57
Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden.

Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden.

Page 2: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Lieferungen und Leistungen

Vorsteuerabzug

Page 3: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Lieferungen und Leistungen

Nachweis der Vollständigkeit der BuchführungErmittlung der Anwendung des richtigen

SteuersatzesVoraussetzung für den Vorsteuerabzug beim

LeistungsempfängerBelegnachweis bei innergemeinschaftlichen

LieferungenBuchnachweis bei Lieferungen ins Drittland

Page 4: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

VorsteuerabzugVoraussetzung für den Vorsteuerabzug (§ 15

I Nr. 1 UStG)Nachweise über den Inhalt der

Lieferung/LeistungNachweis, dass die Lieferung/Leistung von

einem Unternehmer erbracht wurdeAnwendung des SteuersatzesBerechnung der Steuer selbst

Page 5: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Themen

Umsatzsteuerliche Formvorschriften für

Rechnungen gemäß § 14 UStG

Besonderheiten desinnergemeinschaftlich

enWarenverkehrs

Page 6: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig wie das Dokument bezeichnet wird (§ 14 I S. 1 UStG)

Page 7: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Pflicht zur Rechnungserstellungsteuerpflichtigen Werklieferungen an

Privatpersonen (§14 II Nr. 1 UStG)bei sonstigen Leistungen an Grundstücken

von Privatpersonen (§ 14 II Nr. 1 UStG)Lieferungen und Leistungen an andere

Unternehmer oder juristische PersonenAusnahme: bei steuerfreien Leistungen gem.

§ 4 Nr. 8 bis 28

Innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung!

Page 8: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

§ 14 IV UStG = Pflichtangaben § 31 bis 34 UStDv = Verschieden Hinweise § 14a UStG = Zusätzliche Pflichtangaben

Page 9: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Vollständige Name und die vollständige Anschrift des Leistungsempfängers und des Leistenden

• Rechnungen unter 150 EUR nur die Anschrift des leistenden Unternehmers

• Postfach und Großkundenadresse des Leistungsempfängers möglich

• Anschrift eines Dritten nur gültig, wenn der Leistungsempfänger dort auch

eine Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Betriebsteil hat

• bei umsatzsteuerlichen Organschaften kann Organgesellschaft der

Rechungsempfänger sein

• jeder Betriebsstätte oder Niederlassung kann Anschrift sein

Page 10: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Steuernummer § 14 IV Nr. 2 UStG

die aktuell erteilte Steuernummer (Ausnahme: Kleinbetragsrechnung)

bei mehreren Betriebssitzen, die für den leistenden Betriebssitz erteilte Steuernummer

bei Abrechnungen über Gutschriften: Steuernummer/UStId-Nr des Gutsschriftempfängers

bei Organschaften die dem Organträger erteilte Steuernummer/UStId-Nr

bei Vermittlungsumsätzen (z.B. Tankstelle, Reisebüro) ist die Steuernummer/UStIdNr des leistenden Unternehmers anzugeben (z.B. Mineralölgesellschaft oder Reiseunternehmer)

Die dem leistenden Unternehmer erteilte Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Page 11: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Steuernummer § 14 IV Nr. 2 UStG

bei Verträgen kann die Steuernummer aufgenommen werden, wenn diese als Rechnungen dienen sollen

auch Angabe bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung

auch Anwendung bei umsatzsteuerfreien Rechnungenauch Anwendung bei Rechnungen über Leistungen gem. §

13b UStG

Die dem leistenden Unternehmer erteilte Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Page 12: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Ausstellungsdatum § 14 IV Nr. 3 UStG

Die Rechnung muss das Ausstellungsdatum enthalten

Page 13: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Fortlaufende Nummer § 14 IV Nr. 4 UStG

einmalige oder mehrere Zahlen- oder BuchstabenreihenKombination zwischen Buchstaben und ZiffernAnzahl der Rechnungsnummernkreise ist freigestelltVerträge über Dauerleistungen benötigen nur eine einzige NummerGutschriften erhalten die Nummer des AusstellersKleinbetragsrechnungen und Fahrausweise benötigen keine

Nummereine lückenlose Abfolge ist nicht zwingend

Eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig, vergeben wird.

Page 14: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Leistungsbeschreibung § 14 IV Nr. 5 UStG

Beschreibung der Leistung muss eindeutig seindie beschriebene Leistung muss leicht nachprüfbar seindie Richtigkeit des angewandten Steuersatzes muss

prüfbar seinbei Lieferungen sind die Gegenstände mit ihrem

handelsüblichen Namen zu bezeichnen (Beispiel: Markenname)

handelsübliche Sammelbezeichnungen sind auch zulässig

Die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung

Page 15: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Leistungsbeschreibung § 14 IV Nr. 5 UStG

Beispiel für Gruppenbezeichnungen:

Baubeschläge, Büromöbel, Kurzwaren, Schnittblumen, Tabakwaren, Waschmittel, Spirituosen

Nicht ausreichend: Geschenkartikel

Die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung

Page 16: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Leistungsbeschreibung § 14 IV Nr. 5 UStG

Beispiel für mangelnde Leistungsbeschreibungen:

„Hotelreinigung und Reinigungsarbeiten“„für technische Beratung und Kontrolle“

Die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung

Page 17: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Zeitpunkt § 14 IV Nr. 6 UStG

Rechnungsdatum und Lieferdatum müssen vorhanden sein

Fallen Lieferung und Rechnung zusammen, so reicht der Hinweis „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“

einfache Angabe des Kalendermonats ist möglich (§ 31 IV UStDv)

Lieferdatum kann sich auch aus Lieferschein ergeben

Den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung.

Page 18: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Zeitpunkt § 14 IV Nr. 6 UStG

Lieferschein als Nachweis

Der Lieferschein muss das Leistungsdatum enthalten!

In der Rechnung muss auf den Lieferschein verwiesen werden!

Den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung.

Page 19: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Zeitpunkt § 14 IV Nr. 6 UStG

Beförderungen oder Versendungen

Tag des Beginns der Beförderung oder Versendung ist maßgeblich.

Den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung.

Page 20: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Zeitpunkt § 14 IV Nr. 6 UStG

Sonstige Lieferungen

Tag der Verschaffung der Verfügungsmacht maßgeblich.

Den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung.

Page 21: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Zeitpunkt § 14 IV Nr. 6 UStG

Sonstigen Leistungen

Sonstige Leistung wird mit der Vollendung erbracht.

Bei sonstigen Leistungen über einen längeren Zeitraum reicht der Leistungszeitraum.

Den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung.

Page 22: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Zeitpunkt bei Anzahlungen § 14 IV Nr. 6 UStG

Auf der Rechnung ist kenntlich zu machen, dass es sich um eine Anzahlung handelt

§ 14 IV UStG findet hier sinngemäß Anwendung

Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum übereinstimmt .

Page 23: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Entgelt § 14 IV Nr. 7 UStG

Entgelte sind die Nettopreise ohne Umsatzsteueraus der Rechnung muss sie Zuordnung nach den einzelnen

Steuersätzen und Steuerbefreiungen hervorgehenEntgeltsminderungen sind z.B. Rabatte, an dieser Stelle

aber nicht Skontiauf mögliche Entgeltsminderungen muss hingewiesen

werden

Das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferungen oder sonstigen Leistungen sowie die vereinbarten Minderungen des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt enthalten sind.

Page 24: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Steuersatz und Steuerbetrag § 14 IV Nr. 8 UStG

Steuersatz und die berechnete Steuer ist entsprechend der Summen der Entgelte anzugeben

Hinweis auf eine Steuerbefreiung auch ohne Nennung der Vorschrift (z.B. Ausfuhr, innergemeinschaftliche Lieferung)

Kosten für Nebenleistungen (z.B. Transport) sind entsprechend zuzuordnen bzw. aufzuteilen

Den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt

Page 25: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Hinweis Aufbewahrungspflicht § 14 IV Nr. 9 UStG

auch an Unternehmer, wenn die obige Leistung nicht für sein Unternehmen erbracht wird

Aufbewahrungsfrist beträgt 2 Jahre (14b I S. 5 UStG)Muster: Gemäß § 14b I S. 5 UStG sind Sie verpflichtet,

diese Rechnung 2 Jahre aufzubewahren.

bei Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDv) entfällt der Hinweis

Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht bei Werklieferungen und sonstigen Leistungen an Grundstücken an Privatpersonen

Page 26: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Zusatzangaben gem. § 14a UStGSonstige Leistungen im Ausland: Hinweis auf

§ 13b UStGInnergemeinschaftliche Lieferungen: Hinweis

auf die innergemeinschaftliche Lieferung und UStIdNr des Leistungsempfängers

bei Leistungen im Sinne des § 13b UStG: Hinweise auf die Anwendung des § 13b UStG und Verschiebung der Steuerschuldnerschaft

Reiseleistungen: Hinweis auf die Anwendung des § 25 UStG

Page 27: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Zusatzangaben gem. § 14a UStGDifferenzbesteuerung: Hinweis auf die Anwendung des §

25a UStGInnergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft: Hinweise auf

die Anwendung des § 25b UStG und auf die Verschiebung der Besteuerung auf den Leistungsempfänger

Kein Ausweis der Umsatzsteuer!!!

Page 28: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Hat der Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag, als nach dem Gesetz für den Umsatz geschuldet, gesondert ausgewiesen, schuldet er auch den Mehrbetrag.

Page 29: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Bei unrichtigen Angaben entfällt der Vorsteuerabzug.

Zu den unrichtigen Angaben, …, zählen in einer Rechnung enthaltene Rechenfehler oder die unrichtige Angabe des Entgelts, des Steuersatzes oder des Steuerbetrags.

Im Falle des § 14c I UStG kann der Vorsteuerabzug jedoch unter den übrigen Voraussetzungen in Höhe der für die bezogene Leistung geschuldeten Steuer vorgenommen werden.

Page 30: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Bestandteile einer Kleinbetragsrechnung § 33 UStDvGesamtbetrag nicht höher als 150 EURvollständige Name und Anschrift des

leistenden Unternehmersdas Ausstellungsdatumdie Menge und die Art der gelieferten

Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung

das Entgelt und die darauf entfallende Steuer in einer Summe

den Steuersatz

Page 31: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden
Page 32: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden
Page 33: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Innergemeinschaftlicher Erwerb (igE)

Innergemeinschaftliche Lieferung (igL)

Page 34: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Sie verfügen über eineUmsatzsteuer-

Identifikationsnummer

Page 35: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Wie gelangt die Ware zum Abnehmer?

AbholungBeförderu

ngVersendun

g

Wichtig für den Belegnachweis:

Wie gelangt die Ware an den Abnehmer und in den Mitgliedstaat?

Page 36: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Abholung

Abnehmer

Abnehmer + Ware

Hinweis: Abnehmer kann auch einen unselbstständigen Erfüllungsgehilfen mit der Abholung beauftragen.

Abnehmer Lieferer

Page 37: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Beförderung

Lieferer + WareAbnehmer Lieferer

Page 38: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Versendung

Ware

Selbstständiger Beauftragter

z.B.: Spediteur, Post, FedEx

Abnehmer Lieferer

Page 39: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Belegnachweis § 17a UStDvDoppel der RechnungLieferschein oder anderer

handelsüblicher Beleg mit Bestimmungsort

EmpfangsbestätigungVerbringungsnachweis

(Abholfall, Beförderung durch Abnehmer)

Versendungsfall SCAC oder Spediteurbescheinigung § 10 I UStDV

Doppel der RechnungGelangensbestätigung

Page 40: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Checkliste ig Lieferungen

Prüfen, ob die Voraussetzungen für eine igL vorliegen

Beleg- und Buchnachweis beachtenAnforderungen an die Ausgangsrechnung

beachtenggf. ausländische Währung umrechnen und

angebenErklärungs- und Meldepflichten beachten

Page 41: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Voraussetzungen igLAbnehmer ist Unternehmer,

der den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt, oder

juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwirbt, oder

Erwerber eines neuen Fahrzeugs

Gegenstand gelangt in die EU

Abnehmer unterliegt der Umsatzbesteuerung

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Page 42: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Beleg- und Buchnachweis

Name und Anschrift des Abnehmers und ggf. des Beauftragten

Gewerbezweig oder Beruf des AbnehmersHandelsübliche Bezeichnung und die Menge der

GegenständeTag der LieferungVereinbarte/vereinnahmte Entgelt und Tag der

VereinnahmungBestimmungsortBeförderung oder Versendung Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers Vollmachten eines Vertretungsberechtigten

Daten zu igL müssen sich aus der Buchführung ergeben.

Page 43: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Anforderungen RechnungRechnungsangaben § 14

IV UStGHinweis auf die

innergemeinschaftliche Lieferung

die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers

die eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

kein Ausweis der Umsatzsteuer

Page 44: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Erklärungs- und Meldepflichten

Angabe der igL in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt

Abgabe „Zusammenfassende Meldung“ an das Bundeszentralamt für Steuern (online möglich)

Meldezeitraum: Kalendermonat, -viertel oder -jahr Zusammenfassende Meldung auf für sonstige

Leistungen

Page 45: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden
Page 46: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Innergemeinschaftliches Verbringen

Page 47: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Was versteht man darunter?Lieferant verbringt seine

Ware in einen anderen Mitgliedstaat und

Abnehmer steht noch nicht fest und

Ware wird nicht nur vorübergehend im anderen Mitgliedstaat verwendet

Abnehmer ?

Verbringen ist einer Lieferung gegen Entgelt gemäß § 3 Abs. 1a UStG gleichgestellt!

Page 48: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Beispiel

Markthändler bringt 100 T-Shirts von Essen auf den Wochenmarkt nach Venlo

Verkauf =

20 T-Shirts

80 T-Shirts bringt er wieder nach Essen zurück

Es liegt ein innergemeinschaftliches Verbringen von 20 T-Shirts vor.

Page 49: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Konsequenzen

Unternehmer muss eine Erwerbsbesteuerung in dem jeweiligen Mitgliedstaat vornehmen (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Mitgliedstaats)

Erfolgt keine Erwerbsbesteuerung, so ist das Verbringen in Deutschland umsatzsteuerpflichtig

Bemessungsgrundlage: EK zzgl. Nebenkosten oder Selbstkostenpreis zzgl. Nebenkosten

Page 50: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden
Page 51: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Innergemeinschaftliches Reihengeschäft

Page 52: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Reihengeschäft ?

Kunde

Niederlande

Unternehmer

Essen

Hersteller

BerlinBestellung Bestellung

Ware

Voraussetzung: Mindestens 3 Unternehmer, die nacheinander über denselben Gegenstand ein Geschäft abschließen und der Gegenstand unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer gelangt.

Page 53: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Möglichkeit 1

Hersteller

Berlin

Kunde

NiederlandeBeförderung/Versendung

Unternehmer

Essen

Tritt gegenüber Hersteller mit seiner deutschen USt-IdNr auf.

Ort der Lieferung für den Hersteller ist Berlin; Lieferung ist steuerbar und steuerpflichtig, da der Unternehmer aus Essen mit seiner deutschen USt-IdNr auftritt.

Für den Unternehmer aus Essen ist die Lieferung in Deutschland solange steuerbar und steuerpflichtig bis er die Erwerbsbesteuerung in den Niederlanden nachweist.

Page 54: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Möglichkeit 2

Hersteller

Berlin

Kunde

NiederlandeBeförderung/Versendung

Unternehmer

Essen

Tritt gegenüber Hersteller mit seiner niederländischen USt-IdNr auf.

Ort der Lieferung für den Hersteller ist Berlin; Lieferung ist nach § 4 Nr. 1b UStG steuerfrei, da der Unternehmer aus Essen mit seiner niederländischen USt-IdNr auftritt.

Für den Unternehmer aus Essen liegt der Ort der Lieferung in den Niederlanden. Er muss eine Erwerbsbesteuerung in den Niederlanden durchführen.

Page 55: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Möglichkeit 3 Hersteller

Berlin

Kunde

NiederlandeBeförderung/Versendung Unternehmer

Essen

Unternehmer aus Essen holt die Ware in Berlin ab und liefert sie selbst in die Niederlande.

Ort der Lieferung für den Hersteller ist Berlin; Lieferung ist steuerbar und steuerpflichtig, da der Unternehmer aus Essen mit seiner deutschen USt-IdNr auftritt.

Der Unternehmer aus Essen bewirkt eine innergemeinschaftliche Lieferung in die Niederlande.

Abholung

Page 56: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

Möglichkeit 4

Hersteller

Berlin

Kunde

NiederlandeAbholung

Ort der Lieferung für den Hersteller ist Berlin; Lieferung ist steuerbar und steuerpflichtig, da es sich um die sogenannte „unbewegte“ Lieferung handelt.

Für den Unternehmer aus Essen bewirkt eine steuerfreie igL an den Kunden in den Niederlanden

Page 57: Umsatzsteuerliche Regeln beachten und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden