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Amsterdam-Kriterien II
Alle fünf Kriterien müssen erfüllt sein:
1. Mindestens drei Familienangehörige mit histologisch gesichertem
kolorektalem Karzinom oder einem Karzinom des Endometriums, Dünndarms oder Urothels (ableitende Harnwege/Nierenbecken)
2. Wenigstens zwei aufeinander folgende Generationen betroffen.
3. Ein Familienmitglied erstgradig verwandt mit den beiden anderen
4. Bei mindestens einem Patienten Diagnosestellung vor dem 50. Lebensjahr.
5. Eine familiäre adenomatöse Polyposis (FAP) muss ausgeschlossen sein.