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Sozialpolitik Einkommenspolitik © Anselm Dohle-Beltinger 2013 1 Sozialpolitik Worauf setzt sie auf? Gute Internet-Quelle: www.sozialpolitik-aktuell.de Entwicklungsländer- Problematik: http://www.wider.unu.edu

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Gute Internet-Quelle: www.sozialpolitik-aktuell.de

Entwicklungsländer-Problematik: http://www.wider.unu.edu

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Median =1.413

relative Armut bei 50%des Medians = 706 €

Armut bei 40% = 565 €

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Brutto-/ Netto-, Verfügbares EinkommenÄquivalenzeinkommen

• Das Bruttoeinkommen enthält Sozialabgaben und direkte Steuern, die zur Ermittlung des Nettoeinkommens abgesetzt werden.

• Das verfügbare Einkommen umfasst zusätzlich zum Nettoeinkommen die erhaltenen Transfers

• Das Äquivalenzeinkommen teilt das verfügbare Einkommen der Haushalte durch eine nach dem relativen Konsum gewichtete Anzahl der Haushaltsmitglieder.•Summanden der neuen OECD-Skala für

•Hauptverdiener 1,0•Personen über 14 Jahre 0,5•Kinder bis 14 0,3

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Armutsrisiko von Erwerbstätigen

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In-Work-Poverty 2

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Wirkung von Transfers (ohne Renten)

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Transferwirkung 2

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Statistiken der deutschen statischen Ämter• Die Einkommens- und

Verbrauchsstichprobe (EVS) ist eine amtliche Statistik über einen wichtigen Aspekt der Lebensverhältnisse von privaten Haushalten in Deutschland, nämlich ihre Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation. Daneben liefert die EVS Erkenntnisse über die Konsumausgaben der Menschen, über ihre Wohnverhältnisse und ihre Ausstattung mit langlebigen Gebrauchsgütern.

• Die EVS wird alle fünf Jahre auf freiwilliger Basis bei Menschen aus allen sozialen Schichten durch-geführt. Sie spiegelt lt. Statistischem Bundesamt damit repräsentativ die Lebensverhältnisse der Gesamt-bevölkerung wider.

• Die Teilnehmer können sich bewerben und erhalten eine finanzielle Anerkennung in Höhe von 70 €.

• Dies dürfte zur Unterrepräsentierung von einkommens- und vermögens-starken haushalten führen

• Der Mikrozensus ist eine repräsentative Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Rund 830 000 Personen in etwa 370 000 privaten Haushalten und Gemeinschafts-unterkünften werden stellvertretend für die gesamte Bevölkerung zu ihren Lebensbedingungen befragt. Dies sind 1 % der Bevölkerung, die nach einem festgelegten statisti-schen Zufallsverfahren ausgewählt werden. Die Befragung ist absolut vertraulich und die Daten werden nur für statistische Zwecke verwendet.

• Jeder Ausgewählte ist auskunfts-pflichtig.

• Es werden nur grobe Daten zu Nettoeinkommen oder Immobilien-besitz erhoben, nicht genauere Struktur von Einkommen, Aus-gaben, Vermögen o.ä.

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• Einkommensteuerstatistik: Das Material der Finanzverwaltung ermöglicht jährliche Auswertun-gen zur Struktur und Wirkungsweise der Einkommen-steuer, zu deren wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung und insbesondere zur steuerlichen Einkommensverteilung

• Die umfangreichen Daten werden sowohl für die Politikberatung als auch in der wissenschaftlichen Forschung genutzt.

• Aufgrund des Steuergeheim-nisses müssen Daten der höchsten Einkommen z.T. ausgelassen werden

• Die Daten haben einen sehr langen Nachlauf (Ende 2012 Veröffentlichung für 2008)

Erklärung der Statistik jeweils vom Durchführenden zitiert; Kritikpunkte Anmerkungen des Autors

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Andere Quellen• EU-SILC („European Union Statistics on

Income and living conditions“; „Leben in Europa“) ist eine Erhebung durch Eurostat mit dem Ziel, zeitlich und inter-national vergleichbare mehrdimensionale Mehrebenen- und Längsschnitt- (Panel) mikrodaten zu den Themen Einkommen, Armut, soziale Ausgrenzung, Lebensbedingungen zu sammeln

• Pro Jahr werden in Deutschland ca. 14.000 Haushalte mit 28.000 Personen postalisch befragt, ggf. mit telefonischer Nachfrage

• Zu wenig Niedrigeinkommen dabei wegen komplexem rein deutschem Fragebogen und fehlendem Festnetz-anschluss z.B. der Hartz IV-Empfänger (Nachfrage). Zwar überdurchschnittlich viele Ausländer erfasst, aber hauptsächlich Nordeuropäer. Türken z.B. <1/3 Realität dabei

• Zu viele Alte und zu wenig Kleinkinder erfasst

• Hohe Panelsterblichkeit

• Merkmals-Gruppe bis 2% der Bevölkerung darf fehlen (D: 1,6 Mio Leute)

• Das SOEP (Sozio-ökonomisches Panel des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung DIW) ist eine repräsentative Wiederholungs-befragung privater Haushalte in Deutschland, die im jährlichen Rhythmus seit 1984 bei denselben Personen und Familien in der Bundesrepublik durchgeführt wird. Bereits im Juni 1990, also noch vor der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion, wurde die Studie auf das Gebiet der ehemaligen DDR ausgeweitet. Zur adäquaten Erfassung des gesellschaftlichen Wandels in den Jahren 1994/95 wurde die »Zuwanderer-Stichprobe« eingeführt.

• besonderen Analysemöglichkeiten durch das Längsschnittdesign, Haushaltskontext, regionale Vergleiche, die Erhebung von Zuwanderung

• Besonders hohe Quoten von Ausländern und Hochverdienern ermög-lichen repräsentative Aussagen zu deren Lebensverhältnissen

• Die Qualität regionaler Aussagen ist wegen der z.T. geringen Anzahl deutlich herabgesetzt

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Armuts- und Reichtumsbericht 2008 - Entwurf

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Beispiele für Repräsentativität• Bei telefonischen Umfragen (z.B. EU-SILC) sind Ausländer oft

unterrepräsentiert. • In Panels sind oft zu wenig Spitzenverdiener/ hohe Vermögen• Je nach Interviewsituation werden Einkommenswerte zu hoch/zu

niedrig angegeben

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Real: um Kaufkraftverlust bereinigt; Netto: Nach Steuern und Sozialabgaben; Äquivalenz: Haushaltseinkommen wird bei Mehrpersonenhaushalten je nach Größe und Alter durch wachsende Faktoren geteilt um kleine und große Haushalte vergleichbar zu machen.

mtl. 1.353,50 € netto für einen Single sind der Median;

Das Armutsrisiko beginnt bei 60% des Medians = 812,10 €;

relative Armut bei 50% = 676,75 €;

Armut bei 40% = 541,40 €

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Einkommensschere im Wachstum

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On the poverty lineHas “a dollar a day” had its day?

“They gather 75 national poverty lines, ranging from Senegal's severe $0.63 a day to Uruguay's more generous measure of just over $9. From this collection, they pick the 15 lowest (Nepal, Tajikistan and 13 sub-Saharan countries) and split the difference between them. The result is a new international poverty line of $1.25 a day.

Why those 15? In setting their poverty lines, most developing countries aim to count people who are poor in an absolute sense.

The line is supposed to mark the minimum a person needs to feed, clothe and shelter himself. In Zambia, say, a poor person is defined as someone who cannot afford to buy at least two to three plates of nshima (a kind of porridge), a sweet potato, a few spoonfuls of oil, a handful of groundnuts and a couple of teaspoons of sugar each day, plus a banana and a chicken twice a week. (The) notion of relative deprivation seems to carry weight in countries once they grow past a consumption of $1.95 per person a day. Beyond this threshold, a country that is $1 richer will tend to have a poverty line that is $0.33 higher (see chart). The authors thus base their absolute poverty line on the 15 countries in their sample below this threshold.”

The Economist, May 22nd 2008

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Wie Verteilung messen?Quelle:Thiele, Silke: Zur Notwendigkeit der Berücksichtigung des Vermögens bei der Beurteilung sozialpolitischer Maßnahmen; Working Paper EWP 0006; Department of Food Economics and Consumption Studies University of Kiel; December 2000

+ verfügbares Jahreseinkommen + Rendite aus Nettovermögen (Grund, Geld, Gebrauch) + erwartete Renten

Erweitertes Well-Being

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Erwartete Renten (Versorgungsvermögen)• Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind relativ gleichmäßig verteilt

(Gini 0,26-0,3) und größenmäßig bedeutend (Barwert bei Verrentung >100.000 €), werden aber i.d.R. nicht bewertet.

• Die Betriebsrentenansprüche streuen weit stärker. Wenige haben hohe Ansprüche, die Masse nur kleine oder keine. Insgesamt deutliche Korrelation mit Einkommenshöhe.

Quelle: Ammermüller, Weber, Westerheide: Entwicklung und Verteilung des Vermögens privater Haushalte unter bes.Berücks.d.Produktivvermögens; ZEW 2005; S.154 ff

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Einfluss des Vermögens

auf den Reichtum

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Vermögensrendite und Humanvermögen

• Messung des Wertes von Humankapital – als Barwert künftiger Einkommen (schlecht

erfassbar) oder – kostenorientiert durch die öffentlichen

Bildungsausgaben und das während der Ausbildungszeit entgangenen Einkommen (Opportunitätskosten; Nettolohn).

• Bandbreite bei Kostenansatz: – 14.400 € für Hauptschule ohne Lehre – 137.000 € mit Lehre– 528.000 € für Humanmediziner– Durchschnitt 148.800 € in D

• 158.000 € für Berufstätige• 120.500 € für Arbeitslose

Humankapital: Wissen und Fertigkeiten eines Menschen

keine Opportunitätskosten

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PisaBildung und Einkommen

Bildung ist der zentrale Faktor, wenn es um

zukünftige Chancen geht

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Quelle: Armuts- und Reichtumsbericht 2005

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Ist man immer arm?

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Woher kommen die Ärmeren in D

Quelle: Thiele, Silke, a.a.O.

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0%

5%

10%

15%

20%

25%

30%Increase in poverty w hen threshold movesfrom 50% to 60% of median incomePoverty at 50% of median income

2000

Sensitivitätsanalyse: Armut bei 50% und 60% des Medianeinkommens

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Einkommenspolitik

Einkommen: Betrag, den ein Wirtschaftssubjekt ausgeben könnte, ohne am Ende der Periode

schlechter gestellt zu sein als am Anfang

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Übersicht

• Einkommensbegriffe• Primäre und sekundäre Einkommensverteilung• Funktionelle und Personelle Einkommensverteilung• Instrumente der Einkommensverteilungspolitik

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Verteilungsgerechtigkeit• Gerechtigkeit der Verteilung wollen alle

gesellschaftlichen Kräfte. • Uneins sind sie darin, was darunter zu

verstehen ist: – Extrem 1: unkorrigierte Vereinnahmung des

Markteinkommens (Liberalismus)– Extrem 2: gleiches Einkommen für alle

(Egalitarismus)

• Möglicher Grundkonsens: ausreichende materielle Unabhängigkeit zur Entfaltung der Persönlichkeit, für Bildung und Erziehung unabhängig von wirtschaftlicher Kontrolle

Materielle Unterschiede als erzeugte Unterschiede sollen korrigiert werden, nicht die „natürlichen“ Unterschiede

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Fragestellungen

• Welchen Einkommensbegriff verwenden:– Jetzt-Einkommen– Lebenszeit-Einkommen– Haushaltseinkommen– Äquivalenzeinkommen– Markteinkommen– Transfereinkommen

• Güterbewertung– Dual Use der Unis: Forschung und Lehre– Nutzen oder Kosten– Messung des Konsums

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Einkommensbegriffe

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Markt- oder Faktoreinkommenbzw. Erwerbs- und Vermögenseinkommen

• Im Produktionsprozess entstandenes Einkommen:+ Aus unselbständiger Tätigkeit = Einkommen

aus Löhnen, Gehältern und Beamtenbezügen.+ Aus Unternehmertätigkeit Gewinne

= Erwerbseinkommen

+ Vermögenseinkommen = Mieten, Pachten, Zinsen

+ Einkommen aus Unternehmertätigkeit

= Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen

Das Markteinkommen bezeichnet man auch als Primäreinkommen

Das Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit ergibt zusammen mit den Einkommen aus Unternehmertätig-keit und Vermögen das Volkseinkommen (s. VGR).

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Transfereinkommen• Transfers: Geldwerte Leistungen (Zahlungen,

Sachleistungen und ersparte Aufwendungen) des Staates an private oder öffentliche Haushalte ohne marktgerechte Gegenleistung. Sie führen zu Kaufkraftumschichtungen.

• Transfereinkommen entsteht aus staatlichen Transferzahlungen oder durch Transfers aus dem Ausland

• Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte als wichtiger Bestimmungsfaktor der Konsumgüternachfrage ergibt sich aus dem erhaltenen Faktoreinkommen, erhöht um empfangene Transfers und vermindert um Finanzierungsbeiträge zur Umverteilung

Den positiven Teil dieses Umvertei-lungseinkommens bezeichnet man als Sekundäreinkommen

Geleistete Transfers: laufende Transfers z.B. direkte Steuern und Versicherungs-beiträge

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Einkommenspolitik als Beeinflussung der Primäreinkommensverteilung

• In enger Definition ist Einkommens-politik Lohnpolitik. Diese wird in der BRD von den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften wahrgenommen.

• In einer weiten Definition geht es um die Beeinflussung der Entgelte für die am Produktionsprozess beteiligten Faktoren Arbeit, Boden und Kapital.

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Einkommensarmut und Niedrigeinkommen in Deutschland

  Armut:bis zu 50% des

Durchschnittseinkommens

Niedrigeinkommen:bis zu 75% des

Durchschnittseinkommens

Deutschland

1996 9,1 34,3

1997 8,8 35,2

1998 9,1 34,3

Alte Bundesländer (gemessen am gesamtdeutschen Durchschnittseinkommen)

1996 8,2 32,1

1997 8,2 33,1

1998 8,7 31,8

Neue Bundesländer (gemessen am gesamtdeutschen Durchschnittseinkommen)

1996 12,7 43,3

1997 11,6 43,7

1998 10,7 44,6

Datenbasis: SOEP Hanesch/Krause/Bäcker 2000.

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Armut in Deutschland auf Basis der regionalen Einkommen

Ost West Deutschland

insgesamt

Armuts- Armuts- Armuts- Armuts- Armuts- Armuts-

quote intensität quote intensität quote intensität

1992 7,4 1,45 11,0 2,75 10,5 2,48

1993 6,6 1,21 11,8 2,82 10,8 2,49

1994 7,6 1,10 12,0 2,69 11,3 2,37

1995 5,8 1,31 13,5 3,10 12,1 2,72

1996 7,4 1,41 13,1 3,01 11,7 2,69

1997 7,6 1,47 12,6 2,70 11,6 2,62

1998 8,8 1,89 13,1 3,54 12,0 3,22

1999 7,5 1,41 12,4 3,30 11,8 2,90

2000 7,3 1,14 14,4 2,95 13,0 2,58

Durchschnitt 7,3 1,38 12,7 2,98 11,6 2,67

Armutsquote: Prozentualer Anteil der in der jeweiligen Region in Armut Lebenden. Die Armutsgrenze beträgt 50 % des regionalen Mittelwerts des jährlichen Nettoäquivalenzeinkommens.

Intensität: Summe der Abweichungsquadrate von den Armuts- zu den Äquivalenzeinkommen

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Primäre und sekundäre Einkommensverteilung;

Funktionelle und personelle Einkommensverteilung

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Funktionelle und personelle Sichtweise

• Die Verteilung der Markt- (Primär-) einkommen kann entweder nach – Quellen des Einkommens (Art des

Produktionsfaktors) oder nach

– Empfängern des Einkommens

gegliedert werden.• Beide Bereiche können der Umverteilung

ausgesetzt werden – Funktionell durch Preisregulierungen oder– Personell durch Steuern und Transfers

Funktionelle Einkommens-verteilung

Personelle Einkommens-verteilung

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Beeinflussung der Faktorpreise

• Eine direkte Beeinflussung der Preisbildung findet kaum statt.

• Allerdings gibt es eine ganze Reihe von Maßnahmen, die im Ergebnis zu veränderten Preisen führen. – für den Faktor Boden in Form von

Mietpreisbindung; – für den Faktor Arbeit durch Vorschriften über

Arbeitsplatzausstattung und Sozialversicherungsleistungen;

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Funktionelle Verteilung

• Während zur funktionellen Ein-kommensvertei-lung zahlreiche Statistiken vorliegen, bleibt die personelle Einkommensver-teilung nach Transfers weitgehend im Dunkeln

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Abzüge vom Primäreinkom

men• Die durchschnitt-

liche Belastung des Gehalts ist in den letzten 10 Jahren um 10,5 % gestiegen.

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Transfervolumen der öffentlichen Hand

• Diese Zahlen dürfen nur als Untergrenze verstanden werden, da es zahlreiche weitere Elemente, wie z.B. „Zuwendungen“ an Firmen oder Personen gibt, die hiervon nicht erfasst werden, gleichwohl aber nur einer geringen Personenzahl zu Gute kommen.

• Quelle: Subventionsbericht 2001

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• Subventionen gibt es in fast jeder Lebenslage

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Personelle Einkommensverteilung

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Messung der Einkommensverteilung• Das Problem besteht darin, dass nur durch

Befragung die nicht steuerlichen Verteilungsfragen (z.B. Empfang von Sozialhilfe als Leistung der Kommunen) geklärt werden können. Deshalb reichen Untersuchungen zu Steuerlast nicht aus um die personelle Verteilung zu erhellen.

• Es gibt zwei wesentliche Quellen:– Die Einkommens- und Verbraucherstichprobe des

Statistischen Bundesamtes (3jähriger Rhythmus; zuletzt 2008)

– Das Sozio-ökonomische Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW)

Bei der Feststellung der Einkommensverteilung geht es nicht nur um die €-Beträge, sondern auch darum, wie viel jemand braucht um den gleichen sozialen Status zu haben. 2-Personen-Haushalte brauchen z.B. weniger für Möblierung und Miete als 2 Single-Haushalte

(Gewichtetes) Äquivalenzeinkommen

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Verteilungsmaße

• Quantilsdarstellung: wie viel Prozent des Gesamteinkommens entfallen auf x% der Bevölkerung?

• Gini-Koeffizient: wie stark ist die Abweichung von der Gleichverteilung; – 0: keine Abweichung, d.h. alle haben das

Gleiche; – 1: völlige Ungleichverteilung, d.h. einer hat

alles– reagiert nicht auf gleichmäßige Erhöhung aller

Einkommen

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© Anselm Dohle-Beltinger 201355

Verteilungsgerechtigkeit

• Ursachen der Ungleichheit– Produktivitätsunterschiede zwischen

unterschiedlichen Produktionsfaktoren und zwischen Faktoren der selben Art z.B. wegen• Unterschiedlicher Qualifikation

• Unterschiedliche Risikoprämien

• Unterschiedlicher Marktmacht

• Kampf um die „Gleichheit“– Die Kernfrage lautet letztlich: will die

Gesellschaft mehr „Leistungs-“ oder „Bedarfsgerechtigkeit“

Abstrakte Leistungs-gerechtigkeit gibt es in einer Wirtschaft, die immer mehrere Fak-toren zu einem Produkt kombiniert zwar nicht, aber dennoch handelt es sich um ein Motiv für Mehrleistung Frage nach dem Halbteilungs-grundsatz

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Sozialpolitik Einkommenspolitik

Funktionale und personale Einkommensverteilung

© Anselm Dohle-Beltinger 201356

Quelle: Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung; Gutachten 11/2009; S. 318

Beitrittsgebiet

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Armut im internationalen Kontext

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Sozialpolitik Einkommenspolitik

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Gini-Koeffizienten in der OECD

10

15

20

25

30

35

40

45

50

OECD average

Daten: Verfügbare Äquivalenz-Einkommen der HaushalteBasisstatistiken von 1995 bis 2002; Quelle: OECD

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Kinderarmut in der OECD

LX

US

UK

CH

SW

PT

NO

NZ

NL

IT

IR

GR GE

FR

FI DK

CZ

CAAT

AS

0%

4%

8%

12%

16%

20%

24%

40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

Employment rates of mothers

Ch

ild p

ove

rty

rate

s

Eine höhere Erwerbsbeteiligung der Frauen dämpft i.A. die Kinderarmut ebenso wie staatliche Transfers

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Altersarmut

0%

10%

20%

30%

40%

Mid-1970s Mid-1980sMid-1990s 2000

Prozentsatz der Armen unter der Bevölkerung mit 66 und mehr Jahren

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Instrumente der Einkommensverteilungspolitik

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Transfers• Mittels Geld- oder Produktleistungen (sog.

Realtransfers) wird versucht, einen Grundbedarf oder einen qualifizierten Bedarf (statusbezogen) abzudecken.

• Angebote an öffentlichen (und meritorischen) Gütern können jedoch kaum auf bestimmte Nutzergruppen eingeschränkt werden.

• Deshalb ist die Frage erlaubt, ob die geringe Ungleichheit nur nach direkten Steuern und Sozialabgaben gilt, nicht aber wenn die Sachtransfers und die indirekten Steuern berücksichtigt werden.

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Schon lange wird die sog. „negative income tax“ diskutiert. Die Steuerbelastung reduziert sich bei sinkendem Einkommen auf 0 und geht dann gleitend in eine bis zur Höhe des Existenzminimums wachsende Transferleistung über, wobei darauf geachtet wird, dass bei jedem Arbeitseinkommenszuwachs mehr Netto als vorher vorhanden ist.

Verzahnung von Transfers und Steuernmittels „Negativer Einkommensteuer“

Quelle: Dresdner Bank: Trends Wirtschaftsanalysen I/2002

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Abgaben an den Staat

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Staatliche Abgaben =

• Gebühren– Entgelt für individuell angeforderte

Leistungen der öffentlichen Hand; Ziel: Kostendeckung

• Beiträge– Entgelt für pauschal gewährte

Nutzungsmöglichkeit an staatlichen Leistungen unabh. von der individuellen Inanspruchnahme; Ziel: Kostendeckung

• Steuern

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Steuern

• Keine besondere Gegenleistung: Non-Affektationsprinzip (keine Zweckbindung von Steuern)

• Die Zuordnung von Abgaben an den Staat und öffentliche Körperschaften (z.B. Sozialversicherungs-träger) zum Begriff „Steuern“ ist nicht unumstritten. Zölle werden in Deutschland hinzugerechnet, in den USA z.B. nicht, bei Sozialabgaben ist es umgekehrt.

Zwangsabgabe, die von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen allen auferlegt wird, die ein bestimmtes, die Leistungspflicht begründendes Merkmal aufweisen und für die keine besondere Gegenleistung erbracht wird. Die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. [nach § 3 Abs. I Abgabenordnung (AO)]

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Begriffsdefinitionen

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Zuordnungsproblematik• Bei den Gebühren ist der Nutzer und – bei geeignetem

Rechnungswesen – der zuzumessende Betrag klar Belastung mit den verursachten Kosten (Preis für „Produkt“) = Äquivalenzprinzip (Gleichwertigkeit)

• Bei den Beiträgen kann schon nicht mehr auf die Nutzungskosten abgestellt werden, sondern nur auf die theoretische Nutzbarkeit Äquivalenzprinzip nur pauschal anwendbar

• Bei den Steuern wird auf die Nutzung oder Nutzungsmöglichkeit gar keine Rücksicht genommen. Deshalb kann das Äquivalenzprinzip in keiner Weise einen Maßstab für die Steuerzumessung abgeben.

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Äquivalenzprinzip• Probleme bei Nutzung dieses Ansatzes für Steuerzumessung

– Bei typischen öffentlichen Gütern keine Bereitschaft der Nutzer zur Enthüllung der Präferenzen keine Nutzung und damit kein Wert der Staatsleistung ermittelbar

– Umverteilungsmaßnahmen sind kaum als Nutzenzuwachs der Abgebenden interpretierbar (außer bei Altruismus oder Gefahr sozialer Unruhen; sonst nur Mehrung des Empfängernutzens).

• Varianten der Preisfestsetzung bei Gebühren und Beiträgen– Preis = Grenznutzen

Erfordert Definition der Nutzer und Zuordnung des individuellen Nutzens.

– Abgaben = Kosten

Bei Inanspruchnahme spezifischer Leistungen, z.B. der

Rechtspflege, werden die Kosten auf die Nutzer umgelegt.

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Die Alternative für die Steuerzumessung

• Das Leistungsfähigkeitsprinzip– Hier geht es nicht um die Nutzungsintensität eines Gutes/einer

Leistung, sondern um die Frage, in welchem Umfang der einzelne zur Finanzierung der Staatsaufgaben beitragen kann und soll.

– Jeder Beitrag hierzu schmälert das verfügbare Einkommen und verringert damit die Leistungsanreize

– Je nachdem welche Verteilung von Einkommen und Vermögen die Gesellschaft als „gerecht“ ansieht und in der Folge anstrebt, müssen diese Eingriffe stärker oder schwächer ausfallen.

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„Gerechte“ Steuerlasten (1)• Horizontale Gerechtigkeit

– Hier geht es um die gleichmäßige Erfassung der Leistungsfähigkeit

– Es soll ausgeschlossen werden, dass gleiche ökonomische Positionen zu ungleichen Steuer-lasten führen

– Frage von• Ausnahmetatbeständen und unterschiedlichen Pauschal-abzügen

bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage• spezifischen Abzugsbeträgen für bestimmte

Einkunfts-quellen/Vermögensarten• unterschiedlichen Steuersätzen je nach Einkunftsquelle/

Vermögensart

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© Anselm Dohle-Beltinger 201375

Gerechte Steuerlasten (2)

• Vertikale Gerechtigkeit– Die Anforderung ist, dass eine unter-

schiedliche wirtschaftliche Verfügungsmacht zu unterschiedlichen Lasten führen soll

– „Gerechte“ unterschiedliche Lasten können verschieden definiert werden. Es geht um die Abwägung von• Leistung (Leistungsgerechtigkeit) und• Bedarf (Bedarfsgerechtigkeit)

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© Anselm Dohle-Beltinger 201376

Die Bandbreite• Bedarfsgerechtigkeit– Im Vordergrund steht, dass

gesellschaftliche Teilhabe nicht vom wirtschaftlichen Status abhängen soll

– Kein deutlicher Unterschied der menschlichen Bedürfnisse starker Umverteilungsdrang

– kompatibler Steuertarif: deutlich progressive Besteuerung

– Extrem: Einkommensgleich-heit

• Leistungsgerechtigkeit– Im Vordergrund steht die

Belohnung individueller Leistung durch das Markteinkommen

– Nur Grundbedürfnisse von Gesellschaft zu garantieren gemäßig-te Umverteilung

– Kompatibler Tarif: lineare oder leicht progressive Besteuerung

– Extrem: (fast) unge-schmälertes Einkommen

Abschöpfung deutliche Progression schwache lineare 0% Kopf-aller Einkommen >x Steuer steuer

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Grafische Darstellung des Normbereiches

Vertikale Gerechtigkeit

Innerhalb:Bedarfsgerechtigkeit Leistungsgerechtigkeit

starke mäßige gleiche Progression Steuersätze

Außerhalb:

Kopfsteuer

Steuerfreiheit

Außerhalb:

Gleiches Markt-einkommen

Völliges Aufheben der marktseitigen Einkommensverteilung = gleiche

Nettoeinkommen

Unverändertes Beibehalten der marktseitigen Einkommensverteilung,

nicht aber der Einkommenshöhe

Die Extreme:

3.4.

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Was wird finanziert

• Pflichtaufgaben (Umfang variabel, aber Mittel nicht anders als durch Steuern zu erbringen):– Umverteilung– Öffentliche Güter– Meritorische Güter

• Wahlaufgaben– z.T. Internalisierung externer Erträge– unsubventionierte private Güter– Subventionen/Transfers ohne Internalisierungs-

absichten

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© Anselm Dohle-Beltinger 201379

Berücksichtigung des Existenzminimums

• Das Existenzminimum (Definition bzw. Höhe offen) – muss frei von Steuerlasten (Freibetrag) sein bzw. – muss so hoch angesetzt werden, dass nach (z.B.

Verbrauchs-)Steuern noch die Existenz gesichert ist

– ist aber keine ausreichende Maßgröße für die Bestimmung der gesamten Umverteilungslast der Gesellschaft (s. „Was wird finanziert“)

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Zur Höhe des Existenzminimums

• Physisches– reicht zum

materiellen Überleben

• Soziokulturelles– sichert neben der

materiellen Existenz auch die Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe und individu-ellen Entfaltung durch • Informations-,

• Bildungs- und

• Kulturzugang

Abwägungskriterien:

Metaphysische Überzeugungen oder auch Naturrechtslehre führen mind. zum soziokulturellen, blanker Materialismus zu einem der ersten beiden

• Sozialstatus-Orientierung– Abstrakt (ohne

Zweck-orientierung) bestimmtes Lebensniveau oberhalb des physischen Minimums

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© Anselm Dohle-Beltinger 201381

Steuertarife

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© Anselm Dohle-Beltinger 201382

30%

22%

Reichensteuer

Aktueller Einkommensteuertarif Grundtabelle, d.h. für Ledige

Zu versteuerndes Einkommen in Tsd €

Steuersatz in %

4542

30

24

15

8 13 26 52 250 500

Grenzsteuersatz

Durchschnittssteuersatz

Internet: www.abgabenrechner.de Berechnung der Einkommensteuer

Mittelstands-bauch

8%

38%

Grundfreibetrag

Eingangssteuersatz

42%

Spitzensteuersatz

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Entwicklung von Einkommen- und Körperschaftssteuersätzen

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© Anselm Dohle-Beltinger 201384

TarifvergleichBetrag entspricht1.000 € %

7.500 0 0% 0% 0% 0 0 0%

7.782 17 0% 15% 0,1% 1.556 1.000 12,9%10.000 398 4% 19% 2% 2.000 1.000 10,0%12.500 932 7% 24% 5% 2.500 1.000 8,0%15.000 1.542 10% 25% 8% 3.000 1.000 6,7%17.500 2.182 12% 26% 11% 3.500 1.000 5,7%20.000 2.850 14% 28% 14% 4.000 1.000 5,0%22.500 3.546 16% 28% 18% 4.500 1.000 4,4%25.000 4.271 17% 30% 21% 5.000 1.000 4,0%27.500 5.025 18% 31% 25% 5.500 1.000 3,6%30.000 5.807 19% 31% 27% 6.000 1.000 3,3%32.500 6.618 20% 32% 28% 6.500 1.000 3,1%35.000 7.458 21% 34% 30% 7.000 1.000 2,9%37.500 8.326 22% 35% 31% 7.500 1.000 2,7%40.000 9.223 23% 36% 32% 8.000 1.000 2,5%42.500 10.148 24% 37% 33% 8.500 1.000 2,4%45.000 11.102 25% 39% 34% 9.000 1.000 2,2%47.500 12.085 25% 40% 35% 9.500 1.000 2,1%

50.000 13.096 26% 42% 36% 10.000 1.000 2,0%52.500 14.136 27% 42% 38% 10.500 1.000 1,9%55.000 15.186 28% 42% 39% 11.000 1.000 1,8%57.500 16.236 28% 42% 40% 11.500 1.000 1,7%60.000 17.286 29% 42% 40% 12.000 1.000 1,7%62.500 18.336 29% 42% 41% 12.500 1.000 1,6%65.000 19.386 30% 42% 41% 13.000 1.000 1,5%

67.500 20.436 30% 42% 42% 13.500 1.000 1,5%70.000 21.486 31% 42% 42% 14.000 1.000 1,4%72.500 22.536 31% 42% 42% 14.500 1.000 1,4%75.000 23.586 31% 42% 42% 15.000 1.000 1,3%77.500 24.636 32% 42% 42% 15.500 1.000 1,3%80.000 25.686 32% 42% 42% 16.000 1.000 1,3%82.500 26.736 32% 42% 42% 16.500 1.000 1,2%85.000 27.786 33% 42% 42% 17.000 1.000 1,2%87.500 28.836 33% 42% 42% 17.500 1.000 1,1%90.000 29.886 33% 42% 42% 18.000 1.000 1,1%92.500 30.936 33% 42% 42% 18.500 1.000 1,1%95.000 31.986 34% 42% 42% 19.000 1.000 1,1%97.500 33.036 34% 42% 42% 19.500 1.000 1,0%

100.000 34.086 34% 42% 42% 20.000 1.000 1,0%

1.000.000 412.086 41,2% 42% 42% 200.000 1.000 0,1%

Bemessungs-grundlage (Bmg) in €

TarifartProgressiver Tarif 2005 proportionaler/

linearer Tarif von 20%

Steuerbetrag Durchschnittssteuersatz

Grenzsteuer-satz

Ersparnis bei Bmg -20.000 €

Kopfsteuer

•Eingangssteuersatz

•Spitzensteuersatz

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© Anselm Dohle-Beltinger 201385

Klassifikation von Steuern• Mögliche Kriterien sind u.a.:

– Was wird besteuert ?• Personen = Kopfsteuer• Vermögen• wirtschaftliche Aktivitäten wie

– Einkommenserzielung der natürlichen oder jur. Personen– Einkommensverwendung– Verkaufsumsätze der Unternehmen bzw. Verbrauch der Haushalte

• Wie wird besteuert (mit/ohne Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners = Subjekt-/Objektsteuer)

– Wer ist SteuerträgerGenerell gelten direkte Steuern als nicht überwälzbar, indirekte schon. Abgrenzung fragwürdig, da z.B. Dividendenerwartungen bei höherer Steuerbelastung sicherlich erhöht würden und mit kalkuliert, d.h. überwälzt werden. Dito z.B. Steuererhöhungen in Tarifverhandlungen.

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© Anselm Dohle-Beltinger 201386

Steuerarten und ihr

Aufkommen

Quelle: Steuerschätzung November 2006

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© Anselm Dohle-Beltinger 201387

Energiebesteuerung

Auf alle Steuern und den Nettopreis ohne Steuern wird noch zusätzlich Mehrwertsteuer erhoben.

Hinzu kommt die Erdölbevorratungsabgabe von 0,46 bzw 0,39ct/l.

Staatsanteil bei 1,20€/i Benzin

0,82 €/l

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Steuergerechtigkeit

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Sozialpolitik Einkommenspolitik

© Anselm Dohle-Beltinger 201389

Aspekte der Steuergerechtigkeit im Einkommensteuerrecht (Auswahl)

• Tarif• Spätestens seitdem das

Bundesverfassungsgericht 1995 sein Urteil zur Vermögenssteuer gesprochen hat, das eine Besteuerung maximal des halben (Soll-) Ertrages vorsieht, richtet sich die Diskussion auf eine Absenkung des Spitzen-steuersatzes.

• Davor ging es um die Anhebung des Grundfreibetrages auf das Existenzminimum.

• Aktuell muß dieses für Familien neu definiert werden.

• Sind unterschiedliche Höchst-steuersätze zu vertreten (gewerbliche Einkünfte - Rest)

• Bemessungsgrundlage• Sind alle Zuflüsse gleichmäßig

erfaßt (Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge; Stipendien + 60 weitere Einkommensarten)

• Ist die Abzugsfähigkeit für gleiche Sachverhalte gleich (Tageszeitung, Haushaltshilfe; Kinderbetreuungs-kosten)

• Sind Doppelbesteuerungen, z.B. des Einkommens und des daraus - nach Steuern - gebildeten Vermögens statthaft.

• Ist es statthaft, Vermögenserträge überhaupt (Zinsen) bzw. je nach Dauer des Vermögensbesitzes (Spekulationsfrist) zu besteuern.

• Sind zusätzliche Freibeträge für bestimmte Einnahmearten zu vertreten (Zinsfreibetrag)

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© Anselm Dohle-Beltinger 201390

Vermögensertragsbesteuerung• Zu unterscheiden sind Vermögensteile, die typischerweise ihren Ertrag aus

Wertsteigerungen beziehen und solche, die laufende Erträge abwerfen. Die Anschaffung beider Gruppen ist teilweise steuerbegünstigt (Eigenheimzulage, Schiffsabschreibungen), teilweise nicht („normale“ Mietwohnungen; Spareinlagen).

• Dass in dem Maße wie der Anschaffungsaufwand steuerbegünstigt war, einer Ertragsbesteuerung nichts im Wege steht, ist leicht einsichtig.

• Bei Einkünften aus nicht steuerbegünstigtem Vermögen sieht die Öffentlichkeit dies anders. („Ich habe doch schon Einkommensteuer bezahlt. Warum wollen die die Zinsen nochmal besteuern.“) Da die Einkommensteuer aber im Tarif nicht unterscheidet zwischen Einkünften, die zur zukünftigen Einkommenserzielung verwendet werden und solchen, die nur Konsumzwecken dienen, ist die zusätzliche Verfügungsmasse, die in Form der Kapitalerträge erwächst, wie Einkommen zu behandeln.

• Damit ist der Vermögensertrag zu besteuern (eventuell abzüglich Inflationsrate zum Substanzerhalt) und ein besonderer Freibetrag ist ebenso „ungerecht“ wie die Befristung der Besteuerung auf Spekulationsfristen.

• Schwierigkeiten bereitet die Bewertung nicht realisierter Erträge (Wertsteigerung von Immobilien, Gemälden etc.). Hier ist es theoretisch sinnvoll, praktisch aber schwer, diese bei Vermögensübergang (Erbschaft, Schenkung) zum Verkehrswert zu bewerten und den Ertrag zu besteuern, wobei die Progression der Einkommensteuer u.U. eine Benachteiligung darstellen würde.

• Nebenaspekt: die Ungleichbehandlung der konsumtiven Verwendung könnte mit den volkswirtschaftlichen Vorteilen einer höheren Ersparnisbildung begründet werden.

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Doppelbesteuerung von Einkommen und Konsum

• Wie bereits gesehen bietet sich als Indikator für die verteilungsrelevante Position und damit die Leistungs-/Belastungsfähigkeit eines Steuersubjektes nicht nur das Einkommen, sondern auch der Konsum an.

• Ist es „ungerecht“, beide gleichzeitig zu besteuern?• Dies wäre der Fall, wenn

– die gesamte Steuerhöhe die Existenz des Steuerzahlers gefährden würde oder – durch die Verbrauchsbesteuerung die „gerechten“ Verteilungsziele der

Einkommensteuer aufgehoben würden.• Letzterem Aspekt versucht das deutsche Umsatzsteuerrecht durch die

Splittung des Steuersatzes Rechnung zu tragen. Die Güter des täglichen Bedarfes (Grundnahrungsmittel, Kaltmieten, Bankleistungen) sowie einige meritorische Güter (Kulturveranstaltungen, Bücher; andere ganz steuerfrei, wie z.B. Arztrechnungen) werden mit 7 %, die anderen mit 16 % besteuert. Es existiert eine Liste, nach der z.B. Nordseekrabben (100 Gramm 8,--) mit 7% belastet werden, Austern (Stück 2,50) jedoch mit 16% (Krebstiere ausgenommen ~). Kleinwagen werden ebenso wie Luxus-Kfz mit 16 % belastet, Wohnungen mit 0% MwSt. bzw. 3,5% Grunderwerbssteuer.

• Die allgemeine Einkommensentwicklung, die dadurch mögliche, angestrebte und teilweise eingetretene Angleichung der Lebensverhältnisse hat jedoch die Idee des „schichtspezifischen“ Konsums stark relativiert.

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Doppelbesteuerung von Einkommen und Konsum (2)

• Insofern können wir annehmen, daß sich die Konsumanteile mit geringer und höherer Belastung nicht deutlich unterscheiden. Wohl aber unterscheidet sich der Anteil der gesamten Konsumausgaben am Einkommen. Er nimmt mit wachsendem Einkommen ab. Drücken wir also Umsatzsteuer (und besondere Verbrauchssteuern) als Prozentsatz vom Einkommen aus, so können wir von einer „regressiven“ Belastung sprechen, d.h. sie nimmt mit wachsendem Einkommen prozentual ab, widerspricht also den Verteilungszielen der Einkommensteuer.

• Systemkonform könnte sie werden, wenn man sie als progressive Verbrauchssteuer mit Freibeträgen etc. auslegt, die nicht beim Verkäufer erhoben, sondern beim Käufer wie die Einkommensteuer veranlagt wird. (Einnahmen abzgl. Ersparnisneubildung = Konsum) Problem: kreditfinanzierter Konsum.

• Aus Gründen der Vereinfachung und der relativ geringeren Steuerwiderstände gegenüber der Einkommensteuer wird dies jedoch nicht gemacht.

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Sozialpolitik Einkommenspolitik

© Anselm Dohle-Beltinger 201393

Distributive Wirkung der gespaltenen Mehrwertsteuer

Verwendung des verfügbaren Einkommens in € je Monat

255

788

2427

87,2% = 1738

74,6% = 2317

60,2% = 3674

0 1000 2000 3000 4000 5000 6000

unterstes Terzil

mittleres Terzil

oberes Terzil

Ein

kom

men

steu

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Konsum Ersparnis

Quelle: Boehringer et.al.: ZEW Discussion Paper No. 06-030

Economic Effects of VAT Reform in Germany; Mannheim 2006

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Sozialpolitik Einkommenspolitik

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Distributive Wirkung der gespaltenen Mehrwertsteuer

unterstes Terzil mittleres Terzil oberes Terzil

Gesamtbelastung

Umsatzsteuerfrei

Ermäßigter Satz 7%

Regelsatz 19 %

0,0%

5,0%

10,0%

15,0%

20,0%

25,0%

30,0%

35,0%

Verwendung des Einkommens

Gesamtbelastung

Umsatzsteuerfrei

Ermäßigter Satz 7%

Regelsatz 19 %Konsumanteile am verfügbaren Einkommen

Quelle: Boehringer et.al.: Allokative und distributive Effekte einer Abschaffung des ermäßigten Umsatz-steuersatzes; Mannheim 2004

mit MwSt in % des Nettoeinkommens

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Gesamtüberblick zur Einkommensverteilung

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Schwierigkeiten bei der Erfassung• Für Aussagen über den Gesamtumfang der

Beeinflussung insbesondere der personellen Einkommensverteilung durch den Staat fehlen sowohl Angaben zur Zuordnung des Konsums staatlicher Leistungen nichtmonetärer Art wie auch Angaben zur Überwälzung von Lasten.

• Gelingt es den ursprünglich Belasteten aufgrund ihrer Marktmacht, durch höhere Markteinkommen (= Preise) Teile der Belastungswirkung von Abgaben auf Dritte zu verlagern, so haben sie zwar formal die Lasten zu tragen (z.B. Steuerpflicht), nicht aber inhaltlich, weil sie sonst ein geringeres Brutto hätten.

• Im wesentlichen bleiben die empirischen Daten bei den Befunden aus Folie 27 ff. stehen.

Weder ist bei spezifisch öffent-lichen Gütern die Verbrauchsmengeeinwandfrei fest-zustellen noch die Bewertung einfach

Überwälzung