24
Inhalt Amtlicher Teil - Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 24. Sitzung der Gemeinde Uckerland 2 - Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 25. Sitzung der Gemeinde Uckerland 6 - Bekanntmachung nach § 39 (3) und nach § 50 (4) BbgKVerf über die Niederschrift der 14. Sitzung des Hauptausschusses 10 - Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2011 in der Gemeinde Uckerland durch öffentliche Bekanntmachung 12 - Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2011 in der Gemeinde Uckerland durch öffentliche Bekanntmachung 13 - Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs.5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf 13 Nichtamtlicher Teil - Deutscher Familienverband 13 - Auszug aus der Niederschrift der Gemeindevertretersitzung am 29.04.2010 zu TOP 8 14 - Auszug aus der Niederschrift über die 6. Sitzung Bau-, Wirtschafts- und Tourismusausschuss 14 - Verwaltung der Gemeinde Uckerland 15 - Kita „Uckerlandspatzen“ 17 - Kita „Regenbogen“ 17 - 10 Jugendliteraturwettbewerb der Uckermark startet 2011 18 - Grundschule Uckerland 18 - Kirchliche Informationen 21 - Veranstaltungskalender 21 - Wohnungen/Immobilien 21

Uck 2011 ausgabe 01

Embed Size (px)

DESCRIPTION

https://www.schibri.de/pdf/uck/uck_2011_Ausgabe_01.pdf

Citation preview

Page 1: Uck 2011 ausgabe 01

Inhalt

Amtlicher Teil

- Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 24. Sitzung der Gemeinde Uckerland 2- Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 25. Sitzung der Gemeinde Uckerland 6- Bekanntmachung nach § 39 (3) und nach § 50 (4) BbgKVerf über die Niederschrift der 14. Sitzung des Hauptausschusses 10- Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2011 in der Gemeinde Uckerland durch öffentliche Bekanntmachung 12- Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2011 in der Gemeinde Uckerland durch öffentliche Bekanntmachung 13- Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs.5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf 13

Nichtamtlicher Teil

- Deutscher Familienverband 13- Auszug aus der Niederschrift der Gemeindevertretersitzung am 29.04.2010 zu TOP 8 14- Auszug aus der Niederschrift über die 6. Sitzung Bau-, Wirtschafts- und Tourismusausschuss 14- Verwaltung der Gemeinde Uckerland 15- Kita „Uckerlandspatzen“ 17- Kita „Regenbogen“ 17- 10 Jugendliteraturwettbewerb der Uckermark startet 2011 18- Grundschule Uckerland 18- Kirchliche Informationen 21- Veranstaltungskalender 21- Wohnungen/Immobilien 21

Page 2: Uck 2011 ausgabe 01

2 Nr. 01/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Amtlicher Teil

Sitzungsdatum: 28.10.2010Tagungsort: Dorfgemeinschaftshaus, Milow 55, 17335 UckerlandBeginn: 19.04 UhrEnde: 22.39 Uhr

I. Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öf-fentlichen Teils der Sitzung

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungs-gemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Be-schlussfähigkeit

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Heine-mann, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

2. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-gen die Niederschriften über den öffentlichen Teil der Sitzungen am 26.08.2010 und 29.09.2010.

Dem öffentlichen Teil der Niederschrift vom 26.08.2010 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 8 0 3 0

Dem öffentlichen Teil der Niederschrift vom 29.09.2010 wird, unter Berücksichtigung des Einwandes von Herrn Brandau, zugestimmt.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 9 0 2 0

3. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Fest-stellung der Tagesordnung

Es liegen keine Änderungsanträge vor.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 11 0 0 0

4. Einwohnerfragestunde(1) Herr Horst Schilling, Einwohner aus Milow, hat seine

Anfragen an die Gemeindevertreter aufgeschrieben und an Herrn Heinemann übergeben.

(2) Herr Horst Schilling verliest seine Anfragen.(3) Herr Matthias Schilling, Einwohner aus Milow, möchte

wissen, welche Beschlüsse heute zum weiteren Aus-bau der Windkraft in Uckerland gefasst werden sollen und bittet um Erläuterung der Tagesordnungspunkte 11 bis 13.

Herr Heinemann erklärt, dass die Erweiterung des Windparks Wilsickow im Rahmen des vorhandenen Bebauungsplanes beschlossen werden soll. Weiterhin soll über die Anträge auf Ermittlung von „Weiß-Flächen“

Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 24. Sitzung der- Gemeindevertretung Uckerland -

Uckerland, den 23.11.2010

durch die Regionale Planungsstelle für die Erweiterung der Windeignungsgebiete Milow und Bandelow/Jagow beschlossen werden. Die bisherigen Pläne beruhen auf Anträgen der Windkraftfirmen.

(4) Herr Matthias Schilling fragt nach, warum die Windeig-nungsgebiete Wilsickow und Milow, Bandelow/Jagow unterschiedlich behandelt werden.

Für Wilsickow besteht bereits ein Bebauungsplan. Innerhalb dieses Rahmens soll eine Erweiterung statt-finden, erklärt Herr Heinemann.

(5) Herr Matthias Schilling stellt die Frage, warum die Zeiträume der Beschlussfassung so kurz sind, ohne die Bürger daran zu beteiligen und zu informieren. Die Bildung eines Forums, indem sich Windenergie-firmen der Region, Gemeindevertreter und Bürger beraten, Informationen austauschen und gemeinsam eine Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung erarbeiten, hält Herr Schilling für sinnvoll.

Herr Heinemann informiert, dass es eine Einwoh-nerversammlung zu diesem Thema gab, in der sich die beteiligten Windkraftfirmen IFE-Eriksen und ENER-TRAG vorgestellt haben. Die Bildung eines Forums wäre eine Möglichkeit, über die nachgedacht werden müsste.

(6) Herr Matthias Schilling fragt die Gemeindevertreter, warum von ihnen kein Antrag gestellt wird, diese Situ-ation herzustellen und die Beschlüsse bis zu diesem Forum zu vertagen. Ein runder Tisch, an dem das Thema zur Windenergie besprochen wird und eine Gemeinschaft, in der alle Beteiligten ein Gesamt-energiekonzept für die Gemeinde erarbeiten.

(7) Herr Barz, Einwohner aus Milow, stellt die Frage, wa-rum es keinen Tagesordnungspunkt zu einer erneuten Einwohnerbefragung gibt.

Herr Brandau erklärt, dass die Bürgerbefragung mehr-heitlich abgelehnt worden ist und somit nicht auf die Tagesordnung genommen werden darf.

(8) Weiterhin möchte Herr Barz wissen, warum die Be-schwerde gegen die Bürgermeisterin über ihre Ar-beitsweise im öffentlichen Teil der vorhergehenden Gemeindevertretersitzung diskutiert wurde.

In dieser Diskussion ging es nicht um eine Beschwer-de gegen die Bürgermeisterin, sondern über die Zu-sammenarbeit zwischen den Gemeindevertretern und der Bürgermeisterin, die auch die Öffentlichkeit interessieren sollte, erklärt Herr Heinemann. Mit Ein-verständnis der Bürgermeisterin wurde dieser Tages-ordnungspunkt in den öffentlichen Teil der Gemeinde-vertretersitzung aufgenommen.

(9) Herr Barz möchte wissen, warum die Gemeinde-vertreter die Anfragen der Einwohner nicht in ihrer Entscheidungsfindung über Windfelder, die die Ge-meinde Uckerland betreffen, berücksichtigen.

(10) Herr Horst Schilling, Einwohner aus Milow, fragt nach, warum die Gemeindevertreter in den vorangegan-

Page 3: Uck 2011 ausgabe 01

3Nr. 01/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

genen Sitzungen bereits ihre Zustimmung zu den Windfeldern gegeben haben und nun eine Auskunft über die „Weiß-Flächen“ erfolgen soll.

Herr Heinemann antwortet, dass sich die Gemeinde-vertreter, auf Grund der Anträge von Windkraftfirmen, zu der Aufnahme dieser Tagesordnungspunkte ent-schlossen haben, um die genaue Lage der „Weiß-Flächen“ zu erfahren.

(11) Herr Matthias Schilling fragt nach, in wieweit man die Bürger in diesen Prozess einbinden kann, um die Beschlüsse auf eine breite Basis zu stellen. Er ist der Meinung, dass die Informationen an die Bürger unzu-reichend sind. Als Beispiel stellt er die Frage, ob es Voraussetzungen gibt, dass der erzeugte Strom von allen Windfeldern in Uckerland auch abtransportiert werden kann und die Erweiterung wirklich notwendig ist.

(12) Herr W. Brandau, Einwohner aus Milow, bedankt sich, auch im Namen der Senioren, für das gelungene Seniorenherbstfest 2010 der Gemeinde Uckerland in Wolfshagen.

5. Informationen der stellvertretenden Bürgermei-sterin

(1) Frau Beye informiert, dass Frau Dörk, auf Grund ihrer Wahl zur 1. Beigeordneten des Landkreises Uckermark, als Gemeindevertreterin und Mitglied des Ortsbeirates Lübbenow zurück tritt.

(2) Frau Kurth scheidet ab den 01.12.2010, auf Grund eines Wohnsitzwechsels außerhalb der Gemeinde Uckerland, als Gemeindevertreterin aus.

(3) Der Antrag zur Aufstellung eines Halteverbotsschildes in der Ortslage Taschenberg 6 wurde aus verkehrs-rechtlicher Sicht abgelehnt.

6. (BV-0089/10) Bildung einer zeitweiligen Wahlkom-mission

Herr Heinemann bittet um Vorschläge zur Bildung einer zeitweiligen Wahlkommission. Die Versammlung beschließt die Bildung einer zeitweiligen Wahlkommission zur Vorbereitung und Durchführung der heute stattfindenden geheimen Wahlen sowie der Stim-menauszählung bei geheimen Wahlen. Berufung der Mitglieder: Frau Mandelkow, Herr Rogasch, Frau Hartig

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

7. (Informationsvorlage-0090/10) Konstituierung der Wahlkommission

Die zeitweilige Wahlkommission zur Vorbereitung und Durchführung von geheimen Wahlen sowie der Stimmen-auszählung bei geheimen Wahlen hat sich auf der Gemein-devertretersitzung am 28.10.2010 konstituiert.Zum Vorsitzenden der Wahlkommission wurde benannt: Herr RogaschZur Stellvertreterin der Wahlkommission wurde benannt: Frau Mandelkow

8. (BV-0091/10) Wahl der/des 1. Stellvertreterin/Stell-vertreters des Vorsitzenden der Gemeindevertre-tung

Herr Heinemann bittet um Vorschläge zur Wahl des/der 1. Stellvertreterin/Stellvertreters des Vorsitzenden der Ge-meindevertretung. Herr Menke schlägt Herrn Brandau vor. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland wählt den 1. Stellvertreter des Vorsitzenden der Gemeindever-tretung aus ihrer Mitte (§ 33 Abs. 2 S. 1 BbgKVerf.)Herr Rogasch teilt mit, dass im ersten Wahlgang Herr Brandau als 1. Stellvertreter des Vorsitzenden der Gemein-devertretung der Gemeinde Uckerland gewählt wurde.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 11 1 0 0

9. (BV-0094/10) Benennung eines Mitgliedes des Hauptausschusses

Herr Heinemann bittet um Vorschläge zur Benennung eines Mitgliedes der Gemeindevertretung zum Mitglied des Hauptausschusses.Frau Freuck schlägt Frau Mandelkow vor. Herr Heinemann lässt über den Vorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

10. (BV-0095/10) Benennung eines Mitgliedes des Bau-, Wirtschafts- und Tourismusausschusses

Herr Heinemann bittet um Vorschläge zur Benennung ei-nes Mitgliedes der Gemeindevertretung zum Mitglied des Bau-, Wirtschafts- und Tourismusausschusses.Herr Brandau schlägt Herrn Menke vor. Herr Heinemann lässt über den Vorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnisanwesend Ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

11. (BV-0096/10) Benennung eines Stellvertreters des Finanzausschusses

Herr Heinemann bittet um Vorschläge zur Benennung eines Stellvertreters für den Finanzausschuss. Herr Menke schlägt Herrn Heinemann vor. Herr Heinemann lässt über den Vorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

12. (BV-0034/10) Beschluss der Gemeindevertretung Uckerland über den Erlass einer Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssat-zung)

Herr Heinemann weist auf die Stellungnahmen der Orts-beiräte zur Friedhofssatzung mit den entsprechenden Erläuterung der Verwaltung hin.

Page 4: Uck 2011 ausgabe 01

4 Nr. 01/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

(1) Herr Schütt stellt den Antrag im § 19 Abs. 11 folgende Änderung vorzunehmen: „Grabeinfassungen dürfen nur aus Kunststein oder Naturstein bestehen, sie dürfen eine Stärke von 0,20 m nicht überschreiten.“

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

(2) Herr Heinemann stellt den Antrag auf Streichung des Abs. 5 im § 19 der Friedhofsatzung und lässt darüber abstimmen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 11 0 1 0

(3) Herr Heinemann stellt den Antrag im § 22 Abs. 1 folgende Ergänzung vorzunehmen: „Sie müssen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung der Verwirklichung des Friedhofszweckes dienen.“

Herr Heinemann lässt über den Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

Auf der Grundlage des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007(GVBl.I, S. 286) und dem Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenbur-gisches Bestattungsgesetz – BbgBestG) vom 07.11.2001 (GVBI.I, S. 226) in den z. Z. geltenden Fassungen be-schließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland die Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) mit den beschlossenen Änderungen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

13. (BV-0045/10) Beschluss der Gemeindevertretung Uckerland über die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Uckerland

(1) Der Ortsbeirat Trebenow schlägt vor, auf Grund der Zustände der Trauerhallen, die im § 5 festgelegte Nutzungsgebühr für diese in Höhe von 30,- e pro Benutzung nicht zu erhöhen. Herr Heinemann stellt den Antrag, die Nutzungsgebühr für Trauerhallen auf 30,- e zu belassen.

Frau Peters, Amtsleiterin der Kämmerei, ist der Mei-nung, dass die vorgeschlagene Nutzungsgebühr in Höhe von 50,- e von Seiten der Verwaltung bereits ein Kompromiss für die Nutzer und vertretbar ist, auf Grund der guten Ausstattung und wenigen Mängel der Trauerhallen.

Herr Heinemann lässt über den Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 7 4 1 0

(2) Herr Schütt kritisiert, dass die jährliche Veranlagung der Pflege (Wassergeld) auf die Grabgebühren um-gelegt werden soll.

Frau Peters erklärt, dass die Verwaltung von der Gemeindevertretung den Auftrag erhalten hat, nach einer Möglichkeit zur Senkung der Kosten zu suchen. Durch diese Maßnahme wird der Aufwand verringert und die Bürokratie abgebaut. Sie sagt, dass durch die Kalkulation der jährliche Beitrag von 7,00 e auf 5,65 e gesenkt werden konnte. Somit ergibt sich auch für die bestehenden Gräber eine Kostenersparnis gegenüber der alten Gebühr.

Die Gemeindevertreter diskutieren über die Möglich-keit einer Reservierung von Flächen für zukünftige Sterbefälle auf kommunalen Friedhöfen. Hinsichtlich der Ausgestaltung gibt es verschiedene Ansichten.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt die Friedhofsgebührensatzung und beauftragt die Verwaltung, bis zur nächsten Gemeindevertretersit-zung Vorschläge für Reservierungsgebühren von Grab-stätten in Form einer Änderungssatzung zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 11 1 0 0

14. (BV-0100/10) Beschluss über eine außerplanmä-ßige Ausgabe zur außerordentlichen Tilgung eines Darlehens

Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt eine au-ßerplanmäßige Ausgabe zur außerordentlichen Tilgung in Höhe von 17.500 e aus Mehreinnahmen von Grundstücks-verkäufen des derzeit bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in Höhe von 362.083,43 e valutierenden Darlehens.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 11 0 1 0

15. (BV-0078/10) Beschluss der Gemeindevertretung Uckerland über die Beantragung der Erweiterung des Windfeldes Wilsickow im Bereich des vorha-benbezogenen Bebauungsplans „Windpark Wil-sickow II“

Frau Beye informiert über das Ergebnis der Anhörung des Ortsbeirates Wilsickow am 25.10.2010. Abstimmungser-gebnis: anwesend: 3; Ja-Stimmen: 2; Befangenheit: 1 Herr Heinemann fasst zusammen, dass es sich hierbei um die Erweiterung eines Windfeldes in einem vorhandenen Bebauungsplan in Richtung der Autobahn handelt. Der Bebauungsplan Nr. 2 Windpark Wilsickow II sieht eine Abstandsfläche von 500 m um den an der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern gelegenen Pechpfuhl vor.Der aktuelle Entwurf des Regionalplans sieht diese vorge-nannte Abstandsregelung nicht mehr vor, da der besagte Pechpfuhl entgegen früheren Annahmen der Regional-planung kein ganzjähriges Gewässer größer 1 Hektar ist, sondern als normales Biotop mit einer Abstandsfläche von 200 m zu betrachten ist. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt bei der Regionalen Planungsstelle in Eberswalde einen Antrag zur Erweiterung des Windfeldes Wilsickow im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 „Windpark Wilsickow“ laut beiliegender Karte zu stellen.

Page 5: Uck 2011 ausgabe 01

5Nr. 01/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 8 1 3 0

16. (BV-0103/10) Beschluss der Gemeindevertretung Uckerland über den Antrag auf Ermittlung von „Weiß-Flächen“ durch die Regionale Planungs-stelle in Eberswalde für die Erweiterung des Wind-eignungsgebietes Milow

Herr Heinemann verliest im öffentlichen Interesse die Be-schlussvorlage mit Begründung und erläutert diese.Herr Brandau macht den Vorschlag, dass die Gemein-devertretung die Bürgermeisterin beauftragt, Positionen für ein Gesamtenergiekonzept in Zusammenarbeit mit Energiefirmen und Betrieben der Region zu erarbeiten und dabei thematische Foren mit den Bürgern durchzuführen. Herr Heinemann lässt über den Vorschlag von Herrn Bran-dau abstimmen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 11 0 1 0

Herr Heinemann stellt den Antrag, in einer Beratung des Hauptausschusses das Thema Energiekonzept mit einzu-beziehen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 11 0 1 0

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt, einen Antrag auf Ermittlung von „Weiß-Flächen“ durch die Regionale Planungsstelle in Eberswalde für die Erweiterung des Windeignungsgebietes Milow zu stellen und um Übermittlung dieser Flächenkulisse zu bitten.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 9 2 1 0

17. (BV-0104/10) Beschluss der Gemeindevertretung Uckerland über den Antrag auf Ermittlung von „Weiß-Flächen“ durch die Regionale Planungs-stelle in Eberswalde für die Neuausweisung eines Windeignungsgebietes in Bandelow/Jagow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt, einen Antrag auf Ermittlung von „Weiß-Flächen“ durch die Regionale Planungsstelle in Eberswalde für die Neuausweisung eines Windeignungsgebietes in Ban-delow/Jagow zu stellen und um Übermittlung dieser Flä-chenkulisse zu bitten.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 9 2 1 0

18. (BV-0097/10) Beschluss der Gemeindevertretung Uckerland über die Abgabe einer Stellungnah-me als Behörde und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan D III „Marktberg“ der Stadt Prenzlau

Die von der Gemeinde Uckerland wahrzunehmenden öffentlichen Belange werden vom Bebauungsplan D III

„Marktberg“ der Stadt Prenzlau nicht berührt. Der Planung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 11 0 1 0

19. (BV-0098/10) Beschluss der Gemeindevertretung Uckerland über die Abgabe einer Stellungnahme als Behörde und Träger öffentlicher Belange zum Neubau eines Radweges an der L 25 zwischen Prenzlau und Damme

Die von der Gemeinde Uckerland wahrzunehmenden öf-fentlichen Belange werden vom Planfeststellungsverfah-ren zum Neubau eines Radweges an der L 25 zwischen Prenzlau und Damme nicht berührt, solange bei der Aus-gleichsmaßnahme Schlepkow die Verkehrssicherheit ge-währleistet ist.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

20. (Informationsvorlage-0106/10) Beanstandung ei-nes Beschlusses aus der Sitzung am 26.08.2010

Der Beschluss aus der Gemeindevertretersitzung am 26.08.2010, dass die Gemeindevertreter über den Vor-sitzenden der Gemeindevertretung berechtigt sind, in Ausnahmefällen kurzfristig einen Amtsleiter oder einen Verwaltungsangestellten einzuladen, wurde von der Bür-germeisterin beanstandet, da er rechtswidrig ist. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland nimmt die Beanstandung des Beschlusses aus der Sitzung am 26.08.2010 zur Kenntnis. Sie stimmen dieser mit 10 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen zu.

21. (BV-0105/10) Beschluss des Ortsbeirates Güter-berg auf der Sitzung am 23.09.2010 – TOP 7

Herr Kliewer stellt den Antrag, Herrn Schütt von seiner Befangenheit zu befreien. Herr Heinemann lässt über den Antrag von Herrn Kliewer abstimmen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 9 0 2 1

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt namentlich die Aufhebung des Beschlusses des Ortsbeirates Güterberg vom 23.09.2010 – TOP 7.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 6 4 2 0

Dieser Beschluss ist gegenstandslos, da keine Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder erreicht wurde.

22. Anfragen der Gemeindevertreter(1) Herr Winter möchte wissen, ob ein neuer Ortsbeirat

und Ortsvorsteher in Lübbenow gewählt wird. Frau Beye erklärt, dass zurzeit der alte Ortsbeirat

aufgelöst und eine Neuwahl des Ortsbeirates in Lüb-benow vorbereitet wird. Nach der Wahl des neuen

Page 6: Uck 2011 ausgabe 01

6 Nr. 01/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Ortsbeirates durch die Einwohner aus Lübbenow, er-folgt eine Neuwahl des Ortsvorstehers für Lübbenow durch den gewählten Ortsbeirat.

(2) Herr Brandau merkt an, dass die Gemeindeverwal-tung eine Informationspflicht hat und einige Fragen aus den Sitzungen unbeantwortet bleiben. Er möchte wissen, ob eine Rückantwort von der Kommunalauf-sicht vorliegt, zwecks Prüfung der Anschaffung des geleasten VW Tiguan.

Herr Brandau bittet darum, dass, auf der Grundlage der Niederschriften, Anfragen und Vorschläge von der Gemeindeverwaltung beantwortet werden.

II. Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung

1. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-gen die Niederschriften über den nicht öffentli-chen Teil der Sitzungen am 03.06.2010, 26.08.2010 und 29.09.2010

Dem nicht öffentlichen Teil der Niederschrift vom 03.06.2010 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 7 0 5 0

Dem nicht öffentlichen Teil der Niederschrift vom 26.08.2010 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 9 0 3 0

Dem nicht öffentlichen Teil der Niederschrift vom 29.09.2010 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 10 0 2 0

2. Anfragen der Gemeindevertreter(1) Herr Winter fragt nach, ob es schon Vorstellungen

oder Anfragen zum diesjährigen Weihnachtsmarkt Uckerland gibt.

Frau Freuck informiert, dass sich die Initiativgruppe in der nächsten Woche berät und im November eine Kulturausschusssitzung mit dem Schwerpunkt „Weih-nachtsmarkt Uckerland 2010“ stattfinden wird.

(2) Frau Freuck macht den Vorschlag, nach dem Austritt von Frau Schimske, Frau Jutta Amzoll aus Karlstein als sachkundige Einwohnerin zu benennen. Frau Amzoll erklärte sich dazu bereit.

3. Informationen des Vorsitzenden der Gemeinde-vertretung

Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am 25.11.10, um 19.00 Uhr, in Bandelow statt.

4. Beschwerde des Herrn Mattukat gegen die Bür-germeisterin

5. Informationen der stellvertretenden Bürgermei-sterin

6. Schließung der SitzungDer Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sit-zung um 22.39 Uhr.

Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öf-fentlichen Sitzung der Gemeindevertretung einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen kön-nen zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

Uckerland, den 23.11.2010

WernickeBürgermeisterin

Sitzungsdatum: 25.11.2010Tagungsort: Dorfgemeinschaftshaus, Bandelow 59, 17335 UckerlandBeginn: 19.02 UhrEnde: 22.30 Uhr

I. Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öf-fentlichen Teils der Sitzung

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungs-gemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Be-schlussfähigkeit

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Heine-mann, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 25. Sitzung der- Gemeindevertretung Uckerland -

Uckerland, den 14.12.2010

2. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-gen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 28.10.2010.

Dem öffentlichen Teil der Niederschrift vom 28.10.2010 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.10 6 0 4 0

3. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Fest-stellung der Tagesordnung

Es liegen keine Änderungsanträge vor.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.10 10 0 0 0

Page 7: Uck 2011 ausgabe 01

7Nr. 01/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

4. EinwohnerfragestundeAus besonderem Anlass erteilt Herr Heinemann Herrn Mandelkow das Wort.

Herr Mandelkow bedankt sich im Namen aller Kameraden für die Anschaffung des neuen Brandlöschfahrzeuges in der Gemeinde Uckerland. Durch die hohe Leistungsfähig-keit dieses Fahrzeuges ist ein großer Sicherheitsfaktor für die Bürger der Gemeinde Uckerland gewährleistet. Herr Mandelkow lädt die Gemeindevertreter und Gäste zur offiziellen Übergabe des Löschfahrzeuges am 04.12.2010 in Bandelow ein. Die Jugendfeuerwehr wurde durch Spon-sorengelder mit Schuhwerk ausgestattet. Er erinnert an die fehlenden Überjacken. Mit den Leistungen der Jugendfeu-erwehr beim Nachtausscheid war Herr Mandelkow sehr zufrieden.

Herr Heinemann bittet die Gemeindevertreter und Gäste zu einer Besichtigung des Löschfahrzeuges.

(1) Herr Matthias Schilling bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Inwieweit ist der gefasste Beschluss zu den Windkraftanlagen, auf Grund von Einsprü-chen, aufgehoben?

2. Gibt es Vorbereitungen zu einem runden Tisch, indem mehrere Gruppeninteressen-vertreter sich dazu äußern können?

Zu der ersten Frage erklärt Frau Wernicke, dass ein unwirksamer Beschluss nicht aufge-hoben werden muss, da er nicht existiert.

Zu der Frage 2. antwortet Herr Heinemann, dass zurzeit noch keine Vorbereitungen zu einem runden Tisch stattgefunden haben, auf Grund der Sitzungsentwicklung nach der Präsentation der „Weiß-Flächen“. Anschlie-ßend sollen Vorschläge dazu beraten wer-den.

5. Informationen des Vorsitzenden der Gemeinde-vertretung

Herr Heinemann verabschiedet Frau Kurth als Gemeinde-vertreterin der Gemeinde Uckerland zum 01.12.2010 und bedankt sich bei ihr, auch im Namen der Gemeindevertre-tung, für die langjährige Zusammenarbeit. Frau Wernicke schließt sich den Dankesworten an.

(1) Am 16.12.2010 beginnt um 16.00 Uhr das Weih-nachtsprogramm der Grundschule Uckerland in Wer-below.

(2) Der Weihnachtsmarkt der Gemeinde Uckerland findet am 11.12.2010 ab 14.00 Uhr in Wilsickow statt.

(3) Frau Freuck informiert über die Sitzung des Kultur-, Bildungs- und Sozialausschusses.

Herr Heinemann beantwortet die in der letzten Sitzung schriftlich eingereichten Anfragen von Herrn Schilling wie folgt:

Vorerst antwortet Herr Heinemann auf die Anfrage, ob der einzelne Gemeindevertreter befragt werden kann oder nur die gesamte Gemeindevertretung. Er verweist auf die Einwohnerbeteiligungssatzung, in der Anfragen an die Gemeindevertretung oder an den Hauptverwaltungsbe-

amten zu richten sind. Eine Einzelbefragung von Gemein-devertretern ist nicht vorgesehen. Sollte eine Anfrage an die Gemeindevertretung gestellt werden, ist es jedem Gemeindevertreter überlassen, sich zu äußern. Ansonsten besteht die Möglichkeit zur schriftlichen Beantwortung von Anfragen.

Anfrage1: Zur Zahlung von Gewerbesteuer für Windräder.

Antwort: Im Jahr 2009 wurden insgesamt Gewerbesteu-ervorauszahlungen für Windkraftanlagen in Höhe von 40.872,- e vereinnahmt. Nach Fest-legung der Gewerbesteuermessbeträge wird mit einer Gewerbesteuereinnahme in Höhe von 20.000,- e jährlich gerechnet. Die erste Gewer-besteuerzahlung aus Windkraftanlagen erfolgte im Jahr 2004 in Höhe von ca. 21.000,- e.

Anfrage 2: Weshalb beantragt die Gemeinde Uckerland eine Erweiterung der Windnutzungsfläche Milow und worin besteht für die Gemeinde Uckerland die Notwendigkeit zur Erweiterung?

Antwort: Im Land Brandenburg soll der Anteil der erneu-erbaren Energien bis zum Jahr 2020 auf einen Anteil von 20 % am primären Energieverbrauch ausgebaut werden. Es ist eine Ausweisung neu-er Windeignungsgebiete notwendig und eine darauf gerichtete Fortschreibung der Regional-planung.

Die dazu benötigte Fläche beträgt, unter Be-rücksichtigung der Steigung der Leistungsdich-te, mindestens 555 km² (d. h. zu den bestehen-den Flächen kommen ca. 50 % dazu, um das Ziel zu erreichen).

Aus Sicht der Gemeinde besteht eigentlich keine Notwendigkeit zur Erweiterung der Eig-nungsflächen in Milow, so Herr Heinemann. Wenn, ist es eine politische Entscheidung.

Anfrage 3: Zur Beurteilung der Zumutbarkeit für die Be-wohner des Ortsteils Milow? (verstärkte Ge-räuschbelästigung)

Antwort: Im Rahmen der Untersuchungen eines Eig-nungsgebietes auf eine mögliche Erweiterung werden Schalluntersuchungen durchgeführt. Es besteht die Möglichkeit der Beantragung ei-ner Schalluntersuchung durch das Landesum-weltamt Brandenburg, Abteilung Ost, Damm-weg 11, in Schwedt.

Anfrage 4: Wie beurteilt die Gemeinde Uckerland im Sinne der Verhältnismäßigkeit die Belastung des Orts-teils Milow im Vergleich zu anderen Ortsteilen und den damit verbundenen Nachteilen (z. B. Wertverlust bei Immobilien)?

Antwort: Aus Sicht der Gemeinde Uckerland kann für den Ortsteil Milow gegenüber den anderen Ortstei-len keine Benachteiligung erkannt werden. Die Gemeinde kann einen Wertverlust von Grund-stücken nicht beurteilen, da sie nicht über die entsprechenden Nachweise verfügt, die dies belegen oder entkräften können.

Anfrage 5: Zu den Vorteilen für den Ortsteil Milow bzw. die Gemeinde Uckerland, wenn Experten ständige Strompreiserhöhungen voraussagen.

Page 8: Uck 2011 ausgabe 01

8 Nr. 01/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Antwort: Die zentralen Vorgaben vom Bund und Land kann die Gemeinde nicht beeinflussen. Eine Aussage dazu ist relativ schwierig, da die Ge-meinde nur im Rahmen ihrer Verwaltung auf die gemeindliche Planung Einfluss nehmen kann.

6. Informationen des Vorsitzenden der Gemeinde-vertretung

(1) Bei der Bürgermeister- und Amtsdirektorentagung beim Landrat wurden folgende Themen besprochen:

• Die Straßenbauvorhaben der nächsten Jahre wurden bekannt gegeben. Die Straße L 256 zwischen Trebenow und Bandelow ist dabei nicht berücksichtigt worden.

• Der Gemeinde Uckerland wurden zwei Stel-len zur Bürgerarbeit „Arbeit für Brandenburg“ zugesagt. Beginn der Maßnahme soll der 01.12.2010 sein.

• Die MAE-Maßnahmen werden auf 50% re-duziert.

(2) Die Gemeinde Uckerland stellte einen Fördermittelan-trag zum Radwegenetz „Uckermärkische Bauerntour“.

(3) Die Bürgermeisterin hat Frau Kurth für die Ehrenur-kunde und Anstecknadel des Landkreises Uckermark vorgeschlagen.

(4) In der letzten Gemeindevertretersitzung wurde der Beschluss des Ortsbeirates Güterberg auf der Sitzung am 23.09.2010 – TOP 7 beanstandet. Mit dem Abstim-mungsergebnis 6-Ja-Stimmen und 4-Nein-Stimmen wurde der Beschluss aufgehoben. Dieser Aufhe-bungsbeschluss ist wirksam, da dieser Beschluss auf Grund der Beanstandung der Bürgermeisterin entstanden ist und somit der § 39 BbgKVerf und nicht der § 46 BbgKVerf anzuwenden ist.

(5) Die Gemeindevertretung beschloss, dass die Ge-meindevertreter über den Vorsitzenden der Gemein-devertretung berechtigt sind, in Ausnahmefällen kurz-fristig einen Amtsleiter oder einen Verwaltungsange-stellten einzuladen. Der Beschluss wurde beanstandet und von der Gemeindevertretung nicht erneut gefasst. Er ist damit aufgehoben. In der BbgKVerf ist nicht vorgesehen, dass eine entsprechende Regelung in die Hauptsatzung oder in die Geschäftsordnung auf-genommen werden kann.

(6) Frau Peters ist ab dem 01.12.2010 für die Ortsbeiräte Güterberg, Hetzdorf und Wolfshagen zuständig.

(7) Auf Grund einer Anfrage informiert Frau Wernicke, dass der Festplatz in Taschenberg über die Gemeinde versichert ist.

(8) Eine Versammlung zur Polizeistruktur 2020 fand mit dem Innenminister in Prenzlau statt. Dabei wurde der Gemeinde zugesichert, dass der Polizeieinsatz pro Einwohner sich nicht verändert, obwohl sich die Wachenanzahl verringern wird. Welche Wachen ge-schlossen werden ist noch nicht bekannt.

7. Information zu „Weiß-Flächen“ (Windeignungsge-biete Milow und Bandelow/Jagow)

Frau Wernicke informiert über die „Weiß-Flächen“ in der Gemeinde Uckerland, die sie von der Regionalen Pla-nungsgesellschaft in Form einer Karte erhalten hat.

Die Gemeindevertreter diskutieren zu diesem Thema.Herr Heinemann stellt den Antrag, die Ortsbeiräte zu den Anträgen zur Erweiterung der Windkraft anzuhören. Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.13 13 0 0 0

Herr Heinemann stellt den Antrag, eine Sondersitzung mit der Regionalen Planungskommission im Vorfeld der Gemeindevertretersitzung im Januar 2011 durchzuführen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.13 13 0 0 0

Frau Wernicke empfiehlt, dass Vorschläge zur Bildung einer Arbeitsgruppe im Hauptausschuss besprochen und diskutiert und anschließend als Tagesordnungspunkt auf die Gemeindevertretersitzung im Januar 2011 aufgenom-men werden.Für den Aufruf mit der Bitte um Mitarbeit in dieser Arbeits-gruppe bietet Frau Wernicke an, dass die Gemeindever-waltung Aushänge in den Bekanntmachungskästen und einen Aufruf im Amtsblatt veröffentlicht. Herr Heinemann lässt über die vorgeschlagene Verfah-rensweise von Frau Wernicke abstimmen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.13 11 0 2 0

8. (BV-0119/10) sachkundiger Einwohner für den Kul-tur-, Bildungs- und Sozialausschuss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland benennt Frau Jutta Amzoll zur sachkundigen Einwohnerin für den Kultur-, Bildungs- und Sozialausschuss.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.13 13 0 0 0

9. (BV-0120/10) Benennung eines Stellvertreters für ein Mitglied des Hauptausschusses

Die Gemeindevertretung benennt Herrn Holzmeier als Mitglied der Gemeindevertretung zum Stellvertreter für Frau Silke Mandelkow als Mitglied des Hauptausschusses.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.13 13 0 0 0

10. (Informationsvorlage-0116/10) 2. Benachrichti-gung über- und außerplanmäßiger Bewilligungen im Haushaltsjahr 2010

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland nimmt die 2. Benachrichtigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2010 zur Kenntnis.

11. (BV-0118/10) Zahlung des Erfrischungsgeldes an den Wahlausschuss und die Wahlvorstände zur Wahl des Ortsbeirates Lübbenow am 20.02.2011

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt, dass zur Wahl des Ortsbeirates Lübbenow am

Page 9: Uck 2011 ausgabe 01

9Nr. 01/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

20.02.2011 den Mitgliedern des Wahlausschusses für die Teilnahme an einer gemäß § 4 BbgKWahlV einberufenen Sitzung und den Mitgliedern des Wahlvorstandes für den Tag der Wahl ein Erfrischungsgeld von je 15,00 e, sowie dem Wahlvorsteher ein Erfrischungsgeld von 20,00 e ge-mäß § 7 Abs. 2 BbgKWahlV gewährt wird.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.13 13 0 0 0

12. (BV-0093/10) Erweiterung des öffentlichen Spiel-platzes am Sportplatz an der Grundschule Ucker-land

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.13 12 0 1 0

13. (BV-0101/10) Abgabe einer Stellungnahme als Be-hörde und Träger öffentlicher Belange zur 1. Än-derung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weggun

Die von der Gemeinde Uckerland wahrzunehmenden öf-fentlichen Belange werden vom Entwurf der 1. Ände-rung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weggun (Rechtsnachfolger Gemeinde Nordwestuckermark) nicht berührt. Dem Entwurf der 1. Änderung des Flächennut-zungsplanes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.13 12 0 1 0

14. (BV-0102/10) Abgabe einer Stellungnahme als Be-hörde und Träger öffentlicher Belange zum vor-habenbezogenen Bebauungsplan „Biogasanlage Parmen“

Die von der Gemeinde Uckerland wahrzunehmenden öf-fentlichen Belange werden vom Entwurf des vorhabenbe-zogenen Bebauungsplan „Biogasanlage Parmen“ nicht berührt. Der Planung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.13 11 1 1 0

15. (Informationsvorlage-0124/10) Reservierung von Grabflächen auf kommunalen Friedhöfen

Die Gemeindevertreter beraten zur Reservierung von Grabflächen auf kommunalen Friedhöfen. Die Verwaltung schlägt vor, keine Reservierung von Grab-stätten in die Satzung aufzunehmen. Für die nächste Gemeindevertretersitzung soll zu diesem Thema eine Beschlussvorlage vorbereitet werden.

16. Umbau alte Schule in GneisenauFrau Wernicke informiert über einen neuen Projektvor-schlag:

• Umbau der Sporthalle zu einem großen Saal• Umgestaltung des Sanitärbereiches in klei-

nere Funktionen• Abriss des Schultraktes

Herr Heinemann schlägt vor, dass der Ortsbeirat und die Initiativgruppe zu diesem Thema angehört werden und das Thema als Tagesordnungspunkt auf eine der nächsten Gemeindevertretersitzungen gesetzt wird.

17. Anfragen der Gemeindevertreter(1) Herr Winter möchte wissen, wie weit der Winterdienst

abgesichert ist und durch welche Firmen in welchen Ortsteilen.

Frau Wernicke informiert, dass der Winterdienst auf den kommunalen Straßen in den kommenden fünf Jahren von der Firma Collier aus Brüssow und der Firma Huwe aus Güterberg durchgeführt wird.

Die Firmen sind zuständig für folgende Ortsteile:• Firma Collier: Wolfshagen, Ottenhagen, Ama-

lienhof, Hetzdorf, Gneisenau, Kleisthöhe, Schlepkow, Dolgen, Trebenow, Bandelow, Werbelow, Nechlin, Jagow, Taschenberg, Kut-zerow, Karlstein

• Firma Huwe: Güterberg, Fahrenholz, Lind-horst, Lübbenow, Wismar, Hansfelde, Milow, Wilsickow

(2) Frau Hartig möchte eine Auskunft zum aktuellen Stand der Dorfteichsanierung in Bandelow.

Frau Wernicke informiert, dass die Gemeindevertreter entscheiden müssen, ob ein neues Gutachten in Auf-trag gegeben werden soll. Diese Maßnahme müsste mit in der Haushaltsplanung beachtet werden, so Frau Wernicke.

(3) Frau Freuck erkundigt sich, ob die Kommunalaufsicht die eingereichte Anfrage zur Prüfung des Vorganges „Anschaffung des VW Tiguan“ bereits beantwortet hat. Frau Wernicke verneint.

Herr Winter möchte wissen, ob die Erstellung des Brandschutzkonzeptes (Termin 31.10.2010) abge-schlossen ist.

Frau Wernicke antwortet, dass intensivst an dem Konzept gearbeitet wird und die ersten Zahlen voraus-sichtlich im Januar 2011 bekannt gegeben werden können.

II. Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung

1. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-gen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 28.10.2010

Dem nicht öffentlichen Teil der Niederschrift vom 28.10.10 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.13 9 0 4 0

02. (BV-0107/10) Niederschlagung von Grund- und Gewerbesteuern

Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt die unbefri-steten Niederschlagungen von Grund- und Gewerbesteu-ern in Höhe von 29.941,89 e.

Page 10: Uck 2011 ausgabe 01

10 Nr. 01/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.13 12 0 1 0

3. Anfragen der Gemeindevertreter(1) Frau Freuck möchte wissen, warum die Niederschrift

von der Sitzung am 29.09.2010 im Amtsblatt starke Abweichungen von der originalen Niederschrift auf-weist.

Im Amtsblatt werden nur Teile der Niederschrift be-kannt gegeben, so Frau Wernicke. Niederschriftsaus-züge sind Zusammenfassungen. Nur die Bekanntma-chungen der Beschlüsse sind erforderlich.

Herr Schütt kritisiert folgende Punkte:• die nicht zufriedenstellende schriftliche Infor-

mation zur Reparatur der Lagerhalle• die Abweichungen der zu mähenden Grünflä-

chen und dessen Klärung• keine Terminabstimmung zur Besichtigung

der beantragten Erhöhung der Bordstein-kante an der Bushaltestelle

• die Verweigerung der Herausgabe von In-venturlisten der Dorfgemeinschaftshäuser

• die Behandlung seiner Anfragen Herr Wernicke bittet Herrn Schütt seine Probleme, die

den Ortsbeirat betreffen, mit der Gemeindeverwaltung zu klären und nicht in den Gemeindevertretersit-zungen.

(3) Herr Brandau bittet um Kontrolle der Protokolle, wel-che Anträge und Vorschläge gestellt worden sind, wie wurden sie bearbeitet, was ist noch offen und wann erfolgt eine Auskunft.

Frau Wernicke erklärt, dass die Antworten gegeben werden, auch wenn einige in der Zuarbeit länger dauern.

4. Information des Vorsitzenden der Gemeindever-tretung

Herr Heinemann weist darauf hin, dass die Bekanntgabe

des nächsten Tagungsortes der Gemeindevertretersitzung in Zukunft im öffentlichen Teil der Sitzung festgelegt und verkündet wird.

Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am 16.12.2010, um 19.00 Uhr, in Nechlin statt.

5. Information der Bürgermeisterin(1) Der Zuwendungsbescheid für die Straße Güterberg

– Carolinenthal in Höhe von 252.000,- e wurde ge-währt. Die Eigenmittel sind im Haushaltsplan 2011 eingestellt.

(2) Eine Fördermittelantragstellung bis 31.03.2011 ist zu den alten Bedingungen möglich. Frau Wernicke schlägt vor, zu überprüfen, ob eine Erneuerung der Straße zwischen Wolfshagen und Amalienhof möglich ist.

(3) Die Gemeindevertretung hat am 24.06.2010 die Um-schuldung des Darlehens für die Straße in Lübbenow beschlossen. Das Darlehen wurde umgeschuldet.

(4) Die Mietschulden belaufen sich derzeit auf 71.700,- e. Nach der Einführung der Doppik sind die Mietschulden ein Schwerpunkt in der Verwaltung.

6. Schließung der Sitzung Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sit-zung um 22.30 Uhr.

Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öf-fentlichen Sitzung der Gemeindevertretung einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen kön-nen zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

Uckerland, den 14.12.2010

WernickeBürgermeisterin

Sitzungsdatum: 30.11.2010Tagungsort: Versammlungsraum im Verwaltungs-

gebäude der Gemeinde Uckerland, Lübbenow/Hauptstr. 35, 17337 Ucker-land

Beginn: 16.05 UhrEnde: 17.47 Uhr

I Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öf-fentlichen Teils der Sitzung

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungs-gemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Be-schlussfähigkeit

Bekanntmachung nach § 39 (3) und § 50 (4) BbgKVerf über die Niederschriftder 14. Sitzung des

- Hauptausschusses - Uckerland, den 19.01.2011

Die Vorsitzende des Hauptausschusses, Frau Wernicke, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

2. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-gen die Niederschriften über den öffentlichen Teil der Sitzungen am 11.10.2010 und 03.11.2010

Dem öffentlichen Teil der Niederschriften vom 11.10.2010 und 03.11.2010 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.

6 5 0 1 0

Page 11: Uck 2011 ausgabe 01

11Nr. 01/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

3. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Fest-stellung der Tagesordnung

Es liegen keine Änderungsanträge vor.

4. EnergiekonzeptAuf der Gemeindevertretersitzung im Oktober wurde be-schlossen, dass sich der Hauptausschuss mit dem Thema „Energiekonzept“ beschäftigt. Frau Wernicke hatte Herrn Brandau gebeten, sich dazu Gedanken zu machen und Vorschläge zu unterbreiten. Sie erteilt ihm das Wort.Es geht um ein Energiekonzept für die Gemeinde Ucker-land als Energiegemeinde miterneuerbarer Energie.

I. Das langfristige Ziel sollte die Entwicklung der Gemeinde Uckerland zu einer Energiegemeinde durch einen Ener-giemix sein

Die Bürger sollen durch entsprechende Öffentlichkeitsar-beit und Foren einbezogen werden.

Vorbereitungsschritte dazu:1. Informationsgespräch mit ortsansässigen Betrieben

für erneuerbare Energien.2. Bildung einer Arbeitsgruppe aus Einwohnern der Ge-

meinde Uckerland.3. Beratung des anliegenden Ortsbeirates und eventuell

nachfolgende Bildung von Interessengemeinschaften.4. Gewinnung von Partnernz. B. Regionalentwicklung mit Zukunftsenergie bedeutet:

• regionale Wertschätzung und Arbeit,• konkreter Klima- und Umweltschutz,• Schaffung eines regionalen Wir-Gefühls,• neue Einkommensquellen für die Landwirt-

schaft,• Stärkung des regionalen Wirtschaftskreis-

laufes,• Aufbau von Umsetzungsstrukturen, für die

regionale Identität,• Gewinnung von Partnern, professionellen

Büros für die Erstellung einer tragfähigen Energiekonzeption und der Beantragung von Fördermitteln

• Abwägung von Problemen bei Einschnitten in die Natur- und Lebensqualität,

• klare Regelungen bei notwendigen Rück-baumaßnahmen durch die entsprechenden Betreiber,

• Einstellung von Finanzmitteln in den Haus-haltsplan 2012,

• Planung bzw. Veröffentlichung der zu erwar-tenden finanziellen Mittel

Herr Brandau informiert, dass Herr Matthias Schilling vorgeschlagen hat, eine Stiftung zu gründen, in die die zu erwartenden Gelder hineinfließen sollen.

II. Aktuelles Herangehen aus der Sicht der möglichen Er-weiterung der Windeignungsgebiete und aus der Sicht der Ausweisung der Weiß-FlächenHierzu sind gründlichere Überlegungen zur weiteren Aus-weitung der Windkraftanlagen und keine übereilten Schritte notwendig.

III. Projekte aufzeigen, die insbesondere in den benach-teiligten Orten als Ausgleich angestrebt werden (auch Finanzierungsmöglichkeiten)Dazu meint Herr Brandau, dass, auch wenn der Speicher uns vielleicht alle am Herzen liegt und viel Geld kostet, die Wolfshagener von den Windkraftanlagen nicht betroffen sind.Frau Wernicke befürwortet ein Energiekonzept, im Rah-men der Zuständigkeit der Gemeinde. Die Aufgabe der Gemeindevertretung ist es zu überlegen, wie Energie besser genutzt werden könnte, wie z. B. bei Wohnungen, Dorfgemeinschaftshäusern oder Feuerwehren sowie der Straßenbeleuchtung. Anhand von bereits existierenden Energiedörfern erklärt Herr Brandau, dass der Weg zu einem Energiedorf in einem gemeinsamen Verbund möglich ist. In Bezug auf Entschei-dungen der Anträge der Energiefirmen ist er der Meinung, dass zeitlich nichts überstürzt werden sollte.Frau Wernicke fasst zusammen:

1. Bildung einer Arbeitsgruppe mit ortsansässigen Fir-men und interessierten Einwohnern zur Erarbeitung und Planung eines Energiekonzeptes im kommunalen Bereich (Weiterentwicklung und Verbesserung der Energieeffizienz kommunaler Gebäude)

2. Bearbeitung der vorliegenden Anträge der Firmen zur Erweiterung und Neuausweisung von Windfeldern

Frau Wernicke weist darauf hin, dass die im Punkt 2 ge-nannten Anträge nicht in den Hauptausschuss verwiesen wurden und somit in den Gemeindevertretersitzungen zu diskutieren und beschließen sind. Dazu werden:

1. alle Ortsbeiräte angehört,2. eine Sonderveranstaltung mit der Regionalen Pla-

nungsstelle zum Thema Windfelder stattfinden (vo-raussichtlich am Donnerstag, den 13.01.2011, um 18.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Lübbenow)

Folgende Vorschläge werden gemacht:• öffentlicher Aufruf zur Bildung einer „Arbeits-

gruppe Energiekonzept“,• Zusammenstellung des Ausschusses aus

Mitgliedern der Gemeindevertretung (Min-destanzahl: 5), Ortsbeiräten, Verwaltung so-wie interessierten Einwohnern und Einwoh-nerinnen,

• Beschäftigung mit einem Energiekonzept für langfristige kommunale Aufgaben der Ge-meinde Uckerland,

• Einladung von ortsansässigen Firmen sowie Windkraftfirmen durch die Arbeitsgruppe,

• Protokollführung,• Sitzung öffentlich

5. Informationen der Ausschussvorsitzendenkeine

6. Anfragen Ausschussmitglieder(1) Frau Freuck bittet um den aktuellen Stand der Breit-

bandversorgung. Aktuelle Informationen dazu werden in der nächsten

Gemeindevertretersitzung gegeben, so Frau Werni-cke.

Page 12: Uck 2011 ausgabe 01

12 Nr. 01/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

II Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung

1. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-gen die Niederschriften über den nicht öffentlichen Teil der Sitzungen am 11.10.2010 und 03.11.2010

Dem nichtöffentlichen Teil der Niederschriften vom 11.10.2010 und 03.11.2010 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.

7 5 0 2 0

2. (BV-Nr. 0102/10) Beschluss des Hauptausschus-ses der Gemeinde Uckerland über den Grund-stücksverkauf einer unbebauten Teilfläche in der Gemarkung Hetzdorf

Frau Wernicke teilt mit, dass sie ein Gespräch mit Herrn Pfarrer Warnke, Vakanzpfarrer, und Herrn Stamm, Vor-sitzender der Kirchgemeinde Hetzdorf, hatte, zwecks Stellungnahme der Kirche zum Grundstücksverkauf einer unbebauten Teilfläche in der Gemarkung Hetzdorf. Sie informiert über den Beschluss der Gemeindekirchenrats-sitzung Hetzdorf am 07.10.2010. Die Kirchengemeinde erhebt keinen Anspruch auf ein Wegerecht.Der Hauptausschuss beschließt eine unbebaute Teilfläche in der Gemarkung Hetzdorf zu verkaufen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.

7 5 2 0 0

3. (BV-Nr. 0125/10) Beschluss des Hauptausschus-ses zur Vergabe von Versicherungsleistungen (Gebäude- und Inhaltsversicherungen) der Ge-meinde Uckerland

Der Hauptausschuss der Gemeinden Uckerland be-schließt die Auftragsvergabe von Versicherungsleistungen (Gebäude- und Inhaltsversicherungen) der Gemeinde Uckerland.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.

7 6 0 1 0

4. Informationen der Ausschussvorsitzendenkeine

5. Anfragen Ausschussmitgliederkeine

6. Schließung der SitzungDie Vorsitzende des Hauptausschusses schließt die Sit-zung um 17.47 Uhr.

Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öf-fentlichen Sitzung des Hauptausschusses einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen kön-nen zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

Uckerland, den 19.01.2011

WernickeBürgermeisterin

Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2011 in der Gemeinde Uckerlanddurch öffentliche Bekanntmachung

Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Hundesteuerpflichtigen, die im Kalender-jahr 2011 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr gemäß § 12a Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg durch diese öffentliche Be-kanntmachung mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2010 veranlagten Betrag, Raten und Fälligkeiten fest-gesetzt.

Diese Steuerfestsetzung hat mit der öffentlichen Be-kanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides.Sollten sich Besteuerungsgrundlagen ändern, ergeht ein Änderungsbescheid.

Zahlungsaufforderung:Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbu-

chung der Hundesteuer erteilt haben, werden gebeten, die Hundesteuer 2011 – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – unter Angabe der Steuernum-mer zu entrichten.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist bei der Gemeinde Uckerland – Die Bürgermeisterin – Lübbenow, Hauptstr. 35, 17337 Uckerland schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Uckerland, den 19.01.2011

Christine WernickeBürgermeisterin

Page 13: Uck 2011 ausgabe 01

13Nr. 01/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Nichtamtlicher Teil

Impressum Amtlicher TeilBezugsbedingungen:Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde achtmal im Jahr kostenlos an alle Haushalte verteilt.Der Bezugspreis für Abbonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto.Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.dee-mail: [email protected]: Marlies Jordan, e-mail: [email protected] Vervielfältigung, auch von Auszügen, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. ISSN 1612-1511

Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:Gemeinde Uckerland, Die Bürgermeisterin, Lübbenow,Hauptstraße 35, 17337 Uckerland,Tel.: (03 97 45) 86 10, Fax: (03 97 45) 86 155www.uckerland.de • e-mail: [email protected](Ein elektronischer Rechtsverkehr wird nicht ermöglicht.)

Bezugsmöglichkeiten:- Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland- Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland

Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2011 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrich-ten haben. Für sie wird die Grundsteuer für das Kalen-derjahr gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2010 veranlagten Betrag, Raten und Fälligkeiten festgesetzt.

Diese Steuerfestsetzung hat mit der öffentlichen Be-kanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides.

Sollten sich Besteuerungsgrundlagen oder Eigentums-verhältnisse ändern, ergeht gemäß § 27 Abs. 2 Grund-steuergesetz ein Änderungsbescheid.

Zahlungsaufforderung:Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbu-

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2011 in der Gemeinde Uckerlanddurch öffentliche Bekanntmachung

chung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2011 – wie im zuletzt ergangenen Be-scheid festgesetzt – unter Angabe der Steuernummer zu entrichten.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Wi-derspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist bei der Gemeinde Uckerland – Die Bürgermeisterin – Lüb-benow, Hauptstr. 35, 17337 Uckerland schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Uckerland, den 19. Januar 2011

Christine WernickeBürgermeisterin

Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeirätenach § 46 Abs.5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf

Folgende Ortsbeiräte haben getagt:Ortsbeirat Fahrenholz Sitzung am: 24.09.2010Ortsbeirat Güterberg Sitzung am: 18.11.2010Ortsbeirat Trebenow Sitzung am: 17.01.2011Die Niederschriften, Beschlussvorlagen und Informations-vorlagen der öffentlichen Sitzungen der Ortsbeiräte ein-schließlich der dazugehörigen Anlagen und Begründungen

können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

Uckerland, den 18.01.2011

WernickeBürgermeisterin

Ende Amtlicher Teil

Deutscher FamilienverbandDer Deutsche Familienverband, Landesverband Branden-burg e. V. kann für das Jahr 2011 einkommensschwa-chen Familien und Alleinerziehenden einen Zuschuss für Familienferien zukommen lassen. Diese Mittel werden vom Landesministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familen Brandenburg bereitgestellt. Voraussetzung ist ein Urlaubsaufenthalt in Deutschland, Polen oder Tschechien.Gefördert werden höchstens 14 Tage. Der Zuschuss kann je nach Einkommen 5,20 e, 6,70 e oder 7,70 e pro Tag

und pro Person betragen. Antragsberechtigt sind Familien mit ständigem Wohnsitz im Land Brandenburg. Ausschlag-gebend für die Berechnung ist das gesamte Familiennet-toeinkommen. Anträge und Informationen können beim DFV-Landesverband telefonsich, schriftlich oder auch im Internet unter www.dfv-brandenburg.de abgefordert wer-den.

Deutscher Familienverband,Landesverband Brandenburg e. V.

Sonstiges

Page 14: Uck 2011 ausgabe 01

14 Nr. 01/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Nichtamtlicher Teil

4. Straßenwinterdienst

Zunächst informiert Frau Schmidt darüber, welche der kommunalen Straßen von den beauftragten Firmen ge-räumt werden. Genannt wurden die Straßen,

• die regelmäßig geräumt werden• die auf Abruf geräumt werden • die gar nicht geräumt werden.

Auf die Frage nach besonderen Schwerpunkten wurde die Straße

• nach Amalienhof (schlecht zu räumen, we-gen des Straßenzustandes)

• nach Ottenhagen, • Trebenow – Lübbenow• Milow – Wilsickow

und einige andere Straßen genannt, an denen viele Schnee-verwehungen auftreten.

Die Abweichungen der Kosten der Firmen je Meter der geräumten Straßen entstehen durch die unterschiedlichen Einschätzungen der beauftragten Firmen. So wurden die Straßen von der Firma Collier öfter geräumt als von der Firma Lasczyk, da bei gleichen Bedingungen verschiedene Entscheidungen getroffen wurden. Es wurde auch einge-

8. Auswertung Straßenwinterdienst

Frau Wernicke stellt die rechtliche Seite des Straßenwin-terdienstes vor.

Nach § 49a BbgStrG haben die Gemeinden alle öffentli-chen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen, soweit das zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.

Es müssen die zumutbaren Vorkehrungen getroffen wer-den, um die aus einer Gefahrenquelle resultierenden mög-lichen Schäden zu verhindern. Es müssen in zumutbarer Weise diejenigen Gefahren ausgeräumt oder vor ihnen gewarnt werden, die Dritten unvermutet drohen, die sie nicht oder nicht rechtzeitig erkennen können und auf die sich ein Verkehrsteilnehmer nicht rechtzeitig einzurichten vermag.

Die Kommunen haben diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die zu einer Sicherheit führen, die ein vernünftiger Ver-kehrsteilnehmer erwarten darf, da es praktisch unmöglich ist, sämtliche Straßen und Wege ständig von allen Mängeln und Gefahren frei zu halten.

Dazu ist der § 3 StVO zu beachten: „Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen

Auszug aus der Niederschrift der Gemeindevertretersitzung am 29.04.2010 zu TOP 8

sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigen-schaften von Ladung und Fahrzeug anzupassen.“

Außerhalb geschlossener Ortslagen besteht die Verpflich-tung zum Winterdienst lediglich an „besonders gefährlichen Stellen“. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind Fahrbahnen, öffentliche Straßen, Wege und Plätze bei Schnee und Eisglätte nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen zu bestreuen.

Der Winterdienst sollte so rechtzeitig beginnen, dass Be-rufsverkehr geschützt ist. Die Räumungstour müsste an Wochentagen bis 7.00 oder 8.00 Uhr erledigt sein. Die Räumzeiten sind von 7.00 bis 20.00 Uhr.

Bei Gehwegen richtet sich die winterliche Räum- und Streu-pflicht nach den gleichen Überlegungen wie beim Fahrver-kehr, Art- und Wichtigkeit des Verkehrs und Gefährlichkeit und Stärke des zu erwartenden Verkehrs.

Für die Städte und Gemeinden gibt es die Reinigungspflicht nur im Rahmen des Zumutbaren. In § 49a des BbgStrG wird von der Maßgabe der Leistungsfähigkeit gesprochen. Die Kommunen müssen keinen unbegrenzten Winterdienst durchführen. Im Rahmen dieser Zumutbarkeitsgesichts-punkte bestehen die Verpflichtungen zum Winterdienst nur bei tatsächlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit.

Viele Räum- und Streumaßnahmen der Gemeinde sind somit reine Serviceleistungen für die Bürger.

Auszug aus der Niederschrift über die 6. Sitzung Bau-, Wirtschafts- undTourismusausschuss

schätzt, dass Räumfahrzeuge auf den Straßen zu sehen waren, wo keine Notwendigkeit für das Räumen bestand. Auch der Einsatz von Streusalz wurde von den Auftrag-nehmern eigenständig entschieden.

Herr Heinemann erläutert mit dem Hinweis auf die beilie-genden Musterverträge die Möglichkeiten des Vertragsab-schlusses und legt dabei Vor- und Nachteile dar.PauschalverträgeVorteil: • feste Größe im Haushaltsplan • einfache HandhabungNachteil: • Welche Zusatzkosten entstehen für beson- dere Leistungen? • Trennung des Pauschalbetrages auf mehre- re Firmen.

leistungsbezogene VerträgeVorteil: • bei günstigen Wintern geringere Kosten für den Haushalt der GemeindeNachteil: • Kostenabhängigkeit vom Winter, deshalb wechselhafte Auswirkungen auf den Haus- halt • genaue Festlegung der Leistungen • Kontrolle der erbrachten Leistungen

In der Diskussion wurde dann festgestellt, dass nach die-

Page 15: Uck 2011 ausgabe 01

15Nr. 01/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

sem Winter die Chancen füreinen günstigen Pauschalvertrag gering sind, da die Fir-men sicher das Risiko für einen solchen Vertrag teuer in Rechnung stellen werden. In der Diskussion wurden die pflichtigen Aufgaben der Gemeinde herausgestellt:

• Schulen und Kita´s• Gefährliche Stellen innerhalb und außerhalb

der Orte• Bushaltestellen• Straßen für den Schülerverkehr und den

ÖPNV

Für die weitere Betrachtung wurden dann einige Kriterien aufgestellt, die bei der Erarbeitung der Ausschreibung beachtet werden sollten. Jeder Ort sollte von einer Seite erreichbar sein.Einige Straßen sollten nur im Bedarfsfall geräumt werden.An den Tagen der Müllabfuhr sollten die Straßen und Zu-fahrten geräumt sein.Einige Straßen werden erst geräumt, wenn die Wetterlage einen längeren räumungsfreien Zeitraum erwarten lässt. Radladereinsätze nur an Schwerpunkten und bei extremen Bedingungen

Zur Vorbereitung der Ausschreibungen sollten folgende Voraussetzungen erfüllt werden: 1. Für alle Ortsteile sollten deshalb die Straßen nach

ihrer Dringlichkeit eingeschätzt und die Art des Leis-tungsumfangs festgelegt werden.

(mögliche Einteilung:• Straßen, die immer geräumt werden• Bedarfsstraßen• Straßen, die nicht geräumt werden).

2. Die Ausschreibung sollte ortsweise erfolgen, da die Landwirte nach dieser Variante gefragt haben.

3. In den Verträgen sollte ein Mitspracherecht der Ge-meinde über die Notwendigkeit der Räumung und der Salzausbringung enthalten sein. (Wahrscheinlich unmöglich, da der Auftragnehmer die Versicherung abschließt).

Weiterhin sollten folgende Dinge beachtet werden:1. Durch die Gemeindeverwaltung sollte eine regelmä-

ßige Kontrolle der Arbeiten gewährleistet werden.2. Die Auftragnehmer sollten über die notwendige Tech-

nik verfügen, um ökonomisch und umweltbewusst die Räumung durchzuführen. (Dosierungseinrichtung an den Fahrzeugen, geeignete Fahrzeuge).

Telefon Zimmer VertretungWernicke, Christine Bürgermeisterin 861-10 25 Beye, Christine

Czarnowske, Anja Sekretariat, Personalwesen, allg. Verwaltung, Sitzungsdienst Gemeindevertretung 861-10 24 Lerke, Sabine

Kapischke, ChristianePeters, Andrea Amtsleiterin Kämmerei, Doppik 861-28 22 Mattukat, Rainer

Nowottnik, Ingrid Kassenleiterin, Lohnabrechnung, Vollstreckung, Spenden 861-24 20 Grünhagen, Melita

Grünhagen, Melita Anlagenbuchhaltung, KLR, Zentrale Hüll 861-14 21 Dominik, Gabriele

Höppner, Siglinde Steuern, Umlage Wasser u. Bodenverband 861-17 23 Schröder, Michael

Schröder, Michael Automation, Liegenschaften, Pachtverträge, Negativatteste 861-13 23 Höppner, Siglinde

Beye, Christine Amtsleiterin Hauptamt 861-20 15 Wernicke, Christine

Kapischke, Christiane Schule, Kita, Versicherungen, Archiv 861-19 16 Lerke, Sabine

Lerke, Sabine Sitzungsdienst, Straßenbeleuchtung IAS, Sport- und Spielstätten 861-16 16 Kapischke, Christiane

Mattukat, Rainer Amtsleiter Bau- und Ordnungsamt 861-26 12 Peters, Andrea

Schmidt, Ilona EMA, Feuerwehr, Winterdienst, Straßen, Aus-bildungsleiterin 861-22 13 Wesener, Ingrid

Wesener, Ingrid Standesamt, Kultur, Dorfgemeinschaftshäuser, Friedhöfe, Jugendklubs 861-21 14 Schmidt, Ilona

Borinski, Carmen

Gewerbeamt, Baumkataster, Wohnungsverwal-tung (für die Ortsteile: Fahrenholz, Lübbenow, Nechlin, Milow, Trebenow, Wilsickow, Wismar), Anliegerbeiträge

861-25 03 Dominik, Gabriele

Dominik, GabrieleWohnungsverwaltung (für die Ortsteile: Wolfs-hagen, Hetzdorf, Jagow, Güterberg), Baumaß-nahmen, Ordnungsamt

861-15 02 Borinski, Carmen

Verwaltung der Gemeinde Uckerland • Lübbenow/Hauptstr. 35 • 17337 UckerlandTelefon: (039745)86110 • Fax: (039745)86155 • E-Mail: [email protected] • Internet : www.uckerland.de

Stand: 01.01.2011

Page 16: Uck 2011 ausgabe 01

16 Nr. 01/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Page 17: Uck 2011 ausgabe 01

17Nr. 01/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Kinder- und Jugendarbeit

Das fragten sich die Kinder der Kita „Uckerlandspatzen“ am Morgen des 6. Dezembers. Es steckte nichts in den Schu-hen, weder Schokolade, noch Lebkuchen. Alle Schuhe waren leer. Dabei standen sie ordentlich nebeneinander und artig sind die „Uckerlandspatzen“ sowieso. Daran konnte es also nicht liegen. Die Kinder warteten den ganzen Vormittag, immer wieder wurde nach den Schuhen gesehen, doch es geschah nichts. Da meinte Lukas: „Bestimmt kommt er nach dem Schlafen, stellt ja die Schuhe ordentlich hin“ und Jule schlug vor, die Haustür auf zu lassen, damit der Nikolaus rein kommt. Doch auch nach dem Schlafen lange Gesichter, nichts, rein gar nichts war in der Garderobe passiert. Die Schuhe standen ordentlich aber leer nebeneinander. Plötzlich bemerkte Angelina, dass im Hort irgend etwas los ist. Und richtig. Einige Eltern hatten unter Anleitung von Frau Olma das Märchen „Vom Rübchen“ eingeübt. Sie spielten es am Nachmittag des 6. Dezembers den Vorschul- und Hortkindern vor. Als dann die dicke Rübe gezogen wurde, kam auch ein Brief vom Nikolaus an die Kinder hervor und ein Karton. Der Nikolaus hatte die „Uckerlandspatzen“ nicht vergessen. Jedes Kind bekam einen großen Schokoladenweihnachtsmann überreicht.

Kita „Uckerlandspatzen“Wo bleibt denn nur der Nikolaus?

Die Kinder waren echt überrascht, als sie ihre Muttis als Darsteller in dem Märchen entdeckten, denn alles wurde bis zum Schluss geheim gehalten. Diese Überraschung war gelungen.Vielen Dank an alle Eltern, die zum Gelingen des Nachmit-tags beigetragen haben und in vielen Stunden gebastelt und geprobt haben. Mit wenigen Mitteln, aber viel Freude und Engagement wurde dieser Nachmittag für alle ein Erlebnis.

Kita „Uckerlandspatzen“

Vor ungefähr 2 1/2 Jahren ist unsere KITA in ein neues Gebäude umgezogen. Aus diesem Grund haben wir auch unseren Kräutergarten neu angelegt.

Wir pflanzten:• Melisse, 2 Sorten Pfefferminze,• Lavendel, Thymian und Zitronenthymian,• Oregano, Salbei.

Jährlich neu gesät werden: • Sonnenblumen, Ringelblumen und Malven

Auch Zierkürbis zum Basteln und Dekorieren wächst bei uns. Zum Verzehr zwischendurch haben Erdbeeren und Himbeeren auch ihren Platz gefunden.Die meisten Pflanzen erkennen die Kinder am Aussehen, Geruch und Geschmack. Sie wissen, wie sie sich anfühlen, haben Kräutermärchen dazu gehört und einige verwendet. Wie z. B. den Salbei, mit dem man prima seine Zähe reini-gen kann. Oder Pfefferminze und Melisse, die immer frisch gepflückt werden, um unseren Tee zu bereiten bzw. für die Kinder zum Trocknen. Alle Kräuter und auch Rosenblätter haben wir getrocknet und in Riechgläschen abgefüllt, um unsere Sinne zu schulen. Wir haben auch in der freien Natur verschiedene Pflanzen beobachtet.Zum Beispiel:• Holunder: Wir haben Blüten gepflückt und Sirup herge-

stellt und die Entwicklung bis zu den Beeren verfolgt.• Löwenzahn: Haben wir gepflückt, beobachtet und damit

gemalt.• Kapuzinerkresse: Wurde ausgesät, die Blüten für Salat

und Dekoration verwendet.

Kita „Regenbogen“Kneipsäule – Kräuter

• Ringelblume: Mit den Blüten gemalt, die Entwicklung von Blüte zum Samen beobachtet. Samen abgenom-men zum Basteln und zur Aussaat.

• Bäume: Im Wandel der Jahreszeiten, besonders Blüten und Blätter, wie auch unterschiedl. Rinde erkundet, damit gebastelt, gespielt und in der Laufstrecke ver-wendet. Erzieherinnen der Kita „Regenbogen“

Page 18: Uck 2011 ausgabe 01

18 Nr. 01/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Grundschule UckerlandLesewettbewerb

Am 19. November und 20. Dezember 2010 führten wir an der Grundschule Uckerland unseren Lesewettbewerb durch. Traditionell wetteiferten in einer Gruppe die Schüler der Klassen 5 und 6 um die Urkunde des besten Lesers bzw. der besten Leserin. In der Gruppe der Klassen 3 und 4 las sogar ein Schüler der 2. Klasse mit. Auf den 1. Teil des Wettstreites, dem Lesen eines bekannten Textes, haben sich die Schüler gut vorbereitet. Im 2. Teil, dem Vorlesen eines ihnen unbekannten Textes mussten sie beweisen, wie gut sie auch mit dieser Aufgabe zurecht kamen. Die ausgewählten Bücher ließen eine breite Fächerung des Leseinteresses erkennen. Favorit sind aber Geschichten

Dieser Winter hat mit viel Schnee begonnen. An vielen Schulen sind die Busse mit Verspätung und manchmal auch gar nicht gekommen. Und auch das Weihnachts-programm der Grundschule Uckerland musste am 16.12. leider ausfallen. Aber der Winter kann auch schön sein. Wir Kinder können Schlitten fahren, auf dem Eis schlit-tern, Schneeballschlachten machen oder Schneemänner bauen.

Jasan Märker, Klasse 4

Winterfreuden

2011 werden Kinder und Jugendliche der Uckermark be-reits zum zehnten Mal aufgerufen, sich am Jugendlitera-turwettbewerb der Uckermark zu beteiligen.Dieser wird seit 1991 ausgerufen, hat mittlerweile einen traditionellen Status im gesamten Landkreis Uckermark erreicht und ist zu einem festen Bestandteil der Literaturför-derung für Kinder und Jugendliche geworden. Ins Leben gerufen wurde der Wettbewerb durch den Prenzlauer Kulturverein e. V., der diesen von 1991 bis 2005 durchführte.Nach Auflösung des Prenzlauer Kulturvereins e. V. im Jahr 2006 hat die Stadt Prenzlau sich diesem Vorhaben angenommen und der 8. und 9. Jugendliteraturwettbewerb wurden durch die Stadtbibliothek Prenzlau durchgeführt. In der Geschichte des Jugendliteraturwettbewerbes der Uckermark wurden hunderte von Beiträgen zu verschie-denen Themen, sowie verschiedener Genre eingereicht wie Kurzgeschichten, Gedichte, Theaterstücke. Die besten

10. Jugendliteraturwettbewerb der Uckermark startet 2011Arbeiten wurden jeweils ausgezeichnet und seit 1999 auch veröffentlicht, zunächst als Mappen mit Kopien.2007 wurde durch die Stadt Prenzlau eine Broschüre ver-öffentlicht und zusammen mit dem Schibri-Verlag konnte die Siegerbeiträge 2009 als Buch herauskommen.Die Stadt Prenzlau beabsichtigt, zum 10. Jugendliteratur-wettbewerb ein Buch herauszugeben, in dem die besten Beiträge aller bisherigen Wettbewerbe veröffentlicht werden.Trotz intensiver Recherchen fehlen noch Informationen zu den ersten drei Wettbewerben von 1992 bis 1997. Es wäre schön, wenn wir mit diesem Artikel ehemalige Teilnehmer erreichen könnten und bitten alle, die einen Bezug zu den Wettbewerben hatten, vielleicht sogar selbst Teilnehmer waren, den Wettbewerb mit organisiert haben oder in der Jury gearbeitet haben, sich bei der Stadtbibliothek Prenzlau unter der Telefonnummer 03984/754141 bei Frau Döring zu melden.

über Tiere. Folgende Ergebnisse wurden erreicht:1. Platz: Lukas Michael (Klasse 6) und Lukas Techow (Klasse 3)2. Platz: Daniel Arslan (Klasse 5) und Jennifer Gerasch (Klasse 4)3. Platz: Matthis Mandelkow (Klasse 6) und Max Wäsch (Klasse 3)Erfolgreich nahmen aber auch Maria Kranz (Klasse 6), Charis Gerber und Linda Bethke (Klasse 5), Friederike Wussow und Bjarne Drechsler (Klasse 4), Lena Masch (Klasse 3) und Jan Brauer (Klasse 2) am Wettbewerb teil.

A. Herrmann

Page 19: Uck 2011 ausgabe 01

19Nr. 01/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Am 23.11.2010 organisierten die Flex-Klassen der Grund-schule Uckerland einen besonderen Tag. An 8 Stationen konnten die Kinder weihnachtliche Dinge basteln, Plätz-chen backen oder ihren Wunschzettel an den Weihnachts-mann schreiben bzw. malen. Die angefertigten Gegen-stände wurden am 04.12.10 auf dem Weihnachtsmarkt in Schönwerder und am 11.12.10 auf dem Weihnachtsmarkt in Wilsickow zum Verkauf angeboten. Die Einnahmen werden für künftige Unternehmungen mit den Kindern verwendet. Ein herzliches Dankeschön gilt den fleißigen Eltern, die uns beim Basteln, Backen, Verkaufen und Or-ganisieren geholfen haben.

Ines Borchert

Weihnachtliche Stationen

Der 16. Dezember 2010 stand ganz dick in den Terminka-lendern der Lehrerinnen der Grundschule Uckerland. Für den Nachmittag war die Aufführung des Weihnachtspro-gramms dem eine Kaffeetafel vorausgeht, geplant. Lange bereiteten sie sich mit ihren Schülern und Schülerinnen darauf vor. Lieder, Texte und Tänze wurden einstudiert und fleißig geübt. Aber dann musste das Weihnachtsprogramm zunächst verlegt und schließlich doch gestrichen werden. Zu übel spielte das Wetter mit.Die viele Mühe sollte jedoch nicht umsonst gewesen sein. Am Morgen des letzten Schultages im alten Jahr gab es eine Aufführung von den Schülern der Grundschule Ucker-land für die Schüler der Grundschule Uckerland. Beim Zuschauen und Mitmachen hatten alle viel Spaß. Und auch Eltern und Großeltern, die ihre Teilnahme ermöglichten, erfreuten sich an den Darbietungen der Kinder. Die Dritt- und Sechstklässler brachten ihre Theaterstücke auch noch einmal den Kindern der Kita Uckerlandspatzen zu Gehör.Mein „Dankeschön“ geht an dieser Stelle an die Klassen-lehrerinnen Frau Raekow, Frau Kruppa, Frau Heinemann,

WeihnachtsprogrammFrau Rjaibi, Frau Neuenfeldt und Frau Prust, die (sich) ideenreich und mit viel Engagement zum (am) guten Gelin-gen des Programmes (einbrachten. beteiligten.) beitrugen.Ein gutes Jahr 2011 wünschen die Schüler und Schüle-rinnen sowie die Lehrerinnen der Grundschule Uckerland den Lesern des Amtsblattes.

A. Herrmann

Page 20: Uck 2011 ausgabe 01

20 Nr. 01/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Impressum nichtamtlicher TeilVerantwortlich für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, e-mail: [email protected]

Anzeigen und Abonnements: Schibri-Verlag, Marlies Jordan Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, e-mail: [email protected]ültige Anzeigenpreisliste Nr. 28 (vom 01.04.2010). Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten.

Die Vervielfältigung, auch von Auszügen, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Ver-lages. Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentli-chung. ISSN 1612-1511

Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, WolfshagenBezugsmöglichkeiten:- Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland- Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 UckerlandBezugsbedingungen:Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner der Gemeinde Uckerland kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto. Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.dee-mail: [email protected]

Transparente Entgelte für Abhebungen an Geldautomaten

Sparkassenkunden profitieren von Flächenpräsenz und verfügen nach wie vor kostenlos

Ab dem 15. Januar 2011 gilt an den 25.700 Sparkassen-Geldau-tomaten ein direktes und transpa-rentes Entgelt für Fremdkunden. Das bisherige Interbankenentgelt wird abgeschafft. Dazu gibt Jana Bengelsdorf, Lei-terin des Fachbereiches Vorstands-sekretariat der Sparkasse Uecker-Randow, Auskunft.Welche Änderungen bringt die Einführung des Kundenentgeltes für Sparkassenkunden mit sich?„Für Sparkassenkunden ändert sich

an den 25.700 Sparkassengeldautomaten nichts. Sie können dort auch weiterhin kostenlos Bargeld abheben. Fremdkunden, die kein Sparkassenkonto haben, aber trotzdem bei einer Sparkasse Geld abheben möchten, wird ein direktes und transparentes Kun-denentgelt berechnet. Dieses wird dem Kunden am Automaten-display beim Geldabheben angezeigt. Der Kunde kann dann ent-scheiden, ob er das Bargeld zu diesen Konditionen abheben oder die Transaktion abbrechen will.“Werden fremden Kunden noch weitere Entgelte berechnet?„Nein. Neben dem Kundenentgelt berechnen Sparkassen weder fremden Kunden noch deren Kreditinstituten weitere Entgelte für Bargeldabhebungen. Das bisher übliche Interbankenentgelt entfällt somit ersatzlos. Auch das kartenausgebende Institut des fremden Kunden wird diesem kein zusätzliches Entgelt für diese Transaktion berechnen. Das am Bildschirm angezeigte Entgelt ist der volle Preis, den der Kunde für die Abhebung bezahlen muss.“Welche Auswirkungen hat das neue Kundenentgeltsystem für den Verbraucher?„Das direkte und transparente Kundenentgelt wird zu einem ver-stärkten Wettbewerb führen, bei dem sich marktgerechte Preise bilden werden. Diesem Wettbewerb stellen sich die Sparkassen“. „Auf Grund der flächendeckenden Präsenz von Sparkassen-Geld-automaten sind Sparkassenkunden nicht auf Abhebungen an frem-den Geldautomaten angewiesen. Allein im Landkreis Uecker-Ran-dow stehen aktuell 20 Geldautomaten zur Verfügung. So gaben 72 Prozent der Sparkassenkunden bei einer repräsentativen Um-frage an, innerhalb eines Jahres kein einziges mal Bargeld an ei-nem fremden Automaten abgehoben zu haben“, weist Jana Ben-gelsdorf abschließend auf den Wettbewerbsvorteil der Sparkassen hin. „Ein Grund mehr, Kunde der Sparkasse Uecker-Randow zu sein oder Neukunde zu werden.“Sparkasse Uecker-Randow

Page 21: Uck 2011 ausgabe 01

21Nr. 01/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Kirchliche Informationen

Gottesdienste Februar/März 2011

Sonntag: 20.02. 9.00 Uhr Hetzdorf10.30 Uhr Lübbenow

Sonntag 06.03. 10.30 Uhr Wilsickow

Information:Mit Wirkung vom 01.07.2010 sind die Kirchengemeinden Trebenow und Hetzdorf zu einer Kirchengemeinde verein-igt unter dem Namen Kirchengemeinde Hetzdorf. Damit gibt es auch nur noch ein Konto der Kirchengemeinde Hetz-dorf mit folgender Bankverbindung: VR-Bank Uckermark/Randow eG • BLZ: 150 917 04 • Kontonr.: 140 608 793Wir bitten Sie, das bei allen zukünftigen Überweisungen zu beachten!Die Pfarrstelle Hetzdorf ist seit dem 01.09.2010 vorüber-gehend vakant. Vakantsvertreter ist: Pfr. Jens Warnke, Baustr. 36, 17309 Pasewalk, Tel.: 03973/441159 oder über Ev. Pfarrbüro, Birgit Rakow, Große Kirchenstr. 08, 17309 Pasewalk, Tel.: 03973/213602.Zuständig für Amtshandlungen (Beerdigungen) sind: für Lübbenow und Trebenow: Pfr. i. R. Schneider, Nechlin 16, 17337 Uckerland.: 039740/20650 für alle anderen Orte: Pfr. Hojczyk, Pfarrstr. 22, 17335 Strasburg, Tel.: 039753/20258 oder über Ev. Pfarrbüro, Marlies Niemann, Pfarrstr. 22, 17335 Strasburg, Tel.: 039753/21501.Auskunft und Hilfe erhalten Sie auch jederzeit bei Ihren Kirchenältesten.

Freie Wohnungen in der Gemeinde UckerlandFolgende Wohnungen sind in der Gemeinde Uckerland leer stehend.

Täglich zu erfragen in Lübbenow von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr, Telefon: 039745/86115Telefonnummer für den Bereitschaftsdienst am Wochenende: 01752/937365 und 0160/96990408 (nur für Notfälle)

Ortsteil Fahrenholz m2 Kaltmiete1-Raum Fahrenholz 1 42,97 m2 185,40 e3-Raum Fahrenholz 2 66,50 m2 291,85 e3-Raum Fahrenholz 3 67,61 m2 303,97 e

Ortsteil Güterberg4-Raum Güterberg 22 73,47 m2 478,73 e2-Raum Güterberg 24 47,32 m2 180,40 e

Ortsteil Jagow2-Raum Taschenberg 10 (2x) 56,98 m2 179,13 e 2-Raum Taschenberg 46 73,91 m2 201,27 e3-Raum Taschenberg 8, 9 (2 x) 66,55 m2 209,18 e2-Raum Taschenberg 26 62,17 m2 185,95 e

Ortsteil Hetzdorf2-Raum Gneisenau 25, 27, 29, 31 (7x) 57,47 m2 229,59 e3-Raum Gneisenau 30 66,17 m2 282,63 e4-Raum Gneisenau 24/28 (4 x) 77,20 m2 308,42 e

Ortsteil Lübbenow m2 Kaltmiete1-Raum Hauptstr. 29, 33 29,47 m2 98,97 e2-Raum Hauptstr. 37 (2 x) 58,20 m2 226,67 e2-Raum Dorfstr. 14 46,15 m2 212,01 e3-Raum Hauptstr. 39, 41 68,05 m2 265,04 e3-Raum Hauptstr. 29, 31, 33 66,28 m2 204,18 eOrtsteil Trebbenow1-Raum Trebenow 23 37,36 m2 147,08 e2-Raum Trebenow 24 45,23 m2 195,26 e2-Raum Trebenow 25 53,31 m2 209,88 e3-Raum Trebenow 23 63,58 m2 250,31 e2-Raum Bandelow 65 44,33 m2 198,85 e3-Raum Bandelow 64 (2 x) 44,33 m2 189,27 e3-Raum Bandelow 65, 66 56,44 m2 219,50 e

Ortsteil Wilsickow2-Raum Wilsickow 85 52,80 m2 224,07 e3-Raum Wilsickow 86 66,99 m2 283,19 eOrtsteil Wolfshagen4-Raum Prenzl. Str. 4 (3 x) 77,33 m2 278,48 e2-Raum Kirchstr. 14 53,56 m2 143,19 e

Wohnungen und Immobilien

12.03. Fahrenholz Frauentagsfeier23.04. Fahrenholz Osterfeuer22. u. 23.04. Karlstein Hollandtage28.05. Karlstein Riesen-Köhntop-Freilicht-

fete04.06. Bandelow Fußballturnier

Gemeinde Feuerwehrausscheid04. u. 05.06. Karlstein Rosenblütenfest18 u. 19.06. Karlstein Landpartie Brandenburg08. u. 09.07. Wolfshagen Rosenfest16. u. 17.07. Karlstein Karlsteiner Rosentage15. u. 16.07. Jagow Dorffest Jagow06.08. Hetzdorf 725 Jahre Hetzdorf

11.09. ges. BereichGemeinde

Tag des offenen DenkmalsHerbstfest

02.10. Fahrenholz Lagefeuer mit Tanz08.10. Karlstein Kürbisfest05.11. Karlstein Obstbaumschnitt15.12. Wilsickow Weihnachtsmarkt16.12. Wolfshagen Adventssingen i. d. Kirche22.12. Fahrenholz Weihnachtsfeier

Änderungen vorbehalten!

Veranstaltungskalender Uckerland

Page 22: Uck 2011 ausgabe 01

22 Nr. 01/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Öffnungszeiten (Gemeindeverwaltung Uckerland)Mo.: 08.30–11.30 UhrDi.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–17.30 Uhr Mi.: geschlossenDo.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–15.00 UhrFr.: 08.30–11.30 Uhr

Kontakt: Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstr. 35 17337 Uckerland, Tel.: 039745-86 10

Nächste Ausgabe Nr. 02/11Februar/März 2011

Anzeigenschluss: 23.02.2011Redaktionsschluss: 14.02.2011Erscheinungstermin: 08.03.2011

Richtigstellung:Durch ein Missverständnis wurde im Amtsblatt Nr. 07/2010 bei dem Artikel 20 Jahre Deutsche Einheit als Verfasser Kaczorak angegeben, richtig ist H. P. Schilling.

Berliner Lohnsteuerberatung für Arbeitnehmer e.V.Aktuelle Steuer-Spar-Tipps – Februar 2011Im Steuerrecht ist nichts so beständig wie die Veränderung.Wir als Lohnsteuerhilfeverein haben die aktuelle Rechtslage stets im Blick, damit unsere Mitglieder davon profitieren. Aktuel-le Steuertipps finden Sie auch unter www.blb-ev.de.

Kinder kriegen Kinder… und bekommen dann auch Kindergeld. Was aber wird mit dem Kindergeldanspruch der Großeltern (also der Eltern der Eltern der kleiner Kinder), wenn die großen Kinder ihre kleinen Kinder pfle-gen und dazu ihre Ausbildung unterbrechen?Unser Tipp: Da in einem solchen Fall Beschwerde beim Bundes-finanzhof eingelegt wurde, sollte man sich mit einer Absage der Kindergeldkasse nicht abfinden. Wir helfen gern.

Neues zur doppelten HaushaltsführungWer einen Zweithaushalt am Arbeitsort eingerichtet hat, kann die Kosten dafür steuerlich ansetzen – allerdings nur für drei Monate. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Wer zwischendurch für vier Wochen an einem anderen Ort tätig ist, für den beginnt die 3-Mo-natsfrist neu. Leider galt auch für diese Regel eine Ausnahme, die vom Finanzamt – in Unkenntnis neuester Rechtsprechung – noch immer gern herangezogen wird.Unser Tipp: Ob das Finanzamt geltend gemachte Kosten gestri-chen hat, wird oft, aber nicht immer im Kleingedruckten des Be-scheides erläutert. Ob die Kosten zu recht oder irrtümlich gestri-chen wurden, erkennt Ihr steuerlicher Berater.Gemäß § 4 Nr. 11 StBerG gilt eine eingeschränkte Beratungsbefugnis. Die Bera-tung erfolgt nur im Rahmen einer Mitgliedschaft.

Page 23: Uck 2011 ausgabe 01

23Nr. 01/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Page 24: Uck 2011 ausgabe 01

24 Nr. 01/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland