24
Inhalt Amtlicher Teil - Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 2 - Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Nieder- schrift der 30. Sitzung 2 - 1. Änderungssatzung vom 01.06.2011 zur Hauptsatzung 6 - Baumschutzsatzung 7 - Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerunter- haltungsverbandes Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ 10 - Bekanntmachung nach § 39 (3) und § 50 (4) BbgKVerf über die Niederschrift der 15. Sitzung des Hauptausschusses 10 - Satzung zur Aufhebung der Satzungen über Stundung, Nieder- schlagung und Erlass von Forderungen 11 Nichtamtlicher Teil - Hinweise auf die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 12 - Gemeinsamer Arbeitseinsatz im Wolfshagener Speicher 13 - Feierliche Übergabe der Fördermittel der Sparkasse Ucker- mark in Prenzlau 14 - Grundschule Uckerland 14 - Kita „Uckerlandspatzen“ 16 - Kita „Regenbogen“ 17 - Kita „Grashüpfer“ 17 - Immobilien und Grundstücke 18 - Kirchliche Informationen 20 - Veranstaltungskalender 21

Uck 2011 ausgabe 05

Embed Size (px)

DESCRIPTION

https://www.schibri.de/pdf/uck/uck_2011_Ausgabe_05.pdf

Citation preview

Page 1: Uck 2011 ausgabe 05

InhaltAmtlicher Teil- Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 2- Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Nieder- schrift der 30. Sitzung 2- 1. Änderungssatzung vom 01.06.2011 zur Hauptsatzung 6- Baumschutzsatzung 7- Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerunter- haltungsverbandes Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ 10- Bekanntmachung nach § 39 (3) und § 50 (4) BbgKVerf über die Niederschrift der 15. Sitzung des Hauptausschusses 10- Satzung zur Aufhebung der Satzungen über Stundung, Nieder- schlagung und Erlass von Forderungen 11

Nichtamtlicher Teil- Hinweise auf die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 12- Gemeinsamer Arbeitseinsatz im Wolfshagener Speicher 13- Feierliche Übergabe der Fördermittel der Sparkasse Ucker- mark in Prenzlau 14- Grundschule Uckerland 14- Kita „Uckerlandspatzen“ 16- Kita „Regenbogen“ 17- Kita „Grashüpfer“ 17- Immobilien und Grundstücke 18- Kirchliche Informationen 20- Veranstaltungskalender 21

Page 2: Uck 2011 ausgabe 05

2 Nr. 05/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Amtlicher Teil

Bekanntmachungüber den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland hat in ihrer Sitzung am 31.03.2011 die Aufstellung von Bebau-ungspläne für mögliche Windfelder, die im Entwurf der Fortschreibung des sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ ausgewiesen sind.Die Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark–Barnim schreibt zurzeit den sachlichen Teilplan „Windnutzung und Rohstoffsicherung und -gewinnung“ fort.Im Entwurf des sachlichen Teilplans, der am 10.03.2011 durch die Regionalversammlung beschlossen wurde, sind die Erweiterung der Windeignungsgebiete Wilsickow, Milow und Nechlin sowie eine Neuaufnahme eines Wind-eignungsgebietes Bandelow vorgesehen. Daneben sind „Weißflächen“, für die eine abschließende raumordne-rische Entscheidung fehlt, ausgewiesen. Planungsziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetz-ungen für eine ordentliche städtebauliche Entwicklung der im Entwurf des sachlichen Teilplans ausgewiesenen Windeignungsgebiete und Weißflächen zu schaffen.Das Plangebiet liegt in folgenden räumlichen Geltungs-bereich.Das Windeignungsgebiet:- Nechlin (A) grenzt nordöstlich an die Landesgrenze

zu Mecklenburg-Vorpommern und liegt zwischen der kommunalen Straße Werbelow–Brietzig und der Lan-desstraße L 256

- Milow (B) und Weißflächen 2 und 3 grenzen nordwest-lich an die Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpom-mern und liegt zwischen der Ortslage Milow, Lübbe-now, Werbelow, Güterberg und dem Bach zwischen Wilsickow und Nechlin

- Wilsickow (D) und die Weißflächen 1, 8 und 9 grenzen östlich und westlich an die Landesgrenze zu Meck-lenburg-Vorpommern und liegt zwischen der Ortslage Wilsickow, Milow und Rosenthal

- Bandelow (E) und die Weißflächen 4, 5, 6 und 7 gren-zen südlich an die Gemarkung Schönwerder und liegt zwischen der Ortslage Bandelow, Bandelow Ausbau, Trebenow, Karlstein, Jagow, Lübbenow und Taschen-berg Ausbau

Der Planbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Kar-tenausschnitt:

Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 30. Sitzung der– Gemeindevertretung Uckerland –

Uckerland, den 23.05.2011

Sitzungsdatum: 28.04.2011Tagungsort: Dorfgemeinschaftshaus, Fahrenholz 17, 17337 UckerlandBeginn: 19.00 UhrEnde: 22.35 Uhr

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öf-fentlichen Teils der Sitzung

01. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungs-gemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Be-schlussfähigkeit

Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Brandau, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

02. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-gen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 31.03.2011.

Die Gemeindevertretung hat keine Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 31.03.2011.

03. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Fest-stellung der Tagesordnung

Uckerland, den 20.06.2011

Christine WernickeBürgermeisterin

Page 3: Uck 2011 ausgabe 05

3Nr. 05/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Die Gemeindevertretung stellt keine Änderungsanträge zur Tagesordnung.

04. Einwohnerfragestunde(1) Frau Ligouri möchte wissen, ob die Gemeindever-

tretung eine unabhängige Beratung in Bezug auf die Windkraftfirmen in Anspruch nehmen wird.

Einen unabhängigen Berater nimmt die Gemeinde nicht in Anspruch, so Herr Brandau. Er verweist auf die Behandlung des TOP 07 (Vorstellung Windener-giefirmen).

(2) Herr Trester informiert über einen Zeitungsartikel, in-dem auf ein Urteil über Schadensersatzforderungen bei fehlender Beleuchtung hingewiesen wurde.

Herr Brandau verweist auf die Behandlung des TOP 13 (Straßenbeleuchtung in den Sommermonaten).

05. Informationen der Bürgermeisterin(1) Der Zuwendungsbescheid für die Breitbandversor-

gung des Ortsteils Bandelow ist eingegangen. Die Maßnahme wurde bewilligt.

(2) Frau Grazyna Karpowicz ist nicht mehr Bürgermeiste-rin der Partnergemeinde Wegorzyno. Neu angetreten als Bürgermeisterin ist Frau Monika Kuzminska.

(3) Zu der Einwohneranfrage, ob die Gemeindevertreter gegen den Bau von Kernkraftwerken in Polen prote-stieren dürfen, antwortet Frau Wernicke mit „nein“, da die Gemeindevertretung keine Stellungnahmen zur Politik abgeben kann und es sich um keine Gemeinde-angelegenheit handelt.

(4) Die Bauanlaufberatung zur Straßenerneuerung Gü-terberg–Carolinenthal fand am 28.04.2011 statt. Die Baumaßnahme hat am 26.04.2011 begonnen und wird voraussichtlich in drei Monaten abgeschlossen sein.

(5) Die Baumaßnahme zur Erneuerung der Straßendecke in Gneisenau wird in der 17. Woche 2011 durchge-führt. Das Fräsgut erhält die Gemeinde Uckerland zur Ausbesserung von Wegen (Pappelberg in Güterberg, Wegteil der „Uckermärker Bauerntour“ zwischen Wer-below und Wilsickow).

Herr Menke weist auf die Löcher am Neubau in Kutze-row hin.

06. Informationen des stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung

(1) Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am 26.05.2011, um 19.00 Uhr, in Wilsickow statt.

(2) Am 25.06.2011 ist der Feuerwehrausscheid der Ge-meinde Uckerland in Güterberg geplant.

07.VorstellungWindenergiefirmen(1) Agrargesellschaft Breesen GmbH & Co.KG – Matthias

Niedzwetzki (Geschäftsführer) Herr Niedzwetzki erläutert die Angehensweise des

„Projektes Uckerland“ und die Perspektiven der Ge-meinde. Zu beachten sind das Mitspracherecht der Bürger und Gemeinden (Bauplanung) sowie die steu-erlichen Auswirkungen (Sitz der Betreibergesellschaft). Eine Gesellschaft soll vor Ort gegründet werden. Die Finanzierung wird durch die Erbringung von Eigenka-pital und Bankkrediten selbst getragen. Die Anlagen werden nicht verkauft und auf Dauer betrieben. Aus-

gleichmaßnahmen auf Flächen der Gemeinde werden geplant und Gespräche mit den Bürgern getätigt. Die Steuereinnahmen verbleiben in der Gemeinde.

(2) juwi – Frau Martina Löffler (Dipl.-Ing. Landeskultur und Umweltschutz, Projektleiterin: Wind Deutschland)

Anhand der Festlegungskarte der Regionalversamm-lung vom 10.03.2011 erläutert Frau Löffler die Konzept-vorstellung des Unternehmens zum Windpark Milow. Vorteile sind die mögliche Direktversorgung von Strom und der Verbleib der Gewerbesteuer zu 90 % in der Gemeinde. Eine regionale Wertschöpfung wird durch Investitionsnebenkosten regeneriert (Einbeziehung von ortsansässigen Gutachtern, Bauunternehmen, Elektrofirmen usw.). Eine frühzeitige Abstimmung mit der Gemeinde, welche Vorstellungen vorhanden sind und welche Projekte umgesetzt werden können, wird vorgenommen. Das Unternehmen hat Beteiligungs-modelle für den Bürger entwickelt (Bürgerstromange-bot, Windsparbrief, Gründung einer Energiegenossen-schaft).

(3) wpd think energy GmbH & Co.KG – Herr Jürgen So-cher (Dipl.-Ing., Niederlassungsleiter in Potsdam)

Im Namen der Firma macht Herr Socher der Gemeinde das Angebot, wesentlich mit der Gemeinde zusammen zu arbeiten, die Kosten der Bauleitplanung zu über-nehmen, 90 % der Gewerbesteuer in der Gemeinde zu belassen und einen günstigeren als dem derzeitigen Ökostromtarif einzuführen.

Frau Wernicke fragt nach, ob bei der Gemeindevertretung das Interesse zur Vorstellung weiterer Windfirmen besteht. Sechs Firmen haben sich vorgestellt.

08. Beteiligungsverfahren RegionalplanungHerr Brandau erinnert an die Auslage des sachlichen Teilplanes „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewin-nung“ in der Kreisverwaltung Uckermark in Prenzlau vom 11.04.2011 bis 14.07.2011. Jeder Interessent hat die Mög-lichkeit zur dortigen Einsichtnahme. Eine Stellungnahme des Bauamtsleiters zum Regionalplan Uckermark – Barnim liegt den Gemeindevertretern vor. Die Gemeindevertreter diskutieren, unter Einbeziehung der Stellungnahme, über den sachlichen Teilplan der Regio-nalversammlung am 10.03.2011, insbesondere über das Windeignungsgebiet Milow. Frau Wernicke informiert, dass sie im Entwurf des sach-lichen Teilplanes folgende Unstimmigkeiten festgestellt hat: - Es gibt keine Hinweise zu den im Entwurf genann-

ten verbindlichen Zielen und welche Grundsätze die Raumplanung beachten muss.

- Die Regionalplanung betrachtet den ländlichen Raum wie städtische Gebiete.

- Der Abstand von 2,5 Kilometern ist nur ein Mal er-wähnt.

- Es wird keine Erklärung zum Wortlaut „technische Vor-prägung“ gegeben.

Die Gemeindeverwaltung soll einen Entwurf zur Stellung-nahme vorbereiten und dabei u. a. beachten:- keine Zustimmung der Gemeinde für die Bebauung

des Windeignungsgebietes Milow, so wie im Teilplan ausgewiesen ist (Entwicklung von einem ländlichen in einen industriellen Raum),

- Hinweis zur Einhaltung der Abstände von 1.000 Meter zu Wohngebieten.

Page 4: Uck 2011 ausgabe 05

4 Nr. 05/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

09. (BV-Nr.: 0171/11) Benennung eines Stellvertreters für ein Mitglied des Hauptausschusses

Herr Brandau informiert, dass der Hauptausschuss im Laufe einer Wahlperiode nicht verändert werden kann. Herr Brandau stellt den von Herrn Heinemann schrift-lich eingereichten Antrag, die Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertreter in den freiwilligen Ausschüssen auf 4 Mitglieder zu reduzieren, mit dementsprechender Sat-zungsänderung.

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gemein-deverwaltung prüft, ob die Anzahl der Mitglieder der Ge-meindevertreter in den freiwilligen Ausschüssen wie folgt reduziert werden können:

Finanzausschuss 4 MitgliederKultur-, Bildungs- und Sozialausschuss 4 MitgliederBau-, Wirtschafts- und Tourismus ausschuss 5 Mitglieder

Die Satzungsänderung ist diesbezüglich vorzunehmen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 11 1 0 0

Die Gemeindevertretung benennt Frau Freuck als Mit-glied der Gemeindevertretung zur Stellvertreterin für Herrn Heinemann als Mitglied des Hauptausschusses.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

10. (BV-Nr.: 0169/11) Benennung von zwei Mitgliedern des Kultur-, Bildungs- und Sozialausschusses

Die Beschlussvorlage 0169/11 wird, auf Grund der Überprü-fung zur Änderung der Anzahl der Mitglieder der Gemeinde-vertreter im Kultur-, Bildungs- und Sozialausschuss, vertagt.

11. (BV-Nr.: 0173/11) Benennung eines Stellvertreters für ein Mitglied des Bau-, Wirtschafts- und Touris-musausschusses

Die Beschlussvorlage 0173/11 wird, auf Grund der Über-prüfung zur Änderung der Anzahl der Mitglieder der Ge-meindevertreter im Bau-, Wirtschafts- und Tourismusaus-schuss, vertagt.

12. (BV-Nr.: 0172/11) Benennung eines Mitgliedes für den Finanzausschusses

Die Beschlussvorlage 0172/11 wird, auf Grund der Über-prüfung zur Änderung der Anzahl der Mitglieder der Ge-meindevertreter im Finanzausschuss, vertagt.

13. (BV-Nr.: 0166/11) Straßenbeleuchtung in den Som-mermonaten

Herr Trester weist auf ein Urteil – „Schadenersatz bei feh-lendem Licht“ – hin.

Der Ortsbeirat Wolfshagen wird den Gemeindevertretern auf einer der nächsten Sitzungen ein Konzept vorstellen, in dem vorgesehen ist, am Abend jede zweite und in der Nacht jede vierte Lampe leuchten zu lassen, so Herr Holzmeier. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt, in der Zeit vom 01.05.2011 bis 08.08.2011 die Stra-ßenbeleuchtung während der Nachtstunden abzuschalten.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 11 1 0 0

14. Antrag aus Ortsbeirat Jagow: „Nutzung öffent-licher Straßen, Wege und Plätze“

Herr Menke erläutert den Antrag des Ortsbeirates. Die Nutzung der Festplätze soll für die Dorffeste kostenlos sein. Frau Wernicke macht den Vorschlag, eine Satzung zur Nut-zung von gemeindeeigenen Festplätzen und Parkanlagen zu erlassen, um eine verbindliche Regelung zu erlangen. Den Entwurf bereitet der Bauamtsleiter vor.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 10 1 1 0

15. SozialraumbeschreibungDie Gemeindevertreter beraten über die Sozialraumbe-schreibung. Sie kommen zu dem Entschluss, dass die Analyse der Schwerpunkte, die Beratung und Änderungs-vorschläge in einer gesonderten Diskussionsrunde behan-delt werden sollten.

16. EnergiekonzeptHerr Brandau trägt eine Zusammenfassung aus den bishe-rigen Beratungen der Arbeitsgruppe „Energiekonzept“ vor: 1. verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energien in

Form eines Energiemixes, 2. Überprüfung der Anteile von Windkraft, Solarenergie

und Photovoltaik in der Gemeinde,3. Ermittlung des Energiebedarfes in der Gemeinde, 4. Ermittlung der Dachflächen für die Stromerzeugung

aus Photovoltaikanlagen auf kommunalen Einrich-tungen,

5. Gewinnung von Partnern zur Umsetzung von Maßnah-men zur Nutzung von erneuerbaren Energien,

6. Erfassung aller regenerativen Energiequellen, die zur-zeit in der Gemeinde vorhanden sind,

7. Erörterung der Einflussmöglichkeiten der Gemeinde bei der Planung von regionalen Energien, insbesonde-re Windkraft,

8. Erörterung und volle Auslastung bzw. Anwendung von Schutzmaßnahmen der Ortsteile und ihren Bürgern, die besonders durch die Windeignungsgebiete betrof-fen sind,

9. Ausgleichsmaßnahmen (außer- sowie innerorts) sind in der Gemeinde Uckerland durchzuführen,

10. Gründung einer Stiftung, in der Windkraftbetreiber Ein-zahlungen leisten,

11. Inanspruchnahme von professioneller Unterstützung durch entsprechende Agenturen,

12. Förderung von Zuzügen durch das Anbieten günstiger Strompreise,

13. Unterstützung der Bürger bei der Errichtung von Klein-erzeugungsanlagen.

17. Bericht der SeniorenbeauftragtenFrau Engel sieht die jährlichen Veranstaltungen für Seni-oren als ein Schwerpunkt ihrer ehrenamtlichen Arbeit. Auf Grund mehrerer Anfragen von Senioren, schlägt sie eine

Page 5: Uck 2011 ausgabe 05

5Nr. 05/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Rentnerweihnachtsfeier und ein Sommer- oder Frühlings-fest vor.Die Gemeindevertreter werden darüber diskutieren und über eine finanzielle Realisierung nachdenken, so Herr Brandau.

18. Anfragen der Gemeindevertreter(1) Herr Holzmeier schlägt vor, ein Teil des Fräsgutes von

der Baumaßnahme Güterberg–Carolinenthal für die Ausbesserung des Pappelweges in Wolfshagen zu verwenden.

(2) Frau Mandelkow bittet um Auskunft über den aktu-ellen Stand der Reparaturarbeiten der Heizungsanla-ge in der Grundschule Werbelow.

Frau Wernicke informiert über die Begehung der Schule mit der Schulleiterin. Die Heizungsanlage ist ein größeres Problem. Der Speiseraum wird in das Schulgebäude verlegt.

(3) Herr Winter fragt nach, ob das Entwässerungspro-blem in Schlepkow gelöst wurde.

Frau Wernicke teilt mit, dass die Arbeiten abgeschlos-sen sind.

(4) Herr Winter möchte wissen, ob auf dem Friedhof in Schlepkow der Wildfraß gestoppt werden konnte.

Der Friedhof wurde besichtigt und es wurden kei-ne Zaunschäden festgestellt, so Frau Wernicke. Das Pfarramt wurde gebeten eine Überprüfung des Zaunes auf dessen Seite vorzunehmen. Eine Ver-hinderung der Überspringung des Zaunes durch das Wild ist der Gemeinde nicht möglich.

(5) Herr Winter merkt an, dass die Tür der Trauerhalle in Hetzdorf erneuert werden muss.

Frau Wernicke informiert sich bei der Friedhofsver-waltung.

(6) Herr Ringk schlägt vor, in der Baumschutzsatzung eine Ersatzpflanzung von zwei Bäumen pro gefällten Baum festzulegen, unabhängig von der Größe des Baumes.

(7) Herr Ringk informiert über die Fällung von Bäumen an den Landesstraßen Taschenberg–Kutzerow und Taschenberg–Richtung Strasburg.

(8) Weiterhin teilt Herr Ringk mit, dass in der Allee zwi-schen dem alten Bahnhof Taschenberg und Lindhorst Ersatzpflanzungen durchgeführt wurden.

Frau Wernicke gibt den Hinweis, dass mehrfach unbe-rechtigt Fällungen auf Privat- sowie auch auf Gemein-degrundstücken vorgenommen wurden. Auf Grund dessen hat das Ordnungsamt Anzeigen erstattet. Fällgenehmigungen werden von der Gemeinde aus-schließlich schriftlich erteilt.

(9) Herr Brandau möchte wissen, ob die durch den Win-ter entstandenen Kleinschäden mit wenig Aufwand repariert werden können.

Die Straßenschäden werden derzeit erfasst. Das Ma-terial zur Ausbesserung steht zur Verfügung.

(10) Inwieweit die Dachabdichtung des Dorfgemeinschafts-hauses Milow fortgeschritten ist, möchte Herr Brandau wissen.

Angebote dazu liegen dem Bauamt bereits vor, ant-wortet Frau Wernicke.

(11) Herr Brandau fragt nach, ob die BVVG angeschrie-ben wurde, auf Grund der Beräumung des abgebro-chenen Kronenteils der Linde am Verbindungsweg Schlepkow–Damerow.

Die BVVG wurde informiert und der Kontakt mit der Polizei aufgenommen, informiert Frau Wernicke.

(12) Frau Freuck erkundigt sich nach dem Beginn des Grünschnittes.

Die Mähsaison hat bereits begonnen, antwortet Frau Wernicke.

(13) Herr Winter informiert, dass die LAFP die Gemeinde bei den Aufräumarbeiten im Rosengarten Wolfshagen unterstützt hat und fragt nach, inwieweit diese Unter-stützung fortgeführt werden darf.

Die Gemeinde hat mit Hilfe der LAFP alle Rosenstö-cke im Rosengarten entfernt, den Boden ausgehoben und mit neuer Erde befüllt zur Bepflanzung neuer Beete. Darüber hinaus hat die Gemeindeverwaltung in einem Arbeitseinsatz im Park Wolfshagen das Un-terholz entfernt.

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung

01. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-gen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 31.03.2011

Dem nicht öffentlichen Teil der Niederschrift vom 31.03.2011 wird zugestimmt. Herr Brandau beantragt die Vorverlegung des TOP 05 (Beschluss der Gemeindevertretung Uckerland über den Abschluss eines Vorvertrages und eines Netznutzungs-vertrages im Rahmen des kommunalen Wärmenetzes in Nechlin) auf den TOP 2.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

Die TOP im nicht öffentlichen Teil der Sitzung ändern sich entsprechend.

02. (BV-Nr.: 0185/11) Beschluss der Gemeindevertre-tung Uckerland über den Abschluss eines Vorver-trages und eines Netznutzungsvertrages im Rah-men des kommunalen Wärmenetzes in Nechlin

Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt zur Er-richtung eines kommunalen Wärmenetzes in Nechlin den Abschluss eines Vorvertrages zum Anschluss- und Wär-melieferungsvertrag als Wärmekunde für kommunale Ob-jekte und den Abschluss eines Netznutzungsvertrages als Eigentümer des Rohrleitungsnetzes mit der „Wärme für Nechlin GmbH & Co.KG“, vertreten durch den Geschäfts-führer Jörg Müller.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 11 0 1 0

03. (BV-Nr.: 0181/11) Neubesetzung Erzieherinnenstel-len

Frau Wernicke erläutert den Gemeindevertretern die Vor-schläge zur Neubesetzung der Erzieherinnenstellen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt, die Einstellung von drei Erzieherinnen und die Weiterbeschäftigung von einer Erzieherin.

Page 6: Uck 2011 ausgabe 05

6 Nr. 05/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 11 1 0 0

Frau Wernicke stellt den Antrag, eine erneute Ausschrei-bung zur Neubesetzung einer Erzieherin zu veranlassen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 8 1 3 0

04. (BV-Nr.: 0182/11) Neubesetzung Stelle Reinigungs-kraft

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt über die Einstellung einer Reinigungskraft.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

05. (BV-Nr.: 0184/11) Beschluss der Gemeindevertre-tung Uckerland zum Grundstücksverkauf in der Gemarkung Gneisenau, bebaut mit einem Mehrfa-milienwohnhaus

Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt dass mit einem Mehrfamilienhaus, Gneisenau 1–2 bebaute Grund-stück in der Gemarkung Gneisenau, Flur 1, Flurstück 32/1, mit einer Gesamtfläche von 2.345 m² zu einem Mindest-preis von 34.000,- € zu verkaufen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

06. Anfragen der Gemeindevertreter Die Gemeindevertreter haben keine Anfragen.

07. Informationen des stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung

Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung hat keine Informationen.

08. Informationen der Bürgermeisterin Die Bürgermeisterin hat keine Informationen.

09. Schließung der SitzungDer Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sit-zung um 22.35 Uhr.

Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öf-fentlichen Sitzung der Gemeindevertretung einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen kön-nen zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

Uckerland, den 23.05.2011

WernickeBürgermeisterin

1. Änderungssatzung vom 01.06.2011zur Hauptsatzung der Gemeinde Uckerland (HS) vom 21.09.2009

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland hat in ihrer Sitzung am 26.05.2011 folgende Satzung beschlos-sen:

Artikel 1Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Gemeinde Uckerland vom 21.09.2009 wird wie folgt geändert:1. § 9 Abs. 4 Punkt 20. wird wie folgt geändert: „20. Wilsickow 8, 17337 Uckerland – am Gästehaus

der Agrargenossenschaft“2. Dem § 9 Abs. 4 wird folgender Satz 2 angefügt: „Die ortsübliche Bekanntmachung der Beschlüsse

der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses erfolgt abweichend von Satz 1 im „Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nech-lin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen“.

3. § 9 Abs. 5 Punkt 9. a) wird wie folgt geändert: „a) Wilsickow 8, 17337 Uckerland – am Gästehaus der

Agrargenossenschaft“4. Dem § 9 Abs. 5 wird folgender Satz 2 angefügt:

„Die ortsübliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte erfolgt abweichend von Satz 1 im „Amts-blatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfs-hagen“.

5. Im § 6 Satz 1 werden die Worte „Die Schriftstücke“ ersetzt durch:

„Die Aushänge in den Bekanntmachungskästen nach Abs. 4 und 5“.

Artikel 2In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekannt-machung in Kraft.

Uckerland, den 01.06.2011

WernickeBürgermeisterin

Page 7: Uck 2011 ausgabe 05

7Nr. 05/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde UckerlandBaumschutzsatzung vom 08.06.2011

Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 und § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Bbg-KVerf) vom 18.12.2007 (GVBl.I. S. 286) i. V. m. § 24 Abs. 3 Satz 2–4 des Gesetzes über den Naturschutz und die Landschaftspflege im Land Brandenburg (Brandenbur-gisches Naturschutzgesetz – BbgNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2004 (GVBl.I. S. 350), in der jeweils zurzeit geltenden Fassung hat die Gemein-devertretung der Gemeinde Uckerland in ihrer Sitzung am 26.05.2011 folgende Satzung beschlossen:

§ 1Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst das Gemeindegebiet der Gemeinde Uckerland.

§ 2 Schutzzweck

Zweck dieser Satzung ist es, den Bestand an Bäumen, Feldhecken und Sträuchern in ihrem Geltungsbereich zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und zur Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Land-schaftsbildes zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln.

§ 3Schutzgegenstand

(1) Die Bäume im Geltungsbereich dieser Satzung wer-den, wie im nachstehend bezeichneten Umfang, zu geschützten Landschaftsbestandteilen erklärt.

(2) Geschützt sind: 1. Bäume mit einem Stammumfang von mindestens

60 cm (das entspricht einem Stammdurchmesser von 19 cm),

2. Bäume wie Eiben und Rotdorn mit einem Stamm-umfang von 20 cm,

3. mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn wenig-stens zwei Stämme einen Stammumfang von min-destens 20 cm aufweisen,

4. Bäume mit einen Stammumfang von mindestens 20 cm, wenn sie in einer Gruppe von mindestens fünf Bäumen so zusammenstehen, dass a) sie im Kronenbereich einen Nachbarbaum be-

rühren oder b) ihr Abstand zueinander am Erdboden gemes-

sen, nicht mehr als 5 m beträgt. 5 Feldhecken und Sträucher von mindestens 2 m

Höhe, 6. Bäume mit einem geringeren Stammumfang sowie

Feldhecken und Sträucher von weniger als 2 m Höhe, wenn sie aus landeskulturellen Gründen, insbeson-dere als Ersatzpflanzung nach der Baumschutz-verordnung nach § 9 dieser Satzung oder als Aus-gleichs- und Ersatzmaßnahmen gepflanzt wurden.

Der Stammumfang wird jeweils in 1,30 Metern Höhe über dem Erdboden gemessen.Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stamm-umfang unmittelbar darunter maßgebend.

§ 4Ausnahmen vom Geltungsbereich

(1) Diese Satzung findet keine Anwendung für:

1. Bäume auf Grundstücken mit einer vorhandenen Bebauung bis zu zwei Wohneinheiten, mit Ausnah-me von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rot-buchen ab einem Stammumfang von mehr als 190 Zentimetern (das entspricht einem Stammdurch-messer von 60 Zentimetern),

2. Obstbäume, Pappeln, Baumweiden sowie abge-storbene Bäume innerhalb des Geltungsbereiches,

3. Bäume, die auf Grund eines Eingriffs gemäß § 10 BbgNatSchG gefällt werden, der nach § 17 Bb-gNatSchG zugelassen worden ist, zu gewerblichen Zwecken dienende Bäume in Gartenbaubetrieben im Sinne des ersten Abschnitts der Baunutzungs-verordnung, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl.I. S. 132) in der jeweils gel-tenden Fassung

5. Bäume im kleingärtnerisch genutzten Einzelgärten einer Kleingartenanlage im Sinne des § 1 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes,

6. Wald im Sinne des § 2 des Waldgesetzes des Lan-des Brandenburg.

(2) Unberührt bleibt der Schutz von Bäumen aufgrund anderweitiger Rechtsvorschriften, insbesondere zum Schutz von:

1. Nist-, Brut- und Lebensstätten wild lebender Tiere nach § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutz-gesetz (BNatSchG),

2. Alleen und Streuobstbeständen nach den §§ 31, 32 und 72 BbgNatSchG.

§ 5Verbote

(1) Es ist verboten, die geschützten Bäume zu beseitigen, zu beschädigen, in ihrem Aufbau wesentlich zu verän-dern.

(2) Eine Beseitigung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn geschützte Bäume gefällt, abgebrannt oder sonst wie entfernt werden.

(3) Eine Beschädigung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn die Rinde, der Stamm oder die Krone des ge-schützten Baumes so verändert werden, dass Lang-zeitschäden und schließlich ein vorzeitiges Absterben des Baumes zu befürchten sind.

Um eine die Lebensfähigkeit des geschützten Baumes beeinträchtigende Beschädigung handelt es sich auch, wenn der Wurzelbereich unter der Baumkrone insbesondere durch eine der folgenden Maßnahmen beeinträchtigt wird:

1. die nachträgliche Befestigung des durch die Kro-nentraufe begrenzten Wurzelbereiches mit einer wasserundurchlässigen Decke (z. B. Asphalt, Be-ton),

2. Abgrabungen, Ausschachtungen, Verdichtungen oder Aufschüttungen,

3. das Lagern, Ausschütten oder Ausgießen von Sal-zen, Säuren, Ölen, Laugen, Farben, Abwässern oder Baumaterialien (u. a. Natursteine, Schotter, Kies),

4. das Ausbringen von Herbizidens 5. das Zuführen von Gasen oder anderen schädlichen

Stoffen aus Leitungen.

Page 8: Uck 2011 ausgabe 05

8 Nr. 05/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

(4) Nicht unter die Verbote nach Absatz 1 fallen unauf-schiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer gegenwär-tigen Gefahr für Personen oder für Sachen von bedeu-tendem Wert sowie Pflanzungen an Straßen nach § 2 (2) Nr. 3 und § 27 des Brandenburgischen Straßenge-setzes. Hier gilt das technische Regelwerk als Stand der Technik, insbesondere die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ in der jeweils geltenden Fassung.

Die getroffenen Maßnahmen sind der Gemeinde Uckerland unverzüglich anzuzeigen.

Der gefällte Baum oder die entfernten Teile sind zehn Werktage nach der Mitteilung in kontrollfähigem Zu-stand bereitzuhalten.

§ 6Zulässige Handlungen

(1) Es ist zulässig fachgerechte Pflege- und Erhaltungs-maßnahmen durchzuführen, insbesondere

1. die Beseitigung abgestorbener Äste, 2. die Behandlung von Wunden, 3. die Beseitigung von Krankheitsherden, 4. die Belüftung und Bewässerung des Wurzelwerkes

sowie 5. baumchirurgische Maßnahmen 6. das fachgerechte auf den Kopfsetzen von Bäumen

(insbesondere Weiden und Linden), sofern diese als Kopfbäume gezogen wurden.

(2) Der Zeitraum für die Durchführung von Baumfällungen und -pflegemaßnahmen richtet sich nach den jeweils aktuellen Regelungen des BNatschG in der Zeit vom 01. Oktober bis 29. Februar.

§ 7Ausnahmen

(1) Ausnahmen von Verboten des § 5 können genehmigt werden, wenn:

1. das Verbot zu einer nicht beabsichtigten Härte füh-ren würde und die Ausnahme mit den öffentlichen Interessen, insbesondere dem Zweck der Schutz-ausweisung vereinbar ist oder

2. eine nach sonstigen öffentlichen-rechtlichen Vor-schriften zulässige Nutzung des Grundstücks sonst nicht oder nur unter unzumutbaren Beschränkun-gen verwirklicht werden kann.

(2) Ausnahmen können zugelassen werden, wenn a) der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte aufgrund

von Rechtsvorschriften verpflichtet ist, den ge-schützten Landschaftsbestandteil zu entfernen oder zu verändern und er sich nicht von dieser Verpflich-tung befreien kann,

b) von dem geschützten Landschaftsbestandteil Ge-fahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert ausgehen und Gefahren nicht auf andere Wei-se beseitigt werden können,

c) der geschützte Landschaftsbestandteil krank ist und die Erhaltung auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses daran mit bestmöglichen Aufwand nicht möglich ist oder

d) die Beseitigung des geschützten Landschaftsbe-standteils aus überwiegendem öffentlichem Interes-se dringend erforderlich ist.

(3) Ausnahmen sind bei der Gemeinde schriftlich mit Begründung zu beantragen. Dem Antrag ist ein Be-

standsplan mit Foto beizufügen, auf dem die auf dem Grundstück befindlichen geschützten Landschaftsbe-standteile nach Standort, Art, Höhe, Stammumfang und bei Sträuchern nach Standort, Art, Höhe und flä-chiger Ausdehnung ersichtlich sind.

(4) Auf Grundlage des Antrages und eigener Feststel-lungen entscheidet die Verwaltung in einer Frist von vier Wochen über den Antrag durch Bescheid. Die Er-laubnis aufgrund einer beantragten Ausnahme oder Befreiung kann mit Nebenbestimmungen insbeson-dere der Verpflichtung zu Ersatzpflanzungen nach § 9 verbunden werden.

§ 8Baumschutz bei Bauvorhaben

Soll die Baugenehmigung für ein Vorhaben beantragt wer-den, bei dessen Verwirklichung geschützte Bäume, Feld-hecken und Sträucher entfernt, geschädigt oder verändert werden sollen, so ist vor dem Bauantrag eine Genehmigung gemäß § 7 Abs. 1 einzuholen.

§ 9Ersatzpflanzungen

(1) Bei einer Genehmigung nach § 7 dieser Satzung soll dem Antragsteller auferlegt werden, als Ersatz Bäu-me in bestimmter Anzahl, Art und Größe zu pflanzen und zu erhalten. Die Bemessung der Auflage zur Er-satzpflanzung richtet sich unter Berücksichtigung des Schutzzweckes des § 2 nach dem Wert des be-seitigten Baumbestandes. Der Wert eines geschütz-ten Baumes ergibt sich aus dem Stammumfang, der Baumart, dem Habitus und der Vitalität. Je angefan-genen 60 cm Stammumfang ist ein Ersatzbaum (Laub-baum 12–14 cm/Nadelbaum Höhe 150 cm) in handels-üblicher Baumschulware festzusetzen.

(2) Die Ersatzpflanzung ist innerhalb eines Jahres nach Beseitigung des geschützten Landschaftsbestand-teiles zu realisieren. Die durchgeführte Ersatzpflan-zung ist der Gemeinde Uckerland umgehend mit geeigneten Mitteln schriftlich anzuzeigen (Foto, Rech-nung).

(3) Sind die gepflanzten Bäume bis zum Beginn der drit-ten Vegetationsperiode nicht angewachsen, ist die Er-satzpflanzung innerhalb eines Jahres zu wiederholen.

(4) Sind bereits Pflanzungen vorgenommen worden, be-vor die Baumfällung erfolgt ist, können diese bis zur Höhe des Wertes der berechneten Ersatzpflanzung angerechnet werden. Anrechenbar sind alle einheimi-schen und standortgerechten Baumarten, die in den letzten drei Jahren auf dem eigenen Grundstück vom derzeitigen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten gepflanzt wurden (siehe Anlage 1).

(5) Für natürlich oder infolge eines Naturereignisses abge-storbene Bäume wird keine Ersatzpflanzung festgelegt.

(6) Ist die Ersatzpflanzung ganz oder teilweise unmöglich, so ist eine Ausgleichszahlung zu leisten. Die Höhe der Ausgleichszahlung bemisst sich nach dem Wert des Baumes oder anderen geschützten Landschafts-bestandteils, mit dem ansonsten die Ersatzpflanzung erfolgen müsste, und den ersparten Pflanz- und Pfle-gekosten. Die Ausgleichszahlung ist an die Gemein-de zu entrichten. Sie ist zweckgebunden für Ersatz-pflanzungen im Geltungsbereich dieser Satzung, nach Möglichkeit in der Nähe des Standortes der entfernten

Page 9: Uck 2011 ausgabe 05

9Nr. 05/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Bäume oder anderen geschützten Landschaftsbe-standteile zu verwenden.

§ 10Folgenbeseitigung

(1) Werden geschützte Bäume, Feldhecken und Sträu-cher entgegen § 5 ohne Erlaubnis entfernt, zerstört, beschädigt oder wird ihr Aufbau wesentlich verändert, so hat der Störer, Eigentümer, Rechtsträger oder Nut-zungsberechtigte des Grundstückes für jeden ent-fernten Baum entsprechende Nachpflanzungen vor-zunehmen, zu veranlassen oder die sonstigen Folgen der verbotenen Handlung zu beseitigen.

(2) Ist eine Ersatzpflanzung nicht möglich oder nicht zu-mutbar, so hat der Verpflichtete für die von ihm ent-fernten oder zerstörten Bäume eine Ausgleichszah-lung zu leisten, deren Höhe sich nach dem Wert der entfernten Bäume sowie den ersparten Pflanz- und Pflegekosten richtet.

§ 11Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Abs. 2 Nr. 2 Bb-gNatSchG, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen den Verboten des § 5 Abs. (1) dieser Satzung ge-schützte Bäume beseitigt, zerstört, beschädigt oder wesentlich verändert, ohne im Besitz der erforder-

lichen Genehmigung zu sein, der Anzeigepflicht nach § 5 Abs. 4 und § 9 (2) dieser Satzung nicht nachkom-mt, entgegen § 5 Abs. 4 den gefällten Baum oder ent-fernten Bestandteil nicht 10 Werktage zur Kontrolle bereithält, 4. der Auflage nach Ersatzpflanzung und Pflege nach § 9 dieser Satzung gar nicht, nicht voll-ständig bzw. nicht fristgerecht nachkommt.

(2) Die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 (in Worten: zehntau-send) Euro, in den Fällen der Nummer 1 bis zu 50.000 (in Worten: fünfzigtausend) Euro geahndet werden.

§ 12Gebühren

Für die Genehmigung werden Gebühren nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung allgemeiner Verwaltungs-gebühren der Gemeinde Uckerland (Verwaltungsgebüh-rensatzung) in der jeweils geltenden Fassung erhoben.

§ 13Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekannt-machung in Kraft.

Lübbenow, 08.06.2011Wernicke

Bürgermeisterin

Anlage 1 zu § 9 der BaumschutzsatzungEinheimische und standortgerechte Baumarten

Deutscher Name Botanischer Name Deutscher Name Botanischer NameFeld-Ahorn Acer campestre Gemeiner Schneeball Viburnum opulusSpitz-Ahorn Acer platanoides Stiel-Eiche Quercus roburBerg-Ahorn Acer pseudoplatanus Kreuzdorn Rhamnus catharicaSchwarz-Erle Alnus glutinosa Hunds-Rose Rosa canina agg.Sand-Birke Betula pendula Hecken-Rose Rosa corymbifera agg.Moor-Birke Betula pubescens Wein-Rose Rosa rubignosa agg.Hainbuche Carpinus betulus Keilblättrige Rose Rosa elliptica agg.Blutroter Hartriegel Cornus sanguinea s.l. Filz-Rose Rosa tomentosa agg.Haselnuss Corylus avellana Silber-Weide Salix albaEingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Ohr-Weide Salix auritaZweigriffliger Weißdorn Crataegus laevigata Sal-Weide Salix capreaGroßfruch-Weißdorn Crataegus x macrocarpa Grau-Weide Salix cinereaBastard-Weißdorn Crataegus x media Lorbeer-Weide Salix pentandraVerschiedenzähniger Weißdorn Crataegus x subsphericea Purpur-Weide Salix purpureaBesen-Ginster Cytisus scoparius Mandel-Weide Salix triandra agg.Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Korb-Weide Salix viminalisRot-Buche Fagus sylvatica Hohe Weide Salix x rubens Faulbaum Frangula alnus Schwarzer Holunder Sambucus nigraGemeine Esche Fraxinus excelsior Eberesche Sorbus aucupariaWild-Apfel Malus sylvestris agg. Elsbeere Sorbus torminalisGemein Kiefer Pinus sylvestris Winter-Linde Tilia cordataScharz-Pappel Populus nigra Sommer-Linde Tilia platyphyllosZitter-Pappel Populus tremula Berg-Ulme Ulmus glabraTraubenkirschen Prunus padus Flatter-Ulme Ulmus laevisSchlehe Prunus spinosa Feld-Ulme Ulmus minorWild-Birne Pyrus pyraster agg. Bastard-Ulme Ulmus x hollandicaTrauben-Eiche Quercus petraea

Page 10: Uck 2011 ausgabe 05

10 Nr. 05/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Satzung der Gemeinde Uckerland zur Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerunterhaltungsverbandes

Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“Aufgrund der §§ 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07 S. 286), des § 80 Abs. 2 des Brandenbur-gischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 2004 (GVBl. I/05 S. 50) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I/04 S. 174) in der jeweils zurzeit geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland in ihrer Sitzung am 26.05.2011 folgende Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerunterhaltungsverbandes Wasser- und Boden-verband „Uckerseen“ beschlossen:

§ 1Allgemeines

(1) Die Gemeinde Uckerland ist auf Grund des § 2 des Ge-setzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsver-bänden (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl. I/95 S. 14) in der zurzeit geltenden Fassung gesetzliches Pflicht-mitglied des Gewässerunterhaltungsverbandes Was-ser- und Bodenverband „Uckerseen“ für all diejenigen Flächen im Gemeindegebiet, die nicht im Eigentum des Bundes, des Landes oder einer sonstigen Gebietskör-perschaft stehen. Dem Verband obliegt innerhalb seines Verbandsgebietes gem. § 79 Abs. 1 Nr. 2 BbgWG i. V. m. § 40 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der zurzeit geltenden Fassung unter anderem die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung.

(2) Die Verbandsmitglieder haben gem. § 27 der Verbands-satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Was-ser- und Bodenverband „Uckerseen“ vom 17.06.2004, bekannt gemacht im Amtlichen Anzeiger Nr. 44 am 10.11.2004 als Beilage zum Amtsblatt für das Land Brandenburg, dem Verband Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushaltsführung erforder-lich sind. Die Beiträge bestehen in Geldleistungen.

§ 2Gegenstand der Umlage

(1) Die Gemeinde Uckerland erhebt kalenderjährlich eine Umlage, mit der die von ihr an den Gewässerunterhal-tungsverband Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ zu zahlenden Verbandsbeiträge sowie die bei der Umle-gung der Verbandsbeiträge entstehenden Verwaltungs-kosten auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten

derjenigen Grundstücke, die nicht im Eigentum der Ge-meinde, des Bundes, des Landes oder einer anderen Gebietskörperschaft stehen, umgelegt werden.

(2) Die Umlage wird als Jahresumlage erhoben. Die Um-lage entsteht mit Beginn des Kalenderjahres, für das sie zu erheben ist, und wird nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides des Gewässerunterhaltungsver-bandes gegenüber der Gemeinde für das Kalenderjahr festgesetzt.

§ 3Fälligkeit

Die Umlage wird einen Monat nach Bekanntgabe des Um-lagebescheides gegenüber dem Umlageschuldner fällig. Auf Antrag kann dem Umlageschuldner die Zahlung der Umlage in Raten gewährt werden.

§ 4Umlageschuldner

(1) Schuldner der Umlage ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Entstehung der Umlage gemäß § 2 Abs. 2 Eigen-tümer eines Grundstückes im Gemeindegebiet ist.

(2) Ist für ein Grundstück ein Erbbaurecht bestellt, tritt der Erbbauberechtigte an die Stelle des Grundstückeigen-tümers.

(3) Mehrere Umlageschuldner für dieselbe Schuld haften als Gesamtschuldner.

§ 5Umlagemaßstab

Bemessungsgrundlage für die Umlage ist die auf volle Qua-dratmeter aufgerundete Fläche des Grundstückes zum Zeit-punkt der Entstehung der Umlagepflicht gemäß § 2 Abs. 2.

§ 6Umlagesatz

Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt für das Kalenderjahr 2011 0,000821 €.

§ 7In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft.

Uckerland, den 08.06.2011

WernickeBürgermeisterin

Bekanntmachung nach § 39 (3) und § 50 (4) BbgKVerf über die Niederschrift der 15. Sitzung des– Hauptausschusses –

Uckerland, den 25.05.2011

Sitzungsdatum: 16.05.2011Tagungsort: Versammlungsraum im Verwaltungsge-

bäude der Gemeinde Uckerland, Lüb-benow/Hauptstr.35, 17337 Uckerland

Beginn: 15.00 UhrEnde: 15.26 Uhr

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öf-fentlichen Teils der Sitzung

01. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungs-gemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Be-schlussfähigkeit

Page 11: Uck 2011 ausgabe 05

11Nr. 05/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeirätenach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf

Folgende Ortsbeiräte haben getagt:

Ortsbeirat Jagow Sitzung am: 24.05.2011Ortsbeirat Milow Sitzung am: 18.04.2011 und am: 23.05.2011Ortsbeirat Trebenow Sitzung am: 09.05.2011Ortsbeirat Wilsickow Sitzung am: 23.05.2011Ortsbeirat Wismar Sitzung am: 14.05.2011

Die Niederschriften, Beschlussvorlagen und Informations-vorlagen der öffentlichen Sitzungen der Ortsbeiräte ein-

schließlich der dazugehörigen Anlagen und Begründungen können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

Uckerland, den 09.06.2011

WernickeBürgermeisterin

Impressum Amtlicher TeilAmtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:Gemeinde Uckerland, Die Bürgermeisterin, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Ucker-land, Tel.: (03 97 45) 86 10, Fax: (03 97 45) 86 155www.uckerland.de • E-Mail: [email protected] (Ein elektronischer Rechtsverkehr wird nicht ermöglicht.)

Bezugsmöglichkeiten:- Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland- Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland

Ende Amtlicher Teil

Bezugsbedingungen:Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde achtmal im Jahr kostenlos an alle Haushalte verteilt. Der Bezugspreis für Abbonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto.

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 StrasburgTel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: [email protected]

ISSN 1612-1511

Die Vorsitzende des Hauptausschusses, Frau Wernicke, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

02. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-gen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 30.11.2010.

Der Hauptausschuss hat keine Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 30.11.2010.

03. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Fest-stellung der Tagesordnung

Es liegen keine Änderungsanträge vor.

04. Informationen der AusschussvorsitzendenDie Zuwendungsbescheide für die Breitbandversorgung der Ortsteile Milow, Güterberg, Wismar und Wolfshagen sind eingegangen.

05. Anfragen der AusschussmitgliederHerr Brandau möchte näheres über die weitere Verfahrens-weise zur Bebauung von Windeignungsgebieten wissen. Informationen dazu werden zur nächsten Gemeindevertre-tersitzung vorbereitet, so Frau Wernicke.

Herr Heinemann berichtet über die letzte Sitzung des Orts-beirates Trebenow. Dieser ist der Auffassung, dass die von der Regionalplanung festgelegten Windeignungsgebiete so ausgenutzt werden sollten, dass für die Gemeinde ein größtmöglicher Nutzen erreicht werden kann.

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung 01. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-

gen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 30.11.2010

Dem nicht öffentlichen Teil der Niederschrift vom 30.11.2010 wird zugestimmt.

02. (BV-Nr.: 0165-1/11) Grundstückskauf Gemarkung Güterberg

Der Hauptausschuss beschließt den Kauf einer Teilfläche von ca. 500 m² der Gemarkung Güterberg, für die Buswen-deschleife Carolinenthal.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.

5 5 0 0 0

03. Informationen der Ausschussvorsitzendenkeine

04. Anfragen Ausschussmitgliederkeine

05. Schließung der SitzungDie Vorsitzende des Hauptausschusses schließt die Sit-zung um 15.26 Uhr.

Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öf-fentlichen Sitzung des Hauptausschusses einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen kön-nen zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

Uckerland, den 25.05.2011

WernickeBürgermeisterin

Page 12: Uck 2011 ausgabe 05

12 Nr. 05/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Hinweise auf die Geräte- und MaschinenlärmschutzverordnungLiebe Einwohnerinnen und Einwohner, derzeit erhalten wir viele Hinweise, dass es immer wieder zu Lärmbeläs-tigungen an den Sonn- und Feiertagen kommt. Bitte beachten Sie die nachfolgend, aufgeführten Hin-weise:Über die EG-rechtlichen Vorgaben hinaus enthält die deutsche Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Regelungen, die den Gebrauch von Maschinen und Ge-räte in bestimmten empfindlichen Bereichen einschrän-ken, etwa in Wohngebieten, an Sonn- und Feiertagen sowie während der Abend- und Nachtzeiten. Für beson-ders laute Geräte, wie Laubbläser und -sauger gelten auch an Werktagen weitere zeitliche Einschränkungen.- Rasenmäher,- Schredder/Zerkleiner: (sog. Häcksler)dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbren-nungs- oder mit Elektromotor betrieben wird.• Heckenscheren, • tragbare Motorkettensägen,• Beton- und Mörtelmischer,• Rasentrimmer/Rasenkantenschneider,• Vertikutierer,dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. • Freischneider,• Grastrimmer/Graskantenschneider,• Laubbläser,• Laubsammler,• Geräte mit dem EG-Umweltzeichen „ “dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden,

• Geräte ohne EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Bitte beachten Sie auch die Satzung über die Straßen-reinigung in der Gemeinde Uckerland. Der Reinigungsumfang der Straßenreinigung für die Anlieger ergibt sich aus dem § 2 „Gegenstand der Reinigungspflicht“. Sie umfasst die Reinigung der öffentlichen Straßen und des Straßenbe-gleitgrüns, der Gehwege, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen. Geh-wege sind alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fuß-gänger vorgesehen oder geboten ist, unabhängig von einer Befestigung oder Abgrenzung. Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken) umfasst die Rei-nigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von Grundstück und Straße und den Senkrechten, die von den äußeren Berührungspunkten von Grundstück und Straße auf der Straßenmittellinie errichtet werden, liegt. Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt sich die Reinigungspflicht auch über die Stra-ßenmittellinie hinaus über die ganze Straße.Mit der Pflege der Grünflächen zwischen den Grund-stücksgrenzen und Straßenkörper verbessern Sie auch das Erscheinungsbild Ihres Wohnumfeldes und Ihres Ortes.

Mit freundlichen GrüßenIhr Ordnungsamt

Dorffest in Güterberg 06.08.2011Kaisermanöver

Zum 100-jährigen Jubiläum des Kaisermanövers in der Uckermark, möchten wir zu unserem diesjährigen Dorffest das Manöver nachstellen.Wer hat Lust als Statist bei diesem Spektakel mit zu machen? Wir benötigen Soldaten, Offiziere, Generä-le, Bauern und Fußvolk. Bitte meldet euch bei: Korina Schimske Tel. 039753/22278Herbert Schütt Tel. 039753(20521

Gemeinnütziger Dorfverein Güterberg e. V.

Nichtamtlicher Teil

Page 13: Uck 2011 ausgabe 05

13Nr. 05/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Gemeinsamer Einsatz im Wolfshagener Speicher

Am 11. September 2011 wird in Wolfshagen die landesweite Eröffnung des Tages des offenen Denkmals und das mit dem Herbstfest der Gemeinde stattfinden. Eröffnet wird der Tag des offenen Denkmals durch die Ministerin für Wirtschaft, Forschung und Kultur Sabine Kunst, den Land-rat Herrn Dietmar Schulze und durch die Bürgermeisterin Christine Wernicke.Doch bevor es soweit ist, muss erst einmal aufgeräumt werden. Kulturverein, Ortswehr, Anglerverein, Bunga-lowgemeinschaft, Ortsbeirat und Gemeindeverwaltung wa-ren sich schnell über einen gemeinsamen Einsatz einig. Viele Dinge hatten sich im Laufe der Jahre angesammelt, einiges soll aufgehoben werden, anderes wird nun nicht mehr benötigt.

Kurze Abstimmung. Was nicht gebraucht wird kommt raus. – Klar!

Herr Meyerhöfer „vergrub“ sich in der Küchenecke des Heimat-museums. Unter dem Staub verbargen sich viele Schätze.

Einiges flog aus dem Fenster und wurde dann bis zu den Con-tainer transportiert. Kräftig packten auch Frau Junghänel und Frau Ballin mit an.

Aus den Ortsteilen

Drinnen staubte es mächtig. Frau Grünhagen und Frau Lerke kehrten bis in die letzte Ecke und lernten viele Ackergeräte kennen.

Herr Weiß aus der Bungalow-siedlung lies es sich nicht neh-men, mit anzupacken, obwohl er an diesem Tag seinen 78. Geburtstag feierte. Ortsvorste-her Lothar Holzmeier sorgte für das leibliche Wohl der fleißigen Helfer.

Wo will denn der Rahmen mit Frau Grünhagen hin?

Page 14: Uck 2011 ausgabe 05

14 Nr. 05/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Feierliche Übergabe der Fördermittel der Sparkasse Uckermark in Prenzlau

Auch in diesem Jahr unterstützte die Sparkasse Uckermark die Arbeit der Feuerwehren in der Uckermark. Der Feuer-wehrverband des Landkreises Uckermark trug dazu die Pro-jektwünsche der einzelnen Ortsfeuerwehren zusammen, und auch die Gemeinde Uckerland äußerte ihren Wunsch.Am 09.06.2011 fand um 17.00 Uhr auf dem Parkplatz des SparkassenCenters in Prenzlau die feierliche Übergabe der Sachspenden durch Herrn Landrat Dietmar Schulze und den Herrn Uwe Schmidt von der Sparkasse Prenzlau an die Fördermittelempfänger statt.

Die Bürgermeisterin Frau Christine Wernicke, die Jugend-warte Martin Mandelkow und Ewald Hillmann sowie John Eric Clasen und Chantale Kerscheck von der Jugendfeu-erwehr nahmen die Spende entgegen.Mit großer Freude nahmen wir unsere Sachspende in Form eines großen Zeltes für die Kinder und Jugendlichen der Jugendfeuerwehr Uckerland im Wert von 1.962,31 € in Empfang. Vielen Dank.

Ilona Schmidt

Ein ganz großes Dankeschön übermittelt der Ortsbeirat Wolfshagen den fleißigen Helfern für ihren tatkräftigen Einsatz.Auf zum Endspurt – alles muss raus. Teamarbeit ist gefragt.

Geschafft! Der Speicher ist aufgeräumt, die Container voll und der Ortsbeirat spendiert eine Runde.

Kinder- und Jugendarbeit

20. Straßenstaffellauf

Beim 20. Straßenstaffellauf am 30. Mai gingen in Prenzlau auch Mädchen und Jungen der Klassenstufen 4, 5 und 6 der Grundschule Uckerland an den Start. Sie absolvierten die 400 Meter-Distanz trotz starker Hitze. Eltern und Lehrer feuerten die Läufer kräftig an. Auch wenn es nicht für die vorderen Plätze reichte, jeder zeigte enorme Anstrengungsbereitschaft – zum Teil bis zur Erschöpfung. Die Teilnahme am 21. Lauf im Mai 2012 ist anvisiert.

Näckel

Page 15: Uck 2011 ausgabe 05

15Nr. 05/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Manege frei!

Das Publikum klatschte am Donnerstag, dem 27. Mai 2011 vor Begeisterung, als die kleinen und großen Artisten ihr Programm vorführten. Verantwortlich war der Zirkus „Flip Flop“, der mit den Kindern der Grundschule Uckerland ein Programm einstudierte. Wir hatten nur vier Tage Zeit. Trotzdem verlief die Aufführung problemlos. Mittendrin waren die Putzclowns, die Ziegendomteure, die Jongleure, sowie die Tellerdreher, die Bodenakrobaten, die Schrecken der Meere und die Hula-Hoop-Kinder. Viel gelacht wurde

bei dem überaus starken Samson und den lustigen Mu-sikclowns. Schon bevor die Aufführung begann, mussten neue Bänke herein gestellt werden, weil so viele Zuschauer das Programm sehen wollten. Auch Frau Wernicke hatte ihren Spaß.Einen besonderen Dank an die Zirkusleute sowie an Frau Dr. Leder für die Zuwendung für das Zirkusprojekt.

Maria Zander, Lukas Michael

Volldampf voraus!

Am 31. Mai fuhren traditionsgemäß 19 Kinder der zwei-ten Klasse zum Lokschuppen nach Pasewalk. Begleitet wurden sie von drei Muttis sowie Frau Raekow und Frau Kruppa. Im Lokschuppen erfuhren sie viel über die ver-schiedensten Schienenfahrzeuge, konnten spielen und toben. Am Abend wurde es durch ein großes Gewitter be-sonders spannend. Die Übernachtung in den wunderschön gestalteten Schlafabteilen haben alle gut überstanden und am nächsten Tag wurde noch die Feuerwehr besucht. Hier war der Höhepunkt der Drehkran, mit dem die Kinder bis auf 15 m über die Dächer von Pasewalk gefahren wurden. Zum Schluss waren sich die meisten einig: „Können wir nicht eine ganze Woche, fünf Wochen, einhundert Wochen hier bleiben?“

Sportfest 2011 Die Schüler und Schülerinnen der Grundschule Uckerland wetteiferten am 10. Juni.2011 im sportlichen Dreikampf miteinander um Punkte und Platzierungen. Beim Weitsprung, 60 m -Lauf, Ballweitwurf bzw. Kugelstoß gab jeder sein Bestes.Die sportlichste Klasse ist die 6. Klasse, die auch mit Pas-cal Schulz den Pokalsieger der Schule stellt. Besonders hervorzuheben sind auch die sportlichen Leistungen von Fabian Schroeder und Max und Matthis Mandelkow, Linda Madlin Bethke, Lucas Zander und Milane Dobbert.Neben dem Dreikampf maßen die Schüler aber auch beim Tauziehen ihre Kräfte, spielten in den Pausen zwischen den Disziplinen Fußball oder führten, wohl immer noch angesteckt vom Zirkusprojekt akrobatische Übungen aus.Ein Dankeschön geht an die Muttis und Vatis, die uns so fleißig unterstützten.

A. Herrmann

Page 16: Uck 2011 ausgabe 05

16 Nr. 05/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Was schwatzen die Uckerlandspatzen?In der Wassermühle, oh wie fein, da könnte auch ein Festmal sein. Die Uckerlandspatzen von nah und von fern, feierten den Kindertag hier wirklich gern. Doch nicht der Kindertag allein sollte hier der Anlass sein. Aufwiedersehen wollten wir unseren Kolleginnen sagen, die nach vielen schönen anstrengenden Jahren, den Ruhestand nun genießen kön-nen, ein paar schöne Stunden wollten wir uns noch gönnen. Am Mittwoch, dem 1. Juni 2011 waren in der Scheune der Wassermühle Werbelow wirklich alle Plätze besetzt. Alle Eltern und Großeltern sowie ehemalige Kolleginnen, die Bürgermeisterin Frau Wernicke, Frau Beye, die Schullei-terin der Grundschule Frau Herrmann und viele Gäste, die einmal als Kind unsere Einrichtung besuchten, waren gekommen, um zu danken, zu gratulieren und um Aufwie-dersehen zu sagen. Von hier aus vielen Dank, dass Sie so zahlreich unserer Einladung gefolgt sind. Das Erzieherteam war sehr erfreut, als Herr Neufink und Frau Husemann der Idee zustimmten, ein großes Fest in der Scheune zu feiern. Ein sehr herzliches Dankeschön, dass die Uckerlandspatzen jederzeit so willkommen in der Wassermühle sind. So ein Fest ist natürlich nicht in drei Tagen vorbereitet. Viele Wochen vorher überlegten wir, wie wir unseren Kolleginnen noch einmal eine richtige Freude bereiten können. Zunächst war natürlich alles geheim, es sollte eine Über-raschung sein. Die Kinder waren total begeistert, bastelten Blumen aus Tapete und bemalten sie. Mit Kleber und Schere wurde der schöne bunte Tischschmuck hergestellt. Schließlich sollte alles schön geschmückt werden. Herzlichen Dank an Frau Clasen, die uns Girlanden und Papierschlagen spendierte.Auch ein kleines Programm wurde einstudiert. Das Pro-gramm der Kindergartenkinder wurde durch Beiträge ei-niger Kinder, nun schon Jugendliche, erweitert. Dies erwies sich als eine besonders tolle Idee. Bjarne Drechsler spielte auf seiner Trompete und in der Scheune war es auf einmal ganz still. Vielen Dank lieber Bjarne, dass du so schön für alle gespielt hast. Und an deine Schwester Chiara vielen Dank, eure Musik hat hier jedes Herz erfreut. Katharina Arndt, die viele Jahre unsere Einrichtung besuchte, er-freute uns an diesem Nachmittag mit ihrem Gesang. Bei dem Lied „Der ewige Kreis“ aus König der Löwen, hatte manch einer eine Gänsehaut. Dann ganz zum Schluss be-geisterten Luisa Masemann und Lea Marie Zelle mit ihrem temperamentvollen Tanz alle Gäste. Auch euch beiden ein herzliches Dankeschön.

Nun waren Worte des Dankes und viele gute Wünsche an Frau Zelle, Frau Olma und Frau Ludwig gerichtet. Auch das Team der Erzieher der Kindertagesstätte „Ucker-landspatzen“ möchte noch einmal Danke sagen, für viele gemeinsame Jahre, für das, was wir von euch lernen durften, für eure Geduld und euer Verständnis auch neue andere Ideen zuzulassen. Alle Gäste konnten dann bei Kaffee und Kuchen gemütlich plaudern. Vielen, vielen Dank allen Eltern und Großeltern, die den leckeren Kuchen gebacken haben. Ein ganz beson-derer Dank an Y. Radtke, H. Radtke, Y. Philipp, D. Olbrych, G. ‚Schetzior, Frau Buttler, Frau Sell, Frau Knop, D. Knop, Frau Kaesler, Frau M. Krüger und Frau Onnasch. Sie sorgten dafür, dass der Kaffee ausreichend vorhanden war, der Kuchen zurecht gemacht wurde und vor allem hinterher alles schnell wieder abgewaschen und aufgeräumt war. Das wir in der großen Scheune alle gut zu sehen und zu hören waren, dafür sorgten Robert und Jan Andrey mit ihrer professionellen Anlage. Auch sie sind viele Jahre in unsere Einrichtung gegangen, von hier aus ein ganz herzliches Dankeschön.

Auf dem Außengelände konnten die Kinder sich bei den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Nechlin austoben. Wasser Marsch hieß es an der Pumpe und Knoten binden konnte probiert werden. Natürlich auch hier ein herzliches Dankeschön an Herrn Hillmann und seinen Kameraden sowie an die Jugendfeuerwehr Nechlin. Familie Wolters aus Bandelow spendierte zwei neue Fahr-zeuge für den Spielplatz der Kita. Diese wurden gleich ausprobiert, ob alles funktioniert. Vielen Dank für diese Kindertagsüberraschung.

Dem Dorfverein Werbelow danken wir für eine finanzielle Unterstützung, mit der anliegende Aufwendungen sofort erledigt werden konnten. Ganz herzlich möchten wir uns bei Herrn Heinemann be-danken. Er hat uns in der Vorbereitung und Durchführung unseres Festes mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Nun wünschen wir unseren Kolleginnen vor allem viel Ge-sundheit, genießt eure wohl verdiente Ruhe. Ach so und lasst ab und zu ein Plätzen im Terminkalender frei für die Uckerlandspatzen. Wir freuen uns sehr, wenn ihr ab und zu mal vorbeischaut und hört was die Uckerlandspatzen schwatzen.

Sylvia BartenKita „Uckerlandspatzen“

Page 17: Uck 2011 ausgabe 05

17Nr. 05/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Kindertag in der Kita „Regenbogen“

Auf den Kindertag freuen sich alle Kinder besonders. Was wird uns an diesem Tag erwarten?Wir haben gemeinsam Kuchen gebacken, ein Obstbüfett vorbereitet und den Spielplatz mit Wimpelketten und Luft-ballons geschmückt. Begonnen haben wir mit dem großen Schwungtuch und alte Spiele wieder neu entdeckt. (z. B. Eier-laufen, Büchsenwerfen und Sackhüpfen). Mit Unterstützung der Eltern gab es zur Abkühlung Eis, Süßigkeiten und Obst.Wie in jedem Jahr hat die Landbetriebsgesellschaft Wolfs-hagen, Herr Vahle, uns nicht vergessen und brachte wie-der für alle Kitakinder leckere Milchprodukte, Jogurt und Frischmilch. Dafür möchten wir uns auch im Namen der Eltern und Kinder recht herzlich bedanken.

Die Kinder und Erzieherinnen derKneipp-Kita „Regenbogen“

Kita „Grashüpfer“ Jagow

Überraschung für die Kinder. Die Erzieher spielen den 1. Streich. Wir backen Max und Moritzköpfe aus Quarkteig.

Die Kita „Grashüpfer“ in Jagow feiert den Kindertag unter dem Motto „Wie Max und Moritz“.Krönender Abschluss ist Ende Juni die Fahrt ins Thea-ter nach Feldberg, gemeinsam mit den Kindern der Kita

„Regenbogen“ Gneisenau und den Kindern Kita „Ucker-landspatzen“ Werbelow.

Frau ZimmermannErzieherin

Rum tollen im Rumtollhaus

Den Tag vor dem diesjährigen Kindertag verbrachte die 3. Klasse der Grundschule Uckerland nicht mit Mathe, Deutsch und Sachkunde, sondern u.a. mit Skaten, Ball-spiel und Klettern. Dazu hatten sie einen Wandertag ins Rumtollhaus nach Prenzlau unternommen. Alle konnten nach Herzenslust toben. Ein Kinder-Tag, der für die meisten schon ein besonderer Tag war.

H. Heinemann

Page 18: Uck 2011 ausgabe 05

18 Nr. 05/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Die Gemeinde Uckerland bietet folgende Grundstücke zum Kauf an:

Grün- und Gartenland:

Gemarkung Flur Flurstück Fläche in m²

Schlepkow 4 10 106Milow 1 27 214Milow 2 10 2.495Milow 2 32 2.463Milow 2 39 27

Waldfläche:

Gemarkung Flur Flurstück Fläche in m²

Gneisenau 1 37/1 810

Brachland:

Gemarkung Flur Flurstück Fläche in m²

Hetzdorf 2 48 2.553

Ackerland:

Gemarkung Flur Flurstück Fläche in m²

Schlepkow 1 60 5.175Interessenten melden sich bitte in der Gemeindeverwal-tung Uckerland, Liegenschaften, Herr Schröder, Lübbenow/Hauptstraße 35, 17337 UckerlandTel. 039745/861-13, E-Mail: [email protected]

Immobilien und Grundstücke

Die Gemeinde Uckerland bietet das Objekt Lemmers-dorf 25 zum Kauf an. • Das mit einem Reihenhaus bebaute Grundstück

ist ca. 1.618 m² groß.• Die Wohnung ist derzeit vermietet.

Die Gemeinde Uckerland bietet das Objekt Schlep-kow 49/50 zum Kauf an. • Das mit einem Mehrfamilienhaus bebaute Grund-

stück ist ca. 4.111 m² groß.• Derzeit sind 3 von 4 Wohneinheiten vermietet.

Die Gemeinde Uckerland bietet das Objekt Lemmers-dorf 10/11 zum Kauf an. • Das mit einem Zweifamilienhaus bebaute Grund-

stück ist ca. 928 m² groß.• Derzeit sind beide Wohneinheiten vermietet.

Interessenten melden sich bitte in der Gemeindever-waltung Uckerland, Liegenschaften, Herr Schröder, Lübbenow/Hauptstraße 35, 17337 UckerlandTel. 039745/861-13, E-Mail: [email protected]

Page 19: Uck 2011 ausgabe 05

19Nr. 05/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Ortsbeirat begrüßt MioNorman Schelski und Mary Ritzki freuten sich sehr auf den Besuch des Ortsbeirates Wilsickow. Alles war vorbereitet, der Kaffeetisch im Garten eingedeckt, der Kuchen aufge-schnitten und der Kaffee gekocht. Und dann kam ein Gewit-ter. Alles musste schnell ins Trockene gebracht werden. Und die Mitglieder des Ortsbeirates standen tropfnass im Flur.Umso gemütlicher wurde es dann in der Küche. Norbert Reich, Henri Wernicke und Lothar Glaser freuten sich über Mio. Mio wurde am 2. Oktober 2010 geboren, wog 3.420

Gramm und war 51 cm groß. Die ersten beiden Zähne sind auch schon da. Auch Dylan war sehr aufgeregt und erzählte, dass er sei-nen kleinen Bruder bald seinen Kletterbaum zeigen und mit ihm spielen will. Norman Schelski und Mary Ritzki fühlen sich mit den Kin-dern sehr wohl in Wilsickow, auch wenn im Haus noch viel zu tun ist. „Eins nach dem anderen“, sagt Mary Ritzki, „aber es ist immer schön, wenn wieder etwas fertig ist.“

Page 20: Uck 2011 ausgabe 05

20 Nr. 05/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Kirchliche Informationen

Gottesdienste Mai, Juni und Juli 2011

Sonntag 17.07.9.00 Uhr Hetzdorf

10.30 Uhr Lübbenow

Sonntag 24.07.9.00 Uhr Güterberg

10.30 Uhr TrebenowSonntag 07.08. 10.00 Uhr Wolfshagen

Sonntag 14.08.9.00 Uhr Hetzdorf

10.30 Uhr Lübbenow

Samstag 27.08. 14.00 Uhr Nechlin(bei Frau Kolm)

Impressum Nichtamtlicher TeilAmtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen

Bezugsmöglichkeiten:- Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland- Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland

Bezugsbedingungen:Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner der Gemeinde Uckerland kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto.

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de • E-Mail: [email protected]

Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland

Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: [email protected]

Anzeigen und Abonnements:Schibri-Verlag, Marlies Jordan Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: [email protected]

Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlich geschützte Eigen-tum von 123RF Limited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedin-gungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Fotolia kopiert oder heruntergeladen werden.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages sowie dessen Anzeigen-preise. Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten.

Die Vervielfältigung, auch von Auszügen, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung.

ISSN 1612-1511

Sonntag 28.08.9.00 Uhr Güterberg

10.30 Uhr Trebenow10.30 Uhr Wilsickow

Information:Die Pfarrstelle Hetzdorf ist seit dem 01.09.2010 vorüber-gehend vakant. Vakantsvertreter ist: Pfarrer Jens Warnke, Baustr. 36, 17309 Pasewalk, Tel.: 03973/441159 oder über Ev. Pfarrbüro, Birgit Rakow, Große Kirchenstr. 08, 17309 Pasewalk, Tel.: 03973/213602.Friedhofsangelegenheiten: Evelyn Niemeier, Tel.: 039745/20256 (dienstags von 9.00 bis 11.00 Uhr).

Page 21: Uck 2011 ausgabe 05

21Nr. 05/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

08. u. 09.07. Wolfshagen Rosenfest

16. u. 17.07. Karlstein Karlsteiner Rosentage

15. u. 16.07. Jagow Dorffest Jagow

24.07. Werbelow Flohmarkt

06.08. Hetzdorf 725 Jahre Hetzdorf

06.08. Güterberg Dorffest mit Jubiläum „100 Jahre Kaiserma-növer“

19.–21.08. Milow Treffen der Generatio nen

21.08. Werbelow Flohmarkt

03.09. Güterberg 3. Kleinfeldfußballturnier

11.09. UckerlandTag des offenen Denk-malsHerbstfest

14.09. Milow Rentnernachmittag

02.10. Fahrenholz Lagerfeuer mit Tanz

03.10. Milow Herbstfest und Tag der deutschen Einheit

08.10. Karlstein Kürbisfest

29.10. Güterberg Halloweenparty für Kinder

29.10. Nechlin Halloween

Änderungen vorbehalten!

Veranstaltungskalender Uckerland

Öffnungszeiten (Gemeindeverwaltung Uckerland)Mo.: 08.30–11.30 UhrDi.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–17.30 Uhr Mi.: geschlossenDo.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–15.00 UhrFr.: 08.30–11.30 UhrKontakt: Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstr. 35 17337 Uckerland, Tel.: 039745-86 10

Nächste Ausgabe Nr. 06/11August/September 2011

Anzeigenschluss: 17.08.2011Redaktionsschluss: 08.08.2011Erscheinungstermin: 30.08.2011

Bekanntmachungsanordnung

Die durch den Landkreis Uckermark – Untere Jagd-behörde – genehmigte Satzungsänderung der Jagd-genossenschaft Jagow wird gemäß § 10 Absatz 2 BbgJagdG in Verbindung mit § 16 der Satzung vom 09.01.2003 öffentlich bekannt gemacht.Die genehmigte Satzungsänderung liegt in der Zeit vom 18.07.2011 bis 29.07.2011 im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Uckerland öffentlich aus.

Uckerland, den 09.06.2011Der Vorstand

Jörg Sproßmann/Vorsitzender

Herzlich Willkommen zum Herbstfest der Gemeinde Uckerland und

zur landesweiten Eröffnung des Tages des offenen Denkmals in Brandenburg

am 11. September 2011, in Wolfshagen

10.00 Uhr Eröffnung des Tag des offenen Denkmals durch die Ministerin des MWFK, Prof. Dr. Sabine Kunst, Landrat des Landkreises Uckermark, Dietmar Schulze und die Bürgermeisterin der Gemeinde Ucker-land, Christine Wernicke in der Kirche

13.00 Uhr Ortsführung13.00 Uhr Start für die Denkmaltour Route 1 (Ob-

jekte aus dem 19. Jahrhundert)18.00 Uhr Abschlusskonzert mit dem Preußische

Kammerorchester

Weitere Informationen unter www.landkreis.uckermark\kultur.de

Page 22: Uck 2011 ausgabe 05

22 Nr. 05/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Page 23: Uck 2011 ausgabe 05

23Nr. 05/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Page 24: Uck 2011 ausgabe 05

24 Nr. 05/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland