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Autohändler aufgepasst

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Page 1: Autohändler aufgepasst

Steuer-Luchs

Autohändler aufgepasst

Aus aktuellem Anlass weisen wir Sie auf die Mitteilung des Landesamtes für Steuern Rhein-

land-Pfalz bezüglich missbräuchlich genutzter ausländischer Umsatzsteuer-Identifikations-

nummern (USt-ID) hin.

Im nördlichen Rheinland-Pfalz sind der Polizei Fälle von Umsatzsteuerbetrug durch eine ost-

europäische Tätergruppe bekannt geworden.

Dabei ist die Vorgehensweise der Täter nicht neu. In dem aktuellen Fall sind osteuropäische

Käufer an Autohändler herangetreten und wollten Fahrzeuge umsatzsteuerfrei erwerben.

Dabei haben die rumänischen Täter eine echte existierende ausländische USt-ID, in dem

bekannten Fall die USt-ID eines italienischen Unternehmers, verwendet.

Auf Grund der echten USt-ID wurden die Fahrzeuge den Käufern umsatzsteuerfrei ausge-

händigt. Das Problem liegt aber darin, dass der italienische Unternehmer, sprich der tatsäch-

liche Inhaber der USt-ID, nach den bisherigen Ermittlungen nichts von einem Fahrzeuger-

werb wusste.

Folglich konnten die Autohändler, bei Nichterkennen der fehlenden / falschen Bevollmächti-

gung zur Verwendung der USt-ID nur einen fehlerhaften Nachweis für die umsatzsteuerfreie

innergemeinschaftliche Lieferung erbringen. Bei formal unvollständigem Belegnachweis

drohen den Händlern dadurch der Verlust des Vertrauensschutzes und damit die Gefahr, auf

der Umsatzsteuer sitzen zu bleiben.

Laut Mitteilung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz wurden allein im aktuellen Fall

Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzogen.

TIPP:

Seien Sie vorsichtig! Überprüfen Sie die Identität der Käufer und der angeblichen Auftragge-

ber! Bedenken Sie, dass es für die Täter kein Problem ist, sich USt-ID-Nummern aus dem

Internet zu besorgen. Daher müssen Sie unbedingt überprüfen, ob der Verwender der USt-

ID auch zur Verwendung berechtigt ist. Gerade in Fällen in denen die handelnden Personen,

eine andere Nationalität haben, als das Unternehmen, dessen USt-ID verwendet wird, also

bei wirtschaftlich ungewöhnlichen Verkaufskonstellationen, ist höchste Vorsicht und Auf-

merksamkeit geboten. Dies wird zunehmend auch von den Finanzgerichten so gefordert.