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Zollrecht I
Inhalt1. Warenverzeichnis
2. Verbindliche Zolltarifauskünfte
3. Merkblätter zu Zollanmeldungen /Codierungen
4. Handelsstreit und Strafzölle
5. EU – Einfuhr von Stahlerzeugnissen
6. Carnet ATA
7. Einfuhr: keine € 22-Wertschwelle ab 01/2021 mehr
8. Zentrale Zollabwicklung
9. IT-Planungen der EU
1. WarenverzeichnisAufbau:
8433 11 10 00 0 Rasenmäher mit Elektromotor und horizontal rotierendem Schneidwerk
84 Kapitel – Harmonisiertes System International
8433 Position – Harmonisiertes System International
8433 11 Unterposition – Harmonisiertes System International
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
8433 11 10 Unterposition – Kombinierte Nomenklatur (Ausfuhr) EU
8433 11 10 00 Unterposition TARIC EU
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
8433 11 10 00 0 Codenummer – Elektronischer Zolltarif DE
Anwendungsbereiche der Warennummern:
- Einfuhr: Codenummer bei Zolltarif, Zusatzzöllen, Steuern, VuB, Lizenzen,
Genehmigungspflichten
- Ausfuhr: Statistik, VuB (mit Codierungen)
- Exportkontrolle: Umschlüsselungsverzeichnis
- Präferenzen: Basis für Verarbeitungsregel (Position, bei CETA und JEFTA auch
Unterposition)
- Handelsrechnung
Kombinierte Nomenklatur (KN) 2020:
https://ec.europa.eu
> Steuern und Zollunion > News > Zoll: Kommission veröffentlicht die Kombinierte
Nomenklatur 2020
In 2019 Neufassung der Erläuterungen zur KN (EU-einheitliche Auslegung zu
Einzelentscheidungen):
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2019:119:FULL&from=EN
Gegenüberstellung Warenverzeichnis 2019 – 2020: https://www.destatis.de
> Menü > Methoden > Klassifikationen > Änderungen des Warenverzeichnisses für die
Außenhandelsstatistik zum 1.1.2020 mit Gegenüberstellung der geänderten
Warennummern
Änderungen 2020: Die KN wird insgesamt 9483 KN-Codes umfassen (KN 2019 umfasste
9533 KN-Codes). 97 KN-Codes entfallen und 47 neue KN-Codes kommen hinzu.
Geändert: Anm. zu Kap. 4, 1901, 2208, 2710, 3707, 3921, 3926, 6117, 7104, 7307, 7325,
8472, Kap. 85, Kap. 90
2. Verbindliche ZolltarifauskünfteVerbindliche Zolltarifauskünfte (VZTA): verbindlich sowohl für Zoll wie für die
Wirtschaftsbeteiligten für 3 Jahre (bei Vorliegen ist C626 zu codieren)
Seit 10/2019: Antragstellung nur noch über Bürger- und Geschäftskundenportal:
https://www.zoll-portal.de/
Portal beinhaltet
- VZTAen
- Informationen über gewerbliche Schutzrechte
- EORI-Verwaltung
EBTI-Datenbank über EU-weit erteilte VZTAs:
https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/ebti
3. Merkblätter zu Zollanmeldungen / Codierungen
Verbindliche Ausfüllanleitung: „Merkblatt zu Zollanmeldungen und summarischen
Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen“, Neuauflage 2020:
https://www.zoll.de
> Zoll online > Internetzollanmeldungen > Internetzollanmeldungen
Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Codierungen und elektronische Abschreibung:
https://www.zoll.de
> Merkblätter
Merkblatt Codierungen:
Das elektronische Zollsystem ATLAS verlangt bei Zollanmeldungen Angaben darüber, ob eine
Ware ausfuhrgenehmigungspflichtig ist oder sonstigen Beschränkungen unterliegt. Die
Angaben erfolgen in Form von Codierungen in Feld 44 der Ausfuhranmeldung.
- Positivcodierungen (zwingend anzugeben): bei bestehender Genehmigungspflicht, bei
Bescheinigungen, bei wenigen Embargostaaten, 3LLK – „Außenwirtschaftsrechtlicher
Ausführer ungleich zollrechtlicher Ausführer“
- Negativcodierungen: mit einer Negativcodierung kann der Ausführer angeben, dass die
Ware nicht von einer ausfuhrrechtlichen Beschränkung erfasst wird (z. B.: Negativcodierung
Y901 ist die rechtsverbindliche Aussage, dass Anhang I der EG-Dual-Use-VO geprüft
wurde und die Ware nicht als Dual-Use-Gut gelistet ist.)
.
4. Handelsstreit und StrafzölleWelthandelsorganisation (WTO – 1.1.1995) als Nachfolgeorganisation des GATT
Ziel:
- Abbau von Handelshemmnissen und Zöllen mit Langfristziel der Liberalisierung des
internationalen Handels
- Meistbegünstigung, Nichtdiskriminierung, Reziprozität
- Strafzölle nur mit der Rechtfertigung der Bedrohung der nationalen Sicherheit
- Koordination der Wirtschaftspolitik der 164 Mitgliedsstaaten
- Streitentscheidung zwischen den Mitgliedern
ABER:
Handelsblatt vom 5.12.2019: “Welthandel Trump legt die WTO lahm
Die Welthandelsorganisation dürfte als Schlichter in Handelskonflikten bald ausfallen.
Grund: Die USA blockieren die Neubesetzung von Richterstellen.“
Entwicklung der Strafzölle USA-EU:
Seit 06/2018: Strafzoll gegen EU-Stahl (25%) und EU-Aluminium (10%)
Begründung: Gefährdung der nationalen Sicherheit
Seit 10/2019: Strafzoll gegen div. EU-Ursprungswaren – relevant ist dabei der
EU-Mitgliedsstaat! (Flugzeuge, Werkzeuge, Lebensmittel, u.a.)
Begründung: unrechtmäßige Subventionen der Flugzeugindustrie
Informationen zu US-Strafzöllen (US-Trade Representative):
https://ustr.gov/sites/default/files/enforcement/301Investigations/Notice_of_Determination
_and_Action_Pursuant_to_Section_301-Large_Civil_Aircraft_Dispute.pdf
Über madb.europa.eu lässt sich der US-8-Steller herausfinden.
VORSICHT: in der EU- Market Access Database sind die Strafzölle nicht enthalten!
Grundlagen: 8-stellige US-Warennummer und Ursprung der Ware
Entwicklung der Strafzölle USA – China:
Relevant auch für deutsche Exporteure, die Ursprungswaren der VR China in die USA
exportieren!
Betroffen sind mehr als 50% der chinesischen Exporte (aufgeführt in verschiedenen
Listen)
Vorgehensweise bei der Recherche:
https://ustr.gov/issue-areas/enforcement/section-301-investigations/search
Strafzölle der Türkei:
- Zollunion EU – Türkei im gewerblichen Warenbereich (außer EGKS), deshalb auf der
Basis der A.TR. Zollfreiheit
- ABER: unterschiedliche Handelsabkommen und Antidumpingmaßnahmen der beiden
Partner kreieren wirtschaftliches Ungleichgewicht. Dieses Ungleichgewicht will die
Türkei durch Erhebung von Zusatzzöllen für Waren, die ihren Ursprung nicht in der
EU oder in Ländern der Pan-Euro-Med-Kumulationszone haben.
Nachweise für Zollfreiheit beim Export in die Türkei seit 05/2019:
- A.TR. Als Nachweis der Freiverkehrseigenschaft
- Ursprungszeugnis( Exporter`s Declaration wird nicht mehr akzeptiert)
- Lieferantenerklärung EU – Türkei
(Gegen Sicherheitsleistung auch nachträglich bis zu sechs Monaten)
Insb. in der Türkei und China werden beim Import Ursprungskennzeichnung und
Warennummer intensiver als bisher geprüft.
Kunden fragen VOR Vertragsschluss relevante Informationen ab – Stammdatenpflege
gewinnt an Bedeutung.
Änderung der Lieferketten?
- Hoher Kosten- und Zeitaufwand
- WOHIN soll die Produktion verlagert werden?
„Blindflug“, keine Planungssicherheit!
5. EU: Einfuhr von Stahlerzeugnissen
Seit 02/2019:
Zollkontingente und Zusatzzölle für bestimmte Stahlerzeugnisse ex Kap. 72 und 73
(Infos der IHK Stuttgart: https://www.stuttgart.ihk24.de )
> Import von Stahl- und Eisenerzeugnissen - IHK Region Stuttgart
Ziel:
Schutz der EU-Stahlindustrie vor „Billigeinfuhren“ durch staatliche Überkapazitäten
- Befreiung im Rahmen festgelegter Kontingente (Inanspruchnahme ist in der
Zollanmeldung anzugeben, nach Erschöpfung 25 % Zoll).
- Seit 2016 (vorläufig bis 15.05.2020 befristet): BAFA-Überwachungsdokument
Konsequenzen der weltweit ausufernden Strafzölle:
6. Carnet ATANEU:
- VR China akzeptiert das Carnet ATA auch für Warenmuster und Berufsausrüstung
- eCarnet: elektronische Antragstellung für Carnet ATA in Arbeit
7. Einfuhr: Keine € 22-Wertschwelle ab 01/2021 mehrATLAS-IMPOST (Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen ab 1.Januar 2021:
- die derzeitige Umsatzsteuerbefreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen mit einem Wert bis 22 Euro
entfällt. Dies hat zur Folge, dass, anders als bisher im E-Commerce üblich, grundsätzlich
elektronische Zollanmeldungen erforderlich werden.
- für geringwertige Sendungen bis zu 150 Euro soll zu diesem genannten Termin die neue
Fachanwendung ATLAS-IMPOST (Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen) entwickelt
werden.
- für ATLAS-Teilnehmer wird der neue Zollanmeldungstyp APK (Anmeldungen von Post- und
Kuriersendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro) geschaffen.
- für Privatpersonen wird die Möglichkeit zur Erfassung des neuen Zollanmeldungstyps IPK
(Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro) über
eine Internetplattform geschaffen, welche über das BuG (Bürger- und Geschäftskundenportal)
zugänglich sein wird.
8. Zentrale ZollabwicklungZentralisierung von Ausfuhrverfahren in einem EU-Staat (bisher „Einzige Bewilligung“)Beispiel:
Zollanmeldung in DE
Gestellung in anderem Mitgliedsstaat
- Elektronische Antragstellung über EU-Trader-Portal: https://ec.europa.eu
> Steuern und Zollunion > Unternehmen > Zollberechnung > Was ist der
Gemeinsame Zolltarif? > Wie kann ich auf das EU-Trader-Portal zugreifen?
(nicht sehr benutzerfreundlich)
- Verfahren ist geeignet für Unternehmen mit Zentrale in DE und Produktionsstätten in
anderen EU-Staaten
9. IT-Planungen der EU
2019: Anträge VZTA, AEO (aber nicht in DE!)
2020: INF
Ende 2022: Import (Zollanmeldung, vorübergehende Verwahrung)
Ende 2025: T2L, Zentrale Zollabwicklung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!