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Untervazer Burgenverein Untervaz Texte zur Dorfgeschichte von Untervaz 1895 Akten Kantonsgrenze Calanda-Mathonkopf Email: [email protected]. Weitere Texte zur Dorfgeschichte sind im Internet unter http://www.burgenverein-untervaz.ch/dorfgeschichte erhältlich. Beilagen der Jahresberichte „Anno Domini“ unter http://www.burgenverein-untervaz.ch/annodomini.

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Untervazer Burgenverein Untervaz

Texte zur Dorfgeschichte

von Untervaz

1895

Akten Kantonsgrenze Calanda-Mathonkopf

Email: [email protected]. Weitere Texte zur Dorfgeschichte sind im Internet unter

http://www.burgenverein-untervaz.ch/dorfgeschichte erhältlich. Beilagen der Jahresberichte „Anno Domini“ unter

http://www.burgenverein-untervaz.ch/annodomini.

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1895 Akten Kantonsgrenze Calanda-Mathonkopf Gemeindearchiv Untervaz Gemeindearchiv Untervaz: Mappe Grenzakten Quaggis

St. Gallen, den 16. September 1895

COPIE. -Pol. Dep. 527.

Kantonsgrenze Calanda-Mathonkopf.

Herr Regierungsrath!

Es ist zwar möglich, dass im Bürgerarchiv oder in einzelnen Akten ausserhalb

des einschlägigen Fascikels1 V 37 noch diese oder jene Notiz sich findet,

welche für die Bereinigung der St. Gallisch-Graubündnerischen Grenze

zwischen Calanda2 und Matonkopf

3 Interesse böte, allein ich will nicht länger

zögern, das Resultat der bisherigen Nachforschungen kund zu geben.

Die beiden kaiserlichen Diplomata,4 welche die Pfäferschen Grenzen

bestimmten, von Heinrich III. (1050) und Friedrich II (1161) können als der

Unächtheit beschuldigt, nicht in Betracht kommen.

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Die Notiz im Liber Authens5 berührt nicht die fraglichen Specialitäten. Man

muss sich also auf diejenigen Aktenstücke des Pfäferser Archives, die speciell

genug sind und auf die Karten stützen, welche ich im Staatsarchiv vorgefunden

habe.

Ein datumloses Aktenstück stellt einen Auszug aus verschiedenen

Grenzbestimmungen vor und erwähnt zunächst einen Rotulus6 de 1330 mit

dem Passus: "vom höchsten Grad Calanda den höchsten Grad nach in

Matonkopf".

Anno 14267 bezeugen Petrus,

8 Abt zu Disentis, Udalricus Brunig,

9 Hugo

Comes10

a Werdenberg,11

Petrus a Heaven,12

Henricus a Rhetiis: " vom

Gorbsbach13

bis in Grauisilfs14

darüber ein Markstein ist von dannen auf den

höchsten Grad Calanden von dannen in die Fluoch15

in den hohen Felsen, von

dannen dem Grat nach auf Grauenetsch,16

da ist ein Markstein und von da der

Höhe nach in die Kalberweidt17

und von da bei Madtenkopf18

auf die hinterst

Furggen.19

Am 7. August 1602 bezeugen die Ehrengesandten der 7 Orte,20

nämlich: Jost

von Bonstetten21

des Raths, alt Landvogt in Sargans Hans Helmli22

des Raths

von Luzern, Jost Schilter,23

Landammann von Schwyz, Michael Beldi,24

Landammann von Glarus, ferner im Sarganserland Baltasar Tschudy25

auf

Grepplang,26

Landshauptmann, Heinrich Hössli,27

regierender Landvogt im

Sargans, Jakob Good,28

Landammann, ferner aus den drei Pündten:29

Vicari30

Anthoni Sumwig31

aus Masogs,32

Johann Baptist Tscharner,33

Pannerherr34

und

Stadtvogt der Stadt Chur, Hans Lutzi Gugelberg,35

Stadtvogt zu Maienfeld -

sub Nr. 8: von dannen bis auf Calanden Höhe und dem höchsten Grad nach bis

auf Matonkopf.

1602, am 10. August bezeugt in dem sogenannten Hösslibrief36

(eingesehen

vom Bezirksgericht Sargans 26. Jänner 1833 Heinrich Hössli des Raths zu

Glarus, Landvogt im Sarganserland" von Gorbsbach bis in Grauisilfs, da ein

Markhstein stöhn37

sollte, von dannen uhs38

bis uf Calanda und Matonkopf.

Am 20. Sept. 168739

bezeugen die Abgesandten der sieben löblichen des

Sarganserlandes regierenden Orten Johann Caspar Escher,40

Stadthalter

Pannerherr und des Raths von Zürich, Franciscus Erler,41

Landammann von

Schwyz, Johann Christof Elmer,42

Landammann von Glarus und Johann

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Ludwig Tschudy,43

Ritter, Statthalter und des Raths auf Grund

eingenommenen Augenscheines:44

"von den gesetzte Marksteinen in dem Gut

Grauisilfs jenseits des Dorfes Vättis gegen den Gemkhells45

gelegen (allwo vor

Zeiten die Bruck gewesen) bis auf die hohe Calanda und von dannen den

Schneeschmelzinen46

nach bis auf Matonkopf und so fort in Rhin.47

Aus Cod.48

52, pag. 58 des Pfäfersers Archivs, welcher ein Verzeichnis der

Erblehen49

enthält, geht hervor, dass zwischen Calanda und Matonkopf, nicht

nur die westliche Findels Alp (Videlsalp),50

sondern auch der östlichere

Waldboden51

noch zu Pfäfers gehört.

Cod. (Waldmarchen) führt pag. 292 und 329 als Etappe von Matonkopf an:

Zalun,52

Rüttigaden, Schuppboden - Namen, die ich bis jetzt auf keiner Karte

gefunden habe, ebensowenig als die Ausdrücke Fluoch und hohe Felsen in der

Akte von 1425.

Aus dem Obigen und aus der Analogie53

des ferneren Verlaufes der Grenze bis

an den Rhein, besonders aber aus dem vollkommen unmissverständlichen

Ausdrucke der Akte vom 20. Sept. 1687 geht hervor, dass die natürliche

Wasserscheide zwischen Calanda und Matonkopf die St. Gallisch-

Graubündnerische Grenze ausmacht.

St. Gallen, den 16. September 1895. Der Stifts-Archivar: sig. Bohl54

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Dokument: Kopie eines Briefes des Stifts-Archivars an den Regierungsrat des Kantons (vermutlich St. Gallen). Schreibmaschinenabschrift 2 Seiten im Gemeindearchiv Untervaz, Mappe 1.10.01 Grenzakten Quaggis. Original vermutlich in den Staatsarchiven von Graubünden und St. Gallen.

Anmerkungen: 1 Faszikel = eine Beiakte, ein Aktenbündel, im Archivwesen abgekürzt mit Fasz., ein ungebundenes

Fragment eines Buchs, siehe Heft (Papier) etc (von lat. fasciculus = kleines Bündel, Päckchen, Verkleinerungsform von fascis = Bündel, Paket. (mehr siehe: Wikipedia).

2 Calanda = Gebirgsstock im nördlichen Teil des Kantons Graubünden und südlichen Teil des Kantons St. Gallen, nordwestlich von Chur. Er gehört zu den nördlichen Kalkalpen und bildet den östlichsten Abschluss der Glarner Alpen. Die Calandakette ist mit der Gruppe Graue Hörner (Pizol), Kette Sazmartinhorn, Sardonamassiv und des Ringelgebirges Teil des Taminagebirges. Der Gebirgsstock des Calanda ist eine im Südosten durch das Churer Rheintal, im Nordwesten durch das Taminatal begrenzte Bergkette und nur durch den 1'357 m hohen Kunkelspass vom Ringelgebirge getrennt. (mehr siehe: Wikipedia).

3 Maton, Matonkopf = ob St. Margrethenberg, an der Kantonsgrenze St. Gallen-Graubünden. 4 Diplome = Urkunden 5 wohl eher Liber Aureus (Goldenes Buch) = wichtige Handschrift aus dem Bestand des ehem. Klosters

Pfäfers, enthält neben Evangelientexten auch zahlreiche Einträge von Gütern und Rechten des Klosters seit dem 13. Jahrhundert.

6 Rodel (Rotulus) = beschriebene Papierrolle, Liste, Register, Urkunde, Verzeichnis, oft auch Güterverzeichnis im Sinne des Urbars

7 Siehe auch Urkunde A I/18f Nr. 1 vom 1426 Februar 5. im Staatsarchiv Graubünden

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8 Pontaningen [Pultingen] Petrus von, Abt von Disentis, erwähnt 1398 bis 1438. (mehr siehe:

Historisches Lexikon der Schweiz HLS). 9 unbekannter Zeuge 10 Comes = im Ursprung ein römischer Amtstitel, der im Laufe der Zeit mehrere Bedeutungen hatte,

sowohl im zivilen Bereich für Statthalter und Mitglieder des kaiserlichen Rats als auch für Militärs. (Plural Comites lateinisch für: Begleiter, Gefährte, Gefolge, von cum = mit und ire = gehen) Der Comes entwickelte sich im 3. und 4. Jahrhundert n. Chr. von einem reinen Ehrentitel und zu einem der höchsten Offiziers- (Befehlshaber der Comitatenses) und Administratorentitel des spätrömischen Reiches. In der Spätantike bezeichnet comes dabei in der Regel die höchste Rangklasse des Hofes, während im Militär auch regionale Kommandeure den comes-Titel trugen, die comes rei milites. Sie waren den duces übergeordnet; sie selbst unterstanden wiederum dem magister militum. (mehr siehe: Wikipedia).

11 von Werdenberg = Hochadlige Fam. des 13.-16. Jh., deren Güter und Rechte sich vom Walensee bis in den Vorarlberg und vom rätischen bis in den oberschwäb. Raum verteilten. (mehr siehe: Historisches Lexikon der Schweiz HLS).

12 von Hewen = ein im 11. bis 16. Jh. bezeugtes Freiherrengeschlecht, benannt nach der Burg Hohenhewen bei Engen im Hegau. (mehr siehe: Historisches Lexikon der Schweiz HLS).

13 Görbsbach = Bach vom Kunkels bis Vättis, (Gorbsbach) entspringt im Kunkelstale und vereinigt sich in Vättis mit der Tamina.

14 Gravisilas = Gravasils, zwischen Vättis und Kunkelspass auf Gebiet der Gemeinde Pfäfers, (Koord. 751'460/194'677)

15 evt. Flühe = Felsen 16 unbek. Flurname Gegend Salaz 17 unbek. Flurname Gegend Salaz 18 Maton, Matonkopf = ob St. Margrethenberg, an der Kantonsgrenze St. Gallen-Graubünden. 19 Fürgglichopf = zwischen Vajouz und St. Margrethenberg (Koord. 758'290/202'357) 20 Die siebenörtige Eidgenossenschaft war von 1460 bis 1798 Landesherr des Sarganserlandes und somit

auch Vogt- und Schirmherr des Klosters Pfäfers, die von den sieben Orten gestellten Vögte wechselten im zwei-jahres Turnus und wohnten auf dem Schloss Sargans.

21 Bonstetten = Jost von Bonstetten, erwähnt ab 22.10.1565 in Zürich, gestorben 12.7.1606 Zürich, ref., von Zürich, Hauptmanns in Frankreich. Ab 1568 Mitglied des Gr. Rats, 1588 Landvogt zu Sargans, (mehr siehe: Historisches Lexikon der Schweiz HLS)

22 Helmlin = Regimentsfähiges Geschlecht der Stadt Luzern, deren erster Vertreter, Ruodi aus Pfäffikon (SZ), 1404 das Stadtluzerner Bürgerrecht erhielt, das Geschlecht erlosch in der männl. Linie vermutlich mit dem Benediktiner Friedrich 1687 in Einsiedeln. (mehr siehe: Historisches Lexikon der Schweiz HLS)

23 Schilter = altes schwyzer Ratsherrengeschlecht 24 evt. Göldi 25 Tschudi = altes Glarner Ratsherrengeschlecht 26 Gräpplang = mittelalterliche Burganlage in der Gemeinde Flums SG, auf quer zum Seeztal liegendem,

nach Norden und Osten steil abfallendem Felssporn, oberhalb der alten Handelsroute von Zürich via den Walensee zu den Bündnerpässen gelegen, im Besitz des Bistums Chur, 1528 verkauft an Ludwig Tschudi, den Bruder des Chronisten Aegidius, seit 1923 befindet sich die Ruine im Besitz der Gemeinde, (mehr siehe: Historisches Lexikon der Schweiz HLS)

27 Hössli Heinrich, von Glarus, Landvogt auf Schloss Sargans 1601-1603 28 Good = altes Melser Bürgergeschlecht, ab 1636 auch in Flums und ab 1662 in Ragaz eingebürgerte

Beamten- und Richterfamilie, auch unter den Schreibweisen God, Godt, Goodt bekannt, (mehr siehe: Hist. Lexikon HLS).

29 Drei Bünde = oder Gemeine Drei Bünde, bezeichnet den Verband, in den sich im ehemaligen Churrätien ab 1450 der Gotteshausbund (1367), der Graue Bund (1395/1424) und der Zehngerichtenbund (1436) integrierten. Mit dem Bundesbrief vom 23.9.1524 gaben sich die Drei Bünde eine gemeinsame Verfassung. Dadurch erlangten sie den Status eines republikan. Freistaates, der bis 1798 bestand (später Graubünden).

30 Vicari = Amtmann im Veltlin, er nahm, zusammen mit dem Landeshauptmann (Governatore), strafrechtliche Funktionen wahr und residierte in Sondrio. (ital: vicario = Stellvertreter)

31 Somvig = Giovanni Antonio von Somvig, erwähnt 1578, gest. 1618 , ref., von Soazza. Aus einer führenden Misoxer Politikerfamilie, er verlegte den Wohnsitz nach Splügen, wo er um 1600 als Landammann amtete. 1604 war er Gesandter der Drei Bünde nach Mailand und zu den Eidgenossen betreffend Kapitulat mit Spanien. (mehr siehe: Historisches Lexikon der Schweiz HLS).

32 Misox

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33 Tscharner, Familie, urspr. im Domleschg beheimatet, später auch in Chur eingebürgert 34 Fähnrich 35 Gugelberg von Moos, Johann Luzi, (1562-1616) von Maienfeld, Stadtvogt in Maienfeld 1585-87 und

1597-99 Podestà in Tirano (Veltlin), zwischen 1607 und 1616 mehrmals Gesandter der Drei Bünde in Frankreich. Hauptmann in franz. Diensten. Von Kg. Heinrich IV. von Frankreich 1607 zum Ritter geschlagen. (mehr siehe: Historisches Lexikon der Schweiz HLS)

36 Hösslibrief = ein oft zitiertes Grenzurteil. Im Hösslibrief anerkannten 1602 die Eidgenossen, Herren der Herrschaft Sargans, die Hoheitsrechte und Hoheitsgrenzen der Herrschaft Pfäfers. Urkunde gesiegelt von Hössli Heinrich, von Glarus, Landvogt auf Schloss Sargans 1601-1603.

37 stehen 38 von dort hinaus … 39 siehe 1687 Entscheid wegen Grenzen des Klosters Pfäfers (Stiftsarchiv Pfäfers) 40 von Escher, Zürcher Bürger- und Ratsherrengeschlecht, ursprünglich aus Kaiserstuhl. 41 Ehrler, Josef Franz (1648-1723) Landmann und Ratsherr von Schwyz. 1688-90 Vierorte-

Schirmhauptmann der Abtei St. Gallen zu Wil (SG), 1692-94 Landvogt im Gaster. Ratsherr, 1698-1704 Landesseckelmeister, 1709-11 Landesstatthalter, 1711-13 Landammann von Schwyz. 1694-1716 wiederholt Tagsatzungsgesandter sowie Ratgeber und Hauptmann des Fürstbischofs von Basel. (mehr siehe: Historische Lexikon der Schweiz HLS).

42 Elmer, Johann Christof, 1639-1696) von Elm GL, Richter, Ratsherr und Tagsatzungsgesandter. 1684-86 und 1694-96 Glarner Landesstatthalter, 1686-89 Landammann. (mehr siehe: Historische Lexikon der Schweiz HLS).

43 Tschudi, Johann Ludwig (1636-1708), von Glarus. 1667 Hauptmann in Frankreich. 1680-82 Landvogt in Uznach, ab 1681 Ratsherr. Fünfer- und Neunerrichter. 1686, 1691 und 1706 Landesstatthalter, 1689-91 und 1694-96 Glarner Landammann. 1669 und 1696 Gesandter in die ennetbirg. Vogteien, 1686 nach Turin zur Beschwörung des Bunds der kath. Orte mit dem Hzg. von Savoyen. 1686-96, 1701 und 1706-08 Tagsatzungsgesandter, etc. Ritter des Goldenen Sporns. (mehr siehe: Historische Lexikon der Schweiz HLS).

44 Augenschein = behördliche Besichtigung 45 Kunkels = Kunkelspass, ein 1357 m hoher Passübergang zwischen dem Tamina- und dem

Vorderrheintal in den Schweizer Kantonen St. Gallen und Graubünden. Er bildet eine Nord-Süd-Verbindung zwischen Vättis im Taminatal und Tamins im Bündner Rheintal. Die Passhöhe liegt nordwestlich des Foppasteins (1235 m. ü. M.) oberhalb Tamins.

46 Schneeschmelzinen = Oberster Grat eines Gebirgszuges, Wasserscheide (siehe: Schw. Idiotikon Bd. 9, Spalte 965).

47 Rhein 48 Codex = Handschrift (von Hand geschriebenes Buch) 49 Augenschein = behördliche Besichtigung 50 Findels = Alp an den Abhängen des Muntaluna gelegen, 1675 m. ü. M., (Koord. 753'980/200'797), war

ein Lehen des Klosters Pfäfers. Erstmals erwähnt ist sie in einem Spruchbrief aus dem Jahre 1467. Nach der Klosteraufhebung betrieb sie die Ortsgemeinde weiter. Die bestehende Alphütte wurde 1843 erbaut. Im Jahre 1991 wurde der Alpstall durch einen Neubau ersetzt, die Alp mit elektrischer Energie versorgt und umfassend saniert. Sie wird heute zusammen mit dem unteren Heubödeli als Kuhalp betrieben. Alpfläche: 233 ha, Weidefläche: 164 ha. 75 Kühe, 8 Aufzuchtrinder, 1 Pferd, 191 Ziegen, (mehr siehe Internet)

51 Waldboden = kleine Alp nordwestl. unter Salaz, auf Gebiet des Kantons St. Gallen. (Koord. 755'520/199'817)

52 unsicher, evt. Pizalun = Grenzpunkt oberhalb Mastrils, östlich St. Margrethenberg, wegen den beiden Felsen früher auch "Zwei Brüder" genannt. (Koord. 758'420/204'385)

53 Analogie = Entsprechung, Ähnlichkeit, Gleichheit von Verhältnissen, Übereinstimmung, gleiche Funktion von Organen verschiedener entwicklungsgeschichtlicher Herkunft.

54 Johannes Bohl, Archivar des Stiftarchivs St. Gallen.

Internet-Bearbeitung: K. J. Version 03/2016 - - - - - - - -