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19 DESWOS-PROJEKT ZUM JAHR DER GENOSSENSCHAFTEN L2 LANDESAUSGABE NRW Genossenschaftsfestakt im Landtag fällt aus 4 SCHWERPUNKT FAMILIENGERECHTER WOHNRAUM Alles für die Familie #4 2012 Themen, Trends und Fakten der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft für Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland VerbandsMagazin vm

vm - VdW Rheinland Westfalen · für das Klinikum Bielefeld errichtet. „In den nächsten beiden Jahren werden wir voraussichtlich acht bis zehn neue Kinder-tagesstätten erstellen“,

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19 DESWOS-PROjEkt zum jahR DER GEnOSSEnSchaftEn

L2 LanDESauSGabE nRW Genossenschaftsfestakt im Landtag fällt aus

4 SCHWERPUNKT FAMILIENGERECHTER WOHNRAUM

Alles für die Familie

#4 2 012

themen, trends und fakten der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft für hessen, nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland

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www.vdw-rw.de | www.vdwsuedwest.de

www.vdw-saar.de | www.wohnungswirtschaft-aktuell.de

Informationen auf einen Klick.

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4/2012 • VerbandsMagazin

EDITORIAL 1

Wenn Sie, liebe Leser, unsere neue Ausgabe des VerbandsMagazins in Händen halten, hat das Saar-

land bereits gewählt, in Nordrhein-Westfalen tobt hingegen noch der Wahlkampf. Nach den Wahlen wird es – so steht zu erwarten – neue Koalitionsvereinbarungen als Basis für die Arbeit der künftigen Landesregierungen geben. Nun sind wir keine Propheten, wes-halb wir auch nicht prognostizieren können, was in den Koalitionsvereinbarungen stehen wird.

Allerdings fallen in Koalitionsvereinbarun-gen der jüngeren Vergangenheit mehrere Gemeinsamkeiten auf: Die Ankündigungen sind in der Regel in nichtssagende Prosa verhüllt und bleiben inhaltlich bescheiden oder stehen zumindest unter einem Prüf- beziehungsweise Finanzierungsvorbehalt.

Nun steht außer Zweifel, dass die Lage der öffentlichen Haushalte – gepaart mit den Schuldenbremsen – die Ausgabengestal-tungsmöglichkeiten erheblich reduziert. Al-lerdings ist es auch nicht so, dass die öffent-lichen Ausgaben auf Null zurückgefahren worden sind oder an dieser Marke in naher Zukunft landen werden. Deshalb ist es eine Frage des politischen Gestaltungswillens, bei den Ausgaben zukunftsgerichtete Prioritäten zu setzen.

Gewählt werden die Regierungen in De-mokratien bekanntlich vom Volk. Bei einer am Wahlvolk orientierten Politik sollten die Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur

und der damit verbundene Wandel der Be-dürfnisse im Mittelpunkt stehen. Eine Politik, die dabei einerseits große Ziele formuliert und auf der anderen Seite mit den eigenen Maßnahmen weit dahinter zurücksteht, wird diesen Anforderungen allerdings nicht gerecht.

Dass dies ein zunehmendes Problem der Politik ist, belegen zahlreiche Beispiele, von denen die Wohnungs- und Immobilienwirt-schaft ein umfassendes Zeugnis ausstellen kann. Stichworte wie energetische Sanie-rungen und altersgerechtes Wohnen stehen dabei ganz oben auf der Liste. Ganz aktuell wird dies am hessischen Umsetzungskon-zept zum Energiegipfel deutlich. So werde dort das Ziel der Vervierfachung der Sanie-rungsquoten propagiert, die Maßnahmen sind allerdings durch ein „weiter so“ ge-kennzeichnet. Da bleibt dann nur noch der Trost, dass es auch noch schlimmer geht. Man denke an die Politik der Bundesregie-rung, die ebenfalls die Sanierungsquoten steigern will, aber kräftig mitwirkt, dass diese zurückgehen.

Doch was bleibt an Gestaltungsspielräu-men? In den letzten Jahren galt vielfach das Ordnungsrecht als einziger Ausweg. Also nach dem Motto: Wenn die Politik selbst nicht mehr gestaltungsfähig ist, dann muss sie anderen vorschreiben, was diese zu tun und/oder zu lassen haben. Dass damit die Ziele häufig nicht erreicht werden können, ja solche Ansätze sogar kontraproduktiv im Sinne der Zielsetzungen wirken können, das

Kooperative Politikgestaltung oder Wahlen alleine verschaffen kaum neue Gestaltungsspielräume

zeigen die Erfahrungen mit der Energie- und Klimaschutzpolitik im Gebäudebereich.

Es gibt allerdings auch einen anderen Aus-weg: Der Schlüsselbegriff ist dabei Effizienz. So können mit einer kooperativen Politik be-schränkte Ressourcen stärker gleichgerichtet eingesetzt werden.

Es gibt wohl kein besseres Politikfeld als die Stadtentwicklungspolitik, wo dies unmit-telbar einsichtig ist. Deshalb ist es ein be-sonders negatives Entwicklungsanzeichen, wenn gerade auf diesem Feld, bei dem die Anforderungen künftig sogar noch anstei-gen, die Sparpolitik besonders hart ansetzt.

Der rheinland-pfälzische Finanzminister hat es vor kurzem in einer Rede auf folgende For-mel gebracht: Konfrontation führt zu Fehlal-lokation. Dem können wir nur zustimmen.

In diesem Sinne stehen unsere Verbände – vor und nach Wahlen – mit ihren Funktionen als Plattform und als Partner für gemein-same Politikgestaltung weiterhin gerne zur Verfügung.

Liebe Leser >> Gleich in mehreren Bundesländern wird in diesem Jahr außer-planmäßig gewählt. Sowohl in NRW als auch im Saarland sollen die Wahlen – so die jeweiligen parteiübergreifend vorgetragenen Hoffnungen – zu stabileren politischen Verhältnissen führen. Doch die öffentliche Haushaltslage wird den neuen Landesregierungen – egal wie sich diese zusammensetzen – nicht gerade große Gestaltungsspielräume eröffnen.

Ihr

Rudolf RidingerVerbandsdirektor/Vorstand des VdW südwest und des

VdW saar

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2 INHALT

Schwerpunktthema aktueLLeS

4 Alles für die FamilieFamiliengerechter Wohnraum

6 Die Kita-StrategieWohnungswirtschaft springt für klamme Kommunen in die Presche

8 Die Familie als Zielgruppe – Was ist zu tun?Gastbeitrag der empirica AG Forschung und Beratung

10 Stadtentwicklung für Familien Das Beispiel Offenbach

11 Alleinerziehende als Zielgruppe Wohnraum für Alleinerziehende – ein Beispiel aus Münster

12 Kita-Internetdatenbank des Bauforums Rheinland-Pfalz Viele neue Kitas – Gut geplant und schnell gebaut

Zentren für Familienberatung Familienzentren in NRW

13 Kongress zum Internationalen Jahr der Genossenschaften GdW-Genossenschaftskongress am 14. Juni 2012

Baugenehmigungen stark gestiegen Trendumkehr

14 Programmvolumen „Erneuerbare Energien – Premium“ 2011 um fünf Jahre verlängert Förderprogramm

Kommunikation als Auftrag der Genossenschaft 19. Symposium „Perspektiven für Wohnungsgenossenschaften“

15 1,5 Milliarden Euro für energetische Sanierungen Haushaltsentscheidungen

Stiftungen sind positiv für das UnternehmensimageWorkshop: Wohnungsunternehmen gründen Stiftungen

16 Bauherrenpreis Neubau 2012 Auszeichnung

18 ifs formuliert 60 Thesen zur Energieeffizienzpolitikifs Institut für Städtebau, Wohnungs-wirtschaft und Bausparwesen

19 Menschenwürdiges Wohnen für Familien in Jutiapa, El SalvadorEin Hausbauprojekt der DESWOS zum Internationalen Jahr der Genossenschaften 2012

21 „Aktuelles Steuerrecht“ am 24. Mai 2012Veranstaltung

Seminar EU-Beihilfenrecht am 25. April 2012Veranstaltung

22 Wohnungen werden knapper, aber mehr Bauten genehmigt Raumordnungsbericht 2011

23 Immo-Kaufleute auf Zeche Zollverein stuzubi in Essen

24 Alte Lastschriftenmandate bleiben gültig SEPA-Verordnung

25 EU-Parlament und Europäischer Rat streiten um Effizienzrichtlinie EU-Energieeffizienzrichtlinie

EU-Kommission sieht Einsparziele der Europa-2020-Strategie gefährdet Konsultation zur Energieeffizienz-politik

4 Alles für die Familie

8Die Familie als Zielgruppe – ein Gastbeitrag von empirica

14Kommunikation als Auftrag der Genossenschaft – Symposium

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4/2012 • VerbandsMagazin

INHALT 3

Steuern LandeSauSgaben

26 Benachteiligung verhindert die Beteiligung der Wohnungswirtschaft an der Energiewende Gewerbesteuer

Musterklage EK 02: Noch keine Klärung – neues Verfahren nötig Abgeltungssteuer

27 GdW Information 132Dividenden und Zinsen bei Woh-nungsgenossenschaften

Neuer Aufsatz des GdW erschienen Ordnungsrecht

28 Informationen für Versicherte und Rentner der RentenversicherungEinkommensteuer

Vorschläge zur Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmens-steuerrechts12-Punkte-Paket

recht

29 Tagesmuttertätigkeit ist kein normaler WohngebrauchWohneigentumsrecht

30 Pflicht zur Mängelbeseitigung auf nur eine bestimmte Weise ist im Ausnahmefall möglichPrivates Baurecht

31 Fachgerechte SchönheitsreparaturenMietrecht

Aus der Beratungspraxis der VerbändeVier-Länder-Büro, Bonn

technik, bauen, pLanen

32 Rundfunk: Analoges Satellitensignal wird zum 30. April 2012 abgeschaltet Umstellung auf digitales Fernsehen

33 Schäden an FassadenputzenHelmut Künzel

Für Sie geLeSen

34 Wohnungs- und Immobilienlexikon (2. Aufl. 2011)Mändle & Mändle (Hrsg.)

Immobilienwirtschaft: Erfolgreiche Pressearbeit & PR in der Praxis Thordis Eckhardt

Seminare

35 Seminare im Mai

26Benachteiligung verhindert Beteili-gung der WoWi an Energiewende

29Tagesmuttertätigkeit ist kein normaler Wohngebrauch

34Immobilienwirtschaft: Erfolgreiche Pressearbeit und PR in der Praxis

heSSen

L2 Aktuelles

L6 Politik

L8 Verband und Gremien

L10 Medienecho

L12 Termine

nordrhein-weStFaLen

L2 Aktuelles

L7 Verband und Gremien

L10 Aus den Unternehmen

L11 Personalia und Jubiläen

L12 Termine

rheinLand-pFaLz/SaarLand

L2 Aktuelles

L7 Aus den Unternehmen

L8 Verbände und Gremien

L11 Termine

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Schwerpunkt familiengerechter wohnraum 5

Die Schaffung altersgerechten Wohnraums ist in aller Munde. Ohne Zweifel: eine der größten Herausforderungen der Wohnungswirtschaft in den kommenden Jahren und Jahrzehnten. Darüber sollte aber die Zielgruppe der Familien nicht aus dem Blick geraten. Gerade Kinder können ein Quartier lebendig und attraktiv machen. Wie aber müssen Wohnraum und Wohnumfeld beschaffen sein, damit Familien dort auch gerne hinziehen?

Um Familien mit jungen Kindern als Mieter zu gewinnen, verfolgen Wohnungsunternehmen mehrere

Strategien. Eine davon ist, Kindertagesstät-ten für Unter-Drei-Jährige einzurichten. Damit erfüllen sie, sozusagen en passant, im Grund eine Aufgabe, die sich die Politik selbst gestellt hat: Ab 2013 gilt das Recht auf einen Krippenplatz. Die Politik rechnet da-mit, dass 35 Prozent der Unter-Drei-Jährigen dieses Recht in Anspruch nehmen werden. Im Westen der Republik gibt es bis heute al-lerdings noch viel zu wenige Krippenplätze, um den Rechtsanspruch zu erfüllen.

Dies ist aber nur ein Thema, das in diesem VerbandsMagazin-Schwerpunkt behandelt wird. Von besonderem Interesse dürfte auch der Gastbeitrag von Katrin Kleinhans von der empirica AG Forschung und Beratung sein. Sie führt aus, wie die Wohnungen und das Wohnumfeld beschaffen sein müssen, wenn sie für Familien attraktiv sein sollen.

Entscheidend für familiengerechten Wohn-raum ist aber auch das Viertel und die Stadt insgesamt. Die Kommune Offenbach hat das begriffen und deshalb ihre Stadtentwicklung auf den erhofften Zuzug von Familien aus-gerichtet.

Und schließlich wird eine Problematik ange-sprochen, die vor allem in Zuzugsregionen eine große Rolle spielt: fehlender Wohnraum für Alleinerziehende. Diese Gruppe hat meist nicht genügend finanziellen Spielraum, um sich eine geeignete Wohnung in wachsenden Regionen mit steigenden Mieten leisten zu können. Gleichzeitig haben gerade Alleiner-ziehende andere Bedürfnisse an Wohnraum. Die Wohn+Stadtbau Münster schneidet Wohnungen deshalb eigens auf diese Ziel-gruppe zu.

Familiengerechter Wohnraum

alles für die Familie

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4/2012 • VerbandsMagazin

6 Schwerpunkt

Um Emmeli herum tobt es. Clara flitzt, Tosca springt und die 14 Monate alte Emmeli muss sich auf jeden Schritt konzentrieren. An der Hand von Betreuerin Kerstin Schneider meistert sie noch etwas wacklig auf den Bei-nen die Höhen und Tiefen der Wellenmatrat-ze. Die Lippen fest aufeinandergepresst hat sie es schließlich geschafft, stolz schaut sie Manfred Hoffmann an. Der Geschäftsführer der BGN Baugenossenschaft Niederberg eG ist an diesem Tag in die Kindertagesstätte ge-kommen, um sich über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren: In zwei Wochen

ist die offizielle Einweihung der Kita an der Birther Straße in Velbert, die die BGN initiiert hat und vom Sozialdienst katholischer Frau-en und Männer (SKFM) getragen wird – die Nestgruppe „Birther Knirpse“. Hoffmann sieht, wie die kleine Emmili, zufrieden aus. „Es ist noch nicht alles fertig, es fehlen noch ein paar Möbel und der Maler muss auch nochmal ran, aber es ist alles im Plan“, sagt Hoffmann.

Auf dem niedrigen Tisch im Spielzimmer liegt die Tageszeitung, es ist der 8. November

2011: Just heute bestimmt eine Studie das Thema der Gazetten, wonach Nordrhein-Westfalen Schlusslicht bei dem Ausbau der Betreuungsplätze von Unter-Drei-Jährigen ist. Gerade einmal für 15,9 Prozent der Unter-Drei-Jährigen existiert in Nordrhein-Westfa-len ein solcher Platz. Im Saarland sind es 20,2 Prozent, in Hessen 21,5 und in Rheinland-Pfalz immerhin 24,7 Prozent. In den neuen Bundesländern liegt die Quote im Durch-schnitt bei 49 Prozent. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, haben Bund und Länder von 2013 an das Recht auf einen Krippenplatz eingeführt und damit gerechnet, dass 35 Prozent der Unter-Drei-Jährigen einen benötigen. Angesichts der ermittelten Zahlen ist klar: In Westdeutsch-land werden die Kommunen, die letztlich die Pflicht erfüllen müssen, diesem Bedarf bei weitem nicht gerecht. Neue Kita-Plätze müssen entstehen. Doch die Kommunen, klagen über leere Kassen. Nun sind es Woh-nungsunternehmen wie die BGN, die für die Kommunen einspringen und Kita- und U3-Plätze schaffen.

So setzt etwa auch die BGW Bielefeld bei den Investitionen im Jahr 2012 einen Schwer-punkt im Bau von Kindertagesstätten. Die BGW plant die Erstellung von fünf Kinder-tagesstätten auf zwei BGW-eigenen Grund-stücken sowie auf noch zu erwerbenden. Eine weitere Kindertagesstätte in Verbin-dung mit zwölf Wohnungen wird an der Eduard-Windhorst-Straße als Betriebs-Kita für das Klinikum Bielefeld errichtet. „In den nächsten beiden Jahren werden wir voraussichtlich acht bis zehn neue Kinder-tagesstätten erstellen“, sagt Norbert Müller, Geschäftsführer der BGW. Sein Wohnungs-unternehmen schafft damit 400 bis 500 der von der Politik angestrebten 1.000 Plätze in Bielefeld. Im gesamten Verbandsgebiet gibt es solche Beispiele.

Auch in Velbert ist die Politik dankbar für den Einsatz des Wohnungsunternehmens: Bei der offiziellen Eröffnung der „Birther Knirpse“ wird Bürgermeister Stefan Freitag

Die Kita-StrategieWohnungSWirtSchaFt Springt Für Klamme Kommunen in Die preSche >> Wenn Wohnungsunternehmen Kindertagesstätten bauen, kann eine Win-Win-Situation entstehen: Das Unternehmen schafft die Voraussetzung dafür, dass junge Mieter in die Bestände einziehen, die Kommune kommt einen Schritt weiter bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz.

Clara, 21 Monate alt, spielt mit dem Lernwürfel auf dem Korkboden.

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familiengerechter wohnraum 7

später sagen, dass SKFM und Baugenos-senschaft einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass Velbert eine Betreuungsquote von 32 Prozent bei den Ein- und Zweijähri-gen erreichen wird. 80.000 Euro sind dafür in die Kindertagesstätte an der Birther Straße investiert worden, 26.000 Euro kommen von der BGN, 5.000 Euro vom SKFM, 49.000 Euro haben Bund und Land bezahlt. „Doch wir hätten die Kita auch dann eingerichtet, wenn die Förderzusage nicht gekommen wäre“, sagt BGN-Geschäftsführer Hoffmann.

Mit dem Geld wurde eine 90 Quadratmeter große und ebenerdige Wohnung – das vor al-lem war Voraussetzung für einen geeigneten Standort – umgebaut: Schallschutz wurde in-stalliert, die Elektrik und der Sanitärbereich kleinkindgerecht ausgestaltet, eine Treppe am Balkon als zweiter Fluchtweg angebracht und auf einer Rasenfläche ein kleiner Spiel-platz angelegt. Anderthalb Monate hat der

Umbau nur gedauert. Schwieriger hätte da die Genehmigung des Antrags auf Frei-stellung und Nutzungsänderung werden können. Denn die Wohnung war gefördert worden und unterlag der Zweckbindung. Doch die Stadt Velbert hatte die Genehmi-gung nach kurzer Prüfung unterschrieben. Der SKFM zog als Mieter in die Räume ein, die Kita-Plätze werden wie in Velbert üblich finanziert – gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern.

Neun Betreuungsplätze für Kinder zwischen acht Wochen und drei Jahren sind so in dem elfstöckigen Hochhaus an der Birther Straße entstanden. Sechs davon sind vorrangig Ge-nossenschaftsmitgliedern vorbehalten. „Uns geht es auch darum, die Genossenschaft attraktiv für ein junges Publikum, beson-ders eben Familien mit jungen Kindern, zu machen“, sagt Hoffmann. Noch habe die BGN zwar eine ausgewogene Altersstruk-

tur – die Hälfte der Mitglieder sei unter 50 Jahre alt – doch Hoffmann denkt eben an die kommenden Jahrzehnte. Der Bau von Kindertagesstätten sei deshalb auch eine Zukunftsstrategie und Werbung für die Ge-nossenschaft.

Ein halbes Jahr später sind die Erfahrungen mit der Kindertagesstätte gut, alle neun Plät-ze sind vergeben, wenn auch noch nicht an Genossenschaftsmitglieder. Bei denen möchte Hoffmann die Werbetrommel noch einmal rühren. Zwei Familien haben immer-hin ihr Interesse signalisiert, sobald ihre Kinder älter als ein Jahr sind. Ein Stück weit hat die Baugenossenschaft mit der Kita aber schon Werbung gemacht. Der Fernsehsen-der WDR hat bereits über sie berichtet. Und Gedanken über eine zweite Nestgruppe hat sich Manfred Hoffmann auch schon ge-macht. Er muss allerdings noch einen zwei-ten geeigneten Standort finden.

Der 15 Monate alte Mane im Spielzimmer der „Birther Knirpse“ in Velbert: Tasten, Spielen, Entdecken. In der Kindertagesstätte in einer Wohnung der BGN Baugenossenschaft Nieder-berg eG werden Kinder im Alter zwischen zwei Monaten und 3 Jahren aufgenommen.

An der Eduard-Windhorst-Straße baut die BGW Bielefeld für das Klinikum Bielefeld eine Betriebs-Kita in Verbindung mit zwölf Wohnungen: Die Gebäude werden barrierefrei in Holzständerbauweise errichtet und besitzen den Passivhausstandard.

Emmeli braucht mit ihren 14 Monaten noch ein wenig Hilfe von Betreuerin Kerstin Schnei-der, um die Wellenmatratze zu überwinden.

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Das Schild der BGN-Nestgruppe an der Birther Straße in Velbert

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8 Schwerpunkt

Die Familie als Zielgruppe – Was ist zu tun?

Im Münchener Glockenbachviertel, im Frankfurter Nordend und in Berlin Prenzlauer Berg scheint es völlig selbst-

verständlich zu sein, als Familie in der Stadt zu wohnen. Kinderwagen, Laufräder und der Kindertransport im Fahrradanhänger gehören hier zum Stadtbild. Allerdings sind diese Orte – allesamt hochwertige Gründer-zeitquartiere – nicht typisch für das Wohnen in der Stadt, sondern eher Exoten. Das typi-sche Familienwohnen findet immer noch überwiegend am Stadtrand im klassischen Einfamilienhaus statt. Der so genannte Trend „zurück in die Stadt“ ist bislang noch immer lediglich ein „so genannter“. Er wird es bleiben, solange es nicht gelingt, die Ziel-gruppe Familien nicht nur im Neubau, son-dern auch im Wohnungsbestand zu halten beziehungsweise dafür zu gewinnen. Das Verbleiben in der Stadt wie auch der Zuzug von Familien ist stets an ein geeignetes und attraktives Wohnangebot gebunden. Der

Wohnungsmarkt ist ein Bestandsmarkt. Jähr-lich kommen bundesweit lediglich rund 0,4 Prozent neu gebaute Wohnungen gemessen am Gesamtwohnungsbestand hinzu. Ob die vielbeschriebene Renaissance der Städte ei-ne positive Entwicklung nimmt, hängt daher in hohem Maße davon ab, ob es gelingt, den Wohnungsbestand an die Anforderungen von Familien anzupassen.

Spezifische anforderungen von Familien an Wohnung und Wohnumfeld

Familien stellen, wie auch ältere Haushalte, spezifische Anforderungen an Wohnung und Wohnumfeld. Neben dem Preis und der Wohnungsgröße sind vor allem Aspekte der Funktionalität im Hinblick auf Privat-heit, Alltagsorganisation und Individualität wesentlich. Nach einer bundesweiten Be-fragung von 3.000 Familien (Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren) zur Kinder- und Familienfreundlichkeit deutscher Städte

und Gemeinden, die empirica im Auftrag der Wüstenrot Stiftung durchgeführt hat, zeigt sich eine große Übereinstimmung in Bezug auf die zentralen Anforderungen an eine Wohnung. Eine hohe Bedeutung hat die Privatsphäre, gefolgt von Abstellmög-lichkeiten zum Beispiel für Kinderwagen und Spielgeräte sowie individuelle Rückzugs-möglichkeiten. Auch die private Freifläche in Form eines Gartens oder einer Terrasse wird hoch geschätzt. Sie bietet den Vorteil, dass auch kleinere Kinder sicher draußen spielen können, während die Eltern in der Wohnung anderen Tätigkeiten nachgehen können. Die Anzahl der Zimmer spielt eine größere Rolle als die Wohnungsgröße. In der Regel wünschen Familien vier Zimmer und mehr. Während bei der Wohnungsgröße allein schon aus finanziellen Aspekten Gren-zen gesetzt sind, ist eine möglichst variable Bandbreite der Zimmerzahl ein Muss. Für Familien mit kleineren Kindern sind zum

gaStbeitrag Der empirica ag ForSchung unD beratung

In Kassel wurde eine Kinderkrippe in 24 ehemaligen Wohnungen eingerichtet.

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familiengerechter wohnraum 9

Beispiel weniger Zimmer erforderlich, da diese ein gemeinsames Zimmer bewohnen können, während bei älteren Kindern eine Trennung gewünscht ist.

Die Qualität des Wohnumfeldes ergibt sich für Familien aus einer großen Bandbreite unterschiedlicher Facetten. In ihrer Be-deutung ganz oben rangieren Aspekte der Sicherheit und Entfaltungsmöglichkeiten im Wohnumfeld. Das betrifft zum Beispiel die Verkehrssicherheit der Wege, hausnahe sichere Aufenthaltsmöglichkeiten für klei-nere Kinder mit Sichtbeziehungen zu den Wohnungen und für etwas ältere Kinder Grün- und Freiflächen zur eigenen Erobe-rung der Umwelt in der Nähe. In einer Studie für das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesin-stitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) zu „Strategien und Aktionsfelder für städtisches Wohnen von Familien“ (2009) hat empirica weitere As-pekte eines kinderfreundlichen Wohnum-feldes untersucht. Besonders wichtig sind den Familien demnach nachbarschaftliche Kontakte zu anderen Familien. Oftmals bie-tet die Nähe eine vereinfachte Organisation gegenseitiger Kinderbetreuung oder von Fahrdiensten, aber auch Freundschaften für die Kinder. Darüber hinaus zählen die Nähe zu Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sowie kindgerechte Freizeitan-gebote zu den zentralen Anforderungen an das Wohnumfeld.

Was die Wohnungswirtschaft tun kann

Typischerweise verfügen Wohnungsun-ternehmen und -genossenschaften über einen homogenen Wohnungsbestand. Er-baut nach damaligen Standards des sozialen Wohnungsbaus genügen die Wohnungen und der öffentliche Raum häufig nicht mehr den heutigen Anforderungen an attraktives und qualitätsvolles Familienwohnen in der Stadt. Die Geschosswohnungsbestände sind oftmals geprägt durch ungünstige Woh-nungszuschnitte, mangelnden Freiraum und geringe Aufenthaltsqualitäten im Um-feld. Gerade bei den älteren Geschosswoh-nungsbeständen in den Städten gibt es einen erheblichen Anpassungsbedarf. Gleichwohl haben viele dieser Bestandsquartiere ange-sichts ihrer Lage- und Versorgungsqualitä-ten eine hohe Familieneignung und bieten enormes Potenzial, um die Zielgruppe am Standort zu halten beziehungsweise für diesen zu gewinnen.

Anknüpfend an die von Familien geäußerten Wohnanforderungen gibt es verschiedene Maßnahmen bezüglich der Anpassung der Wohnungen und der Wohngebäude, so zum Beispiel Wohnungszusammenlegungen (auf einer Ebene oder als Maisonette-Wohnung), Grundrissänderungen in den Wohnungen, Schaffung von Abstellflächen und Stauräu-men, Schaffung von privaten Freiflächen, Einrichtung von sichtgeschützten Eingangs-bereichen, Balkonen und Dachterrassen für mehr Privatheit. Im hausnahen Bereich und im direkten Wohnumfeld sind Maßnahmen denkbar wie eine kindgerechte Gestaltung von öffentlichen Spielflächen und -wegen in Sichtweite der Wohnungen, die gleichzeitig Treffpunkte von Eltern sind. Hier ergeben sich Kontakte mit „Gleichgesinnten“, die oft gegenseitige Unterstützung im Alltag nach sich ziehen. Um den Zuzug von neu-en Familien in den Wohnungsbestand zu begünstigen, kann es sinnvoll sein, gesamte Quartiere in den Fokus zu nehmen. Neben harten Faktoren, wie zum Beispiel Grund-rissänderungen, sind auch weiche Faktoren für die Wohnstandortwahl von Familien re-levant. Dazu zählen zum Beispiel die Aufwer-tung der familienadäquaten Infrastruktur, insbesondere im Hinblick auf Betreuungs- und Bildungseinrichtungen sowie auch die Unterstützung von gegenseitiger Nachbar-schaftshilfe.

beispiel für familienadäquates Wohnen Im Kasseler Stadtteil Kirchditmold sind durch Bestandsveränderungen neue Wohn-angebote für unterschiedliche Altersgruppen und Haushaltstypen entstanden. Familien suchen familienadäquate Wohnangebote, die sie im Geschoss selten finden. Um trotz-dem den Ansprüchen der Familien in diesem Gebäudetyp gerecht werden zu können, hat die Genossenschaft Vereinigte Wohn-stätten 1889 eG in einer Häuserzeile mit 62 Wohnungen 32 zu 16 Maisonette-Woh-nungen zusammengelegt. Ein Haus wurde durchgängig zu Maisonette-Wohnungen umstrukturiert. Die Maisonette-Wohnungen haben aus Sicht der Familien u.a. den Vorteil, weniger lärmdurchlässig zu sein (zum Bei-spiel Kinderzimmer im oberen Geschoss). Den Erdgeschosswohnungen sind privat nutzbare Gärten zugeordnet. Alle Wohnun-gen haben einen Balkon. Um den weiteren Zuzug von Familien in das Bestandsquartier zu fördern, hat die Genossenschaft eine Kinderkrippe in ihren Räumen eröffnet.

– Autorin: Katrin Kleinhans empirica ag Forschung und Beratung, Berlin Telefon: 030 884 795-24 E-Mail: [email protected]

Familienwohnungen im Bestand

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10 Schwerpunkt

trend zurück in die Stadt

Ein immer größerer Anteil der deutschen Bevölkerung lebt in Städten. Die Stadtent-wicklung sieht sich durch den demogra-fischen Wandel mit sich verändernden Altersstrukturen und Bevölkerungsrück-gängen, aber auch veränderten Familien-strukturen, vor große Herausforderungen gestellt.

Längst ist es nicht mehr üblich, dass Fami-lien vor allem in das Umland oder die Vor-orte ziehen. Auch junge Familien ziehen in die Stadt: Kürzere Wege, ein breiteres Kulturangebot und bessere Kinderbe-treuungsmöglichkeiten lassen viele Eltern verstärkt nach Wohnungen in unmittel-barer Innenstadtnähe suchen. Allerdings sind städtische Strukturen noch nicht

überall auf die Bedürfnisse von Familien mit Kindern ausgelegt. Vor diesem Hin-tergrund gewinnt eine fami-liengerechte Stadtentwick-lung als Standortfaktor und als Strategie der Zukunfts-sicherung für Kommunen an Bedeutung. Ob Dienst-leistungen für Kinder und Familien, die Gestaltung des öffentlichen Raums mit Frei-flächen und Spielräumen oder die Ausgestaltung der Mobilität – eine familien-gerechte Stadtentwicklung umfasst viele verschiedene Facetten.

Wohnen in der innenstadt

Seit drei Jahren läuft in Of-fenbach das Projekt „Aktive Innenstadt“, das zum Ziel hat, Maßnahmen zur Auf-wertung der City zu initiie-ren und zu koordinieren. Die Stärkung der Wohn-funktion in der Offenbacher

Innenstadt ist dabei ein wichtiger Bestandteil des Offenbacher Leitbildes für eine Aktive Innenstadt. Hierdurch soll eine nachhaltige Belebung auch außerhalb der Geschäfts-zeiten gewährleistet werden. Das Wohnen in der Innenstadt soll nicht nur quantitativ intensiviert werden, es wird vor allem eine ausgewogene Sozialstruktur angestrebt. So sollen Wohnungen in der Innenstadt vor allem für Familien, aber auch Wohngruppen von Studenten, Senioren und Behinderten entstehen.

partizipation in der Stadtentwicklung

Die Beteiligung der Bewohner an der Pla-nung ihres Wohnumfeldes wird heute bereits in vielen Kommunen praktiziert. Im Rahmen des Projekts „Aktive Innenstadt Offenbach“ wurde ein Forum initiiert, in dem unter

Beteiligung interessierter Bürger Ideen entwickelt und die Umsetzung von Maß-nahmen begleitet werden. Während der 7. Sitzung Ende letzten Jahres wurden die Schwerpunktmaßnahmen für 2012 vorgestellt.

Teilweise werden auch Kinder und Ju-gendliche mit ihren spezifischen Erfah-rungen in ihrem Wohnumfeld in Fragen der Stadtentwicklung einbezogen. Ein Beispiel ist das Kinder- und Jugendpar-lament Offenbach, das Empfehlungen für die Gestaltung der Offenbacher Innenstadt ausgesprochen hat. Neben Wünschen hinsichtlich des Angebots an Gastronomie und Einzelhandel äußerten die Kinder und Jugendlichen ihre Vorstellungen hinsicht-lich des kulturellen Angebots und der Ge-staltung des öffentlichen Raums. So sollen nach ihren Ideen mehr Grünflächen und Spielplätze geschaffen werden, aber auch das Stadtbild verschönert und Generatio-nenbegegnungsräume geschaffen werden.

„Stadt für Kinder“

Offenbach gehört darüber hinaus zu den Gründungsmitgliedern eines europawei-ten Netzwerks, das sich seit 2007 unter dem Titel „Cities for Children“ für kindge-rechte Lebensbedingungen in den Städten einsetzt. Gemeinsam sollen erfolgreiche Projekte und Strategien erarbeitet werden, durch die das Stadtleben von Familien und Kindern attraktiver gestaltet werden kann.

Ein erstes Projekt ist ein Kinderstadtplan, der in diesem Jahr in der zweiten Auflage erschienen ist. Ob Spielplatz, Schwimm-bad oder Jugendbücherei: mit dem Kin-derstadtplan wird das Auffinden von Or-ten, die für Kinder und Jugendliche von Interesse sind, vereinfacht. Bei der Aktu-alisierung und Überarbeitung des Planes wurden zahlreiche Anregungen der 25 Delegierten der Kinderfraktion im Kinder- und Jugendparlament berücksichtigt.

Stadtentwicklung für FamilienDaS beiSpiel oFFenbach >> Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels stehen Städte zunehmend vor der Herausforderung, ihre Zukunftsfähigkeit zu sichern. Hierzu gehört es auch, ein attraktives Umfeld für Familien zu schaffen. Die Stadt Offenbach hat einige Aktivitäten angestoßen und will eine „Stadt für Kinder“ sein.

Familien sollen bei der Stadtentwicklung in Offenbach im Mittelpunkt stehen.

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familiengerechter wohnraum 11

Wohnraum Für alleinerZiehenDe – ein beiSpiel auS münSter

alleinerziehende als ZielgruppeBesondere Ansprüche, meist geringere finanzielle Möglichkeiten: Alleinerzie-hende haben es gerade in Wachstumsre-gionen schwer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Wohnungsunternehmen, wie Wohn+Stadtbau, versuchen gegenzu-steuern.

Zum 31. Dezember 2011 waren in Münster rund 5.900 Haushalte alleinerziehend. Dies entspricht 3,7 Prozent aller Münsteraner Haushalte. Bei Wohn+Stadtbau sind 26 Pro-zent der Haushalte, Haushalte, in denen Kinder wohnen. Dabei entfällt ein Anteil von 17 Prozent auf vollständige Familien und 9 Prozent auf Alleinerziehende mit einem oder mehr Kindern. „Momentan haben wir 4.400 Wohnungsanfragen, die Hälfte davon von Alleinstehenden. 800 Bewerbungen sind von Alleinerziehenden“, berichtet Kle-mens Nottenkemper, Geschäftsführer der Wohn+Stadtbau.

Vor allem für junge Familien und Allein-erziehende ist es schwierig, bezahlbaren Wohnraum in einem attraktiven und stadt-nahen Umfeld zu bekommen. Und gerade Alleinerziehende haben andere Bedürfnisse und Anforderungen. Es muss Platz sein für gemeinsames Leben ebenso für das eigene Leben jedes einzelnen Familienmitglieds. Platz für vielfältige Bedürfnisse: Kleine Kinder suchen die Nähe zu den Erwachsenen, ältere brauchen mehr Eigenes für sich. Lebendige Familien entwickeln sich – da muss die Woh-nung Raum bieten für Veränderungen.

Dies steht jedoch häufig im Widerspruch zu den finanziellen Möglichkeiten. Alleinerzie-hende, zum Beispiel mit einem Kind unter sechs Jahren mit Wohnberechtigungsschein (WBS) A, haben einen Anspruch auf eine Zweizimmerwohnung mit 65 Quadratme-tern. Die Wohn+Stadtbau reagiert darauf bei Neubauten mit Planungen, bei denen die Grundrisse zunehmend auf die Größen und Bedürfnisse der Alleinerziehenden abgestellt werden. Anstatt Zweizimmerwohnungen mit 65 Quadratmetern werden Dreizim-merwohnungen geplant. Dies geschieht derzeit zum Beispiel im Baugebiet Münster-Hiltrup, Meesenstiege. Hier errichtet die Wohn+Stadtbau 15 öffentlich geförderte und frei finanzierte Mietwohnungen mit

Größen von 52-111 Quadratmetern und eine Zweigruppen-Kita für Unter-Drei-Jährige. Von den 15 Wohnungen sind ein Drittel der Wohnungen Dreizimmerwohnungen mit WBS A bis 68 Quadratmeter groß und somit für Alleinerziehende geeignet.

neue Familien – neue Wohnformen

I n M ü n s t e r - M e c k l e n b e c k h a t d i e Wohn+Stadtbau das „Modellprojekt: Neue Familien. Neue Wohnformen“ errichtet. Das Modellprojekt wurde gemeinsam ent-wickelt von der Stadt Münster und der Wohn+Stadtbau mit beratender Unterstüt-zung des Verbandes allein erziehender Müt-ter und Väter (VAMV). Es bietet familien- und kinderfreundliches Wohnen für Familien von heute, insbesondere zugeschnitten auf die Wohnbedürfnisse Alleinerziehender und ihrer Kinder. Es ist integriert in ein überschaubares Wohngebiet, in dem eine

lebendige Mischung von Haushaltsformen vorherrscht. Hier sind in vier Punkthäusern und in einer Reihenhauszeile 30 Wohnun-gen, 18 öffentlich geförderte Wohnungen und zwölf Eigentumswohnungen mit Grö-ßen von 56-95 Quadratmetern, entstanden. Besonderheiten sind hier die freundlichen und zugänglichen Häuser mit flexibel nutz-baren Grundrissen. Jede Wohnung verfügt über einen Familienraum und jedes Fami-lienmitglied hat einen eigenen Raum. Fahr-räder und Kinderwagen sind ausdrücklich erwünscht.

erstes münsteraner Frauenwohnprojekt

Das erste Münsteraner Frauenwohnprojekt realisiert die Wohn+Stadtbau derzeit an der Grevener Str. 53-55. Insgesamt 20 öffentlich geförderte Mietwohnungen und drei frei finanzierte Wohnungen von 43 bis 76 Qua-dratmetern werden in zwei energieeffizien-ten Mehrfamilienhäusern errichtet, dazu ein Gemeinschaftsraum und ein großzügiger Garten für alle Bewohnerinnen. Einziehen können hier Frauen jeden Alters. Allein fünf Wohnungen sind an Alleinerziehende ver-mietet worden. Der erste Bauabschnitt, das Haus Grevener Str. 55, ist bereits fertig ge-stellt und bezogen. Der zweite Bauabschnitt wird im Sommer 2012 bezogen.

– Ansprechpartnerin: Wohn+Stadtbau Katja Stockey Tel.: 0251/7008-202 E-Mail: [email protected] Wohnprojekt in Münster-Mecklenbeck

In Münster-Mecklenbeck hat die Wohn+Stadtbau Münster GmbH die Grundrisse flexibel nutzbar gestaltet.

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Quelle: Wohn+Stadtbau

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12 Schwerpunkt familiengerechter wohnraum

FamilienZentren in nrW

Zentren für FamilienberatungNordrhein-Westfalens Familienminis-terin Ute Schäfer hat Mitte Februar in Düsseldorf eine Liste mit 150 neuen Familienzentren vorgestellt, die ab dem nächsten Kindergartenjahr in sozial benachteiligten Stadtteilen vom Land gefördert werden. Familienzen-tren sind Kindertageseinrichtungen, die mit der Familienberatung, Famili-enbildung und anderen Einrichtungen aus den Bereichen Integration, Kultur und Sport zusammenarbeiten.

„Mit den Familienzentren sind starke Netze in den Kommunen entstanden. Sie fördern die frühe Bildung der Kinder und stärken gleichzeitig die Kompetenz der Eltern. Je früher die Förderung an-setzt, desto erfolgreicher und nachhalti-ger ist sie. Allerdings brauchen wir mehr Familienzentren für Kinder und Eltern, die einen besonderen Unterstützungs-bedarf haben. Denn gerade sie scheu-en oft davor zurück, Beratungs- und Bildungseinrichtungen aufzusuchen. Deshalb muss das Angebot zu den Fa-milien kommen. Lediglich 8,6 Prozent der nordrhein-westfälischen Familien-zentren aber liegen in benachteiligten Stadtgebieten. Deshalb wollen wir beim weiteren Ausbau jetzt nachsteuern und 150 neue Familienzentren, die Hilfe aus einer Hand wohnortnah anbieten, in Stadtteilen mit besonderem Erneue-rungsbedarf fördern“, erklärte Schäfer.

In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit 1.916 Familienzentren. Zusammen mit den Verbund-Einrichtungen sind heute insgesamt 2.700 Kindertageseinrichtun-gen in die Arbeit der Familienzentren ein-gebunden. Bisher wurden aber lediglich 165 Familienzentren in benachteiligten Stadtgebieten von den Jugendämtern ge-meldet. „Wir dürfen nicht über die großen Unterschiede bei der sozialen Lage von Familien und zwischen intakten Stadt-teilen und schwierigeren städtischen Milieus hinwegsehen. Wir müssen Unter-stützung dorthin bringen, wo der Bedarf am größten ist“, sagte die Ministerin.

Viele neue KitaS – gut geplant unD Schnell gebaut

Kita-internetdatenbank des bauforums rheinland-pfalz

Das Bauforum Rheinland-Pfalz hat im Mai 2011 mit der Fachtagung „Viele neue Kitas: Gut geplant und schnell gebaut“ dieses zentrale, aktuelle Thema aufgegriffen. Anlass war unter anderem der in Rhein-land-Pfalz bestehende Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für einjährige Kinder ab dem Jahr 2013. Es gibt einen hohen Bedarf an zusätzlichen Kita-Plätzen für die Altersgruppe U3. Kommunen und Träger der Einrichtungen suchen und ge-stalten Lösungsansätze mit Partnern aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. In diesem Zusammenhang bietet sich – mit

Blick auf die gesellschaftlichen Trends – die Chance, neue Kita-Konzepte zu disku-tieren und zu realisieren.

Aus dem Projektaufruf des Bauforums zur Einreichung von innovativen Projekten für den Aufbau einer Kita-Internetdatenbank, wurden zunächst 14 Beiträge ausgewählt: Sie zeichnen sich durch hohe Qualität, gute Ideen und wegweisende Konzepte aus. Das Projekt wird begleitet von einer Arbeits-gruppe, in der unter anderem Architekten-kammer, Kommunale Spitzenverbände, Wohnungswirtschaft und Familienministe-rium vertreten sind. Unter den ausgewähl-ten Projekten sind nicht nur Neubaupro-jekte, sondern auch interessante Erwei- terungen und Umnutzungen. Auch an Mehrfach- und Nachnutzung wurde bereits gedacht: Beispielsweise an die Nutzung als Gemeinderaum abends oder an die Mög-lichkeit einer späteren Umnutzung zu Wohnraum, die ohne große bauliche Ein-griffe möglich sein muss. Im Laufe der kommenden Wochen werden die Beiträge redaktionell für die Veröffentlichung im Internet aufbereitet.

Die kommenden Schwerpunkte

Die kommende Mai-Ausgabe des VerbandsMagazin thematisiert „Out-sourcing“. Wann lohnt es sich für Woh-nungsunternehmen, Dienstleistung nicht im eigenen Unternehmen vorzuhalten, sondern von außen einzukaufen? Was sind Vor- und Nachteile dieses Ausla-gerns? Sollte Ihr Unternehmen Erfahrun-gen mit Outsourcing-Prozessen gemacht haben und darüber berichten wollen, sind Sie herzlich eingeladen, sich bei der Redaktion zu melden. Das Gleiche gilt für das Thema der anstehen-den Juni-Ausgabe. In dieser werden die Heim- beziehungsweise Wohn- und Teilhabegesetze der einzelnen Bundesländer im Verbandsge-biet unter die Lupe genommen. Welcher Sys-

tematik folgen sie? In wiefern beeinflussen sie die Verbreitung von Formen des so genannten Betreuten Wohnens? Wo gibt es aus Sicht der Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirt-schaft Änderungsbedarf? Hat Ihr Unternehmen Erfahrungen mit der Gesetzesauslegung sei-tens der Behörden gemacht? Können Sie über ein konkretes Beispiel berichten? Dann melden Sie sich bei der Redaktion.

Kontakt:Andreas GröhbühlGoltsteinstraße 29 40211 DüsseldorfTel.: 0211 16998-94 Fax: 0211 16998-50Mobil: 0173 6342350E-Mail: [email protected]

Eine Kita in Mainz-Marienborn

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Aktuelles 13

GdW-GenossenschaftskonGress am 14. Juni 2012

kongress zum internationalen Jahr der Genossenschaften Am 14. Juni 2012 veranstalten der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und die Regio-nalverbände im Rahmen des Internatio-nalen Jahrs der Genossenschaften 2012 in Berlin einen Kongress. Veranstaltungsort ist das Tempodrom.

So sieht das vorläufige Programm aus: Es ist eine Tagesveranstaltung mit kultu-rellem Abendprogramm geplant, 300 Teil-nehmer werden erwartet. Es wird einen Info-Bereich mit Ständen beziehungsweise Postern geben von

• DESWOS• der Marketinginitiative• Verein „Wohnen in Genossenschaften“

• Genossenschaftsforum Berlin• Genossenschaftsarchiv Hamburg• Eigene Institute wie EBZ, BBA• Genossenschaftsinstitute• Organisationen des DGRV

Inhaltlich ist geplant (Stand: 26. Januar 2012): Der Schwerpunkt am Vormittag sind nati-onale und internationale Aspekte im Sinne des UNO-Slogans „Genossenschaftliche Unternehmen bauen eine bessere Welt“. Internationale Gastredner sind angefragt. Außerdem werden sich eine der ältesten Wohnungsgenossenschaften und eine junge Wohnungsgenossenschaft vorstellen.

Nachmittags liegt der Schwerpunkt auf dem Thema „Marke Genossenschaften“ – Was macht das Wohnen bei Genossenschaf-ten so wertvoll? Dabei geht es insbesonde-re um Themen wie „ Genossenschaftliche Werte heute“, „Werteorientierte Unterneh-mensführung“ und Innovationsfähigkeit der Wohnungsgenossenschaften für neue Wohnformen“.

Am Abend erwartet die Teilnehmer ein Fest in lockerer Atmosphäre, teilweise im Außen-bereich für Spiele, Gespräche und kulinari-sche Überraschungen.

Das Tempodrom in Berlin

trendumkehr

Baugenehmigungen stark gestiegen

Die im Jahr 2011 deutlich gestiegenen Baugenehmigungen sind laut GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen nach Jahren des Rückgangs ein positives Signal für den Wohnungsmarkt. Diese Trendumkehr sei dringend erforder-lich, um einen Wohnraummangel in wachsenden Großstadtregionen nicht weiter zu verschärfen, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW, zu den veröffentlichten Zahlen des Statis- tischen Bundesamtes.

Die Baugenehmigungen lagen um mehr als ein Fünftel über dem Vorjahresni-veau. Es wurden 2011 ersten Berechnun-gen zufolge rund 228.400 Wohnungen genehmigt. Besonders stark stiegen die Genehmigungen von Wohnungen im Geschosswohnungsbau. Sie wuchsen gegenüber dem Vorjahr um rund ein Viertel. Getragen wurde die Nachfrage vor allem durch den Neubau von Eigen-tumswohnungen, die um rund 42,4 Pro-zent zulegten, während sich die Geneh-migungen bei neuen Mietwohnungen lediglich um 10,2 Prozent erhöht haben.

Eine repräsentative Umfrage des GdW zum Neubau im Jahr 2010 hat bestä-tigt: Neubau fand vorrangig im oberen Preissegment statt. Gründe liegen in den hohen Anforderungen an die Energieeffi-zienz, aber auch in den teuren Preisen für Baugrund, sodass Neubau sich meistens nur im oberen Mietpreissegment rechne, so Gedaschko. „Um auch sozial schwä-cher gestellten Menschen weiterhin aus-reichend Wohnraum bieten zu können, müssen die Wohnraumfördermittel auch ab 2013 in mindestens gleicher Höhe von 518 Millionen Euro pro Jahr fortgesetzt werden, sonst drohen erhebliche soziale Probleme in den Quartieren.“

Der GdW appelliert daher an Bund und Länder, den Wohnungsbau in den Bal-lungsregionen zielgerichtet zu fördern. Dies könne insbesondere durch das Be-reitstellen von preiswerten Baugrund-stücken geschehen, so Gedaschko.

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14 Aktuelles

förderproGramm

programmvolumen „erneuerbare energien – premium“ 2011 um fünf Jahre verlängertDie KfW und das Bundesumweltministe- rium (BMU) haben für weitere fünf Jahre die gemeinsame Förderung von Inves-titionen zur Wärmeversorgung durch Er-neuerbare Energien vereinbart. Gefördert werden große Solarkollektoren, Wärme-speicher, Wärmenetze, Biogasaufberei-tungsanlagen, Biomasseanlagen und Tie-fengeothermie über das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Premium“. Die-ses Programm ist Teil des Marktanreizpro-gramms des Bundesumweltministeriums; hier werden größere, meist gewerbliche Anlagen gefördert.

„Der Umbau zu einer nachhaltigen und zu-kunftsfähigen Wärmeversorgung durch er-neuerbare Energien mindert für Unternehmen und private Verbraucher Preisrisiken der Zu-kunft. Die geförderten Investitionen substituie-ren den Einsatz fossiler Brennstoffe, insbeson-dere Erdöl und Erdgas. Dies schont die Umwelt und vermindert Treib-hausgasemissionen – und ist gleichzeitig ein wesentlicher Beitrag zur Technologieförderung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen“, sagt Dr. Axel Nawrath, Mitglied im Vorstand der KfW Bankengruppe.Die Nachfrage nach dem KfW-Programm Erneuerbare Energien – Premium stieg 2011

deutlich an. Es wurden Förderkredite in Höhe von rund 500 Mio. EUR (Vorjahr: 340 Mio. EUR) ausgereicht. Attraktiv ist die Kom-bination von KfW-Darlehen und Tilgungs-zuschüssen, die vom Bundesumweltminis-terium in diesem Programm zur Verfügung gestellt werden.

Das Programm Erneuerbare Energien wurde vor über zehn Jahren gemeinsam mit dem Bund gestartet. Seit Programmbeginn konn-ten Förderkredite in Höhe von über 2 Mrd. EUR ausgereicht und über 10.000 Maßnah-men gefördert werden.

19. symposium „perspektiven für WohnunGsGenossenschaften“

kommunikation als auftrag der Genossenschaft„Kommunikation nach innen und außen“ war das Thema des 19. Symposiums „Pers-pektiven für Wohnungsgenossenschaften“ des IfG Institut für Genossenschaftswesen der Universität Münster und des VdW Rheinland Westfalen am 20. März 2012 in Münster. Mehr als 130 Teilnehmer kamen.

Professor Dr. Theresia Theurl, geschäfts-führende Direktorin des IfG Münster, be-tonte in ihrem Vortrag „Warum ist Kommu-nikation für Wohnungsgenossenschaften wichtig“, dass Kommunikation ein Teil des Förderauftrages ist. Kern der Botschaft ist der Member Value für die Mitglieder. Dass auch die Gremien wie Aufsichtsrat und Ver-treterversammlung in die Kommunikati-on einzubinden sind, betonte Franz-Bernd Große-Wilde, Vorstandsvorsitzender Spar- und Bauverein eG, Dortmund. Durch eine offene Kommunikation können Mitglieder zur Mitarbeit motiviert werden. Ein Unter-nehmensleitbild ist sehr hilfreich, um die genossenschaftlichen Vorteile zu kommu-nizieren, stellte Marion Golling, Vorstands-vorsitzende Hohenlimburger Bauverein eG, Hagen, heraus. Eine wichtige Maßnahme ist es, die Mitarbeiter regelmäßig zu informie-ren, da sie maßgeblich am Unternehmens-erfolg beteiligt sind, erklärte Frank Seeger, Vorstandsmitglied Baugenossenschaft der Buchdrucker eG, Hamburg. Andreas Otto,

Vorstandsmitglied Gifhorner Wohnungsge-nossenschaft eG, Gifhorn, vertiefte dies am Beispiel der Informations- und Kommunika-tionspolitik gegenüber den Mitarbeitern, um deren Identifikation mit der Genossenschaft zu erhöhen. Dass Kommunikation nicht nur in guten Zeiten, sondern insbesondere in schwierigen Zeiten einen hohen Stel-lenwert hat, verdeutlichten David Wilde, Vorstandsmitglied hwg eG, Hattingen, und Klaus Werner, Vorstandsmitglied Bauge-nossenschaft Bochum eG, Bochum, in ihren Vorträgen „Kommunikation in schwierigen Zeiten planen“ beziehungsweise „Öffent-lichkeit – Kommunikation bei Gegenwind“. Ergänzt wurden die Ausführungen durch den Pressesprecher des VdW Rheinland Westfalen, Andreas Gröhbühl. „Bevor Dritte

die Mitglieder informieren, sollte es die Ge-nossenschaft tun“, riet Gröhbühl.

Den Abschluss des Symposiums bildete ein Vortrag von Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Universität Münster zum Thema „11 Freunde sind wir – was suchen Wohnungs-genossenschaften bei Facebook & Co?“. Er verdeutlichte vor allem welche datenschutz-rechtlichen Fragen bei einem Facebook-Auftritt zu beachten sind.

– Alle Vorträge stehen unter www.ifg-muenster.de zum Download bereit. Das 20. Symposium „Perspektiven für Wohnungsgenossenschaften findet am Dienstag, 6. November 2012 in Münster statt.

Die Referenten auf dem 19. Symposium „Perspektiven für Wohnungsgenossenschaften“Fo

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Aktuelles 15

Workshop: WohnunGsunternehmen Gründen stiftunGen

stiftungen sind positiv für das unternehmensimage Am 8. März 2012 haben der VdW Rhein-land Westfalen, der VdW südwest und der VdW saar in Düsseldorf einen Work-shop zum Thema „Wohnungsunterneh-men gründen Stiftungen“ veranstaltet. In den letzten Jahren haben mehrere Wohnungsunternehmen Stiftungen ge-gründet. Anlass war zumeist ein Un-ternehmensjubiläum. Der Zweck der Stiftungen reicht über die Förderung von Jugendprojekten bis zur Unterstüt-zung von Seniorenarbeit. Neben diesem gesellschaftlichen Anliegen trägt die Gründung von Stiftungen auch zu einer positiven Imagebildung bei, denn Un-ternehmen dokumentieren auf diese Art und Weise ihre Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl.

Zu Beginn der Veranstaltungen gaben WP/StB Jürgen Gnewuch, Leiter der Abteilung

„Steuern“ des VdW Rheinland Westfalen und RA’in Andrea Lorentz, Mitarbeiterin im Referat „Rechtsangelegenheiten“ im Vier-Länder-Büro, Bonn, einen Überblick über steuerliche und rechtliche Fragen im Zusam-menhang mit Stiftungen. Unter steuerlichen Aspekten ist insbesondere die Erlangung der Gemeinnützigkeit von besonderer Be-deutung. Stiftungen sind dann steuerbefreit, wenn sie nach ihrer Satzung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließ-lich und unmittelbar kirchlichen, gemein-nützigen oder mildtätigen Zwecken dienen. Aus rechtlicher Sicht ist beim Stiftungszweck zwischen einer operativen Stiftung und ei-ner fördernden Stiftung zu unterscheiden. Dies sollte in der Satzung konkret benannt werden.

Weiterhin wurden in dem Workshop zwei Praxisbeispiele diskutiert:

• Zum einen stellte Stephan Klotz die Stiftung WohnLeben der GEWOBAU Wohnungsgenossenschaft Essen eG, Essen, vor und

• zum anderen stellte Thomas Bauer die BauAG-Stiftung der gemeinnützigen Baugesellschaft Kaiserslautern AG, Kaiserslautern, vor.

In beiden Fällen war Anlass für die Grün-dung der Stiftung ein Unternehmens-jubiläum. In der Diskussion wurde ins-besondere herausgearbeitet, dass der Stiftungszweck möglichst breit gefasst werden sollte, um dann auch ein brei-tes Spektrum von Projekten bedienen zu können.

– Eine ausführliche Beschreibung der beiden Projekte finden Sie im Verbands-Magazin Ausgabe 12/2011–1/2012.

haushaltsentscheidunGen

1,5 milliarden euro für energetische sanierungenDer Haushaltsausschuss des Bundestags hat das CO2-Gebäudesanierungspro-gramm wieder auf 1,5 Milliarden Euro aufgestockt. Trotz der Mindereinnahmen aus dem Energie- und Klimafonds soll bis 2014 in dieser Höhe die energetische Sa-nierung von Gebäuden gefördert werden. Damit ist das versprochene Fördervolu-men wiederhergestellt.

Der Verkauf von CO2-Zertifikaten zugunsten des Energie- und Klimafonds hatte weit-aus weniger eingebracht, als vorgesehen. Da aus diesem Fonds auch das CO2-Ge-bäudesanierungsprogramm gespeist wird, sollte zunächst die Fördersumme auf 900 Millionen Euro reduziert werden. Dagegen waren die Verbände der Wohnungs- und Immobilienverbände Sturm gelaufen. Nun ist der Haushaltsausschuss des Bundestags dem Beschluss der Bundesregierung gefolgt und stellt die fehlenden Mittel aus dem Haushalt zur Verfügung. Die Bundesverei-nigung Spitzenverbände der Immobilien-

wirtschaft begrüßte die Entscheidung. „Das ist ein positives Signal für die Vermieter und Mieter im Land“, so der BSI-Vorsitzende. Diese Aussagen müssen jetzt aber auch haushaltspolitisch untersetzt werden. Auch wenn diese Mittel in der Gesamtschau noch nicht ausreichend sind, um die im Energie-konzept der Bundesregierung geforderte Sanierungsrate von zwei Prozent pro Jahr zu erreichen. Dazu wären eigentlich fünf Milliarden Euro jährlich erforderlich. Ein Wermutstropfen ist, dass das Programm „Energetische Stadtsanierung“ von zunächst geplanten 92 Millionen Euro auf 64,4 Millio-nen Euro reduziert wird.

Gedaschko mahnte an, dass das ständige Hin und Her bei der Finanzierung der Gebäude-sanierungsprogramme nun endlich ein Ende haben müsse. „Wir brauchen eine verlässli-che Mittelausstattung. Die Finanzierung der KfW-Gebäudesanierungsprogramme muss stabil und auch mittelfristig belastbar sein“, so der BSI-Vorsitzende. Dessen ungeachtet

haben sich Bund und Länder in der Frage der steuerlichen Förderung von Gebäude-sanierungsmaßnahmen noch immer nicht geeinigt. Der Gesetzentwurf hängt noch immer im Vermittlungsausschuss und trifft dort – vor allem wegen befürchteter Steu-erausfälle – auf den Widerstand der Länder. Inzwischen hat auch Bundeskanzlerin Ange-la Merkel die Länder zum Einlenken in der Sache aufgefordert.

städtebauförderung 2013

Eine Entscheidung traf das Kabinett auch zur Städtebauförderung 2013. Es beschloss, für die Städtebauförderung 2013 einen Ver-pflichtungsrahmen von 455 Millionen Euro vorzusehen und damit gegenüber 2012 keine Kürzung vorzunehmen. „Das ist ein erstes Signal für die Städte und die Wohnungswirt-schaft in Deutschland – dennoch liegt die Summe weiter deutlich unter dem eigentlich notwendigen Niveau von mindestens 535 Mio. Euro aus dem Jahr 2010“, erklärte Axel Gedaschko.

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auszeichnunG >> Auf der Baufachmesse bautec in Berlin wurde der Deutsche Bauherrenpreis Neubau 2012 vergeben. Das VM stellt die Auszeichnungen im Verbandsgebiet vor.

Bauherrenpreis neubau

4/2012 • VerbandsMagazin

16 Aktuelles

Köln-Ostheim, Buchheimer Weg/Grevenstraße, GAG Köln

Die GAG Immobilien AG, Köln, wurde für die Wohnsiedlung am östlichen Rand Kölns

ausgezeichnet. Besonders hob die Jury die „geknickte“ Zeilenbauweise hervor. „Die Dichte

der Siedlung konnte deutlich erhöht werden, ohne dass dies unangenehm auffallen

würde“, schrieb sie. Es entstünden Freiräume, die beispielhaft gestaltet seien.

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Neusser BauvereinAn der Euskirchener Straße in Neuss baute die Neusser Bauverein AG 113 Wohnungen. Der Jury gefiel besonders das Konzept der hervorra-gend integrierten Lärm-schutzwand. Die Jury: „Ein Projekt, das Schule machen sollte.“

GAG Ludwigshafen

Für das Projekt „Wohnen

& Leben am Fluß“ an der

Rheinallee in Ludwigs-

hafen wurde die GAG

Ludwigshafen ausgezeich-

net. Die Wohnsiedlung

sei ein innovatives Beispiel

für nachhaltige Stadtent-

wicklung und für viel-

fältige Wohnformen, das

die Bedürfnisse seiner

Nutzer sehr gut bediene,

urteilte die Jury.

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Aktuelles 17

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carl steckeweh ist totMit dem Deutschen Bauherrenpreis eng verbunden ist der Name Carl Ste-ckeweh. Am 22. Februar 2012 ist der Bundesgeschäftsführer des Bundes Deutscher Architekten BDA im Alter von 64 Jahren überraschend gestorben. Noch wenige Stunden vorher hatte er im Kreise der Preisträger auf die Ver-leihung des Deutschen Bauherrenpreis zurückgeblickt. Die Branche trauert.

VBW BAUEN UND

WOHNEN GMBHDie Gestaltung der Hiltro-

per Landwehr hat der VBW

BAUEN UND WOHNEN

GMBH, Bochum, eine

besondere Anerkennung

eingebracht. Das Gebäude

füge sich unspektakulär in

den Bestand ein, setze aber

einen eigenen städtebau-

lichen Akzent, sagt die Jury.

Es sei ein sehr anerkennens-

werter Beitrag zum Thema

„Hohe Qualität – Tragbare

Kosten.“

Besondere anerkennungen

GSW – Gemeinnütziges Siedlungswerk GmbH, FrankfurtIn Frankfurt am Main baute die GSW auf dem ehemaligen Güterbahnhof und jetzigen Künstlerviertel (Christa-Moering-Platz) ein Seniorenwohnhaus. Die Jury lobte den konzeptionellen Ansatz, das Wohnen für Senioren nicht am Rand, sondern in der Mitte der Gesellschaft zu verorten. Dafür gab es eine besondere Anerkennung.

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– Die komplette Dokumentation gibt es unter web.gdw.de/service/ wettbewerbe/bauherrenpreis/ 691-deutscher-bauherrenpreis-neubau-2012

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18 Aktuelles

ifs institut für städteBau, WohnunGsWirtschaft und BausparWesen

ifs formuliert 60 thesen zur energieeffizienzpolitik Zu hohe ordnungsrechtliche Anforde-rungen und Sanierungspflichten sind auch dem ifs Institut für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bauspar- wesen ein Dorn im Auge. Dadurch näm-lich könne die positive Grundhaltung bei Wohneigentümern und Mietern zur energetischen Sanierung des Wohn-gebäudes infrage gestellt werden, sagt das ifs in seinen jüngst veröffentlichten 60 Thesen zur Energieeffizienzpolitik für die Wärmeversorgung des Wohnge-bäudebereichs. Von einem verschärften Ordnungsrecht solle die Politik abse-hen. Denn das würde dazu führen, dass weniger saniert und neu gebaut werde. Wirkungsvoller für die Erreichung der Klimaziele sei es, wenn das ordnungs-rechtliche Anforderungsniveau so bei-behalten würde, dass mehr Sanierungen und Neubauten dieses Niveau aufgrund von Förderungen deutlich überschrit-ten. Im Folgenden sind die wichtigsten Thesen des ifs zusammengefasst:

Laut Institut Wohnen und Umwelt entfal-len auf den Wohngebäudebestand rund 23 Prozent an CO2-Emissionen, davon 17 Pro-zent auf Wärmeversorgung und 6 Prozent auf Haushaltsstrom. Die Bundesregierung verfolgt ihrem Energiekonzept zufolge für den Gebäudebereich zwei Ziele: Den Wärmebedarf des Gebäudebestandes bis 2020 um 20 Prozent und bis 2050 um 80 Prozent zu reduzieren und den Einsatz

erneuerbarer Energien bis 2020 in etwa glei-chem Umfang zu erhöhen.

Das Diskussionspapier skizziert drei Instru-mente zur energetischen Verbesserung des Gebäudebestandes, die zur Zielerreichung beitragen sollen: Vertrags- und ordnungs-rechtliche Vorgaben, die Förderung in direk-ter oder indirekter Form sowie Innovation, Information und Beratung. Schwerpunkte der drei Instrumente sind unter anderem:

energieeinsparverordnung (enev)

Die EnEV muss 2012 novelliert werden, um die EU-Gebäuderichtlinie 2010 fristgerecht umzusetzen. Für den Neubau müssen die Anforderungen ab 2021 auf das europarecht-lich vorgegebene Niveau „Niedrigstenergie-gebäude“ angehoben werden. Die Bundes-regierung aber spricht von „klimaneutralen Gebäuden“. Das ifs fordert: „Dieses neue europaweite Anforderungsniveau sollte na-tional erst dann in die EnEV aufgenommen werden, wenn sein Bedeutungsgehalt euro-parechtlich feststeht.“ Dies sei aktuell nicht der Fall. Von einem nationalen Vorpreschen mit späterem Korrekturbedarf sei abzuraten. Auch ein Vorziehen der neuen Anforderun-gen vor 2021 solle behutsam angegangen werden, weil sich der Wohnungsneubau gerade erst wieder belebe und dieser positi-ve Aufschwung nicht durch kostenträchtige Auflagen abgeschwächt werden solle. Der Weg der letzten Jahre, bei jeder zweiten neu errichteten Wohnung durch Förderung ein höheres Niveau zu erreichen, solle maßvoll fortgesetzt werden.

Für Maßnahmen im Bestand solle momen-tan von einer generellen Anhebung des An-forderungsniveaus abgesehen werden, um das Ziel einer deutlichen Ausweitung ener-getischer Sanierungen nicht zu gefährden. Bei einer erneuten Anhebung des Anforde-rungsniveaus in kurzer zeitlicher Abfolge zur EnEV 2009 wäre zu befürchten, dass wegen der damit verbundenen höheren Kosten sinnvolle Modernisierungen, die mit ener-getischen Sanierungen zusammenhängen, unterbleiben.

förderung: co2-Gebäudesanierungs-programm und marktanreizprogrammDas CO2-Gebäudesanierungsprogramm sei in den vergangenen Jahren ein wichti-ger Garant dafür gewesen, dass die ener-getische Sanierung im Gebäudebestand vorangekommen sei. Um diese Rolle wei-terhin ausfüllen zu können, müsse die Verlässlichkeit des Programms wieder hergestellt werden. Dazu gehöre eine län-gerfristige Mittelausstattung auf hohem Niveau und Förderbestimmungen, die nur in größeren Abständen und nach aus-reichender Ankündigung aktuellen Ent-wicklungen angepasst würden. Die Mit-telausstattung des Programms solle vom jeweiligen Bundeshaushalt und seinen Sparzwängen unabhängig sein und sich konstant auf zwei Milliarden Euro öffent-liche Förderung jährlich belaufen. Höhere Fördervolumen würden die Gefahr in sich bergen, dass sie zu Preissteigerungen führen, was beispielsweise bereits bei Dämmstoffen zu beobachten sei.

Im Marktanreizprogramm solle ein För-derschwerpunkt auf die Ersetzung von Ölheizungen durch Heizungen auf Grund-lage erneuerbarer Energien gelegt werden, um den hohen Anteil von 30 Prozent der Ölheizungen im Gebäudebestand zu re-duzieren.

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Die energetische Sanierung des Gebäu-debestandes bedürfe dringend der Un-terstützung durch innovative Produktent-wicklungen. Die Politik der guten Beispiele sei fortzusetzen. Dabei solle es nicht nur um Leuchtturmprojekte technischer Art gehen, sondern auch um gut gestaltete und preiswerte Normallösungen. „Die energetische Gebäudesanierung darf ins-besondere nicht in Konflikt mit der Bau-kultur geraten.“

– Die kompletten 60 Thesen können auf der Homepage des ifs heruntergeladen werden: www.ifs-staedtebauinstitut.de.

Das ifs fragt: „Was sind ‚klimaneutrale Gebäude‘?“

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L5 Schwerpunkte des VdW-Forums Wohnungswirtschaft

L2 Neuwahlen wirbeln VdW-Programm durcheinander

Im nordrhein-westfälischen Landtag wird sich bald die Sitzverteilung ändern – Neuwahlen stehen an.

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Landesausgabe Nordrhein-WestfalenL2 Aktuelles

Genossenschaftsfestakt wird verschoben

neuwahl wirbelt vdw-Programm durcheinanderAuf Antrag der Landesregierung hat sich der nordrhein-westfälische Landtag am 14. März 2012 aufgelöst. Damit kommt es Anfang Mai zu Neuwahlen. Diese Entschei-dung hat auch Auswirkungen auf die Pla-nungen des VdW Rheinland Westfalen, vor allem für den Festakt zum Internationalen Jahr der Genossenschaften, aber auch für das VdW-Forum Wohnungswirtschaft. Der Genossenschaftsfestakt muss verschoben werden.

Die Verwaltung des Düsseldorfer Landtags hat den für den 11. Mai 2012 geplanten Ge-nossenschaftsfestakt storniert. Hintergrund ist die Neuwahl des Landesparlaments An-fang Mai. In den ersten Mai-Wochen stünde das Landtagsgebäude nicht für Veranstal-tungen zur Verfügung, wurde dem VdW Rheinland Westfalen mitgeteilt. Der Verband sieht sich deshalb gezwungen, einen neuen Termin zu finden. Dies wird in nächster Zeit geschehen. Das VM wird über den neuen Termin umgehend informieren.

Die Landesregierung NRW hatte am 14. März 2012 einen Antrag auf Auflösung des Landtags gestellt, nachdem der Haushalt der Minder-heitsregierung von den Oppositionsfraktio-nen in zweiter Lesung abgelehnt worden war. Der Antrag wurde einstimmig vom Parlament angenommen. Die Neuwahlen sind für An-fang Mai vorgesehen. Die Vor- und Nachbe-reitung der Wahlpartys der Fraktionen und die Aufbauten der Medien machen den Ge-nossenschaftsfestakt in dieser Zeit unmöglich.

Auch auf das Programm des VdW-Forums Wohnungswirtschaft wirkt sich die Neuwahl des Parlaments aus: Beispielsweise wird zu klären sein, wie es mit der Enquetekommis-sion „Wohnungswirtschaftlicher Wandel in NRW“ weitergeht. Da die Enquetekommis-sion auf eine Legislaturperiode hin ange-legt ist, müsste sie von dem neugewählten Landtag erst neu eingesetzt werden. Auf dem VdW-Forum war eine Diskussion zur Enquete mit der Kommissionsvorsitzen-den Daniela Schneckenburger vorgesehen. Aufgrund der aktuellen Ereignisse kann es daher dazu kommen, dass die Einladung mit dem detaillierten Programmablauf später als vorgesehen verschickt wird. Die sieben Workshops für das VdW-Forum stehen al-lerdings fest (siehe Seite L5).

Natürlich hat die Neuwahl in erster Linie politische Konsequenzen. Neben der un-gewissen Zukunft der Enquetekommissi-on steht kaum zu erwarten, dass eines der wichtigen Gesetzesprojekte noch vor der Sommerpause weitergetrieben wird. So wird etwa die Novellierung des Wohn- und Teil-habegesetzes auf sich warten lassen. Durch das Gesetz sollten alternative Wohnformen des Wohnens im Alter erleichtert werden.

Auch das Thema Dichtheitsprüfung ist erst einmal vertagt. Zuletzt hatte es Eckpunkte für eine Rechtsverordnung gegeben. Die rot-grüne Landesregierung wollte Mehrfa-milienhäuser und Einfamilienhausbesitzer unterschiedlich behandeln. Für Aufruhr hatte auch die Mitteilung der Fraktion Die

Linke gesorgt: Der juristische Dienst des Landtags habe festgestellt, dass das Land in Bezug auf Dichtheitsprüfungen überhaupt keine Gesetzgebungskompetenz habe.

Die rot-grüne Landesregierung hatte außer-dem vor, den Einbau von Rauchwarnmel-dern zur Pflicht zu machen. Dieses Gesetzes-projekt wird nun wohl ebenfalls nicht mehr vor der Sommerpause angefasst. Allerdings muss angemerkt werden, dass sich eine brei-te Mehrheit der Fraktionen für eine solche Pflicht eingesetzt hat.

Und auch die Umsetzung des Klimaschutz-gesetzes in einen Klimaschutzplan liegt vorerst auf Eis.

Vor nicht einmal zwei Jahren wurde Hannelore Kraft vereidigt.Q

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Landesausgabe Nordrhein-Westfalen Aktuelles L3

arbeitsbroschüren

vdw gibt broschüren zu ausschüssen und arbeitskreisen herausDie Arbeitskreise und -ausschüsse des VdW Rheinland Westfalen sind ein zen-trales Element der Verbandsarbeit. Hier kommen die verschiedensten Themen und Probleme auf den Tisch, die die Woh-nungs- und Immobilienwirtschaft aktuell bewegen, hier werden individuelle Projek-te vor Ort diskutiert und konkrete Lösungs-wege gefunden. Diese wichtige Aufgabe möchte der VdW in Zukunft noch stärker betonen. Ein Mittel dazu ist die Veröffent-lichung von Publikationen, die aus den direkten Aktivitäten der Arbeitskreise und -ausschüsse hervorgehen.

Mit den anliegenden Publikationen über die VdW-Arbeitskreise „Wohnen für ein langes Leben“ und „Wohnen im Quartier“ sind die ersten Veröffentlichungen dieser Art nun erschienen. Durch diese Broschüren will der Verband nicht nur die zahlreichen Aktivitä-ten dieser Arbeitskreise gegenüber Politik, Ministerien, Medien und der Fachöffentlich-keit insgesamt nach außen darstellen. Viel-mehr dienen sie auch dazu, die Mitglieder dieser Arbeitskreise als Ansprechpartner der jeweiligen Themen vorzustellen.

Eine weitere Reihe, die aus der Arbeit der Arbeitskreise und -ausschüsse hervorgehen wird, werden Leitfäden sein. Mit der Publi-kation „Jetzt ausbilden! Praktische Tipps und Anregungen für die Auszubildendensuche“ ist ein erster Leitfaden in dieser Reihe er-schienen, der den VdW-Mitgliedern bereits Anfang Februar 2012 zugegangen ist. In ihm wird unter anderem erklärt, wie auch kleine Wohnungsunternehmen Ausbildungsplätze anbieten können.

nach klimaschutzGesetz

auftaktveranstaltung zum klimaschutzplan am 15. februar 2012Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat sich zum Ziel gesetzt, die Treibhaus-gasemissionen in Nordrhein-Westfalen bis 2020 um 25 Prozent und bis 2050 um mindestens 80 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren und dies im Entwurf für ein Klimaschutzgesetz NRW verankert. Im Rahmen eines Klimaschutz-plans sollen nun konkrete Strategien und Maßnahmen erarbeitet werden, wie die von Seiten der Landesregierung formu-lierten Klimaschutzziele erreicht wer-den können. Diesen Klimaschutzplan für Nordrhein-Westfalen will Minister Rem-mel in einem breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahren erarbeiten. Die Landtagsauflösung lässt aber auch dieses Projekt pausieren.

Die Veranstaltung am 15. Februar 2012 in Düsseldorf, zu der über 150 Vertreter aus der Industrie, dem Handwerk, Energiever-sorgung, kommunalen Spitzenverbänden, Umweltverbänden, Verbänden der Woh-nungswirtschaft, Gewerkschaften, Kirchen, Verbraucherschutzorganisationen, Poli-tik und anderen gesellschaftlichen Grup-pen gekommen waren, bildete den Auftakt für die Erarbeitung des „Klimaschutzplan Nordrhein-Westfalen“. Das von der Lan-desregierung erarbeitete Dialog- und Be-teiligungsverfahren für die Erarbeitung des Klimaschutzplans wurde der Öffentlichkeit präsentiert und mit den Akteuren diskutiert. „Das Beteiligungsverfahren zum Klima-

schutzplan NRW ist einmalig in Deutsch-land. Denn wir wollen gemeinsam Strate-gien, Maßnahmen und Zwischenschritte erarbeiten, mit denen wir die ehrgeizigen Kli-maschutzziele für NRW erreichen können. Das ist Klimaschutz – Made in NRW“, sagte Klimaschutzminister Johannes Remmel zum Auftakt des Dialogprozesses. Im Oktober 2011 hatte die Landesregierung den Entwurf für das erste deutsche Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Minderungszielen auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf ist derzeit im parlamentarischen Verfahren.

Der Klimaschutzplan ist eine „Roadmap“ für die neue Klimaschutz- und Energiepolitik in NRW. Er soll in zwei Phasen erarbeitet werden: In der ersten Phase entwickeln Ex-pertinnen und Experten aus Wissenschaft, Verwaltung, Unternehmen und Verbänden Vorschläge für Strategien und Maßnahmen, wie die Klimaschutzziele des Gesetzes er-reicht werden können. In der zweiten Phase sollen Kommunen, Unternehmen sowie Bür-ger auf Veranstaltungen dazu Stellung neh-men und ihre Interessen einbringen können.

Allerdings liegt nach der Auflösung des Land-tags der Plan auf Eis. Der VdW Rheinland Westfalen setzt sich während des Wahlkampfs und im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen dafür ein, dass in Bezug auf den Gebäude-bestand ein Klimaschutzpakt mit der Woh-nungswirtschaft geschlossen wird. Ordnungs-recht wäre eine schlechte Lösung.

Sonnenblumen – Symbol für den Umweltschutz

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Landesausgabe Nordrhein-WestfalenL4 Aktuelles

selbstbestimmt leben im Quartier – gesetzliche regelungen diskutiert

Arif Ünal, MdL, Sprecher für Pflege und Gesundheit der Fraktion, übernahm die Be-grüßung der knapp 100 Gäste und freute sich, Ministerin Barbara Steffens zu einem Ein-gangsreferat willkommen heißen zu können.

Ministerin Steffens wartete zunächst mit einer Reihe bedeutsamer statistischer be-ziehungsweise prognostischer Daten auf. Sie verwies auf den bedeutenden Zuwachs der Hochaltrigen im Alter über 80 Jahren um 53 Prozent vom Jahr 2009 bis zum Jahr 2030. Auch steige der Altenquotient (über 65-Jäh-rige auf 100 Personen 20 bis 65 Jahre) von 34 im Jahr 2009 auf 48,9 im Jahr 2030.

Bei abnehmendem so genannten Töchter-pflegepersonal sei es hinsichtlich der künfti-gen Versorgungssicherheit älterer Menschen auch bedeutsam, dass künftig weniger Er-werbspersonen auf mehr Ältere treffen und

es mehr Singlehaushalte geben wird. Und schließlich wachse die Zahl der Pflegebe-dürftigen erheblich: Bei den über 80-Jährigen wird 2030 eine Zunahme von 74,3 Prozent gegenüber 2007 zu verzeichnen sein.

Die Versorgungssicherheit im Quartier wer-de somit zum Schwerpunkt ihrer Alters- und Pflegepolitik.

infrastruktur ein Problem

Aber in vielen Stadtteilen ist ein lebenslanges Wohnen ein Problem, weil die Wohnun-gen nicht altersgerecht ausgestattet sind und die Infrastruktur des Umfeldes nicht entsprechend ausgeprägt ist. Auch gibt es Schwierigkeiten, die mit der Situation in den Quartieren insgesamt zu tun haben. So fehlen oftmals Netzwerke und Unterstüt-zungsangebote für kleinere Dienstleistungen oder Bildungs- und Kulturangebote für die

ältere Generation. Manchmal vermissen die Menschen auch einfach soziale Kontakte.

Völkerrechtliche Vorgaben, wie die UN-Be-hindertenrechtskonvention, sowie auch die Wünsche der Menschen nach Individualität, Vertrautheit und Versorgungssicherheit in einem eigenen Zuhause – auch wenn sie auf Pflege und Unterstützung angewiesen sind – machen eine Weiterentwicklung der Einrich-tungen und Angebote sowie der Infrastruktur in den Wohnquartieren notwendig.

Aus Sicht der Landesregierung werden aller-dings viele Regelungen im WTG dem Charak-ter und Selbstverständnis gerade dieser neu-en Wohn- und Pflegeformen nicht gerecht und behindern zunehmend deren Ausbau. Gleichwohl bedarf es Regelungen, die das Schutzbedürfnis von betreuten Menschen – insbesondere wenn sie sich in einer struk-turellen Abhängigkeit eines Pflegeanbieters befinden – berücksichtigen. Eine konsequen-te Überarbeitung und Neuausrichtung des gesetzlichen Rahmens ist also notwendig.

In zwei Dialogrunden erörterten Vertreter der Wohnungswirtschaft, Sozialverbände und Dienstleister wie Kommunen in der Veranstaltung die geplanten Regelungen eines neuen WTG: mit dem Schwerpunkt differenzierter Wohnangebote mit abgestuf-ten Anforderungen und der Sicherung einer Versorgung im Quartier. Professor Thomas Klie von der Evangelischen Fachhochschule Freiburg hielt dazu einen von allen Seiten beachteten Impulsvortrag zum Thema „So-zialpolitische Neuorientierung und Neuak-zentuierung rechtlicher Steuerung“.

Es wird sich zeigen, ob die Reform des WTG, dessen Form der VdW Rheinland Westfalen im Grundsatz begrüßt hatte, auch nach der Neuwahl des Landtags Bestand hat. Der VdW jedenfalls hält den eingeschlagenen Kurs für richtig und wirbt bei der Politik für dessen Fortsetzung.

veranstaltunG der fraktionen bündnis 90/die Grünen >> Unter dem Titel „Versorgungssicherheit und selbstbestimmt leben im Quartier“ lud die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW zu einer Veranstaltung am 2. März 2012 in den Landtag ein. Im Fokus stand zum Thema Leben im Quar-tier die Fragestellung: „Welche Änderungen braucht hierzu das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG)?“

Menschen wollen auch im Alter noch selbstbestimmt leben können.

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Landesausgabe Nordrhein-Westfalen Aktuelles L5

vdw-forum wohnunGswirtschaft 2012

von der energetischen stadtsanierung bis zur wohnungssuche von morgen

Das Wohnquartier steht als ein Schwerpunkt im Fokus des VdW-Forums 2012. Auch politisch wird

es gerade als wichtige Handlungsebene der Stadtentwicklung wieder neu entdeckt. Sei es, weil in ihm die energetische Stadterneu-erung umgesetzt wird, weil Pflegedienstleis-tungen fürs Wohnen im Alter quartiersnah angeboten werden sollen oder weil Unter-nehmen wissen möchten, wie Maßnahmen im Quartier in wirtschaftlichen Kennziffern (Quartiersrendite) zu fassen sind – immer spielt das Quartier eine entscheidende Rolle. Dieser Entwicklung trägt das VdW-Forum 2012 in drei Workshops Rechnung.

Von entscheidender Bedeutung für den Er-folg eines Wohnungsunternehmens ist das Mietenmanagement. Welche Mieten sind in welchem lokalen Markt durchsetzbar? Ein Workshop des VdW-Forums stellt vor, wie Unternehmen diese Frage beantworten.

„Die Wohnungssuche von Morgen“ ist der Workshop betitelt, der sich mit den neuesten Entwicklungen im IT-Bereich beschäftigt. iPhone/iPad-App, geodatenbasierte und standortabhängige Wohnungssuche sind die Stichworte, welche die Diskussion bestim-men werden. Welche Konsequenzen haben die neuen Systeme für die Wohnungsunter-nehmen?

Immer drängender wird gerade für Woh-nungsunternehmen die Rekrutierung von Fachkräften. Einer aktuellen Umfrage zu-folge liegt das Durchschnittsalter von Mit-arbeitern in Wohnungsunternehmen über dem der anderen Wirtschaftsbereiche. Wie aber können Wohnungsunternehmen qua-lifizierten Nachwuchs gewinnen? Dieser Frage geht der Workshop „Personal finden und binden“ nach.

Politische diskussionen

Auch die politischen Diskussionen auf dem VdW-Forum versprechen spannend zu werden. So wird am Dienstagnachmittag unter anderem Mieterbund-Präsident Dr. Franz Georg Rips zu Gast sein. Mit Vertre-tern aus Landes- und Bundesministerien, VdW-Verbandsdirektor Alexander Rychter und Holger Hentschel, Mitglied der Ge-

schäftsführung der LEG, wird er der Frage nachgehen: „Sind die Mieten von Morgen noch bezahlbar?“

Aufgrund der Neuwahl in NRW und der da-mit verbundenen Auswirkungen muss das Programm vermutlich in einigen Punkten noch überarbeitet werden. Die Einladung mit dem detaillierten Ablaufplan wird in den kommenden Wochen verschickt.

Als Keynote-Speaker hat der VdW die ARD-Wirtschaftsjournalistin Anja Kohl gewonnen. Ihr Thema lautet: „Immer Krise? Finanzen zwi-schen Europroblematik und Jahrhundert-Auf-schwung“. Anschließend sitzt die Wohnungs-wirtschaft beim Diplom-Meteorologen Sven Plöger in der ersten Reihe. Der fernsehbekannte Wetter-Moderator spricht über „Klimawandel: Gute Aussichten für morgen?“ Versprochen, es geht um mehr als bloß ums Wetter.

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Landesausgabe Nordrhein-WestfalenL6 Aktuelles

fachveranstaltunG „wohnunGswirtschaft denkt euroPäisch“

fachveranstaltung „wohnungswirtschaft denkt europäisch“ am 23. märz 2012Am 23. März 2012 hat in der NRW.BANK in Düsseldorf eine Fachveranstaltung zum Thema „Wohnungswirtschaft denkt europäisch“ stattgefunden, die der VdW Rheinland Westfalen gemeinsam mit sei-nem Partner, der European Federation for Living (EFL), organisiert hat.

Vor dem Hintergrund einer gestiegenen Ein-flussnahme der EU in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft wurde auf der Ver-anstaltung insbesondere die Notwendigkeit eines europäischen Denkens herausgestellt. Denn rund 80 Prozent der nationalen Geset-ze werden mittlerweile direkt oder indirekt durch die Rechtsprechung der Europäischen Union veranlasst. Gebäuderichtlinien, Ener-gieeffizienzpläne und Antidiskriminierungs-vorschriften in der Wohnungsbelegung sind nur wenige Beispiele hierfür.

Die Konsequenz: Wohnungsunternehmen und ihre Verbände müssen europäische Entwicklungen immer früher in den Fokus nehmen, um einer möglichen Belastung für die Zukunft rechtzeitig vorzubeugen. Ein wichtiger Beitrag hierzu ist die europäische Netzwerkbildung gerade auch hier in der

Euregio mit unseren Nachbarländern Nie-derlande, Belgien und Luxemburg.

Nach einer internen Mitgliederversamm-lung der EFL startete die Veranstaltung um 11.00 Uhr mit einer Begrüßung unter an-derem durch den niederländischen Ge-neralkonsul Dr. Henk Voskamp. Es folg-ten Redebeiträge von Dr. Uwe Günther, dem Leiter der Abteilung Wohnungsbau,

Wohnungs- und Siedlungsentwicklung aus dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und Dr. Özgür Öner aus dem Brüsseler Büro des GdW, die bei-de die politischen Aspekte im Rahmen der Rechtsprechung der EU erörterten. Inter-essante Redebeiträge folgten von Dipl.-Ing. Frank Thesseling und Prof. Wolfgang Krenz. Letzterer referierte zum Thema „Qualitäten des Planens und Bauens“ und blickte da-bei auch über die Grenzen Deutschlands hinaus.

Am Nachmittag wurde eine Solarsiedlung im Düsseldorfer Medienhafen sowie ein Pas-sivhaus mit 27 öffentlich geförderten Woh-nungen in Düsseldorf-Lierenfeld besichtigt. Beide Projekte stammen aus dem Hause der Rheinwohnungsbau GmbH und wurden überaus interessant präsentiert.

Nach dem Ausklang in der Bar am Kai-serteich und dem dortigen Treffen mit Staatssekretär Günther Horzetzky traten die Teilnehmer mit dem Wissen „Woh-nungswirtschaft muss europäisch denken“ ihre Heimreise an.

verein GeGründet

europäisches haus der stadtkultur wird zu „stadtbaukultur nrw“ Das Europäische Haus der Stadtkultur e.V. wird zum künftigen Verein „Stadt-BauKultur NRW e.V.“ der Landesinitia-tive StadtBauKultur NRW 2020.

Im Rahmen einer Mitgliederversamm-lung des noch alten Vereins „Europä- isches Haus der Stadtkultur e.V.“ wurden zu dieser Veränderung am 6. März 2012 in Gelsenkirchen eine Reihe von Forma-lien beschlossen. Unter Vorsitz von Stadt- direktor Michael von der Mühlen aus Gel-senkirchen änderte der alte Verein seinen Namen und seine Satzung.

Es folgte die Aufnahme neuer Mitglieder, die zahlreich zunächst als Gäste an der Mit-gliederversammlung teilnahmen. Der neue Verein hat sich damit bedeutsam vergrö-ßert. Eine Reihe bereits in der Baukultur aktiver Persönlichkeiten und Vertreter von Verbänden wurde aufgenommen. Aus dem Kreis der Wohnungs- und Immobilienwirt-schaft sind Harald Förster, Gelsenkirchener Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH, Dr. Dieter Kraemer, VBW BAUEN UND WOHNEN GMBH, Bochum, sowie Kathrin Möller, GAG Immobilien AG, Köln, persönliche Mitglieder im neuen Verein. Der

VdW Rheinland Westfalen wird im Verein durch Abteilungsleiterin Roswitha Sinz vertreten.

Zur inhaltlichen Vorbereitung hatte Minister Harry K. Voigtsberger im Jahr 2011 eine Arbeitsgruppe einberufen, die die Landesinitiative „StadtBauKultur NRW 2020“ neu konzipieren und The-menschwerpukte definieren sollte. Das Ergebnis ist das „Memorandum II“, das Minister Voigtsberger gemeinsam mit dem Kuratorium im Mai der Öffentlichkeit vorstellen wird.

Europa spielt auch in der Wohnungswirt-schaft eine gewichtige Rolle.

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Landesausgabe Nordrhein-Westfalen Verband und Gremien L7

Auflösung des Landtags beschäftigt den Verbandsrat

Die umfangreiche Tagesordnung hatte sich durch die Auflösung des Landtags in Nord-rhein-Westfalen wenige Tage zuvor in eini-gen Themen überholt.

Verbandsdirektor Alexander Rychter ging in seinem Bericht zur aktuellen Wohnungs- und Immobilienpolitik näher darauf ein. So sei zu erwarten, dass die vom Verband begrüßte und dringend erwartete Reform des Wohn- und Teilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen sich um einige Monate verzögern wird. Weiterhin wird die unsichere Rechts-situation beim Thema Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen bestehen bleiben, die durch das Hin und Her um eine neue Rechtsverordnung in den letzten Monaten bereits für Unverständnis bei den Woh-nungsunternehmen gesorgt hatte.

Schließlich berühre die Auflösung des Land-tags auch all die Aktivitäten des Verbandes in den letzten Monaten, einen Zukunftspakt zu schmieden, in dessen Mittelpunkt vereinbar-te Maßnahmen zur Minderung von Treib-hausgasemissionen stehen sollten anstelle ordnungsrechtlicher fixer Vorgaben.

Mit dem Blick nach vorn diskutierte der Verbandsrat dann seine Jahresagenda 2012 zu den Themen Klima, Demografie, Soziale Verantwortung im Hinblick auf den Status Quo: Was haben wir erreicht? und: Was wollen wir erreichen? Hieraus ergaben sich denn auch Forderungen, die im Wahlkampf an die Kandidaten für eine neue Landesre-gierung zu richten wären. Verbandsdirektor Alexander Rychter kündigte an, schnellst-möglich Wahlprüfsteine zu formulieren und Gesprächstermine mit regionalen Gremien des Verbandes zu vereinbaren, zu denen lokal verankerte Bewerber um einen Sitz im neuen Landtag geladen werden sollen. Zwischenzeitlich gab es dazu bereits einige Gespräche mit den Vorsitzenden der regio-nalen Arbeitsgemeinschaften.

Jenseits der landespolitischen Ereignisse befasste sich der Verbandsrat mit diversen innerverbandlichen Angelegenheiten. Unter anderem wurde über Arbeitsergebnisse aus Sitzungen von VdW-Arbeitskreisen und Aus-schüssen zu den Themen Technik, Wohnen im Quartier und Betriebswirtschaft berich-tet. Auch beschloss der Verbandsrat, dass sich der Verband an der „Aktion Impulse für den Wohnungsbau“ beteiligen wird, die

sich jüngst auch auf der NRW-Landesebene konstituiert hat.

Ferner waren Veränderungen, wiederum in Folge der Landtagsauflösung, am Programm des 12. Forums Wohnungswirtschaft vorzu-nehmen, das als eine der zwei großen jährli-chen Veranstaltungen des Verbandes am 19. und 20. Juni 2012 in Düsseldorf stattfinden wird (siehe Bericht dazu auf der Seite L5).

VerbAndsrAt >> Unter Vorsitz des neuen Präsidenten, Dr. Dieter Kraemer, Geschäftsführer der VBW BAUEN UND WOHNEN GMBH, Bochum, kam der Verbandsrat am 19. März 2012 zu seiner zweiten Sitzung in diesem Jahr zusammen.

Der Landtag in Düsseldorf – die Sitze werden hier am 13. Mai neu verteilt.

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Landesausgabe Nordrhein-WestfalenL8 Verband und Gremien

Ausschuss technik und energieeffizienz

klimaschutzplan – dichtheitsprüfung – Photovoltaik – rauchwarnmelder – trinkwasser Am 7. März 2012 traf sich der Ausschuss Technik und Energieeffizienz des VdW Rheinland Westfalen in Bochum zur ersten Sitzung des Jahres.

Wahl des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden

Helmut Asche von der Allbau AG, Essen, wurde einstimmig zum Nachfolger von Lothar Löchter, THS Consulting, Gelsenkirchen, als stellvertretender Vorsitzender gewählt.

eckpunkte für den klimaschutzplan nordrhein-Westfalen

Im Koalitionsvertrag haben sich die Regie-rungsfraktionen darauf verständigt, dass aufbauend auf dem Klimaschutzgesetz ein Klimaschutzplan vorgelegt werden soll, der die notwendigen Maßnahmen zur Errei-chung der Klimaschutzziele, einschließlich der Zwischenziele, konkret benennt. Die Anforderungen an den Klimaschutzplan werden in § 6 des im Entwurf vorliegenden Klimaschutzgesetzes konkretisiert. Vorran-giges Ziel des Klimaschutzplans ist es, die im Entwurf des Klimaschutzgesetzes veranker-ten Klimaschutzziele a) zeitlich, b) sektoral und c) regional zu konkretisieren. Die NRW-Landesregierung startete am 15. Februar 2012 den umfangreichen Beteiligungspro-zess. 150 Vertreterinnen und Vertreter aus Industrie, Handwerk, Energieversorgung, kommunalen Spitzenverbänden, Umwelt-verbänden, Gewerkschaften, Kirchen, Ver-braucherschutzorganisationen, Politik und anderen gesellschaftlichen Gruppen haben den Startschuss für die Erstellung des landes-weiten Klimaschutzplans gegeben.

Es wurde von der Auftaktveranstaltung am 15. Februar 2012 berichtet. Der Ausschuss sieht in der Beteiligung am Klimaschutzplan eine gute Möglichkeit für die Mitgliedsunterneh-men, Klimaschutzziele in einem vertretbaren Rahmen voranzutreiben.

dichtheitsprüfung und sanierung privater Abwasseranlagen

Mit Presseinformation vom 24. Januar 2012 gab Minister Remmel die wichtigsten Eck-punkte des Entwurfs der neuen Rechtsver-ordnung bekannt. Ob und wann bestehende Abwasserleitungen geprüft werden müssen,

soll nunmehr von der Abwassermenge in pauschalierter Form abhängig gemacht wer-den. Gebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten sollen je nach Variante 1 oder 2 bis Ende 2023 oder nur noch anlassbezogen (ohne Frist) ge-prüft werden. Für Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten soll hingegen lediglich die Frist für die erste Prüfung auf 2020 verlängert werden. Die Gesetzentwürfe der CDU und FDP sowie der SPD und Bündnis 90/Die Grü-nen zur Änderung des Landeswassergesetzes und die Eckpunkte der neuen Rechtsverord-nung waren am 26. Januar 2012 Gegenstand der ersten Lesung im Plenum des Landtags. Nach einer längeren strittigen Debatte wur-den beide Gesetzentwürfe einstimmig an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Na-turschutz, Landwirtschaft und Verbraucher-schutz – federführend –, an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie überwie-sen. Ferner wurde beschlossen, eine öffentli-che Anhörung im federführenden Ausschuss durchzuführen. Es folgte die Besprechung des zuvor versandten Fragebogens zur Dicht-heitsprüfung und der zur Verfügung gestellten Rückmeldungen. Es ist festzustellen, dass in der Hälfte der Fälle eine Zusammenarbeit mit den Kommunen als nicht zufriedenstellend bezeichnet wird. 40 Prozent der Objekte sind bereits untersucht. Davon sind 70 Prozent sa-nierungsbedürftig. Die Unternehmen haben weitere Maßnahmen gestoppt und warten die aktuelle Entwicklung ab.

Photovoltaik (PV) – Aktueller stand in den unternehmen

Es wurde über die aktuelle Entwicklung zum EEG berichtet. Der Ausschuss setzt sich dafür ein, dass

• der Termin für die Absenkung der PV-Ver-gütung so gewählt wird, dass sich Unter-nehmen und Investoren darauf einstellen können und kein Verlust von Arbeitsplät-zen und Planungsaufwendungen eintritt,

• die zukünftige Absenkung der Vergütung sich an den technologischen Lernkurven und nicht an einem absoluten Zubau-Deckel orientiert.

• die Vergütungsklasse bis 30 KW beibehal-ten wird, um weiterhin Anreize für mittel-große PV-Anlagen zu bieten,

• die künftige Absenkung der Vergütungs-sätze prozentual und nicht durch absolute Beträge erfolgt, um eine gleichmäßige Entwicklung sicherzustellen,

• die vorgesehenen Verordnungsermächti-gungen nach §§ 64 g und 64 h, die der Bun-desregierung weitgehende Eingriffe in die Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ermöglichen, entfallen müssen.

rauchwarnmelder in nrW

Wenn man die Passage der Pressemitteilung des Ministeriums vom 20. Januar 2012 – „Dabei sollen Mieter oder selbstnutzende Eigentümer für die Installation und Wartung verantwortlich sein.“ – betrachtet, so könnte es sich um die Variante handeln, welche uns bereits aus Mecklenburg-Vorpommern bekannt ist. Dort ist der jeweilige „Besit-zer“ für die Installation der Rauchmelder verantwortlich. Besitzer einer vermieteten Wohnung ist der Mieter in dem Moment, in dem ihm der Schlüssel übergeben wird. Nach Schlüsselrückgabe ist der Besitzer wieder der Vermieter. Die Verpflichtung des „Besitzers“ besteht in Mecklenburg-Vorpommern so-wohl für die Anschaffung und Installation des Rauchmelders als auch für dessen Wartung und ständige Betriebsbereitschaft.

trinkwasserverordnung (trinkwV)

Auf Nachfrage des GdW hat das Bundesminis-terium für Gesundheit mitgeteilt, dass für das 1. Quartal 2012 die Vorlage eines Referenten-entwurfs zur Änderung der TrinkwV an den

Photovoltaik – ein Thema des Ausschusses

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4/2012 • VerbandsMagazin

Landesausgabe Nordrhein-Westfalen Verband und Gremien L9

Bundesrat vorgesehen war. Die Änderung würde im Rahmen der jährlich vorgesehe-nen Anpassung und Überprüfung der „§ 11 Liste“ erfolgen. (§ 11 legt Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren fest. Diese müs-sen jährlich einer Überprüfung unterzogen und gegebenenfalls angepasst und ergänzt werden.) In diesem Zusammenhang ist eine Ausweitung des Prüfungszeitraums auf Legio-nellen von ein auf drei Jahre für Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversor-gungsanlage nach § 3 Nummer 2 Buchstabe e TrinkwV geplant, sofern sie Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgeben. Hierfür wäre die Anlage 4 Teil II Buchstabe b der TrinkwV zu ändern. Weitere Änderungen, die die Wohnungswirtschaft betreffen könnten, seien nicht geplant. Der-zeit ist der Entwurf in der Länderabstimmung.

schornsteinfeger – Leistungen und kehrbezirke

Seit 2009 besteht nicht mehr die Pflicht, alle Aufgaben an Ihrer Anlage ausschließlich durch den zuständigen Bezirksschornsteinfe-ger durchführen zu lassen. „Nur die Abnahme Ihrer Feuerungsanlage und die Durchführung

der Feuerstättenschau obliegen weiterhin Ih-rem Bezirksschornsteinfeger. Das Kehren und Überprüfen Ihrer Feuerungsanlage und das Messen der Abgaswerte kann durch andere, qualifizierte Schornsteinfeger durchgeführt werden.“ Wegen einer gesetzlich vorgegebe-nen Übergangsfrist ist diese Wahlmöglichkeit jedoch bis Ende 2012 auf Schornsteinfeger aus dem europäischen Ausland beschränkt. Ab 2013 gilt diese Einschränkung nicht mehr. Arbeiten können dann auch an qualifizierte deutsche Schornsteinfeger vergeben werden. Bis Ende 2012 werden für alle Schornsteinfe-gerarbeiten festgelegte Gebühren erhoben. Ab 2013 wird es nur noch eine Gebühren-ordnung für die Arbeiten geben, die ver-pflichtend durch den bevollmächtigen Be-zirksschornsteinfeger durchgeführt werden. Die Kosten für alle anderen Tätigkeiten sind dann nicht mehr reglementiert und kön-nen verhandelt werden. Die Unternehmen werden zunächst nicht auf die Veränderung reagieren. Auch sieht man bei den neuen An-bietern derzeit kein Potenzial zur Kostenre-duzierung. Eine weitere Konkurrenz könnte jedoch zu einem Einlenken bezüglich der Kosten bei den Schornsteinfegern führen.

koLumne „es Läuft“

die Andeutung einer blase

Der Metro-Marathon rückt näher, die Kolumnen des „Mitläufers“ werden länger ... Am 29. April steigt der Lauf, an dem sich drei VdW-Staffeln beteili-gen. Die Nervosität steigt auch schon – zumindest beim Kolumnisten. Halten die Schuhe auch?

Der Weg ist das Ziel, heißt es so schön. Das mag ja für einige Dinge zutreffen. Doch wenn man erst einmal so ein paar Kilometer gelaufen ist, wird einem be-wusst, dass das Erreichen eines Ziels doch eigentlich auch ein ganz schönes Ziel ist. Vor allem, wenn ab Kilometer sechs aus dem Kribbeln an der Fußin-nenseite ein reibender Schmerz gewor-den ist, die untrügliche Andeutung einer Blase. Spätestens nach acht Kilometern ist dies eine willkommene Ausrede, das Training abzubrechen. Man will ja schließlich nicht den Start gefährden.

Zugleich steht dadurch fest, dass sich wohl noch eine andere Blase bilden könnte – eine Preisblase. Zumindest für den Fall, dass irgendjemand auf die Laufzeit dieses Kolumnisten gewettet haben sollte. Kleiner Tipp: Der Wett-schein sollte schnell veräußert werden. Spätestens mit dem 29. April wird er nichts mehr wert sein. Ankommen ist das Ziel, der Weg selbst ist dabei eher notwendiges Übel.

Immerhin werden demnächst die Tri-kots gedruckt – aber die laufen ja auch nicht von alleine.

– Übrigens, wer anfeuern möchte: Der Staffelwettbewerb beginnt um 9.00 Uhr in Düsseldorf. Der Strecken-verlauf kann unter www.metrogroup-marathon.de eingesehen werden.

Arbeitskreis „Wohnen im QuArtier“

Wohnen im Quartier – auch ein bielefelder modellDer Arbeitskreis „Wohnen im Quartier“ des VdW Rheinland Westfalen kam am 14. März 2012 zu einer Arbeitssitzung in Bielefeld zusammen. Gastgeber vor Ort war die BGW Bielefelder Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH.

Der Arbeitskreis hat sich die Aufgabe ge-setzt, unter anderem die Erfolgsfaktoren für eine gelungene Quartiersentwicklung zu beschreiben. In Bielefeld stand die Ent-wicklung des Quartiers Carlmeyerstraße/Albert-Schweitzer-Straße im Mittelpunkt. Norbert Müller, Geschäftsführer der BGW, Oliver Klingelberg, Sozialmanagement bei der BGW, und Kai Schwartz, Vorstands-vorsitzender der Baugenossenschaft Freie Scholle eG, Bielefeld, erläuterten ihren jeweiligen unternehmerischen Ansatz zur Entwicklung des Quartiers, das Sozialma-nagement sowie das gemeinsame koope-rative Vorgehen im Quartier. Stichpunkte für den schon sichtbaren Erfolg fielen in der Diskussion im Arbeitskreis: Woh-

nungsmix, Mietermix, Miethöhenmix, Partizipation der Mitglieder und Mieter, Wohnen für Jung und Alt, Nachbarschafts-cafe mit großem ehrenamtlichen Einsatz der Bewohner, Kooperation mit der Stadt unter anderem mit dem Ergebnis, Pla-nungssicherheit erreicht zu haben.

Selbstverständlich und geübte Tradition war es, dass auch die Kommune, hier durch Jens Hagedorn vom Bauamt, in der Sitzung vertreten war. Er referierte aus seiner Sicht kurz zum Thema Masterplan Wohnen, einem Kooperationsprojekt der Wohnungswirtschaft und anderer wichti-ger Akteure mit der Stadt Bielefeld.

Die Teilnehmer des Arbeitskreises zeig-ten sich beeindruckt und überzeugt vom Quartier und seinen Qualitäten, zu denen hoher energetischer Standard, qualitäts-voller Städtebau und außergewöhnliche Freizeitqualitäten im Wohnumfeld fast selbstverständlich dazu gehören.

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Landesausgabe Nordrhein-WestfalenL10 aus den unternehmen

ViVAWest Wohnen gmbh, geLsenkirchen

generationen-Wohnen mit eisspeicherheizung

Mit dem Älterwerden der Bevölke-rung verändern sich die Bedürf-nisse in Sachen Wohnen. Mehr

denn je sind barrierefreie und generationen-gerechte Wohnmodelle gefragt, die auch den besonderen Ansprüchen älterer und pflege-bedürftiger Menschen gerecht werden. Viele Menschen im Alter der „Best Ager“ denken heute schon an die Zukunft und suchen früh-zeitig ein seniorentaugliches Zuhause. Die meisten möchten dabei nicht in separierten Seniorensiedlungen „auf der grünen Wiese“ leben, sondern in einem lebendigen und viel-fältigen Umfeld. „Wir sprechen also immer

mehr von Wohnraum, der allen Generatio-nen gerecht wird, vom Mehrgenerationen-Wohnen sozusagen“, konkretisiert Robert Schmidt, Vorsitzender der Geschäftsführung der VIVAWEST Wohnen GmbH.

Neben der Frage, wo man im Alter leben soll, treibt immer mehr Menschen die Sorge um, dass eine Wohnung auch bezahlbar ist. Wer heute seinen Wohnsitz wechselt, sucht in der Regel nicht nur eine Bleibe, die genau auf seine Bedürfnisse und Lebenslage zugeschnitten ist. Ebenso wichtig sind nied-rige Heiz- und Energiekosten. Experten sind

sich einig, dass die Höhe der Warmmieten den Wettbewerb auf dem Wohnungsmarkt künftig entscheiden wird.

ViVAWest nutzt natürliche energiequellen

In Köln-Porz entwickelt VIVAWEST eine An-lage mit 112 barrierefreien Mietwohnungen und einem außergewöhnlich innovativen Konzept zur Energieversorgung. Das neue, unmittelbar am Rhein entstehende Quartier wird durch eine Eisspeicherheizung mit Wär-me versorgt. Eis und Wärme? Das scheint auf den ersten Blick nicht zusammenzupassen.

In Köln-Porz baut die Vivawest Wohnen GmbH eine innovative Siedlung.

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Landesausgabe Nordrhein-Westfalen unternehmen / Personalia L11

Doch das System eines Solar-Eisspeichers in Verbindung mit einer Wärmepumpenanlage kombiniert auf höchst ökonomische Weise fünf natürliche Energiequellen zum Heizen und Kühlen: Sonne, Luft, Erdwärme, Wasser und Eis.

Die Sonnenkraft ist dabei ein wichtiger Ener-giespender für das Eisspeicherprinzip: In der warmen Jahreszeit wird überschüssige Sonnenenergie in großvolumigen Wasser-mengen auf niedrigem Temperaturniveau unterirdisch gespeichert. Mit ihren über das Jahr konstanten 8 bis 10 ° C schützt die Erdwärme den Speicher ohne aufwändige Isolierung vor dem Auskühlen. Wenn die Heizperiode beginnt, wird die Wärme dem Speicher entzogen und über Wärmepumpen dem Warmwasserspeicher und der Heizung zugeführt. Wasser ist eines der effizientes-ten und wirtschaftlichsten Speichermedien überhaupt. Die im Wasser vorhandene Wär-meenergie bei hohem Temperaturniveau zu speichern, ist allerdings aufgrund der dann erforderlichen Isolierung unwirtschaftlich. Das Eisspeichersystem funktioniert anders: Es lagert Wasser in einem unterirdischen Speicher bei einer Temperatur zwischen 0 und 10 ° C. Der Entzug der Wärme im Winter führt dazu, dass das Wasser im so genannten Latentwärmespeicher kontrolliert gefriert. So nutzt das Eisspeichersystem sowohl die Energie, die aus solaren Gewinnen, aus der warmen Abluft und aus dem umgebenden Erdreich gewonnen und eingespeichert wur-de, als auch die beim Gefrieren entstehende

Latentwärme. Zusätzlich besteht im Sommer die Möglichkeit, das Wasser zur Kühlung der Wohnungen zu verwenden.

Durch diese Art der Wärmeversorgung kann VIVAWEST die Wohnungen mit so genannten Teil-Inklusivmieten anbieten. Das heißt: Nachzahlungen aufgrund stei-gender Energiepreise für Gas oder Öl gehö-ren der Vergangenheit an. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung ergänzen die energiesparende Technik. Das zukunfts-weisende Projekt wurde von der nordrhein-westfälischen Landesregierung bereits als „Klimaschutz-Siedlung“ ausgezeichnet.

service-Wohnen mit rheinblick für Jung und Alt

Das neue Quartier soll Anfang 2013 fertig gestellt sein. Die barrierefreie Wohnanlage soll aus vier Gebäudekomplexen und ei-ner separaten Tiefgarage bestehen. Durch die unmittelbare Nähe zum Krankenhaus Porz lassen sich Synergien entwickeln, die wichtige Bedürfnisse von älteren Menschen abdecken wie zum Beispiel barrierefreies Wohnumfeld, 24 Stunden Notruf, medizini-sche Versorgung und die Option auf Pflege-leistungen. Neben der Zielgruppe Senioren richtet sich das architektonische Konzept auch an Familien, Singles oder Paare. Die Pläne von VIVAWEST und dem Architek-turbüro Wittkowski & Partner sehen einen breiten Mix an Wohnungsgrößen von Ein-zimmerwohnungen mit 46 Quadratmetern bis hin zu großzügigen Dreizimmerwohnun-

gen mit 75 bis 90 oder 116 Quadratmetern vor. Die Grundrisse sind offen und modern gestaltet, die Räume lichtdurchflutet und hochwertig ausgestattet. Auch die unmittel-bare Anbindung an einen Park und die Nähe zum Rhein tragen zur gehobenen Wohn- und Lebensqualität bei.

Auszeichnung

kuratorium betreutes Wohnen nrW vergibt Qualitätssiegel Bereits zum zweiten Mal im vergange-nen Jahr hat die Genossenschaft Spar- und Bauverein Dortmund eG am 15. Dezember 2011 vom Kuratorium Be-treutes Wohnen NRW das Qualitätssie-gel „Betreutes Wohnen für ältere Men-schen Nordrhein-Westfalen“ verliehen bekommen.

Mit diesem Gütesiegel werden Projekte ausgezeichnet, die ein hohes Maß an Qualität rund um das betreute Wohnen aufweisen. Die ausgezeichneten Wohn-projekte „Kuithanstraße 38 und 42“ um-fassen 44 barrierefreie Wohnungen, einen Gemeinschaftsbereich, ein Servicebüro, eine Tiefgarage und eine sechsgruppige

Kindertagesstätte. Doch das sind nur Teilabschnitte. Ins-gesamt werden in der Neubausiedlung rund 125 Wohnun-gen entstehen. Die Auszeichnung ist für den Spar- und Bauverein eine Be-stätigung dafür, dass es ihm mit seinem K o n z e p t g e l i n g t , optimal auf die Be-dürfnisse der älteren Bewohner eingehen zu können.

Mai 2012

Jubiläen von mitgliedsunternehmen

140 Jahre3. mai 2012Barmer Wohnungsbau AG, Wuppertal

110 Jahre6. mai 2012Wohnungsgenossenschaft im Kreis Olpe, Südsauerland eG, Olpe

9. mai 2012BAUVEREIN Gelsenkirchen eG, Gelsenkirchen

80 Jahre6. mai 2012WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH, Leverkusen

Marlis Bredehorst (2. v. l.), Staatssekretärin im Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, war zu Gast bei der Verleihung des Qualitätssiegels.

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Landesausgabe Nordrhein-WestfalenL12 termine

termine VdW Rheinland Westfalen

VdW südwest

VdW saar

Allgemeine termine 2012

11. Forum Wohnungswirtschaft Di./Mi. 19./20.06. Düsseldorf

EU-Beihilfenrecht – Aktuelle Informationen und relevante Sachverhalte für die unternehmerische Praxis

Mittwoch, 25.04., 12.00 Uhr

Bonn

Genossenschaftsrecht für Aufsichtsräte Donnerstag, 28.06., 10.00 Uhr Düsseldorf

Verbandstag VdW Rheinland Westfalen Mo.–Mi., 24.–26.09. Bonn

Veranstaltungsreihen 2012

Aktuelles Steuerrecht > > 1. Tagung

Donnerstag, 24.05., 10.00 Uhr

Bochum

ETHC (ehemals „Europäischer Tisch“) > > 1. Tagung

Mo./Di., 23./24.04.

Borken

Treffpunkt Hausmeister > > 1. Treffpunkt

Fr./Sa., 20./21.04.

Oberhausen

Anregungen, kritik oder frAgen

Setzt Ihr Unternehmen gerade ein beson-deres Projekt um? Haben Sie Anregungen oder Fragen an die Redaktion des Ver-bandsMagazins?

Dann ist Ihr Ansprechpartner:Andreas Gröhbühl E-Mail: [email protected] Tel.: 0211 16998-94

Fax: 0211 16998-50 Postadresse: VdW Rheinland Westfalen, Goltsteinstraße 29, 40211 Düsseldorf

gremien / Ausschüsse / Arbeitskreise / Arbeitsgemeinschaften 2012

Mitgliederversammlung

Mittwoch, 26.09.

Bonn

Veranstalter

Verbandsrat Dienstag, 08.05.Mittwoch, 23.05., 14.00 Uhr

EssenDüsseldorf

Gemeinsame Sitzung der Verbandsräte Dienstag, 08.05. Essen

Präsidium Mittwoch, 23.05., 10.00 Uhr Düsseldorf

Finanzausschuss Mittwoch, 23.05., 12.00 Uhr Düsseldorf

Sparte GENO > > Ausschuss

Dienstag, 19.06., 10.00 Uhr

Düsseldorf

Sparte IPW > > Vollversammlung

Dienstag, 19.06., 10.00 Uhr

Düsseldorf

Sparte ÖKU > > Vollversammlung

Dienstag, 19.06., 10.00 Uhr

Düsseldorf

Ausschuss „Betriebswirtschaft“ Donnerstag, 10.05., 10.00 Uhr Gelsenkirchen

Ausschuss „Steuern und Bilanzierung“ Donnerstag, 31.05., 14.00 Uhr Düsseldorf

Ausschuss „Wohnraumförderpolitik“ Donnerstag, 26.04., 14.00 Uhr Düsseldorf

Arbeitskreis „PR + Marketing“ Freitag, 11.05., 13.00 Uhr Neuss

Treffpunkt „Sozialarbeit“ Mittwoch, 18.04., 9.30 Uhr Bochum

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Aktuelles 19

Menschenwürdiges wohnen für faMilien in Jutiapa, el salvador

ein hausbauprojekt der deswos zum internationalen Jahr der genossenschaften 2012Im Norden El Salvadors leben viele Familien mit ihren Kindern in baufälligen Lehm- und Wellblech-hütten, ohne hygienische Toiletten, ohne Strom und fließendes Wasser, in sehr großer Armut. Sicher zu wohnen, ist für sie eine Frage des Überlebens, denn schwere Erdbeben bedrohen ihre Existenz.

V iele Frauen sind Selbstversorgerin-nen, da ihre Männer in den Städten nach Arbeit suchen. Nach einem

schweren Erdbeben im Jahr 2001 gründeten 21 Frauen die Genossenschaft Asociación Cooperativa de Ahorro y Crédito Mujeres Solidarias (ACAMS) mit dem Ziel, Frauen zu fördern und damit das Leben der ganzen Familie zu verbessern. „Viele von uns haben jetzt erst lesen und schreiben gelernt“, erklärt Maria Maribel Abrego Mercado, Mitglied von

ACAMS, „aber die Idee der gegenseitigen Hilfe, die haben wir alle sofort verstanden.“

Sie legten Ersparnisse zusammen und liehen sich gemeinsam Geld von einer Bank, das sie für den Obst- und Gemüseanbau sowie Kleingewerbe einsetzten. Daraus entstand eine mit der Zeit stärker werdende Genos-senschaft, die Kredite an Frauen vergibt. ACAMS zeigt diesen Frauen, wie sie das Geld für eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage einsetzen können und steht den Frauen mit Rat und Tat zur Seite.

Vor ein paar Jahren starteten Frauen wie Maria den Bau von Wohnhäusern nach dem Prinzip der Selbsthilfe. Durch Vermittlung der DESWOS holten sie sich das Know-how von Fachleuten der nicaraguanischen Partnerorganisation EcoSur. Sie berät und unterstützt die salvadorianischen Frauen, bildet Handwerker aus und überwacht die technische Seite des Bauens.

Zum Internationalen Jahr der Genossen-schaften 2012 hat die DESWOS in der kleinen Ortschaft Jutiapa in der Region Las Cabañas ein weiteres Hausbauprojekt für Mitglieder von ACAMS begonnen.

60 Häuser mit Kochstellen, Waschhäuschen und Toiletten sind geplant. Sie werden erd-

Kinder in Jutiapa

Häuser werden gebaut.

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OSDie Vereinten Nationen haben das Jahr

2012 zum Internationalen Jahr der Genos-senschaften ausgerufen. Das Hausbaupro-jekt der DESWOS mit der Frauenkooperative ACAMS in Jutiapa, El Salvador, zeigt, wie die genossenschaftlichen Ideen Menschen in Entwicklungsländern eine bessere Zukunft ermöglichen können.

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bebenresistent und ökologisch nachhaltig gebaut. So schützen zum Beispiel gut veran-kerte Dachtragstrukturen und die korrekte Platzierung von Fenstern und Türen vor den Schäden einer Erschütterung. Die Baumate-rialien, wie Wandfertigteile und Dachziegel, werden vor Ort in Selbsthilfe produziert.

Die Familien tragen viel zum Bau ihrer Häu-ser bei. Alle zahlen, ihrem Einkommen ange-passt, einen Teil des Materials als Kredit an die Genossenschaft zurück. Diese Rückzah-lungen bilden einen Fonds, aus dem Häuser für weitere Familien gebaut werden können.

Das Hausbauprojekt wird vom Bundesminis-terium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.

Die Familien in Jutiapa benötigen für ihren Anteil Spenden. Für das, was die Familien dafür bekommen, hören sich die Beträge fast schon lächerlich klein an. Doch sie fehlen trotzdem.

• Kochherd 24 Euro• Hausgarten 40 Euro• Trockentrenntoilette 131 Euro• Waschhaus mit Trockentoilette 219 Euro• Haus mit Kochherd

und Sanitäranlage 1.330 Euro

– Spendenkonto: DESWOS Sparkasse KölnBonn Konto 660 22 21 BLZ 370 501 98 Spendenstichwort: VZ Jutiapa

20 Aktuelles

deswos e.v.

Notleidenden Familien in Entwicklungs-ländern helfen – das ist seit über 40 Jahren die Aufgabe der DESWOS Deutsche Ent-wicklungshilfe für soziales Wohnungs- und Siedlungswesen e.V. Die Organisation hilft beim Bau von Wohnraum und Siedlungen und sichert die Lebensgrundlagen von Menschen, die unterhalb der Armutsgrenze leben. Dabei arbeitet der gemeinnützige Verein nach dem Grundsatz der „Hilfe zur Selbsthilfe“ eng mit den betroffenen Menschen und Partnerorganisationen in Afrika, Asien und Lateinamerika zusammen.Die DESWOS wird von den im GdW Bun-desverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. organisierten Verbänden und deren Mitgliedsunterneh-men getragen.

Glückliche Familie mit eigenem Haus

Versammlung der Genossenschaftler

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Aktuelles 21

aktuelles steuerrecht

veranstaltung „aktuelles steuerrecht“ am 24. Mai 2012 Die erste Veranstaltung „Aktuelles Steu-errecht“ des Jahres 2012 wird am 24. Mai 2012 im Europäischen Bildungszentrum in Bochum stattfinden. Referenten sind WP/StB Ingeborg Esser, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilien-unternehmen, StB Anke Kirchhof, VdW südwest, StB/vBP Jörg Cammann, vdw Niedersachen/Bremen und WP/StB Jürgen Gnewuch vom VdW Rheinland Westfalen.

Voraussichtliche Themen der Veranstaltung sind:

• Vorschläge zur Unternehmenssteuer-reform (12-Punkte-Paket und deutsch/ französische Konsultationen)

• Vermittlungsverfahren zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungs-maßnahmen

• Bilanzielle Behandlung von öffentlich- rechtlichen Verpflichtungen im Gebäu-debereich

• Beihilfetatbestände IDW PS 700

• Neuer Umwandlungssteuererlass• § 13 b UStG – Sachstandsbericht• Grunderwerbsteuer/RWI-Gutachten zur

Grunderwerbsteuersatzanhebung• Umsetzung E-Bilanz• Steuerliche Behandlung des Betriebs

eines BHKW

• Überleitungen von der Handels- zur Steuerbilanz nach BilMoG

• Wegfall des Sammelantragsverfahrens/Verrechnung bei der Kapitalertragsteuer-anmeldung ab 2012

• Ausblick Verwendung Steuer-ID-Nr./ Kirchensteuerabzug ab 2014

aktuelle inforMationen und relevante sachverhalte für die unternehMerische praxis

seminar eu-Beihilfenrecht am 25. april 2012Leistungen staatlicher Stellen zugunsten von Unternehmen können eine unzuläs-sige Beihilfe nach Artikel 107 AEUV dar-stellen. Liegt eine unzulässige Beihilfe vor, ist die staatliche Stelle verpflichtet, diese zurückzufordern und das Unter-nehmen, diese zurückzuzahlen. Ver-botene Beihilfen können zum Beispiel Kapitaleinlagen, Darlehen, Bürgschaf-ten oder auch die nicht marktübliche Überlassung von Immobilien sein.

Aufgrund des am 7. September 2011 vom Institut der Wirtschaftsprüfer verabschie-deten Prüfungsstandards IDW PS 700 „Prüfung von Beihilfen nach Art. 107 AE-UV insbesondere zugunsten öffentlicher Unternehmen“ rückt das europäische Bei-hilfenrecht nunmehr auch in den Fokus der Abschlussprüfung – nicht nur bei Ge-sellschaften, sondern auch bei Genossen-schaften. Nach diesem Prüfungsstandard hat sich der Abschlussprüfer ein Urteil

darüber zu bilden, ob Beihilfen im Jahres-abschluss ordnungsgemäß abgebildet und die erforderlichen Angaben im Lagebericht gemacht sind.

Darüber hinaus steht mit der am 31. Ja-nuar 2012 in Kraft getretenen Reform der Vorschriften über Dienstleistungen von all-gemeinem wirtschaftlichen Interesse („DA-WI“) ein weiteres wichtiges Thema auf der aktuellen Tagesordnung, welches den Kern-bereich des Europäischen Beihilfenrechts betrifft. Mit den Neuregelungen ändern sich insbesondere die Rahmenbedingungen für zukünftig zu erlassende „Betrauungsakte“.

Wir bieten Ihnen zu diesen komplexen The-men ein Seminar an, das am 25. April 2012 im Collegium Leoninum in Bonn stattfin-den wird. Referieren wird Frau Sigrid Koep-pinghoff, stellvertretende Abteilungsleiterin Wohnungsbau, Wohnungs- und Siedlungs-entwicklung, MWEBWV NRW, Herr Matthi-

as Zabel, Diplom-Wirtschaftsjurist, vom Forschungsinstitut für Deutsches und Eu-ropäisches Immobilienwirtschafts- und Genossenschaftsrecht an der HTW Berlin, Herr Christian Gebhardt, Wirtschaftsprü-fer, GdW Bundesverband deutscher Woh-nungs- und Immobilienunternehmen e.V. sowie Herr Dr. Jan Deuster, Rechtsanwalt, Sozietät Becker Büttner Held, Köln. Die Moderation wird Herr Christof Henn, Ge-schäftsführer Gemeindliche Siedlungsge-sellschaft Neuwied mbH, übernehmen. Sie werden am Ende der Veranstaltung Gelegenheit haben, Fragen zu stellen und sind zu einer Diskussion eingeladen.

– Anmeldungen werden erbeten bis zum 10. April 2012 an Frau Ursula Otto, Tel.: 0211/16998-31 E-Mail: [email protected]. Eine schriftliche Einladung wird noch erfolgen.

Das EBZ in Bochum

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22 Aktuelles

Nach dem Raumordnungsgesetz sind in den Berichten folgende Themen zu behandeln:

• die bei der räumlichen Entwicklung des Bundesgebietes zugrunde zu legenden Tatsachen (Bestandsaufnahme, Entwick-lungstendenzen),

• die im Rahmen der angestrebten räum-lichen Entwicklung durchgeführten und beabsichtigten raumbedeutsamen Pla-nungen und Maßnahmen,

• die räumliche Verteilung der raumbe-deutsamen Planungen und Maßnah-men des Bundes und der Europäischen Gemeinschaft im Bundesgebiet,

• die Auswirkungen der Politik der Europä-ischen Gemeinschaft auf die räumliche Entwicklung des Bundesgebietes.

Der Raumordnungsbericht 2011 greift diese Themen umfassend auf und enthält Wer-

tungen und Politikvorschläge des Bundes-instituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung in dessen eigener Verant-wortung.

Die Bundesregierung hat den Bericht zur Kenntnis genommen und ihn mit einer Stel-lungnahme als Unterrichtung des Deutschen Bundestags mit Datum 13. Januar 2012 vor-gelegt (Bundestagsdrucksache 17/8360).

Bautätigkeit ist in den letzten Jahren stark rückläufig

Die Bautätigkeit ist in den letzten Jahren stark rückläufig und zu gering gewesen. Sie lag unter dem Niveau, welches das Bundes-institut für Bau-, Stadt- und Raumforschung in seiner Wohnungsmarktprognose 2025 für nachhaltig erforderlich hält.

verknappung des wohnungsangebots, aber positive BaugenehmigungszahlenFolge dieser über Jahre zu geringen Bautätig-keit sei ein stagnierendes und zuletzt sogar schrumpfendes Wohnungsangebot gewe-sen. Diese Entwicklung trage zur Verknap-pung in immer mehr regionalen Teilmärkten bei. Die Wohnungsbautätigkeit ziehe jedoch seit 2009 wieder an: Im Jahr 2010 seien rund 160.000 Wohnungen fertiggestellt worden. Die Baugenehmigungszahlen für 2011 seien weiter sehr positiv. Diese seien in den ersten drei Quartalen um rund 22 Prozent im Ver-gleich zum Vorjahreszeitraum angestiegen. Es sei jedoch schwer abzuschätzen, ob die Angebotsentwicklung kurzfristig mit der Nachfrage Schritt halten könne.

In Dynamischen Wachstumsregionen und zahlreichen Großstädten zeichneten sich zunehmende Verknappungen ab. Die Zahl der Städte und Kreise mit hohen Mietsteige-rungen nehme zu. In der Folge könne es in einigen Regionen für einkommensschwä-chere Haushalte schwieriger werden, ange-messene und erschwingliche Wohnungen zu finden, so die Bundesregierung.

In den letzten Jahren habe sich auch der Zu-wachs an Siedlungs- und Verkehrsflächen weiter abgeschwächt, heißt es in der Unter-richtung. Im Zeitraum 2007 bis 2010 hätten diese Flächen insgesamt um rund 2,7 Prozent zugenommen, im Mittel um 87 Hektar pro Tag. Die tägliche Zunahme der Gebäude- und Waldflächen weise einen stetigen Rückgang auf und sei in diesem Zeitraum auf 30 Hektar gesunken. Die Verkehrsflächen würden bun-desweit seit Anfang der 1990er Jahre gleich-mäßig mit rund 23 Hektar pro Tag wachsen. Die Bundesregierung betont in diesem Zu-sammenhang, dass sie gemäß der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie die Inanspruchnah-me neuer Flächen für Siedlungs- und Ver-kehrszwecke bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar pro Tag begrenzen will.

wohnungen werden knapper, aber mehr Bauten genehmigtrauMordnungsBericht 2011 >> Das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) schreibt in § 21 vor, dass das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) in regelmäßigen Abständen gegenüber dem für Raumordnung zuständigen Bundesministerium Raumordnungsberichte zu erstellen hat. Diese werden zur Vorlage an den Deutschen Bundestag verwendet.

Es gibt wieder mehr Richtfeste.

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Aktuelles 23

stuzuBi in essen

immo-kaufleute auf zeche zollvereinDie stuzubi setzt auf Expansion durch neue Standorte: Zum ersten Mal öffnete die Messe für Studenten und Azubis am 12. März 2012 in Essen ihre Tore. Schau-platz der Veranstaltung, die von Jahr zu Jahr mehr Besucher anzieht, war Halle 12 am Schacht XII des Weltkulturerbes Zeche Zollverein.

In Kooperation mit dem GdW und mit der Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft der Essener Wohnungsunternehmen, die sich bereits im November für eine Betei-ligung an der stuzubi entschieden hatte, gestaltete der VdW Rheinland Westfalen einen Messeauftritt. Nach dem Relaunch der Azubi-Kampagne wurde der neu ge-staltete Messestand erstmalig in NRW ein-gesetzt. Neben Fachkräften des GdW und des VdW Rheinland Westfalen sowie der EBZ Business School standen den zahlrei-chen interessierten Besuchern, darunter Schüler, Abiturienten sowie Eltern und Fachkräfte für die Aus- und Weiterbildung, auch insgesamt zwölf Auszubildende von Mitgliedsunternehmen des VdW Rheinland Westfalen aus der Region mit Rat und Tat zur Seite. Die Allbau Management Gesell-schaft mbH in Essen, die LEG Manage-ment GmbH in Düsseldorf, die Deutsche

Annington Immobilien GmbH in Bochum, die GAGFAH M Immobilien-Management GmbH sowie die GE-WO Gemeinnütziger Wohnungsbau eG in Oberhausen entsand-ten ihre Auszubildenden zur Messe und ermöglichten damit eine lebendige Atmo-sphäre am Messestand und einen lebhaften Erfahrungsaustausch der Jugendlichen. Ein Übriges trug der Airbrush-Künstler und das Bauklötzchen-Gewinnspiel bei, die bereits seit Beginn der Kampagne die Aufmerk-samkeit der Messebesucher in besonderem Maße auf den Stand lenken.

Im „Blind Date mit der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft“ wurden am Nach-mittag des Messetages auf einer Plattform für Fachvorträge zahlreiche Gäste über die vielfältigen Möglichkeiten einer Aus- bezie-hungsweise Weiterbildung in der Branche informiert und lernten in einem Interview eines der Gesichter der neu aufgelegten Azubi-Kampagne kennen: Mirja Kothe. Sie berichtete über ihren Werdegang und ihre Erfahrungen in der Wohnungs- und Immo-bilienwirtschaft. Besonders viel nachgefragt wurde das Thema Duales Studium. Gerade Abiturienten, die die Hauptzielgruppe der Messe sind, streben meist eher ein Studium als eine Ausbildung an. Auch war wieder

einmal die Überzahl an Interessentinnen gegenüber den männlichen Besuchern des Standes auffällig. Die nächste stuzubi in Nordrhein-Westfalen wird am 22. September 2012 in Düsseldorf stattfinden.

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neuer kampagnen-Messestand kann ausgeliehen werdenDie Mitglieder des VdW Rheinland Westfalen haben auch weiterhin die Möglichkeit, den neuen Messestand zur Ausbildungskampagne für Veran-staltungen zu bestellen.

Sollten Unternehmen eine Veranstal-tung beziehungsweise die Teilnahme an einer Veranstaltung planen, in der sie auf sich als Ausbildungsunternehmen aufmerksam machen wollen, und den Stand dazu benötigen, können sie die Bildungsreferentin des VdW Rheinland Westfalen, Nadine Büscher, unter 0211 16998 21 oder [email protected] kontaktieren.

Nadine Büscher (v. l.), ein Azubi als Hai, Verbandsdirektor Alexander Rychter und Joachim Eckert vom GdW

Nadine Büscher, Bildungsreferentin des VdW (links), interviewt Mirja Kothe, Gesicht der Imagekampagne, auf der stuzubi.

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24 Aktuelles

sepa-verordnung

alte lastschriftenmandate bleiben gültig

Das Europäische Parlament hat am 14. Februar 2012 die EU-Verord-nung zur Festlegung der techni-

schen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro (SEPA-Verordnung) verabschiedet. Die Umsetzung in nationales Recht steht noch aus. Die Umstellung auf die SEPA-Standards soll – relativ kurzfristig – bis Februar 2014 abgeschlossen sein. Teilweise gelten Übergangsfristen bis 2016.

Bezüglich des üblicherweise von Wohnungs-unternehmen zum Zwecke des Mieteinzugs verwendeten Lastschriftverfahrens bestan-den im Vorfeld erhebliche Bedenken, ob dieses auch nach Einführung der SEPA-Stan-dards wirksam bleibe. Nach dem geplanten SEPA-Mandat sollte der Zahler (Mieter) nicht nur dem Wohnungsunternehmen (Zahlungs-empfänger) die Ermächtigung zum Einzug durch Lastschrift, sondern zusätzlich seiner Bank einen entsprechenden Zahlungsauftrag erteilen (so genannte Doppelweisung). Nach der BGH-Rechtsprechung ist in Formular-verträgen – wie zum Beispiel dem häufig verwendeten GdW-Mustermietvertrag – aber ein Lastschriftverfahren, das auf einem Auf-trag des Zahlers (Mieter) beruht (so genannte Abbuchungsermächtigung), nicht wirksam, weil der Zahler in diesem Fall aufgrund seines eigenen Auftrages die Belastungsbuchung nicht mehr widerrufen kann. Es bestanden daher Bedenken, ob dieses Mandat wirksam formularmäßig vereinbart werden kann.

Die jetzt verabschiedete Verordnung legt für diese so genannten Altmandate in Artikel 7 „Gültigkeit von Mandaten und Erstattungs-recht“ fest, dass „ein vor dem 01.02.2014 gültiges Mandat eines Zahlungsempfängers zur Einziehung wiederkehrender Lastschrif-ten im Rahmen eines Altzahlverfahrens nach diesem Datum gültig bleibt und als Zu-stimmung des Zahlers gegenüber seinem Zahlungsdienstleister gilt, die vom betref-fenden Zahlungsempfänger eingezogenen wiederkehrenden Lastschriften gemäß die-ser Verordnung auszuführen, sofern keine nationalen Rechtsvorschriften oder Kunden-vereinbarungen über die weitere Gültigkeit der Lastschriftmandate existieren.“

Altmandate werden damit ab diesem Zeit-punkt wie SEPA-Mandate behandelt. Soweit

dies in nationales Recht umgesetzt wird, ist nun gewährleistet, dass Wohnungsunter-nehmen eine verwaltungsaufwändige Um-stellung sämtlicher bestehender Lastschrift-mandate auf das SEPA-Lastschriftverfahren erspart bleibt. Es bleibt allerdings bei der notwendigen Umstellung der Kontonum-mern auf IBAN-Nummern.

Weitere sich durch die Verordnung erge-bende Neuerungen sind zum Beispiel:

• Für Überweisungen ist zukünftig auch innerhalb Deutschlands die 22-stellige IBAN-Nummer erforderlich. Diese besteht im Regelfall aus einem Kennzeichen für Deutschland DE und einer zweistelligen Prüfziffer, gefolgt von der bisherigen Bank-leitzahl und Kontonummer. Übergangs-weise – bis zum 1. Februar 2016 – können die Mitgliedstaaten den Zahlungsdienst-leistern erlauben, bis zu diesem Datum auch noch Aufträge mit den altbekannten nationalen Kontonummern und Bankleit-zahlen anzunehmen.

• Lastschriften bleiben in Deutschland frei rückbuchbar. Diese Regelung gilt vorerst nur für Einzugsermächtigungen, die im

Zuge der SEPA-Einführungen umgestellt werden. Die Kommission ist jedoch beauf-tragt, das neue SEPA-Lastschriftverfahren insgesamt in dieser Form zu gestalten. Die Frist zur Rückbuchung wird reduziert auf acht Wochen.

• Unternehmen benötigen nun nicht mehr als ein Bankkonto in ganz Europa für jeden Zahlungszweck. Die Abschaf-fung derzeit bestehender multilateraler Umtauschgebühren bei grenzüberschrei-tenden Lastschriften soll es Unterneh-men ermöglichen, ihre Zahlungszentren im EU-Mitgliedsland ihrer Wahl zu grün-den. Zudem könnten Unternehmen alle grenzüberschreitenden Eurozahlungen von einem einzigen Eurokonto in einem Land ihrer Wahl einrichten, um ihre Finanzverwaltung zu verbessern und Cashflows mit niedrigeren Kosten zu beschleunigen.

• Falls jemand im Ausland arbeitet, braucht diese Person nicht zwingend ein neues Bankkonto in diesem Land, sondern kann ihr Gehalt auf das Bankkonto im Heimat-land überwiesen bekommen. Insgesamt soll dadurch der innergemeinschaftliche Zahlungsverkehr vereinfacht werden.

Europäisches Parlament in Straßburg

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Aktuelles 25

konsultation zur energieeffizienzpolitik

eu-kommission sieht einsparziele der europa-2020-strategie gefährdet

Am 15. Februar 2012 hat die Europä-ische Kommission eine Konsultation zur finanziellen Unterstützung von Energieeffizienz in Gebäuden eröffnet. Unter anderem werden auch Verbände gehört. Leitfrage ist, welche Finanzie-rungsinstrumente die Energieeffizienz in Gebäuden verbessern können. Die Kommission sieht ihr 20-prozentiges Einsparziel der Europa-2020-Strategie durch aktuelle Maßnahmen gefährdet.

Als Ursachen für die genannte „Ener-gieeffizienzlücke“ werden Marktver-sagen, finanzielle Hürden und rechtli-che Rahmenbedingungen genannt. Ein Marktversagen sieht die Kommission unter anderem im Vermieter-Mieter-Dilemma. Finanzielle Hürden sind die hohen Investitionskosten. Zudem sei Fremdfinanzierung für viele schwer zugänglich. Während beim Investor eine verzerrte Wahrnehmung von Kosten und späterem Nutzen vorherrsche, fehle es bei Finanzierern oft an Wissen über das Potenzial. Das rechtliche Rahmen-werk schrecke zudem häufig Investoren ab. Die Kommission spricht ebenfalls die Problematik der verschiedenen in-volvierten nationalen Verwaltungsebe-nen an.

Die Konsultation beleuchtet auch die Fördertöpfe. Hier werden die Maßnah-men im Entwurf für die Kohäsionspolitik der künftigen Förderperiode (2014-2020: sechs bis 20 Prozent für Energieeffizi-enzmaßnahmen), das Forschungs- und Entwicklungsrahmenprogramm, das Intelligente Energie Europa Programm und die Europäische Energieeffizienz-fazilität hervorgehoben.

eu-energieeffizienzrichtlinie

eu-parlament und europäischer rat streiten um effizienzrichtlinieEU-Parlament und Europäischer Rat bera-ten derzeit parallel die EU-Effizienzricht-linie. Beide Institutionen vertreten dabei unterschiedliche Positionen.

Konkret fordert der Rat eine Pflicht zur jähr-lichen Sanierung von drei Prozent der Fläche öffentlicher Einrichtungen, das Parlament hingegen eine 2,5-prozentige Quote. Das lehnt die Wohnungswirtschaft ab. „Die ener-getische Sanierung von Wohngebäuden muss wirtschaftlich und sozial verträglich gestaltbar bleiben“, erklärte etwa die Bun-desvereinigung Spitzenverbände der Im-mobilienwirtschaft (BSI). Die BSI warnt davor, auch noch private und gewerbliche

Wohnungsunternehmen einem Sanierungs-zwang zu unterwerfen, um eine Wettbe-werbsverzerrung am Mietwohnungsmarkt zu vermeiden. Die BSI fordert, dass nur die Modernisierung von Nichtwohngebäu-den im Eigentum der öffentlichen Hand erfasst wird. Als problematisch wird auch das Referenzjahr 2010 gesehen. Demnach müssten alle Gebäude modernisiert werden, die nach 2010 noch nicht saniert wurden, sprich auch all jene wieder, die erst mit dem Konjunkturpaket auf Vordermann gebracht worden sind. Hier die unterschiedlichen Positionen von Parlament und Rat mit den Einschätzungen des GdW zu den jeweiligen Standpunkten:

Die erste Lesung im Parlament ist für den 11. Juni 2012 terminiert.

Position des EU-Parlaments Einschätzung GdW

Art. 4Abs. 1

Pflicht zur jährlichen Sanierung von 2,5 % der Fläche öffentlicher Einrich-tungen im nationalen Durchschnitt und flexible Handhabung der Räte durch die Mitgliedsstaaten (z. B. alternativ Erzielung einer Energieeinsparung bei öffentlichen Einrichtungen im nationalen Durchschnit, die einer 2,5 % Sanierungsrate entspricht)

Schattenberichterstatter: 2 %

negativ

Art. 8Abs. 1

Wärmemengenzähler in fernwärme- und zentralbeheizten Wohnungen nur dann, wenn die Kosten geringer sind als der Nutzen (wenn Kosten > Nutzen: Heizkostenverteiler)

positiv

Art. 8Abs. 2

Abrechnungsinformation für Mieter bei Existenz von Smart Metern. Sonst Selbstablesung ermöglichen. Abrechnungsinformation ist keine Rechnungs-legung.

Bei verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnung sollen Monatswerte jährlich bilanziert werden.

positiv

Art. 8 Abs. 3

Kostenlose Information und Abrechnung des Energieverbrauchs negativ

Position des EU-Parlaments Einschätzung GdW

Art. 4Abs. 1

Pflicht zur jährlichen Sanierung von 3 % der Fläche zentraler Regierungsbe-hörden. Diese sind definiert als die Gebäude, die in Anlage IV der EU-Vergaberichtlinie 20045/18/E C gelistet sind.

Für Deutschland sind dies die Gebäude der Bundesministerien und des Auswärtigen Amtes.

positiv

Art. 8Abs. 1

Wärmemengenzähler in allen fern- und nahwärmeversorgten Wohnungen, außer es ist technisch unmöglich oder es ist nicht kosteneffizient. Dann Einsatz von Heizkostenverteilern.

positiv

Art. 8Abs. 2

Abrechnung auf Basis des echten Verbrauches mindestens einmal im Jahr. positiv

Art. 8 Abs. 3

Kostenlose Information und Abrechnung des Energieverbrauchs negativ

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26 Steuern

Gewerbesteuer

benachteiligung verhindert die beteiligung der wohnungswirtschaft an der energiewende

Die Wohnungswirtschaft setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die steu-erlichen Probleme, die für die Woh-

nungsunternehmen aus dem Betrieb von Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz resultieren, endlich beseitigt werden.

Erst kürzlich hat das Finanzgericht Berlin- Brandenburg die von der Finanzverwaltung vertretene Auffassung bestätigt, dass der Betrieb einer Fotovoltaikanlage verbunden mit der entgeltlichen Einspeisung des so er-zeugten Stroms in das allgemeine Stromnetz eine gewerbliche Tätigkeit darstellt, die zum Verlust der erweiterten Gewerbesteuerkür-zung führt. Dies ist zum Anlass genommen worden, diese Problematik erneut gegenüber dem Bundesfinanzministerium, dem Minis-terium für Verkehr, Bauen und Stadtentwick-lung und dem Bundesumweltministerium zu thematisieren. Die Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble, Dr. Peter Ramsauer und Dr. Norbert Röttgen sind am 23. Februar 2012 vom GdW angeschrieben worden. Zur einfa-cheren Kommunikation der Thematik wurde noch nicht auf die steuerlichen Nachteile bei Vermietungsgenossenschaften eingegangen.

Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ist bereit, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen, die nicht ohne die intensive Nutzung erneuerbarer Energien gelingen wird. Wenn es die Bundesregierung mit der

Energiewende ernst meint, braucht sie die Unterstützung der professionellen Woh-nungs- und Immobilienwirtschaft auch als Erzeuger erneuerbarer Energien. Dann aber muss ein Signal folgen. Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft bittet deshalb drin-gend darum, dass die Möglichkeiten der Nutzung erneuerbarer Energien ohne steu-erliche Nachteile durch eine Änderung des Gewerbesteuergesetzes sichergestellt wer-den. In der Presseerklärung vom 22. Februar 2012 fordert der GdW, dass Mieteinkünfte durch den Betrieb einer Solaranlage nicht gewerblich angesehen werden dürfen.

Kapitalgesellschaften und Genossenschaf-ten, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, sind durch die „er-weiterte Gewerbesteuerkürzung für Grund-stücksunternehmen“ gewerbesteuerlich

besser gestellt als Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die daneben einer origi-när gewerblichen Tätigkeit nachgehen. Durch diese Regelung sollen Wohnungsun-ternehmen in der Rechtsform der Kapitalge-sellschaft oder Genossenschaft anderen Steuerpflichtigen gleichgestellt werden, die mit der Grundstücksverwaltung nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Voraussetzung für die erweiterte Gewerbesteuerkürzung ist, dass das Unternehmen über sein Kernge-schäft – die Nutzung und Verwaltung eige-nen Grundbesitzes – hinaus lediglich die folgenden Tätigkeiten ausübt: Verwaltung und Nutzung eigenen Kapitalvermögens, Betreuung von Wohnungsbauten sowie Er-richtung und Veräußerung von Einfamilien-häusern, Zweifamilienhäusern oder Eigen-tumswohnungen. Übt das Unternehmen nur eine andere Tätigkeit aus, ist das „schäd-lich“. Der Umfang der schädlichen Tätigkeit ist dabei völlig unbeachtlich. Das Woh-nungsunternehmen verliert die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der erweiterten Kür-zung insgesamt. Das heißt: Auch die Miet-einkünfte werden gewerbesteuerpflichtig. Das Finanzgericht hat nun bestätigt, dass das Betreiben einer Fotovoltaikanlage und die Einspeisung des so produzierten Stroms in das allgemeine Stromnetz gegen eine Vergütung eine gewerbliche – und damit für die erweiterte Kürzung schädliche – Tätig-keit darstellen.

AbGeltunGssteuer

Musterklage eK 02: noch keine Klärung – neues Verfahren nötigDer GdW hat die an der Musterklage beteiligten Wohnungsunternehmen mit Schreiben vom 5. März 2012 über den aktuellen Sachstand zum EK 02-Muster-verfahren unterrichtet.

Der für den 19. Januar 2012 angekündigte Erörterungstermin in der Sache beim Fi-nanzgericht Münster wurde abgesagt. Das von dem Musterkläger geführte Verfahren wurde – unerwartet – in seinem Sinne entschieden. Das heißt: Das zuständige Fi-

nanzamt hat gegenüber dem Prozessanwalt Flick Gocke Schaumburg mit Bescheid vom 21. Februar 2012 die Festsetzung des Körper-schaftsteuererhöhungsbetrages gemäß § 38 Abs. 5 und 6 KStG aufgehoben.

Die Aufhebung erfolgte, weil Anteilseigne-rin des Musterklägers eine Genossenschaft ist, bei der eine gemeinnützige Stiftung die Mehrheit am Geschäftsguthaben gezeichnet hat. Diese Sondersituation bedeutet jedoch für die übrigen benachteiligten Unterneh-

men keine Klärung zur Rechtmäßigkeit der EK 02-Abgeltungsteuer.

Derzeit findet eine Abstimmung mit dem Prozessanwalt statt, welches Unterneh-men aus der Klägergemeinschaft für die Fortführung des EK 02-Musterverfahrens am besten geeignet ist.

Der GdW wird nach Prüfung der Eignung und Auswahl des Unternehmens weiter informieren.

Bei Fotovoltaik wird die Wohnungswirt-schaft benachteiligt.

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Steuern 27

OrdnunGsrecht

neuer Aufsatz des Gdw Seit 2012 müssen nach EnEV 2009 begehbare oberste Geschossdecken grundsätzlich gedämmt sein. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz besteht für Gebäudeeigentümer die Ver-pflichtung, Zustand und Betrieb der Abwasseranlage selbst zu überwa-chen. Im Schadensfall gilt die Pflicht zur Beseitigung. Zum 1. November 2011 ist die Novellierung der Trink-wasserverordnung mit Nachrüst- und Prüfverpflichtungen in Kraft getreten. In der Praxis ist die Umsetzung dieser Verpflichtungen teils technisch aber auch wirtschaftlich problematisch.

Der GdW hat sich mit der Thematik beschäftigt und in der April-Ausgabe der Zeitschrift „Die Wohnungswirt-schaft“ zur bilanziellen Behandlung von öffentlich-rechtlichen Verpflich-tungen im Gebäudebereich Stellung genommen.

Aus der Verpflichtung zur jährlichen Legionellenprüfung wird keine Rück-stellungsverpflichtung abgeleitet. Der jährliche Aufwand kann im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an den Mieter weiterbelastet werden. Kommt der Bilanzierende seiner Verpflichtung in einem Jahr nicht nach, holt er diese aber im nächsten Jahr nach, hat er des-halb keinen erhöhten Aufwand. Damit ist die jährliche Legionellenprüfung Aufwand der Periode.

– Bei Bedarf können Verbands-mitglieder den Aufsatz des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunter-nehmen e. V. zur Verfügung gestellt bekommen. Jürgen Gnewuch Tel.: 0211 1699828 E-Mail: [email protected] und Anke Kirchhof Tel.: 069 97065-138 E-Mail: anke.kirchhof@ vdwsuedwest.de

diVidenden und Zinsen bei wOhnunGsGenOssenschAften

Gdw information 132 erschienenIm vergangenen Jahr hat der GdW mit der GdW Information 129 „Dividenden und Zinsen bei Wohnungsgenossenschaften – Hinweise zum Besteuerungsverfahren“ den Wohnungsgenossenschaften (mit Spareinrichtung) einen umfassenden Überblick über die bei Dividenden- und Zinszahlungen zu beachtenden steuerli-chen Regelungen an die Hand gegeben.

Bereits zum da-maligen Zeit-punkt hatte der GdW angekün-digt, bei Ände-rungen auf dem Gebiet der Divi-

dendenbesteuerung bei Wohnungsgenos-senschaften diese GdW Information entspre-chend fortzuschreiben.

Das ist nun der Fall: Mit dem Steuerverein-fachungsgesetz 2011 wurde der Kapitaler-tragsteuerabzug bei Genossenschaftsdivi-denden neu geregelt.

Seit dem 1. Januar 2012 haben Genos-senschaften bei Dividendenzahlungen keinen Steuerabzug mehr vorzunehmen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Genossenschaft vom Mitglied eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung oder ein in ausreichender Höhe erteilter Frei-stellungsauftrag vorgelegt wird. Die bis-herigen Erstattungsverfahren – sowohl das Sammel-antragsverfahren beim Bun-deszentralamt für Steuern als auch das vereinfachte Erstattungsverfahren für Wohnungsgenossenschaften mit Sparein-richtung im Rahmen der Kapitalertrag-

steueranmeldung – gehören damit der Vergangenheit an.

Der Aufbau der GdW Information 132 ist ge-genüber der Vorgängerversion unverändert. Zunächst werden die Grundlagen des Kapi-talertragsteuerabzugs dargestellt. Es folgen Erläuterungen zu den Besonderheiten, die gelten, wenn von den Mitgliedern bzw. Spa-rern Freistellungsaufträge oder Nichtveranla-gungs-Bescheinigungen eingereicht werden, bis hin zu Ausführungen zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen – unterlegt mit ent-sprechenden Beispielen. Neu aufgenommen wurde ein kurzer Überblick zu Dividenden- und Zinszahlungen an Steuerausländer.

Nicht Gegenstand dieser Information sind weiterhin Zinszahlungen im Zusammen-hang mit der Ausgabe von Inhaberschuldver-schreibungen durch Wohnungsgenossen-schaften. Hierzu wird auf die Ausführungen in der GdW Information 125 „Inhaberschuld-verschreibungen – Ein alternatives Finanzie-rungsinstrument für Wohnungsgenossen-schaften“ aus Juni 2010 verwiesen.

Die GdW Information 132 steht den Mit-gliedsunternehmen im GdW-Extranet unter „Publikationen“ „Steuern und Bilanzierung/Rechnungslegung“ zum Download zur Ver-fügung.

– Je ein Exemplar der GdW Information 132 in gedruckter Form können die Mitgliedsunternehmen kostenfrei beim GdW anfordern. Zusätzliche Exemplare sind kostenpflichtig ebenfalls über den GdW zu beziehen. E-Mail: [email protected]

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28 Steuern

einKOMMensteuer

informationen für Versicherte und rentner der rentenversicherungViele Arbeitnehmer und Selbständige, aber auch Rentner haben einen erhöhten Informationsbedarf zum Thema Steuer- recht. Eine Broschüre der Deutschen Ren-tenversicherung soll einen Überblick da-rüber verschaffen, was unter der nachge-lagerten Besteuerung zu verstehen ist und wie genau die Besteuerung der Renten funktioniert. Die Broschüre kann auf den Internetseiten der Deutschen Rentenver-sicherung heruntergeladen werden.

Nicht nur Beiträge zur gesetzlichen Renten-versicherung, Betriebs- oder Riester-Rente können bei der Steuererklärung geltend ge-macht werden. Auch andere Aufwendungen für Versicherungen und Vorsorge können als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Was alles dazu gehört und bis zu welchen Höchst-beträgen diese Aufwendungen abgesetzt werden können, kann der Broschüre ent-nommen werden.

12-PunKte-PAKet

Vorschläge zur Modernisierung und Vereinfachung des unternehmenssteuerrechtsDie schwarz-gelbe Koalition will das Unter-nehmenssteuerrecht weiter vereinfachen. Die Finanzexperten von Union und FDP schlagen dazu zwölf Maßnahmen vor, die vom Jahr 2016 an komplett greifen sollen.

Wesentliche Vorschläge des vorgestellten 12-Punkte-Pakets sind die Einführung einer Gruppenbesteuerung verbundener Unter-nehmen sowie einfachere Regeln beim Ver-lustrücktrag.

Vorrangiges Ziel sei nicht die direkte steuer-liche Entlastung der Wirtschaft, sondern ein einfacheres und weniger gestaltungsanfäl-liges Steuerrecht, betonten Volker Wissing (FDP), Klaus-Peter Flosbach (CDU) und Hans Michelbach (CSU). Angegangen werde damit auch die angestrebte Angleichung der Unternehmensbesteuerung in Frankreich und Deutschland.

Die beiden größten Euro-Volkswirtschaften wollen bei der Körperschaftsteuer die Be-messungsgrundlagen und die Steuersätze in beiden Ländern angleichen. Die Vorschläge sollen ab 2013 schrittweise umgesetzt wer-den, wie es in einem „Grünbuch“ heißt.

Eine erleichterte steuerliche Verlustverrech-nungsmöglichkeit für miteinander verbun-dene Unternehmen ist für Konzerne von Bedeutung. Bisher können Verluste einer Tochtergesellschaft mit Gewinnen der Mut-tergesellschaft nur verrechnet werden, wenn ein Gewinnabführungsvertrag vorliegt.

Mit der Einführung einer Gruppenbesteue-rung soll nach den Plänen von Union und FDP auf die deutsche Besonderheit des Ge-winnabführungsvertrags verzichtet werden. Die neue Regel könnte nach einer dreijähri-gen Umstellungsphase 2016 in Kraft treten.

Änderungen soll es für den körperschaftsteu-erlichen Verlustrücktrag geben. Der Höchst-betrag dafür könnte von derzeit 511.500 Euro auf 1 Million Euro erhöht werden und wäre dann so hoch wie in Frankreich. Dies entlastet nach Aussage der Koalitions-Fi-nanzexperten kleine und mittlere Firmen. Vereinfacht werden soll auch das steuerliche Reisekostenrecht.

– Bei Interesse übersenden wir Ihnen die Vorschläge des vorgestellten 12-Punkte-Pakets Jürgen Gnewuch Tel.: 0211 1699828 E-Mail: [email protected] und Anke Kirchhof Tel.: 069 97065-138 E-Mail: [email protected]

Es gibt eine neue Info-Broschüre über die Rentenversicherung.

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Das Landgericht (LG) Köln hat mit Urteil vom 11. August 2011 entschieden, dass eine werktags von 7.00 – 19.00 Uhr erfolgte Betreuung mehrerer Kleinkinder keine (reine) Wohnnutzung darstellt und daher zustimmungspflichtig ist, da die Situation mit einer kinderreichen Familie nicht ver-gleichbar sei.

sachverhalt

Die Parteien, zwei Wohnungseigentümer in einer Eigentümergemeinschaft, stritten um die Zulässigkeit, innerhalb einer vermieteten Eigentumswohnung eine ganztägige Kinder-betreuung anzubieten. Die Wohnung der Klägerin befindet sich im Erdgeschoss rechts, die Wohnung der Beklagten, die die Mieterin bewohnt, im ersten Obergeschoss rechts. Im Erdgeschoss wird von der Mieterin die Tä-tigkeit als Tagesmutter ausgeübt. Sie betreut dort werktags im Zeitraum von 7.00 bis 19.00 Uhr bis zu fünf Kinder im Alter zwischen null bis drei Jahren. Die Mieterin erhält hierfür ein Entgelt. Sie verfügt über eine Erlaubnis der Stadt Köln, in der Privatwohnung als Tagespflegepersonal bis zu maximal fünf fremde Kinder beaufsichtigen zu dürfen.

In § 2 der Teilungserklärung ist unter ande-rem Folgendes geregelt:

„Die Ausübung eines Gewerbes oder Berufes in der Wohnung ist nur mit Zustimmung des Verwalters zulässig. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Bei Vorliegen eines wichtigen Grun-des kann sie auch von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden. Als wichtiger Grund für die Verweigerung der Zustimmung gilt insbesondere, wenn die Ausübung des Gewerbes oder Berufes eine unzumutbare Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer oder Hausbewohner befürchten lässt oder wenn sie den Charakter des Hauses beeinträchtigt.“

Eine Zustimmung hatte die beklagte Eigen-tümerin nicht beantragt. Die Verwalterin erklärte schriftlich, dass sie die Zustimmung wegen der mit der Kinderbetreuung einher-

gehenden Lärmbelästigung nicht erteilen werde.

entscheidung

Das Gericht hat einen Anspruch auf Unter-lassung aus § 1004 BGB in Verbindung mit § 15 Abs. 3 WEG bejaht. Gemäß § 15 Abs. 3 WEG kann jeder Wohnungseigentümer einen Gebrauch der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile und des gemein-schaftlichen Eigentums verlangen, der dem Gesetz, den Vereinbarungen und dem In-teresse der Eigentümergemeinschaft nach billigem Ermessen entspricht. Das Gericht ist

der Auffassung, dass die Verwalterin die Zu-stimmung ausdrücklich verweigert hat und auch die Voraussetzungen für eine Verwei-gerung der Zustimmung vorgelegen haben, sodass die Fortsetzung der Kinderbetreuung § 2 der Teilungserklärung widerspricht. Eine zustimmungspflichtige Tätigkeit liegt vor, da in der Wohnung der Beruf der Tagesmutter vollzeit ausgeübt wird. Entsprechend der Teilungserklärung bedarf die Berufsaus-übung der Zustimmung des Verwalters. Dieser darf die Zustimmung verweigern, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wich-tiger Grund ist entsprechend der Teilungs-

tagesmuttertätigkeit ist kein normaler wohngebrauch

wOhneiGentuMsrecht

Eine Tagesmutter betreut Kinder.

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30 recht

PriVAtes bAurecht

Pflicht zur Mängelbeseitigung auf nur eine bestimmte weise ist im Ausnahmefall möglichDer Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 5. Mai 2011 entschieden, dass der Unternehmer, wenn die Mängelbe-seitigung nur auf eine bestimmte Weise möglich ist, verpflichtet ist, diese auch so vorzunehmen.

sachverhalt

Der Unternehmer hatte für den Auftrag-geber in dessen Haus im Jahre 1996 eine Buchenholztreppe vom Erdgeschoss zum ersten Obergeschoss errichtet. Im Jahre 2002 führte der Unternehmer die Treppe vom ersten Obergeschoss zum Spitzboden weiter. Zwischen den Parteien ist streitig, welcher Werklohn vereinbart wurde. Nach der Grobmontage machte der Auftragge-ber Mängel geltend, verweigerte eine ge-forderte Abschlagszahlung und verlangte Mängelbeseitigung.

In einem selbstständigen Beweisverfahren stellte ein Sachverständiger Mängel an der Treppe fest, die im eingebauten Zustand nicht zu beheben seien. Der Unternehmer sah dies anders und wollte die Mängel an der Treppe ausschließlich ohne Ausbau beheben. Er hielt deswegen eine Wertmin-derung von 15 Prozent für angemessen. In einem Ergänzungsgutachten stellte der Sachverständige weitere Mängel fest. Der Auftraggeber kündigte daraufhin mit An-waltsschreiben und verlangt die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 11.900 Euro.

entscheidungDer BGH gibt in seinem Urteil dem Auftrag-geber Recht. Er bestätigt, dass dem Auftrag-geber ein außerordentliches Kündigungs-recht wegen unberechtigter Verweigerung der Nacherfüllung zugestanden hat. Da die Mängel an der Treppe laut Sachverstän-digengutachten im eingebauten Zustand nicht zu beheben waren, sei der Auftrag-nehmer verpflichtet, die Treppe zum Zweck der Mängelbeseitigung auszubauen. Der BGH betont hierbei, dass es zwar grund-sätzlich Angelegenheit des Unternehmers sei, wie er den vertragsgerechten Zustand herstelle. In dem Fall, in dem die Män-gelbeseitigung nur auf eine bestimmte Art und Weise möglich ist, sei er jedoch dazu verpflichtet, diese Art der Mängelbeseiti-gung vorzunehmen. Ist der Unternehmer wie vorliegend hierzu nicht bereit, könne der Besteller ein dieser Verpflichtung nicht entsprechendes und damit untaugliches Angebot von vornherein zurückweisen. Die vom Auftraggeber ausgesprochene Kündi-gung stelle somit eine vom Unternehmer zu vertretende außerordentliche Kündigung dar. Deswegen ist der Schadensersatzan-spruch des Auftraggebers berechtigt (Urteil des BGH vom 5. Mai 2011, Az.: VII ZR 28/10; www.bundesgerichtshof.de).

Anmerkung

Hat ein Auftragnehmer für Mängel einzu-stehen, kann er grundsätzlich selbst darü-ber entscheiden, welche Maßnahmen zur

Mängelbeseitigung zu ergreifen sind. Der Auftraggeber hat grundsätzlich nicht das Recht, vom Auftragnehmer eine bestimmte Art der Nachbesserung zu verlangen. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen, wenn die vom Auftraggeber angebotenen Maßnahmen objektiv nicht zur Mängelbeseitigung geeignet sind. Im vorliegenden Fall hat der BGH eine solche Ausnahme bejaht, mit der Folge, dass der Auftraggeber die vom Auftragnehmer angebotene Nach-besserung zurückweisen durfte. Bevor der Auftragnehmer die vom Auftraggeber geforderte Art und Weise der Mängelbe-seitigung verweigert, sollte er umfassend prüfen, ob andere Mängelbeseitigungs-maßnahmen in Frage kommen, die den Mangel ebenso erfolgreich beseitigen, wie die vom Auftraggeber geforderte Art der Mängelbeseitigung. Ist dies nicht der Fall, steht dem Auftragnehmer allerdings kein Wahlrecht im Hinblick auf die Män-gelbeseitigung zu. Vielmehr ist er dann verpflichtet, die vom Auftraggeber ge-forderte Mängelbeseitigungsmaßnahme auszuführen. Kommt der Auftragnehmer der Forderung des Auftraggebers nicht nach, handelt es sich um eine unberech-tigte Verweigerung der Nacherfüllung mit der Folge, dass der Auftraggeber außer-ordentlich kündigen oder Mängelrechte (Ersatzvornahme, Schadensersatz etc.) geltend machen kann.

erklärung gegeben, wenn die Befürchtung unzumutbarer Beeinträchtigungen anderer Wohnungseigentümer besteht. Diese Ge-fahr sah das LG Köln vorliegend in einem erhöhten Lärmpegel sowie einer gesteigerten Besucherfrequenz und damit einhergehen-den Störungen, wie vermehrter Schmutz im Treppenhaus, häufiges Betätigen der Klingel, Türenschlagen, somit also größerer Unruhe im Haus.

Nach Auffassung des Gerichts sind die zu befürchtenden Beeinträchtigungen auch

unzumutbar, da sie über diejenigen, die mit einer normalen Wohnungsnutzung verbun-den sind, hinausgehen, sodass die Nachbarn nicht zur Duldung verpflichtet sind. Die Auffassung, dass die Wohnungsnutzung sich nicht von derjenigen einer mehrköpfigen Familie unterscheidet, teilte das Gericht mit Hinweis auf größere Unruhe, täglichen Pu-blikumsverkehr zu ungewöhnlichen Zeiten und Belastungen des Treppenhauses nicht. Die Grenze zum Wohnzweck sei grundsätz-lich regelmäßig dann überschritten, wenn die Nutzung als kommerziell angesehen

werden kann. Maßgebliches Kriterium sei hierfür der anfallende Publikumsverkehr.

Den Wohnungseigentümern steht es frei, in ihrer Wohnanlage die Ausübung einer sol-chen Tätigkeit zu gestatten oder nicht, denn dies ist Ausfluss des mit dem Eigentum verknüpften Bestimmungsrechts. Hieran könne auch eine von der Stadt erteilte Er-laubnis zum Tätigwerden als Tagespflege-person nichts ändern (Urteil des LG Köln vom 11. August 2011, Az.: 29 S 285/10; ZMR 2012/39 ff.).

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recht 31

Vier-länder-bürO, bOnn >> Wahl von genossenschaftlichen Vorständen und Betriebskostenrecht

Aus der beratungspraxis der VerbändeVon der Mitgliederversammlung wurden sechs Aufsichtsratsmitglieder gewählt. Gemäß der Satzung ist der Aufsichts-rat beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Der Aufsichtsrat ist also mit vier Mitgliedern beschlussfähig. Nunmehr kandidieren drei Aufsichtsratsmitglieder bei der Wahl zum Amt des hauptamtlichen Vor-standsmitglieds. Einerseits sind die drei kandidierenden Aufsichtsratsmitglieder persönlich und wirtschaftlich betroffen und damit wegen ihrer Befangenheit nicht stimmberechtigt, andererseits ist der Aufsichtsrat mit nur drei Mitgliedern nicht mehr beschlussfähig. Was nun?

Soweit keines der kandidierenden Aufsichts-ratsmitglieder bereit ist, seine Kandidatur zurückzuziehen, bietet sich folgende Vorge-hensweise als Notlösung an: Alle sechs Mit-glieder nehmen an der Abstimmung teil. Es ist davon auszugehen, dass die drei kandidieren-den Mitglieder sich jeweils selbst wählen, die Entscheidung über den Kandidaten treffen also letztlich die Stimmen der nicht befange-nen Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat bleibt also beschlussfähig und eine Beeinflus-sung des Ergebnisses ist nicht zu befürchten.

Ist ein Mieter im Rahmen der Einsicht-nahme in die Abrechnungsunterlagen be-rechtigt, auch in die Ableseergebnisse der

anderen Mieter des Hauses Einblick zu erhalten?

Die Vorschriften des Datenschutzes ste-hen dem nach Ansicht einiger Amtsge-richte nicht entgegen. Allerdings muss die Kenntnis der Ableseergebnisse der ande-ren Wohnungen für das Prüfungsrecht des Mieters von Bedeutung sein. Des Weiteren sind persönliche Angaben der anderen Mieter, die für die Abrechnung unerheb-lich sind, unkenntlich zu machen. Es ist also im Einzelfall zu beurteilen, ob die Wahrnehmung des Prüfungsrechts durch den Mieter der Offenlegung der Verbräu-che der Nachbarn bedarf.

Das Amtsgericht (AG) Hamburg-Wands-bek hat mit Urteil vom 23. Mai 2011 ent-schieden, dass der zu Schönheitsrepara-turen verpflichtete Mieter seine Arbeiten den Untergrundgegebenheiten (hier: nicht überstreichbare Leimfarbe) anzupassen hat.

sachverhalt

Der Mieter war nach seinem noch laufenden Wohnraummietvertrag zur Vornahme der während der Mietzeit erforderlichen Schön-heitsreparaturen verpflichtet. Als der Mieter die Wände und Decken der Wohnung mit Dispersionsfarbe gestrichen hatte, entstan-den an den Zimmerdecken in mehreren Räu-men Farbabplatzungen und Blasen. Die De-cken waren zuvor mit Leimfarbe gestrichen worden. Dies war dem Mieter bekannt. Der Mieter minderte wegen der Farbabplatzun-gen und Blasen die Miete um zehn Prozent und forderte den Vermieter zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes auf. Der Vermieter klagte seinerseits auf Nachzahlung

der geminderten Beträge und auf Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes.

entscheidung

Das Gericht gab dem Vermieter Recht und entschied, dass der Mieter nach der insoweit wirksamen Schönheitsreparaturklausel zur Ausführung von Schönheitsreparaturen in der Wohnung und zur Nachzahlung der Minderungsbeträge verpflichtet ist. Nach Auffassung des Gerichts müssen solche Schönheitsreparaturen vom Mieter auch fachgerecht in mittlerer Art und Güte aus-geführt werden. Dieser Verpflichtung ist der Mieter nicht nachgekommen, da es un-fachmännisch war, Dispersionsfarbe auf Leimfarbe aufzutragen. Nur dadurch sei es zu den Farbabplatzungen und Blasen an den Zimmerdecken gekommen. Entweder hätte die Leimfarbe zunächst entfernt werden oder aber die Zimmerdecken hätten erneut mit Leimfarbe gestrichen werden müssen. Der Mieter hatte auch Kenntnis von der Existenz der Leimfarbe, weil er selbst die Leimfarbe

ausgesucht hatte (Urteil des AG Hamburg-Wandsbek vom 23. Mai 2011, Az.: 713D C 251/10).

Anmerkung

Zugleich entschied das AG Hamburg-Wandsbek, dass dem Vermieter ein Kosten-vorschuss zusteht. Da sich die Wohnung vorliegend wegen eines vom Mieter zu ver-tretenen Umstandes in objektiv unansehnli-chem Zustand befand, waren die Schön-heitsreparaturen auch fällig. Der Mieter befand sich daher mit der Durchführung der geschuldeten Arbeiten im Verzug. Nach ge-festigter Rechtsprechung kann der Vermieter vom Mieter, der bei laufendem Mietverhält-nis fällige Schönheitsreparaturen nicht aus-führt, einen Vorschuss in Höhe der voraus-sichtlichen Kosten beanspruchen. Nach Zahlung ist der Mieter verpflichtet, die Aus-führung der notwendigen Malerarbeiten in der Wohnung zu dulden. Der Vermieter ist gehalten, nach Beendigung der Arbeiten über den Vorschuss abzurechnen.

fachgerechte schönheitsreparaturenMietrecht

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32 technik, Bauen, Planen

Kabelkunden können auch von der Ab-schaltung betroffen sein. Daher werden und müssen die Kabelnetzbetreiber von Breitbandkabelnetzen, soweit sie das Signal noch ganz oder teilweise analog über Satellit empfangen, entsprechende Umrüstungsar-beiten selber vornehmen. Dies ist zum Bei-spiel immer dann der Fall, wenn auf einigen TV-Programmen Laufbandeinblendungen über die analoge Satellitenabschaltung er-scheinen oder bei Abruf der Videotextseite 198 ein entsprechender Hinweis angezeigt wird. In diesen Fällen besteht für den Netz-betreiber Handlungsbedarf. Wir empfehlen Wohnungsunternehmen, sich vom Netzbe-treiber zusichern zu lassen, dass es keine Änderungen bei der Zusammensetzung und technischen Übertragungsart der Program-me gibt. Im Falle etwaiger Änderungen sind diese entsprechend dem Vertrag mit dem Netzbetreiber zu überprüfen.

Für Haushalte, die ihre Empfangssignale über terrestrische Antennen (DVB-T) oder über Internetfernsehen erhalten haben, ändert sich nichts.

wohnungsunternehmen mit eigenen sAt-empfangsanlagen müssen schnell handeln

Ebenso sind auch solche Haushalte mit Kabelanschluss unmittelbar von der Ab-schaltung zum 30. April 2012 betroffen, wenn sie vermieterseits über eine Gemein-schaftsanlage des Wohnungsunternehmens analoge Eingangssignale über einen Satelli-ten empfangen, die über ein Kabelnetz im Haus verbreitet werden. Auch hier gelten die oben beschriebenen Indikatoren für einen aktuellen Handlungsbedarf. Wir empfehlen noch einmal dringend allen Wohnungs-unternehmen mit eigenen Anlagen, durch umgehende Prüfung und etwaige entspre-chende technische Umrüstung dafür zu sorgen, dass ihre Mieter auch am 1. Mai

2012 mindestens das bisherige TV-Angebot empfangen können.

Die Abschaltung kann bei Netzbetreibern und bei den von Wohnungsunternehmen selbst betriebenen Empfangsanlagen zu technischen Umstellungskosten führen. Nur in den Fällen, in denen bereits jetzt aus-schließlich digitale Eingangssignale genutzt werden, entstehen keine Zusatzkosten. In allen anderen Fällen sind die Umstellungs-kosten umso höher,

• je mehr Programme derzeit analog emp-fangen/genutzt werden und/oder

• je mehr TV-Programme den Mietern in den Wohnungen über eine „Reanalogi-sierung“ des digitalen Eingangssignals künftig analog zur Verfügung gestellt werden sollen.

Zur Aufrechterhaltung der Versorgung auf einem Niveau von etwa 30 bis 45 analogen TV-Programmen könnte die Reanalogisie-rung im ungünstigsten Fall bei allen Pro-

rundfunk: Analoges satellitensignal wird zum 30. April 2012 abgeschaltet uMstellunG Auf diGitAles fernsehen >> Die privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunksender werden am 30. April 2012 um etwa drei Uhr ihre TV- und Hörfunkprogramme über Satellit nur noch in digitaler Technik übertragen. Die analogen Signale werden zu diesem Zeitpunkt abgeschaltet. Empfangsanlagen, die nach der Abschaltung noch auf die analogen Satellitensignale eingestellt sind, erzeugen auf den Fernsehern bei den entsprechenden Programmen nur eine schwarze Fläche.

Da hilft bald auch kein Tastendruck mehr: Das analoge Satellitensignal wird abgeschaltet, der Bildschirm bleibt schwarz.

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technik, Bauen, Planen 33

helMut KünZel

schäden an fassadenputzen In der dritten, vollständig überarbeiteten und erweiterten Auflage werden alle As-pekte des komplexen Bauteils Fassaden-putz beleuchtet. Mit einer Rückschau auf die Entwicklung der Putztechnologie im 20. Jahrhundert wird verdeutlicht, wie die Bauarten und die Arbeitsweisen sowohl die Anforderungen als auch die Möglich-keiten im Putzsektor beeinflusst haben.

In einer neuen Systematik werden die Ursachen von Putzschäden und deren Vermeidung nach heutigem Wissensstand dargestellt. Unter anderem wird zu fol-genden aktuellen Themen Stellung ge-nommen:

• vereinfachte Klassifikation von Rissur-sachen,

• Theorie der Risssanierung, • Situierung eines Armierungsgewebes

und warum ein solches nur in unmit-telbarer Verbindung mit einer schub-weichen Schicht funktioniert,

• Feuchteakkumulation statt aufsteigen-der Feuchte und warum Sanierputze und Bauteiltemperierung gut funktio-nieren,

• vereinfachtes Kriterium für „wasser-abweisende Außenputze“ und Einfluss der europäischen Putznorm auf die Qualität solcher Putze.

Die Darstellung und Analyse einer Vielzahl von Schadensfällen runden das Buch ab und machen es zu einem wertvollen Hilfs-mittel für den Sachverständigen, aber auch für den Planer und Handwerker.

Der Titel ist Teil der Fachbuchreihe Scha-denfreies Bauen, in welcher das gesamte Gebiet der Bauschäden dargestellt wird. Erfahrene Bausachverständige beschrei-ben die häufigsten Bauschäden, ihre Ursa-chen und Sanierungsmöglichkeiten sowie den Stand der Technik. Die Bände behan-deln jeweils ein einzelnes Bauwerksteil, ein Konstruktionselement, ein spezielles Bauwerk oder eine besondere Schadensart.

– Helmut Künzel, Schadenfreies Bauen Band 9, 3. Überarb. u. erw. Aufl., 2011, 138 Seiten, zahlr. Abbildungen, Tabellen, gebunden, Fraunhofer Verlag, ISBN 978-3-8167-8393-0, 36 Euro

grammen notwendig sein. Nach Schätzun-gen schlagen Kopfstationeneinschübe für den digitalen Empfang und die komplette Reanalogisierung mit ca. 10.000 bis 15.000 Euro pro Kopfstation zu Buche. Je weniger Programme analog rückgewandelt werden müssen, desto weniger Einschübe werden benötigt, sodass hier Einsparpotenziale be-stehen können. Eine Entscheidung sollte aber auch strategische Aspekte berücksich-tigen.

Mietrechtliche bedeutung

Wir beurteilen die Umrüstung von analog auf digital als eine Modernisierungsmaß-nahme, die eine Mieterhöhung nach § 559 BGB ermöglicht. Dafür sprechen folgende Aspekte:

Wohnwertverbesserung Zunächst einmal liegt in der höheren Emp-fangsqualität in Bild und Ton nach HDTV-Standard eine Maßnahme zur Verbesse-rung des Wohnwertes und gleichzeitig eine nachhaltige Gebrauchswerterhöhung der Mieträume. Neben einer häufig erhöhten Programmvielfalt in erheblich gesteigerter Empfangsqualität bietet das digitale Fern-sehen zusätzliche Verbesserungen in Form eines elektronischen Programmführers (EPG), der Basisinformationen rund um die Sendung und Hintergrundangaben zu Spielfilmen, Sportereignissen und Schau-spielern bietet. Hinzu tritt die Möglichkeit zum individuellen Empfang von Filmen und Serien auf Abruf (Video-on-demand). Schließlich wird zeitversetztes Fernsehen angeboten.

Nicht vom Vermieter zu vertretende Maß-nahme Da im April 2012 der analoge Betrieb von den Fernsehsendern abgeschaltet wird und es deswegen ohne Rücksicht auf einen eigenen Entschluss des Vermieters notwendig wird, auf digitalen Fernsehempfang umzurüsten, kann der Vermieter die Miete auch deswegen erhöhen, weil er die Umrüstung in Folge eines Umstandes vorgenommen hat, den er nicht zu vertreten hat.

Für die Mieterhöhung kommen drei Alter-nativen in Frage:

1. Das Wohnungsunternehmen kann über das einseitige Modernisierungsverfahren vorgehen und nach Ankündigung (§ 554 BGB) und Durchführung der Baumaßnah-me die Miete erhöhen (§ 559 BGB).

2. Zum Zweiten kann das Wohnungsunter-nehmen auch den modernisierten Stan-dard der Wohnung im Rahmen einer allgemeinen Mieterhöhung (§ 558 BGB) berücksichtigen.

3. Alternativ dazu kann das Wohnungsun-ternehmen eine zweiseitige Modernisie-rungsvereinbarung konkret bezogen auf diese Baumaßnahme mit jedem Mieter abschließen und hier auch Absprachen zur Mieterhöhung treffen.

Das Mitgliedsunternehmen ist nicht ver-pflichtet, seinen Mietern einen digitalen Re-ceiver oder ein digitales Empfangsgerät zur Verfügung zu stellen. Für die Anschaffung dieser Geräte ist der Mieter nach herrschen-der Meinung aufgrund seines allgemeinen Lebensrisikos auf eigene Kosten zuständig. Das Mitgliedsunternehmen ist auch nicht zu einer Rückumwandlung des digitalen Emp-fangssignals in ein analoges Signal verpflich-tet, um seinen Mietern die Anschaffung von digitalen Geräten zu ersparen.

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34 Für Sie geleSen

4/2012 • VerbandsMagazin

Mändle & Mändle (Hrsg.)

Wohnungs- und Immobilienlexikon (2. Aufl. 2011) Das in 2. Auflage völlig überarbeitete Woh-nungs- und Immobilienlexikon („Das ge-samte Immobilienwissen in einem Band“) gibt einen Überblick über die wesentlichen wohnungs- und immobilienwirtschaftli-chen Begriffe, Themen und Fakten. Diese Enzyklopädie des Immobilienwissens um-fasst die Darstellung juristischer, betriebs- und volkswirtschaftlicher, soziologischer, bautechnischer und architektonischer Aspekte.

Die Herausgeber Prof. Dr. Eduard Mändle und Prof. Dr. Markus Mändle haben ein ak-tuelles und kompaktes Fachwissen rund um die Immobilie erstellt. Seit die 1. Auflage im Jahr 1997 erschien, hat die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft erhebliche Verände-rungen durchlaufen: der demographische Wandel, neue Technologien, deutsche und europäische Gesetzgebung und vieles mehr stellen die Branche vor immer neue He-rausforderungen. Über 1.800 Stichworte von mehr als 300 namhaften Immobilien-Professionals und Wissenschaftlern werden kompetent behandelt. Fachbegriffe, Hin-tergrundwissen und Praxistipps zur Unter-stützung der täglichen Arbeit wurden auf fast 2.000 Seiten zusammengetragen. Die Autoren kommen aus der Wissenschaft und

aus der Immobilienpraxis von Wohnungs-unternehmen, Dienstleistungsunternehmen der Branche, von Immobilienverbänden, Banken und staatlichen Organisationen. Eine wichtige Veränderung gegenüber der 1. Auflage ist die Aufnahme von rund 40 über-greifenden Grundsatzartikeln – beispielswei-se zur Bewertung von Immobilien -, in denen

die angesprochenen Themen jeweils in ei-nem größeren sachlichen Zusammenhang dargestellt werden. Dadurch erhält die 2. Auflage des Lexikons auch gewisse Elemente eines Handwörterbuches, wenngleich der lexikalische Charakter des Werkes insgesamt erhalten bleibt. Insofern ist das Wohnungs- und Immobilienlexikon ein unverzichtbares und hervorragendes Nachschlagewerk für Praktiker, Wissenschaftler und Studierende.

Damit das Lexikon ständig aktuell ist, ist hinsichtlich der Neuausrichtung des Le-xikons von nachhaltiger Bedeutung, dass dieses ab der 2. Auflage nicht nur in einer Buchausgabe erscheinen wird, sondern auch in elektronischer Form bei haufe-Lexware als Online-Lexikon (WohnungsWirtschafts Office Professional). Dies ermöglicht eine laufende Aktualisierung und Erweiterung der Beiträge, um das Wohnungs- und Immobili-enlexikon stets auf dem aktuellen Stand des Immobilienwissens zu halten.

– Eduard Mändle / Markus Mändle: Wohnungs- und Immobilienlexikon, 2. Auflage, 2011, 148,00 Euro. Zu beziehen über Haufe-Verlag (www.haufe.de), Bestell-Nr. 96681 – 001, ISBN 978-3-87292-300-4

THordIs eckHArdT

Immobilienwirtschaft: erfolgreiche Pressearbeit & Pr in der PraxisFachbücher für Public Relations, die sich speziell auf die Wohnungs- und Immobili-enwirtschaft beziehen, sind relativ selten. Umso wertvoller ist die Veröffentlichung „Erfolgreiche Pressearbeit & PR in der Praxis“, die jüngst im Grabener Verlag erschienen ist.

Thordis Eckhardt schafft in dem Hand- und Fachbuch für PR-Leute in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft so etwas wie die Quadratur des Kreises. Sie spricht zum ei-nen Einsteiger an, beziehungsweise PR-Verantwortliche, die Öffentlichkeitsarbeit nicht von der Pike auf gelernt haben. Zum anderen aber bietet sie auch interessante Informationen für Profis, die sich wieder auf den neuesten Stand der Entwicklungen bringen möchten.

Einsteigern etwa erklärt sie den richtigen Aufbau einer Pressemitteilung, Profis lernen ein interessantes Beispiel eines Kommuni-kationskonzeptes kennen. Überhaupt sind es die Beispiele aus der unternehmerischen Praxis, die das Buch wertvoll für die eigene Unternehmensführung machen. So werden eine Werbekampagne der SWB Service- Wohnungsvermietungs- und -baugesell-schaft mbH, Mülheim, vorgestellt und viele Interviews mit Marketingpraktikern und Journalisten geführt.

– Thordis Eckhardt: Immobilienwirtschaft: Erfolgreiche Pressearbeit & PR in der Praxis, 1. Auflage 2012, 32,00 Euro, ISBN: 978-3-925573-477

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Seminare 35

TextüberlaufseMInAre IM MAI 2012

02.05.2012 Hannover Stolperstellen der Korrespondenz – korrekt schreiben Dr. Steffen Walter 4

03.05.2012 Wiesbaden Aktuelles Grundstücksrecht RA Rafael Wiegelmann 3

07.05.2012 Bochum Anwendung des neuen Hartz IV, die Pauschalierung und andere Veränderungen der Kosten der Unterkunft: Strategien, Tipps und Verhandlungen

Dipl.-Päd. Sabine Petter2

07.05.2012 Hannover In Auseinandersetzungen besser dastehen – Kompetenztraining für Beschwerden und Konflikte mit der Methode ‚Gewaltfreie Kommunikation‘ (nach M. Rosenberg)

Dipl.-Ing. Astrid Horváth

4

07.05.2012 Hamburg Seminarreihe „Qualifizierter Hausmeister“Gebäudemanagement: Handwerkerverträge, Dienstleistungsverträge, Hausmeisterdienste

Erhard Abitz5

07.05.2012 Wiesbaden Der Hausmeister als Visitenkartedes Wohnungsunternehmens

Prof. Dr. Matthias Neu3

08.05.2012 Hamburg Seminarreihe „Qualifizierter Hausmeister“Der Hausmeister als zentraler Servicefaktor des Wohnungsunternehmens

Prof. Dr. Matthias Neu5

08.05.2012 Wiesbaden Vertragsrecht für Nichtjuristen Prof. Dr. jur. Klaus W. Slapnicar

3

08. und 09.05.2012

Hannover Kompaktseminar Bautechnik Dipl.-Ing. Olaf Böhm Dipl.-Ing. Jürgen Engelhardt Eva Ibrügger RA Peter SchulzeSven Simon Hans Westfeld

4

09.05.2012 Hamburg Seminarreihe Hausmanagement – Effiziente Energie- und Ressourcennutzung

Handwerkskammer HH5

09.05.2012 Schwerin Besonderheiten bei der Mietenbuchhaltung Kerstin Bonk 5

09.05.2012 Wiesbaden Zeit- und Selbstmanagement – „Höchste Zeit für mehr Zeit“

Dipl.-Betriebswirtin Sonja Schneider-Blümchen

3

10.05.2012 Hannover Wirksames Forderungsmanagement bei Mieterinsolvenz RA Detlef Wendt 4

10.05.2012 Neumünster Rechte und Pflichten im Bauvertrag – Bauverträge optimal gestalten

RA Frank Zillmer5

11.05.2012 Bochum Betriebswirtschaft für Aufsichtsräte aus Wohnungsgenossenschaften

NN2

11.05.2012 Bochum Immobilienbewertung für den Immobilienvertrieb Dr. Michael Münchehofe 2

12.05.2012 Bochum Grundlagen der Buchführung in der Wohnungs- und Immobilien- wirtschaft (Mittelstufe)

NN2

14.05.2012 Bochum Bauprozesse in der Finanzbuchhaltung – ausgewählte Problemfelder

Dr. Dirk Wenzel2

Seminar ausgebucht!

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14.05.2012 Hannover Betriebskostensenkung durch Optimierung der Anlagentechnik

Dipl.-Ing. Dieter Uhlig4

14.05.2012 Neumünster Nachbarschaftskonflikte erfolgreich lösen Robert Montau 5

15.05.2012 Hannover Basiswissen für eine erfolgreiche Ausbildung: Genossen-schaften Lernen für Auszubildende und Interessierte

Iris Beuerle4

15.05.2012 Hamburg Das Lernen wieder lernen für Praktiker in den besten JahrenEin Praxisworkshop, der wieder Lust aufs Lernen macht

Sonja Weber5

15.05.2012 Rostock „Schimmel, Feuchtigkeit, Fogging, …“Mängel der Mietwohnung und DIN-Vorschriften

RA Ruth Breiholdt5

15.05.2012 Wiesbaden Work – Life – BalanceArbeiten und leben: Zwei Seiten einer Medaille

Sonja Schneider-Blümchen3

16.05.2012 Hamburg Seminarreihe „Qualifizierter Hausmeister“Bautechnische Grundlagen für Hausmeister

Dieter Uhlig5

16.05.2012 Wiesbaden Wie überwinde ich Sprach- und Kulturbarrierenim Umgang mit Migranten?

Sabine Petter3

21.05.2012 Bochum Potenziale der Stadtentwicklung: Aktivierung von Altstandorten für den Wohnungsbau, Anforderungen, Besonderheiten, Risiken und Chancen

Dr. Armin Hartmann2

21.05.2012 Hannover Richtig Telefonieren in der Vermietung Kerstin Rieke 4

21.05.2012 Hamburg Modernisierung – Von der Vereinbarung bis zur Mieterhöhung

Rainer Maaß5

22.05.2012 Bochum Nachbarschaftskonflikte erfolgreich bearbeiten Soz.-Psych. Robert Montau 2

22.05.2012 Lübeck Lebenslanges Wohnen für Senioren – Wohnformen, Kommunikation und Kooperation

Sabine Petter5

22.05.2012 Hannover Die häufigsten Fehler bei der Mieterhöhung RAin Beate Heilmann 4

23.05.2012 Bochum Arbeitszeugnisse: Wie man sie analysiert, interpretiert und selbst erstellt

NN2

23.05.2012 Hannover Aktuelles Steuerrecht WP/StB Ingeborg EsserWP/StB Jürgen GnewuchvBP/StB Jörg Cammann StB Anke Kirchhof

4

23.05.02012 Hannover Basiswissen für eine erfolgreiche Ausbildung: Zeitmanagement und Selbstorganisation

Iris Kadenbach4

23.05.2012 Hamburg Seminarreihe Hausmanagement – Holztechnik (Fenster und Türen)

Handwerkskammer HH5

23.05.2012 Wiesbaden Mietinkasso Nele Rave 3

24.05.2012 Bochum Die Tricks der Mieter – und was der Vermieter dagegen tun kann

RA Detlef Wendt2

25.05.2012 Bochum Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlung

Gudrun Lachnitt2

30.05.2012 Hannover Corporate Correspondence: Wie Sie eine einheitliche Unternehmenssprache entwickeln und umsetzen

Anja König4

30.05.2012 Rostock Novellierte Trinkwasserverordnung und Einhaltung der Trinkwasserhygiene

Dieter Uhlig5

31.05.2012 Hannover Mietrechtliche Fragen bei Tod des Mieters RA Mario Viehweger 4

Andreas Daferner Telefon 040 52011-218

5 Nadine Büscher Telefon 0211 16998-21

1 Kari Epper-Uhmann Telefon 0611 1746375-11

3

Sabine Thielemann Telefon 0234 9447-510

2 Karsten Dürkop Telefon 0511 1265-126

4

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36 Seminare

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Stellenanzeige

herausgeber: Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. Goltsteinstr. 29, 40211 Düsseldorf, Tel.: 0211 16998-0, Fax: 0211 16998-50 E-Mail: [email protected], http://www.vdw-rw.de, http://www.wohnungswirtschaft-aktuell.de

Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V. Franklinstr. 62, 60486 Frankfurt, Tel.: 069 97065-101, Fax: 069 97065-199 E-Mail: [email protected], http://www.vdwsuedwest.de, http://www.wohnungswirtschaft-aktuell.de

Verband der saarländischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken, Tel.: 0681 8412030-0, Fax: 0681 8412030-111 E-Mail: [email protected], http://www.vdw-saar.de

Verantwortlich für den Inhalt: Alexander Rychter Dr. Rudolf Ridinger

Redaktion: Andreas Gröhbühl (Leitung) Sabine Oefner (Sekretariat Redaktion, Tel.: 069 97065-128) Stephan Gerwing, Jürgen Gnewuch, Dr. Gerhard Jeschke, Mirja Kothe, Sascha Lankes, Andrea Lorentz, Silvia Anke Müller, Hans-Joachim Palm, Roswitha Sinz, Lisa Wilczek

Layout & Gestaltung: Haag Marketing & Design GmbH, Saarbrücken, Köln http://www.haag-marketing.de

Druck: Krüger Druck und Verlag

Erscheinungsweise: 10 x jährlich

auflage: 2.500 Exemplare

anzeigen: Haag Marketing & Design GmbH, Saarbrücken, Bettina Wasemann, Tel.: 0681 99281-10

Der Bezugspreis ist für die Mitglieder der Verbände im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Impressum

Als erfolgreiche Wohnungsgenossenschaft bewirtschaften wir seit mehr als 50 Jahren für unsere Mitglieder ca. 1.000 Wohnungen, überwiegend im Stadtgebiet Erkrath.

Durch hohe Investitionen im Bereich der Modernisierung, Unterhaltung und energetischen Verbesserung des Wohnungsbestandes und ein engagiertes Mitarbeiterteam entwickelte sich die Genossenschaft zu einem modernen, nach genossenschaftlichen Grundsätzen geführten Dienstleistungsunternehmen.

Im Zuge einer altersbedingten Nachfolgeregelung ist zum 01.01.2013 die Stelle des

hauptamtlichen Vorstandsmitgliedes (m/w)

zu besetzen. Nach unserer Satzung werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf die Dauer von höchstens 5 Jahren bestellt. Wiederwahl ist möglich.

Gemeinsam mit zwei nebenamtlichen Vorstandsmitgliedern sind Sie für die Führung und Vertretung der Genossenschaft und die Weiterführung der erfolg-reichen Entwicklung des Unternehmens verantwortlich.

Idealerweise sind Sie Kaufmann/Kauffrau der Wohnungswirtschaft bzw. verfügen über eine mindestens vergleichbare Ausbildung und eine mehrjährige Berufserfahrung. Wünschenswert sind Erfahrung in Führungspositionen, Kenntnisse der in der Wohnungswirtschaft eingesetzten EDV-Programme sowie technisches Verständnis verbunden mit Grundkenntnissen hinsichtlich der Modernisierung von Wohngebäuden. Sie sollten über fundierte Rechts- und Fachkenntnisse im gesamten Spektrum der Wohnungswirtschaft verfügen, Controllinginstrumente beherrschen und bilanzsicher sein. Einen kooperativen Umgang mit dem Aufsichtsrat sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzen wir als selbstverständlich voraus.

Wir bieten einen interessanten und vielseitigen Arbeitsplatz sowie eine leistungsgerechte Bezahlung.

Reizt Sie diese anspruchsvolle Tätigkeit in einer attraktiven Region in unmittelbarer Nähe Düsseldorfs? Dann freuen wir uns auf die Zusendung Ihrer aussagefähigen, vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien und Gehaltsvorstellung) auf dem Postweg bis zum 15.05.2012 an Heribert Schiefer, Vorsitzender des Aufsichtsrates, Wohnungsbaugenossenschaft Erkrath eG, Schlüterstraße 9, 40699 Erkrath. Für Fragen steht Ihnen Herr Schiefer ebenfalls zur Verfügung (01714805618). Selbstverständlich behandeln wir Ihre Bewerbung vertraulich. www.wbg-erkrath.de

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Verband der saarländischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.

Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken, Tel.: 0681 8412030-0, Fax: 0681 8412030-111 E-Mail: [email protected] www.vdw-saar.de www.wohnungswirtschaft-aktuell.de

Verband der Wohnungs- und Immobilienwirt-schaft Rheinland Westfalen e.V.

Goltsteinstr. 29, 40211 Düsseldorf Tel.: 0211 16998-0, Fax: 0211 16998-50 E-Mail: [email protected] www.vdw-rw.de www.wohnungswirtschaft-aktuell.de

Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V.

Franklinstr. 62, 60486 Frankfurt Tel.: 069 97065-101, Fax: 069 97065-199 E-Mail: [email protected] www.vdwsuedwest.de www.wohnungswirtschaft-aktuell.de