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Hei Was bleibt, wenn der Schäfer in Rente geht? Die Situation in Thüringen Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Referat 33 / Natura 2000 Heiko Uthleb & Dr. Henryk Baumbach

Was bleibt, wenn der Schäfer in Rente geht? - thueringen.de · Rubrik . 1. Erhaltungszustände von Offenland -Lebensraumtypen 2. Berücksichtigung alternativer Pflegemaßnahmen in

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Rubrik

Hei

Was bleibt, wenn der Schäfer in Rente geht?

Die Situation in Thüringen

Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Referat 33 / Natura 2000

Heiko Uthleb & Dr. Henryk Baumbach

Rubrik

1. Erhaltungszustände von Offenland-Lebensraumtypen

2. Berücksichtigung alternativer Pflegemaßnahmen in der FFH-Managementplanung

3. Schafbestände in Thüringen

4. Finanzierung der Dauerpflege über KULAP und NALAP

5. Aktuelle Anstrengungen zur Verbesserung der Situation

U

Rubrik

11.029

Rubrik

Zentrale Regelung der FFH-Richtlinie

Bewahrung des günstigen Erhaltungszustandes (Art. 2, Abs. 2):

„Die aufgrund dieser Richtlinie getroffenen Maßnahmen zielen darauf ab,

einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und

wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu

bewahren oder wiederherzustellen.“

Rubrik

Günstiger Erhaltungszustand LRT Art. 1 FFH-Richtlinie

Der Erhaltungszustand eines natürlichen Lebensraums wird als „günstig“ erachtet, wenn - sein natürliches Verbreitungsgebiet sowie die Flächen, die er in diesem Gebiet

einnimmt, beständig sind oder sich ausdehnen und - die für seinen langfristigen Fortbestand notwendige Struktur und spezifischen

Funktionen bestehen und in absehbarer Zukunft wahrscheinlich weiterbestehen werden und

- der Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen Arten …günstig ist.

Rubrik

Erhaltungszustände Offenland-LRT und Arten FFH-Bericht 2018

5

21

8

Offenland-LRT

ungünstig-schlecht ungünstig-unzureichend günstig

19

29

18

4

Arten

Rubrik

3

9

1

regelmäßige Pflege Mahd & Beweidung

ungünstig-schlecht ungünstig-unzureichend günstig

2

12

7

keine oder sonstige Pflege

Vergleich der Erhaltungszustände aus dem FFH-Bericht 2018 von mahd- und beweidungsabhängigen LRT zu sonstigen Offenland-LRT

Rubrik

Vergleich der Kurzzeittrends der Flächengröße aus dem FFH-Bericht 2018 von mahd- und beweidungsabhängigen LRT zu sonstigen Offenland-LRT

5

5

3

regelmäßige Pflege Mahd & Beweidung

stabil abnehmend stark abnehmend

17

3

1

keine oder sonstige Pflege

Steppenrasen (6240*) Berg-Mähwiesen (6520)

Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen (6210*)

Steppenrasen (6240*)

Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen (6210)

B

Trockene Heiden (4030*)

Kalk- oder basenhaltige Felsen mit Kalk-Pionierrasen (6110*) Kalk- oder basenhaltige Felsen mit Kalk-Pionierrasen (6110*)

günstiger Erhaltungszustand: hervorragende (A) und gute (B) Bewertungen

ungünstiger Erhaltungszustand: schlechte (C) Bewertung

Erfassung der FFH-Lebensraumtypen und Bewertung ihres Erhaltungszustandes

Maßnahmekategorien: Erhaltungsmaßnahmen (ID-Nr. 5xxxx) Wiederherstellungsmaßnahmen (ID-Nr. 6xxxx) Entwicklungsmaßnahmen (ID-Nr. 7xxxx) Übergreifende Maßnahmen (ID-Nr. 8xxxx)

Maßnahmenplanung (I)

Rubrik

Maßnahmenplanung im Fachbeitrag Offenland des FFH-Managementplans Optimale Maßnahmen:

sind aus naturschutzfachlicher Sicht am besten zur Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustands der Schutzgüter geeignet

Optionale Maßnahmen: - werden als Alternativnutzungen zusätzlich geplant - sind in der Regel ebenfalls geeignet, den günstigen Erhaltungszustand der

Schutzgüter zu bewahren bzw. wiederherzustellen, zumindest aber ausreichend, deren Status quo zu erhalten,

- stellen im Vergleich zur Optimalvariante einen Kompromiss dar zwischen der Naturschutzfachplanung und den standörtlichen Gegebenheiten, einschließlich ökonomischer Anforderungen, und erhöhen die Umsetzbarkeit des Managementplans

Pfle

geem

pfeh

lung

en fü

r FFH

-LRT

: Bei

spie

l 624

0*

6240 - Pflege von Steppenrasen

Empfohlene Erhaltungsmaßnahmen Kommentar 1. (optimal) Beweidung mit Schafen oder Eseln • aufwuchsorientiert ab Mitte/Ende April • mehrmalige Beweidung möglich • Entfernung von Junggehölzen durch den

Schäfer während der Weideführung

Eine frühe Beweidung hat sich im Rahmen des EU-LIFE-Projektes „Steppenrasen Thüringens“ als besonders förderlich herausgestellt (mdl. BAUMBACH 2018). Empfehlenswert ist dabei insbesondere der Zeitraum der Hauptentfaltung der Steppenrasenvegetation, wenn viele im späteren Jahresverlauf gemiedene Pflanzen noch als Futter angenommen werden (STOLLE & RICHTER 2014).

Durch die Schneearmut im Mitteldeutschen Trockengebiet, dem Verbreitungsgebiet der subpannonischen Steppenrasen, ist eine (zusätzliche) Winterweide in den meisten Jahren problemlos möglich und war früher durchaus praxisüblich (JÄGER et al. 20021).

Zur Reduktion des Land-Reitgrases (Calamagrostis epigejos) eignet sich insbesondere eine Beweidung mit Eseln. Sie verbeißen bei Herbst- und Winterbeweidung auch überständige Pflanzenteile und schälen Gehölze intensiv, weshalb sie der Entbuschung und Entfilzung dienen, aber auch zur Dauerpflege eingesetzt werden können (ZEHM et al. 2015).

2. (optional) Mahd • einschürige Mahd mit Beräumung,

außer bei Vorkommen von Federgäsern, Stipa spec.

• zwischen Juli und Oktober

Bei Vorkommen von Federgräsern ist eine Mahd zu unterlassen, da diese aufgrund ihrer erst spät im Jahr liegenden Reservestoffeinlagerung durch Mahd verdrängt werden (JÄGER et al. 20021).

Ergänzende Maßnahmen: • Anlage eines mindestens 10 m breiten

ungedüngten Pufferstreifens

Ein Nährstoffeintrag aus angrenzenden, oberhalb der Standorte des LRT agrarisch genutzten Flächen kann durch die Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland bzw. durch die Anlage eines Pufferstreifens erfolgen.

LRT- bzw. Habitatflächen, deren Entwicklungsflächen, sowie Vernetzungs- und Aggregierungsflächen, auf denen einheitliche dauerhafte Bewirtschaftungsmaßnahmen erfolgen sollen (z. B. Beweidung), werden soweit wie möglich in Behandlungseinheiten (BE) zusammengefasst.

Maßnahmenplanung (II)

Beweidungsplan

Rubrik

Anforderungen an die Maßnahmenplanung hinsichtlich ihrer Umsetzungsmöglichkeiten - Die Maßnahmenplanung ist inhaltlich an den aktuellen Fördermöglichkeiten (KULAP, NALAP) in Thüringen zu orientieren. - Für die Kostenkalkulation der Erhaltungsmaßnahmen ist zunächst zu prüfen, ob diese im Rahmen der guten fachlichen Praxis unter Berücksichtigung der Fördermöglichkeiten realisiert werden können. - Für alle über die gute fachliche Praxis hinausgehenden Maßnahmen ist die Eignung bestehender Förderinstrumente zu prüfen. - Die Förderkulisse des Vertragsnaturschutzes ist dahingehend zu prüfen, ob alle nutzungs- und pflegeabhängigen LRT- und Habitatflächen enthalten sind. Auf nicht in der Förderkulisse liegende Behandlungseinheiten (BE) ist in geeigneter Form hinzuweisen und ein Abgrenzungsvorschlag in digitaler Form vorzulegen.

Rubrik

1989 1995 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Schafe insgesamt 542.253 241.886 148.800 137.700 134.200 123.700 119.700 122.600 weibl. zur Zucht 284.235 177.151 115.200 108.200 105.100 97.100 94.3001 96.600 Zuchtböcke 4.586 3.261 1.700 1.600 1.500 1.400 1.300 1.400 Schafe < 1 Jahr 142.476 52.185 31.400 27.100 27.000 24.800 23.600 24.400 Hammel 110.956 9.289 / / / / / / Stichtag: 3. November, Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Stand 19.11.2018

Schafbestand in Thüringen

Rubrik

1989 1995 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Schafe insgesamt 542.253 241.886 148.800 137.700 134.200 123.700 119.700 122.600 weibl. zur Zucht 284.235 177.151 115.200 108.200 105.100 97.100 94.3001 96.600 Zuchtböcke 4.586 3.261 1.700 1.600 1.500 1.400 1.300 1.400 Schafe < 1 Jahr 142.476 52.185 31.400 27.100 27.000 24.800 23.600 24.400 Hammel 110.956 9.289 / / / / / / Schafhaltende Betriebe* 500 400 400 400 400 300 Stichtag: 3. November, Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Stand 19.11.2018; *mit mindestens 20 Tieren (nach AgrStatG)

Schafbestand in Thüringen

Rubrik Wirtschaftliche Betrachtung

Thüringer Futterbaubetriebe

ME Futterbau MiVi

Futterbau MuKu Schäfer

„Ordentliches Ergebnis plus Personalaufwand“ Bereinigt ohne DZ*, AGZ**, KULAP

€/ha LF 304 -83 -262

€/AK 12.192 -5.770 -20.691

„Ordentliches Ergebnis plus Personalaufwand“ Bereinigt ohne AGZ, KULAP

€/ha LF

578 189 14

€/AK

23.168 13.111 1.093

„Ordentliches Ergebnis plus Personalaufwand“

€/ha LF

705 481 384

€/AK

28.279 33.299 30.289

Folie: Frau U. Maier, TLL *Direktzahlungen, **Ausgleichszulage

U

Rubrik

Beweidung

Außerhalb von Schutzgebieten (außerhalb NSG, NLP, Kern-/Pflegez. BSR)

Innerhalb von Schutzgebieten (innerhalb NSG, NLP, Kern-/Pflegez. BSR)

Grundstufe G21 G41

• Fördersatz: 275 €/ha • Fördersatz: 300 €/ha

KULAP

Erschwer- nisstufe

G31 G51

Definition Erschwernis • Lage/ Beschaffenheit der Fläche (Einschränkungen beim

Maschineneinsatz, aufwändige Anfahrt, Splitterflächen, Streuobstwiesen) oder

• besonderes Bewirtschaftungsregime

• Fördersatz: 345 €/ha • Fördersatz: 365 €/ha

Rubrik

Hüteschaf-haltung

Außerhalb von Schutzgebieten (außerhalb NSG, NLP, Kern-/Pflegez. BSR)

Innerhalb von Schutzgebieten (innerhalb NSG, NLP, Kern-/Pflegez. BSR)

Erschwer-nisstufe

G33 G53

• Erstnutzung durch Beweidung; mind. 1x/a • Pflege in Form der Hütehaltung (in Netzen mgl.) • Mind. 0,5 GVE Schafe und Ziegen/ha

• Fördersatz: 400 €/ha • Fördersatz: 420 €/ha

KULAP

Rubrik

KULAP

Verteilung der bewilligten KULAP-Förderung Biotopgrünland 2016 (2017)

1: Summe aus G21, G31, G33, G41, G51, G53 2: Summe aus G33, G53 3: Summe aus G22, G32, G42, G52 4: Summe aus G2-G5

Maßnahme Bewilligung

Beweidung 33.346 ha1

Hüteschafhaltung 13.447 ha2

Mahd 10.788 ha3

insgesamt 44.134 ha4

Rubrik

Anteil KULAP auf LRT-Flächen

Verschnitt mit KULAP-Antragsgeometrien 2016, Verpflichtungsjahr 2017 (ohne G1)

LRT-Code LRT-Fläche (ha) Thüringen

% KULAP-Überdeckung in FFH-Gebieten (MaP 2016-2018)

4030 341 5

5130 491 39

6110 132 22

6210 9.605 55

6240 460 73

Summe: 11.029 Mittel LRT-Fläche gesamt: 53 %

KULAP

Rubrik

Vergleich LRT-Flächengröße 6210 (*) mit und ohne KULAP

U-Test: signifikanter Unterschied der Flächengröße (P<0,0001)

KULAP o. KULAP

n 1778 3438

Mean 0,62 0,26

75 prcntil 0,60 0,26

Problem: - Zwei Drittel der LRT-Flächen sind nicht im KULAP - besonders kleine Splitterflächen finden keinen Nutzer und drohen verloren zu gehen

KULAP o. KULAP

U

Rubrik

Rubrik

Rubrik

NALAP-Fördersätze (I) Höhe der jährlichen Zuwendung (Angaben in Klammern: einschließlich möglicher Erschwerniszuschläge) M Mager- und Trockenstandorte M1 Mahd einschürig 280 (bis 580) €/ha M2 Mahd zweischürig 330 (bis 630) €/ha M3 Beweidung 220 (bis 420) €/ha M4 Mulchen 110 (bis 310) €/ha Analoge Fördersätze für Feucht- und Nassstandorte (F) Grünland in Wiesenbrütergebieten (W) Bergwiesen (B) Streuobstwiesen (S)

NALAP

Rubrik

NALAP-Fördersätze (II) jährlicher Erschwerniszuschlag von bis zu 300 € (bei Beweidung und Mulchen bis zu 200 €) je Hektar für die Maßnahmen M, F, W, B und S aus folgenden Gründen möglich: - arbeitswirtschaftliche Erschwernis aufgrund eines hohen Anteils an Kleinstrukturen, starker Hangneigung, Bodenunebenheiten, labiler Bodenverhältnisse, kleiner Parzellen oder schlechter Erreichbarkeit; - Einsatz von aufwendiger Technik wie Handarbeit, Handgeräte, Balkenmäher oder Spezialmaschinen; - zusätzliche Vereinbarungen aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes, die zu einem erhöhten Aufwand führen, wie spezielles Mahdregime (Streifenmahd, zeitversetzte Mahd von Teilflächen), periodische Überstauung von Flächen, Baumschnittmaßnahmen

NALAP

Rubrik

NALAP-Förderung 2016 [Fläche in ha] M F W B S Mahd einschürig 129,00 168,65 6,85 239,26 137,95 Mahd zweischürig 0,80 13,90 0,00 8,29 34,58 Beweidung 65,07 13,77 0,00 38,53 66,53 Mulchen 6,90 14,61 0,00 20,99 1,87 Erstpflege 23,50 2,08 0,00 6,07 2,43 225,02 213,01 6,85 313,14 243,36 M: Mager- und Trockenstandorte F: Feucht- und Nassstandorte W: Grünland in Wiesenbrütergebieten B: Bergwiesen S: Streuobstwiesen

NALAP

Rubrik

NALAP – Naturschutz und Landschaftspflege in Thüringen: Fördermittel im Zeitraum 2007 – 2019

0

0,5

1

1,5

2

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Förd

erm

ittel

in M

io. €

GAK-Mittel Landesmittel

Übersicht über die NALAP-Mittel in den Jahren 2007 bis 2019. Angegeben sind die ausgereichten Mittel (2007 bis 2017) sowie die verfügbaren Mittel (2018 und 2019), aufgeteilt in Landesmittel und GAK-Mittel (60 % Bundes- und 40 % Landesanteil).

Rubrik

Benachteiligte und spezifische Gebiete (seit Januar 2018)

Höhe der Ausgleichszulage: Benachteiligte Gebiete: 30-195 €/ha Spezifische Gebiete: 100 €/ha

B

Rubrik

Rubrik

Ziel der Schaf-Ziegen-Prämie ist es, - durch Unterstützung der Schaf- und Ziegenhalter dazu beizutragen,

dem Trend des massiven und anhaltenden Rückgangs der Schaf- und

Ziegenbestände in Thüringen entgegenzuwirken und damit die Pflege

wertvoller Offenland-Lebensräume durch Beweidung mittelfristig zu

sichern,

Schaf-Ziegen-Prämie des TMUEN

Rubrik

Ziel der Schaf-Ziegen-Prämie ist es, - durch Unterstützung der Schaf- und Ziegenhalter dazu beizutragen,

dem Trend des massiven und anhaltenden Rückgangs der Schaf- und

Ziegenbestände in Thüringen entgegenzuwirken und damit die Pflege

wertvoller Offenland-Lebensräume durch Beweidung mittelfristig zu

sichern,

- mit Blick auf die Schafbestände einen Übergang von der jetzigen in die

künftige KULAP-Förderperiode zu schaffen,

Schaf-Ziegen-Prämie des TMUEN

Rubrik

Ziel der Schaf-Ziegen-Prämie ist es, - durch Unterstützung der Schaf- und Ziegenhalter dazu beizutragen,

dem Trend des massiven und anhaltenden Rückgangs der Schaf- und

Ziegenbestände in Thüringen entgegenzuwirken und damit die Pflege

wertvoller Offenland-Lebensräume durch Beweidung mittelfristig zu

sichern,

- mit Blick auf die Schafbestände einen Übergang von der jetzigen in die

künftige KULAP-Förderperiode zu schaffen,

- im politischen Raum gekoppelte Prämien als geeignetes Instrument zu

etablieren.

Schaf-Ziegen-Prämie des TMUEN

Rubrik

25 € pro Tier* und Jahr** *Schafe und Ziegen über 9 Monate alt, Mindestbestand 20 Tiere ** bis zu einer Grenze von 5.000 € pro Jahr Grünlandflächen des Zuwendungsempfängern müssen zu mindestens 10 % in den Kulissen für Biotopgrünland liegen Tiere, die ganzjährig im Stall gehalten werden, sind von der Förderung ausgeschlossen Auszahlungen in den Jahren 2020 und 2021 sind nur möglich, wenn der Gesamt-Tierbestand im Vergleich zum Bewilligungsjahr 2019 nicht mehr als 10 % abgenommen hat

Schaf-Ziegen-Prämie des TMUEN

Rubrik

Hei

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Referat 33 / Natura 2000