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Nr. 03 2020Amts- und Mitteilungsblattder Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten
Erscheinungsdatum: 28. Februar 2020 – Redaktionsschluss für Nr. 04/2020: Freitag, 13. März 2020
Rathaus Mistelgau Bahnhofstraße 3595490 MistelgauMontag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Mittwoch: 14.00 – 18.00 UhrTelefon 09279/999-0Fax 09279/[email protected]
Rathaus Glashütten Schloßstraße 295496 GlashüttenMontag: 17.30 – 19.00 UhrDonnerstag: 15.00 – 18.00 UhrTelefon 09279/467Fax 09279/[email protected]
Verein für Regionalentwicklung„Rund um die Neubürg – Fränkische Schweiz e. V.”Bahnhofstraße 3595490 MistelgauTelefon 09279/923241Fax 09279/[email protected]
Hohe Auszeichnung für Sportfunktionäre des TSV ObernseesMit der höchsten in Bayern zu ver-leihenden Auszeichnung für einen Sportfunktionär wurde das jahr-zehnte lange Engagement von Dieter Treffinger vom TSV Obernsees an-lässlich der Hauptversammlung in der Kulturscheune gewürdigt. Für sage und schreibe 50-jährige Tätigkeit an verantwortlicher Stelle im Verein erhielt er die Verdienstnadel des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV) in Gold mit Brillanten und gro-ßem Kranz sowie Urkunde durch TSV- Vorsitzenden Roland Eisenhuth und Ehrenamtsbeauftragten Peter Klein-hans überreicht.
Treffinger war ab 1959 mit kurzen Unterbrechungen bis zu seinem Ausscheiden als Schatzmeister bei der aktuellen Haupt-versammlung, bis auf die Funktion des ersten Vorsitzenden, mit einer Vielzahl von Ehrenämtern betraut. Im Laufe seiner Funktionärskarriere erhielt er bereits eine große Zahl von Ehrungen. Hierzu gehörte auch wenige Tage nach der Haupt-versammlung bei einem Ehrenabend im Sportheim des SV Mistelgau die Auszeichnung durch den Deutschen Fußballbund (DFB) und dem Bayerischen Fußballverband (BFV). Gemeinsam mit 20 weiteren Sportfunktionären aus dem Fußballkreis Bamberg/Bayreuth/Kulmbach, wurde ihm eine Ehrenurkunde und die DFB-Ehrenamtsuhr durch BFV-Bezirksvorsitzenden Thomas Unger, Kreisvorsitzender Manfred Neumeister und Bezirks-Ehrenamtsreferent Siegfried Tabbert, überreicht.Eine hohe Auszeichnung bei der Hauptversammlung des TSV Obernsees erhielt auch Heidi Görke. Sie bekam die BLSV Verdienstnadel in Gold mit Brillanten und Urkunde für über 40jährige Tätigkeit an verantwortlicher Stelle im Verein. Seit 3. Februar 1980 übt sie das Amt der ersten Schriftführerin aus und wurde bei den Neuwahlen im Januar 2020 für weitere zwei Jahre gewählt.Ebenfalls ein engagierter Sportfunktionär in den Reihen des TSV ist Roland Zölch, der für über 35-jährige Tätigkeit mit der BLSV Verdienstnadel in Gold mit großem Kranz und Urkunde bedacht wurde. Zölch ist seit 1982 stellvertretender Abteilungs-leiter im Tischtennisbereich und seit 2013 Jugendleiter. Text/Foto: D. Jenß
Gemeinde MistelgauDie Rufnummern:
=> Lappe Karl, 1. Bürgermeister Privat: 0 9279 /2 20Dienstlich: 0 9279 /9 99-0 Handy: 0160/8427316
=> Amschler, DietmarEDV-Betreuung, Fischereischeine, RentenangelegenheitenTel.: 0 9279 /9 99-11 Fax: 0 9279 /9 [email protected]
=> Bärnreuther, WolfgangMitteilungsblatt, Wasser- und Kanal-gebührenTel.: 0 9279 /9 99-18 Fax: 0 9279 /9 [email protected]
=> Bayerlein, KatjaBürgeramt, Wahlamt, Poststelle, StandesamtTel.: 0 9279 /9 99-27 Fax: 0 9279 /9 [email protected]
=> Huber, MathiasStandesamt, PersonalangelegenheitenTel.: 0 9279 /9 99-16 Fax: 0 9279 /9 [email protected]
=> Kaniewski, Karin Kindergarten, Schule, Finanz ver-waltung, BreitbandangelegenheitTel.: 0 9279 /9 99-24 Fax: 0 9279 /9 [email protected]
=> Küffner, BrigitteSekretariat, ÖffentlichkeitsarbeitTel.: 0 9279 /9 99-17 Fax: 0 9279 /9 [email protected]
=> Krug, TanjaFinanzverwaltungTel.: 0 9279 /9 99-21 Fax: 0 9279 /9 [email protected]
=> Roder, UteKassenverwaltungTel.: 0 9279 /9 99-19 Fax: 0 9279 /9 [email protected]
=> Schaarschmidt, Klaus GeschäftsleiterTel.: 0 9279 /9 99-12 Fax: 0 9279 /9 [email protected]
=> Schmitt, IreneVerkehrsamt an der ThermeTourist Info Mistelgau – Obernsees – GlashüttenTel.: 0 9206/99 23 75Fax: 0 9206/99 35 [email protected]
=> Silbermann, ThomasBauamt, StraßenverkehrTel.: 0 9279 /9 99-15 Fax: 0 9279 /9 [email protected]
=> Wagner, WinfriedKämmererTel.: 0 9279 /9 99-13 Fax: 0 9279 /9 99 [email protected]
=> Waldmann, MonikaAusweise, Pässe, Grund-, Gewerbe- und HundesteuerTel.: 0 9279 /9 99-22 Fax: 0 9279 /9 [email protected]
Bauhof Mistelgau: Tel.: 0 9279/584In dringenden Fällen: => Bär, Arno Handy: 0151 /18056441 => Ströbel, Karl Handy: 0151 /18056442 => Teufel, Reiner Handy: 0151 /18056443=> Zick, Michael Handy: 0151 /18056448Kläranlage Truppachtal: Tel.: 0 9206 /230 E-Mail: [email protected] dringenden Fällen:
=> Haensler, Karl-Heinz Handy: 0175/4048603=> Schelenz, Thomas Handy: 0175 /4048603 Tel.: 0 9206 /237516Kindergarten Mistelgau: Tel.: 0 9279 /1322Kindergarten Obernsees: Tel.: 0 9206 /750Grundschule Mistelgau: Tel.: 0 9279 /346 => Hausmeister: Küffner, Roland Handy: 0170/9937752Mittagsbetreuung Mistelgau: Tel.: 0 9279 /923173 => Wagner, GislindeHandy: 0171/4182778Seniorenbeauftragte:=> Seyferth, Angelika Tel.: 0 9279 /1468Jugendbeauftragte:=> Ebert, Jörg Handy: 0151/40253435 => Gössl, SvenTel.: 0 9206 /992444Schul- u. Kindergärtenbeauftragter, Frauenbeauftragter:=> Seyferth, JochenTel.: 0172/84 21 561
Störungsannahme Strom "Stadtwerke Bayreuth"
Tel.: 0921-600-750
Gemeinde Glashüttenund
Ihr direkter Kontakt=> ins Rathaus:Tel.: 0 9279/467 Fax: 09279/923377 E-Mail: [email protected] Internet: www.glashuetten.de=> in den Bauhof: Tel.: 0 9279/8248 Fax: 09279/971230 E-Mail: [email protected]=> Grundschule Glashütten: Tel.: 0 9279 /241Störungsannahme für WasserTel.: 0 92 83/ 8 61 22 43 für StromTel.: 0941/28003366 rund um die Uhr! Bei allen weiteren Fragen zum Wasser Tel.-Nr:0 92 83 / 86 10in der Zeit von Mo. - Do. von 08.00 - 16.00 Uhr undFr. von 08.00 - 13.00 Uhr=> in die AWO-Kindertagesstätte Tel.: 0 92 79 / 18 19, E-Mail: [email protected]=> zu der SeniorenbeauftragtenFrau Ursel Sloniowski, Waldstr. 3, Tel.: 0 92 79 / 97 60 00=> zu dem JugendbeauftragtenHerr Tobias Heidenreich, Waldstr. 1, Tel.: 01 74 / 9 51 78 75 E-mail: [email protected]=> Standorte Defibrillatoren an der Schule Glashütten,
Schulstraße 21, Glashüttenam Feuerwehrgerätehaus Glashütten,
Altenhimmelstraße 4, Glashüttenam Rathaus Glashütten, Schloßstr. 2
Glashüttenweltoffen und heimatverbunden
Notruf-Nummern:Polizei 1 10Feuerwehr 1 12
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Amtliche BekAnntmAchungenInhaltsverzeichnisAmtl. Bekanntmachungen S. 3 – 12– Bekanntmachungen der Abfallwirtschaft des Landratsamtes
Bayreuth: Austausch von Müllbehältern – Annahme von CDs und DVDs bei den Sammelstellen für Elektroaltgeräte – Was gehört in die Gelbe Tonne?
– Informationen zur Einführungsklasse 2020/2021 an der Staatlichen Gesamtschule Hollfeld
– Informationen zum Führerscheinumtausch– Gemeinsam die Energiewende voranbringen – Hocheffiziente
Heinzungspumpen sparen StromkostenDie Gemeinden informieren S. 13 – 25– Nachrichten aus dem Gemeinderat Mistelgau– Warnung vor betrügerischen Methoden bei der Einholung von
Werbeaufträgen in Zusammenhang mit der Erstellung der neuen Bürgerinformationsbroschüre der VG Mistelgau
– Die Mittagsbetreuung des Schulverbandes Mistelgau/Glashütten informiert über das Schuljahr 2020/2021
– Nachrichten aus den Pfarrämtern und KirchengemeindenNachrichten der Vereine u. Verbände S. 26 – 41– Veranstaltungen und Termine der Vereine und Verbän de Anzeigen S. 41 – 64
Impressum:Offizielles Amts- und Mitteilungs blatt der Verwaltungs-gemeinschaft Mistelgau. Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt im amtlichen Teil des Mitteilungs blattes ist die Ver wal tungsgemeinschaft Mistelgau.Gemeinschaftsvorsitzender: Karl Lappe
Das Mitteilungsblatt erhält jeder Haus halt in der Verwaltungsge mein schaft Mistel gau kostenlos zugestellt. Es kann auch im Rathaus Mistelgau und Glashütten wäh-rend der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Stückzahl: 2.500
Druck:Hofmann – Druck. Werbung. Medien.Bayreuther Straße 25, 95490 Mistelgau, Tel. 09279/995 0, Fax 09279/995 23E-Mail: [email protected]
Bankverbindungen
Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau– Sparkasse Bayreuth
IBAN: DE87 7735 0110 0570 0904 98 BIC: BYLADEM1SBT
Gemeinde Mistelgau– Sparkasse Bayreuth IBAN: DE23 7735 0110 0570 0900 01 BIC: BYLADEM1SBT
– VR-Bank Bayreuth-Hof eG IBAN: DE56 7806 0896 0009 6107 15 BIC: GENODEF1HO1
Gemeinde Glashütten– Sparkasse Bayreuth IBAN: DE76 7735 0110 0570 1000 08 BIC: BYLADEM1SBT
– VR-Bank Bayreuth-Hof eG IBAN: DE76 7806 0896 0009 6738 90 BIC: GENODEF1HO1
Abwasserzweckverband Truppachtal– Sparkasse Bayreuth IBAN: DE75 7735 0110 0570 0908 11 BIC: BYLADEM1SBT
– VR-Bank Bayreuth-Hof eG IBAN: DE28 7806 0896 0009 6169 42 BIC: GENODEF1HO1
Schulverband Mistelgau-Glashütten– VR-Bank Bayreuth-Hof eG IBAN: DE59 7806 0896 0009 6108 55 BIC: GENODEF1HO1
Untersuchungsergebnis des Trinkwassers der
Gemeinde GlashüttenAm 02.09.2019 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der Gemeinde Glashütten durch das Labor Analab Taub-mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent-spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis:
Gesamthärte: 6,34°dH Nitrat: < 1 mg/lph-Wert: 8,00Härtebereich: weich (1)
Untersuchungsergebnis des Trinkwassers der
Gemeinde MistelgauAm 18.09.2019 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der Gemeinde Mistelgau durch das Labor Analab Taub-mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent-spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis:
Gesamthärte: 5,49°dH Nitrat: < 1 mg/lph-Wert: 7,90Härtebereich: weich (1)
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Amtliche BekAnntmAchungen
Abfallwirtschaft
Sammlung von CDs/DVDsAb sofort werden CDs und DVDs wieder separat erfasst und können an den Abgabestellen für Elektroaltgeräte abgegeben werden:¡ Bindlach: Gewerbemüllsortieranlage
Im Letterer 2, 95463 Bindlach, Tel. 09208-9375Annahmezeit: Fr 11-17 Uhr
¡ Pegnitz: WertstoffhofKleiner Johannes 4-6, 91257 Pegnitz, Tel. 09241-988206, Annahmezeiten: Do 14-20 Uhr, jeder letzter Sa im Monat 8-12 Uhr
Hintergrund der Umstellung ist die bessere Verwertbarkeit bei sortenreiner Erfassung.
Eine Abgabe in den Rathäusern und Bauhöfen ist nicht mehr möglich.
Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.
Abfallwirtschaft
Austausch von Müllbehältern !!! Aktion ab 20.4.2020 für überalterte Rest- und Biomülltonnen !!!
Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.
Der Behälterbestand der derzeit aufgestellten Rest- und Biomülltonnen umfasst teilweise „in die Jahre gekommene“
Müllgefäße. Hierdurch kommt es vermehrt zu Problemen bei der Leerung (z.B. voranschreitende Materialermüdung, Beschä-digungen an der Kammleiste, Risse im Korpus etc.). Im Rahmen einer Verjüngung des Behälterbestandes findet ab 20.4.2020 ein
Austausch von Müllbehältern statt. Sollte Ihre Rest- und/oder Biomülltonne betroffen sein und ausgetauscht werden, informieren wir Sie in den nächsten
Wochen mit einem persönlichen Anschreiben per Post.
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Amtliche BekAnntmAchungen
Kunststoff-becher
Kunststoff-flaschen
Kunststoff-folien
Styropor-Form
teilesonstige
Kunststoff-verpackungen
Getränke-kartons
Weißblech
Aluminium
Beispiele: Joghurtbecher, Quarkbecher, M
ar-garinebecher
Beispiele: Sham
pooflaschen, Spülm
ittelflaschen, Speiseölflaschen
Beispiele: Chipstüten, Ein-kaufstüten, Ein-schw
eißfolien, Säcke für Pflanzenerde
Beispiele:
Verpackungen von Elektrogeräten, W
erkzeugen, Le-bensm
itteln o.ä.
Beispiele: Kunststoffeim
er und -kanister, Kunst-stoffblum
entöpfe,Zahnpastatuben,Obstnetze, leereFarbeim
er
Beispiele: Getränkekartons für M
ilch, Saft, Eistee, W
ein, Soßen, Sah-ne, Pudding (Tetra Pak)
Beispiele: Konservendosen, Getränkedosen, Spraydosen, Kron-korken
Beispiele: Alufolie, Alukaffee-Kapseln, Deckel von Joghurtbechern
Becher nicht inein-ander stapeln. Aludeckel abziehen und getrennt ein-w
erfen. Becher, die keine Verpackung sind (z.B. Trinkbecher) gehören in den Restm
üll.
Banderolen ge-trennt in die Gelbe Tonne w
erfen. Eti-ketten brauchen nicht abgezogen w
erden.
Silofolien gehören nicht in die Gelbe Tonne.
Baustyropor gehört nicht in die Gelbe Tonne.
Metallbügel von Ei-
mern und Verschlüs-
se von Kanistern sollten entfernt und getrennt in die Gel-be Tonne gegeben w
erden.
Für eine optimale
Verwertbarkeit De-
ckel und ggf. Ver-schluss getrennt in die Gelbe Tonne w
erfen.
Deckel von Spray-dosen getrennt in die Gelbe Tonne w
erfen. Spraydosen m
it Restinhalt gehö-ren zum
Problem-
müll.
Alufolie nicht zu-sam
menknüllen,
sondern gefaltet in die Gelbe Tonne geben.
Verpackungen aus Holz (z.B. Käseschachteln) oder Steingut dürfen ebenso wie Kunststoffkorken in die Gelbe Tonne.
B Behälter, in denen giftige Stoffe enthalten waren, w
ie z.B. Desinfektionsmittel oder Spritzm
ittel aus der Landwirtschaft, gehören nicht in die Gelbe Tonne! Diese
gehören, wenn sie leer sind, in den Restm
üll. Restmengen sind als Problem
müll zu entsorgen.
Behälter mit flüssigen Farb- und Lackresten gehören zum
Problemm
üll, solche mit eingetrockneten Resten in den Restm
üll.
Altglas (Behälterglas) wird farbgetrennt in Glascontainern erfasst.
Papier gehört in die Papiertonne, in Altpapiercontainer oder kann bei Bündelsamm
lungen bereitgestellt werden.
Bei Abfuhrproblemen m
it der Gelben Tonne bitte an die kostenfreie Hotline 0800 / 07 85 600 oder 0921 / 93 05851 wenden.
Was gehört in die G
elbe Tonne?
Weitere Inform
ationen Internet
ww
w.landkreis-bayreuth.de/abfall
Info-Hotline 0921 / 728-282
Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth-Land, Stand Februar 2020
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Amtliche BekAnntmAchungen
Trauerbegleiter für Kinder und Jugendliche in Oberfranken gesuchtSeit 2016 begleitet Lacrima in Oberfranken Heranwach-sende, die ein Eltern- oder Geschwisterteil verloren haben.Ehrenamtliche Trauerbegleiter und Trauerbegleiterinnen betreuen die Kinder, Jugendlichen sowie deren Angehö-rige in ihrer Trauerarbeit und bieten Hilfe in Trauer mo-menten. Aktuell gibt es in Oberfranken Lacrima-Gruppen-standorte in Kulmbach, in Reckendorf bei Bamberg und in Kürze auch in Bayreuth.Um weitere Kinder und Jugend liche betreuen zu können, startet am 20. März eine neue Ausbildung zum Trauer-begleiter.Der Kurs findet an drei Wochenenden in der Geschäfts-stelle der Johanniter-Unfall-Hilfe in Bamberg, Gutenberg-str. 2a statt (20. – 22. März, 3. – 5. April und 8. – 10. Mai 2020).Wer sich ehrenamtlich für trauernde Kinder und deren An-gehörige engagieren möchte und bereit ist, alle 14 Tage spätnachmittags einige Stunden zu investieren (mittwochs ab 16 Uhr/Bamberg, donnerstags ab 16 Uhr/Kulmbach), kann sich unter der Telefonnummer 0951 20 87 98 74 oder per E-Mail an [email protected] an Simone Goppert wenden und ein persönliches Kennen-lerngespräch vereinbaren.Informationen zu Lacrima gibt es außerdem unter www.johanniter.de/oberfranken/lacrima.
GesamtschuleHollfeld
Informationen zur Anmeldung und Aufnahme in die Einführungsklasse 2020/2021 an der Staatlichen Gesamtschule Hollfeld An der Staatlichen Gesamtschule Hollfeld wurde das Angebot durch die Errichtung einer Einführungsklasse erweitert. Auch im Schuljahr 2020/21 ist wieder die Errichtung einer Einführungsklasse geplant. Um wieder eine Einführungsklasse an der Gesamtschule Hollfeld einrichten zu können, ist jedoch eine ausreichende Anzahl von Voranmeldungen von Schülerinnen und Schü-lern, die den mittleren Bildungsabschluss im Schuljahr 2019/20 erwerben, erforderlich.
Welches Ziel verfolgt die Einführungsklasse? Der erfolgreiche Besuch dieser Klasse berechtigt zum Ein-tritt in die Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 11 und 12) des Gymnasiums. Eine Unterscheidung nach Ausbildungs-richtungen gibt es hierbei jedoch nicht. Schülerinnen und Schülern mit mittlerem Bildungsab-schluss soll der Übergang an das Gymnasium erleichtert werden. Dies geschieht in dieser Klasse durch:• Eine gezielte Förderung in einzelnen Fächern, in denen
Kenntnisse noch vertieft bzw. neu erworben werden müssen (z.B. der 2. Fremdsprache).
• Die explizite Vorbereitung auf die verbindlichen Abitur-prüfungsfächer (Mathematik, Deutsch, Fremdsprache).
Welche Voraussetzung gibt es für die Aufnahme? (§ 7 GSO)• Mittlerer Schulabschluss (erworben an einer Realschu-
le, Wirtschaftsschule oder im M-Zug der Mittelschule).• Pädagogisches Gutachten der in Jahrgangsstufe 10
besuchten Schule, in dem die Eignung für den Bildungs-weg des Gymnasiums uneingeschränkt bestätigt wird.
• Einhaltung der Altersgrenze, d.h. der Schüler darf am 30.09. im Jahr des Eintritts in die Einführungsklasse das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei Überschreitungen entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme.
Es ist kein bestimmter Notendurchschnitt erforderlich!
Wichtiges zur Anmeldung:
Voranmeldung:M-Zug-, Real- und Wirtschaftsschüler, die sich in der Ab-schlussklasse befinden und die Einführungsklasse der Staatlichen Gesamtschule Hollfeld besuchen möchten, melden sich nach Ausgabe des Zwischenzeugnisses mit dem speziellen Formular bis 28.02.2020 an der Staatlichen Gesamtschule Hollfeld für die Einführungsklasse an.Die Schüler des Realschulzuges der Gesamtschule Holl-feld geben bitte die Voranmeldungen bis 26.02.2020 im Sekretariat ab.
Endgültige Anmeldung:• Termin der Anmeldung: 20. – 22. Juli 2020 im Sekreta-
riat der Gesamtschule Hollfeld• Eine Anmeldung ist auch ohne erfolgte Voranmel
dung möglichFolgende Unterlagen werden benötigt:• Abschlusszeugnis im Original• Geburtsurkunde• Anmeldeformular mit Unterschrift eines Erziehungsbe-
rechtigten• Pädagogisches Gutachten der besuchten Schule
Weitere Informationen finden Sie unter: www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/oberfranken unter Aktuelles – Flyer, Links zur Einführungsklasse.
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Amtliche BekAnntmAchungen
Pressedienstder Sozialversicherung fürLandwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Weiterhin gilt: Organspende nicht ohne ZustimmungDer vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf sieht vor, dass wie bisher einer Organspende aktiv zugestimmt werden muss oder Angehörige diesen Willen bezeugen. Es bleibt damit bei der sogenannten Zustimmungs oder Entscheidungslösung.Allerdings sollen die Bürger künftig von Ämtern und Haus-ärzten regelmäßig zu ihrer Haltung befragt werden und die Antworten in einer zentralen Datenbank erfasst werden können. Im Detail sieht der Entwurf folgende Maßnahmen vor:
OnlineRegisterJeder soll seine persönliche Entscheidung zur Organspen-de in einem zentralen Online-Register beim Deutschen In-stitut für Medizinische Dokumentation und Information do-kumentieren können. Dieser Eintrag ist nicht verpflichtend. Die Entscheidung kann jederzeit geändert werden.Abfrage durch Ausweisbehörde Meldeämter sollen Bürger auf die Möglichkeit des Eintrags in das Online-Register hinweisen, wenn sie einen Perso-nalausweis oder Reisepass beantragen. Die Erklärung soll dann direkt vor Ort an entsprechenden Terminals möglich sein.
Aufklärung durch HausärzteHausärzte sollen ihre Patienten alle zwei Jahre aktiv und ergebnisoffen zum Thema Organspende beraten und zur Eintragung in das Online-Register ermuntern.
Keine WiderspruchslösungDer Gesetzentwurf zur „Doppelten Widerspruchslösung“ fand im Bundestag keine Mehrheit.Er sah vor, dass alle Bürger automatisch als Spender gelten, wenn sie nicht zuvor einer Organspende aktiv widersprochen haben oder ihre Angehörigen einen ent-sprechenden Willen glaubhaft bezeugen.
Hohe Spendenbereitschaft – wenig SpenderGrundsätzlich ist die Zustimmung zur Organspende in Deutschland hoch: 72 Prozent der Befragten sind einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklä-rung zufolge bereit, selbst zu spenden. Allerdings hat nur jeder dritte Deutsche einen Spenderausweis.2019 wurden in Deutschland wieder etwas weniger Spen-der gemeldet als 2018. Über 9.000 Patienten warten hier-zulande jedes Jahr auf ein Organ. In 2019 spendeten 932 Menschen nach ihrem Tod 2.995 Organe. Deutschland liegt mit 11,2 Spendern pro eine Million Einwohner in Europa auf den hinteren Rängen.
Inzwischen haben viele europäische Staaten die Wider-spruchslösung eingeführt. Davon profitieren auch die Deutschen: Über die Organ vergabestelle Eurotransplant erhält Deutschland mehr Organe als es zur Verfügung stellt.
Pressedienstder Sozialversicherung fürLandwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Sturmaufarbeitung nur mit technischer HilfeDas Sturmtief „Sabine“ hat in den Wäldern der Region für Einzel- und Nesterwürfe gesorgt. Bei der Aufarbeitung der Sturmschäden muss unbedingt Forsttechnik eingesetzt werden. Der Einsatz von Harvestern, Baggergreifern und Seilwinden ist unabdingbar.Sturmschäden im Wald sind besonders gefährlich durch• Eingespanntes und gebrochenes Holz• Hängengebliebene Äste und Kronenteile• Kippende Wurzelteller• Ausschlagende Stämme• Stehengebliebene BaumstümpfeDie Aufarbeitung ohne technische Unterstützung hat in der Vergangenheit Todesopfer gefordert.
Deshalb gilt nach dem Sturm:• Ruhe bewahren und sich einen Überblick verschaffen.• Wo immer möglich, Harvester einsetzen.• Sammeleinschläge durch die Waldbesitzervereinigun-
gen und Forstbetriebsgemeinschaften nutzen.• Zertifizierte Forstunternehmer mit der Aufarbeitung be-
auftragen.• Händische Aufarbeitung darf nur von Forstprofis mit
technischer Unterstützung durchgeführt werden (Seil-winde, Baggergreifer).
Technikeinsatz rettet Menschenleben.
Sturmschäden am besten mit dem Harvester aufarbeiten.Sabine hat Spuren hinterlassen.
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Amtliche BekAnntmAchungen
Mikrozensus 2020 im Januar gestartetInterviewerinnen und Interviewer des Landesamts für Sta-tistik in Fürth bitten um Auskunft
Auch im Jahr 2020 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet bei einem Prozent der Bevölkerung wieder der Mikrozensus durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth werden für diese amtliche Haushaltsbefragung im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von speziell für diese Erhebung geschulten Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.Im Jahr 2020 findet im Freistaat wie im gesamten Bundes-gebiet wieder der Mikrozensus statt. Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Haushaltsbefragung, für die seit 1957 jährlich ein Prozent der Bevölkerung zu Themen wie Familie, Lebenspartnerschaft, Lebenssituation, Beruf und Ausbildung befragt werden. Der Mikrozensus 2020 enthält zusätzlich Fragen zum Pendlerverhalten der be-rufstätigen Bevölkerung. Neben der Länge des Arbeitswe-ges werden auch die genutzten Verkehrsmittel erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung. So bestimmen die erhobe-nen Daten u.a. mit darüber, wieviel Geld Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union erhält.Aufgrund steigender Anforderungen, z.B. im Bereich der Arbeitsmarkt- und Armutsberichterstattung, wurde der Mikrozensus für 2020 überarbeitet. Neben der bereits seit 1968 in den Mikrozensus integrierten Arbeitskräfte-erhebung der Europäischen Union (LFS – Labour Force Survey) sind ab 2020 auch die bisher separat durch-geführte europäische Gemeinschaftsstatistik über Ein-kommen und Lebensbedingungen (EU SILC – European Union Statistics on Income und Living Conditions) und ab 2021 die Befragung zu Informations- und Kommuni-kationstechnologie (IKT) Teil des neuen Mikrozensus. Um die Befragten trotz dieser Erweiterungen zu entlasten, wird die Stichprobe ab 2020 in Unterstichproben geteilt, auf welche die verschiedenen Erhebungsteile LFS, EU SILC und IKT verteilt werden. Die Befragungen zum Mikrozensus finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund 60.000 Haushalte zu befragen – das sind mehr als 1.000 Haushalte pro Woche. Dabei bestimmt ein mathe-matisches Zufallsverfahren, wer für die Teilnahme am Mi-krozensus ausgewählt wird. Die Befragungen werden in vielen Fällen als persönliche
Interviews direkt bei den Haushalten durchgeführt. Dafür engagieren sich in Bayern zahlreiche ehrenamtlich tätige Interviewerinnen und Interviewer im Auftrag des Bayeri-schen Landesamts für Statistik. Haushalte, die kein persönliches Interview wünschen, haben die Möglichkeit, ihre Angaben im telefonischen Interview, schriftlich per Post oder ab 2020 erstmalig auch online abzugeben.Ziel des Mikrozensus ist es, für Wirtschaft, Politik, Wissen-schaft, Medien und die Öffentlichkeit ein zuverlässiges Bild der Lebensverhältnisse aller Gruppen der Gesell-schaft zu zeichnen. Um die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haus-halte an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht. Sie gilt sowohl für die Erstbefragung der Haushalte als auch für die drei Folgebefragungen innerhalb von bis zu vier Jahren. Durch die Wiederholungsbefragungen können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe Ergebnis-qualität erreicht werden. Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhe-bungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich an und legitimieren sich mit einem Ausweis des Landesamts.Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2020 eine Ankündi-gung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Interviewerinnen und Interviewer zu unterstützen.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und ForstenBayreuthmit Landwirtschaftsschule
Noch wenige Plätze frei bei „Gesund und fit im Kinderalltag“Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth bietet Kindertageseinrichtungen ein Programm an, bei dem im Laufe eines Kindergartenjahres folgende Veranstaltungen rund um das Thema kindgerechte Ernäh-rung und Bewegung stattfinden:1. Frühstückswoche – Abwechslung in der Brotzeitbox2. Eltern-Kind-Kochen – neue Ideen, preisgünstig und
einfach3. Sinn und Unsinn von Kinderlebensmitteln – Einkaufs-
training4. bewegte Wanderung mit Picknick – Anregungen für
Bewegungsspiele und kleine ZwischenmahlzeitenFür das Kindergartenjahr 2020/2021 sind noch wenige Pläte frei.Die Reihenfolge richtet sich nach dem Eingang der Anmel-dung.Anmeldung bitte per Mail an [email protected] oder unter 0921/951-0.
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Amtliche BekAnntmAchungen
Problemmüll-Sammlung mit dem Umweltmobil
des Landkreises Bayreuth
Sammeltermine 2020Gemeinde Glashütten 07.03.2020 11.05 Uhr – 11.50 Uhr Schulparkplatz (Schulstraße) 20.06.2020 11.50 Uhr – 12.30 Uhr Schulparkplatz (Schulstraße)
Gemeinde Mistelgau 14.03.2020 10.15 Uhr – 10.35 Uhr Truppach (FFW-Gerätehaus) 30.05.2020 10.40 Uhr – 11.40 Uhr Mistelgau (Festplatz am FW-Haus) 20.06.2020 11.00 Uhr – 11.30 Uhr Wohnsgehaig (Parkplatz Ortsausgang) 27.06.2020 10.15 Uhr – 10.35 Uhr Obernsees (Am Sportplatz) 10.10.2020 10.40 Uhr – 11.40 Uhr Mistelgau (Festplatz am FW-Haus)
Der Abwasserzweckverband Truppachtal informiert:
Feuchte Toilettentücher gehören nicht in die ToilettenspülungGroße Mengen von gebrauchten Feuchttüchern landen jedes Jahr in den Kläranlagen und ver stopfen die Pumpen. Anders als übliches Toilettenpapier sind feuchte Tücher in Wasser sehr stabil, und so ge-langen sie fast unversehrt, ohne sich vorher zu zersetzen, ins Klärwerk.
Das führt dazu, dass dort ein erhöhter Wartungsbedarf durch mit den Feuchttüchern verstopfte Pumpen entsteht. Die auf diese Weise verursachten Kosten werden letztlich auf die Verbraucher abgewälzt.
Feuchtes Toilettenpapier soll aus den erwähnten Gründen möglichst nicht die Toilette hinunter gespült, sondern über den Hausmüll entsorgt werden.
So bleiben nicht nur den Haus- und Wohnungsbesitzern Unannehmlichkeiten durch verstopfte Ab-wasserleitungen, sondern auch den Kläranlagenbetreibern aufwendige Wartungsarbeiten und damit letztendlich den Verbrauchern hohe Abwassergebühren erspart.
Oder Sie verzichten aus den oben angegebenen Gründen ganz auf die Verwendung von feuchten Toilettentüchern.
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Amtliche BekAnntmAchungenFührerscheinstelle des Landratsamtes Bayreuth
Informationen zum FührerscheinumtauschUmtausch von AltFührerscheinenBis zum 19.01.2033 müssen alle EU-Bürger über einen einheitlichen fälschungssicheren befristeten Führerschein ver-fügen. Diese werden seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt und besitzen eine Gültigkeit von 15 Jahren. Alle vorher ausgestellten Führerscheine sind umzutauschen. Mit Wirkung zum 19.03.2019 wurde durch die Bundesregierung ein verbindlicher Stufenplan beschlossen, um den Umtausch stufenweise zu vollziehen. Zu welcher Frist Sie Ihren Führerschein umgetauscht haben müssen, ist davon abhängig, über welchen Führerschein Sie verfügen und wann Sie geboren sind bzw. wann der Führerschein ausgestellt wurde: Wenn Sie vor 1953 geboren sind, müssen Sie grundsätzlich Ihren Führerschein, unabhängig ob Papier oder Karte, erst bis zum 19.01.2033 umgetauscht haben. Ansonsten sind alle bis 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine (grau/rosa) zuerst umzutauschen. Die Frist ergibt sich hierbei aus dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers: Geburtsjahr Fahrerlaubnisinhaber Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein mussVor 1953 19.01.20331953 – 1958 19.01.20221959 – 1964 19.01.20231965 – 1970 19.01.20241971 oder später 19.01.2025
Sollte im Wege des Umtausches eines Papierführerscheines die Zuteilung der Klasse T (Traktoren bis 60 km/h) gewünscht werden, muss ein Nachweis über die Tätigkeit in einer Land- oder Forstwirtschaft nachgewiesen werden (Beitrags bescheid der Berufsgenossenschaft).Darauffolgend sind alle Kartenführerscheine, die bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden, umzutauschen. Die Frist ergibt sich hierbei aus dem Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins:
Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss1999 – 2001 19.01.20262002 – 2004 19.01.20272005 – 2007 19.01.20282008 19.01.20292009 19.01.20302010 19.01.20312011 19.01.20322012 – 18.01.2013 19.01.2033
Folgende Unterlagen sind bei einer persönlichen Vorsprache in der Führerscheinstelle mitzubringen:• 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums ohne Kopfbedeckung (35 x 45 mm) • Original des Personalausweises oder des Reisepasses• Bisheriger Führerschein im Original Wurde Ihr alter (rosa oder grauer) Führerschein nicht vom Landratsamt Bayreuth ausgestellt, dann können Sie eine sog. Karteikartenabschrift bei dem Landratsamt/der Stadt beantragen, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Die Bearbeitungszeit kann dadurch verkürzt werden. Bei dem Umtausch in einen Kartenführerschein werden Gebühren in Höhe von 24,00 Euro erhoben. Der Kartenführerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei Berlin erstellt. Sie erhalten von uns eine Mitteilung, sobald er zur Abholung bereit liegt. Auf Wunsch kann der Führerschein auch zur Aushändigung in das Rathaus Ihrer Wohnsitzgemeinde übersandt werden. Hinweise:Wir empfehlen dringend, die zeitliche Staffelung zu beachten und einzuhalten, außer Sie benötigen aus einem anderen Grund einen Kartenführerschein vorher. Gleichzeitig bitten wir Sie, mit der Antragstellung nicht bis zum 19.01. des jewei-ligen Jahres zu warten, da dann aufgrund der Bearbeitungszeiten nicht mehr gewährleistet ist, dass Sie bis zum Ablauf der Frist einen gültigen Führerschein besitzen. Es wird empfohlen bereits im Laufe des Vorjahres spätestens bis zum 1.11. den Antrag zu stellen.KontaktLandratsamt Bayreuth, FührerscheinstelleMarkgrafenallee 5 • 95448 Bayreuth Telefon: 0921 728-510 • Fax: 0921 728-880www.landkreis-bayreuth.de/buerger-service/verkehr/
ÖffnungszeitenMontag 07:30 – 14:00 Uhr Donnerstag 07:30 – 17:00 UhrDienstag 07:30 – 14:00 Uhr Freitag 07:30 – 13:00 UhrMittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
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Amtliche BekAnntmAchungen
ANGEBOTE DES KREISJUGENDRINGS MÄRZ 2020
U18 WAHL – DIE KOMMUNALWAHL FÜR ALLE UNTER 18 JAHREN in Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendring Bayreuth
am Freitag, 06. März
Wählen gehen ist in einer Demokratie eines der wichtigsten Grundrechte. Neun Tage vor dem offiziellen Wahltermin findet die U18-Wahl statt. In unseren beiden mobilen Wahllokalen dürfen alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren ihre Stimme abgeben. Denn politische Zukunftsdiskussionen beschäftigen und betreffen vor allem auch Kinder und Jugendliche. Wo: ZOH und Hauptbahnhof Bayreuth Beginn: 11.30 Uhr Ende: 14.00 Uhr
fruchtBAR SCHULUNG am Samstag, 21. März
Alle Gruppen, die sich die alkoholfreie fruchtBAR ausleihen möchten, können teilnehmen. Themen werden u. a. sein: Alkohol und Alkoholkonsum, Jugendschutz bei Veranstaltungen, Hygiene am Arbeitsplatz Bar, Mischen von alkoholfreien Cocktails.
Wo: Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth Beginn: 14.00 Uhr
RETTUNGSSCHWIMMERAUSBILDUNG am Sonntag, 22. März und 05. April
Die Ausbildung zum Rettungsschwimmer ist gerade für Jugendleiter/innen wichtig, die mit Kindern und Jugendlichen gerne auch mal ins Schwimmbad oder an einen See gehen. Aber auch für alle anderen Interessierten ist die Schulung zu empfehlen, die im Ernstfall gerne helfen wollen. Der Lehrgang vermittelt theoretische und praktische Kenntnisse über Gefahren am und im Wasser. Allen Teilnehmer/innen werden Techniken erklärt und diese dann in verschiedenen Übungen erlernt und vertieft. Wo: SVB Schwimmbad, Am Sportpark 5 / DLRG Heim, Am Briefzentrum 4 Beginn: 09.00 Uhr Ende: 18.00 Uhr Kosten: auf Anfrage
BASTELTAG FÜR KINDER IN PLANKENFELS am Samstag, 28. März
Für Kinder von 6 bis 12 Jahren heißt es an diesem Tag wieder „Es wird gebastelt“ – das macht Spaß und vielleicht entsteht auch noch ein schönes Geschenk. Zum Thema „Frühling und Ostern“ haben wir wieder viele neue Bastelideen für Euch gesammelt. Wo: Ehemaliges Schulhaus in 95515 Plankenfels Beginn: 10.00 Uhr Ende: 15.00 Uhr Kosten: 5,00 €
Nähere Informationen zu allen Veranstaltungen: Kreisjugendring-Geschäftsstelle, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
Tel.: 0921/728-198 Fax: 0921/728-88-198 e-Mail: [email protected], Internet: www.kjr-bayreuth.de
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Amtliche BekAnntmAchungen
Hocheffiziente Heizungspumpen
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Klima schützen – Kosten senken
Der hydraulische Abgleich: unverzichtbar!
Lassen Sie beim Pumpentausch auch gleich einen hydraulischen Abgleich mit durchführen. Der hydraulische Abgleich bewirkt, dass alle Heizkörper – auch die-jenigen, die von der Pumpe weit entfernt liegen – gleich warm werden.
Damit kann häufig die Vorlauftemperatur abgesenkt werden und Sie können eine kleinere Pumpe mit geringerer Leistung einbauen. Das spart zusätzlich Heiz- und Anschaffungskosten.
Gleich eine neue Heizung? Alles in einem Atemzug!
Ist Ihre Heizungspumpe schon in die Jahre gekommen, so entspricht auch Ihre Hei-zungsanlage vermutlich nicht mehr dem Stand der Technik und macht vielleicht ers-te Probleme. Das ist ein guter Zeitpunkt, die gesamte Heizung zu erneuern. Sie er-halten als Ergebnis ein perfekt aufeinander abgestimmtes Heizsystem mit einer neuen, effizienten Heizung und einer sparsamen Pumpe. Prüfen Sie besonders den Einsatz erneuerbarer Energien!
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Wussten Sie schon, dass Sie für den Austausch der Heizungspumpe, den hyd-raulischen Abgleich und den Einsatz erneu-erbarer Energien eine finanzielle Förderung erhalten können?Weitere Informationen finden Sie unter: www.kfw.de, www.bafa.de
Weitere Informationen
Informatio nen im Internet
Weitere Informationen zu Heizungsumwälzpum-pen finden Sie unter: www.energieatlas.bayern.de/energieeffizienzDort können Sie sich auch über andere energie-effiziente Techniken informieren.
Infos zu weiteren energieeffizien-ten Produkten
Impressum
Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium fürWirtschaft, Landesentwicklung und EnergiePrinzregentenstraße 28, 80538 MünchenE-Mail: [email protected]: www.stmwi.bayern.de
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) Bürgermeister-Ulrich-Straße 16086179 AugsburgE-Mail: [email protected]: www.lfu.bayern.de
Bearbeitung: Ökoenergie-Institut Bayern
Titelmotiv: Heizungspumpen
Bildnachweis: LfU
Druck: Schmidt & Buchta GmbH & Co. KG, Fliegerweg 7,95233 Helmbrechts
Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier
Stand: Januar 2020, 8. aktualisierte Auflage
Der Inhalt wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann dennoch nicht übernommen werden. Für die Inhalte fremder Internetangebote sind wir nicht verantwortlich.
BAYERN | DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Tel. 089 122220 oder per E-Mail unter [email protected] erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung.
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Worauf es sonst noch ankommt
Zukunftsfähige Fenster sollten einen
UW-Wert von höchstens 0,8 W/m2 K,
(besser: 0,7 W/m2 K) erreichen.
Berücksichtigen Sie neben der 3-fach-Wär-
meschutz-Verglasung auch die folgenden
Punkte:• Wärmegedämmte Fensterrahmen
• Thermisch verbesserte Abstandhalter
(„Warme Kante“) zwischen den Glas-
scheiben (keinesfalls Aluminium)
• Scheibenzwischenräume gefüllt mit den
Edelgasen Argon oder Krypton
Achten Sie neben den Eigenschaften der
Fenster auch auf folgende Aspekte:
• Fachgerechter Einbau nach den allgemein
anerkannten Regeln der Technik. Sauber
eingeklebte Luftdichtigkeitsbänder ver-
hindern Zugluft. Außerdem ist auf einen
wärmebrückenfreien Einbau in der
Dämmebene zu achten. Hier wird eine
Kontrolle während des Einbaus und da-
nach dringend empfohlen.• Gegen sommerliche Hitze im Haus hilft
ein außen liegender Sonnenschutz, bei-
spielsweise ein Dachüberstand oder eine
Jalousie.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu wärmegedämmten
Fenstern mit 3-Scheiben-Verglasung, sowie zu
Lüftung und Gebäudedämmung finden Sie unter:
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Impressum
Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Bürgermeister-Ulrich-Straße 16086179 AugsburgTelefon: 0821 9071-0E-Mail: [email protected]: www.lfu.bayern.de
Bearbeitung: Ökoenergie-Institut Bayern
Titelmotiv: Ausschnitt eines Energiesparfensters mit
3-Scheiben-Verglasung
Bildnachweis: Technoform Glass Insulation GmbH (Thermografie); Fensterbau
Gnan GmbH (Holzfenster Innenteil Mitte); Rehau AG + Co (Kunst-
stofffenster Innenteil Mitte); Gealan Fenster-Systeme GmbH
(Fensterrahmen Außenteil linke Spalte)
Druck: Druckerei Schmidt & Buchta, Fliegerweg 7, 95233 Helmbrechts
November 2019, 7. aktualisierte Auflage: 7.000 Exemplare
Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier
Der Inhalt wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und
Vollständigkeit kann dennoch nicht übernommen werden. Für die Inhalte fremder Internetangebote
sind wir nicht verantwortlich.
BAYERN | DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Tel. 089 122220
oder per E-Mail unter [email protected] erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren,
Auskunft zu aktuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen
Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung.
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Bayerisches Staatsministerium für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Mit hocheffizienten
Heizungsumwälz-
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Warum benötigen die hocheffizienten
Pumpen weniger Strom?
Durch die Kombination effizienzsteigernder
Elemente haben hocheffiziente Heizungs-
umwälzpumpen eine geringere Leistungs-
aufnahme. Dazu zählen unter anderem
• verbesserte, stromsparende Motoren
• automatische Regelung der Pumpen-
leistung.
Dadurch benötigen sie je nach Heizsystem
bis zu 80 % weniger Strom.
Unser Tipp:Führen Sie den Pumpentausch nach M
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lichkeit im Sommer durch. Die Installateure
sind dann weniger ausgelastet und Sie
bekommen schneller einen Termin!
Die Heizungs- umwälzpumpe –
das Herzstück Ihrer Heizungs-
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Wir hoffen, dass unsere Argumente Sie
überzeugt haben und nun der Weg frei
ist für einen Pumpentausch!
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Informationen
im InternetWeitere Informationen zu Heizungsumw
älzpum-
pen finden Sie unter:
www.energieatlas.bayern.de/energieeffizienz
Dort können Sie sich auch über andere energie-
effiziente Techniken informieren.
Infos zu weiteren
energieeffizien-
ten Produkten
Impressum
Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstraße 28, 80538 München
E-Mail: [email protected]
Internet: www.stmwi.bayern.de
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Bürgermeister-Ulrich-Straße 160
86179 Augsburg E-Mail: [email protected]
Internet: www.lfu.bayern.de
Text/Konzept: Ökoenergie-Institut Bayern
Titelmotiv: Pumpen
Bildnachweis: Produkte von Biral GmbH, Wilo AG, Grundfos GmbH, Xylem GmbH;
Druck: Pauli Offsetdruck e. K.,Am Saaleschlößchen 6,
95145 Oberkotzau
Gedruckt auf Papier aus 100 % Altpapier
Stand: Juli 2017, 5. aktualisierte Auflage
Juni 2018, 6. inhaltlich unveränderte Ausgabe
Februar 2019, 7. inhaltlich unveränderte Ausgabe
Diese Druckschrift wird kostenlos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie dar
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weder von den Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zweck de
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Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist währe
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dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufd
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cken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zw
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der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwend
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werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parte
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ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenenMitglieder zu verwenden. Bei publizistischer Verwertung – auch
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Teilen – wird die Angabe der Quelle und Übersendung eines Belegexemplars erbeten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt.
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Rechte sind vorbehalten. Die Druckschrift wird kostenlos abgegeben, jede entgeltliche Weitergabe ist untersagt. Diese Drucksc
hrift
wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann dennoch nicht übernomm
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werden. Für die Inhalte fremder Internetangebote sind wir nichtverantwortlich.
BAYERN | DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Tel. 089 122220 oder per
E-Mail unter [email protected] erhalten Sie Informationsmaterialund Broschüren, Auskunft zu aktuellen
Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei
der Bayerischen Staatsregierung.
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UmweltBayerisches Landesamt für
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vieler Elektrogeräte finden Sie bei:
Die EU-EnergielabelDie EU-Energielabel sind eine Orientierungs-
hilfe für Verbraucher. Auf den Labeln ist die
Energieeffizienz der Geräte mit A+++ bis G
angegeben, wobei A+++ die effizientesten
Geräte anzeigt.Da nicht bei allen Geräten A+++ die beste und
G die schlechteste Klasse ist, plant die EU, bis
voraussichtlich 2019 die bisherige Kennzeich-
nung durch eine einheitliche Skala von A bis G
zu ersetzen.In der Broschüre „EU-Energielabel in Bayern“
(Herausgeber: Verbraucher Initiative e. V. und
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt
und Verbraucherschutz) finden Sie alle wich-
tigen Informationen zum Thema – einfach
kostenfrei bestellen unter: www.bestellen.
bayern.de/shoplink/stmuv_vs_047.htm
Tipp für die Warmwasserbereitung:
Warmes Wasser sollte nicht mit Strom erzeugt werden.
Am besten ist es natürlich, das Wasser mit einer Solaran-
lage zu erwärmen. Insbesondere wenn die Wärme über-
wiegend aus erneuerbaren Quellen kommt, können bei
der Wasch- und Spülmaschine Vorschaltgeräte eingesetzt
werden, die die gezielte Warmwasserabnahme steuern.
Es gibt auch Waschmaschinen und Geschirrspüler, die
direkt an die Warmwasserleitung angeschlossen werden
können.
Energie sparen bei ...
Haben Sie viele elektrische Geräte am
Arbeits platz? Wie Sie hier Energie sparen,
erklärt das Faltblatt „Energie sparen rund
um den Computer“www.bestellen.bayern.de/shoplink/lfu_
klima_00069.htmEin großer Stromverbraucher im Haus ist
oft die Heizungsumwälzpumpe. Der Aus-
tausch einer alten Heizungsumwälzpumpe
gegen eine neue Hocheffizienzpumpe
amortisiert sich häufig schon nach kurzer
Zeit. Informationen zum Pumpentausch,
siehe www.bestellen.bayern.de/shoplink/
lfu_klima_00059.htmDer Austausch von Glühbirnen gegen
energie effiziente Produkte lohnt sich bei
langer täglicher Brenndauer auch dann,
wenn die Glühbirne noch funktioniert. Sehr
zu empfehlen sind Leuchtstoffröhren und
LED-Lampen (Leuchtdioden). Diese Produkte
sind auch mit warmem, gemütlichem Licht
erhältlich. Oft kann man sich den Farbton im
Geschäft vorführen lassen. Mehr Informa-
tionen zum Thema Beleuchtung finden Sie
im Faltblatt „Stromkosten sparen mit ener-
gieeffizienter Beleuchtung“ www.bestellen.
bayern.de/shoplink/lfu_klima_00065.htm
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema „Energie
sparen“ finden Sie beim Verbraucherinforma-
tionssystem Bayern (www.vis.bayern.de),
Suchbegriff z. B. Energieeffizienz.
Die Broschüre „Gut zu wissen: Energie sparen
in Bayern“ von der Verbraucher Initiative e. V.
und vom Bayerischen Staatsministerium der
Justiz gibt wertvolle Tipps zum Energie sparen.
Sie kann bestellt werden unter:
www.bestellen.bayern.de/shoplink/stmuv_
vs_010.htmWeitere Informationen wie Sie zu Hause Strom
sparen können, finden Sie unter:
www.energieatlas.bayern.de/energieeffizienz
Informationen im Internet
... Computer
… Beleuchtung
... Heizungsum-wälzpumpen
Impressum Herausgeber:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft,
Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstraße 28, 80538 München
E-Mail: [email protected]
Internet: www.stmwi.bayern.de
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Bürgermeister-Ulrich-Straße 160, 86179 Augsburg
Telefon: 0821 9071-0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lfu.bayern.de
Bearbeitung:Ökoenergie-Institut Bayern
Titelmotiv: Waschmaschine mit Energielabel
Bildnachweis:gandolf - Fotolia.com: Steckerleiste,
Druck:
Schmidt & Buchta GmbH & Co. KG
95233 HelmbrechtsGedruckt auf 100 % Recyclingpapier
Stand:
Juli 2017, 4. aktualisierte Auflage: 8.000 Exemplare
Juni 2018, 5. inhaltlich unveränderte Ausgabe
Februar 2019, 6. inhaltlich unveränderte Ausgabe
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weder von den Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zweck der
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angegeben, wobei A+++ die effizientesten
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G die schlechteste Klasse ist, plant die EU, bis
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nung durch eine einheitliche Skala von A bis G
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Am besten ist es natürlich, das Wasser mit einer Solaran-
lage zu erwärmen. Insbesondere wenn die Wärme über-
wiegend aus erneuerbaren Quellen kommt, können bei
der Wasch- und Spülmaschine Vorschaltgeräte eingesetzt
werden, die die gezielte Warmwasserabnahme steuern.
Es gibt auch Waschmaschinen und Geschirrspüler, die
direkt an die Warmwasserleitung angeschlossen werden
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Landesentwicklung und Energie
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Internet: www.stmwi.bayern.de
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Justiz und für Verbraucherschutz
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Lassen Sie sich nicht das Geld aus der Tasche pumpen!
Pumpt Ihnen die Heizungspumpe das Geld aus der Tasche?
Heizungspumpen gehören in vielen Wohnge-bäuden zu den größten Stromverbrauchern. Eine alte Heizungspumpe verursacht Kosten bis zu 180 Euro im Jahr. Abhängig vom Haus-halt können das bis zu 20 Prozent der Kosten für den gesamten Haushaltsstrom sein.
Ist Ihnen das zu viel Geld? Vergleichen Sie die Alternativen:
Heutige Heizungspumpen liefern die gleiche Pumpenleistung bei deutlich geringerem Energieverbrauch und dadurch geringeren Kosten. Wo bisher eine Pumpe mit 90 Watt eingesetzt wurde, sind heute lediglich durch-schnittlich 15 Watt nötig. Das ergibt Strom-einsparungen von bis zu 80 Prozent. Der technische Fortschritt macht es möglich!Sie schonen damit Ihren Geldbeutel und das Klima.
Energiefalle Heizungs pumpe
Weniger Strom-verbrauch – gleiche Pumpen-leistung
Annahme: Strompreis 30 Cent / kWh
Lassen Sie sich eine hocheffiziente Heizungspumpe einbauen!
Technisch unterscheiden sich hocheffiziente Heizungspumpen von alten Pumpen in zwei wesentlichen Punkten: • verbesserte, stromsparende Motoren • automatische Regelung der Pumpenleistung
nach tatsächlichem Bedarf
Die Energieeffizienz der Pumpe erkennen Sie am sogenannten Energie-Effizienz-Index (EEI). Je niedriger der EEI ist, desto weniger Strom benötigt die Pumpe für die gleiche Leistung.
Diesen Index können Sie auf der Verpackung oder dem Typenschild der Pumpe ablesen. Er darf maximal 0,23 betragen.
Vielen ist heutzutage der hohe Stromver-brauch ihrer Heizungspumpe bereits bewusst. Deshalb wird häufig die Pumpenstufe redu-ziert und die Pumpe im Sommer abgeschaltet. Diese Sparmaßnahmen sind bei weitem nicht so effektiv wie ein Austausch der Pumpe.
Achten Sie beim Kauf einer Pum-pe auf den EEI
Typenschild
Was kostet ein Austausch und wie schnell rechnet er sich?
Eine alte Pumpe lässt sich relativ einfach gegen eine hocheffiziente Pumpe tau-schen. Das kostet je nach Gebäude und Pumpengröße circa 300 Euro – inklusive einer halben Arbeitsstunde eines Hand-werkers für die Montage (plus Anfahrts-kosten).
Der Austausch rechnet sich auf jeden Fall! Das zeigt der Blick auf die Gesamtkosten über 15 Jahre. Die Kosten für den hohen Stromverbrauch der alten Pumpe sind mehr als doppelt so hoch wie die Gesamt-kosten der neuen Pumpe. Ein Austausch macht sich damit oft schon nach drei bis vier Jahren bezahlt.
Führen Sie online einen Pumpencheck durch und erfahren Sie, ob sich der Pum-pentausch für Sie finanziell lohnt:www.sparpumpe.de
Kosten für den Austausch
Stromkosten höher als Neu-anschaffung
Einsparung durch eine effiziente Heizungspumpe
Str
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Zeit
alter, ungeregelter Motor
Stromverbrauch der jeweiligen Pumpe
effizienter Motor
Einsparung Einsparung
effizienter Motor mit Drehzahlregelung
Kostenvergleich Heizungspumpe neu und alt
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neue, effizientePumpe (Austausch)
alte, ungeregeltePumpe (kein Austausch)
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Anschaffungs- und Montagekosten Stromkosten
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Kochen
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Waschen
Pumpe neu
Verbrauch in Kilowattstunden (kWh)
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30−75 €
25−105 €
100−135 €
120−180 €
Kosten und Verbrauch in Kilowattstunden pro Jahr
Der Bayerische Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Gemeinsam die Energiewende voranbringen – Hocheffiziente Heinzungspumpen sparen Stromkosten
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Die GemeinDen informieren
NACHRICHTENaus dem Mistelgauer Gemeinderat
Sitzung vom Montag, 20.01.2020, im Rathaus MistelgauBeginn der Sitzung: 19:32 UhrEnde der Sitzung: 22:29 UhrAnwesend waren: 1. Bürgermeister Karl Lappe und 13 GemeinderatsmitgliederEntschuldigte Gemeinderatsmitglieder: 3. Bürgermeister, Herr Werner Böhner, Herr Joachim Bursian, Herr Hans SturmVon der Presse: Herr Dieter Jenß, (kam später zu
TOP A 3, Innerortskernsanierung Mistelgau dazu)
Zuhörer: 3
1. Bürgermeister Karl Lappe eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates Mistelgau ordnungsgemäß geladen wurden. Der Gemeinderat ist mit 14 Mitgliedern anwesend, so dass Beschlussfähigkeit gegeben ist. Im Anschluss begrüßt er alle Gemeinderats-mitglieder und die weiteren Zuhörer und Anwesenden.
A) ÖFFENTLICHE SITZUNG1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift über die
Gemeinderatssitzung vom 16.12.2019Der Gemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 16.12.2019. (14 : 0)
1. B. Geschäftsordnungsantrag zur Änderung der Tagesordnung und Tausch der Tagesordnungs-punkte A) 3. Innerortskernsanierung und A) 4. Bauanträge
Hierdurch soll der Presse die Zeit und Gelegenheit gegeben werden, bei dem wichtigen Tagesordnungspunkt, jetzt TOP A) 4., Innerortskernsanierung Mistelgau, anwesend zu sein. Der Gemeinderat genehmigt diesen Geschäftsordnungs-antrag auf Tausch der TOP A) 3. und A) 4. (14 : 0)
2. Kommunales Ortsrecht der Gemeinde Mistelgau – Kostensatzung;
2.1 Erlass einer neuen Kostensatzung der Gemeinde Mistelgau mit Kommunalem Kostenverzeichnis; Satzungsbeschluss
Sachverhalt:Die Gemeinde Mistelgau erhebt für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis, beispielsweise Beglaubigungen, Kos ten, also die Gebühren und Auslagen hierzu. Das zu Grunde liegende Kommunale Kostenverzeichnis hat sich seitdem wieder geändert. Die geltende Satzung und das zugehörige Kommunale Kostenverzeic