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STÄDTEBAULICH- LANDSCHAFTSPLANERISCHER IDEENWETTBEWERB WOHNBAULICHE ENTWICKLUNG WEDEL NORD Stadt Wedel AUSLOBUNG September 2014

STÄDTEBAULICH- LANDSCHAFTSPLANERISCHER … · Fläche, die sich im Norden der Stadt Wedel befindet. Das Wettbe-werbsgebiet ist im Flächennutzungsplan und im Landschaftsplan der

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STÄDTEBAULICH-LANDSCHAFTSPLANERISCHER

IDEENWETTBEWERB WOHNBAULICHE ENTWICKLUNG WEDEL NORD

Stadt Wedel

AUSLOBUNG September 2014

Gefördert durch das Land Schleswig-Holstein gemäß den Bestimmungen zur Förderung von Konzepten, Pilot- und Modellprojekten sowie vorbereitenden Untersuchungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Schleswig-Holstein

Auslober Stadt Wedel Der Bürgermeister Rathausplatz 3-5 22880 Wedel  

Betreuung:

Architektur + Stadtplanung

Baum • Schwormstede GbR

Hamburg

Teil A: Allgemeine Auslobungsbedingungen

1. Auslobungsgrundlage ...................................................................................................................... 1 2. Wettbewerbsauslober und Betreuung ............................................................................................. 1

3. Anlass und Ziel ................................................................................................................................ 2

4. Art des Wettbewerbs ....................................................................................................................... 2

5. Einleitung des Wettbewerbs ............................................................................................................ 2 6. Sprache und Teilnahmeberechtigung ............................................................................................. 2

7. Wettbewerbsunterlagen .................................................................................................................. 3

8. Planungsleistungen und Darstellungsanforderungen ...................................................................... 4

9. Schriftliche Rückfragen und Kolloquium .......................................................................................... 8 10. Kennzeichnung und Einlieferung der Arbeiten .............................................................................. 9

11. Benachrichtigung der Teilnehmer der ersten Phase ................................................................... 10

12. Preisgericht und Vorprüfung ....................................................................................................... 10

13. Beurteilungskriterien ................................................................................................................... 11 14. Preise .......................................................................................................................................... 11

15. Weitere Bearbeitung ................................................................................................................... 12

16. Eigentum und Nutzungsrecht ...................................................................................................... 12

17. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses ............................................................................... 12 18. Versicherung und Haftung .......................................................................................................... 12

19. Öffentliche Ausstellung der Arbeiten ........................................................................................... 12

20. Terminübersicht zum Verfahrensablauf ...................................................................................... 13

Teil B: Ausgangssituation und Planungsziele

1. Städtebauliche Situation ................................................................................................................ 15

2. Planungsgrundlagen ..................................................................................................................... 18 3. Ziele Städtebau ............................................................................................................................. 19

4. Natur und Landschaft .................................................................................................................... 23

5. Bodenverhältnisse und Entwässerung .......................................................................................... 26

6. Nachhaltigkeit ................................................................................................................................ 28 7. Wärmeversorgung ......................................................................................................................... 28

8. Verkehr .......................................................................................................................................... 28

Auslobung Teil A

Allgemeine Auslobungsbedingungen

Städtebaulich-landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb Wohnbauliche Entwicklung Wedel Nord

Stand: 24.09.2014 Auslobung Teil A

ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG, Hamburg 1

1. Auslobungsgrundlage

Die Auslobung des Wettbewerbs erfolgt in Anlehnung an die „Richtli-nien für Planungswettbewerbe“ (RPW vom 31. Januar 2013). Sie lie-gen dem Wettbewerb zugrunde, soweit die Auslobung nicht aus-drücklich davon abweicht. Durch die Teilnahme am Wettbewerb wird der Inhalt dieser Auslo-bung von allen Beteiligten anerkannt. Der Wettbewerb ist unter der Nummer 962/14 bei der Architekten- und Ingenieurkammer Schles-wig-Holstein registriert.

2. Wettbewerbsauslober und Betreuung

Ausloberin ist die Stadt Wedel, vertreten durch:

Bürgermeister Niels Schmidt Rathausplatz 3-5 22880 Wedel Fon: +49 4103 707-0 Fax: +49 4103 707-300

Ansprechpartner: Fachbereich Bauen und Umwelt, Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung

Joachim Kern (Stadtplanung), Tel: 707-347 E-Mail: [email protected]

Christiane Maylahn (Landschaftsplanung), Tel: 707-359 E-Mail: [email protected]

In Zusammenarbeit mit der Ausloberin erfolgt die Betreuung durch das Büro:

Architektur + Stadtplanung Baum • Schwormstede GbR Graumannsweg 69 22087 Hamburg

Ansprechpartner: Matthias Baum Christiane Bergner

Tel: 040/441419 Fax: 040/443105 [email protected]

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3. Anlass und Ziel

Ausgangssituation Bei dem Wettbewerbsgebiet handelt es sich um eine ca. 53 ha große Fläche, die sich im Norden der Stadt Wedel befindet. Das Wettbe-werbsgebiet ist im Flächennutzungsplan und im Landschaftsplan der Stadt Wedel als Wohnbaufläche dargestellt. Der Wohnungsmarkt in Wedel befindet sich in einer angespannten Situation. Der hohe Nach-fragedruck nach Wohnraum ist Anlass dieser Auslobung.

Ziel des Wettbewerbs ist es, qualitätsvolle Entwürfe und nachhalti-ge Konzepte für die wohnbauliche Entwicklung und die verkehrliche Erschließung des Gebietes zu erhalten. Besonderes Augenmerk soll darauf gelegt werden, öffentlich geförderten Wohnungsbau zu integ-rieren.

4. Art des Wettbewerbs

Es wird ein offener zweistufiger städtebaulich-landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb ausgelobt.

1. Phase: (offene Teilnahme) Qualifizierungsphase mit skizzenhaften Ideen zur städtebaulichen Grundkonzeption. 2. Phase: (ca. 10 Teilnehmer) Inhaltlich vertiefende Bearbeitung der ausgewählten Arbeiten aus der ersten Phase mit vollem Leistungsumfang.

5. Einleitung des Wettbewerbs

Der Wettbewerb wird im September 2014 ausgelobt.

Die Anmeldung zum Verfahren erfolgt nur per Internet. Die erforderlichen Formulare sind unter https://www.competitionline.com/de/ausschreibungen/175389 erhältlich.

Die Freischaltung des Teilnehmerbereiches erfolgt ab 1. September 2014.

6. Sprache und Teilnahmeberechtigung

Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.

Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften, die mindestens aus Stadtplanern und Landschaftsarchitekten bestehen. Die Hinzuzie-hung von Verkehrsplanern und Architekten wird empfohlen. Innerhalb

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der Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausar-beitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätz-lich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvor-schriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner bzw. Landschaftsarchitekt berechtigt sind und zum Zeit-punkt der Veröffentlichung in die Architektenliste der jeweilig zustän-digen Architektenkammern eingetragen sind.

Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die genannte fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-nachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, so-fern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die ausschließliche Erbringung von Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbe-werbsaufgabe entsprechen. Der bevollmächtigte Vertreter der juristi-schen Person und der/die verantwortliche(n) Verfasser der Wettbe-werbsarbeit müssen die an natürliche Personen gestellten Anforde-rungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Perso-nen gestellt werden.

Alle Teilnehmer unterliegen den Zulassungsvoraussetzungen, die am 31.08.2014 erfüllt sein müssen und haben ihre Teilnahmeberechti-gung selber sorgfältig zu prüfen und nachzuweisen.

7. Wettbewerbsunterlagen

Die Wettbewerbsunterlagen zur 1. Phase liegen ab 08.09.2014 kos-tenlos im Teilnehmerbereich zum Download unter https://www.competitionline.com/de/ausschreibungen/175389 bereit.

1. Phase: • Auslobungstext • Digitale Planungsgrundlagen und Karten (dxf / dwg / pdf / jpg-

Formate) • Verfassererklärung (competitionline-Formular)

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Kolloquium zu Beginn der 2. Phase • Protokoll, dessen Inhalte Bestandteil der Auslobung werden

2. Phase • Preisgerichtsprotokoll aus der 1. Phase • Vordruck Berechnungsblatt • Vordruck Verfassererklärung

8. Planungsleistungen und Darstellungsanforderungen

Nach den Erfahrungen im Wettbewerbswesen der jüngeren Vergan-genheit weist der Auslober ausdrücklich darauf hin, dass der Aufwand für die erste Phase aufgrund der Zweiphasigkeit gering gehalten wer-den sollte.

Es liegt im Interesse der Teilnehmer, in der Qualifizierungsphase den Darstellungsaufwand auf die Veranschaulichung der Leitgedanken zu beschränken und mit skizzenhaften Ideen zur städtebaulichen Grundkonzeption zu überzeugen.

Von den Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmern werden fol-gende Leistungen verlangt:

1. Wettbewerbsphase - auf zwei DIN A2-Blättern (Querformat) sind zu verteilen -

Städtebaulich-landschaftsplanerisches Strukturkonzept, M 1:5.000 Veranschaulichung der städtebaulichen Leitidee sowie der geplanten Nutzungsverteilung als vereinfachte Darstellung der geplanten Vertei-lung der Baumassen in Größe und Form mit Darstellung des Straßen- und Wegenetzes, der Grün- und Freiflächenstrukturen und deren Ver-flechtung mit der Umgebung inkl. der Fuß- und Radwegverbindungen sowie Entwässerungskonzeption

Städtebaulich-landschaftsplanerischer Funktionsplan M 1:2.000 für den westlichen Teilbereich (westlich der Straße Bündtwiete)

Darstellung mit folgenden Aussagen: • Gebäudestrukturen in Größe und Form • Funktions- und Nutzungsangaben • Straßen-, Rad- und Wegenetz mit Anbindung an die Umgebung • Öffentliche und private Freiflächen und Grünstrukturen inkl. Ent-

wässerungskonzeption

- Alle Zeichnungen sind genordet darzustellen -

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Leitidee Beschreibung der Leitidee als charakteristisches Schlagwort oder Überschrift.

Piktogramme Piktogramme/Schaubilder zur Verdeutlichung der städtebaulichen Idee

Städtebauliche Skizze Für einen frei wählbaren Bereich soll eine räumliche Skizze zur Ver-deutlichung der stadtplanerischen Grundidee angefertigt werden.

Erläuterungsbericht Textliche Erläuterungen der Entwurfsideen auf max. 2000 Zeichen (entspricht ca. 1 DIN A4 Seite)

Verfassererklärung

Die Abgabeleistungen sind zusätzlich auf competitionline hochzula-den:

• Pläne: 2 Dateien als jpg-Datei Es sollen die beiden Abgabepläne hochgeladen werden. Die Da-teien werden für eine Beamerpräsentation verwendet. d.h. sie sol-len in Bildschirmauflösung erzeugt werden. Bildgröße: 1024x768 Pixel, Auflösung 72 dpi Die automatisch vergebene Kennzahl soll nur auf den Papierplä-nen erscheinen, die digitalen Daten werden automatisch mit der Kennzahl versehen.

• Pläne: 2 Dateien als pdf-Datei Es sollen die beiden Abgabepläne hochgeladen werden. Die Da-teien werden für die Vorprüfung benötigt, d.h. sie müssen am Bild-schirm lesbar sein. Druckqualität ist nicht erforderlich. Dateigröße: maximal 5 MB je Datei Die automatisch vergebene Kennzahl soll nur auf den Papierplä-nen erscheinen, die digitalen Daten werden automatisch mit der Kennzahl versehen.

• Der Erläuterungsbericht wird unter „Wettbewerbsabgabe“ im Formular eingetragen (kopiert).

2. Wettbewerbsphase - auf drei DIN A0-Blättern (Querformat) sind zu verteilen -

Städtebaulich-landschaftsplanerisches Strukturkonzept, M 1:2.000 Veranschaulichung der städtebaulichen Leitidee sowie der Nutzungs-verteilung als vereinfachte Darstellung. Konzeption der Baumassen in Größe und Form mit Darstellung des Straßen- und Wegenetzes, der

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Grün- und Freiflächenstrukturen und deren Verflechtung mit der Um-gebung sowie der Entwässerungskonzeption

Nutzungsplan M 1:2.000 Flächenplan gem. PlanZVO mit Angabe der Flächengröße

Städtebaulich-landschaftsplanerischer Funktionsplan M 1:1.000 des Bereichs westlich der Bündtwiete Darstellung und Durchgestaltung der städtebaulichen Entwurfsidee und der geplanten Dichte- und Nutzungsverteilung mit folgenden Aussagen:

• Gebäudestrukturen in Größe und Form als Dachaufsicht • Anzahl der Geschosse, Höhenentwicklung, Baumasse • Funktions-, Nutzungsangaben und Dichtewerte • Straßen-, Rad- und Fußwegenetz mit Anbindung an die Umge-

bung • Lage und Verteilung von Park- und Stellplätzen • Öffentliche und private Freiflächen und Grünstrukturen • Entwässerungskonzeption • Darstellung der Abgrenzung von öffentlichen und privaten Flächen • Darstellung von räumlichen und zeitlichen Bauabschnitten

Systematische Grundrisse eines exemplarischen Ausschnitts, z.B. ein Wohnhof / ein Wohnquartier M 1:500 Es wird die Darstellung der typischen Gebäudeformen mit allen not-wendigen Informationen, die zum Verständnis der charakteristischen Entwurfsidee erforderlich sind, erwartet. Die Nutzungs- und Funkti-onsverteilung (Lage der Eingänge, Ausrichtung der Wohnräume etc.) soll deutlich werden.

- Alle Zeichnungen sind genordet darzustellen -

Schnitte M 1:500 Zwei bis drei Schnitte zur Verdeutlichung der Höhenentwicklung der Gebäude.

Regelquerschnitte M 1:250 von zwei exemplarischen Straßenquerschnitten (komplettes Straßenprofil einschl. Entwässerungsgraben)

Räumliche Skizzen Von zwei exemplarischen Entwurfsbereichen als Perspektiven oder Fotomontagen nicht größer als DIN A3.

Erläuterungsbericht Textliche Erläuterungen zum Entwurf auf max. vier DIN A4-Seiten. Folgende Inhalte müssen enthalten sein:

• Städtebauliche Einbindung

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• Nutzungen • Freiflächenkonzept/Entwässerungskonzept (Regenwasser) • Erschließung / ruhender Verkehr • klimagerechte Energieversorgung

Städtebauliche Kenndaten / Flächenbilanz Die Flächen sind auf der Grundlage der vorgegebenen Berechnungs-Tabellen schlüssig nachvollziehbar einzutragen.

Prüfpläne Es ist ein zweiter Plansatz in schwarz-weiß, gefaltet und ein Satz DIN-A3-Verkleinerungen (farbig) für die Vorprüfung einzureichen.

Alle Abgabeleistungen sind zusätzlich auf CD abzugeben: • Pläne als pdf- und dwg-Dateien • Texte als pdf-Dateien • Berechnungen als pdf- und excel-Dateien

Folgende Abgabeleistungen sind zusätzlich auf Competitionline hochzuladen:

• Pläne: 3 Dateien als jpg-Datei Es sollen die Abgabepläne hochgeladen werden. Die Dateien wer-den für eine Beamerpräsentation verwendet. d.h. sie sollen in Bild-schirmauflösung erzeugt werden. Bildgröße: 1024x768 Pixel, Auflösung 72 dpi Die automatisch vergebene Kennzahl soll nur auf den Papierplä-nen erscheinen, die digitalen Daten werden automatisch mit der Kennzahl versehen.

• Pläne: 3 Dateien als pdf-Datei Es sollen die Abgabepläne hochgeladen werden. Die Dateien wer-den für die Vorprüfung benötigt, d.h. sie müssen am Bildschirm lesbar sein. Druckqualität ist nicht erforderlich. Dateigröße: maximal 5 MB je Datei Die automatisch vergebene Kennzahl soll nur auf den Papierplä-nen erscheinen, die digitalen Daten werden automatisch mit der Kennzahl versehen.

• Der Erläuterungsbericht wird unter „Wettbewerbsabgabe“ im For-mular eingetragen (kopiert).

• Berechnungen als pdf- und excel-Dateien

Planverzeichnis Verzeichnis der eingereichten Unterlagen.

Verfassererklärung Die unter Verwendung des beigefügten Formblattes abzugebende Erklärung ist vollständig auszufüllen. Juristische Personen, Partner-schaften und Arbeitsgemeinschaften haben außerdem eine Person

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als bevollmächtigte Vertreterin bzw. Vertreter anzugeben. Die Verfassererklärung ist von den Verfassern zu unterzeichnen, bei Partnerschaften oder Arbeitsgemeinschaften zumindest durch den bevollmächtigen Vertreter. Durch die Unterschrift wird zugleich die Anerkennung des Inhalts dieser Auslobung abgegeben.

Ausschluss von der Bewertung Je Teilnehmer (Arbeitsgemeinschaft) darf nur eine Wettbewerbsarbeit eingereicht werden. Leistungen, die nach Art und Umfang über die gestellten Anforderungen hinausgehen, werden von der Beurteilung ausgeschlossen, um eine Vergleichbarkeit und Fairness unter den Teilnehmern sicher zu stellen.

Alternativen Planungsalternativen von grundlegend verschiedener Konzeption sind nicht zulässig. Die Darstellung von Varianten für Teilbereiche ist zulässig, soweit sie flexible Grundstrukturen erläutern sollen.

9. Schriftliche Rückfragen und Kolloquium

Schriftliche Rückfragen für die 1. Wettbewerbsphase Rückfragen zur Auslobung können bis zum 17. Oktober 2014 im In-ternet unter https://www.competitionline.com/de/ausschreibungen/175389 im Teilnehmerbereich gestellt werden.

Pflichtkolloquium für die Teilnehmer der 2. Phase Zur Beantwortung von Rückfragen und Erläuterung von Erkenntnis-sen aus der 1. Phase heraus wird am 12.01.2015 von 11.00 - 13.00 Uhr ein Kolloquium unter Beteiligung der Ausloberin, von Vertretern des Preisgerichts, der Sachverständigen, des Wettbewerbsbetreuers und von Vertretern der Stadt im Rathaus der Stadt Wedel durchge-führt.

Die Teilnahme von mind. einem Vertreter je Wettbewerbsteil-nehmer (Arbeitsgemeinschaft) ist Pflicht.

Kolloquiumsprotokoll Das Protokoll über das Kolloquium wird allen Verfahrensbeteiligten innerhalb von 8 Tagen im Internet bei www.competitionline.de bereit-gestellt. Es wird verbindlicher Bestandteil der Auslobung.

Die Ausloberin behält sich vor, auf das vorstehend genannte Pflichtkol-loquium zu verzichten, sofern dies aufgrund der Ergebnisse der 1. Stu-fe gemeinsam mit dem Preisgericht beschlossen wird.

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10. Kennzeichnung und Einlieferung der Arbeiten

Kennzeichnung der Arbeiten Sämtliche Planleistungen sind in allen Teilen in der rechten oberen Ecke mit der automatisch vergebenen Kennzahl von 1 cm Höhe und maximal 6 cm Breite aus arabischen Ziffern zu versehen und damit zu anonymisieren.

Abgabedaten

1. Wettbewerbsphase: Die Wettbewerbsarbeiten der 1. Phase sind bis zum 14. November 2014, 17.00 Uhr bei competitionline hochzu-laden. Hierbei ist zu beachten, dass der Upload-Vorgang einige Zeit in Anspruch nimmt. Nach Ablauf der Frist schließt der Upload-Bereich, eine Abgabe ist danach nicht mehr möglich. Zusätzlich sind die Pläne in Papierform zu o.g. Datum beim betreu-enden Büro A+S in Hamburg einzureichen. Es gilt das Datum des Poststempels (unabhängig von der Uhrzeit).

2. Wettbewerbsphase: Die Wettbewerbsarbeiten der 2. Phase sind bis zum 04. März 2015, 17.00 Uhr bei competitionline hochzuladen. Hierbei ist zu beachten, dass der Upload-Vorgang einige Zeit in An-spruch nimmt. Nach Ablauf der Frist schließt der Upload-Bereich, ei-ne Abgabe ist danach nicht mehr möglich. Zusätzlich sind die Pläne inkl. Prüfpläne in Papierform zu o.g. Datum beim betreuenden Büro A+S in Hamburg einzureichen. Es gilt das Datum des Poststempels (unabhängig von der Uhrzeit).

Architektur + Stadtplanung Baum • Schwormstede GbR z.Hd. Frau Bergner Graumannsweg 69 22087 Hamburg

Anerkennung der Zustellung Die Abgabe der Arbeiten an anderer als der vom Auslober bestimm-ten Stelle ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss vom Verfahren. Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass er den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen kann. Bei persönlicher Abgabe wird eine Quittung ausgestellt. Durch die Einsendung der Wettbewerbsarbeiten dürfen dem Empfän-ger keinerlei Kosten entstehen.

Absendernennung Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Emp-fängers zu verwenden.

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11. Benachrichtigung der Teilnehmer der ersten Phase

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ersten Wettbewerbsphase werden unter Wahrung der Anonymität per Info-Mail über competiti-online über die Ergebnisse der ersten Preisgerichtssitzung informiert.

12. Preisgericht und Vorprüfung

Fachpreisrichter Klaus Lieberknecht, Architekt, Leiter FB Bauen und Umwelt, Stadt Wedel Karl-Heinz Grass, Stadtplaner, FB Bauen und Umwelt, Stadt Wedel Hans-Eggert Bock, freischaffender Architekt, Rendsburg Klaus Petersen, freischaffender Architekt und Stadtplaner, Lübeck Günter Greis, freischaffender Landschaftsarchitekt, Hamburg

Sachpreisrichter: NN, CDU-Fraktion Wedel NN, WSI-Fraktion Wedel NN, NN-Fraktion, Wedel Karin Siebeck, Volkswirtin, Referat Wohnraumförderung, Innenmi-nisterium Schleswig-Holstein

Stellvertretende Fachpreisrichter: Hartmut Teichmann, Kreisplanung, Pinneberg (ständig anwesend)  

Stellvertretende Sachpreisrichter: NN, NN-Fraktion, Wedel NN, NN-Fraktion, Wedel NN, NN-Fraktion, Wedel Fred Niemann, Dipl.-Geograph, FB Bauen und Umwelt, Stadt Wedel

Sachverständige (ohne Stimmrecht): Christiane Maylahn, FB Bauen und Umwelt, Stadt Wedel Joachim Kern, FB Bauen und Umwelt, Stadt Wedel Christopher Seydewitz, Stadtentwässerung Wedel Stefan Reese, Ingenieurgemeinschaft Reese + Wulff GmbH Marion Rowedder, Ingenieurgemeinschaft Reese + Wulff GmbH    Konrad Rothfuchs, ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung Markus Franke, ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung Friederike Eggers, Büro Eggers Biologische Gutachten und Silke Köhler, Büro Planula, AG „Stadterweiterungsgebiet Wedel“  Vorprüfung: Matthias Baum, freischaffender Stadtplaner, A+S Hamburg Christiane Bergner, Mitarbeiterin, A+S Hamburg

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13. Beurteilungskriterien

Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereich-ten Planungsleistungen bilden:

Städtebauliches Gesamtkonzept (1. und 2. Phase)

• Strukturelle Leitidee

• Anordnung und Maßstäblichkeit der Baumassen und deren Ein-bindung in das städtebauliche Umfeld

• Gliederung und Übersichtlichkeit

• Erschließung sowie Unterbringung des ruhenden Verkehrs

• Vernetzung mit der Umgebung

• Entwässerungskonzept

Gestaltungsqualität und funktionale Qualität (2. Phase) • Raumbildung, Orientierung und Identifikationsmöglichkeit

• Tragfähigkeit und Funktionalität des Erschließungs- und Freiraum-konzeptes und dessen Vernetzung mit der Umgebung

• Gestaltungs-, Gebrauchs- und Aufenthaltsqualität von Straßen, Wegen, Plätzen, Park- und Stellplätzen

• Gestaltung der Freiflächen und Grünzüge und deren Vernetzung mit der Umgebung

• Klimaschutz (klimagerechte Versorgung)

• Qualität und Realisierbarkeit der gebäudebezogenen Entwurfs-aussagen

• Wirtschaftlichkeit

• Bauabschnitte (abschnittsweise Realisierbarkeit)

14. Preise

Die Wettbewerbssumme wird auf € 65.000,-- (netto) festgesetzt und setzt sich aus dem Bearbeitungshonorar und den Preissummen zu-sammen. An Honoraren und Preisen werden ausgelobt:

Bearbeitungshonorar für die Teilnehmer der 2. Phase: 10x 3.000,--€ = 30.000€ (netto)

1. Preis 17.500,-- € (netto) 2. Preis 10.500,-- € (netto) 3. Preis 7.000,-- € (netto)

Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen. Die Preis-

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summen werden nach der Entscheidung des Preisgerichts unter Aus-schluss des Rechtsweges zugeteilt. Die Auszahlung erfolgt gegen Rechnungsstellung beim Auslober mit gesondert ausgewiesener ge-setzlicher Mehrwertsteuer.

15. Weitere Bearbeitung

Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Ent-wicklung und Bearbeitung der Aufgabe. Es ist beabsichtigt, den 1. Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisge-richts mit der Weiterbearbeitung des städtebaulichen Entwurfs zum Rahmenplan zu beauftragen.

Die erbrachten Leistungen des Siegerentwurfes werden bis zur Höhe des Bearbeitungshonorars und des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

16. Eigentum und Nutzungsrecht

Die prämierten Wettbewerbsarbeiten werden Eigentum des Aus-lobers. Das Nutzungs- und Urheberrecht regelt sich nach RPW.

17. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses

Das Ergebnis wird nach Abschluss des Verfahrens allen Teilnehmern sowie der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein durch Zusendung des Protokolls der Preisgerichtssitzung unverzüg-lich mitgeteilt.

18. Versicherung und Haftung

Die eingereichten Arbeiten werden seitens des Auslobers nicht versi-chert. Für Beschädigung oder Verlust von Wettbewerbsarbeiten übernimmt der Auslober keine Haftung.

19. Öffentliche Ausstellung der Arbeiten

Nach Abschluss des Wettbewerbs werden die Arbeiten öffentlich für mindestens 14 Tage ausgestellt, wobei u.a. auch das Protokoll des Preisgerichts ausgelegt wird. Termin und Ort der Ausstellung werden den Verfahrensbeteiligten und der örtlichen Presse rechtzeitig be-kannt gegeben.

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20. Terminübersicht zum Verfahrensablauf

Anmeldung

Freischaltung des Anmeldebereiches bei competitionline

1. September 2014

Anmeldephase 4 Wochen

Rückfragen

Schriftliche Rückfragen (parallel)

bis 17. Oktober 2014

Phase 1:

Abgabe der Arbeiten 14. November 2014;

17.00 Uhr

Preisgerichtssitzung 16. Dezember 2014

Benachrichtigung zur 2. Phase Am Tag darauf

Kolloquium zur 2. Phase

Beantwortung von Rückfragen

12. Januar 2015, 11.00 - 13.00 Uhr

Phase 2:

Abgabe der Arbeiten 04. März 2015;

17.00 Uhr

Preisgerichtssitzung 31. März 2015

Ausstellung der Arbeiten April/Mai 2015

Auslobung Teil B Ausgangssituation und Planungsziele

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1. Städtebauliche Situation

Lage und Umgebung

Abbildung 1 – Luftbild mit Geltungsbereich (weiße Linie) und Trasse der zukünftigen Nordumfahrung (rot gestrichelt)

Das Wettbewerbsgebiet umfasst ca. 53 ha und befindet sich am nörd-lichen Rand des Siedlungsgefüges der Stadt Wedel. Somit liegt die Fläche im Übergangsbereich zwischen den zusammenhängend be-bauten Flächen und dem umgebenden Landschaftsraum.

Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Straße Aschhoopst-wiete, im Norden durch die Voßhörntwiete bzw. den geplanten Tras-senverlauf der Nordumfahrung, im Osten durch die Straße Steinberg und im Süden durch den vorhandenen Siedlungsrand des Wohnge-bietes Lülanden begrenzt.

Städtebaulich-landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb Wohnbauliche Entwicklung Wedel Nord

Stand: 24.09.2014 Auslobung Teil B

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Verkehrliche Anbindung Südwestlich des Wettbewerbsgebietes verläuft die Bundesstra-ße 431, die nach Norden über Uetersen nach Elmshorn und in östli-cher Richtung zur Wedeler Innenstadt und weiter Richtung Hamburg führt. Nördlich des Geltungsbereiches verläuft die Voßhörntwiete. Zu-künftig ist hier der Trassenverlauf der Nordumfahrung geplant (vgl. Darstellung im Flächennutzungsplan / Landschaftsplan). Das Gebiet wird von der Bündtwiete gequert. Die asphaltierte Straße mit einer Breite von ungefähr 5,00 m verfügt vom Einmündungsbe-reich Steinberg bis zum Ende der Bebauung über einen einseitigen, gepflasterten Fußweg auf der Westseite, der teilweise im mittleren Bereich durch einen Grünstreifen mit Baumbestand unterbrochen ist. Der östliche Randstreifen ist nicht gepflastert und wird als Parkstrei-fen genutzt. Nach der Bebauung bis zur Voßhörntwiete handelt es sich dann um einen asphaltierten Wirtschaftsweg, der etwa 3,5 m breit ist.

Nutzungs- und Bebauungsstruktur

Der überwiegende Teil der Flächen wird landwirtschaftlich bzw. durch Baumschulen genutzt.

Die Straße Bündtwiete, die das Gebiet durchquert, ist in der südlichen Hälfte beidseitig durch Einzel- und Doppelhäuser bebaut. Die Straße Steinberg, die das Wettbewerbsgebiet östlich begrenzt, ist überwie-gend beidseitig bebaut. Die Bebauung der Westseite (innerhalb des Wettbewerbsgebietes) ist durch Einzelhäuser, vielfach auch in zwei-ter Reihe, geprägt.

Das südlich angrenzende Wohngebiet Lülanden hat den Charakter einer typischen Wohnsiedlung aus den 70-80er Jahren. Die 1-2 ge-schossigen Einzel- und Reihenhäuser prägen das Siedlungsbild. Der einheitliche Charakter der Gebäude erzeugt ein homogenes Straßen-bild. Lülanden ist insgesamt städtebaulich und vom Gebäudebestand als intakter Wohnstandort zu bewerten.

Vorhandene Infrastruktur Das Angebot an Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche im Umfeld des Wettbewerbsgebietes wird durch mehrere Kindergär-ten und Kindertagesstätten gewährleistet. Mit der Grundschule Alt-stadtschule Wedel, der Moorwegschule, dem Förderzentrum Wedel, Pestalozzi-Schule und dem Johann-Rist-Gymnasium in der unmittel-baren Nachbarschaft ist das Bildungsangebot auch für Schüler als sehr gut zu bewerten.

Städtebaulich-landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb Wohnbauliche Entwicklung Wedel Nord

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Das Freizeit- und Erholungsangebot wird neben der Nähe zur Elbe und der Wedeler Au und Mühlenteich sowie deren Landschaftsräu-men durch einen umliegenden Reiterhof und Sportanlagen ergänzt. Einzelhandels- und Gewerbebetriebe befinden sich an der B 431 sowie an der Pinneberger Straße. Die nächstgelegenen Einkaufs-möglichkeiten des täglichen Bedarfs befinden sich an der Straße „Am Marienhof“ (östlich der Einmündung Pinneberger Straße / Steinberg / Flerrentwiete) mit einem Edeka- und einem Aldi-Markt. Das Wedeler Krankenhaus liegt an der Holmer Straße (B 431) und sorgt für eine gute medizinische Versorgung des Gebiets.

Wohnungsmarktsituation Wedel Der Wohnungsmarkt in Wedel befindet sich in einer angespannten Si-tuation. Untersuchungen hierzu bzw. zum Miet- und Kaufpreisniveau wurden im Rahmen der Erstellung des Integrierten Stadtentwick-lungskonzeptes (2010) und des Wohnungsmarktkonzeptes (2010) vorgenommen. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass das Ni-veau dieser beiden Marktsegmente als vergleichsweise hoch einge-schätzt werden muss. Das hohe Mietniveau für Wedel wird im „Mietgutachten für das In-nenministerium des Landes Schleswig-Holstein“ von 2013 bestätigt.

Das Wohnungsmarktkonzept kommt im Rahmen der Haushaltsprog-nose zum Ergebnis, dass bis zum Zeithorizont 2025 bei einer Stagna-tion der Bevölkerungsentwicklung die Zahl der Haushalte weiter an-steigen wird. Die Wohnungsmarktbilanz selbst prognostiziert für den Zeitraum von 2007 bis 2025 einen zusätzlichen Baubedarf von ca. 1.350 Wohneinheiten, was einen jährlichen Baubedarf von ca. 75 Wohneinheiten theoretisch erforderlich macht. Insbesondere im Segment der Ein- und Zweifamilienhäuser besteht ein Defizit bzw. Nachfrageüberhang.

Ergänzend muss auf den hohen Nachfragedruck aus dem Hamburger Raum hingewiesen werden. Aufgrund der landschaftlichen attraktiven Lage, der hohen Lebens-/Wohnqualität und den sich abzeichnenden Entwicklungen im Bereich der Gewerbeflächenentwicklung (z.B. BusinessPark Elbufer Wedel) mit der damit verbundenen Nach-frage nach Wohnflächen wird eine zusätzliche Nachfrage generiert, die ergänzend zu berücksichtigen ist.

Darüber hinaus wird sich die Situation speziell im Bereich der Versor-gung einkommensschwacher Bürger mit öffentlich gefördertem Wohnraum in nächster Zeit verschlechtern, da in nicht unerheblichem Umfang Belegungsbindungen auslaufen. Zur Entlastung des Wohnungsmarktes in Wedel werden verstärkt An-strengungen unternommen, neben der Ausweisung neuer Baugebiete

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bzw. der zügigen Aktivierung von Bauland auch den Nachweis von öffentlich geförderten Wohneinheiten – gefördert durch das Innenmi-nisterium Schleswig-Holstein - bei privaten Bauprojekten im Ge-schosswohnungsbau zu fordern.

Im Ergebnis kann von dringend benötigtem bezahlbarem Wohnraum-bedarf gesprochen werden. Mit der Auslobung des Wettbewerbes für das Gebiet Wedel Nord be-steht die Möglichkeit in größerem Umfang eine bedarfsgerechte und zeitnahe Aktivierung einzuleiten

Das gesamte Verfahren soll zugleich modellhaft die Ziele der Offensi-ve für das bezahlbare Wohnen in Schleswig Holstein im Sinne der kommunalen Baulandaktivierung umsetzen.

2. Planungsgrundlagen

Regionalplanerische Einbindung

Für die überörtliche Einbindung sind folgende Pläne von Bedeutung:

• Landesentwicklungsplan (LEP) Schleswig-Holstein 2010 • Der Regionalplan für den Planungsraum I (Fortschreibung

1998) • Regionales Entwicklungskonzept für die Metropolregion Ham-

burg

Flächennutzungsplan 2010

Abbildung 2 – Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan

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Der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Wedel ist am 26.01.2010 rechtswirksam geworden. Im Flächennutzungsplan der Stadt Wedel von 2010 wird das Wettbewerbs-Gebiet als Wohnbaufläche mit Grün-flächen/-zügen dargestellt. Die Grünflächen/-züge besitzen keine Verbindlichkeit hinsichtlich ihrer Lage. Ferner wird die Trasse der Nordumfahrung – als nördliche Begrenzung des Gebietes – darge-stellt. Informationen zum F-Plan sind auf der Internetseite www.wedel-fnp-lp.de zu finden.

Landschaftsplan

Parallel zur Neuaufstellung des FNP wurde der Landschaftsplan (LP) fortgeschrieben. Die Darstellungen sind aufeinander abgestimmt. Der Landschaftsplan wurde am 26.01.2010 verbindlich.

Bebauungsplan Für einen Teilbereich auf der nördlichen Seite der Aastwiete existiert ein Bebauungsplan (B-Plan Nr. 44d) mit den Festsetzungsinhalten Allgemeines Wohngebiet, der Planungsrecht für ca. 5 Wohneinheiten schafft. Für den bebauten Bereich der Bündtwiete besteht eine Ab-grenzungssatzung gemäß § 34 (4) Nr. 1 BauGB.

Leitbild und strategische Ziele der Stadt Wedel Das Leitbild der Stadt Wedel von 2005, fortgeschrieben 2010, ist zu berücksichtigen, insbesondere der letzte Absatz unter „Leben und Wohnen“: „Bei der Entwicklung der Stadt ist dafür Sorge zu tragen, dass auch weiterhin die verschiedenen Bedürfnisse und Funktionen (Wohnen, Arbeiten, Nahversorgung in den Stadtteilen, Erholung) in-nerhalb der Stadt, bei gleichzeitiger Wahrung ihres Profils als „Stadt im Grünen“, erfüllt werden.“

Die Stadt Wedel stellt sich den Herausforderungen des demographi-schen Wandels und wirkt darauf hin, dass für alle Zielgruppen ein ausreichendes Angebot an bezahlbarem Wohnraum entsteht. Sie achtet auf eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur und setzt sich für eine adäquate Wohnraumversorgung für alle Bevölkerungsschich-ten ein. Der Fokus liegt dabei auf der Ansiedlung junger Familien.

3. Ziele Städtebau

Ziel des Wettbewerbs ist die Erarbeitung eines qualitätsvollen städ-tebaulichen Konzeptes bzw. einer Planungsgrundlage im Hinblick auf die Entwicklung von Bauland. Ein wesentlicher Bestandteil der Pla-nung besteht in der Berücksichtigung der sozialen Wohnraumförde-rung, um alle Einkommensschichten mit adäquatem Wohnraum zu

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versorgen. Zu berücksichtigen sind die Förderstandards und Kosten-grenzen lt. Finanzierungsrichtlinie Soziale Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein vom 1.5.2013 bzw. der bis dato aktuellen Fas-sung1.

Die zukunftsweisende und nachhaltige Siedlungsentwicklung für den Wettbewerbsbereich auf der Grundlage des Angebotes aller Wohnfor-men soll sich in folgenden Punkten widerspiegeln:

• Entwicklung von Wohnquartieren in kosten-, flächen- und res-sourcensparender Bauweise mit hoher Dichte

• Berücksichtigung der sozialen Wohnraumförderung

• Attraktives ÖPNV-Angebot

• Mischung von Wohnungsformen (EH, DH, RH, MFH)

• Soziale Infrastruktur (Quartiersplatz/-zentrum): Kita, öffentliche Spielplätze, Grundschule, kleine Nahversor-gungseinrichtung

• Grünzüge / Entwässerung

Vor diesem Hintergrund soll der Wettbewerb Ideen liefern, die dazu beitragen, die Diskussionen fachlich zu bereichern. Es werden qualifi-zierte Beiträge erwartet, die sich mit zeitgemäßen Wohn- und Lebens-formen und zukunftsfähigen Wohnfolgeeinrichtungen auseinanderset-zen.

In der Stadt Wedel herrscht aufgrund der besonderen sozioökonomi-schen Bedingungen in der Metropolregion Hamburg weiterhin eine ho-he Nachfrage nach Baugrundstücken zur Errichtung von Einzel-, Dop-pel- und Reihenhäusern sowie von Mehrfamilienhäusern.

Die Entwicklungsziele für zukünftige Wohnbauflächen sind neben der Sicherung der vorhandenen Wohnnutzung die Bereitstellung von aus-reichenden Reserveflächen zur Deckung der Wohnraumnachfrage der Wedeler Bürger und Ansiedlungsinteressierter. Die Wohneigentums-bildung soll gefördert werden.

Der zu erwartende langfristige Besiedlungszeitraum erfordert eine sinnvolle Aufteilung in Bauabschnitte oder Quartiere, so dass es zu-künftig ermöglicht wird, das Gebiet jeweils angepasst an die dann gültigen gesellschaftlichen und demographischen Maßstäbe zu ent-wickeln. Dabei soll u.a. die Verflechtung mit möglichen künftigen Er-weiterungsflächen westlich der Aschhoopstwiete bis zur B 431 und daran fortsetzend bis zum Geestrand berücksichtigt werden.

1 s.a. http://www.schleswig-holstein.de/IM/DE/StaedteBauenWohnung/Rechtsgrundlagen/Wohnraum/Wohnraum_node.html

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Ziel ist die Schaffung von Wohnquartieren mit zeitgemäßen Grundriss-formen, die allen Bevölkerungsgruppen gleiche Chancen auf gute Le-bensqualität ermöglichen. Durch die Entwicklung eines Fuß- und Rad-wegenetzes soll ein Quartier der kurzen Wege entstehen, in dem die Nutzung von klimaschonenden Fortbewegungsmitteln attraktiv ist.

Nutzung und Zonierung der Neubauflächen

Ziel des Wettbewerbes ist es, Wohnquartiere in kosten-, flächen,- und ressourcensparender Bauweise bei gleichzeitig hoher städtebaulicher Qualität zu entwickeln. Folgende Angaben sollen als grobe Orientie-rungswerte - für das gesamte Gebiet gerechnet - dienen:

• Anteil Nettobauland: ca 70% • Anteil Erschließung: ca. 15 % • Anteil öffentliche Grünflächen: ca. 15%

In Verbindung mit der für Wedel typischen, intensiven Durchgrünung unter dem Leitmotiv Wohnen im Grünen sollen funktionsfähige, indivi-duelle Quartiere mit unterschiedlichen Wohnformen und nachbar-schaftlichen Bezügen z.B. als Wohnhöfe oder Hausgruppen, bei Ge-währleistung städtebaulicher und architektonischer Vielfalt entstehen.

Von den Teilnehmern wird ein Konzept erwartet, das die Gesamtflä-che in mehrere Quartiere gliedert. Einzelne Bauabschnitte, die eine abschnittsweise Realisierung ermöglichen, sind zu definieren und Prioritäten in der Realisierung festzulegen.

Maß der baulichen Nutzung Die Grundflächenzahl (GRZ) ist gemäß BauNVO mit maximal 0,4 zu-lässig. Es sollte im Mittel mindestens eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 erreicht werden. Eine Abwechslung in der Höhenentwicklung ist explizit gewünscht. Die Verdichtung und die Höhenentwicklung sollten auf die Nachbar-schaft reagieren. Die Entwicklung von einzelnen Hochpunkten (bis maximal sechs Geschosse) an städtebaulich markanten Stellen ist denkbar.

Gebäudetypen / Wohnformen Es sollen überwiegend Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Rei-henhäuser entstehen. Der Anteil der Wohneinheiten, die in Mehrfami-lienhäusern entwickelt werden, soll bei ungefähr 30% liegen. Aufgrund der Größe des Gebietes, die der Schaffung eines neuen Stadtteils entspricht, ist die Anwendung der ganzen Breite von Bau-formen vorstellbar, um letztlich auch ein breites Nachfragespektrum abzudecken. Ferner sind auch „neue“ und nachgefragte Wohnformen

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wie z.B. Wohnprojekte, Mehrgenerationenhaushalte, betreutes Woh-nen, Wohnen mit Kindern in der Stadt2 vorzusehen.

Die Ausloberin wünscht die Auseinandersetzung mit Konzepten zu autofreiem Wohnen. Hierfür sollten eine oder mehrere Teilflächen vorgesehen und entsprechend gestaltet werden.

In einem ersten Testentwurf wurde ein Potenzial von ca. 550 Wohneinheiten im Bereich der Einzel-, Doppel- und Reihenhausbe-bauung und von ca. 250 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau aufgezeigt. Diese Angabe soll den Teilnehmern des Wettbewerbs le-diglich als Orientierungshilfe dienen, andere Werte und Aufteilungen sind konzeptabhängig möglich.

Zielgruppen Die neue Bebauung soll Nutzer jeden Alters ansprechen. Gefragt ist ein flexibles zukunftsfähiges Wohnangebot, das sowohl die Bedürf-nisse von (jungen) Familien als auch von Senioren und mobilitätsein-geschränkten Nutzern berücksichtigt.

Geförderter Wohnungsbau Der öffentlich geförderte Wohnungsbau soll mit einem 30%-Anteil an der Nettowohnbaufläche berücksichtigt werden. Ein nennenswerter, bedarfsgerechter Anteil soll als gefördertes Eigentum in verdichteten Wohnformen (Reihen- und Doppelhäuser) entwickelt werden. Die be-sondere Herausforderung liegt in der Entwicklung einer räumlichen Konzentration von kleinen Grundstücken mit geringerem Gartenanteil bei gleichbleibender städtebaulicher Qualität.

Der öffentlich geförderte Wohnungsbau (Mietwohnungen im 1. und 2. Förderweg) muss in integrierten Lagen innerhalb des Plangebietes vorgesehen werden. Eine zusammengefasste Anordnung ist explizit nicht gewünscht.

Soziale Infrastruktur Erforderliche Folgeeinrichtungen wie eine Kita zur Versorgung des Nahbereichs sowie öffentliche Kinderspielplätze sind im Plangebiet einzuplanen. Zeitgemäße Umsetzungsideen sind erwünscht.

• Für eine 5-gruppige Kita (2 Krippen- und 3 Elementargrup-pen) mit bis zu 80 Plätzen sind Standortvorschläge zu unter-breiten. Eine direkt zugängliche Außenfläche von mind. 6 qm pro Platz / Kind (min. 360 qm) ist vorzusehen. Die Kita kann sowohl freistehend auf einem einzelnen Grundstück angeord-net werden als auch in ein Wohngebäude integriert werden. Eine sinnvolle Anordnung mit Verflechtungen mit den öffentli-chen Grün- und Freiflächen sollte erfolgen.

2 s.a. http://www.schleswig-holstein.de/IM/DE/StaedteBauenWohnung/Wohnungswesen/WohnenKinder/WohnenKinder_node.html

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• Öffentliche Spielplätze können innerhalb der neuen Wohn-quartiere und/oder in den Grünzügen frei angeordnet werden. Für die Berechnung der Spielplatzflächen sind 1,5 m² pro Einwohner anzusetzen. Hierbei wird von 2,5 Einwohnern (EW) je Wohneinheit (WE) ausgegangen. (Beispiel: 150 WE je Quartier: 375 EW = 562,5 qm)

Konzeptabhängig können weitere Einrichtungen der sozialen Infra-struktur (z.B. Jugend- und/oder Seniorentreff, Familienzentrum) vor-geschlagen werden.

Grundschule Es sind Flächen für eine zweizügige Grundschule inkl. Turnhalle an geeigneter Stelle vorzuschlagen. Diese sollten so angeordnet wer-den, dass sie auch für die bereits bestehenden angrenzenden Wohn-gebiete gut erreichbar sind. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist jedoch noch nicht abzusehen, ob der Bedarf zum Zeitpunkt der Realisierung des Gebietes noch besteht. Aus diesem Grund müssen die Flächen so flexibel angeordnet und geschnitten werden, dass sie ggf. auch mit einer Wohnbebauung überplant werden können.

Nahversorgung Es sind Standortvorschläge für eine kleine Einrichtung zur Nahver-sorgung gewünscht. Angedacht ist ein kleiner Nahversorger, z.B. ein Backshop mit ergänzendem Angebot (Zeitungen, Süßwaren etc.). Ein Discounter ist nicht gewollt.

Quartiersplätze / -zentrum Von den Teilnehmern wird erwartet, konzeptabhängig einen oder mehrere Quartiersplätze vorzuschlagen, die den Menschen im Quar-tier als Treffpunkte dienen und an denen die oben genannten Nut-zungen der sozialen Infrastruktur und Nahversorgung angeordnet werden können. In untergeordnetem Maß sind auch mit einem Allgemeinen Wohnge-biet (WA) verträgliche Nutzungen wie Büro und Dienstleistungsange-bote denkbar.

4. Natur und Landschaft

Das Leitbild der Stadt Wedel von 2005, fortgeschrieben 2010, charak-terisiert die Stadt Wedel als „Stadt im Grünen“. „Bei der Entwicklung der Stadt ist dafür Sorge zu tragen, dass auch weiterhin die verschie-denen Bedürfnisse und Funktionen (Wohnen, Arbeiten, Nahversor-gung in den Stadtteilen, Erholung) innerhalb der Stadt, bei gleichzei-tiger Wahrung ihres Profils als „Stadt im Grünen“, erfüllt werden.“

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Dies bedeutet für die Stadterweiterungsgebiete:

Weiterentwicklung des bestehenden Freiraumkonzeptes

In das Freiraumkonzept sind alle notwendigen Wohnungsnahen Nah-erholungsinfrastrukturen, Spiel- und Sportflächen zu integrieren. Er-wartet wird ein Freiraumkonzept mit größeren zusammenhängenden Grünzügen, das auch in Teilabschnitten realisierbar ist und das be-stehende Wedeler Grünzugsystem ergänzt.

Die Stadt Wedel erwartet ein robustes Freiraumkonzept, bei dem die Herstellungskosten und die zukünftigen Pflegekosten beachtet wer-den.

Naturerlebnis im Wohnumfeld

Biotopverbund, Artenschutz und Artenvielfalt sind als selbstverständ-licher Bestandteil des Wohnumfelds zu berücksichtigen.

Der Anschluss an das Biotopverbundsystem, das Landschaftsschutz-gebiet 05 Holmer Sandberge und Moorbereiche und den Regional-park Wedeler Au ist zu gewährleisten.

Fuß- und Radwegenetz

Der Fuß- und Radverkehr soll optimiert werden. Die Anschlüsse an vorhandene Fuß- und Radwege sollen erstellt und innerhalb der neu-en Wohnquartiere ausreichend Vernetzungen geschaffen werden.

Die Anbindung an die überregionalen Naherholungswege wie dem Ochsenweg und dem Wegesystem des Regionalparks Wedeler Au sind aufzunehmen.

(Hinweis: Der Verlauf des Ochsenweges als überregionaler Rad- und Wanderweg hat sich geändert. Es gilt nicht mehr die Route aus dem LP, sondern die im Regionalpark Wedeler Au und Infoplan dargestell-te, von der Gärtnerstraße kommend über die Bündtwiete, die Voß-hörntwiete kreuzend über den Bullenseedamm Richtung Ihlenseege-biet.)

Wasserbewirtschaftungskonzept

Die Grünzüge sind mit integrierter offener Oberflächenentwässerung auszustatten. Die notwendigen Flächen für die Mengen des rückzu-haltenden Wassers ergeben sich aus den Aussagen zur siedlungs-wasserwirtschaftlichen Studie unter 5. Bodenverhältnisse und Ent-wässerung des Auslobungstextes.

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Grünstrukturen

Das Wettbewerbsgebiet wird durch intensiv genutzte großflächige Acker- und Gartenbaubiotope, Grünlandbereiche sowie vorhandene Einzelhausbebauung entlang der Straßen Bündtwiete, Steinberg und landwirtschaftliche Hofsiedlungen an der Voßhörntwiete geprägt. Knickstrukturen sind außerhalb der Siedlungsbereiche im gesamten Wettbewerbsgebiet zu finden. Sie befinden sich entweder als Grenz-strukturen zwischen einzelnen Baumschulflächen, hier zumeist in Form von Hecken ohne erkennbare Wälle, oder sie verlaufen entlang der Straßen.

Aus floristischer Sicht konnte in 2006 für das Wettbewerbsgebiet kei-ne herausragende Wertigkeit festgestellt werden. Eine Überprüfung findet derzeit statt. Da die biologischen Kartierungen und Untersu-chungen noch nicht abgeschlossen sind, sind die folgenden Aussa-gen noch nicht abschließend, und es können sich im Verlauf der wei-teren Untersuchungen auch noch weitere neue Aspekte ergeben.

Aus derzeitiger Sicht sind insbesondere die alten Gehölze an den Straßenverläufen als sehr erhaltenswert einzustufen. Sie sind gesetz-lich geschützt und insbesondere aufgrund ihres zum Teil hohen Alters von besonderer Wertigkeit und dienen z. B. Fledermäusen als Leit-strukturen. Eine Zerstörung und Beeinträchtigung ist für diese ge-schützten Biotope verboten (§ 30 BNatSchG i.V. mit § 21 LNatSchG). Aber auch alle anderen Knickstrukturen des Wettbewerbsgebietes, deren Wertigkeit in der Tendenz als geringer einzuschätzen ist als die mit Altbäumen bestockten Bereiche, fallen unter den gesetzlichen Schutz und müssen ausgeglichen werden. Im städtischen Bereich Wedels haben sich Knicks nicht bewährt bzw. konnten sich nicht knickgemäß entwickeln. Die Knicks im Inneren des Wettbewerbsge-bietes könnten als Bestandsgrün in die Grünzüge integriert werden.

Darüber hinaus sind die kleinstrukturierten Bereiche mit Grünland und Gehölzen zwischen Bündtwiete und Steinberg als erhaltenswert an-zusehen. Insbesondere die Gehölzflächen unmittelbar nördlich und südlich der kleinen noch vorhandenen Baumschulfläche mit zum Teil älteren Bäumen bzw. einer strukturreichen Ausprägung stellen wert-gebende Bereiche dar, die nur mittelfristig in gleicher Qualität wieder-herstellbar wären.

Die faunistischen Untersuchungen 2006 haben gezeigt, dass sich im Wettbewerbsgebiet aufgrund der starken Überprägung der Flächen durch die Nutzung nur noch eine eingeschränkte Lebensgemein-schaft angesiedelt hat. Allerdings finden sich auf Sonderstandorten immer wieder Spezialisten ein, die das hohe Potenzial der Flächen anzeigen. Eine Überprüfung findet derzeit statt.

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Die Eingriffe in Natur und Landschaft im Wettbewerbsgebiet können innerhalb von Grünzügen anteilig ausgeglichen werden, wenn diese eine entsprechende Größe besitzen und entsprechend naturnah ent-wickelt werden. Des Weiteren kann durch offene Oberflächenentwäs-serung und naturnah gestaltete Regenrückhaltung sowie Vernetzung von Wegeverbindungen der Eingriff gemindert werden. Für den ex-ternen Ausgleich ist das nicht weit entfernt gelegene Ihlenseegebiet vorgesehen.

5. Bodenverhältnisse und Entwässerung

Bodenverhältnisse

Die Bodenkarte weist für den süd-östlichen Bereich des Wettbe-werbsgebietes Pseudogley bzw. Eisenhumuspodsol auf. Beide Bo-dentypen sind Stauwasserböden mit Stauwasser ab Geländeober-kante bzw. 80 cm unter Flur. Im westlichen und nord-östlichen Be-reich sind Braunerden mit Wasserständen über 2,00 unter Gelände verzeichnet.

Eine Versickerung wird voraussichtlich nur in Teilbereichen möglich sein, die sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht näher abgrenzen lassen. Für das Wettbewerbsverfahren wird daher zunächst keine Versicke-rung von Niederschlagswasser vorgesehen.

Entwässerung

Die Ableitung von Schmutzwasser kann über die vorhandenen Schmutzwasserkanäle in den angrenzenden Gebieten erfolgen.

Auf Grund der Auslastung der vorhandenen Ableitungssysteme für Regenwasser sowie der Gewässer können nur geringe Mengen in die vorhandenen Systeme eingeleitet werden, so dass Rückhaltemaß-nahmen im Wettbewerbsgebiet vorzusehen sind. Die Rückhalteräu-me sind als Becken, Mulden und Gräben zu konzipieren. Die Zulei-tung des Regenwassers zu den Rückhalteräumen hat ebenfalls als offene Oberflächenentwässerung (Mulden, Gräben) zu erfolgen. Die Rückhalteanlagen können in Grünzüge integriert werden. Grundsätz-lich ist ein Unterhaltungsweg erforderlich, der auch als Wegeverbin-dung für Fußgänger und Radfahrer genutzt werden kann. Der erfor-derliche Unterhaltungsweg ist bei den angegebenen Breiten bereits berücksichtigt, Flächen für die Anlage von Pflanzflächen sind hinzu-zurechnen.

Die Entwässerung für die bereits bebauten Flächen ist geregelt. Die bisher nicht bebauten Flächen sind anhand der Höhenlinien in vier Teileinzugsgebiete eingeteilt und entsprechenden Anschlusspunkten

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zugeordnet worden (siehe Info-Plan). Für jedes der Teileinzugsgebie-te wurde das erforderliche Rückhaltevolumen überschlägig ermittelt.

Teilgebiet Flächengröße Erforderliches Rückhaltevolumen

TG 1 15,50 ha 4.800 cbm 310 cbm/ha

TG 2 15,05 ha 4.600 cbm 305 cbm/ha

TG 3 11,20 ha 3.300 cbm 295 cbm/ha

In den südlichen Bereichen bzw. den Tiefpunkten sind jeweils Staugräben als Abfanggraben erforderlich. Die erforderlichen Trassen sind im Info-Plan dargestellt. Die Trassenbreite beträgt für die Staugräben einschl. Unterhaltungsweg 15 m.

Teilgebiet Länge

Abfanggräben Rückhaltevolumen in Abfanggräben

Erforderliches Rückhaltevo-

lumen

TG 1 400 m 1.400 cbm 3.400 cbm

TG 2 820 m 2.800 cbm 1.800 cbm

TG 3 800 m 2.600 cbm 700 cbm

In der vorstehenden Tabelle sind die bereits in den erforderlichen Ab-fanggräben bereitgestellten Rückhaltevolumina zusammengestellt. Darüber hinaus erforderliches Rückhaltevolumen ist z. B. durch wei-tere Staugräben innerhalb des Gebietes bereitzustellen. Die Staugrä-ben sind zur Ausnutzung des Rückhaltevolumens möglichst parallel zu den Höhenlinien anzuordnen.

Die Breite und Länge der Staugräben können von den Wettbewerbs-teilnehmern frei gewählt werden, wobei das o. g. Rückhaltevolumen nachgewiesen werden muss. Für den Nachweis können folgende Anhaltswerte angenommen werden:

Gesamtbreite inkl. Unterhaltungsweg

Rückhaltevolumen

15 m 3,5 cbm/m

20 m 7,2 cbm/m

25 m 11,6 cbm/m

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Die Anordnung von Staugräben im Gebiet stellt nur eine Lösungs-möglichkeit dar. Der Auslober begrüßt auch alternative Lösungen (Rückhaltebecken oder andere Speicherformen, auch dezentral).

Bei der Konzepterarbeitung ist für die Festlegung von Bauabschnitten zu beachten, dass die Entwicklungsrichtung aus wasserwirtschaftli-cher Sicht von den Einleitpunkten ausgehen muss.

6. Nachhaltigkeit

Die Entwurfsvorschläge sollen sich bereits auf städtebaulicher Ebene mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzen; z.B. durch:

• Energieeffiziente Baukörper durch Kubatur und Kompaktheit

• Anordnung und Ausrichtung der Baukörper mit ihren Hauptfenster-flächen unter dem Aspekt der passiven Nutzung von Licht und So-larenergie

• aktive Nutzung der Solarenergie, Geothermie, Regenwasser

• Lösungen zur Dachbegrünung

7. Wärmeversorgung

Die Wärmeversorgung im Gebiet soll unter Beachtung des Klima-schutzes in einzelnen/verschiedenen Nahwärmenetzen durch dezent-rale Blockheizkraftwerke erfolgen. Darüber hinaus sind außerhalb der Nahwärmenetze alternative, umweltschonende Wärmeerzeugungs-techniken möglich, z.B. durch Brennwertthermen, Solarthermie- und/oder Geothermieanlagen, ggf. in Kombination. Die Konzeption eines energieeffizienten Wärmenetzes mit einem niedrigen Primärenergiefaktor ist von zentraler Bedeutung zur wirt-schaftlichen Umsetzung hoher gebäudebezogener Energiestandards nach EnEV und EEWärmeG.

8. Verkehr

Äußere Erschließung Südlich bzw. südwestlich des Wettbewerbsgebietes verläuft die Bun-desstraße 431. Sie führt in nördlicher Richtung über Uetersen nach Elmshorn und in östlicher Richtung durch die Altstadt Wedels nach Hamburg-Altona.

Nördlich des Geltungsbereiches verläuft die Voßhörntwiete. Zukünftig ist hier der Trassenverlauf der Nordumfahrung geplant (vgl. Darstel-lung im Flächennutzungsplan). Die Notwendigkeit und Realisierung der Nordumfahrung als Teilabschnitt ist als gesetzt anzunehmen, wo-

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bei die Terminierung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht bestimmt wer-den kann. Der im Infoplan dargestellte Trassenverlauf bzw. die Trassenbreite beinhaltet auch die Fläche für Lärmschutzmaßnahmen. Geplant ist ein Erdwall in Kombination aus Wall und Lärmschutzwand. Die Lärm-schutzanlage verläuft – mit Ausnahme der Einmündungen - durch-gängig auf der südlichen Seite der dargestellten Trasse. Im Bereich der vorhandenen bzw. neuen Wohnbebauung beträgt die Schutzhöhe 4,50 m über Fahrbahn. Bei einer kombinierten Lösung beträgt die Wallhöhe 2,00 m und die Wandhöhe 2,50 m.

Im Osten wird die Entwicklungsfläche von der Aschhoopstwiete und im Westen vom Steinberg begrenzt. Im Süden definieren der Rand der bestehenden Bebauung sowie die Aastwiete die Grenze.

Um eine verträgliche Verteilung der neu entstehenden Verkehre auf das bestehende Verkehrsnetz der Stadt Wedel zu erreichen, sind im Endzustand folgende Einspeisungen in das umliegende Straßennetz anzustreben:

• Nordumfahrung / Aschhoopstwiete 30 % • Nordumfahrung / Bündtwiete 30 % • Bündtwiete / Steinberg 5 % • Aastwiete / Steinberg 5 % • Holmer Straße / Aschhoopstwiete 30 %

Das bedeutet, es sind Quartiere zu entwickeln, die verkehrlich in sich abgeschlossene Systeme bilden. Eine Vernetzung soll durch Fuß- und Radwege erreicht werden.

Es kann von einer schrittweisen Realisierung der Nordumfahrung in drei Teilabschnitten von Ost nach West ausgegangen werden (vgl. Infoplan):

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• Abschnitt 1 zwischen Einmündung Steinberg/Voßhörntwiete und Bündtwiete

• Abschnitt 2 zwischen Bündtwiete und Aschhoopstwiete • Abschnitt 3 zwischen Aschhoopstwiete und Holmer Straße (B

431)

Die Voßhörntwiete wird auch nach Realisierung der Nordumfahrung als Anliegerstraße und Fuß- und Radwegeverbindung erhalten blei-ben.

Um Durchgangsverkehre zu vermeiden, und die Verkehrs-Einspeisungen in das umliegende Netz zu steuern, sind Unterbre-chungen der Aschhoopstwiete sowie der Bündtwiete in Betracht zu ziehen. Die Bündtwiete kann aufgrund ihrer geringen Breite und ihres Ausbauzustandes nur in geringem Maße zur Erschließung herange-zogen werden.

Innere Erschließung Die innere Erschließung ist so zu organisieren, dass die o.g. Ziele der äußeren Erschließung erfüllt werden. Hierdurch ergibt sich die Not-wendigkeit, Quartiere zu definieren, deren Verkehre über die o.g. Knotenpunkte in den angestrebten Größenordnungen abgewickelt werden.

Es soll ein robustes Erschließungskonzept entwickelt werden, das die unterschiedlichen Entwicklungsstadien der äußeren Erschließung be-rücksichtigt und sich flexibel an mögliche Veränderungen anpassen kann. Ein Ansatz kann sein, (Freihalte-)Trassen zwischen den einzel-nen Quartieren vorzusehen, die grundsätzlich nur dem Fuß- und Radverkehr und/oder als Kommunaltrasse genutzt werden; im Be-darfsfall oder zeitlich begrenzt jedoch auch zur Erschließung des je-weiligen Quartieres heran gezogen werden können.

Dabei soll u.a. die Verflechtung mit möglichen künftigen Erweite-rungsflächen westlich der Aschhoopstwiete bis zur B 431 und daran fortsetzend bis zum Geestrand berücksichtigt werden.

Fuß- und Radverkehr Es ist ein Netz an Fuß- und Radwegen gewünscht, das sowohl die Quartiere innerhalb des Erweiterungsgebietes miteinander verbindet als auch der Vernetzung mit den umliegenden Stadtteilen dient. Da-bei spielen einerseits die entstehenden Qualitäten für den Fuß- und Radverkehr (hohe Netzdichte, geringe Konfliktintensität, hoher Kom-fort usw.) und andererseits die Radverkehrsverbindung zum Stadt-zentrum (Veloroute) eine übergeordnete Rolle.

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ÖPNV Der Wedeler Rathausplatz mit der S-Bahn-Endhaltestelle der S1 liegt ca. 1,5 km Luftlinie entfernt. Die nächstgelegenen Bushaltestellen be-finden sich an der B 431 sowie an der Pinneberger Straße.

Weitere Bushaltestellen sind vorzusehen.

Die Erschließung und Vernetzung des Gebietes durch den ÖPNV sind auch über Fahrwege für den Busverkehr denkbar, die für den motorisierten Individualverkehr nicht zulässig sind (z.B. Busschleusen oder Kommunaltrassen). Diese Fahrwege können beispielsweise auch durch Grünzüge führen oder diese kreuzen und zusätzlich durch den Fuß- und Radverkehr genutzt werden.

Abbildung 3 – Busschleuse (Beispielbild) 3

Ruhender Verkehr Ein Konzept zum ruhenden Verkehr ist zu entwickeln. Die privaten Stellplätze der Einfamilienhäuser sind auf den jeweiligen Grundstücken unterzubringen. Stellplatzanlagen und/oder Tiefgaragen sind mit Flächenbedarf darzustellen. Die erforderlichen öffentlichen Parkplätze sowie Fahrradplätze sind im öffentlichen Straßenraum nachzuweisen.

3 Quelle: Klaus Fricke „Busschleuse regte niemanden mehr auf“ vom 26.06.2013 unter: http://www.nwzonline.de/oldenburg/wirtschaft/busschleuse-regte-niemanden-mehr-auf_a_6,2,524937672.html (abgerufen 25. Juli 2014)