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CE-INFO CE-ANLEITUNG - SICHERE SEKTIONALTORE 1 INSTRUKTION FÜR TORHERSTELLER ZUR EINFÜHRUNG DER CE- KENNZEICHNUNG FÜR GARAGENSEKTIONALTORE Alle Tortypen eines Torherstellers in allen Mitgliedstaaten müssen der neuen Produktnorm EN 13241-1 „Industrielle, gewerbliche und Garagentore bzw. -türen“ entsprechen, zudem unterliegen sie der Bauproduktenverordnung (305/2011) und der Maschinenrichtlinie (2006/42/EC). Es gelten zwei grundlegende Anforderungen: Das Tor muss auf eine Weise entworfen und konstruiert sein, die eine sichere Installation, Verwendung, Reparatur und Demontage gewährleistet. Das Tor muss unter Berücksichtigung von Verschleiß und Korrosion bei normaler Verwendung gegen statische und dynamische Kräfte beständig sein. FlexiForce hat Folgendes durchgeführt: - Die vorgeschriebene Typenprüfung beim SP-Institut in Schweden zur Zertifizierung verschiedener Garagentortypen mit FlexiForce RS70/200, RES-X, RES350, RSC Beschlagteilen, in Bezug auf die grundlegenden Anforderungen: - Widerstand gegen Wasserdurchdringung - Luftdurchlässigkeit - Thermische Beständigkeit - Lebensdauerprüfung für diese Anforderungen, Werte für eine Lebensdauer von 30 000 Zyklen - Maximale Windlast - Gefahrstoffe - Sicheres Öffnen (Sicherheitsvorrichtungen für Fallschutz) - Zulässige Höhe der Spitzenkräfte bei Verwendung mit motorischem Antrieb. - Selbsterklärung (teilweise vom TÜV geprüft) über mechanische Aspekte, im Betrieb auftretende Kräfte und bestimmungsgemäße Funktionen. - Anlegen einer technischen Konstruktionsakte, in der die genannten mechanischen Aspekte und die Sicherheitsfaktoren dazugehöriger Komponenten festgehalten sind. - Eine vollständige Risikobeurteilung der mechanischen Gefahren nach EN 1050. - Die Einführung eines vorgeschriebenen Produktionskontrollsystems (Qualität) in

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CE-ANLEITUNG - SICHERE SEKTIONALTORE 1

INSTRUKTION FÜR TORHERSTELLER ZUR EINFÜHRUNG DER CE- KENNZEICHNUNG FÜR GARAGENSEKTIONALTORE

Alle Tortypen eines Torherstellers in allen Mitgliedstaaten müssen der neuen Produktnorm EN 13241-1 „Industrielle, gewerbliche und Garagentore bzw. -türen“ entsprechen, zudem unterliegen sie der Bauproduktenverordnung (305/2011) und der Maschinenrichtlinie (2006/42/EC). Es gelten zwei grundlegende Anforderungen:

• Das Tor muss auf eine Weise entworfen und konstruiert sein, die eine sichere Installation, Verwendung, Reparatur und Demontage gewährleistet.

• Das Tor muss unter Berücksichtigung von Verschleiß und Korrosion bei normaler Verwendung gegen statische und dynamische Kräfte beständig sein.

FlexiForce hat Folgendes durchgeführt: - Die vorgeschriebene Typenprüfung beim SP-Institut in Schweden zur

Zertifizierung verschiedener Garagentortypen mit FlexiForce RS70/200, RES-X, RES350, RSC Beschlagteilen, in Bezug auf die grundlegenden Anforderungen:

- Widerstand gegen Wasserdurchdringung - Luftdurchlässigkeit - Thermische Beständigkeit - Lebensdauerprüfung für diese Anforderungen, Werte für eine Lebensdauer von 30 000 Zyklen - Maximale Windlast - Gefahrstoffe - Sicheres Öffnen (Sicherheitsvorrichtungen für Fallschutz) - Zulässige Höhe der Spitzenkräfte bei Verwendung mit motorischem Antrieb.

- Selbsterklärung (teilweise vom TÜV geprüft) über mechanische Aspekte, im Betrieb auftretende Kräfte und bestimmungsgemäße Funktionen.

- Anlegen einer technischen Konstruktionsakte, in der die genannten mechanischen Aspekte und die Sicherheitsfaktoren dazugehöriger Komponenten festgehalten sind.

- Eine vollständige Risikobeurteilung der mechanischen Gefahren nach EN 1050. - Die Einführung eines vorgeschriebenen Produktionskontrollsystems (Qualität) in

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der Fertigung von FlexiForce ist angefangen. - Erstellen einer vollständigen Reihe von Anleitungen und Handbüchern für die

sichere Installation, Verwendung, Wartung, Reparatur und Demontage des Garagentortyps.

Vom Torhersteller noch auszuführen (neue Tore): - Herstellung: Montieren oder fertigen Sie das Garagentor gemäß den

Spezifikationen und der Teileliste des Zulassungszertifikats. Führen Sie vollständige Aufzeichnungen über die Fertigung des Tors und seiner Konfigurationen nach Seriennummern in Ihrem Archiv. Später müssen Sie nachweisen können, dass das gelieferte Tor mit den richtigen Komponenten und in der richtigen Konfiguration entworfen und montiert wurde (Produktionskontrollsystem). Gewährleisten Sie, dass Sie eine „declaration of incorporation“ empfangen haben von allen Ihrer Zulieferanten (siehe Skizze on Seite 4).

- Installation: Vergewissern Sie sich, dass das Garagentor nach den

Installationsanweisungen in der Installationsanleitung von FlexiForce installiert worden ist. Die Installation muss von einer qualifizierten Mechaniker für Sektionaltore ausgeführt werden. Falls Ihr Unternehmen das Tor nicht installiert, übergeben Sie eine klare Installationsanleitung an den Installateur. Die Person, die das Tor installiert, muss kontrollieren, ob die Kombination von Beschlag, Sektion und elektronischer Antriebe (inkl. Softwareauswahl für die Antriebe) dem Zertifikat entspricht und ob die Kombination für eine sichere Verwendung des Tors geeignet ist. (Site Acceptance Test/ Risikoanalyse). Nur dann kann das Tor mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden.

- Nach der Installation:

o Leistungserklärung statt von Konformitätserklärung für:

§ Tore mit Motorantrieb § Handbediente Tore § In allen Ländern in Europe (auch Großbritannien, Irland, Schweden,

Finnland, Norwegen)

o Konformitätserklärung für: § nur Tore mit Motorantrieb

o Leistungserklärung:

§ Einzigartig für jeden Tor § mit einer einzigartigen Seriennummer (siehe Beispiel) § Wesentliche Merkmalen pro Tor sollen genannt werden § im Fall von wesentlichen Merkmalen wovon keiner Leistung erklärt

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wird: pass oder NPD (no performance declared/ keine Leistung festgelegt)

§ Wenn es eine Klasse für die wesentlichen Merkmalen in der Norm gibt, sollte die Leistungserklärung eine Klasse enthalten und auch die CE-Kennzeichnung.

§ Die Leistungserklärung wird in der Sprache beziehungsweise den Sprachen zur Verfügung gestellt, die von dem Mitgliedstaat, in dem das Produkt bereitgestellt wird, vorgeschrieben werden.

o CE-Kennzeichnung: Wenn die Installation abgeschlossen ist und das Tor an den Endnutzer übergeben wird, muss eine CE-Kennzeichnungsplakette am Tor angebracht werden. Dieser Aufkleber muss das Datum wie in der Abbildung dargestellt enthalten. Die CE-Kennzeichnung wird gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Bauprodukt oder einem daran befestigten Etikett angebracht. Falls die Art des Produkts dies nicht zulässt oder nicht rechtfertigt, wird sie auf der Verpackung oder den Begleitunterlagen angebracht. Die CE-Kennzeichnung wird an den jenigen Bauprodukten angebracht, für die der Hersteller eine Leistungserklärung hat. Hat der Hersteller keine Leistungserklärung erstellt, darf die CE-Kennzeichnung nicht angebracht werden.

SP 0402

CE Kennzeichnung, mit der 'CE'-Symbol

Identifizierungsnummer der notifizierten Prüfstelle

AnyCo Ltd, PO Box 21, B-1050, Brussels, Belgium

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00001-CPR-2013/05/12

Name und registrierte Adresse des Herstellers, oder Kennzeichen

Letzten zwei Ziffern des Jahres, in dem die Kennzeichnung zuerst angebracht wurde. Referenznummer der Leistungserklärung

EN 13241-1:2003

Produkt A

zur Verwendung bestimmt in (z.B. Vorschatzschale, Feuerseparierung, uzw.)

Wasserdichtigkeit: Klasse: Windbelastung: Klasse: Thermische Beständigkeit: W/m2K Luftdurchlassigkeit: Klasse: Gefahrstoffe: Pass Sicheres Offnen: Pass Definition of geometry of glass components: Pass Mechanische Festigkeit und Stabilität: Pass Spitzenkrafte (motorisierten Toren) < 400N Dauerhaftigkeit von Wasserdichtigkeit, Thermische Beständigkeit und Luftdurchlassigkeit: 30.000 Zyklen

Nummer der angewendeten europäischen Norm, wie referenziert in OJEU (siehe Anmerkung 14)

eindeutigen Identifikationscode der Produkts

Bestimmten Verwendung des Produkts wie festgelegt in der angewendeten europäischen

Norm. Stufe oder Klasse der erklärten Leistung

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Motorisierten Toren beachten auch: 2006/42/EG (MD) 2004/108/EG (EMCD) Übergeben Sie folgende Dokumente an den Endnutzer:

1. Betriebsanleitung in der Sprache des Endnutzers oder der Sprache die von

dem Mitgliedstaat, in dem das Produkt bereitgestellt wird, vorgeschrieben werden mit Erläuterungen zur sicheren Verwendung des Tors, Sicherheitshinweisen und Hinweisen auf unsachgemäße Verwendung.

2. Wartungsanleitung mit Erläuterungen, welche Teile während der Lebensdauer des Tors ausgetauscht oder gewartet werden müssen (Verschleiß an Rollen, Federn, Dichtungen etc.)

3. EU-Leistungserklärung (und im Fall von Toren mit Motorantrieb eine Konformitätserklärung) in Bezug auf die einschlägigen Richtlinien (siehe das Beispiel auf der anderen Seite).

4. Demontageanleitung, die das Vorgehen nach dem Ende der Lebensdauer des Tors beschreibt.

5. Service-Logbuch. Jedes Tor muss regelmäßig gewartet werden. Alle Tätigkeiten oder Einstellungen während der Servicevisite sind in diesem Service-Logbuch (schriftlich) zu protokollieren. Das Logbuch muss jederzeit in Tornähe vorhanden sein.

Für den Torhersteller ist es wichtig, zu wissen, ob die spezielle technische Dokumentation (Technical Construction File) bei seinem Lieferanten erhältlich ist. Außerdem muss die Risikobeurteilung überprüft und bei Bedarf für zusätzliche Risiken oder Gefahren ergänzt werden. Die Hersteller bewahren die technischen Unterlagen und die Leistungserklärung zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen des Bauprodukts auf. - Für mehr Information besuchen Sie bitte: http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/construction/legislation/index_en.htm

Vom Torunternehmen auszuführen (Erweiterung/Umbau bestehender Tore): Vor Mai 2005 installierte Sektionaltore sind nicht notwendigerweise mit einer CE-Kennzeichnung für EN 13241-1 versehen. Motorisch betätigte Tore müssen nach der Maschinenrichtlinie eine CE-Kennzeichnung tragen, wenn die Tore nach 1995 installiert wurden!

Hinweis! Wenn ein bestehendes bzw. installiertes Tor umgebaut wird oder größere Reparaturen erforderlich sind, muss dieses Tor

nach der Bauproduktenverordnung neu zugelassen werden. Alle auf Seite 1 und 2 beschriebenen Prüfungen und Tätigkeiten müssen für

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dieses Tor ausgeführt werden! Das Unternehmen, das den Umbau des Tors vornimmt, ist für das „Zusammensetzen der Maschine“ verantwortlich und deshalb für Unfälle haftbar. Als Umbau oder größere Reparatur gilt:

• Umbau eines handbetätigten Tors in ein motorisch betätigtes Tor (Installation einer elektrischen Antriebe)

• Anpassung oder Änderung des Steuerungssystems von „Steuerung mit selbsttätiger Rückstellung“ (sog. Toter-Mann-Steuerung) zu „Automatiksteuerung“

• Änderungen an Photozellen- oder Sicherheitsleistensystemen • Austausch wesentlicher Sicherheitskomponenten durch

andersartige Produkte • Änderungen an der Grundkonfiguration des Tors oder seiner

Funktion Nimmt der Endnutzer selbst Umbauten oder Änderungen am Tor vor, so ist er für die CE-Kennzeichnung verantwortlich und bei Unfällen haftbar, falls er die Anweisungen des Lieferanten bzw. Herstellers des Tors und seiner Komponenten nicht beachtet.

Hinweis! Alle Reparatur- und Wartungstätigkeiten sind im Service-Logbuch festzuhalten, das vor Ort vorhanden sein muss!

>> Der Endnutzer ist nicht verpflichtet, nach der CE-Kennzeichnung des Tores zu fragen. Es liegt in der Verantwortlichkeit des Lieferanten bzw. Installateurs, das Tor mit einer Zulassung in Bezug auf Konformität mit den CE-Vorschriften zu liefern! >> Tore können nur auf den Markt gebracht werden, wenn sie für die bestimmungsgemäße Verwendung geeignet sind. >> Erfüllen Tore die geltenden Bestimmungen nicht, besteht die Gefahr, dass die Tore den zuständigen Behörden gemeldet und vom Markt entfernt werden. Der Lieferant bzw. Installateur bleibt haftbar.