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1 BERLIN TICKER Manfred Grund, MdB BERLIN TICKER Nr. 179 vom 5. Februar 2015 Online: ISSUU | Homepage http://www.manfred-grund.de Inhalte Bürokratie beim Mindestlohn senken! ................................................. 2 Klarstellungen zu TTIP von Handels-Direktor der EU........................ 3 Einstellungen bei Facebook kritisch prüfen ........................................ 4 Mehr Flüchtlinge werden anerkannt .................................................... 5 Mobilität im Alter ..................................................................................... 6 2014 keine kalte Progression ................................................................. 6 Existenzminimum und Steuern .............................................................. 7 Strengere Vorschriften für Versicherungen ........................................ 8 Gasteltern für US-Schüler gesucht ....................................................... 9 Aus erster Hand: das Portal der Bundesregierung ........................... 10

„Berlin Ticker“ Nr. 179 vom 5. Februar 2015

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Inhalte Bürokratie beim Mindestlohn senken! Klarstellungen zu TTIP von Handels-Direktor der EU Einstellungen bei Facebook kritisch prüfen Mehr Flüchtlinge werden anerkannt Mobilität im Alter 2014 keine kalte Progression Existenzminimum und Steuern Strengere Vorschriften für Versicherungen Gasteltern für US-Schüler gesucht Aus erster Hand: das Portal der Bundesregierung

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Page 1: „Berlin Ticker“ Nr. 179 vom 5. Februar 2015

1 BERLIN TICKER

Manfred Grund, MdB

BERLIN TICKER

Nr. 179 vom 5. Februar 2015

Online: ISSUU | Homepage http://www.manfred-grund.de

Inhalte

Bürokratie beim Mindestlohn senken! ................................................. 2

Klarstellungen zu TTIP von Handels-Direktor der EU........................ 3

Einstellungen bei Facebook kritisch prüfen ........................................ 4

Mehr Flüchtlinge werden anerkannt .................................................... 5

Mobilität im Alter ..................................................................................... 6

2014 keine kalte Progression ................................................................. 6

Existenzminimum und Steuern .............................................................. 7

Strengere Vorschriften für Versicherungen ........................................ 8

Gasteltern für US-Schüler gesucht ....................................................... 9

Aus erster Hand: das Portal der Bundesregierung ........................... 10

Page 2: „Berlin Ticker“ Nr. 179 vom 5. Februar 2015

2 BERLIN TICKER

Bürokratie beim Mindestlohn senken!

Seit Jahresanfang gilt der allgemeine flächendeckende

Mindestlohn. Doch bei der Umsetzung haben sich bereits

Schwierigkeiten zu erkennen gegeben. Die CDU/CSU-

Bundestagsfraktion hat deshalb letzte Woche einen Antrag des

„Parlamentskreises Mittelstand“ (PKM) angenommen, der

Nachbesserungen beim Mindestlohn durchsetzen will. Für viele

Menschen ist der Mindestlohn wichtig und richtig. Aber er darf

Unternehmen nicht unnötig viel Bürokratie auflasten und sie

damit überfordern.

Bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern entstand Verunsicherung

über die Dokumentationspflicht, besonders für Mini-Jobber und

beim Mindestlohn im Amateursport. Weiteres Beispiel

Arbeitszeiten: Welche Tätigkeiten dürfen in welchem Zeitrahmen

absolviert werden und den Mindestlohn möglicherweise

unterschreiten?

Die Bundesregierung stellte diese Woche klar: Aufgrund der

Vielgestaltigkeit der Entgeltsysteme ist es nicht praktikabel,

Entgeltbestandteile abschließend aufzuzählen. Das

Mindestlohngesetz sagt nicht, ob Zeiten der Arbeitsbereitschaft

oder des Bereitschaftsdienstes, Anfahrtswege und Wartezeiten

bei der Berechnung des Mindestlohns berücksichtigt werden.

Zeiten sind mit dem Mindestlohn zu vergüten, soweit sie nach

der Rechtsprechung als vergütungspflichtige Arbeitszeit

anzusehen sind.

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der

täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen. Sie können dies an die

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer übertragen. Die

Nichteinhaltung dieser Pflicht oder der Zwang an Untergebene,

falsche Zeitangaben festzuhalten, ist mit Geldbuße bis zu 30.000

Euro bedroht.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag drängt darauf,

dass die Dokumentationspflichten für geringfügig Beschäftigte

entfallen, deren Arbeitsvertrag den Stundenlohn sowie die

Arbeitszeit bereits festschreibt.

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Klarstellungen zu TTIP von Handels-Direktor der EU

Für die Ratifizierung des geplanten Freihandelsabkommens

zwischen der EU und den USA (TTIP) ist die Zustimmung des

Bundestages erforderlich. Das bestätigte Rupert Schlegelmilch

von der Generaldirektion Handel der EU-Kommission bei einem

Besuch im Bundestag. Er wies darauf hin, dass TTIP ein

„gemischtes Abkommen“ werde, dem alle 28 Mitgliedsstaaten

zustimmen müssten.

Das Verhandlungsmandat und auch die Position der EU-

Kommission in den Verhandlungen ist seit Anfang 2015

öffentlich zugänglich. Die Forderung nach mehr Transparenz ist

erfüllt, sagte der EU-Vertreter. Zugleich wies er die Kritik zurück,

dass es um den Handel als reinen Selbstzweck gehe. Vielmehr

würden bei TTIP Ziele der nachhaltigen Entwicklung verfolgt.

Der EU-Handelsdirektors betonte, es werde keine Absenkung

europäischer Schutzniveaus geben. Zur Erläuterung sagte er, es

gehe zuallererst um die gegenseitige Anerkennung von

Standards. Man könne den Amerikanern nicht die europäischen

Vorgaben vorschreiben. Die USA müssten aber akzeptieren,

wenn die EU höhere Standards setze.

Was den geplanten Investorenschutz angeht, so bemühte sich

Rupert Schlegelmilch Befürchtungen zu zerstreuen, Fracking-

Verbote in der EU könnten zu Investorenschutzklagen

amerikanischer Unternehmen führen. Wenn es ein Fracking-

Moratorium gebe, könne niemand darauf klagen, seine

Investitionen ersetzt zu bekommen. Der Investorenschutz, sagte

Schlegelmilch weiter, sei als eine Art Minimalschutz gedacht und

beruhe durchaus auf europäischen Interessen. Schließlich seien

die Europäer die größten Investoren weltweit.

Angesprochen auf Pressemeldungen, wonach die Amerikaner als

Folge der regulatorischen Zusammenarbeit ein Mitspracherecht

bei der Gesetzgebung in der EU erhalten sollten, sagte der EU-

Vertreter, diese stimmten nicht. Es gehe vielmehr um eine

„vernünftige Transparenz“. Der gesetzgeberische Prozess werde

nicht verändert. „Es wird nicht so sein, dass die Amerikaner

plötzlich mit am Tisch sitzen“, betonte der EU-Direktor.

Der Handel mit den USA

(im Bild: Rockefeller

Center in New York City)

ist kein Selbstzweck

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Einstellungen bei Facebook kritisch prüfen

Facebook hat letzten Freitag neue Nutzungsbedingungen in

Kraft gesetzt. Zwei Tage zuvor musste Richard Allan, der für

Europa zuständige Policy Director von Facebook, dem

Bundestags-Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Rede

und Antwort stehen. Facebook wird vorgeworfen, europäische

Datenschutzbestimmungen zu umgehen. Allerdings hat das

Landgericht München schon 2006 anerkannt, dass Facebook das

„virtuelle Hausrecht“ besitzt und die Regeln aufstellen darf, die

in seiner Netzgemeinde gelten sollen (Az. 30 O 11973/05).

Allerdings unterliegen die Facebook-Nutzungsbedingungen der

AGB-Kontrolle nach deutschem Recht. Die von deutschen

Nutzern preisgegeben Daten gehen an die Facebook Ireland Ltd.,

somit gilt das deutsche Datenschutzrecht nicht (OVG Schleswig-

Holstein, 22.04.20143, Az.: 4 MB/10/13 und 4 MB 11/13),

Quelle: Kanzlei BARTSCH Rechtsanwälte / rechtzweinull.de.

Richard Allen begründete die aktuellen Änderungen damit, dass

sich die angebotenen Dienste des Unternehmens

weiterentwickelt hätten und somit neue Nutzungsbedingungen

sinnvoll seien. In Hinblick auf die in den neuen

Nutzungsbedingungen enthaltenen Regelungen zur

personalisierten Werbung sowie zu Standortdiensten verwies

Allan auf sogenannte „Opt-Out“-Regeln, die dem Nutzer

ermöglichen, diese Funktionen auszuschalten. Jeder Nutzer muss

allerdings selbst aktiv werden.

Facebook-Director Allan verwies auf eine Funktion, die es

Nutzern ermögliche, sämtliche über sie gespeicherte Daten

herunterzuladen und einzusehen.

Ein Vertreter der Fraktion CDU/CSU fragte nach dem

Datenaustausch zwischen Unternehmen, die inzwischen zu

Facebook gehören, etwa WhatsApp oder Instagram, und der

Nutzung der jeweiligen Inhalte. Allan betonte, dass insbesondere

die WhatsApp-Daten derzeit nicht im Rahmen der Facebook-

Dienste von dem Unternehmen genutzt werden könnten, da

hierzu WhatsApp erst seine Nutzungsbedingungen ändern

müsste.

Hinsichtlich des Zugriffs durch staatliche Stellen betonte Allan,

dass sich Facebook für Transparenz einsetze und das, was

rechtlich zulässig ist, dazu veröffentliche, zum Beispiel die Zahl

der Anfragen seitens der Behörden der jeweiligen Länder. Da die

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Daten der Nutzer auf US-Servern gespeichert würden, fielen sie

auch unter US-Recht. Das Unternehmen setze sich gemeinsam

mit anderen Internetfirmen für mehr Transparenz bei der US-

Regierung ein. Vorwürfen von Edward Snowden, Bürgerrechtlern

und Datenschützern, das „Prism“-Programm erlaube US-

Geheimdiensten Zugriff auf Daten, widersprach Allan.

Seit letzter Woche nutzt Facebook die Standortdaten von

mobilen Nutzern (also bei Smartphone-, Tablet- und Laptop-

Zugriffen von unterwegs) für lokal bezogene Werbung.

Außerdem wird das Surfen im Internet verfolgt, ebenfalls um

thematische Werbung, die auf das Nutzungsverhalten des

Besitzers abzielt, anzeigen zu können.

Die Unionsfraktion empfiehlt für die Nutzung von Facebook

mittels Smartphone und Tablet-Computer, den Zugriff auf das

GPS-Modul zu untersagen und die App nicht verwenden. Wer

keine personalisierten Daten preisgeben möchte, sollte nur über

den mobilen Browser Facebook besuchen. Dazu sollten entweder

zwei unterschiedliche, mobile Browser eingesetzt werden oder

immer vor und nach dem Benutzen von Facebook alle Cookies

gelöscht werden. Auch das jeweilige Abmelden und Neu-

Anmelden ist unbequem, aber für mehr persönlichen

Datenschutz zu empfehlen.

Mehr Flüchtlinge werden anerkannt

Wie bekannt, stieg die Zahl der Asyl- und Flüchtlingssuchenden

deutlich an. Auch die Anerkennungsquote stieg: Lag sie 2013

noch bei 24,9 %, erhöhte sie sich 2014 auf 31,5 % aller Anträge

von Schutzsuchenden. Der größte Anteil entfiel auf

Asylbewerber und Flüchtlinge aus Syrien (23.859), Irak (3.389)

und Iran (2.127).

Wie aus einem Bericht Bundesregierung an den Deutschen

Bundestag zur „Asylstatistik 2014“ hervorgeht, wurde 31.025

Menschen 2014 Flüchtlingsschutz nach § 3 I AsylVfG gewährt,

wobei 61,1 % der Anerkennungen auf staatlicher Verfolgung im

Herkunftsland beruhen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer

bei Asylantragsstellern aus Pakistan: 15,7 Monate, Bosnien-

Herzegowina: 3,9 Monaten. Nach der Einstufung der drei

Westbalkanländer Serbien, Mazedonien und Bosnien-

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Herzegowina als sichere Herkunftsstaatengeht die

Bundesregierung davon aus, dass die Novellierung mittel- und

langfristig zu einem Rückgang der Asylanträge aus diesen

Staaten führt.

Mobilität im Alter

Für Gesundheit, Wohlbefinden und gesellschaftliche Teilhabe ist

Mobilität bis ins hohe Alter hinein von entscheidender

Bedeutung. Sie erhält Selbstständigkeit und ermöglicht älteren

Mitbürgern soziales Engagement. Wer mobil ist, kann

selbstbestimmt leben und Verantwortung übernehmen.

Mit der Ausschreibung eines Ideenwettbewerbs für bessere

Mobilität im Alter will die Robert-Bosch-Stiftung einen Beitrag

dazu leisten, dass ältere Menschen in ihrer Lebenswelt mobil

bleiben oder wieder mobil werden. Gesucht sind

praxisorientierte Ideen, die von der konkreten Lebenssituation

älterer Menschen ausgehen und dazu geeignet sind, räumliche,

soziale und virtuelle Barrieren zu vermindern oder ganz zu

beseitigen. Dazu bedarf es nicht immer großer Lösungen,

sondern einer Vielzahl kleiner Schritte.

Einzelpersonen, Vereine, Wissenschaft und Institutionen sind

aufgerufen, ihre Projektideen zu entwickeln, die Impulse und

Lösungsansätze für eine seniorengerechte Mobilität ohne

Barrieren bieten. Die 20 vielversprechendsten Konzepte werden

von der Robert-Bosch-Stiftung mit bis zu 10.000 Euro

unterstützt. Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist

die Beteiligung Älterer (60+) an der Planung.

Bewerbungsschluss ist der 22. März 2015. Mehr Informationen

und das Bewerbungsformular finden Sie unter

www.bosch-stiftung.de/kleineschritte.

2014 keine kalte Progression

Eine kalte Progression bei der Einkommensteuer hat es im Jahr

2014 nicht gegeben. Dies teilt die Bundesregierung im „Ersten

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Steuerprogressionsbericht“ mit. „Im Jahr 2014 hat die niedrigere

Preissteigerungsrate in Verbindung mit der Anhebung des

Grundfreibetrages zu Jahresbeginn dazu geführt, dass in diesem

Jahr keine zusätzliche kalte Progression entstanden ist“, schreibt

die Regierung in dem Bericht. Im Jahr 2013 habe das Volumen

der Steuereinnahmen durch die kalte Progression bei 640

Millionen Euro gelegen.

In diesem Jahr werden bei einer angenommenen Inflationsrate

von einem Prozent durch die kalte Progression

Steuermehreinnahmen von 690 Millionen Euro erwartet. Dieser

Betrag würde 2016 auf 800 Millionen Euro ansteigen. Bei einer

Inflationsrate von 1,5 Prozent lägen die Steuermehreinnahmen

in diesem Jahr bei 1,8 Milliarden Euro und im kommenden Jahr

bei 1,95 Milliarden Euro.

Die jährliche Belastung des einzelnen Steuerzahlers durch die

kalte Progression soll in diesem Jahr je nach Inflationsrate bei 17

Euro (ein Prozent Inflationsrate), 45 Euro (1,5 Prozent

Inflationsrate) oder 73 Euro (zwei Prozent Inflationsrate) liegen.

Für 2016 lauten die entsprechenden Werte 20 Euro, 49 Euro und

78 Euro.

Als kalte Progression werden Steuermehreinnahmen bezeichnet,

die entstehen, soweit Einkommenserhöhungen die Inflation

ausgleichen und es in Folge des progressiven

Einkommensteuertarifs bei somit unverändertem

Realeinkommen zu einem Anstieg der Durchschnittsbesteuerung

kommt. Einkommenssteigerungen, die über die Inflationsrate

hinausgehen, erhöhen die steuerliche Leistungsfähigkeit.

Existenzminimum und Steuern

Die Bundesregierung hat gerade den Bericht über die Höhe des

steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen

und Kindern beschlossen. Im Ergebnis ist ab 2015 sowohl der

Grundfreibetrag (derzeit 8.354 EUR) als auch der

Kinderfreibetrag (derzeit 4.368 EUR) zu erhöhen. In dem

Umfang, wie Erwerbseinkommen zum Bestreiten des

notwendigen Lebensunterhalts notwendig ist, darf es in

Deutschland nicht besteuert werden.

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Die verfassungsrechtlich gebotenen Anhebungen wird die

Koalition zügig umsetzen. Zu erwarten ist, dass auch das

Kindergeld angehoben wird, um das Äquivalent zum

Kinderfreibetrag zu halten.

Das Bundesfinanzministerium sieht das Ziel eines ohne

Neuverschuldung ausgeglichenen Bundeshaushalts 2015 und

2016 nicht gefährdet. Dies teilt sie dem Bundestag auf

Drucksache 18/3813 mit.

Strengere Vorschriften für Versicherungen

2014 sicherte der Bundestag stabile und faire Leistungen für

Lebensversicherte (siehe „Berlin Ticker“ 166 vom 26. Juni 2014).

Nun folgt die Anpassung im Versicherungsaufsichtsrecht.

Zugleich wird die Solvency-II-Richtlinie der Europäischen Union

umgesetzt. Das stärkt den Versichertenschutz im EU-

Binnenmarkt.

Wie schon im Bankwesen wird es bei Versicherungen strengere

Eigenmittelvorschriften geben. Denn Markt-, Kredit- und

operationelle Risiken müssen stärker mit Eigenkapital abgedeckt

sein. Zudem sind für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Marktwerte anzusetzen. Es gelten höhere Anforderungen an das

Risikomanagement sowie zusätzliche Berichtspflichten

gegenüber Aufsichtsbehörden und Öffentlichkeit.

Im Gegenzug fallen für große und mittlere

Versicherungsunternehmen die starren Quoten, zu denen sie in

bestimmte Anlageklassen wie Aktien oder Anleihen investieren

dürfen. So sind den Unternehmen neue Möglichkeiten zur

Kundengeldanlage eröffnet, etwa für Investitionen in

Infrastrukturprojekte wie Straßen oder Stromnetze. Das Gesetz

zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen tritt

zum 1. Januar 2016 in Kraft. Die Versicherer haben bis zu 16

Jahre Zeit für die Umsetzung, gerade wegen der für sie

schwierigen Niedrigzinsphase. Die Kunden können darauf

setzen, dass ihre Versicherer gestärkt werden und auch in

Zukunft zuverlässige Partner sind.

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Gasteltern für US-Schüler gesucht

Als Pate betreue ich jedes Schuljahr Jugendliche, die ein Jahr in

den USA leben und lernen. Der Bundestag und der US-Congress

fördern mit einem Parlamentarischen Patenschaftsprogramm

seit 30 Jahren diesen Schüleraustausch sowie ein Gastjahr junger

Erwachsener an einem US-amerikanischen Community-College.

Das Patenschaftsprogramm ist aber zweiseitig angelegt. Zuletzt

konnte ich für drei US-Schülerinnen in Heiligenstadt die

Patenschaft übernehmen. Auch dieser Weg fördert die

Begegnung und den interkulturellen Dialog. Die Jugendlichen

aus den USA wohnen ein Jahr lang bei Familien idealerweise mit

eigenen schulpflichtigen Kindern, aber auch Alleinerziehende

oder Paare ohne Kinder können teilnehmen.

Der Partnership International Köln e.V., der für den Deutschen

Bundestag die Organisation des Programms unterstützt, sucht in

Amerikanische Schüler an ihrem Abschlusstag vor dem Weißen Haus in der Hauptstadt Washington

D.C.: einige finden auch den Weg nach Deutschland. Für ein Austauschjahr werden Gasteltern in und

um Nordhausen gesucht

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Stadt und Landkreis Nordhausen ein oder zwei Gastfamilien, die

vom September 2015 bis Juni 2016 eine US-Schülerin oder einen

US-Schüler aufnehmen.

Die Schüler sind im Rahmen des Programms kranken-, unfall- und

haftpflichtversichert. Das Programm basiert auf dem Gedanken

der Gegenseitigkeit. Geld verdient wird als Gastfamilie nicht! Als

Gegenleitung für Unterkunft und Verpflegung dürfen

Gastfamilien Hilfe im Haushalt, interessante Einblicke in eine

andere Kultur und meist auch langjährige Freundschaften mit

gegenseitigen Besuchen erwarten. Taschengeld für Schulbedarf,

Hygieneartikel oder Freizeiten bringt der US-Gast mit.

Gesucht werden Familien, die die Jugendlichen wie eigene Kinder

aufnehmen und einen geregelten Tagesablauf mit Schule, Sport,

Freizeit und gemeinsamen Aktivitäten ermöglichen können.

Dazu gehört auch, an Elternabenden in der Schule teilzunehmen,

den Gast an Ausflügen und Feiern teilhaben zu lassen. Jeder

Schüler und jede Gastfamilie erhält einen geschulten,

ehrenamtlichen Ansprechpartner vor Ort, der mit Rat und Tat zur

Seite steht.

Weitere Informationen finden Sie beim Partnership International

e. V.: Viele gute Gründe, eine Gastfamilie zu werden

Aus erster Hand: das Portal der Bundesregierung

Mein Newsletter und die vielen Informationswege des

Bundestages sind nicht die einzige Möglichkeit, auf dem

Laufenden zu bleiben. Auch die Angebote des

Bundespresseamtes sind vielfältig. Auf www.bundesregierung.de

und www.bundeskanzlerin.de finden Sie rund um die Uhr

aktuelle Informationen zu Entscheidungen und Vorhaben,

Stellungnahmen, Reden, Interviews und Pressemitteilungen.

Dazu exklusive Fotos, Videos und Livestreams.

Wer lieber Broschüren lesen möchte: Unter dem Stichwort

„Infomaterial der Bundesregierung“ sind auf

www.bundesregierung.de etwa 4.000 Broschüren, Flyer und

andere Infomaterialien zu finden – zur Ansicht, zum Download

und zur kostenfreien Bestellung.

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11 BERLIN TICKER

Informationen zur Arbeit der Bundeskanzlerin

Kalender der Kanzlerin, ihre Biographie und ihr politischer

Werdegang in Bildern

www.bundeskanzlerin.de

Die Kanzlerin direkt

Jeden Samstagmorgen spricht die Kanzlerin über ihre

Positionen und ihre Erwartungen an bevorstehende

politische Ereignisse.

Die Woche der Kanzlerin

Das Online-Videoformat bietet einen spannenden und

informativen Einblick

Live aus dem Kanzleramt

Die Bundeskanzlerin begrüßt Staatsgäste aus aller Welt im

Kanzleramt. Die Pressekonferenzen werden per Livestream

übertragen.

Der Regierungssprecher auf Twitter

Hier twittert Steffen Seibert

Die Regierungs-App

Per Smartphone immer aus erster Hand informiert.

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12 BERLIN TICKER

Infomaterialien im Web

Zentraler Überblick über alle Infomaterialien der

Bundesregierung

Mediathek

Exklusive Fotos und Videos über die Kanzlerin, das Kabinett

und Veranstaltungen der Bundesregierung

Fotos zu aktuellen politischen Themen und Bildmotive von

1949 bis heute

Der YouTube-Kanal der Bundesregierung

Sonderseiten

Digitale Agenda: Mitmachen!

G7: Informationen zum G7-Gipfel in Elmau

Freiheit und Einheit: Die Internetseite zur Friedlichen

Revolution und zur Wiedervereinigung Deutschlands vor 25

Jahren

Erinnern und Gedenken: Zum Gedenken an den Ausbruch

des Ersten Weltkriegs und des Zweiten Weltkriegs

Erfahrung ist Zukunft: Impulse für die Generation Plus

Schekker: Das Jugendmagazin!

Themenseiten

Hightech-Strategie

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Newsletter und Abos

Bundesregierung Aktuell: Topthemen der Woche, Termine,

neue Informationsangebote und weitere Informationen

jeden Freitagnachmittag per E-Mail

Fakten zur Regierungspolitik: Informationen zu

Entscheidungen der Bundesregierung mit Zahlen, Daten,

Fakten und den Originalquellen

Nachrichten: Immer auf dem neuesten Stand der deutschen

Politik

„Angela Merkel - die Kanzlerin direkt“: Wöchentlich Beiträge

im Audio- und Videoformat

Rundbrief Ausbildung: Eine gute berufliche Ausbildung ist

entscheidend für die Sicherung des Fachkräftebedarfs

Stichworte zur Sicherheitspolitik

RSS-Feedreader: Lassen Sie sich schnell über Neuigkeiten

informieren.

Das Bundespresseamt

Mehr über die Regierungssprecher und das

Bundespresseamt mit beruflichen Perspektiven, Ausbildung

und Praktika

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Manfred Grund, MdB

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