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1© 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Der Einsatz von DMN und BPMN in KPMG Projekten
MACH AG
Berlin, 3. Mai 2016
2© 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Agenda
Aktuelle Entwicklungen in der Finanzverwaltung1
Einsatz von BPMN und DMN2
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Aktuelle Entwicklungen in der Finanzverwaltung
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Neuausrichtung der SteuerfunktionAktuelle Entwicklungen in der Finanzverwaltung
“„ Regulatorische Änderungen und die Digitalisierung bedingen
eine Neuausrichtung der Steuerfunktion. Den Schwerpunkt bilden dabei Prozesse und ein ganzheitliches Tax Compliance Management System.
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Auswirkungen auf den Prozess der Erstellung der Steuererklärung
Aktuelle Entwicklungen in der Finanzverwaltung
Wirtschaftlichkeit
Zweckmäßigkeit
Verhältnismäßigkeit
Gleichmäßigkeit
Gesetzmäßigkeit
“„
Der Einsatz eines Risikomanagementsystems durch die Finanzverwaltung erfordert seitens der Steuer-berater einen regelbasierten Prozess der Erstellung der Steuererklärung.
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Elektronische KommunikationAktuelle Entwicklungen in der Finanzverwaltung
DigitalerSteuerbescheid
... als Ersatz für Papier
Elektronische Bekanntgabe von
Prüfungs-anordnungen
Elektronische Bekanntgabe von
Einspruchs-entscheidungen
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Auswirkungen auf die SteuerberatungAktuelle Entwicklungen in der Finanzverwaltung
“„ Zukünftig wird der Schwerpunkt auf der prozess- und
technologiebasierten Steuerberatung liegen.
Prozesse Regeln
Technologie Regulatorik
Markt
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Diskussionsentwurf des BMF zu § 153 AOAktuelle Entwicklungen in der Finanzverwaltung
Für Steuerhinterziehung reicht von den verschiedenen Vorsatzformen bereits bedingter Vorsatz aus. […] Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, kann dies ggf. ein Indizdarstellen, dass gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leicht-fertigkeit sprechen kann, jedoch befreit dies nicht von einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.
„
“ IDW Arbeitskreis zur Erarbeitung eines Prüfungsstandards zu
IDW PS 980
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Kernelemente eines Tax CMSAktuelle Entwicklungen in der Finanzverwaltung
Org
anis
atio
nÜberwachung & Verbesserung
Kommunikation
RisikoKultur Pro
gra
mm
Ziele
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Einsatz von BPMN und DMN
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Was sind BPMN 2.0 und DMN 1.0?Einsatz von BPMN und DMN
VERBINDUNG VON IT UND BUSINESS
PLATTFORM-UNABHÄNGIGKEIT
STANDARDISIERUNG & AUTOMATISIERUNG
INTERNATIONALERSTANDARD
BPMN 2.0 DMN 1.0
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Beratungsansatz und ArchitekturEinsatz von BPMN und DMN
Entscheidung
Prozess
Daten
Regulatorik
Decision Service
Workflow Service
App 1 App 2 App 3
Data Storage
Dashboard
Design Ausführung Analyse
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Einsatz von BPMN und DMN
Vorteile der Digitalisierung von Regeln (z.B. Gesetzen, Richtlinien) in DMN 1.0
— Schnelle Modellierung durch Fachexperten
— Umfangreiches Testing – dokumentierte Abnahme
— Aufbau einer Logikplattform –Anpassungen können jederzeit schnell und transparent auf die Regelplattform übertragen werden (s. Ausführung)
— Plattform für alle betroffenen Mitarbeiter schnell zugänglich und aktuell
— Die Regeln können ohne vorherige Kenntnis befolgt werden
— Schulungen können signifikant reduziert werden / ggf. entfallen
— Die Ausführung von Regeln kann vollständig dokumentiert werden
Design Ausführung
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Vielen Dank
KPMG in den sozialen Netzwerken
Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation.
© 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Kaspar KühlSenior ManagerTax Management ConsultingT +49 211 [email protected]
KPMG AG WirtschaftsprüfungsgesellschaftTersteegenstraße 19 - 3140474 Düsseldorf
www.kpmg.de
Ansprechpartner
Nicolas BarzSenior ManagerTax Management ConsultingT +49 30 [email protected]
KPMG AG WirtschaftsprüfungsgesellschaftKlingelhöferstraße 1810785 Berlin
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