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VG-MITTEILUNGEN Nr. 11/2017 (35. Jg.) 2. November 2017 Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft und die Mitgliedsgemeinden Ilmmünster und Hettenshausen

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VG-MITTEILUNGEN

Nr. 11/2017 (35. Jg.) 2. November 2017

Mitteilungsblatt für die Ver waltungsgemeinschaft und die Mitgliedsgemeinden

Ilmmünster und

Hettenshausen

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Wichtige Rufnummern Aktuelles

VG IlmmünsterFreisinger Str. 3, 85304 Ilmmünster..............................................Tel.: 08441/8073-0.......................................Telefax: 08441/8073-29

Parteiverkehr:Mo., Di., Mi. und Fr. .....................8.00 – 12.00 UhrDonnerstag................................14.00 – 18.00 Uhr

E-Mail: [email protected]

Homepages: www.ilmmünster.de und www.hettenshausen.de

Grundschule IlmmünsterFreisinger Str. 8, 85304 Ilmmünster.................................................Tel.: 08441/2436 .......................................Telefax: 08441/8710930

Kindergarten Hettenshausen „Ilmtalmäuse“Leiterin: Frau Wallner .................Tel.: 08441/76933

Gemeindekindergarten IlmmünsterLeiterin: Frau Rockermeier...........Tel.: 08441/84169

Kinderkrippe „Pusteblume“Leiterin: Frau Elke Glaubitz ......Tel.: 08441/4980802

Pfarrämter:Kath. Pfarramt Ilmmünster............Tel.: 08441/2201..........................................Telefax: 08441/76459

Evang.-Luth. Kirchengemeinde Pfaffenhofen.............................................Tel.:08441/7973113

Bücherei IlmmünsterE-Mail: [email protected]: http://ilmmuenster.buchabfrage.de..............................................Tel.: 08441/860232

NotrufeWasserwart: Martin Pallauf .....Tel.: 0175/4140083Notruf: ..................................Tel.: 0171/7402313

Integrierte Leitstelle Ingolstadt...................112(Rettungsdienst, Feuerwehr)

Polizei-Notruf ..............................................110

Polizeiinspektion Pfaffenhofen a.d.Ilm...............................................Tel.: 08441/80950Ingolstädter Str. 47, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

Öffnungszeiten WertstoffhöfeHettenshausenSommerzeit: Winterzeit:Mo., Mi.: 17:00 - 19:00 Uhr Mo., Mi.: 16:00 - 18:00 UhrFr.: 16:00 - 19:00 Uhr Fr.: 15:00 - 18:00 UhrSa.: 09:00 - 13:00 Uhr Sa.: 09:00 - 13:00 Uhr

IlmmünsterSommerzeit: Winterzeit:Mo., Mi.: 17:00 - 19:00 Uhr Mo., Mi.: 16:00 - 18:00 UhrFr.: 16:00 - 19:00 Uhr Fr.: 15:00 - 18:00 UhrSa.: 09:00 - 12:00 Uhr Sa.: 09:00 - 12:00 Uhr

Ausstellung im Rathaus

Die Gemeinschaftsausstellung der Ilmmünsterer und Het-tenshausener Künstler kann zu den üblichen Öffnungszeitendes Rathauses besucht werden. Die Bilder der 9 Künstlerbzw. Künstlergruppen sind bis zum 05.01.2018 ausgestellt.

Ilmmünsterer Gemeindekalender 2018

Nachdem der Gemeindekalender 2017 so gut bei den Bür-gerinnen und Bürgern angekommen ist, arbeitet derzeit 2.Bgm. Brigitte Wallner an dem Kalender für das nächste Jahr.Es werden wieder sämtliche Termine aus dem öffentlichenLeben unserer Gemeinde aufgenommen. Bitte melden Siesich in der Gemeindekanzlei bei Frau Fischer (Tel. Nr. 08441/8073-18), wenn Sie Termine für den Kalender meldenmöchten. Der Kalender wird wieder Ende Dezember kos-tenlos an alle Haushalte im Gemeindegebiet Ilmmünsterverteilt.

Ferienpasshauptgewinner 2017

Am Freitag, den 06.10.2017 wurden die Ferienpasshauptgewinnerzum Abholen ihres Hauptpreises ins Rathaus Ilmmünster einge-laden. Das Foto zeigt sie zusammen mit ihren Geschwistern.

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Winterdienst

Liebe Fahrzeugbesitzer, der Winterdienst auf unserenStraßen erfolgt für Sie.Unsere Mitarbeiter fahren in der Regel bereits in den frühenMorgenstunden durch unsere Gemeinden, damit Sie jedenMorgen möglichst reibungslos mit Ihrem PKW fahren kön-nen. Wenn Sie mit Ihrem parkenden Fahrzeug den Winter-dienst behindern, schränken Sie letztendlich die eigeneBewegungs fähigkeit ein. Schlimmstenfalls ist das Räu-mungsfahrzeug gezwungen die Räumfahrt abzubrechen, Sieund Ihre Nachbarn hätten nicht unerhebliche Einschränkun-gen deshalb zu ertragen.

Wir bitten Sie daher Folgendes zu beachten:1. Parken Sie Ihr Fahrzeug auf dem eigenen Grundstück

oder der eigenen Freifläche oderam äußersten Fahrbahnrand und achten Sie darauf, dassmindestens eineFahrbahnrestbreite von 3,20 m erhalten bleibt.

2. Klappen Sie den Spiegel ein3. Parken Sie grundsätzlich nicht an Engstellen, in Kurven

oder an Steigungen4. Achten Sie darauf, dass die Fahrzeuge in einer Straße

alle auf einer Seite geparkt werden, so dass eine Fahr-bahn komplett frei bleibt.

Bitte bedenken Sie, dass die Schneeräumfahrzeuge nichtnur wegen der Fahrzeugmaße sehr schwierig in Wohnstraßenzu bewegen sind. Wegen der Seitenkräfte beim Schneeräu-men und wegen der Rutschbewegungen bei Glätte aufgrunddes hohen Gewichtes des Streumaterials sind diese Fahr-zeuge nicht auf 50 cm genau zu fahren. Wenn Sie das Räu-men bzw. Streuen durch unvernünftiges Parken unmöglichmachen, behindern Sie auch eventuell notwendige Einsätzevon Rettungsdiensten und Feuerwehr.

VHS-Kurs Gesundheitsgymnastik

Unseren Sommerkurs haben wir mit einem besonderen Erlebnisabgeschlossen. Wir lernten Golf als Lifetime-Sport kennen! Treff-punkt war der GolfPark Gerolsbach – auf dem Übungsplatz, dersogenannten „Driving Range“ erhielten wir Tipps vom TrainerJohn Malone und so probierten wir gemeinsam verschiedeneSpielsituationen aus. Als neugierige Nicht-Golferinnen hattenwir die einmalige Gelegenheit, den „grünen Sport“ kennenzu-lernen und auszuprobieren. Dabei stellte John erstaunt fest,dass ein „Naturtalent“ unter uns war – Anneliese Brandstetterhatte bei jedem Schlag den richtigen Schwung. Abschließendließen wir uns kulinarisch verwöhnen. Unseren Herbstkurs habenwir nun wieder mit dem „richtigen Schwung“ begonnen – aller-dings im Pfarrheim Ilmmünster. Jeden Montag treffen wir unsum 8.30 – 10.00 zur abwechslungsreichen, rückenfreundlichen„Rund-um-Gymnastik“. Ich wünsche Euch allen viel Spaß undBewegungsfreude, Euere Angelika Bauer.

Monatsangebot November 2017Wammerlrollbraten gewürzt 1000 g 7,90 €Mettwurst 100 g 0,79 €Vinschgauer Bergbauernkäse50% F.i.Tr. 100 g 1,49 €

Weitere Angebote im Laden.

Unsere Wurstwaren werden nach traditionellen handwerklichen Rezepten selbst hergestellt.

Unser Schlachtvieh stammt aus heimischen landwirtschaftlichen Betrieben.

Jetzt wieder immer dienstagsfrische Blut- und Leberwürste!!

Die Bauarbeiten bei uns in der Riedermühler Straße neigen sich nachlanger Zeit dem Ende zu. Sie können ab sofort wieder ungehindertzu unserer Metzgerei fahren. Wir möchten uns trotz der Umstände

in diesem Jahr, bei Ihnen für Ihre Treue bedanken.

Unsere Öffnungszeiten für Sie:Mo.: 6.30 Uhr bis 12.00 Uhr · Di. bis Fr.: 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Samstags: 6.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Logenweg 14 · 85276 Hettenshausen · 08441 82850www.alles-tuscher.de

· Baggerarbeiten· Tief- & Straßenbau· Gartenbau

· Maschinenverleih· Pflasterarbeiten· Landschaftsbau

· Minibagger mit und ohne Fahrer· Natursteine neu & gebraucht· Schwimmbadtechnik & Zubehör

Anzeigenannahme:

Heidi StarckTel. 0 84 41-59 72 · Fax 0 84 41-7 27 37

e-mail: [email protected]

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Meldeamtliche Nachrichten

Wir gratulieren

Hinweis zum Datenschutz:

Geburtstagsjubilare werden automatisch ab dem 70. Ge-burtstag monatlich in den VG-Mitteilungen veröffentlicht.

Sollten Sie eine Veröffentlichung nicht wünschen, bitten wirrechtzeitig um Mitteilung (ca. vier Wochen vor Ihrem Jubi-läum) an die Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster, Freisin-ger Str. 3, 85304 Ilmmünster, Tel.: 8073-0.

GEMEINDE ILMMÜNSTER Oktober 2017

Geburten: 2Eheschließungen: Sterbefälle: 2

Geburten: Finn Wiegandt

GEMEINDE HETTENSHAUSEN Oktober 2017

Geburten: 2Eheschließungen: Sterbefälle: 1

Geburten: Jakob Brandmeier

Fundsachen: Fitness-Armband Herren-Fahrrad 1 einzelner Schlüssel

GEMEINDE ILMMÜNSTER November 201704.11.2017 Frau Viktoria Stadler zum 83. Geburtstag05.11.2017 Frau Trudhild Rongstock zum 92. Geburtstag06.11.2017 Frau Erna Daschner zum 89. Geburtstag09.11.2017 Frau Erna Eichinger zum 88. Geburtstag09.11.2017 Herrn Linus Obereisenbuchner zum 91. Geburtstag11.11.2017 Herrn Karl Weiß zum 76. Geburtstag11.11.2017 Frau Marianne Friedl zum 77. Geburtstag11.11.2017 Frau Therese Wildgruber zum 87. Geburtstag17.11.2017 Herrn Karl Hahn zum 82. Geburtstag19.11.2017 Frau Elisabeth Summerer zum 85. Geburtstag21.11.2017 Herrn Eduard Daniel zum 73. Geburtstag22.11.2017 Frau Ernestine Stemmer zum 86. Geburtstag25.11.2017 Herrn Josef Eichinger zum 84. Geburtstag26.11.2017 Herrn Peter Graßmann zum 71. Geburtstag27.11.2017 Frau Renate Ott zum 70. Geburtstag27.11.2017 Herrn Robert Merkt zum 77. Geburtstag28.11.2017 Frau Adelheid Nowak zum 87. Geburtstag29.11.2017 Frau Inge Belzner zum 74. Geburtstag30.11.2017 Herrn Johann Heinzinger zum 83. Geburtstag30.11.2017 Herrn Johann Danner zum 87. Geburtstag05.12.2017 Frau Martha Lethmeir zum 71. Geburtstag

18.11.2017 Frau und Herrn Monika und Günther Preitschopf zum 50. Hochzeitstag

GEMEINDE HETTENSHAUSEN November 201702.11.2017 Frau Hannelore Klehr zum 73.Geburtstag02.11.2017 Herrn Manfred Scherer zum 80.Geburtstag02.11.2017 Frau Sophie Kellerer zum 93.Geburtstag03.11.2017 Herrn Anton Schrödl zum 80.Geburtstag05.11.2017 Herrn Willibald Kaindl zum 78.Geburtstag06.11.2017 Herrn Johann Bauer zum 82.Geburtstag09.11.2017 Herrn Hermann Bahne zum 73.Geburtstag10.11.2017 Herrn Josef Steger zum 84.Geburtstag13.11.2017 Herrn Gert Schwindt zum 71.Geburtstag15.11.2017 Herrn Franz Demus zum 76.Geburtstag16.11.2017 Frau Anna Mühlbauer zum 73.Geburtstag16.11.2017 Frau Gertrud Hingerl zum 74.Geburtstag17.11.2017 Herrn Korbinian Hauptmann zum 83.Geburtstag21.11.2017 Herrn Wilhelm Zwilcher zum 80.Geburtstag30.11.2017 Frau Josefine Fenrich zum 92.Geburtstag02.12.2017 Herrn Christian Knorn zum 72.Geburtstag03.12.2017 Frau Magdalena Frank zum 91.Geburtstag

08.11.2017 Frau und Herrn Rita und Johann Beringer zum 60. Hochzeitstag

Veranstaltungen November

Um Reservierung wird unter Telefon 08137- 934-0 gebeten.Schloss Hohenkammer GmbHSchlossstraße 20 · 85411 Hohenkammer · www.schlosshohenkammer.de

03.11. Schlossrestaurant «carte blanche»Florian Vogel stellt die neue Camers-Karte im 5-Gänge-Menü vor.� Um 19.00 Uhr in Camers Schlossrestaurant

04.11., Führung durch die Ausstellung „Hohenkammer in05.11. der NS Zeit – Namen statt Nummern“

Führung und Diskussion mit Karl Strauß� Treffpunkt um 17.00 Uhr im Gutshof-Foyer

05.11. Unser genussvoller Klassiker – der Sonntags brunch39 Euro pro Person inklusive Kaffee, Tee und Säfte.� Ab 11.00 Uhr im Gutshof-Restaurant oder in der Alten Galerie

10.11. Candle-Light-DinnerEin Menü zum Kennenlernen und Genießen unserer Gutshof-Küche.Vier Gänge – aus saisonalen Zutaten – für 55 Euro pro Person.� Empfang ab 19.00 Uhr, Menü ab 19.30 Uhr

11.11. Sankt Martin: Gänsezeit!Das herbstliche Gänseessen – mit allem, was das FederviehFeines zu bieten hat.� Um 12.00 Uhr in der Alten Galerie

18.11. Rock the GalleryRock-Konzert mit den Bands „Back To Therapy“ und „HeToRo“.� In der Alten Galerie. Einlass 18.00 Uhr, Konzertbeginn 20.00 Uhr

Herzliche Glückwünsche

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Am 28. September feierte Frau Walburga Döring aus Ilmmünsterihren 85. Geburtstag im Kreise ihrer Familie. Bürgermeister An-ton Steinberger überbrachte die Glückwünsche der Gemeindeund überreichte einen Geschenkkorb.

Frau Gertraud Brand feierte am 02.10.2017 ihren 85. Geburts-tag. Zweite Bürgermeisterin Brigitte Wallner überbrachte ihr dieGlückwünsche der Gemeinde.

Am 04.10.2017 feierte Frau Ursula Steinberger aus Ilmmünsterihren 80. Geburtstag. Erster Bürgermeister Anton Steinbergerüberbrachte ihr die Glückwünsche der Gemeinde.

Herr Alois Huber aus Ilmmünster feierte am 10.10.2017 seinen80. Geburtstag. Erster Bürgermeister Anton Steinberger über-brachte ihm die Glückwünsche der Gemeinde.

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Team FinanzKomepetenzCenter Reichertshausen-Ilmmünster (v. li. n. re.): Marianne Hausl (Service), Jessica Gebendorfer (Service), Florian Aschauer (Berater), Annemarie Staudacher (Service), Rainer Müller (Regionalleiter Holledau), Verena Koller (Beraterin), Ingrid Mächler (Beraterin)

Neues FinanzKompetenzCenter Reichertshausen-IlmmünsterDie Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG stellt nach abgeschlossenem Filialumbau offiziell das neue FinanzKompetenzCenter Reichertshausen-Ilmmünster vor

Die beiden ehemaligen Filialen Reichertshausen und Ilmmünster derVolksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG wurden bereits im März die-ses Jahres operativ in Reichertshausen zusammengelegt. Gleichzeitigwurde eine umfangreiche und zeitgemäße Umbaumodernisierung in derursprünglichen Filiale Reichertshausen eingeleitet. Im Rahmen einer of-fiziellen Feierstunde wird das neue FinanzKompetenzCenter Reicherts-hausen-Ilmmünster in der Pfaffenhofener Str. 1 vorgestellt.

Das neue FinanzKompetenzCenter Reichertshausen-Ilmmünster verfügtim Servicebereich mit Geldeinzahlungs- und Geldausgabeautomaten undKontoauszugsdruckern über eine Technik, die den Ansprüchen an zeit-gemäßes Banking gerecht wird. Die Geldausgabe-automaten ermögli-chen zudem, sowohl Prepaidguthaben von Handys mit der VR-BankCardaufzuladen, als auch ohne VR-BankCard mittels der VR-BankingApp überdas Smartphone Bargeld abzuheben. Erweiterte Öffnungszeiten tragenzudem der geänderten zeitlichen Kundennachfrage, insbesondere für Be-rufstätige, nach Bankserviceleistungen vor Ort Rechnung. KostenloseKundenparkplätze an der Bankvorder- und rückseite sowie ein barriere-freier Zugang runden den Servicekomfort ab.

Die Ausrichtung zum FinanzKompetenzCenter geht einher mit der Schaf-fung eines Teams von qualifizierten Beratern, dem jetzt sowohl ein Bau-finanzierungs- als auch ein Versicherungsexperte unmittelbar vor Ort zurSeite stehen.

Diese FINANZ- UND VORSORGESPEZIALISTEN betreuen dabei die Kunden aus Reichertshausen und Ilmmünster in allen Finanzdienstleis-tungsbelangen an einem Standort. Der Umbau der Filiale zum Finanz-KompetenzCenter hat dabei insbesondere für die Beratung der Kundeneine moderne und innovative Beratungsarchitektur kreiert. Zum einen

wurde in eine zweckmäßige Raumausstattung nach den neuesten Si-cherheitsstandards als auch in digitale Info-Monitore investiert.

DIE FINANZ- UND VORSORGESPEZIALISTEN freuen sich darauf, dieseninnovativen und modernen Beratungskomfort ihren Kunden und neuenInteressenten zu veranschaulichen.

Ein persönlicher Beratungstermin kann jederzeit unter der Woche zwi-schen 8.00 bis 20.00 Uhr telefonisch unter 08441 8065-0 vereinbart wer-den.

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Sprechtage für die Versicherten und Rentnerder Deutschen Rentenversicherungim Seniorenbüro Sankt Josef, Hofberg 7, 85276 Pfaffenhofena.d.Ilm finden am 12. und 19. Dezember 2017 sowie am 9. und23. Januar 2018 Sprechtage statt.

Die Beratungen erfolgen jeweils in der Zeit von 9:00 bis 12:00Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr und sind kostenlos.

Die Termine für die Sprechtage werden über die kostenfreie Te-lefonnummer 0800 6789 100 vergeben.

Einwohnerzahl des Landkreises steigt weiterDer Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm verzeichnet weiterhin einenEinwohnerzuwachs. Wie aus der neuesten Bevölkerungstabelledes Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitunghervorgeht, lebten zum Stichtag 30.06.2016 im Landkreis 124953 Einwohner. Es handelt sich dabei um die Einwohnerzahlen,die auf Basis Zensus 2011 fortgeschrieben wurden. Gegenüberdem Bevölkerungsstand vom 30.06.2015 (122.507 Einwohner)bedeutet dies einen Anstieg um 2.446 Personen bzw. rund 2,0% innerhalb eines Jahres. Nach absoluten Einwohnerzahlen gibtes in der Stadt Pfaffenhofen den stärksten Zuwachs mit einemPlus von 454 Einwohnern, dicht gefolgt von der Stadt Geisenfeld(400) und der Stadt Vohburg (331).

Gemeinde Einwohner Einwohner Veränderung (30.06.2015) (30.06.2016)

Hettenshausen 2.097 2.076 -21

Ilmmünster 2.098 2.130 32

Kriegsgräber mahnen – mit Ihrer Hilfe!Haus- und Straßensammlung beginnt am 20. OktoberIm Landkreis Pfaffenhofen findet von Freitag, 20. Oktober biseinschließlich Sonntag, 5. November 2017 wieder die alljährlicheHaus- und Straßensammlung des Volksbunds Deutsche Kriegs-gräberfürsorge e.V. statt. Hierbei werden Mitglieder der Krie-ger-, Soldaten- und Kameradenvereine im Landkreis sowie eh-renamtliche Mitarbeiter der Kriegsgräberfürsorge durch dieStraßen ziehen, um bei den Bürgerinnen und Bürgern um Un-terstützung für die Erhaltung und Erstellung deutscher Kriegs-gräber zu bitten. Der Volksbund wurde 1919 durch Heimkehrer,Witwen und Hinterbliebene des Ersten Weltkrieges ins Lebengerufen. Er ist damit eine der ersten Bürgerinitiativen in Deutsch-land. Derzeit pflegt die Organisation in 46 Ländern auf 833Kriegsgräberstätten die Gräber von über 2,7 Millionen Totenbeider Weltkriege. Seit 1989 wurden hunderttausende Kriegstotein Osteuropa aus gefährdeten Grablagen geborgen, viele vonihnen identifiziert, alle jedoch würdig bestattet, die Angehörigen,wo immer dies möglich war, benachrichtigt. Parallel hierzu wirddie Gräberdatenbank unter www.volksbund.de ständig erweitert.Aktuell umfasst sie über 4,75 Mio. Verlustmeldungen. JederName steht für ein Kriegsschicksal und damit auch für ein Fami-lienschicksal. „Lernorte der Geschichte“: Seit 1953 arbeitet derVolksbund mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf denKriegsgräber- und Gedenkstätten Europas. So wurden auchheuer wieder rund 14.000 Teilnehmer in rund 70 Workcampsund in den vier Jugendbegegnungs- und Bildungseinrichtungen(Golm, Lommel, Niederbronn, Ysselstein) betreut. „Der huma-nitäre Auftrag des Volksbundes hat nichts von seiner Bedeutungverloren. Die Sorge für die Kriegsgräber ist und bleibt eine stän-dige, gesamtgesellschaftliche Verpflichtung; die mahnende Bot-schaft, die von den Soldatenfriedhöfen ausgeht, ist von bittererAktualität“, so der Stellvertreter des Landrats Anton Westner,stv. Kreisvorsitzender des Volkbunds. Der Volksbund muss denGroßteil der erforderlichen Mittel selbst aufbringen. Anton West-ner bittet daher um freundliche Aufnahme der ehrenamtlichenSammlerinnen und Sammler sowie um eine großzügige Spende,damit der Verband seinen humanitären Auftrag weiterhin er-folgreich fortführen kann.

Information

Beratungsangebot am AELFIngolstadtDie Energiewende als Einkommensalter-native nutzen und gleichzeitig die eigeneCO2- Bilanz verbessern. Das am Amt fürErnährung, Landwirtschaft und ForstenIngolstadt integrierte Projekt „LandSchafftEnergie“ bietet Landund Forstwirten eine produktneutrale, kostenfreie Energiebera-tung.In der Landwirtschaft ergeben sich häufig sinnvolle Einsatzmög-lichkeiten der erneuerbaren Energien im Strom- und Wärmebe-reich, die erst bei genauerem Hinsehen ersichtlich werden.Hierzu führen die jeweiligen Experten im Amt spezielle Analysenund Lastgangmessungen durch, um die Situation vor Ort mitSachverstand zu bewerten und ggf. Optimierungspotential auf-zuzeigen. Enorme Einsparpotentiale verstecken sich beispiels-weise in der Melktechnik, aber auch Lüftungssysteme und Be-leuchtung tragen zu einem großen Teil zum Stromverbrauchbei. Diese Schwachstellen decken die Energieberater zusammenmit dem jeweiligen Landwirt auf und helfen oft mit einfachenHinweisen Energie einzusparen. Auch über zukünftige Konzepteeiner bestehenden PV-Anlage (z.B. PV-Eigenverbrauch), Biogas-anlagen oder Biomasse-Heizungen können sich Landwirte kos-tenlos beraten lassen.Zudem bieten die Projektmitarbeiter von „LandSchafftEnergie“und die Landtechniker am AELF Ingolstadt allgemeine Informa-tionen zu Fragen rund um die Energiewende. Hier haben Land-und Forstwirte die Möglichkeit, sich z.B. zu Fördermöglichkeiten,effizienter/alternativer Energietechnik und rechtlichen Rahmen-bedingungen zu informieren. In vielen Fällen empfiehlt sich eineindividuelle, kostenlose Beratung vor Ort. Land- und Forstwirtensollen hierdurch alternative Konzepte und Handlungsmöglich-keiten aufgezeigt werden. Zögern Sie also nicht bei Bedarf dieMitarbeiter am AELF Ingolstadt zu kontaktieren. Das Dienstgebietder Mitarbeiter im Bereich Energieberatung erstreckt sich überdie Region Oberbayern Nord.

Beratungsangebot Berater Kontaktdaten

Energie-Check, David E-Mail: Biomasse-Feuerung, Pfisterer david.pfisterer @aelf-in.bayern.deWärmenetze, Förderung Telefon: 0841/3109-513

Gesamtheitliche Michael E-Mail: Energiekonzepte, Huth [email protected], Batteriespeicher, Telefon: 0841/3109-237Wärmepumpe, Energie-Check

Biogasanlagen, Josef E-Mail: Nahwärme, Schmidt [email protected] Telefon: 0841/3109-130

Das Gemeindeblatt informiert

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Verabschiedung von Frau JanuNicht nur für unsere Viertklässler hieß es Abschied nehmen vonder Ilmmünsterer Grundschule, sondern auch für unsere stell-vertretende Schulleitung, Frau Christine Janu. Auch die zweiteBürgermeisterin Frau Wallner, ehemalige Kolleginnen, die Ver-tretung des Elternbeirats sowie das Betreuungspersonal desGanztages kamen extra zur Verabschiedungsfeier in unsererAula. Die Schulfamilie hat sich zu ihrer Feier Einiges ausgedacht,und so durfte Frau Janu im Stile der einstigen FernsehshowDingsda ihr Abschiedsgeschenk erraten. Ihre Klasse studiertefür sie einen Sketch ein. Die Kolleginnen gestalteten ein Sock-entheater und präsentierten ein Lied zum Ruhestand, das vomFaulenzen handelte. Wir wünschen Frau Janu alles Gute für denwohl verdienten Ruhestand.

Frau Langer, Elternbeiratsvorsitzende verabschiedet sich mit ei-nem Blumenstrauß

Kooperation Grundschule und KindergärtenDie Grundschule Ilmmünster hat es sich zum Ziel gesetzt, denÜbergang vom Kindergarten in die Grundschule schonend vor-zubereiten. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurden alleVorschulkinder zunächst zu unserem Weihnachtsmusical in derBasilika bzw. unserem Innenhof eingeladen. Im Januar gab esan unserer Schule einen Informationsabend, um die Vorausset-zungen für einen erfolgreichen Schulanfang zu erläutern. Nachder Schuleinschreibung im April durften die KindergartenkinderSchulluft schnuppern. Im Mai nahmen sie an der Sportstundeder Erst- und Zweitklassler teil, im Juli dann musizierten wir ge-meinsam im Rahmen des Aktionstages Musik in Bayern. Nachder Pause gab es für interessierte Eltern und Kindergärtnerinnenin der Turnhalle eine Vorführung des erlernten Programmes. AmWandertag besuchten beide ersten Klassen den Waldkindergar-ten und verlebten einen ereignisreichen Vormittag. Voller Er-wartung und Vorfreude betraten am 12. September 34 ABC-Schützen mit ihren bunten Schultüten unsere Aula und konntensich bereits ein bisschen heimisch fühlen.

Kinderkrippe „Pusteblume“Das schöne Herbstwetter machte es den Kindern möglich, vielim Garten aktiv zu sein und in Spaziergängen die nähere Umge-bung zu erkunden. Dabei wurden auch viele, viele Blätter undEicheln gesammelt! Zum Erntedankfest machten die größerenKrippenkinder einen Besuch in der Kirche und bestaunten dengeschmückten Altar. In der Krippe selbst gab es zum Erntedankauch einiges zu sehen, fühlen und riechen. Passend dazu wurdeauch gemeinsam Kürbissuppe gekocht und der Elternbeirat hatmit den Kindern leckere Apfel-Hafer-Semmeln gebacken.

Der Elternbeirat der Kinderkrippe Pusteblume 2017/2018 (v.l.n.r.Susannah Felbermeir, Hanna Hipp-Lambertz, Angelika Strauß,Vera Kühne, Stephanie Schreistetter. Auf dem Bild fehlt HeikeFriedrich.)

Beim Erntedank gibt es viel zu Entdecken

Backen mit dem Elternbeirat

Grundschule Ilmmünster

Gemeinschaft in der Gemeinde

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Gemeinde Hettenshausen

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 18.09.2017Der Vorsitzende beantragt die Tagesordnung zu ändern. Es wirdbeantragt den TOP 4 „Vollzug des BauGB; 4. Änderung des Flä-chennutzungsplanes“ aufgrund eines neuen Gutachtens abzu-setzen.

Beschluss:Mit der Änderung der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis: 14:0

76. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am24.07.2017, 31.07.2017 und 08.08.2017

Die Niederschrift liegt in Ablichtung bei.

Beschluss:Die Niederschrift über die Sitzungen am 24.07.2017, 31.07.2017und 08.08.2017 werden in den vorliegenden Fassungen geneh-migt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

77. Städtebauförderungsprogramm „Kleine Städte undGemeinden“; Vorstellung des Ergebnisses der Fein-untersuchungen – Interkommunales Entwicklungs-konzept Lebendige Ortsmitten

Die Architekten German Deller und Dierk Brandt stellen die Er-gebnisse der Feinuntersuchungen – Interkommunales Entwick-lungskonzept Lebendige Ortsmitten dem Gemeinderat vor. Dervorliegende Entwurf ist das Ergebnis einer sog. Expertenrunde.Bei diesem Arbeitskreis waren alle Vereine, Institutionen unddie kirchlichen Organisationen, die in das Gemeindeleben orga-nisieren, beteiligt. Die Planskizze sieht den Bau eines Dorfhausesnäher am Straßenraum vor, das für die verschiedensten Nut-zungen der Gemeinde und der Pfarrei geeignet ist. Im westlichenTeil des Grundstücks ist Platz für einen Bau für „besonderesWohnen“, d.h. das Objekt soll barrierefrei und seniorengerechterstellt werden. Über die Trägerschaft, ob Gemeinde oder eingemeinnütziger Bauträger, ist vom Gemeinderat erst nach Zu-stimmung zum Planentwurf zu entscheiden. Zwischen den beidenBaukörpern entsteht ein Innenhof, der für die gemeindlichenFeiern, wie Maibaumaufstellen genutzt werden kann. Ein kleinerKinderspielplatz ist ebenfalls vorgesehen. Das Architekturbüroteilt mit, dass eine Entscheidung über die Aufnahme in dasStädtebauförderungsprogramm durch die Regierung von Ober-bayern noch in diesem Jahr möglich wäre. Die Gemeinde kannmit einem maximalen Zuschuss von 60 % der förderfähigenKosten rechnen. Bei einem Umbau des Kreuzungsbereichs istes möglich einen Verkehrsplaner zu beteiligen. Die aktuelle Pla-nung sieht den Straßenbau mit einer Breite von 6,50 m vor,diese Breite stellt das übliche Maß dar. Die beiden Architektenbeantworten die Fragen der Gemeinderatsmitglieder.

Beschluss:Der Gemeinderat nimmt die vorgestellte Planung zur Kenntnisund vereinbart einen Ortstermin. Des Weiteren beschließt derGemeinderat die Bürger zu beteiligen. Hierzu wird die Verwaltungbeauftragt die Planungen auf der Homepage der Gemeinde Het-tenshausen zu veröffentlichen und eine entsprechende E-Mail-adresse einzurichten. Über die Planung wird in einer der folgen-den Sitzungen entschieden.

Abstimmungsergebnis: 14:0

78. Vollzug des BauGB; Bebauungsplan Nr. 27 „Gewer-begebiet Ilmwiese“

Der Gemeinderat Hettenshausen hatte in seiner öffentlichen Sit-zung am 09.01.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.27 „Gewerbegebiet Ilmwiese“ im beschleunigten Verfahren nach§ 13a BauGB beschlossen. Mit Beschluss des Gemeinderatesvom 19.06.2017 billigte dieser den Entwurf des Bebauungspla-nes Nr. 27 „Gewerbegebiet Ilmwiese“ des Architekturbüros Ei-chenseher Ingenieure aus Pfaffenhofen an der Ilm in dessenFassung vom 22.05.2017 samt dessen Begründung, ebenfallsin der Fassung vom 22.05.2017 einschließlich derer Anlagen(saP-Bericht und Baugrunduntersuchung jeweils in der Fassungvom 22.05.2017) und ordnete die öffentliche Auslegung sowieBeteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden an.Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses war in derZeit vom 03.02.2017 bis 06.03.2017. Die Bekanntmachung desBilligungs- und Auslegungsbeschlusses fand in der Zeit vom06.07.2017 bis 18.08.2017 statt. Die Träger öffentlicher Belangeund Behörden wurden mit E-Mail vom 06.07.2017 um derenStellungnahme bis spätestens 17.08.2017 gebeten. FolgendeStellungnahmen gingen fristgemäß bei der Verwaltung ein.

A) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

I. Stellungnahmen ohne Anregungen und Bedenken gingenein von:

1. Gemeinde Scheyern vom 20.07.20172. Gemeinde Schweitenkirchen vom 26.07.20173. Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm – KUS vom 03.08.20174. Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm –Gesundheitsamt vom

03.08.2017

Beschluss:Der Gemeinderat erhielt Kenntnis von den vorgenannten aufge-führten Stellungnahmen ohne Anregungen und Bedenken.

Abstimmungsergebnis: 14:0

II. Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken von Behör-den und Trägern öffentlicher Belange gingen ein von:

Alle Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken wurden be-reits im Zuge der Sitzungsladung den Gemeinderäten in Kopiezugesandt.

1. Regierung von Oberbayern (Brandschutz) vom 11.07.2017

Bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen sindfür den durch die Gemeinde sicherzustellenden Brandschutz -Art. 1 des Bayer. Feuerwehrgesetzes – grundsätzlich folgendeallgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes (Durch-führung wirksamer Löscharbeiten und Rettung von Personen)zu überprüfen und bei Bedarf im Benehmen mit dem Kreis-brandrat durchzuführen.lm Übrigen verweisen wir auf die „Planungshilfen für die Bau-leitplanung“, Fassung 2014/2015, herausgegeben von der Obers-ten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern,insbesondere auf den Abschnitt II 3 Nr. 31 -Brandschutz-. Wirhaben uns nur aus der fachlichen Sicht des Brandschutzes ge-äußert und diese Äußerung innerhalb der Regierung nicht abge-stimmt.

1.1 Hydrantennetz

Das Hydrantennetz ist nach dem Merkblatt Nr. 1.8-5, Stand08.2000, des Bayer. Landesamts für Wasserwirtschaft bzw. nachden Technischen Regeln des Deutschen Vereins des Gas- undWasserfaches e.V. (DVGW) - Arbeitsblätter W 331 und W 405 –auszubauen. Gegebenenfalls ist der Löschwasserbedarf nachdem Ermittlungs- und Richtwertverfahren des ehem. Bayer. Lan-

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Erd- und GartengestaltungPflasterunterbau und -ausbesserung, Natursteine,Trockenmauer, Einzäunungen, Rasenerneuerung,Rollrasen, Heckenzuschnitt, Baumfällung, Wurzel -fräsung etc., Bagger- und Laderarbeiten

FLORIMCarl-Orff-Str. 9 · 85276 HettenshausenTel.: 08441/789889 · Fax: 08441/787843Mobil: 0170/7140121www.Florim.eu · [email protected]

desamt für Brand- und Katastrophenschutz zu ermitteln. DerHydrantenplan ist vom Kreisbrandrat gegenzuzeichnen.

Abwägung: Der Ausbau des Hydrantennetzes ist nicht Teil des Bauleitplan-verfahrens und daher nicht zu berücksichtigen. Die Löschwas-serversorgung ist durch den Netzbetreiber sichergestellt undunter E) Hinweise durch Text erläutert. Die Löschwassermengewurde anhand der Größe und des Gebietscharakters auf 96m³/h für einen Zeitraum von zwei Stunden festgelegt.

Beschluss:Der Gemeinderat erhielt von den Hinweisen Kenntnis und be-schließt die Abwägung. Eine Änderung der Planung ist nicht ver-anlasst.

Abstimmungsergebnis: 14:0

1.2 Öffentliche Verkehrsflächen

Die öffentlichen Verkehrsflächen sind so anzulegen, dass siehinsichtlich der Fahrbahnbreite, Kurvenkrümmungsradien usw.mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und ungehindertbefahren werden können. Die Tragfähigkeit muss dazu für Fahr-zeuge bis 16 t (Achslast 10 t) ausgelegt sein. Hierzu wird auchauf die DIN 14 090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“verwiesen. Es muss insbesondere gewährleistet sein, dass Ge-bäude ganz oder mit Teilen in einem Abstand von 50 m von denöffentlichen Verkehrsflächen erreichbar sind.

Bei Sackgassen ist darauf zu achten, dass die sog. „Wendeham-mer“ auch für Feuerwehrfahrzeuge benutzbar sind. Zur unge-hinderten Benutzung ist ein Wendeplatzdurchmesser von mind.18 m, für Feuerwehreinsätze mit einer Drehleiter DL(K) 23-12ein Durchmesser von mind. 21 m erforderlich. Gegebenenfallssind Verkehrsbeschränkungen (Halteverbote) zu verfügen.

Abwägung:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die formuliertenAnforderungen sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung undkönnen daher nicht berücksichtigt werden.

Beschluss:Der Gemeinderat erhielt von den Hinweisen Kenntnis und be-schließt die Abwägung. Eine Änderung der Planung ist nicht ver-anlasst.

Abstimmungsergebnis: 14:0

1.3 Rettungswege

Aus Aufenthaltsräumen von nicht zu ebener Erde liegenden Ge-schossen muss die Rettung von Personen über zwei voneinanderunabhängige Rettungswege gewährleistet sein. Bei baulichenAnlagen ohne besondere Art und Nutzung und einer Bauhöheunterhalb der Hochhausgrenze kann der zweite Rettungswegauch über die Leitern der Feuerwehr sichergestellt werden, wenndie Feuerwehr über das erforderliche Rettungsgerät (z. B. Dreh-leiter DL(K) 23-12 o. ä.) verfügt. Sofern innerhalb der Hilfsfristvon 10 Minuten der zweite Rettungsweg über entsprechend aus-reichende Leitern der Feuerwehr nicht sichergestellt werdenkann, sind zwei voneinander unabhängige bauliche Rettungs-wege (notwendige Treppen) erforderlich.

Abwägung:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die formuliertenAnforderungen sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung undkönnen daher nicht berücksichtigt werden.

Beschluss:Der Gemeinderat erhielt von den Hinweisen Kenntnis. Eine Än-derung der Planung wird nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 14:0

1.4 Aufenthaltsräume Dachgeschoss

Bei Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss müssen die notwendi-gen Fenster mit Leitern der Feuerwehr direkt anleiterbar sein(zweiter Rettungsweg).

Abwägung:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die formuliertenAnforderungen sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung undkönnen daher nicht berücksichtigt werden.

Beschluss:Der Gemeinderat erhielt von den Hinweisen Kenntnis. Eine Än-derung der Planung wird nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 14:0

1.5 Ausrüstung Feuerwehr

Die Feuerwehr ist bei der Ansiedlung von Industrie- und Gewer-bebetrieben oder anderer besonderer Einrichtungen (z. B. Ver-wender von Radioisotopen o. ä.), die auf Grund der Betriebs-größe und -art und/oder der gelagerten, hergestellten oder zuverarbeitenden Stoffe (z. B. radioaktive Stoffe, Säuren, brennbare Flüssigkeiten, ag-gressive Gase etc.) einen besonderen Gefahrenschwerpunkt bil-den, entsprechend auszurüsten.

Abwägung:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die formuliertenAnforderungen sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung undkönnen daher nicht berücksichtigt werden.

Beschluss:Der Gemeinderat erhielt von den Hinweisen Kenntnis und be-schließt die Abwägung. Eine Änderung der Planung ist nicht ver-anlasst.

Abstimmungsergebnis: 14:0

2. Energienetze Bayern GmbH & Co. KG vom 13.07.2017

Wir könnten das Planungsgebiet mit Erdgas erschließen. DieVersorgung kann durch eine Erweiterung der Leitungsnetze abder Münchner Straße sichergestellt werden.

Beschluss:Der Gemeinderat erhielt von den Hinweisen Kenntnis. Eine Än-derung der Planung wird nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 14:0

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3. Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt vom 19.07.2017

3.1 Wasserversorgung

Das geplante Gewerbegebiet liegt außerhalb von Wasserschutz-gebieten. Die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser wirddurch die Gemeinde Hettenshausen sichergestellt.

3.2 Grundwasser- und Bodenschutz, Altlasten

lm Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „GewerbegebietIlmwiese“ in Reisgang der Gemeinde Hettenshausen sind ausder derzeit vorhandenen Aktenlage keine Altablagerungen bzw.Altlastenverdachtsflächen oder sonstige schädliche Bodenver-unreinigungen bekannt. Im Rahmen einer durchgeführten Bau-grunderkundung im April 2017 (siehe Bericht Nr. 1630/170227der BGU – Büro für Geotechnik und Umweltfragen GbR vom12.05.2017) wurden keine Auffüllungen oder Altlasten an denuntersuchten Punkten gefunden.

Sollten im Zuge von Baumaßnahmen Altlastenverdachtsflächenbzw. ein konkreter Altlastenverdacht oder sonstige schädlicheBodenverunreinigungen bekannt sein bzw. werden, ist das Was-serwirtschaftsamt Ingolstadt zu informieren.

Das Grundwasser steht oberflächennah an. Gemäß der durch-geführten Baugrunderkundung wurde der Grundwasserstand imApril 2017 mit 1,37 – 2,19 m unter GOK ermittelt. Jedoch sindauch höhere Grundwasserstände möglich. Sollten im Zuge derBaumaßnahmen evtl. Grundwasserabsenkungen erforderlichwerden, sind diese im wasserrechtlichen Verfahren beim Land-ratsamt Pfaffenhofen zu beantragen.

Bei Einbinden von Baukörpern ins Grundwasser wird empfohlen,die Keller wasserdicht auszubilden und die Öltanks gegen Auf-trieb zu sichern.

3.3 Abwasserbeseitigung

Die Ausführungen unter dem Punkt 11.2 – 11.3 der Festsetzun-gen durch Text sind für eine ermessensfehlerfreie Entscheidungdurch die Kommune nicht ausreichend. Im weiteren Bauleit-planverfahren ist daher ein Entwässerungskonzept aufzuplanen,das vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes in den wesentlichenGrundzügen mit dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt abzu-stimmen ist. Der Bebauungsplan ist dann an das Entwässe-rungskonzept anzupassen. Ebenfalls ist der Punkt 5 der Hinweisedurch Text an das Entwässerungskonzept anzupassen.

Hinweise:Nach derzeitigem Kenntnisstand ist aufgrund der hohen Grund-wasserstände eine Versickerung nicht möglich.

Abwägung:Im Zuge des Bauleitplanverfahrens ist keine zusätzliche, detail-lierte Ausarbeitung zur Wasserwirtschaft erforderlich. Vielmehrsind die Belange der Wasserwirtschaft durch die Festsetzungendurch Text D.11. Wasserwirtschaft bereits berücksichtigt unddie entsprechenden Nachweise im Zuge der Genehmigungspla-nung der Einzelvorhaben zu führen (siehe Hinweise durch TextE.5.).

Ergänzend hierzu sei auf folgende Rechtsprechung hingewie-sen:Auszug Leitsatz VGH (Urteil vom 14.12.2016, AZ: 15 N 15.1201)„2. Hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung darf die pla-nende Gemeinde, soweit im Planungsverfahren keine Beson-derheiten abzusehen sind, davon ausgehen, dass diesbezüglicheProblemfragen in einer den konfligierenden Interessen gerechtwerdenden Weise in einem nachfolgenden wasserrechtlichenVerfahren gelöst werden können. (amtlicher Leitsatz)“

3.4 Oberirdische Gewässer

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 27 „GewerbegebietIlmwiese“ liegt im festgesetzten Überschwemmungsgebiet derIlm. Die Überschwemmungsgrenzen des festgesetzten Über-schwemmungsgebietes sind jedoch überholt. Somit ist das fest-gesetzte Überschwemmungsgebiet für diese Planung nicht maß-gebend. Aktuelle Wasserspiegelberechnungen zeigen, dass derGeltungsbereich bei einem maßgeblich 100- jährlichen Hoch-wasserereignis mögliche Überschwemmungen bis in den Bereichdes Bebauungsplans reichen. Diesbezüglich sollte sich die Ge-meinde Hettenshausen in der Abwägung damit auseinander -setzen, wie mit dem Hochwasserrisiko bei Extremhochwasserumgegangen wird (z. B. Berücksichtigung bei Alarm- und Ein-satzplänen, Herstellung einer ausreichenden Höhenlage der ge-planten Bebauung, …).

Mit wild abfließendem Oberflächenwasser ist auf Grund der to-pografischen Verhältnisse im Geltungsbereich nicht zu rechnen.Trotzdem verweisen wir auf den § 37 WHG wonach der natürlicheAblauf wild abfließenden Wassers nicht zum Nachteil Dritter ver-ändert werden darf.

Abwägung:Eine Berücksichtigung des Hochwasserrisikos bei Extremhoch-wasser in den Alarm- und Einsatzplänen der Einsatzkräfte ist zubegrüßen und soll den zuständigen Stellen durch die Gemeindemitgeteilt werden. Ebenso ist im Zuge der Genehmigungspla-nung der Nachweis der ausreichenden Höhenlage der geplantenBebauung zu erbringen und wurde deshalb in den Hinweisendurch Text Punkt E.5 bereits berücksichtigt.

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3.5 Zusammenfassung

Bei Beachtung unseres Schreibens bestehen aus wasserwirt-schaftlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen denBebauungsplan Nr. 27. Allerdings ist zum nächsten Verfahrens-schritt ein Entwässerungskonzept zu erstellen, aus dem diegrundsätzliche Art der Niederschlagswasserbeseitigung hervor-geht. Zudem ist durch die Gemeinde abzuwägen wie mit demHochwasserrisiko bei Extremhochwasser umgegangen wird.

Beschluss:Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und be-schließt die vorstehenden Abwägungen. Die Verwaltung wirdbeauftragt das Hochwasserrisiko in den Alarm- und Einsatzplä-nen zu berücksichtigen. Eine Änderung der Planung ist nichtveranlasst.

Abstimmungsergebnis: 13:1

4. Regierung von Oberbayern (Landesplanung) vom 27.07.2017

Erfordernisse:LEP 7.2.5 G Die Risiken durch Hochwasser sollen soweit alsmöglich verringert werden. Hierzu sollen (…) Rückhalteräumean Gewässern freigehalten (…) werden.

Bewertung:Laut unserem Rauminformationssystem liegen die westlichenBereiche des geplanten Gewerbegebiets im amtlich festgesetztenÜberschwemmungsgebiet der Ilm. Der Begründung (S. 7) zumBebauungsplan ist zu entnehmen, dass nach Rücksprache mitdem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt die dargestellten Grenzendes Überschwemmungsgebietes überholt seien und die Gewer-begebietsflächen sowohl bei HQ100 als auch bei HQextrem außer-halb der überfluteten Bereiche lägen. Es sollte in enger Abstim-mung mit dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt geklärt werden,ob die Planung den Belangen der Wasserwirtschaft bzgl. desHochwasserschutzes ausreichend Rechnung trägt.

Ergebnis:Die Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung nurdann nicht entgegen, wenn die Belange der Wasserwirtschaftausreichend berücksichtigt werden können.

Hinweis:Wir weisen darauf hin, dass in Gewerbegebieten durch geeigneteFestsetzungen die Entstehung unzulässiger Einzelhandelsagglo-merationen auszuschließen ist (vgl. Urteile VGH vom14.12.2016, AZ: 15 N 15.1201 und vom 28.02.2017, AZ. 15 N15.2042)

Abwägung:Die Belange der Wasserwirtschaft wurden ausreichend berück-sichtigt. Das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt wurde am Ver-fahren beteiligt. Vorgetragene Hinweise wurden zur Kenntnisgenommen und berücksichtigt bzw. abgewogen. Eine Festset-zung zum Ausschluss von unzulässigen Einzelhandelsagglome-rationen ist in vorliegender Bauleitplanung nicht erforderlich, dagroßflächiger Einzelhandel im Gewerbegebiet grundsätzlich nichtzulässig ist.

Beschluss:Der Gemeinderat erhielt von den Hinweisen Kenntnis und be-schließt die Abwägung. Eine Änderung der Planung ist nicht ver-anlasst.

Abstimmungsergebnis: 13:1

5. Deutsche Telekom vom 27.07.2017

Im Geltungsbereich befinden sich mittels Gestattungsvertraggesicherte hochwertige Telekommunikationslinien der Telekom,die durch die geplante Baumaßnahme möglicherweise berührtwerden (…). Wir bitten Sie, alle Beteiligten darauf hinzuweisen,bei der Planung und Bauausführung darauf zu achten, dassdiese Linien nicht verändert werden müssen bzw. beschädigtwerden.

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „MerkblattBäume, unterirdischer Leitungen und Kanäle“ der Forschungs-gesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 –siehe u. a. Abschnitt 6 – zu beachten. Wir bitten sicherzustellen,dass durch Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung undErweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert wer-den.

Abwägung:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, sind aber nichtTeil der Bauleitplanung und können daher nicht berücksichtigtwerden.

Beschluss:Der Gemeinderat erhielt von den Hinweisen Kenntnis und be-schließt die Abwägung. Eine Änderung der Planung ist nicht ver-anlasst.

Abstimmungsergebnis: 14:0

6. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 03.08.2017

Südlich des geplanten Gewerbegebietes befindet sich ein land-wirtschaftlicher Betrieb mit Pferdehaltung. Durch den landwirt-schaftlichen Betrieb entstehen insbesondere Lärm- und Staub -immissionen (z. b. durch Verkehr und Betrieb landwirtschaftlicherMaschinen und Geräte), und wegen der Tierhaltung sind Ge-ruchsimmissionen zu erwarten. Außerdem ist der Reitplatz miteiner Flutlichtanlage ausgestattet.

In den Hinweisen durch Text sollte folgender Passus aufgenom-men werden:Bedingt durch die Lage ist bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftungder angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche sowie aufgrunddes benachbarten Pferdebetriebs mit den üblichen Lärm-, Staub-und Geruchsimmissionen auch nachts und an Wochenenden zurechnen.

Abwägung:Unter Punkt E. Hinweise durch Text wird folgende Formulierungaufgenommen:„Bedingt durch die Lage ist bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftungder angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche sowie aufgrunddes benachbarten Pferdebetriebs mit den üblichen Lärm-, Staubund Geruchsimmissionen auch nachts und an Wochenenden zurechnen.“

Beschluss:Der Gemeinderat erhielt von den Hinweisen Kenntnis und be-schließt die Abwägung. Der Hinweis wird in den textlichen Fest-setzungen des Bebauungsplanes aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: 14:0

7. Bayernwerke vom 10.08.2017

Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichenEinwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit undder Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.

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Zur elektronischen Versorgung des geplanten Gebietes sind Nie-derspannungskabel erforderlich. Eine Kabelverlegung ist in derRegel nur in Gehwegen, Versorgungsstreifen, Begleitstreifenoder Grünstreifen ohne Baumbestand möglich.

Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der Bayern-werk Netz GmbH oder es sollen neue erstellt werden. Für denrechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie der Koordi-nierung mit dem Straßenbauträger und anderer Versorgungs-träger ist es notwendig, dass der Beginn und Ablauf der Er-schließungsmaßahmen im Planbereich frühzeitig (mind. 3Monate) vor Baubeginn der Bayernwerk Netz GmbH schriftlichmitgeteilt wird. Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und Er-schließungsstraßen soweit herzustellen, dass Erdkabel in derendgültigen Trasse verlegt werden können.

Ausführung von Leitungsbauarbeiten sowie Ausstecken vonGrenzen und Höhen:

• Vor Beginn der Verlegung von Versorgungsleitungen sind dieVerlegezonen mit endgültigen Höhenangaben der Erschlie-ßungsstraßen bzw. Gehwege und den erforderlichen Grund-stücksgrenzen vor Ort bei Bedarf durch den Erschließungsträ-ger (Gemeinde) abzustecken.

• Für die Ausführung der Leitungsbauarbeiten ist der Bayern-werk Netz GmbH ein angemessenes Zeitfenster zur Verfügungzu stellen, in dem die Arbeiten ohne Behinderungen und Be-einträchtigungen durchgeführt werden können.

Je nach Leitungsbedarf könnten die Errichtung einer neuenTransformatorenstation im Planungsbereich sowie das Verlegenzusätzlicher Kabel erforderlich werden. Für die Transformato-renstation benötigen wir, je nach Stationstyp ein Grundstückmit einer Größe zwischen 18 qm und 35 qm, das durch eine be-schränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der BayernwerkNetz GmbH zu sichern ist.

Bereits bei Baubeginn der ersten Gebäude muss verbindlich ge-währleistet sein, dass wir über die Stationsgrundstücke Verfü-gung können. Zu dem Zeitpunkt müssen befestigte Verkehrs-flächen vorhanden sein, die von LKW mit Tieflader befahrenwerden können.

Abwägung:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch nichtTeil der Bauleitplanung und daher nicht zu berücksichtigen.

Beschluss:Der Gemeinderat erhielt von den Hinweisen Kenntnis. Eine Än-derung der Planung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 14:0

8. Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 16.08.2017

Die im Rahmen des Verfahrens beabsichtigten, planerischenMaßnahmen zur Optimierung der baulichen Nutzbarkeit des be-reits als Gewerbegebiet vorgesehenen Areals im Ortsteil Reis-gang sind von Seiten der Handwerkskammer für München undOberbayern grundsätzlich zu begrüßen.

Um die Flächen für ihre Zweckbestimmung gemäß §8 BauNVOlangfristig zu erhalten und im Interesse der Sicherung des Orts-kerns von Hettenshausen und anderer umliegender Gemeindenin seiner Funktion als Knotenpunkt der Versorgung des öffentli-chen Lebens, bitten wir darum die Zulässigkeit von Einzelhandelim Gewerbegebiet durch eine entsprechende Festsetzung aus-zuschließen.

Abwägung:Ein Ausschluss von Einzelhandel wird aus Gründen einer mögli-chen Nahversorgung am Standort nicht in Erwägung gezogen.

Da ohnehin kein großflächiger Einzelhandel zulässig ist, ist einspürbarer Kaufkraftverlust im Ortskern von Hettenshausen undanderer umliegender Gemeinden nicht zu erwarten. Des Weite-ren birgt der Ausschluss von Einzelhandel Probleme hinsichtlichder Ansiedlung von Kleingewerbe, die Waren an Ort und Stelleverkaufen.

Beschluss:Der Gemeinderat erhielt von den Hinweisen Kenntnis und be-schließt die Abwägung. Eine Änderung der Planung ist nicht ver-anlasst.

Abstimmungsergebnis: 14:0

9. Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm – Bauleitplanung vom 28.07.2017

Planungsrechtliche und ortsplanerische Beurteilung:

9.1 Belange der Baukultur, Gestaltung des Orts- und Land-schaftsbildes

Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB, LEP 2013 8.4.1 (G) und Art.141 Abs. 1 Satz 4 BayVerf sind die Belange der Baukultur zuberücksichtigen, die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildeszu beachten sowie gemäß Art 3 Abs. 2 BayVerf die kulturelleÜberlieferung zu schützen. Dabei ist die Eigenständigkeit derRegion zu wahren (vgl. Art 3a BayVerf). Auf eine gute Gestaltungder Baugebiete [ ... ] soll geachtet werden (vgl. Regionalplander Region Ingolstadt (10), B III 1.5 (Z)).

Der planungsrechtlichen Steuerung ortsplanerischer Gestaltungkommt besondere Bedeutung zu.

a) Materialen und Dächer

Erläuterung:Es wird angeregt, für das GE z. B. Festsetzungen zu Materialien(z. B. unter Punkt D. 3.2) sowie zu den Dachaufbauten zu tref-fen. Es wird angeregt, einheitlich harmonisch wirkende Rege-lungen, wie z. B. Dächer (z. B. graues Blechmaterial, z. B. Ti-tanzink) bzw. Wände (z. B. als Wandverkleidung Holz oder Blechin hellen Tönen) festzusetzen.

Abwägung:Unter D. Festsetzungen durch Text Punkt 3. Baukörper und 4.Dächer wurden bereits entsprechende Festsetzungen getroffen.Weitere Vorgaben sind mit Blick auf eine größtmögliche Nutz-barkeit für Gewerbebetriebe und den hier ggf. betriebsbedingtenAnforderungen an die Beschaffenheit der Außenfassaden nichtbeabsichtigt. Zudem sollte dies aus Gründen der Gestaltungs-freiheit nicht erfolgen.

Beschluss:Der Gemeinderat erhielt von den Hinweisen Kenntnis und be-schließt die Abwägung. Eine Änderung der Planung ist nicht ver-anlasst.

Abstimmungsergebnis: 14:0

b) Werbeanlagen

Erläuterung:Die Festsetzungen zu Werbeanlagen werden grundsätzlich be-grüßt. Es wird jedoch aus Gründen des Ortsbildes angeregt, dieflächenmäßige Gesamtgröße der Werbeanlage unter Punkt 9.3der Festsetzungen durch Text (D) auf maximal 5 % der Wand-fläche der betroffenen Gebäudeseite festzusetzen.

Abwägung:Der Anregung, die flächenmäßige Gesamtgröße der Werbeanla-gen von 10% auf 5% zu reduzieren, wird nicht gefolgt, da die

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Gesamtgröße mit 8 m² je Werbeanlage und maximal zwei Wer-beanlagen je Gebäudeseite ohnehin bereits ausreichend regle-mentiert ist.

Beschluss:Der Gemeinderat erhielt von den Hinweisen Kenntnis und be-schließt die Abwägung. Eine Änderung der Planung ist nicht ver-anlasst.

Abstimmungsergebnis: 14:0

c) Dachaufbauten

Erläuterung:Für das gegenständliche GE werden derzeit außer zu den Anlagensolarer Strahlungsenergie keine Festsetzungen zu Dachaufbau-ten wie z. B. zu Kaminen, Aufzugtürmen oder Oberlichtern etc.getroffen. Es wird angeregt, die Höhe dieser Aufbauten durchFestsetzungen zu begrenzen. Die Formulierung könnte z. B. fol-gendermaßen lauten: „Dachaufbauten dürfen eine Höhe von 1,5m über Dachhaut nicht überschreiten.“

Abwägung:Der Anregung, Festsetzungen durch Text zu Dachaufbauten zuergänzen ist nicht erforderlich. Unter Punkt D.4. Festsetzungendurch Text ist bereits folgendes festgelegt: „Dachaufbauten dür-fen maximal eine Höhe von 1,50 m über Dachhaut aufweisen.“

Beschluss:Der Gemeinderat erhielt von den Hinweisen Kenntnis und be-schließt die Abwägung. Eine Änderung der Planung ist nicht ver-anlasst.

Abstimmungsergebnis: 14:0

d) Nutzungsschablone

Erläuterung:Es wird angeregt, zur eindeutigen Lesbarkeit eine Nutzungs-schablone in einer Tabelle außerhalb des Geltungsbereichs inder Planzeichnung aufzuführen und durch eine Linie dem Bereichzuzuordnen. Die Festsetzungen zur zulässigen Gebietskategorie,Grundflächenzahl, Geschoßflächenzahl, sowie zur Bauweise, zuzulässigen Wandhöhen, etc. sollten u. a. hier mit aufgenommenwerden.

Abwägung:Ein Erfordernis zur Ergänzung einer Nutzungsschablone ist hiernicht gegeben, da für den gesamten Geltungsbereich gleicheFestsetzungen (Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl undWandhöhe) gelten.

Beschluss:Der Gemeinderat erhielt von den Hinweisen Kenntnis und be-schließt die Abwägung. Eine Änderung der Planung ist nicht ver-anlasst.

Abstimmungsergebnis: 14:0

e) Stellplatzsatzung

Erläuterung:Gemäß der Satzung über die Bereitstellung von Stellplätzen derGemeinde Hettenshausen (Punkt 4.4) richtet sich bei gewerbli-chen Anlagen der Stellplatzbedarf nach dem Höchstmaß derRichtlinien für den Stellplatzbedarf. Es wird angeregt, zu prüfen,ob gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung die Anzahl derStellplätze ausreichend ist und diese auch innerhalb der dafürfestgesetzten Flächen umgesetzt werden kann.

Abwägung:Eine Überprüfung, ob die Fläche für die erforderliche Anzahl der

Stellplätze ausreichend ist, ist nicht Teil des Bauleitplanverfah-rens und ist in der jeweiligen Einzelgenehmigung zu prüfen undentsprechend nachzuweisen.

Beschluss:Der Gemeinderat erhielt von den Hinweisen Kenntnis und be-schließt die Abwägung. Eine Änderung der Planung ist nicht ver-anlasst.

Abstimmungsergebnis: 14:0

9.2 Vollständiger Verzicht auf Wohnungen

Es wird empfohlen, im gegenständlichen Bebauungsplan voll-ständig auf die Zulässigkeit von Wohnungen für Aufsichts- undBereitschaftspersonen sowie für Betriebsleiter und Betriebsin-haber zu verzichten.

Erläuterung:Aus den negativen Erfahrungen dieser Festsetzung im Zusam-menhang mit anderen Bebauungsplanverfahren (siehe D.1) wirddringend empfohlen, auf die Zulässigkeit von Wohnungen fürAufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsleiterund Betriebsinhaber in Gewerbegebieten vollständig zu verzich-ten, da dies für das Gewerbegebiet z. B. eine Einschränkungder Nutzung, die Störung des Nachbarschaftsfriedens sowienachträgliche Betriebseinschränkungen zur Folge haben kann.

Abwägung:Der Anregung, vollständig auf die Zulässigkeit von Wohnungenfür Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsleiterund Betriebsinhaber zu verzichten, wird nicht gefolgt. Für denBetriebsstandort kann die Anwesenheit des Betriebsleiters oderauch eines betriebszugehörigen Hausmeisters erforderlich sein.Um dies zu ermöglichen, wird an dieser Festsetzung festgehal-ten. Zudem müssen diese Wohnungen gegenüber dem Betriebin Grundfläche und Baumasse ohnehin untergeordnet sein, wo-durch eine übermäßige Wohnnutzung im Gewerbegebiet unter-bunden wird.

Beschluss:Der Gemeinderat erhielt von den Hinweisen Kenntnis und be-schließt die Abwägung. Eine Änderung der Planung ist nicht ver-anlasst.

Abstimmungsergebnis: 13:1

9.3 Höhe der baulichen Anlagen

Die Bauleitplanung muss Planungssicherheit gewährleisten unddie Umsetzung des Planvorhabens für alle am Verfahren Betei-ligten nachvollziehbar darstellen. Aus den Planunterlagen sollensich die Geländehöhen ergeben (vgl. § 1Abs. 2 PlanZV). Bei derFestsetzung der Höhe baulicher Anlagen sind gemäß § 18BauNVO die erforderlichen Bezugspunkte zu bestimmen.

Erläuterung:„Höhenangaben sind im Bebauungsplan unerlässlich“ (Bayeri-sches Staatsministerium des Inneren – Oberste Baubehörde,Planungshilfen p16/17). Aus den negativen Erfahrungen einzel-ner Gemeinden durch fehlende geeignete Geländeschnitte, wirdangeregt, die Planunterlagen durch aussagekräftige Gelände-schnitte zu ergänzen, welche für eine einvernehmliche Umset-zung unabdingbar sind, ggf. sind entsprechende Festsetzungenzu treffen.

Abwägung: In der Begründung wurden bereits Aussagen zum Geländeverlaufgetroffen und ein aussagekräftiger Schnitt des Geländes sowieder Höhenentwicklung möglicher Gebäude dargestellt. Die Wand-höhe ist klar als Höchstmaß in Meter über Normalnull definiertund gibt dadurch keinen Interpretationsspielraum. Aus diesem

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Grund ist auch kein Bezugspunkt zur Erschließungsstraße erfor-derlich.

Beschluss:Der Gemeinderat erhielt von den Hinweisen Kenntnis und be-schließt die Abwägung. Eine Änderung der Planung ist nicht ver-anlasst.

Abstimmungsergebnis: 14:0

9.4 Ein- und Durchgrünung

Auf eine gute Ein- und Durchgrünung der Baugebiete insbeson-dere am Ortsrand und in den Ortsrandbereichen soll geachtetwerden (vgl. Regionalplan der Region Ingolstadt (10), B III 1.5(Z)). Darüber hinaus dient der Grünstreifen der Abschirmungvon Immissionen (z. B. Staub, etc.) auf Flächen unterschiedlicherNutzung (hier z. B. zwischen Arbeiten (bzw. Wohnen) und Land-wirtschaft; vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 7 c BauGB).

Erläuterung:Die derzeit vorgesehene Randeingrünung des Gewerbegebietes(GE) wird grundsätzlich begrüßt. Es wird angeregt, die derzeitca. 6 m breite Eingrünung auf der Westseite auf mindestens 10Meter, ggf. bis zu 15 Meter u. a. in Abhängigkeit von der rech-nerisch maximal zulässigen Firsthöhe von teils bis ca. 15 m imGewerbegebiet zu verbreitern. Daneben wird aus Landschaftsbildgründen angeregt, die Baum-pflanzungen auf den „Flächen zur Eingrünung des Baugebiets“an der Westseite z. B. durch eine lockere mehrreihige Bepflan-zung mit Sträuchern zu ergänzen und auch diese konkret fest-zusetzen.Darüber hinaus ist im gegenständlichen Entwurf des Bebau-ungsplanes Nr. 27 (vgl. D. 10.5) zur Durchgrünung des GE der-zeit 1 Baum je 400 m² festgesetzt. Es wird angeregt, die Anzahlder Bäume aus Ortsbildgründen und im Sinne der Klimaanpas-sung zu erhöhen (z. B. 1 Baum je 300 m²) bzw. dort auch einenAnteil mit Strauchbepflanzung festzusetzen.In diesem Zusammenhang wird auch angeregt, Stellplatzanlagenim GE mit mind. 1 Baum je 5 Stellplätze zu gliedern.

Abwägung:Die derzeit vorgesehene Breite des Grünstreifens mit 6 m wirdals ausreichend erachtet, um die erforderliche Ortsrandeingrü-nung zu ermöglichen. Aufgrund des gebotenen sparsamen Um-gangs mit Grund und Boden wird auf eine Verbreiterung derGrünfläche verzichtet. Aus gestalterischen und naturschutzfachlichen Gesichtspunktenwurde zur Eingrünung der entstehenden Gebäude ausschließlichdie Pflanzung standortgerechter großkroniger Laubbäume fest-gesetzt, um unter den Baumkronen Ausblicke und eine räumlicheVerzahnung in das angrenzende Ilmtal zu ermöglichen. Auf eineriegelartig wirkende Strauchpflanzung wurde daher verzichtet. Mit der festgesetzten Pflanzung von mind. 1 Baum je 400 m²Baugrundstücksfläche sind bei einer Gesamtfläche von ca. 8.700m² mindestens 22 Bäume zu pflanzen (einschließlich der 11zeichnerisch festgesetzten Bäume). Ebenfalls bereits festgesetztist, dass Stellplatzanlagen mit mindestens 1 Baum je 8 Stell-plätze zu gliedern sind. Beides wird als ausreichend angesehen,um eine angemessene Durchgrünung des Baugebietes zu ge-währleisten.

Beschluss:Der Gemeinderat erhielt von den Hinweisen Kenntnis und be-schließt die Abwägung. Eine Änderung der Planung ist nicht ver-anlasst.

Abstimmungsergebnis: 14:0

9.5 Gesicherte Erschließung

Ein Vorhaben ist planungsrechtlich nur zulässig, wenn die Er-schließung gesichert ist (vgl. § 30 Abs. 1 BauGB).

Erläuterung:Der Planung kann entnommen werden, dass die Erschließungder gegenständlichen Flächen über die Bundesstraße 13 ermög-licht wird. In der gegenständlichen Planung könnten im GE ggf. mehreregewerbliche Vorhaben entstehen und die Fläche jederzeit geteiltwerden und dabei auch an unterschiedliche Eigentümer (z. B. Hinterlieger) veräußert werden. Ein Geh-, Fahr- und Lei-tungsrecht bis zu öffentlichem Grund muss für alle, auch für imhinteren Gebietsteil liegende Grundstücke – insbesondere beieiner Grundstücksteilung – gesichert sein. Daher wird angeregt,im Bebauungsplan z. B. mindestens die Festsetzung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes zugunsten der Allgemeinheit, einesErschließungsträgers oder eines beschränkten Personenkreisesgemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB bis an die öffentliche Straßefestzusetzen.

Abwägung:Die Erschließung des Plangebiets ist mit vorliegender Teilunggewährleistet. Dem „Hinterlieger“ mit der Fl.-Nr. 1471 der Ge-markung Hettenshausen (außerhalb Geltungsbereich) ist die Er-schließung über das auf der Fl.-Nr. 1473/1 der Gemarkung Het-tenshausen festgesetzte Geh- und Fahrtrecht gesichert. Diedurch evtl. spätere Teilungen erforderlichen Rechte sind erst beider Teilung durch eine dingliche Sicherung zu sichern. Eine Än-derung der Planung ist nicht veranlasst.

Beschluss:Der Gemeinderat erhielt von den Hinweisen Kenntnis und be-schließt die Abwägung. Eine Änderung der Planung ist nicht ver-anlasst.

Abstimmungsergebnis: 14:0

9.6 Rechtssicherheit Planunterlagen

Einige Planunterlagen entsprechen noch nicht in allen Punktenden planungsrechtlichen Anforderungen (vgl. u. a. § 9 Abs. 1und 2 BauGB). Die Rechtssicherheit des Bebauungsplanes setztklare Festsetzungen voraus, die z.T. noch nicht gegeben sind.

Erläuterung:Es wird angeregt, die unter C.5. der Hinweise durch Planzeichendargestellte und mit einem Geh- und Fahrrecht belastete Flächein die Festsetzungen durch Planzeichen zu verschieben, da diesedem Festsetzungskatalog gem. § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB ent-spricht und dementsprechend festgesetzt werden sollte. Darüberhinaus wird angeregt, zu ergänzen, wem (z. B. der Allgemein-heit, eines Erschließungsträgers oder eines beschränkten Per-sonenkreises) dieses Recht eingeräumt werden soll.

Unter Punkt D.9.1. der Festsetzungen durch Text sind Hinweis-schilder nur in unmittelbarer Nähe der Ein- und Ausfahrten an-zubringen. Zur Rechtssicherheit und –klarheit wird angeregt,dies eindeutig zu formulieren und/oder die Standorte des Sam-melständers in der Planzeichnung jeweils konkret festzusetzen.

Abwägung:Zu Punkt C.5 Hinweise Durch TextDas bestehende Geh- und Fahrtrecht ist bereits durch eineGrunddienstbarkeit dinglich gesichert, bedarf somit keiner Fest-setzung und wird deshalb als Hinweis durch Planzeichen ge-führt.

Zu Punkt D.9.1 WerbeanlagenDer Anregung, die Lage der Hinweisschilder genauer zu formu-lieren bzw. den Standort in der Planzeichnung konkret festzu-

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setzen, wird nicht gefolgt. Die Festsetzung unter Punkt D.9.1(„Hinweisschilder sind […] in unmittelbarer Nähe der Ein- bzw.Ausfahrten anzubringen.“) ist ausreichend. Zudem kann derStandort erst im Zuge einer konkreten Planung (genaue LageZufahrten) eindeutig definiert werden.

Beschluss:Der Gemeinderat erhielt von den Hinweisen Kenntnis und be-schließt die Abwägung. Eine Änderung der Planung ist nicht ver-anlasst.

Abstimmungsergebnis: 14:0

9.7 Brandschutz

Anforderungen an den Brandschutz, u. a. notwendige Feuer-wehrumfahrten, sind sicherzustellen (vgl. z. B. Art 5 BayBO, MInd BauRL., RL über Flächen für die Feuerwehr).

Erläuterung:Es ist für die vorliegende Planung unbedingt zu prüfen, ob dieAnforderungen u. a. bezüglich Feuerwehrumfahrten, Löschwas-ser, Aufstell- und Bewegungsflächen, Kurven und Schwenkbe-reichen in Zu- und Umfahrten gemäß der einschlägigen Richtli-nien und Gesetze ausreichend berücksichtigt wurden. DerStellungnahme der Kreisbrandinspektion kommt dabei besondereBedeutung zu.

Abwägung:Die Hinweise, dass die Anforderungen u.a. bezüglich Feuerwehr-umfahrten, Löschwasser, Aufstell- und Bewegungsflächen, Kur-ven und Schwenkbereichen in Zu- und Umfahrten gemäß dereinschlägigen Richtlinien und Gesetze zu berücksichtigen sind,wird zur Kenntnis genommen, sind aber nicht Teil der Bauleit-planung und können nicht berücksichtigt werden.

Beschluss:Der Gemeinderat erhielt von den Hinweisen Kenntnis und be-schließt die Abwägung. Eine Änderung der Planung ist nicht ver-anlasst.

Abstimmungsergebnis: 14:0

9.8 Begründung

Die Begründung gemäß § 2a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ist nochnicht ausreichend.

Erläuterung:Die Begründung sollte einerseits knapp und allgemein verständ-lich sein. Andererseits müssen das Ziel, der Zweck und die Aus-wirkungen der Planung gemäß § 2a Satz 2 BauGB in der Be-gründung dargelegt werden.

Unter Punkt C.6. der Hinweise durch Planzeichen ist eine Ab-standsflächenübernahme gem. Art 6 (2) BayBO zugunsten vonFlurnummer 1475/2 dargestellt. Es wird angeregt, diese auchin der Begründung zu erläutern. In der Begründung fehlt teil-weise die Einordnung der Planung in die Ziele der Raumord-nung.

Die zugehörigen Ziele bzw. Grundsätze des Regionalplanes derRegion Ingolstadt (10) sind dabei noch zu ergänzen, z. B. unterKapitel 1.2.3 der Begründung. Dabei sollten die zugehörigenZiele und Grundsätze des Regionalplanes jeweils dahinter inKlammern zitiert werden,z. B. „(B III 1.1.6 (G) bzw. B III 1.4.6 G))“.

Abwägung zu Punkt C.6. Hinweise durch Planzeichen:Da es sich um eine mit Grundbucheintrag gesicherte, privat-rechtliche Vereinbarung zwischen Grundstückseigentümern han-delt, ist diese nicht in der Bauleitplanung zu regeln.

Abwägung zu Einordnung der Planung in die Ziele der Raum-ordnung:Die Begründung wird entsprechend ergänzt. Die Planung wirdredaktionell ergänzt.

Beschluss:Der Gemeinderat beschließt gemäß oben genannter Abwägungdie Begründung zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis: 14:0

Redaktionelle Anregungen:

Präambel• Es wird angeregt, den letzten Absatz der Präambel z. B. fol-

gendermaßen auszuführen: „Beigefügt ist

die Begründung vom ... die Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung

vom ... die Baugrunduntersuchung vom ...“

Beschluss:Der Gemeinderat beschließt die Präambel redaktionell zu er-gänzen.

Abstimmungsergebnis: 14:0

Festsetzungen durch Planzeichen• Unter Punkt 6.2 der sonstigen Planzeichen sind Maßangaben

in Meter festgesetzt. Diese können nicht in der Planzeichnungvorgefunden werden. Es wird daher angeregt, z. B. die Breiteder Eingrünung sowie den Abstand der Baugrenze zur Er-schließungsstraße zu bemaßen.

Beschluss:Der Gemeinderat beschließt die Planzeichnung redaktionell zuergänzen.

Abstimmungsergebnis: 14:0

Begründung• Unter Kapitel 3.2.2.3 Ortsrandeingrünung und Durchgrünung

des Baugebietes muss es wohl „westliche Planungsgebiets-grenze“ heißen.

Beschluss:Der Gemeinderat beschließt die Begründung redaktionell zu er-gänzen.

Abstimmungsergebnis: 14:0

Sonstiges• Grundsätzlich hätte der gegenständliche Bebauungsplan Nr.

27 auch als 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungspla-nes Nr. 13 firmieren können, wodurch ggf. ein klarer Zusam-menhang hergestellt gewesen wäre. Aus Gründen der Rechts-sicherheit und -klarheit sollte dieser Sachverhalt überprüftund entsprechend geändert werden.

Beschluss:Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan weiter als Neu-aufstellung fortzuführen.

Abstimmungsergebnis: 14:0

• Der Bauraum grenzt auf der Westseite teilweise sehr nah andie Baumfestsetzungen des Baugebietes an. Dabei soll zwi-schen Gebäude und Eingrünung zur ausreichenden Belichtungund Belüftung der Aufenthaltsräume bzw. zur Sicherung der

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Wuchs- und Entwicklungsmöglichkeiten der Pflanzungen sowieeiner möglichen Feuerwehrumfahrt ein Schutzabstand vonmindestens 3 m bestehen. Es wird daher angeregt, die Ein-grünung so zu verbreitern bzw. die Bäume soweit abzurücken,dass die o. g. Abstände zwischen Pflanzung und Gebäude ein-gehalten werden können.

Abwägung: Der dargestellte Bauraum stellt eine maximal mögliche Ausdeh-nung der Gebäude dar. Auf Basis der festgesetzten GRZ wirddavon ausgegangen, dass die geplanten Gebäude entlang derWestgrenze nicht vollständig bis zur Baugrenze reichen werden.Die Lage der Bäume kann gemäß Festsetzung bis 5m verschobenwerden. Damit kann im Zuge der späteren Genehmigungspla-nung dahingehend reagiert werden, dass ein ausreichender Ab-stand zwischen Gebäuden und Bäumen eingehalten werdenkann. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.Beschluss:Der Gemeinderat erhielt von den Hinweisen Kenntnis und be-schließt die Abwägung. Eine Änderung der Planung ist nicht ver-anlasst.

Abstimmungsergebnis: 14:0

• Der gegenständliche Bebauungsplan sollte als zusammenhän-gendes Planwerk erstellt werden. Die Präambel, die Verfah-rensvermerke, die Planzeichnung, die Festsetzungen durchPlanzeichen, die Festsetzungen durch Text, die Hinweise durchText und durch Planzeichen sind ein Werk. Damit sie in Ge-samtheit Rechtskraft erlangen, wird angeregt, sie als ein zu-sammengehöriges Werk, z.B. auf einem Plan, darzustellen.Sollte die Planung in dieser Form verbleiben, wird angeregt,sämtliche Unterlagen als zusammenhängendes Geheft, z. B.mittels Kordeln, Ringheftung, Siegelung, etc., zu verknüpfen.

Beschluss:Der Gemeinderat beschließt die Unterlagen als zusammenhän-gendes Geheft zu verknüpfen.

Abstimmungsergebnis: 14:0

10. Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm – Naturschutzvom 17.07.2017

Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichenBedenken gegen das geplante Vorhaben.

Für den Genehmigungsbescheid sind folgende Auflagen zu über-nehmen:

a) Notwendige Versiegelungen sind auf das unbedingt nötigeMindestmaß zu beschränken.

Abwägung:Der Versiegelungsgrad wird über die festgesetzte Grundflächen-zahl (GRZ) beschränkt.

Beschluss:Der Gemeinderat erhielt von den Hinweisen Kenntnis und be-schließt die Abwägung. Eine Änderung der Planung ist nicht ver-anlasst.

Abstimmungsergebnis: 14:0

b) Zur Auffüllung des 3 m unter dem Niveau der östlich angren-zenden Münchner Straße befindlichen Geländes ist ausschließ-lich unbelastetes Material (Z0) zulässig.

Abwägung:Unter Punkt D.5.1 ist bereits beschrieben, dass Auffüllungendes Geländes nur mit schadstofffreiem Erdaushub ohne Fremd-anteile (Z0-Material) erfolgen dürfen.

Beschluss:Der Gemeinderat erhielt von den Hinweisen Kenntnis. Eine Än-derung der Planung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 14:0

c) Die in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung unterPunkt 1.4 beschriebene notwendige Vermeidungsmaßnahmeist einzuhalten. Bei einem Vorkommen von Brutvögeln beigeplantem Baubeginn ist dies der Unteren Naturschutzbe-hörde mitzuteilen.

Abwägung:Die erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen gem. saP Pkt. 1.4werden in den Hinweisen durch Text folgendermaßen ergänzt:„Bei Baumaßnahmen innerhalb der Vogelbrutzeit ist das Vor-kommen von bodenbrütenden Vogelarten zu prüfen. Bei positi-vem Befund ist der Beginn der Bautätigkeit bis zum Abschlussder Bruttätigkeit zu verschieben und jegliche Störung der Brut-vorkommen ist zu vermeiden. Die Untere Naturschutzbehördeist entsprechend zu informieren“.

Beschluss:Der Gemeinderat beschließt gemäß oben genannter Abwägungdie Hinweise zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis: 14:0

d) Unter Punkt 10.1 der textlichen Festsetzungen ist folgendesmit aufzunehmen:Das Mahdgut ist abzutransportieren und fachgerecht zu ent-sorgen.

Abwägung:Die textliche Festsetzung unter Pkt. 10.1 (Mahd der Wiesenflä-chen) wird durch folgenden Passus ergänzt:„Das Mahdgut ist abzutransportieren und einer fachgerechtenVerwendung zuzuführen“.

Beschluss:Der Gemeinderat beschließt gemäß oben genannter Abwägungdie textliche Festsetzung zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis: 14:0

e) Die Festsetzungen unter Punkt 10.3 ist folgendermaßen ab-zuändern:(…) (vom dargestellten Standort kann bis ca. 5 m abgewichenwerden.)

Abwägung:Die textliche Festsetzung unter Pkt. 10.3 (Standort der festge-setzten Bäume) wird folgendermaßen geändert:„…vom dargestellten Standort kann bis 5m abgewichen werden“(„ca.“entfällt).

Beschluss:Der Gemeinderat beschließt gemäß oben genannter Abwägungdie textliche Festsetzung zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis: 14:0

f) Der westlich des Planungsgebiets vorgesehene, als Feucht-wiese anzulegende 3 m breite Wiesenstreifen ist als solcherinnerhalb der privaten Grünfläche in der Planzeichnung gra-fisch darzustellen.

Abwägung:Der bisher nur textlich festgesetzte 3m breite Wiesenstreifenam westlichen Ortsrand wird zur Verdeutlichung zeichnerischfestgesetzt.

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Beschluss:Der Gemeinderat beschließt gemäß oben genannter Abwägungdie Planzeichnung zu verdeutlichen.

Abstimmungsergebnis: 14:0

11. Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm – Denkmal-schutz vom 13.07.2017

Die Planung betrifft Bereiche mit kartierten Bodendenkmälern/Verdachtsflächen für Bodendenkmäler. Das BLfD ist zu beteili-gen.

Abwägung:Das BLfD wurde durch E-Mail vom 06.07.2017 beteiligt. EineStellungnahme vom BLfD wurde nicht abgegeben.

Beschluss:Der Gemeinderat erhielt von den Hinweisen Kenntnis. Ein Ände-rung der Planung wird nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 14:0

12. Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen an der Ilm vom02.08.2017

Unter Beachtung der Mindestanforderungen an die Zufahrtswegemit Wendeanlagen, die für eine geordnete und reibungslose Ab-fallentsorgung notwendig sind, wird dem Bebauungsplan in vor-liegender Form zugestimmt. Die Abfalltonnen sind an der Münch-ner Straße zur Abholung bereitzustellen.

Beschluss:Der Gemeinderat erhielt von den Hinweisen Kenntnis. Eine Än-derung der Planung wird nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 14:0

13. Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm – Bodenschutzvom 27.07.2017

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „GewerbegebietIlmwiese“ der Gemeinde Hettenshausen sind nach derzeitigerAktenlage keine Altlasten (Altablagerungen oder Altstandorte),schädliche Bodenveränderungen oder entsprechende Verdachts-flächen bekannt. Im Rahmen der durchgeführten Baugrunder-kundung (Bericht der BGU –Büro für Geotechnik und Umwelt-fragen GbR – vom 12.05.2017) wurden keine Auffüllungen oderAltlasten an den untersuchten Punkten gefunden.

Sollten im Zuge von Baumaßnahmen bzw. im weiteren VerfahrenBodenverunreinigungen bekannt werden, sind das LandratsamtPfaffenhofen sowie das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt zu in-formieren.

Beschluss:Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Eine Ände-rung der Planung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 14:0

14. Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm – Immissionsschutz-technische Stellungnahme vom 11.08.2017

(…) Eine schalltechnische Untersuchung liegt nicht vor. In denFestsetzungen und Hinweisen zum Bebauungsplan werden dieBelange des Immissionsschutzes nicht berücksichtigt.

Im Bebauungsplangebiet sind Wohnungen für Aufsichts- undBereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebs-leiter, die dem Betrieb zugeordnet sind, zugelassen.

Zu jedem Bauantrag mit Betriebsleiterwohnung ist anhand einerschalltechnischen Untersuchung einer § 29 b BImSchG-Mess-stelle die Verträglichkeit der Betriebswohnung mit dem umlie-genden Gewerbe (insofern mehrere verschiedene Gewerbe ent-stehen) sowie mit der im Osten verlaufenden Bahnlinie und B13zu berücksichtigen. Zudem ist eine schalltechnische Untersu-chung eines amtlich anerkannten Gutachters (§ 29 b BImSchG-Messstelle) vorzulegen, die die Verträglichkeit des geplantenGewerbegebietes mit der umliegenden Wohnbebauung ermitteltund bewertet.

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der umliegendenWohnbebauung nur eine stark eingeschränkte gewerbliche Nut-zung im Gewerbegebiet möglich ist.

Abwägung: Die schallschutztechnischen Belange sind in der jeweiligen Ein-zelgenehmigung zur prüfen und die entsprechenden Nachweisezu führen.

Beschluss:Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und be-schließt die vorstehende Abwägung. Eine Änderung der Planungist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 14:0

15. Planungsverband Region Ingolstadt vom 07.08.2017

Bewertung: Der westliche Bereich des Plangebietes befindet sich derzeitnoch innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes.Laut Begründung sei dieses jedoch überholt, nach Rücksprachemit dem Wasserwirtschaftsamt würde dieses angepasst unddurch die vorliegenden Planungen nicht betroffen. Es sollte dahereine enge Abstimmung der Planungen mit der zuständigen Fach-behörde empfohlen werden. Zudem sollte darauf hingewiesenwerden, dass aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des VGHbei neuen Bauleitplanungen u. a. in Gewerbegebieten durch ge-eignete Festsetzungen die Entstehung unzulässiger Einzelhan-delsagglomerationen auszuschließen ist (vgl. Urteile des VGHvom 14.12.2016, AZ: 15 N 15.1201 und vom 28.02.2017, AZ:15 N 15.2042).

Grundsätzlich kann dem Vorhaben aus Sicht der Regionalplanungzugestimmt werden.

Abwägung:Die Belange der Wasserwirtschaft wurden ausreichend berück-sichtigt. Das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt wurde am Ver-fahren beteiligt. Hervorgebrachte Hinweise wurden zur Kenntnisgenommen und berücksichtigt bzw. abgewogen. Eine Festset-zung zum Ausschluss von unzulässigen Einzelhandelsagglome-rationen ist in vorliegender Bauleitplanung nicht erforderlich, dagroßflächiger Einzelhandel im Gewerbegebiet grundsätzlich nichtzulässig ist.

Beschluss:Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und be-schließt die Abwägung. Eine Änderung der Planung ist nicht ver-anlasst.

Abstimmungsergebnis: 13:1

B) Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 27 „Gewer-begebiet Ilmwiese“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des PlanungsbürosEichenseher Ingenieure aus Pfaffenhofen an der Ilm in der Fas-sung vom 18.09.2017 samt dessen Begründung ebenfalls in derFassung vom 18.09.2017 einschließlich derer Anlagen (saP-Be-

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richt in der Fassung vom 18.09.2017, Baugrunduntersuchungin der Fassung vom 12.05.2017) als Satzung. Der Satzungsbe-schluss ist ortsüblich bekannt zu machen sowie der Bebauungs-plan Nr. 27 „Gewerbegebiet Ilmwiese“ dessen Begründung undderen Anlagen zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten.

Abstimmungsergebnis: 13:1

79. Behandlung von Bauanträgen

a) Anbau eines Lagerraumes an das Sportheim auf demGrundstück Fl.Nr. 500 der Gemarkung Hettenshausen

Beantragt wird der Anbau eines Lagerraumes an das Sportheimauf dem Grundstück Fl.Nr. 500 der Gemarkung Hettenshausen.Beabsichtigt ist das Untergeschoss umzubauen und gleichzeitigum einen Anbau zu erweitern. Der Anbau ist im östlichen Bereichdes Gebäudes geplant. Das Bauvorhaben befindet sich gemäß §35 BauGB im Außenbereich.

Beschluss:Der Gemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zumAnbau eines Lagerraumes an das Sportheim auf dem GrundstückFl.Nr. 500 der Gemarkung Hettenshausen.

Abstimmungsergebnis: 14:0

b) Anbau eines Carport für zwei KFZ und Geräteraum fürMülltonnen an das bestehende Wohnhaus auf demGrundstück Fl.Nr. 606/1 der Gemarkung Entrischen-brunn

Beantragt wird der Anbau eines Carports für zwei KFZ und einenGeräteraum für Mülltonnen an das bestehende Wohnhaus aufdem Grundstück Fl.Nr. 606/1 der Gemarkung Entrischenbrunn.Das Bauvorhaben befindet sich gemäß § 35 BauGB im Außen-bereich.

Beschluss:Der Gemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zumAnbau eines Carports für zwei KFZ und einen Geräteraum fürMülltonnen auf dem Grundstück Fl.Nr. 606/1 der GemarkungEntrischenbrunn.

Abstimmungsergebnis: 14:0

c) Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfami-lienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grund-stück Fl.Nr. 247 der Gemarkung Hettenshausen

Mit Antrag auf Vorbescheid wird die Errichtung eines Einfamili-enwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 247der Gemarkung Hettenshausen beantragt. Das Vorhaben befin-det sich gemäß § 35 BauGB im Außenbereich und ist nicht pri-vilegiert.

Beschluss:Der Gemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zumAntrag auf Vorbescheid bezüglich der Errichtung eines Einfami-lienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr.247 der Gemarkung Hettenshausen. Die Erschließung erfolgtdurch den Bauherrn. Die Verwaltung wird beauftragt eine Son-dervereinbarung zu treffen.

Abstimmungsergebnis: 14:0

d) Ersatzneubau eines ehemaligen Nebengebäudes mitAnbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 598/2 der Gemar-kung Entrischenbrunn

Beantragt wird der Ersatzneubau eines ehemaligen Nebenge-bäudes mit Anbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 598/2 der Gemar-kung Entrischenbrunn. Das geplante Gebäude soll eine Werkstattund einen Nebenraum beinhalten.

Das Bauvorhaben befindet sich gemäß § 35 BauGB im Außen-bereich.

Beschluss:Der Gemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zumErsatzneubau eines ehemaligen Nebengebäudes mit Anbau aufdem Grundstück 598/2 der Gemarkung Entrischenbrunn.

Abstimmungsergebnis: 14:0

80. Informationen der Verwaltung

1. Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass die Sitzungvom 30.10.2017 aufgrund von Feiertagen auf den 06.11.2017verschoben wird.

2. Die Katholische Dorfhelferinnen – und Betriebshelfer in BayernGmbH bedankt sich für die finanzielle Unterstützung. Der Zu-schuss wird wie jedes Jahr zweckgebunden für den Eigenfi-nanzierungsanteil verwendet.

öffentliche Sitzung geschlossen

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 26.09.2017Der Vorsitzende beantragt die Tagesordnung zu ändern. Es wirdbeantragt den TOP 2 „Vollzug des BauGB; 5. Änderung des Flä-chennutzungsplanes“ abzusetzen, da neue umweltbezogene In-formationen vorliegen.

Beschluss:Mit der Änderung der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis: 13:0

81. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am29.07.2017

Die Niederschrift liegt den Gemeinderatsmitgliedern in Ablichtungvor.

Beschluss:Die Niederschrift über die Sitzung am 29.07.2017 wird in dervorliegenden Fassung genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 13:0

82. Vollzug des BauGB; Bebauungsplan Nr. 26 „Kirchen-leiten“

Beschluss:Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit dem Eigentümersowie den Antragsgegnern einen gemeinsamen Termin im Rat-haus zu vereinbaren, um eine Annäherung in der Sache zu er-reichen. Der Tagesordnungspunkt wird daher von der Tagesord-nung abgesetzt.

Abstimmungsergebnis: 11:2

83. Vollzug des BauGB; Behandlung von Bauanträgen

a) Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen und Stellplätzenauf dem Grundstück Fl.Nr. 520/3 der Gemarkung Hettens-hausen

Beantragt wird die Errichtung eines Doppelhauses mit Garageund Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 520/3 der Gemar-kung Hettenshausen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereichdes Bebauungsplanes Nr. 11 „Jahnhöhe Süd“. Es werden vierBefreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.11 „Jahnhöhe Süd“ beantragt:

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1. Der Bebauungsplan Nr. 11 „Jahnhöhe Süd“ setzt fest, dassdie Wandhöhe an der Talseite eine max. 3,80 m Höhe vonaufweisen darf. Beantragt wird an der nordöstliche Ecke eineHöhe von 4,825 m und an der südöstlichen Ecke eine Höhevon 4,53 m. Die Abweichung erfolgt aufgrund des starkenGefälles des Grundstücks in Richtung Osten.

2. Der Bebauungsplan Nr. 11 „Jahnhöhe Süd“ setzt fest, dassGaragen mit Ihren Einfahrtstoren mind. 5,00 m hinter derStraßenbegrenzungslinie liegen müssen. Der Bauherr bean-tragt seine Garage 4,76 m hinter der Straßenbegrenzungsliniezu bauen.

3. Der Bebauungsplan Nr. 11 „Jahnhöhe Süd“ setzt fest, dassdie Dachgauben max. eine Breite von 1,50 m aufweisen dür-fen. Der Bauherr beantragt die Dachgauben nördlich desGrundstücks mit einer Breite von 2,20 m zu errichten.

4. Der Bebauungsplan Nr. 11 „Jahnhöhe Süd“ setzt Baugrenzenfest. Der Bauherr beantragt die Baugrenze durch die ange-bauten Balkone nach Süden um 2,60 m zu überschreiten.Die Baugrenzen werden überschritten, weil das Gebäude aufdie Baugrenze möglichst weit nach Süden gesetzt wurde umden größtmöglichen Abstand zum Nachbarn einzuhalten.

Beschluss:Das gemeindliche Einvernehmen sowie die Befreiungen von denFestsetzungen des Bebau-ungsplanes bezüglich der Wandhöhe, der unterschrittenen Zu-fahrtslänge für die Garage, der Breite der Dachgauben und derBaugrenzenüberschreitung, werden erteilt.

Abstimmungsergebnis: 13:0

b) Antrag auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage aufdem Grundstück Fl.Nr. 1437 der Gemarkung Hettenshausen

Beantragt wird die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikan-lage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1437 der Gemarkung Hettens-hausen. Für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlagesind die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie ein Bebau-ungsplanverfahren erforderlich.

Beschluss:Der Bauantrag wird zurück gestellt. Es soll zunächst eine Vor-Ort-Besichtigung des Gemeinderates stattfinden.

Abstimmungsergebnis: 13:0

84. Informationen der Verwaltung

1. Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass der Bau-antrag „Anbau eines Balkon an ein Mehrfamilienhaus“ aufdem Grundstück Fl.Nr. 342/1 der Gem. Hettenshausen(Scheyerer Straße 7) auf dem Verwaltungsweg an das Land-ratsamt Pfaffenhofen weitergegeben wurde. Der Balkon hateinen Umfang von 1,50 x 3,60m.

2. Der Singkreis im Rahmen der musikalischen Früherziehungin Zusammenarbeit mit einer Musikschule im Kindergartensoll auch künftig fortgesetzt werden. Die Kosten belaufensich auf 300 € / Monat für eine Unterrichtseinheit pro Woche.Am Unterricht nehmen mehr als 30 Kinder teil. Damit bestehtEinverständnis.

85. Anfragen

Bürgermeister Wojta beantwortet Anfragen aus der Mitte desGemeinderats. Soweit sie nicht erledigt werden konnten wurdensie vorgemerkt.

öffentliche Sitzung geschlossen

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„Wir danken Gott für die Ernte“

Erntedank im Kindergarten

In der Woche vom 25.09.2017 bis28.09.2017 feierten wir mit den Kinderngemeinsam Erntedank! In der Woche gab es viel zum ThemaErntedank: Lieder, Geschichten, Erzäh-lungen, usw. Die Kinder brachten auchfleißig Gemüse mit in den Kindergarten

Am Mittwoch, 04.10.2017 gingen wir in einzelnen Gruppen indie Kirche in Hettenshausen, um den Erntedank-Altar zu be-staunen. Die Kinder durften in der Kirche Lieder singen und sichdie Gaben ansehen.

Wir feiern gemeinsam Volksfest

und am Mittwoch kochten wir gemeinsam eine Gemüsesuppe.Diese wurde dann am Donnerstag, dem Frühstückstag, mit fri-schen Brezen und Butterbrot verspeist. Hmmm ….. lecker!

„O’zapft is …“… so lautete das Motto am Freitag, 06.10.2017. Wir feierten im gesamten Kindergarten Volksfest. Die Mädels durften im schönen Dirndl kommen und die Jungs inder feschn Lederhosn. Der Elternbeirat versorgte die Kinder mit Brezen – herzlichenDank dafür. Die Kinder durften Herzen basteln, sich schminken lassen, Tan-zen oder Dosen werfen. „Des mach ma nächstes Jahr fei wieda, gell Katrin!“ so warendie Aussagen der Kinder.

„Ich geh mit meiner Laterne ….“

Laternenbasten im Kindergarten

St. Martin steht vor der Türe und die Kinder sind schon fleißigam Laterne basteln, entweder Eule, Fledermaus, Stern oderMurmellaterne werden unter den kleinen Fingerhänden gestaltet.Für Groß und Klein ein großer Spaß!

Kindergarten Hettenshausen

e-mail: [email protected]ß in der Gemeinschaft

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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 10.10.2017

54. Beschluss über auszuschreibende Gebiete im Rahmender Breitbandverbesserung

Der Gemeinderat hat am 07.03.2017 beschlossen für die unter-versorgten Haushalte im kompletten Gemeindegebiet Ilmmüns-ter den Breitbandausbau in FTTH zu planen und hierzu die För-deranträge zu stellen.Herr Werb von der Firma Corwese hat zwischenzeitlich die er-forderlichen Unterlagen vorbereitet und das sogenannte Mark-terkundungsverfahren durchgeführt. Herr Werb stellt dem Ge-meinderat das Ergebnis der Markterkundung vor und unterbreitetVorschläge zum weiteren Vorgehen.

Beschluss:Die Firma Corwese wird beauftragt die weiteren notwendigenSchritte zum Ausbau der noch unterversorgten Gebiete im Ge-meindegebiet Ilmmünster im Rahmen des Breitbandförderpro-grammes des Freistaates Bayern durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

55. Zuschussanträge gemeinnütziger Vereine

Folgende Anträge sind im Laufe des Jahres bei der Verwaltungeingegangen:

Bayer. Rotes Kreuz Verein „Hilfe für das behinderte Kind e. V.“Bayer. Blinden- u. Sehbehindertenbund e. V.Volksbund Deutsche Kriegsgräber e. V.Hospizverein Pfaffenhofen e. V.Alzheimer Gesellschaft Lkr. Pfaffenhofen, Selbsthilfe Demenz

Beschluss:Der Gemeinderat beschließt, den Verbänden und Institutionenfolgende Zuschüsse für 2017 zukommen zu lassen:Bayer. Rotes Kreuz 1.100,00 €Verein „Hilfe für das behinderte Kind e. V.“ 1.100,00 €Bayer. Blinden- u. Sehbehindertenbund e. V. 60,00 €Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. 60,00 €Hospizverein Pfaffenhofen e. V. 160,00 €Alzheimer Gesellschaft Lkr. Pfaffenhofen, Selbsthilfe Demenz 100,00 €

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

56. Beschluss über die Verordnung über die Reinhaltungund Reinigung der öffentlichen Straßen und die Si-cherung der Gehbahnen im Winter in der GemeindeIlmmünster.

Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in seinem Urteilvom 18.08.2016 einzelne Teilregelungen, die auch in § 5 Satz 2der Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Gemeinde Ilm-münster Anwendung finden, für unwirksam erklärt. Die Verwaltung hat daher die Verordnung über die Reinhaltungund Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung derGehbahnen im Winter überarbeitet. Der Gemeinderat Ilmmüns-ter hat in seiner Sitzung vom 8. August 2017 diese Verordnungin der vorgelegten Fassung genehmigt. Inzwischen wurde dieVerordnung in Anlehnung an die Musterverordnung von der Ver-waltung erneut überarbeitet. Der Gemeinderat wird deshalb ge-beten, die nunmehr vorgelegte Fassung zu genehmigen. Damitverbunden ist die Aufhebung des diesbezüglichen Beschlussesvom 08. August 2017.

Beschluss:Der Gemeinderat beschließt, die neue Verordnung in der am10.10.2017 vorgelegten Fassung zu erlassen.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

57. Beschluss über die Sanierung der HettenshausenerStraße im Bereich zwischen Hausnummer 33 und derGemarkungsgrenze

Für die Oberflächenentwässerung des Baugebietes Hettenshau-sener Feld wurde in der Hettenshausener Straße zwischen derGemarkungsgrenze und der Hausnummer 33 auf eine Längevon ca. 100 m eine Kanalleitung verlegt. Da in diesem Bereichder Straßenbelag bereits mehrfach gestückelt wurde, schlägtdie Verwaltung vor, nicht nur den betroffenen Kanalgraben zuüberteeren sondern die Straße in der gesamten Breite mit einerneuen Feinschicht zu überziehen. Die dadurch entstehendenMehrkosten für die Gemeinde betragen ca. 15.000 €.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die Hettenshausener Straße zwi-schen Hausnummer 33 und Gemarkungsgrenze in der gesamtenBreite mit einer neuen Feinschicht zu überziehen.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

58. Bericht über Ferienpass 2017

Zweite Bürgermeisterin Brigitte Wallner berichtet über den Ablaufdes letzten Ferienpasses. Bürgermeister Anton Steinberger be-dankt sich bei allen Vereinen und Privatpersonen für ihren eh-renamtlichen Einsatz im Rahmen des gemeinsamen Ferienpassesder Gemeinden Hettenshausen und Ilmmünster. Ein besondererDank gilt den maßgeblichen Hauptorganisatoren Brigitte Wallner,Andrea Grünberger sowie Josef Remmele.

59. Gemeindekalender für 2018

Nachdem der letztjährige Gemeindekalender mit allen wichtigstenTerminen für unser Gemeindegebiet in der Bevölkerung großenAnklang gefunden hat, soll auch für 2018 wieder ein Gemeinde-kalender an alle Haushalte kostenlos verteilt werden. ZweiteBürgermeisterin Brigitte Wallner wird die notwendigen Datensammeln und das Kalenderlayout mit der Druckerei vorbereiten.Die Kosten für den Gemeindekalender betragen 2.426 €.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt für das Kalenderjahr 2018 wiedervon der Druckerei Schmerbeck einen Gemeindekalender zumAngebotspreis von 2.426 € erstellen zu lassen. Der Kalenderwird kostenlos an alle Haushalte im Gemeindegebiet Ilmmünsterverteilt.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

60. Genehmigung Haushaltsplan 2018 Kinderkrippe

Bürgermeister Steinberger legt den Entwurf des Haushaltsplanes2018 der Kinderkrippe Pusteblume vor mit dem Antrag demHaushalt zuzustimmen.

Beschluss: Der Gemeinderat genehmigt den vorgelegten Haushaltsplan2018 der Caritas für die Kinderkrippe Hettenshausen/Ilmmüns-ter.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

Gemeinde Ilmmünster

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61. Bekanntgaben

a) Eilentscheidung Blitzschutz Grundschule

Der Nachunternehmer der Firma Binder für den Blitzschutz, Fa.Blitzschutz Brandl aus Gaimersheim, hat am 10.8.2017 die vor-handenen Ableitungen hinsichtlich deren Funktion auf sichereAbleitung geprüft und festgestellt, dass die Ableitungen nicht inOrdnung sind, d. h. ein Blitzstrom nicht sicher in die Erde abge-leitet werden kann. Der Fachplaner, Herr Stefan Holz, hat dieNachtragsposition hinsichtlich fachlicher und rechnerischer Rich-tigkeit geprüft. Die Kosten für den Blitzschutz betragen19.089,15 €. Bürgermeister Anton Steinberger hat in einer Eil-entscheidung die Montage des Blitzschutzes in Auftrag gege-ben.

b) Kinderhaus Ilmmünster

Bürgermeister Steinberger gibt bekannt, dass am Dienstag,21.11.2017 eine gemeinsame Sitzung mit dem GemeinderatHettenshausen und der Planerin Frau Obereisenbuchner statt-findet. Die Sitzung beginnt um 19:30 Uhr im Rathaus Ilmmüns-ter.

62. Anfragen

1. Bürgermeister Anton Steinberger beantwortet Anfragen ausder Mitte des Gemeinderats. Soweit sie nicht erledigt werdenkonnten, wurden sie vorgemerkt.

Öffentliche Sitzung geschlossen

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Jede Gruppe bedankte sich mit Gedicht oder Lied für die reicheErnteErntedank

Am Mittwoch nach dem Erntedankfest machten sich alle dreiGruppen mit ihren gebastelten Erntedankkörbchen auf den Wegin die Kirche. Dort konnten wir den geschmückten Altar bewun-

Erst schauten wir uns an, was vor dem Altar unten alles liegt …

…dann schauten wir oben alles an.

Kindergarten Ilmmünster

dern und die Kinder zählten alle Früchte und Gemüse auf, diesie kennen. Jede Gruppe hatte ein Lied oder Gedicht gelernt,um Danke zu sagen für die reiche Ernte, die dafür sorgt, dassbei uns niemand hungern muss. Danach segnete Frau Richterdie Semmeln und Plätzchen, die wir gebacken und in die Kirchemitgenommen hatten. Bevor wir uns wieder auf den Weg in denKindergarten machten, verabschiedeten wir uns mit einer Knie-beuge.

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MartinsfestDer Laternenumzug zum Gedenken an St. Martin findet indiesem Jahr am Freitag, 10. 11. statt. Wir beginnen um17.00 Uhr im Pausenhof der Schule mit dem Spiel der Man-telteilung. Im Anschluss bekommen die Kinder wieder einStück Martinsbrot, das sie mit jemandem teilen sollen. Nachdem Umzug, der uns in den Kindergarten zurückführt, bietenwir wieder Glühwein, Kinderpunsch und belegte Semmelnund Lebkuchen an!Auch Nichtkindergartenkinder und ihre Eltern sind herzlicheingeladen, teilzunehmen.Bei Regen findet die Martinsfeier in der Kirche statt!

Geschenk mit HerzPassend zum Thema Teilen unterstützen wir auch in diesemJahr wieder die Aktion von Humedica „Geschenk mit Herz“ undstellen uns als Sammelstelle zur Verfügung. Bis zum 15. No-vember können Päckchen im Kindergarten abgegeben werden.Bitte achten Sie darauf, Boden und Deckel getrennt in Geschenk-papier zu verpacken und mit einem Gummiband zusammenzu-halten, so dass das Päckchen jederzeit geöffnet werden könnte(wichtig für den Übergang an Grenzen).

Nähere Informationen können Sie im Internet unter www.ge-schenk-mit-herz.de oder durch die Flyer erhalten, die in Ilm-münster in Geschäften und Banken ausliegen.

Vorne v.l.n.r.: Frau Opitz, Frau Blümel, Frau Schütze, FrauWurmhinten links: Fr. Panradl, Frau Färber

Kirchliche NachrichtenElternbeirat stellt sich vorAm Mittwoch, 11. Oktober trafen sich zum ersten Mal in diesemKindergartenjahr die Ende September neu gewählten Elternbei-räte. Zunächst wurden die verschiedenen Ämter wie folgt ver-geben:Elternbeiratsvorsitzende: Frau Karla SchützeStellvert. Vorsitzende: Frau Andrea PanradlSchriftführerin: Frau Daniela OpitzKassenwart: Frau Zsofia WurmÖffentlichkeitsarbeit: Frau Sarah BlümelIhre Stellvertretung: Frau Carolin Färber

Danach wurde noch besprochen, welche Termine in diesem Kin-dergartenjahr stattfinden sollen und wo und wie sich der Eltern-beirat bei den Aktivitäten des Kindergartens einbringen kann.

Pfarramt IlmmünsterHettenshausener Str. 5, Tel. 2201Öffnungszeiten Pfarrbüro:Dienstag – Freitag: 9-11 Uhr

Mittwoch, 01. NovemberIlmmünster09.00 Pfarrgottesdienst14.00 Andacht mit Gräbersegnung auf beiden FriedhöfenHettenshausen10.15 Pfarrgottesdienst mit Gräbersegnung auf beiden Fried-

höfen, mit Gedenken an † Martin und Brigitte Schwarzmeier (JM) † Georg und Barbara Presser und Geschwister (JM)Paindorf13.00 AllerseelenrosenkranzReichertshausen13.30 Rosenkranz14.00 Andacht mit Gräbersegnung auf beiden Friedhöfen Koll. f. d. Priesterausbildung.Ilmberg18.30 Rosenkranz19.00 Heilige Messe; anschließend Gräbersegnung

Donnerstag, 02. NovemberPaindorf09.00 Heilige Messe; anschließend Gräbersegnung- Koll. F. d. PriesterausbildungKrankenhaus16.00 Heilige MesseIlmried19.00 Heilige Messe; anschließend Gräbersegnung, mit Gedenken an † Maria Hermann (JM) † Josef und Maria Nägerl (JM)

Freitag, 03. NovemberIlmmünster17.30 Anbetung Aussetzung des AllerheiligstenIlmmünster18.00 Heilige Messe † Heinz Oberhauser u. Eltern Schäfer u. Oberhauser (JM) Samstag, 04. NovemberIlmmünster16.30 RosenkranzReichertshausen17.30 Rosenkranz18.00 Vorabendgottesdienst Sonntag, 05. NovemberReichertshausen09.00 Pfarrgottesdienst (WG) Koll. f. d. St. KorbiniansvereinHettenshausen10.15 Pfarrgottesdienst (WG) † Ella GrimmIlmmünster10.15 Pfarrgottesdienst; anschließend Kriegergedenken zum

Volkstrauertag, mit Gedenken an † Wilhelm Federl (JM) † Eltern Parnitzke und Bruder Joachim (JM)Paindorf19.00 Entfällt wegen Gottesdienst am 02.11. Montag, 06. NovemberReichertshausen16.00 Heilige Messe im Seniorenheim

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Dienstag, 07. NovemberIlmberg18.30 Rosenkranz19.00 Heilige Messe Mittwoch, 08. NovemberReichertshausen09.00 Heilige MesseKrankenhaus16.00 Heilige Messe

Achtung! Am 08. 11. Seniorennachmittag Im Stroblanwesen mit Referentin Frau Claudia Waltenberger zudem Thema „Wie’s früher so war“. Dazu sind alle Senioren ausdem Gemeindebereich eingeladen.

Donnerstag, 09. NovemberHettenshausen17.30 Rosenkranz18.00 Heilige Messe

Freitag, 10. NovemberIlmmünster17.00 Kindergarten St. Martinsumzug Ilmmünster18.00 Heilige Messe mit Gedenken an, † Diemer Georg (JM) † Ludwig Esterl und Eltern † Klara Kanschat, Franz, Ida, Walter und Margareth

Rose

Samstag, 11. NovemberIlmmünster16.30 Rosenkranz

Sonntag, 12. November ZählsonntagReichertshausen09.00 PfarrgottesdienstIlmmünster09.00 Pfarrgottesdienst (WG)Hettenshausen10.15 Pfarrgottesdienst mit Gedenken an, † Maria Bauer (JM) † Georg und Katharina Hang und Angehörige (JM) † Eltern Hiereth und Leopold und Verwandtschaft † Familie Westermeier, Ismeier und Schrätzenstaller † Agnes Merkl † Margarete FuchsIlmmünster18.00 Familiengottesdienst zum Patrozinium, mit Gedenken an, † Martin und Magdalena Eberl (JM) † Eltern Eckert u. Loibl u. Schwester u. Sohn Robert † Pfarrer Martin Seidenschwang und Eltern und Ge-

schwister und Annemarie Hehme und Emilie Schröter † Betty und Simon Schönauer und Maria Ganther und

Karl Gebhardt † Katharina Geißler † Josefine Mayr † Eltern und Bruder Mayr † Josef UtaszewskiIlmberg19.00 Patrozinium (Pfr. Thurner)

Montag, 13. NovemberReichertshausen16.00 Heilige Messe im Seniorenheim

Dienstag, 14. NovemberIlmried 17.30 Rosenkranz18.00 Heilige Messe mit Gedenken an, † Alois und Anna Jochner

Mittwoch, 15. NovemberReichertshausen09.00 Heilige MesseKrankenhaus16.00 Heilige Messe

Donnerst., 16. NovemberHettenshausen17.30 Rosenkranz18.00 Heilige Messe

Freitag, 17. NovemberIlmmünster18.00 Heilige Messe mit Gedenken an, † Peter und Katharina Schneidewind und Verwandt-

schaft

Samstag, 18. NovemberIlmmünster16.30 RosenkranzReichertshausen17.30 Rosenkranz18.00 Familiengottesdienst

Sonntag, 19. NovemberReichertshausen08.30 Pfarrgottesdienst; anschließend Kriegergedenken zum

Volkstrauertag Ilmmünster09.00 Pfarrgottesdienst (WG) Diaspora-SonntagHettenshausen10.15 Pfarrgottesdienst; anschließend Kriegergedenken zum

Volkstrauertag, mit Gedenken an, † Jakob und Margarete Stemmer (JM)Ilmmünster10.30 Kindergottesdienst in der KircheIlmmünster18.00 Abendgottesdienst mit Gedenken an, † Magdalena und Alois Zrenner (JM) † Helga Schneider † Martha und Arsatius Steinberger

Montag, 20. NovemberReichertshausen16.00 Heilige Messe im Seniorenheim

Dienstag, 21. NovemberPaindorf18.00 Heilige MesseHettenshausen19.30 PGR

Mittwoch, 22. NovemberReichertshausen09.00 Heilige MesseVortrag über Demenz Beginn 19:30 Pfarrheim ReichertshausenKrankenhaus16.00 Heilige Messe

Donnerst., 23. NovemberHettenshausen17.30 Rosenkranz18.00 Heilige MesseIlmmünster Pfarrheim19:30 Elternabend Erstkommunion f. alle im Pfarrverband

Freitag, 24. NovemberIlmmünster18.00 Heilige Messe mit Gedenken an, † Maria und Anton Kaltenegger † Anna Groß (Kfd)

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Samstag, 25. NovemberIlmmünster16.30 RosenkranzReichertshausen17.00 Kindergottesdienst im Pfarrheim

Sonntag, 26. NovemberIlmmünster09.00 Pfarrgottesdienst mit Gedenken an, † Katharina Breitsameter (JM) † Katharina Geißler (JM) † Anna Eichinger (JM) † Adolf Grünberger (JM)Reichertshausen09.00 Pfarrgottesdienst (WG)Hettenshausen10.15 Pfarrgottesdienst

Montag, 27. NovemberReichertshausen16.00 Heilige Messe im Seniorenheim

Dienstag, 28. NovemberIlmried17.30 Rosenkranz18.00 Heilige Messe mit Gedenken an, † Theresia Winkler (JM) † Leni und Thomas Plöckl und Sohn Georg † Angehörige Riedmayr

Mittwoch, 29. NovemberReichertshausen09.00 Heilige MesseKrankenhaus16.00 Heilige Messe

Donnerst., 30. NovemberHettenshausen17.30 Rosenkranz18.00 Heilige Messe

Freitag, 01. DezemberIlmmünster16.00 Segnung AdventsgesteckeIlmmünster18.00 Heilige Messe mit Gedenken an, † Ehemann und Vater Johann Wiesinger, Sohn Hansi

und Großeltern Wiesinger und Angehörige † Ruppert Seemüller und Rosa und Anton Oberleiter

Samstag, 02. DezemberKrankenhaus16.00 MesseIlmmünster16.30 RosenkranzReichertshausen17.30 Rosenkranz18.00 Vorabendgottesdienst mit Adventskranzsegnung f. d.

† Ehrenbürger d. Gemeinde

Sonntag, 03. DezemberIlmmünster09.00 Pfarrgottesdienst mit Adventskranzsegnung, mit Gedenken an, † Johann Deutsch und Eltern und Geschwister † Johann und Anna NägerlHerrnrast15.00 Advent-Singen mit der StubenmusiReichertshausen09.00 Pfarrgottesdienst (WG)

Hettenshausen10.15 Pfarrgottesdienst mit Adventskranzsegnung und mit

Gedenken an, † Josef Schrätzenstaller und Eltern und Geschwister

(JM) † Walter Steger (JM) † Eva und Reinhold Bausewein † Maria Reichhart (JM) † Eltern Bauer und Kaindl und Verwandte † Agnes MerklPaindorf18.00 Abendgottesdienst mit Adventskranzsegnung entfällt !!!

Montag, 04. DezemberReichertshausen16.00 Heilige Messe im Seniorenheim od. evang.

Dienstag, 05. DezmberIlmberg18.30 Rosenkranz19.00 Heilige Messe

Mittwoch, 06. DezemberReichertshausen09.00 Heilige MesseKrankenhaus16.00 Heilige Messe

Wichtige Informationen und Termine im Pfarrverband:

Die Firmung findet am 11.05.2018 um 9:00 Uhr in Ilm-münster statt.

Die Anmeldung zur Firmung ist ab der 8. Klasse möglich,Interessierte müssen sich im Pfarrbüro Ilmmünster unterTelefon: 08441-2201 oder per Mail:

[email protected]

unter Angabe von Name, Geburtsdatum, Anschrift, Schuleund Mailadresse bis spätestens 30.11.2017 anmelden.

Die Erstkommunion findet in Reichertshausen: am06.05.2018, Hettenshausen: am 13.05.2018, Ilmmünster:am 10.05.2018 statt.

Elternabend zur Erstkommunionvorbereitung:

Am Donnerstag 23.11.2017 findet der 1. Elternabend zurErstkommunionvorbereitung statt. Beginn ist um 19:30 Uhrim Pfarrheim Ilmmünster. Eingeladen sind alle Eltern ausdem Pfarrverband, deren Kind nächstes Jahr zur Erstkom-munion geführt werden soll.

Neu„Bibel-Schatz-Sucher“Einladung zur Kindergruppe: AltersgruppeVorschule bis 3. Klasse Leitung GR Chris-tiane März und Team Tel. 0151-15549469Unser Programm: Wir treffen unsWir werden eine Bibel-Geschichte kennenlernenWir basteln, oder singen, oder tanzen,oder….Wo? Pfarrhaus Ilmmünster Hettenshausener Str. 5 Am hinterenEingang Wann? In der Regel am 1. Samstag im Monat Uhrzeit 10:00-11:30 Uhr

Kinder, wir freuen uns auf Euch!

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Neue Ministranten/-innenIn einem feierlichen Gottesdienst wurden am Sonntag, den15.10.17, in der Basilika in Ilmmünster acht neue Ministran-ten/-innen geweiht. Pfarrer Martin und auch die ganze Gemeindefreuten sich darüber sehr, zumal es in Ilmmünster nun mittler-weile 33 Ministranten gibt. Einen wunderbaren festlichen Rahmenerhielt der Gottesdienst durch die gesangliche Gestaltung desKirchenchores von Ilmmünster unter der Leitung von Frau Sandt.

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Senioren Hettenshausen:Der Seniorennachmittag im Dezember entfällt.

Die Weihnachtsfeier der Senioren findet am 17.12. um 14 Uhrim Gasthaus Schrätzenstaller statt. Alle Mitbürger über 70 Jahre, sind dazu recht herzlich eingeladen.

Auch finden wieder die Spielenachmittage statt. Im 14 tägigenRhythmus treffen sich die älteren Mitbürger zum Karten- bzw.Brettspielen. Dazu laden wir ein zum Mitmachen. Nächster TreffDienstag 14.11. um 14 Uhr.

Die Seniorenspaziergänge finden wöchentlich statt. Immer mon-tags um 14 Uhr ist der Treffpunkt am Rathaus in Hettenshausen.Alle die Lust haben in der Gruppe zu gehen, sind willkommen.

Achtung!Die Seniorenweihnachtsfeier Hettenshausen findet diesesJahr auch zu einem anderen Termin wie sonst üblich statt undzwar am 3. Adventssonntag 17.12.17 um 14 Uhr im GasthausSchrätzenstaller.Dazu werden alle Senioren über 70 Jahre, von der Gemeindeund der Pfarrei ganz herzlich eingeladen.

Treffpunkt Senioren IlmmünsterAm Donnerstag, 23.11.2017, findet um 14.00 Uhr das nächsteTreffen unserer Senioren im Pfarrheim Ilmmünster statt.

Michael Sandt feiert 25-jähriges Dienstjubiläum als Organist

Seit nunmehr 25 Jahren wirkt Herr Michael Sandt als Organistin der Pfarrgemeinde Ilmmünster. Begeisterung für die Musik,hohe Professionalität und die Gabe der Menschenführung, dieer ebenso in die Leitung des Kinderchors sowie des Kirchenchorseinbringt, zeichnen Michael Sandt aus. Zahlreiche Gottesdiensteschon wurden durch sein Mitwirken zum musikalischen Highlight.Pfarrer Georg Martin dankte Michael Sandt im Namen der ge-samten Pfarrgemeinde für seine Zuverlässigkeit und sein Enga-gement und freute sich auf die weitere gute Zusammenarbeit.

Ministranten verkauften MinibroteWie schon in den Vorjahren verkauften die Ilmmünsterer Minis-tranten auch dieses Jahr wieder Minibrote an Erntedank. Diesewaren zuvor gesegnet worden und wurden nach dem Gottes-dienst am Vormittag und nach der Abendmesse den Gläubigenzum Kauf angeboten. Erfreulicherweise konnten alle Minibroteverkauft und ein Reinerlös von 129,20 Euro eingenommen wer-den. Dieser geht nun an den Verein Orienthelfer e.V., der sichvor Ort um die Opfer des Syrienkonflikts und dabei vor allemum Familien mit Kindern kümmert. Ein herzliches Vergelt’s Gottan alle, die zum Gelingen dieser Aktion beigetragen haben!

1. Reihe von links: Tobias Steinberger, Simon Wörmann, EliasHehme, Laurin Liegmann, Hannah Kelz, Larissa Vlad, VeronikaLanger, Benno Seiler

Der Kirchenchor Hettenshausen feierte begeisterndes Erntedankfest

…. zwar mit Regen am Vormittag, – aber im schützenden Kir-chenraum von Sankt Johannes dem Täufer mit Dankvorträgenzum Feiertag, darunter das wohl bekannte „Lobe den Herren“,doch in der anspruchsvolleren Fassung von Hugo Distler (1908bis nur 1942!). Außerdem erklang neu für diesen Tag das festli-che Stück „Singt das Lied der Lieder von dem Herrn der Herren“von Manfred Siebald (im Satz von Klaus Heizmann). Die Chor-gemeinschaft unter der bewährten Leitung der KirchenmusikerinSophia Wendling- Wallner folgte buchstäblich dem Liedtext undgab „ihm seine schönsten Melodien – das Beste für ihn.“ Mitdiesem Festtagslied begrüßten Chor, Pfarrer Martin und die Ku-ratiegemeinde die acht neuen Ministranten, die somit in ihrwichtiges Amt in der Liturgie eingeführt wurden. Zugleich wurdenzwei altgediente Messdienerinnen mit gebührendem Dank unddem Beifall der Festgottesdienstgäste verabschiedet. Aufmerk-samen Kirchenbesuchern dürfte indessen eine gewisse Art „Ab-schiedsgruß“ von der im Mai diesen Jahres verstorbenen ehe-maligen Mesnerin Gertraud Daxberger nicht entgangen sein:

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das von ihr der Kuratie hinterlassene Schmuckwerk, die Getrei-desträuße am Kopfende der Kirchenbänke und das selbst ge-bastelte „VATER UNSER“ – Körnerbild im Altarraum. Auch ihr –der in aller Erinnerung verbliebenen rührigen Kirchenbetreuerin– gilt unser ERNTE-DANK!

Bei Interesse an einer der folgenden Gruppenangeboten wendenSie sich bitte an die dafür verantwortlichen Mitarbeiter:Haushaltshilfe, Einsatzleitung und allg. AnsprechpersonFrau Margret Leuschner Tel. 3503, Frau Josefine Federl Tel.18761, Frau Roswitha Hopper Tel. 76876

Termine der einzelnen Angebote:

Fahrdienst: Für Kranke und / oder ältere, alleinstehendeMenschen, wenn ein Arztbesuch oder ähnliches ansteht.Ansprechperson: Fr. Margret Leuschner Tel. 08441/3503

Kinderparkgruppe: Betreuung von Kindern im Alter ab 1 ½Jahren, damit die Mütter/Väter auch mal ohne die lieben Kleinen,Dinge erledigen können. Derweilen toben, basteln und spielensie, betreut durch jeweils geschulte Mitarbeiter der Nachbar-schaftshilfe. In Hettenshausen und in Ilmmünster gibt es derzeit keinKinderpark!Bei Interesse bitte melden bei Fr. Margret Leuschner Tel. 08441/3503

Mutter—Kind-Gruppen:Hettenshausen Mittwoch: ab Geburtsjahr 2012 Anmeldung über Frau Alexandra Breitsameter Tel. 08137/9960902

Mittwoch: Ab Geburtsjahr 2015 von 9.30 – 11 Uhr Ansprechperson: Frau Kürzinger Veronika 08441/4050264 oderFrau Rose Julia, 08441/7978190Diese Gruppe hat noch freie Plätze!

Ilmmünster Dienstag: Mutter-Kind-Gruppe (ab Geburtsjahr 2014) 14.45 – 16.15 Uhr.

Ansprechperson: Frau Nowacka Katrin, Tel. 08441/7978374 Mutter-Kind-Gruppe „born in 2016“wöchentliche Treffen mittwochs von 9.30 – 11 UhrAnsprechperson: Frau Steffi Blodow, Tel. 7977677Diese Gruppe hat noch freie Plätze!

Offener Ganztag an der Grundschule Ilmmünster:

In Zusammenarbeit mit der Caritas Pfaffenhofen bietetdie Grundschule Ilmmünster eine offene Ganztagsbetreu-ung für ihre Schüler an, von Montag bis Donnerstag von11.30 Uhr bis 16.00 Uhr. Die Teilnahme ist kostenfrei, je-doch ist eine verbindliche Anmeldung für das gesamteSchuljahr abzugeben und zwar für mindestens 2 Tage proWoche. Dabei kann man zwischen Kurzgruppe (bis 13.00Uhr bzw. 14.00 Uhr) und Langgruppe (bis 16.00 Uhr)wählen. Das Mittagessen für diese Tage sowie das Be-treuungsangebot am Freitag von 11.30 Uhr bis 14.00 Uhrist kostenpflichtig.Weitere Informationen bei den Ansprechpartnern Roswi-tha Hopper und Angelika Krüger (Anmeldeformalitäten),Tel.: 08441/4986861 oder auf der Homepage der Grund-schule Ilmmünster.

Lust auf Ehrenamt?Haben Sie Ideen?Möchten Sie eine sinnvolle Aufgabe übernehmen und da-bei etwas Gutes tun und Freude haben?Neue Ideen und Projekte sind innerhalb der Nachbar-schaftshilfe jederzeit möglich und herzlich willkommen!Caritas-Zentrum Pfaffenhofen: Anna Helmke: 08441-808313 [email protected]

Oder: Tel. 08441/3503 Frau Margret Leuschner, Tel.08441/18761 Frau Josefine Federl, 08441/76876 FrauRoswitha Hopper.

Nachrichten der Evangelisch-lutherischenKirchengemeinde:Pfarrerin:Doris Arlt, Tel.: 08441 797 31 13, e-mail: [email protected]

Pfarrbüro:Renate Hüttner, Christa Thurner, Marion Hanisch, Joseph-Maria-Lutz-Str. 1/Rückgebäude, 85276 Pfaffenhofen, Tel.: 80 50 60. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10 – 12 Uhr, Donnerstag 17 – 19 Uhr

Homepage:http://www.ev-paf.de Facebook: „Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Pfaffenhofen“

Örtliche Ansprechpartner:Ilmmünster: Brigitte Mrozek, Telefon: 49 01 20Hettenshausen: Helga Stampfl, Telefon 68 38

Gottesdienste

05.11.1710.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Gottesdienst mit Abend-mahl (Saft)

11.11.17 (!)18.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, ökumen. Gottesdienst zumReformationsjubiläum

12.11.1711.15 Uhr, St. Stephanus-Kirche Reichertshausen, Gottesdienst mit Taufe

19.11.1710.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Gottesdienst11.15 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Mini-Gottesdienst

22.11.17 Buß- und Bettag19.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Gottesdienst mit Abend-mahl (Wein) und Beichte (Details: siehe unten)

26.11.17 Ewigkeitssonntag10.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Gottesdienst mit Abend-mahl (Saft)10.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Kindergottesdienst11.15 Uhr, St. Stephanus-Kirche Pfaffenhofen, Gottesdienst mit Abendmahl (Wein)

02.12.1716.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Tauferinnerung

03.12.17 1. Advent10.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Gottesdienst mit Abend-mahl (Wein)10.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Kindergottesdienst11.30 Uhr, ökumen. Adventseröffnung auf dem Hauptplatz (De-tails: siehe unten)18.30 Uhr, Reichertshausen, 1. Station des Adventswegs

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Die Gäste aus St. Petersburg sind nun schon seit Jahren in Pfaf-fenhofen gern gehörte Gäste, präsentieren sie doch ihre Musikganz überzeugend.Gegründet wurde das Ensemble von seinem Dirigenten Alexan-dre Andrianov, die weiteren Angehörigen des Chors sind alleAbsolventen des Konservatoriums in St. Petersburg.

11. + 12. November: Basar des HandarbeitskreisesEs ist wieder soweit: Am 11. November von 9 bis 17 Uhr undam 12. November von 11 bis 17 Uhr lädt der Handarbeitskreiszum Basar in das Pfaffenhofener Gemeindezentrum ein.Und wie immer wird das Angebot kaum einen Wunsch offen las-sen. Kein Wunder, denn die etwa 30 Aktiven haben wieder einfleißiges Strick- und Häkeljahr hinter sich.Nun sind die Sachen für den Basar hergerichtet: Wenn Sie einGeschenk für Weihnachten suchen, hier finden Sie es! Und mitjedem Einkauf helfen Sie diesem Basar wieder zum Erfolg. DerErlös kommt in diesem Jahr wieder der Herzogsägmühle zugute.

11. November: 500 Jahre Reformationsfeier in der Kreuz-kircheAn Luthers 534. Tauftag, dem 11. November, um 18 Uhr feiernwir in ökumenischer Verbundenheit mit der katholischen undder baptistischen Gemeinde Gottesdienst in der Kreuzkirche.Die Pfarrer George Spanos und Albert Miorin und Pastor LarsMüller werden in dem musikalisch u.a. von »Cantoccini« gestal-teten Gottesdienst danach suchen, wie sich die unterschiedlichenKonfessionen »500 Jahre danach« gegenseitig bereichern könnenund im 21. Jahrhundert dazu beitragen, die Botschaft Jesu le-bendig zu halten. Dabei sollen die Verletzungen und Verurteilun-gen der Vergangenheit jedoch nicht verschwiegen werden. FreuenSie sich auf einen festlichen und versöhnlichen Gottesdienst.Der Gottesdienst am Sonntag, dem 12. November, entfällt inder Kreuzkirche nach diesem besonderen Vorabendgottesdienst.

12. November: Improvisationen zu Luther-Liedern in derKreuzkircheDer Organist Bastian Fuchs spielt am Sonntag, 12.11. um 19Uhr auf der Orgel der Kreuzkirche Choralbearbeitungen zu Lu-ther-Liedern.Als Besonderheit dürfen sich die Besucher über eine Art Wunsch-konzert freuen.Der erst 23-jährige Neumarkter ist ein Meister an der Orgel. Erstudierte an den Hochschulen in Regensburg und Nürnberg undwar Assistent der Dommusik in Regensburg und Passau. An derdortigen größten Domorgel der Welt lernte ihn Kantor StefanDaubner während eines gemeinsamen Auftrittes des Kreuzkir-chenchores kennen und lud ihn nach Pfaffenhofen ein.Zur Zeit ist Fuchs Assistent des Eichstätter Domkapellmeisters.

14. November: Kino mit Kaffee und Kuchen im Senioren-CaféDiesmal findet der evangelische Seniorennachmittag im Rahmeneiner Kooperationsveranstaltung von VDK, Seniorenbüro, Evan-gelische Senioren, Senioren der katholischen Pfarrei und demKatholischen Frauenbund statt.Vor dem Kinobesuch der Senioren gibt es Kaffee und Kuchen,danach den Kinofilm „Lion – Der lange Weg nach Hause“, einpreisgekrönter Film nach einer wahren Geschichte.Dev Patel brilliert als junger Mann, der als 5-jähriges Kind ver-loren ging, in Indiens härtester Großstadt Kalkutta muttersee-lenallein überlebte, von australischen Eltern adoptiert wurdeund sich 20 Jahre später mithilfe von Google Earth auf die Suchenach seinem verlorenen Heimatort in Indien und seiner dort le-benden Familie macht.Los geht’s am Dienstag, 14. November, mit dem Bus um 13.45Uhr am Pfaffenhofener Gemeindezentrum (Joseph-Maria-Lutz-Str. 1). Die Rückkehr ist für 17.30 Uhr vorgesehen.Die Kosten für Bus, Kaffee, Kuchen und Eintritt betragen 10Euro pro Person.Anmeldungen sind nur noch bis 10. November überdas Senio-renbüro, (08441 87 92 10) möglich.

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Mutter-Kind-Gruppen„Es wird ganz viel gekrabbelt …“ im evang. Gemeindezentrumin Pfaffenhofen, Josef-Maria-Lutz-Straße 1:

Dienstags, 15:00 – 17:00 Uhr, Kontakt: Juliane Mildner (08441-4008538)

Mittwochs, 10:00 – 11:00 Uhr Kontakt: Carina Bücherl (08441 2775436)

Donnerstags, 9:00 – 11:00 Uhr Frau Englisch (08441-4559217)

FOR.EV.ER.20+FOR.EV.ER.20+, die Gruppe für junge Erwachsene, trifft sichalle 14 Tage donnerstags von 19-21 Uhr. Kontakt: BettinaChwalka, Telefon 0176 20 04 15 92, [email protected]

Senioren im Pfaffenhofener Gemeindezentrum Der Seniorennachmittag findet einmal monatlich dienstags um14.30 Uhr statt. Auskünfte im Pfarramt, Tel.: (08441) 805060.Regelmäßig am Montag um 10 Uhr findet die Seniorengymnastikstatt. Donnerstags um 14 Uhr ist ein Spielenachmittag für Se-nioren (Kartenspiele, Brettspiele).

Jugendchorprobe Cross + MusicJeden Freitag um 18.00 Uhr im Pfaffenhofener Gemeindezen-trum.

KirchenchorprobeJeden Dienstag um 19.45 Uhr im Pfaffenhofener Gemeindezen-trum.

PosaunenchorprobeJeden Montag um 19.30 Uhr im Pfaffenhofener Gemeindezen-trum.

AbendgebetAbendgebet mit Liedern und Gebeten aus Taizé. Jeden erstenund dritten Freitag um 19 Uhr in der Kreuzkirche, dazwischengibt es Termine im Kath. Pfarrheim Pfaffenhofen und in der Kir-che in Niederscheyern. Auskunft und Kontakt: Roland Gronau,Telefon 08441 16 27.

3. November: Kreativwerkstatt im November für KinderDas Bastelteam um Erika Schertel lädt dich im Herbst ganzherzlich zu einem Kreativtag ins Pfaffenhofener Gemeindezen-trum ein. Am Freitag, dem 3. November, von 9 Uhr bis 13 Uhrwird wieder eine Bastelwerkstatt angeboten.Es gibt für Mädchen und Buben im Grundschulalter ein schönesjahreszeitliches Angebot.Wir wollen nämlich dekorative Adventskalender gestalten unddiese dann mit nach Hause nehmen, um die Familie damit zuüberraschen.Fürs Basteln bringst du bitte drei Euro mit.Weitere Geschwisterkinder zahlen jeweils nur zwei Euro.Anmeldeformulare finden Sie auf www.ev-paf.de.

8. November: Pfaffenhofener Frauenfrühstück - Luther-quizDas Jahr des Reformationsjubiläums geht langsam zu Ende. Aufunterhaltsame Art und Weise nähern wir uns der Person MartinLuthers an, seiner Lebensgeschichte und unseren Wurzeln alsEvangelische. Referent ist Pfarrer Jürgen Arlt.Beginn ist um 9.00 Uhr im Gemeindezentrum Pfaffenhofen.

10. November: Auch dieses Jahr: Russische ChormusikDie Freunde russischer Vokalmusik dürfen sich wieder auf dasVokalensemble »Harmonie« aus St. Petersburg freuen, wenn esauf seiner Konzertreise in unsere Kreisstadt kommt.Am 10. November (Freitag) können Musikfreunde um 19.30 Uhrin der Pfaffenhofener Kreuzkirche ein Chorkonzert mit geistlicherund weltlicher russischer Chormusik aus drei Jahrhunderten so-wie russischen Volksliedern erleben.

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18. November: Benefizlesung im Gemeindezentrum Pfaf-fenhofenZu früh starben Björn und Jens Johannsen, die ehemaligen Mit-arbeiter der Jugend. Dieser Abend ist ihnen gewidmet. AlexanderBally, ihr Schwager, liest aus seinen adventlichen Geschichtenund Gedichten vor. Mit gleich zwei literarischen Adventskalendern— für große und nicht ganz so große Kinder — will uns derAutor auf den sich rasch nahenden Advent einstimmen. Es wirdbesinnlich, heiter, manchmal nachdenklich und gelegentlich sogaralbern. Bei aller Unterhaltsamkeit ist aber das Grundthema stetsdie adventlicheHoffnung. Für einen musikalischen Rahmen wirdebenso gesorgt wie für Stärkungen in der Pause. Natürlich kannman die Bücher auch erwerben und sich mit einer persönlichenWidmung signieren lassen.Der Eintritt ist frei, doch Spenden werden erbeten. Alle Zuwen-dungen und der gesamte Gewinn aus den Buchverkäufen desAbends werden gespendet. 50% erhält die evangelische Jugendder Gemeinde, die anderen 50% gehen an das Sarkoidose-Netz-werk e.V. Kommen Sie am 18. November um 19.30 Uhr insPfaffenhofener Gemeindezentrum und erleben Sie die Benefiz-lesung von Alexander Bally.

22. November: Herzliche Einladung zum ÖkumenischenKinderbibeltag in ReichertshausenAm schulfreien Buß- und Bettag, dem 22. November, sind dieGrundschulkinder wieder zu einem abwechslungsreichen Vor-mittag rund um eine biblische Geschichte eingeladen. Ab 7.30Uhr können die Kinder ins Pfarrheim gebracht werden. Das Pro-gramm beginnt um 8 Uhr.(Weitere Informationen bei den gemeinsamen Ankündigungender kath. und evang. Gemeinde)

22. November: Vier Ernste Gesänge von Brahms in derKreuzkircheIm Gottesdienst zum Buß- und Bettag am 22.11. erklingen inder Kreuzkirche um 19 Uhr »Vier Ernste Gesänge« von JohannesBrahms. Die Texte für die ersten drei Lieder sind dem Alten Tes-tament entnommen und thematisieren den Tod und die Ver-gänglichkeit des Lebens. Der Text des vierten Liedes entstammtdem Neuen Testament und stellt Glaube, Hoffnung und Liebe inden Mittelpunkt.Die vier Gesänge werden in einer Bearbeitung für Tenor undOrgel zu hören sein. Es singt der Hamburger Tenor Peter LaurentAnders, der bereits im vergangenen Jahr Dvoráks Biblische Liederin Pfaffenhofen sang, an der Orgel spielt Dr. Stefan Daubner.Vikarin Maria Ammon gestaltet den Gottesdienst mit Beichteund Abendmahl.

25. November: Lasertaggen mit der Evang. JugendLasertag lässt sich mit dem beliebten Versteckfangspiel »Räuberund Gendarm« vergleichen. Wir spielen in einer 800 Quadrat-meter großen Arena der »Future Games World«. Neonfarben,Schwarzlicht, Nebel und Soundeffekte sorgen für ein einzigarti-ges Ambiente und unvergessliches Spielerlebnis.Jeder Spieler wird mit einer Sensor-Weste und einem ungefähr-lichen Infrarot-Phaser ausgestattet.Ziel ist es, möglichst viele Punkte zu sammeln. Dies geschiehtdurch Markieren von Sonderzielen oder gegnerischen Teilneh-mern. Gefragt sind Teamfähigkeit, Ausdauer, Zielgenauigkeitund taktisch kluges Vorgehen!Wir machen uns am 25. November auf den Weg zur LasertagArena »Future Games World« nach Manching bei Ingolstadt.Wir treffen uns um 13.45 Uhr am Gemeindezentrum Pfaffenhofenund fahren gemeinsam um 14 Uhr mit dem Bus. Nach einer er-folgreichen Mission und einer kleinen Stärkung danach sind wirwieder gegen ca. 17.30 Uhr zurück.Teilnehmen können Jugendliche ab 14 Jahren. Die Kosten be-laufen sich auf 17 Euro für diesen Tag. Bitte nehmt zusätzlichnoch ein kleines Taschengeld für Essen und Trinken mit. Be-queme Schuhe nicht vergessen! Bitte meldet euch bei Lena([email protected]) bis spätestens 13. November an. Wir freuenuns auf euch! Eurer SHOT-Team.

25. – 27. November: Benefiz-StollenverkaufAuch in diesem Jahr verkauft der Förderverein des Gemeinde-zentrums Pfaffenhofen wieder selbst gebackenen Stollen.Lassen Sie sich diesen Genuss nicht entgehen und kommen Siean unseren Stand auf dem Pfaffenhofener Christkindlmarkt, dervoraussichtlich vom 30.11 bis 03.12., also von Donnerstag bisSonntag am 1. Adventswochenende geöffnet sein wird.Außerdem kann der Stollen an den Adventssonntagen beim Kir-chenkaffee erworben werden. Aber nur, solange der Vorrat reicht!Verkauft wird er in Teilen oder auch im Ganzen zugunsten desFördervereins des Gemeindezentrums Pfaffenhofen. Gebackenwerden die Stollen von fleißigen Bäckerinnen aus der Gemeinde.Guten Appetit!

3. Dezember: »Wir sagen euch an den lieben Advent«“ –Ökumen. Adventseröffnung in PfaffenhofenAm ersten Adventssonntag, dem 3. Dezember, um 11.30 Uhrladen die evangelische, katholische und baptistische Gemeindevon Pfaffenhofen alle ihre Gemeindeglieder herzlich ein, mitei-nander auf dem Hauptplatz den Advent zu beginnen.Pfarrer Jürgen Arlt, Pfarrer Albert L. Miorin und Pastor LarsMüller gestalten die kurze Andacht miteinander und entzündendie erste Adventskerze. Wir wollen zusammen mit dem Posau-nenchor Adventslieder singen und miteinander für uns in Pfaf-fenhofen beten.

3. Dezember: Adventsweg im SüdsprengelKurz wird die Adventszeit in diesem Jahr sein: Nur drei Wochen.Das muss nicht heißen, dass dadurch die Hektik größer wird.Unterbrechen Sie die Unruhe an den Abenden des Adventswegs.Dreizehn Gastgeber laden Sie ein, sich gemeinsam mit anderenauf den Advent und Weihnachten einzustimmen. Sie brauchensich nicht anzumelden, sondern kommen Sie einfach vorbei,gemeinsam oder allein.Wir singen Adventslieder, hören Musik und eine Geschichte oderbestaunen eine besondere Adventsdekoration. So verschiedenwie die Gastgeber ist auch das Programm; deshalb ist für Er-wachsene und für Kinder etwas dabei.Wir treffen uns jeweils um 18.30 Uhr. Die Adressen und das Da-tum finden Sie auf dem »Adventskalender« unten. Nach 15 bis20 Minuten Programm können Sie noch bei Tee und Plätzchenmit anderen Gästen ins Gespräch kommen oder auch gleichwieder Ihres Weges gehen.Wir stehen draußen vor dem Haus! Deshalb empfiehlt sichwarme Kleidung und evtl. Regenschutz.

Einzelne Termine zum Vormerken:Sonntag, 3. Dezember Reichertshausen, Angerhofstr. 221. Advent mit Ausstellung neuer Krippen

Montag, 4. Dezember llmmünster, Probst-Rifrid-Str. 20

Mittwoch, 6. Dezember Reichertshausen, Weidenstr. 10a

Freitag, 8. Dezember Reichertshausen, Sägmühlstr. 14

Samstag, 9. Dezember llmmünster, Sonnenhang 13

Sonntag, 10. Dezember Hettenshausen, Jahnhöhe 2. Advent Washofstr. 2

Dienstag, 12. Dezember Reichertshausen, Schloss-Str. 16 Seniorenheim

Donnerstag, 14. Dez. Hettenshausen, Am Hang 3

Freitag, 15. Dezember Oberpaindorf, Laushamer Str. 3

Samstag, 16. Dezember Reichertshausen, Am Nordhang 21

Montag, 18.12. Ilmried, Angerstr. 21

Mittwoch, 20. Dezember Ilmmünster, Sonnenstr. 9

Freitag, 22. Dezember Reichertshausen, Grafinger Ring 31a

Sonntag, 24. Dezember, Reichertshausen, 4. Advent Heiliger Abend St. Stephanus-Kirche: 15.30 und 16.30 Uhr Ökumenischer Familiengottesdienst mit Krippenspiel, 18 Uhr Christvesper

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Vereine Hettenshausen

Einladung zur Feuer(wehr)zangenbowle!

Am Samstag, den 02. Dezember 2017 ab 17:00Uhr, findet am Stroblanwesen in der Ortsmittewieder die original Hettenshausener Feuer(wehr)zangenbowlestatt. Auch in diesem Jahr veranstaltet die Feuerwehr Hettens-hausen zum neunten Mal in Folge gemeinsam mit den Land-frauen wieder einen kleinen Christkindlmarkt. Neben der lecke-ren Feuer(wehr)zangenbowle gibt es die Feuer(wehrler)wurst,andere Spezialitäten vom Grill und verschiedene kalte undwarme Getränke. Die Landfrauen bieten nicht nur selbstgeba-ckenen Kuchen, sondern auch viele weihnachtliche Bastelarbei-ten. Da am darauffolgenden Tag der erste Advent ist, gibt esauch noch handgebundene Adventskränze zum Selbst schmü-cken.Wir freuen uns auf euren Besuch!

Die Feuerwehr Hettenshausen gratuliert ...

... Daniel Zimmermann zum 40. Geburtstag:Am 2. Oktober 2017 gratulierten unser 1. Vorstand HildegardNeumann und unser 2. Vorstand Michaela Straßer im Namender Feuerwehr Hettenshausen Daniel zu seinem runden Ge-burtstag. Daniel engagiert sich seit vielen Jahren im aktiven

Freiwillige Feuerwehr Hettenshausen

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Gemeinschaft im Verein

v.l.n.r. Hildegard Neumann, 1. Vorstand; Daniel Zimmermann,Jubilar; Michaela Straßer, 2. Vorstand

v.l.n.r. Hildegard Neumann, 1. Vorstand; Hermann Pausch, Ju-bilar; Michaela Straßer, 2. Vorstand

Dienst als Gruppenführer und Atemschutzbeauftragter. Außer-dem unterstützt er seit seiner Jugend den Verein bei seinenVeranstaltungen tatkräftig. Vielen Dank an dieser Stelle dafür.Die Feuerwehr Hettenshausen wünscht nochmal alles Gute undviel Glück für die Zukunft.

... Hermann Pausch zum 60. Geburtstag:Die Feuerwehr Hettenhausen, vertreten durch die beiden Vor-stände, gratulierte außerdem Hermann zu seinem Jubiläum.Hermann unterstützte die Feuerwehr Hettenshausen durch sei-nen langjährigen, aktiven Dienst und mittlerweile durch seinepassive Mitgliedschaft und handwerkliche Tätigkeiten, wenn siebenötigt werden.Vielen Dank für das Engagement und auf weiterhin gute Zu-sammenarbeit.Die Feuerwehr Hettenshausen wünscht auch hier nochmal allesGute und viel Glück für die Zukunft.

Termine:10. November 2017, 19:30 Uhr: Jugendübung24. November 2017, 19:30 Uhr: Übung

Kontakt:1. Vorstand Hildegard Neumann, Tel. 08441 / 825391. Kommandant Stefan Krois, Tel. 0179 / 1166138Jugendwart Florin Fiebig, Tel. 0157 / 77768535Email: [email protected]: www.feuerwehr-hettenshausen.de

Theatergruppe HettenshausenJahreshauptversammlung 2017

Am 08. September 2017 fand im Nebenzimmer vom GasthausSchrätzenstaller die Jahreshauptversammlung der Theater-gruppe Hettenshausen statt. Vorstand Willi Pausch durfte 24Mitglieder begrüßen.Begonnen wurde wie immer mit dem Jahresbericht der Saison2016/2017. Im Verein sind 95 Mitglieder registriert.An den drei Wochenenden vor Ostern 2017 kam das Stück „Derganz normale Wahnsinn“ zur Aufführung, welches von 1.315Zuschauern besucht wurde, was bedeutet, dass alle sechs re-gulären Aufführungen und die Zusatzvorstellung am Gründon-nerstag ausverkauft waren. Die Regie führte wieder unser Da-men-Team Rosi Gollnhofer und Rosa Hiereth.Am 09. Juli 2017 fand anlässlich der 50-Jahr Feier des FC Het-tenshausen die Gemeindeolympia statt an welcher die Theater-gruppe erfolgreich teilgenommen hat. Der Einladung zur Theaterfahrt am 14. Juli 2017 zum Stück„Der Geisterbräu“ als Freilichttheater in Vohburg sind 38 Perso-nen gefolgt. Am 28. Juli 2017 fand wieder unser Grillfest statt. 40 Teilnehmerhaben einen schönen Abend mit leckeren Köstlichkeiten ver-bracht.Im Anschluss an den Jahresbericht folgte der Kassenbericht vonKassier Rudi Haberl. Auch diese Saison konnte wieder mit einempositiven Ergebnis abgeschlossen werden. Die Kasse wurde an-schließend geprüft und der Vorstand entlastet. Abschließend wurde – wie alle drei Jahre – die Vorstandschaftneu gewählt. Da Jürgen „Browneee“ Braun nicht mehr für dasAmt des Schriftführers zur Verfügung stand, erklärte sich Ste-phanie Schreistetter bereit, für dieses Amt zu kandidieren. Andieser Stelle möchten wir uns bei Browneee ganz herzlich fürsein 15-jähriges Engagement als Schriftführer bedanken. An-sonsten ließen sich alle bestehenden Vorstandsmitglieder auch

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Das Gemeindeblatt informiert

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wieder für die kommende Periode aufstellen. Für den Spieler-ausschuss kandidierten 5 Vereinsmitglieder. Das Ergebnis derWahl wurde vom Wahlvorstand Josef Remmele, Corinna Pauschund Martin Straßer wie folgt bekannt gegeben:

1. Vorstand: Pausch Willi2. Vorstand: Wörl HermineSpielleiter: Gollnhofer RosiKassier: Haberl Rudi Schriftführer: Schreistetter SteffiSpielerausschuss: Straßer Martin Remmele Josef Nischwitz Hans Hiereth Rosa

Mit dem Abschluss der Wahl wurde die Sitzung geschlossen undman konnte zum gemütlichen Teil übergehen.

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PREMIERE

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Vereine Ilmmünster

Gemeinschaft im Verein

Am 30.9.2017 war wieder Musikanten- + Sängertreffen beim Stefan Müller in Ilmmünster in der Riedermühlerstr. 53.

Bei schönem Wetter und ca. 20 Musikanten + Gästen + Nach-barn wurde bis in den Abend hinein gesungen + musiziert.Für den Ilmmünsterer Gartenbauverein (Kindergruppe) wurden140 Euro von den Anwesenden gespendet und dem 1. Vorsit-zenden Herrn Brand Josef übergeben, der sich dafür herzlichbedankte!

Dorfbühne Ilmmünster e.V.Liebe Theaterfreunde,

nach erfolgreicher Premiere geht’s nun mit voller Power auf dieletzten Aufführungen zu. Das Kinderensemble der DorfbühneIlmmünster präsentiert ihr neu einstudiertes Theaterstück „DasRotkäppchen“. Dabei bekommt ein Mädchen (Lotte Schlöfel)von ihrer Großmutter (Erika Kistler) eine rote Kappe geschenktund ist seit diesem Augenblick allgemein als Rotkäppchen be-kannt. Eines Tages wird Rotkäppchen von ihrer Mutter (NinaRetzlaff) zu ihrer bettlägerigen Großmutter geschickt, um ihreinen Korb mit Leckereien zu bringen. Das Haus der Großmutterliegt in einem Wald. In diesem streift auch der böse Wolf (PaulJofer) umher, vor dem sich Rotkäppchen lieber in Acht nehmensollte ...

Letzten Aufführungstermine:Freitag, 03.10. – 18:00 UhrSamstag, 04.10. – 17:00 UhrSonntag, 05.10. – 15:00 Uhr

Am Dienstag, den 10.Oktober feierte unser Mitglied Alois Huberseinen 80. Geburtstag. Alois Huber ist seit 55 Jahren Mitgliedim Krieger- und Soldatenverein Ilmmünster-Ilmried. Zu seinem80. Geburtstag überbrachten ihm 1. Vorstand Josef Breitsameterund 2. Vorstand Christoph Scharnagl im Namen aller Kameradenihre Glückwünsche und dankten ihm für seine langjährige Treue.Josef Breitsameter überreichte ihm ein Geschenkt.

Der Jubilar Alois Huber mit 1. Vorstand Josef Breitsameter

Huber Alois feiert 80. Geburtstag

Der Männergesangverein gratulierte seinem lang-jährigen und stimmgewaltigen Mitglied Alois Huberzu dessen 80. Geburtstag und hofft noch auf vielegemeinsame Jahre. Der Alois stammt aus einerbesonders musikalischen Familie in Berganger/Lkr.Ebersberg und hat diese Begabung mit Begeisterung im MGVeingebracht. Seit über 56 Jahren gehört der Jubilar als aktiverSänger dem MGV an. Für seine langjährige Mitgliedschaft ge-bührt ihm unser besonderer Dank. Der Alois erhielt für seineherausragenden Verdienste um den Chorgesang eine ganzeReihe von Auszeichnungen. So wurde der Jubilar vom Bayer.Sängerbund mit dem Ehrenzeichen in Gold und vom DeutschenChorverband mit Urkunde und Ehrennadel in Gold ausgezeichnet.

Jubilar Alois Huber und die MGV-Gratulantenv.l. Martin Müller, Josef Mayer, Alois Huber, Ladi Scherbanowitz

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Sepp und Gertraud haben die Presse befüllt und jedes Kinddurfte die Presse bedienen und schon bald floss der Apfelsaftund alle durften probieren.

Sehr lecker! Fleißige Kinder haben Äpfel klein geschnitten. Iris,Waltraud und Franz haben unseren Wildniskocher eingeheizt,so eine Hitze!! Dann kam die Wokpfanne darauf, Öl und Apfel-würfel samt Pfannkuchenteig hinein.

Schon bald konnten wir uns den Apfelschmarrn schmecken las-sen. Wir hatten wieder viel Freude am Apfelsaftpressen und be-danken uns bei Sepp und Gertraud für das tolle Erlebnis!

Unsere nächste Veranstaltung ist am Samstag 25. November2017 um 14.00 Uhr mit dem Thema: „Wir gestalten Geschenk-karten mit Pflanzenfarben“ Unser Treffpunkt ist die Aula derGrundschule Ilmmünster. Wir freuen uns auf euch! Euer Erd-beerfexer-Team

Der OGV Ilmmünster veranstaltetam 17.11.2017 ab 19:30 Uhr imSportheim seine „Feier zum Ende desGartenjahres“.Interessenten und Mitglieder sind herzlich eingeladen.

Kindergruppe D’Erdbeerfexer

Erntezeit bei den ErdbeerfexernKartoffelernte im Grünen Klassenzimmer

Damit die Wühlmäuse sie nicht auffressen haben wir unsereKartoffeln (bayrisch: Erdäpfel) extra in großen Töpfen kultiviert.Die Saat-Kartoffeln haben wir im Mai gelegt. Diese stammenaus dem „Schul-Kartoffel-Programm.“

Nach den Sommerferien ernteten wir viele schöne große Kartof-feln der Sorte „Juwel“. Die kleinen Erdäpfel haben wir gleich im Grünen Klassenzimmergekocht und aufgegessen. Dabei war zum ersten Mal unser na-gelneuer Wildniskocher im Einsatz. Sehr gut!

Apfelsaftpressen aus Streuobst

Im Oktober gings auf die Streuobstwiese von Familie Brand. Wirhaben viele verschiedene Äpfel aufgeklaubt und sortiert.

Zurück im Hausgarten haben wir gewaschene Äpfel in die Mühleeingefüllt und gehäckselt.

Obst- und GartenbauvereinIlmmünster

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Grundschüler zu Gast beim Obst- und Gartenbauverein inIlmmünster

Der Herbst, der Herbst, der Herbst ist da...So sangen die Kinderder Klassen 2 a und 2 b der Grundschule Scheyern als Danke-schön für die Streuobstwiesenführer vom Obst- und Gartenbau-verein Ilmmünster. Ihr Wandertag führte die 39 Kinder mit ihrenLehrerinnen zu Fuß von Scheyern bis nach Ilmmünster auf dieStreuobstwiese von Familie Brand.

Hier konnten sie vieles über heimisches Obst erfahren, durftenSaft aus Äpfeln von der Streuobstwiese trinken und bei einerApfelprobe ihren Lieblingsapfel erschmecken. Ganz vorn dabeiauf der Hitliste lagen bei den meisten Kindern die Sorten „Säfs-taholms Rosenapfel“ und „Schöner von Nordhausen“. Die Sonnelachte vom Himmel, die Zeit verging wie im Flug und viel zubald ging es fröhlich und voller schöner Eindrücke wieder zurücknach Scheyern.

Impressum:

Die „VG-Mitteilungen Ilmmünster und Hettenshausen“ erscheinenmonatlich. Herausgeber und Redaktion: VerwaltungsgemeinschaftIlmmünster (Vorsitzender Hans Wojta), Freisinger Str. 3, 85304 Ilm-münster, Tel. (0 84 41) 80 73-0.

Verlag und Anzeigenverwaltung: Verlag Bayerische AnzeigenblätterGmbH, Stauffenbergstr. 2a, 85051 Ingolstadt.

Zur Zeit gilt Anzeigenpreisliste Nr. 8 (Gemeindeblätter) vom 1. 1. 2002.Auflage: ca. 1.900 Expl. monatlich.

Druck: Druckerei Humbach & Nemazal, Ingolstädter Straße 102,85276 Pfaffenhofen.

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Rundenwettkämpfe

Ganze fünf Mannschaften konnte der Schützenverein Ilmmünsterzum Saisonstart der neuen Gaurundenwettkämpfe melden. Ne-ben zwei Luftgewehr und zwei Luftpistolenmannschaften gehtheuer auch wieder eine Schülermannschaft im Bereich Luftge-wehr an den Start. Große Vorteile haben sich bereits für dieje-nigen herausgestellt, die den Sommer über trainiert haben,während die meisten anderen Vereine eine Sommerpause ein-gelegt haben. So konnte z.B. die erste Luftgewehrmannschafteinen haushohen Sieg gegen ihren ersten Gegner, in der Gau-oberliga A, der höchsten Gauklasse, in die die Mannschaft erstin der vergangenen Saison aufgestiegen ist, verbuchen. So standes am Ende des ersten Wettkampftages 1522 zu 1505 gegenGeisenfeld.Die zweite Luftgewehr Mannschaft, die erst dieses Jahr wiederins Leben gerufen wurde, gewann mit 1449 zu 1438 Ringen ge-gen Osseltshausen. Die erste Luftpistolenmannschaft siegte ebenso, wie die zweiteLuftpistolenmannschaft mit großem Vorsprung auf ihre Gegner.Die LP Mannschaft eins gewann mit 1360 zu 1340 Ringen klargegen Schüsselhausen Mainburg, die LP Mannschaft zwei mit1384 zu 1330 Ringen mehr als klar gegen Lindkirchen.Sogar die Schülermannschaft konnte unerwarteter Weise mit506 zu 477 Ringen ihren ersten Sieg gegen Ludmannsdorf ver-buchen.Die nächsten Rundenwettkämpfe stehen dann Ende Oktoberund im November an.

Termine10.11.17 Seniorenpreis- & Generationenschießen

Schützenverein „Frohsinn“ Ilmmünster

Anfangsschießen

Zahlreich angetreten sind die Schützen zum Start der neuenSaison beim Anfangsschießen. Wie immer sollte auch derjenigewieder die begehrte Anfangsscheibe gewinnen, der den bestenSchuss abgegeben hat. Unterschieden wurde lediglich zwischenJugend und Erwachsenen, da es für beide Kategorien eineScheibe zu gewinnen gab. Heiß her ging es insbesondere beiden Erwachsenen, denn es wurden sehr viele gute Zehner ge-schossen und die besten Ergebnisse lagen dicht beieinander. Alssich herausstellte, dass gleich zwei Schützen einen extrem gutenSchuss abgegeben hatten und die Auswertung dann noch ergab,dass beide exakt den gleichen Teiler geschossen hatten, musstensie zu einem Stechschuss antreten. Die Anfangsscheibe sichern,konnte sich letztendlich Manfred Schunn, der sich sehr darüberfreuen durfte seine allererste Scheibe entgegen zu nehmen.

Platz Name Teiler1 Manfred Schunn 182 Christian Mennacher 183 Richard Seemüller 214 Claudia Schäfer 315 Georg Stemmer 466 Johannes Eicheldinger 517 Peter Krause 1168 Mirko Wendler 1199 Johannes Panradl 13210 Marek Püstel 13611 Monika Stemmer 14812 Christoph Gerblinger 23413 Karl-Heinz Bauer 27314 Anton Oberleiter 8 Ringe

Platz Name Teiler1 Anna Haberhauer 592 David Brand 863 Thomas Haberhauer 994 Maria Haberhauer 1275 Franziska Wagenknecht 2346 Valentin Kainz 2427 Daniel Langer 6 Ringe

Manfred Schunn, glücklicher Gewinner der Anfangsscheibe, ne-ben Johannes Panradl (1.Vorstand)

Anna Haberhauer, Gewinnerin der Anfangsscheibe der Jugend

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