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Zollrecht I

Zollrecht I - reguvis.de · - Zollunion EU –Türkei im gewerblichen Warenbereich (außer EGKS), deshalb auf der Basis der A.TR. Zollfreiheit - ABER: unterschiedliche Handelsabkommen

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Zollrecht I

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Inhalt1. Warenverzeichnis

2. Verbindliche Zolltarifauskünfte

3. Merkblätter zu Zollanmeldungen /Codierungen

4. Handelsstreit und Strafzölle

5. EU – Einfuhr von Stahlerzeugnissen

6. Carnet ATA

7. Einfuhr: keine € 22-Wertschwelle ab 01/2021 mehr

8. Zentrale Zollabwicklung

9. IT-Planungen der EU

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1. WarenverzeichnisAufbau:

8433 11 10 00 0 Rasenmäher mit Elektromotor und horizontal rotierendem Schneidwerk

84 Kapitel – Harmonisiertes System International

8433 Position – Harmonisiertes System International

8433 11 Unterposition – Harmonisiertes System International

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

8433 11 10 Unterposition – Kombinierte Nomenklatur (Ausfuhr) EU

8433 11 10 00 Unterposition TARIC EU

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

8433 11 10 00 0 Codenummer – Elektronischer Zolltarif DE

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Anwendungsbereiche der Warennummern:

- Einfuhr: Codenummer bei Zolltarif, Zusatzzöllen, Steuern, VuB, Lizenzen,

Genehmigungspflichten

- Ausfuhr: Statistik, VuB (mit Codierungen)

- Exportkontrolle: Umschlüsselungsverzeichnis

- Präferenzen: Basis für Verarbeitungsregel (Position, bei CETA und JEFTA auch

Unterposition)

- Handelsrechnung

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Kombinierte Nomenklatur (KN) 2020:

https://ec.europa.eu

> Steuern und Zollunion > News > Zoll: Kommission veröffentlicht die Kombinierte

Nomenklatur 2020

In 2019 Neufassung der Erläuterungen zur KN (EU-einheitliche Auslegung zu

Einzelentscheidungen):

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2019:119:FULL&from=EN

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Gegenüberstellung Warenverzeichnis 2019 – 2020: https://www.destatis.de

> Menü > Methoden > Klassifikationen > Änderungen des Warenverzeichnisses für die

Außenhandelsstatistik zum 1.1.2020 mit Gegenüberstellung der geänderten

Warennummern

Änderungen 2020: Die KN wird insgesamt 9483 KN-Codes umfassen (KN 2019 umfasste

9533 KN-Codes). 97 KN-Codes entfallen und 47 neue KN-Codes kommen hinzu.

Geändert: Anm. zu Kap. 4, 1901, 2208, 2710, 3707, 3921, 3926, 6117, 7104, 7307, 7325,

8472, Kap. 85, Kap. 90

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2. Verbindliche ZolltarifauskünfteVerbindliche Zolltarifauskünfte (VZTA): verbindlich sowohl für Zoll wie für die

Wirtschaftsbeteiligten für 3 Jahre (bei Vorliegen ist C626 zu codieren)

Seit 10/2019: Antragstellung nur noch über Bürger- und Geschäftskundenportal:

https://www.zoll-portal.de/

Portal beinhaltet

- VZTAen

- Informationen über gewerbliche Schutzrechte

- EORI-Verwaltung

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EBTI-Datenbank über EU-weit erteilte VZTAs:

https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/ebti

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3. Merkblätter zu Zollanmeldungen / Codierungen

Verbindliche Ausfüllanleitung: „Merkblatt zu Zollanmeldungen und summarischen

Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen“, Neuauflage 2020:

https://www.zoll.de

> Zoll online > Internetzollanmeldungen > Internetzollanmeldungen

Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Codierungen und elektronische Abschreibung:

https://www.zoll.de

> Merkblätter

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Merkblatt Codierungen:

Das elektronische Zollsystem ATLAS verlangt bei Zollanmeldungen Angaben darüber, ob eine

Ware ausfuhrgenehmigungspflichtig ist oder sonstigen Beschränkungen unterliegt. Die

Angaben erfolgen in Form von Codierungen in Feld 44 der Ausfuhranmeldung.

- Positivcodierungen (zwingend anzugeben): bei bestehender Genehmigungspflicht, bei

Bescheinigungen, bei wenigen Embargostaaten, 3LLK – „Außenwirtschaftsrechtlicher

Ausführer ungleich zollrechtlicher Ausführer“

- Negativcodierungen: mit einer Negativcodierung kann der Ausführer angeben, dass die

Ware nicht von einer ausfuhrrechtlichen Beschränkung erfasst wird (z. B.: Negativcodierung

Y901 ist die rechtsverbindliche Aussage, dass Anhang I der EG-Dual-Use-VO geprüft

wurde und die Ware nicht als Dual-Use-Gut gelistet ist.)

.

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4. Handelsstreit und StrafzölleWelthandelsorganisation (WTO – 1.1.1995) als Nachfolgeorganisation des GATT

Ziel:

- Abbau von Handelshemmnissen und Zöllen mit Langfristziel der Liberalisierung des

internationalen Handels

- Meistbegünstigung, Nichtdiskriminierung, Reziprozität

- Strafzölle nur mit der Rechtfertigung der Bedrohung der nationalen Sicherheit

- Koordination der Wirtschaftspolitik der 164 Mitgliedsstaaten

- Streitentscheidung zwischen den Mitgliedern

ABER:

Handelsblatt vom 5.12.2019: “Welthandel Trump legt die WTO lahm

Die Welthandelsorganisation dürfte als Schlichter in Handelskonflikten bald ausfallen.

Grund: Die USA blockieren die Neubesetzung von Richterstellen.“

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Entwicklung der Strafzölle USA-EU:

Seit 06/2018: Strafzoll gegen EU-Stahl (25%) und EU-Aluminium (10%)

Begründung: Gefährdung der nationalen Sicherheit

Seit 10/2019: Strafzoll gegen div. EU-Ursprungswaren – relevant ist dabei der

EU-Mitgliedsstaat! (Flugzeuge, Werkzeuge, Lebensmittel, u.a.)

Begründung: unrechtmäßige Subventionen der Flugzeugindustrie

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Informationen zu US-Strafzöllen (US-Trade Representative):

https://ustr.gov/sites/default/files/enforcement/301Investigations/Notice_of_Determination

_and_Action_Pursuant_to_Section_301-Large_Civil_Aircraft_Dispute.pdf

Über madb.europa.eu lässt sich der US-8-Steller herausfinden.

VORSICHT: in der EU- Market Access Database sind die Strafzölle nicht enthalten!

Grundlagen: 8-stellige US-Warennummer und Ursprung der Ware

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Entwicklung der Strafzölle USA – China:

Relevant auch für deutsche Exporteure, die Ursprungswaren der VR China in die USA

exportieren!

Betroffen sind mehr als 50% der chinesischen Exporte (aufgeführt in verschiedenen

Listen)

Vorgehensweise bei der Recherche:

https://ustr.gov/issue-areas/enforcement/section-301-investigations/search

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Strafzölle der Türkei:

- Zollunion EU – Türkei im gewerblichen Warenbereich (außer EGKS), deshalb auf der

Basis der A.TR. Zollfreiheit

- ABER: unterschiedliche Handelsabkommen und Antidumpingmaßnahmen der beiden

Partner kreieren wirtschaftliches Ungleichgewicht. Dieses Ungleichgewicht will die

Türkei durch Erhebung von Zusatzzöllen für Waren, die ihren Ursprung nicht in der

EU oder in Ländern der Pan-Euro-Med-Kumulationszone haben.

Nachweise für Zollfreiheit beim Export in die Türkei seit 05/2019:

- A.TR. Als Nachweis der Freiverkehrseigenschaft

- Ursprungszeugnis( Exporter`s Declaration wird nicht mehr akzeptiert)

- Lieferantenerklärung EU – Türkei

(Gegen Sicherheitsleistung auch nachträglich bis zu sechs Monaten)

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Insb. in der Türkei und China werden beim Import Ursprungskennzeichnung und

Warennummer intensiver als bisher geprüft.

Kunden fragen VOR Vertragsschluss relevante Informationen ab – Stammdatenpflege

gewinnt an Bedeutung.

Änderung der Lieferketten?

- Hoher Kosten- und Zeitaufwand

- WOHIN soll die Produktion verlagert werden?

„Blindflug“, keine Planungssicherheit!

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5. EU: Einfuhr von Stahlerzeugnissen

Seit 02/2019:

Zollkontingente und Zusatzzölle für bestimmte Stahlerzeugnisse ex Kap. 72 und 73

(Infos der IHK Stuttgart: https://www.stuttgart.ihk24.de )

> Import von Stahl- und Eisenerzeugnissen - IHK Region Stuttgart

Ziel:

Schutz der EU-Stahlindustrie vor „Billigeinfuhren“ durch staatliche Überkapazitäten

- Befreiung im Rahmen festgelegter Kontingente (Inanspruchnahme ist in der

Zollanmeldung anzugeben, nach Erschöpfung 25 % Zoll).

- Seit 2016 (vorläufig bis 15.05.2020 befristet): BAFA-Überwachungsdokument

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Konsequenzen der weltweit ausufernden Strafzölle:

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6. Carnet ATANEU:

- VR China akzeptiert das Carnet ATA auch für Warenmuster und Berufsausrüstung

- eCarnet: elektronische Antragstellung für Carnet ATA in Arbeit

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7. Einfuhr: Keine € 22-Wertschwelle ab 01/2021 mehrATLAS-IMPOST (Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen ab 1.Januar 2021:

- die derzeitige Umsatzsteuerbefreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen mit einem Wert bis 22 Euro

entfällt. Dies hat zur Folge, dass, anders als bisher im E-Commerce üblich, grundsätzlich

elektronische Zollanmeldungen erforderlich werden.

- für geringwertige Sendungen bis zu 150 Euro soll zu diesem genannten Termin die neue

Fachanwendung ATLAS-IMPOST (Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen) entwickelt

werden.

- für ATLAS-Teilnehmer wird der neue Zollanmeldungstyp APK (Anmeldungen von Post- und

Kuriersendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro) geschaffen.

- für Privatpersonen wird die Möglichkeit zur Erfassung des neuen Zollanmeldungstyps IPK

(Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro) über

eine Internetplattform geschaffen, welche über das BuG (Bürger- und Geschäftskundenportal)

zugänglich sein wird.

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8. Zentrale ZollabwicklungZentralisierung von Ausfuhrverfahren in einem EU-Staat (bisher „Einzige Bewilligung“)Beispiel:

Zollanmeldung in DE

Gestellung in anderem Mitgliedsstaat

- Elektronische Antragstellung über EU-Trader-Portal: https://ec.europa.eu

> Steuern und Zollunion > Unternehmen > Zollberechnung > Was ist der

Gemeinsame Zolltarif? > Wie kann ich auf das EU-Trader-Portal zugreifen?

(nicht sehr benutzerfreundlich)

- Verfahren ist geeignet für Unternehmen mit Zentrale in DE und Produktionsstätten in

anderen EU-Staaten

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9. IT-Planungen der EU

2019: Anträge VZTA, AEO (aber nicht in DE!)

2020: INF

Ende 2022: Import (Zollanmeldung, vorübergehende Verwahrung)

Ende 2025: T2L, Zentrale Zollabwicklung

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!