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Vermittlung auf festen AP BV 10.02.04 gültig für MA Projektarbeit PRA Schließung ATZ 55 bis 61 Keine ATZ SAG muss ATZ Vertrag erfüllen Reintegriert Bezahlt freistellen Kündigen Nicht behandelt in BV, potenzielle Möglichkeit Weniger wahrscheinlich RAPID Kl. AP KSchProzess auf Basis von: Kschutz KSchG BV 10.02 ATZ-Vetrag, nur 55 bis 60 Sehr hohe Wahrscheinlichkeit KSchLKlage zu gewinnen auch nach neuem KSchG => niedrige Wahrscheinlichkeit dass SAG das macht, siehe jetzige Sitautation bei Kündigung aus PRA Abfindung aus Kapazitätsanpasssung 2002 ca. 1 Jahresgehalt Deutschland Großraum München wahrscheinlich für Schwerbehinderte + Tarif, (Greifswald etc. sind alle ÜT) Hauptforderung der BV Einklagbar (nicht Jubilare)* < 55 < 55 < 55 > 61 unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen SAG hat bis jetzt nicht gekündigt Kündigen KSchProzess auf Basis von: Kschutz KSchG ev. neuer Interessensausgleich/Sozialplan Rechtsstreit Garantiert durch BV BV 10.02.04 gilt nicht für MA (Jubiliare)* Jubilare (nicht garantier PRA Schließung Wahrscheinlich Einklagbar auf vertragsgemäße Beschäftigung aber nicht auf Basis der BV * *laut Auskunft BR hat die BL rechtsverbindlich unterschrieben, dass die BV 10.2. auch für Jubilare gilt

Vermittlung auf festen AP

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Weniger wahrscheinlich. unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen. BV 10.02.04 gültig für MA. BV 10.02.04 gilt nicht für MA (Jubiliare)*. < 55. < 55. < 55. PRA Schließung. Vermittlung auf festen AP. Projektarbeit. 55 bis 61. > 61. Großraum München wahrscheinlich für - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Vermittlung auf festen AP

Vermittlung auf festen AP

BV 10.02.04 gültig für MA

ProjektarbeitPRA Schließung

ATZ

55 bis 61

Keine ATZ

SAG mussATZ Vertragerfüllen

Reintegriert

Bezahltfreistellen

Kündigen

Nicht behandelt in BV, potenzielle Möglichkeit

Weniger wahrscheinlich

RAPID Kl. AP

KSchProzess auf Basis von:KschutzKSchGBV 10.02ATZ-Vetrag, nur 55 bis 60

Sehr hohe WahrscheinlichkeitKSchLKlage zu gewinnenauch nach neuem KSchG=> niedrige Wahrscheinlichkeitdass SAG das macht, siehejetzige Sitautationbei Kündigung aus PRAAbfindung aus Kapazitätsanpasssung 2002ca. 1 Jahresgehalt

DeutschlandGroßraum Münchenwahrscheinlich fürSchwerbehinderte + Tarif,(Greifswald etc. sind alle ÜT)

Hauptforderungder BVEinklagbar(nicht Jubilare)*

< 55< 55

< 55

> 61

unwahrscheinlich, abernicht ausgeschlossen

SAG hat bisjetzt nichtgekündigt

Kündigen

KSchProzess auf Basis von:KschutzKSchGev. neuer Interessensausgleich/Sozialplan

Rechtsstreit

Garantiert durch BV

BV 10.02.04 gilt nicht für MA (Jubiliare)*

Jubilare (nicht garantiert)

PRA Schließung

Wahrscheinlich

Einklagbar aufvertragsgemäße Beschäftigungaber nicht auf Basis der BV *

*laut Auskunft BR hat dieBL rechtsverbindlichunterschrieben, dass die BV10.2. auch für Jubilare gilt

Page 2: Vermittlung auf festen AP

Vermittlung auf festen AP

BV 10.02.04 gültig für MA

ProjektarbeitPRA Schließung

ATZ

55 bis 60

Keine ATZ

SAG mussATZ Vertragerfüllen

Reintegriert

Bezahltfreistellen

Kündigen

Nicht behandelt in BV, potenzielle Möglichkeit

Bestandteil BV

Wenig wahrscheinlich

RAPID Kl. AP

KSchProzess auf Basis von:KschutzKSchGBV 10.02ATZ-Vetrag, nur 55 bis 60

Sehr hohe WahrscheinlichkeitKSchLKlage zu gewinnenauch nach neuem KSchG=> niedrige Wahrscheinlichkeitdass SAG das macht, siehejetzige Sitautationbei Kündigung aus PRAAbfindung aus Kapazitätsanpasssung 2003ca. 1 Jahresgehalt

DeutschlandGroßraum Münchenwahrscheinlich fürSchwerbehinderte + Tarif,(Greifswald etc. sind alle ÜT)

Hauptforderungder BVEinklagbar

< 55< 55

< 55

> 60

unwahrscheinlich, abernicht ausgeschlossen

SAG hat bisjetzt nichtgekündigt

Kündigen

KSchProzess auf Basis von:KschutzKSchGev. neuer Interessensausgleich/Sozialplan

Rechtsstreit

Garantiert durch BV

Page 3: Vermittlung auf festen AP

Vermittlung auf festen AP

BV 10.02.04 gilt nicht für MA

Projektarbeit, wie RAPIDev. RAPID BV würden nicht gelten

PRA Schließung

Potenzielle Möglichkeit

Weniger wahrscheinlich

RAPID Kl. AP

Sehr hohe WahrscheinlichkeitKSchLKlage zu gewinnenauch nach neuem KSchG=> niedrige Wahrscheinlichkeitdass SAG das macht, siehejetzige Sitautationbei Kündigung aus PRAAbfindung aus Kapazitätsanpasssung 2003ca. 1 JahresgehaltIrreführung der MAs durch FAQ

DeutschlandGroßraum Münchenwahrscheinlich fürSchwerbehinderte + Tarif,(Greifswald etc. sind alle ÜT)

Einklagbar aufvertragsgemäße Beschäftigungaber nciht auf Basis der BV

< 55< 55

< 55

unwahrscheinlich, abernicht ausgeschlossen

Kündigen

KSchProzess auf Basis von:KschutzKSchGev. neuer Interessensausgleich/Sozialplan

Rechtsstreit

Hohe Wahrscheinlichkeit

PRA ist keinTeilbetrieb

55 bis 60

Page 4: Vermittlung auf festen AP

PRA-Ablehnung

passiert nichts ÄnderungskündigungMch H

betriebsbedingteKündigung Mch H

Versetzung

Rintegration

Klage auf vertrags-gemäße Beschäftigung

MA

Erfolgsaussichten: gut, insbesonder >55SAG Argumentation:sie haben PRA abgelehnt.Chance auf festen Arbeitsplatzabgelehtnbei > 55: GegenargumentationBV sieht keine Reintegration vorbei < 55 ist das agumentieren schwieriger

BR Widerspruch nach §102klassische Gründe +PRA ist nur Aussicht auf festen AP

Annahme unterVorbehalt derrechtl. Prüfung

KSchutz-Prozess, gute Aussichten- WB 102 AN, EWB 102 SAG, wenn BR Widerspruch Kein ordernglicher BR Widerspruch bzw. Gericht lehnt ab (unwahrscheinlich), dann kein Gehalt, sondern Arbeitslosen- geld- KSchProzess 1. Instanz/2.InstanzSchutz- KSchSchutz gilt nach wie vor- Soziale Auswahl- Weiterbeschäftigung auf freien AP- nachweisbare Unternehmerische EntscheidungSAG Argumentation:- PRA Ablehnung = Ablehnung eines AP, um Jubilarschutz zu knacken. Tatsache ist, es ist für <55 ledigliche eine Aussicht auf AP, für > 55 ist die BV sogar ein Beleg, dass nicht reintegriert werden soll- Keine Vergleichbarkeit, da seit Nov. 2002 ohne Beschäftigung Gegenargument: MAs haben von SAG keine Arbeit bekommen, obwohl Arbeitskraft angeboten. SAG juristisch in Annahmeverzug; keine Schuld des MAs- Nicht Vermittelbar; siehe DP, PRA und Ablehnung von PRA

DeutschlandMünchen

Anderer Betrieb, der ev. vor Teilbetriebs-schließung steht, was aber nichtnachweisbar ist (AUB)

Widerspruch gegen Versetzung, MchH

Klage gegen VersetzungAusgang ungewiss, vergl. GreifswaldEinstweilige Verfügung wird nichtdurchgehen; man muss erst mal vor Ort

Versetzung per Direktionsrecht

Kündigung über Teilbetriebschließung- KSchutz hinfällig- keine Gültigkeit des Sozialplan 2003 ev. neuer Sozialplan- kein BR Widerspruch- NamenslistenErfolgsaussichten: eher schlecht

Betr.bed. Kündigungev. kein BRWiderspruchdes dortigen BR

hohe Gefahrvon Mobbing

NCI: Mai 2004