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1 BERLIN TICKER Manfred Grund, MdB BERLIN TICKER Nr. 163 vom 8. Mai 2014 Online: ISSUU | Homepage http://www.manfred-grund.de Inhalte Editorial ...................................................................................1 Interessen Ostdeutschlands wirkungsvoll vertreten .................3 Erleichterung bei EEG-Umlage für Recycling-Unternehmen .....4 EEG-Ausbau mit kostengünstigen Techniken ............................5 Wahleinsprüche abgelehnt .......................................................7 Infos zur größten Punkte-Reform .............................................8 Seit 1. Mai gilt neue Energieeinsparverordnung .......................9 Kasachische Praktikanten besuchen Thüringen ........................9 Kurzumfrage .......................................................................... 12 Editorial Dieser Newsletter soll Sie schnell informieren: Was macht der Abgeordnete in Berlin? Was passierte im Bundestag? Was wird für Thüringen wichtig? Für dieses Ziel suche ich nach der passenden Form. Schon heute können Sie den „Berlin Ticker“ als PDF zum Ausdrucken oder für das Lesen auf einem Tablet-Computer laden sowie im Volltext auf

„Berlin-Ticker“ Nr. 163 vom 8. Mai 2014

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Editorial Interessen Ostdeutschlands wirkungsvoll vertreten Erleichterung bei EEG-Umlage für Recycling-Unternehmen EEG-Ausbau mit kostengünstigen Techniken Wahleinsprüche abgelehnt Infos zur größten Punkte-Reform Seit 1. Mai gilt neue Energieeinsparverordnung Kasachische Praktikanten besuchen Thüringen Kurzumfrage Editorial

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Page 1: „Berlin-Ticker“ Nr. 163 vom 8. Mai 2014

1 BERLIN TICKER

Manfred Grund, MdB

BERLIN TICKER

Nr. 163 vom 8. Mai 2014

Online: ISSUU | Homepage http://www.manfred-grund.de

Inhalte

Editorial ................................................................................... 1

Interessen Ostdeutschlands wirkungsvoll vertreten ................. 3

Erleichterung bei EEG-Umlage für Recycling-Unternehmen ..... 4

EEG-Ausbau mit kostengünstigen Techniken ............................ 5

Wahleinsprüche abgelehnt ....................................................... 7

Infos zur größten Punkte-Reform ............................................. 8

Seit 1. Mai gilt neue Energieeinsparverordnung ....................... 9

Kasachische Praktikanten besuchen Thüringen ........................ 9

Kurzumfrage .......................................................................... 12

Editorial

Dieser Newsletter soll Sie

schnell informieren: Was

macht der Abgeordnete in

Berlin? Was passierte im

Bundestag? Was wird für

Thüringen wichtig?

Für dieses Ziel suche ich nach

der passenden Form. Schon

heute können Sie den „Berlin

Ticker“ als PDF zum

Ausdrucken oder für das Lesen

auf einem Tablet-Computer

laden sowie im Volltext auf

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2 BERLIN TICKER

meiner Homepage lesen.

Dabei bin ich sicher, dass

immer mehr mobile Geräte

zum Einsatz kommen.

Welche Erwartungen haben

Sie? Was soll bei der

Gestaltung berücksichtigt

werden? Wie könnten Sie den

„Berlin Ticker“ leichter und

besser nutzen?

Auf der letzten Seite finden

Sie dazu einen kleinen

Fragebogen.

Darf ich um Ihre kurze

Rückantwort bitten?

Vorab Danke sagt

Ihr

Manfred Grund

Ihr direkt gewählter Abgeordneter für das Eichsfeld, Nordhausen und den nördlichen Unstrut-

Hainich-Kreis. Foto: Laurence Chaperon

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Interessen Ostdeutschlands wirkungsvoll vertreten

In Potsdam haben die ostdeutschen CDU-

Bundestagsabgeordneten am Wochenende Stand und

Perspektiven der Entwicklung der neuen Länder und weitere

aktuelle Themen erörtert. Gäste waren die Ministerpräsidenten

der Union, die CDU-Parteivorsitzenden sowie

Kanzleramtsminister Peter Altmaier. In der zum Abschluss der

Tagung veröffentlichten „Potsdamer Erklärung“ bekräftigen wir

das Ziel der vollständigen Angleichung der Lebensverhältnisse in

Ost und West.

Gerade im 25. Jahr der friedlichen Revolution in der ehemaligen

DDR ist nicht nur für uns Ostdeutsche die Erinnerung an die

bewegende Zeit von vor 25 Jahren für die künftige Politik

bedeutsam, als viele ostdeutsche Bürger für Freiheit, Demokratie

und ein besseres Leben gekämpft haben.

Vor 25 Jahren haben mutige Menschen in Ostdeutschland die

friedliche Revolution eingeleitet, die am 9. November 1989 im Fall

der Berliner Mauer gipfelte. Die CDU unter Führung von

Bundeskanzler Helmut Kohl hat damals die historische Stunde

erkannt und den Willen der Bevölkerung zur Wiedervereinigung

Deutschlands unterstützt.

Ein besonderes Anliegen bleibt uns deshalb die Anerkennung für

die Opfer der SED-Diktatur. Wir werden in der laufenden

Legislaturperiode die SED-Opferrente erhöhen und die

medizinische Begutachtung für SED-Opfer, die haftbedingte

Gesundheitsschäden erlitten haben, verbessern.

Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist aus

ostdeutscher Sicht von besonderer Bedeutung, weil im Jahr 2019

der Solidarpakt II auslaufen wird. Ab dem Jahr 2020 wird zudem

auch für die Länder die Schuldenbremse bindend sein.

Aus Sicht der ostdeutschen CDU-Abgeordneten muss es darum

gehen zu verhindern, dass der Mindestlohn Fehlanreize zur

Aufnahme unqualifizierter aber mit Mindestlohn vergüteter Arbeit

setzt. Gerade in Hinblick auf die Bedeutung einer

berufsqualifizierenden Ausbildung von Jugendlichen aus sozial

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schwächeren Familien fordern wir, dass der Mindestlohn eine

Mindestqualifikation voraussetzt.

Das geltende Rentenrecht stellt sicher, dass mit steigenden

Löhnen und Gehältern auch die Renten steigen. Auch in diesem

Jahr steigen die Renten in Ostdeutschland starker als in

Westdeutschland. Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt ab 1. Juli

92,24 Prozent des aktuellen Rentenwerts der alten Länder. Die

Entwicklung zeigt, dass die Rentenanpassungsformel wirkt und

folglich kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Auch die digitale Infrastruktur ist für den Wirtschaftsstandort

Ostdeutschland von zentraler Bedeutung. Der von der Bundesregierung beschlossene Breitbandausbau ist insbesondere für die Weiterentwicklung der strukturschwachen Gebiete Ostdeutschlands essentiell.

Die Reformierung des EEG muss die Versorgungsicherheit gewährleisten und den Markt als ordnungspolitisches Leitprinzip

wieder in den Mittelpunkt rücken. Mehr erfahren

Meine Pressemitteilung vom Montag

Die Potsdamer Erklärung im Original unter: www.cducsu.de

Erleichterung bei EEG-Umlage für Recycling-Unternehmen

Die Bundesregierung hat mit der EU-Kommission in Brüssel einen

Kompromiss ausgehandelt, wonach auch in Zukunft einer Reihe

besonders energieintensiver Branchen ein Nachlass bei der EEG-

Umlage eingeräumt wird. Unter den Unternehmen aus 68

Wirtschaftszweigen, die wegen des hohen Strombedarfs für ihre

Produktionsabläufe auch weiterhin im Rahmen des EEG-Gesetzes

privilegiert werden, ist auch eine Firma in Niedergebra.

Die Beibehaltung der Umlage-Rabatte für die Recyclingbranche

trägt dazu bei, wettbewerbsfähige Industriearbeitsplätze in

Nordthüringen zu sichern. Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU,

CSU und SPD dazu bekannt, auch im Rahmen der Energiewende

die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie,

insbesondere der energieintensiven Unternehmen, nicht zu

gefährden und sich für den dauerhaften Erhalt industrieller

Arbeitsplätze einzusetzen, so der Abgeordnete.

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5 BERLIN TICKER

Mehr erfahren

Meine Pressemitteilung vom Dienstag

Siehe auch: Mitteilung im „Berlin Ticker“ Nr. 160 vom 13. März

2014

EEG-Ausbau mit kostengünstigen Techniken

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel einer Energieversorgung

ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil

erneuerbarer Energien planvoll fortzuführen. Der Entwurf eines

Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare Energien-

Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des

Energiewirtschaftsrechts ging gerade dem Bundestag zu

(Drucksache 18/1304).

Bis 2050 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen

Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt

werden. Zugleich soll diese Novelle die Preisspirale beim Ausbau

der erneuerbaren Energien durchbrechen und so den Anstieg der

Stromkosten für Stromverbraucher begrenzen. Der weitere

Ausbau der erneuerbaren Energien soll mittels kostengünstiger

Technologien erfolgen.

Die installierte Leistung von Windenergieanlagen an Land kann

um 2.500 Megawatt pro Jahr erhöht werden, auf See auf insgesamt

6.500 Megawatt im Jahr 2020 und 15.000 Megawatt im Jahr 2030.

Geförderter Zubau begrenzt

Für die künftig erlaubte Leistung von Sonne, Wind und Biomasse hat die Bundesregierung

Obergrenzen vorgeschlagen.

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Die Steigerung der Erzeugung von Solarstrom (Photovoltaik) soll

2.500 Megawatt pro Jahr nicht überschreiten, und der Zuwachs an

installierter Leistung der Anlagen zur Erzeugung von Strom aus

Biomasse auf 100 Megawatt pro Jahr begrenzt werden. Dies

begründet die Regierung mit der Erhaltung der biologischen

Vielfalt. In Thüringen hat sich die Biogasproduktion als

erfolgreiches Standbein vieler landwirtschaftlicher Betriebe

erwiesen, so dass diese Deckelung kritisch hinterfragt werden

muss.

Keine Mengensteuerung ist auf Grund der Marktentwicklung bei

Geothermie und Wasserkraft vorgesehen. Das gelte auch für die

Förderung der Stromerzeugung aus Deponie-, Klär- und

Grubengas.

Spätestens 2017 soll die finanzielle Förderung und ihre Höhe für

die erneuerbaren Energien wettbewerblich über

technologiespezifische Ausschreibungen ermittelt werden. Um

Erfahrungen mit Ausschreibungen zu sammeln, wird die

Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen als Pilotmodell

auf ein Ausschreibungssystem umgestellt.

Außerdem soll die Direktvermarktung von Strom aus

erneuerbaren Energien verpflichtend werden ab einer Leistung

von 500 Kilowatt ab 1. August 2014. Zum 1. Januar 2016 sinkt die

Grenze auf 250 Kilowatt und ab 1. Januar 2017 auf 100 Kilowatt.

An den Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien (EEG-Umlage)

sollen alle Stromverbraucher „in adäquater Weise“ beteiligt

werden, ohne dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der

stromintensiven Industrie gefährdet würde. Daher sieht der

Entwurf eine „ausgewogene“ Regelung für eigenerzeugten und

selbst verbrauchten Strom vor. Nach dem Entwurf werden

Eigenversorger grundsätzlich

Elektrizitätsversorgungsunternehmen gleichgestellt und damit zur

Zahlung der EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber

verpflichtet. Eine Zahlungspflicht soll jedoch in bestimmten Fällen

nicht bestehen, zum Beispiel, wenn die Anlage bereits vor dem 1.

August 2014 genutzt wurde. Auch bei einer völlig autarken

Eigenversorgung, für die zu keinem Zeitpunkt Strom aus dem Netz

für die allgemeine Versorgung bezogen wird, besteht keine

Zahlungspflicht. Im Übrigen sieht der Entwurf vor, dass die EEG-

Umlage um 50 Prozent reduziert wird, wenn es sich um eine

Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom

aus erneuerbaren Energien oder hocheffizienten Kraft-Wärme-

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Kopplungsanlagen handelt. Für Unternehmen des produzierenden

Gewerbes ist eine Reduzierung um 85 Prozent vorgesehen.

Trotzdem soll die EEG-Umlage in den nächsten Jahren auf dem

heutigen Niveau stabilisiert werden.

2013 wurden an die Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen

Vergütungen in Höhe von 22,8 Milliarden Euro gezahlt. Daraus

ergibt sich ein durchschnittlicher EEG-Vergütungssatz von 17

Cent pro Kilowattstunde für den Bestand, während für

Neuanlagen 14,6 Cent angegeben werden. Dieser Vergütungssatz

soll für 2015 ans Netz gehende Neuanlagen auf zwölf Cent sinken.

Alle diese Vorschläge stammen von der Bundesregierung.

Bundestag und Bundesrat werden bis Ende Juni beraten, so dass

vor dem 1. August die Beschlüsse gefassten werden können.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat gestern eine

öffentliche Anhörung zum Gesetz zur grundlegenden Reform des

Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Die Anhörung

soll am Montag, dem 2. Juni 2014, stattfinden und insgesamt

viereinhalb Stunden dauern.

Mehr erfahren

Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/1304

Wahleinsprüche abgelehnt

223 Einsprüche wurden zur Bundestagswahl 2013 eingereicht. Der

Bundestag selbst muss über diese Wahleinsprüche entscheiden

(gemäß Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes).

Einspruchsführer kritisierten die Ausgabe von Bleistiften in

Wahllokalen, die Namen von Kandidaten oder den ihrer Ansicht

nach fehlenden Nachweis, dass nur Deutsche an der Wahl hatten

teilnehmen können. Nach einem 189-seitigen öffentlichen

Dokument des Wahlausschusses (Drucksache 18/1160) waren 84

bis jetzt behandelte Einsprüche unzulässig oder unbegründet. Drei

Verfahren werden eingestellt.

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Infos zur größten Punkte-Reform

Anfang Mai trat die größte Reform in der über 50-jährigen

Geschichte der Flensburger Verkehrssünderkartei in Kraft. Punkte

bekommen Verkehrsteilnehmer nur, wenn sie als Auto- oder

Motorradfahrer, Radfahrer oder Fußgänger die Verkehrssicherheit

gefährden.

Der Führerschein wird künftig bei acht statt bisher 18 Punkten

entzogen. Bußgelder für leichtere Ordnungswidrigkeiten steigen,

etwa für Fahrten ohne Plakette in einer Umweltzone oder das

Nutzen von Handy und Smartphone am Steuer oder auf dem

Fahrrad.

Fragen? Das Verkehrsministerium hat eine Hotline geschalten und

zwar montags bis freitags zwischen 09:00 und 15:00 Uhr unter der

Rufnummer 030-20082345.

Zudem finden interessierte Bürger ausführliche Informationen in

dieser Linkliste:

Weniger Punkte, mehr Verkehrssicherheit

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Regelungen über die Erfassung im Fahreignungsregister (FAER)

Auszug aus dem Punktekatalog

Maßnahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems

Auszug aus dem Bußgeldkatalog

Neuerlass der Straßenverkehrs-Ordnung

Überführung des bisherigen Punktestandes

Wie baue ich Punkte ab?

So werden Altpunkte umgerechnet

Auskunft aus dem Fahreignungsregister

Video: Wie geht das neue Punktesystem?

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Seit 1. Mai gilt neue Energieeinsparverordnung

Am 1. Mai trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in

Kraft. Kernelement ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen

für Neubauten um einmalig 25 Prozent. Diese gelten ab 1. Januar

2016.

Das schreibt die EnEV 2014 vor:

Energieausweise für Wohngebäude gibt es ab Mai 2014 in den

Klassen A+ bis H. Wohngebäude mit einem gültigen

Energieausweis, die vermietet oder verkauft werden sollen,

können ohne Angabe einer Energieeffizienzklasse inseriert

werden.

Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen oder vermieten

wollen, müssen Interessenten spätestens bei der Besichtigung

einen gültigen Energieausweis vorlegen und bei

Vertragsabschluss übergeben. Bislang erfolgte dies nur auf

Verlangen. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern

bestraft – im Einzelfall bis zu 15.000 Euro.

Ab 2015 müssen veraltete Heizkessel ausgetauscht werden, die

vor 1985 erbaut wurden oder seit mehr als 30 Jahren in Betrieb

sind. Ausgenommen sind selbstgenutzte Ein- und

Zweifamilienhäuser.

Das Bundesumweltministerium hat zur EnEV 2014 eine Liste mit

häufigen Fragen und den Antworten online gestellt.

Kasachische Praktikanten besuchen Thüringen

Viele Jahre schon gebe ich jungen Leuten aus Osteuropa und

Zentralasien für mehrere Monate einen Praktikumsplatz. Seit

März gehört Nelli Smirnova aus Kasachstan zu meinem Berliner

Team. Sie nimmt am Internationalen Parlaments-Stipendium teil,

das der Bundestag für rund 120 Teilnehmer ausschreibt. Die

Teilnehmer kommen aus den USA, Frankreich und Großbritannien,

Russland, den Mittel- und Osteuropäischen Staaten, Zentralasien,

Israel und einigen arabischen Ländern.

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10 BERLIN TICKER

Mit dem IPS fördert der Bundestag die Beziehungen zwischen

Deutschland und den Teilnehmerländern, festigt demokratische

Werte und Toleranz, vertieft das Verständnis für kulturelle Vielfalt

und sichert damit das friedliches Zusammenleben in der Welt.

Viele der Teilnehmer übernehmen nach ihrer Rückkehr in ihre

Heimatländer wichtige Aufgaben in Politik, Verwaltung und

Wirtschaft. Ihre Erfahrungen und Bindungen nach Deutschland

werden sich für uns alle auszahlen.

Ende Mai werden Frau Smirnova und eine weitere kasachische

Stipendiatin auch meinen Wahlkreis in Thüringen besuchen und

mich zu Terminen begleiten. Auf dem Programm stehen

Gespräche beim Kreisbauernverband zum Einsatz von

Pflanzenschutzmitteln und der Besuch im wiedereröffneten

Kloster Münchenlohra.

Schon in April besuchte Nelli Smirnova Thüringen und war Gast

der Gedenkfeier zur Befreiung des KZ Buchenwald bei Weimar.

Nelli Smirnova auf der Tribüne

Bundestags-Stipendiatin Nelli Smirnova (hintere Sitzreihe, Mitte) verfolgt eine Sitzung des

Bundestages. Sie befasst sich auch mit deutscher Geschichte.

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Aus dem Besuch folgte großes Interesse an Geschichte. Ihr Artikel

ist Ergebnis der Beschäftigung mit einem deutschen Jubiläum:

95 Jahre der Demokratie aus Weimar

Am 6. Februar 1919 trat die Deutsche Nationalversammlung zum

ersten Mal in Weimer zusammen, um eine neue Verfassung zu

gestalten. Am 31 Juli 1919 stimmte die Mehrheit der Abgeordneten

für eine neue Reichsverfassung. Das war der erste Schritt zur

Demokratie nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und dem

Zusammenbruch der Monarchie.

Weimar war nicht zufällig ausgewählt. Die Stadt befand sich im

Zentrum des Deutschen Reiches. Man brauchte in der Provinz keine

Angst vor revolutionären Unruhen zu haben. Außerdem gab es in

Weimar viele Hotellerie, Gastronomie und verschiedene

Kulturangebote.

Seit Februar 2014 findet im Stadtmuseum Weimar eine

Sonderausstellung zum 95. Jahrestag des Beginns der Weimarer

Nationalversammlung statt. Im Museum gibt es seit kurzer Zeit eine

originalgetreue Kopie eines bekannten Porträts von Reichspräsident

Friedrich Ebert, das von Emil Orlik gemalt wurde. Es ist auch möglich

durch zahlreiche zeitgeschichtliche Originalobjekte, Filme, Plakate,

Modelle, Medaillen und Dokumente die Ereignisse von 1919 kennen

zu lernen. Das Stadtmuseum Weimar möchte durch diese Ausstellung

einen Beitrag zur Vorbereitung des 100-jährigen Jubiläums im Jahre

2019 leisten.

Nationaltheater in Weimar

1919 berieten die Abgeordneten des Reichstages im Deutschen Nationaltheater Weimar die

neue Reichsverfassung – die erste demokratische unserer Geschichte. Diese Reichsverfassung

von 1919 setzte den Beginn der parlamentarischen Demokratie.

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