Steuertipps für Künstler - Touring Artists: Home · PDF fileVorwort . 3. D. ie Pflege des kulturellen Um­ felds ist eine wichtige staatli­ che Aufgabe. Daher fördert auch das

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  • Bayerisches Staatsministeriumder Finanzen

    Steuertipps fr Knstler

  • Vorwort 3

    Die Pflege des kulturellen Umfelds ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Daher frdert auch das Steuerrecht auf unterschiedliche Weise die knstlerische Arbeit mit Sondervorschriften, Steuerbefreiungen und Steuerermigungen bei der Einkommen und Umsatzsteuer.

    Kunst und Steuern passt das berhaupt zusammen? Der sthetische Wert spielt keine Rolle. Allein der bei der Verwertung der Kunst erzielte Geldwert ist Mastab fr die Steuer. Das gilt freilich auch fr Nichtknstler. Ein zustzlicher profaner Nutzen oder reiner Unterhaltungswert kann trotz erkennbarer knstlerischer Begabung aus einem Werk ein bloes gewerbliches Erzeugnis machen. Versuche, das Wesen der Kunst fr Steuerzwecke zu bestimmen, wurden aufgegeben. Im Zweifel werden Fachleute befragt.

    Diese Informationsschrift soll Knstlern sowie ihren Mitarbeitern, Arbeitgebern und Beratern einen berblick ber die besonderen steuerlichen Regelungen geben. Ein eigener Abschnitt ist der Besteuerung von Knstlern gewidmet, die in Deutschland ttig werden, hier aber keinen Wohnsitz haben.

    Dr. Markus Sder, MdL Franz Josef Pschierer, MdLStaatsminister Staatssekretr

  • 4 Inhalt

    A. Einkommensteuer 8

    I. Grundbegriffe der Einkommensteuer 8 1. Einkommensteuerpflicht 8 2. Gewinnerzielungsabsicht 9 3. Zuordnung der Ttigkeit zu einer bestimmten 10 Einkunftsart

    II. Abgrenzung der nichtselbststndigen von 12 der selbststndigen Ttigkeit 1. Ttigkeit bei Theaterunternehmen 13 2. Ttigkeit bei Kulturorchestern 14 3. Ttigkeit bei Hrfunk und Fernsehen 14 4. Ttigkeit bei Film und Fernsehfilmproduzenten in 16 Eigen und Auftragsproduktionen einschlielich Synchronisierung 5. Wiederholungshonorare 17 6. Abgrenzung der Ttigkeiten in der Sozialversicherung 17

    III. Der Lohnsteuerabzug bei nichtselbststndiger 18 Ttigkeit 1. Lohnsteuerkarte 2010 beziehungsweise 18 (Ersatz)Bescheinigung fr den Lohnsteuerabzug 2. Lohnsteuerabzug 20 3. Sonderregelungen fr den Lohnsteuerabzug 20 bei Knstlern

    IV. Abgrenzung der gewerblichen von den 24 freiberuflichen Einknften 1. Einknfte aus freiberuflicher Ttigkeit 24 2. Einknfte aus Gewerbebetrieb 27 3. Steuerliche Auswirkungen aus der Zuordnung 27 zu den Einknften aus Gewerbebetrieb oder aus freiberuflicher Ttigkeit

  • Inhalt 54 Inhalt

    V. Werbungskosten und Betriebsausgaben 28 1. Was sind Werbungskosten und Betriebsausgaben? 28 2. Kosten der Lebensfhrung 29 3. Werbungskosten bei nichtselbststndiger Ttigkeit 30 4. Gewinnermittlung bei selbststndiger Arbeit und bei 32 Einknften aus Gewerbebetrieb

    VI. Besondere Steuervergnstigungen fr 33 Knstler im Einkommensteuergesetz 1. Steuerfreiheit fr bestimmte ffentliche Mittel 33 2. Einnahmen aus nebenberuflichen Ttigkeiten 34 3. Ehrensold 35 4. Stipendien 35 5. Preisgelder 36 6. Knstlersozialkasse 36 7. Zuwendungen 36

    VII. Einkommensteuererklrung 37

    B. Umsatzsteuer 39

    I. Umsatzsteuerpflicht 39

    II. Steuerbefreiungen 40

    III. Ermigter Steuersatz 41 1. Kunstgegenstnde 41 2. Theater, Orchester, Chre, Solisten 41 3. Urheberrechte 42

    IV. Kleinunternehmerregelung 43

    V. Berechnung der Umsatzsteuer 44

  • 6 Inhalt

    VI. Aufzeichnungspflichten 45

    VII. Voranmeldungen und Steuererklrungen 45

    C. Einkommensteuer und 47 Umsatzsteuer bei Knstlern ohne Wohnsitz im Inland

    I. Einkommensteuer 47 1. Lohnsteuerabzug bei nichtselbststndiger Ttigkeit 47 2. Steuerabzug nach 50a Abs. 1 EStG 49

    II. Umsatzsteuer 53 1. bertragung der Steuerschuldnerschaft 53 2. Besteuerungsverfahren 53

    Diese Informationsschrift stellt auf den Rechtsstand fr das Kalenderjahr 2012 ab. Soweit individuelle Lohnsteuerabzugsbetrge genannt sind, wurde unterstellt, dass Sozialversicherungspflicht besteht und in der gesetzlichen Pflegeversicherung kein Zuschlag fr Kinderlose zu leisten ist. Als weiterfhrende Hinweise zur Vertiefung sind jeweils die Rechtsquellen angegeben. Verweisungen im Text und im Stichwortverzeichnis beziehen sich auf die seitlich angefgten Randnummern (RNr.).

  • 6 Inhalt Abkrzungen 7

    Abs. Absatz

    AO Abgabenordnung

    BFH Bundesfinanzhof

    BGBl. Bundesgesetzblatt

    BMF Bundesministerium der Finanzen

    BStBl Bundessteuerblatt

    EStDV EinkommensteuerDurchfhrungsverordnung

    EStG Einkommensteuergesetz

    EStH Amtliches EinkommensteuerHandbuch

    ff folgende

    i.V.m. in Verbindung mit

    KStG Krperschaftsteuergesetz

    LStDV LohnsteuerDurchfhrungsverordnung

    R...EStR Fundstelle in den EinkommensteuerRichtlinien

    R...LStR Fundstelle in den LohnsteuerRichtlinien

    RNr. Randnummer

    UrhG Urheberrechtsgesetz

    USt Umsatzsteuer

    UStAE UmsatzsteuerAnwendungserlass

    UStDV UmsatzsteuerDurchfhrungsverordnung

    UStG Umsatzsteuergesetz

  • A. Einkommensteuer

    I. Grundbegriffe der Einkommensteuer

    Der Einkommensteuer unterliegen Einknfte, die innerhalb einer von sieben im Gesetz beschriebenen Einkunftsarten anfallen.

    Diese Einkunftsarten sind

    Einknfte aus Land und Forstwirtschaft, Einknfte aus Gewerbebetrieb, Einknfte aus selbststndiger, insbesondere freiberuflicher

    Arbeit, Einknfte aus nichtselbststndiger Arbeit, Einknfte aus Kapitalvermgen, Einknfte aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einknfte.

    Andere Einknfte unterliegen nicht der Einkommensteuer. Die Einkunftsarten werden in zwei Gruppen eingeteilt. Die ersten drei Einkunftsarten bilden die Gewinneinknfte, die anderen Einkunftsarten heien berschusseinknfte.

    Rechtsquelle: 2 EStG

    1. Einkommensteuerpflicht

    Unbeschrnkt einkommensteuerpflichtig sind grundstzlich alle Personen, die ihren Wohnsitz im Inland haben. Die steuerlichen Regelungen fr Knstler ohne Wohnsitz im Inland sind unter Abschnitt C. zusammengefasst.

    Rechtsquelle: 1 EStG

    100

    101

  • I. Grundbegriffe der Einkommensteuer 9

    102

    2. Gewinnerzielungsabsicht

    Kennzeichnend fr alle sieben Einkunftsarten ist, dass die ihnen jeweils zugrunde liegende Bettigung in der Absicht ausgebt wird, positive Ergebnisse, also Gewinne oder berschsse zu erzielen.

    Fehlt eine solche Absicht, wird die Bettigung als Liebhaberei im steuerlichen Sinn bezeichnet und ist einkommensteuerlich unbeachtlich. Anfallende Verluste bleiben unbercksichtigt. Damit soll vor allem verhindert werden, dass zu Lasten der Allgemeinheit Ausgaben geltend gemacht werden, die einem Hobby oder einer betriebswirtschaftlich nicht ernsthaften Ttigkeit dienen.

    Das Finanzamt prft die Einknfte oder Gewinnerzielungsabsicht bei jeder Ttigkeit. Bei einer knstlerischen Bettigung ist die Abgrenzung aber manchmal besonders schwierig, weil sich hier Berufsttigkeit und private Lebensgestaltung hufig eng berhren.

    Ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, ist eine innere Tatsache. Das Finanzamt kann diese Einstellung aber nur aufgrund uerer Merkmale beurteilen. In jedem Einzelfall muss daher anhand objektiver Umstnde auf das Vorliegen oder Fehlen dieser Absicht geschlossen werden. Dies erfordert einerseits eine in die Zukunft gerichtete und langfristige Beurteilung, andererseits knnen aber auch die Verhltnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums wichtige Anhaltspunkte bieten. Dabei sind die Steuerzahler in der Pflicht, eine behauptete Einknfte beziehungsweise Gewinnerzielungsabsicht dem Finanzamt gegenber mit vernnftigen und nachvollziehbaren berlegungen darzulegen.

    Im Ergebnis nimmt das Finanzamt eine Einknfte oder Gewinnerzielungsabsicht an, wenn auf eine grere Zahl von Jahren gesehen voraussichtlich ein positives Gesamtergebnis, ein steuerlicher Totalgewinn, erreicht wird.

    Solange fr das Finanzamt noch nicht ausreichend klar erkennbar ist, ob Einknfte beziehungsweise Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei vorliegt, hat es die Mglichkeit, die betreffenden Veranla

  • 10 A. Einkommensteuer

    gungen in diesem Punkt vorlufig durchzufhren. Fllt die Ungewissheit zu einem spteren Zeitpunkt, zum Beispiel nach einer Beobachtungszeit von mehreren Jahren, weg, wird das Finanzamt die bis dahin vorlufigen Bescheide an die neuen Erkenntnisse anpassen.

    Rechtsquelle: 2 Abs. 1 und 2, 15 Abs. 2 EStG 165 AO

    3. Zuordnung der Ttigkeit zu einer bestimmten Einkunftsart

    Knstlerische Ttigkeiten werden in der Regel zu Einknften aus nichtselbststndiger Arbeit, aus selbststndiger Arbeit (freiberufliche Ttigkeit) oder zu Einknften aus Gewerbebetrieb fhren. Hufig werden in einem Veranlagungszeitraum auch mehrere Einkunftsarten berhrt sein, wenn verschiedene Ttigkeiten ausgebt werden.

    Die Zuordnung der Ttigkeit zu einer bestimmten Einkunftsart ist wichtig, da hieran bestimmte steuerliche Folgen geknpft sind. Bei Knstlern ist vor allem die Abgrenzung zwischen der selbststndig ausgebten gewerblichen oder freiberuflichen Ttigkeit und der nichtselbststndig ausgebten Ttigkeit von erheblicher Bedeutung. Soweit eine freiberufliche oder gewerbliche Ttigkeit gegeben ist, erfolgt die Besteuerung nach Ablauf des Kalenderjahrs im Weg der Einkommensteuerveranlagung durch das Finanzamt. Unter Umstnden hat der Knstler Vorauszahlungen auf seine voraussichtliche Einkommensteuerschuld zu leisten. Bei nichtselbststndiger Arbeit ist der jeweilige Arbeitgeber verpflichtet, vom Arbeitslohn des Knstlers im laufenden Kalenderjahr Lohnsteuer einzubehalten und wie eine EinkommensteuerVorauszahlung des Arbeitnehmers an das Finanzamt abzufhren. Bei einer selbststndigen oder gewerblichen Ttigkeit kann auch Umsatzsteuer anfallen, whrend eine Arbeitnehmerttigkeit und Umsatzsteuer sich gegenseitig ausschlieen.

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  • 10 A. Einkommensteuer I. Grundbegriffe der Einkommensteuer 11

    Die wesentlichen Auswirkungen aus der steuerrechtlichen Zuordnung der Ttigkeit knnen der nachfolgenden bersicht entnomme