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ZDB BAUSTEIN Zentralverband des Deutschen Baugewerbes Kronenstraße 55 - 58 | 10117 Berlin Tel. 030 20314-0 | Fax 030 20314-419 E-Mail: [email protected] | www.zdb.de V.i.S.d.P. Dr. Ilona K. Klein November / 2012 Digitaler Tachograph Aufgrund der EU-Fahrpersonalverordnung sind Un- ternehmen zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten und zum Einbau eines digitalen Tachographen in alle Fahrzeuge ab 3,5 t verpflichtet. Für Handwerker gibt es eine Ausnahme für Fahrten im Umkreis von 50 km um den Betriebsstandort, wenn Materialien transportiert werden, die der Fahrer zur Berufsausübung benötigt und kein hauptberuflicher Fahrer eingesetzt wird. Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t gibt es keine Ausnahmen nicht. Diese Regelung bedeutet für die Betriebe eine enorme Belastung. Der ZDB besteht deshalb seit Jahren auf Erleichte- rungen bei den Lenk- und Ruhezeiten und appellierte daher an die deutschen Mitglieder des Europaparla- ments, als die EU-Kommission einen Verordnungsent- wurf vorlegte. Abstimmung im EU-Parlament Das EU-Parlament beschloss am 3. Juli 2012, dass Fahrzeuge, die im Baustellenverkehr zur Zu- und Ablieferung von Baumaterialien eingesetzt werden, nicht mehr der Tachographenpflicht unterliegen sollen. Auch Fahrzeuge, die in Verbindung mit Straßenbau eingesetzt werden, sollen von der Tachographenpflicht ausgenommen werden. Bisher galt dies nur für den Be- reich Straßenunterhaltung und -kontrolle. Ferner soll die Handwerkerausnahme von bisher 50 km auf einen Umkreis von 100 km ausgeweitet werden. Die Aus- nahmeregel soll auch ohne jede Gewichtsbeschrän- kung gelten. Diese Beschlüsse begrüßen wir sehr, sie entsprechen vollinhaltlich den Forderungen des ZDB. Völlig überraschend stimmte das EU-Parlament aber auch einem kurzfristig eingebrachten, nicht diskutier- ten Änderungsantrag zu, wonach die Tachographen- pflicht auch schon für Fahrzeuge mit einem Gesamt- gewicht ab 2,8 t gelten soll. Bisher ist dies nur für Fahrzeuge ab 3,5 t erforderlich. Hierdurch würde der größte Teil der leichten Nutz- fahrzeuge im deutschen Bau- und Ausbaugewerbe erfasst. Auf die baugewerblichen Unternehmen kämen dadurch neue massive bürokratische Lasten zu. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abge- schlossen. Nun müssen sich EU-Verkehrsminister, Kommission und EU-Parlament im sog. Trilog-Verfah- ren auf eine gemeinsame Position verständigen. Im Vorfeld der Sitzung des Ministerrats bat der ZDB die Bundesminister für Verkehr und Wirtschaft, sowie das Bundeskanzleramt und auch Dr. Stoiber, den Leiter der EU- Bürokratieabbaukommission, um Unterstützung. Über unsere europäische Vertretung in Brüssel warben wir auch in weiteren Mitgliedstaaten für unsere Positi- on. Der ZDB setzt sich dafür ein, dass die beschlossene Ausdehnung der Verordnung auf Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 t zurückgenommen wird, um die Unter- nehmen von unnötiger Bürokratie und Kostenaufwand zu entlasten. Insbesondere treten wir – neben der Aus- weitung der Handwerkerausnahme ohne Gewichtsbe- schränkung – auch dafür ein, dass Baustellenverkehr und Straßenbau zukünftig nicht mehr der Tachogra- phenpflicht unterliegen. Der digitale Tachograph ist ein Thema, bei dem wir seit Jahren für eine praxisgerechte Lösung kämpfen. Ist in Europa das Kind aber erst einmal in den Brunnen gefallen, bedarf es erheblicher Mühen es wieder zu retten.

ZDB-Baustein: Digitaler Tachograph

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ZDB-Baustein: Digitaler Tachograph

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ZDB BAUSTEIN

Zentralverband des Deutschen BaugewerbesKronenstraße 55 - 58 | 10117 BerlinTel. 030 20314-0 | Fax 030 20314-419E-Mail: [email protected] | www.zdb.de

V.i.S.d.P. Dr. Ilona K. Klein

November / 2012

Digitaler Tachograph

Aufgrund der EU-Fahrpersonalverordnung sind Un-ternehmen zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten und zum Einbau eines digitalen Tachographen in alle Fahrzeuge ab 3,5 t verpflichtet. Für Handwerker gibt es eine Ausnahme für Fahrten im Umkreis von 50 km um den Betriebsstandort, wenn Materialien transportiert werden, die der Fahrer zur Berufsausübung benötigt und kein hauptberuflicher Fahrer eingesetzt wird. Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t gibt es keine Ausnahmen nicht. Diese Regelung bedeutet für die Betriebe eine enorme Belastung.

Der ZDB besteht deshalb seit Jahren auf Erleichte-rungen bei den Lenk- und Ruhezeiten und appellierte daher an die deutschen Mitglieder des Europaparla-ments, als die EU-Kommission einen Verordnungsent-wurf vorlegte.

Abstimmung im EU-Parlament

Das EU-Parlament beschloss am 3. Juli 2012, dass Fahrzeuge, die im Baustellenverkehr zur Zu- und Ablieferung von Baumaterialien eingesetzt werden, nicht mehr der Tachographenpflicht unterliegen sollen. Auch Fahrzeuge, die in Verbindung mit Straßenbau eingesetzt werden, sollen von der Tachographenpflicht ausgenommen werden. Bisher galt dies nur für den Be-reich Straßenunterhaltung und -kontrolle. Ferner soll die Handwerkerausnahme von bisher 50 km auf einen Umkreis von 100 km ausgeweitet werden. Die Aus-nahmeregel soll auch ohne jede Gewichtsbeschrän-kung gelten. Diese Beschlüsse begrüßen wir sehr, sie entsprechen vollinhaltlich den Forderungen des ZDB.

Völlig überraschend stimmte das EU-Parlament aber auch einem kurzfristig eingebrachten, nicht diskutier-ten Änderungsantrag zu, wonach die Tachographen-pflicht auch schon für Fahrzeuge mit einem Gesamt-gewicht ab 2,8 t gelten soll.

Bisher ist dies nur für Fahrzeuge ab 3,5 t erforderlich. Hierdurch würde der größte Teil der leichten Nutz-fahrzeuge im deutschen Bau- und Ausbaugewerbe erfasst. Auf die baugewerblichen Unternehmen kämen dadurch neue massive bürokratische Lasten zu.

Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abge-schlossen. Nun müssen sich EU-Verkehrsminister, Kommission und EU-Parlament im sog. Trilog-Verfah-ren auf eine gemeinsame Position verständigen.

Im Vorfeld der Sitzung des Ministerrats bat der ZDB die Bundesminister für Verkehr und Wirtschaft, sowie das Bundeskanzleramt und auch Dr. Stoiber, den Leiter der EU- Bürokratieabbaukommission, um Unterstützung. Über unsere europäische Vertretung in Brüssel warben wir auch in weiteren Mitgliedstaaten für unsere Positi-on. Der ZDB setzt sich dafür ein, dass die beschlossene Ausdehnung der Verordnung auf Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 t zurückgenommen wird, um die Unter-nehmen von unnötiger Bürokratie und Kostenaufwand zu entlasten. Insbesondere treten wir – neben der Aus-weitung der Handwerkerausnahme ohne Gewichtsbe-schränkung – auch dafür ein, dass Baustellenverkehr und Straßenbau zukünftig nicht mehr der Tachogra-phenpflicht unterliegen.

Der digitale Tachograph ist ein Thema, bei dem wir seit Jahren für eine praxisgerechte Lösung kämpfen. Ist in Europa das Kind aber erst einmal in den Brunnen gefallen, bedarf es erheblicher Mühen es wieder zu retten.