnisse lassen ebenfalls Rückschlüsse auf die soziale Situation und eventuelle

Benachteiligungen in diesen Lebensbereichen zu.

5.1 Einkommen

Bei der Erhebung von Einkommen unterscheidet man zwischen primärem und verfügbarem

Einkommen.

Als primäres Einkommen bezeichnet man die Summe aller finanziellen Mittel, die ein

Haushalt oder eine Einzelperson in einem bestimmten Zeitraum (i.d.R. monatlich oder

jährlich) erhält. Dazu gehören Arbeitnehmerentgelte (Bruttolöhne) oder staatliche Hilfen

sowie sonstige Einkommensarten.

Aussagekräftiger im Bezug auf die finanzielle Situation ist das verfügbare Einkommen. Es

umfasst die finanziellen Mittel, die für den Konsum oder zum Ansparen zur freien Verfügung

stehen.

Im Saarland beträgt das verfügbare Einkommen pro Haushalt durchschnittlich 32.734 Euro

im Jahr. Im Kreis Neunkirchen sind es mit 30.070 Euro etwa 8 % weniger.

Das verfügbare Einkommen (auch als Kaufkraft bezeichnet), das nach Abzug aller

Pflichtzahlungen (beispielsweise Steuern) genutzt werden kann, ist in der Kreisstadt

Neunkirchen 5 % geringer als im Bundesdurchschnitt und circa 2 % geringer als im

Landkreis Neunkirchen. Die Kaufkraft in der Kreisstadt Neunkirchen wird jährlich mit

235.180.000 Euro beziffert.19

Je nach Höhe des individuell verfügbaren Einkommens kann festgestellt werden, ob der

Betroffene unter der in Deutschland festgelegten Armutsschwelle liegt und damit in

finanzieller Hinsicht als arm gilt. Es kommt erschwerend hinzu, dass die Verbraucherpreise

in ganz Deutschland in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Wenn das Einkommen einer

Person oder eines Haushaltes nicht ebenfalls steigt, entsteht in manchen Fällen allein durch

die Preiserhöhung ein vermehrtes Armutsrisiko.

Nachfolgende Grafiken zeigen die Preisentwicklungen für Wohnungskosten und Kosten der

Energieversorgung im Saarland.

19 GfK Marktforschung, Nürnberg, 2011, vgl. Daten und Fakten zur wirtschaftlichen Entwicklung im Landkreis Neunkirchen, WFG Neunkirchen.

Page 17: Sozialbericht 2013

14

Abbildung 5: Preisentwicklung der Wohnungskosten

Quelle: Statistisches Amt Saarland, eigene Darstellung (Werte aufgerundet).

Ausgehend vom Vergleichswert im Jahr 2010 (100 %) zeigt sich eine kontinuierliche

Steigerung der Preise für Mieten und Wohnungsdienstleistungen um bis zu 25 %.

Beispielsweise waren im Jahr 2008 die Kosten für die Abwasserentsorgung 10 % geringer

als 2010. 2012 waren diese Kosten wiederum 10 % höher als 2010, bevor sie im Anfang des

Jahres 2013 wieder leicht sanken. Die Mietpreise blieben bis 2010 konstant, stiegen in den

darauffolgenden Jahren aber um mehr als 10 % an.

Abbildung 6: Preisentwicklung der Energieversorgung

Quelle: Statistisches Amt Saarland, eigene Darstellung (Werte aufgerundet).

Die oben gezeigte Grafik verdeutlicht die Preissteigerung im Bereich Energieversorgung.

Auch bei dieser Grafik fungiert der Wert im Jahr 2010 mit 100 % als Vergleichswert.

%

%

Page 18: Sozialbericht 2013

15

5.2 Arbeitsmarktbeteiligung

a) Beschäftigung

Die Beschäftigungsquote ist der Anteil der sozialversicherungspflichtig Erwerbstätigen

gemessen an der Gesamtbevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Mit dieser Quote können

Vergleiche zwischen Ländern oder Kommunen aufgestellt werden.

Sozialversicherungspflichtig sind „alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einschließlich

der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungs-

pflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung oder für die von den

Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind. Aus

dieser Abgrenzung ergibt sich, dass in der Regel alle Arbeiter bzw. Arbeiterinnen und

Angestellte einschließlich der Personen in beruflicher Ausbildung von der

Sozialversicherungspflicht erfasst werden. [...] Nicht zu den sozialversicherungspflichtig

Beschäftigten zählen dagegen der weitaus überwiegende Teil der Selbstständigen, die

mithelfenden Familienangehörigen sowie die Beamten und Beamtinnen, Berufs- und

Zeitsoldaten, sowie freiwillig Wehr- und Zivildienstleistende.“20

Daher lässt sich mithilfe der Beschäftigungsquote nur eine eingeschränkte Aussage über die

Erwerbsbeteiligung treffen.

In der Kreisstadt Neunkirchen gibt es 31.578 Personen im erwerbsfähigen Alter, zwischen 15

und 65 Jahren21. Im Juni 2012 waren davon 15.489 Personen sozialversicherungspflichtig

beschäftigt. Das ergibt eine Beschäftigungsquote von 51 %. Die saarländische

Beschäftigungsquote liegt bei 52 %, ebenso die im Landkreis Neunkirchen. Die

Frauenerwerbstätigenquote liegt in der Kreisstadt Neunkirchen bei 45,6 %, während sie im

Landkreis Neunkirchen mit 48,1 % etwas höher ausfällt22.

In der Kreisstadt Neunkirchen sind 8 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten

ausländischer Herkunft (Im Landkreis Neunkirchen 4 %) und 11 % sind unter 25 Jahren alt.

Im Bezug auf die Merkmale Geschlecht und Altersgruppen erreicht die Kreisstadt

Neunkirchen ähnliche Werte wie der Landkreis23.

20 vgl. Statistisches Amt Saarland: Sozialversicherungspflichtige, Dezember 2011, S. 4 21 vgl. Daten des Einwohnermeldeamtes der Kreisstadt Neunkirchen 22 vgl. Statistisches Amt Saarland: Sozialversicherungspflichtige, Dezember 2011. 23 vgl. Statistisches Amt Saarland: Sozialversicherungspflichtige, Dezember 2011, Tabelle 2

Page 19: Sozialbericht 2013

16

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Kreisstadt Neunkirchen verteilt

sich wie folgt auf die Merkmale Geschlecht, Herkunft und Alter:

Tabelle 3: Verteilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf versch. Merkmale Merkmal Anzahl Anteil am Gesamtwert

männlich 8720 56,3%

weiblich 6769 43,7%

deutsch 14.251 92%

ausländisch 1238 8%

unter 20 Jahren 306 2%

20 - 24 Jahre 1395 9%

über 24 Jahren 13.788 89%

15.489 /

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, März 2013; eigene Darstellung

Rückschlüsse auf die jeweilige soziale Situation lassen sich häufig auch über die Zuordnung

zu einer Berufsklasse ziehen. Die „unteren“ Klassenlagen sind in der Regel finanziell deutlich

schlechter gestellt als „höhere“ Klassenlagen und tragen somit ein größeres Armutsrisiko.

In Deutschland gestaltete sich die Verteilung auf die Klassenlagen im Jahr 2010 wie folgt:

Abbildung 7: Klassenlagen in Deutschland

Quelle: Datenreport 2011, Statistisches Bundesamt, Abb.: 2, S. 177.

Page 20: Sozialbericht 2013

17

Nachfolgende Grafik verdeutlicht die Aufschlüsselung der Beschäftigungsarten in der

Kreisstadt Neunkirchen im Jahr 2011.

Abbildung 8: Stellungen im Beruf

Quelle: Daten des Zensus 2011 der Statistischen Ämter (Die dargestellten Summenwerte werden

stets auf Basis der ungerundeten Ausgangswerte ermittelt, weshalb diese von einer etwaigen

selbstberechneten Summe der Einzelwerte abweichen können) , eigene Darstellung.

Nach Wirtschaftssektoren aufgeteilt, ging der Anteil der im primären Sektor

sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Landwirtschaft), welcher in der Kreisstadt

Neunkirchen stets sehr gering war, seit 1996 weiter zurück. Der Anteil der im sekundären

Sektor (Produktion/Verarbeitung) Beschäftigten ging ebenfalls zurück, während der Anteil

der Beschäftigten im tertiären Sektor (Dienstleistungen) anstieg (vgl. folgende Grafik).

Erwerbstätige nach Stellung im Beruf in der Kreisstadt Neunkirchen (%)

90,8

2,8 3,2 2,9 0

10 20 30 40 50 60 70 80 90

100

Angestellte und Arbeiter

Beamte Selbstständige mit

Beschäftigten

Selbstständigeohne

Beschäftigte

Page 21: Sozialbericht 2013

18

Abbildung 9: Entwicklung der Wirtschaftssektoren in der Kreisstadt Neunkirchen

0,67

46,38

52,95

0,74

43,88

55,37

0,3

39,35

60,35

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

1996 2000 2006

Entw icklung der sozia lversicherungspflichtig Beschäftigten nach Wirtschaftssektoren in der

Kreisstadt Neunkirchen

Tertiärer SektorSekundärer SektorPrim ärer Sektor

0,58

44,55

54,76

0,76

40,33

58,91

0,65

35,85

63,5

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

1996 2000 2006

Entw icklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Wirtschaftssektoren im

Landkreis Neunkirchen

Tertiärer Sektor

Sekundärer SektorPrimärer Sektor

Quelle: Statistisches Landesamt, Saarland, 2008; basierend auf einer Darstellung des WFG

Neunkirchen.

b) Arbeitslosigkeit

Die Arbeitslosigkeit gehört zu den größten sozialen Problemen in Deutschland. Sie ist bei

Personen im erwerbsfähigen Alter ein schwerwiegender Grund, häufig sogar der

Hauptgrund, für relative Armut. Wer arbeitslos ist, bezieht kein Arbeitnehmerentgelt, sondern

finanziert seinen Lebensunterhalt entweder durch familiäre oder staatliche Hilfen. Diese

Hilfen allein reichen oftmals nicht aus, um einen vergleichsweise angemessenen

Lebensstandard zu ermöglichen. Soziale und kulturelle Ausgrenzung sowie finanzielle

Probleme (z.B. Schulden und Privatinsolvenz) sind die Folge. Veränderungen der

Arbeitslosenquote sind immer konjunkturell, was eine Voraussage künftiger Entwicklungen

schwierig macht. Ausschließlich die Arbeitslosenquote zu betrachten, um eine

Armutsgefährdung in einer Region feststellen zu können, reicht nicht aus, da nicht alle

Personen, die staatliche Hilfen beziehen, zwangsläufig arbeitslos sind oder als arbeitslos im

Sinne des Gesetzes gelten. Außerdem ist nicht jede Person, die arbeitslos ist, zwingend von

Armut betroffen.

Page 22: Sozialbericht 2013

19

„Arbeitslos sind nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (§ 16 SGB III) Personen, die

vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, das 15 Wochenstunden und

mehr umfasst, eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15

Wochenstunden suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agenturen für Arbeit

bzw. der Träger der Grundsicherung zur Verfügung stehen und sich dort persönlich

arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslose sind Arbeitsuchende bis zur Vollendung des 65.

Lebensjahres. Schüler, Studenten oder Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven

Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos.“24

Im Jahr 2012 bezogen in der Kreisstadt Neunkirchen 2.617 (Dezember 2012) als arbeitslos

gemeldete Personen Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuch25.

Bei 31.578 Personen im erwerbsfähigen Alter ergibt sich daraus eine Arbeitslosenquote von

8,3 %, die höher ist als die Arbeitslosenquoten des Landkreises Neunkirchen (8,1 %) und

des Saarlandes (7,4 %)26.

Im März 2013 waren bereits 2.958 Personen als arbeitslos gemeldet, was eine Steigerung

seit Dezember 2012 um 13 % bedeutet. Innerhalb eines Jahres hat die Arbeitslosenzahl in

Neunkirchen um 15 % zugenommen (März 2012: 2562 Arbeitslose27).

Von 2.617 im Dezember 2012 als arbeitslos gemeldeten Personen waren 479 Personen

ausländischer Herkunft. An allen Arbeitslosen in der Kreisstadt Neunkirchen haben sie damit

einen Anteil von 17,6 %.

Die Arbeitslosenquote der ausländischen Bürger28 beträgt in der Kreisstadt 13 % bei 3.682

ausländischen Personen im erwerbsfähigen Alter. Sie ist demnach deutlich höher als die

übliche Arbeitslosenquote.

Wie bereits erwähnt, muss bei der Berechnung der Arbeitslosenquote beachtet werden, dass

beispielsweise Personen, die in Maßnahmen des Jobcenters (Wiedereingliederung,

Fortbildung, Mini-Jobs) sind, nicht einbezogen werden, weil sie im Sinne des

Sozialgesetzbuches nicht als arbeitslos gelten.

24 vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, online verfügbar unter URL: http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61718/arbeitslose-und-arbeitslosenquote, Stand: 2012 25 vgl. Bundesagentur für Arbeit: Arbeitslose nach Gemeinden – Bestand an Arbeitslosen Neunkirchen/Kreisstadt, Jahreszahlen 2012 26 vgl. Daten der Statistischen Ämter der Länder /Agentur für Arbeit, Berechnungen der Bertelsmann-Stiftung: Wegweiser Kommune: Politikfeld Soziale Lage für Neunkirchen, 2011. 27 vgl. ebenda. 28 Anteil der als arbeitslos gemeldeten Bürger ausländischer Herkunft an der Anzahl aller ausländischen Einwohner im erwerbsfähigen Alter

Page 23: Sozialbericht 2013

20

Frauen und Männer verteilen sich wie folgt auf die Gesamtzahl der Arbeitslosen:

Abbildung 10: Verteilung der Arbeitslosen auf die Geschlechter

Anzahl der Arbeitslosen in der Kreisstadt Neunkirchen nach Geschlecht

52%

48%

männlichweiblich

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Dezember 2012; eigene Darstellung

Es wird deutlich, dass sich die Zahl der Arbeitslosen relativ gleichmäßig auf die Geschlechter

verteilt. Es gibt nur geringfügig weniger Frauen unter den Arbeitslosen (- 4 %).

Der Anteil der Langzeitarbeitslosen beträgt im Landkreis 31,7 %, in der Kreisstadt liegt er mit

32,7 % nur geringfügig höher. 142 als arbeitslos gemeldete Personen sind schwerbehindert,

das sind 5,2 %.

Die Altersstruktur der als arbeitslos gemeldeten Personen stellt sich in der Kreisstadt

Neunkirchen wie folgt dar:

Tabelle 4: Arbeitslose in der Kreisstadt Neunkirchen nach Altersgruppen Merkmal Anzahl Prozent

15 - 24 Jahre 299 11,40%

25 - 49 Jahre 1496 57,20%

50 - 64 Jahre 822 31,40%

2.617 100%

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, 2012; eigene Darstellung

Page 24: Sozialbericht 2013

21

Abbildung 11: Arbeitslose in der Kreisstadt Neunkirchen nach Altersgruppen

Arbeitslose in der Kreisstadt Neunkirchen nach Altersgruppen

11%

58%

31%

15 - 24 Jahre 25 - 49 Jahre 50 - 64 Jahre

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, 2012; eigene Darstellung

Im Jahr 2012 waren 11,4 % der als arbeitslos gemeldeten Personen zwischen 15 und 24

Jahren alt, 2,2 % von ihnen sind unter 20 Jahren. 31 % sind über 50 Jahre alt. Die

Verteilung im Landkreis Neunkirchen ist vergleichbar: 11,6 % der Arbeitslosen im Kreis

Neunkirchen sind unter 25 Jahren, 32,2 % sind über 50 Jahren.

Page 25: Sozialbericht 2013

22

5.3 Sozialleistungssysteme

Sozialleistungssysteme sollen in erster Linie das Armutsrisiko verringern und eine kulturelle,

gesellschaftliche sowie soziale Teilhabe der Betroffenen zumindest bis zu einem gewissen

Grad gewährleisten. Sie kommen zum Einsatz, wenn Hilfebedürftige aus unterschiedlichsten

Gründen nicht eigenständig für ihren Lebensunterhalt aufkommen können und staatlicher

Unterstützung bedürfen. Die statistische Betrachtung der Anzahl der

Sozialleistungsempfänger in Deutschland ist ein wichtiger Indikator für armutsnahe

Verhältnisse. Wer Sozialleistungen bezieht, weil entweder das Einkommen trotz Arbeit nicht

ausreicht oder aufgrund von Arbeitslosigkeit oder fehlender Erwerbsfähigkeit kein

Einkommen erzielt werden kann, gehört in aller Regel zu den ärmeren Schichten

Deutschlands.

Das Hauptziel des Sozialleistungssystems, das Armutsrisiko zu verringern, kann nicht immer

erreicht werden. Oftmals reichen die staatlichen Hilfen nicht aus, um dauerhaft mit dem

monatlichen Einkommen über der Armutsgefährdungsschwelle zu bleiben.

a) Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zwei ten Sozialgesetzbuch

Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten

Sozialgesetzbuch (SGB II) sind steuerfinanzierte Sozialleistungen. Ziel ist es, „die

strukturelle Langzeitarbeitslosigkeit durch intensive Betreuung und stärkere Anreize zur

Arbeitsaufnahme zu bekämpfen (Hilfe zur Selbsthilfe)“29.

Zu den Leistungen des SGB II gehören unter anderem auch die Leistungen zur

Eingliederung in Arbeit (§16 d SGB II Arbeitsgelegenheiten und §16 e SGB II Förderung von

Arbeitsverhältnissen). In diesem Bereich engagiert sich die Kreisstadt Neunkirchen mit einer

finanziellen Förderung von rund 90.000 € jährlich (1-Euro-Jobs, Bürgerarbeit, usw.).

Im Folgenden wird nur auf die in „Abschnitt 2“ des SGB II beschriebenen Leistungen zur

Sicherung des Lebensunterhaltes näher eingegangen.

Nach § 19 SGB II erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die zwischen 15 und 65,

beziehungsweise 6730 Jahren alt sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln

finanzieren können, Arbeitslosengeld II. Personen, die mit dem Arbeitslosengeldempfänger

in einem gemeinsamen Haushalt (Bedarfsgemeinschaft) leben und nicht erwerbsfähig sind

(beispielsweise Kinder) erhalten Sozialgeld. 29 vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Soziale Mindestsicherung in Deutschland, 2010, online verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/Sozialhilfe/ SozialeMindessicherung5228101107004.pdf?__blob=publicationFile, S. 13. 30 Personen, die vor dem 01.01.1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Personen, die nach dem 31.12.1946 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres.

Page 26: Sozialbericht 2013

23

Die Leistungen umfassen den Regelbedarf (Leistungen zur Sicherung des

Lebensunterhaltes), Mehrbedarfe (z.B. bei Schwangerschaft und für Alleinerziehende) und

die Erstattung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Leistungen für

Bildung und Teilhabe (Kinder, Jugendliche).

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II,

Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem

Asylbewerbergesetz beziehen. Folgende Leistungen sind im Bildungspaket inbegriffen31:

- Mittagessen in KiTa, Schule und Hort

- Kultur, Sport und Freizeit

- Ausflüge in KiTa und Schule

- Lernförderung

- Schulbedarf

- Schülerbeförderung

Bei der Berechnung der Sozialleistungen nach dem SGB II wird die sogenannte

Bedarfsgemeinschaft betrachtet.

Nach § 7 SGB II gehören zur Bedarfsgemeinschaft:

1. die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten,

2. die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines

unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht

vollendet hat und die im Haushalt lebende Partnerin oder der im Haushalt lebende

Partner dieses Elternteils,

3. als Partnerin oder Partner der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

a) die nicht dauernd getrennt lebende Ehegattin oder der nicht dauernd getrennt

lebende Ehegatte,

b) die nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartnerin oder der nicht dauernd

getrennt lebende Lebenspartner,

c) eine Person, die mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einem

gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der

wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und

füreinander einzustehen.

4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3

genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem

Einkommen oder Vermögen beschaffen können.

31 vgl. Informationsheft „Das Bildungspaket – Mitmachen möglich machen“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, 2011.

Page 27: Sozialbericht 2013

24

Alle zu einer Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen werden mit ihrem

Einkommen/Vermögen berücksichtigt und in die Bedarfsberechnung einbezogen.

Eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit im Dezember 2012 konnte folgende Daten für die

Anzahl und Struktur von Bedarfsgemeinschaften erheben. Im Saarland gibt es insgesamt

40.716 Bedarfsgemeinschaften, die meisten davon im Regionalverband Saarbrücken. Im

Landkreis Neunkirchen sind es 5.517 Bedarfsgemeinschaften. Daran hat die Kreisstadt

Neunkirchen mit 3.062 Bedarfsgemeinschaften einen Anteil von 55,7 %.

Abbildung 12: Bedarfsgemeinschaften nach Anzahl der Personen

Anzahl der Bedarfsgemeinschaften in der Kreisstadt Neunkirchen nach Personenzahl

54%

23%

23%

BG m. 1 Person BG m. 2 PersonenBG m. 3 und mehr Personen

Quelle: Daten der Bundesagentur für Arbeit, Dezember 2012; eigene Darstellung

Abbildung 13: Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften

Quelle: Daten der Bundesagentur für Arbeit, 2008; Berechnung der „isoplan-Marktforschung“, vgl.

„Familienfreundliches Neunkirchen – Sozialpolitisches Handlungskonzept“, Tabelle 1.4 im Anhang

Seit 2005 ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften sowohl in der Kreisstadt Neunkirchen

als auch im Landkreis Neunkirchen kontinuierlich gesunken (-8 % in der Kreisstadt

Neunkirchen). Zwischen Dezember 2012 und März 2013 ist die Zahl der Bedarfs-

Page 28: Sozialbericht 2013

25

gemeinschaften allerdings wieder von 3.062 auf 3.297 gestiegen (Bundesagentur für Arbeit).

Die durchschnittliche Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft in der Kreisstadt

Neunkirchen beträgt - wie im saarländischen Durchschnitt - 1,86 Personen pro

Bedarfsgemeinschaft. Zu 16,2 % der Bedarfsgemeinschaften in der Kreisstadt Neunkirchen

zählt ein Kind, zu 12,7 % zwei Kinder und mehr. 71 % der Bedarfsgemeinschaften haben

eine erwerbsfähige, leistungsberechtigte Person als Mitglied, 29 % haben zwei und mehr

erwerbsfähige, leistungsberechtigte Mitglieder.

Diese Verteilung ist gleich geblieben und die Kreisstadt Neunkirchen liegt im saarländischen

Durchschnitt (Stand: März 2013).

In der Kreisstadt Neunkirchen gab es im September 2012 insgesamt 5.699 leistungs-

berechtigte Personen32, die Leistungen nach dem SGB II bezogen. Das sind etwa 12,2 % der

Einwohner der Kreisstadt Neunkirchen und damit deutlich mehr als der saarländische

Durchschnitt mit circa 9 % (ebenso der gesamtdeutsche Durchschnitt)33. Im März 2013 gab

es 6.102 leistungsberechtigte Personen. Das sind 7,7 % mehr als noch im September 2012

und damit 13 % der Gesamtbevölkerung der Kreisstadt Neunkirchen.

Von allen leistungsberechtigten Personen sind circa 28 % nichterwerbsfähig und 72 %

erwerbsfähig. Diese Verteilung ist bis März 2013 gleich geblieben.

46 % der Leistungsberechtigten sind arbeitslos gemeldet, die restlichen Personen beziehen

Sozialgeld. Der Anteil der Alleinerziehenden beträgt 14 %, 30 % haben einen Vorbezug von

Arbeitslosengeld34 und 76 % der Leistungsberechtigen wohnen in der Innenstadt

Neunkirchens.

32 vgl. Daten der Bundesagentur für Arbeit: Zahl der Leistungsberechtigten, September 2012 33 vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Soziale Mindestsicherung in Deutschland, 2010, online verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/Sozialhilfe/ SozialeMindessicherung5228101107004.pdf?__blob=publicationFile, S. 9, Abb. 3. 34 Vorbezug von Arbeitslosengeld: Hat der Leistungsempfänger innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Entstehung des aktuellen Anspruchs (in der Regel erster Tag der Arbeitslosigkeit) bereits Arbeitslosengeld nach einem höheren Bemessungsentgelt bezogen, wird dieses auch der Bemessung des aktuellen Anspruchs zu Grunde gelegt (vgl. Website der Bundesagentur für Arbeit)

Page 29: Sozialbericht 2013

26

Die Regelleistungen nach dem SGB II belaufen sich seit den gesetzlichen Änderungen im

Januar 2011, 2012 und 201335 auf folgende Beträge:

Tabelle 5: Regelleistungen nach SGB II Personenkreis Regel-

bedarfsstufe

Regelsatz ab

01/11 (€)

Regelsatz ab

01/12 (€)

Regelsatz ab

01/13

Erwachsene leistungsberechtigte

Personen, die als Alleinstehende

oder Alleinerziehende einen eigenen

Haushalt führen

1 364 374 382

Erwachsene Leistungsberechtigte,

die als Ehegatten, Lebenspartner

oder in eheähnlicher oder

lebenspartnerschaftlicher

Gemeinschaft einen gemeinsamen

Haushalt führen.

2 328 337 345

Erwachsene Personen bis unter 25

Jahre, die weder einen eigenen

Haushalt führen, noch als Ehegatte,

Lebenspartner oder in eheähnlicher

oder lebenspartnerschaftlicher

Gemeinschaft einen gemeinsamen

Haushalt führen

3 291 299 306

Leistungsberechtigte Jugendliche

vom Beginn des 15. bis zur

Vollendung des 18. Lebensjahres

4 287 287 289

Leistungsberechtigte Kinder vom

Beginn des 7. bis zur Vollendung des

14. Lebensjahres

5 251 251 255

Leistungsberechtigte Kinder bis zur

Vollendung des 6. Lebensjahres

6 215 219 224

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Soziale Mindestsicherung 2010, Tabelle 3, S.

15.; zusätzlich Regelleistungen ab 01/13, Broschüre der Arbeitskammer des Saarlandes:

Arbeitslosengeld II, Sozialgeld (2012), Beiblatt. .

35 Anmerkung: Der Regelsatz wurde zum 01.01.2014 auf 391 € erhöht.

Page 30: Sozialbericht 2013

27

Dieser Regelsatz ist gesetzlich folgendermaßen unterteilt:

Tabelle 6: Unterteilung des Regelsatzes (2012) Bedarf

Anteil am

Gesamtbedarf

Betrag

Nahrung, alkoholfreie Getränke 35,5 % 132,77

Bekleidung, Schuhe 8,4 % 31,42

Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung 8,36 % 31,27

Innenausstattung, Haushaltsgeräte 7,58 % 28,35

Gesundheitspflege 4,30 % 16,08

Verkehr 6,30 % 23,56

Nachrichtenübermittlung 8,83 % 33,02

Freizeit, Kultur, Unterhaltung 11,04 % 41,29

Bildung 0,38 % 1,42

Beherbergungs- und Gaststättenleistungen 1,98 % 7,41

Andere Waren und Dienstleistungen 7,32 % 27,38

Quelle: Arbeitskammer des Saarlandes, Broschüre: Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, 2012, S.93

Tabelle 7: Unterteilung des Hartz IV-Regelsatzes im Vergleich zu den durchschnittlichen Ausgaben der unteren 20 % der Haushalte (2011) Ausgaben für Ausgaben der

unteren 20 % der

Haushalte in Euro

Anteil in Prozent,

der HartzIV-

Empfängern

zugestanden wird

HartzIV-

Satz in

Euro

Nahrungsmittel, Getränke, Tabak 133 96 % 127

Bekleidung u. Schuhe 34 100 % 34

Wohnen, einschl. Energie u. Instandhaltung 322 8 % 24

Einrichtungs-, Haushaltsgegenstände 27 91 % 25

Gesundheitspflege 18 71 % 13

Verkehr 59 26 % 16

Nachrichtenübermittlung 40 75 % 30

Freizeit, Unterhaltung, Kultur 71 55 % 39

Bildungswesen 7 0 % 0

Beherbergungs- und

Gaststättendienstleistungen

28 29 % 8

Andere Waren und Dienstleistungen 40 67 % 27

Insgesamt 779 364

Quelle: Website des Vereins für soziales Leben e.V., verfügbar unter:

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/regelsatz.html

Page 31: Sozialbericht 2013

28

Begrenzt auf die als arbeitslos gemeldeten Personen, die Leistungen nach dem SGB II

beziehen, stellte die Bundesagentur für Arbeit im Dezember 2012 folgende Ergebnisse fest:

Insgesamt 2.053 arbeitslose Personen bezogen in der Kreisstadt Neunkirchen Leistungen

nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II). Das sind 75 % aller arbeitslos

gemeldeten Personen insgesamt. Der Saarländische Durchschnitt liegt bei 67 %. Insgesamt

ergibt sich dadurch eine SGB II-Quote (Anteil der arbeitslosen SGB II – Empfänger

gemessen an allen erwerbsfähigen Personen) von 6 %. Je 100 Einwohner im erwerbs-

fähigen Alter erhalten demnach etwa 6 arbeitslose Personen Leistungen nach SGB II.

Von den arbeitslosen SGB II-Leistungsempfängern in der Kreisstadt Neunkirchen sind 52 %

männlich und 48 % weiblich, 82 % sind deutscher Herkunft und 18 % haben eine

ausländische Staatsbürgerschaft. Von 2.053 Leistungsbeziehern suchen 1.688 eine

Vollzeitbeschäftigung (82 %), 95 Personen sind schwerbehindert (5 %) und 802 Personen

gelten als langzeitarbeitslos36 (39 %). 204 Leistungsempfänger sind jünger als 25 Jahre (10

%). Bis Juli 2013 erhöhte sich die Anzahl um knapp 10 %. Die Verteilung auf

unterschiedliche Merkmale (Alter, Herkunft, Geschlecht) blieb annähernd gleich.

Ein Viertel aller Kinder unter 15 Jahren in der Kreisstadt Neunkirchen erhielten im Jahr 2011

Leistungen nach dem SGB II (Sozialgeld). Die Kinderarmut belief sich demnach laut

Berechnungen der Bertelsmann-Stiftung auf 25,6 %. Die Quote war damit 10 % höher als im

Landkreis Neunkirchen insgesamt. Die Jugendarmut lag bei 17,4 % und war ebenfalls

deutlich höher als im Landkreis Neunkirchen und im Saarland. Die Altersarmut hingegen war

mit 3,9 % nur geringfügig größer als im Saarland insgesamt. Die Kinderarmut,

beziehungsweise Altersarmut bei Ausländern ist mit 31,9 %, beziehungsweise 9 % noch mal

deutlich höher.37

Im Jahr 2012 bezogen laut Angaben des Kreissozialamtes Neunkirchen 1.487 Kinder

und Jugendliche im Landkreis Neunkirchen Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem

SGB II. Außerdem erhielten 888 Kinder Leistungen für Bildung und Teilhabe, deren Familien

Wohngeld bezogen, 101 Kinder, deren Familien Kinderzuschlag erhielten und 11 Kinder,

deren Familien Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz bezogen.

36 Langzeitarbeitlose: Als langzeitarbeitslos gelten Personen, die ein Jahr oder länger als arbeitslos gemeldet sind. 37 vgl. Daten der Statistischen Ämter der Länder /Agentur für Arbeit, Berechnungen der Bertelsmann-Stiftung: Wegweiser Kommune: Politikfeld Soziale Lage für Neunkirchen, 2011.

Page 32: Sozialbericht 2013

29

b) Leistungen zur Arbeitsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch

Das Dritte Sozialgesetzbuch (SGB III) umfasst sämtliche Leistungen zur Arbeitsförderung.

Dazu zählen Leistungen zur aktiven Arbeitsförderung sowie Entgeltersatzleistungen,

beispielweise bei Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld I), Kurzarbeit oder Zahlungsunfähigkeit

des Arbeitgebers.38 Träger sind die Arbeitsagenturen.

In der Kreisstadt Neunkirchen beziehen laut Bundesagentur für Arbeit (Dezember 2012)

insgesamt 664 arbeitslose Personen Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch. Das

sind 25 % aller arbeitslos gemeldeten Personen. Im Saarland insgesamt sind es 33 % aller

Arbeitslosen. Von allen Leistungsempfängern nach SGB III sind 65 % männlich und 35 %

weiblich. 85 % sind deutscher Herkunft und 15 % ausländischer Herkunft, 7 % der

Leistungsempfänger sind schwerbehindert und 13 % gelten als langzeitarbeitslos. 85 % der

Leistungsempfänger suchen eine Vollzeitbeschäftigung und 19 % sind zwischen 20 und 24

Jahren alt. Diese Zahl stieg bis Juli 2013 lediglich um knapp 2 % an. Dieser Anstieg ist also

deutlich geringer als der Anstieg im Bereich Leistungsempfänger nach SGB II.

c) Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe)

„Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu

ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.“39 Träger der Sozialhilfe sind je nach

Leistungsart entweder der örtliche Träger (Landkreis) oder der überörtliche Träger (vom

Land bestimmt).

Folgende Leistungsarten fallen unter die Sozialhilfe40:

1. Hilfe zum Lebensunterhalt (laufende Sozialhilfe zur Sicherung des soziokulturellen

Existenzminimums) (§§ 27 – 40 SGB-XII)

2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (laufende Sozialhilfe für

Menschen ab 65 Jahren sowie für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte zwischen 18

und 65 Jahren (§§ 41–46 SGB-XII)

3. Hilfen zur Gesundheit (vorbeugende Gesundheitshilfe, Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur

Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft, Hilfe bei Sterilisation)

(§§ 47 – 52 SGB-XII)

4. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 – 60 SGB-XII)

5. Hilfe zur Pflege (§§ 61 – 66 SGB-XII)

6. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 – 69 SGB-XII)

38 vgl. Drittes Sozialgesetzbuch, § 3 SGB III 39 vgl. Zwölftes Sozialgesetzbuch, 1. Kapitel, §1 u. § 3 SGB XII. 40 vgl. Zwölftes Sozialgesetzbuch, 2. Kapitel, § 8 SGB XII

Page 33: Sozialbericht 2013

30

7. Hilfe in anderen Lebenslagen (Blindenhilfe, Altenhilfe, Hilfe in sonstigen Lebenslagen,

Bestattungskosten) (§§ 70 – 74 SGB-XII)

„Die Leistungen werden erbracht in Form von Dienstleistungen (Beratung), Geldleistungen

und Sachleistungen.“41

Zum 01.10.2013 gab es laut dem Kreissozialamt Neunkirchen 1.424 Personen, die in der

Kreisstadt Neunkirchen Leistungen nach dem SGB XII erhielten. Davon waren 584 Personen

männlich und 840 Personen weiblich.

Folgende Grafik stellt dar, wie viele Personen welche Leistungsarten des SGB XII erhielten.

Abbildung 14: Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII

Quelle: Daten des Kreissozialamtes Neunkirchen, 2013.

Zum 01.10.2013 erhielten 27 Personen in der Kreisstadt Neunkirchen Leistungen nach dem

Asylbewerberleistungsgesetz.

Außerdem erhielten Anfang 2013 insgesamt 2.124 Personen in der Kreisstadt Neunkirchen

auf 524 Haushalte verteilt Wohngeld.42

Im Jahr 2012 erhielten 19 Kinder aus Familien mit SGB-XII-Leistungen zusätzlich Leistungen

für Bildung und Teilhabe.43

41 vgl. SGB XII, zweites Kapitel, § 10. 42 vgl. Daten der Wohngeldbehörde des Landkreises Neunkirchen, Stand 2013. 43 Angaben des Kreissozialamtes Neunkirchen für das Jahr 2012.

Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung Hilfe zur stationären Pflege Hilfe zur ambulanten Pflege

Page 34: Sozialbericht 2013

31

5.4 Bildung und Betreuung

Im nachfolgenden Kapitel wird die Thematik Bildung und Betreuung, beginnend mit der

frühkindlichen Bildung/Betreuung über die schulische bis hin zur beruflichen Bildung, dar-

gestellt. Bildung legt einen wichtigen Grundstein sowohl für die persönliche als auch für die

berufliche Entwicklung eines Menschen.

a) Frühkindliche Bildung

Frühkindliche Bildung hat einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft.

Kinderbetreuungseinrichtungen sollen eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen

und werden als eigenes Bildungssystem anerkannt und gefördert.

In der Kreisstadt Neunkirchen stehen 1.235 Kindergarten- und Kindertagesstättenplätze

verteilt auf insgesamt 24 Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung44. Davon sind 12 in

städtischer und 12 in konfessioneller, beziehungsweise freier Trägerschaft. 48,6 % sind

KiTa-Plätze, die eine durchgehende Betreuung der Kinder bis mindestens 16 Uhr

gewährleisten. Für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren aus der Kreisstadt Neunkirchen

(1.07845) sind somit ausreichend Kindergarten- und Kindertagesstättenplätze vorhanden.

Außerdem gibt es insgesamt 230 Krippenplätze.46 Für 22,5 % der Kinder zwischen 0 und 3

Jahren (1.023) werden in der Kreisstadt Neunkirchen Krippenplätze vorgehalten. Weitere 40

Krippenplätze sind in den Einrichtungen Talstraße und Heinitz vorgesehen (Quote dann 26,4

%). Zusätzlich gibt es Betreuungsplätze bei Tagesmüttern und Tagesvätern, die über den

Landkreis Neunkirchen vermittelt werden.

Im Jahr 2011 besuchten 15 % der Unterdreijährigen eine Krippe und 83 % der 3 bis 5-

jährigen Kinder einen Kindergarten oder eine Kindertagesstätte.

Der Übergang von Kindergarten/Kindertagesstätte zu Schule wird durch staatliche

Maßnahmen und individuelle Projekte vor Ort (z.B. Projekt „Sprungbrett“) begleitet.

b) Schulabschlüsse

In der Kreisstadt Neunkirchen stehen zwei Gymnasien vier Gemeinschaftsschulen, zwei

Förderschulen, sieben Grundschulen, drei Berufsschulen und eine Berufsfachschule zur

Verfügung.

44 Kreisjugendamt Neunkirchen, 2013. 45 Einwohnermeldeamt der Kreisstadt Neunkirchen, 2013. 46 Schulamt der Kreisstadt Neunkirchen, 2013.

Page 35: Sozialbericht 2013

32

Die Qualität der Schulbildung ist maßgebend für die spätere berufliche Qualifikation eines

Menschen. Durch geringe Schulbildung steigt das Risiko, im Berufsleben weniger erfolgreich

zu sein, geringeres Einkommen zu erzielen oder arbeitslos zu werden.

Neben anderen Faktoren ist die Wahl der Schulbildung oftmals auch von der sozialen

Herkunft abhängig. So ist es statistisch belegt, dass Kinder aus niedrigeren Schichten

seltener einen Gymnasialabschluss erzielen. Auch wenn sich die Chancen auf eine bessere

Ausbildung für Arbeiterkinder in den letzten Jahren verbessert haben, so besteht in

Deutschland immer noch Bildungsungleichheit.47

Die Schulabschlüsse im Jahr 2011 waren in der Kreisstadt Neunkirchen wie folgt auf die

Einwohner ab 15 Jahren verteilt:

Abbildung 15: Schulabschlüsse

Personen ab 15 Jahren nach höchstem Schulabschluss in der Kreisstadt Neunkirchen (%)

8,8

52,520,4

18,3

Ohne AbschlussHaupt-/VolksschulabschlussMittlere ReifeHochschul-/Fachhochschulreife

Quelle: Daten des Zensus 2011 der Statistischen Ämter, eigene Darstellung.

52, 5 % der Personen ab 15 Jahren haben einen Hauptschulabschluss. Dahinter folgen

Personen mit Mittlerer Reife (20,4 %) und Abitur (18,3 %). Am wenigsten vertreten sind

Personen ohne Abschluss (8,8 %). Im Vergleich mit dem Landkreis Neunkirchen gibt es in

der Stadt mehr Personen ohne Abschluss und weniger Personen mit Hochschul- oder

Fachhochschulreife. Im Landkreis haben 6 % keinen Abschluss und fast 21 % Abitur. Im

Saarland insgesamt ist der Anteil der Abiturienten mit 25 % noch einmal deutlich höher und

der Anteil der Personen ohne Abschluss liegt bei 7,1 %.

47 vgl. Geißler, Rainer; Weber-Menges, Sonja: Soziale und ethnische Auslese im deutschen Bildungssystem – ein skandalöser Mechanismus sozialer Ausgrenzung, in: Döring, Diether (Hrsg.) Armut und Soziale Ausgrenzung, Heft Nr. 4/2009, Berlin.

Page 36: Sozialbericht 2013

33

c) Berufliche Abschlüsse

Die beruflichen Abschlüsse verteilen sich wie folgt auf die Einwohner (ab 15 Jahren) der Kreisstadt Neunkirchen:

Abbildung 16: Berufsabschlüsse

Personen ab 15 Jahren nach höchstem Berufsabschluss in der Kreisstadt Neunkirchen

(%)

35

57,6

7,3

Ohne Berufsabschluss

Abschluss einer berufl. Ausbildung

Hochschulabschluss

Quelle: Daten des Zensus 2011 der Statistischen Ämter, eigene Darstellung.

Der Anteil der Personen ohne Berufsabschluss ist in der Kreisstadt Neunkirchen mit 35 %

höher als im Landkreis Neunkirchen und im Saarland (jeweils ca. 30 %). Der Anteil der

Hochschulabsolventen ist in der Kreisstadt Neunkirchen mit 7,3 % niedriger als im Landkreis

Neunkirchen und im Saarland insgesamt (9 %, beziehungsweise 12 %).

d) Wiedereingliederungsmaßnahmen

Für Arbeitslose bieten Bildungs- und Wohlfahrtsträger sowie Vereine und Verbände

Maßnahmen an, die eine berufliche Qualifikation oder einen Wiedereinstieg ins Berufsleben

fördern sollen. Darüber hinaus bietet das Jobcenter – auch in Kooperation mit Kommune,

Landkreis und Land – Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung.

Im Bereich der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen investiert die Kreisstadt Neunkirchen

jährlich durchschnittlich rund 90.000 €.

Im Landkreis Neunkirchen können durch Weiterbildungsmaßnahmen des Jobcenters

durchschnittlich 54,5 % der Teilnehmer in den Arbeitsmarkt eingegliedert, beziehungsweise

wiedereingegliedert werden.

Page 37: Sozialbericht 2013

34

Abbildung 17: Eingliederungserfolg nach Weiterbildungsmaßnahmen

Eingliederung durch Weiterbildungsmaßnahmen im Landkreis Neunkirchen

2011

59,1

37,4

56,151,9

010203040506070

Juge

ndlic

heÄlte

re

Männe

r

Fraue

n

%

JugendlicheÄltereMännerFrauen

Quelle: Daten der Statistischen Ämter 2011, Berechnung der Bertelsmann-Stiftung, eigene

Darstellung.

Page 38: Sozialbericht 2013

35

5.5 Gesundheit und Pflege

Eingeschränkter Zugang zu gesundheitlicher Vorsorge oder Versorgung sowie Behinderung

oder Pflegebedürftigkeit können soziale Benachteiligung verstärken.

Im Krankheitsfall wollen und sollen die Bürger bestmöglich wohnortnah versorgt werden.

Dies wäre nicht gegeben, wenn - bedingt durch Ärztemangel - Betroffene teilweise weite

Wegstrecken oder lange Wartezeiten auf sich nehmen müssen, um die benötigte ärztliche

Versorgung zu erhalten.

a) Vorsorge- und Einschulungsuntersuchung

Seit 1971 ist die Kostenübernahme der Vorsorgeuntersuchungen für Krankenversicherungen

verpflichtend, was eine hohe Beteiligung herbeiführt. Im Jahr 2012 nahmen beispielsweise

circa 98 % der Kinder aus der Kreisstadt Neunkirchen an der U9 teil (letzte Untersuchung vor

Grundschuleintritt, 60 – 64 Monate).

Einschulungsuntersuchungen fallen in den Aufgabenbereich des Gesundheitsamtes. Dabei

werden bereits durchgeführte Präventionsmaßnahmen überprüft und eine körperliche

Untersuchung durchgeführt, um den gesundheitlichen Zustand des Jahrganges insgesamt

und des jeweiligen Kindes feststellen zu können. Unter anderem werden motorische und

sprachliche Fähigkeiten, Größe und Gewicht erfasst. Durch eventuelle Auffälligkeiten können

Rückschlüsse auf die gesundheitliche Versorgung der Kinder gezogen werden.

Die Zahl der bei der Einschulung untersuchten Kinder nahm seit 2001 stetig ab (vgl. folgende

Tabelle und Grafik), was hauptsächlich damit zusammen hängt, dass die Zahl der

geschulten Kinder generell sank.

Page 39: Sozialbericht 2013

36

Tabelle 8: Zahl der bei der Einschulung untersuchten Kinder in der Kreisstadt Neunkirchen

Jahr Zahl der Einschulungen

2001 552

2002 499

2003 552

2004 451

2005 482

2006 455

2007 349

2008 402

2009 399

2010 340

2011 386

2012 406

2013 362

Quelle: Daten des Gesundheitsamtes des Landkreises Neunkirchen, 2013 Abbildung 18: Entwicklung der Zahl der eingeschulten Kinder

0

100

200

300

400

500

600

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Quelle: Daten des Gesundheitsamtes des Landkreises Neunkirchen, 2013

Page 40: Sozialbericht 2013

37

Um einen Überblick über die Situation in der Kreisstadt Neunkirchen zu schaffen, werden

nachfolgend einige signifikante Ergebnisse der Einschulungsuntersuchungen aus den

Jahren 2010, 2012 und 2013 herausgestellt48.

Im Jahr 2010 konnte durch die Einschulungsuntersuchung festgestellt werden, dass 19,1 %

der untersuchten Kinder eine Windpockenerkrankung erlitten haben, während im Jahr 1995

noch 63,3 % schon einmal daran erkrankt waren. Auch die Zahl derer, die bis zur

Einschulung bereits die Masern hatten, ist seit 1995 gesunken (8,9 % zu 0,6 %). Lediglich

der Anteil der Kinder, die bis zur Einschulung schon an Scharlach erkrankt waren, blieb etwa

gleich (20 %). Insgesamt waren 2010 deutlich weniger Kinder an Masern, Mumps, Röteln,

Windpocken und Pertussis erkrankt als noch 1995. Grund für den Rückgang dieser

Erkrankungen im Kindesalter ist die in den letzten Jahren deutlich gestiegene Impfrate.

26,8 % der Kinder hatten vor der Einschulung Schwierigkeiten mit der Aussprache hatten

und 0,6 % stotterten. Beim pathologischen Hörtest stellte man bei 0,07 % der Kinder eine

dauerhafte Beeinträchtigung fest.

2012 wurden insgesamt 405 Kinder eingeschult. Davon konnten 90,1 % ein Vorsorgebuch

vorlegen und 94 % waren auch altersgerecht geimpft. Die Zahl der geimpften Kinder ist im

Kreis und in der Kreisstadt Neunkirchen vergleichsweise hoch.

Bei den Zahnuntersuchungen 2012 wurden 3,9 % wegen Karies zum Zahnarzt überwiesen,

2013 bereits 4,7 %.

2013 wurden insgesamt 362 Kinder eingeschult. 43 % von ihnen gaben an, regelmäßig Sport

zu machen. 12 % der Kinder haben vor Einschulung an einer ambulanten Frühförderung

teilgenommen. 3 % machten eine Ergotherapie und 25 % wurden logopädisch behandelt.

Insgesamt ist auffällig, dass die Werte in der Kreisstadt Neunkirchen vergleichsweise

schlechter sind, als im Kreis insgesamt. Beispielsweise wurden im Kreis weniger Kinder

wegen Karies zum Zahnarzt überwiesen und mehr Kinder gaben an, regelmäßig Sport zu

betreiben.

Diese Tatsache unterstützt die These, dass soziale Probleme in der Stadt zentriert sind. Es

gilt mit individuellen Projekten vor Ort zu verringern (z.B. Projekt „Hinein in den Verein“).

b) Ärztedichte

2010 war die Ärztedichte im Saarland im bundesweiten Vergleich relativ gering (je

berufstätigen Arzt 232 Einwohner). Im Vergleich dazu lag die Ärztedichte in anderen Teilen

Deutschlands bei unter 200 Einwohnern je Arzt (z.B. Bayern, Baden-Württemberg und

Hessen)49.

48 vgl. Daten des Gesundheitsamtes des Landkreises Neunkirchen 49 vgl. Statistik der Ärztekammer und des Statistischen Landesamtes des Saarlandes, 2010.

Page 41: Sozialbericht 2013

38

In der Kreisstadt Neunkirchen waren im April 2013 insgesamt 126 Ärzte verschiedener

Fachrichtungen niedergelassen, was einer Ärztedichte von 370 Einwohnern je berufstätigen

Arzt entspricht. Bedingt durch drei Krankenhäuser in der Kreisstadt Neunkirchen kommt

jedoch eine Vielzahl von Ärzten hinzu.

c) Anzahl der Krankenhausbetten

In der Kreisstadt Neunkirchen gab es Ende 2010 insgesamt 606 Krankenhausbetten, verteilt

auf die drei Krankenhäuser Fliedner Krankenhaus, Städtisches Klinikum und Verbundklinik

Kohlhof. Somit kommen auf 1000 Einwohner etwa 12 Krankenhausbetten. Das ist eine

deutlich höhere Anzahl als im Landkreis Neunkirchen und im Saarland insgesamt (6 Betten

auf 1000 Einwohner)50. Dieser Umstand erklärt sich dadurch, dass der Großteil der Kliniken

in der Stadt angesiedelt ist. Lediglich die Klinik Ottweiler befindet sich im Landkreis

außerhalb der Stadt.

d) Anzahl der Schwerbehinderten

Das Neunte Sozialgesetzbuch definiert Behinderung wie folgt:

„(1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder

seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das

Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der

Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung

zu erwarten ist.

(2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der

Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen

Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im

Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.

(3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit

einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen

Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die

Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht

behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).“51

Menschen mit Behinderung haben in vielen Fällen ein deutlich erschwerten Zugang zu

Erwerbstätigkeit (beispielsweise durch fehlende Inklusion in eine Bildungseinrichtung) und

damit zu Einkommen. Sie sind auf familiäre und staatliche Hilfe angewiesen. Reicht diese

nicht aus, ist das Armutsrisiko hoch. 50 vgl. Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales: Krankenhausbericht der Regierung des Saarlandes für die Jahre 2004 bis 2009, Tabelle 3, S. 114; teils eigene Berechnungen. 51 vgl. Neuntes Sozialgesetzbuch , Kapitel 1, § 2 SGB IX.

Page 42: Sozialbericht 2013

39

Für den Landkreis und die Stadt Neunkirchen sind kaum Daten bezüglich der Anzahl

schwerbehinderter Menschen vorhanden. Die isoplan-Marktforschung konnte 2009 erheben,

dass circa 5000 Menschen in Neunkirchen eine Behinderung hatten. Das sind ca. 10 % der

Bevölkerung. Im Saarland insgesamt liegt der Anteil schwerbehinderter Menschen an der

Gesamtbevölkerung bei circa 13 % und damit höher als der Schwerbehindertenanteil der

Bundesrepublik mit circa 9 %.

e) Anzahl der Pflegebedürftigen und Pflegeplätze

Im elften Sozialgesetzbuch ist Pflegebedürftigkeit wie folgt definiert:

„Pflegebedürftig [...] sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen

Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden

Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens

sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§ 15) der Hilfe bedürfen.“52

Die Pflegestufe ist ein Hinweis darauf, wie hoch die bezogenen staatlichen Leistungen sind

(vgl. Kapitel 5.3 c).

Pflegebedürftige sind nicht in der Lage eigenständig für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Sie

können keine Arbeit aufnehmen und somit kein Einkommen generieren. Sie sind auf

familiäre und staatliche Hilfen angewiesen und damit einem hohen Armutsrisiko ausgesetzt.

Aus der Pflegestatistik des Statistischen Landesamtes Saarland aus dem Jahr 2011 geht

hervor, dass in der Kreisstadt Neunkirchen insgesamt 469 Pflegebedürftige in Heimen

gepflegt wurden. Von diesen Pflegebedürftigen waren 131 Personen bei privaten Trägern

untergebracht und 338 Personen bei freigemeinnützigen Trägern. Durchschnittlich lebten in

jeder Einrichtung etwa 67 Personen. Auf 1000 Einwohner kommen demnach in der

Kreisstadt Neunkirchen etwa 10 Personen, die in Heimen gepflegt werden. Der Anteil aller

Pflegebedürftigen insgesamt an den Einwohnern ist deutlich höher, ein genauer Wert ist für

die Kreisstadt jedoch nicht bekannt. Im Saarland kamen im Jahr 2011 ebenfalls 10 in

Heimen untergebrachte, pflegebedürftige Personen auf 1000 Einwohner.

Im Jahr 2013 gab es 478 Pflegeplätze in der Kreisstadt Neunkirchen. Darunter gab es 24

Tagespflegeplätze und 7 Kurzzeitpflegeplätze.

52 vgl. Elftes Sozialgesetzbuch, Kapitel 2, § 14 SGB XI.

Page 43: Sozialbericht 2013

40

5.6 Wohnen

„Die Versorgung mit angemessenem Wohnraum ist ein elementares Grundbedürfnis jedes

Menschen.“53 Personen, die von Armut betroffen sind, können dieses Grundbedürfnis in der

Regel nur annährend befriedigen. Häufig sind für die familiäre Situation angemessene

Wohnungen für ärmere Bevölkerungsgruppen nicht zu bezahlen, weil die Mietpreise steigen

oder das Einkommen für eine angemessene Wohnung schlicht nicht ausreicht.

Generell muss aber sicher gestellt sein, dass genügend Wohnraum vorhanden ist und dieser

sich auch in einem angemessenen Zustand befindet. Dieses Kapitel gibt einen Überblick

über die Mietpreise und darüber, wie viele Wohnimmobilien in der Kreisstadt vorhanden sind.

Im Saarland insgesamt gab es im Jahr 2011 je 1000 Einwohner 509 Wohnungen54.

Für das Saarland gibt es kaum offizielle Mietpreisspiegel. Auch für die Kreisstadt

Neunkirchen existiert weder eine offizielle Statistik über die Mietpreisentwicklung noch gibt

es einen Mietpreisspiegel.55

Die Wohnfläche pro Person ist in der Kreisstadt Neunkirchen durchschnittlich 46,2 m ² groß,

im Landkreis Neunkirchen und im saarländischen Durchschnitt ist sie mit 49,3 m² etwas

größer. 52 % aller Wohnungen in der Kreisstadt befinden sich in Ein- oder

Zweifamilienhäusern, 48 % in Mehrfamilienhäusern. Im Landkreis insgesamt ist der Anteil

der Ein- und Zweifamilienhäuser mit 72,2 % deutlich höher, da sich in den Ballungszentren

die Mehrfamilienhäuser konzentrieren (deutlich häufiger als in ländlicheren Gebieten)56.

Die Zahl der Wohnungsräumungen in einer Region kann Auskunft darüber geben, wie viele

Menschen nicht genug Einkommen haben, um ihre bisherige Wohnung weiterhin halten zu

können. Es muss dabei jedoch beachtet werden, dass in einigen Fällen das verfügbare

Einkommen für andere Dinge ausgegeben wird. In der Regel unterstützen die Arbeitsämter

leistungsberechtigte Personen auch darin, die Miete zu zahlen. Werden jedoch Sanktionen

ausgesprochen, weil beispielsweise an Wiedereingliederungsmaßnahmen der Agentur für

Arbeit nicht teilgenommen wird, wird im letzten Schritt das Wohngeld gestrichen.

Im Jahr 2012 gab es 39 Räumungen in der Kreisstadt Neunkirchen. Die Zahl der

Räumungen schwankte in den letzten Jahren deutlich. Die wenigsten Räumungen gab es im

Jahr 1999 (21 Räumungen), die meisten im Jahr 1993 (52 Räumungen). Bis zum Jahr 2012

sind sie wieder leicht angestiegen (39 Räumungen).57

Nach einer Wohnungsräumung folgt für die Betroffenen in seltenen Fällen auch die

Obdachlosigkeit. Zurzeit werden in der Kreisstadt 3 Fälle von „Obdachlosigkeit“ betreut. Den

53 vgl. Sozialberichterstattung NRW – Kurzanalyse 01/2010: Wohnen und Armut, S. 1. 54 vgl. Bericht „Saarland heute 2013“ des Statistischen Landesamtes Saarland, S. 10. 55 Auskunft des Mieterbundes Saarland 56 vgl. Daten der Statistischen Ämter der Länder /Agentur für Arbeit, Berechnungen der Bertelsmann-Stiftung: Wegweiser Kommune: Politikfeld Wohnen für Neunkirchen, 2011. 57 vgl. Daten der Stadtverwaltung Neunkirchen (Amt für Soziale Dienste)

Page 44: Sozialbericht 2013

41

betreffenden Personen konnten von der Kreisstadt Neunkirchen entsprechende Unterkünfte

vermittelt werden.

Im Jahr 1997 waren es noch 51 Fälle. Die Zahl der „Obdachlosen“ ist seit dieser Zeit also

drastisch gesunken58.

Die Verringerung kann darauf zurückzuführen sein, dass sich der Wohnungsmarkt

verbessert hat. Durch den Rückgang der Bevölkerung gibt es weniger Nachfrage nach

Wohnungen, wodurch Wohnungen auch für Bedürftige eher bezahlbar werden. Zur

Beseitigung einer kurzfristigen Obdachlosigkeit (beispielsweise aus familiären Gründen) hat

die Kreisstadt Neunkirchen das System der Übernachtungsscheine eingeführt. So erhalten

Personen, welche auf kurze Sicht kein Dach über dem Kopf haben, die Möglichkeit, einige

Tage in einer Pension zu übernachten.

58 vgl. Daten des Amtes für Soziale Dienste, Kinder, Jugend und Senioren der Kreisstadt Neunkirchen, 2013.

Page 45: Sozialbericht 2013

42

6. Bestehende Hilfsangebote in der Kreisstadt Neunkirchen und Maßnahmen gegen soziale Benachteiligung

In der Kreisstadt Neunkirchen können Betroffene auf Hilfsangebote der Kommune, der freien

Träger, der Wohlfahrtsverbände, der Vereine und Kirchen zurückgreifen.

Das im Rathaus zuständige Fachamt, das Amt für Soziale Dienste, Kinder, Jugend und

Senioren, hat mit der AGSE (Arbeitsgemeinschaft städtischer, stadtbeteiligter und stadtnaher

Einrichtungen) ein Netzwerk geschaffen, um die vielfältigen Maßnahmen zu koordinieren.

Die Stadtverwaltung setzte außerdem einen regelmäßigen Dialog über soziale Fragen mit

den katholischen und evangelischen Kirchen in die Tat um („Sozial-Dialog: Kirchen und

Stadt“).

Die Broschüre „Beratungs- und Hilfsangebote“, die Anfang 2014 von der Stadt

herausgegeben wird, fasst in übersichtlicher Form die bestehenden Angebote zusammen

und erleichtert den Bürgerinnen und Bürgern die in ihrem Einzelfall benötigte Hilfe zu finden.

Im Folgenden werden exemplarisch einige Hilfsangebote aufgezählt.

Im Bereich Einkommen und Transferleistungen gibt es zusätzlich zu den Trägern der

Grundsicherungsleistungen (Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter) zahlreiche

Organisationen, die Hilfe für unterschiedliche Facetten sozialer oder finanzieller

Benachteiligung anbieten.

Der Caritasverband beispielsweise unterstützt Betroffene im Umgang mit Ämtern und

Behörden und berät in sozialrechtlichen Fragen. Die Neue Arbeit Saar gGmbH – Abteilung

ASH Neunkirchen (Arbeitslosenselbsthilfe) - bietet unter anderem Hilfe und Unterstützung

bei der Stellensuche und Bewerbung an. Das Diakonische Werk Saar unterhält eine Kleider-

und Möbelbörse und betreibt ein Sozialkaufhaus.

Im Bereich Bildung sind die Schoolworker als Ansprechpartner für Schüler und Eltern bei

Problemen, in Notsituationen und in Erziehungsfragen tätig. Zahlreiche Beratungsangebote

(Frühe Hilfen, Familienberatungszentrum der Arbeiterwohlfahrt und Mehrgenerationen-

häuser, Lebensberatungsstelle, …) ermöglichen Familien ihre Lebenssituation zu

verbessern. Die sprachlichen Fähigkeiten von Kindern werden durch frühzeitige

logopädische Sprachstandsuntersuchungen und Projekte wie „Kinder lernen Deutsch“ und

„Lesementoren“ verbessert.

Ausreichende Betreuungsplätze im Vorschulbereich, freiwillige und gebundene

Ganztagsschulen ermöglichen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die Kreisstadt Neunkirchen hat seit 2006 eine Fachkraft im Bereich Integration, um den

Belangen von Menschen mit Migrationshintergrund konsequent nachgehen zu können und

integrative Projekte zu organisieren und zu fördern.

Page 46: Sozialbericht 2013

43

In den Bereichen Gesundheit und Pflege fördert das Lebenshilfewerk im Kreis Neunkirchen

gGmbH die Inklusion behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (z.B.

Frühförderung). Der Caritasverband unterstützt pflegende Angehörige mit

Entlastungsangeboten und das Kreisgesundheitsamt bietet Beratungsangebote und

Vorsorgeleistungen zum Thema Gesundheit.

Die Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft Neunkirchen (GSG) hat sich zum Ziel gesetzt in

der Stadt ausreichenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen und betreut über 2000

Mietwohnungen.

Page 47: Sozialbericht 2013

44

7. Tabellarischer Überblick über die wichtigsten Daten

Indikator Anzahl / Anteil an Gesamtbevölkerung

Gesamtbevölkerung 46.704 Personen im erwerbsfähigen Alter 31.578 Beschäftigungsquote 51 % Frauenerwerbstätigenquote 45,6 % Arbeitslosenquote 8,3 % Arbeitslosenquote ausl. Einwohner 13 % Bedarfsgemeinschaften nach SGB II 3.062 Leistungsberechtigte nach SGB II (ALG II, Sozialgeld) 5.699 / 12,2 % darunter nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 1.595

darunter erwerbsfähige Leistungsberechtigte 4.104 Kinderarmut (von allen Kindern beziehen x % Leistungen nach SGB II)

25,6 %

Jugendarmut (von allen Jugendlichen beziehen x % Leistungen nach SGB II)

17,4 %

Altersarmut (von allen Personen ü. 65 J. beziehen x % Leistungen nach SGB II)

3,9 %

Leistungsberechtigte nach SGB III (ALG I) 664 Leistungsberechtigte nach SGB XII (Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt)

1.424

darunter Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung

945

darunter Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt 87 Personen mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 27 Personen ohne Schulabschluss 8,8 % Personen mit Gymnasialabschluss 18,3 % Personen mit Hochschulabschluss 7,3 %

Page 48: Sozialbericht 2013

45

8. Fazit

Der gesellschaftliche Wandel und seine Folgen sind schon seit vielen Jahren in aller Munde.

Gerade wir in Neunkirchen wissen aufgrund unserer Geschichte und des dramatischen

Strukturwandels Anfang der 80er Jahre, welche Probleme Arbeitslosigkeit mit sich bringt.

Aus diesem Grund hat die Kreisstadt Neunkirchen sehr früh auf Kooperation mit sozialen

Trägern, Kirchen und Vereinen gesetzt und ein verlässliches soziales Netz geschaffen, das

Menschen nicht ohne Hilfe lässt.

Der vorliegende Sozialbericht beschreibt die Situation in unserer Stadt und zeigt die

gegebenen Rahmenbedingungen auf. Wir wissen, dass soziale Benachteiligung und Armut

aktuelle Probleme überall in Deutschland sind. Anhand verschiedener Indikatoren konnte im

vorgelegten Sozialbericht ein Überblick darüber geschaffen werden, in welchen Bereichen

soziale Benachteiligung und Armut in Neunkirchen besonders stark vertreten sind. Um die

soziale Situation in Neunkirchen detaillierter zu beschreiben, wurden weitere Indikatoren, wie

Gesundheit und Bildung zur Betrachtung herangezogen. In ganz Deutschland kommen

Datenerhebungen und Berichte zur sozialen Benachteiligung zu dem Ergebnis, dass

bestimmte Personengruppen besonders von Armut bedroht sind.

Die wachsende Zahl prekärer Beschäftigungsverhältnisse, die Vergrößerung des

Niedriglohnsektors und steigende Verbraucherpreise sind die Hauptursachen dafür, dass in

Deutschland inzwischen bis zu vier Millionen Privathaushalte verschuldet sind, Institutionen

wie Tafeln, Sozialkaufhäuser, Mittagstische und so weiter stärker in Anspruch genommen

werden.

Zusammenfassend kann man Folgendes über die soziale und finanzielle Benachteiligung in

Neunkirchen sagen:

Im Bereich Einkommen sind kaum Daten auf kommunaler Ebene vorhanden. Im Landkreis

insgesamt fällt das Durchschnittseinkommen ähnlich aus wie im Saarland.

Die Arbeitslosenquote ist mit 8,3 % etwas höher als im saarländischen Durchschnitt (7,4%),

die Beschäftigungsquote demnach etwas geringer. Auch die Quote der

Leistungsberechtigten nach dem SGB II ist mit 12,2 % höher als der saarländische

Durchschnitt mit 9 %.

Im Bereich Bildung fällt auf, dass Neunkirchen mehr Schulabgänger ohne Abschluss und

weniger Abiturienten hat als das Saarland im Durchschnitt.

Die gesundheitliche Versorgung in der Kreisstadt Neunkirchen ist – was Krankenhausbetten

und Beratungsangebote anbetrifft – ähnlich beschaffen wie im Landkreis Neunkirchen und im

Saarland. Der Wohnungsmarkt ist vergleichsweise gut. Die Mieten sind niedriger als im

Page 49: Sozialbericht 2013

46

saarländischen Durchschnitt59 und es gibt kaum Wohnungslose. Auch die Zahl der

Räumungen ist in den letzten Jahren gesunken.

Wie in ganz Deutschland auch, verzeichnet Neunkirchen einen Bevölkerungsrückgang. Der

demografische Wandel beschäftigt die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung.

Wie sieht die Zukunft aus?

Die Stadt hat nach der Strukturkrise wieder eine bedeutende Stellung als

Arbeitsplatzzentrum gewonnen. Sozialpolitisch hat Neunkirchen in den letzten Jahren viele

Neuerungen geschaffen. Die Teilnahme der Stadt am Audit „Familiengerechte Kommune“

(Bestandsaufnahme, Strategie für die Weiterentwicklung, etc.) zeigt zusätzlich das soziale

Engagement Neunkirchens und soll Entscheidungsweichen für mehr Familienfreundlichkeit

stellen. Eines wird durch das Studium des Sozialberichtes offensichtlich. Die Kommune

kann nur bedingt entscheidende Weichen zur Verbesserung der Sozialstruktur stellen. Hier

bedarf es zahlreicher Anstrengungen auf Bundes-, Landes-, und Kreisebene, um elementare

Rahmenbedingungen für von Armut bedrohte Menschen zu schaffen. Es wäre

wünschenswert, wenn erfolgreiche Bundesprogramme (z.B. Soziale Stadt) längerfristig

finanziert würden.

Abschließend ist es mir in diesem Zusammenhang wichtig, darauf hinzuweisen, dass es

durch die gezielte Förderung von Kindern aus einkommensschwachen Familien (bereits im

Kindergarten) und Jugendlichen gelingen muss, die scheinbar vorhandene „soziale

Vererbung“ schlechter Chancen zu unterbrechen. Es muss verhindert werden, dass Kinder

die eigene Armutssituation als Diskriminierung erleben.

Nikolaus Schneider, der Präses der evangelischen Landeskirche, hat dies in einem Vortrag

beim Kommunalkongress 2011 auf den Punkt gebracht:

„Deshalb sind wir als Gesellschaft verpflichtet, Kindern aus armen Familien alle

Unterstützung zukommen zu lassen, damit sie ihre Fähigkeiten und Gaben entwickeln und in

das gesellschaftliche Leben einbringen können. Dazu gehört vor allem die Stärkung der

Eltern, der Ausbau des Bildungssystems einschließlich der Elementarerziehung, die

Förderung der Systeme zu Lasten individueller Transferleistungen und die konsequente

Ausrichtung aller Maßnahmen auf Inklusion, Beteiligung und den Zusammenhalt unserer

Gesellschaft. Dazu müssen Geld und Geist zusammenwirken.“

Sören Meng

Beigeordneter und Sozialdezernent

59 Inoffizieller Mietspiegel verschiedener Immobilienportale

Page 50: Sozialbericht 2013

47

9. Quellen-, Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

Quellen Datenerhebungen Statistisches Amt Saarland

- Bruttoinlandsprodukt und Bruttowertschöpfung der Wirtschaftsbereiche nach Kreisen (2010)

- Entwicklung der Verbraucherpreise (2010) - Pflegestatistik (2009) - Primäreinkommen und verfügbares Einkommen der privaten Haushalte nach Kreisen

(2009) - „Saarland heute 2013“ - Sozialversicherungspflichtige (2011) - Sozialhilfe- und Asylbewerberstatistik im Saarland (2011)

Bundesagentur für Arbeit

- Arbeitslose nach Gemeinden – Bestand an Arbeitslosen Neunkirchen/Kreisstadt (2012)

- Arbeitsmarktbericht (2012) - Leistungsberechtigte (2012) - Arbeitslose nach Gemeinden – Bestand an Arbeitslosen Neunkirchen/Kreisstadt

(2013) Bundesamt für Statistik Deutschland

- Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (2012) - Mikrozensus (2011) - Soziale Mindestsicherung in Deutschland (2010)

GfK Marktforschung

- Daten und Fakten zur wirtschaftlichen Entwicklung im Landkreis Neunkirchen (2011) Bertelsmannstiftung

- Wegweiser Kommune: Politikfeld Integration für Neunkirchen (2011) - Wegweiser Kommune: Politikfeld Soziale Lage für Neunkirchen (2011) - Wegweiser Kommune: Politikfeld Wohnen für Neunkirchen (2011)

Ärztekammer des Saarlandes

- Anzahl der niedergelassenen Ärzte im Saarland (2010) Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Sozi ales im Saarland

- Krankenhausbericht der Regierung des Saarlandes (2004-2010) Gesundheitsamt des Landkreises Neunkirchen

- Bericht der Einschulungsuntersuchungen (2010-2013)

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Literatur

- Geißler, Rainer; Weber-Menges, Sonja: Soziale und ethnische Auslese im deutschen

Bildungssystem – ein skandalöser Mechanismus sozialer Ausgrenzung, in: Döring, Diether (Hrsg.) Armut und Soziale Ausgrenzung, Berlin, Heft Nr. 4/2009.

- Groh-Samberg, Olaf: Armut, soziale Ausgrenzung und Klassenstruktur – Zur

Integration multidimensionaler und längsschnittlicher Perspektiven. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 1. Auflage 2009.

- Hradil, Stefan: Die Sozialstruktur Deutschlands im internationalen Vergleich. VS

Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 2. Auflage 2006.

- Der Paritätische Gesamtverband (Hrsg.): Arbeitslosengeld II für Geringverdiener und Erwerbslose – Hartz IV Grundsicherung, 4. Auflage, Verlag, C.H. Beck, 2011.

- Stichweh, Rudolf; Windolf, Paul (Hrsg.): Inklusion und Exklusion: Analysen zur

Sozialstruktur und sozialen Ungleichheit. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 2009.

Internetquellen

- Bundeszentrale für politische Bildung, online verfügbar unter URL: http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61718/arbeitslose-und-arbeitslosenquote (2012), Stand: Dezember 12

- World Vision Institut für Forschung und Innovation, online verfügbar unter URL:

www.armut.de (2013), Stand: Dezember 2012

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Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abbildung 1: Entwicklung der Einwohnerzahl ........................................................................ 5 Abbildung 2: Altersstruktur in der Kreisstadt Neunkirchen ..................................................... 6 Abbildung 3: Die häufigsten Nationalitäten der Kreisstadt Neunkirchen................................. 7 Abbildung 4: Entwicklung des BIP je Einwohner des Landkreises Neunkirchen .................... 8 Abbildung 5: Preisentwicklung der Wohnungskosten ...........................................................14 Abbildung 6: Preisentwicklung der Energieversorgung.........................................................14 Abbildung 7: Klassenlagen in Deutschland...........................................................................16 Abbildung 8: Stellungen im Beruf .........................................................................................17 Abbildung 9: Entwicklung der Wirtschaftssektoren in der Kreisstadt Neunkirchen ................18 Abbildung 10: Verteilung der Arbeitslosen auf die Geschlechter...........................................20 Abbildung 11: Arbeitslose in der Kreisstadt Neunkirchen nach Altersgruppen ......................21 Abbildung 12: Bedarfsgemeinschaften nach Anzahl der Personen.......................................24 Abbildung 13: Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften......................................24 Abbildung 14: Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII ..............................................30 Abbildung 15: Schulabschlüsse............................................................................................32 Abbildung 16: Berufsabschlüsse ..........................................................................................33 Abbildung 17: Eingliederungserfolg nach Weiterbildungsmaßnahmen .................................34 Abbildung 18: Entwicklung der Zahl der eingeschulten Kinder..............................................36 Tabelle 1: Entwicklung der Einwohnerzahl in der Kreisstadt Neunkirchen ............................. 5 Tabelle 2: Altersstruktur in der Kreisstadt Neunkirchen ......................................................... 6 Tabelle 3: Verteilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ...................................16 Tabelle 4: Arbeitslose in der Kreisstadt Neunkirchen nach Altersgruppen ............................20 Tabelle 5: Regelleistungen nach SGB II ...............................................................................26 Tabelle 6: Unterteilung des Regelsatzes (2012) ...................................................................27 Tabelle 7: Unterteilung des Hartz IV-Regelsatzes im Vergleich ............................................27 Tabelle 8: Zahl der bei der Einschulung untersuchten Kinder...............................................36

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10. Anhang Weiterführende Literatur

- Butterwegge, C., Bosbach, G., Birkwald, M. (Hrsg.): Armut im Alter – Probleme und Perspektiven der sozialen Sicherung. Campus Verlag, Frankfurt/Main, 2012.

- Lutz, R., Hammer, V. (Hrsg.): Wege aus der Kinderarmut – Gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen und sozialpädagogische Handlungsansätze. Juventa Verlag, Weinheim, 2010.

- Petzold, S.: Sozialpolitik und Armut in Deutschland – Zusammenhänge und Entwicklung im neuen Jahrtausend. Diplomica Verlag, Hamburg, 2013.

Weiterführende Links

- Arbeiterwohlfahrt Saarland: Kinderarmut im Saarland , verfügbar unter URL: http://www.awo-saarland.de/fileadmin/kinderarmutsaarland/aufgabenheft.pdf

- Audit Familiengerechte Kommune, verfügbar unter URL: http://www.familiengerechte-kommune.de/de/home/audit.html

- Kinder- und Jugendarmut im Saarland , verfügbar unter URL: http://www.saarland.de/dokumente/res_soziales/Kinderarmut.pdf

- Kreisstadt Neunkirchen , verfügbar unter URL: www.neunkirchen.de - Sozialpolitisches Handlungskonzept für die Stadt Ne unkirchen , verfügbar unter

URL: http://www.neunkirchen.de/fileadmin/user_upload/neunkirchen/50_Dateien-Hochladen/50_Soziale-Dienste/50_Soz_PDF-Flyer-Hochladen/Sozialpolitisches%20Handlungskonzept%20Neunkirchen.pdf