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Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vernetzungsstelle Schulverpflegung Bayern Auf den Weg gebracht – Gesunde Schulverpflegung in Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vernetzungsstelle Schulverpflegung Bayern Auf den Weg gebracht – Gesunde Schulverpflegung

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Bayerisches Staatsministerium fürErnährung, Landwirtschaft und Forsten

VernetzungsstelleSchulverpflegung

Bayern

Auf den Weg gebracht – Gesunde Schulverpflegung in Bayern 

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Bayerisches Staatsministerium fürErnährung, Landwirtschaft und Forsten

VernetzungsstelleSchulverpflegung

Bayern

Wenn das Geld nicht reicht!

Möglichkeiten von Sponsoring, Fördervereinen

und anderen Institutionen

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Bayerisches Staatsministerium fürErnährung, Landwirtschaft und Forsten

Wenn das Geld nicht reicht!

Förderrichtlinie „Mittagessen in Ganztagsschulen“

Fördervereine

Fundraising

Sponsoring

weitere Möglichkeiten

Diskussion

Vernetzungsstelle

SchulverpflegungBayern

Wenn das Geld nicht reicht!Folie 3

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Folie 4 Wenn das Geld nicht reicht!Bayerisches Staatsministerium für

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Wenn das Geld nicht reicht!

An welchen Stellen fehlt das Geld?

Vernetzungsstelle

SchulverpflegungBayern

für die Durchführung einer optimierten SchulverpflegungStichworte: Ernährungsphysiologie

Akzeptanzsteigerung Ernährungsbildung

oft sind zusätzliche Gelder notwendig!

in den Familien, um das Essen zu zahlen

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Bayerisches Staatsministerium fürErnährung, Landwirtschaft und Forsten

Förderrichtlinie des StMAS„Mittagessen in Ganztagsschulen“

vom 3.4.2009

Ziel:

Schülern aus finanziell bedürftigen Familien durch die

Unterstützung des Landes und der Kommune die

Teilnahme am Mittagessen an Ganztagsschulen und an

Grundschulen mit Mittagsbetreuung zu ermöglichen.

Vernetzungsstelle

SchulverpflegungBayern

Wenn das Geld nicht reicht!Folie 5

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Folie 6 Wenn das Geld nicht reicht! Bayerisches Staatsministerium für

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Förderrichtlinie „Mittagessen in Ganztagsschulen“

Wie viel wird gefördert?

Vernetzungsstelle

SchulverpflegungBayern

200 € pro Schüler und Schuljahr in zwei Raten

Festbetragsfinanzierung

evtl. überschießender Förderbetrag wird zweckgebunden zur Senkung des Mittagessenspreis verwendet

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Folie 7 Wenn das Geld nicht reicht!Bayerisches Staatsministerium für

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Förderrichtlinie „Mittagessen in Ganztagsschulen“

Was heißt bedürftig?

Vernetzungsstelle

SchulverpflegungBayern

Arbeitslosengeld SGB II

Sozialhilfe SGB XII

Kinderzuschlag § 6a BKKG

Wohngeld

vergleichbarer finanzieller Engpass: Härtefall

für Asylbewerber gilt § 6 Abs. 1 AsylbLG „Auffangnorm“

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Folie 8 Wenn das Geld nicht reicht!Bayerisches Staatsministerium für

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Förderrichtlinie „Mittagessen in Ganztagsschulen“

Zuwendungsempfänger

Vernetzungsstelle

SchulverpflegungBayern

Schulaufwandsträger (Gemeinde/Landkreis)

nicht die Familie des Schülers/in

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Folie 9 Wenn das Geld nicht reicht!Bayerisches Staatsministerium für

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Förderrichtlinie „Mittagessen in Ganztagsschulen“

Voraussetzungen

Vernetzungsstelle

SchulverpflegungBayern

Bedürftigkeit

Sachleistung für Schüler

diskriminierungsfreie Abwicklung

regelmäßige Verpflegung 3-4x/Woche

Zuwendungsempfänger erbringt auch mind. 200 € pro Schüler/in und Jahr

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Folie 10 Wenn das Geld nicht reicht!Bayerisches Staatsministerium für

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Förderrichtlinie „Mittagessen in Ganztagsschulen“

Antrag

Vernetzungsstelle

SchulverpflegungBayern

Bewilligungsbehörden sind die Regierungen

bis 6 Wochen nach Beginn des Schuljahres

Änderungsmöglichkeit zum 2. Schulhalbjahr

enthaltene Daten:Gesamtzahl der bedürftigen Schüler/innenBestätigung über die kommunale EigenleistungBestätigung über Fördervoraussetzungen

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Folie 11 Wenn das Geld nicht reicht!Bayerisches Staatsministerium für

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Förderrichtlinie „Mittagessen in Ganztagsschulen“

Sonst noch wichtig:

Vernetzungsstelle

SchulverpflegungBayern

Identifizierung der bedürftigen Schüler ist Sache des Zuwendungsempfänger; Schulen wirken mit bzw. ihnen kann die Aufgabe übertragen werden.

Verwendungsnachweis bis spät. 31.10.

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Folie 12 Wenn das Geld nicht reicht!Bayerisches Staatsministerium für

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Förderrichtlinie „Mittagessen in Ganztagsschulen“

Elternbeitrag

Vernetzungsstelle

SchulverpflegungBayern

restlicher Betrag (>400€/Schuljahr)

Erhebung ist Aufgabe der Zuwendungsempfängerkann aber übertragen werden auf Förderverein, Caterer, Schule

kann auch durch Dritte gefördert werdenz.B. Förderverein, Sponsoren

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Folie 13 Wenn das Geld nicht reicht!Bayerisches Staatsministerium für

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Fördervereine

Vernetzungsstelle

SchulverpflegungBayern

Bindeglied zwischen Schule und Gesellschaft/Wirtschaft

ein gemeinnütziger Verein, der aus dem Personenkreis (Eltern, Schüler, Lehrer, Ehemalige) der Schule heraus gegründet wird

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Folie 14 Wenn das Geld nicht reicht!Bayerisches Staatsministerium für

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Fördervereine

Vernetzungsstelle

SchulverpflegungBayern

Jens-Uwe-Böttcher 2001:

„Wenn eine Schule ernsthaft Sponsoring und Fundraising betreiben möchte, dann kommt sie an einem Förderverein nicht vorbei, denn mit ihm kann die bremsende Schulbürokratie elegant umgangen werden.“

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Folie 15 Wenn das Geld nicht reicht!Bayerisches Staatsministerium für

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Fördervereine

stetig wachsende Zahl

organisiert in Landes- und Bundesverbänden

verschiedenste Aufgaben

Drittmittel-Beschaffung und -verwaltung

Fundraising - Sponsoring

Vernetzungsstelle

SchulverpflegungBayern

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Folie 16 Wenn das Geld nicht reicht!Bayerisches Staatsministerium für

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Fundraising

ist die Mittelbeschaffung von Non-Profit-Unternehmen, die über die staatliche garantierte Unterstützung der Schulen hinausgeht.

Vernetzungsstelle

SchulverpflegungBayern

„Klagen bringt Mitleid,Betteln bringt Almosen,die Einladung unsere gemeinsame Zukunft mitzugestalten bringt Unterstützung!“

Geld, Sachen, Zeit, Dienstleistung, Know-How

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Folie 17 Wenn das Geld nicht reicht!Bayerisches Staatsministerium für

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Fundraising

Voraussetzungen

Bereitschaft zu bürgerlichem Engagement wächst

Spendenbereitschaft stagniert auf hohem Niveau

Pisa-Studie erhöht die Chancen im Schul-Fundraising

regionale Ausrichtung der Spender ist ein Vorteil für Schul-Fördervereine

Vernetzungsstelle

SchulverpflegungBayern

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Folie 18 Wenn das Geld nicht reicht!Bayerisches Staatsministerium für

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Fundraising

gelingt mit

prägnantem Schulprofil

ausgeprägter Schulkultur

konkreten Projekten mit Erweiterungspotential

Vernetzungsstelle

SchulverpflegungBayern

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Folie 19 Wenn das Geld nicht reicht!Bayerisches Staatsministerium für

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Fundraising

Vernetzungsstelle

SchulverpflegungBayern

Möglichkeiten

Aktionen bei Schulveranstaltungen bzw. eigens initiiertz.B. Catering, Flohmarkt, Kulturabend

Spendenkampagnen

Merchandising

Ehemaligen-Netzwerke

Schulwettbewerbe

Stiftungen

Internet

Sponsoring

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Folie 20 Wenn das Geld nicht reicht!Bayerisches Staatsministerium für

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Sponsoring

„Tue Gutes und rede darüber!“

Förderung der Schule von Firmen gegen Imagewerbung in der Öffentlichkeit

Vernetzungsstelle

SchulverpflegungBayern

kann Instrument der inneren Schulentwicklung sein

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Folie 21 Wenn das Geld nicht reicht!Bayerisches Staatsministerium für

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Sponsoring

Vernetzungsstelle

SchulverpflegungBayern

Bildungs-Erziehungsauftrag muss an erster Stelle bleiben!

Art. 84 Abs. 1 BayEUG: Werbungsverbot an Schulen

§ 67 VSO:Wird durch erhebliche Zuwendungen Dritter die Schule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt oder die Herstellung oder Anschaffung für Erziehung und Unterricht förderlicher Gegenstände ermöglicht, so kann auf Antrag des Dritten hierauf in geeigneter Weise hingewiesen werden.

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Folie 22 Wenn das Geld nicht reicht!Bayerisches Staatsministerium für

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Sponsoring

Vernetzungsstelle

SchulverpflegungBayern

Achtung:

Keine Festlegung auf nur einen Sponsor

Sensibilität bei der Sponsorenauswahl

steuerrechtliche Fragen beachten

an Folgekosten von Anschaffungen denken

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Folie 23 Wenn das Geld nicht reicht!Bayerisches Staatsministerium für

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Weitere Möglichkeiten, wenn das Geld nicht reicht:

Vernetzungsstelle

SchulverpflegungBayern

Stiftungen

Teilnahme an Wettbewerben und Projektenz. B. „Essen was uns schmeckt“

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Folie 24 Wenn das Geld nicht reicht!Bayerisches Staatsministerium für

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

„Das Leben besteht aus vielen kleinen Münzen, und wer sie aufzuheben weiß besitzt ein Vermögen“

Jean Anouilh

Vernetzungsstelle

SchulverpflegungBayern