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Städtisches Klinikum München GmbH Thalkirchner Str. 48 80337 München
Fallnummer Aufnahmetag Uhrzeit Beh.Kat. Pfleg. OE Fachl. OE Zimmer
Frau / Herrn
Kostenträger 1
Wichtige Patienteninformation vor der Vereinbarung von Wahlleistungen
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
Sie sind im Begriff, eine Vereinbarung über gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen und/oder
nichtärztliche Wahlleistungen (Wahlleistung Unterkunft) zu unterzeichnen.
Hierfür ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder Patient vor Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung (vor
allem bei wahlärztlichen Leistungen) über die Entgelte der Wahlleistungen und deren Inhalt im Einzelnen
schriftlich zu unterrichten ist. Dieser Verpflichtung möchten wir hiermit nachkommen:
1. Das Gesetz unterscheidet zwischen allgemeinen Krankenhausleistungen und Wahlleistungen
Allgemeine Krankenhausleistungen sind die Krankenhausleistungen, die unter Berücksichtigung der
Leistungsfähigkeitdes Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch
zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sind. Sofern Sie gesetzlich versichert
sind, entstehen Ihnen für die Inanspruchnahme der allgemeinen Krankenhausleistungen außer den
gesetzlichen Zuzahlungen keine gesonderten Kosten.
Wahlleistungen (wahlärztliche Leistungen und nichtärztliche Wahlleistungen) hingegen sind über die
allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Sonderleistungen, für die kein gesetzlicher
Krankenversicherungsschutz besteht. Sie sind gesondert zu vereinbaren und vom Patienten zu bezahlen.
Die Vereinbarung von Wahlleistungen kann eine erhebliche finanzielle Belastung zur Folge haben.
Bitte prüfen Sie deshalb, ob Ihre private Krankenversicherung, Krankenzusatzversicherung, Beihilfe
oder gesetzliche Krankenversicherung über einen besonderen Wahltarif diese Kosten deckt!
2. Wahlärztliche Leistungen
Für wahlärztliche Leistungen (auch privatärztliche Behandlung, Chefarztbehandlung genannt) bedeutet
dies, dass Sie sich damit die persönliche Zuwendung und besondere fachliche Qualifikation und Erfahrung
der liquidationsberechtigten Ärzte des Klinikums einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten
Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Klinikums hinzukaufen. Dies gilt
auch, soweit die wahlärztlichen Leistungen vom Krankenhaus berechnet werden.
Städtisches Klinikum München GmbH
Thalkirchner Straße 48
Geschäftsführung:
Dr. med. Axel Fischer (Vorsitzender)
Handelsregister:
München HRB 154 102
80337 München Susanne Diefenthal, USt-IDNr.: DE814184919
Dr. med. Thomas Krössin, Dietmar Pawlik Aufsichtsrat: Oberbürgermeister Dieter Reiter (Vorsitzender)
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Selbstverständlich wird Ihnen auch ohne Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung im Rahmen der
allgemeinen Krankenhausleistungen eine Behandlung durch hinreichend qualifizierte Ärzte zuteil, die unter
Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Klinikums im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für
die medizinisch zweckmäßig und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig ist. In diesem Fall
haben Sie jedoch keinen Einfluss auf die Person des behandelnden Arztes. Vielmehr richtet sich die
Person des behandelnden Arztes ausschließlichnach der medizinischen Notwendigkeit.
Die wahlärztlichen Leistungen werden durch die einzelnen Wahlärzte oder die Städtisches Klinikum
München GmbH nach Maßgabe der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung
berechnet. Eine GOÄ liegt in den Chefarztsekretariaten bzw. in der zentralen Patientenaufnahme zur
Einsicht aus.
Berechnungsbeispiel zur GOÄ
Die GOÄ enthält Beschreibungen der einzelnen Leistungen, wobei jeder Leistung eine bestimmte Punktzahl
zugeordnet ist. Dieser Punktzahl ist ein für die ganze GOÄ einheitlicher Punktwert zugeordnet, welcher in
Cent ausgedrückt ist. Aus der Multiplikation von Punktzahl und Punktwert ergibt sich der einfache
Gebührensatz für die Leistung:
Beispiel
Ziffer Leistungsbeschreibung Punkt Preis(Einfachsatz)
315 Punktion eines Organs 250 14,75 EUR
Unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der Leistung sowie der Umstände bei der
Ausführung kann der Gebührensatz mit einem Steigerungsfaktor multipliziert werden. Der Steigerungsfaktor
reicht vom einfachen bis zum 3,5-fachen, bei Leistungen der Abschnitte A, E und O der GOÄ (insbesondere
medizinisch-technische Leistungen) bis zum 2,5-fachen und bei Laborleistungen bis zum 1,3-fachen des
Gebührensatzes.
Die Schwellenwerte, deren Überschreitung in der Rechnung zu begründen ist, betragen für Leistungen der
Abschnitte A, E und O der GOÄ das 1,8-fache, für Laborleistungen das 1,15-fache und für übrige
Leistungen das 2,3-fache des Gebührensatzes.
Nach § 6a GOÄ erfolgt bei vollstationären, teilstationären sowie vor- und nachstationären
wahlärztlichen/privatärztlichen Leistungen eine Minderung der Gebühren einschließlich der darauf
entfallenden Zuschläge um 25%, bei Leistungen und Zuschlägen von Belegärzten und anderen
niedergelassenen Ärzten um 15%.
Welche Gebührenpositionen bei Ihrem Krankheitsbild zur Abrechnung gelangen und welche
Steigerungssätze angewandt werden, lässt sich nicht vorhersagen. Hierfür kommt es darauf an, welche
Einzelleistungen im Fortgang des Behandlungsgeschehens konkret erbracht werden, welchen
Schwierigkeitsgrad die Leistungen besitzen und welchen Zeitaufwand sie erfordern.
3. Nichtärztliche Wahlleistungen
Zu den nichtärztlichen Wahlleistungen zählen die Wahlleistung Unterkunft im 1-Bett- oder 2-Bett Zimmer,
unterkunftsbezogene Komfortleistungen, die nicht medizinisch indizierte Mitaufnahme einer Begleitperson
und ein Dolmetscherdienst. Für die Inanspruchnahme dieser Leistungen berechnen wir pro Berechnungstag
nachfolgende Zimmerzuschläge:
Seite 3 von 11
Nichtärztliche Wahlleistungen
Kategorie Leistungsart Zimmer/Komfortleistungen Zuschlag je Berech-
nungstag in EUR
3 Unterbringung in einem 1-Bett Zimmer mit Dusche/WC
Sitzgelegenheit für Besucher, Wertfach, Kühlschrank, weitere Komfortleistungen
72,13
2 Unterbringung in einem 1-Bett Zimmer mit WC 64,60
1 Unterbringung in einem 1-Bett Zimmer 61,66
wenn kein 1-Bett Zimmer verfügbar ist, möchte ich (vorübergehend) in einem 2-Bett
Zimmer untergebracht werden, zum Preis des entsprechenden 2-Bett Zimmers
3 Unterbringung in einem 2-Bett Zimmer mit Dusche/WC
eigenes Wertfach, eigener Kühlschrank, weitere Komfortleistungen
31,75
2 Unterbringung in einem 2-Bett Zimmer mit WC 25,48
1 Unterbringung in einem 2-Bett Zimmer 23,12
Begleitung eines volljährigen Patienten
(Der Preis ergibt sich aus den Kosten für Unterkunft 83,46 EUR inkl. 7% MWSt und der
Verpflegung 20,23 EUR inkl. 19% MWSt)
103,69
Begleitung eines minderjährigen Patienten
(Der Preis ergibt sich aus den Kosten für Unterkunft 8,56 EUR inkl. 7% MWSt und der
Verpflegung 20,23 EUR inkl. 19% MWSt)
28,79
Dolmetscherdienst
in den Sprachen Englisch, Arabisch, Russisch, inkl. 19% MWSt
119,00
Leistungsbeschreibung weiterer Komfortleistungen:
- täglich Tageszeitung mit Fernsehprogrammteil (nur Zimmer Kategorie 3)
Die Gesamtkosten für die Unterbringung werden aus den Kosten pro Berechnungstag gebildet. Der Tag der
Entlassung bzw. der Verlegung wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Sollten Sie zu Einzelheiten noch ergänzende Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der zentralen Patientenaufnahme oder Chefarztsekretariate gerne zur Verfügung.
Seite 4 von 11
Städtisches Klinikum München GmbH Thalkirchner Str. 48 80337 München
Fallnummer Aufnahmetag Uhrzeit Beh.Kat. Pfleg. OE Fachl. OE Zimmer
Frau / Herrn
Kostenträger 1
Wahlleistungsvereinbarung
Zwischen
Frau / Herr
_____________________________________ ________________________________
Name, Vorname Geburtsdatum
______________________________________________________________________________
Adresse
und der
Städtisches Klinikum München GmbH, Thalkirchner Straße 48, 80337 München
Ausführende Stelle: Klinikum Schwabing, Kölner Platz 1, 80804 München
werden nachstehend aufgeführte gesondert berechenbare Wahlleistungen nach §§ 17 und 19
Krankenhausentgeltgesetz (KHEntG) zu den allgemeinen Vertragsbedingungen und im DRG-Entgelttarif
genannten Bedingungen vereinbart:
Bevor Sie diese Wahlleistungsvereinbarung unterzeichnen, lesen Sie bitte die Ihnen vorab
ausgehändigte wichtige Patienteninformation. Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung von
Wahlleistungen eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung mit sich bringen kann. Vor Abschluss
dieser Vereinbarung sollten Sie deshalb prüfen, ob eine ausreichende Kostendeckung besteht.
Städtisches Klinikum München GmbH
Thalkirchner Straße 48
Geschäftsführung:
Dr. med. Axel Fischer (Vorsitzender)
Handelsregister:
München HRB 154 102
80337 München Susanne Diefenthal, USt-IDNr.: DE814184919
Dr. med. Thomas Krössin, Dietmar Pawlik Aufsichtsrat: Oberbürgermeister Dieter Reiter (Vorsitzender)
Seite 5 von 11
1. Wichtige Hinweise und Vertragsbedingungen
Die Wahlleistungsvereinbarung erstreckt sich über den gesamten Behandlungsverlauf, auch wenn dieser
unterbrochen wird. Ärztliche Wahlleistungen und nichtärztliche Wahlleistungen können unabhängig
voneinander vereinbart werden.
Die zwischen der Städtisches Klinikum München GmbH und dem Patienten vereinbarten gesondert
berechenbaren Wahlleistungen, werden im Rahmen der personellen und sächlichen Möglichkeiten des
Krankenhauses erbracht, soweit dadurch die allgemeinen Krankenhausleistungen nicht beeinträchtigt
werden.
In Entbindungsfällen erstreckt sich die Inanspruchnahme von Wahlleistungen durch die Mutter nicht auf das
Neugeborene. Für das Neugeborene bedarf es einer gesonderten Wahlleistungsvereinbarung.
Sofern Wahlleistungen vereinbart wurden, können seitens der Städtisches Klinikum München GmbH sowohl
angemessene Vorauszahlungen als auch angemessene Abschlagszahlungen verlangt werden.
Die Städtisches Klinikum München GmbH kann den Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung bei
Patienten, welche die Kosten einer früheren Krankenhausbehandlung nicht bzw. trotz Fälligkeit verspätet
gezahlt haben, ablehnen.
Das Klinikum kann die Erbringung von Wahlleistungen sofort vorübergehend einstellen, soweit und solange
dies für die Erbringung der allgemeinen Krankenhausleistungen gegenüber anderen Patienten erforderlich
wird. Im Übrigen kann die Vereinbarung vom Patienten an jedem Tag zum Ende des folgenden Tages
gekündigt werden. Die Kündigung kann auf die wahlärztlichen Leistungen oder auf die nichtärztlichen
Wahlleistungen beschränkt werden. Aus wichtigem Grund kann die Vereinbarung von beiden Teilen ohne
Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
In Belegabteilungen sind vom Patienten gewünschte Vereinbarungen über die ärztlichen Leistungen der
Belegärzte, der Konsilarärzte oder der fremden ärztlich geleiteten Einrichtungen -auch wenn bereits
Wahlleistungen mit dem Klinikum vereinbart wurden- nicht mit dem Klinikum, sondern unmittelbar mit dem
Belegarzt oder dem Konsilarzt oder der fremden Einrichtung zu treffen.
Bei der Inanspruchnahme ärztlicher Wahlleistung kann die Wahl nicht auf einzelne liquidationsberechtigte
Ärzte des Klinikums beschränkt werden. Vielmehr ergibt sich aus dem Krankenhausentgeltgesetz eine
sogenannte Wahlarztkette: Eine Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen erstreckt sich danach auf alle
an der Behandlung des Patienten beteiligten angestellten oder verbeamteten Ärzte des Klinikums, soweit
diese zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen im Rahmen der vollstationären oder teilstationären
sowie einer vor- und nachstationären Behandlung (§115a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) berechtigt sind,
einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten
Einrichtungen außerhalb des Klinikums. Dies gilt auch, soweit das Klinikum selbst wahlärztliche Leistungen
berechnet.
Wahlärztliche Leistungen werden grundsätzlich, auch soweit sie vom Klinikum berechnet werden, von dem
Wahlarzt der medizinischen Fachabteilung oder der ärztlich geleiteten Einrichtung persönlich oder unter
Aufsicht des ausgewählten Wahlarztes nach fachlicher Weisung von einem nachgeordneten Arzt der
Abteilung bzw. des Instituts oder von dem ständigen ärztlichen Vertreter erbracht.
Für den Fall einer nach Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung bekannt werdenden unvorhersehbaren
Verhinderung des Wahlarztes der jeweiligen Abteilung, erklärt sich der Patient mit der Übernahme der
Aufgaben des Wahlarztes durch die nachfolgend benannten ständigen ärztlichen Vertreter im Sinne der
Gebührenordnung für Ärzte einverstanden.
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Chefarzt
sonstiger Wahlarzt
Ständiger ärztlicher
Vertreter
Für den Bereich
Department Medizinische Mikrobiologie
Prof. Dr. med. Heike Freidank Ltd. OA Dr. Hans-Ulrich Schmidt Frauenklinik
Dr. med. Olaf Neumann Ltd. OÄ Dr. Katja Bobermien - Kreißsaal
FÄ Katharian Blothner - Allgemeine Gynäkologie
OÄ Dr. Evelyn Hauenstein - Schwangerensonographie
FOÄ Dr. Tanja Kimmich - Geburtshilfliche Ambulanz
OA Max Rupel - Operative Gynäkologie
OÄ Jessica Wiese - Gynäkologische Ambulanz
Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie und Kinderradiologie
Prof. Dr. med. Andreas Saleh OÄ Dr. Petra Birkenfeld - interventionelle Radiologie, Angiographie und Mammographie, konventionelle Radiologie, Computertomopraphie
- Kindersonographie
- Kernspintomographie
- Kinderradiologie
MBA
FÄ Dr. Evelyn Macdonald
OÄ Dr. Veronika Schott
OA Dr. Marc-Matthias Steinborn
Department Klinische Chemie
Prof. Dr. med. Dipl. Chem. Walter Hofmann
Ltd. OA PD Dr. Michael Schmolke
OA PD Dr. Dr. Erwin Strobel
- Klinische Chemie
- Blutdepot
Department Pathologie
Prof. Dr. med. Andreas Nerlich Ltd. OA Dr. Franz Prantl Klinik für Viszeralmedizin (Viszeral- und Thoraxchirurgie, Gastroenterologie)
Prof. Dr. med. Helmut Waldner Ltd. OA Dr. Herbert Göring - Viszeralchirurgie
FÄ Dr. Anne-Katharina Heiss - Proktologie
OÄ Martina Herdegen - Gastroenterologie
Ltd. OA Dr. Joachim Klose - Endoskopie
OA Dr. Marco Rudolph - Thorax- und Oberbauchchirurgie
Klinik für Anästhesie, operative Intensivmedizin und Schmerztherapie
Chefarzt PD Dr. med. Thomas, W. Felbinger
FÄ Dr. Ursula Löhle
OA Dr. Thomas Maletz
OA Dr. Michael Perchermeier
OA Dr. Olaf Prölß
OA Stefan Roncato
OA Dr. Martin Steinberger
Ltd. OA Dr. Patrick Wöhler
- Endoskopie
- Kinderchirurgie, Kinderorthopädie, Plastische Operationen bei Kindern
- HNO und MRT
- Gynäkologie und Geburtshilfe
- Intensivmedizin
- Schmerztagesklinik
- Unfallchirurgie, Gefäßchirurgie, Neurochirurgie, Viszeralchirurgie
Augenabteilung
Kommissarischer Leiter Dr. med. Joachim Günther
OÄ Anette Schott
Stationäre Dialyse (Klinik für Nieren-, Hochdruck- und Rheumaerkrankungen am Klinikum Harlaching)
Oberärztin m.b.V. Dr. med. Ursula Schmidt
OA PD Dr. Ulrich Dendorfer
OÄ Dr. Sabine Seibt-Meisch
Ltd. OA Dr. Jörg Wiemer
- Rheumatologie
- Dialyse
- Nephrologische Konsile
Klinik für Endokrinologie, Diabetologie und Suchtmedizin
Prof. Dr. med. Robert Ritzel OÄ Kirsten Meyer
OA Axel Nuber
OA Prof. Dr. Ludwig Schaaf
- Suchtmedizin
- Sonographie, Station 5g-Leistungen gem. § 4 Abs. 2 GOÄ
- Konsildienste
Seite 7 von 11
Klinik für Endokrinologie, Diabetologie und Suchtmedizin
Ltd. OA Dr. Alexander Wiesmeth - Station 6g und 14dt - Leistungen gem. § 4 Abs. 2 GOÄ, Wundzentrum und Tagklinik
Klinik für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie
Prof. Dr. med. Wolfgang Wagner
OÄ Dr. Beate Deiler
Ltd. OA Dr. Ulrich Jobst
OA Philipp Pitzke
OA Matthieu Schlechtweg
- Traumatologie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
- Otologie
- Rhinologie
- Onkologie des HNO-Fachgebietes
Klinik für Hämatologie, Onkologie, Immunologie, Palliativmedizin, Infektiologie und Tropenmedizin
Prof. Dr. med. Clemens Wendtner
OÄ Dr. Manuela Höchstetter
FÄ Dr. Karin Fohr
Ltd. OA Dr. Wolfgang Guggemos
OÄ Dr. Alexandra Kolbeck
OA Dr. Helge Menzel
OA Dr. Michael Seilmaier
Ltd. OA Dr. Michael Starck
OÄ Dr. Sabine Struve
OA Dr. Sven Thorspecken
- Studienambulanz
- Tagesklinik Onkologie
- Infektiologie
- Labor (Immunzytologie, Zytomorphologie)
- Transplantation
- Tropenmedizin
- Palliativmedizin, Privatstation Hämatologie/Onkologie - Leistungen gem. § 4 Abs. 2 GOÄ
- Hämostaseologie
- Tagesklinik Hämatologie, Sonographie
Klinik für Kardiologie, Pneumologie, Angiologie und Internistische Intensivmedizin
Prof. Dr. med. Stefan Sack OA Dr. Michael Steffen Dreher
OA Dr. Hans-Jörg Fischer
OA Dr. Tobias Heer
OÄ Dr. Iris Knetsch
FA Dr. Thomas Max Krüger
OA Dr. Jürgen Lärmer
Ltd. OA Dr. Dieter Müller
Ltd. OA Dr. Gregor Scheible
OA Dr. Niklas Schneider
Ltd. OA Dr. Rudolf Standl
OÄ Dr. Eva Wieshammer
- CRT-Therapie, Herzinsuffizienztherapie
- Station 3d
- interventionelle Kardiologie, MRT
- Privatstation 8a
- ICD- und Schrittmacher-Implantation
- Schockraummanagement
- Notfallzentrum-Sektion Innere Medizin
- Internistische Intensivstation
- Beatmungstherapie
- Ultraschall der Gefäße
- Pneumologie und Station 3g
Klinik für Kinderchirurgie
Prof. Dr. med. Stuart Hosie OA Dr. Jan Berndt
FOA Dr. Kai Breuling
OÄ Dr. Carmen Kabs
OA Robert Kastner
Ltd. OA Dr. Carsten Krohn
FA Dr. Mark Malota
FA Dr. Rene Roeb
FA Dr. Heiner Roth
- Traumatologie
- Neugeborenenchirurgie
- Viszeralchirurgie
- Urologie
- Verbrennungen, Plastische Eingriffe
- Thoraxchirurgie
- Minimal invasive Chirurgie
- Spina bifida/Hydrocephalus
Klinik für Kinderorthopädie
Leitende Oberärztin Dr. med. Maya Salzmann
FÄ Dr. Cora Behnisch-Gärtner
Klinik für Kinder- und Jugendpsychosomatik
Dr. med. Sigrid Aberl FA Dr. Gottfried Grillenberger
FÄ Dr. Christine Wehle
- Station 8e
- Station 8f und Tagklinik 8gT
Klinik für Neurochirurgie
Prof. Dr. med. Christianto Lumenta
OÄ Dr. Stephanie Elisabeth Ott
Ltd. OA PD Dr. Thomas Reithmeier
OÄ Dr. Susanne Hager
- Kinderneurochirurgie, Neuroonkologie, Notfallneurochirurgie
- Mikroneurochirurgie, Hydrocephalus, funktionelle und stereotaktische Neurochirurgie
- Craniale Neurochirurgie, Neurotraumatologie
Seite 8 von 11
Klinik für Neonatologie
Prof. Dr. Marcus Krüger OÄ Dr. Daniela Reber - Neonatale Intensivtherapie, NG-Vorsorgeuntersuchung
Klinik für Nuklearmedizin (Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie und Kinderradiologie)
OA Dr. med. Wolfgang Haller FA Dr. Wolfgang Zöller Klinik für Physikalische Medizin, Frührehabilitation und Geriatrie
Dr. med. Andreas Römer Ltd. OA Dr. Dieter Gebauer
FA Dr. Rudolf Pfeiffer
FA Dr. Roman Stiller
- Physikalische Medizin und Frührehabilitation
- Schmerztherapie
- Geriatrie
Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie
Dr. med. Eduard Höcherl Ltd. OA Dr. Stephan Gass
OA Dr. Franz Hierl
FÄ Heidi Knorr
FA Dr. Eberhard Niekau
FA Dr. Peter Soltay
OA Dr. Stefan Witt
OA Dr. Bernhard Zintl
- Hüftchirurgie
- Wirbelsäulenchirurgie
- Schulterchirurgie
- Beckenchirurgie
- Privatstation
- Kniechirurgie, Notfallzentrum-Sektion Chirurgie
- Intensivmedizin
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
Prof. Dr. med. Stefan Burdach OÄ Prof. Dr. Uta Behrends
OÄ PD Dr. Karin Beutel
OÄ Dr. Petra Dreßel
OÄ Dr. Ilse Engelsberger
OÄ Dr. Carola Goetz
Ltd. OA Dr. Armin Grübl
OA Dr. Hendrik Jünger
OÄ Prof. Dr. Susanne Liptay
OÄ Dr. Christine Makowski
OA Dr. Andreas Mollweide
OA PD Dr. Nikolaus Rieber
PD Dr. Esther Rieger-Fackeldey
OA Dr. Peter Strotmann
OÄ PD Dr. Dr. Irene von Teichert-Lüttichau
OÄ Dr. Barbara Uetz
OÄ Dr. Katharina Warncke
OÄ Dr. Angela Wawer
- Immunologie
- Hämostasiologie
- Pädiatrische Intensivmedizin
- Diabetologie
- Notfallmedizin
- Allergologie, Kinder-Pneumologie
- Spezielle neurologische Intensivmedizin und Rehabilitationsmedizin
- Kinder-Gastroenterologie
- Neuropädiatrie
- Kinderkardiologie
- Infektiologie, Kinderrheumatologie, Hygiene
- Neonatologie
- Kinder-Nephrologie
- Onkologie
- Dialyse und Transplantationsmedizin
- Endokrinologie
- Hämatologie, Stammzelltransplantation
Seite 9 von 11
2. Wahlleistungen
Nach Kenntnisnahme der oben angeführten Hinweise zum Vertragsabschluss wünscht der Patient die
angekreuzten Leistungen:
Nichtärztliche Wahlleistungen
Kategorie Leistungsart Zimmer/Komfortleistungen Zuschlag je Berech-
nungstag in EUR
[ ] 3 Unterbringung in einem 1-Bett Zimmer mit Dusche/WC
Sitzgelegenheit für Besucher, Wertfach, Kühlschrank, weitere Komfortleistungen
72,13
[ ] 2 Unterbringung in einem 1-Bett Zimmer mit WC 64,60
[ ] 1 Unterbringung in einem 1-Bett Zimmer 61,66
[ ] wenn kein 1-Bett Zimmer verfügbar ist, möchte ich (vorübergehend) in einem 2-Bett
Zimmer untergebracht werden, zum Preis des entsprechenden 2-Bett Zimmers
[ ] 3 Unterbringung in einem 2-Bett Zimmer mit Dusche/WC
eigenes Wertfach, eigener Kühlschrank, weitere Komfortleistungen
31,75
[ ] 2 Unterbringung in einem 2-Bett Zimmer mit WC 25,48
[ ] 1 Unterbringung in einem 2-Bett Zimmer 23,12
[ ] Begleitung eines volljährigen Patienten
(Der Preis ergibt sich aus den Kosten für Unterkunft 83,46 EUR inkl. 7% MWSt und der
Verpflegung 20,23 EUR inkl. 19% MWSt)
103,69
[ ] Begleitung eines minderjährigen Patienten
(Der Preis ergibt sich aus den Kosten für Unterkunft 8,56 EUR inkl. 7% MWSt und der
Verpflegung 20,23 EUR inkl. 19% MWSt)
28,79
[ ] Dolmetscherdienst
in den Sprachen Englisch, Arabisch, Russisch, inkl. 19% MWSt
119,00
Leistungsbeschreibung weiterer Komfortleistungen:
- täglich Tageszeitung mit Fernsehprogrammteil (nur Zimmer Kategorie 3)
Wahlärztliche Leistungen
[ ] Wahlärztliche Leistungen,
sind ärztliche Leistungen aller an der Behandlung beteiligten angestellten oder verbeamteteten Ärzte
des Klinikums, soweit diese zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen berechtigt sind,
einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten oder ärztlich geleiteten
Einrichtungen außerhalb des Klinikums. Dies gilt auch, soweit die wahlärztlichen Leistungen vom
Klinikum berechnet werden; die Liquidation erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte
GOÄ/GOZ in der jeweils gültigen Fassung.
[ ] DATENÜBERMITTLUNG und Entbindung von der SCHWEIGEPFLICHT
Ich erteile hiermit die jederzeit widerrufliche Einwilligung, dass die Städtisches Klinikum München
GmbH beziehungsweise die zur Liquidation berechtigten Ärzte, die zur Abrechnung erforderlichen
Daten der Behandlung, insbesondere Name, Geburtsdatum, Anschrift, Krankenversicherung,
Befunde, Behandlungsverläufe, auch soweit es sich um "personenbezogene Daten" i.S.v. § 3 Abs.
9 des Bundesdatenschutzgesetzes handelt, den damit beauftragten Abrechnungsstellen, dem
"Unimed Abrechnungsservice für Kliniken und Chefärzte GmbH, Michael-Uwer-Straße 17-19,
66687 Wadern-Noswendel" und der "Calcumed GmbH, Lichtenbergstraße 8, 85748 Garching bei
München", ausschließlich zum Zwecke der Rechnungsstellung und des Inkassos zur Verfügung
stellt. Insoweit entbinde ich ausdrücklich die Städtisches Klinikum München GmbH
beziehungsweise die behandelnden Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht soweit dies für die
Abrechung und Geltendmachung der Forderungen erforderlich ist.
Seite 10 von 11
3. Patienteninformation
[ ] Die Patienteninformation vor der Vereinbarung der Wahlleistungsvereinbarung ist Bestandteil des
Vertrages und wurde mir vor der Unterzeichnung dieser Vereinbarung ausgehändigt.
4. Unterschriften
Datum
i.A.
Unterschrift des Patienten bzw. sein(es)
Vertreter(s) mit Vertretungsmacht
Klinikum Bogenhausen
Städtisches Klinikum München GmbH
Name des Vertreters mit Vertretungsmacht
in Druckbuchstaben
Der Vertreter handelt in seiner Eigenschaft als:
[ ] Sorgeberechtigter [ ] Betreuer [ ] Bevollmächtigter
Bei "vollmachtloser Stellvertretung" in Notfällen
Datum
i.A.
Unterschrift des Vertreters ohne
Vertretungsmacht
Klinikum Bogenhausen
Städtisches Klinikum München GmbH
Name des Vertreters ohne Vertretungsmacht
in Druckbuchstaben
Der Vertreter ist:
[ ] Ehegatte/Lebenspartner des Patienten [ ] Mitarbeiter des Klinikums
[ ] Lebensgefährte des Patienten [ ] sonstiger Begleiter des Patienten und zwar
[ ] Kind des Patienten
Unterschrift Patientin/Patient Unterschrift Mitarbeiter StKM
Seite 11 von 11
Rückwirkende Genehmigung des Patienten eines Vertragsabschlusses durch einen Vertreter ohne
Vertretungsmacht:
Ich wurde über den Abschluss der Wahlleistungsvereinbarungdurch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht
informiert. Ich wurde darüber aufgeklärt, dass die Abrechnung der Wahlleistungen durch das Klinikum nur
nach Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung möglich ist sowie darüber, welche finanziellen Folgen der
Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung hat. Mir ist bekannt, dass die Wirksamkeit der
Wahlleistungsvereinbarung von meiner Genehmigung abhängig ist und es mir frei steht die Genehmigung
zum Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung zu erteilen oder zu versagen und dass ich unabhängig von
der Erteilung/Versagung der Genehmigung eine medizinisch erforderliche Behandlung erhalten werde.
Hiermit genehmige ich nachträglich den Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung und deren Geltung ab
dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
[ ] ja [ ] nein
Datum
Unterschrift des Patienten bzw. sein(es)
Vertreter(s) mit Vertretungsmacht