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Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseil-exécutif du canton de Berne Letzte Bearbeitung: 16.02.2015 / Version: 1 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: 2015.POM.212 Seite 1 von 16 Nicht klassifiziert 12|00|O|2 Vortrag Datum RR-Sitzung: 1. Juli 2015 Direktion: Polizei- und Militärdirektion Geschäftsnummer: 2015.POM.212 Klassifizierung: Nicht klassifiziert Ausarbeitung einer Sportstrategie für den Kanton Bern; Auftrag an die Polizei- und Militärdirektion Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung ........................................................................................................ 2 2 Rechtsgrundlagen ......................................................................................................... 3 3 Beschreibung des Geschäfts/Vorhabens .................................................................... 3 3.1 Ausgangslage .................................................................................................................. 3 3.1.1 Kantonales Sportleitbild und -konzept 2004 ..................................................................... 3 3.1.2 Veränderte Rahmenbedingungen und Vorgaben ............................................................. 5 3.1.3 Standortbestimmung und Definition der strategischen Ausrichtung des Sports .............................................................................................................................. 8 3.2 Grundzüge der Vorlage.................................................................................................... 8 3.2.1 Inhalt der Sportstrategie................................................................................................... 8 3.2.2 Projektorganisation ........................................................................................................ 10 3.2.3 Zeitplan.......................................................................................................................... 12 3.2.4 Abgrenzung ................................................................................................................... 12 3.2.5 Zu erwartende Kosten ................................................................................................... 13 3.2.6 Situation in anderen Kantonen ....................................................................................... 14 3.3 Konsequenzen bei einer Ablehnung .............................................................................. 14 4 Verhältnis zu den Richtlinien der Regierungspolitik und anderen wichtigen Planungen ................................................................................................... 14 5 Auswirkungen auf Finanzen, Organisation, Personal, IT und Raum ....................... 15 5.1 Wirtschaftlichkeitsrechnung ........................................................................................... 15 5.2 Finanzielle Auswirkungen ............................................................................................. 15 5.3 Folgekosten ................................................................................................................... 15

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Der Regierungsrat des Kantons Bern

Le Conseil-exécutif du canton de Berne

Letzte Bearbeitung: 16.02.2015 / Version: 1 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: 2015.POM.212 Seite 1 von 16 Nicht klassifiziert

12|0

0|O

|2

Vortrag

Datum RR-Sitzung: 1. Juli 2015 Direktion: Polizei- und Militärdirektion Geschäftsnummer: 2015.POM.212 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Ausarbeitung einer Sportstrategie für den Kanton Bern; Auftrag an die Polizei- und Militärdirektion

Inhaltsverzeichnis

1 Zusammenfassung ........................................................................................................ 2

2 Rechtsgrundlagen ......................................................................................................... 3

3 Beschreibung des Geschäfts/Vorhabens .................................................................... 3

3.1 Ausgangslage .................................................................................................................. 3 3.1.1 Kantonales Sportleitbild und -konzept 2004 ..................................................................... 3 3.1.2 Veränderte Rahmenbedingungen und Vorgaben ............................................................. 5 3.1.3 Standortbestimmung und Definition der strategischen Ausrichtung des

Sports .............................................................................................................................. 8 3.2 Grundzüge der Vorlage.................................................................................................... 8 3.2.1 Inhalt der Sportstrategie................................................................................................... 8 3.2.2 Projektorganisation ........................................................................................................ 10 3.2.3 Zeitplan .......................................................................................................................... 12 3.2.4 Abgrenzung ................................................................................................................... 12 3.2.5 Zu erwartende Kosten ................................................................................................... 13 3.2.6 Situation in anderen Kantonen ....................................................................................... 14 3.3 Konsequenzen bei einer Ablehnung .............................................................................. 14

4 Verhältnis zu den Richtlinien der Regierungspolitik und anderen wichtigen Planungen ................................................................................................... 14

5 Auswirkungen auf Finanzen, Organisation, Personal, IT und Raum ....................... 15

5.1 Wirtschaftlichkeitsrechnung ........................................................................................... 15 5.2 Finanzielle Auswirkungen ............................................................................................. 15 5.3 Folgekosten ................................................................................................................... 15

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Der Regierungsrat des Kantons Bern

Letzte Bearbeitung: 24.04.2015 / Version: 1 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: 2015.POM.212 Seite 2 von 16 Nicht klassifiziert

5.4 Personelle Auswirkungen .............................................................................................. 15 5.5 Auswirkungen auf IT ...................................................................................................... 16 5.6 Auswirkungen auf Raum ................................................................................................ 16

6 Auswirkungen auf die Gemeinden ............................................................................. 16

7 Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft.......................................... 16

8 Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens / der Konsultation ................................ 16

9 Antrag ........................................................................................................................... 16

1 Zusammenfassung Im Jahr 2004 verabschiedete der Regierungsrat ein kantonales Sportleitbild und -konzept mit sieben Leitsätzen und einem entsprechenden Massnahmenkatalog. Eine eigentliche Sportstrategie im engeren Sinne mit strategischen Vorgaben, wohin sich der Sport im Kanton Bern entwickeln soll, wurde jedoch nicht erarbeitet. Seit der Erarbeitung des Sportleitbilds haben sich zentrale Rahmenbedingungen, namentlich die rechtlichen Vorgaben und die fi-nanziellen Möglichkeiten, wesentlich verändert. Zudem hat auch der Bereich des Sports auf Ebene des Bundes und im Kanton Bern in den vergangenen elf Jahren einen Wandel erfah-ren. Aufgrund dieser Entwicklungen und der Vielzahl der involvierten Akteure sowie der an den Kanton herangetragenen Erwartungen drängen sich die Definition einer kantonalen Sportstrategie sowie eine Überprüfung des bisherigen Sportleitbilds und -konzepts im Lichte dieser Strategie auf. Im Rahmen dieser Arbeiten sollen die Schwerpunkte der kantonalen Sportpolitik neu definiert werden.

Der Begriff «Sport» ist dabei umfassend zu verstehen. Die Strategie hat die Ziele zu definie-ren, die der Kanton Bern im Bereich des Sports verfolgen und erreichen will. Weiter hat sie die Zuständigkeiten für den Sport innerhalb der Kantonsverwaltung zu definieren und zu klären. Zudem ist auch die Frage zu behandeln, wie die Wirkung der Bemühungen des Kantons Bern im Bereich des Sports erhoben werden kann und welche Anpassungen der rechtlichen Grund-lagen für die Umsetzung der kantonalen Sportstrategie notwendig sind. Diese angestrebten Inhalte stehen im Einklang mit der Antwort des Regierungsrates auf die Interpellation 091-2013 Wüthrich «Anliegen des Schulsports in der kantonalen Verwaltung».

Es wird beantragt, dass der Regierungsrat die Polizei- und Militärdirektion (POM) mit der Er-arbeitung einer kantonalen Sportstrategie unter dem Einbezug der übrigen Direktionen sowie der wesentlichen privaten Interessensvertretungen beauftragt. Die übrigen Direktionen ver-pflichten sich zur Mitarbeit an der kantonalen Sportstrategie. Diese ist dem Regierungsrat bis Ende 2017 zur Genehmigung vorzulegen und anschliessend dem Grossen Rat zur Kenntnis zu bringen. Die Genehmigung der für die Erarbeitung der Sportstrategie erforderlichen Aus-gaben von CHF 250‘000.00 fällt in die Kompetenz der Polizei- und Militärdirektion. Die ent-sprechenden Mittel sind im Voranschlag 2015 und im Aufgaben- und Finanzplan der Jahre 2016 und 2017 des Amts für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) bereits eingestellt.

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Der Regierungsrat des Kantons Bern

Letzte Bearbeitung: 24.04.2015 / Version: 1 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: 2015.POM.212 Seite 3 von 16 Nicht klassifiziert

2 Rechtsgrundlagen Kantonsverfassung vom 6. Juni 1993 (KV; BSG 101.1), Art. 49, Art. 89 Abs. 2 Bst. a

Bundesgesetz vom 17. Juni 2011 über die Förderung von Sport und Bewegung (Sport-förderungsgesetz, SpoFöG, SR 415.0)

Gesetz vom 11. Februar 1985 über die Förderung von Turnen und Sport (BSG 437.11)

Gesetz vom 20. Juni 1995 über die Organisation des Regierungsrates und der Verwal-tung (Organisationsgesetz, OrG, BSG 152.01), Art. 2

Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0), Art. 43, Art. 44 Abs. 1 Bst. a, Art. 45, Art. 46, Art. 48 Abs. 1 Bst. a, Art. 49 und Art. 52

Verordnung vom 23. Mai 2012 über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportför-derungsverordnung, SpoFöV, SR 415.01)

Verordnung des VBS vom 25. Mai 2012 über Sportförderungsprogramme und -projekte (VSpoFöP, SR 415.011)

Verordnung des BASPO vom 12. Juli 2012 über «Jugend und Sport» (J+S-V-BASPO, SR 415.011.2)

Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV; BSG 621.1), Art. 136, Art. 139, Art. 141, Art. 142, Art. 148 und Art. 152 Abs. 1 Bst. a i.V.m. Anhang 3

3 Beschreibung des Geschäfts / Vorhabens

3.1 Ausgangslage

3.1.1 Kantonales Sportleitbild und -konzept 2004 Im Jahr 2004 verabschiedete der Regierungsrat ein kantonales Sportleitbild und -konzept. Dieses orientierte sich am «Konzept des Bundesrates für eine Sportpolitik in der Schweiz» vom 30. November 2000 und beinhaltet Ziele, die die Kantonsregierung als förderungswürdig einstufte. Die sieben Leitsätze des Sportleitbildes definieren die Schwerpunkte der kantonalen Sportpolitik und sind gleichzeitig Einladung an die Verantwortlichen aller Stufen, in ver-schiedensten Fachbereichen einen Beitrag an die aktive Umsetzung zu leisten. Die wesentli-chen Zielsetzungen des Sportleitbildes bestehen darin, den Anteil der bewegungsaktiven Menschen zu fördern und die Bildungsmöglichkeiten des Sportes vertieft auszuschöpfen. Hierzu wurden Massnahmen aufgelistet und dargestellt, mit denen aus Sicht des Regierungs-rates in der Bewegungs- und Sportförderung nachhaltige Wirkung erzielt werden kann. Mit der schrittweisen Umsetzung des Konzepts wurden im Jahr 2004 gemäss Beschluss des Regie-rungsrates die zwei für den Sport zuständigen Direktionen (ERZ für den Schulsport und Berei-che der Nachwuchsförderung sowie POM für die übrigen Sportbereiche) beauftragt.

Das Sportleitbild aus dem Jahr 2004 beinhaltet sieben Leitsätze, zu denen jeweils das zentra-le Ziel, Teilziele und Massnahmen zur Zielerreichung aufgeführt werden:

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Letzte Bearbeitung: 24.04.2015 / Version: 1 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: 2015.POM.212 Seite 4 von 16 Nicht klassifiziert

1. Gesundheit – mehr bewegungsaktive Menschen. Der Kanton betreibt eine aktive Sportpolitik und orientiert sich dabei am «Konzept des Bundesrates für eine Sportpoli-tik in der Schweiz». Geeignete Rahmenbedingungen sollen eine optimale Entfaltung des Sportes ermöglichen. Im Zentrum stehen Gesundheit, Bildung, Stabilität, Wohl-fahrt, Ökologie und nachhaltige Entwicklung.

2. Bildung durch Bewegung und Sport sowie verstärkte Gesundheitsförderung und soziale Integration. Der Kanton stellt sicher, dass der obligatorische Sportunterricht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Bundes auf allen Schulstufen gewähr-leistet wird. Die allgemeinen Bildungsziele des Bewegungs- und Sportunterrichts wer-den ergänzt durch zusätzliche Akzente im Unterricht, die vor allem gesundheits- aber auch sucht- und gewaltpräventive Massnahmen beinhalten und die soziale Integration fördern.

3. Leistung, Begabten- und Nachwuchsförderung. Der Kanton fördert nebst dem Brei-tensport, den Nachwuchs- und Spitzensport auf allen Altersstufen. Er erachtet Bewe-gung und Sport als wichtiges unverzichtbares Bildungselement und als wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsförderung.

4. Die Entwicklungen im Sport und die Bedürfnisse der Bevölkerung werden er-kannt, so dass die entsprechenden Massnahmen rechtzeitig eingeleitet werden können. Der Kanton unterstützt die Lehr, Forschungs- und Entwicklungstätigkeit des Instituts für Sport und Sportwissenschaft (ISSW) der Universität Bern. Er stellt die Ausbildung der Fachleute für Sport und Bewegung an der Universität und der Pädago-gischen Hochschule sicher und fördert Projekte zur kritischen Begleitung des Sports in der Gesellschaft.

5. Raum und Infrastruktur, genügend Sport- und Bewegungsraum, flächendeckend gutes Sportanlageangebot im Kanton. Der Kanton fördert eine optimale Nutzung der bestehenden Sportanlagen und unterstützt eine bedarfsgerechte Entwicklung.

6. Sportverbände und Gemeinden bemühen sich um ein lokales Netzwerk und die Erarbeitung eines Sportkonzeptes. Der Kanton begleitet und unterstützt die Ge-meinden und Sportverbände bei der Schaffung von lokalen Bewegungs- und Sport-netzwerken.

7. Vermehrte Zusammenarbeit unter den mit Bewegung und Sport involvierten Partnern, Vernetzung. Der Kanton sieht den Sport als Wirtschaftsfaktor und Partner für den Tourismus. Er setzt sich für die Optimierung der Nachwuchsförderung ein und unterstützt sportliche Anlässe, welche Kriterien wie Nachhaltigkeit und Ökologie erfül-len.

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Der Regierungsrat des Kantons Bern

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3.1.2 Veränderte Rahmenbedingungen und Vorgaben Seit der Erarbeitung des aktuellen kantonalen Sportleitbilds im Jahre 2004 haben sich we-sentliche Rahmenbedingungen wie die rechtlichen Vorgaben und die finanziellen Möglichkei-ten verändert. Exemplarisch können hierbei folgende Entwicklungen erwähnt werden:

Bund

2016 Neues Bundesgesetz über Geldspiele 2015 Gesamtschau zur Sportförderung des Bundes (bestehend aus: Breitensport-

konzept Bund, Leistungssportkonzept Bund, Immobilienkonzept Sport des Bundes inkl. geplantem Ausbau der Sportzentren Magglingen und Tenero)

Gründung des Vereins Schneesportinitiative mit dem Ziel, vermehrt Kinder und Jugendliche an den Schneesport heranzuführen

2014 Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2010 über das Bergfüh-rerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (SR 935.91) und der Verord-nung vom 30. November 2012 über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (SR 935.911)

2013 Beginn der Evaluation eines Standorts für ein nationales Schneesportzentrum 2012 Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2011 über die Förderung von

Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz, SpoFöG, SR 415.0) und der Verordnung vom 23. Mai 2012 über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsverordnung, SpoFöV, SR 415.01)

Lancierung von «Erwachsenensport Schweiz (esa)», einem auf den Breiten- und Freizeitsport ausgerichteten Sportförderprogramm des Bundes

Änderung der Vergabepraxis von J+S-Beiträgen Korruptionsbekämpfung und Wettkampfmanipulation im Sport Bericht in Erfüllung des Postulats 11.3754 der Kommission für Wissenschaft,

Bildung und Kultur des Ständerates vom 28. Juni 2011 Nationales Sportanlagenkonzept 4 (NASAK 4): Bundesbeschluss über Finanz-

hilfen an die Realisierung von Sportanlagen von nationaler Bedeutung 2010 Ausarbeitung des «Spitzensportkonzepts Schweiz» durch Swiss Olympic mit

Unterstützung des BASPO 2009 Einführung von J+S-Kindersport für Kinder im Alter von 5 bis 10 Jahren Lancierung der Ausbildung von Sportkoordinatoren durch das BASPO in Zu-

sammenarbeit mit ausgewählten Kantonen 2008 Einführung der Sportdatenbank (SportdB) für die Administration der J+S-

Jugendausbildung Aufbau der Stiftung Antidoping Schweiz 2007 Schaffung des Austauschforums «Runder Tisch zur Bekämpfung von Gewalt

im und um den Sport» NASAK 3: Bundesbeschluss über Finanzhilfen an die Realisierung von Sport-

anlagen von nationaler Bedeutung 2005 Start der Bemühungen zur Dopingbekämpfung 2004 Einführung der «Nationalen Datenbank Sport (NDS)» für die Administration der

J+S-Kaderbildung

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Letzte Bearbeitung: 24.04.2015 / Version: 1 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: 2015.POM.212 Seite 6 von 16 Nicht klassifiziert

weiteres Diskussion um die Durchführung internationaler Sport-Grossanlässe wie Olympische Spiele etc.

Erweiterung der Palette der J+S-Sportarten Initiative der Seilbahnen Schweiz zur Förderung von Schneesportlagern Änderungen in den Strukturen von J+S (z.B. Abschaffung der Leiterstufen und

Einführung der J+S-Coaches) Kanton Bern

2017 Revision des Lotteriegesetzes vom 4. Mai 1993 (LotG, BSG 935.52) 2015 Verschieben der Funktion des kantonalen Beauftragten für Nachwuchsförde-

rung von der ERZ ins BSM Neuregelung der Organisation der kantonalen Schulsportmeisterschaften

(KSM) und der kantonalen Mittelschulmeisterschaften (MSM) in Zusammenar-beit mit dem Bernischen Verband für Sport in der Schule (BVSS)

2010 Lancierung der Förderung des freiwilligen Schulsports durch das BSM Inkrafttreten der Sportfondsverordnung vom 24. März 2010 (SpfV, BSG

437.63) 2007 Sportstättendatenbank des Kantons Bern wird nicht mehr weitergeführt Stärkung / Aufbau des Bereichs des Sports im Berner Jura 2004 Förderung Schule und Ausbildung (Hochbegabtenförderung) Verabschiedung des Sportleitbilds des Kantons Bern durch den Regierungsrat Aufhebung des Sportamts des Kantons Bern und Integration dessen Aufgaben

ins BSM 2003 Swiss Olympic lanciert die Funktion des kantonalen Beauftragten für Nach-

wuchsförderung weiteres Aufbau der Regionalkonferenzen im Kanton Bern (u.a. Koordination des Sport-

anlagenbaus) Etablierung der kantonalen Sportförderung Veränderung Ausbildung vom Sportlehrer zum Sportwissenschaftler Vermehrt nationale und internationale Wettkämpfe im Kanton Bern Lancierung von Angeboten der GEF im Spannungsfeld Sportförderung / Ge-

sundheitsförderung (z.B. «Kantonales Aktionsprogramm Ernährung / Bewe-gung 2009 – 2012», «Zwäg ins Alter», «bern gesund»)

Lancierung der Angebote der ERZ im Spannungsfeld Schule / Sport / Begab-tenförderung (z.B. Talentförderung an Volksschulen, Projekte Schule und Sport)

Diskussionen im Zusammenhang mit einem Engagement des Kantons Bern zur Durchführung internationaler Sport-Grossanlässe wie Olympischen Spielen etc.

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Neue Erkenntnisse aus der Forschung: laufende und abgeschlossene Forschungsarbei-ten des Instituts für Sportwissenschaft der Universität Bern (Auswahl) Erfassung von Sportinteressen bei Jugendlichen Social inclusion and volunteering in sports clubs in Europe – SIVSCE Professionalization of sports federations in Switzerland: Origins, forms and consequences Strukturelle und kulturelle Faktoren der Sportpartizipation Jugendlicher und junger Erwachse-

ner Mehr Freiwillige im Fussballverein Optimierung der Beitragspraxis des Sportfonds im Kanton Bern Personale Ressourcen im Sportverein Sportvereins- und Sportverbandsentwicklung Sportentwicklungsplanung «Welcher Sport passt zu mir?» – Differenzielle Sportberatung im höheren Erwachsenenalter Talentselektion und Talentförderung im Schweizer Fussball Berner Interventionsstudie Schulsport (BISS) «Welcher Sport für wen?» – Zur Wirksamkeit differenziell angelegter Sportprogramme auf

Wohlbefinden und Sportengagegement bei Menschen in der zweiten Lebenshälfte Weitere allgemein zu beobachtende Trends im Bereich des Sports zunehmende Individualisierung des Sports (Fitnesscenter, Jogging etc.) Verschwinden von Vereinsstrukturen Ausbau privater Sportangebote (Ökonomisierung des Sports) Aufkommen von Trendsportarten Sport als Mittel zur Integration von ausländischen Personen und Angehörigen von Randgrup-

pen grösserer Stellenwert der Talentförderung grösserer Stellenwert des Seniorensports aufgrund der demographischen Entwicklung Trend zu Natur- und Outdoorsportarten steigende Anforderungen an Sportanlagen steigender Anteil übergewichtiger Menschen Rückgang der Sport- und Schneesportlager (aufgrund des organisatorischen Aufwands)

Darüber hinaus hat auch der Bereich des Sports in der Kantonsverwaltung in den vergange-nen elf Jahren einen Wandel erfahren. So akzentuierte sich etwa der Querschnittscharakter des Sports, der heute die Zuständigkeitsbereiche fast aller Direktionen zumindest berührt, was zur Folge hat, dass die entsprechenden Schnittstellen einer stärkeren Koordination bedürfen. Darauf wurde bereits in der Beantwortung der Interpellation 091-2013 Wüthrich «Anliegen des Schulsports in der kantonalen Verwaltung» hingewiesen.

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Letzte Bearbeitung: 24.04.2015 / Version: 1 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: 2015.POM.212 Seite 8 von 16 Nicht klassifiziert

3.1.3 Standortbestimmung und Definition der strategischen Ausrichtung des Sports Das Sportleitbild und das Sportkonzept aus dem Jahr 2004 stellt keine Sportstrategie dar. Eine solche fehlt bis heute im Kanton Bern. Aufgrund der oben beschriebenen Entwicklungen und der Vielzahl der involvierten Akteure (siehe unten) sowie der an den Kanton herangetra-genen Erwartungen drängen sich eine Standortbestimmung und eine Definition der Strategie in diesem sehr breiten Themengebiet auf. Verschiedene Diskussionen mit den in Sportfragen involvierten Direktionen und innerhalb der Fachkommission für Sport (FAKO) haben zudem ergeben, dass im Bereich des Sports ein strategischer Überbau vermisst wird, an dem sich die Tätigkeiten der Direktionen ausrichten können. Hierzu eignen sich die bereits vorliegenden Dokumente jedoch nur bedingt, da im Jahre 2004 zwar ein Sportleitbild und -konzept, nicht jedoch eine eigentliche kantonale Sportstrategie ausgearbeitet worden war. Dies soll nun nachgeholt werden. Die FAKO Sport hat sich an mehreren halbtägigen Workshops mit den Vorbereitungsarbeiten zur Ausarbeitung einer kantonalen Sportstrategie auseinander gesetzt.

Die entsprechenden Resultate werden in die weiteren Arbeiten einfliessen. Es ist geplant, ähnlich wie die kantonale Kulturstrategie eine kantonale Sportstrategie zu erarbeiten. In die-sem Rahmen soll unter anderem festgelegt werden, wie sich der Sport im Kanton Bern in stra-tegischer Hinsicht entwickeln soll («Vision»). Anschliessend werden das bestehende Sport-leitbild und -konzept auf ihre Vereinbarkeit mit der festgelegten Strategie hin überprüft und überarbeitet. Entsprechend sollen die Schwerpunkte der kantonalen Sportpolitik neu definiert werden. Die kantonale Sportstrategie wird somit die allgemeine strategische Ausrichtung des Sports («Vision») sowie verschiedene Sportkonzepte umfassen (siehe unten). Gleichzeitig soll die Gelegenheit genutzt werden, um sich von der bisherigen engen Kombination von sportpo-litischem Leitbild und Konzept zu lösen und diese Begrifflichkeiten klarer voneinander abzu-grenzen.

3.2 Grundzüge der Vorlage

3.2.1 Inhalt der Sportstrategie Die POM wird beauftragt, eine kantonale Sportstrategie auszuarbeiten und dem Regierungs-rat bis zum 31. Dezember 2017 zum Beschluss zu unterbreiten. Die Strategie ist anschlies-send dem Grossen Rat zur Kenntnis zu bringen. Das Vorgehen orientiert sich dabei an der Erarbeitung der kantonalen Kulturstrategie1.

Der Begriff «Sport» ist dabei umfassend zu verstehen und beinhaltet namentlich folgende As-pekte: Breitensport, Leistungssport, Spitzensport, obligatorischer und freiwilliger Schulsport, Bewegungsförderung, Prävention durch Sport, Förderung von Sportveranstaltungen, Sportan-lagen, Sportfonds, Nachwuchsförderung, Jugend und Sport, Erwachsenensport, Behinderten-sport, Seniorensport, Forschung etc. Die Strategie hat die Ziele zu definieren, die der Kanton Bern im Bereich des Sports verfolgen / erreichen will. Weiter hat sie die Zuständigkeiten für den Sport innerhalb der Kantonsverwaltung zu definieren und zu klären. Zudem ist auch die Frage zu behandeln, wie die Wirkung der Bemühungen des Kantons Bern im Bereich des Sports erhoben werden kann.

1 vgl. Art. 10 des kantonalen Kulturförderungsgesetzes vom 12. Juni 2012 (KKFG, BSG 423.11)

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Letzte Bearbeitung: 24.04.2015 / Version: 1 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: 2015.POM.212 Seite 9 von 16 Nicht klassifiziert

Die kantonale Sportstrategie enthält daher namentlich folgende Elemente:

Aussagen zu den im Bereich des Sports (längerfristig) angestrebten strategischen Zie-le des Kantons,

einen Bericht zum Stand der Umsetzung der Massnahmen aus dem Sportkonzept 2004 und zu deren Vereinbarkeit mit den erstmals definierten strategischen Zielen,

ein Sportleitbild, das verschiedene Teilbereiche abdeckt, ein Leistungssportkonzept, ein Breitensportkonzept, ein Konzept zum Sport in der Schule, ein Konzept zur Sportwissenschaft, eine Darstellung des Kostenrahmens der vorgeschlagenen Handlungsbereiche und

-optionen.

Der Inhalt der Sportstrategie kann wie folgt dargestellt werden:

Abbildung 1: Inhalt der Sportstrategie

Die Arbeitsvision verfolgend, dass sich alle Bernerinnen und Berner unabhängig von ihrer Leistungsstufe aktiv bewegen resp. Sport treiben sollen, werden in einem ersten Schritt die strategischen Ziele des Kantons im Bereich des Sports formuliert (Sportstrategie im engeren Sinne). Anschliessend wird ein Leitbild erarbeitet, das verschiedene Teilbereiche des Sports berücksichtigt. Abgedeckt werden sollen hierbei der Breitensport («Sport für alle»), der Leis-tungssport, der Sport in der Schule sowie der Bereich der Sportwissenschaften. Zur Umset-zung dieses Leitbilds sind für die einzelnen Bereiche Teilkonzepte zu erarbeiten. Wirtschaftli-che Aspekte, Fragen der Gesundheitsförderung und der Bereich der Sportstättenplanung sind sozusagen als «Querschnittsbelange» in allen Teilkonzepten zu berücksichtigen. Alle diese Bereiche zusammen bilden die kantonale Sportstrategie im weiteren Sinne.

Es ist vorgesehen, bereits in der Erarbeitung der kantonalen Sportstrategie mögliche Mass-nahmen zu deren Umsetzung zu formulieren sowie die entsprechenden Prioritäten und finan-

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ziellen Konsequenzen aufzuzeigen. Diese Massnahmen, die nach der Behandlung der kanto-nalen Sportstrategie durch die politischen Gremien detailliert ausgearbeitet werden müssen, werden einzelne Handlungsbereiche und -optionen im Sinne einer Grobplanung darstellen.

3.2.2 Projektorganisation Im Bereich des Sports vertreten eine Vielzahl von privaten und staatlichen Akteuren teils un-terschiedliche Interessen. Sie betrachten die Angebote und Massnahmen im Bereich des Sports durchaus auch aus unterschiedlichen Perspektiven: etwa als Mittel zur Gesundheits-förderung, als Massnahme zur Wirtschafts- oder Tourismusförderung, aus der Perspektive der Raumplanung, als Teil der schulischen Ausbildung, als Mittel zum Aufbau von Spitzenathle-tinnen und -athleten oder mit rein wirtschaftlichen Überlegungen. Ohne Anspruch auf Voll-ständigkeit veranschaulicht die Abbildung 2 die Vielzahl der mit dem Sport im Kanton Bern verbundenen Akteure.

Abbildung 2: Akteure im Bereich des Sports im Kanton Bern

Die Gruppe der privaten Akteure (blau) umfasst die zahlreichen Sportvereine, die sowohl im Breiten- als auch im Leistungssport die wesentliche Basisarbeit leisten. Zusammengeschlos-sen sind die Sportvereine in Verbänden auf mehreren Stufen, an deren Spitze im Kanton Bern bernsport, der Verband der kantonalen Sportverbände, steht. Im Bereich des Leistungssports nehmen zudem verschiedene Leistungszentren und Swiss Olympic eine wichtige Stellung ein. Ebenfalls dem privaten Bereich zuzuordnen sind die kommerziellen Sportanbieter und Betrei-ber von Sportinfrastrukturen sowie der nur schwierig zu erfassende informelle Sport. Im staat-lichen Sektor (grün) gibt es auf allen Staatsebenen mehrere Institutionen und Stellen, die sich aus unterschiedlichen Perspektiven mit Fragen des Sports befassen. In der Abbildung 2 ist etwa auch ersichtlich, dass sämtliche Direktionen der Kantonsverwaltung auf irgendeine Wei-

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Der Regierungsrat des Kantons Bern

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se mit dem Bereich des Sports in Verbindung stehen, was erneut die Breite dieses Themen-bereichs veranschaulicht. Diejenigen Institutionen, die sich im Wesentlichen mit dem Schul-sport befassen, sind in der Abbildung 2 separat dargestellt (rot). Hierbei handelt es sich um die Schulen und Lehrbetriebe, die im Bereich des Schulsports insbesondere mit der ERZ, aber auch mit der POM eng zusammenarbeiten. Im Teilprojekt «Sport in der Schule» soll als Ergebnis eine Strategie zum Themenkreis «Bildung und Sport» erarbeitet werden. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit zwischen ERZ und POM angedacht.

Für die Akzeptanz einer kantonalen Sportstrategie ist es entscheidend, dass diese von den wesentlichen Anspruchsgruppen mitgetragen wird. Diese sollten daher nach Möglichkeit in der Projektorganisation vertreten sein. Dieser Umstand wird in der in Abbildung 3 dargestellten vorgesehenen Projektorganisation berücksichtigt. Deren Umfang ist durch die Komplexität und die zahlreichen Schnittstellen im Bereich des Sports bedingt.

Abbildung 3: Vorgesehene Projektorganisation

Als Auftraggeber für die kantonale Sportstrategie wird der Regierungsrat des Kantons Bern durch den Polizei- und Militärdirektor vertreten. Innerhalb der POM kommt dem Vorsteher des für den Sport zuständigen BSM die Rolle des Auftragnehmers und somit des gegenüber dem Auftraggeber Verantwortlichen zu. Ihm steht eine Steuerungsgruppe zur Seite. Folgende be-troffene Amtsstellen und Verbände sind zur Mitwirkung in der Steuerungsgruppe, die sich vo-raussichtlich zweimal jährlich treffen wird, eingeladen:

Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) der ERZ, Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) der ERZ, beco Berner Wirtschaft der Volkswirtschaftsdirektion (VOL),

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Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE), Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF), Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK), Finanzdirektion (FIN), Sportrat, Verband bernsport.

Die Projektleitung wird durch den Leiter der Abteilung Sport im BSM im Rahmen seiner or-dentlichen Aufgaben übernommen. Die operative Leitung der Arbeiten im Projekt erfolgt durch eine Projektkoordinatorin oder einen Projektkoordinator, wobei hierfür mit einem Arbeitspen-sum von rund 50 Prozent gerechnet wird. Diese Rolle wird durch eine Mitarbeiterin der Abtei-lung Sport des BSM übernommen. Zu ihrer Entlastung soll ein Teil ihrer bisherigen Aufgaben durch eine über den Kredit des Projekts finanzierte Person erledigt werden (befristete 50 Pro-zent-Stelle für die Dauer des Projektes). Die eigentliche Projektarbeit erfolgt in verschiedenen Teilprojekten. Eine Übernahme der Projektleitung und -koordination durch das BSM ohne die temporäre Bereitstellung zusätzlicher personeller Ressourcen zur Entlastung der Abteilung Sport ist nicht möglich. Als Alternative kämen die Auslagerung der Projektkoordination und der Einkauf der entsprechenden Leistungen in Frage, wobei jedoch mit wesentlich höheren Kos-ten gerechnet werden müsste.

Bei Bedarf können die Projektbeteiligten verschiedene Fachpersonen des Bundesamts für Sport (BASPO), von Swiss Olympic und des Sportfonds beiziehen. Die Administration des Projekts erfolgt durch das Sekretariat der Abteilung Sport des BSM im Rahmen seiner or-dentlichen Aufgaben. Die Mitglieder der FAKO sind eingeladen, in den verschiedenen Gremi-en des Projekts mitzuarbeiten

3.2.3 Zeitplan Nach der grundsätzlichen Zustimmung bzw. Auftragserteilung des Regierungsrates zur Erstel-lung einer Sportstrategie für den Kanton Bern werden die Vorbereitungsarbeiten im BSM wei-tergeführt, die oben erwähnten Direktionen und Ämter werden um eine Vertretung in der Pro-jektorganisation ersucht und deren personelle Zusammensetzung wird definiert. Es ist ge-plant, im Herbst 2015 eine Kick-off-Veranstaltung für alle Projektbeteiligten durchzuführen. Bis Ende 2015 sollen die einzelnen Teilprojekte mindestens eine Sitzung durchgeführt haben. Das Sportleitbild und die Teilkonzepte sollen anschliessend bis Mitte August 2016 ausgear-beitet werden, damit anschliessend eine Vernehmlassung bei den verschiedenen Anspruchs-gruppen durchgeführt werden kann. Bis Ende Mai 2017 soll die Sportstrategie fertiggestellt und dem Regierungsrat zur Genehmigung unterbreitet werden können.

Diese erste grobe Zeitplanung wird im Rahmen des noch zu erstellenden Projektauftrags de-tailliert auszuarbeiten und mit einzelnen Meilensteinen zu versehen sein.

3.2.4 Abgrenzung Die Ausarbeitung des Katalogs mit konkreten und detaillierten Massnahmen zur Umsetzung der Sportstrategie erfolgt erst nach deren Erarbeitung und ist somit nicht Gegenstand des vorliegenden Projekts. Zwar werden im Rahmen des Projekts durchaus erste mögliche exemplarische Massnahmen zur Umsetzung der Sportstrategie formuliert sowie die entspre-chenden Prioritäten und finanziellen Konsequenzen aufgezeigt, doch sind diese nach der Ge-nehmigung durch die politischen Gremien noch detaillierter auszuarbeiten.

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Ebenfalls nicht Gegenstand der Erarbeitung einer kantonalen Sportstrategie ist die Anpas-sung der rechtlichen Grundlagen des Kantons im Bereich des Sports, insbesondere des Ge-setzes vom 11. Februar 1985 über die Förderung von Turnen und Sport2 und der entspre-chenden Vollzugsverordnungen. Im Rahmen der Erarbeitung des Massnahmenkatalogs ist der Anpassungsbedarf der rechtlichen Grundlagen aufzuzeigen. Deren Revision kann erst nach Vorliegen der Sportstrategie und nach deren Kenntnisnahme durch den Grossen Rat sowie nach der Definition des Katalogs der konkreten Umsetzungsmassnahmen initiiert wer-den.

Obwohl eine Anpassung des Gesetzes über die Förderung von Turnen und Sport angesichts veränderter Vorgaben auf Bundesebene und der Erfahrungen aus der Praxis bereits heute notwendig erscheint, wird aus Rücksicht auf die zu erarbeitende ganzheitliche Strategie auf eine sofortige Revision in einzelnen Teilbereichen verzichtet. Die entsprechenden Anpassun-gen sollen erst nach Abschluss der Strategiearbeiten vorgenommen werden.

3.2.5 Zu erwartende Kosten Für die geplante Projektdauer von drei Jahren (2015 bis 2017) wird mit Kosten von insgesamt CHF 250‘000.00 gerechnet. Diese teilen sich wie folgt auf:

Personalaufwand CHF 147‘000.00

Workshops / Sitzungen CHF 93‘000.00

Online / Druck / Grafiker CHF 10‘000.00

Total Projektkosten zu Lasten des Kantons CHF 250‘000.00

Die Genehmigung der für die Erarbeitung der Sportstrategie erforderlichen Gesamtaufwen-dungen von CHF 250‘000.00 fällt in die Kompetenz der Polizei- und Militärdirektion. Die ent-sprechenden Beträge sind im Voranschlag 2015 und im Aufgaben- und Finanzplan der Jahre 2016 und 2017 des BSM eingestellt. Es sind keine zusätzlichen Mittel notwendig.

2 BSG 437.11

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Situation in anderen Kantonen

Gemäss einer im April 2015 durchgeführten telefonischen Umfrage bei den für den Sport zu-ständigen kantonalen Ämtern verfügen folgende Kantone über ein Sportleitbild und / oder eine Sportstrategie resp. ein Sportkonzept:

Kanton Leitbild Strategie/Konzept

ZH X

BE X

LU X

SZ X X

NW X

OW X

FR X

SO X

BL X X

SH X

SG X

AG X X

NE X

3.3 Konsequenzen bei einer Ablehnung Bei einer Ablehnung verzichtet der Regierungsrat auf die Überarbeitung des kantonalen Sportleitbilds aus dem Jahr 2004. Die Tätigkeiten des Kantons Bern im Bereich des Sports werden sich somit nach wie vor auf eine nicht mehr aktuelle Grundlage stützen, die Mass-nahmen vorsieht, die aufgrund der veränderten Ausgangslage und Gegebenheiten gar nicht mehr umgesetzt werden können. Ebenfalls wird im Kanton Bern im Unterschied zu vielen an-deren Kantonen eine politisch breit abgestützte Strategie für die weitere Ausrichtung der Be-mühungen des Kantons im Bereich der – auch finanziellen – Sportförderung fehlen.

4 Verhältnis zu den Richtlinien der Regierungspolitik und anderen wichtigen Planun-gen

Es sind keine Widersprüche zu oder Konflikte mit den Richtlinien zur Regierungspolitik 2015 – 2018 zu erkennen. Die Erarbeitung von Strategien für einzelne Tätigkeitsbereiche des Kan-tons ist eine Voraussetzung, um den in den Richtlinien formulierten Grundsatz, dass Mittel und Ressourcen gezielt einzusetzen sind, damit die vom Kanton erbrachten Leistungen und Investitionen der Bevölkerung des Kantons gesamthaft dienen, erfüllen zu können. Obwohl in den Richtlinien nicht explizit als Massnahme erwähnt, leistet die Ausarbeitung einer kantona-len Sportstrategie somit ebenfalls einen Beitrag zum gezielten Einsatz der Mittel und Res-sourcen des Kantons. Ebenfalls steht die Erarbeitung der Sportstrategie im Einklang mit der vom Regierungsrat in den Richtlinien geäusserten Absicht, für einzelne Fachbereiche, in de-nen ein spezielles Augenmerk des Regierungsrates längerfristig notwendig ist, gesonderte Strategien erarbeiten zu wollen.

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5 Auswirkungen auf Finanzen, Organisation, Personal, IT und Raum

5.1 Wirtschaftlichkeitsrechnung Die Erarbeitung einer kantonalen Sportstrategie dient dazu, die kantonalen Mittel zur Sport-förderung gezielt und nachhaltig einzusetzen und damit konkrete, politisch abgestützte und einer Gesamtstrategie folgende Ziele zu erreichen.

5.2 Finanzielle Auswirkungen Wie in Kapitel 3.2.5 dargestellt, ist mit Projektkosten von insgesamt CHF 250‘000.00 zu rech-nen, wobei die entsprechenden Beträge in den Jahren 2015 bis 2017 anfallen werden. Die Genehmigung dieser Ausgaben fällt in die Kompetenz der Polizei- und Militärdirektion. Die für die Erarbeitung einer kantonalen Sportstrategie benötigten Mittel sind im Voranschlag 2015 und im Aufgaben- und Finanzplan der Jahre 2016 und 2017 eingestellt. Weitere nicht budge-tierte Mittel werden nicht benötigt.

Die möglichen finanziellen Auswirkungen der Ergebnisse der Strategie auf die laufende Rechnung des Kantons können derzeit nicht prognostiziert werden. Deren Schätzung wird unter anderem ein Gegenstand der Strategie sein.

5.3 Folgekosten Die zu erarbeitende kantonale Sportstrategie wird voraussichtlich keine direkten Folgekosten verursachen. Das Aufzeigen der Folgekosten der zur Umsetzung der kantonalen Sportstrate-gie vorgeschlagenen Massnahmen wird im Rahmen der Erarbeitung des Massnahmenkata-logs erfolgen.

5.4 Personelle Auswirkungen Wie aus Kapitel 3.2.2 hervorgeht ist geplant, die kantonale Sportstrategie mit den vorhande-nen Ressourcen des BSM zu erarbeiten. Insgesamt wird für das BSM mit einem Mehraufwand von 100 Stellenprozenten in den Jahren 2015 und 2016 sowie von 50 Stellenprozenten im Jahr 2017 gerechnet. Um diesen Zusatzaufwand bewältigen zu können, werden bisher wahr-genommene Aufgaben des BSM für die Dauer des Projekts im Umfang von rund 50 Stellen-prozenten reduziert. Für die verbleibenden Arbeiten in der Grössenordnung von 50 Stellen-prozenten sollen der Abteilung Sport zulasten des Projektkredits zeitlich befristet weitere per-sonelle Ressourcen bereitgestellt werden. Diese Ressourcen sollen nicht direkt für die Erar-beitung der Sportstrategie eingesetzt werden, sondern dienen dazu, die für die Projektleitung und -koordination vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Sport des BSM zeitlich befristet von ihren ordentlichen Aufgaben zu entlasten. Eine Übernahme der Pro-jektleitung und -koordination durch das BSM ohne die temporäre Bereitstellung zusätzlicher personeller Ressourcen zur Entlastung der Abteilung Sport ist nicht möglich. Als Alternative kämen die Auslagerung der Projektkoordination und der Einkauf der entsprechenden Leistun-gen in Frage, wobei jedoch mit wesentlich höheren Kosten gerechnet werden müsste.

Die zu erarbeitende kantonale Sportstrategie wird keine direkten personellen Auswirkungen haben. Das Aufzeigen der personellen Auswirkungen der zur Umsetzung der kantonalen Sportstrategie vorgeschlagenen Massnahmen wird im Rahmen der Erarbeitung des Mass-nahmenkatalogs erfolgen.

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5.5 Auswirkungen auf IT Für den Kanton resultieren keine Auswirkungen auf die IT.

5.6 Auswirkungen auf Raum Für den Kanton resultieren keine Auswirkungen auf den Raum.

6 Auswirkungen auf die Gemeinden Der beantragte Regierungsratsbeschluss hat keine Auswirkungen auf die Gemeinden. Die möglichen Auswirkungen der kantonalen Sportstrategie auf die Gemeinden werden im Rah-men der Projektarbeit zu ermitteln und im Strategiebericht aufzuzeigen sein.

7 Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft Der beantragte Regierungsratsbeschluss hat keine Auswirkungen auf die Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft. Das Aufzeigen der Auswirkungen der zur Umsetzung der kantonalen Sportstrategie vorgeschlagenen Massnahmen wird im Rahmen der Erarbeitung des Mass-nahmenkatalogs erfolgen.

8 Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens / der Konsultation Es wurde kein Vernehmlassungsverfahren und keine Konsultation durchgeführt.

9 Antrag Die Polizei- und Militärdirektion beantragt dem Regierungsrat, dem beiliegenden Beschluss-entwurf zuzustimmen.