Upload
ralfstein9265
View
215
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
7/24/2019 Straftaten_ggd_Persoenlichk
1/19
LernSystem ProAuto-Skript: Straftaten gegen die Persnlichkeit
Datum: 23.03.2002 [LK Nr.]
Lernkarten von Lutz Hlsdunk, Stand Januar 2001
Strafrecht Besonderer Teil - Straftaten gegen die
Persnlichkeit
Die Referenzen beziehen sich auf die elektron. Karteikarten
Vermgensdelikte von Dr. H.-F. Thomas
Die eKK knnen unter http://www.juracom.de erworben werden.
Verwenden Sie die eKK, um die bewusst knappen Lernkarten
besser zu verstehen und den Stoff zu vertiefen.
(Bitte umdrehen)
Die Lernkarten und die eKK sind urheberrechtlich geschtzt.
Nur fr die Lernkarten gilt ergnzend Folgendes:
Sie drfen die Inhalte der Lernkarten fr eigene Zwecke beliebig
verndern und erweitern. Es ist Ihnen aber ausdrcklich untersagt
solche genderten Karten zu vervielfltigen oder weiterzugeben.
eKK ND [1]
Reihenfolge (4) [...]
Stufen der Menschqualitt iSd 211 ff.und deren strafrechtlicher Schutz
1. Befruchtung/Zeugung
kein Schutz (nur Mutter ber 223 ff.)
2. Leibesfruchterst ab Einnistung
Schutz durch 218 ff.
3. Beginn der Menschqualittmit den Erffnungswehen
Schutz durch 211 ff.
4. Ende der Menschqualittmit dem Hirntod
Grds.Schutz des Leichnams durch 168
Ausn. Schutz durch 242 ff. zB medizinische Exponate
eKK ND 1 [2]
Grundsatz
2 Problembereiche
Teilnahme an einer Selbstttung
Selbstttung und damit auch die Teilnahme daran ist straflos.
1. Straflose Anstiftung oder Ttung in mittelb. Tterschaft?
2. Straflose Beihilfe oder
Ttung auf Verlangen?
Ttung durch Unterlassen?
eKK ND 1 [3]
bungsfall & Lsungshinweise
Teilnahme an einer Selbstttung
A und B sind Eltern der 16jhrigen T. T durchlebt eine besonders
problematische Pubertt und verfllt in tiefe Depressionen.
Insbesondere die Mutter B fhlt sich davon berfordert und
mchte das Kind am liebesten los sein. Als sie von
Selbstmordgedanken ihrer Tochter hrt, bestrkt B die T in ihren
Depressionen, so dass die T schlielich an einer berdosis
Schlaftabletten dahinscheidet.
Straflose Anstiftung zur Selbstttung oder strafbare (Fremd-)
Ttung in mittelbarer Tterschaft?
212, 25 I 2. F.
1. AA: Exkulpationslsung
Opfer entsprechend 19, 20, 35 oder 3 JGG in der Ver-
antwortungsfhigkeit beeintrchtigt; also hier 212 ()
2. HM: Einwilligungslsung
Kein ernstliches Todesverlangen iSd 216 (Bilanzselbst-
mord Konfliktsuizid); also hier 212 (+)
Lackner Rn. 13 ff. vor 211 ;eKK ND 1 [4]
7/24/2019 Straftaten_ggd_Persoenlichk
2/19
bungsfall & Lsungshinweise
Teilnahme an einer Selbstttung
Nach reiflicher berlegung ist der 75jhrige Z zu dem Ergebnis
gekommen, sterben zu wollen, und erschiet sich. Seine
dazukommende Tochter T wei von diesen Gedanken, und lsst
den schon handlungsunfhigen Z sterben, obwohl sie ihn durch
Rufen eines Arztes noch htte retten knnen.
Abwandlung: Wie ist zu entscheiden, wenn Z aus einer spontanen
Depression heraus gehandelt htte?
Straflose Beihilfe zum Selbstttung oder strafbare (Fremd-) Ttung
durch Unterlassen?
212, 13 sehr zw. bei Bilanzselbstmord
1. Rs: verschiedene Kriterien
gleichgltige Gesinnung; hier ()
Tatherrschaft des Garanten; (+), da Z handlungsunfhig
2. HL: Autonomieprinzip
kein Schutz des Opfers vor sich selbst
Abw.: Bei Konfliktsuizid unstr. 212, 13 (+).
Lackner Rn. 14 ff. vor 211;eKK ND 1 [5]
bungsfall & Lsungshinweise
Teilnahme an einer Selbstttung
A und B wollen sich umbringen. Dazu setzen sie sich in ein KfZ,
dessen Auspuffrohr ber einen Schlauch mit dem abgedichteten
Wageninneren verbunden ist. A, von dem die Intiative ausging,
hatte alles veranlasst. Schlielich legt A noch einen Ziegelstein aufdas Gaspedal. Die Tren des Fahrzeugs sind nicht verschlossen.
Nach einiger Zeit werden beide bewusstlos, doch whrend die B
stirbt, wird A gerettet.
Abwandlung:A fhrt das gemeinsame, ernstliche Vorhaben durch,
indem er B erschiet. Scheitert aber an sich selbst.
Straflose Beihilfe zum Selbstmord oder strafbare Ttung auf
Verlangen b. einseitig fehlgeschlagenem Doppelselbstmord?
216
1. Rs: tatschliche Beherrschung des Geschehens?hier (+), da A alles organisiert hatte, also 216 (+)
2. HL: Entscheidungsfreiheit nach letztem Tatbeitrag?
hier (+), da B htte aussteigen knnen, also 216 ()
Abwandlung: Hier nach beiden Ansichten 216 (+).
eKK ND 4 [6]
berblick (3) [...]
Einschrnkung
Systematik der Ttungsdelikte nach hL
1. Grunddelikt 212
mit Strafzumessungsregel 213
2. Qualifizierung 211 (nach hL; also ggf. 28 II)
3. Privilegierung: 216(mit Sperrwirkung zugunsten d. Tters)
217 aF aufgehoben durch 6. StrRG
Nach aA innerhalb der hL handelt es sich bei 216 um einen
selbststndigen Sondertatbestand.
Lackner, Rn. 22 ff. vor 211;eKK ND 5 [7]
berblick (2) [...]
Systematik der Ttungsdelikte nach Rs
1. Artverschiedene selbststndige Tatbestnde
a) Mord 211 (also ggf. 28 I)
b) Totschlag 212
2. Selbststndiger Sondertatbestand
Ttung auf Verlangen 216 (mit Sperrwirkung zug. d. Tt.)
217 aF aufgehoben durch 6. StrRG
eKK ND 5 [8]
7/24/2019 Straftaten_ggd_Persoenlichk
3/19
bungsfragen & Antworten
Aussetzung
1. Was setzt die Handlungsalternative in Nr. 1 Versetzen
in eine hilflose Lage voraus?
2. Was bedeuten die Merkmale der Obhuts- und
Beistandspflicht in Nr. 2?
3. Was hat sich in Nr. 2 durch das 6. StrRG gendert?
4. Wann liegt eine hilflose Lage vor?
1. Bringen in gefhrdende neue ruml. Lage (wie aF)
durch Gewalt, Tuschung oder uU sogar Unterlassen
2. Nur Konkretisierung der Garantenpflicht aus 13
eine Garantenpflicht muss also vorliegen (wie aF)
3. Tathandlung im Stich lassen
weiter als aF verlassen; rumliche Trennung wohl nicht
mehr erforderlich (Verletzung jeder Beistandspflicht)
4. Hilflose Lage: Opfer ist ohne rettenden Zufall schutzlos
der konkreten Leibesgefahr ausgesetzt
Schlchter, Bochumer Erluterungen, S. 30; eKK ND 6 [9]
Erklrung [...]
Einordnung der Aussetzung
Konkretes Gefhrdungsdelikt
bezglich Tod oder schwerer Gesundheitsschdigung
Bei 221 aF war Einordnung str.
eKK ND 6 [10]
berblick
Mordmerkmale
1. Beweggrnde
= tterbezogen (= 28)
2. Ausfhrungsart
= tatbezogen ( 28)3. Verfolgter Zweck
= tterbezogen (= 28)
eKK ND 2 [11]
Ausgangsnorm
Tatbestand
Mord
211
1. Objektiver Tatbestand
a) TO: Lebender anderer Mensch
b) TH: Tten
c) TM: Mordmerkmale der 2. Gruppe (Ausfhrungsart)
2. Subjektiver Tatbestand
a) VS DE bzgl. TO, TH, TM
b) Abs Mordmerkmale der 1. Gruppe (Beweggrnde) str.
Mordmerkmale der 3. Gruppe (Absichten) str.
eKK ND 2 [12]
7/24/2019 Straftaten_ggd_Persoenlichk
4/19
2 Meinungen [...] []
Verfassungsrechtliche Einschrnkung des 211
1. HL: Tatbestandslsung (Bes. Verwerflichkeit)
negative Tatbestandskorrektur, falls Gesamtwrdigung
der Tat auch entlastende Umstnde ergibt
Mordmerkmale nur Indizien fr bes. Verwerflichkeit
bes. Verwerflichkeit ist zu unbestimmt
2. Rs: Rechtsfolgenlsung
Strafmamilderung analog 49 I Nr. 1 bei
auergewhnlichen entlastenden Umstnden
berschreitung richterlicher Rechtsfortbildung
eKK ND 3 [13]
Grunddefinition
2 Meinungen []
Habgier iSd 211
Krankhafte Steigerung des Erwerbssinns auf ein ungewhnliches,
sittlich anstiges Ma.
1. HM: Weiter Habgierbegriff
auch bei Ersparnis von Aufwendungen
2. AA: Enger Habgierbegriff
nicht bei Ersparnis von Aufwendungen
eKK ND 2 [14]
Grunddefinition
2 Meinungen []
Heimtcke iSd 211
Ausnutzen der auf Arglosigkeit beruhenden Wehrlosigkeit des
Opfers oder einer Schutzperson in feindl. Willensrichtung
1. Rs: Besonderer Vertrauensbruch nicht erforderlich
physisch strkerer Tter wird so privilegiert, da er offen
angreifen kann; eine berraschende Ttung kann sogar
Qualen ersparen, darf also nicht per se 211 unterfallen
2. hL: Besonderer Vertrauensbruch erforderlich
Vertrauensbegriff zu unbestimmt zB bei Affekttaten
in hochgradig gestrten Intimbeziehungen
eKK ND 2 [15]
bungsfragen & Antworten
Heimtcke iSd 211
1. Was versteht man unter Arglosigkeit?
2. Was ist fr die Wehrlosigkeit zu verlangen?
3. Wann hat der Tter die Wehrlosigkeit ausgenutzt?
4. Was muss darberhinaus noch vorliegen? Gegenbeispiel?
1. Arglosigkeit
= bei Versuchsbeginn kein Angriff erwartet
2. Wehrlosigkeit als Folge der Arglosigkeit:
+ starke Einschrnkung der Abwehrbereitschaft
+ die sonst vorhanden wre, so zB nicht bei Kleinkindern
3. Ausnutzen
= Erleichterung der Tat im Bewusstsein des Tters
4. In feindlicher Willensrichtung
zB nicht bei Handeln zum Wohle des Opfers
eKK ND 2 [16]
7/24/2019 Straftaten_ggd_Persoenlichk
5/19
Tatbestand
Teilnahme am Mord
1. Objektiver Tatbestand
a) Haupttat nach hL 212, nach Rs 211 (ggf. an sich)
b) Teilnahmehandlung
2. Subjektiver Tatbestand
a) Doppel-VS (hier Bercksichtigung der 2. Gr.: 16 I 1)
b) Tatbestandverschiebung nach hL 28 II, nach Rs 28 I*
beim MM der 1. und 3. Gruppe
* Auswirkung auf Strafma; Errterung schon im subj. Tb.
eKK ND 2 [17]
bungsfragen & Antworten
Ttung auf Verlangen
1. Was gilt, wenn 211 und 216 verwirklicht sind?
2. Wie wirkt sich dieses Prinzip beim strafbefreienden
Rcktritt vom versuchten 216 aus, der gleichwohl zB eine
schwere Krperverletzung verursacht hat?3. Wann entfllt die Privilegierung durch eine Ttung auf
Verlangen zwangslufig?
1. Sperrwirkung der Privilegierung
Wenn 216 vorliegt sind niedere Motive des Tters iSd
211 unerheblich, sofern nicht bewusstseinsdominant.
2. Ggf. 226 im Strafrahmen des 2163. Tter war ohnehin zur Tat entschlossen
dann keine Kausalitt des Verlangens mehr; vgl. 26!
eKK ND 4 [18]
Gegenberstellung (2/2 Elemente)
Sich kreuzende Mordmerkmale nach Rs und hL
1. Rs
Bei Kenntnis der tat-/tterbezogenen MM
fr Teilnahme an 211 erforderlich
Milderung nach 28 I entfllt bei eigenemsubjektiven MM
Bei Unkenntnis nur 212 (eigene Abs unerheblich)
2. hL
Unproblematisch 212 Haupttat
Dann Wissenzurechnung bzw. Tatbestandsverschiebung
eKK ND 2 [19]
Schutzgut
berblick
Systematik der Krperverletzung
Krperliche Unversehrtheit, vgl. berschrift 17. Abschnitt
1. Vorstzliche Begehungsweise
a) Verletzung
Grundtatbestand 223
Qualifikationen 224227, 340
b) Gefhrdung: Beteiligung an einer Schlgerei 231
2. Fahrlssige Begehungsweise 229
[20]
7/24/2019 Straftaten_ggd_Persoenlichk
6/19
Definition & Erklrung (2 Elemente)
Krperliche Misshandlung iSd 223 I
ble, unangemessene Behandelung, durch die das krperliche
Wohlbefinden oder die krperliche Unversehrtheit nicht ganz
unerheblich beeintrchtigt werden
Nicht erforderlich
- Krperliche Berhrung
- Schmerz
eKK ND ND 8 [21]
Definition
Gesundheitsbeschdigung iSd 223 I
das Hervorrufen oder die Steigerung eines anomalen
(pathologischen) krperlichen Zustandes, der nicht nur ganz
geringfgig ist
eKK ND ND 8 [22]
Definition & Merkposten
Waffe iSd 224 I Nr. 2
Gegenstand, der zu dem Zweck hergestellt wurde, erhebliche
Verletzungen herbeizufhren
Sofern dies problematisch ist (zB bei einem langen Kchen-
messer), kann idR darauf abgestellt werden, dass es sich jedenfalls
um ein gefhrliches Werkzeug handelt (Oberbegriff).
eKK ND 8 [23]
Grunddefinition [zB]
Gefhrliches Werkzeug iSd 224 I Nr. 2
vom Tter willentlich gesteuerter Gegenstand,
der nach der konkreten Art seiner Anwendung geeignet ist,
erhebliche Verletzungen zuzufgen
zB gehetzte (nicht blo laufengelassene) Tiere, beschuhter Fu,
Chemikalien
eKK ND 8 [24]
Problembereich & Meinungen []
Gefhrliches Werkzeug iSd 224 I Nr. 2
Unbewegliche Gegenstnde = Werkzeug?
1. HM: Nur bewegliche Gegenstnde
2. AA: Auch unbewegliche zB Kopf gegen Mauer stoen
berschreitung des natrlichen Wortsinns
auch ein Amboss ist ein Werkzeug
eKK ND 8 [25]
7/24/2019 Straftaten_ggd_Persoenlichk
7/19
Definition
Mittels eines hinterlistigen berfalls iSd 224 I Nr. 3
Ausnutzen eines berraschungsvorteils durch
planmiges Vorgehen zur Verdeckung der wahren Absicht
Lackner, Rn. 6 zu 224 [26]
Definition & Merkposten
Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich iSd
224 I Nr. 4
jede Form der Beteiligung mehrerer Personen; vgl. 28 II
Vor 6. StrRG str., ob Mittterschaft erforderlich; das kann jedoch
auch nach neuer Rechtslage bestritten werden, da immer noch
gemeinschaftlich (vgl. 25 II) im Gesetzestext steht.
eKK ND 8 [27]
Meinungen
Das Leben gefhrdende Behandlung iSd 224 I Nr. 5
1. HM: generelle Eignung zur Lebensgefhrdung
Formel: Das htte schiefgehen knnen.
2. AA: tatschlicher Eintritt einer Lebensgefhrdung
Formel: Das ist gerade nochmal gutgegangen.
hhere Strafdrohung des 224 nF spricht fr das
Erfordernis einer konkreten Gefahr
nicht erst die Gefhrlichkeit des Erfolges, sondern
schon der Handlung soll erfasst werden
eKK ND 8 [28]
berblick
Besondere Rechtfertigungsgrnde
bei Krperverletzungen
1. Einwilligung des Verletzten 228
2. Zchtigungsrecht
der Eltern
str. ob auch von Volksschullehrern
inzwischen wohl ganz hM: ()
eKK ND 8 [29]
Meinungen Merkposten
rztliche Heileingriffe und 223 ff.
1. AA: Schon nicht tatbestandsmig
gesundheitsfrdernd, nicht gesundheitsschdigend
2. HM: Tatbestandsmig, aber gerechtfertigt
Einwilligung des Patienten bzw. Notsstand 34
6. StrRG hat eine Vorlage nicht umgesetzt, in der med.
Heileingriffe bes. geregelt werden sollten
Gemeinsame Voraussetzung ist, dass der Heileingriff kunstgerecht
(de lege artis) durchgefhrt wurde.
Bochumer Erluterungen, S. 32 f.; eKK ND 8 [30]
7/24/2019 Straftaten_ggd_Persoenlichk
8/19
Ausgangsnorm
Merkposten
Misshandlung von Schutzbefohlenen
225
Gendert durch 6. StrRG, u.a. Versuchsstrafbarkeit.
eKK ND 10 [31]
berblick (4)
Merkposten
Schwere Krperverletzung
1. Grundtatbestand 223
2. Erfolgsqualifikation 226 I vgl. 18
3. Weitere Qualifikation(subjektives Merkmal)
absichtliche/wissentliche Verursachung 226 II
4. Minder schwerer Fall 226 III
Bes. schwere Krperverletzung ( 225 aF) aufgehoben.
eKK ND 10 [32]
Meinungen
Abgrenzung & Merkposten
Unmittelbarkeitszusammenhang bei 227
1. HL: Tod als unmittelb. Folge der Verletzungserfolges
Wortlaut Tod des Verletzten
2. Rs: Tod als unmittelb. Folge der Verletzungshandlung
Abgrenzung
keine Zurechnung bei Eingreifen eines Dritten oder eigenem
Opferverhalten (Regressverbot), zB eilige Flucht
Streit durch 6. StrRG nicht geklrt worden.
eKK ND 9 [33]
Ausgangsnorm
bungsfragen & Antworten
Krperverletzung im Amt
1. Wie lsst sich 340 als Delikt klassifizieren?
2. Welche Verweisungsnorm ist in 340 von Bedeutung?
Mit welcher Einschrnkung?
340 (Qualifikation des 223)
1. unechtes Sonderdelikt
Amtstrger 11 I Nr. 2 bes. pers. Merkmal gem. 28 II
2. Verweisung auf 224229
Aber: Einwilligung nicht gem. 228, sondern nach ff.
Recht (wohl Redaktionsversehen).
eKK ND 10 [34]
7/24/2019 Straftaten_ggd_Persoenlichk
9/19
Ausgangsnorm
berblick & Merkposten
Beteiligung an einer Schlgerei
1. Was ist eine Schlgerei iSd 231?
2. Wie ist Beteiligung zu definieren?
3. Wobei handelt es sich beim Tod bzw. der schweren
Krperverletzung ( 226)?
4. Was ist hinsichtlich der Schuld anzumerken?
231
1. Schlgerei= mehr als 2 Personen befinden sich aktiv in
einer krperlichen Auseinandersetzung
2. Beteiligung( 28 II)
irgendeine Mitwirkung in feindl. Willensrichtung
3. obj. Bedingung der Strafbarkeit (hM)muss nicht vom VS umfasst sein
4. Schuld mu positiv festgestellt werden
ohne . . . vorzuwerfen ist (aF ohne sein Verschulden)
eKK ND 8 [35]
bungsfragen & Antworten
Konkurrenzen innerhalb der 223 ff.
1. Wie ist das Verhltnis der Qualifikationen zu 223?
2. Wie verhlt sich 224 zu 226 f.?
3. Welches Konkurrenzverhltnis hat 340 zu 223, welcheszu den anderen Qualifikationen?
1. Qualifikationen zu 223: Spezialitt
2. 226,227 zu 224: Konsumtion (aA Tateinheit)
3. 340 zu 223:Spezialitt (da Qualifikation, s.o.)andere Qualifikationen sind aufgrund einer Verweisungs-
norm ( 340 III) auf 340 anzuwenden.
Ein Konkurrenzproblem stellt sich hier, anders als
beim 340 II aF, nicht.
eKK ND 11 [36]
bungsfragen & Antworten
Konkurrenzen zwischen 211 ff. und 223 ff.
1. Auf welche grundlegende Kontroverse kommt es bei
dieser Frage an?
2. Wie ist bei vollendeter Ttung zu entscheiden?
3. Wie bei versuchter?
4. Wie stellt sich die Rechtslage der 223 ff. gegenber
218 dar?
1. Ganz hM: Lehre vom DurchgangsstadiumKrperverletzungVS im TtungsVS enthalten
AA aliud-Theorie= Ausschlussverhltnis
2. Bei Vollendung der 211 ff.: Subsidiaritt der 223 ff.
3. Versuchte Ttung
Rs: Konsumtion
HL: Tateinheit; Klarstellung des Erfolgsunwerts
4. 218:Tateinheit falls von Drittem begangen (anderes
Rechtsgut); im brigen: Selbstverletzung straflos
eKK ND 11 [37]
bungsfragen & Antworten
Konkurrenz der 223 ff. zu sonstigen Delikten
1. Bei mehreren Erfolgsqualifikationen? Beispiele?
2. Gegenber Freiheitsdelikten?
1. Zusammentreffen mehrerer Erfolgsqualifikationen
schwere Folge darf nur einmal durch das speziellere
Delikt verwertet werden, zB 251, 239 III, 226
2. Zusammentreffen mit Freiheitsdelikten
Tateinheit falls Gewalt durch Krperverletzung verbt
eKK ND 11 [38]
7/24/2019 Straftaten_ggd_Persoenlichk
10/19
berblick
Problembereiche
Infektion mit AIDS-Viren (HIV)
1. Ungeschtzter Geschlechtsverkehr
a) ohne Risikoaufklrung (jedenfalls strafbar)
b) mit Risikoaufklrung (fraglich)
2. Geschtzter Geschlechtsverkehr
a) ohne Risikoaufklrung (fraglich)
b) mit Risikoaufklrung (jedenfalls straflos)
Im AT:VS/FL bzw. Einwilligung (Disposition/Sittenwidrigk.)
Im BT: 211 f., 226, 224 (BGH), 223
eKK ND 8 [39]
Ausgangsnormen
berblick []
Delikte gegen die persnliche (Willens-)Freiheit
234ff.
1. Verletzung
a) Grundtatbestand 240
b) Selbststndige Abwandlungen
Freiheitsberaubung 239/Menschenraub 234
Entziehung Minderjhriger/Kinderhandel 235 f.
Erpressung 253 sowie 239a, 239b
ferner 113, 177 f., 343 ff.
2. Gefhrdung 241 f. (zB Bedrohung, selten!)
eKK ND 12 [40]
4 Voraussetzungen (4/2/1/1 Elemente)
Ntigung iSd 240
1. Tatbestand
a) Ntigungsmittel
b) Ntigungserfolg
c) Spezifischer Zusammenhang zw. Mittel und Erfolg
d) VS bzgl. ac
2. Rechtswidrigkeit
a) Rechtfertigungsgrnde
b) Verwerflichkeit 240 II (nach hM allg. RWiMerkmal)
3. Schuld, 4. Strafschrfung 240 IV (Regelbsp.)
eKK ND 12 [41]
Grunddefinition
Prfungsmastab (2 Meinungen) []
Drohung mit einem empfindlichen bel iSd 240
Ausdrckliche oder schlssige Ankndigung eines erheb-
lichen Nachteils fr das Opfer, dessen Eintritt aus der Sicht des
Bedrohten vom Willen des Drohenden abhngig ist.
1. HM: Urteil e. besonnenen Durchschnittsmenschen
2. AA: subjektive Einschtzung des Opfers
240 schtzt persnliche Freiheit, zB knnen objektiv
wertlose Dinge bes. geeignet sein (bei Sammlern o..) Empfindlichkeit darf sich nicht auf Strafe auswirken
eKK ND 12 [42]
7/24/2019 Straftaten_ggd_Persoenlichk
11/19
bungsfall & Lsungshinweise
Drohung mit einer Unterlassung
Warenhausdetektiv W erwischt die Ladendiebin L. Er fhrt sie in
sein Zimmer und nimmt die Personalien auf. Nachdem er alles fr
eine Strafanzeige in die Wege geleitet hat, bietet er ihr an alles
zu vergessen. Wenn sie ihm aber nicht zu Willen sei, knne er
die Strafanzeige beim besten Willen nicht verhindern.
Kann eine Unterlassung ein empfindl. bel iSd Norm sein?
1. AA: Nur bei rechtlich gebotenen Handlungen iSd 13
also hier 240 (), da W keine Garant fr L
L erhlt durch das Angebot einen greren Spielraum
2. HM: Drohungswirkung beim Opfer ausreichend
also hier 240 (+), da eine Zwangslage bei L entsteht
am Unwert der Drohung ndert sich nichts
das Ausnutzen seiner Machtposition bte dem W
sonst eine Strafbarkeitslcke
eKK ND 12 [43]
Reihenfolge (3) [...]
Entwicklung der Gewalt iSd 240 und anderer Normen mit
einer Ntigungskomponente
1. Klassische Definition(RG)
unter Entfaltung krperlicher Kraft erfolgende Einwirkung
auf den Krper zur Beseitigung eines geleisteten oder
erwarteten Widerstandes (unstr. hinreichend)2. Verzicht auf Kraftentfaltung beim Tter(BGH)
krperliche Zwangswirkung beim Opfer auch schon im
Sinne erheblicher nervlicher Erregung (unstr. hinreichend)
Krperkraft heutzutage fast beliebig ersetzbar zB KfZ
3. Weitere Vergeistigung des Gewaltbegriffs(sehr str.)
eKK ND 13 [44]
3 Meinungen [... ]
Weitere Vergeistigung des Gewaltbegriffs
1. TL: Weitestgehender Gewaltbegriffjede Zwangswirkung, die keine Drohung ist
wenn schon zuknftiges bel, dann erst recht ggw. bel
arg e cont aus 249 ff. (gegen eine Person)
2. Rs: Weiter Gewaltbegriff (BGH)
jede mit beliebigen Mitteln erzeugte Zwangswirkung, die
vom Opfer krperlich empfunden wird, zB Sitzblockade
Ablehnung vom BVerfG wegen Art. 103 II
3. TL: Enger Gewaltbegriff: jede Vergeistigung unzulssig
eKK ND 13 [45]
bungsfall & Lsungshinweise
Gewaltbegriff
Blockieren von Schienen oder Straen durch sitzende
Demonstranten zur Verhinderung der Durchfahrt
1. Weitestgehender Gewaltbegriff(+), da ggw. Zwang
2. Weiter Gewaltbegriff (+)
Empfindung als krperlicher Zwang, Opfer kann der
Handlung nur mit erheblicher Kraftentfaltung begegnen
Art. 103 II ist verletzt, da krperliche Anwesenheit nur
psychisch wirkt (Ttungshemmung beim Opfer).
Folge: keine abstrakte Umschreibung des Tatbestandes,
sondern richterliche Einzelbewertung der Strafbarkeit
3. Enger Gewaltbegriff(), da kein primrer krperl. Zwang
eKK ND 13 [46]
7/24/2019 Straftaten_ggd_Persoenlichk
12/19
bungsfall & Lsungshinweise
Gewaltbegriff
Verursachung eines Verkehrsstaus, bei dem haltende Fahrzeuge
fr weitere Kraftfahrer ein unberwindliches Hindernis bilden
1. Weitestgehender Gewaltbegriff(+), da ggw. Zwang
2. Weiter Gewaltbegriff(+)
Empfindung als krperlicher Zwang
Kritik des BverfGG passt nicht, da Zwangswirkung nicht
nur psychisch empfunden wird (als Ttungshemmung)
sondern krperlich die Fortbewegung verhindert wird
3. Enger Gewaltbegriff(), da kein primrer krperl. Zwang
eKK ND 13 [47]
bungsflle & Lsungshinweise
Einschrnkung []
Gewaltbegriff
Einschchterung durch Schreckschsse, Bedrohen mit
Schuwaffe, zu dichtes Auffahren auf der Autobahn zum Erzwingen
eines berholvorganges
Nach allen Auffassungen (+), da schon in einer erheblichen
Erregung des Nervensystems ein krperlicher Zwang gesehen wird.
Bedrohen mit Schuwaffe str. bei 249 ff.
eKK ND 13 [48]
bungsfall & Lsungshinweise
Gewaltbegriff
Zerstrung eines KfZ zur Verhinderung der Wegfahrt, Verletzung
eines Hundes zur Verzgerung der Abreise des Herrchens
1. Weitestgehender Gewaltbegriff(+)
wenn schon die Drohung ausreicht, muss erst recht
die Verletzung als ggw. Zwang ausreichen
2. Alle anderen Auffassungen()
Zwang wird nicht krperlich empfunden
Abwgung kann dahingestellt bleiben, wenn in dem Ver-
halten zugleich eine schlssige Drohung liegt, den Zustand
andauern zu lassen, zu wiederholen oder fortzusetzen.
eKK ND 13 [49]
Arten [... zB]
Gewalt
1. Vis absoluta
vllige Ausschaltung des Willens des Opfers,
zB Betubung, Festhalten, Einsperren
2. Vis compulsiva
lediglich Beeinflussung des Willens des Opfers,
zB Verprgeln, Schreckschu
eKK ND 13 [50]
Merkposten [zB]
Gewaltanwendung gegen Dritte bei 240
...ist Gewalt gegen den zu Ntigenden, wenn sie bestimmt und
geeignet ist, dessen Willensbildung oder Willens-
bettigung zu beeinflussen,zB Kind mihandeln, um Vater zu ntigen
eKK ND 13 [51]
7/24/2019 Straftaten_ggd_Persoenlichk
13/19
Meinungen [... ]
Rechtsnatur des 240 II
1. AA: Tatbestandsergnzung
nicht verwerfliche Ntigung ist nicht tatbestandsmig
Wortlaut des Gesetzes in 240 I (rechtswidrig)
2. HM: Rechtswidrigkeitsregel
nicht verwerfliche Ntigung ist nicht rechtswidrig
Systematik des StGB, dreigliedriger Verbrechensbegriff
eKK ND 14 [52]
Prfungsreihenfolge (4)
Verwerflichkeit iSd 240 II
1. Allgemeine Rechtsfertigungsgrnde!
2. Sonst Rechtswidrigkeit des Mittels
3. Sonst Rechtswidrigkeit des erstrebten Zwecks
wenn Mittel an sich nicht rechtswidrig
4. Sonst Rechswidrigkeit der Zweck-Mittel-Relation
wenn beides fr sich nicht rechtswidrig
eKK ND 14 [53]
5 Problembereiche [...]
Verwerflichkeit iSd 240 II
1. Zwang zur Begehung von Straftaten(+)
2. Zwang zur Unterlassungverbotener oder grob sitten-
widriger Handlungen ()
3. Zwang zu Bagatellbeeintrchtigungen()
zB kurzes Zuhalten einer Tr, str. bei Kampf um Parklcke
4. Erstreben legitimer Zwecke mit legitimen Mitteln()
nur (+), wenn krasses Miverhltnis5. Drohung mit Selbstmord(), sog. Autonomieprinzip
eKK ND 14 [54]
Meinungen [... ]
Verfolgter Zweck bei Beurteilung des 240 II
1. AA: auch Fernziel(auertatbestandlicher Zweck)
Rechtsunsicherheit
Differenzierungsverbot des Art. 3 III GG
2. Ganz hM nur Nahziel(unmittelbarer Ntigungszweck)
eKK ND 14 [55]
Prfungsmastab & 3 Indizien
Verwerflichkeit iSd 240 II insbes. bei
Blockadeaktionen und Streiks
Gesamtbewertung folgender Punkte, sofern nicht durch Art. 5, 8
GG gedeckt (idR nicht bei Zwangswirkungen)
1. Sachbezug
der betroffenen Personen zum Protestgegenstand
2. Dauer und intensitt der Aktion
zB vorherige Bekanntgabe, Zahl der Demonstranten
3. Dringlichkeit der behinderten Fahrtensowie Ausweichmglichkeiten
eKK ND 14 [56]
7/24/2019 Straftaten_ggd_Persoenlichk
14/19
Ausgangsnorm
bungsfragen & Antworten
Freiheitsberaubung
1. Wann ist ein Mensch eingesperrt?
2. Wann ist er der Freiheit beraubt?
3. Welchen Rechtscharakter haben die Strafschrfungen in
239 III/IV?
4. ndert 239 V 1.F. etwas am Rechtscharakter des 239 III?
239
1. Eingesperrt = Verhinderung des Verlassens eines Raumes
durch uere Vorrichtungen
2. Freiheit beraubt =
Mglichkeit der unmittelbaren krperlichen Fortbewegung wird
genommen3. Qualifikationen mit Verbrechensstrafe
4. Nein, vgl. 12 III
Zumessungsregeln lassen den Deliktscharakter unberhrt
Lackner, Rn. 3 zu 239; eKK ND 15 [57]
berblick
Vollendung und Versuch bei 239
1. Vollendung
schon nach kurzer Verhinderung der Fortbewegung,
idR sind einige Sekunden ausreichend
2 Versuch
seit dem 6. StrRG in 239 II mit Strafe bedroht
eKK ND 15 [58]
bungsfragen & Antworten
Anwendbarkeit der 239a, 239b
1. Seit wann ist die Anwendbarkeit der Vorschrift
problematisch?
2. Was wurde schon bald diskutiert? Mit welchen
Argumenten?
3. Welche Ansicht nahm der BGH zunchst dazu ein? Was
spricht aber dagegen?
4. Was setzen die Vorschriften nach Ansicht des groen Straf-
senats voraus? Mit welche, Hauptargument?
5. Wofr wurde 4. entschieden?
1. Seit Erweiterung auf 2-Personen-Verhltnisse (1971)
2. Einschrnkung des Tatbestands
Verschiebung der Strafrahmen und Versuchsbestim-
mungen spez. Vorschriften zB 177 f., 255
3. Ungeschriebenes TBM: Auenwirkung
Gesetzgeber wollte auf Zweierbeziehungen ausdehnen
4. Ausnutzen einer stabilisierten Zwangslage
sonst htten 239a, b keine selbststndige Bedeutung
5. Entsch fr 239b(msste aber auch fr 239a gelten)
eKK ND 16 [59]
Grunddefinition
Prfungsmastab (Meinungen) [... ]
Schutzgut der Beleidigungsdelikte
Menschliche Ehre
1. Ganz hM: objektiver Ehrbegriff
+ auf die Personenwrde (Art. 1 I GG) gegrndeter
+ verdienter sittlicher und sozialer Achtungsanspruch
2. AA: subjektiver Ehrbegriff
individuelles Ehrgefhl
kein verllicher Mastab, da es bertrieben hoch oder
gering sein kann
eKK ND 16 [60]
7/24/2019 Straftaten_ggd_Persoenlichk
15/19
Voraussetzungen (3 Mglichkeiten) [...]
Beleidigungsfhigkeit
Jeder lebende Menschfr Tote gilt abschlieend 189
Personengesamtheiten
+ genau abgrenzbar
+ Erfllung anerkannter sozialer Funktionen
+ Fhigkeit zur einheitlichen Willensbildung
zB Bundeswehr, Regierung, aber nicht Familie, Skatclub
Einzelpersonen unter Kollektivbezeichungen,
die keine Personengesamtheit bilden
zB die Mllers, nicht aber die Katholiken
eKK ND 16 [61]
Voraussetzungen [... zB]
Abgrenzung [... zB]
Kundgabe
1. Bestimmung der uerung zur Kenntnisnahme
zB nicht bei fahrlssiger Verlautbarung, Selbstgesprch
2. Tatschliche Kenntniserlangung eines anderennicht notwendigerweise des gewollten Adressaten
Abgrenzung
1. Vertrauliche Mitteilungeninsbes. im Familienkreis
2. Bloes Schaffen eines ehrmindernden Sachverhalts
zB Verstecken von Diebesgut bei Unschuldigen
eKK ND 16 [62]
4 Voraussetzungen (Prfungsschema) [...]
Wahrnehmung berechtigter Interessen
1. Anwendbarkeit
unstr. bei 185, 186
str. bei 187, 187a, 189
2. Vorliegen eines berechtigten Interesses
3. Verhltnismigkeit der uerung(VOR wie im R)
4. Subjektives Rechtfertigungselement
= Handeln zur Interessenwahrung
eKK ND 16 [63]
berblick [ ...]
Systematik der 185 ff.
1. Rufschdigung 186, 187
nur Tatsachenbehauptungen gg Dritten
obj. nicht erweislich wahr 186 (ble Nachrede)
bewusst unwahr 187 (Verleumdung)
2. Beleidigung 185 als Auffangtatbestand
Tatsachenbehauptungen gg Ehrtrger
Werturteile gg Ehrtrger und Dritten
eKK ND 17 [64]
7/24/2019 Straftaten_ggd_Persoenlichk
16/19
Ausgangsnorm
bungsfragen & Antworten
Beleidigung
1. Wie wird die Beleidigung definiert?
2. Wer kann beleidigt werden?
3. Ist eine Beleidigungsabsicht im subjektiven Tatbestand
erforderlich?
4. Welcher spezielle Rechtfertigungsgrund kommt in
Betracht?5. Welche Strafschrfung existiert?
185 1. F.
1. TH: Beleidigung
+ Angriff auf die Ehre eines anderen
+ durch ausdrckliche oder schlssige Kundgabe
eigener Nicht- oder Miachtung
2. TO:jede beleidigungsfhige Person/Personengesamtheit3. VS: nur DE; Beleidigungsabsicht nicht erforderlich
4. RW: Wahrnehmung berechtigter Interessen 193
5. Qualifikation: 185 2. F. sog. ttliche Beleidigung
eKK ND 18 [65]
Ausgangsnorm
bungsfragen & Antworten
ble Nachrede
1. Welche Tathandlungen sind in 186 mit Strafe bedroht?
2. Wer kann Tatobjekt sein?
3. Wie ist die Nichterweislichkeit der Wahrheit einzuordnen?
4. Welche Qualifikationen kommen in Betracht?
186
1. TH: Behauptung oder Verbreitung von ehrenrhrigen
Tatsachen iSd Norm mit Drittbezug
2. TO: jede beleidungsfhige Person/Personengesamtheit
3. TA: Nichterweislichkeit der Wahrheit (aA: gehrt zum oTb)
4. Qualifikationen
186 aE ffentlich
187a gegen Politiker
eKK ND 19 [66]
Ausgangsnorm
Grundsatz & Einschrnkung []
Verleumdung
187
1. Grds. Voraussetzungen wie 186
2. Aber
+ Unwahrheit ist unstr. Tatbestandsmerkmal (nicht TA)
+ Tter muss Unwahrheit positiv gekannt haben
+ Anwendbarkeit von 193 streitig
eKK ND 19 [67]
Gegenberstellung
Nichterweislichkeit der Wahrheit und Unwahrheit
in den 186, 187
1. Nichterweislichkeit der Wahrheit
nach hM obj. Bedingung der Strafbarkeit
2. Unwahrheit
nach allgA Tatbestandsmerkmal
[68]
7/24/2019 Straftaten_ggd_Persoenlichk
17/19
Gegenberstellung [...]
Tatsachen, Werturteil und Mischuerungen
1. Tatsachen
= etwas Geschehenes oder Bestehendes, das
dem Wahrheitsbeweis zugnglich ist (wie 263)
2. Werturteil
= dem Wahrheitsbeweis nicht zugngliche Meinung
3. Mischuerungen
Tatsache, wenn nur Wertungsannex
= von den Tatsachen gedeckte, bloe Folgerung
Werturteil, wenn darberhinaus Wertungsexze
eKK ND 19 [69]
Problembereich
Meinungen [... ]
Irrtumsflle bei 189
Tter hlt den Verunglimpften irrtmlich fr tot bzw. den
Beleidigten fr noch lebend:
1. AA: aliud-Verhltnis
Straflosigkeit, da 16 I 1 bzw. strafloser Versuch
unterschiedl. Schutzgter: Piettsgefhl bei 189; Ehre
bei 185 ff.
2. HM: einheitliches Schutzgut
Strafbarkeit aus dem objektiv verwirklichten Delikt
eKK ND 20 [70]
Ausgangsnorm & Schutzgut
bungsfragen & Antworten
Hausfriedensbruch
1. Wer ist Schutzgutsinhaber?
2. Woran muss man bei 123 denken?
123
Hausrecht (dh das Freiheitsrecht, innerhalb bestimmter Rume
zu bestimmen, wer sich darin aufhalten darf).
1. Inhaber des Hausrechtsist,
wer ber die Rumlichkeiten verfgen kann, ggf. auch
dessen Familienangehrige.
2. Antragserfordernis 123 II
eKK ND 21 [71]
Definitionen [zB]
Wohnung und befriedetes Besitztum iSd 123 I
1. Wohnung
= Rume, die im weitesten Sinne zur Unterkunft dienen
zB auch Schiffe, Wohnwagen, aber nicht KfZ, offene
Schutzhtten
2. Befriedetes Besitztum
= erkennbar, nicht notwenig lckenlos abgegrenzte
Grundstcke
eKK ND 21 [72]
7/24/2019 Straftaten_ggd_Persoenlichk
18/19
Gegenberstellung [...]
Tathandlungen des 123
1. Eindringen
= Betreten gegen den ausdrcklich oder konkludent
geuerten Willen des Hausrechtsinhabers mit
zumindest einem Krperteil (str. ob 13 mglich)
2. Sich-nicht-Entfernen trotz Aufforderung
echtes Unterlassungsdelikt
eKK ND 21 [73]
Ausgangsnormen
Schutzgter & Wirkung
Schwerer Hausfriedensbruch und Landfriedensbruch
124, 125
1. Hausrecht(wie bei 123)
2. Zustzlich ffentliche Sicherheit
Kein tatbestandsausschlieendes Einverstndnisdes Hausrechtsinhabers mglich!
eKK ND 22 [74]
bungsfragen & Antworten [zB ...]
Konkurrenzen bei 123
1. Straftaten, die 123 ermglichen sollen?
2. Straftaten, die durch 123 ermglicht werden sollen?
3. Straftaten, die gelegentl. des 123 begangen werden?
4. 123 regelmiger Bestandteil anderer Delikte?
1. Ermglichung des 123
zB 223, 303, 240: Tateinheit
2. Ermglichung durch 123
zB 177, 249: nach hM Tatmehrheit
AA Tateinheit wegen Absichtsverwirklichung (Dauerdelikt)3. Bei Gelegenheit des 123
zB 185, 303: Tatmehrheit
4. 123 als regelmiger Bestandteil anderer Delikte
zB 243 I Nr. 1/244 I Nr. 3: (Quasi) Konsumtion
eKK ND 22 [75]
berblick & Merkposten []
Verletzungen des persnlichen Lebens- und Geheimbereiches
1. Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes 201 I, II
2. Verletzung des Briefgeheimnisses 202
3. Aussphen von Daten 202a
4. Verletzung von Privatgeheimnissen 203
(echtes Sonderdelikt!; fr Teilnehmer gilt 28 I)
Merkposten
1. Unbefugt ist jeweils allg. Verbrechensmerkmal str.
2. Strafantrag stets erforderlich 205
eKK ND 23 [76]
7/24/2019 Straftaten_ggd_Persoenlichk
19/19
bungsfall & Lsungshinweise
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
X dringt heimlich in das Bro seines Konkurrenten Y ein und hrt
dort das mit Einverstndnis der Teilnehmer aufgenommene
Tonbandprotokoll einer vertraulichen Geschftsbesprechung ab.
201 I Nr. 2
Bezieht sich so hergestellte Aufnahmen nur auf unbefugt
hergestellte Aufnahmen?
1. HM: enge Auffassung
201 schtzt vor unerlaubten Aufnahmen, dann hier ()
2. AA: weite Auffassung
201 schtzt Diskretion, dann hier (+)
eKK ND 23 [77]