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Die 1% regel bei mehreren Dienstwagen

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Page 1: Die 1% regel bei mehreren Dienstwagen

Steuer-Luchs

Die 1%-Regel bei mehreren Dienstwagen

Darf ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch privat nutzen, so gilt, soweit die Fahrten-

buchmethode nicht angewendet wird, die 1 %-Regel. Nach dieser ist die Nutzung des

Dienstwagens für private Fahrten für jeden Kalendermonat mit einem Prozent des inländi-

schen Listenpreises im Zeitpunkt der Zulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattun-

gen einschließlich der Umsatzsteuer zu versteuern.

Dieses Thema führt regelmäßig zu Streit zwischen den Steuerpflichtigen und den Finanz-

ämtern.

Werden dem Arbeitnehmer nun mehr als nur ein PKW auch zur privaten Nutzung überlas-

sen, so ist der geldwerte Vorteil für jedes Fahrzeug nach der 1 %-Regel zu berechnen.

Der Bundesfinanzhof hat ausdrücklich klargestellt, dass es keinen Bedarf gibt die 1 %-Regel

dementsprechend eng auszulegen, dass nur ein Fahrzeug mit 1 % zu versteuern ist. Werden

dem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich zwei Fahrzeuge zur privaten Nutzung überlassen, wird

ihm auch ein doppelter Nutzungsvorteil zugewandt. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit

nach Belieben auf beide Fahrzeuge zuzugreifen und diese selbst zu nutzen, oder falls ar-

beitsvertraglich zugelassen, sogar einem Dritten zu überlassen. Will der Arbeitnehmer hin-

gegen nicht, dass beide Fahrzeuge mit 1 % versteuert werden, hat er ja auch die Möglichkeit

anhand eines Fahrtenbuchs die tatsächlichen Kosten für die Privatnutzung darzulegen.

Eine Ausnahme von der doppelten 1 %-Besteuerung greift nach der Finanzverwaltung je-

doch in dem Fall, wenn die Nutzung des zweiten Fahrzeuges durch zur Privatsphäre des

Arbeitnehmers gehörende Personen so gut wie ausgeschlossen ist. In diesem Fall wird nur

das überwiegend genutzte Fahrzeug versteuert.

TIPP:

Und es gibt noch eine zweite Ausnahme, die zu beachten ist. So unterbleibt die Doppelbe-

steuerung, wenn z.B. zwei Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen genutzt werden. Dies

hat die Bundesregierung ausdrücklich bestätigt.

Interessant wird in diesen Fällen die Frage werden, welches Fahrzeug zur 1 %-Besteuerung

herangezogen wird.