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StR Ulrich Zänker, Gymnasium Beilngries Informationen zur Kollegstufe für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11 sowie deren Eltern

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Informationen zur Kollegstufe

für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11 sowie deren Eltern

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Die wichtigste Informationsquelle

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Ziele der gymnasialen Oberstufe

Vertiefe allgemeine Bildung:

Dies wird durch eine angemessene Breite des Kursprogramms und durch einen verbindlich vorgeschriebenen Mindestkanon an Fächern erreicht.

Studierfähigkeit:

Diese wird durch die wissenschaftspropädeutische Arbeit in den Kursen gezielt entwickelt und gefördert.

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Gliederung der Oberstufe

Jahrgangsstufe 11: Einführungsphase Abrundung vorauszusetzender Kenntnisse Informationen zum Unterrichtsangebot Wahl des persönlichen Unterrichtsprogramms

Jahrgangsstufen 12 und 13: Kursphase Gliederung in die vier Ausbildungsabschnitte

12/1, 12/2, 13/1 und 13/2 Abiturprüfung in 13/2 (Mai/Juni) Zahlreiche Neuerungen

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Neuerungen in der Kursphase

Auflösung des Klassenverbandes Kurse auf zwei Niveaus:

Grundkurse (gk) und Leistungskurse (LK)

Individueller Stundenplan nach individueller Belegung von Kursen

Notenskala mit Punkten:

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Aufgabenfelder

SLKsprachlich-literarisch-

künstlerisch

GPRgesellschafts-

wissenschaftlich

MNTmathematisch-

naturwissenschaftlich-technisch

Deutsch Englisch

FranzösischLateinKunstMusik

GeschichteGeographieSozialkundeWirtschaft/

RechtReligionslehre

Ethik

MathematikBiologieChemiePhysik

Sport

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Wahlpflicht- und Zusatzangebot Wahlpflichtangebot:

Dies ist an allen Schulen mit derselben Ausbildungs-richtung gleich. Aus ihm müssen nach bestimmten Regeln Fächer ausgewählt werden:4 Abiturprüfungsfächer (2 Leistungs- und 2 Grundkurse) und weitere Grundkurse

Zusatzangebot:Dies richtet sich nach den Möglichkeiten der Schule und dem Interesse der Kollegiaten. Es ist von Schule zu Schule verschieden angelegt. Aus ihm können, sofern dies der individuelle Stundenplan erlaubt, Fächer ausgewählt werden.

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Abiturprüfungsfächer

1. Abiturprüfungsfach: Leistungskurs (schriftlich)

2. Abiturprüfungsfach: Leistungskurs (schriftlich)

3. Abiturprüfungsfach: Grundkurs (schriftlich)

4. Abiturprüfungsfach: Grundkurs (mündlich: Colloquium)

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Wahl der Abiturprüfungsfächer

In LK-Fächern mindestens ausreichende Leistungen im Zwischenzeugnis der 11. Jahrgangsstufe

Mindestens ein LK aus den Kernfächern:11a, 11b und 11c (MNG): D, E, F od. L, M, C, Ph11c (SG) und 11d: D, E, L, F, M, Ph

Mindestens zwei Kernfächer unter den Abitur-prüfungsfächern

Deutsch oder fortgeführte Fremdsprache (E/F/L) unter den Abiturprüfungsfächern

Abdecken aller drei Aufgabenfelder (SLK, GPR, MNT)

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Leistungs- und Grundkurse

Leistungskurse:Die intensive Auseinandersetzung mit fachbezogenen Denkweisen und Arbeitsformen sowie das Kennen lernen und selbstständige Einüben allgemeiner Arbeitstechniken, die für jedes Studium und auch im Beruf wichtig sind, stehen hier im Mittelpunkt.

Grundkurse:Der bewusste Einblick in die Stoffgebiete und Methoden verschiedener Fächer soll einer Spezialisierung entgegenwirken und die Studierfähigkeit in der Breite absichern.

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Wochenstunden

Leistungskurse: 5 Wochenstunden Grundkurse: 2 bis 4 Wochenstunden

SLK GPR MNT

d: 4 g: 2 m : 3 spo : 2

e, f, l: 3geo, sk, wr:

2b, c, ph: 3 Zusatz-

angebote: je 2

ku, mu: 2

k, ev, eth: 2

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Belegen und Einbringen (1) Belegungsverpflichtung

Belegen ist die Festlegung der gewählten Fächer. Mindestanzahl Halbjahreswochenstunden:

Grundkurse: mindestens 68 Halbjahreswochenstunden Leistungskurse: 40 Halbjahreswochenstunden Insgesamt: mindestens 108 Halbjahreswochenstunden

Ein Fach ist in einem Schuljahr belegt, wenn mindestens 1 Punkt (bei einfacher Wertung ohne Aufrundung) = Note 5- in beiden Halbjahren erzielt wurde.

Es bestehen Mindestbelegungsverpflichtungen.

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Belegen und Einbringen (2)

Einbringungsverpflichtung 22 Halbjahresleistungen müssen bzw.

dürfen in die Gesamtqualifikation (Abiturzeugnis) eingebracht werden.

Es bestehen Mindesteinbringungsverpflichtungen.

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Belegen und Einbringen (3)

Mindestbelegungsverpflichtung Mindesteinbringungsverpflichtung

frei wählbare Einbringung bis 22 gk-Halbjahresleistungen

0

1

2

3

4

Halb

jahre

4 244 2 2 2 2 03

2 2 2 2 2 31

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Durchführung der Belegung (1)

1) Eigene Fähigkeiten richtig einschätzen und ggf. vorhandene Berufsziele berücksichtigen

2) Wahl der beiden Leistungskursfächer3) Wahl zweier Grundkursfächer zum dritten bzw.

vierten Abiturprüfungsfach4) Überprüfen: Alle vier Abiturprüfungsfächer

müssen über vier Halbjahre belegt werden, alle drei Aufgabenfelder abdecken, zwei Kernfächer enthalten (auch eines in einem LK), Deutsch oder eine fortgeführte Fremdsprache

enthalten.

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Durchführung der Belegung (2)

5) Wahl weiterer Grundkursfächer, falls noch keine 108 Halbjahreswochenstunden in den vier Halbjahren belegt sind. Dabei kann auch das Zusatzangebot einbezogen werden.

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Durchführung der Belegung (3)

Übersicht für die Wahl des persönlichen Unterrichtsprogramms:

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Abiturzeugnis Im Abiturzeugnis erscheint eine

Durchschnittsnote mit einer Nachkommastelle. Diese ergibt sich aus der Summe der Punkte aus

Grundkursen: 22 Halbjahresleistungen, Leistungskursen: 6 Halbjahresleistungen ohne 13/2, Abiturprüfung: 4 Halbjahresleistungen 13/2 +

Abiturprüfung

Zusätzlich erscheinen im Abiturzeugnis Punkte aus Grundkursen, die nicht in die

Gesamtqualifikation eingehen, Noten aus Fächern, die vor Eintritt in die Kursphase

abgelegt wurden.

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Abiturzeugnis - Gesamtqualifikation

Höchstpunktzahl im Abiturzeugnis: 840 Punkte Anteil LK:

360 von 840 Punkten = 43 % Wahl der Leistungskurse sollte wohl überlegt sein!

Anteil Halbjahresleistungen (gk + LK): 600 von 840 Punkten = 71 % Regelmäßiges Arbeiten ist dringend notwendig!

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Was darf auf keinen Fall passieren?

0 Punkte als gk-Halbjahresleistung sind nicht einbringungsfähig, d.h. das betreffende Fach ist im ganzen Schuljahr nicht belegt. 1 Punkt muss ohne Aufrunden erreicht werden (0,66 P. = 0 P.)

1 Punkt als LK-Halbjahresleistung bei doppelter Wertung ist nicht einbringungsfähig!

Weniger als 5 Punkte in gk-Halbjahresleistungen (= Note 4- und schlechter) dürfen höchstens 6-mal eingebracht werden!

Weniger als 10 Punkte in LK-Halbjahresleistungen (= Note 4- und schlechter, bei doppelter Wertung) dürfen höchstens 2-mal eingebracht werden!

Faustregel: Mehrmals 4 Punkte oder weniger (bei einfacher Wertung), also mehrfach Note 4- oder schlechter führt zu Problemen!

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Weitere Informationen

Broschüre „Kollegstufe“ Download der Broschüre aus dem Internet unter:

www.km.bayern.de/km/kollegstufe/index.html Beratung zu allen Fragen rund um die Kollegstufe

durch den Oberstufenkoordinator StR Ulrich Zänker Beratung zu Fragen zur Berufswahl

durch den Beratungslehrer OStR Christof Neumayr Beratung zu fachspezifischen Fragen

durch die Fachlehrer